Diese
Schlüssel sind numeriert und werden nach Öffnen des Melders im Schloß durch eine Vorrichtung festgehalten, bis sie
durch die herbeieilende Feuerwehr mittels besonderer Löseschlüssel freigegeben werden. Die Nummer des im Schloß befindlichen
Schlüssels giebt der Feuerwehr an, falls der Meldende nicht mehr zur
Stelle ist, wer gemeldet hat. Der
Meldende verbleibt, sofern er mit dem
Taster nicht Ausführliches an die Centralstation depeschieren kann, entweder am
Apparat
bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder er schreibt
Straße und Hausnummer der Brandstelle auf eine im Meldergehäuse befindliche
Schreibtafel. Die Meldung besteht in der
Abgabe eines gewissen Morsezeichens, welches für jede
Station ein
anderes ist. Die Meldeapparate besitzen meist eine Sicherheitsschaltung, welche schematisch in nachstehender
[* 1]
Fig. 1 dargestellt
ist.
Beim Melden von einem der automatischen Melder A1, A2 ... wird das Laufwerk aufgezogen und hiermit gleichzeitig ein Hebel
[* 2] u von Kontakt x auf Kontakt v verschoben. Hierdurch wird der betreffende in Thätigkeit befindliche
Melder an Erde geschaltet. Dies bezweckt, daß von zwei
Stellen gleichzeitig abgegebene Meldungen richtig in der Centrale
einlaufen, deren Morsezeichen also nicht verstümmelt werden, da stets die hinter der in Thätigkeit befindlichen in der
Leitung liegenden Meldestellen ausgeschaltet sind.
Ist z. B. Meldestelle
A1 in Betrieb, so nimmt der
Strom folgenden Weg:
Batterie B1 der Centralstation, Morseapparat
M,
Galvanoskop
[* 3] G,
Telephon-UmschalterU,
Taster T, Blitzableiterleitung, Meldestelle A2,
Blitzableiter, Kontaktstück x, Einschalter
e (zum Einschalten eines tragbaren Morseapparats,
Telephons oder
Galvanoskops bestimmt), Wechselstromglocke i,
Taster t, Kontaktfeder,
Morsezeichen-Kontaktrad, Hebel
u, Kontaktstück y,
Blitzableiter, Erde-Erde
E der Centralstation,
Batterie B1. Auf dem
Morseapparat
M in der Centralstation erscheinen die der Meldestelle A1 entsprechenden Morsezeichen unter Ertönen der von
Batterie B2 bethätigten Feuerglocke W, welch letztere durch Pedalausschalter P ausgeschaltet werden kann.
Nach einer eingelaufenen Feuermeldung wird in der Centrale durch Drücken des
Tasters T der
Magnet-Induktor J in die Leitung
eingeschaltet und nach der Meldestelle
Wechselstrom gesandt, wodurch der Meldende ein Glockenzeichen («Verstanden»)
erhält. Der Hebel
u wird durch Schließen der
Thür des Meldeapparats auf Kontakt x zurückgeführt, so daß der
Ruhestrom
wieder durch sämtliche in der Linie vorhandene Meldestellen A1, A2 ... fließt. Während eines
Brandes bei Revision derAnlage
kann von jeder Meldestelle aus mit der Centrale telephonisch verkehrt werden, wenn vermittelst
Schnur und Stöpsel in den
Einschalter e des Melders ein Telepbon eingesteckt wird. In der Centrale ist hierbei das
Telephon vom
Umschalter
[* 4]
U zu entfernen,
wodurch letzteres in die Linie eingeschaltet wird.
[* 1]
Fig. 2 stellt eine neue, der Firma Groos &
Graf patentierte Schaltungsweise für Feuermelder dar, bei welcher
Leitungsstörungen keinen Einfluß auf das richtige Einlaufen einer Meldung haben; ebenso können von zweien der Meldestellen
S1, S2, Sn gleichzeitig Meldungen abgegeben werden, die beide richtig in der Centrale ankommen.
Beim Melden schaltet
sich auch hier der
Apparat automatisch durch Feder c und
Excenter
[* 5] d an Erde.
Die erste Hälfte der Meldung
trifft dann über Kontaktfeder a auf Morseapparat M2, die zweite Hälfte der Meldung über Kontaktfeder b auf Morseapparat
M1 in der Centrale ein; dabei ertönt die von der
Batterie B3 bethätigte Feuerglocke W, die durch den
Pedalausschalter P ausgeschaltet werden kann.
In der Ruhelage cirkuliert von den hintereinander geschalteten
BatterienB1 undB2 einStrom durch die Schleifenleitung.
Beim
Melden jedoch wird durch die Einschaltung der Erde
E der Stromkreis in zwei
Teile geteilt, deren jeder
Teil eine
Batterie besitzt.
Es muß also bei jeder Leitungsstörung sowie auch beim Melden von zwei
Stellen gleichzeitig wenigstens
die Hälfte der Feuermeldung (also etwa von 6 Zeichen wenigstens 3 Zeichen) richtig in der Centrale einlaufen, so daß die
größtmögliche Sicherheit erreicht ist.
Ortschauer,Orientierungsapparate, Vorrichtungen, die auf einem erhöhten Punkte (meist Kirchturm)
des Ortes aufgestellt, namentlich während der Nachtzeit ermöglichen, mit Hilfe von topogr.
Tafeln die
Lage eines auswärtigen
Brandes (Landfeuer) festzustellen. Hierher gehören das vielfach eingeführte
Photoskop (1799 erfunden
von Pausner in
Jena)
[* 8] und das nach Art der
Camera lucida
[* 9] (1842 zuerst von
Steinheil in
München)
[* 10] ausgeführte
Pyroskop. Bei
Bränden
im Ort wird in vielen
Städten derFeuerort vom Kirchtürmer (Feuerwächter) durch Aushängen einer roten
Fahne bei
Tage, einer Laterne bei Nacht in der
Richtung der Brandstelle angezeigt.
diejenige militär.
Abteilung, welche in Garnisonorten, vorher schon dazu kommandiert, bei ausbrechender
Feuersbrunst (namentlich bei Gefährdung fiskalischer
Gebäude) sofort nach dem Brandplatze zu eilen, denselben abzusperren
und die geretteten Gegenstände zu überwachen hat.
die von der
Baupolizei und der Feuerwehr gemeinschaftlich ausgeübte Thätigkeit,
¶
mehr
welcher als einem Zweig des Feuerschutzwesens die Aufgabe zufällt, Schadenfeuer möglichst zu verhüten und zu beschränken.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften erstrecken sich daher im allgemeinen 1) auf den Umgang mit Feuer und Licht,
[* 12] Reinigung der
Schornsteine u. s. w. sowie den Verkehr und die Unterbringung von feuergefährlichen Gegenständen.
Zu letztern sind auch die Stoffe zu rechnen, welche bei ihrer Lagerung in großen Mengen, bei dichter
Verpackung oder hoher Belastung durch schwere Gegenstände zur Selbstentzündung geneigt sind, wie z. B.
ungenügend getrocknetes Heu, Stroh, Sägespäne, Dünger, Hanf, Flachs, geölte oder fettige Lappen von Wolle oder Baumwolle
[* 13] u. a.;
2) auf feuersichere Bauart, Dachung, Schornstein- und Feuerungsanlagen,
[* 14] feuergefährliche Betriebe
(z. B. Pulvermühlen, Theater
[* 15] u. s. w.) in Gebäuden.
und Wolkensäule, nach der Sage der Israeliten das Zeichen der Gegenwart Gottes, weil Jahwe in der Gewitterwolke
und im Feuer erscheinend gedacht wird (s. Cherub und Seraph). So läßt sich Jahwe in
einer Wolke und unter Donner und Blitz auf den Sinai nieder, als er Moses sein Gesetz offenbart. Als Feuersäule und Wolkensäule
zieht er mit den Kindern Israel durch die Wüste. Als er in den Tempel
[* 16] Salomos einzieht, füllt eine Wolke das ganze Haus
(1Kön. 8,10. fg.). Ebenso bei der Gotteserscheinung, die Jesaias (Kap. 6) im Tempel hat. Das Buch der Weisheit
sieht in der Feuersäule und Wolkensäule die Weisheit Gottes (10,17) und Philo den göttlichen Logos. (S. auch Heiliges Feuer.)
Schiffe,
[* 17] die in der Nähe von Untiefen verankert werden, um die Seefahrer zu warnen. Man legt sie an
solche Punkte, welche die Erbauung eines Leuchtturms nicht gestatten, in Flußmündungen oder mitten in See. Da die Feuerschiffe auf
ihrem Platze schwerem Sturm und Seegang Trotz bieten müssen, werden sie besonders stark gebaut und haben starkes Ankergeschirr.
IhreAnker
[* 18] sind meist Pilzanker, die, wie ein Pilz geformt, sich tief in den Grund graben und deshalb vorzüglich
halten. Feuerschiffe haben zur Unterscheidung voneinander ein bis drei Masten, an deren Spitze sie während des Tages große weit sichtbare
Körbe und nachts Lichter führen, die durch ihre Zahl und Farbe dem Seemann angeben, welches Feuerschiff er vor sich hat.
Die Feuerschiffe sind rot angestrichen, weil diese Farbe auf dem Wasser am weitesten sichtbar ist, und tragen ihren
Namen in großen Buchstaben auf den Seiten. Auf den meisten Feuerschiffe befinden sich Rettungsboote, um in der Nähe strandenden Schiffen
Hilfe leisten zu können. (S. Seezeichen und Betonnung.)
die Gesamtheit derjenigen Einrichtungen, welche bezwecken, Schadenfeuer zu verhüten,
zu löschen und zu beschränken, sowie Leben und materielles Gut aus Feuersgefahr zu retten. Es gehören also zum Feuerschutz
die Feuerhütung oder Feuerpolizei (s. d.), die Feuerlöschung und dee Feuerrettung (s.
Feuerlöschwesen).
leicht
transportable Maschine,
[* 22] deren Aufgabe darin besteht, Wasser auf brennende Gegenstände zu werfen
oder darüber zu ergießen. Sie bildet das wichtigste Gerät zur Bekämpfung von Bränden (Schadenfeuern). Nach der Art der
Kraft,
[* 23] welche zum Betriebe der Spritzen verwendet wird, unterscheidet man: Handkraft-, Dampf-, Gas-, elektrische
und Petroleummotorspritzen. Die Verwendung von Tieren zum Spritzenbetrieb ist versucht, jedoch nicht eingeführt worden.
Die wesentliche Einrichtung größerer Handkraftspritzen erhellt aus der Tafel: Feuerspritzen
[* 24] I,
[* 11]
Fig. 1 u. 2; a1 a2 sind die
beiden Cylinder des Spritzenwerkes. In ihnen können sich die beiden Kolben b1 b2 auf und nieder bewegen.
Dabei ist die Berührung zwischen der innern Cylinderfläche und dem Umfange des Kolbens eine so innige, daß der Raum unterhalb
des letztern gegen den Raum oberhalb luftdicht abgeschlossen wird. Die Kolben stehen durch die Kolbenstangen in Verbindung
mit dem um d drehbaren Spritzenhebel c1 d c2, an dessen Enden die für das Angreifen der pumpenden Mannschaft
bestimmten Druckstangen c1 c2 sich befinden.
Bei Abwärtsbewegung von c2 wird sich der Kolben b1 heben; infolgedessen entsteht unter demselben eine Luftverdünnung, das
Saugventil e1 öffnet sich, und Wasser tritt aus dem Kasten r durch den Seiher h nach dem Saugraum
g und von hier aus unter den Kolben. Nachdem der Kolben b1 in seiner höchsten Stellung angekommen ist, beginnt er sich abwärts
zu bewegen, das Saugventil e1 hat sich geschlossen, das Druckventil f1 geöffnet, um die beim Niedergänge des Kolbens aus
dem Cylinder gedrängte Flüssigkeit nach dem Druckraume o und von hier aus durch die bei q angekuppelten
Druckschläuche nach der Brandstelle gelangen zu lassen. In derselben Weise wirken bei der Bewegung des Kolbens b2 die Ventile
e2 und f2. Soll das Wasser nicht dem Kasten r, sondern durch die bei i anzuschließenden Saugschläuche
entnommen werden, so ist der bei n mit der Hand
[* 25] zu erfassende Hebel nl oben nach links zu bewegen.
Hierdurch wird das Ventil
[* 26] k nach rechts bewegt, der Saugraum g nach r hin abgeschlossen und mit i in Verbindung gebracht, über
o ist der zum Teil mit Luft gefüllte Druckwindkessel p angeordnet zu dem Zwecke, eine gleichförmige
Wasserlieferung, also einen möglichst unveränderlichen Strahl zu erzielen. Spritzen ohne Druckwindkessel geben einen stoßenden
Strahl, verursachen fortwährende Bewegungen der Druckschläuche und damit ihre schnelle Abnutzung. Ebenso vermeidet man das
nachteilige Zucken der Saugschläuche durch Anbringung eines Saugwindkessels, d. h. eines zum
Teil mit Luft gefüllten und mit dem Saugraum g inVerbindung stehenden Gefäßes.
Mit Rücksicht auf die Art des Transports werden die Handkraftspritzen eingeteilt in Trag- und Fahrspritzen. Ist bei den letztern
die Verbindung des Spritzwerkes mit dem Fahrzeuge eine feste, so spricht man von Wagen- oder Karrenspritzen, je nachdem die
Anzahl der Räder, welche das Fahrzeug besitzt, vier oder drei, zwei oder eins beträgt. Ist die Verbindung
eine lösbare zu dem Zwecke, beim Gebrauch der Spritze eine Trennung der eigentlichen Maschine vom Transportmittel zu ermöglichen,
so spricht man von Abprotzspritzen. Das Spritzwerk pflegt hierbei auf einem Schlitten befestigt zu werden, der seinerseits
auf dem meist zweiräderigen Fahrzeug ruht. Soll der Betrieb begin
¶
mehr
nen, so bedarf es vorher des Abprotzens, d. h. der Herunternahme des Schlittens von dem Karren.
[* 28] Die abgeprotzte Spritze läßt
sich dann (insbesondere zum Bezug von Wasser) an Orte bringen, welche für gleich leistungsfähige Wagenspritzen nicht mehr
zugänglich sind. Taf. I,
[* 27]
Fig. 3, stellt eine Wagenspritze dar.
Die durch die Natur beschränkte Arbeitsleistung des Menschen sowie der Umstand, daß nur eine begrenzte
Anzahl Menschen zugleich an einer Spritze arbeiten können und daß die menschliche Arbeitskraft (namentlich bei Berufsfeuerwehren)
teuer ist, veranlaßten den Bau der Dampffeuerspritzen. Eine solche besteht aus dem Dampfkessel,
[* 29] der Dampfpumpe und dem Fahrzeuge.
Damit sie möglichst schnell betriebsfähig ist, soll die Zeit vom Entzünden des Feuers im Dampferzeuger
bis zum Augenblick, in welchem der zum Betriebe nötige Dampf
[* 30] entnommen werden kann, gering sein. Es ist gelungen, diesen
Zeitraum auf 8-10 Minuten, bei Anwendung von Vorwärmeinrichtungen auf 3-4 Minuten zu reduzieren, ohne die Betriebssicherheit
zu beeinträchtigen.
Ebenso ist den Anforderungen der Manövrierfähigkeit des ganzen Fahrzeugs entsprochen worden, wie die
in Taf. I,
[* 27]
Fig. 4, dargestellte Dampfspritze (C. Bachs sächs. Patent vom erkennen läßt. Die bei der Berliner
[* 31] Feuerwehr angestellten Versuche, die sofortige Inbetriebsetzung der Dampfspritzen durch flüssige Kohlensäure zu ermöglichen,
welche zum Betriebe der Dampfpumpe so lange Verwendung findet, bis die erforderliche Dampfspannung erreicht
ist (Wittes Deutsches Reichspatent Nr. 21931, 1882), haben zu keinem befriedigenden Resultat geführt.
Eine Feuerspritze, die durch das in komprimierten Flüssigkeiten enthaltene Arbeitsvermögen in Betrieb gesetzt wird,
heißt Extincteur oder Gasspritze. Seine Erfinder, Feuerspritze Charlier und Ingenieur A. Vignon in Paris
[* 32] (1864),
füllten ein geschlossenes Gefäß
[* 33] mit Wasser, in welchem doppeltkohlensaures Natrium aufgelöst war. Bei Hinzufügung von
Weinsteinsäure entwickelt sich Kohlensäure, welche, am Entweichen gehindert, die Flüssigkeit unter einen Druck setzt, der
hinreicht, sie in kräftigem Strahle hoch zu schleudern.
Diese Einrichtung erwies sich befonders infofern mangelhaft, als es schwer möglich war, den Druck im
Gefäße auf Jahre hinaus zu erhalten. Die Pressung nahm allmählich ab, wodurch der Apparat unbrauchbar wurde. Dem begegneten
(1873)Dick & Comp. in Glasgow
[* 34] dadurch, daß sie die Entwicklung der Kohlensäure erst bewerkstelligten, wenn der Extincteur
gebraucht werden sollte. Sie benutzten hierbei nicht Weinstein, sondern Schwefelsäure,
[* 35] die sie in einer
gläsernen Flasche
[* 36] in das mit doppeltkohlensaurem Natrium geschwängerte Wasser hängten.
Ein von außen kommender, durch Stopfbüchse
[* 37] abgedichteter Bolzen legte sich gegen die Flasche. Im Falle des Gebrauchs schlägt
man mit einem Hammer
[* 38] auf den Bolzen, die Flasche zerbricht und die Kohlensäureentwicklung beginnt mit großer Heftigkeit.
Ein neues Princip führte Naydt in Hannover
[* 39] (Deutsches Reichspatent Nr. 15039, 1880) ein. indem er tropfbarflüssige
Kohlensäure (bei 0° 36 Atmosphären Druck) in das zu verspritzende Wasser leitet. Hierdurch fallen alle Unannehmlichkeiten,
die durch Verwendung von Chemikalien, besonders Säuren entstehen, fort. Den Extincteuren, welche durch Tragen oder Fahren
transportiert werden, haftet die Unvollkommenheit
an, daß der
Betrieb unterbrochen werden muß, wenn das Wasser im Gefäße verspritzt ist.
Die Verwendung komprimierter Luft zum Fortschleudern von Wasser ist schon im vorigen Jahrhundert versucht worden. In neuerer
Zeit hat u. a. Engel-Groß diese Idee wieder aufgenommen bei seinen großen Gasspritzen, welche
etwa 1500 l Wasser und 500 l auf 20 Atmosphärenkomprimierte Luft enthalten.
Da in neuerer Zeit größere Städte mit elektrischem Licht, elektrischer Starkstromanlage versehen sind, so lag es nahe,
einen Elektromotor zum Betriebe einer Feuerspritze nutzbar zu machen. Kummer & Co. in Dresden
[* 40] und die Lausitzer Maschinenfabrik in
Bautzen
[* 41] haben eine elektrische Feuerspritze (Taf. II,
[* 27]
Fig.
1) hergestellt, bei welcher der die Antriebskraft liefernde Elektromotor mit einem zweicylindrigen Spritzwerk durch ein Zahnradvorgelege
verbunden ist. Um ein Leerlaufen des Motors ohne Erhöhung der Umdrehungszahl zu ermöglichen, ist ein Nebenschlußmotor mit
geeigneter Wirkung angewendet.
Das Pumpwerk hingegen besitzt ein Regulierventil, welches je nach der Stromstärke und der zu fördernden
Wassermenge eingestellt werden kann, so daß man bei konstanter Geschwindigkeit der Dynamomaschine im Druckschlauch jeden
beliebigen Atmosphärendruck erzielen kann. Unter dem Kutschersitz sind die zur Bedienung des Elektromotors erforderlichen
Schalte- und Regulierungseinrichtungen angebracht, welche es ermöglichen, die Feuerspritze mit einer Spannung von 65 bis 120 Volt zu
betreiben, so daß dieselbe an jede elektrische Starkstromanlage, die in den Straßen u. s. w. ähnlich wie die Hydranten der
Wasserleitung
[* 42] mit Anschlußstellen zu versehen wäre, angeschlossen werden kann. Unten seitwärts am Kutscherbock sind die
Anschlußklemmen, an welchen die zweckentsprechend eingerichteten, im Wagen mitgeführten Verbindungskabel befestigt werden.
Gesamtgewicht der kompletten Spritze beträgt 1300 kg, Kraftbedarf 5500 Voltampere, minutliche Wasserlieferung 500 l,
Strahlwurfweite 40 m.
Ebenso scknell wie bei der elektrischen Feuerspritze kann die Inbetriebsetzung auch durch die in Taf.
II,
[* 27]
Fig. 2, dargestellte Petroleummotorspritze, wie sie von der Daimler-Motorengesellschaft in Cannstatt ausgeführt wird,
erfolgen. Der Motor ist eine Zwillings-Gaskraftmaschine (sog. Daimler-Motor), welche sich das zum
Betriebe erforderliche Gas aus Petroleum oder Benzin automatisch erzeugt. Das Pumpwerk besitzt nach Bauart der normalen Handkraftspritzen
zwei vertikal stehende Cylinder mit Ventilconusgehäuse und Druckregulierventil.
Die Kolbenstangen der Spritze sind angeschlossen an zwei um 180° versetzte Kurbeln, deren Wellenende ein Zahnrad trägt;
letzteres erhält seine Bewegung vom Zahngetriebe eines durch Friktionsscheibe mit dem Motor verbundenen
Vorgeleges. Mittels Handhebel kann das Vorgelege sofort ein- und ausgerückt und damit während des Ganges vom Motor die Spritze
sofort in oder außer Betrieb gesetzt werden. Sein Kühlwasser erhält der Motor durch ein Rohr aus dem Druckraum der Spritze,
nach seiner Benutzung flieht dasselbe in den Saugraum der Spritze zurück. Das Gesamtgewicht beträgt 1400 kg,
die Leistung 6 Pferdestärken, minutliche Wasserlieferung 270-300 l, Strahlwurfweite 32 m. Die Inbetriebsetzung
erfordert ¾ bis 1 ½ Minuten.
Die Einzelheiten der heutigen Handkraft- und Dampffeuerspritze behandeln Bach, Die
¶
ein biegsames Rohr, welches zur Leitung des Wassers nach der Spritze zu und von ihr weg nach
der Brandstelle dient. Je nachdem die Schläuche einer innern Pressung oder einem äußern Überdruck
zu widerstehen im stande sind, unterscheidet man Druck- und Saugschläuche. Nach dem Material unterscheidet man Hanf -, Leder-
und Gummischläuche. Die erstern werden aus Hanf ohne Naht gewebt; und zwar werden die sog.
rohen Hanfschläuche bis 60 mm lichten Durchmesser von einfachem, von 45 mm aufwärts vorzugsweise aus
doppeltem Gewebe
[* 45] hergestellt.
Gummierte Schläuche sind von gleichem Gewebe wie die rohen Hanfschläuche und inwendig mit schwarzem oder rotem Paragummi
dünn ausgekleidet; dieselben vereinen die bequeme Handlichkeit des rohen Hanfschlauches mit der absoluten Dichtigkeit des
Lederschlauches, häufig imprägniert man das Hanfgewebe noch mit Gerbsäure oder Katechu, um es gegen
Fäulnis widerstandsfähiger zu machen. Lederschläuche werden aus gutem Rinds(kern)leder von möglichst gleichmäßiger
Beschaffenheit und gleicher Stärke
[* 46] hergestellt und zwar mit schwachgepichtem starkem Hanfdraht (Spinal) genäht oder, was
gebräuchlicher und vorteilhafter ist, mit Kupferstiften genietet.
Lederschläuche werden bei den Feuerwehren mehr und mehr durch die gummierten Schläuche verdrängt. Gummischläuche aus
vulkanisiertem Kautschuk mit ein oder mehrern Hanfeinlagen sind als Druckschläuche nicht zu empfehlen, sie finden nur als
Saugschläuche Verwendung und erhalten zu diesem Zweck in der Wandung eine Spirale von galvanisiertem Eisendraht, Kupfer-
oder Messingdraht. Zur Schonung gegen außen erhalten die Gummispiralschläuche noch eine Umlage von Segeltuchüberzügen.
Als Schlauchverbindungen hat man Schlauchverschraubungen (Holländer) mit einem den Landesvorschriften
entsprechenden Normalgewinde und die sog. Bajonettkuppelungen, bei welchen beide Teile vollkommen gleich sind und das beliebige
Vertauschen der zu verbindenden Schlauchenden zulassen, was bei den Verschraubungen, welche je aus einer sog.
Vaterschraube und aus einer Mutter bestehen, nicht der Fall ist. Die Bajonettkuppelungen sind eine Erfindung
der Neuzeit und in verschiedenen Modifikationen ausgeführt, unter denen das System Storz und Grether-Witte am meisten benutzt
werden.
Mundstück wird das metallene Schlußstück einer Druckschlauchleitung genannt, welches den Zweck hat, die ihm zuströmende
Flüssigkeit in Form eines Strahls von gewisser Beschaffenheit austreten zu lassen. Es giebt Mundstücke
zur Herstellung eines lang geschlossenen Strahls und solche, welche das Wasser über eine gegebene Fläche möglichst verteilen.
Letztere führen den Namen Brausemundstücke. Das konische Rohrstück, welches das Schlauchende mit dem Mundstück verbindet
und die allmähliche Überführung des Schlauchquerschnitts auf den Mundstückquerschnitt bezweckt, nennt man Strahlrohr.
Zum Verbinden schadhafter Schlauchstellen benutzt man die Schlauchbinde, einen mit vier Schnüren versehenen
wasserdichten Leinwand- oder Lederlappen; an Stelle der Bänder wendet man auch Blechbügel und Excenterverschlüsse an. Der
Schlauchwinkel oder Sattel, ein aus Holz
[* 47] oder Metall bestehendes Winkelstück
mit Riemen zum Festschnallen der Schläuche,
findet Anwendung als Unterlage des Schlauches bei Übergängen an Mauerwerkecken, Fensterbrüstungen
sowie zur Schonung von Schlauchleinen, Rettungsseilen, beim Aufziehen und Ablassen von Schläuchen, Geräten u. a. Die Schlauchzange,
eine aus Eisen
[* 48] bestehende Flachzange mit Zwinge oder Schraube, sowie die Schlauchklemme dienen zum Absperren von mit Wasser
gefüllten langen Schlauchleitungen, wenn aus letztern ein defekt gewordener Schlauch ausgewechselt werden soll.
Die Schlauchleine ist eine 15-18 m lange, einerseits mit sog. Karabiner,
andererseits mit Ring oder Seilöse versehene Hanfleine, welche jeder Rohrführer der Feuerwehr mit sich zu führen hat zum
Aufziehen und Herablassen von Schläuchen u. s. w.; sie muß eine Tragfähigkeit von mindestens 250 kg
besitzen, damit sie der Rohrführer im äußersten Notfalle zu seiner eigenen Lebensrettung verwenden
kann. Schlauchbrücken verwendet man zum Schutze beim Überfahren der Schlauchleitungen.
Dieselben bestehen entweder aus schmalen Brettern oder sind aus quer und der Länge nach zusammengenähten defekt gewordenen
Nanfschlauchstücken hergestellt. Der Brückenkörper muß hierbei unten offen sein und den unter ihm liegenden Schlauch
umschließen, so daß der Schlauch ohne Schaden mit fortrückt, wenn die Brücke
[* 49] durch irgend eine Veranlassung
auf dem Erdboden verschoben wird. Zur oberirdischen Führung von Schläuchen über Übergängen benutzt man sog. Schlauchstützen
oder -Ständer, die, stativartig mit 3 Beinen versehen, je 2 an jedem Übergange aufgestellt werden. Schlauchhaspeln dienen
zum Aufrollen, zur Aufbewahrung und zum Transport von Druckschläuchen; sie werden trag- oder fahrbar aus
Holz und Eisen ausgeführt. -
Vgl. Bandau, Schlauchkuppelungen mit gleichen Hälften (Lpz. 1894).
die Stelle in einem Gebäude, wo zu wiederkehrenden Zeiten zur Erwärmung des Raumes oder zu wirtschaftlichen
Zwecken Feuer gemacht und unterhalten wird; auch ein Gebäude mit Feuerstätte in jenem Sinne. Zur Errichtung einer
neuen Feuerstätte oder Verlegung einer an einen andern Ort ist nach § 368, Nr. 3 des
Deutschen Strafgesetzbuches Einholung polizeilicher Genehmigung bei Geldstrafe bis 60 M oder Haft bis 14 Tagen erforderlich.
GleicheStrafe trifft den, welcher es unterläßt dafür zu sorgen, daß die Feuerstätte in seinem
Haufe in baulichem und brandsicherm Zustande erhalten werden.
Flint, eine nichtkrystallisierte, aber krystallinische Varietät des Quarzes, wie dieser wesentlich nur
aus Kieselsäure bestehend, von dem spec. Gewicht 2,59 bis 2,61. Der Feuerstein hat seine ursprüngliche Lagerstätte
in Form von Knollen
[* 50] und Platten in der weißen Kreide,
[* 51] z. B. im nördl.
Frankreich, an der Südküste Englands, der Nordostküste Irlands, auf den dän. Inseln, auf Rügen. Die Oberfläche feiner grauen,
gelblichen oder schwärzlichen Masse, die sehr leicht zu äußerst scharfkantigen Stücken zersprengbar ist, wird gewöhnlich
von einem weißen, an der Zunge klebenden Kieselmehl überzogen. Im Feuer brennt sich auch der dunkle Feuerstein weiß,
da die Färbung von einer kohlenstoffhaltigen Substanz herrührt. In den Feuerstein der Kreide beobachtet man häufig mikroskopische
Organismen, namentlich Kieselpanzer von Diatomeen und
¶
mehr
Foraminiferen, wie denn der Feuerstein überhaupt auch als Versteinerungsmaterial, z. B.
von Seeschwämmen, als Ausfüllungsmasse von Muschelschalen, dient. Man findet die Feuerstein übrigens sehr häusig
aus der viel leichter zerstörbaren Kreide ausgespült als Geschiebe oder Knollen in den weitverbreiteten diluvialen Ablagerungen
der norddeutschen Niederung. Die Scherben des harten Feuerstein wurden früher gewöhnlich als
Flintensteine benutzt (die Herstellung derselben erfolgte namentlich in der Champagne und Picardie, wo ein geschickter Arbeiter
in einem Tage 500 viereckige Steine zurichten konnte) und stehen noch immer zum Feuerschlagen im Gebrauch. Schon in den Grabhügeln
der Steinzeit
[* 53] findet man Pfeilspitzen, Opfermesser, Streitäxte
[* 54] aus Feuerstein. Auch werden Mörser, Reibschalen,
Reibsteine, Glättsteine aus ihm geschliffen, und er wird überhaupt so auf ähnliche Weise wie der Achat
[* 55] benutzt, sodann liefert
der Feuerstein, der geglüht und gemahlen fast chemisch reine Kieselsäure darstellt, ein wichtiges Material bei der Herstellung des
engl. Flintglases, des Frittenporzellans und des Wasserglases.
[* 52] elektrische, Telegraphenanlagen, welche lediglich Feuerwehrzwecken dienen; sie bezwecken die schnelle
Beförderung von Feuermeldungen und Alarmierung der Feuerwehr und finden hauptsächlich in Städten mit
ständigen Feuerwachen Verwendung. Die Art der Ausführung der elektrischen Feuertelegraphen ist abhängig von der
Größe der Stadt und der Organisation der Feuerwehr. In kleinen Städten genügen einzelne direkte Verbindungen zwischen der
Feuerwehr, der Polizei und dem Türmer, während bei größern Anlagen elektrische Verbindungen zwischen den
einzelnen Bezirken der Stadt und der Feuerwehr herzustellen sind.
In der einfachsten Ausführung geschieht dies durch Taster und elektrische Wecker mit vorfallender Scheibe, welche den Bezirk
des Brandes genau anzeigen und durch Signale bestimmte Meldungen ermöglichen. Durch gleichzeitige Anwendung des Telephons
kann nach erfolgtem Anruf durch jedermann eine genaue Angabe über Ort und Große des Brandes erfolgen.
In Städten mit freiwilliger Feuerwehr und einer Feuerwache hat man neben diesen Leitungen in der Stadt häufig noch mehrere
größere Läutewerke aufgestellt, welche behufs Alarmierung der freiwilligen Löschmannschaften von der Centralstation aus
gleichzeitig in Thätigkeit gesetzt werden.
Das Princip eines guten Feuertelegraphen für Großstädte mit Berufsfeuerwehr besteht in der
Aufstellung
einer genügenden Anzahl auf das Ortsgebiet gleichmäßig verteilter und leicht zugänglicher Apparate, von denen
aus jedermann ohne Kenntnis des Telegraphierens in wirklich zuverlässiger Weise den Ausbruch eines Brandes nach der nächsten
Feuerwache, Polizei- oder Centralstation melden kann, von welcher dann das Verstandensignal dem Meldenden
zurückgegeben und die Alarmierung der Feuerwehr veranlaßt werden muß (s. Feuermelder).
Die elektrischen Feuertelegraphenleitungen werden nach zwei Systemen ausgeführt: entweder verbindet man die Meldestationen
(Feuermelder) mit der Hauptsprechstation durch schleifenförmig oder durch strahlenförmig gelegte Leitung. Bei beiden
Systemen können sämtliche Meldungen direkt mit der Centralstation in Verbindung stehen und diese durch
besondere Leitungen (s. nachstehende
[* 52]
Fig. 1 u. 2) nach den übrigen Haupt(bezirks)stationen
verbunden sein oder die schleifen- und Strahlenleitungen
[* 52]
(Fig. 3 u. 4) konzentrieren sich auf die nächste Haupt(bezirks)station,
die ihrerseits mit der Centralstation durch besondere Leitungen für die Morseschreibapparate verbunden ist. - Die elektrische
Feuertelegraphie ist schon seit langer Zeit in
den meisten mit geordnetem Löschwesen versehenen größern Städten Europas und Amerikas eingeführt und hat sich vorzüglich
bewährt; denn es stehen erfahrungsgemäß die großen Brände unter den gesamten Schadenfeuern in direktem Verhältnis zu
der Zeit des frühern oder spätern Eingreifens der Feuerwehr. Nach einer Statistik von N. von Fischer-Treuenfeld
haben Städte mit sehr vollkommenem Feuertelegraphensystem ihre Großfeuer im Durchschnitt auf 4 Proz.
vermindert, während Städte mit weniger vollständigen, unvollkommenen Feuertelegraphen durchschnittlich 17 Proz.,
Städte ohne Feuertelegraphen durchschnittlich 29 Proz. der gesamten Brände aufweisen.
eine schon früh bei den alten Römern wie bei den Germanen für Brandstiftung und Verrat angewendete Strafe.
Derselben Strafe wert erschienen Diebstahl an Gott geweihten Gegenständen, Verwandtenmord, Zauberei, einige Fälle der Majestätsbeleidigung
gegen röm. Kaiser, die freilich den Feuertod auch bei Christenverfolgungen vollstrecken ließen. IhreHexen zu
verbrennen hatte Karl d. Gr. schon den heidn. Sachsen
[* 57] verboten. Der Kirche erschien aber dieser Tod, bei welchem kein Blut vergossen
wurde, die angemessenste Strafe für die Ketzer. (s. Auto de Fe.) Hunderttausende von Menschen endeten wegen ihres Abfalles vom
orthodoxen kath. Glauben, wegen Zauberei oder als Hexen auf dem Scheiterhaufen, in Spanien
[* 58] und
¶
forlaufend
744
Portugal, in Frankreich, in Deutschland,
[* 60] in Öster- reich, in England, überall, wo die röm.-kath. Kirche herrschte, der sich
Staaten und selbst Fürsten wie der KaiserFriedrich II. unterwarfen, um die Ur- teile der Inquisitionsgerichte vollstrecken
zu lassen. Männer wie Savonarola (s. d.) und Huß sind von der Kirche verurteilt und verbrannt. Luther
hatte zur Duldung gegen Andersgläubige gemahnt, aber Calvin ließ Servet wegen abweichender Lehrmei- nungen verbrennen und
fand die Zustimmung Me- lanchthons. Ja seit der Reformation wurde in Zu- sammenhang mit religiösen Auffassungen die Ver- brennung
von Hexen und Zauberern in prot. wie in kath. Ländern in gleichem Wetteifer so lebhaft betrieben, daß
man am Ende des 16. Jahrh, seine Verwunderung aussprach, wo die Hexen alle her- kämen.
Die (^rolma drohte den Feuerungsanlagen für Zauberer (Art. 109), Münzfälscher (111), für widernatürliche Unzucht (116), Brandstiftung
(125) und Diebstahl der Monstranz (172) an. Im 16. und 17. Jahrh, standen die Hexenprozesse und der Feuerungsanlagen in
voller Blüte.
[* 61] Friedrich Wilhelm I. von Preußen
[* 62] setzte noch 1725 auf Sodomiterei die Strafe lebendiger Verbrennung, noch 1728 wnrde
eine Hexe in Szegedin
[* 63] lebendig ver- brannt. In Würzburg,
[* 64] wo wie im gesamten Frankenlande 1627, 1628 und 1629 Hunderte von Zauberern
und Hexen dem Scheiterhaufen übergeben worden waren, wurde noch 1749 und zu Glarus
noch 1783 eine Hexe gerichtet.
Das Leipziger Schöffen- gericht hat noch 1821 ein Urteil auf Feuerungsanlagen gefällt. Es ist freilich nicht bezeugt, daß es auch vollstreckt
sei. Aber die Aufklärung des 18. Jahrh, hatte den all- gemeinen Abscheu gegen diese Strafe wie gegen die
Stempelung der Ketzerei zum Verbrechen und gegen den Glauben an Hexen und Zauberer dem Volks- gemüt so tief eingeprägt, daß
ihr die gerichtliche Praxis und die Gesetzgebungen folgen mußten. In kultivierten Ländern giebt es die Strafe nicht mehr.
Feuertod, Art der Feuerlöschgranaten (s. d.). Feuertonne, s. Feuertöpfe;
auch fovicl wie Leuchtboje, feuerungsanlagen Vetonnung. Feuertöpfe, Feuertonnen, auch Sturm- töpfe, Sprengtonnen, Sprengkufen,
Ton- nen oder Gefäße verschiedenen Materials, welche, mit Brennstoffen und Zündungen
[* 65] gefüllt, im Alter- tum und Mittelalter
bei Belagerungen viel ge- braucht wurden. Feuertürme, s. Leuchtturm. Feuerungsanlagen, technische Einrichtungen, in denen
durch Verbrennung von Heizmaterialien (s. d.) Wärme
[* 66] entwickelt und auf
andere Körper nutz- bar übertragen wird.
2) die Abände- rung der Physik. Eigenschaften eines Körpers (Glüh- und Schweißöfen, Verdampfapparate, Schmelzöfen u.
dgl.);
3) die Sonderung von Körpern (Trocken- einrichtungen, Eindampfapparate u. s. w.);
4) die chem. Umsetzung von Körpern (Hochöfen, Cementier- öfen,
Röstöfen u. s. w.). Die Verbrennung des Brennstoffes in den Feuerungsanlagen be- steht in der chem. Verbindung des in demselben
ent- haltenen Kohlenstoffs und Wasserstoffs mit Sauer- stoff, der in Form von atmosphärischer Luft dem glühenden Brennstoff
zugeleitet wird. Je nach der zugeführten Sauerstoffmenge ist die Verbrennung eine unvollständige oder
vollständige und danach auch der Wärmegewinn verschieden groß.
Die ent- wickelte Wärme bleibt zum Teil an den Brennstoff gebunden und erhält denfelben auf
der für die chem. Umsetzung
erforderlichen Temperatur, zum Teil geht sie an die sich bildenden brennbaren Gase und
[* 67] gas- förmigen Verbrennungsprodukte (Kohlenoxydgas.
Kohlenwasserstoffe, Kohlenfäure, Wasserdampf) und den mit der Luft eingetretenen Stickstoff über und
erhöht deren Wärmegehalt. In den Feuerungsanlagen erfolgt entweder vornehmlich die Ver- wendung der an den Brennstoff gebundenen Wanne
(Glutöfen) oder diejenige der Gas- oder Flammen- wärme (Flammöfen). Je nachdem sich die Ver- brennung in einer offenen
Grube (Herd) oder in einem fchachtförmigen Raume vollzieht, werden Herdfeuer (z.B. Schmiedefeuer)
[* 68] und
Schacht- öfen (z. B. Hochöfen) unterfchieden.
Brennstoff und Wärmgut treten hierbei in der Regel in unmittel- bare gegenseitige Berührung und Einwirkung, so daß
durch geeignete Leitung der Verbrennung entweder nur, oder doch vorherrschend, Physik, oder physik.- chem.
Umänderungen des Wärmgutes hervorgehen. Beispiele hierfür bietet u. a. der zum Umschmelzen des Roheisens
dienende Kupolofen
[* 69] der Eisengießereien oder der sür die Eisendarstellung hochbedeutsame Hochofen. In den Flammöfen werden
Brennstoss und Wärmgut zur Verhinderung gegenfcitiger Ein- wirkung getrennt und die Verbrennung des erstern in einen Raum
(Verbrennungskammer, Feucrraum) verlegt, der von dem zur Aufnahme des Wärmgutes bestimmten Raume (Heizraum,
Herdraum, Arbeits- raum) so getrennt ist, daß nur die glühenden Heiz- gase in diesen überzutreten vermögen.
Nach ihm werden derartige Feuerungsanlagen auch Herdöfen genannt. Die Gestaltung des Schachtes und Herdes ist dnrch den besondern Arbeitszweck
des Ofens bedingt. Der Herd, d. i. die untere Vegrenzungswand oder die Sohle des Herdraumes, ist zur Stützung
und Aufnahme des Arbeitsgutes bestimmt. Teils ist cr ebenflächig (Glüh- und Schweißöfen), teils mulden- förmig vertieft
gestaltet (Schmelzöfen). Meist ist er unbeweglich angeordnet, zuweilen wird ihm zum Zweck der Mischung des Arbeitsgutes
oder bestimm- ter mechan. Einwirkung auf dasselbe Bewegung er- teilt (rotierende Puddelöfen, Sodaöfen,
Trockenöfen).
Sowohl im Schachtofen
[* 70] als Herdofen kann die Einwirkung des Brennstoffs und der Heizgase auf das Arbeitsmaterial durch Einschluß
des letztern in Gefäße verhindert werden, welche teilweise oder all- seitig geschlossen sind und der im Ofen herrschenden
Temperatur zu widerstehen vermögen. Man pflegt derartige Feuerungsanlagen Gefäß öfen zu nennen und unter- scheidet
Gesäß-Glutöfen und Gefäß-Flammöfen, je nachdem die Erhitzung der Gefäße (Pfannen, Tiegel, Muffeln, Kessel) entweder durch
Einbettung derselben in den glühenden Brennstoff oder auf dem Herd eines Herdofens erfolgt.
Beispiele: die Tiegelschmelzöfen der Metallgießereien und Gußstahlfabriken, die Muffelöfen der Thonwarenfabriken,
die Abdamps- pfannen der Salzsiedereien, die Dampfkefselanlagen, die Luft- und Ofenheizungen. DerVerbrennung
s-undArb eitsräum einer jeden Feuerungsanlage ist nach außen durch Wan- dungen umschlossen,welchenichtalleindas Entweichen
der gebildeten gasförmigen Stoffe verhindern, den Abfluß der Wärme möglichst einschränken und ver- möge ihrer Gestaltung
die Einwirkung des Brenn- stoffs auf das Wärmgut regeln, sondern auch Zer- störungen infolge der erzeugten Temperatur auf
längereZeitzu widerstehen vermögen. Nur da, wo die Einführung des Brennstoffs und der
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