anfangs auf Lebenszeit, später auf 6 Jahre gewählte Ordensgeneral, der im
Kloster Maria sopra Minerva zu
Rom
[* 2] residiert. Jeder
Landschaft steht ein Provinzialprior vor, jedem einzelnen Hause, das mindestens 12 Mitglieder zählt, ein Konventualprior.
Diesen Vorstehern gegenüber ist die Gesamtheit durch die
Kapitel, d. h. durch alle 3 Jahre abzuhaltende allgemeine
Versammlungen und durch ständige
Definitoren vertreten. Die Hauptaufgabe des Dominikanerorden bestand in der Missionsthätigkeit unter
den Ungläubigen, und seine Sendboten verbreiteten sich bald weithin.
Doch auch innerhalb der
Kirche betrieb er mit großem Eifer die Predigt des Wortes, die
Verwaltung der
Sakramente und namentlich
die Pflege der kirchlichen Wissenschaften.Albertus Magnus und
Thomas von Aquino sind die bedeutendsten
aus dem Dominikanerorden hervorgegangenen Gelehrten, daneben
MeisterEckardt, Joh.
Tauler, Heinr.
Suso, Savonarola, Las
Casas, Vincentius
Ferrerius,
Vincenz von
Beauvais.
In dem jahrhundertelangen theol. Streit mit ihren Rivalen, den
Franziskanern, verteidigten die
Dominikaner
den unendlichen Wert des Verdienstes Christi (satisfactio superabundans), hielten an einem gemäßigten
Augustinismus fest, verwarfen die
Lehre
[* 3] von der unbefleckten Empfängnis der Maria und wurden nach ihrem TheologenThomas auch
Thomisten (im Gegensatz zu den Scotisten, den
Franziskanern) genannt. 1232 übertrug ihnen Papst
Gregor IX. die
Inquisition und
in ihrem Dienste
[* 4] machte sich der Dominikanerorden in
Italien,
[* 5]
Deutschland,
[* 6]Polen,
Frankreich,
Spanien
[* 7] und
Portugal bald ebenso
verhaßt als gefürchtet.
Durch Martin V. wurde 1425 das Verbot
Güter zu erwerben, aufgehoben; der
Orden
[* 8] erhielt die Erlaubnis, Schenkungen anzunehmen,
und war bald im
Besitze reicher Pfründen. Indessen erzeugte das Bestreben, die Ordensregel in ihrer alten
Strenge wiederherzustellen,
eine Reihe neuer
Kongregationen, unter denen die berühmteste die in
Frankreich entstandene
Kongregation
des heil.
Sakraments oder von der ursprünglichen Observanz durch
Antonius le Quieu (gest. 1676) ist. In seiner Blütezeit
zählte der Dominikanerorden über 150000 Mitglieder in 45
Provinzen, darunter 11 außerhalb Europas, und 12
Kongregationen unter selbständigen
Generalvikaren. Später wurden die
Dominikaner aus den Schulen und von den
Höfen vielfach durch die
Jesuiten
verdrängt und verlegten sich mehr auf die Mission, namentlich in
Amerika
[* 9] und
Ostindien.
[* 10] Die
Französische Revolution brachte
den Dominikanerorden noch mehr zurück; Lacordaire (gest. 1861) versuchte ihn wieder
zu heben, geriet aber in heftigen Streit mit dem Ordensgeneral Jandel, der ihn fast ganz ins Lager
[* 11] der
Jesuiten führte.
Das Wappen des
Ordens zeigt einen
Hund, welcher eine brennende Fackel im
Maule trägt (daher die Bezeichnung «Domini canes»,
d. h.
«Hunde
[* 17] des Herrn»),
um die doppelte
Aufgabe des
Ordens zu versinnbildlichen, die
Kirche zu bewahren
vor dem Eindringen der Ketzerei und die Welt zu erleuchten durch die Predigt der Wahrheit.
Dominikanerinnen,
eine weibliche
Abteilung des Dominikanerorden, kann man entweder auf das 1205 gestiftete Frauenkloster Prouille bei
Toulouse
[* 18] zurückführen, oder auf das
Kloster des heil.
Sixtus zu
Rom, wo
Dominicus 1219 in verschiedenen
Klöstern
zerstreut und oft regellos lebende Nonnen zu strenger Zucht vereinigte. Sie besaßen gegen 300 Klöster und noch jetzt bestehen
solche in
Deutschland,
Italien,
Österreich,
Polen,
Belgien
[* 19] und
Amerika. Statt mit
Studien beschäftigen sie sich mit
Handarbeit
oder mit der Jugenderziehung.Ihre Kleidung besteht aus weißem Gewand mit schwarzem Mantel und Schleier.
Ihre berühmteste Ordensschwester ist die heil.
Katharina von Siena (s. d.).
Der Dominikanerorden hat auch einen dritten Zweig, sog.
Tertiarier, von
Dominicus unter dem
Namen der
Miliz Jesu Christi gestiftet und nach
seinem
TodeBrüder und Schwestern von der
Buße des heiligen
Dominicus genannt. Sie übernehmen kein Gelübde,
sondern bleiben in ihren weltlichen Verhältnissen, unterstützen aber nach Kräften die Bestrebungen des Dominikanerorden und
waren namentlich die weltlichen Handlanger der
Inquisition. -
Vgl. Danzas, Études sur les temps primitifs de l'ordre de St.
Dominique (3 Bde., Poitiers 1874-75;
Neue Folge, 2 Bde., Par.
1885-88);
früher in
Italien und
Spanien der große, mit einer
Kapuze versehene Winterkragen, den die Geistlichen trugen,
um Oberkörper,
Kopf und
Gesicht
[* 21] gegen die Witterung zu schützen.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wurde der
Name aus den Überwurf übertragen, der noch jetzt auf Maskeraden an
Stelle eines Charakterkostüms angelegt wird und in einem
seidenen, gewöhnlich schwarzen Mantel besteht.
der
Name eines Gesellschaftsspiels, das mit flachen, länglich-viereckigen
Steinen (meist aus Elfenbein,
Knochen
[* 22] oder Ebenholz) gespielt wird. Sämtliche
Steine sind auf der dunkelpolierten Kehrseite einander durchaus
gleich, auf der lichtern Vorderseite dagegen, die in zwei Felder geteilt ist, durch eine verschiedene Anzahl eingelegter
Punkte,
Augen genannt, genau voneinander unterschieden. Die Zusammenstellung der Augenzahl auf beiden Feldern geht von 0 an
gewöhnlich bis 6 oder 8 aufwärts, sodaß der niedrigste
Stein (Blankpasch) auf beiden Feldern kein
Auge,
[* 23] der nächste auf dem einen keins, auf dem andern eins u. s. f. zeigt, der höchste endlich,
z. B. im gewöhnlichen Domino bis 6, auf beiden Feldern je sechs
Augen (Sechspasch) trägt. Demnach hat das Dominospiel von 0 bis 6 im
ganzen 28, das bis 7 zusammen 36, das bis 8 im ganzen 45
Steine. Das
Spiel selbst, an dem zwei oder mehrere
Personen (am besten zwei) teilnehmen, beginnt durch Umlegen sämtlicher
Steine zu einem durcheinander gemischten Haufen, aus
dem dann jeder Teilnehmer eine bestimmte Anzahl (meist 6) herausnimmt. Der Rest bleibt, mit Ausnahme der beiden letzten
Steine,
zum sog.
Kaufen liegen,
¶
forlaufend
407
was eintritt, wenn ein Spieler in seinem eigenen Steinvorrate keinen zum Fortsetzen des Spiels ge- eigneten Stein findet. Gewöhnlich
setzt bei Beginn des Spiels derjenige an, der den höchsten Pasch z aufweisen kann, dei den folgenden Spielen der Ge- ! winner
des vorhergehenden. An den ausgesetzten Stein fügen sich dann der Reihe nach Stein für Stein unter der
Bedingung, daß nur Felder von gleicher Augenzahl aneinander kommen. Wer zu- erst feine sämtlichen Steine abgefetzt hat, ist
Domitier («Herr») und hat damit das Spiel gewonnen.
Kann aber kein Spieler weiter setzen, ohne noch kaufen zu können, fo hat derjenige gewonnen, dessen Steine
zusammengezählt die geringste Augenzahl ergeben. Es ist deshalb vorteilhaft, den Gegner zum Kaufen möglichst vieler Steine
zu nötigen und dann derart zu setzen, daß «gefperrt» ist, d. h.
kein Mitspieler mehr ansetzen kann, vorausgesetzt, daß man selbst weniger Augen in den Steinen bat als der Gegner. In neuerer
Zeit sind verschiedene Variationen des Domitier entstanden,unter anderm die sogenannte russ.
Partie, bei der die Steine derart aneinander gesetzt werden, daß die sich berührenden Felder je zweier Steine zusammen sieben
Augen (bei Dominospielen von 0 bis 0) Zählen: Blankpasch, 6/1, 5/2 und 4/3 gelten hierbei als Pasch und dürfen nach Belieben
an jeden Stein angefetzt werden.
Auch vcrfchiedene Glücks- spiele können mit Dominosteinen an Stelle von Karten gespielt werden, z. B. Macao (s. d.).
über das Alter des Dominospiels sind sicbere Angaben noch nicht ermittelt', eine Sage fetzt den Ursprung in das 6. Jahrh.;
es hat sich von Süden uacb Norden,
[* 25] und zwar erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrh, aus Italien nach
Frankreich und dann nach Deutsch- land verbreitet. Domitier wird in Italien, Frankreich, Belgien, weniger in Norddeutschland gespielt.
DominoHafen, s. Labrador. volninus (lat.), Herr, Gebieter, Hausherr:
im alten Rom Ehrentitel des Hausherrn (v. ma^oi-) und des ältesten Sohnes (I). inium-). V0ININN8 ao IksÄsinptor
nostsr (lat., «Unser Herr und Erlöser»),
die nach diesen Anfangs- worten benannte Bulle des Papstes Clemens XIV. vom21. Juli
1773, durch welche er den Jesuiten- orden aufhob. Iloininus vodisonln! (lat, «Der Herr sei mit Euch!»),
Gruß des Priesters an das Volt (8aWtHUo 6ooi68ia8ti03,) beim Beginn jeden Teiles der kath. Messe, worauf
die Gemeinde antwortet: Nt cnm 8Z)ii-iw w0 («und mit Deinem Geiste»). Die Formeln sind aus
Ruth 2,4. und
2 Tim. 4,22. und verdeutscht
auch in den luth. Gottesdienst übergegangen. Domitia Lepida, f. Domitier. ^ Domitianus,
TitusFlavius, röm. Kaifer, Sohn des Vespasianus und der Flavia Domitilla, war 24. Okt. 51 n. Chr.
in Rom geboren. Seine Jugend brachte er infolge des frühen Todes feiner Mutter und der vielfachen Abwesenheit feinem Vaters von
Rom ohne sorgfältige Leitung zu. Als das Heer des zum Kaiser ausgerufenen Vespasian gegen Rom heranrückte und der Oheim des
Domitier, der Stadtpräfekt Flavius Sabinus, sich mit Domitier und seinen Anhängern vor den anstürmenden Vitellia-
nern auf das Kapitol zurückgezogen hatte, entging Domitier nur mit Mühe der Wut der letztern (19. Dez. 69). Tags 'daraus ader, als
die Truppen des Vespasian die Stadt erobert hatten, wurde Domitier von den Sol- daten als Cäsar, d. h. als kaiserl.
Prinz begrüßt.
Vespasian hielt Domitier grundsätzlich von allen wichtigen Staatsgeschäften fern, wenn er
ihm auch mehrmals, aber
nur als leere Form, das Konfulat übertrug, sodaß Domitier sich litterar. Studien und poet. Versuchen widmete. Auf diefe Beschäftigung
sah er jedoch spä- ter mit Verachtung herab. Nach Vespasians Tode versuchte Domitier, freilich vergeblich,
feinen BruderTitus zu verdrängen, welcher ihm in feiner Großmut verzieh und ihn zum Teilnehmer und Nachfolger in der Herrfchaft
ernannte, die er 13. Sept. 81 wirk- lich antrat, nachdem Titus infolge eines heftigen Fieberanfalls (oder, wie das Altertum vielfach
be- hauptete, an Gift, das ihm Domitier gegeben habe) plö'ß- ich gestorben war.
Domitier' erste Regierungsjahre sind noch durch keins jener Verbrechen befleckt, welche die spätern schän- den.
Er verwandte bedeutende Summen auf die Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, erließ eine Art Amnestie, suchte durch strenge
Mahregeln der Unsittlichleit zu steuern und führte strenge Aufsicht ^ über die Beamten. Als aber der
von feinem Vater ^ hinterlassene Schatz durch seine zahlreichen Bauten, , Spenden an das Volk und die Soldaten, Spiele i u. dgl.
erschöpft war, begann er, teils aus Furcht, ^ teils aus Finanznot, gegen die angesehensten und vornebmsten Männer des Staates
in der grausam- sten Weise vorzugehen.
Die kriegerischen Erfolge, welche sein Statthalter Gnäus Julius Agricola seit ^ 77 n. Chr. in Britannien errang, machten seine
Eifer- ^ sucht rege und veranlaßten ihn, nachdem er selbst ! auf einem kurzen Feldzuge gegen die Chatten (83) keine Lorbeeren
errungen, trotzdem aber 84 n. Chr. einen glänzenden Triumph gefeiert hatte, Agricola abzurufen. Von den
Markomannen, die er für ihre ^ Weigerung, ihm Hilfstruppen zu fchicken, züchtigen ! dem Oberkönig der Dacier, Decebalus,
mußte er durch Zahlung einer bedeutenden Geldfumme und ! Verpflichtung zu einem jährlichen Tribut den Frie- . den erkaufen.
Dazu kam der 87-88 von Lucius ! AntoniusSaturninus, dem Statthalter des obern Germanien,
[* 26] erregte, aber bald
unterdrückte Aufstand, ^ und 92 ein nener Krieg an der mittlern Donau. Be- sonders feit 93 ist die Regierung des D nur noch
eine Kette von Willkürlichleiten und Graufamkeiten, denen die besten Männer des Staates, wie Heren- nius Senecio, Arulenus Nusticus,
Helvidius Pris- cus u. a. zum Opfer fielen. Seinen Vetter Flavius Clemens tötete er, seine Nichte Domitilla,
dessen Gattin, verbannte er wegen ihrer «Hinneigung zum Judentum», wie Dio Cassius erzählt; ohne Zweifel ^ ist aber damit
das Christentum gemeint.
Als er - aber auch gegen feine Freigelassenen und Haus- ! diener seine Wut richtete, bildete sich
unter diesen eine Verschwörung, von der auch die beiden Prä- fekten der Prätorianer und andere hochstehende Männer und
selbst des Domitier Gemahlin wußten. Domitier wurde in seinem Schlafgemach 18. Sept. 96 von Stephanus ermordet und der Leichnam des Kaisers,
dessen Andenken nach dem Beschlusse des von ihm besonders gehaßten und geknechteten Senats vertilgt
' werden sollte, von der alten Amme des Domitier, Phyllis, ^ verbrannt. -
Vgl. Imhof, TitusFlavius Domitier. Ein Veitrag zur Geschichte
der röm. Kaiserzeit (Halle
[* 27] 1857);
Domitier, plebejische Familie in Rom, die na- mentlich aus zwei durch die Beinamen Aheno- barbus und Calvinus
unterschiedene Linien be- stand. Aus der Linie der Ahenobarbi ragen hervor:
¶
forlaufend
408
Lucius Domitius Ahenobarbus war Ge- mahl von Catos Schwester Porcia und ein Anhän- ger der aristokratischen Partei. Er war 54 v. Chr.
Konsul und wurde 49 zum Nachfolger Cäsars als Statthalter im jenseitigen Gallien bestimmt. Nach dem Ausbruche des Bürgerkrieges
befehligte er die in Corfinium zusammengezogenen pompejanischen Truppen und geriet in die HändeCäsars.
Von diesem freigelassen und reich beschenkt, ging er nach Massalia (Marseille)
[* 29] und veranlaßte diese Stadt zum Widerstände
gegen Cäsar.
Als sie sich letzterm ergeben mußte, entkam Domitius. Er fiel auf der Flucht nach der Schlacht bei Pharfalus 48 v. Chr. Gnäus
Domitius Ahenobarbus, Sohn des vorigen, war mit seinem Vater in Corfinium und kämpfte mit bei Pharfalus,
wurde aber 46 v. Chr. von Cäsar begnadigt. Doch schloß er sich der Ver- schwörung gegen diesen an und wurde 43 zur Ver-
bannung verurteilt. Nachdem er während des Bür- gerkrieges als Flottenführer unter StatiusMarcus sich ausgezeichnet und
nach der Schlacht von Phi- lippi 42 v. Chr., während Statius zu Sextus Pom- pejus ging, mit seiner 70 Segel
zählenden Flotte eine Zeit lang selbständig im Adriatischen und Ioni- schen Meere sich behauptet hatte, ging er mit dieser
^ 0. Chr. zu Antonius über, unter dem er dann Statthalter von Bithynien war.
Domitius wurde 32 v. Chr. Konsul. Das Jahr darauf ging er in Epirus kurz vor derSchlacht bei Actium zu Octa- vian über, starb
aber bald nachher im Sept. 31. Lucius Domitius Ahenobarbus, (^ohn des vorigen, Gemahl der ältern Antonia, der Toch- ter des
MarcusAntonius und der Schwester des Augustus Octavia, war 16 v. Chr. Konsul, 10 v. Chr.
Statthalter von Afrika,
[* 30] und unternahm später als Statthalter, wie es scheint, von Illyricum einen glänzenden Kriegszug von
der Donau aus durch ganz Deutschland bis über die Elbe. Er drang von allenröm.Heerführern am tiefsten inDeutschland vor.
Im 1.1 v. Chr. wurde er als Oberbefehlshaber an den Rhein gefchickt,
wo er den Germanen gegenüber fehr vorsichtig auftrat. Er starb 25 n. Chr. Gnäus Domitius
Ahenobarbus, Sohn des vorigen, erhielt 28 v. Chr. die Tochter des Germani- cus, die jüngere Agrippina, zur Gemahlin, die ihm
den nachmaligen Kaifer Nero gebar. Er starb 39 n. Chr. Von seinen Schwestern war die
eine an Gasus Passienus Crispus verheiratet, der sich aber von ihr trennte, um seine Schwägerin Agrippina zu heiraten. Nero
lieh diese Schwester seines Vaters vergiften, um sich ihres Vermögens zu bemächtigen. Die andere Schwester des Domitius,
Domitia Lepida, gebar dem Valerius Messala Barbatus die Messalina (s. d.) und war dann die Gemahlin des
Appius Silanus, den Messalina töten ließ.
Sie fiel 54 n. Chr. kurz vor dem Tode des Clau- dius als Opfer der Eifersucht der Agrippina. Aus der Linie der Calvini, welche
schon 332 v. Chr. durch Gnäus Domitius Calvinus zum Konsulat gelangte, sind hervorzuheben: Gnäus Domitius Calvinus, der 283 v. Chr.
Konsul und 280 v. Chr., als Pyrrhus gegen Rom heran- rückte, Diktator, sodann noch im gleichen Jahre
der erste plebejische Censor wurde. Gnäus Domitius Calvinus, Konsul 53 v. Chr., befehligte
49-46 v. Chr. im Bürgerkriege unter Cäsar. Im Kriege gegen Pharnaces erlitt er bei Nikopolis eine Niederlage.
Nach Cäsars Er- mordung sollte er im Auftrage des Antonius und Octavian eine Truppenabteilung über
das
Adria- tifche Meer nach Epirus überfetzen, ward aber über- fallen und verlor fast die ganze Flotte. Nachdem er 40 v. Chr.
nochmals Konful gewesen war, besiegte er 37 als Statthalter in Spanien die Ceretaner, wofür ihm der Triumph zu teil ward. Gnäus
Domitius Corbulo, s. Corbulo. Domitilla, Heilige der kath. Kirche, Gattin oder Nichte des röm. Konsuls Flavius Clemens, soll
von Domitianus (s. d.) nach der InselPandataria oder Pontia verbannt worden sein.
Andere nehmen zwei verschiedene Frauen dieses Namens an. Aus- grabungen in den röm. Katakomben haben auch eine Krypta der Domizilwechsel zu
Tage gefördert, in der fchon zu Ende des 1. Jahrh. Christen bestattet sein sollen. Domitius, altröm. Familie, s. Domitier.
Dömitz, Stadt im Domanialamt Domizilwechsel (8484 E., 4210 männl., 4274 weibl.) im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin, im ehemaligen Herzogtum Schwerin,
[* 31] 38 km im WNW. von Wittenberge, nahe der preuß.
Grenze, rechts an der Elbe, die hier die Neue Elde aufnimmt und an der Linie Wit- tenberge-Lüneburg-Buchholz
der Preuß.
Staats- bahnen und der NebenlinieDomizilwechsel-Ludwigslust (30,3 kui) der Mecklenb. Friedrich - ^ranz - Eisenbahn, auf einer Anhöhe in
wiefenreicher Gegend, ehemals Festung,
[* 32] ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Schwerin), eines Domanial- und Deichamtes,
einer Festungskommandantur und hat (1890) 2611 E., darunter 15 Katholiken und 36 Israeliten; Stadt- tirche,
Synagoge, Schloß,Kranken- und Armenhaus, Kalkbrennerei, Ziegelei, Schiffahrt und Handel. Die ehemaligen Festungsgebäude dienten
bis 1894 als Militärstrafanstalt. - Domizilwechsel gehörte 1230, wo es Stadt ward, zu Mecklenburg-Prignitz, wurde 1328 an den Markgrafen
Ludwig von Schwerin verfetzt, 1372 mecklenburgisch und 1563 von HerzogJohannAl- brecht befestigt. Im Dreißigjährigen
Kriege wurde es mehrmals von den verfchiedenen kriegführenden Parteien eingenommen. Am fchlug Vane'r zwischen Domizilwechsel und
Lenzen den fächf.
Feldmar- fchall Marazin. 1733-47 war Domizilwechsel Residenz des HerzogsKarlLeopold. Am 15. Mai 1W9 wurde die von
Holländern besetzte Feste von Schill einge- nommen und zum Waffenplatz gemacht. DomizU (lat.), s.
Domizilwechsel und Wohnsitz. Domizilwechsel oder domizilierter Wech- sel, ein Wechsel, bei dem der Zahlungsort ein an- derer
ist als der regelmäßige, nämlich als der Wohn- ort des Bezogenen beim gezogenen, des Ausstellers beim eigenen
Wechsel (s. Wechseldomizil).
Dieser vom Wohnort des Bezogenen oder Ausstellers ver- schiedene Zahlungsort heißt Domizil im engern Sinne. Es kann im Wechsel
selbst (Zahlen Sie in ..., ich zahle in ...) oder durch einen Zusatz bei der Adresse des Bezogenen (Herrn ^ in 1^, zahlbar
in L) bezeichnet werden; befugt dazu ist nur der Aussteller und zwar nur solange der Wechsel noch nicht
acceptiert ist, nicht der Indossant (das Nähere bei Nehbein, Allg. Deutsche
[* 33] Wechselordn. Art. 21- 24, Anm. 12). Entstanden
ist der Domizilwechsel aus dem Be- dürfnis, Wechsel, die auf entfernte, schlecht erreich- bare, dem Handelsverkehr unbekannte Plätze
ge- zogen sind, durch Domizilierung auf einen Wechsel- platz begebbar und einkassierbar zu machen, oder
beides zu erleichtern. Die Domizilierung kann aber auch dazu dienen, daß der Bezogene sein Guthaben am Domizil durch seinen
Gläubiger erhebt, wie dies beim Ziehen für fremde Rechnung geschieht.
¶
forlaufend
409
(S. Trassieren.) Regelmäßig gilt nämlich beim Dommer ' der Bezogene als derjenige, der die Zahlung am Do- mizil zu leisten hat.
Es kann aber von vornherein oder nachträglich durch den Bezogenen eine andere , Person bezeichnet werden, durch welche die
Zahlung z am Domizil geleistet werden soll (Herrn ^ in 1^, zahl- ! dar durch oder bei Herrn L in
II). In letzterm Falle spricht man von bestimmt-domiziliertem Wechsel im z Gegensatz zum unbestimmt-domizilierten Wechsel,
wo ein Zahlungsleistender, Domiziliat, nicht be- nannt ist. Wenn ^ in 1^ an L in v zu zahlen! und von 0 in II zu
fordern hat, so kann er durch ! k auf sich ziehen, den Wechsel in II domizilieren, den 0 als Domiziliaten bezeichnen lassen
und so durch 0 an L zahlen.
Das Besondere des Dommer ist, daß der Aussteller die Präsentation zur Annahme vorschreiben kann, na- mentlich um dem Bezogenen
Gelegenheit zur Be- ! nennung des Domiziliaten zu geben; die Vorschrift ! zwingt den Wechselnehmer zur
Präsentation, event. ^ Protestaufnahme, weil er seinen Regreß gegen den Aussteller (und die Indossanten) verliert, wenn er
es unterläßt. Außerdem aber muh bei Verlust jedes Wechselanspruchs, selbst gegen den Acceptanteneines ! gezogenen und den
Aussteller eines eigenen Wechsels, > bei bestimmt-domiziliertem Wechsel Protest mangels Zahlung erhoben
werden, wenn der Domiziliat nicht zahlt. Diese Vorschrift beruht darauf, daß der Domiziliat als der Vertreter, Beauftragter
des Be- zogenen für die Zahlung gilt, aber nicht wechsel- mäßig verpflichtet ist, ebenso wie er auch nicht Wechsel- ^ mäßig
berechtigt ist.
Verpflichtet, einen domizilierten Wechsel zu nehmen, ist niemand, wenn die Domizi- licrung nicht bedungen ist. Domjoch, s.
Dom (Berggipfel). Domkandidatenstift, kirchliche StiftungFried- rich Wilhelms IV. zur Vorbildung junger evang. Theologen für
den Kirchendicnst, entstand 1854 in Berlin als ein Konvikt, in dem eine Anzahl exami- nierter Kandidaten der
prcuß. Landeskirche unter Oberaufsicht des ersten Oberhofpredigers ihre Stu- ^ dien fortsetzen, in Predigt, Katechese und
Seclsorge, insbesondere durch Hausbesuche bei Armen und z Kranken der Domgemeinde, sich üben und durch! wissenichaMchen Verkehr
in freien Besprechungen sich gegenseitig anregen und fördern. Das Stift besitzt ein eigenes Gebäude mit Kapelle und
ansehn- lichen Einkünften.
Aufsicht und Leitung im Innern führt ein Inspektor. Einige der Konviktualen sind zugleich Domhilfsprediger. Domkapitel.
Ursprünglich hatte jede Stadt einen Bischof und derselbe wurde durch die Geist- lichen seiner Kirche beraten. Dies sog. Presbyterium
nahm schon im 4. Jahrh, an einigen Kirchen eine mönchische Verfassung an. Aber jene vita canonies. (so
genannt, weil sie durch den allgemeinen christl. Kanon normiert war) fand weder überall noch dauernde Geltung, bis sie 761 durch
Chrodegang von Metz
[* 35] für den dortigen Klerus neu festgestellt und weiterhin durch die Staatsgesetzgebunq für z alle
Kirchen des Frankenreichs, an denen eine 3)tehr- heit von Klerikern wirkte (Domstifter, wenn cs bischöfl.
Kirchen waren, sonst Kollegiatstifter), zur Regel erhoben wurde. Indessen erhielt sich diese Verfassung nicht auf die Dauer,
das gemeinsame! Leben zerfiel, und seit dem 11. Jahrh, lebten nur ! noch die Kanoniker einzelner Kirchen nach mönchischer
I Regel, die deswegen «regulierte» genannt wurden. !
Andererseits wurden
die Kapitel bei den Domkirchen ^ eine feste Einrichtung der Kirchenverfassung, und ihre Befugnisse stiegen
immer höher; sie erlangten be- deutenden Einfluß auf die Regierung der Diöcefen, insbesondere seit ihnen allenthalben
in Deutschland das Recht der Bischofswahl zugefallen war.
Fast allenthalben wurde adlige Geburt der Mitglieder (Domkapitulare, Domherren, Kanoniker, Chorherren)
für die Aufnahme gefordert. Durch die ihnen gebührende Autonomie regelten sie ihre Verhältnisse selbständig, hatten eigene
Beamte be- sonders für die Verwaltung ihres meist sehr be- deutenden Vermögens und verstanden es bei jeder Wahl eines Bischofs,
die bischöfl. Befugnisse mehr einzuengen. Dabei riß unter ihnen die Verwelt- lichung derartig ein,
daß sie ihre Nesidenzpflicht (Einnahme der Amtssitze) vernachlässigten und ihre geistlichen Obliegenheiten durch Vikare
wahrnehmen ließen.
Nachdem die Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluß (1803) die geistlichen Staaten in Deutschland und mit ihnen
die alten reichen Dommer vernichtet hatte, haben die neu wieder- hergestellten einen specififch kirchlichen Charakter
empfangen. Auch heute noch autonomische Korpo- rationen, bilden sie den beratenden Senat des Bischofs,
der sie in wichtigen Fällen befragen und in einzelnen nach ihrem Beschluß handeln mnß. Von den alten Amtern der Dommer haben
sich erhalten das des Propstes und des Dekans, bald beide Zu- sammen, bald eins allein.
Ebenso die (Meia des tKsologiiZ und P06iiit6iitiliiin8. Wo Domvikare (Chorvikare) vorkommen, dienen sie
zur Aus- hilfe, wo Ehrendomherren (nur in Altpreußen), ist diese Stellung eine Auszeichnung für verdiente Pfarrer, über
die Zusammensetzung der Domstifter, für welche jetzt nicht mehr der Adel Erfordernis ist, haben die deutscheu Negierungen
mit RomVerein- barungen getroffen. In Altpreuhen, Hannover
[* 36] und der oberrhein.
Kirchenprovinz gebührt ihnen die Wahl des Bischofs, fowie diejenige des Kapitular- vikars bei erledigtem bischöfl.
Stuhle. Die pro- testantischen Dommer in Preußen
[* 37] und Sachsen
[* 38] (Branden- burg, Naumburg,
[* 39] Merseburg,
[* 40] Zeitz,
[* 41] Meißen)
[* 42] tragen keinerlei
kirchlichen Charakter, sondern sind nur Ver- mögensmassen, mit deren Renten ausgezeichnete Staatsmänner
und Feldherren belohnt werden. -^
Vgl. von Below, Entstehung des ausschließlichen Wahlrechtes der Dommer (in den «Histor. Studien»,
Heft 11, Lpz. 1883);
Schneider, Die bifchöflichen Dommer, ihre Entwicklung und^rechtliche Stellung (Mainz
[* 43] 1892).
Domkap itular, s. Domkapitel. Domleschg, roman. DoiMaLckFa oder lomi-
liasca, das obstreiche Thal
[* 44] des einstigen Reichs- hofs Tomils im schweiz. Kanton Graubünden,
[* 45] die unterste der drei Thalstufen
des Hinterrheins (s. Rhein). Das Thal bildet einen Kreis
[* 46] des Bezirks Heinzenbcrg (s. d.). Dommel, Fluh in den Niederlanden und
in Bel- gien, entspringt in der Landschaft Kempen der belg. Provinz Limburg,
[* 47] unweit der Grenze in der Pro- vinz Vrabant, östlich
von Diest, in 75 m Höhe, fließt langsam nach N., tritt 6 Km unterhalb Neerpelt in die niederländ.
Provinz Nordbrabant ein, berührt Eindhoven und empfängt die Tongrecp, die Rul, Vecrse und die TilburgerAa. Bei Herzogenbusch
nimmt sie die HelmonderAaauf und heißt nun Dieze; sie mündet nach einem Lauf von etwa 100 lim beim Fort
Crcvecoeur links in die Maas. Dommer, Arey von, Musikschriftsteller, geb. zu Danzig,
[* 48] studierte 1851-54 zu
¶
mehr
410 Leipzig
[* 50] Musik, dann Philosophie und Kunstgeschichte. 1863 siedelte er nach Hamburg
[* 51] über, wo er Musikreferent am «Korrespondent»
war und 1873 Sekretär
[* 52] der Stadtbibliothek wurde. Seit 1889 lebt Domino in Marburg.
[* 53] Unter seinen Schriften sind hervorzuheben:
«Elemente der Musik» (Lpz. 1862),
«Handbuch der Musikgeschichte» (ebd. 1868; 2. Aufl.
1878),
«Autotypen der Reformationszeit» (Hamb. 1881) und «Lutherdrucke
aus der Hamburger Stadtbibliothek 1516-23» (Lpz. 1888). Auch bearbeitete er die zweite Auflage von Kochs «Musikalischem Lexikon»
(Heidelb. 1865). Als Komponist hat Domino nur einen achtstimmigen Psalm und vierstimmige Bearbeitungen von Melodien J. W. Francks
herausgegeben.
Stadt im Kreis Friedland des preuß. Reg.-Bez. Königsberg,
[* 57] 15 km im NO. von Eylau und 15 km
im W. von Friedland, an einem zur Alle gehenden Bache, Sitz des Landratsamtes für den Kreis Friedland sowie eines Amtsgerichts
(Landgericht Bartenstein),
[* 58] hat (1890) 1980 evang. E., Post, Telegraph, Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen, Dampfmühle.
Die
in früherer Zeit vorhandene Burg, jetzt Rittergut, wurde 1324, die Stadt um 1400 erbaut.
oder Donus, zwei Päpste. Domnus I., ein Römer
[* 59] von Geburt, regierte 676–678 und unterwarf das abtrünnige Erzbistum
Ravenna wieder dem röm. Stuhl. – Domnus II. soll 974 kurze Zeit Papst gewesen sein;
da aber feststeht,
daß zwischen Benedikt VI. und Bonifacius VII. kein Papst regierte, so ist die Annahme wahrscheinlich, daß sein Name nur irrtümlich
aus dem Titel Domnus Papa in das Verzeichnis der Päpste gekommen ist.
d'Ossŏla (offiziell Domodossola), Hauptstadt des Kreises Domo d'Ossola (34457 E.)
in der ital. ProvinzNovara, in 305 m Höhe, im Eschenthale oder Val d'Ossola, an der Simplonstraße auf dem rechten Ufer der
südwärts in den Lago Maggiore fließenden Tosa oder Toce, an der Linie Novara-Gozzano-Domo d'Ossola (90 km) des Mittelmeernetzes, hat
(1881) 2658, als Gemeinde 3577 E., Post, Telegraph, in seinem ältern Teile enge, winklige, im neuern dagegen
breite, geräumige Straßen und schöne Plätze.
Über die 3 ½ km nördlich gelegene Brücke
[* 60] von Crevola tritt die Simplonstraße aus der Felsschlucht der Diveria heraus; 1 km
südwestlich der Kalvarienberg, bis zum Gipfel mit kleinen Kapellen besetzt; er trug einst die Burg Matarello.
– Das Eschenthal, in seinem obern Teile auch Val Formazza, im mittlern Val Antigorio genannt, und Domo d'Ossola, im Mittelalter DomusDei genannt, wurde von Karl d. Gr. als Grafschaft dem BistumNovara verliehen. 1487 wurde die Stadt und das Thal, welche von den
Schweizern 1416 erobert und 1425 unter Peter Nysig von Schwyz
tapfer verteidigt worden waren, von den Wallisern
völlig verheert. Nach dem Aussterben der Sforza belehnte Karl V. den GrafenFranc. della Somaglia mit Domo d'Ossola 1714 fiel es an Österreich, 1735 an
Savoyen.
(spr. -mösch),Groß-Gemeinde im
ungar. Komitat und Stuhlbezirk Gran
[* 61] (Esztergom), rechts der Donau, Station der
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, zwischen grünen Bergen
[* 62] und schönen Wäldern, hat (1890) 1260 E., Post. Auf einer beträchtlichen
Bergspitze (Arpáshegy, i. Gerstenberg) erhob sich einst die Propstei Dömös (später Abtei St. Margareth), in der unter König
Koloman (1095–1114) HerzogAlmos und dessen Sohn Béla (später als Béla II. oder «der Blinde» König von
Ungarn)
[* 63] gefangen gehalten und beiden die Augen ausgestochen wurden. Später verfiel die Propstei und wurde unter König Sigismund
(1387–1437) in eine Abtei umgestaltet. Der Gubernator JohannHunyady (1444–52) stellte die Propstei in ihrem alten Glanze
wieder her. Diese erhielt sich bis zum Einbruch der Türken, welche sie zerstörten.
in der russ. Litteratur des 16. Jahrh. ein Buch, das Anweisungen über die bürgerliche Moral im Geiste der damaligen Zeit giebt
und einen bedeutenden kulturhistor. Wert hat. Der Text, in dem es vorliegt, ist wahrscheinlich eine Kompilation aus frühern
solchen Anweisungen, und als Kompilator gilt der Mönch Sylvester um 1560, der vielleicht auch selbst einige
Kapitel des Buches verfaßt hat; als sicher wird dies angenommen vom 64. (Schluß-) Kapitel, das gleichsam eine Zusammenfassung
des Ganzen giebt und deshalb auch der «Kleine Domostroj» heißt. Der war seinerzeit sehr verbreitet; die Handschriften desselben
reichen bis ins 17. Jahrh. Wieder aufgefunden und zuerst veröffentlicht wurde er von Golochwastow 1849 in
Moskau
[* 64] («Zeitschrift der Gesellschaft für Geschichte und Altertümer», Nr. 1). Die eingehendste histor.-litterar. Abhandlung
darüber schrieb J. S. Nekrasow (Mosk. 1872). –
Vgl. Brückner, Domostroj, ein Hausbuch aus dem 16. Jahrh. (in der «RussischenRevue»,
Bd. 4, Petersb. 1874).
auch Domowik, Djeduschta, Starik (Alterchen), Chozjain (Hausherr) u.s.w. genannt, der Hausgeist des russ.
Volksglaubens. Er wird je nach den Gegenden verschieden beschrieben, so z.B. als kleines dickes Männchen, am ganzen Leibe
fein behaart, bekleidet mit einem aschgrauen Bauernrock, aber stets barfuß und barhäuptig; in Häusern, wo der Herr verstorben
ist, erscheint er gern in dessen Gestalt; er hat seine Wohnung hinter oder unter dem Ofen des Wohnhauses oder Badehauses,
überhaupt überall wo ein Ofen ist, auch im Stall, auf der Tenne u.s.w. Der Domowoj ist an sich nicht böse; wen er liebt, dem dient
er in der Art der deutschen Heinzelmännchen, namentlich hat er Vorliebe für Pferde,
[* 65] reitet sie aber
auch zuweilen in der Nacht müde und hat überhaupt eine Neigung zu allerlei Schabernack; man darf ihn daher nicht erzürnen.
–
d'Hornoy (spr. Dongpĭährdornŏá), Charles MariusAlbert, franz. Admiral, geb. in Hornoy (Depart.
Somme), trat 1828 in die franz. Marine ein, wurde 1854 Schiffskapitän, 1864 Konteradmiral, 1869 Generaldirektor im
Marineministerium und nach dem Sturz des Kaiserreichs, bis ¶
forlaufend
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interimistischer Marineminister. Im Febr. 1871 wurde er vom Depart. Somme in die National- versammlung gewählt, wo er sich
der legitimistischen Rechten anschloß, gegen Thiers opponierte und zu dessen Sturz beitrug.
Seit Juni 1871 Viceadmiral, ward
er in dem ersten von Mac-Mahon gebildeten Kabinett Marineminister f24.
Mai 1873 bis und 1876 vom
Depart. Somme in den Se- nat gewählt,.wo er sich wieder der Rechten anschloß und allen reaktionären Gesetzen seine Stimme
gab. Nachdem er 1882 bei der Senatswahl unterlegen war, wurde er 1885 und 1889 wieder zum Mitglied der Deputiertenkammer
gewählt. Kapitel. Dompropst, der Propst (s. d.) in einem Dom- Domrömy-la-Pucelle (spr. dongremih la
pü- M), Ort im Kanton Coussey, Arrondlssement Neuf- chateau des franz. Depart. Vosges, 11 km nördlich
von Neufchateau, am linken U.fer dcr Maas, über welche hier eine Brücke von fünf Bogen
[* 68] führt und an der Linie Bologne-(bei
Chaumont) Neufchateau- Pagny dcr Franz.
Ostbahn, hat (1891) 300 E. Man zeigt daselbst in einem Garten
[* 69] das
Geburtshaus dcr Jungfrau von Orle'ans (I^a ?uc6li6, s. Icanne d'Arc), welches durch eine Inschrift von 1481 («Vive iNbeui-,
viv6 le roi I^ou^L») als folches bezeichnet wird;
Das Haus wurde 1820 auf Befehl der Regierung wiederhergestellt,
dicht daneben eine Freifchule für Mädchen ervaut und gleichzeitig vor derfelben ein Monument errichtet. Am ließ
König Ludwig Philipp eine Vronzestatue der Jungfrau, gefertigt nach dem von feiner Tochter, der Prinzefsin Maria, gearbeiteten
Standbildc, im Innern des Geburtshauses aufstellen.
Karl VII. be- freite 1429 den Ort von jeder Abgabe,
ein Vorrecht, welches erst durch die Revolution abgeschafft wurde. Domfchulen oder Kathedralschulen, Schu- len des Mittelalters
an den Bischofssitzen, bei den Dom- oder Kathedralkirchen, auch Stifts - schulen genannt, welcher Name aber auch für Schulen
an nicht bifchöfl.
Kirchen gebraucht wurde. Die Don wurden von Geistlichen des Domstiftes (Kanonikern)
geleitet und waren zunächst dazu be- stimmt, den Nachwuchs aus dem Adel für die geist- liche Körperschaft des Domstiftes
zu erziehen und wissenschaftlich auszubilden.
Daneben nahmen sie auch arme Schüler als Nachwuchs für die niedere Geistlichkeit
auf und gewährten vornehmen Laien Unterricht.
Der Unterricht war derselbe wie in den Klosterschulenff.
don), bestimmt durch das im Mittel- alter allgemein geltende Lehrsystem der sieben freien Künste.
Thatfächlich wurden in der
Regel nur die fog. drei untern behandelt, und auch bei diesen traten Rhetorik und Dialektik weit zurück gegen
die Gram- matik, d. h. gegen die Erlernung der lat. Sprache.
[* 70] Die Don haben sich namentlich vom 8. Jahrh, an entwickelt, wo BischofChrodegang von Metz das Leben derKanoniker regelte;
sie hatten in den beiden nächsten Jahrhunderten ihre Blütezeit und sind
von der Mitte des 11. Jahrh, an zurückgegangen, ins- besondere infolge der Auflösung des kanonischen
Lebens.
Das Gymnasium zu Schleswig
[* 71] heißt noch jetzt Domschule, andere frühere Don heißen Dom- gymnasien,soz.B.dieinMagdeburg,Halberstadt,
Merseburg, Naumbura. -
Domstadtl, czech. vom^ov, Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirt Sternberg
in Mähren,
[* 72] an der Linie Olmütz-Trop- pau der Mährisch-Schles.
Zum An- denken hieran ist auf dem Schlacht- feld ein Denkmal
errichtet. Domstift, Domvikar, f. Domkapitel.
Don (ital. und span.), im PortugiesischenDom, entstanden aus dem lat. äominug,
d. h. Herr, ein Ehrentitel, der ursprünglich dem Papst, dann den Bischöfen und Äbten beigelegt wurde
und der fchließlich den Mönchen verblieb. In Italien füh- ren ihn noch alle Priester. In Portugal kommt er nur dem Souverän
und den Gliedern seiner Familie zu. In Spanien wurde er erst zur Belohnung für dem Staate geleistete Dienste
verliehen;
gegenwärtig ist er nur ein Höflichkeitstitel, der allen, die sich durch Kleidung und Manieren vom niedern Volk unterscheiden,
zu- kommt. Er wird aber nie, wie im Ausland oft fälschlich geschieht, den Familiennamen, sondern stets
nur den: Vornamen vorangesetzt.
Die ent- sprechenden weiblichen Formen sind Donna, Dona lspan.) und Dona (portug.).
Es ist
in SpanienSitte, jemand auch nach flüchtiger Bekanntschaft nicht mit Senor und dem Familiennamen, sondern mit Don oder Dona
und dem Vornamen anzureden und zu bezeichnen.
1) Fluß in der schott. Graffchaft Aber- deen, entspringt unweit des Cairngorm in 500 m Höhe und mündet 2,5 Km nördlich
von Aberdeen
[* 75] nach einem Laufe von 132 km in die Nordfee.
Der Lachsfang im D. ist wichtig. - 2) Fluß in der engl. Graffchaft
Jork, entspringt in den Pcnninischen Bergen auf der Grenze von Ehester, fließt bis Sheffield
[* 76] (wo er fchiffbar
wird) nach SO., dann nach NO. über Doncaster und Thorne und mündet bei Goole, 112 km lang, in die Ouse. Don, bei den Alten
Ikmaig, nach der Wolga und dem Dnjepr der größte Strom des europ. Rußland, dessen Gebiet 430259 entspringt
im Gouvernement Tula aus dem Iwan- see, durchströmt in einer Länge von 1855 kni mit vielen Krümmungen die Gouvernements Rjasan,
Tambow, Orel, Woronesch und das Land der Do- nischen Kosaken und ergießt sich, nachdem er sich unterhalb Rostow in vier Arme
geteilt hat, von ! denen nur drei schiffbar sind, unweit Asow in das ! Asowsche Meer.
Der obere Lauf des
Don reicht bis ! zur Mündung des Woronesch und liegt ganz in ! niedrigem, fumpfigem Boden zwischen Waldungen, ^ Gebüschen
und Ackerfeldern, dann tritt er in das j niedrige Steppenplateau Südruhlands, in welchem sein Bett
[* 77] tief
eingeschnitten ist und durch dessen Kalk- stein- und Kreidefelsen er sich bei der KatschalinskajaStaniza der Wolga bis auf 60 kni
nähert, von dieser durch die fog.
Wolgahöhe geschieden.
Eine Eisen- , bahn, die von Kalatsch nach Zarizyn führt, vcr- !
mittelt die Verbindung mit der Wolga. Im untern Laufe des Don herrfcht die füdwcstl.