Leibwache der röm.
Kaiser, von Konstantin d. Gr. an
Stelle der frühern
Prätorianer begründet;
ihr Anführer hieß 00N68 ä0ui68tie0luiii; Iustinian vermehrte sie von 3500 auf 5000 (s. auch
I)0iii68ticu8). Domöstics (engl.), ein amerik. Baumwollzeug, auch starke Futter- oder Hemdenkattune.
DoinbLtiou" (lat.),
auf das Haus, die Familie bezüglich, dazu gehörig;
heimifch, inländisch;
^ui-
mkÜH ä0M68ti Haustiere;
^urtum äomLLtieum, Hausdiebstahl;
«lura ä0M68tie3., einheimische
Rechte, Landesgewohnheiten. In
dervorkarolingischen Zeit hieß Dominica der
Beamte, welcher das Krongut verwal- tete; an seine
Stelle trat unter den Karolingern
der Hausmaier. Im spätern Mittelalter werden die Dienstmannen (Ministerialen) auch äomeätici ge- nannt, das sind Dienstleute
des Königs und der
Großen, welche unter
Befreiung von andern Dienst- pflichten und
Abgaben ausschließlich im Hofdienst oder
als
Reisige, auch wohl als höhere wirtschaftliche Aufsichtsbeamte verwendet wurden. Domestikation, s.
Domestizieren. Domestiken (frz.), Bediente, Dienstboten. Domestizieren (lat.),
zum Haustier machen; davon: Domestikation. DomeyM, Mineral, s.
Arsenkupfer. Domfreiheit, in
Städten mit
Domstiftcrn der dem
Dom zunächst gelegene Raum, welcher ehemals unter der Gerichtsbarkeit des Domstifts stand und demgemäß
der Ortsobrigkeit nicht unterworfen war. Domfront (fpr. dongfront). 1) Arrondifsement des franz. Depart. Orne, hat 1241,io
ykm, (1891) 117924 E., 96 Gemeinden und zerfällt in die 8
Kan- tone Athis (149,30 ykm, 13591 E.), Dominica (262,28
ykm, 18090 E.), La Fertt-Macö (140,35 ykm, 15133 E.), Flers (125,0i c^m, 26 432 E.), Iuvigny-sous- Andaine (120,83 ykm, 9128 E.),
Messei (135,35 hkm, 8814 E.), Passais (151,70 ^m, 10540 E.),
Tinche- bray (156,28 ^m, 16196 E.). - 2) Hauptstadt des
Arrondissements
D 62 km nordwestlich von
Alencon, in 215 m Höhe, auf einem steilen Felfen, an der Varenne und an den
Linien Mayenne-Dominica-Caen und
Alencon-Dominica (69 km) der
Franz. Westbahn, ist Sitz eines'Gerichtshofs erster Instanz, hat (1891) 2401,
als Gemeinde 4932 E., Post,
Telegraph,
[* 2] eine schöne
Kirche(Notre-Dame-sur-l'Eau), ein College und bedeutenden
Handel mit
Pferden.
Domgymnasien, s. Domschulen. Domherr, Mitglied des Domkapitels (s. d.).
DoiuioöliÄ., s.
Breitschwanzloris. Domicetlar (mittellat.), Stiftsherr, der noch nicht Sitz und
Stimme im Kapitel hat. Doinina.
(lat.), Herrin;
Kloster-, Stiftsvor- steherin,
Äbtissin. Doinina. ^bunala. (in altfranz.
DichtungenDame Hadonäe), ein gütiges,
freundliches Wesen, das den
Menschen Gedeihen und Überfluß bringt, offenbar nahe verwandt mit der röm.
Abundantia (s. d.); es wird in Schriften des Mittelalters als Überrest des
Heidentums erwähnt. Dominante, in der Malerei der Grundton der Farbengebung, dem die andern
Farben unter- geordnet werden.
- In der
Musik heißt D (ekoräa ä0miug.Q8) der fünfte
Ton (tzuinta toni) der dia- tonischen Leiter; er führt
den
Namen darum, weil dieser fünfte
Ton mit seinen
Accorden (Dreiklän- gen, Septimen- und Nonenaccorden, insgesamt Dominantaccorde
genannt) nächst der
Tonika, dem Grundton und Ccntralpunkt einer
Tonart, vor allen andern
Tönen und ihren
Accorden in derselben
Tonart der bei weitem vorherrschende ist. Nächst
dem ersten und fünften
Ton ist noch der vierte einer
Tonart (die
Quarte) mit feinem Dreillang viel ge- braucht und für die
Tonart entscheidend. Diese
Quarte, die einen
Ton unter
der
Quinte lieat, nennt man deshalb Unter- oder
Subdominante, während die
Quinte dann Oberdominante heißt. Ist von Dominica schlechtweg
die Rede, so versteht man dar- unter stets die
Quinte. Die Dominica hieß bei den Griechen
Diapente, die Nnterdominante
Diatessaron. Domingo, Republik, s. Santo
[* 3] Domingo. Domingohanf, einer der zahlreichen, aus den Vlattfasern
mehrerer Agavearten sowie anderer zum
Teil noch nicht botanisch genau bestimmter Gewächse gewonnenen, gewöhnlich unter dem
Gesamtbegrisf
Aloehanf (s. d.) zufammengefaßten Spinnstoffe, welcher aus Westindien
[* 4] nach
Europa
[* 5] gebracht wird. Dominguez (spr. -gez),Lopez, span.
General, geb. um 1825, wurde 1850 Artillerielieutenant, 1860 während des marokk.
Krieges Hauptmann und nahm 1868 unter seinem Oheim Serrano teil an der Revolution, die den
Thron
[* 6] der Königin Isabella stürzte.
Serrano ernannte ihn zum Brigadegeneral. Als solcher bekämpfte er 1873 den Kommunistenauf- stand und
übernahm den
Befehl über die vor
Cartagena stehenden
Truppen. Vergeblich hatten seine Vorgänger im Kommando
(Campos
und Ceballos) seit dem September die starke Seefestung, die der Hauptplatz des
Aufstandes war, belagert. Dominica beschoß die Festung
[* 7] so wirksam, daß sie sich ergab.Mr diesen Erfolg wurde er zum Generallieutenant befördert,
zog mit dem größ- ten
Teile seiner
Truppen nach den bask. Provinzen und bekämpfte dort unter Serrano und Concha die Karlisten.
Unter
Alfons XII. übernahm Dominica als einer der Führer der dynastischen Linken in dem
Kabinett Possada de Herrera das
Kriegsmini- sterium. Das von ihm erlassene Dekret, wonach kein höheres Kommando länger als 3 Jahre
in den gleichen
Händen bleiben durfte, wurde ungünstig aufgenommen, da infolgedessen die bewährtesten
Generale zur
Disposition
gestellt wurden. Am trat er zurück. 1886 wurde Dominica in die Deputiertenkammer gewählt, wo er mit
Romero- Robledo die span. Nationalpartei begründete. Am übernahm er in dem neuen
Kabinett Sagasta wieder das Kriegsministerium. vomtnioa. (lat., zu ergänzen äi68,
«Tag des Herrn»),
der
Sonntag, weil
Christus
an einem solchen auferstand, v. P3.88i0ni8, der
Sonntag Iu- dika; Dominica oliv^rum, Miniärum, auch coinpetentium, der Palmsonntag;
Dominica 83.uota, der Ostersonntag;
Dominica in 9.1di8, Post a. 1da,8, der
Sonntag Quasimodo- geniti (s.
Albe);
V.
okruiiMvii Z^ErdötniQ, s. (^rni- privium; v. aureg., dsueäietH, äuplex,
der
Sonntag Trinitatis; die
Sonntage zwischen diesem und dem ersten
Advent werden mit fortlaufender Zählung von 1 bis 26 als
v. poLt (nach) trinitätis bezeichnet.Dominica, frz.
La Dominique, die größte der zum brit. Gouvernement
der Leewardinfeln ge- hörigen
Kleinen Antillen in Westindien, zwischen Guadeloupe und Martinique, von jedem 35 km entfernt,
ist durchaus vulkanischen Charakters.
Trachyt setzt die
Basis der
Insel zusammen, w^che einen langen Gebirgszug trägt, der
in dem Morne
Diablotin 1600 m Höhe erreicht. Im S. liegt der Schwefeldämpfe ausstoßende Krater
[* 8] La
Soufriere.
Das Klima ist feucht und heiß, der
Boden¶
mehr
dar. Es gedeihen alle Arten Tropengewächse, Kaffee, Zucker,
[* 10] Kakao, Indigo,
[* 11] Baumwolle,
[* 12] Bananen, Bataten, Gemüse und Obst. Die
Berge sind meist mit Waldungen von Rosenholz und andern kostbaren Holzarten bedeckt. Wild, Geflügel, Schweine,
[* 13] auch
wilde Bienen sind in Menge vorhanden, und der Fischfang ist sehr ergiebig. Aus den zahlreichen Solfataren gewinnt
man Schwefel. Domänen hat 754 qkm und (1891) 26841 E., großenteils ehemalige Sklaven; unter den wenigen Weißen befinden sich
Nachkommen der alten span. Bevölkerung,
[* 14] während die Ureinwohner, die Kariben, deren es 1790 noch 30 Familien gab, gänzlich
verschwunden sind.
Ausgeführt wird Zucker, Kaffee, Kakao, Luxushölzer, Schwefel und etwas Kupfererz. 1892 betrug der Wert
der Einfuhr 30012, der der Ausfuhr 40165 Pfd. St. Domänen wird von einem Gouverneurlieutenant verwaltet,
dem ein vollziehender Rat von 7 Mitgliedern und eine Gesetzgebende Versammlung von 14 Mitgliedern zur Seite steht, von denen 7 von
der Krone ernannt und 7 vom Volke gewählt werden. Seit der Entdeckung durch Christoph Columbus, (an
einem Sonntage, daher ihr Name), machten sich England und Frankreich ihren Besitz streitig, bis sie 1814 in den unbestrittenen
Besitz Englands kam. Hauptstadt ist Roseau oder Charlottetown an der Südwestküste mit befestigtem Hafen und 4700 E. - Domänen heißt
auch eine der Marquesas-Inseln (s. Hiwava).
(mittellat.), das in der alten Kirche den Kommunizierenden von besonders dazu bestellten Ministranten beim
Genuß des Sakraments untergehaltene Abendmahlstuch.
Stifter des Dominikanerordens (s. d.), gewöhnlich de Guzman zubenannt, obgleich nicht
aus dem Geschlecht der Guzman stammend, 1170 zu Calaruega in Altcastilien geboren, bezog schon im 14. Lebensjahre die Universität
zu Palencia, wurde 1194 Domherr an der Kathedrale zu Osma und später Subprior im Domkapitel. 1204 kam
Dominicus mit seinem Bischof nach Südfrankreich und wirkte hier den Albigensern durch Predigt entgegen. Er veranlaßte die Cisterciensermönche,
die Predigt des kirchlichen Glaubens ebenso wie die Albigenser zu betreiben, indem sie paarweise, ohne allen Prunk und ohne
Geld, in der schlichtesten Kleidung auszogen und allem Volke das Wort Gottes verkündeten. Dominicus wurde vom
Bischof Fulko von Toulouse
[* 16] unterstützt und gründete in dem Kloster zu Prouille die erste feste Niederlassung. 1215 begab sich
Dominicus nach Rom,
[* 17] um vom Papst Innocenz III. die Erlaubnis zu erwirken, seine Genossenschaft als neuen Orden
[* 18] einzurichten.
Doch gewährte der Papst seine Bitte nur unter der Bedingung, daß er eine der schon vorhandenen Ordensregeln
annehme. Dominicus wählte die des heil. Augustin. Aber erst Honorius III. bestätigte 1216 den neuen Orden und ernannte Dominicus zum Superior. 1217 kehrte
Dominicus nach Toulouse zurück und war für die Ausbreitung seines Ordens thätig; 1218 siedelte er nach Rom über
und wurde vom Papst zum magister sacri palatii (Oberhofprediger) ernannt, ein Amt, das den Dominikanern verblieben ist. Dominicus starb zu
Bologna und
wurde 1233 heilig gesprochen; sein Gedächtnistag ist der 4. Aug. -
Vgl. Lacordaire, Vie de St. Dominique (Par. 1840;
deutsch, 2. Aufl., Regensb. 1871);
Caro, St. Dominique et les Dominicains (Par. 1853; deutsch Regensb.
1854; 2. Aufl. 1871);
Drane, Der heilige Dominicus und die Anfänge seines Ordens (deutsch, Düsseld. 1890).
auch Grundgefällsteuer oder Gefällsteuer, die Steuer von den auf dem Grund und
Boden ruhenden Gefällen. Ist ein Grundstück mit solchen Gefällen beschwert und will man den Ertrag des Grundstücks
besteuern, so muß man die Gesamtsteuerlast auf den Berechtigten und Verpflichteten verteilen. Dies kann derart geschehen,
daß die ganze Steuer vom Eigentümer erhoben, diesem aber das Recht gegeben wird, dem Berechtigten einen
entsprechenden Abzug zu machen. Es kann aber auch eine besondere Steuer von den Gefällen erhoben werden, sodaß die Gefälle
im Grundsteuerkataster gleich abgerechnet werden.
Durch die Ablösung der auf den Grundstücken ruhenden Lasten, die in den meisten Staaten vollendet ist, hat die Dominikalsteuer ihre Bedeutung
fast ganz verloren. In Preußen
[* 19] z. B. fehlt sie ganz. In Bayern
[* 20] besteht sie noch bei einigen ältern Gefällen.
Wer die Gefälle zu leisten und die Steuer hiervon nach Maßgabe des Grundentlastungsgesetzes vom nicht selbst zu
tragen hat, kann ein Fünfzehntel des betreffenden Bezugs als «Steuerbeitrag» in Anspruch nehmen, der ihm dann an der
Grundsteuer abgerechnet wird. In Baden
[* 21] werden nach dem Gesetz vom die «Steuern von Waldungen», Waldlasten, soweit
sie in Holz
[* 22] bestehen, mit dem 25fachen Betrag ihres jährlichen Geldwertes am Waldsteuerkapital abgezogen und für den Nutzungsberechtigten
zur Steuer veranlagt. Andere Waldlasten unterliegen einer besondern Steuer nur, wenn sie den Holzertrag
oder sonstige Hauptnutzungen schmälern. Sie werden in diesem Falle zum 25fachen Geldwerte der durch sie jährlich veranlaßten
Schmälerung berechnet. In Elsaß-Lothringen
[* 23] kann der Verpflichtete einen den Gefällen entsprechenden Teil der Grundsteuer
von seiner Leistung in Abzug bringen.
oder Predigerorden (Ordo fratrum praedicatorum), ein 1215 von Dominicus (s. d.) gestifteter und von
Papst Honorius III. bestätigter Mönchsorden mit dem Privilegium, zur Bekehrung der Ketzer
überall predigen und Beichte hören zu dürfen. Er hatte seine erste Niederlassung zu Toulouse, verbreitete sich aber rasch
in Frankreich (hier hießen die Dominikaner häufig Jakobiner, weil ihre erste Niederlassung in Paris
[* 25] bei der Kirche zum heil.
Jakob war), in Spanien
[* 26] und Italien.
[* 27] Auf dem ersten Generalkapitel zu Bologna 1220 wurde der Dominikanerorden zum Bettelorden
gemacht und seinen Mitgliedern die Pflicht auferlegt, auf alle Einkünfte und Güter zu verzichten, und sich ihren Unterhalt
täglich zu erbetteln. Der dritte General, der heil. Raymundus de Pennaforti, veranstaltete 1238 eine Sammlung der Ordensstatuten.
An der Spitze des Ordens steht der
¶
mehr
anfangs auf Lebenszeit, später auf 6 Jahre gewählte Ordensgeneral, der im Kloster Maria sopra Minerva zu Rom residiert. Jeder
Landschaft steht ein Provinzialprior vor, jedem einzelnen Hause, das mindestens 12 Mitglieder zählt, ein Konventualprior.
Diesen Vorstehern gegenüber ist die Gesamtheit durch die Kapitel, d. h. durch alle 3 Jahre abzuhaltende allgemeine
Versammlungen und durch ständige Definitoren vertreten. Die Hauptaufgabe des Dominikanerorden bestand in der Missionsthätigkeit unter
den Ungläubigen, und seine Sendboten verbreiteten sich bald weithin.
Doch auch innerhalb der Kirche betrieb er mit großem Eifer die Predigt des Wortes, die Verwaltung der Sakramente und namentlich
die Pflege der kirchlichen Wissenschaften. Albertus Magnus und Thomas von Aquino sind die bedeutendsten
aus dem Dominikanerorden hervorgegangenen Gelehrten, daneben MeisterEckardt, Joh. Tauler, Heinr. Suso, Savonarola, Las Casas, Vincentius Ferrerius,
Vincenz von Beauvais. In dem jahrhundertelangen theol. Streit mit ihren Rivalen, den Franziskanern, verteidigten die Dominikaner
den unendlichen Wert des Verdienstes Christi (satisfactio superabundans), hielten an einem gemäßigten
Augustinismus fest, verwarfen die Lehre
[* 29] von der unbefleckten Empfängnis der Maria und wurden nach ihrem TheologenThomas auch
Thomisten (im Gegensatz zu den Scotisten, den Franziskanern) genannt. 1232 übertrug ihnen Papst Gregor IX. die Inquisition und
in ihrem Dienste
[* 30] machte sich der Dominikanerorden in Italien, Deutschland,
[* 31] Polen, Frankreich, Spanien und Portugal bald ebenso
verhaßt als gefürchtet.
Durch Martin V. wurde 1425 das Verbot Güter zu erwerben, aufgehoben; der Orden erhielt die Erlaubnis, Schenkungen anzunehmen,
und war bald im Besitze reicher Pfründen. Indessen erzeugte das Bestreben, die Ordensregel in ihrer alten Strenge wiederherzustellen,
eine Reihe neuer Kongregationen, unter denen die berühmteste die in Frankreich entstandene Kongregation
des heil. Sakraments oder von der ursprünglichen Observanz durch Antonius le Quieu (gest. 1676) ist. In seiner Blütezeit
zählte der Dominikanerorden über 150000 Mitglieder in 45 Provinzen, darunter 11 außerhalb Europas, und 12 Kongregationen unter selbständigen
Generalvikaren. Später wurden die Dominikaner aus den Schulen und von den Höfen vielfach durch die Jesuiten
verdrängt und verlegten sich mehr auf die Mission, namentlich in Amerika
[* 32] und Ostindien.
[* 33] Die Französische Revolution brachte
den Dominikanerorden noch mehr zurück; Lacordaire (gest. 1861) versuchte ihn wieder
zu heben, geriet aber in heftigen Streit mit dem Ordensgeneral Jandel, der ihn fast ganz ins Lager
[* 34] der
Jesuiten führte.
Das Wappen des Ordens zeigt einen Hund, welcher eine brennende Fackel im Maule trägt (daher die Bezeichnung «Domini canes»,
d. h. «Hunde
[* 40] des Herrn»),
um die doppelte Aufgabe des Ordens zu versinnbildlichen, die Kirche zu bewahren
vor dem Eindringen der Ketzerei und die Welt zu erleuchten durch die Predigt der Wahrheit.
Dominikanerinnen,
eine weibliche Abteilung des Dominikanerorden, kann man entweder auf das 1205 gestiftete Frauenkloster Prouille bei Toulouse
zurückführen, oder auf das Kloster des heil. Sixtus zu Rom, wo Dominicus 1219 in verschiedenen Klöstern
zerstreut und oft regellos lebende Nonnen zu strenger Zucht vereinigte. Sie besaßen gegen 300 Klöster und noch jetzt bestehen
solche in Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Belgien
[* 41] und Amerika. Statt mit Studien beschäftigen sie sich mit Handarbeit
oder mit der Jugenderziehung. Ihre Kleidung besteht aus weißem Gewand mit schwarzem Mantel und Schleier.
Ihre berühmteste Ordensschwester ist die heil. Katharina von Siena (s. d.).
Der Dominikanerorden hat auch einen dritten Zweig, sog. Tertiarier, von Dominicus unter dem Namen der Miliz Jesu Christi gestiftet und nach
seinem TodeBrüder und Schwestern von der Buße des heiligen Dominicus genannt. Sie übernehmen kein Gelübde,
sondern bleiben in ihren weltlichen Verhältnissen, unterstützen aber nach Kräften die Bestrebungen des Dominikanerorden und
waren namentlich die weltlichen Handlanger der Inquisition. -
Vgl. Danzas, Études sur les temps primitifs de l'ordre de St.
Dominique (3 Bde., Poitiers 1874-75; Neue Folge, 2 Bde., Par.
1885-88);
früher in Italien und Spanien der große, mit einer Kapuze versehene Winterkragen, den die Geistlichen trugen,
um Oberkörper, Kopf und Gesicht
[* 42] gegen die Witterung zu schützen.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wurde der
Name aus den Überwurf übertragen, der noch jetzt auf Maskeraden an Stelle eines Charakterkostüms angelegt wird und in einem
seidenen, gewöhnlich schwarzen Mantel besteht.
der Name eines Gesellschaftsspiels, das mit flachen, länglich-viereckigen Steinen (meist aus Elfenbein, Knochen
[* 43] oder Ebenholz) gespielt wird. Sämtliche Steine sind auf der dunkelpolierten Kehrseite einander durchaus
gleich, auf der lichtern Vorderseite dagegen, die in zwei Felder geteilt ist, durch eine verschiedene Anzahl eingelegter
Punkte, Augen genannt, genau voneinander unterschieden. Die Zusammenstellung der Augenzahl auf beiden Feldern geht von 0 an
gewöhnlich bis 6 oder 8 aufwärts, sodaß der niedrigste Stein (Blankpasch) auf beiden Feldern kein Auge,
[* 44] der nächste auf dem einen keins, auf dem andern eins u. s. f. zeigt, der höchste endlich,
z. B. im gewöhnlichen Domino bis 6, auf beiden Feldern je sechs Augen (Sechspasch) trägt. Demnach hat das Dominospiel von 0 bis 6 im
ganzen 28, das bis 7 zusammen 36, das bis 8 im ganzen 45 Steine. Das Spiel selbst, an dem zwei oder mehrere
Personen (am besten zwei) teilnehmen, beginnt durch Umlegen sämtlicher Steine zu einem durcheinander gemischten Haufen, aus
dem dann jeder Teilnehmer eine bestimmte Anzahl (meist 6) herausnimmt. Der Rest bleibt, mit Ausnahme der beiden letzten Steine,
zum sog. Kaufen liegen,
¶
forlaufend
407
was eintritt, wenn ein Spieler in seinem eigenen Steinvorrate keinen zum Fortsetzen des Spiels ge- eigneten Stein findet. Gewöhnlich
setzt bei Beginn des Spiels derjenige an, der den höchsten Pasch z aufweisen kann, dei den folgenden Spielen der Ge- ! winner
des vorhergehenden. An den ausgesetzten Stein fügen sich dann der Reihe nach Stein für Stein unter der
Bedingung, daß nur Felder von gleicher Augenzahl aneinander kommen. Wer zu- erst feine sämtlichen Steine abgefetzt hat, ist
Domitier («Herr») und hat damit das Spiel gewonnen.
Kann aber kein Spieler weiter setzen, ohne noch kaufen zu können, fo hat derjenige gewonnen, dessen Steine
zusammengezählt die geringste Augenzahl ergeben. Es ist deshalb vorteilhaft, den Gegner zum Kaufen möglichst vieler Steine
zu nötigen und dann derart zu setzen, daß «gefperrt» ist, d. h.
kein Mitspieler mehr ansetzen kann, vorausgesetzt, daß man selbst weniger Augen in den Steinen bat als der Gegner. In neuerer
Zeit sind verschiedene Variationen des Domitier entstanden,unter anderm die sogenannte russ.
Partie, bei der die Steine derart aneinander gesetzt werden, daß die sich berührenden Felder je zweier Steine zusammen sieben
Augen (bei Dominospielen von 0 bis 0) Zählen: Blankpasch, 6/1, 5/2 und 4/3 gelten hierbei als Pasch und dürfen nach Belieben
an jeden Stein angefetzt werden.
Auch vcrfchiedene Glücks- spiele können mit Dominosteinen an Stelle von Karten gespielt werden, z. B. Macao (s. d.).
über das Alter des Dominospiels sind sicbere Angaben noch nicht ermittelt', eine Sage fetzt den Ursprung in das 6. Jahrh.;
es hat sich von Süden uacb Norden,
[* 46] und zwar erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrh, aus Italien nach
Frankreich und dann nach Deutsch- land verbreitet. Domitier wird in Italien, Frankreich, Belgien, weniger in Norddeutschland gespielt.
DominoHafen, s. Labrador. volninus (lat.), Herr, Gebieter, Hausherr:
im alten Rom Ehrentitel des Hausherrn (v. ma^oi-) und des ältesten Sohnes (I). inium-). V0ININN8 ao IksÄsinptor
nostsr (lat., «Unser Herr und Erlöser»),
die nach diesen Anfangs- worten benannte Bulle des Papstes Clemens XIV. vom21. Juli
1773, durch welche er den Jesuiten- orden aufhob. Iloininus vodisonln! (lat, «Der Herr sei mit Euch!»),
Gruß des Priesters an das Volt (8aWtHUo 6ooi68ia8ti03,) beim Beginn jeden Teiles der kath. Messe, worauf
die Gemeinde antwortet: Nt cnm 8Z)ii-iw w0 («und mit Deinem Geiste»). Die Formeln sind aus
Ruth 2,4. und
2 Tim. 4,22. und verdeutscht
auch in den luth. Gottesdienst übergegangen. Domitia Lepida, f. Domitier. ^ Domitianus,
TitusFlavius, röm. Kaifer, Sohn des Vespasianus und der Flavia Domitilla, war 24. Okt. 51 n. Chr.
in Rom geboren. Seine Jugend brachte er infolge des frühen Todes feiner Mutter und der vielfachen Abwesenheit feinem Vaters von
Rom ohne sorgfältige Leitung zu. Als das Heer des zum Kaiser ausgerufenen Vespasian gegen Rom heranrückte und der Oheim des
Domitier, der Stadtpräfekt Flavius Sabinus, sich mit Domitier und seinen Anhängern vor den anstürmenden Vitellia-
nern auf das Kapitol zurückgezogen hatte, entging Domitier nur mit Mühe der Wut der letztern (19. Dez. 69). Tags 'daraus ader, als
die Truppen des Vespasian die Stadt erobert hatten, wurde Domitier von den Sol- daten als Cäsar, d. h. als kaiserl.
Prinz begrüßt.
Vespasian hielt Domitier grundsätzlich von allen wichtigen Staatsgeschäften fern, wenn er
ihm auch mehrmals, aber
nur als leere Form, das Konfulat übertrug, sodaß Domitier sich litterar. Studien und poet. Versuchen widmete. Auf diefe Beschäftigung
sah er jedoch spä- ter mit Verachtung herab. Nach Vespasians Tode versuchte Domitier, freilich vergeblich,
feinen BruderTitus zu verdrängen, welcher ihm in feiner Großmut verzieh und ihn zum Teilnehmer und Nachfolger in der Herrfchaft
ernannte, die er 13. Sept. 81 wirk- lich antrat, nachdem Titus infolge eines heftigen Fieberanfalls (oder, wie das Altertum vielfach
be- hauptete, an Gift, das ihm Domitier gegeben habe) plö'ß- ich gestorben war.
Domitier' erste Regierungsjahre sind noch durch keins jener Verbrechen befleckt, welche die spätern schän- den.
Er verwandte bedeutende Summen auf die Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, erließ eine Art Amnestie, suchte durch strenge
Mahregeln der Unsittlichleit zu steuern und führte strenge Aufsicht ^ über die Beamten. Als aber der
von feinem Vater ^ hinterlassene Schatz durch seine zahlreichen Bauten, , Spenden an das Volk und die Soldaten, Spiele i u. dgl.
erschöpft war, begann er, teils aus Furcht, ^ teils aus Finanznot, gegen die angesehensten und vornebmsten Männer des Staates
in der grausam- sten Weise vorzugehen.
Die kriegerischen Erfolge, welche sein Statthalter Gnäus Julius Agricola seit ^ 77 n. Chr. in Britannien errang, machten seine
Eifer- ^ sucht rege und veranlaßten ihn, nachdem er selbst ! auf einem kurzen Feldzuge gegen die Chatten (83) keine Lorbeeren
errungen, trotzdem aber 84 n. Chr. einen glänzenden Triumph gefeiert hatte, Agricola abzurufen. Von den
Markomannen, die er für ihre ^ Weigerung, ihm Hilfstruppen zu fchicken, züchtigen ! dem Oberkönig der Dacier, Decebalus,
mußte er durch Zahlung einer bedeutenden Geldfumme und ! Verpflichtung zu einem jährlichen Tribut den Frie- . den erkaufen.
Dazu kam der 87-88 von Lucius ! AntoniusSaturninus, dem Statthalter des obern Germanien,
[* 47] erregte, aber bald
unterdrückte Aufstand, ^ und 92 ein nener Krieg an der mittlern Donau. Be- sonders feit 93 ist die Regierung des D nur noch
eine Kette von Willkürlichleiten und Graufamkeiten, denen die besten Männer des Staates, wie Heren- nius Senecio, Arulenus Nusticus,
Helvidius Pris- cus u. a. zum Opfer fielen. Seinen Vetter Flavius Clemens tötete er, seine Nichte Domitilla,
dessen Gattin, verbannte er wegen ihrer «Hinneigung zum Judentum», wie Dio Cassius erzählt; ohne Zweifel ^ ist aber damit
das Christentum gemeint.
Als er - aber auch gegen feine Freigelassenen und Haus- ! diener seine Wut richtete, bildete sich
unter diesen eine Verschwörung, von der auch die beiden Prä- fekten der Prätorianer und andere hochstehende Männer und
selbst des Domitier Gemahlin wußten. Domitier wurde in seinem Schlafgemach 18. Sept. 96 von Stephanus ermordet und der Leichnam des Kaisers,
dessen Andenken nach dem Beschlusse des von ihm besonders gehaßten und geknechteten Senats vertilgt
' werden sollte, von der alten Amme des Domitier, Phyllis, ^ verbrannt. -
Vgl. Imhof, TitusFlavius Domitier. Ein Veitrag zur Geschichte
der röm. Kaiserzeit (Halle
[* 48] 1857);
Domitier, plebejische Familie in Rom, die na- mentlich aus zwei durch die Beinamen Aheno- barbus und Calvinus
unterschiedene Linien be- stand. Aus der Linie der Ahenobarbi ragen hervor:
¶
forlaufend
408
Lucius Domitius Ahenobarbus war Ge- mahl von Catos Schwester Porcia und ein Anhän- ger der aristokratischen Partei. Er war 54 v. Chr.
Konsul und wurde 49 zum Nachfolger Cäsars als Statthalter im jenseitigen Gallien bestimmt. Nach dem Ausbruche des Bürgerkrieges
befehligte er die in Corfinium zusammengezogenen pompejanischen Truppen und geriet in die HändeCäsars.
Von diesem freigelassen und reich beschenkt, ging er nach Massalia (Marseille)
[* 50] und veranlaßte diese Stadt zum Widerstände
gegen Cäsar.
Als sie sich letzterm ergeben mußte, entkam Domitius. Er fiel auf der Flucht nach der Schlacht bei Pharfalus 48 v. Chr. Gnäus
Domitius Ahenobarbus, Sohn des vorigen, war mit seinem Vater in Corfinium und kämpfte mit bei Pharfalus,
wurde aber 46 v. Chr. von Cäsar begnadigt. Doch schloß er sich der Ver- schwörung gegen diesen an und wurde 43 zur Ver-
bannung verurteilt. Nachdem er während des Bür- gerkrieges als Flottenführer unter StatiusMarcus sich ausgezeichnet und
nach der Schlacht von Phi- lippi 42 v. Chr., während Statius zu Sextus Pom- pejus ging, mit seiner 70 Segel
zählenden Flotte eine Zeit lang selbständig im Adriatischen und Ioni- schen Meere sich behauptet hatte, ging er mit dieser
^ 0. Chr. zu Antonius über, unter dem er dann Statthalter von Bithynien war.
Domitius wurde 32 v. Chr. Konsul. Das Jahr darauf ging er in Epirus kurz vor derSchlacht bei Actium zu Octa- vian über, starb
aber bald nachher im Sept. 31. Lucius Domitius Ahenobarbus, (^ohn des vorigen, Gemahl der ältern Antonia, der Toch- ter des
MarcusAntonius und der Schwester des Augustus Octavia, war 16 v. Chr. Konsul, 10 v. Chr.
Statthalter von Afrika,
[* 51] und unternahm später als Statthalter, wie es scheint, von Illyricum einen glänzenden Kriegszug von
der Donau aus durch ganz Deutschland bis über die Elbe. Er drang von allenröm.Heerführern am tiefsten inDeutschland vor.
Im 1.1 v. Chr. wurde er als Oberbefehlshaber an den Rhein gefchickt,
wo er den Germanen gegenüber fehr vorsichtig auftrat. Er starb 25 n. Chr. Gnäus Domitius
Ahenobarbus, Sohn des vorigen, erhielt 28 v. Chr. die Tochter des Germani- cus, die jüngere Agrippina, zur Gemahlin, die ihm
den nachmaligen Kaifer Nero gebar. Er starb 39 n. Chr. Von seinen Schwestern war die
eine an Gasus Passienus Crispus verheiratet, der sich aber von ihr trennte, um seine Schwägerin Agrippina zu heiraten. Nero
lieh diese Schwester seines Vaters vergiften, um sich ihres Vermögens zu bemächtigen. Die andere Schwester des Domitius,
Domitia Lepida, gebar dem Valerius Messala Barbatus die Messalina (s. d.) und war dann die Gemahlin des
Appius Silanus, den Messalina töten ließ.
Sie fiel 54 n. Chr. kurz vor dem Tode des Clau- dius als Opfer der Eifersucht der Agrippina. Aus der Linie der Calvini, welche
schon 332 v. Chr. durch Gnäus Domitius Calvinus zum Konsulat gelangte, sind hervorzuheben: Gnäus Domitius Calvinus, der 283 v. Chr.
Konsul und 280 v. Chr., als Pyrrhus gegen Rom heran- rückte, Diktator, sodann noch im gleichen Jahre
der erste plebejische Censor wurde. Gnäus Domitius Calvinus, Konsul 53 v. Chr., befehligte
49-46 v. Chr. im Bürgerkriege unter Cäsar. Im Kriege gegen Pharnaces erlitt er bei Nikopolis eine Niederlage.
Nach Cäsars Er- mordung sollte er im Auftrage des Antonius und Octavian eine Truppenabteilung über
das
Adria- tifche Meer nach Epirus überfetzen, ward aber über- fallen und verlor fast die ganze Flotte. Nachdem er 40 v. Chr.
nochmals Konful gewesen war, besiegte er 37 als Statthalter in Spanien die Ceretaner, wofür ihm der Triumph zu teil ward. Gnäus
Domitius Corbulo, s. Corbulo. Domitilla, Heilige der kath. Kirche, Gattin oder Nichte des röm. Konsuls Flavius Clemens, soll
von Domitianus (s. d.) nach der InselPandataria oder Pontia verbannt worden sein.
Andere nehmen zwei verschiedene Frauen dieses Namens an. Aus- grabungen in den röm. Katakomben haben auch eine Krypta der Domizilwechsel zu
Tage gefördert, in der fchon zu Ende des 1. Jahrh. Christen bestattet sein sollen. Domitius, altröm. Familie, s. Domitier.
Dömitz, Stadt im Domanialamt Domizilwechsel (8484 E., 4210 männl., 4274 weibl.) im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin, im ehemaligen Herzogtum Schwerin,
[* 52] 38 km im WNW. von Wittenberge, nahe der preuß.
Grenze, rechts an der Elbe, die hier die Neue Elde aufnimmt und an der Linie Wit- tenberge-Lüneburg-Buchholz
der Preuß.
Staats- bahnen und der NebenlinieDomizilwechsel-Ludwigslust (30,3 kui) der Mecklenb. Friedrich - ^ranz - Eisenbahn, auf einer Anhöhe in
wiefenreicher Gegend, ehemals Festung, ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Schwerin), eines Domanial- und Deichamtes,
einer Festungskommandantur und hat (1890) 2611 E., darunter 15 Katholiken und 36 Israeliten; Stadt- tirche,
Synagoge, Schloß,Kranken- und Armenhaus, Kalkbrennerei, Ziegelei, Schiffahrt und Handel. Die ehemaligen Festungsgebäude dienten
bis 1894 als Militärstrafanstalt. - Domizilwechsel gehörte 1230, wo es Stadt ward, zu Mecklenburg-Prignitz, wurde 1328 an den Markgrafen
Ludwig von Schwerin verfetzt, 1372 mecklenburgisch und 1563 von HerzogJohannAl- brecht befestigt. Im Dreißigjährigen
Kriege wurde es mehrmals von den verfchiedenen kriegführenden Parteien eingenommen. Am fchlug Vane'r zwischen Domizilwechsel und
Lenzen den fächf.
Feldmar- fchall Marazin. 1733-47 war Domizilwechsel Residenz des HerzogsKarlLeopold. Am 15. Mai 1W9 wurde die von
Holländern besetzte Feste von Schill einge- nommen und zum Waffenplatz gemacht. DomizU (lat.), s.
Domizilwechsel und Wohnsitz. Domizilwechsel oder domizilierter Wech- sel, ein Wechsel, bei dem der Zahlungsort ein an- derer
ist als der regelmäßige, nämlich als der Wohn- ort des Bezogenen beim gezogenen, des Ausstellers beim eigenen
Wechsel (s. Wechseldomizil).
Dieser vom Wohnort des Bezogenen oder Ausstellers ver- schiedene Zahlungsort heißt Domizil im engern Sinne. Es kann im Wechsel
selbst (Zahlen Sie in ..., ich zahle in ...) oder durch einen Zusatz bei der Adresse des Bezogenen (Herrn ^ in 1^, zahlbar
in L) bezeichnet werden; befugt dazu ist nur der Aussteller und zwar nur solange der Wechsel noch nicht
acceptiert ist, nicht der Indossant (das Nähere bei Nehbein, Allg. Deutsche
[* 53] Wechselordn. Art. 21- 24, Anm. 12). Entstanden
ist der Domizilwechsel aus dem Be- dürfnis, Wechsel, die auf entfernte, schlecht erreich- bare, dem Handelsverkehr unbekannte Plätze
ge- zogen sind, durch Domizilierung auf einen Wechsel- platz begebbar und einkassierbar zu machen, oder
beides zu erleichtern. Die Domizilierung kann aber auch dazu dienen, daß der Bezogene sein Guthaben am Domizil durch seinen
Gläubiger erhebt, wie dies beim Ziehen für fremde Rechnung geschieht.
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forlaufend
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(S. Trassieren.) Regelmäßig gilt nämlich beim Dommer ' der Bezogene als derjenige, der die Zahlung am Do- mizil zu leisten hat.
Es kann aber von vornherein oder nachträglich durch den Bezogenen eine andere , Person bezeichnet werden, durch welche die
Zahlung z am Domizil geleistet werden soll (Herrn ^ in 1^, zahl- ! dar durch oder bei Herrn L in
II). In letzterm Falle spricht man von bestimmt-domiziliertem Wechsel im z Gegensatz zum unbestimmt-domizilierten Wechsel,
wo ein Zahlungsleistender, Domiziliat, nicht be- nannt ist. Wenn ^ in 1^ an L in v zu zahlen! und von 0 in II zu
fordern hat, so kann er durch ! k auf sich ziehen, den Wechsel in II domizilieren, den 0 als Domiziliaten bezeichnen lassen
und so durch 0 an L zahlen.
Das Besondere des Dommer ist, daß der Aussteller die Präsentation zur Annahme vorschreiben kann, na- mentlich um dem Bezogenen
Gelegenheit zur Be- ! nennung des Domiziliaten zu geben; die Vorschrift ! zwingt den Wechselnehmer zur
Präsentation, event. ^ Protestaufnahme, weil er seinen Regreß gegen den Aussteller (und die Indossanten) verliert, wenn er
es unterläßt. Außerdem aber muh bei Verlust jedes Wechselanspruchs, selbst gegen den Acceptanteneines ! gezogenen und den
Aussteller eines eigenen Wechsels, > bei bestimmt-domiziliertem Wechsel Protest mangels Zahlung erhoben
werden, wenn der Domiziliat nicht zahlt. Diese Vorschrift beruht darauf, daß der Domiziliat als der Vertreter, Beauftragter
des Be- zogenen für die Zahlung gilt, aber nicht wechsel- mäßig verpflichtet ist, ebenso wie er auch nicht Wechsel- ^ mäßig
berechtigt ist.
Verpflichtet, einen domizilierten Wechsel zu nehmen, ist niemand, wenn die Domizi- licrung nicht bedungen ist. Domjoch, s.
Dom (Berggipfel). Domkandidatenstift, kirchliche StiftungFried- rich Wilhelms IV. zur Vorbildung junger evang. Theologen für
den Kirchendicnst, entstand 1854 in Berlin als ein Konvikt, in dem eine Anzahl exami- nierter Kandidaten der
prcuß. Landeskirche unter Oberaufsicht des ersten Oberhofpredigers ihre Stu- ^ dien fortsetzen, in Predigt, Katechese und
Seclsorge, insbesondere durch Hausbesuche bei Armen und z Kranken der Domgemeinde, sich üben und durch! wissenichaMchen Verkehr
in freien Besprechungen sich gegenseitig anregen und fördern. Das Stift besitzt ein eigenes Gebäude mit Kapelle und
ansehn- lichen Einkünften.
Aufsicht und Leitung im Innern führt ein Inspektor. Einige der Konviktualen sind zugleich Domhilfsprediger. Domkapitel.
Ursprünglich hatte jede Stadt einen Bischof und derselbe wurde durch die Geist- lichen seiner Kirche beraten. Dies sog. Presbyterium
nahm schon im 4. Jahrh, an einigen Kirchen eine mönchische Verfassung an. Aber jene vita canonies. (so
genannt, weil sie durch den allgemeinen christl. Kanon normiert war) fand weder überall noch dauernde Geltung, bis sie 761 durch
Chrodegang von Metz
[* 55] für den dortigen Klerus neu festgestellt und weiterhin durch die Staatsgesetzgebunq für z alle
Kirchen des Frankenreichs, an denen eine 3)tehr- heit von Klerikern wirkte (Domstifter, wenn cs bischöfl.
Kirchen waren, sonst Kollegiatstifter), zur Regel erhoben wurde. Indessen erhielt sich diese Verfassung nicht auf die Dauer,
das gemeinsame! Leben zerfiel, und seit dem 11. Jahrh, lebten nur ! noch die Kanoniker einzelner Kirchen nach mönchischer
I Regel, die deswegen «regulierte» genannt wurden. !
Andererseits wurden
die Kapitel bei den Domkirchen ^ eine feste Einrichtung der Kirchenverfassung, und ihre Befugnisse stiegen
immer höher; sie erlangten be- deutenden Einfluß auf die Regierung der Diöcefen, insbesondere seit ihnen allenthalben
in Deutschland das Recht der Bischofswahl zugefallen war.
Fast allenthalben wurde adlige Geburt der Mitglieder (Domkapitulare, Domherren, Kanoniker, Chorherren)
für die Aufnahme gefordert. Durch die ihnen gebührende Autonomie regelten sie ihre Verhältnisse selbständig, hatten eigene
Beamte be- sonders für die Verwaltung ihres meist sehr be- deutenden Vermögens und verstanden es bei jeder Wahl eines Bischofs,
die bischöfl. Befugnisse mehr einzuengen. Dabei riß unter ihnen die Verwelt- lichung derartig ein,
daß sie ihre Nesidenzpflicht (Einnahme der Amtssitze) vernachlässigten und ihre geistlichen Obliegenheiten durch Vikare
wahrnehmen ließen.
Nachdem die Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluß (1803) die geistlichen Staaten in Deutschland und mit ihnen
die alten reichen Dommer vernichtet hatte, haben die neu wieder- hergestellten einen specififch kirchlichen Charakter
empfangen. Auch heute noch autonomische Korpo- rationen, bilden sie den beratenden Senat des Bischofs,
der sie in wichtigen Fällen befragen und in einzelnen nach ihrem Beschluß handeln mnß. Von den alten Amtern der Dommer haben
sich erhalten das des Propstes und des Dekans, bald beide Zu- sammen, bald eins allein.
Ebenso die (Meia des tKsologiiZ und P06iiit6iitiliiin8. Wo Domvikare (Chorvikare) vorkommen, dienen sie
zur Aus- hilfe, wo Ehrendomherren (nur in Altpreußen), ist diese Stellung eine Auszeichnung für verdiente Pfarrer, über
die Zusammensetzung der Domstifter, für welche jetzt nicht mehr der Adel Erfordernis ist, haben die deutscheu Negierungen
mit RomVerein- barungen getroffen. In Altpreuhen, Hannover
[* 56] und der oberrhein.
Kirchenprovinz gebührt ihnen die Wahl des Bischofs, fowie diejenige des Kapitular- vikars bei erledigtem bischöfl.
Stuhle. Die pro- testantischen Dommer in Preußen und Sachsen
[* 57] (Branden- burg, Naumburg,
[* 58] Merseburg,
[* 59] Zeitz,
[* 60] Meißen)
[* 61] tragen keinerlei
kirchlichen Charakter, sondern sind nur Ver- mögensmassen, mit deren Renten ausgezeichnete Staatsmänner
und Feldherren belohnt werden. -^
Vgl. von Below, Entstehung des ausschließlichen Wahlrechtes der Dommer (in den «Histor. Studien»,
Heft 11, Lpz. 1883);
Schneider, Die bifchöflichen Dommer, ihre Entwicklung und^rechtliche Stellung (Mainz
[* 62] 1892).
Domkap itular, s. Domkapitel. Domleschg, roman. DoiMaLckFa oder lomi-
liasca, das obstreiche Thal
[* 63] des einstigen Reichs- hofs Tomils im schweiz. Kanton Graubünden,
[* 64] die unterste der drei Thalstufen
des Hinterrheins (s. Rhein). Das Thal bildet einen Kreis
[* 65] des Bezirks Heinzenbcrg (s. d.). Dommel, Fluh in den Niederlanden und
in Bel- gien, entspringt in der Landschaft Kempen der belg. Provinz Limburg,
[* 66] unweit der Grenze in der Pro- vinz Vrabant, östlich
von Diest, in 75 m Höhe, fließt langsam nach N., tritt 6 Km unterhalb Neerpelt in die niederländ.
Provinz Nordbrabant ein, berührt Eindhoven und empfängt die Tongrecp, die Rul, Vecrse und die TilburgerAa. Bei Herzogenbusch
nimmt sie die HelmonderAaauf und heißt nun Dieze; sie mündet nach einem Lauf von etwa 100 lim beim Fort
Crcvecoeur links in die Maas. Dommer, Arey von, Musikschriftsteller, geb. zu Danzig,
[* 67] studierte 1851-54 zu
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