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Bundesheers sollte an Streitbaren 1 Proz. der Matrikel betragen, die des Reservekontingents ½ Proz. Die Reiterei sollte ein Siebentel des Kontingents ausmachen und auf je 1000 Mann zwei Geschütze [* 2] vorhanden sein; 1 Proz. des Kontingents entfiel auf Pioniere und ein Zwanzigstel der Fußtruppen sollten Scharfschützen sein. Für die Bildung eines Belagerungstrains nebst Mineur- und Sappeurtruppen waren besondere Bestimmungen erlassen, ebenso über die Einteilung des Heers, die Gliederung der Truppenkörper, die Bereithaltung der Truppen im Frieden, die Mobilmachung, das Rangverhältnis der Befehlshaber verschiedener Kontingente, die Rechte und Pflichten des Bundesfeldherrn und der Armeekorpscommandeure, die Zusammensetzung des Hauptquartiers, die Verpflegung und die Gerichtsbarkeit.
Das Heer sollte aus 10 Armeekorps bestehen, von denen Österreich [* 3] und Preußen [* 4] je drei, Bayern [* 5] eins zu stellen hatten. Die Kontingente von Württemberg, [* 6] Baden, [* 7] Hessen [* 8] und bei Rhein, Hohenzollern, Liechtenstein, [* 9] Hessen-Homburg und Frankfurt [* 10] a. M. bildeten das 8., die von Sachsen, [* 11] Kurhessen, Nassau, Luxemburg, [* 12] Sachsen-Weimar, den drei sächs. Herzogtümern, Reuß, [* 13] Anhalt [* 14] und Schwarzburg [* 15] das 9., und die Kontingente von Hannover, [* 16] Holstein und Lauenburg, [* 17] Braunschweig, [* 18] Mecklenburg, [* 19] Oldenburg, [* 20] Lübeck, [* 21] Bremen, [* 22] Hamburg, [* 23] Waldeck, [* 24] Schaumburg-Lippe und Lippe [* 25] das 10. Armeekorps.
Im J. 1830 wurden die kleinen Kontingente zu einer Reservedivision vereinigt, die dazu bestimmt war, die Kriegsbesatzung der Bundesfestungen zu verstärken; nur über das Kontingent von Frankfurt a. M. blieb dem Bundesfeldherrn besondere Bestimmung vorbehalten. 1839 wurde bestimmt, daß 1/6 Proz. der Matrikularbevölkerung als Ersatzkontingent stets bereit zu halten sei, und es verblieben nur ⅓ Proz. für die erst beim Ausrücken des Hauptkontingents aufzustellende Reserve. Durch Bundesbeschluß vom wurde die Stärke [* 26] des Ersatzkontingents auf ⅓ Proz. erhöht und das Reservekontingent zum Hauptkontingent geschlagen, wodurch dieses auf 1 ½ Proz. der Matrikularbevölkerung gebracht wurde. Das Bundesheer umfaßte also mit den Ersatztruppen 1 5/6 Proz. der Bevölkerung. [* 27]
Die besondern Verhältnisse der kleinen Kontingente bedingten mannigfache Abweichungen von den in der Bundeskriegsverfassung niedergelegten Grundsätzen über die Organisation der Truppen. Die Reservedivision bestand aus den Kontingenten der thüring., anhalt., hohenzoll., reuß., lippeschen Staaten, sowie Waldecks, Hessen-Homburgs, Liechtensteins und der Stadt Frankfurt a. M.;
diese Kontingente bestanden lediglich aus Infanterie;
Nassau und Mecklenburg-Strelitz wurden von der Stellung von Reiterei entbunden, stellten dagegen mehr Artillerie;
Luxemburg und Hamburg stellten keine Artillerie, aber mehr Reiterei. 1840 wurde sodann angeordnet, daß diejenigen Kontingente, welche kein vollständiges Bataillon aufstellten, zu kombinierten Bataillonen zusammengestellt werden sollten. Im Mai und Juni 1846 wurden allgemeine Vorschriften für die Musterung der Bundestruppen erlassen;
solche Musterungen wurden sodann in Zeiträumen von 5 bis 7 Jahren angeordnet.
Zur Zeit des Krimkrieges traf man einige Vorkehrungen zur Verstärkung [* 28] des Bundesheers. Man erhöhte das Hauptkontingent auf 1 1/6 Proz., verfügte die ständige Bereithaltung des Reservekontingents und erhöhte die Zahl der für 1000 Mann bereit zu haltenden Geschütze auf 2 ½.
Durch den bereits erwähnten Bundesbeschluß vom erfolgte sodann die völlige Verschmelzung des Haupt- und Reservekontingents unter gleichzeitiger Verdoppelung des Ersatzkontingents. Von diesem Zeitpunkte ab betrug die Stärke des Heers bis zur Auflösung des Bundes 553028 Mann, von denen 452474 Mann auf das Hauptkontingent und 100554 auf das Ersatzkontingent entfielen, nebst 1134 Feldgeschützen. Die Verteilung nach Waffengattungen zeigt folgende, auf der Matrikel vom J. 1860 beruhende Tabelle:
Waffengattung | Gesamtstärke | Haupt-Kontingent | Ersatz-Kontingent |
---|---|---|---|
Scharfschützen | 28438 | 23268 | 5170 |
Infanterie | 398197 | 325797 | 72400 |
Reiterei | 69218 | 56630 | 12588 |
Feldartillerie | 50254 | 41118 | 9136 |
Pioniere | 6921 | 5661 | 1260 |
Die Stärke der von den einzelnen Bundesstaaten zu stellenden Kontingente giebt folgende Tabelle an:
Armeekorps | Staat | Gesamtstärke | Haupt-Kontingent | Ersatz-Kontingent |
---|---|---|---|---|
1.-3. | Österreich | 173841 | 142233 | 31608 |
4.-6. | Preußen | 147170 | 120412 | 26758 |
7. | Bayern | 65268 | 53400 | 11868 |
8. | Württemberg | 25585 | 20933 | 4652 |
" | Baden | 18334 | 15000 | 3334 |
" | Großherzogtum Hessen | 11357 | 9293 | 2064 |
9. | Sachsen | 22000 | 18000 | 4000 |
" | Kurhessen | 10413 | 8519 | 1894 |
" | Nassau | 6720 | 5498 | 1222 |
" | Limburg | 1064 | 870 | 194 |
" | Luxemburg | 1913 | 1565 | 348 |
10. | Hannover | 93933 | 19581 | 4352 |
" | Braunschweig | 3842 | 3144 | 698 |
" | Holstein-Lauenburg | 6600 | 5400 | 1200 |
" | Mecklenburg-Schwerin | 6564 | 5370 | 1194 |
" | Mecklenburg-Strelitz | 1317 | 1077 | 240 |
" | Oldenburg | 4114 | 3366 | 748 |
" | Lübeck | 747 | 611 | 136 |
" | Bremen | 823 | 673 | 150 |
" | Hamburg | 2379 | 1947 | 432 |
Reservedivision | Sachsen-Altenburg | 1802 | 1474 | 328 |
" | Sachsen-Coburg-Gotha | 2046 | 1674 | 372 |
" | Sachsen-Meiningen | 2110 | 1726 | 384 |
" | Sachsen-Weimar | 3685 | 3015 | 670 |
" | Anhalt-Dessau | 1564 | 1280 | 284 |
" | Anhalt-Bernburg | 677 | 555 | 122 |
" | Hessen-Homburg | 366 | 300 | 66 |
" | Waldeck | 953 | 779 | 174 |
" | Lippe | 1297 | 1061 | 236 |
" | Schaumburg-Lippe | 385 | 315 | 70 |
" | Schwarzburg-Sondershausen | 826 | 676 | 150 |
" | Schwarzburg-Rudolstadt | 989 | 809 | 180 |
" | Liechtenstein | 100 | 82 | 18 |
" | Reuß | 1365 | 1117 | 248 |
" | Frankfurt | 879 | 719 | 160 |
Über die Festungen des Bundes s. Deutsche Bundesfestungen. [* 29]
Über die Küstenverteidigung waren trotz wiederholter Anregung von preuß. Seite gemeinsame Bestimmungen nicht getroffen, und die Bundesküste war schutzlos gegen den Angriff fremder Flotten, soweit nicht Österreich und Preußen auf ihrem Gebiete Verteidigungseinrichtungen getroffen hatten; nicht einmal die Mündungen der Elbe und Weser waren durch Befestigungen gesichert.
E. Seit Begründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs (1866 und 1871). Nach den im Frieden zu Prag [* 30] getroffenen Bestimmungen vereinigte Preußen alle nördlich des Mains gelegenen ehemaligen deutschen Bundesländer mit Ausschluß von Luxemburg und ¶
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Limburg, [* 32] aber mit Einschluß der preuß. Provinzen Ost- und Westpreußen [* 33] und Posen [* 34] sowie des Herzogtums Schleswig [* 35] zum Norddeutschen Bunde, dessen erster Reichstag in Berlin [* 36] zusammentrat und die Verfassung beriet; letztere erhielt Gesetzeskraft. Die Verfassung stellte das gesamte Militär- und Marinewesen unter die Bundesgesetzgebung; dem Bundespräsidium (der Krone Preußen) stand allein das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden oder Bündnisse zu schließen. Solche Bündnisse waren mit den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden gelegentlich der Friedensverhandlungen bereits zum Abschlusse gelangt, wurden jedoch zunächst geheimgehalten. Alle Bundestruppen hatten dem Könige von Preußen im Frieden wie im Kriege unbedingt Folge zu leisten. Besondere Militärkonventionen führten eine noch weiter gehende Einheitlichkeit des Heerwesens herbei.
Das Heer des Norddeutschen Bundes bestand im Frieden aus 118 Infanterieregimentern zu 3 (4 großherzoglich hessische zu 2) Bataillonen, 18 Jägerbataillonen, 76 Kavallerieregimentern zu 5 Schwadronen, 13 Regimentern und 1 (hess.) Abteilung Feldartillerie, 9 Regimentern Festungsartillerie, 13 Bataillonen und 1 (hess.) Compagnie Pioniere, 13 Bataillonen und 1 (hess.) Abteilung Train, sowie 216 Landwehrbezirkskommandos, im ganzen 350 Bataillonen Infanterie, 18 Bataillonen Jäger, 380 Schwadronen Kavallerie, 163 fahrenden und 39 reitenden Batterien Feldartillerie, 88 Compagnien Festungsartillerie, 52 Compagnien Pioniere und 27 Traincompagnien. Die Infanterie war mit dem Zündnadelgewehr, die Feldartillerie mit gezogenen Hinterladungsgeschützen bewaffnet.
Das Heer gliederte sich in das Gardekorps, 12 Armeekorps und 1 (großherzoglich hess.) Division; jedes Armeekorps bestand aus 2 Divisionen zu 2 Infanterie- und 1 Kavalleriebrigade, doch war die Kavallerie des Gardekorps und 12. (sächs.) Armeekorps zu je einer Kavalleriedivision vereinigt. Die Friedensstärke betrug 302633 Mann (299704 Streitbare), 73312 Dienstpferde und 808 Geschütze; die Kriegsstärke an Feldtruppen 12777 Offiziere, 543058 Mann, 155896 Pferde, [* 37] 1212 Geschütze, an Besatzungstruppen 6376 Offiziere, 198678 Mann, 15698 Pferde und 234 Geschütze, an Ersatztruppen 3280 Offiziere, 182940 Mann, 22545 Pferde und 234 Geschütze.
Die zwischen Preußen und Bayern Württemberg Baden und Hessen abgeschlossenen Bündnisverträge verpflichteten die genannten Staaten, für den Fall eines Krieges zum Zwecke allseitiger Wahrung der Integrität ihrer Gebiete ihre gesamten Streitkräfte dem Oberbefehle des Königs von Preußen zu unterstellen.
Die Grundbestimmungen über das Kriegswesen des Norddeutschen Bundes (Art. 57-68 der Verfassung) sind fast unverändert in die Verfassung des Deutschen Reichs vom übergegangen und durch die Gesetze vom und weiter entwickelt worden. Die Bestimmungen über die Wehrpflicht und das Ersatzwesen sind in der «Deutschen Wehrordnung» und «Heerordnung» vom zusammengefaßt. Danach ist jeder wehrfähige Deutsche, mit wenigen gesetzlich bestimmten Ausnahmen, wehrpflichtig, und zwar persönlich, eine Stellvertretung also nicht gestattet.
Die Dienstpflicht (s. d.) beginnt mit dem vollendeten 20. Jahre und dauert 2 (bei Kavallerie, reitender Artillerie 3) Jahre bei der Fahne, 5 (4) Jahre bei der Reserve (s. d.), 5 (3) Jahre bei der Landwehr (s. d.) ersten und bis zum vollendeten 39. Jahre bei der Landwehr zweiten Aufgebots. Dann erfolgt der Übertritt zum Landsturm (s. d.), zu dem außerdem alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Jahre gehören, die weder dem Heer noch der Marine angehören. Krankenwärter brauchen nur 2 Jahre, junge Leute von Bildung, die sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen und ein bestimmtes Maß von Kenntnissen dargelegt haben, nur 1 Jahr (Einjährig-Freiwillige, s. d.), Volksschullehrer nur 10 Wochen im stehenden Heere zu dienen; röm.-kath. Theologen werden, wenn sie bis zum 1. April des 7. Militärjahres die Subdiakonatsweihe empfangen, der Ersatzreserve überwiesen, von deren Übungen sie jedoch befreit sind, und die vor dem auf der Insel Helgoland [* 38] geborenen männlichen Personen sind gänzlich von der Wehrpflicht befreit.
Über Dreijährig-Freiwillige s. d.
Die alljährliche Ergänzung des stehenden Heers geschieht durch Ersatzkommissionen (s. d.). Das Offizierkorps des stehenden Heers ergänzt sich aus den Kadettenanstalten und durch Aspiranten, die ihre wissenschaftliche Befähigung dargelegt haben, das des Beurlaubtenstandes hauptsächlich aus Einjährig-Freiwilligen und andern Militärpersonen, die mit der Qualifikation zum Reserveoffizier aus dem aktiven Dienst geschieden sind. Jeder Reservist ist zur Teilnahme an zwei Übungen, die die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten sollen, verpflichtet; jeder Landwehrmann kann während seiner Landwehrpflicht zweimal auf 8-14 Tage zu Übungen einberufen werden. Der Grundsatz vollständiger militär. Freizügigkeit ist in dem Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst ausgesprochen.
Die Friedenspräsenzstärke des Heers wird durch Reichsgesetz festgestellt. Nach dem Reichsmilitärgesetz vom betrug die Friedenspräsenzstärke des Heers an Unteroffizieren und Mannschaften für die Zeit vom bis zum ohne Anrechnung der Einjährig-Freiwilligen 401659 Mann. Die Infanterie wurde damals in 469 Bataillone, die Kavallerie in 465 Schwadronen, die Feldartillerie in 300 Batterien, von denen je 2-4 eine Abteilung bildeten, die Fußartillerie in 29, die Pioniertruppe und der Train in je 18 Bataillone und die Eisenbahntruppe in 2 Bataillone und 1 (bayr.) Compagnie formiert.
Die Bataillone hatten 4, die des Trains 2 (einige 3) Compagnien. Bei der Infanterie wurde aus 3 Bataillonen (ein großherzoglich hess. Regiment bestand nur aus 2 Bataillonen), bei der Kavallerie aus 5 Schwadronen, bei der Feldartillerie aus 2-3 Abteilungen, bei der Fußartillerie aus 2 Bataillonen ein Regiment formiert; 2 oder 3 Regimenter wurden zu einer Brigade, 2 oder 3 Brigaden Infanterie und Kavallerie zu einer Division vereinigt; aus 2-3 Divisionen mit den entsprechenden Artillerie-, Pionier- und Trainformationen wurde ein Armeekorps gebildet, sodaß die Heeresmacht des Deutschen Reichs im Frieden aus 18 Armeekorps (einschließlich des preuß. Gardekorps) bestand. Zwei Armeekorps wurden von Bayern, je eins von Sachsen und Württemberg gestellt, während Preußen mit den übrigen Staaten 14 Armeekorps formierte. Für je 2-3 Armeekorps ¶
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bestand eine Armee-Inspektion. Das Gebiet des Deutschen Reichs wurde in 17 Armeekorpsbezirke geteilt, in denen die kommandierenden Generale, unbeschadet der Souveränitätsrechte der einzelnen Staaten, die Militärbefehlshaber waren. Als Grundlage für die Organisation der Landwehr sowie zum Zweck der Heeresergänzung wurden die Armeekorpsbezirke in Divisions- und Brigadebezirke und diese, je nach Umfang und Bevölkerungszahl, in Landwehrbezirke eingeteilt.
Mit dem trat die Novelle zum Reichsmilitärgesetz vom in Kraft, [* 40] und dadurch wurde die Organisation des Reichsheers verändert. Die Truppenteile des stehenden Heers wurden um 34 Bataillone Infanterie (11 Regimenter und 1 Bataillon), 40 fahrende Batterien Feldartillerie, 1 Regiment Fußartillerie (2 Bataillone) und 1 Pionierbataillon vermehrt, jedoch keine höhern Stäbe errichtet; sämtliche Infanterieregimenter besaßen nunmehr 3 Bataillone.
Die andauernde Vermehrung des franz. und russ. Heers zwang die Reichsregierung im Nov. 1886 dazu, dem Reichstage einen Gesetzentwurf zur Vermehrung der Friedensstärke des Reichsheers vorzulegen. Diese Vorlage forderte eine Erhöhung des Mannschaftsstandes (ohne Anrechnung der Offiziere und Einjährig-Freiwilligen) um 41135 Mann, sodaß derselbe wieder den im Reichsmilitärgesetz vom vorgesehenen Betrag von 1 Proz. der Bevölkerung (auf Grund der letzten Volkszählung vom erreichte, und war im übrigen mit besonderer Rücksicht auf möglichste Verminderung der aus der Heeresvermehrung erwachsenden Ausgaben bearbeitet.
Man ging so weit, aus Sparsamkeitsrücksichten sogar altbewährte Organisationsgrundsätze aufzugeben, indem man vierte Bataillone errichtete, um die neuen Regimentsstäbe zu ersparen. Die Regierung wies nach, daß alljährlich eine große Masse Diensttauglicher als überzählig zurückgestellt würden (1885 z. B. 20000 Mann), daß also der Mehrbedarf von 13000-14000 Rekruten aufs Jahr keinerlei Änderungen der Militärdienstpflicht und des Ersatzwesens bedinge.
Die Vorlage wurde vom Reichstage in zweiter Lesung nur auf 3 Jahre, statt auf 7 Jahre angenommen, worauf der Reichstag aufgelöst wurde. Die Neuwahlen ergaben eine große Vermehrung der regierungsfreundlichen Parteien, sodaß die unveränderte Militärvorlage nun mit großer Stimmenmehrheit angenommen wurde. Es wurden nunmehr vom ab neu gebildet: 5 Infanterieregimenter (4 preußische und 1 sächsisches), 15 vierte Bataillone, 1 sächs. Jägerbataillon, 24 Batterien Feldartillerie, 9 Eisenbahncompagnien, 1 Pioniercompagnie und eine Anzahl von neuen Stäben.
Bei dem 12. und 15. Armeekorps wurde je eine dritte Division errichtet, dagegen fiel die Kavalleriedivision des 12. Armeekorps weg. Die Friedensstärke des Reichsheers wurde auf 468409 Mann beziffert. Für die Fußartillerie wurde eine besondere Generalinspektion gebildet, sodaß diese Waffe nunmehr vollständig von der Feldartillerie getrennt ist, welch letztere in persönlicher und taktischer Beziehung den Generalkommandos und nur in technischer Beziehung einer «Inspektion der Feldartillerie» unterstellt ist.
Mit dem waren umfassende neue Veränderungen eingetreten. Das deutsche Reichsheer bestand demzufolge aus 20 Armeekorps, nämlich dem Gardekorps, den Armeekorps Nr. 1-17 und den beiden bayr. Armeekorps. Aus je 3-5 Armeekorps sind 5 Armee-Inspektionen (s. Inspektion) gebildet. Nach einer Änderung in der Zuteilung der Armeekorps gehören jetzt zur ersten Armee-Inspektion (Sitz Hannover) das 1., 2., 9., 10., 17.;
zur zweiten (Dresden) [* 41] das 5., 6., 12. (königlich sächs.);
zur dritten das 7., 8., 11., 13. (königlich württemb.);
zur vierten das 3., 4., 1. und 2. bayr.;
zur fünften (Karlsruhe) [* 42] das 14. bis 16. Armeekorps.
Mit dem hat abermals eine Vermehrung der Armee stattgefunden; über die Gründe hierfür s. Heerwesen Europas. Hiernach sind teils die Kopfstärken einzelner Truppenteile erhöht (niedriger, mittlerer und hoher Etat), teils die Zahl der die Regimenter bildenden Bataillone und Abteilungen vermehrt worden; bei der Fußartillerie und bei dem Ingenieur- und Pionierkorps sind außerdem einschneidende Veränderungen bei den Kommandobehörden eingetreten.
Jedes Armeekorps besteht nunmehr aus zwei, aus Infanterie und Kavallerie zusammengesetzten Divisionen (das 11., 12. und das 2. bayr. Korps haben je drei Divisionen, das preuß. Gardekorps hat zwei besondere Infanterie- und eine besondere Kavalleriedivision) und aus je einer Feldartilleriebrigade (mit Trainbataillon), einem Fußartillerieregiment (das 13. Armeekorps hat nur ein Bataillon Fußartillerie) und einem Pionierbataillon, zusammen 43 Divisionen (außer der Gardekavalleriedivision).
Jede Division besteht aus zwei Infanterie- und einer Kavalleriebrigade (die 1. Division hat je 2 Infanterie- und Kavalleriebrigaden, die beiden Garde-Infanteriedivisionen haben je 2 Garde-Infanteriebrigaden, die Gardekavalleriedivision dagegen 4 Gardekavalleriebrigaden), zusammen 86 Infanterie-, 46 Kavallerie- und 20 Feldartilleriebrigaden. Jede Brigade besteht aus 2 Regimentern (die 2. Garde-Infanterie-, 11. Kavallerie-, die 11., 12. und die 2. bayr. Feldartilleriebrigade haben je 3 Regimenter).
Die Infanterieregimenter haben sämtlich 4 Bataillone, von denen die ersten 3 je 4, das 4. nur 2 Compagnien enthält. Dazu kommen 19 Jägerbataillone (zu 4 Compagnien), die meist außerhalb der Divisionsverbände stehen, im ganzen 711 Bataillone mit 2498 Compagnien. Die Bataillone (zu 4 Compagnien) mit niedrigem Etat haben ohne Offiziere 596; die mit hohem Etat 660 Mann. Die Kavallerieregimenter haben sämtlich 5 Schwadronen, im ganzen 465 Schwadronen; die Regimenter mit niedrigem Etat haben ohne Offiziere 689 Mann, 667 Pferde, mit mittlerm 704 Mann, 682 Pferde, mit hohem 734 Mann und 702 Pferde.
Die Feldartilleriebrigaden bestehen aus je 2, die 11., 12. und 2. bayrische aus je 3 Regimentern; die Regimenter haben 3 bis 4 Abteilungen zu je 2 bis 3 Batterien, von denen bei 22 Regimentern je eine reitende Abteilung ist, im ganzen 173 Abteilungen mit 447 fahrenden und 47 reitenden Batterien. Die einzelnen Batterien haben verschiedene Friedensstärke, ein Teil 4, ein anderer 6 bespannte Geschütze; eine Anzahl hat auch noch je 2 bespannte Munitionswagen. Im ganzen sind im Frieden 2542 Geschütze und 97 Munitionswagen bespannt.
Jeder Feldartilleriebrigade ist 1 Trainbataillon von 3 Compagnien zugeteilt (das 12. hat 4, das 25. 2 Compagnien, im ganzen 63 Traincompagnien, durchschnittlich je 108 Mann und 118 Pferde stark). Die Fußartillerie ist jetzt in 6 Inspektionen eingeteilt, von denen jede (der Brigade der andern Waffen [* 43] ¶
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entsprechend) 2-3 Regimenter umfaßt; im ganzen bestehen 17 Fußartillerieregimenter zu je 2 Bataillonen (das Regiment Nr. 2 und das 2. bayr. haben 3) mit je 4 Compagnien (das 2. Bataillon des Regiments Nr. 12 hat 5) und das einzelne (königlich württemb.) Bataillon Nr. 13, zusammen 37 Fußartilleriebataillone mit 149 Compagnien von durchschnittlich 125 Mann. Die gesamte Fußartillerie (mit Ausschluß von Bayern) steht unter der preuß. Generalinspektion der Fußartillerie und hat keine Beziehungen zu den Divisionen; nur den Generalkommandos sind in verschiedenen Dienstangelegenheiten die Fußartillerietruppenteile unterstellt. Das Ingenieurkorps zerfällt jetzt in 3 Ingenieur- und 3 Pionierinspektionen; erstern sind 7 Festungsinspektionen unterstellt, letztern die Pionierbataillone. Die 23 Pionierbataillone haben je 4 (das Garde- und die beiden bayr. Pionierbataillone je 5) Compagnien, im ganzen 85 Compagnien von durchschnittlich 120 Mann.
Die preuß. Eisenbahnbrigade hat 3 Regimenter von je 2 Bataillonen zu 4 Compagnien, im ganzen 24 Compagnien; das 1. und 3. Regiment sind vollständig königlich preußisch, beim 2. Regiment ist die 4. Compagnie königlich württembergisch, die 7. und 8. Compagnie königlich sächsisch. Das bayr. Eisenbahnbataillon hat 2 Compagnien. Dem 1. Eisenbahnregiment ist eine Luftschifferabteilung, dem bayr. Eisenbahnbataillon eine Luftschiffer-Lehrabteilung zugeteilt.
Es bestehen 1894 im ganzen 173 Infanterieregimenter zu 4 Bataillonen, das Lehrinfanteriebataillon, 19 Jägerbataillone, 93 Kavallerieregimenter zu 5 Schwadronen, 43 Feldartillerieregimenter mit 494 Batterien, darunter 47 reitende, 17 Regimenter und 1 selbständiges Bataillon Fußartillerie, 23 Bataillone Pioniere, 3 Eisenbahnregimenter einschließlich Luftschiffer-Abteilung, 1 Eisenbahnbataillon, 21 Trainbataillone mit 63 Compagnien.
Wie sich in der Zeit vor und nach dem sowie nach dem die Truppenteile des stehenden Heers auf die vier selbständigen Militärverwaltungen von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg verteilten, zeigt folgende Tabelle:
Truppen | Bis zum standen unter der Militärverwaltung von Preußen | Bayern | Sachsen | Württemberg | Vom ab Preußen | Bayern | Sachsen | Württemberg | Vom ab standen unter der Militärverwaltung von Preußen | Bayern | Sachsen | Württemberg | Vom ab standen unter der Militärverwaltung von Preußen | Bayern | Sachsen | Württemberg |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bataillone Infanterie | 344 | 54 | 27 | 24 | 369 | 57 | 33 | 24 | 399 | 60 | 36 | 24 | 532 | 80 | 48 | 32 |
" Jäger | 14 | 4 | 2 | - | 14 | 4 | 2 | - | 14 | 2 | 3 | - | 14 | 2 | 3 | - |
Regimenter Kürassiere | 10 | - | - | - | 10 | - | - | - | 10 | - | - | - | 10 | - | - | - |
" schwere Reiter | - | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | - |
" Dragoner | 26 | - | - | 2 | 26 | - | - | 2 | 26 | - | - | 2 | 26 | - | - | 2 |
" Husaren | 18 | - | 2 | - | 18 | - | 2 | - | 18 | - | 2 | - | 18 | - | 2 | - |
" Ulanen | 19 | 2 | 2 | 2 | 19 | 2 | 2 | 2 | 19 | 2 | 2 | 2 | 19 | 2 | 2 | 2 |
" Chevaulegers | - | 6 | - | - | - | 6 | - | - | - | 6 | - | - | - | 6 | - | - |
Feldbatterien, fahrende | 196 | 28 | 16 | 14 | 228 | 32 | 18 | 16 | 298 | 42 | 27 | 20 | 346 | 48 | 30 | 23 |
" reitende | 38 | 6 | 2 | - | 38 | 6 | 2 | - | 38 | 6 | 3 | - | 38 | 6 | 3 | - |
Regimenter Feldartillerie | - | - | - | - | - | - | - | - | 33 | 5 | 3 | 2 | 33 | 5 | 3 | 2 |
Bataillone Fußartillerie | 22 | 4 | 2 | 1 | 24 | 4 | 2 | 1 | 2 | - | - | 1 | 30 | 5 | 2 | - |
Regimenter " | - | - | - | - | - | - | - | - | 11 | 2 | 1 | - | 14 | 2 | 1 | - |
Bataillone Pioniere | 14 | 2 | 1 | 1 | 15 | 2 | 1 | 1 | 16 | 2 | 1 | 1 | 19 | 2 | 1 | 1 |
" Eisenbahntruppen | 2 | 1/4 | - | - | 2 | 1/4 | - | - | 3 1/2 | 1 | 1/4 | 1/4 | 5 1/2 | 1 | 1/4 | ¼ |
Traincompagnien | 31 | 4 | 2 | 2 | 31 | 4 | 2 | 2 | 49 | 6 | 4 | 3 | 50 | 6 | 4 | 3 |
Trainbataillone | - | - | - | - | - | - | - | - | 17 | 2 | 1 | 1 | 17 | 2 | 1 | 1 |
Sanitätscompagnien | - | 2 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | 2 | - | - |
Das preuß. Gardekorps hat keinen Territorialbezirk, da es sich aus der ganzen preuß. Monarchie sowie aus Elsaß-Lothringen [* 47] ergänzt. Die Territorialbezirke der übrigen Armeekorps sind die folgenden. 1. Korps (Korpskommando in Königsberg): [* 48] die Provinz Ostpreußen ohne die Kreise [* 49] Neidenburg und Osterode [* 50] in Ostpreußen. 2. Korps (Stettin): [* 51] die Provinz Pommern [* 52] (ohne die Kreise Schlawe, Rummelsburg, Stolp, [* 53] Lauenburg in Pommern, Bütow), der Reg.-Bez. Bromberg [* 54] und die Kreise Flatow und Deutsch-Krone der Provinz Westpreußen. 3. Korps (Berlin): Stadt Berlin und Provinz Brandenburg. [* 55] 4. Korps (Magdeburg): [* 56] die Provinz Sachsen, die Herzogtümer Anhalt und Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und -Rudolstadt, die Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie. 5. Korps (Posen): die Reg.-Bez. Posen und Liegnitz. [* 57] 6. Korps (Breslau): [* 58] die Provinz Schlesien [* 59] (außer dem Reg.-Bez. Liegnitz). 7. Korps (Münster): [* 60] die Provinz Westfalen [* 61] (außer den 7 südlichsten Kreisen) und der Reg.-Bez. Düsseldorf [* 62] (außer den südwestl. 5 Kreisen), die Fürstentümer Lippe und Schaumburg-Lippe. 8. Korps (Koblenz): [* 63] die Rheinprovinz [* 64] (außer dem zum 7. Korps gehörenden Teile des Reg.-Bez. Düsseldorf und dem Kreise Wetzlar), [* 65] das oldenb. Fürstentum Birkenfeld. 9. Korps (Altona): [* 66] die Provinz Schleswig-Holstein, [* 67] der Reg.-Bez. Stade, [* 68] die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz, das oldenb. Fürstentum Lübeck, die drei Hansestädte. 10. Korps (Hannover): die Provinz Hannover (außer dem Reg.-Bez. Stade), der Kreis [* 69] Rinteln des Reg.-Bez. Cassel, die Herzogtümer Oldenburg und Braunschweig. 11. Korps (Cassel): die Provinz Hessen-Nassau [* 70] (außer dem Kreise Rinteln), der Kreis Wetzlar vom Reg.-Bez. Koblenz, die nicht zum 7. Korps gehörigen südlichsten Kreise (Arnsberg, [* 71] Meschede, Brilon, Altena, [* 72] Olpe, Siegen, [* 73] Wittgenstein) der Provinz Westfalen, das Großherzogtum Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen, das Fürstentum Waldeck; dazu das Großherzogtum Hessen, welches als Bezirk der 25. Division teilweise (namentlich in Ersatzangelegenheiten) die Selbständigkeit eines Korpsbezirks hat. 12. Korps (Dresden): das Königreich Sachsen. 13. Korps (Stuttgart): [* 74] das Königreich Württemberg. 14. Korps (Karlsruhe): Großherzogtum Baden und Hohenzollern, von Elsaß-Lothringen der Bezirk Oberelsaß. 15. Korps (Straßburg): [* 75] der Bezirk Unterelsaß, sowie die Kreise Saarburg und Saargemünd [* 76] des Bezirks Lothringen. 16. Korps (Metz): [* 77] vom Bezirk Lothringen die Kreise Stadtkreis Metz, Landkreis Metz, Bolchen, Château-Salins, Diedenhofen, [* 78] ¶
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Forbach. [* 80] 17. Korps (Danzig): [* 81] die Provinz Westpreußen (ohne die Kreise Flatow und Deutsch-Krone);
die Kreise Neidenburg und Osterode des Reg.-Bez. Königsberg;
die Kreise Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg in Pommern, Bütow des Reg.-Bez. Köslin. [* 82]
Die beiden letzten Armeekorpsbezirke bildet Bayern, die Generalkommandos derselben befinden sich in München [* 83] und Würzburg. [* 84]
Vgl. hierzu die Karten: 1) Militärdislokation im Deutschen Reiche und in den Grenzgebieten seiner Nachbarstaaten; 2) Militärdislokation im Deutschen Reiche, östliche Grenze. S. auch Französisches Heerwesen (mit Dislokationskarten).
Die Truppenteile der von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg gestellten Korps ergänzen sich aus ihren Stammbezirken, während die Ersatzmannschaften des 15. und 16. Korpsbezirks auf die Truppenteile anderer Armeekorps verteilt werden.
Die unter preuß. Militärverwaltung stehenden Bundesstaaten stellen folgende Kontingente: Baden 7 Infanterie-, 3 Dragoner-, 2 Feldartillerieregimenter (zusammen 15 fahrende und 1 reitende Batterie stark) sowie je 1 Regiment Fußartillerie zu 2 Bataillonen und je 1 Bataillon Pioniere und Train;
Hessen 4 Infanterie-, 2 Dragoner- und 1 Feldartillerieregiment (5 fahrende und 1 reitende Batterie) nebst 1 Trainbataillon;
Mecklenburg-Schwerin 2 Infanterie- (zusammen 5 Bataillone) und 2 Dragonerregimenter nebst 3 fahrenden Batterien;
Mecklenburg-Strelitz 1 Infanteriebataillon und 1 fahrende Batterie;
Oldenburg 1 Infanterie- und 1 Dragonerregiment;
Braunschweig 1 Infanterie- und 1 Husarenregiment nebst 1 fahrenden Batterie;
Anhalt 1 Infanterieregiment;
Thüringen 3 Infanterieregimenter;
Lübeck, Bremen und Hamburg zusammen 2 Infanterieregimenter.
Die Friedensstärke des Reichsheers beläuft sich (1893/94) auf 22102 Offiziere, 530193 Mannschaften (einschließlich Unteroffiziere, Spielleute, Gefreite und Gemeine, aber ohne Ökonomiehandwerker) und 95774 Dienstpferde. Der Friedensstand an Offizieren, Mannschaften und Dienstpferden verteilt sich auf die einzelnen Waffengattungen folgendermaßen:
Waffengattungen | Offiziere | Mannschaft | Dienstpferde |
---|---|---|---|
Nichtregimentierte Offiziere und besondere Formationen | 2636 | 2845 | - |
Infanterie und Jäger | 12028 | 363744 | - |
Kavallerie | 2326 | 63695 | 63157 |
Feldartillerie | 2623 | 56469 | 28538 |
Fußartillerie | 858 | 22271 | 16 |
Pioniere und Eisenbahntruppen | 726 | 14567 | - |
Train | 305 | 7391 | 4083 |
278 Bezirkskommandos | 570 | 5211 | - |
^[horizontale Additionslinie]
22072 | 536193 | 95794 | |
---|---|---|---|
^[Fussnote] Die Nichtkombattanten, z. B. Ökonomiehandwerker, sind außer Berechnung geblieben.
Zu den nichtregimentierten Offizieren gehören die höhern Truppenbefehlshaber sowie die Offiziere der Strafabteilungen und Korpsbekleidungsämter, zu den besondern Formationen das Lehrinfanteriebataillon, die Schießschulen der Infanterie, der Feld- und der Fußartillerie, ferner die Schloßgardecopagnie in Berlin, die Garde-Unteroffiziercompagnien in Stuttgart und Darmstadt, [* 85] die Leibgarde der Hartschiere in München, das reitende Feldjägerkorps in Berlin, die Militärreitschule in Hannover, die Militärturnanstalt, die Militärerziehungs- und -Bildungsanstalten.
Das Heer in seiner Friedenspräsenzstärke bildet den Grundstock für das Heer auf dem Kriegsfuß, welches durch die Mobilmachung (s. d.) gebildet wird. Die Friedenscadres ergänzen sich aus dem Beurlaubtenstande auf Kriegsstärke und bilden neue Truppenteile, Kolonnen und Trains durch Abgabe von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. Die erforderlichen Pferde werden im Lande ausgehoben; Waffen, Bekleidung und Ausrüstung liegen für alle Ergänzungen und Neubildungen bereits im Frieden bereit.
Das auf solche Weise in kürzester Frist auf Kriegsfuß gebrachte Heer bildet mit Bezug auf die Art der Verwendung: Feld-, Feldreserve-, Besatzungs- und Ersatztruppen. Den Feldtruppen gehören im allgemeinen die jüngsten Mannschaften an, den Feldreservetruppen die mittlern Jahrgänge des Beurlaubtenstandes, den Besatzungstruppen die ältern, zum Teil nicht mehr felddienstfähigen Mannschaften. Zu den Ersatztruppen gehören Mannschaften aller Jahrgänge, je nachdem die betreffende Ersatztruppe Ergänzungsmannschaften für Feldtruppen u. s. w. auszubilden hat.
Für ihre Verwendung gliedern sich die Feldtruppen mit den Feldreservetruppen in Armeen (s. d.), welche aus mehrern Armeekorps (s. d.), Kavalleriedivisionen (s. d.) und Reservedivisionen (s. d.) bestehen. Jedes Armeekorps hat in der Regel 2 Infanteriedivisionen und 1 Reservedivision, welche sich meist aus 2 Infanteriebrigaden (zu 2 Regimentern), 1 Kavallerieregiment, 1 Abteilung zu 3 Batterien, 1 Pioniercompagnie mit Feldbrückentrain und 1 Sanitätsdetachement, 1 Munitionskolonnen-Abteilung zusammensetzen. Außerdem sind den Armeekorps in der Regel 1 Jägerbataillon, die Korpsartillerie, 1 Korps-Brückentrain, Munitionskolonnen und Trains (Proviant-, Fuhrpark-, Feldbäckerei-Kolonnen, Reserve-Bäckerdetachement, Feldlazarette, Pferdedepot) zugeteilt. - Die Besatzungstruppen bilden die Besatzung der festen Plätze und werden zur Sicherung der rückwärtigen Verbindungen des Heers (s. Etappenlinien) verwendet. Die Kriegsstärke des Heers ist abhängig von der Anzahl der Neuformationen, welche bei der Mobilmachung zur Ausstellung gelangen. Die Mobilmachung wird durchaus geheim gehalten, ebenso auch die wirkliche Kriegsstärke. Man darf indessen annehmen, daß sie das Vierfache der Friedensstärke, also rund 2 Mill. Streiter erreicht.
Im J. 1886 wurde die Uniformierung des bayr. Heers verändert; am meisten in die Augen fallend ist der Ersatz des bayr. Raupenhelms durch den Helm mit Spitze (preuß. Helm); ebenso die Bekleidung und Ausrüstung der seit in den Verband [* 86] des preuß. Heers übernommenen braunschweig. Truppen (s. Braunschweig, Heerwesen).
Im Herbst 1886 begann die Neubewaffnung der deutschen Infanterie mit dem Gewehr M. 71/84.
Am wurden neue Bestimmungen über die Ausrüstung der Infanterie erlassen, durch welche die Belastung des kriegsmäßig ausgerüsteten Soldaten beträchtlich verringert wurde. Ein neuer Helm mit schwarzem Lederriemen, anstatt der bisherigen Schuppenketten, wurde eingeführt. Kochgeschirr und Tornister wurden erleichtert und die ¶
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Patrontaschen zweckmäßig verändert. Mit Ausnahme der 1. und 2. Bataillone der Garderegimenter und der Grenadierregimenter Nr. 1-12 ward durchweg schwarzes Lederzeug eingeführt. Auch die Landwehrbezirkseinteilung wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Die Einführung wesentlicher Erleichterungen ist in nächster Zeit zu erwarten.
Die in den J. 1888-90 zum Teil geänderte Bewaffnung der Deutschen Armee ist 1892 folgende:
1) Infanterie: Feldwebel, Vicefeldwebel, die in gleichem Range stehenden Stabshoboisten, Stabshornisten und Zahlmeisteraspiranten: Infanterie-Offizierdegen n/M und Revolver [* 88] 83; alle übrigen Unteroffiziere und Gemeine: Gewehr 88 und Infanterieseitengewehr.
2) Jäger und Schützen, Pionier- und Eisenbahnregiment dasselbe, jedoch Hirschfänger 71 bez. Faschinenmesser 71. 3) Kavallerie: Garde du Corps und Kürassierregimenter: Kürassierdegen 54;
alle übrigen: Kavalleriedegen 1889 (seit 1890) und Stahlrohrlanzen (s. Lanze), letztere außer Portepeeunteroffizieren und Trompetern;
alle Unteroffiziere und Trompeter: Revolver 83;
Gemeine: Karabiner 88.
4) Feldartillerie: fahrende und reitende Batterien das Feldgeschütz C/73/88 (das bisherige schwere Feldgeschütz);
Unteroffiziere und Mannschaften der reitenden Batterien: Artilleriesäbel und Revolver 83;
die Fußmannschaften der fahrenden Batterien: Infanterieseitengewehr n/M und Revolver 83 (seit 1891).
5) Fußartillerie: die Chargen im Range des Feldwebels: Artillerie-Offiziersäbel und Revolver 83;
Unteroffiziere und Gemeine: Karabiner 88 (seit 1891) und Infanterieseitengewehr 71.
6) Train: Unteroffiziere und berittene Mannschaften: Artilleriesäbel (auch Kavalleriesäbel a/M) und Chassepotkarabiner (Karabiner 71);
die als Fußmannschaften ausgerüsteten Trainsoldaten: Infanterieseitengewehr n/M.
Seit 1888 hat die Infanterie das neue Exerzierreglement. Die Einführung eines kleinkalibrigen Magazingewehrs und des rauchschwachen Pulvers wurde 1890/91 vollendet. Die Taktik der Infanterie sowie die der andern Waffen erleidet dadurch einen völligen Umschwung, dessen Tragweite sich bis zu ihren äußersten Grenzen [* 89] noch nicht übersehen läßt. 1890 wurden 2 Kavallerieinspecteure (s. d.) und eine Kavalleriekommission (s. d.) neu geschaffen, die Traininspektion in eine Traindepotinspektion (s. d.) verwandelt. Über die Veränderungen im Kriegsministerium und Generalstabe s. Preußen.
II. Kriegsmarine. Die Kriegsmarine des Deutschen Reichs steht unter dem Oberbefehl des Kaisers, dem der kommandierende Admiral für die Kriegstüchtigkeit des Personals verantwortlich ist. Die Verwaltung, deren Mittel jährlich durch den Marine-Etat des Reichstags festgestellt werden, geschieht unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers durch den Staatssekretär des Reichs-Marineamtes, der außerdem für die Kriegsbereitschaft des Materials (Schiffe [* 90] und Küstenbefestigung) Sorge zu tragen hat.
Die Marine gliedert sich in Marinebehörden und Marineteile. Zu erstern zählen Kommando- und Verwaltungsbehörden, Institute und Kommissionen. Oberste Kommandobehörde der Marine ist das Oberkommando (s. d.); demselben sind unterstellt: die Kommandos der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee (Marine-Stationskommandos, s. d.), die Direktion des Bildungswesens der Marine (s. d.), die Marine-Inspektionen (s. d.), die Inspektionen der Marine-Artillerie (s. d.), des Torpedowesens (s. d.) und der Marine-Infanterie (s. d.) sowie die Marinekommandanturen; ferner alle Kommandobehörden zur See für die Dauer ihres Bestehens, also die Flotten-, Flottillen-, Geschwader-, Divisions- und Schiffskommandos.
Oberste Verwaltungsbehörde ist das Reichs-Marineamt (s. d.); von diesem ressortieren folgende technische Institute: die Marinewerften (s. Werft) zu Kiel, [* 91] Wilhelmshaven, [* 92] Danzig, die Artillerie- und Minendepots zu Friedrichsort, Wilhelmshaven, Geestemünde, Cuxhaven, das Torpedodepot zu Friedrichsort, die Deutsche Seewarte zu Hamburg (s. Seewarte), ferner die Havariekommissionen (s. d.), die Schiffsprüfungskommission (s. d.), die Schiffsartillerie-Prüfungskommission (s. d.), das Torpedo-Versuchskommando (s. d.) und endlich sechs Küstenbezirksämter.
Ferner bestehen folgende Verwaltungsbehörden: die Marine-Stationsintendanturen, Stationskassen, Bekleidungs- und Verpflegungsämter und die Marinelazarette zu Kiel, Friedrichsort, Wilhelmshaven und Jokohama. Die Marineteile zerfallen in solche zur See und solche am Lande. Die Marineteile zur See (die Flotte) werden unterschieden nach dem Kriegszweck der Schiffe und außerdem nach der Größe in Schiffe 1. bis 7. Ranges. Aus der nachfolgenden Schiffsliste ergeben sich auch die Grundsätze für die Benennung der Schiffsarten.
Sr. Maj. Schiffe und Fahrzeuge.
Namen | Station | Geschütze | Deplacement in Tonnen | Indizierte Pferdekräfte | Geschwindigkeit in Knoten | Jahr des Stapellaufes | Besatzungsetat | Schiffsklasse |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1) Panzerschiffe. [* 93]
I. Klasse.
Kurfürst Friedrich Wilhelm | N | 1210033 | 9000 | 16 | 91 | 552 | S. 1 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Brandenburg | N | 1210033 | 9000 | 16 | 91 | 552 | " |
Weißenburg | N | 1210033 | 9000 | 16 | 92 | 552 | " |
Wörth | N | 1210033 | 9000 | 16 | 92 | 552 | " |
II. Klasse.
König Wilhelm | N | 29 | 9757 | 8000 | 15 | 68 | 732 | S. 1 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kaiser | O | 15 | 7676 | 8000 | 14 | 74 | 644 | " |
Deutschland | O | 15 | 7676 | 8000 | 14 | 74 | 644 | " |
Friedrich der Große | N | 6 | 6770 | 5400 | 14 | 74 | 544 | S. 2 |
III. Klasse.
Preußen | N | 6 | 6770 | 5400 | 14 | 73 | 544 | S. 2 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bayern | O | 8 | 7400 | 5600 | 14 | 78 | 377 | S. 3 |
Sachsen | O | 8 | 7400 | 5600 | 14 | 77 | 377 | " |
Württemberg | O | 8 | 7400 | 5600 | 14 | 78 | 377 | " |
Baden | O | 8 | 7400 | 5600 | 14 | 80 | 361 | " |
Oldenburg | N | 10 | 5200 | 3900 | 15 | 84 | 377 | " |
IV. Klasse.
Siegfried | N | 3 | 3495 | 4800 | 17 | 89 | 257 | S. 4 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beowulf | N | 3 | 3495 | 4800 | 16 | 90 | 262 | " |
Frithjof | N | 3 | 3495 | 4800 | 16 | 91 | 262 | " |
Heimdall | N | 3 | 3495 | 4800 | 16 | 92 | 262 | " |
Hildebrand | N | 3 | 3495 | 4800 | 16 | 92 | 262 | " |
Hagen | O | 3 | 3495 | 4800 | 16 | 93 | 262 | " |
Wespe | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | S. 5 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Viper | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | " |
Biene | O | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | " |
Mücke | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 77 | 77 | " |
Skorpion | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | " |
Basilisk | O | 1 | 1109 | 700 | 11 | 78 | 76 | " |
Chamäleon | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 78 | 76 | " |
Krokodil | O | 1 | 1109 | 700 | 11 | 79 | 76 | " |
Salamander | N | 1 | 1109 | 700 | 11 | 80 | 76 | " |
Natter | O | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | " |
Hummel | O | 1 | 1109 | 700 | 11 | 76 | 76 | " |
Brummer | N | 1 | 866 | 1500 | 16 | 84 | 78 | " |
Bremse | N | 1 | 866 | 1500 | 16 | 84 | 78 | " |
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