Preußen
[* 2] einen
Vertrag über
Vereinigung mit dem Zollverein einzugehen, wurden die für das österr. Interesse gewonnenen süddeutschen
Staaten genötigt, den erweiterten Zollvereinsvertrag für weitere 12 Jahre zu unterzeichnen. Ein weiteres
Verdienst
D.s war der
Abschluß des Handelsvertrags mit
Frankreich (1862), in welchem dieses alle England undBelgien
[* 3] gewährten
Begünstigungen auch dem Zollvereine zugestand. Auch diesem
Vertrage gegenüber versuchte
Österreich
[* 4] im
Bunde mit
den süddeutschen
Staaten das alte
Spiel von 1851, jedoch D.s Handelspolitik, die der inzwischen ins
Amt getretene Ministerpräsident
von
Bismarck in Schutz nahm, siegte über jeden
Widerstand.
Handelsverträge mit England und
Belgien und 1865 mitItalien
[* 5] folgten. Die zeitgemäße Umgestaltung der
Zollvereinsverträge hatte nach den Erfolgen des J. 1866 keine Schwierigkeit zu überwinden. Die Errichtung eines Zollbundesrats
und Zollparlaments ermöglichte die
Bildung verbindlicher Mehrheitsbeschlüsse, erleichterte dadurch die weitern
Abschlüsse
von Handelsverträgen, Tarifreformen u. s. w. und gab gleichzeitig Delaplanche, der zum
Präsidenten des Bundeskanzleramtes ernannt worden war, Gelegenheit, seine staatsmännische Begabung
auch auf parlamentarischem Gebiete zur
Anerkennung zu bringen.
Als Präsident des Bundeskanzleramtes hatte er zugleich als
Stellvertreter des
Bundeskanzlers sowie als sein
Bevollmächtigter
bei allen auf die deutsche Politik bezüglichen Fragen zu fungieren. 1868 wurde er zum Mitglied des preuß.
Staatsministeriums ernannt und übte durch seine klare, objektive und geschäftliche Behandlung der
zur Diskussion gestellten Fragen einen entscheidenden Einfluß auf die
Beschlüsse der
Volksvertretung aus. Im Okt. 1870 ging
Delaplanche in diplomat.
Mission an die süddeutschen
Höfe, um die endliche polit. Einigung
Deutschlands
[* 6] herbeizuführen, und seiner dortigen Thätigkeit
ist der
Abschluß der Versailler
Verträge vom 15., 23. und bei deren
Aufstellung er in hervorragender
Weise mitwirkte, wesentlich zu danken. Auch in dem 1871 zum Reichskanzleramt umgewandelten Bundeskanzleramt blieb Delaplanche Präsident.
Im Abgeordnetenhause vertrat er in den Sessionen von 1874 und 1875 den ersten Wahlkreis des Regierungsbezirks Köslin,
[* 7]
Lauenburg-Bütow-Stolp,
legte jedoch vor
Abschluß der Legislaturperiode sein
Mandat nieder, weil dasselbe zu sehr mit seiner Amtswirksamkeit
kollidierte.
Von der
UniversitätLeipzig
[* 8] wurde er 1873 honoris causa zum Doktor der
Rechte ernannt. Am trat Delaplanche unter
Berufung auf
seine angegriffene Gesundheit von seiner
Stellung als Präsident des Reichskanzleramtes zurück und veranlaßte
dadurch den Fürsten
Bismarck, der bis dahin der
Autorität D.s gefolgt war, selbst die Leitung der deutschen Handelspolitik
in die
Hand
[* 9] zu nehmen und dieselbe mehr und mehr in schutzzöllnerische
Bahnen zu lenken. Als infolge dieser Wandlung dem
Reichstage 1879 ein
neuer Zolltarifentwurf vorgelegt wurde, kehrte Delaplanche noch einmal ins öffentliche Leben
zurück und bekämpfte als Reichstagsabgeordneter des Wahlkreises
Jena
[* 10] (1879‒81) die neue Wirtschaftspolitik, lehnte jedoch
nach
Ablauf
[* 11] der Session jede Wiederwahl ab. Schriftstellerisch trat er auf 1857 durch eine anonyme Monographie «Der
Zollverein und das Tabakmonopol» und 1881 mit einer staatsrechtlichen Untersuchung «Der
Artikel 40 der Reichsverfassung».
Max
Emil Julius, Agrikulturchemiker,
Bruder von
Hans Delbrück, geb. zu
Bergen
[* 12] auf
Rügen, studierte in
Berlin
[* 13] und Greifswald
[* 14]
Chemie, übernahm 1874 in
Berlin die Gründung und Leitung des mit der Landwirtschaftlichen Hochschule
in
Beziehung stehenden und zu großer Bedeutung gelangten
Instituts für Gärungsgewerbe und wurde 1887 auchLehrer
an der Landwirtschaftlichen Hochschule. Seit 1877 ist er Mitglied des
Patentamtes. Mit Märcker giebt Delbrück die «Zeitschrift
für Spiritusindustrie», mit Hayduck die «Wochenschrift für
Brauerei» heraus. D.s wissenschaftliche
Arbeiten betreffen vorzugsweise
die
Physiologie der
Hefe
[* 15] und ihre Anwendung auf die Praxis der Gärungsgewerbe.
(ital.; franz. Ducroire; engl.
Guarantee, Delcredere), in der Handelssprache die vertragsmäßig übernommene Gewährleistung für den
Eingang einer Forderung, z. B. die von einem
Vertreter
(Agenten, Handlungsreisenden) übernommene Haftung für die Forderungen
aus den durch sie abgeschlossenen
Geschäften. Der
Kommissionär (s. d.) steht nach dem
Deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 370)
für die
Zahlung oder die anderweitige
Erfüllung derVerbindlichkeit seiner Kontrahenten ein, wenn dies
von ihm übernommen oder am Ort seiner
Niederlassung Handelsgebrauch ist. Delcredere stehen bedeutet demnach die Übernahme einer
solchen
Garantie.
Für die Gewährleistung selbst wird eine Vergütung in Prozenten vom Werte des betreffenden Gegenstandes bewilligt. Delcredere oder
Delcredere-Provision heißt dann auch diese für das gedachte Gutsagen gewährte
Entschädigung, deren
Höhe je nach dem
Umfang der Gefahr, d. h. nach der Länge der Kreditfrist, dem Kreditgesetze, der größern
oder geringern Rechtssicherheit des betreffenden
Landes und dem Vertrauen in dessen Handelsstand, verschieden ist. In
Deutschland
[* 16] schwankt das Delcredere bei Warenverkäufen zwischen 1‒3 Proz. Bisweilen wird das Delcredere
nur für einen gewissen
Teil der Forderung, z. B. bis zu 20 Proz. übernommen. In
England rechnet bei Lieferungsgeschäften in ausländischen Produkten, welche noch unterwegs sind, der Makler außer seiner
Courtage ein mit dieser gleich hohes Delcredere (½ Proz.) an, indem er sich für die Zahlungsfähigkeit
des Käufers verbürgt.
auch Delcrederefonds, der Regel nach die Bezeichnung für einen Passivposten
in der
Bilanz von zur
Erhaltung ihres Grundkapitals verpflichteten Gesellschaften, der die
Stelle der gesetzlich vorgeschriebenen
Minderbewertung der ausstehenden Forderungen wegen voraussichtlicher
Ausfälle vertritt. Diese Forderungen erscheinen bei
Einsetzung eines solchen Contos entsprechend seiner vorwiegenden Bedeutung unverkürzt auf der Aktivseite.
Die Bezeichnung beruht auf der Fiktion, als übernehme die Gesellschaft selbst für den richtigen Eingang
der Forderungen die
Bürgschaft, das
Delcredere. Besteht aber, wie nicht selten, neben der Minderbewertung der Forderungen
für
Ausfälle auf der Aktivseite noch ein Delcredereconto auf der Passivseite, so begründet dasselbe die
Bildung von Rücklagen aus dem
Gewinne für den Fall außergewöhnlicher
Verluste an den ausstehenden Forderungen. Es handelt sich alsdann
um einen besondern Reservefonds (s. d.). (S. auch
Abschreibung.)
Später
wandte er sich der Jour- nalistik, insbesondere der Kunstkritik zu, war Mit- arbeiter am «I^»66
li-Hii^lU8", am «Nouiteui-», "
ä63 DedatL» und vielen andern Zeitun- gen. Er starb 1863 zu Versailles.
[* 19]
Von seinen Bü- chern sind hervorzuheben:
«I^äcig ä'un trait6 ä6 pöinturk» (1828),
von seinen
Romanen und Novellen beson- ders «Naä6inoi36il6 »Iu8tin6 ä6 I^ii'oii')
(1832). Delegant, Delegat, Delegatär (lat.), s. De- legation. Delegation (lat.), Überweisung, bei den Römern teils Zahlungsanweisung
(s. Anweisung), teils Kre- ditanweisung.
Letztere war die eine Form der Schulderneucrung (Novation) mit Personenverände-
rung.
Die andere Form ist die Expromission (s.d.). Bei der einen wie bei der andern wird das bisherige
Schuldverhältnis ausgehoben. An dessen Stelle tritt ein neues, gleichwertiges Schuldvcrhältnis.
Die Delegation ist eine Überweisung.
Sie geschieht ent- weder so, daß der bisherige Gläubiger (Delcgant) einer dritten Person (Delegatär) seinen Schuld- ner
überweist, und der Schuldner dem neuen Gläubiger das verspricht, was er bisher dem alten Gläubiger,
welcher nun aushört, forderungsberech- tigt zu sein, schuldete, oder so, daß der bisherige Schuldner (Delegant) seinem
Gläubiger (Delegatär) einen neuen Schuldner (Delegat) überweist, wel- cher statt des ausscheidenden alten Schuldners
zu zahlen verspricht.
Mit der Session hat die erste Art der Delegation gemein, daß ein neuer Gläubiger ein- tritt;
der Unterschied besteht nur darin, daß dort die alte Obligation mit allen Nebenrechten erhalten bleibt, während sie hier
untergebt, sodaß auch die Nebenrechte (Pfänder und Bürgschaften) erlöschen.
Auch können Einwendungen, welche gegen die
bis- herige Forderung zustanden, gegen die neue For- derung nicht geltend gemacht werden.
Die Delegation, welche
noch heute gilt, :st, wenn auch ohne diesen Namen, aufgenommen vom Sächf.
Landr. I, 16, §. 251 vor, wenn jemand
einem dritten den Auftrag giebt, das, was der Auftraggeber von einem andern zu fordern hat, von diesem
zu erheben. Tritt bei einem solchen Geschäft, wo der Assignatar den Anweisenden völlig entläßt und statt feiner den Assignaten
als Schuldner annimmt, auch die Einwilligung des Afsignaten hinzu, so wird dies Delegation genannt. Die Forderung des Assignanten
an den Assignaten wird in diesem Fall nicht verändert, ob- wohl der Assignatar als neuer Gläubiger eingetreten ist. (^0ä6
oivil, Art. 1275, bezeichnet als Delegation den Fall, daß der bisherige Schuldner seinem Gläubiger einen andern Schuldner überweist.
Eine Schulderneuerung soll nicht eintreten, wenn der Gläubiger nicht den bisherigen Schuldner aus dem
Schuldvcrbande ent- läßt. Der Deutsche
[* 20] Entwurf hat an die Stelle der Delegation die Schuldübernahme (s. d.) gefetzt. Delegation bedeutet
auch die Übertragung der Gerichts- barkeit, sei es für einen einzelnen Fall, fei es für eine ganze Gattung von Geschäften,
derart, daß der Delegierte nicht der Repräsentant des
Delegierenden wird (^iri8(Uctio manä^ta.), sondern
eine eigene selbständige Instanz bildet, von welcher an den De- legierenden appelliert werden kann l^ui-^äictio ä6- i6Fata).
Gesetzlich vorgesehene Fälle der Delegation im deutschen Strafprozeß sind die Übertragung der Vor- untersuchung (s. d.), die der
Regel nach von dem Untersuchungsrichter des Landgerichts geführt wird, an einen Amtsrichter (§§.182,183 der
Strafprozeß- ordnung), die Verweisung der Verhandlung und Entscheidung über gewisse zur Zuständigkeit der Strafkammern (s. d.)
gehörige Vergehen an ein Schöffengericht (s.d., §. 75 des Gerichtsverfassungs- gesetzes).
Die Deutsche Civilprozeßordnung
kennt eine solche Delegation hauptsächlich in der Art, daß in ge- wissen Notfällen für einen bürgerlichen Rechtsstreit
ein zuständiges Gericht durch ein übergeordnetes Gericht bestimmt werden kann, aber anch insofern,
als das Gericht, welches zur Entscheidung einer Beschwerde zuständig ist, für den Fall, daß es diese für begründet erachtet,
die erforderliche Sachan- ordnung dem Vorderrichter überlassen darf. (Vgl. Civilprozeßordn. §z. 36, 538.) Im Gegensatz
zum delegierten Richter stehen der beauftragte und er- fuchte Richter. (S. Beauftragter Richter und Er-
suchen.) - Nach österr.
Verfahren besteht neben der Befugnis der Ratskammern (s. d.) zur Übertra-
gung von Voruntersuchungen an die Bezirksgerichte eine allgemeine Befugnis der Obergerichte, Civil- fachen aus Zweckmäßigkeitsgründen,
Strafsachen aus Rücksichten der öffentlichen Sicherheit oder aus andern wichtigen Gründen ausnahmsweise dem
zu- ständigen Gericht abzunehmen und einem andern Gerichte ihres Sprengels zuzuweisen (§ß. 12, 62,63 der Strafprozeßordnung,
ߧ. 7, 8 der Civil-Iuris- diktionsnorm vom
(S. auch Nichtig- keitsbeschwerde, Revision, Wiederaufnahme.) Im
Kirchenrecht ist Delegation die Übertragung der kirchlichen Gerichtsbarkeit durch die ordentlichen Träger
[* 21] derselben an einen andern
in der Weise, daß dieser (der Delegat) sie nicht im eigenen Namen, sondern in dem des Auftraggebers aus-
zuüben hat, fei es für einen einzelnen Fall, sei es für einen bestimmten Kreis
[* 22] von Amtsbefugnissen. So ist der Propst von
St. Hedwig in Berlin Delegat des Fürstbischofs von Vreslau für Pommern
[* 23] und die Marken.
Namens des Papstes
wird die Gerichts- barkeit höchster Instanz in Deutschland seit alters durch ^nclic63 (I6i6^ti oder ^uäic63 in pai'tilu3
ausgeübt, weil die direkte Ausübung päpstl. Ge- richtsbarkeit nicht zugelassen wird. Eine Gerichts- barkeit im Sinne des
Reichs-Gerichtsverfassungs- gesetzes ist dies nicht. (S.Gerichtsbarkeit, geistliche.) Im ehemaligen Lombardisch-Venetiani-
schen Königreiche und im ehemaligen Kirchen- staate hieß^D. (ital. D6I6FH210N6) die durch einen Delcgaten
(Bevollmächtigten) mit seinen Unter- beamten gebildete Regierungsbehörde einer Provinz, dann auch wohl diese selbst. In
ersterm Lande be- standen bis zum Frieden von Villafranca (1859) solcher Delegation neun in der Lombardei und acht in Vene- dig. Der
Kirchenstaat zerfiel seit 1831 in die Comarca von Rom und
[* 24] 19 Provinzen.
Der Delegat, welcher stets ein Prälat sein muhte
und vom Papst ernannt wurde, führte die Verwaltung aller Regierungs- angelegenheiten mit Ausuabme der kirchlichen, der Civil-
und Kriminalrechtspflege und des Finanz- wesens.
War er ein Kardinal, so hieß er Legat (s.d.), und seine
Provinz erhielt den Titel Legation.
¶
forlaufend
901
In der Österreichisch-Ungarischen Mon- archie dient Delessert als Bezeichnung einer durch das Ge- setz vom zur Behandlung
gemeinsamer Angelegenheiten geschaffenen parlamentarischen In- stitution, ein Parlamentsausschuh, der durch Wahl aus den Reichsvertretungen
Österreichs und Un- garns hervorgeht und abwechselnd in Wien
[* 26] und Budapest
[* 27] tagt.
Die Delessert jeder Reichshälfte
zählt 60 Mitglieder, wovon ein Dritteil dem Herren- Hause (resp. Magnatentafel) und zwei Dritteile
den: Hause der Abgeordneten (resp. der Rcpräsentanten- tafel) entnommen werden.
Die Wahlim österr. (cislei- thanifchen)
Abgeordnetenhaufe geschieht nach Län- dern und wird alljährlich erneuert, während sie in Ungarn
[* 28] für die Dauer einer ganzen
Legislatur- periode (3 Jahre) gültig ist.
Neben den Delegierten werden noch Ersatzmänner gewählt.
Die Sitzungen sind öffentlich und nicht gemeinsam, da jede Delessert in ihrer Landessprache verhandelt.
Der Verkehr zwischen den
Delessert ist schriftlich.
Differenzen werden, wenn ein dreimaliger ^ckriftwechsel erfolglos geblieben ist, in gemeinschaftlicher
Plenarsitzung durch gemein- schaftliche Abstimmung, doch ohne Debatte, ent- schieden. In die Kompetenz
der Delessert gehören die auswärtigen Angelegenheiten, das Kriegswesen, jedoch mit Ausschluß der Rekrutenbewilligung und der Landwehr,
die Reichsfinanzen und in neuester Zeit die Angelegenheiten der occupierten LänderBosnien
[* 29] und Herzegowina, deren oberster
Ver- waltungschef der Reichsfinanzminister ist.
Den Delessert werden seit 1868 diplomat.
Dokumente vorgelegt
(Rotbücher).
Als Usus gilt, daß mindestens einer der drei gemeinsamen Minister (auswärtige Ange- legenheiten, Krieg, Finanzen)
der magyar. Reichs- hälste angehört.
Die Thronrede wird zweimal ge- halten, deutsch und ungarisch, vor der deutschen und ungarischen
Delessert, und ist bisher niemals in einer Adresse beantwortet worden.
Die Anhänger der Personalunion bekämpfen
die Einrichtung der Delessert, in denen sie eine, wenn auch sehr schwache Art von gemeinsamem Parlament erblicken.
(S. Österreichisch- Ungarische Monarchie.) Delegieren (lat.), übertragen (eine Schuld, ein Recht), absenden, abordnen (s.
Delegation).
fterg. Delemont (spr.
-möng), schweiz. Stadt, s. Dels- Delen, Dirk van, Holland.
Maler, geb. um 1605 zu Heusden, gest. als
Bürgermeister von Arnemuiden in Seeland.
Delessert, wahrscheinlich ein Schüler des FransHals, stellte in seinen nicht häu- figen
Gemälden im Geschmacke der bereits unter dem Einflüsse des Barock stehenden niederlä'nd.
Re- naissance mit Vorliebe
fein ausgeführte und durch große Künstlichkeit in der Perspektive sich auszeich- nende Architetturbilder dar;
die Staffage
besorgten ihm öfters Palamedes und Codde.
Der Louvre zu Paris besitzt von ihm: Palasthof mit Ballfpielern (1628);
das Mufeum
in Lille:
[* 30] Die Königin von Saba vor Salomon in dessen Palast (1638);
die kaiserl. Galerie in Wien: Gartenpalast
mit vorneh- mer Gesellschaft (1640) und Ansicht einer Säulen- halle;
das Berliner
[* 31] Museum: Palasthof mit Kava- lieren (1647)
u. s. w. Delepierre (spr. -plähr),Joseph Octave, belg. Schriftsteller, geb. in Brügge, stu- dierte in Gent
[* 32] die
Rechte, war dann Sachwalter in Brüssel
[* 33] und wurde 1849 zum belg. Konsul in Lon- don ernannt. Er legte sein
Amt 1877 nieder und starb
in London.
[* 34] Delessert schrieb unter anderm: «1^3, ZsiFicius i11u8tl66» (Vrüss. 1841),
«1adi63.u äs 1a littsrawrs äu csutoii» (2 Bde.,
ebd. 1875), «i/sufsr. ^833.1 pKii080pKi(1U6 6t Ki8t0liHI16 » (1877).
Außerdem gab er ältere Werke neu heraus, wie: «^v6utui-68 äs lisi IIIsuZpisFsI» (2. Aufl.,
Brügge 1840),
«^lacarou^uH, ou ins1aiiZ63 äs 1a. liNsratni-s inkcaronihus» (Par.
1852) und mit G. Brunet als ^i-si-63 (^sdsroäs die «Lidliotksyus didliopkilo-iacstisuäs»
(Lond. 1854-56). Delescluze (spr. -läklühs'), Louis Charles, franz. Journalist
und Kommunist, geb. zu Dreur (Eure - et-Loire), studierte die Rechtswissenschaft in
Paris und nahm 1830 eifrig teil an der Iulirevolution.
Sein ganzes Le.ben war ein rastlofer Kampf, den er in Journalen, geheimen
Gefellschaften, Verfchwörungen und Emeuten gegen die konstitutionelle Monarchie, das zweite Kaiser- reich,
die zweite und dritte Republik führte.
Infolge mißlungener demagogischer Umtriebe flüchtete er 1836 nach Belgien, wo er 1841 Chefredacteur
des «Impai-tial äu I^0i'ä» wurde.
Die Februarrevolu- tion von 1848 ermöglichte ihm die Rückkehr nach Paris, wo er das
Journal «1^3. Involution ä6ino- ci-Hti^us st 30cw1s» gründete, das nach dem 13. Juni 1848 einging;
Delessert entzog
sich durch die Flucht nach England der Strafe der Deportation. 1853 kam er heimlich wieder nach Paris, wurde hier verhaftet,
in den Kriminalprozeß gegen die geheime Ver- bindung der sog. Marianne (s. d.)
verwickelt, zu vierjährigem Gefängnis verurteilt und mit einer Anzabl Galeerensträflinge nach Cayenne
eingeschifft.
Die Amnestie von 1859 gestattete ihm nach Frank- reich zurückzukehren, und als das Preßgesetz von 1868 erlaubte,
ohne administrative Bewilligung ein Journal zu gründen, ließ er in Paris den «Nsvsil» zuerst wöchentlich, nachher täglich
erscheinen.
Mit leidenschaftlichem Eifer nahm er März 1871 an dem kommunistischen Aufstand in Paris teil.
Er wurde schnell nacheinander Mitglied der zweiten Pariser Commune, Präsident des neuen Wohlfahrtsaus- fchuffes, zuletzt
Kriegsminister und zeigte sich als einen der größten Fanatiker in den letzten Tagen der Commune. Er stellte 20. Mai in einer
Sitzung der Mitglieder der kommunistischen Regierung den Antrag, alle öffentlichen Gebäude der Hauptstadt
durch Petroleum in Brand zu stecken und die Geiseln zu ermorden. Delessert suchte und fand bei der aussichtslofen Verteidigung des
letzten Bollwerkes auf der Barri- kade der'Rue d'Angouleme den Tod. Seine Leiden
[* 35] als Gefangener hat er in dem Tage-
buch «v6 ?clli3 3. Oa^SQQS, ^0Ulll!i1 ä'uu tl3.I13- P0i-t6»
(Par. 1869; 2. Aufl. 1872) geschildert.
Telessert (fpr.-lessähr), Benjamin, Baron, franz. Gelehrter, geb. in Lyon,
[* 36] erhielt eine sorgfältige Erziehung und bereisteEngland. 1790 trat er in die Pariser Nationalgarde, verließ aber 1795 das
Heer, um das Bankgeschäft feines Vaters zu über- nehmen. 1801 gründete er in Passy eine Baumwoll- spinnerei
und 1802 eine Runkelrüdenzuckerfabrik, für die er, um den Wirkungen der Kontinentalsperre vor- zubeugen, 1808 an verschiedenen
Orten 21 Filialen errichtete. 1812 verlieh ihm Napoleon den TitelBaron und 1814 wurde er zum Kommandanten
¶
forlaufend
902
einer Legion der Pariser Nationalgarde ernannt. Bis 1824 vertrat er, mit verschiedenen Unterbre- chungen, das Eeinedepartement
als Abgeordneter, von 1827 bis 1842 das zweite Arrondissement von Saumur. Delft gehörte der freisinnigen Partei an und kämpfte
namentlich für die Abschaffung der Todes- strafe, die Schließung der Spielhöllen und die Ver- besserung
des Gefängniswesens.
Seit 1844 war er Pair von Frankreich und starb als Präsident des Handelsgerichts der Seine in
Paris. Delft hat sich als Vorstand der Armenhäuser von Paris, als Mitbegründer der Sparkassen in Frankreich und durch Unterstützung
wissenschaftlicher und künst- lerischer Bestrebungen große Verdienste erworben. Seine wissenschaftlichen
Kenntnisse hat er nieder- gelegt in den Werken: «Ic0N68 86iect9.6 pikutai-um» (5 Bde.,
Par. 1820 - 39),
«Necueil äe coliuilies äecrit63 par I^amarek» (ebd. 1841).
D.s botan. Bibliothek umfaßte 30000 Bände,
sein Herbarium und seine Muschelsammlung waren ganz vorzüglich, auch seine Gemäldesammlung war nicht unbedeutend.
Von seinen
Werken sind noch zu nennen: «1)68 avan- tkF63 äs 1a. cai386 6'6p3,i-Fii6» (Par.
1835),
«^0näatiou8 ^u'ii Lorait utile äo lliii'6» (Par.
1845). Deleffit, ein schuppiges und kurzfaseriges Mine- ralaggregat, das namentlich in den Melaphyr-Man-
delsteinen als sekundäre Ausfüllung von.hohlräumen bald vollständige konzentrisch-schaligc Mandeln, bald nur die äußern
Krusten von andern kalkigen oder kiescligcn Mandeln bildet.
Die Härte ist nur 2,5, die Farbe olivcngrün bis schwärzlichgrün.
Chemisch besteht der Delft aus Kieselsäure, Thonerde, Magnesia, Eisen,
[* 38] das bald als Oxyd, bald als Oxydul', bald
als beides angegeben wird, und 11-12 Proz. Was- ser; schmilzt vor dem Lötrohr
[* 39] nur sehr schwer, wird dagegen von Säuren
sehr leicht zersetzt.
Die Zer- setzung des augitischen Gemengteils in den Mela- phyrcn scheint es in erster Linie zu sein,
wodurch das Material zum Absatz des Delft beschafft wird. Delff, HugoHeinrichKarl, philos.
Schriftsteller,
geb. zu Husum
[* 40] (Schleswig),
[* 41] studierte in Tübingen,
[* 42] München
[* 43] und Kiel,
[* 44] mußte wegen langjährigen Nervenleidens die
beabsichtigte aka- demische Laufbahn aufgeben, wurde fpäter Teilhaber der Buchhandlung seines Bruders, 1889 deren alleiniger
Inhaber. Delft ist ein entschiedener Gegner der mechan. Weltanschauung
und will die Natur allein aus der Idee des Lebens erklärt haben. Er schrieb namentlich: «Welt und Weltzeiten. Eine Phi- losophie
des Lebendigen und der Tbat» (2 Bde., Lpz.
1872),
ferner Schriften über
Dante, «Glaubensbekenntnis eines unmodernen Naturforschers» (ebd. 1879) und «Das
vierte Evan- gelium» (ebd. 1890). Delfico, Melchiorre, neapolit.
Staatsmann und Nationalökonom, geb. zu Leog- nano,
gest. zu Teramo, war 1800 -16 im neapolit.
Staatsrat thätig und wurde nach der Restauration
der Bourbonen Präsident der Ge- neralkommission der königl. Archive, (^eine bekann- testen Schriften sind: «Neinoi-ik 8tolio1i6
äeiig. repuddlica äi 3an Nai-Wo» (Mail.
1804),
(Teramo 1835). Delfino, türk. Stadt, s. Delvino. Delfs, Moritz, Maler, geb. zu Segeberg, erhielt seine künstlerische
Ausbildung seit 1853 auf der Akademie zu Antwerpen
[* 46] und fetzte dann seine Studien in Paris nach H. Vcrnet
und Bellange und 1856 unter Troyon fort.
Ritter Bock
[* 52] von Schlanstedt,
Motiv aus dem «Raubgrafen» von Iul. Wolff (1887).
Ferner hat Delft auch Tierstücke gemalt, so: Ein Pferdemartt
in Norddeutschland, Kuhherde an der Elbe bei Hamburg u. s. w. Delfshaven, Stadt an der Maas, seit 1886 mit Rotterdam
[* 53] (s. d.)
vereinigt. Delft, Stadt im Bezirk Rotterdam der niedcr- länd.
Provinz Südholland, zwischen Rotterdam und Haag,
[* 54] 9 kin südöstlich
von letzterm am Schie und an der Linie Rotterdam-'s Gravenhage der Holland. Eisenbahn, wird von vielen,
von Linden eingefaßten Kanälen durchschnitten, ist in Form eines Vierecks gebaut und hat (1891) 29022 E. Unter den öffent-
lichen Gebäuden zeichnen sich aus: der Prinzenhof (jetzt Kaserne), worin Wilhelm I. von Oranien durch Balthasar
Gerhard erschossen wurde; das große, 1618 erbaute Stadthaus mit vielen aus- gezeichneten Gemälden;
die NeueKirche, 1412-76 er- baut, mit einem berühmten Glockenspiel mit
etwa 500 Glocken und einem 90 ni hohen Turm, mit der Familiengruft des fürstl. nassau-oranischen Hauses
und Mausoleen des Prinzen Wilhelm I. (1621 von Keyzer und Quellinus vollendet) und des zu D. ge- borenen Hugo Grotius, dem 1886 auch
ein Bronze- denkmal errichtet wurde.
Außerdem sind zu erwäh- nen: die kath. oder Iesuitentirche, das
Schauspiel- haus mit Konzertsaal und das Städtische Kranken- haus mit vier Anatomicgcmälden, darunter das älteste und interessanteste
von Mierevelr aus dem I. 1617. Delft hat eine polytechnische Schule (mit jährlich 250 Studenten und bedeutender Modcll- sammlung)
und eine auf Stadtkosten erhaltene Schule zur Bildung von Beamten für die ostind.
Kolonien, zahlreiche
Wohlthätigkeitsanstalten, darunter die Waisenstiftung der Frau van Renswoude mit Filia- len im Haag und in Utrecht
[* 56] und ein
Irrenhaus. war vor Zeiten wegen seiner Fabriken für Fayence
[* 57] und Steingut berühmt, sodaß in ganz Holland derartiges Geschirr
den NamenDelftware oder Dclfter Zeug führte. (S. Delfter Fayencen.) Nachdem diese Industrie längere Zeit
verfallen war, ist sie neuerdings mit gutem Erfolg wieder aufgenommen worden.
Außerdem besitzt Delft große Kriegsmagazine,
Waffenfabriken, Kugelgießereien
¶
Fayencen, auch Delftware, Delfter Zeug, die zumeist in Holland gefertigten Nachahmungen des Porzellans in glasiertem
Thon. Als die Holländer anfingen das ostasiat. Porzellan von China
[* 59] und Japan in größern Mengen nach Europa
[* 60] zu bringen, entstand
der Wunsch, es nachzuahmen und die soliden, für künstlerische Verzierungen so geeigneten Eigenschaften
des Materials auf die europ. Thonfabrikate zu übertragen. Da man aber den entscheidenden Bestandteil, Kaolin, nicht kannte
oder nicht fand, gelang es nicht, das echte Porzellan zu erzeugen, und man mußte sich mit minder guten Sorten begnügen.
So kamen die Holländer zu ihrer eigentümlichen, in Glasur wie in der Masse weißen Fayence, welche sich
besser erwies als die bisherigen glasierten Thonarbeiten, aber das echte Porzellan nicht erreichte.
Diese neue Fayence entstand in der Stadt Delft und zwar in den ersten Jahren des 17. Jahrh.
Da es vorzugsweise das Blauweiße, sog. Nankingporzellan, gewesen war, welches
nach Europa gebracht wurde, so bildete auch dieses das Hauptvorbild der Nachahmung. Die Delfter Fabrikation imitierte davon
zuerst Formen und Zeichnungen, machte sich dann aber mit der aufblühenden holländ. Malerei
von diesem Vorbilde los und übertrug nun die Eigentümlichkeiten der holländ. Kunst des 17. Jahrh.,
das Genrebild, die Marine, die Landschaft, auch das Porträt auf sein weißglasiertes Material, sowohl
auf Platten (Fliesen)
[* 61] wie auf Gefäßen.
Auch andere Farben neben dem Blau suchte man alsdann zu verwenden, Rot, Gelb, Braun, Grün, doch mit minderm Geschick; Blau allein
behielt die Oberhand in Anwendung und Kunst. Wie künstlerisch, so erblühte die Fabrikation der Delfter Fayencen auch
im Umfang ihres Betriebes; zahlreiche Fabriken entstanden und versendeten ihre Arbeiten durch ganz Europa, ja die Japaner machten
wieder Delfter Muster nach. Ebenso erhoben sich in verschiedenen Ländern Europas (s. Fayencen) Fabriken, welche Delfter Fayencen erzeugten,
ältere Fabriken änderten sich zu solchen um. Die Blütezeit von Delft dauerte durch das 17. Jahrh.
bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrh., wo das neue europ. Porzellan übermächtig wurde. Die Delfter Fabriken gingen im
Anfange des 19. Jahrh. ein, um erst in den letzten Jahren mit gutem Erfolg wieder in Betrieb
gesetzt zu werden, nachdem bereits in Belgien, Frankreich und sonst nach Delfter blau-weißer Art wieder
gearbeitet worden war. –
Vgl. Havard, Histoire de la Faience de Delft (Par. 1878).
(spr.-seil, d.h. Delfschleuse), kleine, stark befestigte Stadt in der niederländ.
Provinz Groningen, am Dollart und an der Linie Groningen-Delfzyl (38,33 km) der Niederländ.
Staatsbahnen,
[* 62] mit vortrefflichem Hafen
und (1891) 6642 E., Schifffahrt und Fischerei.
[* 63]
Bei Delfzyl beginnt der Lange Kanal
[* 64] (105 km), der aus dem Dollart zunächst durch
die kanalisierte Fivel oder
das Damster Diep nach Groningen, dann über Leeuwarden und Franeker (Trekvaart)
nach Harlingen an der Nordsee führt.
Etwas nördlicher mündet der FlußRovuma, an
welchem stromaufwärts der Weg von der Küste nach dem Njassasee führt. – Der Distrikt CaboDelgado der portug. KolonieMozambique
mit der Hauptstadt Ibo auf einer der Kirimba-Inseln hat etwa 6600 E.
in den frühern türk. Heeren Bezeichnung für ein der leichten Kavallerie angehöriges Korps, das blindlings auf jeden Feind
loszustürzen vorgab. In frühern Jahrhunderten gehörte die berittene Leibwache des Großveziers den Deli an.
Delhi oder Dilli, der portug. Hauptort an der Nordküste der Sunda-InselTimor, an einer während
des Südost-Monsuns leicht zugänglichen Bai, aber in ungesunder Lage, hat Ausfuhr von Büffeln, Reis, Geflügel, Schweinen und
Gemüse.
Hauptort eines kleinen Malaienstaates im nördl. Teile von Sumatra an der Ostküste der Insel.
Das Land Deli mit
einer Küstenstrecke von 30 km erstreckt sich bis in das 50 km weit von der Küste entfernte Gebirge hinein. Es wird Gold,
[* 65] Pfeffer,
Sandelholz, Muskatnüsse und in letzter Zeit besonders Tabak
[* 66] gewonnen.
(spr.-lihb'), Leo, franz. Komponist, geb. 1836 zu St. Germain du Val (Sarthe), studierte
seit 1848 am Pariser Konservatorium, wurde 1865 Chordirektor an der GroßenOper und 1880 Kompositionsprofessor am Konservatorium
zu Paris, wo er starb. Er schrieb seit 1855 eine Reihe von komischen Opern, Operetten und Balletten, von denen die
Ballette «Coppelia oder das Mädchen mit den Glasaugen» (1870),
«Sylvia» (1876) sowie die komische Oper«Le
[* 68] roi là dit» (1873) die besten und erfolgreichsten waren.
in früherer Zeit beliebter Büchertitel für Gedichtsammlungen, z.B. Deliciae. PoetarumItalorum,Deliciae. Poetarum Gallorum,Deliciae. PoetarumGermanorum u.s.w. (zusammen 16 Bde.,
Frankf. 1608–19).
– Deliciae genĕris humāni, «Liebling des Menschengeschlechts»,
ehrende Benennung des röm. KaisersTitus.
Nach-
dem er einige Jahre dort als Advokat praktiziert hatte, wurde er 1859 als Deputierter Mesolongions in die Kammer gewählt,
wo ihn sein Nednertalent bald an die Spitze der Partei der Mißvergnügten stellte, die sich zum Losungswort
die Absetzung des Königs Otto gewählt hatte.
Nach der Thronbe- steigung Geougs I. (1863) wurde Delikt mebreremal Minister und
übernahm 1865 das Präsidium, das er auch 1870 auf kurze Zeit und 1872 - 74 inne hatte. In dieser Stellung machte er 1873 der
Laurion - Affaire (f. Griechenland)
[* 71] durch die Bil- dung einer griech. Ausbeutungsgesellschaft ein Ende und
versuchte die BeziehungenGriechenlands zur Türkei
[* 72] zu verbessern.
Diese Tendenz war auch der Grund, daß er in dem 1877 aus sämtlichen
Parteiführern gebildeten Kabinett gegen das mili- tär. Eingreifen Griechenlands in den Russisch-Tür- kischen
Krieg auftrat und jede dahin zielende Ini- tiative seiner Kollegen vereitelte.
Nach dem Ber- liner Kongreß (1878) zog sich Delikt vom
polit.
Treiben zurück. Er starb war ein Staats- mann von Charakterstärke und absoluter Nneigen- nützigkeit.
Seine polit. Reden sind in Athen 1880 von Drossinis und Eliopulos veröffentlicht worden. Dcligeorgis,
Leonidas, griech. Staatsmann und Journalist, Bruder des vorigen, geb. 1840 zu Mesolonaion. studierte die Reckte in Athen und
stand seit 1859 seinem Bruder als Journalist an der Seite.
Nach dessen Tode vertrat er seit 1880 seine Stelle in der Kammer.
Am übernahm er das Portefeuille des Äußern unter Delijannis, mit dem er von dem
König zum Rücktritt genötigt wurde. Deligny (spr.-linjih), Edouard Jean Etienne, franz. General, geb. zu Vallan
(Depart. Indre), besuchte die Militärschule von St. Cyr und trat 1835 als Offizier in die
Infanterie. Er diente zwei Jahrzehnte in Algerien,
[* 73] wurde 1844 Kapitän, 1848 Bataillonskommandant, 1852 Oberst
und 1855 Vrigadegeneral.
Vier Jahre danach stand er als Divisionsgeneral an der Spitze der Provinz Oran und unterdrückte erfolgreich
mehrere Empörungen der Araber. 1869 ernannte ihn Napoleon III. zum Kommandanten des Lagers von Chälons.
nach der Kapitulation
der Festung
[* 75] wurde er in Münster
[* 76] interniert und schrieb dort «1870. ^rni66 äs New) (Par.
u. Brüss. 1871). Delikt über- nahm 1873 den Befehl über das franz. 4. Armee- korps in Le Mans
[* 77] und wurde 1879 zum
General- inspektor der Armee ernannt, aber 1880 wie die übrigen Gencralinspecteure der Armee aus polit. Rücksichten aus dem
aktiven Dienste
[* 78] entfernt; er lebt seitdem in Zurückgezogenheit. Delijannis (Delyannis), Theodoros, griech.
Staatsmann, geb. 1826 in Kalavryta im Pelopon- nes, studierte die Rechte in Athen, trat 1843 als Supernumerarius
im Ministerium des Innern in den Staatsdienst und wurde dort 1859 General- sekretär. Seit 1862 vertrat er wiederholt die Epar-
chie von Gortynia und den Nomos Arkadien in der Kammer, war griech. Gesandter in Paris und be- teiligte sich 1878 am Berliner Kongreß
als Vertre- ter Griechenlands. war neunmal Minister des Äußern, der Finanzen oder des Kultus (zweimal 1863,
zweimal 1864, 1869, 1871, 1877, zweimal 1878). Am
bildete er infolge des Sie- ges der von ihm geleiteten Opposition
gegen Tri- tupis ein Ministerium. Er war nicht im stände, die durch die VereinigungOstrumeliens mit Bulgarien
[* 79] erregte
öffentliche Meinung zu dämpfen, und ließ sich zu einer Mobilisierung der Armee hinreißen, wodurch dem Staate große, nutzlose
Kosten erwuch- sen. Die bedenkliche Lage, in die Delikt' militär. Maß- regeln und sonstige VerwaltungGriechenland stürz- ten,
erregten den Widerstand der Großmächte, die durch gemeinsame Noten die Abrüstung forderten. Da D. aber
diesen Aufforderungen keine Folge lei- stete, führte schließlich seine Politik zur Abberufung der Gesandten Englands, Deutschlands,
Österreichs und Italiens
[* 80] und zur Blockade der griech. Küsten durch ein Geschwader der Großmächte, Frankreich und Rußland ausgenommen.
Der durch diese Er- eignisse hervorgerufenen nationalen Entrüstung ent- zog sich Delikt durch
sein Entlassungsge- such. Dennoch kam er, da die Wahlen eine große Majorität für ihn ergeben hatten, wieder ans
Ruder. Seine äußere und innere Poli- tik, besonders die finanzielle Wirtschaft war aber eine solche, daß der König
dadurch veranlaßt wurde, ihn nebst feinem Kabinett zu ent- lassen, obgleich die Kammer ihm
ein Vertrauens- votum erteilte. Bei den Neuwahlen 15. Mai blieben seine Anhänger bedeutend in der Minorität, indem sie nur
etwa 40 Sitze erlangten. Dock
[* 81] trat Delikt in der neuen Kammersession wieder als Führer der Opposition gegen das Ministerium
Trikupis auf. Delikat (lat.), zart, wohlschmeckend, zartfühlend; Delikatesse
(frz.), Zartgefühl; Leckerbissen;Deli- kat essen, pikante, appetitreizende Eßwaren. Delikt
(lat. äslicwm), im allgemeinen eine unerlaubte, schuldhafte, rechtsverletzende, gesetz- übertretende
Handlung, welche Strafe verdient und zum Schadenersatz verpflichtet. Die Römer
[* 82] unter- schieden zwischen äElicta. pudlica,
den mit öffentlicher Strafe bedrohten Handlungen, und den äslicta private, wegen welcher auf Privatstrafe,
gewöhn- lich eine dem Kläger zu leistende Geldstrafe, geklagt werden tonnte. Wenn die heutigen Kriminalisten von Delikt reden,
so verstehen sie darunter die mit öffent- licher Strafe bedrohten Handlungen was die Franzosen äölit im weitern Sinne nennen,
während äeiit. im engern Sinne oder äelit correo tiounei das bezeichnet, was wir Vergehen nennen im
Gegensatz zu Verbrechen im engern Sinne (crim68) und zu Polizeiübertretungen (conti-aveMionL). Nach dem Privatrecht verpflichten
die Delikt den Thäter zum Schadenersatz (s. d.) ^[= *. Das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt über die Art des S. im allgemeinen ...] und zur Herausgabe des Gewinns, welchen derselbe aus
den durch das Delikt erlangten Mitteln des Verletzten erworben hat. Die Verpflichtung und das Forderungsrecht
des Ver- letzten heißen Deliktsobligation, das Rechts- mittel des Verletzten dieDeliktsklage. Sonst gab es auch privatrechtliche
Strafen als Folge des Delikt. Diese sind aber beinahe ganz verschwunden, übrigens decken sich die Delikt des
öffentlichen Rechts und die Delikt des Privatrcchts nicht vollständig. Es giebt einige wenige unter Strafe gestellte Vergehen,
aus welchen eine Klage auf Schadenersatz nach gemeinem Recht nicht entspringt, und bezüglich der Polizeiüber- tretungen hat
nur das Preuß. Allg. Landr. I, 6, §. 26 die Vorschrift, daß der, welcher ein auf Schadenverhütungen abzielendes Polizeigesetz
ver- nachlässigt, für allen Schaden, welcher durch die
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