mehr
Frankreichs wurde Dekade die zehntägige Woche, der ganze Kalender Décadrier genannt (s. Kalender).
t
Frankreichs wurde Dekade die zehntägige Woche, der ganze Kalender Décadrier genannt (s. Kalender).
Dekadisches System, s. Decimalsystem. ^[= oder dekadisches System (Zehntel- oder Zehnersystem), dasjenige Zahlensystem (s. d.), dessen ...]
10 Gramm (s. d.). ^[= (frz. gramme), dem Namen nach die Gewichtseinheit (abgekürzt g geschrieben) des metrischen ...]
s. Decagynus.
durch Eintrocknen leichter werden (s. Calo). ^[= (ital.), auch Decalo, Abgang, Verlust, den das Material bei einem technischen Umgestaltungsprozeß ...]
10 Liter (s. d.). ^[= (frz. litre), im metrischen Maßsystem die Einheit des Hohlmaßes sowohl für schüttbare feste ...]
Dekalkomanie, s. Abziehbilder. ^[= oder Abziehdrucke, farbige Druckerzeugnisse, die, zumeist chromolithograpisch, auf ein mit einer ...]
(Decamerone), s. Boccaccio. ^[= (spr. -átscho), Giovanni, ital. Dichter und Humanist, war der natürliche Sohn eines florentin. ...]
10 Meter (s. d.). ^[= oder Honigwein, ein weinartiges, in alten Zeiten überall in Europa, gegenwärtig nur noch in ...]
(lat. decanus [bei den röm. Heeren der spätern Zeit ein Führer von zehn Mann]; frz. (doyen; engl. dean), im kirchlichen Sprachgebrauch ursprünglich ein Aufseher von zehn Mönchen. Später wurde Dekan oder Dechant Bezeichnung für verschiedene kirchliche Würdenträger. In den Kollegiat- und Domkapiteln (s. d.) ist der Dekan oder Domdekan der zweite oder, wo kein Propst vorhanden ist, der erste Würdenträger; ihm liegt die Leitung und Beaufsichtigung des Kollegiums ob. In der kath. Weltgeistlichkeit heißen die Erzpriester (s. d.) häufig Dekan, und zwar, zum Unterschiede von den Kapitelsdekanen, Landdekane oder Landdechanten (decani rurales). In Preußen [* 2] erfolgt die Ernennung der Dekan frei durch den Bischof, in andern deutschen Staaten (Bayern) [* 3] ist Anzeige an den Staat oder selbst Genehmigung des Staates (Württemberg, [* 4] Baden, [* 5] Hessen) [* 6] vorgeschrieben: in Bayern, Württemberg und der Erzdiöcese Köln [* 7] werden die Dekan vom Klerus gewählt. In der evangelischen Kirche führen den Titel Dekan in manchen Gegenden die Superintendenten (s. d.). – An den Universitäten sind die Dekan die Vorsteher der Fakultäten, unter deren ordentlichen Professoren das Dekanat abzuwechseln pflegt.
(verderbt aus Dăkhăn, Hochland in Ostindien [* 8] (s. d.). ^[= im weitesten Wortsinn Sammelname für den Teil Asiens vom südöstlichsten Winkel Persiens bis ...]
Amt und Würde, auch der Amtsbezirk eines Dekans (s. d.).
s. Decandrus.
Sprachen, die Sprachen der Völker, die das Dekan bewohnen. Sie sind von den arischen Sanskritsprachen völlig verschieden, haben aber schon in alter Zeit mancherlei Einfluß auf diese geübt, einerseits durch Abgabe von Lehnwörtern, andererseits durch Änderung des Lautbestandes. Freilich haben die südind. Kulturidiome wiederum zahlreiche Sanskritentlehnungen in lexikalischer Hinsicht auszuweisen. Die Sprachen des Dekans zerfallen in die dravidischen und die kolarischen Sprachen.
Die Unterscheidung beider ist jungen Datums. Ob Zusammenhänge vorhanden sind, ist noch nicht zu entscheiden, da eine Reihe von Sprachen wilder Völker, welche gewöhnlich zu den Dravida gerechnet werden, noch nicht genügend bekannt ist. Alle Versuche aber, den dravidischen Sprachstamm [* 9] mit den arischen oder turaniscben oder andern Sprachen in verwandtschaftlichen Zusammenhang zu bringen, müssen als verfehlt betrachtet werden. Dagegen ergiebt sich als Thatsache, daß er früher weiter über Indien verbreitet gewesen ist, daß unter den schwarzen Urbewohnern der ältesten Litteraturdenkmäler der Arier nur entweder dravidische oder kolarische Völker gemeint sein können.
Das in Belutschistan vereinzelt stehende, vom ältesten Dravidisch abgezweigte Brahui (s. d.) ist im Norden [* 10] der einzige Nest dieser Sprachfamilie. Die vordringende Sanskritisierung hat manche der Dekanische Sprachen stark beeinflußt, und die Berührung mit der Sanskritlitteratur und die daraus sich entwickelnde grammatische Schulung hat eine Reihe von Kultursprachen geschaffen, während andere niedern Rassen angehörende Sprachen, schriftlos bleibend, sich eigenartig entwickelt haben. Hierher werden die Sprachen der wilden Stämme gerechnet: die der Gond (s. d.), der Kondh (s. d.), der Oráon (Grammatik von Flex, Kalkutta [* 11] 1874), der Maler (genannt Maltó, Grammatik von Droese, Agra 1884; Rajmaháli Primer, ebd. 1886). Als Kultursprachen sind nach dem Grade der Verwandtschaft unter sich zu nennen:
1) Das Tamil (s. d.) oder Malabarische auf der Koromandelküste bis Komorin und landeinwärts bis Mangalur und Nordceylon, von 15 Mill. gesprochen.
2) Das damit eng verwandte Malajalam (s. d.) auf der Malabarküste (4 Mill.).
3) Die Kanaresische Sprache (s. d.), von 9 Mill. im Karnatak bis Maisur und nördlich bis nach Südmaratha gesprochen, mit mehrern altverwandten Schwestersprachen, dem Kodagu (s. d.) und dem sehr eigenartig gebildeten Tulu (s. d.). Auch das rohe Idiom der Toda (s. d.) ist dem Kanaresischen beizuzählen, sowie die Dialekte der Badagar und Kotar.
4) Das Telugu (s. d., 10 Mill.), nördlich von Madras [* 12] bis über die Godawari hinaus, landeinwärts bis Haidarabad. – Charakter des Sprachstammes: Die Dekanische Sprachen sind agglutinierend wie die turanischen, d. h. sie bilden die Beugungen mit einer großen Zahl von Suffixen, welche meist noch selbständige Wörter sind. Alle haben beim Verb eine negative Form von sehr einfacher, alter Bildung. Die Dekanische Sprachen ersetzen das Präsens, viele Nebentempora und das Passiv durch Hilfszeitwörter (letzteres durch «essen» oder «leiden»),
die Temporalsätze und Relativsätze durch Participien. Das Relativ fehlt. Die Vokalharmonie des Telugu ist eine rückläufige und von der der turanischen Sprachen grundsätzlich verschieden. –
Vgl. Caldwell, A comparative grammar of the Dravidian or South Indian family of languages (Lond. 1875);
Wilson, A descriptive Catalogue of the Mackenzie Collection (2 Bde., Kalkutta 1828).
Im allgemeinen vgl. Campbell, Specimens of language of India (ebd. 1874);
R. N. Cust, Sketch of the modern languages of the East India (Lond. 1878);
F. Müller, Grundriß der Sprachwissenschaft, III (Wien [* 13] 1884);
Volkslieder in engl. Umdichtung: Gover, Folksongs of South-India (Madras 1872).
S. auch die Litteratur unter den einzelnen Sprachen. – Die Alphabete der südind. Sprachen sind aus den nordindischen entwickelt und dem Lautbestande angepaßt. Zahlreiche Schenkungsurkunden auf Kupferplatten (cásana) der alten Könige geben ein gutes Bild der Entwicklung. Die Teluguschrift des 6. Jahrh. ist der Stamm der kambodschanischen und javan. Alphabete geworden. Einen großen Einfluß auf die Form der Schriften (runde, feine Züge) hat das Schreibmaterial gehabt: Palmblätter und eiserne Griffel. Heute sind zwei Haupttypen im Gebrauch:
1) Grantha, die Malajalamschrift und die sehr einfache Tamilschrift umfassend;
2) die Telugu- und die kanaresische Schrift, welch letztere die Missionare auch dem Tulu und Kodagu angepaßt haben. –
Vgl. Burnell, Elements of South-Indian Palæography (neue Aufl., Lond. 1879).
Die kolarischen Sprachen sind ebenfalls agglutinierend, haben aber die Fähigkeit, bei der 1. ¶
Person Plural eine exklusive und inklusive Form zu bilden, ferner die Infixbildung, den Dual und die vigesimale Zählmethode als Unterschied von der Dravidaklasse. Die hierher gehörigen Sprachen sind:
1) Das Mundâri (Nottrott, Grammatik der Kolh-Sprache, Gütersloh 1882; C. Whitley, Kalkutta 1873) und Bhumidsch;
2) das Santâl (Rakhaldas Haldar im «Journal of the Bengal Society», 1840; J. Phillips, Kalkutta 1858; Skrefsrud, Benares 1873; Cole, Kalkutta 1885–86);
3) die Sprache [* 15] der Larka Kolh oder Ho (Tickell im «Journ. of the Beng. Soc.», 1835);
4) das Korkú (A. Norton im «Journ. of the Asiatic Society»),
Bd. 16, 1884) und die Idiome der Savara (Saura) und einiger anderer kleinerer Stämme. In einigen dieser Sprachen liegt ein älteres Substrat vor, welches auf Zusammenhänge mit der ältesten Schicht der hinterind. Sprachen hinweist. –
Vgl. E. Kuhn, Beiträge zur Sprachenkunde Hinterindiens (Münch. 1889).
s. Dekantieren. ^[= oder Abgießen, chem. Operation zur Trennung einer klaren Flüssigkeit von einem am Boden befindlich ...]
oder Abgießen, chem. Operation zur Trennung einer klaren Flüssigkeit von einem am Boden befindlichen Niederschlag oder Satz. Die Trennung der Flüssigkeit geschieht entweder durch Neigen des Gefäßes, oder mittels einer Hebervorrichtung, oder endlich wie in den meisten Farbefabriken mit Hilfe eines Bottichs oder Steinzeugtopfes (Dekantiergefäße), der in seiner ganzen Höhe eine Reihe durch Korkpfropfen verschließbarer Öffnungen besitzt. Die Dekantation dient hauptsächlich zum Auswaschen (s. d.) von Niederschlägen in den chem. Fabriken sowohl als auch im kleinen im Laboratorium. [* 16] Sie wird ferner ganz allgemein bei der Lagerbehandlung der Weine vorgenommen, indem man den klaren Wein von dem Absatz im Fasse abzieht und Flaschenweine, die starke Niederschläge abscheiden, wie Portweine, Rotweine, namentlich Burgunder, durch Abgießen von den trübenden Teilen befreit.
(frz.), eine vorbereitende Operation der Galvanoplastik, [* 17] bezweckt die Beseitigung aller fremden Stoffe von der Oberfläche der mit einem galvanischen Niederschlage zu überziehenden Metallgegenstände. Erlaubt es die Natur des Arbeitsstücks, so ist ein schwaches Ausglühen das sicherste Mittel, um Fett und sonstigen Schmutz zu beseitigen; ist dies nicht thunlich, so ersetzt man es durch anhaltendes Kochen in einem Sodabade. Die geglühten oder in Soda gekochten Gegenstände werden in Säure gebeizt, Eisen [* 18] und Zink in verdünnter Schwefelsäure [* 19] (1:50), Kupfer, [* 20] Messing, Bronze [* 21] in stärkerer Schwefelsäure (1:10), Neusilber in verdünnter Salpetersäure (1:10). Während des Beizens werden die Arbeitsstücke wiederholt mit der Kratzbürste bearbeitet, und dieses wird so lange fortgesetzt, bis eine rein metallische Oberfläche zum Vorschein kommt, worauf die Arbeit schließlich durch Spülen in reinem Wasser beendet wird. Nach dem Dekapieren kommen die Gegenstände unmittelbar, ohne länger der Luft ausgesetzt gewesen zu sein, in das galvanische Bad; [* 22] eine Berührung derselben mit den Händen ist dabei möglichst zu vermeiden, da durch den fettigen Schweiß an den betreffenden Stellen nicht leitende Überzüge entstehen können.
(frz.), Enthauptung;
als geburtshilfliche Operation, s. Embryotomie.
Dekapitieren, enthaupten, köpfen.
ein Bund der hellenistischen Städte des Ostjordanlandes, die durch den Zug des Pompejus durch Syrien, 63 v. Chr., von der Herrschaft der Makkabäer befreit wurden. Ihre Zahl wird ursprünglich zehn (grch. deka) gewesen sein, hat sich aber im Laufe der Zeit vermehrt. Plinius nennt als die wichtigsten: Damaskus, Philadelphia, [* 23] Raphana, Skythopolis, Gadara, Hippos, Dio, Pella, Gerasa, Kanatha. Ptolemäus nennt dagegen achtzehn. Skythopolis ist die einzige Stadt der Dekapolis im W. des Jordan. Die Dekapolis, zur Zeit Jesu bereits vorhanden (Mark. 5, 20),. bestand bis zum 3. Jahrh.
s. Kartieren.
(grch.), die Zehnzahl.
(Décastère), 10 Ster (s. d. ^[= (frz. stère; vom grch. steréos, hart, fest), im franz. metrischen Maßsystem die Einheit des ...] und Deka).
(grch.), Strophe von 10 Versen.
(grch.), Bauwerk mit zehn Säulen. ^[= in der Baukunst jede lotrecht aufrecht und frei stehende Stütze, welche eine Last zu tragen ...] [* 24]
ein Appreturverfahren, durch das der Oberfläche seidener oder wollener Gewebe, [* 25] insbesondere des Tuches und der tuchartigen Stoffe, ein auch bei der Durchfeuchtung nicht verschwindender Glanz erteilt und das nachträgliche «Eingehen» dieser Stoffe, d. h. das Zusammenschrumpfen, Krimpen oder Krumpen derselben auf eine kleinere Flächenausdehnung, verhindert wird. Die Wirkung des Dekatieren beruht auf der Eigenschaft der Wollhaare, durch Behandlung in feuchter Wärme [* 26] ihre Elasticität teilweise zu verlieren und bildsam zu werden, sodaß die bei dem Aufspannen des Gewebes zum Zweck des Trocknens gestreckten Haare [* 27] wieder ihre ursprüngliche (gekräuselte) Gestalt annehmen, sich also verkürzen, und die bei dem Heißpressen der Stoffe (s. Appretur) dicht aneinandergedrückten Haarenden teilweise wieder aufgerichtet werden, sodaß der grelle und nicht dauerhafte Preßglanz verschwindet und an seine Stelle, infolge stärkerer Lichtzerstreuung, ein matter und milder, aber auch ausdauernder Glanz der Gewebeoberfläche tritt.
Zum Zwecke des Dekatieren wird das Gewebe entweder durch Eintauchen in heißes Wasser, durch Besprengen mit solchem oder durch Behandlung mit Wasserdampf in dem erforderlichen Grade durchfeuchtet. Man unterscheidet hiernach die Wasserkrumpe und die Dampfkrumpe. Erstere ist die ältere Ausführungsform des Dekatieren und wurde schon vor mehrern Jahrhunderten in dem Orient ausgeübt. Gegenwärtig wird fast allgemein die Behandlung der Gewebe mit gespanntem Wasserdampf vorgezogen, zu welchem Zwecke verschiedene Einrichtungen, die Dekatiermaschinen oder Dämpfmaschinen, in Gebrauch gekommen sind.
Eine der einfachsten derselben ist der Dekatiertisch, ein flach gewölbter, kastenförmiger Metallbehälter, dessen siebartig durchlöcherter Deckel mit mehrern Lagen Leinwand überzogen und dessen Innenraum durch ein Rohr mit einem Dampfkessel [* 28] in Verbindung gesetzt ist. Indem man den Stoff, mit der rechten Seite aufliegend, über den in Tischhöhe angebrachten Apparat hinwegzieht, wird derselbe vom Dampf [* 29] durchdrungen und nimmt so die zum Dekatieren erforderliche Feuchtigkeit auf.
Nach einer andern Methode wird der Stoff fest um einen auf seiner ganzen Peripherie durchlöcherten kupfernen Hohlcylinder gewickelt, um sodann, mit grober Leinwand bedeckt und mit einem straff angezogenen Hanfgurt umwunden, in einem dicht verschlossenen Behälter der Einwirkung des Wasserdampfes ausgesetzt zu werden. Öfters ist die Kupfer- oder Messingwalze an einem Ende geschlossen und es wird der Dampf am andern Ende in das Innere derselben eingelassen, sodaß er den Stoff von innen nach ¶
außen durchdringt. Der Stoff erhält hierdurch einen angenehmen Glanz, den er weder durch Nässe (selbst nicht im Färbekessel), noch durch das nachfolgende letzte Rauhen und Scheren, [* 31] noch auch durch das Tragen der Kleidungsstücke verliert. Auch behält das auf der Oberfläche liegende Haar [* 32] besser die Lage nach dem Strich, sodaß das Tuch sich nicht rauh trägt.
In England bedient man sich einer Methode, nach der eine mit Tuch umwickelte Metallwalze mehrere Stunden lang stehend in einen mit siedendem Wasser gefüllten Behälter eingesenkt bleibt, wodurch der Stoff zwar weniger glänzend wird, dafür aber einen höhern Grad der Geschmeidigkeit behält. Zuweilen werden beide Behandlungsweisen, die der Wasser- und die der Dampfkrumpe, in der Art miteinander verbunden, daß man den Stoff zuerst der Wirkung des Dampfes, dann auf derselben Walze der des kochenden Wassers aussetzt.
oder Decateur (spr. -töhr), derjenige, welcher das Dekatieren (s. d.) gewerbsmäßig betreibt.
Dekatiertisch, s. Dekatieren. ^[= ein Appreturverfahren, durch das der Oberfläche seidener oder wollener Gewebe, insbesondere ...]
(lat. Decelēa, jetzt Tatóï), im alten Attika einer der wichtigsten strategischen Punkte, etwa 22 km nordnordöstlich von Athen [* 33] gelegen, beherrscht den durch den östl. Teil des Gebirges Parnes führenden Paß [* 34] nach Böotien. Im Peloponnesischen Kriege, im April 413 v. Chr., wurde auf den Rat des Alcibiades von den Spartanern auf einem Berge (jetzt Katsomyti) bei Dekeleia ein Kastell angelegt und zum größten Schaden der Athener 9 Jahre lang mit bleibender Besatzung belegt. Dieser Teil des Peloponnesischen Krieges (413-404) wird daher als Dekaleïscher Krieg bezeichnet.
Agathe, holländ. Dichterin, geb. bei Amstelveen. Schon früh erwachte in ihr die Neigung zur Poesie; sie dichtete religiöse Lieder, die eine herzliche Frömmigkeit atmen. Ihre schriftstellerische Arbeit wurde besonders durch ihre Freundin Elisabeth Bekker, mit der sie seit 1777 bis zu ihrem Tode unzertrennlich zusammenlebte, gefördert. Sie starb Die beiden Freundinnen arbeiteten meist gemeinschaftlich und zeichneten sich durch ihre Originalromane aus, z. B. «Historie van Sara Burgerhart» (1782),
«Historie van Willem Levend» (1785),
«Brieven van Abraham Blankaart» (1787),
«Historie van Cornelia Wildschut» (1793). (S. Bekker, Elisabeth.) Wiewohl sie den engl. Schriftsteller Richardson sich zum Muster nahm, verstand sie es doch meisterhaft, den holländ. Volkscharakter darzustellen. Auch ihre «Liederen voor den boerenstand» (1804) und «Liederen voor kinderen» werden hochgeschätzt. 1884 wurde ihr und der Elisabeth Bekker in Vlissingen ein Denkmal gesetzt.
(Deccan), s. Ostindien. ^[= im weitesten Wortsinn Sammelname für den Teil Asiens vom südöstlichsten Winkel Persiens bis ...]
Eduard Douwes, niederländ. Schriftsteller, geb. zu Amsterdam, [* 35] ging Ende 1838 nach Java und erhielt 1856 eine Anstellung als Assistent-Resident in Lebak, reichte aber wenige Monate später seine Entlassung ein, weil er, als er gegen die ungeheuren Erpressungen der ind. Häupter kühn auftrat, von seinen Vorgesetzten getadelt und bestraft worden war. 1857 kehrte er arm nach Europa [* 36] zurück, lebte seit 1806 in Deutschland, [* 37] lange Jahre in Wiesbaden, [* 38] schließlich in Nieder-Ingelheim, wo er starb. Dekker schrieb unter dem Pseudonym Multatuli den Roman «Max Havelaar, of de koffiveilingen der Nederlandsche Handelsmaatschappij» (Amsterd. 1860; 10. Aufl. 1891), in
dem er sein Streben und die ind. Verhältnisse offen darlegte, zugleich aber das ind. Leben sehr anmutig schildert, so in der berühmt gewordenen Idylle Saïdjah und Adindah. Später veröffentlichte Dekker eine Reihe von satir. Schriften über polit., sociale, philos. Gegenstände in erzählender, dramat., aphoristischer oder polemischer Form. So entstanden: «Minnebrieven» (1862; 7. Ausg. 1881),
«Over vryen arbeid in Nederlandsch Indië», «Ideën» (7 Bde., Amsterd. 1862-77);
besonders hervorzuheben sind seine vortrefflichen Parabeln, seine Novelle «La Saint [* 39] - Vierge», das Drama «Vorstenschool» («Ideën», 4. Bd.) und die unvollendete «Geschiedenis van Woutertje Pieterse» (hg. von seiner Witwe, 2 Bde., 1888);
«De bruid daarboven» (1864),
ein Trauerspiel, «Een en ander over Pruisen en Nederland» (1865),
als Widerlegung von J. Bosschas Broschüre «Pruisen an Nederland»;
«Duizend en eenige hoofdstukken over specialiteiten» (Delst 1871);
«Nog eens: Vrije arbeid in Nederlandsch Indië» (Amsterd. 1871),
«Millionenen-Studien» (ebd. 1872).
Eine Volksausgabe seiner gesammelten Werke (Amsterd., Elzevier) erschien 1892 in 2. Aufl. 1890 begann seine Witwe die Herausgabe seiner Korrespondenz, von der bis jetzt sieben Bände erschienen. Diese, wie alle seine Werke, zeichnet sich aus durch einen feurigen, hinreißenden und doch sorgfältigen Stil, durch orient. Bilderreichtum, durch Originalität der Gedanken und Unabhängigkeit der Gesinnung. -
Vgl. Huet, Multatuli (1886);
Polak, Multatuli (1887);
(lat.), der kunstgerechte Vortrag vorgeschriebener Rede, durch welchen der Sinn derselben lebendig wiedergegeben wird. Alle Recitation erhält durch die Deklamation erst Bedeutung, und das gesprochene wie gesungene Wort unterliegt ihren Gesetzen. Die Deklamation setzt die Richtigkeit des Sprechens voraus, also Deutlichkeit, Wohllaut, Reinheit, ferner ein geschicktes, von Berücksichtigung der Interpunktion abhängiges Atemholen und löst ihre eigentliche Aufgabe durch Anwendung der Hebungen und Senkungen der Stimme, durch deren mannigfache Beugung [* 40] (Modulation), wie durch Beschleunigung und Verzögerung des Zeitmaßes (Tempo).
Ihre Mittel sind also musikalischer Natur. Durch deren Verwendung giebt die Deklamation der Rede die richtige Betonung [* 41] (den logischen, auch rhetorischen Accent), indem sie durch tiefere und höhere Tonstufen die wichtigen Redeteile unterscheidet; sie giebt Worten und Perioden die zum Verständnis notwendige Gliederung (Artikulation) und hebt den Ausdruck der Rede hervor, indem sie zusammengehörige Perioden durch gleiche Schwebung der Stimmlage oder gemeinsame Steigerung, Senkung oder Abdämpfung sammelt (Phrasierung), die gegensätzlichen, folgernden, fragenden u. s. w. durch teils allmähliche, teils sprungweise Modulationen dagegenstellt und durch wechselnden Fortschritt der Rede belebt.
Dies bezeichnete Rötscher als den logischen Accent, als den ethischen aber die Aufgabe der Deklamation, Charakter, Stimmung und allen Wechsel der Empfindung durch den ganzen Umfang des Ausdrucks der menschlichen Stimme zu versinnlichen; je ausdrucksfähiger daher die Stimme ist, desto größere Wirkungen bringt die Deklamation hervor. Vom Muster der lebendigen, natürlichen Rede darf sich die Deklamation nie entfernen; in der metrischen Rede soll sie nur feines Gefühl für den Rhythmus, nie aber Abhängigkeit von der Skansion bemerken lassen. Schon Tieck beklagte, daß «der falsche ¶
888
Gesang" fast allenthalben aus dem deutschen Theater [* 43] herrsche und die meisten Schauspieler nicht mehr wüßten, wie sie Verse anders vortragen sollen. In neuester Zeit findet man noch öfter den entgegen- gesetzten Fehler; um den aufgebauschten Ton zu vermeiden, verfallen die Darsteller in das Nüchterne; ein übertriebenes Streben nach Natürlichkeit zerrt die Verse unserer Dichter ins Nichtssagende herab. In alter und neuer Zeit hat man sich vielfach bemüht, die Kunst der Deklaration wissenschaftlich zu begrün- den.
Die Alten bedienten sich einer Art von Noten zu Vetonungszeichen, um dadurch zu bestimmen, ob der Accent durch ein höher oder tiefer liegendes In- tervall gegeben werden sollte, und so zugleich die Modulation der Stimme vorzuschreiben. Daß die theatralische Deklaration des Altertums getragener, lang- samer, feierlich stilvoller, ja fast recitativartig ge- wesen ist, folgt aus der engen Verbindung mit Musik, Maske und Kothurn. Die Notwendigkeit enger Verbindung der Deklaration mit Mimik [* 44] und Gestiku- lation ward schon längst erkannt (vgl. z. V. Mor- rocchesi, I^ioni äi slsclama^ionL o ä'arte tea- tralk, Flor. 1832). Neuerdings sind verschiedene Systeme aufgetaucht, um einerseits alle Mängel und Nnschönhciten, die der natürlichen Aussprache des einzelnen anhaften, durch Befolgung be- stimmter Regeln zu beseitigeu, andererseits Stimme, Aussprache und Nedeausdruck kunstgerecht zu er- ziehen.
Besondern Erfolgs darf sich hier der franz. Arzt, Physiolog und Phonetiker Artbur Chervin (geb. 1850 zu Lyon) [* 45] rühmen, Direktor der «Schule sür Stotterer» zu Paris. [* 46] Von seinen Schriften seien genannt: «?r0N0nci3.ti0n ti-3,n^3.i86. NötlioäsOiier- vin. Ux6rcic68 äs i6etui-6 3, kaute voix 6t äo 16- oitation» (Par. 1879),
«1^ NetlioäL 0n6i vin poui- 001'1'iF6r 16 I)6A3^6IN6Nt ot t()N8 168 lUiti'CZ (I6t3.ut8 66 prononciation» (ebd. 1881). Seit 1890 giebt er die vortreffliche Zeitschrift «I^a voix parie» 6t 5kkmt66" (Paris) heraus, die «I^it 66 dien äii-e» fördern will. Für die französische Deklaration giltdie Schulung des Pariser staatlichen Konservatoriums noch immer als musterhaft.
Vgl. I. R. Eolly, ^ctiuF and tlio 3,rt ok 8p66c1i Ät tN6 ?3,ri8 (^011801 VHtoil'6 (Lond'. 1891).
In Deutschland giebt es zwar eine Anzahl privater «Thcaterschulen» (eine treffliche z. V. von Alfred Werner in Leipzig), [* 47] aber noch keine hoch- schulmähig eingerichtete und ausgestattete Akademie der Schauspielkunst. Eine solche hätte insbesondere auch die Deklaration in ihren verschiedenen Abstufungen zu pflegen, die sonst nur der Individualität des einzel- nen Schauspielers und der Tradition der betreffen- den Bühne überlassen bleibt. Das Wiener Burg- theater übt hier seit S. G. Koch (s. d.) auf seine Mit- glieder eine wohlthätig erzieherische Wirkung aus.
Viele bessere Theatcruntcrnchmungen baben zum Behuse des deklamatorischen Einübens eigene Vor- tragsmeister, wie A. Strakosch unter H. Laube war.
Vgl. Scckendorf, Vorlesungen über Deklaration und Mimik (2 Bde., Vraunsckw. 1815);
Falkmann, Dekla- matorit (2 Bde., Hannov. 1830-39);
Agnese Sche- dest, Rede und Geberde (Lpz. 1801);
Guttniann, Gym- nastik der Stimme, gestützt auf physiol. Gesetze 14. Aufl., ebd. 1882);
Venedix, Der mündliche Vor- trag (Bd. 1, 0. Aufl.; 2. u. 3. Bd., 4. Aufl., 1888); ders., Katechismus der Redekunst.
Anleitung zum mündlichen Vortrage (4. Aufl., Lpz. 1889);
Palleske, Die Kunst des Vortrags (2. Aufl., Stuttg. 1884); Mitzenius, Die Kunst der öffentlichen Rede (4. Aufl., Lpz. 1888);
Weiß, Sing- und Sprech-Gymnastik (Berl. 1890).
Die ältern Arbeiten haben heute kaum noch geschichtlichen Wert, so die von Klopstock (Frag- mente über Sprache und Dichtkunst, Hamb. 1779 -81), Schocher, dem Begründer der Deklamatorik (Soll die Rede auf immer ein dunkler Gefang bleiben? Lpz. 1792) u. a. Für die Musik bedeutet Deklaration, besonders in der Vokalkompositiou, die Ersetzung des poet. Rhythmus durch den musikalischen. Die logische und proso- dische Schwere der Silben muß von der Musik in Note und Takt wiedergegeben werden, obwohl die Melodie einer scharfen Skandierung cntbchren kann. Am meisten Freiheit in Form, Takt und Tempo läßt die in Tönen deklamierte Rede, das Recitativ (s. d.). Die wahre und schöne musikalische Deklaration ist bei Übersetzung des Tertes fast immer gesährdet, weil es bisweilen unmöglich wird, Wort und Silbe wieder genau dem musitalischen Acccnt anzupassen; denn die musitalische Deklaration ist viel weniger als jede andere dem Vortragenden (also hier dem Sänger) allein überlassen; sie ist vielmehr in erster Linie vom Komponisten abhängig, der jede Abstufung vorzuschreiben hat.
Deklamator (lat.), derjenige, der die Kunst der Deklamation (s. d.) beherrscht, sie ausübt oder lehrt; deklamatorisch, der Detlamationskunst gemäß; Detlamatorium, Dcklamationsübung; auch ein Buch, das Übungsstücke enthält; dekla- mieren, kunstgemäß vortragen. Deklaranten, Benennung der 81 czech. Ab- geordneten des böhm. Landtages, die die sog. De- klaration unterzeichnet batten, in der ihre Forde- rung eines besondern böhm. Staatsrechts sormu- liert und gegen die bestehende Verfassung Protest erhoben wurde.
Diese Deklaration wurde von drei der Deklaration dem böhm. Landtagsmarschall überreicht. Eine ähnliche Erklärung übergaben 25). Aug. die czech. Mitglieder des mähr. Landtages. Beide Landtage, in denen die Teutschen die Mehr- dcit hatten, gingen jedoch zurTagesordnung über und erklärten die Deklaration ihrer Mandate für verlustig. (S. auch Böhmen, [* 48] Bd. 3, S. 226a.) - Kreuzzeitungs- detlaranten, eine Anzahl streng konservativer Männer, die durch eine Erklärung in der Kreuz- zcitung gegen Bismarcks Äußerung protestierten, die er 9. ^ebr. 1876 im Reichstage gethan hatte, daß sich jeder, der die Kreuzzeitung halte, indirekt an den Verleumdungen beteilige, die diese im Sommer 1875 gegen die höchsten Beamten des Reichs ge- richtet habe. (Die Kreuzzcitung hatte Vismarck, Camphauscn und Dclbrück Beteiligung an Gründer- spekulationcn vorgeworfen.) Deklaration (lat.), Erklärung. Im inter- nationalen Verkehr der Staaten untereinander wcr- den vereinbarte Zusätze, Abänderungen von inter- nationalen Verträgen unter dem Namen Deklaration (frz. äedHi'cNion) geschlossen und veröffentlicht; in der Sprache der Gesetze einzelne Bestimmungen durch spätere Erlasse erläutert. Deklaration bezeichnet ferner die bei Vermeidung be- stimmter Folgen gesetzlich vorgeschriebenen Erklä- rungen. So versteht man im zoll- und kontroll- pflichtigen Warenverkehr unter Deklaration die bei der Zollbehörde sei es mündlich oder schriftlich zu bewirkende Anmeldung der Waren behufs ihrer zollamtlichen Abfertigung, und nennt denjenigen, derdiefe Anmeldung bewirkt (deklariert), Dekla- ranten. Die Vorschriften über die formellen Er- fordernisse einer solchen Deklaration sind in den verschiedenen ¶
889
Staaten verschieden. Im dentschen Zollgebiete unterscheidet man zwiscken genereller und spe- cieller Deklaration. Die generelle Deklaration, welche bei der Ein- fuhr auf Eisenbahnen (Lad ungs Verzeichnis) und seewärts (Manifest) abzugeben ist, muß die Zahl der Wagen, aus denen der Transport besteht, dei Schiffen Namen oder Nummer des Echisfs- gefäßes, Namen und Wohnort des Warenem- pfängers, Zahl der Colli, deren Verpackungsart, Zeichen und Nummern sowie die allgemeine Be- zeichnung der Gattung der Waren, deim Ein- gänge aus dcn Eisenbahnen außerdem die Angade des Bruttogewichts derselben enthalten, im übrigen mit der Versicherung der Nichtigkeit der gemachten Angaben und der Unterschrist des Tellaranten ver- schen sein.
Ihre Abgabe erfolgt durch den Waren- jührer. In der speciellen Deklaration, deren es in der Nc- gel zur weiteru Abfertigung der eingegangenen Waren sowie beim Eingänge auf andern Verlchrs- wegen als auf Eisenbahnen und seewärts bedarf, ist außerdem die Menge und Gattung der Waren, dei verpackten Waren für jedes Collo, nach den Be- nennungen und Maßstäben des Zolltarifs anzu- geben sowie ferner auch, welche Abfertigung begehrt wird. Sind in einem Collo Waren zusammenge- packt, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen, so muß in der speciellen Deklaration die Menge einer jeden Warengattung nach dem Nettogewicht angegeben werden.
Die Abgabe der speciellen Deklaration kann sowohl durch den Warenführer als durch den Waren- empfänger erfolgen. Bei generellen Deklaration haftet der Deklarant nur für die Nichtigkeit der Angaben hin- sichtlich der Zahl und Art der geladenen Colli, bei speciellen aber auch für die Nichtigkeit der An- gaben hinsichtlich der Gattung und Menge der Waren. Die Deklaration müssen in deutscher Sprache, und zwar der Regel nach schriftlich, abgegeben werden. Mündliche Deklaration sind nur bei Ladungen, von denen der Eingangszoll weniger als 9 M. beträgt, und bei von Neisenden eingebrachten Waren, dasern letztere nicht zum Handel bestimmt sind, zuge- lassen.
Waren, welche mit den Posten aus dem Auslande eingehen, müssen mit einer bereits im Auslande ausgestellten Deklaration (Inhaltserklärung) versehen sein. über Waren, welche aus dem In- landc (d. h. dem deutschen Zollgebiete) durch das Ausland nach dem Inlandc mit dem Anspruch auf zollfreie Wiedereinlassung versendet werden sollen (auch Verkehr auf kurzer Straßenstrecke, Streck cnzugsvci'kehr, Zwisch enaus lands- verkehr genannt), sind ebenfalls Deklaration bei der Zoll- behörde abzugeben.
Diese Deklaration bezeichnet man als Dckl arations scheine und die auf Grund der- selben versendeten Güter als Detlarations- scheingüter.
Vgl. Vercinszollgesetz vom ßß. 22 -26,39,92, 111. Scudungen, die auf dem Postwege in das Ausland gehen, sind ebenfalls mit Deklaration zu versehen, die als Postdctlarationcn bezeichnet werden. Dieselben entbalten eine Erklärung über den In- balt eines Postpakets, Warencollo u. s. w., womit die betreffende Sendung bei der Zoll- oder Steuer- behörde zur Verzollung angemeldet wird. Es ist in allen Fällen Sache des Absenders, bei Paketen, die ins Ausland geben sollen, sich vorher zu erkun- digen, ob die Gegenstände nach den Zollvorschriften wirklich in das betreffende Land eingeführt werden dürfen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung zieht oft schwere Nachteile, namentlich hohe Zoll- strafen, u. a. Verlust der Waren, nach sich. Sodann müssen den Postpatctscndungen, Colli u. s. w. nach dem Auslande bei der Absendnng aus Deutschland Inhaltserklärungen (Zolldeklarationen) auf gedrucktem Formular beigefügt werden, deren Zahl im Verkebr mit den verschiedenen Ländern verschie- den ist. (S.Postpaketscndungen ^Ausland^.) Gegen- wärtig ist das Formular für eine Zoll-Inhalts- erklärung aus Deutschland wie folgt abzufassen: Zoll-Inhaltserklärung. (v6clÄI'g.ti0U 6U I)0UKN6.) Ursprungsland (?9.)'8 ä'oi'iFine) Der unterzeichnete Absender, wohnhaft zu (I/expeclitour 80U881FI16) äomioilis 2. Bestimmungsland (1^)'8 li6 äoLtination) , versendet mit der Post , äoelaro envovkr Mi' 1a poätti) an m die nachstehend näher bezeichneten Waren:c. 163 M3.rckancli368 ow. ci-api-08 äötaiiiess) Art der Ver- packung und Be- zeichnung der Sendung tu?6 sis 1'envoi) Rohgewicht der Seuduug (?oili8 drnt ä" 1'envcii) Gesamtwert l Genaue l Bezeichnung des Inhalts der Sendung ! (cantsnu ästaiU6 Neingewicht! Wert jeder jeder Waren- Waren- gattung (I"0ici8 not gattung (Valeui- pal 6i8 Be- merkungen (0d8er- vationg) Ort (I.iou) , den (16) Name des Absenders ¶
890
Die Postanstallcn, bei denen Pakete nach dem Auslande eingeliefert werden, haben dafür Sorge zu :ragen, daß die zur Verwendung gelangenden For- mulare zu den Inhaltserklärungen (Deklarationen) den vorstehenden Bestimmungen entsprechen, und daß die sämtlichen Spalten des Formulars dem Vor- druck gemäß durch die Absender ausgefüllt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, daß das Roh- gewicht der Sendungen sowie das Neingewicht der einzelnen in denselben enthaltenen Warengattungen in den Inhaltserklärungen vermerkt wird; allgemein oder unbestimmt gehaltene Angaben, wie Kolonial- waren, Schnittwaren u. s. w. dürfen nicht in An- wendung kommen; auch ist es bei den meisten der zur Versendung gelangenden Gegenstände erforderlich, den Stoff (bei Geweben außerdem auch noch die Meterzahl) anzugeben, aus welchem dieselben ge- fertigt sind.
Unter Dekolorieren bei der Steuerveranlagung, hier auch Fassion genannt, begreift man die obligatori- schen Ertlärungen der Steuerpflichtigen über die Arten ihres Einkommens, über ihre gewerblichen Anlagen, über die Zahl der von ihnen beschäftigten Hilfspcrsonen, überhaupt über alle Thatsachen, welche zu einer annähernd zutreffenden Ermittelung des zu besteuernden Einkommens führen können. Man spricht in diesem Sinne von einem Dcklara- tions zwang; derselbe ist im Steuersystem überall da einzuführen, wo Einkommen, Vermögen oder Erträge besteuert werden sollen, deren Höhe durch Dritte schwer zu ermitteln ist.
Eine notwendige Er- gänzung der Dekolorieren sind Öffentlichkeit der Stcuerliften, bohe Strafen auf zu niedrige Eelbsteinsckätzung, Kontrolle bei Erbschaften und nachträgliche Defrau- dationsstrasen. Ein indirekter Detlarations- zwang liegt vor, wenn, wie z. B. im Königreich Sachsen [* 51] und Grosiherzogtum Baden, die Unterlas- sung der Dekolorieren keine weitere Strafe nach sich zieht als den Verlust des Neklamationsrechts gegen die amt- liche Einschätzung für das laufende Jahr.
Aus ethischen und praktischen Gründen empfiehlt es sich, die Deklarationspflicht von einer gewissen Höhe des Einkommens abhängig zu macben (so in Sach- sen von 1600 M. an) oder, wie es das preuß. Ein- kommensteuergesetz vom vorschreibt, es dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission zu überlassen, von allen, welche mit einem Einkom- men von mehr als 3000 M. veranlagt sind, aus öffentliche Aufforderung hin, von den übrigen nur auf besondere Aufforderung die Dekolorieren zu verlangen.
Nach dem neuesten preuß. Gesetz wird ein Steuer- zuschlag von 25 Proz. als Strafe für denjenigen festgesetzt, welcher es unterläßt, auf Grund einer nochmals an ihn gerichteten besondern Aufforde- rung sein Einkommen zu deklarieren; die Dekolorieren ist «nach bestem Wissen und Gewissen» abzugeben; bei Beanstandung der Dekolorieren seitens der Veranlagungs- kommission steht es der Berufungskommission zu, die eidliche Bekräftigung des Zeugnisses oder Gut- achtens eines Zeugen bez. Sachverständigen vor dem zuständigen Amtsgericht zu fordern. Ziemlich streng ist der Deklarationszwang bei der Kapital- rentensteuer in Württemberg und Bayern durchge- nchrt. -
Vgl. A. Wagner/ Lehrbuch der Finanz- wissenschaft, Bd. 2 (2. Aufl., Lpz. 1890).
Deklarationscertifikat, im Warenverkehr, s. Certifikat (S. 57a). Deklarationsprotest, der Wechselprotest, den der Wechselinhaber gegen sich selbst erhebt, z. B. wenn er zugleich der Bezogene oder der Domiziliat ist und den Wechsel nicht einlösen will. Deklarationsscheine, Deklarationsschein- güter, Deklarationszwang, s. Deklaration. Deklarieren (lat.), erklären, erläutern, zur Ver- zollung anzeigen, s. Deklaration. Deklination (lat.), Beugung, in der Gram- matik die Gesamtheit der Casusformen (f. Casus), die von einem Nomen (Substantiv und Adjektiv) oder Pronomen in den drei Zahlen (Singular, Plural, Dual) gebildet werden können.
Die ältere Grammatik faßte diese Formen als Veränderungen des Nominativs auf, daher der Name (Abbeugung, vom lat. äLciiuai'6, abbeugen). Die neuere wissen- schaftliche Grammatik faßt die Deklinationsformen als Verbindung eines Stammes (s. d.) mit einem Casussuffix (f. Suffix), und teilt daher auch die Dekolorieren nach der Beschaffenheit der Stämme ein, z. V. n-Stämme, wie lat. noinen, Genetiv des Singulars nomin-i8; i--Stämme, wie lat. äator, Genetiv des Plurals älUöi'-uin u. s. w. - über Dekolorieren in der Astronomie [* 52] s. Abweichung. - Dekolorieren der Magnetnadel ist die Abweichung, welche die Magnetnadel von der Meridiaurichtung zeigt. (Näheres s. Magnetismus [* 53] der Erde.) Deklinationsbufföle, s. Kompaß. [* 54] Deklinationskreis, s. Abweichung und Paral- laktische Ausstellung. Deklinatorlum, s. Magnetismus der Erde. Deklinieren (lat.), beugen, ein Nomen nach seinen Casus abwandeln, s. Deklination. Deklinogräph, Apparat zur selbstthätigen gra- phischen Aufzeichnung der magnetischen Deklination, s. Magnetograph. - Auch bezeichnet man als Dekolorieren eine am Fadenmikrometer [* 55] eines Fernrobrs ange- brachte Vorrichtung, um durch mcchan.
Markieren der verschiedenen Stellungen der Mikrometerschraube [* 56] auf einem Papierstreifen, ohne direlte Ablesung der Mikrometertrommel, die Deklinationsunterschiede benachbarter Sterne zu bestimmen. Dekllv (lat.), abwärts geneigt; Deklivität, Abschüssigkeit des Bodens, Abdachung. Dekök't (lat.), Abkochung, A b s u^d, in der Phar- macie und Technik sehr gebräuchliche Form des Aus- zuges, die durch Abkochen von Ticr- oder Pflanzen- teilen mit Wasser, mit und ohne Zusatz von Salzen, Säuren u. s. w. erhalten wird.
Früher bereitete man Abkochungen für Pharmaceut. Zwecke durch Kochen auf freiem Feuer. Nach dem Arzneibuch für das Deutsche [* 57] Neich verfährt man in der Weise, daß die zerkleinerte Substanz mit kaltem Wasser übergössen eine halbe Stunde den Dämpfen des siedenden Wassers ausgesetzt und die Flüssigkeit hierauf noch warm abgepreßt wird. An Stelle von Abkochungen stark schleimiger Substanzen (Althecwurzel u. s. w.) werden kalt bereitete Auszüge verwendet.
Sind in einem Arzneimittel flüchtige Stoffe enthalten, so ge- schieht das Ausziehen durch Infusion (s. d.). Häufig werden auch beide Prozesse miteinander verbunden. Es entsteht dann das Infus odekokt. Man kocht auch Substanzen ab, um Gallerten (s. d.) zu be- reiten. Abkochungen von Farbhölzern und Farb- pflanzen nennt man in der Technik ebenfalls Dekolorieren Dekoktionsverfahren, s. Zuckerfabrikation und Bier und Bierbrauerei. [* 58] Dekolletiert (frz.), mit entblößtem Halse, mit tief ausgeschnittenem Kleide. Dekolorieren (frz.), entfärben, sich entfärben, verschießen; Dekoloration, Entfärbung u. s. w. ¶