buch" (2 Bde., ebd. 1844-46); J. ^[Josef] Rank, «Taschenwörterbuch
der böhm. und deutschen
Sprache»
[* 2] (5. Aufl., ebd. 1887); ein neues großes Wörterbuch giebt Kott heraus (5
Bde., ebd. 1878-87; dazu bis 1892 zwei Nachtragsbände). Das
Slowakische behandeln: Hattala, «Mluvnica jazyka slovenského»
(Pest 1864),
Recht. Das Czechisches Recht, soweit es auf
Grund der wenigen und überdies nicht immer zuverlässigen
Nachrichten der ältesten böhm.
Chronisten (insbesondere
Cosmas, gest. 1125, und seine Fortsetzer) in seiner ursprünglichen
Gestaltung konstruiert werden kann, zeigt den gleichen Charakter wie die
Rechte der den
Czechen stammverwandten
Polen,
Russen
und Serbo-Kroaten. Die eigentümlichen Formen einer Gentilverfassung von welcher sich bei allen slaw.
Völkerschaften
Spuren vorfinden, und welche bei den Südslawen in den sog. Hauskommunionen bis auf die
Gegenwart sich erhalten haben, erscheinen auch im C. R. nicht bloß als Grundlagen des gesamten Privatrechts, sondern üben
einen merklichen Einfluß auch auf die
Entwicklung des öffentlichen, insbesondere des
Staatsrechts aus.
Das älteste Gesetz über die Erbfolge auf dem Herzogsstuhl von
Böhmen,
[* 6] das Gesetz
HerzogBřetislaws I.
von 1055, bestimmt in Übereinstimmung mit dem Grundprincip der gesamten czecho-slaw. Familienverfassung,
es habe von mehrern Mitgliedern der regierenden Familie der jeweilig
Älteste den
Thron
[* 7] zu besteigen. Dieses Princip des Seniorats,
welches auch bei den übrigen
Slawen thatsächlich in Geltung stand, bisweilen auch grundgesetzlich ausgesprochen
wurde, erhielt sich in
Böhmen bis ins 13. Jahrh. hinein (1216). Auf dem gleichen Princip war auch das
Institut der Gesamtbürgschaft
aufgebaut. Indes lassen sich die einzelnen, der ältesten
Periode der czech. Rechtsgeschichte angehörenden Rechtsinstitute
nur durch Vergleichung mit den über das älteste Rechtsleben der übrigen slaw.
Völker vorhandenen
Quellen feststellen. (S.
Slawisches Recht.)
Das älteste, speciell czech. Rechtsdenkmal bildet das in lat.
Sprache geschriebene, mit vielen czech. technischen
Ausdrücken
untermengte sog.
StatutHerzog Konrad
Ottos (1189-91). Dieses
Statut (jus Conradi) gewährt ein
Bild der czech. Gerichtsverfassung
und des Rechtsganges vor den sog. Gaugerichten (Cuden, s. d.).
Daneben trat für Streitigkeiten über geringfügigere Gegenstände eine Art Schiedsgericht (slubný sud) zusammen. Neben
prozessualischen enthält das Jus Conradi auch mehrere Bestimmungen über Privat-, namentlich
Erb- und Familienrecht, sowie
auch über
Strafrecht. So wie nun die Ottonischen
Statuten auf bestehende Rechtsgewohnheiten ausdrücklich verweisen, setzen
auch die spätern Gesetze der böhm. Könige und die besonders im 14. Jahrh.
zahlreicher auftretenden
Rechtsbücher (das sog. Rosenberger Rechtsbuch, der Ordo judicii terrae,
Andreae a Duba Explanatio
juris terrae Boemiae, das erste und letzte in czech.
Sprache geschrieben) das Vorhandensein eines ziemlich ausgebildeten Gewohnheitsrechts
voraus. Der böhm. hohe
Adel hielt fest an diesem Charakter des
Rechts und hinderte alle Versuche der böhm.
Könige
(Přemysl Ottokar II., Wenzel II. und
KaiserKarl IV., dessen
Entwurf eines Gesetzbuchs, die sog. Majestas
Carolina, 1355 zurückgezogen
wurde), an
Stelle schwankender Rechtsgewohnheiten ein festes Gesetz zu stellen.
Im 13. und 14. Jahrh. begann die Städtegründung und damit die
Einführung des deutschen
Rechts, das sich bei den Kolonisten im
Lande und dann auch bei der einheimischen Landbevölkerung
selbst verbreitete. Dadurch wurde das czecho-slaw.
Recht, neben welchem ursprünglich das deutsche nur als
Sonderrecht eines
Standes gelten sollte, thatsächlich allmählich selbst zu einem Ausnahmsrechte, und die Geltung desselben beschränkte
sich auf den Adelstand allein, der ihm aber nun eine um so größere Pflege angedeihen ließ. Es kamen
Darstellungen zu stande, die (wie das sog.
Neunbücher-Recht Vict. von Vschehrds von 1499) ein klares
Bild des gesamten czech.
Rechtssystems boten, teilweise auch (wie das sog.
Tobitschauer Rechtsbuch von 1482 bis 1486) gesetzlicheAutorität
hatte und den spätern Kodifikationen des
Landrechts zu
Grunde gelegt wurden.
Die älteste Kodifikation des czech.
Landrechts erfolgte unter der Regierung König Wladislaws II. 1500, und es reihen sich
dieser sog. Landesordnung die Landesordnungen von 1530, 1549 und 1564 für
Böhmen an, während in Mähren neben einer kurzen
Landesordnung von 1516 die Landesordnungen von 1535 (von den
Ständen ohne königl. Bewilligung 1545 neu
gedruckt) und 1562 zu stande kamen. Diese Landesordnungen, welche in erster Reihe Bestimmungen über das Prozeßverfahren
vor dem
Landrechte enthalten, überdies jedoch vielfach Fragen des Privat-,
Straf- und des
Staatsrechts feststellen, fußen
meistens auf
Entscheidungen des Landgerichts, welche in der sog. Landtafel (s. d.)
verzeichnet wurden. Die Kodifizierung des
Landrechts hinderte jedoch keineswegs die Beeinflussung desselben durch die
Stadtrechte,
unter denen inzwischen das
Stadtrecht von
Prag
[* 8] immer mehr Ansehen erlangt und die Geltung namentlich des
MagdeburgerRechts auf
ein stets engeres Gebiet beschränkt hatte.
Nach der
Schlacht am
Weißen Berge (1620) wurde dem böhm. und mähr.
Adel in der sog. «verneverten» Landesordnung
Kaiser Ferdinands II. (für
Böhmen von 1627, für Mähren von 1628, beide 10. Mai) das
Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung
ausdrücklich entzogen, das Gesetz als alleinige
Quelle
[* 9] des
Rechts erklärt und die
Absicht desKaisers direkt
ausgesprochen, das böhm. und mähr.
Landrecht nicht nur mit dem
Stadtrechte, sondern auch mit den in den übrigen österr.
Ländern in Geltung stehenden
Rechten in Einklang zu bringen. Diese Landesordnung wurde durch königl. Novellen und Deklaratorien
erläutert und vervollständigt und durch dieselben der Rechtszustand des
Landes dem in den übrigen österr.
Ländern bestehenden immer mehr genähert.
Gleiches geschah auf dem Gebiete des
Stadtrechts; das
PragerStadtrecht, das 1579 von
P. K. Koldin zusammengestellt und von
KaiserRudolf II. bestätigt und 1610 für ganz
Böhmen als ausschließlich geltend erklärt
worden war, wurde durch kaiserl. Entschließungen von 1680 und 1697 für alle
Städte Mährens und
Schlesiens, 1784 schließlich auch für den
Bauernstand Mährens als ausschließlich geltendes Gesetzbuch
eingeführt.
Die österr. Gesetzbücher des 18. Jahrh. wurden sofort nach ihrer
Bestätigung auch in den böhm.
Län-
^[Artikel, die man unter Cz vermißt, sind unter
Tsch oder Č aufzusuchen.]
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mehr
dern eingeführt, und der formellen Geltung des Czechisches Recht wurde in jeder Beziehung ein Ende gesetzt durch das nach Erlaß des Allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuchs vom ergangene Hofdekret vom worin im Anschlusse an §. 11 des erstern erklärt
wurde, daß keinem der in einzelnen Provinzen und Landesbezirken Österreichs früher geltenden Statuten
und besondern Rechte die kaiserl. Bestätigung erteilt würde, dieselben also ihre Gesetzeskraft vollständig verlieren sollten.
Indessen die materielle Wirksamkeit einzelner Grundsätze des Czechisches Recht, insoweit sich dieselben als eine
der Grundlagen der modernen österr. Gesetzgebung darstellen, kann nicht bezweifelt werden. - Quellenausgaben sind: Jireček,
«Codex juris bohemici» (bis jetzt 8 Tle., Prag 1867-83);
«Die Landtafel des Markgrafentums Mähren», hg. von Chlumecky, Chytil, Demuth und Wolfskron (ebd. 1854);
Emler,
«Reliquiae tabularum terrae regni Bohemiae» (2 Tle. in 9 Bdn., Prag 1870-77).
Litteratur. Jireček, Das Recht in Böhmen und Mähren (1 Bd. in 2 Abteil., Prag 1865-66);
ders., Slovanské
právo v Čechách a na Moravě (3 Bde., ebd. 1863-72);
Jičinský, Vývin českého právnictvi (ebd. 1865);
J. F. ^[JohannFerdinand] Schmidt von Bergenhold, Geschichte der Privatrechtsgesetzgebung und Gerichtsverfassung im Königreich Böhmen (ebd.
1866);
Ott, Beiträge zur Rezeptionsgeschichte des röm. kanonischen Prozesses in
den böhm. Ländern (Lpz. 1879);
Randa, Přehled vzniku a vývinu desk čili knih věřejných, hlavně v Čechách a na Moravě
(Prag 1870);
Hanel, Vliv práva něm. v Čechách i na Moravě (ebd. 1874) u. a. Eine große Anzahl von
Artikeln zur czech.
Rechtsgeschichte ist auch enthalten in den Zeitschriften: Právník (Prag seit 1861);
Casopis českého Museum (ebd. seit 1827); Časopis matice moravské (Brünn seit 1869).
Staatsbahnen,
[* 11] hat (1890) 27549 meist reformierte magyar.
E. (145 Deutsche),
[* 12] in Garnison die 5. Eskadron des 7. ungar. Husarenregiments «Wilhelm
II., Deutscher Kaiser und König von Preußen»,
[* 13] Bezirksgericht;
(spr. tsche-),Alexander, Entdeckungsreisender, geb. 1832 im Gouvernement Volhynien,
studierte in Kiew
[* 14] und Dorpat-Medizin und Mineralogie, wurde infolge seiner Beteiligung an dem poln. Aufstande von 1863 nach
Sibirien verbannt, erhielt aber 1868 die Erlaubnis, nach Irkutsk ziehen zu dürfen. Im Auftrag der sibir. Abteilung der kaiserl.
Geographischen Gesellschaft stellte er geolog. Untersuchungen im Gouvernement Irkutsk an, bereiste 1873 die
untere Tunguska und den Olenek, 1875 die Olenekmündung und die Lena, zum Teil mit Ferd. Müller, und kehrte nach seiner Begnadigung 1876 nach
Petersburg
[* 15] zurück, wo er sich das Leben nahm. Die Resultate seiner Forschungen legte er in den Schriften der Petersburger
Geogr. Gesellschaft sowie in Petermanns «Mittheilungen»
(1874 fg.) nieder. -
Staatsbahnen, hat (1890) 2321 E. (etwa 1700 Polen), darunter 396 Evangelische
und 153 Israeliten, Post, Telegraph,
[* 18] eine kath. und eine evang. Pfarrkirche, ein Schloß mit Kapelle und schönem Park, städtisches
Hospital mit Krankenhaus;
[* 19]
Ackerbau, Viehzucht,
[* 20] Windmühlen, Getreide-, Mehl- und Viehhandel.
1) Kreis im südwestl. Teil des russ.-poln. Gouvernements Petrikau, an der preuß.-schles.
Grenze, hat 1924,4 qkm, 126731 E., 134 Fabriken (1,6 Mill. Rubel Produktion), darunter 13 Eisenbergwerke. - 2) Kreisstadt
im Kreis Czenstochau, links an der Warta und an der Linie Warschau-Granica der Warschau-Wiener Eisenbahn, zerfällt in Alt- und Neu-Czenstochau,
ist Sitz der Kommandos der 2. Brigade der 14. Kavalleriedivision, der 2. Scharfschützenbrigade und der Czenstochauer Brigade
der Grenzwache, und hat (1885) 21167 E. (ein Drittel Israeliten), in Garnison das 42. Dragonerregiment
Mitau
[* 21] des Prinzen Albrecht von Preußen und das 7. und 8. Scharfschützenbataillon; 3 kath., 1 russ.
Kirche, Synagoge, Gymnasium, Denkmäler des Abtes Kordecki (errichtet 1859) und KaiserAlexanders II. (errichtet
1889), Filiale der Russischen Reichsbank; 23 Fabriken (3 Mill. Rubel Produktion), darunter 3 Baumwoll-, 1 Tuch-, 3 Papierfabriken,
Müllerei, Gerberei, Brauereien, lithogr. Anstalten und Buchdruckerei, die religiöse Schriften und Heiligenbilder herstellen,
und Handel mit Amuletten. - Czenstochau ist berühmt durch sein kath. Kloster vom Orden
[* 22] des heil. Paulus des Eremiten,
das (1890) von 388927 Wallfahrern, darunter 1715 aus Preußen, 983 aus Österreich-Ungarn
[* 23] besucht wurde.
Das Kloster erhebt sich auf einer die Gegend beherrschenden Anhöhe an der Warta, der Jasna Góra, unfern der schles. Grenze.
In der reich dotierten Klosterkirche befindet sich das berühmte, auf Cypressenholz gemalte, mit goldenen
Kronen
[* 24] versehene und mit vielen Edelsteinen gezierte schwarzbraune Marienbild, das zur Verehrung der Schwarzen Madonna bei dem
ganzen poln. und russ. Volke Veranlassung gegeben hat. Es ist wahrscheinlich byzant. Ursprungs. Nach der Sage ist es von Lukas
selbst gemalt, im Besitz der heil. Helena gewesen, dann durch den russinischen Fürsten Leo nach Belz in
Galizien gekommen und endlich 1382 von dem Herzog von Oppeln,
[* 25] Wladislaw, der das Kloster zu Czenstochau gründete, hierher gebracht
worden, um es vor den Tataren zu schützen.
Früher befestigt, leistete das Kloster 1665 dem Heere des schwed. Königs Karl Gustav, der bereits ganz
Polen in seiner Gewalt hatte, Widerstand und hielt mit 70 Mönchen und 150 SoldatenBesatzung unter Anführung des Abtes Kordecki
gegen 10000 Schweden
[* 26] und einen Teil des mit diesen vereinigten poln. Heers eine 38tägige Belagerung aus. Später verlor Czenstochau seine
militär. Wichtigkeit; KaiserAlexander I. ließ, nachdem es 1813 an Rußland gefallen, die Festungswerke
abtragen.
(spr. tsche-),Daniel von, Dichter, geb. zu Koschwitz bei Liegnitz,
[* 27] praktizierte am Kammergericht
zu Speyer,
[* 28] lebte seit 1629 mit Unterbrechungen in Schweidnitz
[* 29] und starb als Re-
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gierungsrat zu Wohlau. Czepko war ein fruchtbarer und begabter patriotischer Dichter, dessen Dichtungen freilich nur
zum kleinsten Teile gedruckt sind, so: das Drama«Pieris» (1636),
«Sieben-Gestirne Königlicher
Buße» (Brieg
[* 31] 1671) u. a. Sehr viel reichhaltiger ist sein handschriftlicher, in Breslau
[* 32] aufbewahrter Nachlaß,
darin das Lehrgedicht «Corydon und Phyllis», religiös mystische Dichtungen und satir. Epigramme. -
Vgl. Palm, Beiträge zur
Geschichte der deutschen Litteratur des 16. und 17. Jahrh. (Bresl.
1877).
(spr. tschéremosch, Czeremotz), rechter Nebenfluß des Pruth, entsteht aus dem
unweit der ungar. Grenze in den Karpaten entspringenden Bialy Czeremosz (d. i. Weißer Czeremosz) und Czarny Czeremosz (d. i.
Schwarzer Czeremosz), bildet fast in seinem ganzen Laufe (135 km) die Grenze zwischen Galizien und der Bukowina, ist sehr fischreich
und mündet unterhalb Sniatyn.
(spr. tscher-), Jaroslaw, Maler, geb. zu Prag, studierte seit 1847 auf der dortigen
Akademie unter der Leitung von Christ. Ruben, lebte seit 1858 meist in Paris
[* 33] und starb daselbst Seine erste Komposition
war: Marius auf den Trümmern von Karthago,
[* 34] welcher als zweite: Die Ermordung der Begleiter Wallensteins in Eger,
[* 35] folgte. Czermak bildete
sich dann weiter an der Akademie zu Antwerpen
[* 36] und später in Paris unter Robert Fleury. Das erste dort gemalte
größere Bild: Slowenische Auswanderer (im Besitz des belg. Königs) erregte lebhaftes Interesse.
Bald darauf gewann er den von Prag ausgeschriebenen Preis mit seinem Karton: Die Hussiten treten mit Prokop in das Baseler Konzil
ein. 1850 entstand als Frucht einer Reise in der Normandie das Bild: Normann. Fischer im Kahn die Bibel
[* 37] lesend.
Eine ungar. Reise veranlaßte das Bild: Der ungar. Sauhirt (1854; im Leipziger Museum), Der schlafende Flscherknabe (1855; Galerie
zu Schwerin).
[* 38] Insbesondere ist es aber die südslaw. Welt, aus der Czermak Stoffe für seine Gemälde nahm,
nachdem er 1858 eine Reise durch Mähren, Ungarn,
[* 39] Kroatien, die Herzegowina, Dalmatien und Montenegro
[* 40] gemacht und reiches Material
an Trachten und Volkstypen gesammelt hatte. So entstanden: Die Montenegrinerin mit einem schlafenden Kinde (1861), Die Montenegrinerin
mit dem Gewehr vor einer Höhle, in welcher ihr Mann verwundet liegt, Wacht haltend. Voll Leben und Bewegung
ist sein Bild: Baschi-Bozuks rauben eine Herzegowinerin (1867; Museum zu Brüssel).
[* 41]
(spr. tscher-), Joh. Nepomuk, Physiolog, Bruder des vorigen, geb. zu Prag, studierte zu Wien, Breslau
und Würzburg
[* 42] Medizin und ward dann zu Prag Assistent am physiol. Institut, auch habilitierte er sich daselbst
als Privatdocent für Physiologie und mikroskopische Anatomie. Er wurde 1855 Professor der Zoologie und vergleichenden Anatomie
in Graz,
[* 43] 1856 Professor der Physiologie in Krakau,
[* 44] 1858 in gleicher Eigenschaft nach Pest berufen. Wie an der Krakauer Hochschule,
so gründete er auch hier ein physiol. Institut. Im Herbst 1860 legte er jedoch in Pest seine Professur
freiwillig nieder und wandte sich wieder nach Prag, wo er seitdem als Privatgelehrter lebte, bis er im Frühjahr 1865
als Professor
der Physiologie an die Universität zu Jena
[* 45] berufen wurde.
1869 siedelte er nach Leipzig
[* 46] über, wo er auf eigene Kosten ein Laboratorium
[* 47] sowie den ersten zu Demonstrationsvorlesungen
geeigneten Hörsaal erbaute und Vorlesungen über Experimentalphysiologie hielt. Er starb in Leipzig. Die ärztliche
Wissenschaft verdankt Czermak die Einführung und Anwendung des Kehlkopfspiegels zu diagnost. und physiol. Zwecken und die durch
den Kehlkopfspiegel
[* 48] ermöglichte lokale Behandlung der Nasen- und Kehlkopfkrankheiten. Er schrieb: «Der
Kehlkopfspiegel und seine Verwertung für Physiologie und Medizin» (Lpz. 1860; 2. Aufl. 1863) und «Populäre physiol. Vorträge»
(Wien 1869). Seine «Gesammelten Schriften» (2 Bde., Lpz.
1879) enthalten eine von A. Springer verfaßte biogr. Skizze.
Gora (Czerna hora, spr. tscher-, d. h. schwarzer Berg), höchste Erhebung in den Marmaros-Karpaten, an der Grenze
Ungarns gegen die Bukowina, erreicht im Hoverla 2058 m Höhe. An seiner Ostseite entspringt der Pruth. An seinem Abhange eine
Mineralquelle, ein sehr tiefer See und das Dorf Zabie (s. d.).
1) Bezirkshauptmannschaft (ohne die Stadt Czernowitz) in der Bukowina, hat 913,26 qkm und (1890) 91237 (45886 männl., 45351 weibl.)
E., darunter 137 Evangelische, 5837 Katholiken, 71710 Griechisch-Orientalische und 10822 Israeliten, 18304 bewohnte und 704 unbewohnte
Gebäude und 21 416 Haushaltungen in 42 Gemeinden mit 66 Ortschaften und 24 Gutsgebieten und umfaßt
die Gerichtsbezirke Czernowitz (Umgebung) und Sadagora. - 2) Czernowitz, rumän.
Cernăuz, Stadt mit eigenem Statut und Hauptstadt der Bukowina sowie Sitz der Bezirkshauptmannschaft Czernowitz, in 248 m Höhe, an
und auf einer Anhöhe am flößbaren Pruth, über den eine Eisenbahn- und eine Straßenbrücke führen,
an den Linien Lemberg-Czernowitz-Suczawa (354 km) der Lemberg-Czernowitz-Jassy-Bahn und Czernowitz-Nowosielica (33 km) der Bukowinaer Lokalbahnen,
beide im Betriebe der Österr.
Staatsbahnen, ist Sitz der Landesregierung und des Landtages der Bukowina, eines Landesgerichts, einer Finanzdirektion, eines
griech.-orient. Erzbischofs und Metropoliten, einer Handels- und Gewerbekammer, einer Postdirektion, je
eines städtischen Bezirksgerichts für Civil- und Strafsachen und eines Bezirksgerichts für den Landbezirk (18 Gemeinden, 8 Gutsgebiete, 39 324 meist
ruthen. E.), der 59. Infanteriebrigade, des 13. Landgendarmeriekommandos und einer Geniedirektion, und hat ein Weichbild von
57,65 qkm sowie (1890) 54171 E. (27256 Deutsche, 10384 Ruthenen, 7624 Rumänen, 7610 Polen), darunter 17 356 Israeliten;
in Garnison (2174 Mann) das 41. bukowinasche Infanterieregiment «Erzherzog Eugen»
und eine Eskadron des 9. galiz.-bukow. Dragonerregiments «Freiherr von Piret»; Post und Telegraph. Die Zahl der Ehen betrug (1888) 447, der Sterbefälle 1787. Unter den Gebäuden ragt die erz-
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bischöfl. Residenz auf dem sog. Bischofsberg hervor, 1864-75 in byzant. Stil nach Hlawkas Plänen erbaut, mit prächtigem
Festsaal und aussichtreichem Turm,
[* 51] ferner die griech.-orient. Kathedrale am Franz-Josephsplatz, ein Kuppelbau nach dem Muster
der Isaakskirche in Petersburg, 1864 vollendet; die armenisch-kath. Kirche, im gemischten got.-roman. Stil, 1875 eingeweiht
und die neue prachtvolle Kirche des Jesuitenordens; ferner bestehen eine zweite röm.-kath., griech.-kath.
(gewöhnlich russ. oder ruthen.), evang.
und eine neue griech.-orient. Paraskewakirche. Bemerkenswert ist ferner der jüd. Tempel,
[* 52] 1877 in maurisch-orient. Stil nach
Plänen von Zachariewicz vollendet, das 1875 zur Säkularfeier errichtete Austria-Monument nach Pekarys Entwurf: die Marmorstatue
der Austria auf einem Sockel von grünem Karpatensandstein.
Die eröffnete Franz-Josephs-Universität (mit deutscher Unterrichts- und Geschäftssprache, 1893/94 281 Hörer, 39 Docenten)
hat eine griech.-orient.-theol., rechts- und staatswissenschaftliche und philos. Fakultät und eine Bibliothek (60000 Bände).
Ferner hat Czernowitz ein Obergymnasium, eine Oberrealschule, eine Staatsgewerbeschule mit Handelsschule, eine Bildungsanstalt für
Lehrer und Lehrerinnen, ein griech.-orient. Priesterseminar, eine landwirtschaftliche Landes-Mittelschule,
Hebammenschule, ein Landeskrankenhaus (1886) in Pavillonsystem, zahlreiche Vereine, darunter der Verein zur Förderung der
Tonkunst in der Bukowina und der Litteratur- und Landeskulturverein sowie ein Stadttheater, Gewerbemuseum und ein Landesmuseum
der Bukowina (1893 eröffnet).
Die Industrie erstreckt sich besonders auf Dampfmühlenwerke und Brauereien; der Handel wird fast ausschließlich
von Israeliten und Armeniern betrieben und erstreckt sich auf Landesprodukte, besonders Getreide,
[* 53] Branntwein, Holz,
[* 54] Schlachtvieh,
Häute, Wolle und Pottasche. - Czernowitz kommt urkundlich als Markt zuerst 1407 vor. Im Okt. 1774 wurde Czernowitz, damals
ein unbedeutendes Dorf, von den Österreichern besetzt und ist zum Regierungssitze des neuerworbenen LandesBukowina erhoben. 1816 zählte Czernowitz erst 5416 E.
Die Stücke gefielen und zogen eine lange Reihe anderer nach sich, sodaß im ganzen über 1000 größere
und kleinere Werke von ihm veröffentlicht wurden. Darunter sind Kompositionen größten Umfangs, zwei Sinfonien, Messen, Kantaten,
Quartette, Quintette u. s. w. Der handschriftliche Nachlaß, gleichfalls sehr mannigfaltig, umfaßt 400 Werke.
Die KompositionenC.s sind formgewandt, aber
geistig ziemlich gehaltlos. Nur seine Übungswerke für Klavier, voran
«Die Schule der Geläufigkeit» und «Die
Kunst der Fingerfertigkeit» haben sich behauptet. Außerdem war Czerny als Bearbeiter ungemein thätig. Bekannt
sind seine wertvollen Klavierauszüge Beethovenscher Sinfonien, seine Ausgabe von Bachs «Wohltemperiertem Clavier». Auch als Theoretiker
und Musikgelehrter versuchte sich Czerny durch verdienstliche Übersetzung franz. Arbeiten von Reicha und Adam, durch
einen eigenen «Umriß der Musikgeschichte» u. s. w.
(spr. tscher-),Johannes, Mitbegründer des Deutschkatholicismus, geb. zu Warlubien in Westpreußen,
[* 61] wurde nach dem Besuch des Priesterseminars zu Posen 1842 zum Priester geweiht. Weil er sich heimlich mit
einer Polin verheiratet hatte, wurde er 1844 als Vikar nach Schneidemühl
[* 62] versetzt und legte, um sich einer vierwöchigen
Pönitenzhaft zu entziehen, sein Amt nieder, ohne doch aufhören zu wollen, kath. Christ und Priester nach der Lehre
[* 63] Jesu und
seiner Apostel zu sein. Er trat nun öffentlich in den Ehestand und stiftete eine christkath.
Gemeinde auf apostolischer Grundlage mit Beibehaltung der Messe, der Sakramente und der Lehre von der Gottheit Christi (1844).
Die Deutschkatholiken (s. d.) erschienen ihm seit dem Konzil zu Leipzig, auf dem er für das apostol. Symbol eintrat, als Vernunftanbeter
und auf einer Synode von 11 Posener Gemeinden zu Schneidemühl stellte er dem LeipzigerBekenntnis sein eigenes
gläubigeres gegenüber, ohne doch die andern Kampfgenossen aufzugeben. Czerski wirkte nach dem Niedergang der deutschkath.
Bewegung im stillen und erst seit 1860 trat er durch Vorträge in freireligiösen Vereinen wieder mehr hervor. Er starb in
Schneidemühl. Er schrieb: «Offenes Bekenntnis der christlich-apostolischen Gemeinde zu Schneidemühl»
(Stuttg. 1844) und «Rechtfertigung meines Abfalls von der röm. Hofkirche» (Bromb. 1845);
ferner «Nachlaß des sterbenden Papsttums»
(12. Aufl., Schneidemühl 1870). -
Vgl. Czerski, der Stifter der christl.-apostol.-kath. Kirche zu Schneidemühl (Lpz. 1845).
(spr. zetz), Joh., Chef des siebenbürg. Generalstabes der ungar. Revolutionsarmee von 1848 und
1849, geb. 1822 zu Gidófalva im Széklerlande, absolvierte die Wiener-Neustädter Militärakademie und trat 1842 in die österr.
Armee. 1846 wurde er zum Generalstab versetzt und nach Errichtung des ungar. Ministeriums
in das neugebildete Landesverteidigungsministerium berufen. In dieser Stellung
^[Artikel, die man unter Cz vermißt, sind unter Tsch oder Č aufzusuchen.]
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arbeitete er die Instruktionen für die Kämpfe gegen die Serben in Südungarn aus, folgte dann als Adjutant dem General Méßáros
dahin, wurde bald darauf zum Hauptmann, dann zum Chef des revolutionären Generalstabes in Siebenbürgen ernannt, wo er bis
zu Bems Abreise (Mai 1849) erfolgreich wirkte. Mittlerweile avancierte er zum General und erhielt das Kommando
in Siebenbürgen. Nach der Katastrophe von Világos hielt er sich einige Zeit im Lande verborgen und flüchtete im Frühjahr 1850 nach
England. Czetz verfaßte «Bems Feldzug in Siebenbürgen in den J. 1848 und 1849» (Hamb. 1850).
(spr. tschör-),Karl, Freiherr von Czernhausen, Statistiker, geb. zu Czernhausen in Böhmen, studierte
zu Prag und Wien, trat 1828 in den österr. Staatsdienst ein und wurde 1841 als Hofsekretär und Direktor der administrativen
Statistik nach Wien berufen. Unter ihm begann die regelmäßige Veröffentlichung der umfassenden statist.
Arbeiten in den «Tafeln zur Statistik der österr. Monarchie» (Wien 1842 fg.). 1850 trat er als Sektionschef in das Handelsministerium.
Seitdem besonders für möglichste Centralisierung der Angelegenheiten der Schiffahrt und des Seehandels thätig, organisierte
und leitete er 1850-52 die Centralseebehörde zu Triest.
[* 66] Im Juni 1852 wurde Czörnig in den Freiherrenstand
erhoben und 1859 zum Wirkl. Geheimrat ernannt. Gleichzeitig im Ministerium Chef der Sektion für das Eisenbahnwesen, machte
sich Czörnig durch Bearbeitung des Eisenbahn-Konzessionsgesetzes sowie durch Entwerfung des Eisenbahnnetzes für die Monarchie
verdient.
Auch organisierte und leitete er die Centralkommission der Erhaltung der Baudenkmäler (1852-63). Daneben
behielt er fortwährend die Leitung der offiziellen statist. Arbeiten, war 1863-65 Präsident der von ihm organisierten statist.
Centralkommission, trat 1865 in den Ruhestand und zog sich nach Görz
[* 67] zurück. Er starb dort Unter C.s litterar.
Arbeiten sind noch besonders hervorzuheben: die große ethnogr. Karte der österr. Monarchie (4 Blatt,
[* 68] Wien 1855) und die «Ethnographie
[* 69] der österr. Monarchie» (3 Bde.,
ebd. 1855-57),
1) Bezirkshauptmannschaft und Gerichtsbezirk in Galizien, hat 810,51 qkm und (1890) 64741 E., 10725 bewohnte Gebäude und 13540 Wohnparteien
in 44 Gemeinden mit 46 Ortschaften und 43 Gutsgebieten. - 2) Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft
sowie eines Kreis- und Bezirksgerichts, nahe der podol. Grenze, rechts am Sereth, an der Linie Stanislau-Husiatyn der Österr.
Staatsbahnen (Galiz. Transversalbahn), hat (1890) 4531 meist poln. israel. E., in Garnison ein Bataillon des 91. galiz. Infanterieregiments
«Ritter von Rodakowski», Post, Telegraph, ein Schloß,
ein Kloster, eine ärarische Cigarrenfabrik, die 5 km
im SW. von Czortków auf einer Anhöhe bei Jagielnica (Markt mit 3201 meist jüd. E.)
steht, und bedeutende Landwirtschaft.
(spr. zutzor),Gregor, ungar. Dichter und Linguist, geb. zu Andód
im Neutraer Komitat, trat nach vollendeten Studien 1824 in den Benediktinerorden und war 1825-35 Professor
an den Gymnasien zu Raab
[* 72] und Komorn. Seine Heldengedichte: «Die AugsburgerSchlacht» (1824),
lenkten die Aufmerksamkeit auf ihn. 1835 zum zweiten Sekretär
[* 73] und Archivar der UngarischenAkademie
erwählt, verlegte er seinen Wohnsitz nach Pest, wo 1836 seine «Poet. Werke» von Toldy gesammelt und herausgegeben
wurden. Der erotische Inhalt derselben, wie überhaupt C.s freies Leben außerhalb des Klosters hatten zur Folge, daß ihm ferneres
Schriftstellern untersagt und er genötigt wurde, ins Kloster zurückzukehren. Er ward zwar mehrfach wieder im Lehrfache verwendet,
aber immer aufs neue abgesetzt; erst 1842 gelang es ihm, die Lehr- und Schreibfreiheit wiederzuerlangen.
Außer jenen Gedichten veröffentlichte Czuczor «JohannHunyady» (2. Aufl., Pest 1833),
eine meisterhafte Übersetzung des Cornelius Nepos
(2. Aufl., ebd. 1843) und «Leben Washingtons» (ebd. 1845). Nachdem er 1844 von der Akademie mit Ausarbeitung des großen
akademischen Wörterbuchs betraut worden war, wandte er sich wieder nach Pest. Wegen eines Gedichts «Riadó» («Weckruf»)
wurde er im Jan. 1849 von Windischgrätz zu sechsjähriger Festungshaft verurteilt. Durch die Amnestie von 1850 erlangte auch
Czuczor die Freiheit wieder. Seitdem arbeitete er unausgesetzt an dem großen Wörterbuch, von dem bis zu seinem
Tode vier Bände erschienen waren. Er starb in Pest. Als Sprachgelehrter stand er mit Fogarasi an der Spitze jener Partei,
welche die historisch-vergleichende Sprachforschung nicht anerkennen wollte, weshalb auch das von ihm und Fogarasi ausgearbeitete
Wörterbuch zwar reich an wertvollem Material, aber wissenschaftlich verfehlt ist. C.s gesammelten «Gedichte»
(3 Bde.) erschienen zu Pest 1858.
(spr. zichlarsch),Karl, Ritter von, Jurist, geb. zu Lobositz in Deutsch-Böhmen, studierte zu Prag
Rechtswissenschaft und habilitierte sich daselbst 1858 für röm. Recht. Nach einem kurzen Aufenthalt als Juristenpräfekt
am Theresianum zu Wien wurde er 1863 an der PragerUniversität außerord. und 1869 ord. Professor, 1892 in
gleicher Eigenschaft nach Wien berufen. Am polit. Leben Österreichs hat sich Czyhlarz seit 1861 als Anhänger der deutschen Verfassungspartei
beteiligt und ist seit 1866 mehrfach in den böhm. Landtag gewählt worden. 1879 wurde er in
den erblichen Ritterstand erhoben.
Seine Schriften, durch die er sich als Kenner des röm. Rechts erwies, sind: «Das röm. Dotalrecht» (Gieß.
1870),
«Zur Lehre von der Resolutivbedingung» (Prag 1871),
«Grundriß der Institutionen» (ebd. 1878),
«Zur Geschichte des ehelichen
Güterrechts im böhmisch-mähr. Landrecht» (Lpz. 1883),
«Die Eigentumserwerbsarten des Pandektentitels de adquirendo rerum
dominio, 41, 1», Bd. 1 (Fortsetzung
des Glückschen Kommentars, Erlangen
[* 74] 1887),
«Lehrbuch der Institutionen des röm. Rechts» (2. Aufl., Prag und Lpz. 1893).
^[Artikel, die man unter Cz vermißt, sind unter Tsch oder Č aufzusuchen.]
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der vierte Buchstabe unseres Alphabets, heißt Daleth (Thür) bei den Semiten (hebräisch [?], Delta
[* 76] (δ) bei den
Griechen. In den ältesten Inschriften der Phönizier und der Griechen hat er die Form eines Dreiecks; daher das Delta des
Nils benannt. Aus der gewöhnlichen Form Δ wurde gelegentlich |, daraus machten die Lateiner D und d. Als
Laut gehört d zu den dentalen Konsonanten (s. Laut). Als Zahlzeichen haben die Griechen Δ in doppeltem Sinne gebraucht: in der
ältern Zeit für 10 (deka); später, wie die Phönizier, für 4, s. Schrift. Das lat. Zahlzeichen D = 500 hat mit
dem Buchstaben nichts gemein als die Form, es ist vielmehr die Hälfte eines CIϽ (cIᴐ) = 1000.
Als Abkürzungszeichen steht D im Lateinischen für Decimus, Decretum, Decuria (oder Decurio), Devotus,Deus, Dictator,Divus,
Diva, Dominus, Domina, Dux u.s.w. Der Jurist citiert mit D (d. i. Digesta) die Pandekten. D oder d dient
in lat. Briefen für dabam, das dem deutschen «gegeben» oder «geschrieben»
entspricht, oder für dies (Tag). In Handelsbüchern steht d für Debet (s. d.). Vor Namen bezeichnet D das span. Don, D. Den
TitelDoctor theologiae. In der Logik ist D einer der vier Anfangsbuchstaben der Namen der von den ältern
Logikern aufgestellten Schlußmoden.
Auf altfranz. Geldrechnungen steht D für Denier; auch ist D. hierfür noch jetzt die numismatische Bezeichnung. Auf engl.
Geldrechnungen steht d (Abkürzung des lat. denarius) für Penny (Mehrzahl Pence). Auf Rezepten steht D oder d für detur.
In der Ophthalmologie ist D die Abkürzung für Dioptrie (s. d.). BeimKlavier- und Orgelspiel gilt D. oder
d. als Abbreviatur für dextra (lat.), destra (ital.) oder droite
(frz.; d. i. rechte Hand,
[* 77] mit der rechten Hand). Auf deutschen Reichsmünzen bezeichnet D den Münzort München,
[* 78] auf ältern
preußischen: Aurich,
[* 79] auf neuern (1817–48): Düsseldorf;
[* 80]
bedeutende Eisen- und Bleierzgruben, zwei Gerbereien, Ackerbau
und Viehzucht.
In der Nähe der Steegskopf (655 m), der höchste Punkt des Westerwaldes, und der Altenseelbachkopf mit Resten
eines Römerlagers und vollständiger Ringmauer.
Ort in der Provinz Ngari (in Tibet), südlich vom obern Satladsch, hat ein prächtiges Mönchs- und ein Nonnenkloster
und ist Sitz einer tibetischen Besatzung.
Eigentümlich sind die zu Wohnungen und Warenlagern benutzten Höhlen an den Abhängen
der Berge.
Die Mönche treiben wichtigen Handel mit Salz
[* 83] und vortrefflicher Schafwolle.
das alte Dabern (Dobran), Stadt im Kreis Naugard des preuß. Reg.-Bez. Stettin,
[* 84] in 122 m Höhe, in einem fruchtbaren
Thale zwischen dem kleinen Teetz- und dem seit 1876 in Rieselwiesen verwandelten Dabersee, unweit des großen Teetz-
und Wothschwiensees, hat (1890) 2156 E., darunter 55 Israeliten; Post, Telegraph, Superintendentur, alte
got. Kirche; Fabrikation von Dextrin und Mineralwasser, Wassermühle und Landwirtschaft, besonders Kartoffelbau. Nahebei die
Ruine der Burg Dobra, die, im 13. Jahrh., als das Gebiet noch dem BistumCammin gehörte, von Tempelrittern erbaut, 1352 nebst
dem Lande Daber als Lehen an das mecklenb. Geschlecht von Dewitz kam. In dem Dabersee wurden Pfahlbauten
[* 85] und
wend. Dorfanlagen nebst Urnen, Waffen
[* 86] u.dgl. gefunden.
ein in pers. Sprache geschriebenes Werk eines Gelehrten, Mohßin Fahmi, der im 17. Jahrh. lebte. Es
enthält eine Beschreibung der Lehren
[* 87] und Gebräuche der verschiedenen Religionen des Orients. Im Druck erschien
das Werk zuerst in Kalkutta
[* 88] (1809; in engl. Übersetzung Par. 1843) und das erste Kapitel in deutscher Übersetzung von Dalberg
(Würzb. 1809; 3. Aufl. 1823).
1) Bezirkshauptmannschaft in Galizien, hat 650,31 qkm, (1890) 63547 (31073 männl., 32474 weibl.)
E., darunter 57089 Katholiken und 6458 Israeliten, 10432 bewohnte Gebäude und 12109 Haushaltungen in 105 Gemeinden
mit 126 Ortschaften und 104 Gutsgebieten und umfaßt die Gerichtsbezirke Dabrowa und Zabno. –
2) Markt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft Dabrowa, 17 km nördlich von Tarnow und mit dieser Stadt durch eine Straße verbunden,
hat (1890) 3031 poln. E., darunter 2391 Israeliten; Post, Telegraph, Bezirksgericht (58 Gemeinden, 86 Ortschaften, 59 Gutsgebiete, 42038 E.),
ein großes, 1583 von türk. Gefangenen in Burgform erbautes Schloß; Landwirtschaft, Viehzucht und bedeutende Pferdemärkte.
In der Umgegend erratische Blöcke finländ. Granits.
capo (ital.), abgekürzt i. von Anfang), deutet
in der Notenschrift an, daß das Tonstück vom Anfang an bis dahin, wo das Finalzeichen oder das Wort Fine steht, wiederholt
werden soll.
Der ursprünglichen Bedeutung nach ist das auch ein überall gebräuchlicher, den Italienern¶