Marr,Reise nach Centralamerika (2 Bde., Hamb.
1863);
Dollfus und Montserrat, Voyage géologique dans les républiques de Guatemala
[* 4] et de Salvador
[* 5] (Par.
1869);
K. v. Seebach, Centralamerika und der interoceanische
Kanal
[* 6] (Berl. 1873);
J. W. Boddam Whetham, Across
CentralAmerica (Lond. 1877);
Simonin, Les pays du Pacifique et le
Canal de Panamá (Par. 1886);
Montessus de Ballore, Tremblements
de terre et éruptions volcaniques en Centre-Amérique depuis la conquête espagnole jusqu’à nos jours (Dijon
[* 7] 1888);
Bovallius,
Resa i Centralamerika 1881‒83 (Stockh. 1887);
Documentos relativos
á laUnion de Centro-América (Guatemala 1889);
Polakowsky,
Die Republiken Mittelamerikas im Jahre 1889 (in der «Zeitschrift
der Gesellschaft für Erdkunde
[* 8] zu
Berlin»,
[* 9] Bd. 24‒26, 1889‒91).
(s. Karte: Innerasien beim
ArtikelAsien)
[* 11] nannte
Karl Ritter den Rumpf des Kontinents
Asien im Gegensatz
zu den Gliedern (Halbinseln und
Inseln).
Humboldt («Centralasien», Berl. 1844)
nannte so das von 39½ und 49½° nördl.
Br. begrenzte
Trapez
[* 12] ohne genauere
Begrenzung nach O. und W. Die russ. Geographen
bezeichnen mit Centralasien nur den Westrand der Hochländer Innerasiens. Eine neue genetisch-geolog.
Definition gab F. v. Richthofen
(«China»,
[* 13] Berl. 1877, Bd.
1). Er faßt als alle Gebiete des Erdteils zusammen, denen der Abfluß zum
Meere und damit die Fortführung
der mechan. und chem. Zerstörungsprodukte fehlt.
Diese, nur durch atmosphärische Agentien bewegt, bedecken alles nivellierend den
Boden, und zwar Schutt an den Rändern,
Thon und Sand und vor allem
Salze im Innern, und bilden Löß-,
Kies-, Sand-,
Stein- oder Schuttsteppen.
Die wenigen Wasseradern enden sämtlich in Salzseen und Salzsümpfen, den tiefsten
Stellen der einzelnen Depressionen oder
Depressionssysteme. Die größten derselben sind das
Tarimbecken mit dem Lob-nor und Schamo, zusammen von den
ChinesenHan-hai
genannt.
Schroffe Formen fehlen fast ganz, nur an den Rändern finden sich von Schutt umhüllte Anschwellungen.
Im ersten
Stadium der Zerstörung stehen die Riesengebirge des
Thian-schan und
Kuen-lun. Die
Vegetation bilden Schilf an den
Sümpfen,
Pappeln und
Weiden an den Flußufern,
sonst nur Krautwuchs. Diesen Charakter größter Einförmigkeit in jeder Meereshöhe
und trotz der bedeutenden Breitenunterschiede trägt ein Gebiet von etwa 6½ Mill. qkm.
Die Grenzen
[* 14] bilden im N. der
Altai, im O. das Chingangebirge und die
Wasserscheide der chines.
Ströme,
im S. das Hochland von
Tibet und im W. der Pamir.
[* 15] Im Gegensatze zu Centralasien stehen, teilweis durch Übergangszonen verbunden, die
peripherischen Gebiete des Kontinents mit Abfluß zum
Meere und allen die
Bodengestaltung beeinflussenden Folgen
desselben. Eine Sonderstellung nimmt das excentrisch gelegene, abflußlose Hochland von
Iran und das aralokaspische
Becken
ein, dem der Zusammenhang mit dem
Meere erst in (geolog.) jüngster Zeit verloren gegangen ist.
Über Centralasien als administrativen
Teil des
RussischenReichs s.
Russisch-Centralasien.
in der Kirchenbaukunst ein
Bau, welcher nicht wie die gewöhnlichen
Kirchen langgestreckt, sondern um seine
Mitte gruppiert erscheint. Ein Centralbau ist entweder vieleckig oder rund, entweder flachgedeckt
oder überwölbt und imponiert durch Geschlossenheit und durch symmetrischen
Aufbau. Er war bereits der antiken
Baukunst
[* 18] bekannt
(Pantheon zu
Rom,
[* 19]
Thermen, Mausoleen). In der christl.
Baukunst ist er auf kirchlichem Gebiete häufig zu Kapellen
(Tauf-,
Grab-
und eigentlichen Kapellen), wegen konstruktiver Schwierigkeiten aber nur selten zu großen
Kirchen
(Sophienkirche
zu
Konstantinopel,
[* 20]
Münster
[* 21] zu
Aachen,
[* 22] Peterskirche zu
Rom vor Anfügung des Langhauses, Frauenkirche zu
Dresden)
[* 23] verwendet worden.
(S. Altchristliche,
Byzantinische, Deutsche,
[* 24]
Italienische Kunst; dazu die
Tafeln und die betreffende Litteratur.) Auch im Profanbau
kommen Centralbau vor (Villa Rotonda des Palladio bei Vicenza, Rotunden für
Ausstellungen, Panoramen u. s. w.).
[* 1] die
Bewegung eines mit einer
Geschwindigkeit behafteten Körpers um einen zweiten, den Centralkörper,
gegen den er durch eine Kraft,
[* 25] die Centripetalkraft, angetrieben wird. Newton (1682) hat die Gesetze der Centralbewegung entwickelt
und gezeigt, daß die von
Kepler ermittelten Planetenbewegungen Centralbewegung sind. Legt ein geradlinig und gleichförmig bewegter Körper
A
[* 1]
(Fig. 1) in der Zeiteinheit den Weg a zurück, so werden von dem Leitstrahl
SA, den man von irgend einem Punkte S nach A zieht, in gleichen
Zeiten gleiche Flächenräume durchstrichen, da die Dreiecke
SAB und SBC gleichen
Inhalt haben. Dieses Gesetz wird aber nicht abgeändert durch eine gegen S gerichtete
Beschleunigung, die eine Geschwindigkeitskomponente v = AC
[* 1]
(Fig. 2) hinzufügt, die sich mit
a zusammensetzt. Das Dreieck
[* 26] ABS ist
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
¶
forlaufend
39
fläcbengleich dem Dreieck ^1)8. Dieses Sektoren- geset^ stimmt mit dem zweiten Keplerschen Gesetz (s. d.) überein, wenn 3 die
Sonne
[* 28] darstellt. Die nach 3 hinwirkende Kraft ist nach Newton die Schwere (s. d.). Nimmt man an, dah dieselbe um- gekehrt proportional
dem Quadrate der Entfernung wirkt, so erklärt sich auch die Bewegung der Him- melskörper in Kegelschnitten,
das erste Keplersche Gesetz und auch das dritte Keplcrsche Gesetz. Man kann hiernach die Himmelskörper als um den Een- tralkörper
geschwungene Körper ansehen.
Eentralblatt für das Deutsche Reich, er scheint seit 1873 in Centralindien Heymanns Verlag, Verlin, hg. im Reichsamt des Innern in wöchentlichen
Nummern und dient neben dein Reichsgesetzblatt als amtliches Publikationsorgan für Verordnungen des Bundesrats, des Reichskanzlers,
der übrigen Reichscentralbehörden, soweit sie nicht selbständige Verordnungsblätter besitzen; daneben enthält das Centralindien auch
andere amtliche Mitteilungen thatsächlicher Natur, statistische Übersichten u. dgl.
Centralbureau der internationalen euro- päischen Gradmessung,
[* 29] s. Geodätisches Institut.
Central Eity (spr. he'nnträll ßitti), Hauptort des County Gilpin im
nordamerik. Staate Colo- rado, 62 km westlich von Denver, in 2500 in Höhe, in einer reichen Goldregion gelegen, hat 2480 E.
und zahlreiche Bergbaugesellschaften. Centräle, elektrische, s. Elektricitätswerke. Centralfeuer, schon von mehrern Pythagoreern
in der Mitte der Erde angenommenes Feuer. Früher glaubte man im (5. den Ursprung der Vulkane
[* 30] und . ähnlicher
Erscheinungen zu finden. Als man sich aber später überzeugte, daß ein im Innern der Erde einge- schlossenes Feuer unmöglich
sei, verstand man dar- unter die Gluthitze im Innern der Erde. Centralfeuergewehr, s. Lancastergewehr. Centralgenofsenschaft,
auch Genossen- schaftsgenossenschaft, Bezeichnung für eine ausschließlich aus Erwerbs- und Wirtschaftsge-
nossenschaften (s. d.) als Mitgliedern bestehende Er- werbs- und Wirtschaftsgenossenschaft.
IhreBil- dung erfolgt zum Zwecke des gemeinsamen Bezuges der den einzelnen Genossenschaften notwendigen Be- dürfnisse, oder
auch sonst zur Förderung und Unter- stützung der Einzelgenossenschaften oder des Ge- nossenschaftswesens überhaupt. Die
ersten und mit dem glänzendsten Erfolge begründeten Centralindien sind die beiden Großbandelsgenossenschaften
< ^Viwiosllie 3oei6t^) in Manchester
[* 31] (1865) und in Glasgow
[* 32] (1869). Ihre Gründung erfolgte seitens der engl. und schott.
Arbeiterkonsumvereine zu dem Zwecke, sich von der Herrschaft der Großhändler, von denen die Kleinhändler im Konkurrenzkampfe
mit den Kon- sumvereinen verlangt hatten, daß sie letztern nickt liefern sollten, zu befreien und den
Großhandel in die eigene Hand
[* 33] zu nehmen.
Sie üben die Funktion großartiger Einkaufsagenturen für die Detailkon- sumvereine, denen sie zu liefern verbunden sind,
wäbrcnd diese zum ausschließlichen Bezug der Waren bei ihnen keine Verpflichtung haben. Die Groß- handelsgenossenschaft
zu Manchester zählte April 1892 979 Genossenschaften als Mitglieder, welche eine individuelle Teilhaberschaft
von 785 814 Mit- gliedern darstellte. Das Aktienkapital betrug 521200 Pfd. St., wovon 486622 Pfd.
^t. eingezahlt waren - außerdem batte die Gesellschaft ein Leihkapital von 917 771 Pfd. St. zur
Verfügung.
Der Reservefonds betrug 55 760 Pfd. St. und der Verkaufserlös wäb- rend des
letzten
Geschäftsjahres endend) 8933022 Pfd. St., also etwa 182 Mill. M. IhreNiederlassung in Manchester umfaßt
ein gan- zes Straßenviertel. Beide geschäftlich im engsten Zusammenhange stehenden Genossenschaften besitzen außer ihren
Hauptniederlassungen eine Anzahl Zweigniederlassungen zu Verkaufs- und Einkaufs- zwecken und produzieren einen Teil der
zu verkaufen- den Waren in eigenen Fabriken.
Den größern Teil kaufen sie im Großen, soweit als möglich von den Produzenten. Die Genossenschaft in Manchester allein
besitzt 7 Dampfer für den Seeverkehr, hat aus- wärtige Verladungsdepots in Rouen,
[* 34] Calais
[* 35] und Hamburg
[* 36] und Niederlassungen für
den Einkauf in Hamburg, Kopenhagen,
[* 37] Aarhus
[* 38] und Neuyork.
[* 39] In Deutschland
[* 40] war bis zum Neichsgesetz vom
ebenso wie es noch jetzt in Österreich
[* 41] der Fall, die Bildung von Centralindien nicht möglich, da Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes
nur physische Per- sonen, die zugleich Genossen waren, sein konnten.
Durch dieses Gesetz ist die Bildung ermöglicht, da in den Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft
nunmehr auch Personen berufen werden können, die nicht Mitglieder dieser selbst, sondern nur Mit- glieder einer die Mitgliedschaft
habenden Genossen- schaft sind. Es sind auch seitdem bereits einige (5., meist zur Förderung allgemeinerer genossenschaft-
licher Zwecke fowie zur Unterstützung von Genossen- schaften, in Deutschland errichtet worden. Centralgewalt,
in verbündeten Staaten die oberste, allen Staaten gemeinsame Staatsbehörde. «Provisorische C.^ hieß die 1848 von der
National- versammlung in Frankfurt
[* 42] a. M. durch Gesetz vom 28. Juni geschaffene Negierungsgewalt, die bis zur Vollendung
der Neichsverfassung die Exekutive aus- üben sollte; an ihrer Spitze stand der »Reichsver- weser" Erzherzog Johann.
Eine weitere interimi- stische Centralindien, das sog. Interim, wurde nach Abdan- kung
des Erzherzogs durch Vertrag zwischen Öster- reich und Preußen
[* 43] vom für die Zeit bis zum begründet.
Eentralia, Stadt im County Marion des nord- amerik. Staates Illinois, östlich von St. Louis, Eisenbahnknotenpunkt, hat
(1889) 6000 E., bedeu- tende Obstzucht, Eisen- und Kohlenwerke.
Central-India-Gisenbahn, s. Ostindien,
[* 44] Ver- kehrswesen. Gentralindien, amtlicher gemeinschaftlicher Name von 9 polit. Agentschaften
im mittlern Ost- indien, die unter dem «^A6iit to t1i6 t^ovei-uor- (lku^rai lor ^enti-ai-Inäi^»
in Indaur, also in direkter Beziehung zur Centralregierung in Kalkutta
[* 45] stehen. (5. nimmt den zwischen
21° 24' und 26° 52' nördl. Br. und 74° und 83° östl. L. gelegenen Raum mit 194446 hlim ein, südlich von den Central-
provinzen, nordöstlich von den sog. Nordwestpro- vinzen, nordwestlich von Radschputana, westlich
und südwestlich von dem Vombayer Distrikt Khandesch und Rewa Kantha, und im O. von dem Staate Gardschat
in der bengal. Provinz Tschutia-Nag- pur begrenzt. Obcrstiichengestaltung. Centralindien hat die Gestalt eines Dreiecks,
dessen Hypotenuse im S. die Flüsse
[* 46] Nar- bada und Schon, dessen östl. Kathete das Ganges- thal, dessen westliche der FlußTschambal
und die Kette der Tschitaur-Hügel darstellen. Beinahe pa- rallel mit der Narbada, nördlich von ihr im
geringen Abstände, verläuft das Windhjagebirge. Dasselbe bildet die steile Begrenzung von Centralindien gegen S., welches Artikel, die
mau unter C vermißt, siud uutcr K aufzusuchen.
¶
forlaufend
40
sich von ihm teils als nicht sehr hohes Tafelland, teils als wellenförmiges, hin und wieder von Hü- gelketten unterbrochenes
Land gegen N. nach dem Ganges zu erstreckt. Dasselbe wird von den Flüs- sen Tschambal, Sind, Betowa, Ken und Schon be- wässert,
welche, sämtlich in nördl. Richtung strö- mend, sich entweder in die Dschamna oder den Gan- ges ergießen.
Mit Bezug auf die Erzeugnisse aus dem Pflanzenreiche stimmt Centralisation im allgemeinen mit den Centralprovinzcn (s. d.)
übercin.
Die Fauna ist die specifisch indische. Der Boden ist im all- gemeinen fruchtbar, seine Kultur läßt aber in den meisten Gegenden
noch viel zu wünschen und sein Ertrag ist noch lange nicht der, der er sein könnte. Besonders zu erwähnen
ist die Anpflanzung des Mohns zum Zwecke der Gewinnung von Opium in mehrern Distrikten, wie namentlich in West-Malwa (s. Malwa).
Auch der Handelsverkehr ist verhältnis- mäßig noch unbedeutend. Von Eisenbahnen er- strecken sich die
zwischen Agra und Bombay
[* 48] ver- laufenden durch den westl. Teil und die zwischen Allahabad und Bombay durch den östlichsten Teil.
Bevölkerung.
[* 49] Die Gesamtbevölkerung beläuft sich 1891 auf 10 318 812 E., d. i. 52 auf 1 darunter 7 735216 Hindu, 568610
Mohammedaner, 1916 209 AngehörigeunkultivierterStämme, 89981 Dsckain, 5999 Christen, 1825 Sikh, 837 Parßi,
72IZ- raeliten. Die Zunahme gegen 1881 beträgt 931693. Centralisation zerfällt in 9 Unteragentschaften, nämlich
die Residentschaft (I^68iä6ucx) Indaur, die Agent- schaften Gwaliar, Bhopal, Vundelkhand, Vagal- khand, West-Malwa, Vhil oder
Vhopawar, De- puty-Vhil und Guna, enthält aber, einen kleinen, direkt unter der engl. Regierung stehenden
Distrikt ausgenommen, ausschließlich den nach Umfang und Einwohnerzahl äußerst verschiedenen Landbesitz
einer beträchtlichen Anzahl eingeborener Fürsten, die sich zu der engl. Regierung in sehr voneinander
abwei- chenden Verhältnissen von Machtstellung, Vasallen- schaft, Lehns- und Tributpflichtigst befinden.
Die größern oder kleinern Reiche, Staaten oder Län- dereien derfelben sind aber meistens, wenn auch der
Name derselbe ist, nicht ganz übereinstimmend mit den Unteragentschaften von Centralisation, sondern, in Stücke zerteilt, in mehrern
derselben gelegen. Die mächtigsten und wichtigsten unter diesen ein- geborenen Fürsten sind folgende:
3) der Fürst von Dhar, das 4506 cilcm Areal, eine Bevölkerung von (1891) 151877 Seelen und 1518154 M.
Iah- reseinkünfte besitzt;
4) die 2 Fürsten von Dewas (749 ykm mit 138662 E. und 868252 M. Jahres- cinkünften). Diese 4 Herrscherfamilien sind
Mah- ratten;
5) der Schah von Vhopal tigsten Mohammed. Staat in Centralisation; 6) der Nawwab von Dschaora (1506 hwn, 1881: 124163
E. und 1 632926 M. Revenuen), nach dem von Vhopal der mächtigste Mohammed. Herrscher in Centralisation; 7) eine beträchtliche
Anzahl kleiner Radschputenchefs, die von den Mahratten, als diese im 18. Jahrh, ihre große welthistor. Rolle in Centralisation zu
spielen begannen, unterworfen und zinsbar gemacht waren, deren Ver- bältnisse aber, nach Unterdrückung
der Macht der Mahratten durch die engl. Regierung 1818, von dieser neu geordnet und festgestellt
wurden.
Von ihnen befinden sich in West-Malwa 21 sog. Thakur, welche an den Sindhia oder an den Sindhia und den Holkar zugleich, und
5, die auch an die Fürsten
von Dewas Tribut zahlen. Der wicktigste von ihnen ist der Thakur von Ratlam,
dessen Areal 1888 hkm mit einer Bevölkerung von 87 314 See- len und einer Jahreseinnahme von 2 655 829 M. beträgt;
8) 14 Häuptlinge inBhopawar oder der Agentschaft der Bhil, von denen 4 keinen Tribut zahlen, die übrigen
aber an Sindhia oder an den Chef von Dhar, oder an beide; 8 Häuptlinge zahlen an Gwaliar, 9 gehören unter Manpur, 14 an In-
daur und 24 unter Bhopal und entrichten Tribut an den Holkar, an den Sindhia, an Dhar, Dewas oder Bhopal. Einige wenige
stehen unmittelbar unter der engl. Regierung. Alles in allem befinden sich 90 dieser kleinen, an Gwaliar, Indaur, Vhopal u. s. w.
tributären Fürsten oder Häuptlinge in dem westl. Teile von Centralisation In dem östlichen, von den Agentschaften Bundelkhand und Bagalthand
gebildeten Teile von Centralisation sind von einer Anzahl von Vasallenstaaten der engl.
Regierung die größten und mächtigsten: in Vundelkhand der Staat UrtschaodcrTihri mit einem Areal von 5218 H^in, einer Bevölkerung
von (1891) 325 827 Seelen und einer Revenue von 1226000 M. Noch bedeutender als dieser Staat ist der des Maharadscha von Rewal
in Vagalkhand mit 26 275 (ikm, 1305124 E. und 2 273 040 M. Einkünfte. Außer diesen beiden Vasallenstaaten
sind noch zu erwähnen der des Radscha von Datia (2167 ykm und 1891: 182598 E.) und der des Radscha von Samthar (450 hkm und 38633 E.),
sowie der des Maharadscha von Puna.
Außer diesen liegen in der Agentschaft Vundelkhand noch 32 kleine, Tribut an England zahlende Vasallenstaaten
mit einem Gesamtareal von 16 500 und einer Bevölkerung, die bei den einzelnen von 2500-120000 Seelen abweicht. Acht dieser
Häuptlinge stammen von Tschatar-Sal, dem Gründer der Bundela-Herrschaft ab, und nur einer, der Nawwab von Vaoni (303 hkin
und 17055 E.), ist ein Mohammedaner. Centralisation ist vor andern Provinzen der Sitz altind.
Kultur gewesen. An dem Fürstenhofe zu Udfchain lebte der Dichter der Sakuntala, Kalidasa; einige Jahr- hunderte später
errichtete der Astronom Dschai- Singh sein Observatorium daselbst.
Diese Kultur ist aber längst untergegangen und Centralisation während der letzten Jahrhunderte der Schauplatz von
Krieg und Verwüstung nach allen Richtungen gewesen. Haupt- sächlich geschah dieses im 18. Jahrh, durch
das Entstehen des Reichs der Mahratten und seine zu- nehmende Macht. Hierzu kamen noch die Raub- und Mordzüge der Pindari.
Der Krieg der Englän- der gegen die letztern 1817 war ein Krieg derOrdnung gegen Unordnung und Anarchie. Durch Sir
John Malcolm wurde 1817-21 Ruhe und Sicherheit in allen Teilen des Landes hergestellt.
Centralisation (lat.), in polit. Hinsicht das- jenige System der Staatsverwaltung, bei welchem die einzelnen staatlichen Funktionen
von einem Central- punkte abhängen, von dort aus geleitet und bestimmt werden. Den Gegensatz zur Centralisation bildet
die Decen- tralisation (s. d.), welche für die einzelnen
Auf- gaben im Staatsganzen eine möglichst große Selb- ständigkeit in Anspruch nimmt. Die staatlichen Funktionen können
in weitem Umfange decentrali- siert sein: die Rechtsbildung, wenn innerbalb des Staates Verbände mit Autonomie zugelassen
sind (Gemeinden, Kirchen);
die Verwaltung, wenn die Staatsfunktionen Selbstverwaltungskörpern zur Er- ledigung überwiesen
sind (s. Selbstverwaltung);
da- Artikel, die mau unter C vermißt, siud uuter K aufzusuchen.
¶
forlaufend
41
gegen kann man von einer decentralisierten Rechts- pflege heutzutage nicht sprechen: das ^vstem der letz- tern im modernen
Staate ist trotz der Gliederung der Gerichte und des Instanzenzuges unbedingt centra- lisiert, denn der Begriff Decentralisation
fetzt Selb- ständigkeit des betreffenden Organs voraus. Die Central-Labour-Union tritt in Deutschland zuerst im Gegensatze
zur feudalen Zersplitterung und ibren Nachwirkungen resp. Überresten zu Tage. Zu diesen gehört das sog. Provinzialsystem
für die Landesverwaltung, nach welchem nicht nur jeder Teil des Gefamtgebietes sein eigenes öffentliches Recht und, wenn
überhaupt, seine eigenen Landstände, sondern auch seine eigene Verwaltung datte und die Einheit des Ganzen nur
in wenigen Fällen zur rechtlichen Geltung kam, viel- mehr thatsächlich nur auf der Person des Staats- oberhauptes beruhte:
das war z. B. das Verwal- tungssystem Friedrichs d. Gr. Unter solchen Um- ständen konnte jener Partikularismus, der, auf
die althergebrachte Selbständigkeit pochend, der orga- nischen Verbindung zu und mit einem grösiern Gan- zen
widerstrebte, dem Gedanken der ^taatseinheit siegreichen Widerstand leisten, übrigens war nach dem Provinzialsystem die Verwaltung
jedes einzel- nen Landesteils für sich mehr centralisiert, als dies nach dem modernen Centralisationssystem möglich ist,
während dem staatlichen Ganzen gegenüber das Provinzialsystem, trotz verschiedener, im Interesse der Einheit allmählich
durchgeführter Modifika- tionen, einen für die Dauer nickt haltbaren Grad der Decentralisation bezeichnet.
Sowie nun infolge dessen die Einheit der Verwaltung nach dem Real- system, d. h. nach Centralisierung verschiedener Ver- waltungsressorts,
angestrebt und nach und nach durchgeführt wurde (in Preußen geschah dies erst durch die große Steinsche Reformgesetzgebung),
so schien die Besorgnis vor den Gegnern dieser Einheit die Vernichtung aller Selbständigkeit der Teile,
von den Provinzen an durch alle Arten von Lokal- gemeinden hindurch und bis zur individuellen Frei- heit herab, wenigstens der
Staatsverwaltung und ihren Organen gegenüber, zu fordern. So entstand in manchen Ländern der centralisierte Polizeistaat,
insbesondere in Asterreich und Frankreich im Laufe des 17. und 18. Jahrh., d. i. die polizeiliche Kon- trolle
und Leitung des gesamten Lebens, und, als der prägnanteste Ausdruck dieser Richtung, der absolute Fürstenstaat (s. Absolutismus)
mit dem Princip «der Staat bin ich»samt seiner herrschen- den Bureaukratie.
Bei der Stärke
[* 51] dieser Richtung, welche sich zu ihrer Rechtfertigung an die antike, namentlich röm. Staats-
und Fürftenidee, fowie an die Autorität der Bibel
[* 52] und Kirche anlehnte, muß- ten die autonomen Gebilde des Mittelalters ent-
weder vollständig eingehen oder doch zur gänzlichen Ohmnacht abgeschwächt werden. Die Beseitigung der feudalen Privilegien,
die Aufhebung der weit ausgedehnten Autonomie der Gemeinden und Korporationen, die Unterwerfung der grundherrlichen
und ständischen Gewalten unter die Staatsgewalt bildet das Hauptmoment der Aus- bildung des modernen Staates. Je früher und
energischer dieser staatliche Umwandlungsprozeß sich vollzog, desto straffer wurde die Staatstbätigkeit centralisiert;
in Frankreich viel früher und in viel größerm Umfange als in Deutschland.
Die Fran- zösische Revolution namentlich that sich durch rück- sichtslose Beseitigung der noch vorbandenen
Reste provinzialer und kommunaler Selbständigkeit und
gutsherrlicher Verwaltungsbefugnifse hervor, und erst nach der völligen
Durchführung des konstitu- tionellen Systems begann man in Frankreich ein Verständnis dafür zu gewinnen, daß eine zu weit
getriebene Central-Labour-Union der Verwaltung Gefahren und Übel- stände im Gefolge habe. Doch ist bis zur Stunde die franz.
Verwaltung in hohem Grade centralisiert. In Teutfchland wurde die Central-Labour-Union nicht annähernd so streng durchgeführt wie
in Frankreich.
Die Schwäche des Reichs und die Vielzahl der deutschen Territo- rien hatte in dieser Beziehung, neben manchen Nach- teilen,
auch ihre guten Seiten. An Stelle der in Deutschland nie ganz überhörten Proteste gegen die Übergriffe
der Central-Labour-Union trat allmählich eine Klärung der Meinungen, wonach man es zwar aufgab, auf früber überwundene
Standpunkte zurückzukommen, aber doch auch, selbst von feiten der Fürsten und ibrer Regierungen, die Notwendigkeit einfah,
ein anderes System einzuführen, nämlich unter Erhaltung der politischen Central-Labour-Union administrativ zu decentralisieren.
Die namentlich seit dem Sturze Napoleons 1. und der Gründung des DeutschenBundes nicht obne Einfluß franz. und engl. Muster
eingeführten Re- präfentativverfaffungen mit verantwortlichen Res- sortministern, die genaue Bestimmung der Grenzen der
Staatsgewalt, insbesondere der administrativen, unter Wahrung der polit. und bürgerlichen Frei- beitsrechte,
die Aufnahme des Laienelements in den Dienst der Verwaltung, die Schonung geschichtlich begründeter und noch lebensfähiger,
nicht staatv- gefährlicher Partikularitäten, die Überlassung der Autonomie an die Gemeinden in ihren rein lokalen Angelegenheiten,
der Aufbau der ganzen Verwal- tung des Staates auf den natürlichen Gliederungen des Territoriums und die
Abwälzung einer größern Anzahl wichtiger Gegenstände zur Selbstverwaltung auf jene Gliederungen (vgl. die neuen Gemeinde-,
Armen-, Schulgesetze, die preuß. Kreis- und Provin- zialordnung u. s. w.), endlich die Überweisung der administrativ-streitigen
Sachen an besondere Ver- waltungsgerichtsböfe: das waren die hauptsäch- lichsten Mittel, die nach und nach, in mehr oder
minder vollkommener Form, die Übel eines unnatür- lichen Centralisationssystems zu heben bestimmt er-
scheinen, ohne daß sie die Aufgabe haben können, eine die Einheit und Kraft des Staates beeinträchtigende Decentralisation
zur Geltung kommen zu lassen.
Die Hauptschwierigkeit liegt darin, diejenigen Angelegen- heiten, welche eine selbständige und darum auch ver- schiedenartige
Behandlung und Erledigung seitens lokaler Behörden vertragen, ohne daß dadurch dieEin- beit und Kraft
des Staates gefährdet und allgemeine Interessen verletzt werden, herauszuheben und sie in geeigneter Weise dezentralisiert
verwalten zu lassen. (S. auch Centralverwaltung und Gemeinde.)
Vgl. Gneist, Verwaltung, Justiz, Rechtsweg u. s. w. (Berl.
1W9);
ders., Der Rechtsstaat (ebd. 1872; 2. Aufl. 1879).
Eentralifationssystem, s. Centralisation, Ka- serne und Krankenhaus.
[* 53] Zentralismus, das System der Centralisation (s. d.); Centralist,
Anhänger des Central-Labour-Union Eentralkafseanweisungen, s. Anticipation. Central-Labor Union (spr. ßsimträll lehb'r jubmön), die Vereinigung der
Gewerksckaftsvereine und Zweigvereine des Ordens der XniZiitL ok lalim- (s.d.) in Neuyork, welche sich organisiert hat, um
dahin zu wirken, daß aus ihrer Mitte Leute zu den Muni- cipal-, Staats- und Bundesämtern gewäblt werden.
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.
¶
mehr
Sie erstrebt achtstündigen Normalarbeitstag, Verbot der Kinderarbeit in den Fabriken u. s. w.
in der Physiologie jedes Organ des tierischen und des menschlichen Körpers, welches die Funktionen anderer
Organe reguliert und die letztern zu bestimmten wichtigen Lebensverrichtungen veranlaßt;
ein unmittelbar unter der Centralregierung in Kalkutta stehendes Hauptkommissariat des Indobritischen
Reichs. Die Centralprovinzen liegen fast in der Mitte der Vorderindischen Halbinsel zwischen 17° 50' und 24°
27' nördl. Br. sowie 76° und 85° 15' östl. L., werden nordwestlich von der polit.
Agentschaft Centralindien, nordöstlich von der Lieutenant-GouverneurschaftBengalen, östlich und südöstlich von der Präsidentschaft
Madras,
[* 56] südlich und südwestlich von Haidarabad und westlich von Berar begrenzt. Sie enthalten ein Gesamtareal von 315 864 qkm,
von denen 218 704 den Engländern unmittelbar unterworfen sind, 97 160 aber einer Anzahl kleinerer Vasallenstaaten
angehören.
Oberflächengestaltung und Erzeugnisse. Den größten Teil nimmt wellenförmiges, nicht selten plateauförmiges Hügelland
ein. Aus wirklichem Gebirgslande bestehen die Centralprovinzen sowohl in ihrem nördlichsten, sich weit in das Gebiet
Centralindien (s. d.) einschiebenden Teile durch die östl. Fortsetzung der Windhjakette, die sog.
Kaimur-Range, als auch in ihren südlichsten und westlichsten Teilen, wo sich die westl. Stufen der östl.
Ghat in sie hineinerstrecken.
Auch werden die Centralprovinzen durch die halbbogenförmig von W. nach O. streichende Kette des Satpuragebirges in eine kleinere nördliche
und größere südl. Hälfte geteilt. Das Satpuragebirge bildet mit der östl.
Hälfte der Windhjakette ein breites, von dem die Grenze zwischen den Centralprovinzen und Centralindien
bildenden mittlern Teile der Narbada durchströmtes Thal.
[* 57] Die größte zusammenhängende Ausbreitung von Flachland in den Centralprovinzen ist
die Ebene von Tschatißgarh. Diese wird nördlich von dem mittlern und obern Laufe der Mahanadi, dem Hauptstrome der Centralprovinzen, umfaßt.
Außerdem werden die Centralprovinzen im S. von der Sabari, Indrawati und Wain-Ganga, linken Nebenflüssen der Godawari,
bewässert, deren unterer Lauf einen Teil der Grenze gegen Haidarabad bildet und deren östl. Arm, die Wardha, die Centralprovinzen von Berar
trennt. Die Narbada gehört nur mit ihrem obern Stromgebiete den Centralprovinzen an. Der in Kulturzustand befindliche
Boden verhält sich zu dem Gesamtareal wie 1:4,67, der noch kulturfähige wie 1:3,411, der vorläufig nicht kulturfähige
wie 1:2,140. Diesen letztern Teil nehmen hauptsächlich undurchdringliche Wälder und von Tigern und Schlangen
[* 58] bevölkerte Dschangal
ein.
Die fruchtbarsten, bestbebauten und dichtest bevölkerten Gegenden sind die Flußgebiete, die Ebene von
Tschatißgarh und das Land zwischen dem Satpuragebirge und der Wardha. Bodenerzeugnisse sind Baumwolle,
[* 59] Reis, Mais, Weizen,
Zuckerrohr, Ölsamen, Farbstoffe (namentlich Saflor), Opium, verschiedene Baumharze sowie Bau- und Nutzholz. Ungemein zahlreiche
Bienenschwärme liefern Wachs. In den nördl. Abhängen des Satpuragebirges finden sich Eisenerze und Steinkohlen. Das Klima
ist heiß und, bis auf die höher gelegenen Teile, wenig gesund.
Die Bevölkerung
belief sich 1891 auf 12 994 805 Seelen, d. i. 40 auf 1 qkm, von denen 10 784 291 auf den unmittelbar unter
der engl. Regierung stehenden Teil, 2 160 511 aber auf die zu den Centralprovinzen gehörenden Vasallenstaaten (mit 97 160 qkm)
entfielen. Der wichtigste der Vasallenstaaten ist Bastar mit 33 699 qkm und 310 884 E. Die Bevölkerung besteht hauptsächlich
aus Gond, welche vor derStiftung des Reichs von Dehli in diesen Gegenden unter einheimischen Fürsten 4 Staaten bildeten, sich
später aber mit Radschputen vermischten; einzelnen Mahrattenstämmen, wie die Kunbi; Hindu, wie die Kurmi,
Katschi, Pomwar und Bagri, sowie auch aus hindustan.
Stämmen aus dem Dekan. Die Zahl der Mohammedaner, Parßi, Perser und anderer Fremdlinge unter ihnen ist nur sehr gering. Der
Religion nach zerfiel nämlich 1891 die gesamte Bevölkerung in 1 0489 620 Hindu, 2 081 721 Angehörige unkultivierter
Stämme, 49 212 Dschain, 309 479 Mohammedaner, 13 308 Christen, 781 Buddhisten, 173 Sikh, 781 Parßi und 176 Juden. Die herrschenden
Sprachen sind das Hindi im N. und O., im S. das Telugu, im W. das Mahrattische; in den abgelegenen Gegenden wird die Sprache
[* 60] der Gond gesprochen. Die allgemeine Umgangssprache und jedem verständlich ist das Hindustani oder Urdu.
Die Hauptbeschäftigungen der Bevölkerung sind Ackerbau und Rindviehzucht. Der Handel ist unbedeutend; die Industrie und ebenso
die Technik stehen auf niedriger Stufe.
Verwaltung und Verkehr. Die Centralprovinzen wurden gebildet und erweitert. Sie bestehen
aus den 4 Unterabteilungen (engl. Divisions) Tschatißgarh mit 3, Dschabalpur,
Nagpur und Narbada mit je 5 Distrikten; bis 1878/79 gehörte dazu ferner der selbständige Distrikt Ober-Godawari, der jetzt
zu Madras gehört. Verwaltungschef der Provinz ist der zu Nagpur residierende Oberkommissar (engl. Chief Commissioner), während
an der Spitze jeder Division Kommissare (engl. Commissioners) stehen und an der von Ober-Godawari
ein deputierter Kommissar (engl. Deputy Commissioner) gestellt ist.
Die zu den Centralprovinzen gehörenden 15 Vasallenstaaten sind: Kawarda, Sakti, Kanker, Kairagarh, Kondka oder Tschuikadan, Nandgaon, Bamra,
Karond oder Kalahandi, Patna, Raigarh, Rairakol, Sarangarh, Sonpur, sämtlich zu der Division Tschatißgarh, sowie Makrai
zu der Division Narbada gehörend, und Baßtar. Hauptorte sind Nagpur, Sitz der höchsten Verwaltungsbehörden,
mit (1891) 117 014, Dschabalpur mit 84 481 E., Kampti mit 43 159, Sagar mit 44 674, Burhanpur mit 32 252 und Raipur mit 23 759 E.
Den inländischen Verkehr sowie den mit den benachbarten Provinzen und der Seeküste vermitteln teils
Landwege in der Länge von 3345 km, teils die genannten, innerhalb der Centralprovinzen in der Gesamtlänge von 1693 km
schiffbaren Flüsse, teils aber auch mit 378 km die Great-India-Peninsula-Eisenbahn, die sich mit ihrem Hauptzweige von Bombay
durch das Narbadathal nach NO., mit einem Nebenzweige aber direkt nach Nagpur erstreckt. Die Ausfuhr der
Bodenerzeugnisse geschieht aus dem westl. Teile hauptsächlich nach Bombay, aus dem östl. Teile aber auf der Mahanadi und Godawari
nach den Hafenorten an ihren Mündungen.
Als man wahrnahm, daß die Fixsterne
[* 61] ihren Ort nicht für alle Zeiten unverändert
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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mehr
festhalten, sondern ebenfalls Bewegungen zeigen (s. Eigenbewegungen), tauchte auch bald die Vermutung auf, daß, ähnlich wie
die Körper unsers Sonnensystems sich um die Sonne bewegen, sich auch das ganze uns sichtbare Fixsternsystem um einen gemeinsamen
Centralkörper, die Centralsonne, bewege. Die Centralsonne glaubte man im Sirius oder im Nebelfleck des Orion suchen zu müssen.
Wissenschaftlich näher getreten ist dieser Frage zuerst J. H. Mädler. Auf Grund seiner Untersuchungen über die Eigenbewegungen
der Fixsterne verwirft er die Idee einer eigentlichen, alle andern Sterne an Masse weit überragenden Centralsonne und sucht den Schwerpunkt
[* 63] unsers Fixsternsystems nahe dem Centrum der Plejadengruppe im Sternbild des Stiers.
Die Plejaden bezeichnet er als Centralgruppe und Alkyone als den Stern, der unter allen übrigen die größte Wahrscheinlichkeit
für sich habe, die Centralsonne zu sein. Die Umlaufszeit unsers Sonnensystems um den Centralpunkt berechnet er zu 20 Mill. Jahren.
Diese Schlüsse zieht Mädler, da er nachgewiesen zu haben glaubte, daß mit zunehmender Entfernung von
Alkyone die Eigenbewegungen der Fixsterne immer häufiger und größer würden. Indessen hat namentlich Centralsonne A. F.Peters das Haltlose
von MädlersAnnahmen vollkommen überzeugend nachgewiesen, sodaß der Gedanke einer Centralsonne heutigentages als beseitigt gelten dürfte.
Maßgebend ist namentlich der Umstand, daß sich nach unserer heutigen Kenntnis in den Eigenbewegungen
der Fixsterne keinerlei Regelmäßigkeiten zeigen, was jedenfalls der Fall sein müßte, wenn die Fixsterne sich in kreisähnlichen
Bahnen um einen gemeinsamen Schwerpunkt bewegten. Als sicher kann nur angenommen werden, daß unser Sonnensystem eine fortschreitende
Bewegung im Weltraum hat. Ferner ist es wahrscheinlich, wenn man die Anziehung der übrigen Massensysteme
im Weltraum in Betracht zieht, daß die Richtung dieser Bewegung nicht immer die gleiche bleibt, sondern sich im Laufe der
Zeit ändern wird; allein die Dimensionen der Sonnenbahn dürften so gewaltige sein, daß für eine Zeitdauer selbst von Jahrhunderten
die Sonne für uns andauernd nach demselben Punkt des Himmels sich hinzubewegen scheint. (S. Apex.) Bezüglich
der Mädlerschen Schriften s. Mädler.
astronomische, ist die Sternwarte
[* 64] in Kiel.
[* 65] An diese werden infolge einer internationalen Vereinbarung
der Astronomen alle Kometen- und Planetenentdeckungen und überhaupt alle besonders wichtigen astron.
Entdeckungen gemeldet,
von denen es wünschenswert ist, daß sie behufs weiterer Verfolgung rasch bekannt werden.
Von Kiel aus
erfolgt dann Mitteilung an die andern Sternwarten.
[* 66]
AndereVereinigungen sind bald nach der Begründung der Centralstelle beigetreten. Außerdem sind die Stadtverwaltungen einer
Reihe größerer Städte Mitglieder der Centralstelle. In der konstituierenden Sitzung waren die königlich
preuß. Minister für Handel und Gewerbe und für öffentliche Arbeiten durch Kommissarien vertreten. Später haben ferner der
königlich preuß. Kriegsminister und die königlich preuß.
Minister des Innern, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten,
wie endlich das Reichsamt des Innern, das Reichspostamt und das Reichsmarineamt Kommissarien für die Centralstelle
ernannt.
Einzelne Firmen und Persönlichkeiten, die sich auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege bewährt haben, können als außerordentliche
Mitglieder der Centralstelle beitreten. Die Angelegenheiten der Centralstelle werden von einer Delegiertenversammlung, einem
Vorstande und einem Geschäftsführer wahrgenommen. Die Delegiertenversammlung besteht aus Vertretern der
angeschlossenen Vereine, Körperschaften und Behörden; die außerordentlichen Mitglieder haben in derselben beratende Stimme.
Der Vorstand besteht aus acht von der Delegiertenversammlung zu wählenden Mitgliedern, zwei Regierungskommissarien und zwei
von diesen zehn zu kooptierenden Mitgliedern, welche aus der Zahl der durch Sachkunde oder praktische Verdienste um die Arbeiterwohlfahrt
ausgezeichneten Männer zu wählen sind, und ernennt einen Geschäfts- und einen Kassenführer. Ersterm
sind Hilfsarbeiter und Bureaubeamte beigegeben. Die erforderlichen Mittel werden durch Jahresbeiträge der angeschlossenen
Vereine, Behörden und der außerordentlichen Mitglieder sowie auch durch einen Staatszuschuß ausgebracht. - Zu den Aufgaben,
denen die Geschäftsthätigkeit der Centralstelle m erster Linie gewidmet ist, gehören:
1) Die Sammlung, Sichtung, Ordnung und Katalogisierung von Beschreibungen, Statuten und Berichten über Einrichtungen, welche
zum Besten der unbemittelten Volksklassen getroffen sind. Mit der Einrichtung eines Wohlfahrtsmuseums, die diesem Zweck in
erweitertem Maße dienen soll, wurde begonnen.
3) Mitteilung über bemerkenswerte Erscheinungen auf dem Gebiete der Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen und der Gewerbehygieine.
Diesem letztern Zwecke dient hauptsächlich die monatlich zweimal erscheinende Korrespondenz der Centralstelle, die Mitteilungen
aus allen Gebieten der socialen Fürsorge enthält. Mitarbeiter derselben sind sachverständige Referenten für die
Einzelgebiete und Korrespondenten, welche die verschiedenen örtlichen Bezirke, einschließlich des Auslandes, vertreten. Ferner
sind als litterar. Korrespondenten die preuß. und außerpreuß. Fabrikaufsichtsbeamten, eine
Anzahl von Leitern der fiskalischen Betriebe im Ressort des Handelsministeriums, des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten,
des Kriegsministeriums, des Reichsmarineamtes
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K anzusuchen.]
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