einrückte, Kriegsdienste. Er war 1828 Oberst eines
Regiments und kämpfte gegen
DomMiguel, bis er auf Madeira
[* 2] der Übermacht
unterlag. Als
Dom Pedro 1832 in
Portugal
[* 3] landete, war Bomfim einer der ersten, die sich unter seine Fahne stellten. Er zeichnete
sich als
General im
Kriege gegen den
Usurpator aus, stand auch als konstitutionell Gesinnter in den innern
Kämpfen der nächsten Jahre auf seiten der Königin. Nachdem er im Sept. 1837 den absolutistischen
Aufstand in Gemeinschaft
mit Bandeira niedergeschlagen hatte, übernahm er im
Kabinett des letztern das Kriegsministerium.
Von den Absolutisten und Radikalen angefeindet, sah er sich jedoch 1841 veranlaßt, sein
Portefeuille
niederzulegen. Nach dem
Siege der Absolutisten im Jan. 1842 beschränkte sich Bomfim mit seinen Parteigenossen anfangs auf die
parlamentarische Opposition. Als jedoch das Ministerium
Costa-Cabral die Cortes auflöste, begann er zu Gunsten
der Verfassung
von 1837 den offenen Kampf gegen die Regierung, sah sich aber genötigt, zu kapitulieren und
nach
Spanien zu flüchten.
Später beteiligte sich an der
Erhebung gegen das Ministerium Saldanha, stellte sich an die
Spitze des aufständischen Landvolks
in den
Provinzen, schlug die königl.
Truppen im Nov. 1846 bei Marcella, unterlag aber 22. Dez. gegen Saldanha bei
Torres-Vedras
und wurde durch ein Kriegsgericht zur Deportation nach
Afrika
[* 4] verurteilt. Die
Amnestie vom Mai 1847 öffnete
ihm die Rückkehr nach
Portugal. Ende 1848 beteiligte er sich nochmals an den polit. Kämpfen, zog sich aber seitdem vom öffentlichen
Schauplatz zurück und starb
oder Zalt-Bommel, Stadt in der niederländ.
Provinz Geldern, 15 km nordnordwestlich von
Herzogenbusch, links der Waal, in welcher hier noch Ebbe und
Flut der Nordsee bemerkbar sind, und an der Linie
Bortel-Utrecht
der Niederländ. Staatsbahnen,
[* 5] hat (1890) 3978 E., Post,
Telegraph,
[* 6] ein schönes Rathaus, eine reform.
Kirche mit vorzüglicher
Orgel, Freskomalereien und hohem
Turm
[* 7] sowie etwas
Industrie. - Ehemals war Bommel eine sehr starke Festung,
[* 8] die 1598 von den
Spaniern unter
Mendoza vergeblich belagert, 1672 aber von den
Franzosen nach tapferer Gegenwehr genommen wurde.
Die nach der Stadt benannte, 26 km lange und bis 9 km breite, fruchtbare und weidereiche
Insel, Bommeler Waard (Werder), wird
dadurch gebildet, daß sich die Maas, nachdem sie 7 km oberhalb Bommel mittels des Sanct-Andrieskanals
die Waal berührt hat, in einem nach
Süden gewandten
Bogen
[* 9] über
Crevecoeur fließt und dann erst, 19 km unterhalb der Stadt,
bei der Festung Woudrichem oder Woerkum, mit der Waal vereinigt. An der Westspitze des Werders liegt
das Schloß oder
Fort Loevenstein, berühmt als Gefängnis (1619) der Pensionäre
Hugo Grotius von Rotterdam
[* 10] und Hogerbeets
von
Leiden,
[* 11] an der Ostspitze die St. Andriesschanze, welche die
Spanier zu Ende des 16. Jahrh. als Trutz-Bommel erbauten. Die
Schanze wurde von den
Franzosen unter Delmas bestürmt und erst 27. Dez. der ganze Werder erobert.
Letzterer war im Dez. 1813 von den
Franzosen stark befestigt, mußte aber vor dem preuß.
General von
Bülow geräumt werden.
Majo-Bomokandi, linker Nebenfluß des
Uelle im centralafrik.
Gebiet der
Niam-Niam, zwischen 3 und 4° nördl.
Br. und 26 und 29° östl. L. von Greenwich, nimmt links
mehrere Zuflüsse
auf und ist sehr wasserreich. An seinem Oberlaufe wohnen
Monbuttu.
Das Gebiet des Bomokandi wurde von
Junker und
Casati erforscht.
1)
Kreis
[* 12] (Landratsamt in Wollstein) im preuß. Reg.-Bez.
Posen,
[* 13] hat 1036,41 qkm, (1890) 58 714 E., 6
Städte, 108 Landgemeinden
und 39 Gutsbezirke. - 2) Bomst, poln. Babimost, Stadt im
Kreis Bomst, 12 km südsüdwestlich von
Bentschen, in 60 m
Höhe, an der kanalisierten Faulen
Obra und zwischen Seen, an der Linie
Guben-Bentschen-Posen
(Märkisch-PosenerBahn) der
Preuß.
Staatsbahnen, hat (1890) 2141 E., darunter 972
Evangelische und 90 Israeliten, Post,
Telegraph, 2 kath., 1 evang.
Kirche,
Synagoge, Rathaus und kath. Hospital; Spiritusbrennereien,
Wein-, Hopfen- und Obstbau, Schuhfabrikation und Pferdehandel.
Entscheidungen des Reichsgerichts Bd. 8, Nr. 8. Bon du
trésor, Schatzscheine, heißen in
Frankreich die seit 1824 (als bons royaux) in Gebrauch gekommenen, übertragbaren und verzinslichen,
eine Zahlungsfrist von 3, 6 und 12
Monaten vorbehaltenden
Anweisungen auf den öffentlichen Schatz, mit denen
bei augenblicklichem Geldmangel
Verbindlichkeiten des
Staates berichtigt oder
Vorschüsse bei der
Bank erhoben werden. Sie lauten
auf den Inhaber und sollen sichere, aber noch ausstehende Jahreseinnahmen für den Fall eines ungewöhnlichen Bedarfs sofort
verfügbar machen.
Die Bon du trésor, welche zu der schwebenden oder Flottierenden Schuld (s. d.)
des
Staates gerechnet werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Staatsanleihescheinen, abgesehen
von der Form ihrer
Ausstellung, teils durch die kürzere Einlösungsfrist, teils durch den Umstand, daß sie nicht zur
Deckung
eines eingestandenen Deficits bestimmt sind. Das Budgetgesetz bestimmt jedes Jahr den zulässigen Betrag der Emission (früher
250, jetzt 400 Mill.
Frs.), den Zinsfuß aber regelt der Finanzminister nach der
Lage des Geldmarkts. Auch
in England besteht der Brauch, durch Schatzscheine
(Exchequer Bills, s. d.,
ExchequerBonds und Treasury
Bills) Staatseinkünfte
vorwegzunehmen, ebenso in
Rußland (sog.
Serien), in den
Niederlanden, in
Belgien
[* 16] und im
DeutschenReiche, wo z. B. durch das
Budget
für 1891/92 die zulässige Emission von «Schatzanweisungen»
auf 100 Mill. M. festgestellt wurde.
auch Tamasii-no-matsuri oder
Tama-matsuri, das Laternenfest, welches in
Japan
[* 17] den 13., 14., 15. und 17.
Tag des
siebenten
Monats gefeiert wird. Es ist eine Art
Totenfest, an welchem den
Ahnentafeln der Verstorbenen Opfer dargebracht werden. 30
Tage
vor und nach dem 15. wird jeden
Abend eine Papierlaterne vor dem Hause angezündet.
Bona vacantia, herrenlose
Güter. - In der Sprache
[* 19] der röm. Rechtsquellen bezeichnet Bona das Vermögen, also die Gesamtheit
der Aktiva und Passiva eines Menschen.
(frz. Bône), feste Hafen- und Hauptstadt des Arrondissements Bona (116 499 E.) und einer militär. Subdivision im
Depart. Constantine in Algerien,
[* 20] 156 km im NO. von Constantine, an der Mündung des Seybouse und an der
Westküste des geräumigen, durch ein im N. vorgelagertes Vorgebirge geschützten Golfs von am Fuße des bewaldeten Edugh
(1004 m) gelegen, hat (1891) 30 806 E., darunter 10 703 Franzosen und etwa 10000 Italiener, besteht aus der amphitheatralisch
sich erhebenden Oberstadt und der Unterstadt, und ist jetzt fast ganz in europ.
Stil umgebaut, mit Quais und Promenaden umgeben und durch eine Wasserleitung
[* 21] reichlich mit Fontänen und Brunnen
[* 22] versehen.
An der Nordseite liegt außerhalb der Ringmauer auf einem 105 m hohen Hügel die Citadelle oder Kasbah, ursprünglich von
KaiserKarl V. 1535 erbaut, von den Franzosen eingenommen; seit 1850 ist sie Staatsgefängnis
für Deportierte. Bona ist der Sitz der Arrondissements- und Militärbehörden, eines Civil- und Friedensgerichts, einer Handelskammer,
mehrerer Konsulate sowie der Akademie d'Hippone, hat ein Kommunal-Collège, mehrere kath., je eine prot., jüd.
und arab.-franz. Schule, schöne kath.
und prot.Kirche, Synagoge, mehrere Moscheen, ein sehenswertes Kloster der Barmherzigen Schwestern, Kaserne, Militär- und Civilhospital
sowie eine Bank, zwei Zeitungen und ein Theater.
[* 23]
In der nahen fruchtbaren Seybouse-Niederung zahlreiche Oliven-, Tabak-, Wein- und Obstpflanzungen, Korkeichenwaldungen, Getreidefelder,
Öl- und andere Mühlen,
[* 24] eine Seidenspinnerei und verschiedene andere Fabriken. Der Dschebel Edugh liefert
Marmor
und gehaltvolle Eisenerze (jährlich für 6 bis 7 Mill. Frs.); bei Ain Mokra am Fetzarasee befindet sich ein reiches
Kupferbergwerk. Die Bedeutung B.s als Handelsplatz Westalgeriens steht der Constantines nicht nach und ist seit Errichtung
der Eisenbahn größer als die von Tunis. hat einen durch zwei Molen geschützten Vorhafen von 79 ha. mit
Leuchtturm und dahinter einen besonders zur Zeit der Korallenfischerei sehr besuchten Hafen von 10 ha. Der Hafen ist Stürmen
ausgesetzt und fast 7 km von der Stadt Bona entfernt.
Von Bona nach dem Bergwerk von Ain-Mokra führt eine 30 km lange Eisenbahn; eine andere verbindet Bona über
Gelma mit Constantine, eine dritte führt nach S. bis Tebessa. Dampfschiffe gehen regelmäßig nach Algier, Tunis und Marseille.
[* 25] Etwa 2 km im SSW. von Bona, dem alten Aphrodisium, liegen auf einer mit Oliven-, Orangen- und Feigenbäumen bewachsenen Anhöhe,
zwischen dem Seybouse (Ubus oder Rubricatus) und dem Wadi-Budschima, die 60 ha bedeckenden Ruinen des
alten Hippo-Regius (s. d.). -
altitalische und röm. Göttin des Segens der Erde und der Fruchtbarkeit überhaupt, mit andern Göttinnen dieser Art, wie
Maia, Terra und namentlich Fauna, nahe verwandt, wie sie denn bald Tochter, bald Gemahlin des Faunus genannt
wird. Mit ihr wurde später eine griech. Frauengottheit, Damia, gleichgesetzt und durch eigene
Priesterinnen verehrt. Ihr zu Ehren fand Anfang Dezember im Hause des jeweiligen höchsten Magistrats in Rom
[* 26] eine nächtliche
Festfeier statt, der nur Frauen anwohnen sollten und wo selbst Bilder männlicher Tiere verhüllt wurden;
nachdem dann ein Sühnopfer von Schweinen für das Wohl des Staates dargebracht war, trug die Feier, die Plutarch mit der
der orphischen Mysterien vergleicht, einen mehr ausgelassenen Charakter. Nach den Schilderungen Juvenals ward sie in der Kaiserzeit
oft in unsittlicher Weise begangen.
fides (lat., «der gute
Glaube») bedeutet soviel als Redlichkeit im Rechtsverkehr, Treu und Glauben. Es ist unmöglich, im Rechtsverkehr alles Einzelne
zu verabreden; ebenso unmöglich ist es, für alle die Fälle, auf welche sich die getroffene Verabredung nicht erstreckt,
durch das Gesetz im voraus Bestimmung zu treffen. Wo nun bei der Erfüllung des Vertrages solche nicht
vorgesehene Fälle auftreten, da darf man erwarten, daß jeder Kontrahent seinem Mitkontrahenten dasjenige gewährt, was
nach Treu und Glauben billig und rechtlich denkender Männer von ihm nach der ganzen Lage des Falles erwartet werden darf, nur
daß er umgekehrt nicht von ihm fordert, was er nach dem beiderseits bei Abschluß des Vertrages verfolgten
Zwecke und den sonst getroffenen Verabredungen ohne Arglist nicht beanspruchen kann. - In einem andern Sinn bezeichnet bona fides
die Redlichkeit des Erwerbes oder des Besitzes.
Wenn jemand eine Sache, welche ihm nicht gehört, verkauft, so ist der Käufer in gutem Glauben, wenn er den
Verkäufer für den Eigentümer hält und, ohne sich einer groben Fahrlässigkeit schuldig zu machen, halten durfte. Er ist
in bösem Glauben (mala fides), wenn er weiß oder wissen mußte, daß der Verkäufer nicht Eigentümer ist. Ebenso ist der
Käufer in bösem Glauben, wenn zwar der Eigentümer verkauft, der Käufer aber recht gut weiß, daß er
nicht verkaufen darf, z. B.
¶
mehr
weil der Verkäufer als Verschwender entmündigt ist, oder weil er infolge von Geisteskrankheit nicht verfügungsfähig ist,
oder weil die verkaufende Ehefrau nicht ohne Genehmigung ihres Ehemannes verkaufen darf. Der Käufer ist aber in diesen Fällen
in gutem Glauben, wenn er die Thatsachen, welche seinen Erwerb ausschließen, bei dem Erwerb nicht kannte.
Der redliche Erwerb gewährt in manchen Fällen die vollen Rechte des Eigentums- oder Rechtserwerbs: so wenn bewegliche Sachen
von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert sind, es sei denn, daß die Sachen vorher gestohlen oder verloren
waren (Handelsgesetzbuch Art. 306);
Inhaberpapiere können redlich erworben werden, obschon sie gestohlen waren
(Handelsgesetzbuch Art. 307).
Allein dabei ist nicht zu vergessen, daß der Erwerber sich bei seiner Annahme, der Verkäufer
sei zum Verkauf berechtigt, keiner groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben darf. Hatte die Polizei den Bankiers die
Nummern der ihrem Besitzer entwendeten Wertpapiere bekannt gegeben, oder waren diese Nummern in ausreichender Weise
öffentlich bekannt gemacht, und ein Bankier kauft später eins dieser Papiere von einem redlich aussehenden Manne, ohne daß
er das Verzeichnis der gestohlenen Papiere nachsieht, so ist der Bankier nicht redlicher Erwerber.
Ebenso erwirbt ganz allgemein der redliche Erwerber das Eigentum an ihm gezahltem Gelde, zumal wenn er es nicht
unentgeltlich erwarb (Preuß. Allg. Landr. I, 15, 8- 45; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 296; Deutscher Entwurf §. 879). Dem
wird in Landesgesetzen gleichgestellt der redliche Erwerb in einer öffentlichen Versteigerung (Preuß. Allg. Landr. 1,15,
§. 42; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 367). (S. Hand
[* 28] muß Hand wahren.) Nach Allg. Landrecht ist der redliche
Besitzer, welcher die Sache von einer unverdächtigen Person durch lästigen Vertragan sich gebracht hat, immer nur gehalten,
dieselbe dem Eigentümer gegen Erstattung dessen herauszugeben, was der Besitzer dafür geleistet hat (a. a. O. §. 25). Das
Grundeigentum wird erworben, wenn der Veräußerer im Grundbuch fälschlicherweise als Eigentümer eingetragen
war, der Erwerber aber in gutem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs erworben hat; nach dem preuß. Gesetz vom
§. 9, wenn er gegen Entgelt erworben hat.
In allen diesen Fällen kommt es auf den guten Glauben zur Zeit des Erwerbs an; die später erlangte Kenntnis
von dem Mangel des Erwerbsgeschäfts schadet nicht (mala fides superveniens non nocet). In andern Fällen schadet der spätere
Hinzutritt bösen Glaubens allerdings. Der redliche Besitzer erwirbt das Eigentum an den von ihm gezogenen Früchten des von
ihm besessenen fremden Grundstücks und er braucht, wenn er von dem Eigentümer auf Herausgabe belangt
wird, für die verzehrten Früchte nicht zu entschädigen.
Dies Recht hört von da ab auf, wo der Besitzer in bösen Glauben kommt. Der Besitzer in gutem Glauben haftet der Eigentumsklage,
der Erbschaftsklage u. s. w. in viel beschränkterm Umfang als der Besitzer in bösem Glauben. Das beschränkt sich auf den
Glauben zur Zeit des Besitzes. Solange der Besitzer gutgläubig ist, läuft gegen den Eigentümer die Verjährung
der Eigentumsklage. Das wird mit dem Eintritt des bösen Glaubens anders. Der redliche Besitz führt, wenn er ununterbrochen
fortgesetzt wird, zum Eigentumserwerb durch Ersitzung (s. d.), hier aber gilt
abweichend vom
röm. Recht der von der Kirche in das bürgerliche Recht eingeführte Satz: Mala fides superveniens
nocet. Der redliche Erwerber hat, wenn ihm die Sache abhanden gekommen ist, gegen den dritten Besitzer die der Eigentumsklage
nachgebildete publizianische Klage.
Die vorstehenden Sätze gelten in entsprechender Weise von dem redlichen Erwerb dinglicher Rechte, z. B. der Grunddienstbarkeiten
(Servituten), und in Beziehung auf den guten Glauben des Eigentümers an die Freiheit seines Eigentums von
dinglicher Belastung.
Der gute Glaube beruht auf einem Irrtum; da grobe Fahrlässigkeit, nach Preuß. Allg. Landrecht selbst mäßiges Versehen, den
guten Glauben ausschließt, so darf dieser Irrtum kein ganz unverzeihlicher sein. Im übrigen ist es gleichgültig,
ob derIrrtum sich auf Thatsachen bezieht; auch ein Rechtsirrtum kann den guten Glauben begründen. Das ist anders nach Preuß.
Allg. Landr. 1, 7, §. 14. Dasselbe stellt den «unrechtfertigen Besitzer», welcher aus Unkenntnis der Gesetze in der Gültigkeit
seines Besitztitels irrt, für die Regel dem Besitzer in bösem Glauben gleich.
Der Beweis der Unredlichkeit muß von dem Gegner geführt werden: Quilibet praesumitur bonus donec probetur contrarius. Doch
muß der Besitzer in vielen Beziehungen, wenn er die Vorteile des gutgläubigen Besitzers in Anspruch nehmen will, den Titel nachweisen,
auf Grund dessen er besitzt, d. i. das Rechtsgeschäft oder das Rechtsverhältnis, aus Grund dessen er den
Besitz erlangt hat. Wer dem Rechtsinhaber, z. B. dem berechtigten Erben gegenüber, welcher die Herausgabe fordert, sich auf
nichts weiter berufen kann, als daß er eben besitze, der gilt als bösgläubiger Besitzer (praedo). -
Vgl. Truttler, Bona fides im
Civilprozesse (Münch. 1892).
Francesco, ital. Geschichtsforscher, geb. zu
Livorno,
[* 29] widmete sich zu Pisa
[* 30] theol. und jurist. Studien und wurde 1827 Professor des Kirchenrechts, 1840 der Rechtsgeschichte,
trat 1852 an die Spitze der Centralleitung der neugestalteten Staatsarchive und entwickelte als Generalintendant aller toscan.
Anstalten eine ausgebreitete Thätigkeit. Er starb auf einer Villa bei Pistoja. Bonaini veröffentlichte,
teilweise mit Unterstützung anderer, die großen Werke: «Storie Pisanae» (2 Bde.,
Flor. 1844-45),
«Cronache e storie di Perugia dal 1150 al 1563» (2 Bde., ebd. 1850-51),
Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de, franz. Publizist und Philosoph, geb. zu Mouna
im Depart. Aveyron, wanderte 1791 nach Deutschland aus, kehrte aber unter Napoleon I. nach Frankreich zurück. Nach der Restauration
der Bourbons wurde er in die Deputiertenkammer gewählt, wo er sich zur ultramontanen Partei hielt. Nach der Julirevolution
zog er sich auf sein Schloß zu Mouna zurück, wo er starb. Bonald ist der Begründer
des Traditionalismus, der die Philosophie auf der Offenbarung begründen will. Die Sprache ist eine göttliche
¶
mehr
Schöpfung und deswegen hat das Wort, durch welches erst das Denken möglich wurde, an sich Beweiskraft; daher will ohne psychol.
Beobachtungen alles aus Worten und vor allen aus den Worten der göttlichen Offenbarung herleiten. Deswegen wird auch
seine ganze Philosophie durch die drei in der Offenbarung begründeten Worte: Ursache, Mittel, Wirkung beherrscht,
wobei sich überall die Ursache zum Mittel verhalten soll wie das Mittel zur Wirkung;
diese Formel wird auf alle Gebiete der
Philosophie angewendet. So ist in der Kosmologie Gott die Ursache, die Bewegung das Mittel, der Körper die Wirkung.
In der Staatslehre
ist die Regierung die Ursache, die Beamten das Mittel, die Unterthanen die Wirkung. In der Familie treten
Vater, Mutter, Kind in dieses Verhältnis. Seine Œvres complètes" erschienen in 12 Bänden (Par. 1817-19). -
Vgl. V. de Bonald,
De la vie et des écrits du Vicomte de Bonald (2. Aufl. 1853).
Louis Jacques Maurice de, franz. Prälat, Sohn des vorigen, geb. zu
Millau, erhielt seine Bildung im Seminar von St. Sulpice zu Paris,
[* 32] wurde 1817 Generalvikar und Archidiakonus zu Chartres und
darauf Feldprediger des Grafen von Artois. 1823 zum Bischof von Le
[* 33] Puy ernannt, entwickelte er bei dem Streite des hohen Klerus
mit der Magistratur (1852) als Organ der ultramontanen Partei Grundsätze von so fanatischer Intoleranz, daß er selbst den
Hof
[* 34] gegen sich verstimmte. 1839 wurde er Erzbischof von Lyon
[* 35] und Primas von Gallien und im März 1841 Kardinal.
Von nun an zeigte er sich als der eifrigste Vertreter des Ultramontanismus. Seine geharnischten Hirtenbriefe
über die neue Auflage von Dupins «Manuel du droit ecclésistique» (1860) und über
den Entwurf des neuen Unterrichtsgesetzes von Villemain veranlaßten leidenschaftliche Debatten in der Kammer und der Presse.
[* 36] Nach dem Staatsstreiche trat Bonald vermöge seiner Kardinalswürde in den neuen kaiserl.
Senat. Er starb zu Lyon. -
ein span. Wort, das Prosperität, großes Glück und schönes Wetter
[* 37] bedeutet, wurde von den mexik.
Bergleuten
zu Anfang 1874 zuerst in Nevada bei Entdeckung der reichen Silberminen (Comstock lodes) in Anwendung gebracht.
Seitdem wird
es als Bezeichnung für einen außerordentlich reichen Fund gebraucht;
Bonanza-Mann, Bonanza-Prinz ist
soviel wie ein durch unerwartetes Glück reich gewordener Bergmann und Minenbesitzer, mit der Nebenbedeutung von Emporkömmling.
oder Buonaparte ist der Name der cors. Familie, aus der die franz. Kaiserdynastie hervorging. Daß sie röm.
oder griech. Ursprungs sei, von der gens Ulpia abstamme oder mit dem Kaiserhause der Komnenen verwandt sei, ist unbegründet.
In Italien
[* 38] (Florenz,
[* 39] Treviso, San Miniato, Sarzana, auch in Bologna und der Lombardei) finden sich seit dem 12. Jahrh.
verschiedene Familien mit diesem Geschlechtsnamen, die besonders in der florentin. Geschichte
auftreten.
Einen Niccolo Bonaparte, Edelmann und Professor zu San Miniato im 16. Jahrh., bezeichnet man als den Verfasser der Komödie «La
vedova» (Flor. 1568; Par. 1803),
und dem Toscaner Giacomo oder Jacopo Bonaparte wird das «Ragguaglio
storico di tutto l'occorso giorno per giorno nel sacco di Roma
[* 40] dell' anno 1527» (angeblich Köln
[* 41] 1756; französisch, Par.
1809; auch von Ludwig Bonaparte,
Exkönig von Holland, Flor. 1830, herausgegeben) zugeschrieben. Die florentin.
Linie Bonaparte erlosch mit dem Tode des Kanonikus Filippo Bonaparte. Seit Gabriel Bonaparte, aus Sarzana kommend,
sich 1569 zu Ajaccio niederließ und an den Seezügen gegen die Barbaresken teilnahm, galten die Bonaparte als ein Patriciergeschlecht
jener Stadt.
Der Zusammenang zwischen den verschiedenen Bonaparte steht zwar keineswegs fest, doch wurde 1771 von den toscanischen
Bonaparte die Verwandtschaft mit ihren cors. Namensvettern gerichtlich anerkannt. Mitte des 18. Jahrh.
waren noch drei männliche Glieder
[* 42] der Familie Bonaparte zu Ajaccio übrig: der Archidiakon Luciano Bonaparte, dessen Bruder Napoleone (die
Urenkel jenes Gabriel und beider Neffe Carlo, der Sohn des frühverstorbenen Giuseppe. Dieser hatte sich 1757 vom Großherzog
von Toscana seinen Adel bestätigen lassen, den später auch das franz. Heroldsamt anerkannte.
-
Vgl. La storia genealogica della famiglia Bonaparte, scritta da un Samnitiatese (Flor.
1847);
Stefani und Baretta, La antichità dei Bonaparte (Vened. 1857);
Rapetti, Quelques mots sur les origines des Bonaparte (Par. 1858);
Reumont, Beiträge zur ital. Geschichte, Bd. 4 (Berl.
1855);
Leynadier, Histoire de la famille de Bonaparte (Par. 1866);
Kleinschmidt, Die Eltern und Geschwister Napoleons
I. (Berl. 1878);
In dritter Ehe vermählt mit Giustina Marquise Baldelli.
Carlo Bonaparte, geb. zu Ajaccio, der Vater desKaisers Napoleon I., erhielt eine sorgfältige Erziehung,
studierte dann zu Pisa die Rechte, verheiratete sich bald nach seiner Rückkehr, im März 1767, mit Lätitia Ramolino und
begab sich 1768 mit seiner Familie, darunter sein Oheim Napoleone, nach Corte, um hier den General Paoli (s. d.) im Kampfe
gegen die Franzosen zu unterstützen. (S. Corsica.)
[* 46] Nach der Niederlage der Corsen zu Ponte-Nuovo 1769 begleitete
Bonaparte den Clemente Paoli, Bruder des Generals, nach Niolo, von da nach Vico, um eine neue Erhebung zu beginnen. Als aber die Paoli
Corsica verließen, erklärte sich Bonaparte für Frankreich. Nachdem die neue Regierung eingerichtet war, verweigerten
die Corsen die Steuern, weil sie sämtlich Edelleute zu sein behaupteten. Ludwig XV. ließ 400 cors. Familien als adlige
¶
mehr
auswählen (1771), worunter sich die Familie Bonaparte befand. Durch den Einfluß des franz.
Gouverneurs Marboeuf wurde Carlo Bonaparte 1773 zum königl. Rat und Assessor der Stadt und ProvinzAjaccio ernannt. 1777 ward er Mitglied
der cors. Adelsdeputation, die an den franz. Hof ging. Bonaparte nahm seine zwei ältesten Söhne, Joseph und Napoleon,
für die er Freiplätze im Seminar zu Autun und in der Militärschule zu Brienne zugestanden erhalten hatte, mit nach Frankreich.
Ein Erbschaftsprozeß führte ihn 1784 nochmals dahin.
Jetzt nahm er seine Kinder, Lucian und Elisa, mit; die letztere hatte eine Freistelle im Erziehungsinstitut St. Cyr erhalten.
Carlo Bonaparte starb in Montpellier.
[* 48] Aus seiner Ehe mit Lätitia hinterließ er 8 Kinder (s. oben
die Übersicht), die man mit ihren Nachkommen in Rücksicht auf Napoleon I. im allgemeinen als Napoleoniden zu bezeichnen
pflegt. Successionsrechte auf den franz. Thron
[* 49] erhielten durch die Volksabstimmung und den Senatsbeschluß vom
außer Napoleon, nur dessen BrüderJoseph und Ludwig mit ihren Nachkommen, während Lucian und Hieronymus ausgeschlossen wurden,
weil sie sich gegen den Willen des Kaisers verheiratet hatten.
Indes wurde Hieronymus, der sich auf Befehl des Kaisers von seiner Gattin trennte, durch ein Senatskonsult vom als
franz. Prinz und etwaiger Thronerbe anerkannt. Bei der Proklamation der
Zusatzakte vom soll zwar Napoleon I. die Absicht gehabt haben, auch seinem Bruder Lucian das Successionsrecht in
aller Form zu verleihen, doch wurde dieser Akt nicht vollzogen. Die Nachkommen Ludwig B.s behielten demnach, da der älteste
Bruder Napoleons I., Joseph, keine Söhne hatte, ihr Vorrecht, und auch durch das Dekret vom wurde
die eventuelle Thronfolge nur der Linie des Hieronymus, nicht der des Lucian zugesprochen.
Die Gattin Carlo B.s, Maria Lätitia Ramolino, aus einem Patriciergeschlecht von Ajaccio, geb. zeichnete sich
durch seltene Schönheit wie durch Verstand und Willenskraft aus. Als 1793 Corsica durch die Paoli unter
brit. Botmäßigkeit geriet, während die Familie Bonaparte die Partei des revolutionären
Frankreich ergriffen hatte, flüchtete sie mit ihren Kindern nach Marseille, wo sie in großer Dürftigkeit von der Pension
lebte, die der Konvent den cors. Flüchtlingen gewährte.
Erst nachdem Napoleon seine Feldzüge begonnen hatte, kam sie in bessere Verhältnisse. Nach dem 18. Brumaire (1799) zog sie
nach Paris; 1804, mit Napoleons Thronbesteigung, erhielt sie den Titel «Madame Mère» und einen glänzenden Hofstaat. Bescheiden,
ihres frühern Mißgeschicks eingedenk, sparte sie für künftige schlimmere Tage. Sie blieb durchaus
Corsin und sprach auch französisch schlecht und mit cors. Accent. Der Kaiserin Marie Luise war sie abgeneigt. Nach dem Sturze
Napoleons lebte sie mit ihrem Stiefbruder, dem Kardinal Fesch (s. d.), im Winter zu Rom, im Sommer zu Albano. Sie starb -
1) Joseph Bonaparte, geb. zu Corte auf Corsica, erhielt seine Bildung im Seminar zu Autun. Den Plan, in die Armee zu treten,
gab er 1785 beim Tode seines Vaters auf, studierte in Pisa und ließ sich 1788 in Ajaccio als Advokat nieder.
Er schloß sich, wie seine Brüder, an Paoli (s. d.) an, mußte aber 1793 nach dem Bruch mit diesem Corsica verlassen und mit
den Seinen in der Provence eine Zuflucht suchen. Nach der erfolgreichen Belagerung von Toulon,
[* 50] die seinem
Bruder Napoleon zur Geltung verhalf, zum Kriegskommissar in Marseille ernannt, heiratete Bonaparte eine Kaufmannstochter,
Julie Clary (s. unten), und lebte zumeist in Genua.
[* 51] 1796 begleitete er Napoleon im ital.
Feldzuge, der ihm den Auftrag verschaffte, die Verwaltung Corsicas nach Abzug der Engländer zu reorganisieren.
Im März 1797 wurde er Gesandter beim Herzog von Parma,
[* 52] Anfang Mai in Rom, das er nach des Generals Duphot Ermordung Ende Dezember
verließ. Von einem cors. Departement in den Rat der Fünfhundert gewählt, bewahrte er eine gemessene Haltung, trat auch
aus, kurz bevor sein Bruder (Okt. 1799) aus Ägypten
[* 53] zurückkehrte, half aber heimlich sehr wesentlich
mit, durch Verbindung mit Sieyès u. a. eine Änderung der Verfassung herbeizuführen.
Nach dem 18. Brumaire ernannte ihn sein Bruder zum Staatsrat und Tribun. Er ward 1800 Bevollmächtigter für den Abschluß eines
Freundschafts- und Handelsvertrags mit den Vereinigten Staaten
[* 54] von Amerika,
[* 55] sodann bevollmächtigter Minister
beim Friedenskongreß zu Lunéville. Als solcher unterzeichnete er den Frieden und 1802 den mit England zu Amiens.
[* 56] Zugleich leitete er nebst Cretet und Bernier die Unterhandlungen mit Kardinal Consalvi, Erzbischof Spina und Pater Caselli über
das Konkordat vom Als Napoleon Kaiser geworden war, ward Joseph zum Inhaber der Senatorie Brüssel,
[* 57] zum Großoffizier der Ehrenlegion, endlich zum franz. Prinzen und Großwahlherrn von Frankreich erhoben.Die Krone des «Königreichs
Italien», die ihm Napoleon antrug, schlug er aus, da er sein Anrecht auf den franz.
Thron nicht opfern wollte.
Vor seiner Abreise von Neapel, 23. Mai, machte er, noch ehe Murat an seine Stelle trat, die eiligst entworfene Konstitution des
Reichs bekannt. Am 7. Juni kam Joseph nach Bayonne, am 20. Juli zog er, während die Revolution in allen Provinzen aufflammte, in Madrid
[* 60] ein, am 31. Juli mußte er wieder bis hinter den Ebro zurückweichen. Napoleon gewann dann im Winterfeldzuge
von 1808 Madrid und seinem Bruder den Thron wieder. Doch genoß Joseph als Monarch sehr wenig Ansehen. Die Generale, die von
Napoleon unmittelbar ihre Befehle erhielten, waren die Herren, er selbst ein Schattenkönig, von jenen
mit Geringschätzung, von Napoleon mit Zorn und Drohbriefen überhäuft, da der Kaiser 1810 daran dachte, seine unmittelbare
Herrschaft auch über Spanien¶
mehr
auszudehnen. Die Revolution gegen das fremde Regime zeigte sich unbesieglich, und die Engländer unter Wellington gewannen
von Portugal aus immer mehr Boden. Nach der Niederlage bei Vittoria, verließ JosephSpanien auf immer und zog sich
auf sein Landgut Morfontaine zurück. Als der Kaiser im Dez. 1813 im Traktat von Valencay Ferdinand VII.
als König von Spanien anerkannte, weigerte sich Joseph, seine Abdankung zu unterzeichnen, mußte jedoch bald nachgeben.
Obwohl Napoleon JosephsMangel an Thatkraft kannte, ernannte er ihn vor seiner Abreise von Paris im Jan. 1814 zum Generallieutenant
des Reichs und Oberkommandanten der Nationalgarden. Bei Annäherung der Verbündeten erließ Joseph zwar 29. März eine
energische Proklamation, ermächtigte aber 30. März die Marschälle, den Alliierten Kapitulationsanträge zu machen, und flüchtete
nach Blois, wohin ihm Kaiserin Marie Luise 29. März vorangegangen war. Mit einem ihm zugesicherten Einkommen von 500000 Frs. zog
sich Joseph nach Napoleons Absetzung in das Waadtland zurück, wo er das Landgut Prangin kaufte, erschien
aber 1815 in Paris als franz. Prinz und Präsident des Conseils.
Nach der Schlacht von Waterloo
[* 62] folgte er seinem Bruder nach Rochefort, von wo aus beide sich nach Amerika begeben wollten. Erst
als er den Entschluß seines Bruders, sich den Engländern zu ergeben, erfuhr, verließ er Frankreich und
begab sich nach den Vereinigten Staaten. Im Besitz eines bedeutenden Vermögens, lebte er als Graf von Survilliers auf dem früher
von Moreau bewohnten Landgute Point-Breeze am Delaware. In einer an die franz. Deputiertenkammer
gerichteten Adresse vom erhob er gegen die Thronbesteigung eines Bourbonen Einspruch zu Gunsten
seines Neffen, des Herzogs von Reichstadt, dessen Rechte nach Napoleons I. Abdankung die Repräsentantenkammer anerkannt habe.
Als dieser starb, reiste Joseph, der sich nun als nächsten Erben erklärte, 1832 nach London
[* 63] und hielt sich zur großen Besorgnis
Ludwig Philipps in England auf. 1837 nach Amerika zurückgekehrt, erschien er 1839 wieder in England, bis
er 1841 die Erlaubnis erhielt, nach Italien überzusiedeln, wo seine Gemahlin lebte. Joseph starb zu Florenz. Im
Juni 1862 wurde sein Leichnam im Dom der Invaliden zu Paris beigesetzt. Es wird ihm ein Roman «Moina» (Par. 1799 u. 1814)
zugeschrieben. Seine «Mémoires es correspondance politique et militaire»
gab Du Casse heraus (10 Bde., Par. 1853-55: 2. Aufl.
1856-58); sie enthalten manches wertvolle histor. Material.
Du Casse, Les Rois frères de Napoléon I (Par. 1883). -
Seine Gemahlin, Julie Marie Clary, geb. Tochter des reichen Seidenhändlers Clary
zu Marseille, Schwägerin Bernadottes (s. Karl XIV., König von Schweden),
[* 65] war eine einfache, anspruchslose, aber begabte Frau
und wußte sich in ihren spätern Verhältnissen mit Würde zu benehmen. Sie ging nie nach Spanien, auch hielt
sie sich als Königin nur wenige Wochen zu Neapel auf. Ihrer Gesundheit wegen vermochte sie nicht, ihrem Gemahl 1815 nach
Amerika zu folgen.
Sie wohnte einige Zeit zu Frankfurt,
[* 66] durfte sich dann zu Brüssel niederlassen, ging aber 1823 nach Florenz, wo sie starb.
Sie hatte zwei Töchter: a. Zenaide Charlotte Julie, geb. die, an Lucian
B.s ältesten Sohn, den Fürsten von Canino (s.
unter 3), verheiratet, die Mutter einer zahlreichen Familie wurde und zu
Neapel starb;
bonaparte Charlotte Napoléone, geb. die sich mit Napoleon Louis, dem zweiten
Sohne des ExkönigsLudwig Bonaparte (s. unter 5) vermählte und zu Sarzana starb.
2) Napoleon Bonaparte, s. Napoleon I.
3) Lucian Bonaparte, wegen seiner nicht standesmäßigen Ehe vom Kaiser nicht als franz. Prinz anerkannt, geb. zu
Ajaccio, besuchte das Collège zu Autun, dann die Militärschule zu Brienne, endlich das Seminar zu Aix. 1792 kehrte
er nach Corsica zurück, schloß sich Paoli (s.d.) an, brach aber mit diesem gleich seiner Familie und ging ihr voraus nach
Marseille. Napoleons Glücksstern brachte ihm 1795 die Stellung eines Kriegskommissars, in der er in die Niederlande,
[* 67] dann nach
Corsica (1798) ging, wo er in der Wahl der Mittel, sich zu bereichern, nicht ängstlich war. Im März 1798 in
den Rat der Fünfhundert gewählt, gewann er bald bedeutenden Einfluß und bildete mit Joseph Bonaparte eine Parteigruppierung, die
dem Direktorium entgegen und den ehrgeizigen Absichten seines Bruders vorarbeitete.
Kurz vor dem 18. Brumaire (1799) zum Präsidenten des Rats der Fünfhundert gewählt, ward er der eigentliche
Held dieses Tages. Als er die durch Napoleons Eintritt entstandene Gärung nicht zu dämpfen vermochte, verließ er seinen Sitz,
setzte sich zu Pferde,
[* 68] sprengte an die Fronte der versammelten Truppen und forderte sie auf, ihren General, den
man ermorden wolle, zu retten. Nach dem Staatsstreiche zum Minister des Innern ernannt, überwarf er sich bald mit Fouché,
der selbst nach diesem Portefeuille strebte, und seinem Bruder.
Ein völliger Bruch ward verhütet, indem Lucian das Ministerium niederlegte und als Gesandter im Nov. 1800 nach Madrid ging,
wo er den engl. Einfluß beseitigte und zum Kriege mit Portugal trieb. Der für Frankreich ungünstige Friede
zu Badajoz zu dem er vorschnell die Hand bot, konnte das Verhältnis beider Brüder nicht bessern. Lucian gab
daher seine Stellungauf und ging nach Paris. Hier ins Tribunat berufen, vertrat er den Plan zur
Errichtung der Ehrenlegion, deren Großoffizier er wurde, und erwarb sich die Gunst des Papstes Pius VII. durch Befürwortung
des Konkordats.
Als Lucian nach dem Tode seiner ersten Gattin (s. unten) die ihm vom Kaiser zugedachte verwitwete Königin von Etrurien ausschlug
und gegen dessen Willen eine bürgerliche Ehe einging, führte dies zum völligen Bruch mit Napoleon. Lucian
zog sich auf eine Villa bei Rom zurück, um den Künsten und Wissenschaften zu leben (April 1804). Vergebens bot ihm 1807 der
Kaiser den Thron von Spanien an, indem er Trennung von seiner Gattin verlangte. Ebenso verweigerte Lucian seine
Zustimmung zu der Verheiratung seiner Tochter mit dem Prinzen von Asturien.
Napoleon wurde dadurch so erbittert, daß jener den Plan faßte, sich nach Nordamerika
[* 69] in Sicherheit zu bringen. Er schiffte
sich zu Civita-Vecchia ein, wurde jedoch durch einen Sturm genötigt, in Cagliari einzulaufen. Hier von brit. Kreuzern
angehalten, ward er nach England gebracht und zum Kriegsgefangenen erklärt. Napoleons Sturz gab ihm seine Freiheit; er ging
wieder nach Rom, wo ihn der Papst 1814 mit dem von ihm erkauften kleinen Fürstentum Canino belehnte. Nach Napoleons Rückkehr
von Elba 1815 begab sich Lucian nach Paris und trat
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