Werkstätte vorstand. In dieser Zeit bis 1822 war er erfolgreich thätig für die Einführung von Ersparnissen und neuen
Erfindungen zur Verbesserung des Materials des bad. Militärs, sowie für die Vervollkommnung
der
Spinnmaschinen.
[* 2] Doch 1822 verließ er den bad. Dienst und gründete 1824 zu Manchester
[* 3] eine
Werkstätte für den
Bau von
Maschinen und die Verbesserung der gebräuchlichen Werkzeuge.
[* 4] 1850 übernahm
er in Lanzendorf bei
Wien
[* 5] eine Maschinenbauwerkstatt, die er mehrere Jahre verwaltete. Er starb in Zürich.
[* 6]
Joh. Jak., Gelehrter, Kritiker und Schriftsteller,
geb. zu Greifensee bei Zürich,
studierte anfangs
Theologie ohne Neigung und Erfolg. Noch weniger glückte
ein Versuch als
Kaufmann. Seine früh entwickelten und durch emsiges
Studium aller ihm erreichbaren Dichter und Ästhetiker
älterer und neuerer Zeit geförderten litterar. Interessen drängten ihn auf schönwissenschaftlich litterar. Thätigkeit,
die 1725 durch die Ernennung zum Professor der helvet.
Geschichte in Zürich
(bis 1775) einen amtlichenStempel erhielt. 1737 ward er Mitglied des
GroßenRats. Ähnlich
wie Gottsched knüpfte er in den mit seinem Freunde
Breitinger herausgegebenen «Discoursen der
Mahlern» (4
Tle., 1721‒23;
Neudruck von Vetter, 2 Bde., Frauenf.
1891),
einer moralisch-ästhetischen Wochenschrift nach dem
Muster des
«Spectator», seine Reformbestrebungen an
Opitz’Person
und
Namen an und übte seine Kritik an dessen litterar.
Antipoden, den
Vertretern der sog. zweiten
Schlesischen
Schule. Wie in dieser begegnete er sich anfangs auch in andern Neigungen mit Gottsched (s. d.).
Bald jedoch machte sie Verschiedenheit in
Temperament und Methode zu erbitterten Gegnern. Die in die
Tiefe gehende Gedankenarbeit
der
Schweizer Ästhetiker, wie sie besonders in B.s
Abhandlung «Vom Wunderbaren in der
Poesie» und
Breitingers
«Kritischer
Dichtkunst» zu
Tage trat, war Gottsched ebenso unsympathisch und unverständlich, wie jenen der seichte Schematismus
in Gottscheds systematischen und kritischen
Arbeiten verächtlich erschien.
Mit freierm
Blick als dieser, begeisterten sich und seine Freunde für
Milton und
Homer, verteidigten besonders
den erstern mit
Nachdruck gegen die hämischen
Angriffe Gottscheds. Bodmer vor allem, begünstigt durch seine umfassende Belesenheit,
erwarb sich das Verdienst, eine unbefangenere Würdigung der nichtfranz., insbesondere der engl.
Litteratur in
Deutschland
[* 7] anzubahnen und dadurch
Klopstock und Lessing den Weg zu bereiten. Seine erfolgreichste Thätigkeit
fällt in die J. 1740‒50. B.s eigene dichterische Versuche, auch in seinen besten Jahren künstlerisch
unbedeutend, arteten in seiner spätern
Periode, wo er als
Epiker («Syndflut», 1751;
«Noah», 1752, umgearbeitet 1781)
Klopstock
zu übertrumpfen suchte und auch mit zahllosen unbedeutenden
Dramen (z. B.
«Karl von
Burgund, nach
Äschylus»; Neudruck Heilbr.
1883) hervortrat, in schrullenhafte
Manier, seine satir.
Parodien Lessings,
Klopstocks, Gerstenbergs u. s. w.
geradezu in
Albernheit aus. Besondere Erwähnung verdienen seine litterarhistor. Bestrebungen (Opitz-Ausgabe), von denen auch
seine «Vier kritischen Gedichte» (Neudruck Heilbr.
1883) zeugen und die vor allem den
Dichtungen des Mittelalters zugute kamen («Chrimhildens
Rache», 1757; «Samlung von Minnesängern
aus dem schwäb. Zeitpunkte», 2 Bde.,
Zür. 1758‒59). Bodmer starb in Zürich.
–
Vgl.
Danzel, Gottsched und
seine Zeit (Lpz. 1848):
Mörikofer, Die schweiz. Litteratur
des 18. Jahrh. (ebd. 1861);
Servaes, DiePoetik Gottscheds und der
Schweizer (Straßb. 1887);
Braitmaier, Geschichte der poet.
Theorie
und Kritik von den Discoursen der
Mahler bis auf Lessing (2 Bde., Frauenf.
1888‒89); J. J. Bodmer als Geschichtschreiber (im «Neujahrsblatt, hg.
von der Stadtbibliothek auf das J. 1891», Zür.
u. Lpz. 1891).
Verbodmung,
Bömerei (frz. contratà la grosse oder
prêt à la grosse, engl. bottomry),
ein dem Seehandelsrecht eigentümliches, durch ein Pfandrecht am Schiff,
[* 8] Fracht und Ladung, oder an dem einen und dem andern,
bez. an dem einen oder dem andern dieser Gegenstände gesichertes Darlehnsgeschäft, bei welchem die persönliche Haftung
des Darlehnsnehmers ausgeschlossen ist, vielmehr die verpfändeten Gegenstände die einzigen Exekutionsobjekte
für den
Gläubiger bilden.
Der
Name Bodmerei kommt her von Bome, Schiffskiel, oder von Bodem,
Boden, d. h. dem Schiffsboden als dem Hauptbestandteil des Schiffs.
Bei jeder Bodmerei trägt der
Gläubiger (Bodmereigeber, Bodmerist) insofern die Gefahr der verpfändeten Gegenstände, als er,
wenn dieselben untergehen, nichts, oder wenn dieselben sich verschlechtern oder vermindern, nicht mehr
als den Wertbetrag des Vorhandenen zurückerhält. Für das große Risiko läßt sich der
Gläubiger eine Prämie von oft
beträchtlicher Höhe versprechen.
Prämien von 20 bis 25 Proz. sind nicht ungewöhnlich. Es kommen Prämien von 40 Proz.
und mehr vor. Weil derGläubiger die Gefahr der Pfandobjekte in obigem
Sinne trägt, ist vielfach eine
unzulässige, für das
deutsche Recht jetzt überwundene Vermischung der Bodmerei mit der Seeversicherung vorgekommen. Die Bodmerei steht
nicht völlig außer Zusammenhang mit dem foenus nauticum, dem Seedarlehn der
Römer;
[* 9] im wesentlichen aber ist sie auf dem
Boden des german.
Rechts erwachsen.
Die Bodmerei kann
an sich vorgenommen werden von den zur Verpfändung der betreffenden Gegenstände befugten
Personen, also hinsichtlich
des Schiffs und der Fracht vom
Reeder, hinsichtlich der Ladung von dem
Befrachter. Außerdem wird auch dem Schiffer unter gewissen
Voraussetzungen die Befugnis zur Verpfändung von Schiff, Fracht und Ladung gewährt. – Die
Verbodmung
seitens des Schiffers nennt man die eigentliche Bodmerei oder
Notbodmerei, welche allein im
Deutschen Handelsgesetzbuch geregelt
worden ist.
Nach der
Definition des letztern ist ein Darlehnsgeschäft, welches von dem Schiffer als solchem kraft seiner gesetzlich ihm
zustehenden Befugnisse unter Zusicherung einer Prämie und unter Verpfändung von Schiff, Fracht und
Ladung oder von einem oder mehrern dieser Gegenstände in der Art eingegangen wird, daß der
Gläubiger nur an die verpfändeten
Gegenstände nach Ankunft des Schiffs an dem Orte sich halten kann, wo die
Reise enden soll, für welche das
Geschäft eingegangen
ist (Bodmereireise). Der Schiffer ist zur Eingehung der Bodmerei nur in folgenden Fällen befugt:
1) Während sich das Schiff außerhalb des
Heimatshafens befindet und wenn und insoweit die
Verbodmung behufs Beschaffung der
Mittel zur Ausführung der
Reise erforderlich ist. In diesem Falle kann der Schiffer Schiff, Fracht und Ladung verbodmen. Nur
darf er nicht die Ladung allein verbodmen.
2) Während der
Reise behufs Beschaffung der zur
Erhaltung und
¶
mehr
Weiterbeförderung der Ladung erforderlichen Mittel. In diesem Falle kann der Schiffer nur die Ladung verbodmen. Da nur verbodmet
werden kann, was einer Seegefahr noch unterliegt, ist auch die Verbodmung der Fracht nur insoweit zulässig, als dieselbe
nicht bereits definitiv verdient, also der Seegefahr schon entzogen ist. Die Notwendigkeit der Eingehung
der Bodmerei muß der Gläubiger beweisen. Wesentliches Erfordernis der Bodmerei ist die Ausstellung eines Bodmereibriefes seitens des Schiffers.
Ohne einen solchen ist zwar das Geschäft nicht nichtig, aber es liegt nicht Bodmerei, sondern ein gewöhnliches Kreditgeschäft
vor. Der Bodmereibrief muß auf Verlangen des Bodmereigebers in mehrern Exemplaren ausgestellt werden und
an Order lauten und ist in letzterm Falle gleich einem Wechsel durch Indossament übertragbar (ital. cambio marittimo). Mangels
anderer Bestimmung im Bodmereibriefe ist die Bodmereischuld im Bestimmungshafen der Bodmereireise am achten Tage nach Ankunft
des Schiffs in diesem Hafen zu bezahlen und zwar an den legitimierten Inhaber auch nur eines Exemplars
des Bodmereibriefs gegen Rückgabe des quittierten Exemplars.
Melden sich mehrere solcher Inhaber, so sind alle zurückzuweisen und die Gelder, wenn die verbodmeten Gegenstände befreit
werden sollen, zu deponieren. Weder die große, noch die besondere Haverei fällt dem Bodmereigläubiger zur Last. Er hat
bei Verbodmung des Schiffs die Rechte eines Schiffsgläubigers (s. d.). Wird die Bodmereischuld
nicht bezahlt, so kann sich der Gläubiger zwar durch jeden der verbodmeten Gegenstände, aber auch nur durch diese bezahlt
zu machen versuchen, indem er durch Klage den öffentlichen Verlauf der verbodmeten Gegenstände oder die Überweisung der
verbodmeten Fracht beantragt.
Persönlich haftet niemand für seine Forderung. Aber infolge hinzutretenden Verschuldens kann trotzdem
eine persönliche Haftung eintreten. So wird dem Bodmereigeber in gewissem Umfange der Schiffer persönlich verpflichtet,
wenn er für die Bewahrung und Erhaltung der verbodmeten Gegenstände nicht sorgt, wenn er sie einer größeren Gefahr als
erforderlich ist aussetzt, wenn er die Bodmereireise willkürlich verändert oder von dem richtigen Wege
willkürlich abweicht (Deviation), oder die verbodmeten Gegenstände nach Beendigung der Reise einer neuen Seegefahr aussetzt,
wenn er dieselben vor Befriedigung oder Sicherstellung des Gläubigers ganz oder teilweise ausliefert.
Hat der Reeder eine dieser Handlungen angeordnet, so wird neben dem Schiffer auch der Reeder persönlich haftbar. Der
Empfänger der Güter wird bis zum Werte derselben dem Gläubiger persönlich verpflichtet, wenn er bei Empfangnahme derselben
wußte, daß auf ihnen eine Bodmereischuld hafte. Dagegen kann der Gläubiger zum Nachteil eines dritten gutgläubigen Erwerbers
der Ladung von seinen Rechten auf dieselbe keinen Gebrauch machen. Wird die Bodmereireise nicht angetreten, so
darf der Gläubiger an dem Ort, wo die Bodmerei eingegangen, die sofortige Zahlung der Bodmereischuld fordern, muß sich jedoch eine
verhältnismäßige Herabsetzung der Prämien gefallen lassen.
Endet die Bodmereireise in einem andern Ort als dem Bestimmungsort, so ist daselbst die Bodmereischuld ohne jeden Abzug zu
bezahlen (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 680‒700). – Nach Art. 701 sind die Bestimmungen über die
uneigentliche Bodmerei den Landesgesetzen vorbehalten. Unter uneigentlicher Bodmerei
sind die Fälle zu verstehen,
in welchen zwar der Schiffer, aber nicht als solcher in den Fällen des Art. 681, oder der Reeder oder der Befrachter Bodmerei eingeht.
Von dem der Landesgesetzgebung gewährten Vorbehalt ist in keinem deutschen Seestaate Gebrauch gemacht.
Nur Bremen
[* 11] hat in der Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch §. 45 die eine Bestimmung getroffen, daß die uneigentliche
Bodmerei nicht die Rechte eines Schiffsgläubigers gewährt. Der Reeder kann ein Bodmereigeschäft eingehen, um sich die erforderlichen
Mittel zum Bau, zur Ausrüstung oder Reparatur des Schiffs zu verschaffen. Der in solchem Falle ausgestellte
Bodmereibrief wird zuweilen Bielbrief (s. d.) genannt. Für die vom Befrachter behufs Gewinnung der erforderlichen Mittel zur
Anschaffung der Ladung vorgenommene Verbodmung der Ladung findet sich die Bezeichnung Großaventurvertrag, Großaventurei
(s. d.). Durch die scharfe Scheidung der eigentlichen Bodmerei des Schiffers
von der uneigentlichen Bodmerei zeichnet sich das deutsche Seerecht vor fast allen andern Seerechten
aus. Nur das belg., finländ., schwed. und norweg.
Seerecht vermeiden ebenfalls die Vermischung der eigentlichen und uneigentlichen Bodmerei, welche letztere ihnen teilweise
fremd ist. –
Bodmereigeber, Bodmereireise, Bodmerist, s. Bodmerei. ^[= Verbodmung, Bömerei (frz. contrat à la grosse oder prêt à la grosse, engl. bottomry), ein ...]
Hauptstadt der engl. GrafschaftCornwall, 42 km westnordwestlich von Plymouth,
[* 12] teils im Thale, teils auf dem
Abhange der Cornish-Heights gelegen, hat als Municipalborough (1891) 5171 E., eine 1472 umgebaute, 1879 restaurierte
Hauptkirche, einige Ruinen der 936 gegründeten Abtei, ein Kaufhaus, das neueCornwall-Irrenhaus, ein Krankenhaus,
[* 13] Vieh- und
Pferdemärkte, Mälzerei und Wollindustrie.
In der Nähe die Hurlers, steinerne Druidenmonumente, und Reste eines röm. Lagers.
Stadt im Amt Nordland des norweg. StiftesTromsö, unter 67° 17’ nördl. Br., an der Mündung
des Saltenfjord, 1816 privilegiert, in neuester Zeit als Sitz des Amtmanns und Ausfuhrort der Fischereierzeugnisse von Bedeutung,
hat (1891) 3822 E., Post, zum Teil große neuere Gebäude und ist Sitz eines deutschen Vicekonsuls.
Giambattista, ausgezeichneter Stempelschneider und Buchdrucker, geb. zu Saluzzo
in Piemont, wo sein Vater eine Buchdruckerei besaß, beschäftigte sich schon von Jugend auf mit dem Holzschneiden, ging 1758 nach
Rom,
[* 14] um sich zu vervollkommnen, ward Setzer in der Buchdruckerei der Propaganda und erhielt die Ordnung der Stempelsammlung
anvertraut. Dies soll ihn zuerst auf den Gedanken gebracht haben, sich auch im Stempelschnitt zu versuchen.
Als Schriftschneider lieferte Bodoni allein 143 AlphabeteAntiqua mit Kursiv und Kapitälchen und außerdem noch viele Alphabete
in fremden Sprachen. Herzog Ferdinand von Parma
[* 15] gewann ihn 1768 für die Druckerei, die er nach dem Muster derer von Paris,
[* 16] Madrid
[* 17] und Turin
[* 18] in seiner Hauptstadt errichtet hatte. Bodoni erhob diese Anstalt zur ersten Europas. Die Schönheit
seiner Lettern, seiner Schwärze und des Papiers lassen ebensowenig als die ganze Anordnung des Technischen¶
mehr
etwas zu wünschen übrig; doch kommt der innere Wert seiner Ausgaben dem glänzenden Äußern selten gleich. Seine «Iliade»
des Homer (3 Bde., 1808) mit einer Zueignung an Napoleon, der
ihn begünstigte und unterstützte, ist ein bewundernswürdiges Prachtwerk. Außerdem gehören zu seinen elegantesten Drucken
der «Virgil» (2 Bde., 1793) und die
«Oratio dominica in CLV linguas versa et exoticis characteribus plerumque expressa»
(1806). Auch werden noch immer seine Prachtausgaben mehrerer anderer griech., lat.,
ital. und franz. Klassiker ihrer äußern Schönheit wegen
gesucht. Bodoni starb zu Padua.
[* 20] Nach seinem Tode erschien erst sein «Manuale tipografico» (2 Bde.,
Parma 1818), eine außerordentlich reichhaltige Sammlung der verschiedensten Schriften. - Eine Lebensbeschreibung
und ein Verzeichnis seiner Drucke haben J. de Lama (2 Bde., Parma 1816) und Bernardi (Saluzzo 1873) geliefert.
Fluß im nördl. Ungarn,
[* 21] der durch die Vereinigung derFlüsse
[* 22] Latorcza und Laborcza mit den Zuflüssen Ung, Siroka,
Ondava und Toplya entsteht, die sämtlich von den Ostbeskiden kommen und deren Flußgebiete sich über die KomitateBereg, Ungvar,
Zemplin und teilweise Sáros erstrecken. Die Vereinigung vollzieht sich im Zempliner Komitat, wo der Bodrog mit der parallel fließenden
Theiß die fruchtbare, zum größten Teil aber sumpfige FlußinselBodrogköz bildet. Oberhalb Tokay ergießt
sich der in die Theiß. Häufige Überschwemmungen charakterisieren im Unterlaufe diese verschlungenen Gewässer, deren Regulierung
seit 1700 oft versucht, aber noch nicht befriedigend durchgeführt worden ist.
Jan de, Architekt und sächs. General, geb. 1670 zu Paris, Schüler des François Blondel, ging
nach Aufhebung des Edikts von Nantes
[* 23] seiner evang. Religion wegen nach Holland, wo er in das Kadettenkorps eintrat, begleitete
dann den Prinzen Wilhelm von Oranien nach England, wurde daselbst Kapitän der Infanterie und des Ingenieurkorps, folgte aber 1700 einem
Rufe nach Berlin.
[* 24] Er vollendete das Zeughaus daselbst sowie den Schloßbau zu Potsdam
[* 25] und errichtete Festungswerke
in Wesel.
[* 26] 1728 trat er in sächs. Dienste
[* 27] und wurde 1741 zum General der Infanterie ernannt. In Dresden
[* 28] leitete er den Umbau
des Japanischen Palais. Er starb daselbst Bodt war ein Vertreter der klassicistischen Richtung. -
Vgl. Steche, Entwürfe
für das königl. Zeughaus zu Berlin (Berl. 1891).
Nervierhäuptling, der 57 v. Chr. Mit 60000 Mann dem Heere Jul. Cäsars an den Ufern der Sambre entgegentrat;
der Kampf endigte für die Nervier ungünstig. und die meisten seiner Leute fielen. 1861 wurde dem Boduognatus eine Kolossalstatue
(von Jos. Ducaju) in Antwerpen
[* 29] errichtet.
Fluß, auch GroßeBodza, entspringt am Fuße
des Csukás (1958 m) in den Transsylvanischen Alpen; der Fluß durchbricht
in scharfen Windungen das Gebirge und eilt nach der walach. Tiefebene, wo er von der gleichnamigen rumän. Kreishauptstadt
an Buzau genannt wird und in den Sereth mündet. Ortschaften des Bodzathals in Siebenbürgen sind, alle
drei mit rumän. Bevölkerung:
[* 32] Bodza-Vámo, Dorf mit 1121 E., Zollamt und Quarantäne;
Bodzaforduló (Bodzawendung), Dorf mit 1824 E.,
lebhaftem Grenzhandel (viel Schmuggel) und bedeutender Schafzucht, die überhaupt im ganzen Gebiete erfolgreich betrieben
wird;
Beiname des Apollon
[* 33] (s. d.) als Kriegsgott, dem in Athen
[* 34] der dritte Monat Boedromiōn (Mitte September bis Mitte
Oktober) geheiligt war; am siebenten dieses Monats, einen Tag nach dem zu Ehren der Artemis
[* 35] Agrotera gefeierten
Marathonfeste, wurde mit einem feierlichen Kriegslauf das Fest der Boedromia begangen, nach der Legende entweder zur Erinnerung
an den Sieg des Theseus über die Amazonen oder zu Ehren des Ion, der den Athenern im Kampfe gegen die Eleusinier beigestanden
haben sollte.
Basil, rumän. Staatsmann, geb. studierte die Rechte in Paris, wurde Professor des Handelsrechts
an der UniversitätBukarest
[* 36] und bekleidete seit 1860 verschiedene Ministerien. Ursprünglich konservativ, versuchte er später
die Gründung einer Mittelpartei, deren Organ die von ihm redigierte «Pressa»
sein sollte; nach dem Fehlschlagen dieses Versuches ging Boërescu zu den Liberalen über und wurde 1879-81 Minister
im Kabinett Ioan Bratianu. Er starb zu Paris. Unter seinen Werken sind hervorzuheben sein rumän. Kommentar zum Handelsrecht
und das «Examen de la Convention du 19 août relative à l'organisation des Principautés danubiennes» (Par.
1858).
(spr. buhr-), Herm., einer der berühmtesten Ärzte des 18. Jahrh., geb. zu Voorhout bei Leiden,
[* 37] studierte seit 1682 Theologie und Philosophie, dann Mathematik und seit 1690 Medizin zu Leiden und ward 1701 Lektor und Repetent
der Theorie der Medizin daselbst. Damals hielt er seine erste mediz. Rede, «De commendando studio Hippocratico»,
worin er die Richtigkeit der von Hippokrates befolgten Methode zu beweisen suchte. Doch schon in der Rede «De usu ratiocinii
machanici in medicina» (Leid. 1709) wandte er sich mehr den Lehren
[* 38] der Iatromathematiker zu. An Hottons
Stelle ward er 1709 zum Professor der Medizin und Botanik ernannt.
Sein Ruhm gründet sich vorzugsweise auf die «Institutiones medicae in usus annuae
exercitationis» (Leid. 1708 u. ö.) und die «Aphorismi de cognoscendis
et curandis morbis in usum doctrinae medicae» (ebd. 1709 u. ö.), die an vanSwieten einen ausgezeichneten Erklärer fanden.
In dem erstem Werke, einem Muster von umfassender Gelehrsamkeit und Methode, entwickelte er sein System in seinem ganzen Umfange;
in letzterm unternahm er eine Einteilung der Krankheiten und setzte ihre Ursachen, ihre Natur und ihre Behandlung
¶
mehr
ausein-204 ander. Der Botanik hat Boerhaave durch mehrere Schriften wesentliche Dienste geleistet. Er wurde 1714 Rektor der Universität;
bei Niederlegung seines Amtes hielt er die Rede «Decomparando certo in physicis», die zu seinen vorzüglichsten Reden gehört.
Hierauf wurde ihm Ende 1714 an Bidloos Stelle auch der praktische Unterricht übertragen. Um die theoretische
Anweisung mit der praktischen zu verbinden, ließ er ein Hospital eröffnen, wo er zweimal wöchentlich, die Krankheiten vor
Augen, deren Geschichte seinen Schülern vortrug, ohne etwas anderm als allein der Beobachtung zu folgen. 1718 erhielt auch
noch den Lehrstuhl der Chemie, welche Wissenschaft er schon seit 1703 gelehrt hatte.
Seine «Elementa chemiae» (2 Bde.,
Par. 1724 u.ö.) sind vielleicht sein vorzüglichstes Werk. Ein Anfall des Podagras, von einem Schlagflusse begleitet, zwang
ihn 1729 das Lehramt der Botanik und Chemie aufzugeben. Er verwaltete 1730 das Rektorat zum zweitenmal und hielt bei dessen
Niederlegung die Rede «Dehonore medici, servitute», vielleicht die beste unter allen seinen Reden, worin
er den Arzt als Diener der Natur darstellte, deren Bewegungen er zu erwecken und zu leiten habe. Er hielt zuerst in den Niederlanden
Vorträge über Augenheilkunde («Praelectiones de morbis oculorum», hg. von Haller,
Gött. 1750; deutsch, Nürnb. 1771). Boerhaave starb
23. Sept. 1738. Seine besten Schüler waren A. von Haller und vanSwieten. Die Stadt Leiden ließ ihm in der Peterskirche ein
Denkmal errichten, auf dem sich sein Lieblingsspruch befindet: «Simplexsigillum veri.» –
Vgl. Burton, Account of the lifeand writings ofBoerhaave (2 Bde., Lond.
1743);
(holländ., spr. buhrs,d. i. Bauern), Buren, die Bevölkerung Südafrikas von holländ. Abkunft in der Kapkolonie,
im Oranje-Freistaat und in Transvaal (Südafrikanische Republik).
[* 40] Die ersten Boers waren 1652 von Java aus nach der Südspitze
Afrikas ausgewandert. Fern von dem großen Weltverkehr, kaum berührt von der spärlichen Einwanderung
der Hugenotten 1687, konnten die Boers ihre heimatliche Sprache,
[* 41] ihre Eigenart fest bewahren und eine staunenerregende Widerstandskraft
gegen die Einflüsse gewinnen, welche seit 1795 die Engländer geltend machten.
Der Boer ist Großgrundbesitzer; er läßt alle Feldarbeiten durch die verächtlich und streng behandelten
Farbigen verrichten. Er verlangt für seine ungeheuern Herden von Rindvieh und Schafen weit ausgedehnte Ländereien; deshalb
verlassen die Söhne kinderreicher Familien das elterliche Haus, um in der Ferne ein neues, Raum gewährendes Heim zu gründen.
Der Boer kennt keine Bequemlichkeit, keinen Luxus, auch keine Gefahr; er ist sittlich fest und streng
religiös. In ganz Südafrika
[* 42] giebt es keine bessern Reiter und sicherern Schützen als die Boers. Daß in den auch eine staatenbildende
Kraft
[* 43] und das Talent für polit.
Thätigkeit steckt, das haben sie in der Gründung und Entwicklung der beiden südafrik. Republiken bewiesen. Durch die
civilisatorische Einwirkung der Engländer traten allmählich Verschiedenheiten in der Lebensweise und auch in dem Charakter
der in getrennten Staatswesen lebenden ein. Weniger Starrheit, mehr persönliche Unterordnung unter die unbequemen Forderungen
größerer polit. Gebilde zeigen die Boers der Kapkolonie; einem hohen Grade von Bildung und Wohlhabenheit
begegnet man im Oranje-Freistaate.
Am herbsten, ja oft auch am verstocktesten zeigt sich der Boer in Transvaal gegenüber den gesteigerten Bedürfnissen und
Anforderungen der eingewanderten europ. Bevölkerung.
Dem Boer fehlt industrielles Geschick und industrieller Unternehmungsgeist. Sehr charakteristisch erscheint, daß das Volk
sowohl nördlich wie auch südlich vom Vaalfluß gegen die Erbauung von Eisenbahnen in ihren vorzüglich
hierzu geeigneten Ländern sich so lange als möglich gesträubt hat. Erst die Mißgunst gegen Natal und der endlich erkannte
eigene Vorteil drängten seit der Entdeckung der Goldfelder Transvaal dazu, den Bau einer Eisenbahn von Pretoria nach der Delagoabai
energisch in die Hand
[* 44] zu nehmen und die Fortführung der Bahn von Bloemfontein über den Vaalfluß zu genehmigen.
(richtiger als Boetius), Anicius ManliusTorquatus Severinus, röm. Staatsmann und Philosoph
neuplatonischer Richtung, geb. um 470 zu Rom, wo die Familie der Anicier in hohem Ansehen stand. Er gewann das Vertrauen des
Königs der OstgotenTheodorich und wurde schon früh zu den höchsten Ehrenstellen erhoben, aber schließlich verräterischen
Einverständnisses mit dem Hofe zu Konstantinopel
[* 47] angeklagt, zum Tode verurteilt, zu Pavia ins Gefängnis
geworfen und 525 hingerichtet. Boëthius übersetzte, bearbeitete und kommentierte namentlich die logischen Schriften des Aristoteles
(hg. von Meiser, 2 Bde., Lpz. 1877 u. 1880); ferner übersetzte und bearbeitete er mathem.
Werke des Nikomachus, Euklides, Archimedes und Ptolemäus. Durch diese Arbeiten gewann er großen Einfluß auf die
ersten Jahrhunderte des Mittelalters als Vermittler griech. Philosophie. Am berühmtesten aber wurde sein während seiner
langen Gefangenschaft verfaßtes Werk in 5 Büchern: «Deconsolatione philosophiae» (zuerst gedruckt Nürnb. 1473; neue Ausg.
von Peiper, Lpz. 1871), worin er mit der Philosophie sich unterhält, die ihn über das Wandelbare des menschlichen Glücks
und über die einzig wahre und bleibende Glückseligkeit, die in der Tugend zu finden ist, belehrt.
Die Schrift ist in einer den besten Mustern der klassischen Vorzeit glücklich nachgebildeten reinen Sprache verfaßt, und die
darin häufig vorkommenden poet. Stücke zeichnen sich durch natürlichen Fluß und metrische Genauigkeit aus. Vom Christentum
findet man in seinen philos. Schriften kaum eine Spur; jedenfalls unverdienterweise ist er zu einem Märtyrer gemacht worden,
der unter den arianischen Goten wegen seines kath. Glaubens den Tod erlitten habe. –
Vgl. Suttner, Boëthius, der letzte Römer(Eichst.1852);
Nitzsch, Das System des und die ihm zugeschriebenen theol.
aus dem Stahlwerke Bofors-Gullspång in Schweden
[* 50] stammende Rohre, die bezüglich der Beschaffenheit
ihres ungeschmiedeten Gußstahls den Rohren aus geschmiedetem Tiegelgußstahl bei geringern Kosten gleichstehen.
(spr. -gahrs), Adrianus, holländ. Dichter, geb. im
Haag,
[* 52] studierte die Rechte zu Leiden, war einige Zeit Advokat in Hoorn, später in Rotterdam,
[* 53] wo er 1830-51
Richter am Bezirksgericht war und starb zu Spa. Seine erste lyrische Dichtung «Volharding» (1832) munterte seine Landsleute
zur Beharrlichkeit im Kampfe gegen Belgien
[* 54] auf. Die epischen Dichtungen «Jochébed» (1835) und sein Meisterstück«De togt van
Heemskerk naar Gibraltar»
[* 55] (1837) wurden 1860-61 veröffentlicht, waren aber schon lange vorher bekannt
und beliebt.
Dasselbe gilt von «Balladen en Romancen» (1846; vermehrte Ausg. 1862 als «Balladen en andere dichtstukjes»). Außer den vaterländischen
Gelegenheitsgedichten «Het Metalen Kruis» (1856),
«1813-1863. Jubelzang» (1863) und dem Liede auf den Tod des Dichters Tollens
(1857) sind besonders «Gedichten» (1859) zu erwähnen. Eine Gesamtausgabe
der poet. Werke erschien mit Einleitung von Beets (2 Bde., Haarl. 1871). Die
Dichtungen Bogaers' zeichnen sich weniger durch Eigenart der Gedanken als durch warme Empfindung und klare Sprache aus. Dieselben
Vorzüge zeigt seine Prosa in der gekrönten Preisschrift «Verhandeling over de
uiterlijke welsprekendheid» (1840). Als Kenner der niederländ. Sprache lieferte er in Zeitschriften Beiträge,
die Brill als «Taalkundige opstellen» (Rotterd.
1872) herausgab.
(spr. -gahrt), Martin van den, in Frankreich Martin Desjardins genannt, niederländ. Bildhauer, geb. 1640 zu
Breda, kam früh nach Paris, wo er 1675 Professor und 1686 Rektor der Kunstakademie wurde. Er starb 1694. Von ihm stammten
mehrere während der Revolution zerstörte Reiterdenkmale Ludwigs XIV., die Büsten Mignards und Colberts,
zahlreiche Bildwerke in den Schlössern und Kirchen von Paris und Versailles.
[* 56] Bogaert besaß einen kräftigen, von Übertreibungen
freien Barockstil und gewann dadurch starken Einfluß auf die franz. Bildnerei.
eine Scheibenmühle zum Feinmahlen von Mineralkörpern, z. B. Farben, bei der erhöhte
Mahlwirkung dadurch erzielt ist, daß die beiden aufeinander liegenden Mahlscheiben excentrisch zueinander gelagert sind,
sodaß bei der Drehung der einen die andere durch excentrisch wirkende Reibungskräfte ebenfalls in Drehung versetzt wird.
d. i. Paßdorf, Dorf im kleinasiat.-türk. Wilajet Angora mit ungefähr 150 zerstreut liegenden
Wohnungen, 8 Stunden im NW. von Josgad, an einem zum Kisil Irmak-(Halys-)Gebiet gehörigen Bergstrome, ist wegen seiner schon
von Texier und Hamilton beschriebenen, in neuerer Zeit aber von H.Barth genauer untersuchten Ruinen merkwürdig. Nach letzterm
sind es Reste der Hauptstadt der zum nordwestl. Kappadocien gehörigen Landschaft Pteria, die
von König
Cyaxares als Grenzfeste des Medischen Reichs an einem wichtigen Passe erbaut und vom lydischen Könige Crösus auf seinem
Feldzuge gegen Cyrus (550) zerstört wurde.
Das Hauptgebäude der alten Stadt bezeichnen die Überreste eines großartigen Tempels von 66,6 m Länge und 42,7 m Breite.
[* 57] Die Felsen der gebirgigen Umgebung zeigen fast überall künstliche Bearbeitung aus dem Altertume, entweder
zur Basis oder Lehne von Wohnungen, oder zu Grotten und Gräbern, oder zu Befestigungen oder Verschanzungen. Die Felsenbefestigungen,
sämtlich in cyklopischer Bauart, bildeten die äußere Umgebung des auf der Plateauhöhe gelegenen befestigten Lagers. Etwa 5 km
entfernt liegt das berühmte medische Monument mit den Skulpturen des Jazli Kaya.
Karl Heinr. von, Erbauungsschriftsteller, geb. zu Jankowa
in Schlesien,
[* 58] studierte in Jena
[* 59] und Halle
[* 60] Rechtswissenschaft und Theologie, war seit 1740 am Hofe zu Saalfeld
[* 61] geistlicher Ratgeber
und lebte von 1746 an im Waisenhaus zu Halle in schriftstellerischer und seelsorgerischer Thätigkeit,
bis er starb. Von B.s reichen Sammlungen sind die wichtigsten: «Güldenes Schatzkästlein der KinderGottes» (Bresl.
1718, seitdem in mehr als 60 Aufl.),
«Die Übung der Gottseligkeit in allerlei geistlichen Liedern» (Halle 1750). -
Vgl. B.s
Lebenslauf, von ihm selbst beschrieben (Halle 1801; neue Ausg., Berl. 1872);
Ippolit Fedorowitsch, russ. Dichter, geb.
stammte aus Kleinrußland und kam mit 10 Jahren nach Moskau.
[* 62] Seine ersten im Alter von 15 Jahren geschriebenen Gedichte
erregten die Aufmerksamkeit Cheraskows und Melissinos, des Direktors der Universität, auf deren Rat Bogdanowitsch die
Universität besuchte. Er wurde 1761 Klassenaufseher an der Universität, 1763 Übersetzer am AuswärtigenAmt, 1766 Legationssekretär
in Dresden. 1768 kehrte er nach Petersburg
[* 63] zurück und widmete sich ganz der Litteratur, trat indessen erst 1795 aus dem Staatsdienst
und zog nach Kleinrußland, wo er 6. (18.) Jan. 1802 in Kursk starb. Sein berühmtestes Werk ist das Gedicht
«Dušenka» (1775),
eine freie Bearbeitung von Lafontaines «Amours de Psyché et de Cupidon»; außerdem schrieb er Dramen, Komödien,
war als Übersetzer thätig, gab eine Sprichwörtersammlung heraus u. s. w. Seine Werke
erschienen in 6 Bänden (Mosk. 1809-10),
eine neuere Ausgabe in «Smirdins Klassikerbibliothek». Eine
Biographie B.s findet sich in den «Vaterländischen Memoiren» (1853).
Modest Iwanowitsch, russ. Generallieutenant und Militärschriftsteller,
Neffe von Ippolit Fedorowitsch Bogdanowitsch, geb. 1805, seit 1823 Offizier, nahm am poln.
Feldzuge von 1831 teil und wurde 1839 Professor der Kriegsgeschichte und Strategie an der Petersburger
Militärakademie. Er starb 25. Juli in Oranienbaum. Aus der großen Zahl seiner kriegsgeschichtlichen Werke sind hervorzuheben:
«Der Feldzug Bonapartes in Italien
[* 64] 1796» (Petersb. 1859-60),
«Die Feldzüge Rumjanzows, Potemkins und Suworows in der Türkei»
[* 65] (1852),
Großer und Kleiner, zwei Berge im russ. Gouvernement Astrachan am linken Ufer der Wolga, alleinstehende
Triasgruppe, in sandig-thoniger Steppe, östlich von Tschernyj-jar.
[* 67] in der Baukunst
[* 68] ein aus keilförmigen Steinen zusammengesetztes gebogenes StückMauerwerk, das auf zwei Stützen
ruht, den Raum zwischen diesen überdeckt und gewöhnlich noch zum Tragen darüber befindlicher Bauteile
bestimmt ist.
Für einen Bogen (Fig. 1) sind folgende Bezeichnungen üblich: die Mauerteile, auf denen der Bogen aufsitzt, heißen Kämpfer oder
Widerlager (K);
die untersten Steine des Bogen werden die Anfänger oder Füße (a) genannt.
Der oberste Stein,
welcher im Scheitel des Bogen sitzt, heißt Schlußstein (S). Die in der Mauerflucht sichtbare vordere Fläche des Bogen heißt
Stirn, Haupt oder Schild;
[* 69] seine äußere krumme Fläche wird Rücken oder äußere Leibung, seine innere krumme Fläche innere
Leibung benannt. Den Abstand (A) zwischen den Widerlagern bezeichnet man mit Spannweite, die Höhe (s)
des Scheitels über den Kämpferfugen mit Stich oder Pfeilhöhe. Die Stirnseite wird oft durch ein der Bogenlinie folgendes
Profil ausgezeichnet (s. Archivolte). Der Schlußstein ist meist größer als die andern Wölbsteine, oft auch besonders hervortretend
und mit Blattornamenten, Masken
[* 70] u. dgl. verziert. Auch die Kämpfer (s. d.) zeigen häufig architektonisch
durchgebildete Formen. Bisweilen wird der Bogen rein dekorativ als Blende (s. d.) verwendet. Bogen kommen oft in langen Reihen nebeneinander
vor und heißen dann Bogenreihen (Arkaden, s. d.).
Der Bogen bildet entweder einen Halbkreis (Rundbogen, s. Fig. 4), oder einen
Teil eines solchen (Stichbogen,
Flachbogen,
[* 66]
Fig. 6), oder eine halbe Ellipse
[* 71] (Korbbogen,
[* 66]
Fig. 3), oder besteht aus zwei, in einem Winkel
[* 72] zusammenstoßenden
Bogen (Spitzbogen,
[* 66]
Fig. 5), oder er zeigt die Form etwa eines Dreiviertelkreises (Hufeisenbogen,
[* 66]
Fig. 7). Tudorbogen ist ein gedrückter
Spitzbogen. Wird der Bogen über die Stützpunkte nach unten verlängert, so nennt man ihn gestelzt
[* 66]
(Fig. 8); ist diese Verlängerung
[* 73] eine einseitige, so heißt er steigender Bogen. Wird die
Spitze eine Spitzbogens nach oben schlank ausgezogen, so nennt man den Bogen Eselsbogen
[* 66]
(Fig. 9);
diesem ähnlich, nur gedrückter ist der persische Bogen oder Kielbogen
[* 66]
(Fig. 10). Scheitrechte
Bogen (Fig. 2) nennt man jene, deren Unterkanten eine wagerechte Linie
bilden.
Durch Besetzung der Innenlinie eines Bogen mit Vorsprüngen (Nasen) lassen sich mannigfache verzierte Formen bilden
[* 66]
(Fig. 11–14),
sodaß sich im ganzen über 50 verschieden benannte Bogen ergeben. – Der Bogen ist einer der wichtigsten
konstruktiven und künstlerischen Formen der Baukunst. Die Ägypter und Griechen kannten ihn, bildeten
aber noch vielfach seine Gestalt durch Auskragungen wagerechter Steinschichten, während doch das konzentrische Aufbauen der
Keilstücke für den Bogen charakteristisch ist.
Die Etrusker waren die ersten, die den Bogenbau systematisch durchführten. Zu hoher Vollendung und Durchbildung nach technischer
und künstlerischer Seite gelangte er bei den Römern, deren ganzes Bauwesen durch den Bogen beherrscht wurde.
Sie verwendeten ausschließlich den Rundbogen, der dann bis ins 12. Jahrh. die Herrschaft
sich erhielt. Nur die Mohammedaner zogen den Hufeisenbogen vor. Die Gotik führte den Spitzbogen ein, der bei ungleichen Spannweiten
doch zu gleicher Scheitelhöhe (durch schlankere Bildung) hinaufgeführt werden kann und somit eine freiere
Behandlung der Grundrißgestaltung ermöglicht.
Die Renaissance nahm den Rundbogen wieder an, verwendete ihn aber weniger streng als die Römer und das frühere Mittelalter.
Die künstlerisch weniger ausdrucksvolle Form des Stichbogens erscheint erst seit dem 18. Jahrh. öfter in der Architektur.
In der Spätgotik und im Barockstil suchte man verschiedene neue Bogenformen einzuführen, die aber meist
willkürlich gewählt sind und der Konstruktion zuwiderlaufen, daher auch bald wieder verworfen wurden.