auszeichnen. Die Vorderzehen sind am
Grunde miteinander verwachsen, bilden so eine breite
Sohle und sind mit scharfen, langen
Sichelkrallen bewaffnet. Sie leben von
Insekten,
[* 2] die sie meist im Fluge fangen, nisten in Erdhöhlen und legen 5-7 glänzend
weiße
Eier.
[* 3] In Europa
[* 4] lebt nur eine im
Sommer erscheinende Art, derBienen- oder Immenwolf
(MeropsapaisterL., s.
Tafel: Kuckucksvögel II,
[* 1]
Fig. 1), mit weißer
Stirn, einem blauen
Streif über dem
Auge,
[* 5] einem schwarzen, blau umsäumten,
darunter hochgelbem
Kinn und
Kehle, meerblauer
Brust und
Bauch,
[* 6] zimmetbrauner Schulter, grünblauen Handschwingen, zimmetbraunen
Armschwingen, blaugrünem
Schwanz. Er nistet nur ausnahmsweise auf der Nordseite derAlpen
[* 7] und Pyrenäen,
ist ein lebhafter, nach
Falken- oder Schwalbenart fliegender,
Insekten jagender
Vogel und scheint die stechenden
Wespen, Hummeln
und
Bienen zu bevorzugen, die er, ohne ihnen den
Giftstachel abzubeißen, hinabschlingt. Im südl. Europa wird der
Vogel als
Bienenfeind gehaßt, verfolgt und gegessen. Im Käfig hält er sich oft mehrere Jahre, ist aber sehr
anspruchsvoll, da er sich an Ersatzfutter nur schwer gewöhnt und auch große Nahrungsmengen verlangt. Das Paar wird mit
60-100 M. bezahlt.
1) Trichodes aparius Herbst, Immenkäfer,
Bienenwolf, ein zu den
Buntkäfern (s. d.) gehöriger deutscher
Käfer
[* 9] von
8-15
mm Länge, dunkel stahlblau, stark behaart, Flügeldecken siegellackrot mit blauschwarzen Endspitzen und zwei ebensolchen
Querbinden. Es giebt noch 2 oder 3 nahe Verwandte. Sie leben von Blütensaft und auch von
Insekten, ob wirklich auch von
Bienen
ist zweifelhaft.
2)
Sitarismuralis Forst.,
[* 10] zu den
Blasenkäfern (s. d.) gehörig, 5-9mm lang, Flügeldecken hinten spitz zusammenlaufend, schwarz
mit roten Schultern. Larven bei echten Bienenarten schmarotzend.
(BraulacoecaNitzsch), eine auf der Honigbiene schmarotzende blinde, flügellose, noch nicht 1½
mm lange,
bräunlich rostfarbene Lausfliege (s. d. und
Tafel:
Biene und
Bienenzucht,
[* 11] Fig. 16).
Man findet sie gewöhnlich
am Rücken des
Bruststücks der
Bienen, besonders bei den Königinnen.
Nur wenn sie sehr zahlreich auftritt, veranlaßt sie
merklichen Schaden.
Man muß dann möglichst häufig den
Boden der
Bienenstöcke reinigen, um die hier liegenden
Puppen zu entfernen.
Bienenlaus nennt man auch die Larven des Maiwurms (s. d.).
auch
Honig- oder Wachsmotte
(Tinea s.
GalleriacereanaL. s. melonellaL. s. cerella Hb.,
s.
Tafel:
Biene und
Bienenzucht, Fig. 4), eine von den Bienenzüchtern sehr gefürchtete Mottenart, zur Gruppe der
Kleinschmetterlinge (Microlepidoptera) gehörig. Der aschgraue, am ockergelben Innenrand mit purpurbraunen, schwarzgefleckten
Längsstreifen versehene Oberflügel und einfarbig hellgraue Unterflügel trägt einen schwarzbraunen
Haarschopf mit weißer
Spitze auf dem Rücken.
Der Falter dringt nachts in die
Bienenstöcke, um hier seine
Eier abzulegen. Die Raupe wird durch Verzehren und Verspinnen
der Waben schädlich, da sie dieselben mit ihren
Jungen vielfach durchbohrt und ein Ausfließen des
Honigs veranlaßt.
Tritt
sie in Menge auf, so kann ihre Belästigung der
Bienen so weit gehen, daß diese den
Stock verlassen. In
ihren verschiedenen Entwicklungszuständen scheint
sie sich nicht an bestimmte
Zeiten zu binden,
da man in den befallenen
Bienenstöcken
vom Juni bis Oktober Raupen,
Puppen und
Schmetterlinge
[* 12] zugleich antrifft. Sie überwintert als
Puppe und
macht mehrere Generationen durch, deren jede etwa 3 Wochen in
Anspruch nimmt.
die Rechtsgrundsätze, welche in polizeilicher und privatrechtlicher Hinsicht in Ansehung der
Bienenzucht
bestehen. In letzterer Hinsicht sind folgende Eigentümlichkeiten zu erwähnen: Es liegt in der Natur der
Bienen, daß periodisch infolge der im
Stocke erfolgten Aufzucht junger
Brut ein Bienenhaufe den Entschluß zur
Auswanderung
und
Begründung einer neuen
Kolonie faßt. Nach den Vorschriften über das Eigentum an wilden
Tieren würde das bestehende Eigentum
mit dem Verlassen des Grundstücks verloren sein.
Die Gesetzgebungen geben ein
Recht der Verfolgung auf andere Grundstücke. Ferner kommen gesetzliche Vorschriften
vor, welche zur Lösung der Eigentumsfrage bei vermischten
Schwärmen dienen.
Endlich werden die infolge nachlässig betriebener
Zucht ausgezogenen Bettel- und Hungerschwärme, welche besetzte Bienenwohnungen sich zu erobern suchen (hierbei werden förmliche
Schlachten
[* 13] geliefert), vielfach für herrenlos erklärt und dem Eigentümer der erobertenBienenwohnung
zugesprochen. -
auch Immenwolf genannt
(MeropsapiasterL.), Vogelart aus der Familie der
Bienenfresser (s. d.). - Bienenwolf,
bunter (Philantus pictus Fab., s.
Tafel:
Biene undBienenzucht, Fig. 9), ein etwa 10-12
mm langes
Insekt aus der Familie der
Grabwespen (s. d.);
auch ein
Käfer (Trichodes ariarius Herbst) heißt gelegentlich so (s.
Bienenkäfer).
Christian Gottlob, Jurist, geb. zu Zörbig, studierte in Wittenberg
[* 14] und
Leipzig,
[* 15] habilitierte sich 1776 an
letzterer
Universität, wurde 1790 ord. Professor in der Juristenfakultät, dann auch
Hof- und Oberhofgerichtsrat
und starb Die
Bahn zu einer deutschen Rechtsgeschichte brach er durch seine «Commentarii
de origine et progressu legum juriumque
Germaniae» (2 Bde., Lpz.
1787-95). Wichtig sind sein «Systema processus judicarii et communis et
Saxonici» (ebd. 1796; 4. Aufl. von Siebdrat und Krug, 2 Bde.,
Berl. 1834-35) und seine «Queastiones» und «Interpretationes
et responsa», als akademische
Schriften erschienen und samt den übrigen
Abhandlungen nach seinem
Tode als «Opuscula academica»
(2 Bde., Lpz. 1830) herausgegeben.
Sein Sohn,
FriedrichAugust Biener, geb. inLeipzig, studierte in
Leipzig und Göttingen
[* 16] Rechtswissenschaft
und wurde 1810 Professor an der
UniversitätBerlin.
[* 17] 1834 nahm er wegen Kränklichkeit seine Entlassung und wandte sich nach
Dresden,
[* 18] wo er starb. Einen großen
Teil seines Vermögens hinterließ er seiner Vaterstadt zu einer Blindenstiftung.
Biener schrieb: «Geschichte der Novellen Justinians» (Berl.
1824),
«Beiträge zu der Geschichte des
Inquisitionsprozesses und der Geschwornengerichte» (Lpz. 1827),
die mit
Heimbach herausgegebenen
«Beiträge zur Revision des
¶
auch Bierpression genannt, eine Vorrichtung, welche das zum Ausschank kommende Bier fortwährend unter
erhöhtem Druck hält und ein Entweichen der Kohlensäure verhindert, wodurch das Bier während der ganzen
Dauer des Abzapfens seinen frischen Geschmack behält. In der nachstehenden
[* 19]
Fig. 1 ist die Einrichtung eines solchen Apparats
veranschaulicht. Durch die meist einfach wirkende Luftkompressionspumpe A wird die Luft in dem Luftkessel B bis zu einer
Spannung von 1 bis 2 Atmosphären Überdruck zusammengepreßt; die Höhe dieser Spannung läßt ein passend
angebrachtes Manometer
[* 21] in erkennen.
Von diesem mit komprimierter Luft gefüllten Reservoir führt ein durch einen Hahn
[* 22] verschließbares Rohr r zu dem zum Ausschank
bestimmten Faß
[* 23] und wird mit demselben durch einen eigentümlich geformten Hahn n luftdicht verbunden. Der letztere hat
zu diesem Zweck ein konisch anlaufendes Gewinde, mit welchem er in der in dem Fasse angebrachten, zu seiner Aufnahme bestimmten
Öffnung befestigt wird und so einerseits die Verbindung mit dem Luftkessel herstellt, andererseits das Bier durch ein bis
nahe auf den Boden reichendes Rohr bis zur Ausschankstelle C führt, wo es beim Öffnen des Auslaßhahns
mit einer der ausgeübten Pressung entsprechenden Geschwindigkeit in
das untergehaltene Glas
[* 24] läuft.
Die Ausschankstelle kann daher in beliebige Entfernung von den Bierfässern verlegt werden; es ist also die Möglichkeit
geboten, dieselben während des Ausschanks im Keller liegen zu lassen. Zugleich gestattet die Anwendung dieses Apparats,
die mit dem Bier in Berührung kommende Luft aus der äußern Atmosphäre anzusaugen und erforderlichenfalls durch einen mit
Watte gefüllten Behälter von allen Staubteilen zu reinigen. Die Abbildung zeigt ferner eine Anordnung des Bierdruckapparat, welche gestattet,
drei Sorten Bier gleichzeitig an der Ausschankstelle C zu verzapfen. Zu dem Zwecke ist der Luftkessel
mit zwei weitern Fässern durch die Hähne p und o und die Röhren
[* 25] t und s in Verbindung gebracht und die Ausschanksäule trägt
drei Auslaßhähne. Um für große Restaurationen mit bedeutendem Bierkonsum das häufig notwendig werdende Nachpumpen von
Luft in den Luftkessel leicht und schnell zu bewirken, hat man selbstthätige Luftkompressionsapparate
konstruiert, die durch den Druck der städtischen Wasserleitung
[* 26] in Thätigkeit versetzt werden. Nach Vorschlägen von W. Raydt
in Hannover
[* 27] wird die Luftpumpe
[* 28] der Bierdruckapparat durch einen mit flüssiger Kohlensäure gefüllten Behälter aus Schmiedeeisen ersetzt,
in dem die allmählich wieder gasförmig werdende Kohlensäure dann den erforderlichen Druck abgiebt.
Dem Bedürfnis kleinerer Schanklokale mit geringerm Konsum entspricht der in
[* 19]
Fig. 2 dargestellte transportable Bierdruckapparat, welcher
in kompendiöser Form alle Teile des oben beschriebenen enthält. A ist die Luftkompressionspumpe, B der Luftkessel und C
der Auslaßhahn. Der ganze Apparat ist direkt auf dem Faß zu befestigen und gestattet bei bequemer Handhabuug
ein Verzapfen des Biers mit allen Vorteilen des großen Apparats. Zur Herstellung von Bierdruckapparat dürfen nur Metalllegierungen verwendet
werden, welche nicht mehr als 1 Proz. Blei
[* 29] enthalten.
Da es für den Wohlgeschmack des Biers sowie in gesundheitlicher Hinsicht von größter Wichtigkeit ist, daß bezüglich der
Reinigung der Rohrleitung und der übrigen Teile der Bierdruckapparat die gewissenhafteste Sorgfalt beobachtet wird, haben in neuester Zeit
die Behörden Veranlassung genommen, die zweckmäßige Reinigung der betreffenden Rohrleitungen anzuordnen und an vielen Orten
einen eigens hierzu konstruierten Dampfreinigungsapparat zu empfehlen. Die umstehende
[* 19]
Fig. 3 zeigt
eine derartige Konstruktion nach dem System des Ingenieurs Sincholle. Durch einen mit dem Apparat in
¶
mehr
Verbindung gebrachten, an der betreffenden Bierleitung befestigten Gummischlauch strömen unter starkem Druck erstens ein
Dampfstrahl, um die anhaftenden Unreinigkeiten zu lösen, zweitens heißes Wasser, um die losgelösten Schmutzteile mit fortzureißen,
drittens kaltes Wasser, um die Röhren zu kühlen, viertens Luft zum Trocknen der letztern durch die Bierleitung und die Hähne
derselben. Um Luftkessel und Rohre gründlich und leicht zu reinigen, ist es notwendig, unten am Boden des erstern einen Ablaßhahn
anzubringen, durch den der angesammelte Schlamm mittels des Dampfes ausgestoßen wird.
Gottlieb, Maler, geb. in Berlin, bildete sich auf der dortigen Akademie und als SchülerWachs. Ein 1850 erlangter
Staatspreis ermöglichte ihm, Studienreisen nach Italien
[* 31] und Frankreich zu unternehmen. Dort waren die Venetianer seine Vorbilder,
in Paris
[* 32] lernte er bei LéonCogniet. 1854 nach seiner Vaterstadt zurückgekehrt, versuchte er sich zuerst
im geschichtlichen Fach (Tod Gustav Adolfs, Schlacht bei Kunersdorf),
[* 33] wendete sich aber bald ausschließlich mit Glück der Bildnismalerei
zu. Zu seinen besten Porträten gehören die des Grafen Redern, des Generalfeldmarschalls Wrangel, der Minister von Schleinitz
und Delbrück. Beliebtheit errangen seine Frauenbilder, die er effektvoll darzustellen und durch trefflich
gemalte Kostümpracht und kunstgewerbliches Beiwerk aufzuputzen weiß. Auch malte er einige Idealgestalten: Zigeunerkönigin
(1877) und Esther (1880). Biermann ist Mitglied und seit 1878 Professor an der Berliner
[* 34] Akademie.
Karl Eduard, Landschaftsmaler, geb. zu Berlin, widmete sich anfangs der Dekorationsmalerei und
ging dann zur Landschaftsmalerei über. Zu diesem Zwecke lebte Biermann abwechselnd in Tirol
[* 35] und der Schweiz,
[* 36] später auch in Italien. Von seinen Gebirgsbildern besitzt die Nationalgalerie in Berlin: Das Wetterhorn (1830), Der Paß
[* 37] Finstermünz
(1830), Kloster Burgeis in Tirol (1832). Seine Aussicht auf Florenz
[* 38] (1834) wurde Eigentum des Berliner Kunstvereins, ebenso der
Dom von Mailand.
[* 39]
Eine seiner größten und bekanntesten Landschaften ist der Abend auf der Hochalp (1842). Viele seiner landschaftlichen Bilder,
namentlich der italienischen (z. B. TassosEiche u. a.), sind durch Stich und Lithographie verbreitet worden. B.s Arbeiten zeigen
eine sorgfältige Technik, tragen aber meist ein gewisses dekorationsmäßiges Gepräge. Dies tritt besonders hervor in
den landschaftlichen Fresken, mit denen er u. a. die Wände des Neuen Museums in Berlin schmückte, die InselPhilä, den Vorhof
des Tempels von Edfu,
den Tempelhof zu Karnak sowie die Reste des Amphitheaters von Syrakus
[* 40] darstellend. Große Frische und Naturwahrheit
zeigen 16 Aquarelle, die er 1853 als Früchte einer Reise in Dalmatien ausstellte. Von da ab galt er lange
als der erste Vertreter der ältern Schule der landschaftlichen Aquarellmalerei in Berlin, als deren Begründer er neben Schirmer
und Blechen anzusehen ist. Er starb in Berlin.
Joh. Christoph, Schriftsteller, geb. zu Elmshofen, studierte Theologie und
orient. Sprachen und ward 1821 Prediger auf der Hallig Nordstrandischmoor in Westschleswig, 1825 Pfarrer der evang.-luth. Kirche
in Friedrichsstadt, wo er starb. Die wertvollste seiner Arbeiten, weil des Verfassers unmittelbarer Umgebung entnommen,
die er mit ergreifender Wahrheit schildert, ist «Die Hallig, oder die Schiffbrüchigen auf dem Eilande
in der Nordsee» (Altona
[* 41] 1836; 4. Aufl., Basel
[* 42] 1881; mit Einleitung von Düntzer, Stuttg. 1881); dagegen wird in seinem religiösen
Lehrgedicht «Der Glaube» (1. u. 2. Aufl., Schlesw. 1825),
seinen «Gedichten» (2. Aufl., Lpz.
1852) und seinen Novellen («Wege zum Glauben», 2. Aufl., ebd. 1852; «Der braune
Knabe», 3. Aufl., Basel
1882, u. a.) die
geringe Poet. Kraft
[* 43] durch die fromme Gesinnung B.s nicht ausgeglichen. Seine «Gesammelten
Schriften» (8 Bde., Altona 1844; 2. Aufl., Lpz. 1852) erschienen erst nach demTode; eine Lebensbeschreibung B.s (2. Aufl., Lpz.
1852) gab sein Sohn KarlBernhard Biernatzki, Pastor in Altona.
Albert, deutsch-amerik. Landschaftsmaler, geb. zu Solingen
[* 44] bei Düsseldorf,
[* 45] kam 1831 mit seinen
Eltern nach Amerika
[* 46] (New-Bedford), bezog 1853 die Malerakademie zu Düsseldorf, wo er unter Lessing, Achenbach und Leutze sich
ausbildete, und kehrte 1857 nach Amerika zurück. Er begleitete im April 1858 den GeneralLander auf seiner
Entdeckungsreise nach dem Südpaß in den Rocky Mountains, bereiste dann mit nur zwei Begleitern unter großen Gefahren die
östl. Gegenden.
Die künstlerische Ausbeute dieser Expedition waren die beiden Gemälde: LandersPik und LaramiePik (letzteres in der Kunstakademie
zu Buffalo). 1863 unternahm er weitere Reisen an den Salzsee und über die Sierra Nevada nach Kalifornien;
zurückgekehrt ließ er sich in Irvington am Hudson nieder. 1867 erhielt er von der Regierung den Auftrag, die Entdeckung
des Hudsonflusses für das Kapitol in Washington
[* 47] auszuführen und begab sich, um Studien zu dem Bilde zu machen, im Juni 1867 nach
Europa. Im Winter 1867-68 weilte er in Rom und
[* 48] Neapel,
[* 49] wo er den Ausbruch des Vesuvs 1868 malte. Bierstadt stellte
mit Vorliebe wildromantische Gebirgslandschaften und gewaltige Naturscenen dar. Von seinen Bildern
¶
mehr
sind außerdem zu nennen: Morgen im Felsengebirge, (1861), Sonnenlicht und Schatten
[* 51] (1862), das den Ruf des Künstlers begründete;
Sonnenaufgang in Kalifornien (1864), Sturm im Felsengebirge (1866), vielleicht sein großartigstes Werk;
Getreidestein, Zeïlithoid, ein vorübergehend aufgetauchtes Fabrikat, das in einer bis zum Erstarren eingedickten
Würze bestand, aber trotz vieler Reklame keinen Eingang fand.
im System der Aufwandsbesteuerung zu den Getränkesteuern gehörige Steuer, die entweder
nach der Menge der verbrauchten Rohstoffe als Materialsteuer oder nach dem gewonnenen Erzeugnis als Fabrikatsteuer angelegt
wird. Die zu Grunde gelegten Rohstoffe oder das Erzeugnis werden entweder unmittelbar ermittelt, oder es werden gewisse Merkmale
im Verlauf des Erzeugungshergangs als Ausgangspunkt genommen, die einen Schluß auf die Menge der verwendeten
Rohstoffe oder des gewonnenen Erzeugnisses zulassen.
Die Materialsteuer ist je nach dem zu Grunde gelegten Rohstoffe eine Hopfen-, eine Gersten- oder eine Malzsteuer. Die Malzsteuer
knüpft zunächst an die Einmaischung des geschrotenen Malzes an und heißt dann Maischsteuer. Wird nicht die eingemaischte
Menge, sondern der Rauminhalt der Maischbottiche zu Grunde gelegt, so liegt eine Maischbottichsteuer vor.
Die Malzsteuer im engern Sinne (Malzaufschlag) schließt sich an die Schrotung des Malzes in der Mühle an. Im allgemeinen
haben die Materialsteuern den Vorzug, daß sie, weil vor Beginn des Braugeschäfts oder doch wenigstens in dessen Anfang
erhoben, den eigentlichen Brauereibetrieb verhältnismäßig wenig belästigen.
Sie wirken indes sehr ungleich, je nach der Leistungsfähigkeit der Betriebe und nach der Verwendung besserer oder schlechterer
Rohstoffe. Am meisten eignet sich das aus der Gerste
[* 52] gewonnene Malz als Grundlage der Materialsteuer, weil es der Hauptrohstoff
ist und weil eine danach bemessene Steuer gleichmäßiger wirkt, als wenn der in sehr verschiedenem Maß
bei den einzelnen Biersorten nötige Hopfen
[* 53] oder die in Bezug auf die Malzausbeute verschiedenartige Gerste zu Grunde gelegt
wird. Die Kontrolle ist bei allen Materialsteuern schwierig und kostspielig, und die Rückvergütung der Steuer für das zur
Ausfuhr gelangende Bier ist nur ungenau zu ermitteln. Durch zu hohe Material-(Malz-)steuern wird eine
genügende Berücksichtigung der verschiedenartigen Beschaffenheit des Biers unmöglich.
Die Fabrikatsteuer wird zunächst nach dem Rauminhalt bestimmter Braugerätschaften bemessen. Die Kesselsteuer richtet sich
nach dem Rauminhalt des Sudkessels; vorausgesetzt ist dabei, daß aus einem bestimmten Rauminhalt des Bottichs oder Kessels
eine bestimmte Menge Bier gewonnen werden kann. Diese Voraussetzung kann beim Betriebe an sich leicht hinfällig
gemacht werden, je nachdem der gegebene Raum schneller oder langsamer ausgenützt wird. Deshalb ist eine sehr lästige Überwachung
des Betriebes nötig, welche die Steuererhebung sehr verteuert, ohne doch unbedingte Sicherheit für eine zutreffende Bemessung
der Biersteuer zu schaffen.
Der
verschiedene Alkoholgehalt des Biers bleibt bei der Kesselsteuer ganz unberücksichtigt. Um letztern Mangel zu beseitigen
und zugleich Steuerhinterziehungen zu verhindern, hat man auch wohl eine Kontrolle der Würze mit der Kesselsteuer verbunden.
Die Würze bildet auch die Unterlage einer andern Art der Fabrikatsteuer, der sog. Würzesteuer,
wobei die Menge der Würze nach dem Rauminhalt der Kühlschiffe und der Zuckergehalt durch das Saccharimeter
ermittelt wird.
Obwohl die Würzesteuer die Beschaffenheit des Biers berücksichtigt, ist sie doch unzweckmäßig, einmal, weil die Saccharimeter
noch sehr unvollkommen sind, und weiter, weil eine große Belästigung des Betriebes unvermeidlich ist. Die Besteuerung des
fertigen Biers erscheint in der Form der Faßsteuer, die nach dem Rauminhalt der zum Versand kommenden
Fässer bemessen wird. Sie hat den Vorzug, den eigentlichen Braubetrieb nicht zu belästigen, läßt aber die verschiedene
Beschaffenheit des Biers unberücksichtigt und die Hausbraueerei sowie den eigenen Verbrauch der Brauerei unversteuert.
Überdies ist die Steuerhinterziehung hier sehr leicht, so daß sehr umfassende Kontrollmaßregeln nötig
sind. Die Fässer müssen mit Stempelmarken versehen werden, die so angebracht sein müssen, daß sie beim Anzapfen der Fässer
notwendigerweise vernichtet werden. Theoretisch ist die Besteuerung des fertigen Biers die beste Form der Biersteuer. Solange es aber
nicht gelingt, mechanisch wirkende Apparate zu erfinden, die die Menge und den Gehalt des Biers zuverlässig
feststellen, ist die Besteuerung des Malzverbrauchs diejenige Form, gegen die verhältnismäßig am wenigsten einzuwenden
ist.
Die jetzigen Besteuerungsverhältnisse sind folgende: In der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft (gegründet durch Gesetz
vom der alle Staaten des DeutschenReichs angehören, mit Ausnahme von Bayern,
[* 54] Württemberg,
[* 55] Baden
[* 56] und Elsaß-Lothringen,
[* 57] werden erhoben von 100 kg Nettogewicht für a. Getreide
[* 58] (Malz, Schrot u. s. w.), Reis, grüne Stärke
[* 59] 4 M.; biersteuer Stärke, Stärkemehl, Stärkegummi und Sirup 6 M.; c. Zucker,
[* 60] Zuckerauflösungen
und sonstige Malzsurrogate 8 M. Honig und Zucker unterliegen der Biersteuer nicht, wenn sie unter Ausschluß anderer
abgabepflichtiger Stoffe zur Bereitung von Met verwandt werden.
Die regelmäßige Erhebungsform ist die Einmaischungssteuer; daneben kann auf Antrag die Form der Vermahlungssteuer bei Stoffen
angewandt werden, die vor der Einmaischung einer Vermahlung (Schrotung) unterliegen; hierbei wird das Gewicht der zur Vermahlung
bestimmten unvermahlenen Stoffe zu Grunde gelegt. Die Entrichtung einer Abfindungssumme für einen bestimmten
Zeitraum (Fixation), anstatt der Erhebung in jedem einzelnen Fall, ist zulässig, hiervon machten (1893/94) 48,94 Proz. der
gewerblichen Brauereien Gebrauch, während 5,89 Proz. dieser Brauereien in der Form der Vermahlungssteuer und 45,17 Proz. auf
Brauanzeige die Abgabe entrichteten. Die Bereitung des Haustrunks ist steuerfrei. Das aus Süddeutschland
eingehende Bier zahlt eine Übergangsabgabe von 2 M. für 100 l (Ertrag 1893/94: 3 678 432 M.). Ausländisches Bier ist mit 4 M.
für 100 kg zu verzollen. Bei der Ausfuhr aus dem Brausteuergebiet wird die Steuer mit 1 M. für 100 l (laut Bundesratsbeschluß
vom mit 0,80 M. Für 100 l schwaches Bier) rückvergütet. Die Steuerrückvergütung belief sich
1893/94 auf 118 872 M.
¶
mehr
Bayern. Von allem zur Bierbereitung verwendeten Malz werden 6 M. für je 100 l eingebrochenen Malzes erhoben. Für bestimmte
kleinere Brauereien ist der Malzaufschlag nur 5 M. Für die einen Jahresverbrauch von 1000 hl übersteigende Produktion wird
seit 1890 ein Zuschlag von 25 Pf., für die 40000 hl übersteigende Produktion ein Zuschlag von 50 Pf.
für 100 l erhoben. Verwendung von Malzsurrogaten ist verboten. Das aus den übrigen deutschen Brausteuergebieten eingehende
Bier zahlt 3,25 M. Übergangsabgabe pro Hektoliter.
Württemberg hat ebenfalls eine Malzschrotsteuer, deren Satz jeweilig durch Finanzgesetz festgestellt wird (seit 1881: 10 M.
für 100 kg). Malzsurrogate sind zulässig und werden durch die Steuerverwaltung auf Malz abgeschätzt.
Nach dem Gesetz vom betreffend die Abstufung der Malzsteuer, wird für Brauereien, die im Laufe eines Etatsjahres
nicht mehr als 100000 kg Malz für ihre Rechnung zur Bierbereitung verwenden, der durch das Finanzgesetz bestimmte Steuersatz
für die ersten 50000 kg um ein Zehntel ermäßigt. Das eingeführte Bier zahlt eine Übergangssteuer von 3 M.
für 1 hl braunes und 1,65 M. für 1 hl weißes Bier.
Baden erhebt eine Kesselsteuer. Die Höhe des Steuersatzes wird durch das jeweilige Finanzgesetz festgestellt; er beträgt zur
Zeit 2 Pf. für jeden Liter Rauminhalt des Braukessels. Die Übergangssteuer (s. oben), die auch durch das
Finanzgesetz festgestellt wird, beläuft sich gegenwärtig auf 3,20 M. für 1 hl.
Elsaß-Lothringen erhebt ebenfalls eine Kesselsteuer in Höhe von 2,22 M. für 100 l; daneben beträgt die Übergangssteuer
3,00 M. für 1 hl starken und 0,58 M. für 1 hl dünnen Biers. Für Abgänge während des Brauprozesses
ist ein Abzug von 20 Proz. gestattet. Daneben ist von allen Personen, die Bier zum Verkauf brauen, eine Licenzgebühr von 48 M.
jährlich in Unterelsaß, von 28,80 M. in Oberelsaß und Lothringen zu entrichten.
Österreich-Ungarn
[* 62] hat die Würzesteuer und erhebt zur Zeit 16,7 Kr.
von jedem angemeldeten Saccharimetergrade und jedem Hektoliter Bierwürze (z. B. 10 hl à 12 Proz. = 120°, folglich
Steuer 120 X 16,7 Kr.). Hierzu kommt in Wien
[* 63] noch ein Zuschlag von 1,68 Fl. für jeden Hektoliter Bierwürze, in den übrigen
«geschlossenen» Städten ein Zuschlag von 7 Kr. für jeden Hektoliter Bierwürze und jeden Saccharimetergrad.
Italien hat gleichfalls die Würzesteuer, laut Verordnung vom 1,20 Lire von jedem Hektoliter und jedem Saccharimetergrad.
Großbritannien
[* 64] und Irland hat seit 1880 statt der Malzsteuer, der eine Hopfensteuer vorangegangen war, die Würzesteuer von 6 Sh. 3 P.
für 1Barrel. Daneben beträgt die Licenzsteuer bei gewerblichen Brauereien 1 Pfd. St.
jährlich.
Frankreich besteuert die Würze nach dem amtlich vermessenen Kesselraum (unter Abzug von 20 Proz. des Rauminhalts für Verluste
während des Brauprozesses) pro 1 hl mit 3,75 Frs. für starkes und 1,25 Frs. für dünnes Bier (neben einer Licenzgebühr von 75 und 125 Frs.
jährlich).
Rußland (außer Finland) erhebt eine Patentsteuer und eine Bieraccise, die nach dem Rauminhalt der Maischbottiche bemessen
wird und seit 30 Kopeken für den Wedro beträgt.
Finland hat seit 1882 eine Malzsteuer (von 1865 bis 1882 Fabrikatsteuer), die zur Zeit eine finn.
Mark für 10 kg Malz beträgt. Malzsurrogate sind verboten.
Dasselbe System hat Belgien
[* 66] (entweder 4 Frs. für 1 hl Rauminhalt des Maischbottichs, oder 10 Cent. für 1 kg Malzschrot).
Die Vereinigten Staaten
[* 67] von Amerika erheben eine reine Fabrikatsteuer, die durch Aufkleben einer Marke (1 Doll. für 1 Barrel)
auf das Spundloch der aus der Brauerei weggebrachten Fässer eingetrieben wird, ohne Rücksicht auf Art und Beschaffenheit
des Biers.
^[img]
Vgl. Holzner, Über die verschiedenen Methoden der Bierbesteuerung (1880);
Grosfils, L'impot sur la bière
(1880);
von May, Gesetz über den bayr. Malzaufschlag vom (Erlangen
[* 68] 1883 -84);
und Bierbrauerei. A. Technisches. Bier ist ein durch geistige (weinige, alkoholische) Gärung gewonnenes, aus
Wasser, Extrakt und Alkohol bestehendes, in schwacher Nachgärung befindliches, erfrischendes und nahrhaftes Getränk, zu dessen
Herstellung außer Wasser, Hopfen und Hefe
[* 70] vornehmlich Malz aus Gerste verwendet wird. Alle andern Produkte, zu deren Fabrikation
als teilweiser oder vollständiger Ersatz des Gerstenmalzes stärkemehlhaltige Pflanzenprodukte, insbesondere
Getreidefrüchte oder Malz aus solchen verwendet werden (Surrogate für Gerstenmalz), wie Weizen, Weizenmalz, Reis, Mais, Kartoffeln,
oder Stärkemehl aus Getreidefrüchten oder Kartoffeln, Zucker (Stärkezucker, Rohrzucker), sind im strengen Sinne in den hauptsächlichsten
bierbrauenden Ländern nicht als eigentliches Bier schlechtweg anzusehen und sollten nur mit specieller
Bezeichnung, wie Weizenbier, Reisbier usw., zum Konsum gebracht werden. In vielen Ländern wird indes von Surrogaten für
¶
mehr
Gerstenmalz ein ausgedehnter Gebrauch gemacht und fast kein Bier erzeugt, das nicht Zusätze von derartigen Substanzen bekäme.
Die Erzeugung des Biers, das Bierbrauen aus Malz (Gersten-, Weizenmalz), zerfällt in folgende Fabrikationsteile: I. das Mälzen
oder die Malzbereitung, II. die Würzebereitung, III. die Gärung, IV. die Aufbewahrung und Behandlung des Biers.
I. Das Mälzen, d. h. die Verwandlung der Gerste in das nähere Ausgangsprodukt für
die Biererzeugung, das Malz (s. d.), geschieht durch einen besondern Prozeß,
welcher bezweckt, durch Keimung des Getreides besondere lösende Eigenschaften im lebensfähigen Korn zu erwecken. Dieser Keimungsvorgang
wird künstlich hervorgerufen und dann unterbrochen, und es wird bei demselben u. a.
durch Überführung von Proteinkörpern ein lösliches chem. Ferment, die Diastase (s. d.),
erzeugt, die namentlich bei höherer Temperatur, bis etwa 70º C., in Gegenwart von Wasser das Stärkemehl in lösliche Kohlehydrate
und zwar besonders in Maltose (eine Zuckerart), Dextrin (Stärkegummi) und denselben nahe stehende Zwischenprodukte verwandelt.
Durch das Keimen der Gerste werden ferner gewisse Umwandlungsprodukte erzielt, durch die beim Darrprozeß
jene aromatischen Stoffe geliefert werden, welche dem Bier besondern Wohlgeschmack verleihen.
Die Malzbereitung zerfällt in vier Operationen: a. das Putzen, Sortieren und Waschen der Gerste;
bier das Einweichen der Gerste;
c. das Keimenlassen der Gerste;
d. das Trocknen und Darren der geleimten Gerste (des Malzes).
Die zum Verarbeiten gelangende Gerste, die durch mehrmonatige Lagerung an einem luftigen Orte die Lagerreife erhalten haben
soll, ohne welche die Gerste (wie auch anderes Getreide) nur schlecht keimt, wird zunächst geputzt, event.
sortiert und gewaschen. Durch das Putzen sollen Staub, Spreu, Unkrautsamen, Steinchen, zerschlagene Körnchen
entfernt werden; durch das Sortieren will man die vollkommen ausgebildeten Körner von den schwachen trennen sowie auch die
ungleich großen Körner nach Größe in besondere Partien teilen, deren gesonderte Verarbeitung viel leichter mit besserm
Resultate erfolgt.
Durch das Waschen, neuerdings mit besondern Apparaten, werden die Schmutzteilchen und Pilzvegetationen an der
Oberfläche der Körner entfernt. Die Gerste wird nun in steinernen oder eisernen Quell stocken, auch Weichen genannt, mit
reinem und möglichst hartem Wasser eingeweicht, dessen Temperatur je nach der Jahreszeit schwankt, aber am besten nicht unter
10º C. und nicht über 15º C. ist. Weiches Wasser nimmt aus der Gerste erfahrungsgemäß viel nutzbare
Substanz weg, während härteres und namentlich gipshaltiges Wasser diesen für das Mälzen ungünstigen Einfluß nicht
haben soll.
Durch das Einweichen nimmt das Korn ein bestimmtes für das spätere Keimen erforderliches Quantum Wasser auf und giebt gewisse,
meist unangenehm schmeckende Extraktivstoffe an dasselbe ab. Das Wasser im Quellstock wird alle 12 Stunden
gewechselt, das erste, als Reinigungswasser, gleich nach Beendigung des Einweichens. Die Gewichtszunahme der «quellreifen»
Gerste durch Wasseraufnahme beträgt 50-55 Proz., die Volumvermehrung etwa ⅓, der Gewichtsverlust
an Trockensubstanz 1-2 Proz. Die Weichdauer beträgt je nach der Beschaffenheit des Wassers (kaltes
Wasser weicht z. B. schlechter als warmes) und der Gerste 60-120 Stunden.
Sehr wichtig ist es, den richtigen Grad der Durchfeuchtung (Quellreife) zu treffen, da hierdurch die ganze Mälzungsarbeit,
die Mürbheit des fertigen Darrmalzes, überhaupt dessen Qualität wesentlich beeinflußt wird. Als praktische Merkmale zur
Erkennung der Quellreife gelten: das gequellte Korn zwischen Daumen und Zeigefinger zusammengedrückt,
soll nicht stechen;
entzweigeschnitten, soll sich im Innersten des Korns noch eine trockne Zone zeigen u.s.w.
Man pflegt auch
aus der Gewichtszunahme den Weichgrad zu bemessen, wozu neuerdings eine besondere Wage
[* 72] konstruiert wurde (Bernreuthers patentierter
Weicheprüfer). Die Wasseraufnahme durch das Weichen beträgt 48-52 Proz. Bei warmer Witterung
ist es angezeigt, wenig Weiche zu geben und auf der Tenne «nachzuweichen», was dadurch erreicht wird,
daß die noch viel anhängendes Wasser aus der Weiche bringende Gerste in dickerer Lage aufgeschichtet wird, wobei das anhängende
Wasser in das Korn einzieht; durch das Nachweichen wird die bei übermäßiger Feuchtigkeit leicht auftretende Schimmelbildung
verhindert.
Von dem Quellstock aus gelangt die quellreife Gerste auf die Malztenne, in welcher das Keimen vor sich
geht. Die Malztennen sind geräumige luftige Keller oder auch oberirdische Räume, deren Pflasterung aus undurchlässigem
Material, wie Solenhofener Platten, Cement oder Asphalt besteht. In alten Mälzereien wurde Ziegelpflaster verwendet, welches
aber aus verschiedenen Gründen zu verwerfen ist. Die Temperatur in den Malztennen soll am besten 9-15º
C. betragen.
Pro Centner zu vermälzender Gerste (1 hl Gerste wiegt durchschnittlich 65 kg) rechnet man 1,8 bis 2 qm Tennenfläche.
Die quellreife Gerste wird auf dem Fußboden der Malztenne zu einem 15-30 cm hohen Haufen (Beet) gleichmäßig
ausgebreitet. Man unterscheidet, je nachdem man die Temperatur der keimenden Gerste in den Beeten niedrig hält oder hoch steigen
läßt, ein Haufenführen auf «kalten Schweiß» und auf «warmen
Schweiß». Im erstern Fall fühlt sich der Haufen beim Einstechen der Hand
[* 73] nicht so warm an der Oberfläche an, eher kühl
und naß, im letztern warm und dämpfend. Eine zwischen diesen beiden Methoden liegende ist die am meisten
verbreitete.
Der Haufen wird, bis die Gerste zu keimen beginnt, «Naßhaufen» genannt.
Derselbe wird alle 8-10 Stunden umgeschaufelt, «gewendet», «gewiddert».
Durch das Wenden und das mehr oder weniger dicke Legen der Beete wird die Temperatur reguliert und das Keimgut
gelüftet und entwässert. Nach 20-36 Stunden wird am untern Ende des Korns die Wurzelscheide sichtbar, die Gerste «spitzt,
äugelt». Einige Stunden später werden die Zellen der Wurzelscheide zersprengt und es treten 2-3 Würzelchen hervor, die
Gerste «gabelt».
Sobald die Gerste sichtbar keimt, geht der Naßhaufen in das Stadium des «Junghaufens» über. Der Blattkeim,
der mit beginnender Keimung die Samenfruchthaut durchbricht, schiebt sich unter der Hülse
[* 74] zwischen Frucht- und Samenhaut durch.
Mit zunehmender Keimung entwickeln sich sowohl Wurzel- als Blattkeim kräftiger. Das Stadium des Junghaufens dauert 2-3 Tage.
Während dieser Periode ist die Keimungsenergie am stärksten, infolgedessen die Temperaturerhöhung bedeutend.
Der Junghaufen wird nach Bedarf alle 5-8 Stunden gewendet, wobei man die Temperatur nicht über 23º C. steigen läßt, was
man durch Dünnerlegen des Haufens
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