den Besitz mehrere nicht zugleich an der ganzen Sache haben. Besitzen mehrere, wie etwa die hinterlassenen
Erben, eine Sache zusammen,
so gilt der Besitz unter ihnen nach der
Auffassung des Gemeinen
Rechts als nach Bruchteilen aufgeteilt, wie entsprechend das Eigentum.
Das ist nur dann anders, wenn die Mehrern zusammen eine Kollektivgesellschaft oder eine jurist.
Person
bilden. Die Offene Handelsgesellschaft, die
Aktiengesellschaft, die Genossenschaft, die Korporation, der
Staat und die Gemeinde
bilden eine ungetrennte Einheit, welcher wie einer Einzelperson der Besitz ungeteilt zusteht.
Das versteht sich bei
Gütern, welche die Korporation für ihre Zwecke durch ihren Vorstand nützt und verwaltet, von
selbst. Es ist aber auch nicht anders bei solchen
Gütern, welche wie die
Allmende (s. d.) von den einzelnen Mitgliedern der
Gemeinde für ihre persönlichen Zwecke genutzt werden. Wie ferner das Eigentum eingeschränkt wird durch Dingliche
Rechte
(s. d.), z. B. durch Dienstbarkeiten, so können
auch an einem Grundstück oder an einer andern Sache, welche von dem Eigentümer oder von jemand, welcher
nicht Eigentümer ist, besessen wird, Handlungen ausgeübt werden, welche sich als Ausübung eines dinglichen
Rechts darstellen,
so daß an derselben Sache zugleich ein Sachbesitz und ein denselben einschränkender
Rechtsbesitz ausgeübt wird.
Über den
Besitz im
Völkerrecht s.
Besitzstand.
Litteratur.Savigny, Das
Recht des Besitz (7. Aufl.,
Wien
[* 2] 1865);
Bruns, Das
Recht des Besitz im Mittelalter und in der
Gegenwart (Tüb. 1848);
Die Besitzeinweisung durch die
Staatsgewalt erfolgt, wo auf
Grund der staatlichen Gewalt Eigentum an Grundstücken
übertragen wird, so bei der Enteignung,
Subhastation, bei der Zusammenlegung von Grundstücken im Separationsverfahren,
wo die ausgewiesenen neuen Pläne den einzelnen Besitzern zugewiesen werden; im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn der Schuldner
eine unbewegliche Sache oder ein bewohntes Schiff
[* 5] zu überlassen hat. Hier erfolgt die Besitzeinweisung durch den
Gerichtsvollzieher (Civilprozeßordn. §. 771). Ob die an Ort und
Stelle geschieht, entscheidet sich nach den einzelnen Gesetzen.
An sich ist das nur erforderlich, wenn
Widerstand erfolgt, sonst genügt der obrigkeitliche
Befehl, mit dessen Ausführung (Besitzergreifung)
dem Eingewiesenen der
Besitz erworben wird. Im röm.
Recht war die Missio in possessionem, welche ein Pfandrecht gab, noch
in andern Fällen angewendet, z. B. gegen einen abwesenden Schuldner, bei Versäumnisurteilen.
Das ist heute veraltet.
Über die Besitzeinweisung nach dem
Carbonianum edictum s. d.
und
-Verlust. Der
Besitz einer bis dahin von einem andern nicht besessenen Sache wird dadurch erworben,
das; sie jemand mit dem Willen zu besitzen
an sich nimmt, Grundstücke in
Besitz nimmt (Occupation). Wenn die Sache bereits
von jemand besessen wurde, wird der
Besitz 1) dadurch erworben, daß der bisherige
Besitzer die Sache einem
andern übergiebt, sich des
Besitzes zu Gunsten des andern entledigt, welcher dann den
Besitz übernimmt (traditio,
Übergabe).
Die
Übergabe kann auch so
geschehen, daß der bisherige
BesitzerStellvertreter des Erwerbers wird und seinen
Besitz als Innehabung
für diesen fortsetzt, z. B. der Verkäufer mietet oder pachtet vom
Käufer und bleibt so in der Innehabung, aber erkennt
den
Käufer als Herrn (jurist.
Besitzer) der Sache an
(constitutum possessorium). Verkauft der bisherige jurist.
Besitzer an
seinen
Pächter, welcher das Grundstück innehat, so bedarf es keiner besondern
Übergabe.
DerPächter, welcher bisher für den
Verpächter innehatte, erwirbt dadurch den
Besitz, daß er zufolge
des
Kaufs von jetzt ab die Sache als Herr hat und haben will (traditio
brevi manu,
Übergabe kurzerhand). Bei der körperlichen
Übergabe ist nicht gerade erforderlich, daß dem Erwerber
bewegliche Sachen in die
Hand
[* 6] gegeben, daß das
Grundstück sofort von dem Erwerber beschritten wird. Es genügt ein Verhalten der Parteien, aus welchem erhellt, daß der
bisherige
Besitzer den
Besitz aufgegeben hat und der neue mit dem Willen für sich zu besitzen auch die Fähigkeit erlangt
hat, über die Sache zu verfügen (traditio longa manu,
Übergabe langerhand).
Der
Besitz kann aber 2) auch dadurch erworben werden, daß eine Sache dem, welcher sie besitzt, genommen
wird, mit Gewalt oder heimlich. Der
Besitzer kann sie dann zwar von dem, welcher ihn aus dem
Besitz gesetzt hat, klagend zurückfordern.
Vorläufig hat aber der bisherige
Besitzer den
Besitz verloren und der andere ihn erworben. Für Grundstücke
ist das besondere Gesetz geschrieben, daß der
Besitz nicht schon dadurch verloren, also von dem Dritten nicht schon dadurch
erworben wird, daß dieser sich hinter dem Rücken des Besitzers in den
Besitz setzt. Sonst wird der
Besitz verloren, wenn
der
Besitzer nicht mehr in dem körperlichen Verhältnis steht, über die Sache beliebig in
Person oder
durch einen andern verfügen zu können, oder wenn der Besitzwillen aufgegeben und dieser Verzicht ausgeführt wird.
Besitzrechtsmittel, Klagen, die zum
Teil zur
Erhaltung eines gegenwärtigen, zum
Teil auch zur Wiedererlangung
eines verlorenen
Besitzes dienen. Die erstere Art, bei denRömern das interdictum
uti possidetis (bei Grundstücken)
und utrubi (bei beweglichen Sachen), heutzutage die ordentliche Besitzklage (possessorium ordinarium), wird veranlaßt durch
wörtliche oder thätliche
Störung des
Besitzes, geht auf
Anerkennung des
Besitzes, Verbot fernerer
Störungen,
Schadenersatz
und ist nur innerhalb eines Jahres zulässig.
Wenn Besitzhandlungen beider
Teile vorliegen, wird der geschützt, welcher die ältesten Besitzhandlungen
nachweisen kann, unter der
Voraussetzung, daß er seitdem den
Besitz nicht verloren hat. Hatte der Kläger den
Besitz von dem
Beklagten fehlerhaft erlangt, d. h. mit Gewalt (vi), heimlich (clam) oder auf
Widerruf (precario), so wird er abgewiesen.
Der Schutz im jüngsten
Besitz, das Summariissimum, ist durch die
Deutsche Civilprozeßordnung
[* 7] beseitigt.
Zur Wiedererlangung verlorenen
Besitzes diente bei den
Römern das interdictum unde vi, seit dem Mittelalter die
Spolienklage,
für welche der Grundsatz gilt: spoliatus ante omnia est restituendus, d. h. wer gewaltsam
aus dem
Besitz gesetzt ist, darf vor allem die Wiedereinsetzung in den
Besitz fordern. Sie steht auch dem
Pächter oder Mieter und dem Entsetzten auch gegen den Dritten zu, welcher den
Besitz von dem, der ihn gewaltsamerweise weggenommen,
mit dem
Bewußtsein jener
¶
mehr
Wegnahme erlangt hat. Der Verklagte wird mit Einreden, er sei der Eigentümer oder der Kläger habe selbst erst fehlerhaft
von dem Beklagten den Besitz erlangt, nicht gehört. - Zum Schutz des Besitzes an Rechten dienen teils die vorstehenden Besitzklagen, teils
sind besondere Klagen eingeführt. -
Vgl. Bruns, Die Besitzklagen des röm. und heutigen Rechts (Weim. 1874);
Pflüger,
Die sog. Besitzklagen des röm. Rechts (Lpz. 1890).
im Völkerrecht die thatsächlich ungestörte Ausübung der Staatshoheit auf einem bestimmten Gebiete,
ebenso die thatsächlich geduldete Beschränkung ihrer Ausübung. Wo es an urkundlichen Festsetzungen und allgemeinen Völkerrechtssätzen
(wie bei den Wassergrenzen, s. Grenze) fehlt, ist der Besitzstand die
rechtliche Grundlage für die Begrenzung der Staatsgebiete und die Benutzung fremden Staatsgebietes, z. B. durch Ausübung der
Schiffahrt und Fischerei
[* 9] in Territorialgewässern. In letzterer Beziehung wird indes, zumal wenn es sich um Ausübung von Staatshoheitsrechten
auf fremdem Gebiete, z. B. der Konsulargewalt, handelt, mehr der verwandte
Begriff des Herkommens verwendet.
Nicht nur der unvordenkliche, sondern jeder nicht erweislich auf unrechtmäßigem Wege erworbene Besitzstand steht
dem urkundlich nachweisbaren Rechte gleich, nicht in Anwendung des dem Völkerrechte unbekannten Begriffs der Ersitzung oder
Verjährung, sondern auf Grund der bei der Offenkundigkeit aller staatlichen Besitzverhältnisse anzunehmenden thatsächlichen
Anerkennung. Aus diesem Grunde ist aber das Gleiche auch von dem ursprünglich unrechtmäßigen Besitzstand anzunehmen,
wenn er so lange Zeit ruhig fortgedauert hat, daß darin eine Anerkennung zu finden ist. (Vgl. Bluntschli, Das moderne Völkerrecht,
§. 290.) So geht auch nach eingetretenen Besitzstörungen, wenn nicht durch überlegene Macht eine Abtretung erzwungen werden
kann, jeder Versuch der Verständigung notwendig von dem Statusquo (sc. ante bellum, ect., nämlich
vor dem Kriege u. s. w.), von dem frühern Besitzstand aus, selbst wenn dieser als unrechtmäßig
angegriffen worden war.
Bahn in Galizien, s. Österreichisch-Ungarische^[= s. die erläuternden Tabellen zur Übersichtskarte der Eisenbahnen in Österreich-Ungarn beim ...] Eisenbahnen.
oder Beskid, der höchste Teil der Westlichen oder Kleinen Karpaten, auf der Grenze des KomitatsArva gegen Galizien;
die bedeutendste Höhe ist hier die Babia-Gura (1725 m). Die Abhänge der Beskiden sind mit Nadelhölzern dicht bewachsen, die
Bergesgipfel bedeckt Isländisches Moos. Das Gebirge besteht vorwiegend aus Granit, Gneis, Kalk und Sandstein, aus dessen Schichten
stellenweise kahle Felsenzacken emporragen. Der wichtigste Steig ist in dieser Gebirgskette der Jablunkapaß (551 m), der
das Thal
[* 10] der Waag mit dem der Oder verbindet, sowie jener bei Zwardon. Über den erstern führt die Kaschau-Oderberger
Eisenbahnlinie
nach Teschen, über den letztern die Bahnlinie nach Saybusch in Galizien. Im weitern Sinne wird auch der ganze
Karpatenzug vom Jawornikgebirge, d. i. von der schles. Grenze bis zur Bukowina, Beskiden genannt: bis zum Durchbruche des Dunajec
West-, von da an Ostbeskiden. (S. Karpaten.) -
Vgl. Hadaszczok, Führer durch die Beskiden (Mährisch-Ostrau
1894).
Bernh. von, schwed. Dichter, geb. zu Stockholm,
[* 11] trat nach Beendigung seiner Studien in die königl.
Kanzlei, erwarb das Vertrauen des Kronprinzen Oskar, wurde 1825 dessen Privatsekretär, 1826 geadelt, 1827 Kammerherr, 1831 Direktor
des Hoftheaters, 1832 Hofmarschall, 1843 Freiherr und 1861 Oberkammerjunker. Er starb zu Stockholm.
Seinen Ruf begründete Beskow mit der Dichtung«Karl XII.» (1819),
die ihm die Bekanntschaft und Freundschaft Tegnérs verschaffte. 1824 erhielt
er für das Gedicht «Sveriges anor» (deutsch, Lübeck
[* 12] 1838) den großen Preis der SchwedischenAkademie, die ihn 1828 zum
Mitgliede, 1834 zum ständigen Sekretär
[* 13] erwählte. Bedeutender als B.s lyrische Gedichte «Vitterhetsförsök»
(Stockh. 1818-19) sind seine Leistungen auf dramat. Gebiet. Von
den Trauerspielen, die von warmem Gefühl und Vaterlandsliebe beseelt sind, aber in Komposition und Charakterzeichnung manche
Mängel haben, wurden «Erik den Fjortonde» (1827-28),
«Torkel Knutsson» (1836),
«Birger och hans Ätt» (1836-38)
und «Gustaf Adolf i Tyskland» (1838),
die als «Dramatiska Studier» (3 Bde., Stockh.
1836-38) erschienen, von Öhlenschläger verdeutscht (3 Bde.,
Lpz. 1841-43). «Torkel Knutsson» gilt als bestes
bühnengerechtes Trauerspiel der schwed. Litteratur. Die Oper «Ryno» ist von Edw.
Brendler und dem (nachmaligen) König Oskar I. in Musik gesetzt worden. Lesenswert sind B.s Vandrings-minnen
(2 Bde., Stockh. 1833-34). Als Sekretär
der SchwedischenAkademie lieferte Beskow wertvolle Nekrologe («Minnestaeckningar»). Besonders hervorzuheben ist seine
letzte größere Arbeit, eine umfassende panegyrische Betrachtung der Geschichte Gustavs III. («Om
Gustaf den tredje såsom konung och menniska», I-V) in den «Handlingar»
der SchwedischenAkademie (Bd. 32 [1860], Bd. 34 [1861],
Bd. 37 [1863], Bd. 42 [1867]
und Bd. 44 [1869]). Verwandter Art ist die Monographie Karl den tolfte. En minnesbild" (2 Bde., Stockh.
1868-69). - 1870 erschienen B.s Jugenderinnerungen «Lefnadsminnen» (bis
1809).
Wladimir Pawlowitsch, russ. Nationalökonom, geb. 15. (3.)
Jan. 1828 zu Wladimir an der Kljasma, besuchte das Alexander-Lyceum zu Petersburg,
[* 16] arbeitete dann im Finanzministerium, wurde
aber bald infolge seiner hervorragenden litterar. Leistungen auf dem Gebiet der Nationalökonomie und
besonders der Finanzwissenschaft zum Mitglied der kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Petersburg gewählt. Er starb 10. Sept.
zu Dmitrow. Neben zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften und Werken in russ. Sprache
[* 17] veröffentlichte er: «Études
sur les revenus publics» (in den «Mémoires»
der PetersburgerAkademie, 1873) und «Études sur
¶
mehr
l'économie nationale de la Russie» (2 Bde.
in 3 Abteil., Petersb. 1882–86).
die mit der Verwaltung eines öffentlichen Amtes verbundene Rente, mittels deren der Staat,
die Gemeinde oder eine Korporation dem Beamten seinen standesgemäßen Lebensunterhalt gewährt. Die Höhe der Besoldung richtet
sich nach der Bedeutung der Ämter und steigt meistens auch mit dem wachsenden Dienstalter des Beamten in einem und demselben
Amte. In neuerer Zeit wird die Besoldung regelmäßig in barem Gelde gewährt und besteht in einer festen Summe.
Früher bezog der Beamte häufig noch Naturalien und ungewisse Einnahmen, Gebühren u. s. w. für besondere Dienstleistungen,
wie dies z. B. bei den Pfarrerbesoldungen noch vielfach der Fall ist.
Neben der Besoldung werden dem Beamten häufig noch gewährt: Pauschsummen für Bureaubedürfnisse, Repräsentationskosten, Tagegelder
(Diäten) und Fuhrkosten, Umzugskosten, Funktionszulagen, Wohnungsgeldzuschuß. Übersteigt der Betrag
der Besoldung 1500 M. für das Jahr, so ist dieselbe nur zu einem Dritteil, sonst gar nicht pfändbar (Civilprozeßordn.
§. 749). Die Ehrenämter, insbesondere diejenigen der Selbstverwaltung und der Rechtspflege (Geschworene, Schöffen), sind
unbesoldet. (S. Wartegeld, Pension.)
(frz. attelage), die zum Zuge geschirrten Zugtiere. In den meisten Staaten Europas wird die Bespannung der Geschütze
[* 19] und Kriegsfuhrwerke aus Pferden gebildet, in einigen Ländern werden auch Maultiere dazu verwendet, in außereurop. Ländern
auch Ochsen, Büffel, Kamele,
[* 20] Elefanten. Ein Arbeitspferd kann im Durchschnitt 1000 kg Last fortbewegen;
für die Artilleriepferde, die in tiefem Boden, bergauf und in schneller Gangart Geschütze und Munitionswagen fortbewegen
müssen, rechnet man 300 kg Last bei der reitenden, 350 kg bei der fahrenden Artillerie.
Ein deutsches Feldgeschütz, das mit kriegsmäßiger Ausrüstung der Protze 1800–2000 kg wiegt, erfordert 6 Pferde
[* 21] zu seiner Bespannung, die paarweise voreinander gespannt werden. Die an der Deichsel gehenden werden Stangenpferde genannt; in der
Reihenfolge nach vorn folgen Mittelpferde und Vorderpferde. Zu jedem Gespann gehört ein Fahrer, der dasselbe reitend vom
Sattel des links gehenden Pferdes aus lenkt; dieses Pferd
[* 22] heißt daher Sattelpferd, das rechts gehende
Handpferd. Die drei Fahrer unterscheidet man als Vorderreiter, Mittelreiter und Stangenreiter. Im Gebirge (Gebirgsartillerie)
werden zuweilen mehrere einzelne Pferde voreinander gespannt. Dies findet auch statt bei dem sog. Tandemfahren. – Russische
[* 23] Bespannung ist das Fahren mit drei Pferden nebeneinander (s. Troika).
(lat. aspersio, nämlich mit Weihwasser, s. d.), eine Handlung im kath.
Kultus, die sinnbildlich die Reinigung von Sünden darstellt und der der Volksglaube heilsame Wirkungen zuschreibt.
der Pflanzen. Das Bespritzen wird nötig, wenn Pflanzen, besonders tropische, mehr oder ^[] weniger unter Abschluß
der
freien Luft kultiviert werden. Im Sommer müssen fast alle so gehaltenen Pflanzen täglich mehrmals
bespritzt werden; im Winter ist jedoch Vorsicht nötig, da sich viele Pflanzen in der Ruhe befinden und durch Bespritzen leiden würden.
In Kalthäusern befindliche Gewächse werden im Winter nicht bespritzt, da dort die Luft um diese Jahreszeit sehr feucht
ist. Warmhaus- und Zimmerpflanzen
[* 24] werden, wenn durch Heiz- oder Sonnenwärme die Luft an Feuchtigkeit
verloren hat, nach Bedürfnis, meist des Tages einmal in den Mittagstunden, benetzt. Freilandpflanzen und im Freien befindliche
Topfgewächse sind nach regenlosen, heißen Tagen gegen Abend, niemals aber, wenn die Pflanzen von den Sonnenstrahlen getroffen
werden, zu bespritzen.
Gouvernement im südwestlichsten Teile des europ. Rußlands, zwischen dem SchwarzenMeere, dem Dnjestr, dem
Pruth und der Kiliamündung, grenzt im N. und O. an das Gouvernement Podolien, im O. an Cherson, im S.
und W. an Rumänien,
[* 26] im NW. an Galizien und die Bukowina, hat 45632 qkm, (1886) 1612175 (834535 männl., 777640 weibl.)
E., d. i. 35 auf 1 qkm, und zerfällt in die 8 Kreise
[* 27] Kischinew,
[* 28] Akjerman, Bender, Orgjejew, Soroki, Chotin, Bjelzy,
Ismail. Die Einwohner sind Rumänen, Kleinrussen, Russinen (aus Galizien), Bulgaren (etwa 70000), Armenier, Israeliten, Griechen,
Zigeuner und Tataren; doch haben sich nach und nach seit 1814 auch 25 deutsche, meist prot.
Kolonien im Akjermanschen Kreise angesiedelt. Protestanten zählt man etwa 30000, Israeliten über 170000, letztere meist in
den Städten. Das Gouvernement besitzt 662 Schulanstalten. Der sog. Trajanswall, von der Stadt Leowo am
Pruth bis zur Mündung der Botna in den Dnjestr südlich von Bender gehend, scheidet in einen nördlichen, mit Ausnahme des
Steppenplateaus bei Bjelzy, hügeligen Teil und in ein südliches, fruchtbares, nur an der Küste ödes Steppengebiet, Budshak
(s. d.) genannt.
Die bedeutendsten Flüsse
[* 29] liegen an den Grenzen
[* 30] des Gouvernements, der Dnjestr und der Pruth; der erstere hat Bedeutung für
die Schiffahrt. Das kontinentale Klima
[* 31] (kalte Winter im Wechsel mit heißen Sommern) läßt Gerste,
[* 32] Hirse,
[* 33] Mais, Hanf, Flachs,
Tabak,
[* 34] Melonen, Gemüse und Fruchtbäume gedeihen und die Hälfte des Ackerlandes ist mit Weizen bedeckt.
Der Ertrag belief sich 1884 auf nahezu 5 Mill. hl. Im Ackerbau sind die deutschen Kolonisten sowie die Bulgaren der übrigen
Bevölkerung
[* 35] überlegen.
Weinbau wird ausschließlich in dem südl. Teile B.s getrieben. Unter den Haustieren werden Rindvieh, Pferde, Schafe
[* 36] und Schweine
[* 37] am meisten gezogen. Jedoch ist die Viehzucht
[* 38] im Rückgang. Wild giebt es genügend und in den Gewässern
viele Fische.
[* 39] Aus dem Mineralreiche ist nächst dem Gewinn an Salpeter, Marmor und Kalk der des Salzes wichtig, besonders aus
den Salzseen des Distrikts von Akjerman. Die Industrie beschränkt sich fast nur auf Gerberei, Branntweinbrennerei, Seifensiederei
und Lichtzieherei. Der Handel ist in den Händen der Israeliten, Griechen und Armenier und erstreckt sich
meist auf die Ausfuhr der Produkte der Viehzucht, des Weinbaues und des Ackerbaues. Hauptstadt ist Kischinew, Sitz des Civilgouverneurs,
der unter
¶
Geschichtliches. Bessarabien spielt als das Übergangsland aus den südruss. Steppen in die Donauniederungen in der Geschichte der
Völker- und Kriegszüge aller Zeiten eine wichtige Rolle. Die frühesten bekannten Bewohner waren scythische
Nomadenstämme. Im 2. Jahrh. v. Chr. finden sich daselbst die kriegerischen Geten. Seit 106 n. Chr. östlichster
Teil der röm. Provinz Dacien, wurde das Land im 3. Jahrh. von den Goten besetzt, im 5. von den Hunnen
verwüstet, dann folgten die Völkerzüge der Avaren, Bulgaren und Slawen, die hier ihre Städte (Bjelgorod)
erbauten. Im 7. Jahrh. bemächtigten sich desselben die Bessen, von denen es seinen Namen trägt, im 9. die Ugrer, im 10. die
Petschenegen, im 11. die Kumanen, Uzen und Polowzer, im 13. die Mongolenhorden des Batu Chan. In demselben Jahrhundert errichteten
die Genuesen Handelsniederlassungen an den Ufern des Dnjestr.
Von 1367 an war ein Teil der Moldau. 1503 geriet der südl. TeilB.s in die Gewalt der Türken, 1560 fielen 30000 Mann Nogaier
in das Land ein und verwüsteten dessen nördl. Teil. In allen Türkenkriegen seit dem 18. Jahrh. wurde Bessarabien eine Beute der Russen:
so 1711, 1736–39, 1787–91, 1806–12. Durch den Frieden von Bukarest
[* 41] fiel an Rußland, wurde 1818 zu einem
«Gebiet», 1873 zum Gouvernement organisiert. Die im Pariser Frieden vom an die Moldau abgetretenen Gebiete, wie
das Stadtgouvernement Ismail und der größte Teil des Kagulschen Kreises, sind durch den Berliner
[* 42] Frieden
vom von Rumänien wieder an Rußland zurückgefallen. –
Vgl. Nakko, Geschichte V.s von den ältesten Zeiten an
(Odessa
[* 43] 1873).
Johannes oder Basilius, Humanist, geb. 1395 oder 1403 zu Trapezunt, einer der ersten, die im 15. Jahrh. altgriech.
Philologie und Philosophie ins Abendland verpflanzten und eine freiere, der Scholastik entgegengesetzte
Forschung anregten. Er trat 1423 in den Orden
[* 44] des Basilius, wo er den Gemistos Pletho zum Lehrer hatte und von diesem für den
Platonismus begeistert wurde. 1437 Erzbischof von Nicäa geworden, begleitete er KaiserJohannes Ⅶ. Paläologos nach Italien
[* 45] und erwirkte auf dem Konzil zu Florenz
[* 46] 1439 eine (freilich nicht nachhaltige) Union der griech. und röm.
Kirche.
Später trat Bessarion zur röm. Kirche über. Papst Eugen Ⅳ. ernannte ihn zum Kardinal, Nikolaus Ⅴ. zum Bischof von Sabina, dann
von Frascati und übertrug ihm die Legation von Bologna (1450–55). Nach dem Falle Konstantinopels suchte
er in Deutschland
[* 47] auf den Reichstagen zu Nürnberg,
[* 48] Worms
[* 49] und Wien, später in Frankreich einen Kreuzzug gegen die Türken zu stande
zu bringen und nahm sich seiner flüchtigen Landsleute thätig an. Er starb zu Ravenna Im Streite über den Vorzug
des Plato oder Aristoteles verwarf er bei aller Vorliebe für jenen diesen nicht.
Venedig,
[* 50] wo er gern weilte, vermachte er für die Markusbibliothek seine 600 wertvollen griech.
Handschriften. B.s Schriften (lat. Übersetzungen griech. Autoren, Streitschriften für Plato, Reden und Briefe) erschienen vereinzelt
(am vollständigsten bei Migne, «Patrologia Graeca», Bd. 161, Par. 1866);
die bedeutendste ist «Adversus calumniatorem Platonis»
(Rom
[* 51] 1469). –
Vgl. ^[] Bandini, De
vita et rebus gestis Bessarion (Rom 1777);
W. von Goethe, Studien und Forschungen über das Leben
und die Zeit B.s (Heft 1, 1871);
(spr. bessähsch'), Hauptstadt des Kantons Bessèges (51,90
qkm, 5 Gemeinden, 16218 E.) im ArrondissementAlais des franz. Depart. Gard, am rechten Ufer der zur
Rhône gehenden Cèze und an der Linie Alais-Bessèges (31 km) der Franz.
Mittelmeerbahn, inmitten des sehr wichtigen Steinkohlenbeckens
der Cèze, hat (1891) 8068, als Gemeinde 8673 E., ungemein tiefe Steinkohlen- und Eisengruben und bedeutende
Hochofen und Glashütten.
Durch Eindringen von Wasser in die Schächte wurden 1861 und 1869 große Unglücksfälle verursacht.
Friedr. Wilh., einer der größten Astronomen aller Zeiten, geb. zu Minden,
[* 54] kam als Lehrling in
ein Bremer Handlungshaus. Hier eignete er sich mathem. Kenntnisse an und gewann bald besonderes Interesse
für Astronomie.
[* 55] Eine astron. Arbeit verschaffte ihm Olbers' Bekanntschaft, auf dessen Empfehlung er 1806 nach Lilienthal zu
Schröter kam, wo er 4 Jahre die Stelle eines Inspektors und Observators auf dessen Privatsternwarte versah. Von hier 1810 nach
Königsberg
[* 56] berufen, baute er 1811–13 die dortige Sternwarte,
[* 57] die, anfangs mit engl. Instrumenten ausgerüstet, 1819 mit
neuen Reichenbachschen Instrumenten und später mit Fraunhoferschen und Repsoldschen von der höchsten Vollkommenheit versehen
wurde. Er starb Zu B.s frühesten Schriften gehören die Abhandlung: «Über die wahre Bahn des im J. 1807 erschienenen
Kometen»
[* 58] (Königsb. 1810) und die «Fundamenta
astronomiae deducta ex observationibus J. Bradley» (ebd. 1818). Klassischen Wert haben seine «Untersuchungen
über die Länge des einfachen Sekundenpendels für Königsberg» (Berl. 1828),
denen sich später die Untersuchung über
die «Bestimmung der Länge des einfachen Sekundenpendels in Berlin»
[* 59] (ebd. 1837) anschloß. Von großem Wert waren ferner die
von ihm herausgegebenen «Astron. Beobachtungen auf der Sternwarte zu Königsberg», die Zeit von 1815 bis mit 1835 umfassend
(21 Abteil., Königsb. 1815–44; fortgesetzt von Busch),
die «Tabulae regiomontanae reductionum observationum ab a. 1750 usque
ad a. 1830 computatae» (ebd. 1830),
die «Darstellung der Untersuchungen und Maßregeln, die in den J. 1835–38 durch die Einheit des preuß.
Längenmaßes veranlaßt worden sind» (ebd. 1839) und «Astron. Untersuchungen»
(2 Bde., Königsb. 1841–42).
In den J. 1824–33 vollendete er eine Reihe von Zonenbeobachtungen von Sternen zwischen -15° und +45° Deklination. Eine
seiner interessantesten kleinern Arbeiten ist die «Messung der Entfernung des Sterns 61 im Sternbilde des
Schwans» in Schumachers «Jahrbuch» (1839). Zu den letzten der überaus zahlreichen,
das gesamte Gebiet der Astronomie umfassenden Arbeiten B.s gehört eine Abhandlung vom J. 1844, welche die genauesten Untersuchungen
über die Veränderlichkeit der eigenen Bewegungen von Sirius und Procyon enthält; er schloß daraus,
daß sich in der Nähe dieser Fixsterne
[* 62] große, aber uns unsichtbare Massen befänden, die mit dem sichtbaren Stern zusammengenommen
ein System¶
mehr
bildeten. (S. Doppelsterne.) Nach B.s Tod gab Schumacher«Populäre Vorlesungen über wissenschaftliche Gegenstände» (Hamb.
1848) heraus, die Bessel fast sämtlich 1832–44 in der Physikalisch-ökonomischen Gesellschaft in Königsberg gehalten
hatte. Seine sämtlichen «Abhandlungen» aus verschiedenen Fachzeitschriften wurden von Engelmann gesammelt und herausgegeben
(3 Bde., Lpz. 1876),
ebenso seine interessanten «Recensionen» (ebd. 1878).
Emil, Naturforscher, geb. 1847 in Heidelberg,
[* 64] widmete sich der Medizin und der Zoologie und trat 1869 auf Petermanns
Veranlassung seine erste Nordpolfahrt an, auf der er das östl. Eismeer zwischen Nowaja Semlja untersuchte und die Existenz
des Golfstroms östlich von Spitzbergen nachwies. Dann begleitete er die von den Vereinigten Staaten
[* 65] Amerikas 1871 unter
der Führung von Hall
[* 66] (s. d.) zur Polarentdeckung ausgesandte Expedition des Schiffes Polaris
als Schiffsarzt und als Chef der wissenschaftlichen Abteilung. Erstarb zu Stuttgart.
[* 67] Bessels schrieb «Die amerik. Nordpolexpedition»
(Lpz. 1879),
1) Bessemer im County Jefferson in Alabama, unweit Birmingham,
[* 70] mit bedeutenden Eisen- und Kohlenwerken und (1890) 4544 E. – 2) Bessemer im
County Gogebic im nordwestl.
Sir Henry, engl. Ingenieur, geb. 1813 in Hertfordshire,
bekannt durch seine für die Stahlindustrie epochemachende Erfindung des (nach ihm benannten) Bessemerprozesses (s.
Eisenerzeugung). Von Jugend auf zu praktischen Dingen veranlagt, erwarb er sich frühzeitig bedeutende Mittel durch einige
Patente. Nach jahrelangen, kostspieligen Versuchen trat er 1856 mit der oben genannten Erfindung hervor, die bald eine
gänzliche Umwälzung in der Stahlindustrie herbeiführen sollte, da sie namentlich die Massenerzeugung
von Flußstahl ermöglichte. In England wird gegenwärtig mittels des Bessemerprozesses 55mal soviel Stahl erzeugt, als früher
nach den alten Methoden; der Preis pro Tonne ist von 50 bis 60 auf 5 Pfd. St. gesunken. 1871 war Bessemer Präsident des Iron
and SteelInstitute of Great Britain geworden und stiftete als solcher die goldene Bessemermedaille. 1879 wurde er Mitglied
der Royal Society, in demselben Jahre von der Königin geadelt, 1880 Ehrenbürger von London.
[* 71] – Bekannt ist auch seine Erfindung
eines Seedampfersalons, der, ähnlich wie ein Schiffskompaß beweglich aufgehängt, bei Schwankungen des
Schiffskörpers immer in horizontaler Lage bleibt und so einen Schutz gegen die Seekrankheit gewährt. In den letzten Jahren
hat Bessemer das Verfahren praktisch durchgebildet, Flußstahlplatten durch Gießen
[* 72] und sofort nachfolgendes Auswalzen herzustellen.
Joh. von, Dichter, geb. zu
Frauenberg in Kurland
[* 73] als Sohn eines Predigers, studierte in Königsberg Theologie, später die Rechte, ward 1680 in Berlin kurfürstl.
Rat und eröffnete sich durch dem Hofgeschmack angepaßte Dichtungen sowie durch geschäftliche Gewandtheit eine glänzende
Laufbahn. Er wurde 1684 kurfürstl. Resident in London, 1687 Regierungsrat im Herzogtum Magdeburg,
[* 74] 1690 bei
der Erbhuldigung des prachtliebenden ^[] Kurfürsten Ceremonienmeister und geadelt, 1701 Oberceremonienmeister und Geheimrat. 1713 von
dem sparsamen Friedrich Wilhelm Ⅰ. entlassen, geriet er in Not, bis ihn 1717 August der Starke als Kriegsrat und Ceremonienmeister
nach Dresden
[* 75] berief. Hier starb er Erfahren in Diplomatie, Staatsrecht, Gelehrtengeschichte,
besonders aber im Hofceremoniell, dichtete er nur nebenbei. B.s meiste Gedichte sind üppige und höfische Preis- und Gelegenheitsgedichte
im Geschmacke Hofmannswaldaus; das berühmteste hieß «Ruhestatt der Liebe».
Die vollständigste Sammlung seiner «Schriften» gab König (mit Biographie, 2 Bde., Lpz. 1732)
heraus, eine Auswahl der Gedichte enthält die «Bibliothek deutscher Dichter des 17. Jahrh.», Bd. 14 (ebd.
1838). BiographieB.s in Varnhagen von Enses «Biographischen Denkmalen», Bd. 4 (3. Aufl.,
ebd. 1887).
Bessermänen (entstellt aus dem türk. Bußurman, s. Baßurmanen), Mischvolk mongol.
Herkunft und mohammed. Glaubens, im Kreis
[* 76] Glasow des russ. Gouvernements Wjatka, hat etwa 4000 (nach Rittich nur 1443) Seelen.
(spr. bessiähr),JeanBaptiste, Herzog von Istrien,
[* 77] Marschall von Frankreich, geb. in
Preissac (Lot), trat 1790 als gemeiner Soldat in das Heer, focht 1792 mit in Spanien,
[* 78] 1796 in Italien, 1799 in Ägypten
[* 79] und reorganisierte,
nach seiner Rückkehr aus Ägypten zum Divisionsgeneral befördert, die ital. Armee. Ganz besonders zeichnete sich Bessières bei
Marengo
[* 80] durch einen Reiterangriff aus, wurde 1804 bei Errichtung des Kaiserreichs Marschall, that sich 1805 bei Austerlitz
[* 81] abermals hervor, indem er durch eine Attacke auf Kutusows Nachhut viel zum Erfolg des Tages beitrug.
Nachdem er 1806 bei Jena, 1807 bei Eylau und Friedland sich wiederum bei Führung größerer Reitergeschwader ausgezeichnet
hatte, wurde Bessières 1808 zum Herzog von Istrien ernannt, schlug 1808 die Spanier mit seinem Armeekorps selbständig bei Medina del
Rio-Secco(14. Juli) und erhielt, als Napoleon zu Anfang November in Spanien den Oberbefehl übernahm, den Befehl über die Reservekavallerie,
kämpfte dann bei Burgos und Somosierra mit Glück, desgleichen 1809 bei Landshut
[* 82] und Eckmühl gegen Österreich
[* 83] und trug wesentlich zum Siege von Wagram
[* 84] bei, wo er verwundet wurde. Nach dem Frieden übernahm er an BernadottesStelle den
Oberbefehl in Holland, war 1811 Gouverneur von Altcastilien und Leon, nahm 1812 an dem Feldzug in Rußland wieder an der Spitze der
Kaisergarde teil und entwickelte besonders beim Rückzuge große Umsicht. Am Vorabend der Schlacht von
Lützen,
[* 85] wurde er, an der Rippach rekognoszierend, durch einen Kanonenschuß getötet.
Peter Alexejewitsch, russ. Forscher auf dem Gebiete des slaw.
Volkstums, geb. 1828, studierte auf der MoskauerUniversität, ward 1867
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Bibliothekar derselben, 1879 Professor der slaw. Sprachen in Charkow. Bessónow gab die erste größere Sammlung bulgar. Volkslieder
heraus (Mosk. 1855) nach den Materialien von Venelin, Katranov und andern Bulgaren, mit einer Abhandlung über das bulgar.
und serb. Volksepos, sowie einer Studie über die bulgar. Sprache. Ferner gab er heraus die große Sammlung
russ. Volkslieder von Kirejewskij (10 Hefte, Mosk. 1860-77), «Weißruss. Volkslieder» (ebd. 1871) und eine Sammlung geistlicher
Volkslieder u. d. T. «Kalěki perechožije»
(ebd. 1861-64).
Satrap von Baktrien, nahm nach der Schlacht von Arbela (331 v. Chr.) den fliehenden Darius III. Codomannus gefangen
und führte ihn gefesselt bis in die Gegend von Hekatompylos in Parthien. Dort von Alexander ereilt, entflohen
die Verschwörer (außer Bessus noch Barsaentes von Arachosien und Nabarzanes), nachdem sie den Darius schwer verwundet zurückgelassen
hatten. Bessus entkam in seine Satrapie, wo er den NamenArtaxerxes, König von Asien,
[* 88] annahm und von einem Teil
Ostirans als Herrscher anerkannt wurde.
Durch andere Unternehmungen abgehalten, konnte Alexander erst im März 329 v. Chr. den Zug
gegen Bessus beginnen, der sich hinter dem
Hochgebirge des Paropamisus gesichert dünkte. Alexander überschritt durch einen kühnen, mühevollen Marsch die schneebedeckten,
holzlosen Gebirge und erschien in Drapsaka, worauf sich ganz Baktrien unterwarf. Bessus floh über den Oxus
nach Sogdiana; Ptolemäus wurde ihm nachgesandt und nahm ihn durch den Verrat des Spitamenes und Dataphernes gefangen. Alexander
ließ den Bessus nach Baktra bringen, wo er vor ein pers. Gericht gestellt, zum Tode verurteilt und in Ekbatana hingerichtet wurde.
WilliamThomas, engl. Orgelspieler, geb. zu
Carlisle, wurde 1840 in Liverpool
[* 89] Organist und hat dort seit 1854 an der Hauptkirche sowie an dem großen Konzerthause
(St. George'sHall) die ersten Stellen inne. AußerKompositionen für sein Instrument und Kirchenstücken hat Best mehrere instruktive
Werke für die Orgel, besonders «The mordern school for the
organ» (Lond. 1853) und «The art of organ playing»
(ebd., 1870 begonnen), und viele Orgelarrangements herausgegeben. Als Konzertspieler auf der Orgel nimmt Best einen
hohen Rang ein; durch die unentgeltlichen Nachmittagskonzerte, die er in seiner Kirche veranstaltet, ist seine große Kunst
in weitesten Kreisen bekannt geworden.
die über die Verleihung eines Amtes ausgestellte Urkunde, wird entweder von dem Souverän oder von
dem Vorsitzenden der Anstellungsbehörde unterzeichnet.
in der Forstwirtschaft die Gesamtheit einer größern Anzahl von Holzpflanzen, die auf einer größern oder
kleinern Fläche zu einem wirtschaftlichen Ganzen vereinigt sind. Von seiner Umgebung unterscheidet sich
der Bestand durch Holzart, Alter, Bonität, auch durch die Betriebsart. Man unterscheidet reine und gemischte Bestand, erstere bestehen
nur aus einer Holzart, letztere
aus mehrern Holzarten. Ferner werden unterschieden gleichaltrige und ungleichaltrige, geschlossene
und lichte oder lückige Bestand. Jede Abteilung (s. d.) setzt sich in der Regel aus mehrern
Bestand zusammen, die man dann auch Unterabteilungen (in Sachsen)
[* 90] nennt. Besteht eine Abteilung nur aus einem Bestand, so erreicht dieser
seine größte Ausdehnung.
[* 91] Die kleinste Ausdehnung eines Bestand ist gewöhnlich für die Arbeiten der Bestandsausscheidung vorgeschrieben;
auch in sehr feiner Wirtschaft wird man selten unter 10 a herabgehen. Noch kleiner bestandene Flächen
nennt man Horste, Gruppen oder Trupps.
in der Forstwirtschaft die Beschreibung eines Bestandes auf Betriebsart, Holzart (ob derBestand
rein oder gemischt), Bestockungsgrad, Alter, Entstehung, Holzmasse, Zuwachs (s. d.) und im finanzwirtschaftlichen
Sinne auch auf Vorrats- und Grundkapital.
Ergänzt wird die Bestandsbeschreibung durch die Bestandsbonitierung (s. d.).
in der Forstwirtschaft der durch eine kurze Bezeichnung (eine Zahl) ausgedrückte gute oder schlechte
Zustand eines Bestandes. Die einem bestimmten Bestandsalter entsprechende Holzmasse ist ein brauchbares Hilfsmittel zur Begründung
einer solchen Zahl, da die Masse Produkt aus Alter und Durchschnittszuwachs ist, dieser aber wiederum abhängt
von dem Standort und der frühern Behandlungsweise eines Bestandes. Diese Zahl nennt man Bestandsbonität.
Man unterscheidet normale und konkrete Bestandsbonität. Erstere ist diejenige, die ein Bestand als die seinem Standort (s. d.)
und Alter entsprechend höchste haben müßte. Die konkrete Bonität eines Bestandes ist jene, die er wirklich besitzt, sie
kann niemals über, wird aber sehr häufig unter der normalen stehen. Die unendlich verschiedenen Bonitäten bringt man der
Übersichtlichkeit wegen in begrenzte Klassen, gewöhnlich 5, und bezeichnet mit 1 die beste, mit 5 die schlechteste Bonität.
Als Hilfsmittel für die Bonitierung bedient man sich der Ertragstafeln (s. d.). Die jüngsten Bestände,
für die eine Erhebung der Holzmasse noch nicht gut ausführbar ist, weist man am besten nach ihrem Höhenzuwachs der entsprechenden
Klasse zu. Ein anderer Weg der Bestandsbonitierung besteht darin, daß man keine eigentlichen Klassen bildet, sondern den wahrscheinlichen Haubarkeitsdurchschnittszuwachs
(s. Zuwachs) der einzelnen Bestände ermittelt und sie nach diesem abschätzt.
in der Forstwirtschaft die Anlage eines neuen Holzbestandes.
Man spricht von künstlicher Bestandsgründung, wenn
sie durch Saat oder Pflanzung, von natürlicher, wenn sie durch den abfallenden Samen
[* 92] alter auf oder neben derselben Fläche
stehender Bäume erfolgt.
Auch im Niederwald (s. d.), wo der neue Holzbestand nach dem Abtrieb durch die
Ausschläge der im Boden verbleibenden Stöcke gebildet wird, findet natürliche Bestandsgründung statt.
Ist die Begründung eines Waldbestandes auch gelungen, so genügt es nicht, ihn ruhig weiter wachsen
zu lassen, sondern er muß erzogen, gepflegt werden. Die Maßregeln der Bestandspflege können und müssen oft in
erster Jugend beginnen, z. B. durch Einhau von Schutzholz (s. d.)
oder Treibholz (s. d.), durch Aufastung oder Entfernung übergehaltener Bäume, durch Ausschneiden verdämmender Unkräuter.
Ist der Bestand älter
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