Bei den niedern
Kryptogamen, den
Algen
[* 3] und
Pilzen, sind die Vorgänge bei der Befruchtung im wesentlichen dieselben wie bei den höhern
Kryptogamen. Auch hier findet eine direkte Vermischung der in
Antheridien gebildeten
Spermatozoiden und der
in den Oogonien oder auch Karpogonien vorhandenen
Eizellen statt. Eine Ausnahme hiervon macht bloß die Familie der Rhodophyceen
(s. d.), indem hier die
Spermatozoiden nicht mit der
Eizelle in unmittelbare Berührung kommen, sondern die Befruchtung durch Vermittelung
einer oder mehrerer andern Zellen bewirken müssen.
Bei den übrigen
Algen und bei den
Pilzen, soweit sie überhaupt Sexualität haben, sind die Geschlechtsorgane
je nach den Familien sehr verschiedenartig gebaut. Die Oogonien und Karpogonien umschließen die
Eizellen, bei der Reife der
letztern öffnen sie sich, um den
Spermatozoiden das Eindringen in die
Eizellen zu ermöglichen, oder das Antheridium legt
sich an das weibliche Organ an, durchbohrt die Membran desselben und entläßt nun die
Spermatozoiden
direkt in das
Innere. Das Resultat der Befruchtung ist hier stets die
Bildung einer oder mehrerer
Sporen, aus denen bei der
Keimung wieder
ein neues Individuum hervorgeht.
Bej, Bei (d. h. Herr), bei den
Türken ein dem
Namen angehängterTitel, der den
Söhnen der Paschas
und
Civil- wie Militärbeamten von Oberstenrang, dann aber auch angesehenen
Ausländern beigelegt wird;
dem Range nach steht
der
Titel Beg zwischen Effendi und Pascha.
(d. h. Herr der Herren) ist eine nur noch wenig gebräuchliche höhere Rangbezeichnung
eines Provinzialstatthalters, dem mehrere Distriktchefs untergeordnet sind.
Fluß und
Kanal
[* 4] in Südungarn. Die Bega entspringt an der Ostgrenze des Krassóer
Komitats, fließt erst nördlich,
dann bis
Temesvár westlich, von hier südwestlich bis
Klek, wo das alte
Flußbett mit dem
Kanal zusammentrifft, der 1777 begonnen
wurde und sich von Facset über
Temesvár bis
Klek erstreckt. Von Facset bis
Temesvár dient der
Kanal zur
Holzschwemme und als
Regulator
[* 5] für die
Temes; von
Temesvár abwärts ist er schiffbar und wird selbst mit kleinern Dampfern
befahren.
Außer dem eigentlichen
Begakanal wurde 1833-37 das alte
Bett
[* 6] der Bega durch einen
Kanal von Bobda bis Jankahid verkürzt.
Die Bega mündet nach einem Lauf von 250 km zwischen Perlas und
Titel in die
Theiß.
Cornelis Pietersz, holländ.
Maler und Kupferstecher, geb. 1620 zu
Haarlem
[* 7] als Sohn des Holzbildhauers
Peter Begyn,
gest. daselbst an der
Pest Bega lernte bei
Adriaenvan Ostade und malte gleich diesem Genrebilder, welche Scenen des
niedern Volkslebens zum Gegenstände haben.
Seine 34 Radierungen stellen Bauerngesellschaften, Trinker,
Raucher, Schenkscenen
u. dgl. dar.
Antonio, ital. Bildhauer, geb. 1498, gest. in
Modena, war ein
Schüler des
Guido Mazzoni und schuf wie dieser mit Vorliebe aus
Terracotta lebensgroße Gruppen.
Bedeutend
sind: Die Kreuzabnahme in
SanFrancesco, Die Beweinung Christi in
San Pietro und der gleiche Gegenstand
in
San Agostino zu Modena.
berühmte Künstlerfamilie.
Ihren Ruf begründete
Karl Begas, geb. zu Heinsberg bei
Aachen.
[* 8] Er besuchte
das Lyceum zu
Bonn,
[* 9] wo er
den ersten Unterricht in der
Ölmalerei bei Philippart erhielt und im
Alter von 15 J.
durch eine
Kopie des Raffaelschen
Johannes Aufsehen machte. Zu seiner weitern Ausbildung als
Maler ging er 1813 nach
Paris,
[* 10] wo
er einige Zeit das
Atelier des Malers Gros besuchte. Der König von
Preußen
[* 11] kaufte eine
Himmelskönigin (jetzt in der
GalerieBellevue),
Hiob mit seinen Freunden (1816) und das
BildChristus am
Ölberge (1818; Garnisonkirche in
Berlin)
[* 12] und beauftragte ihn 1820 mit der Ausführung einer Ausgießung des
HeiligenGeistes für den
Dom zu
Berlin, nach deren Vollendung
(1821) ihm sein königl.
GönnerMittel zu einem Aufenthalt in
Italien
[* 13] gewährte, der ihn in die Reihen
der Präraffaeliten führte.
Dies zeigt die in
Rom
[* 14] gemalte
Taufe Christi
(Potsdamer Garnisonkirche), wie das
Bild:
Tobias und der Erzengel (1826;
Berliner
[* 15] Nationalgalerie).
Zu bleibendem Aufenthalt 1824 nach
Berlin zurückgekehrt, malte er dann zunächst die
Auferstehung Christi (1827; Werdersche
Kirche in
Berlin), womit er wieder die
Bahn des Modellstudiums betrat, welcher er auch in seinen folgenden
Werken kirchlichen
Inhalts treu blieb.
Al fresco führte er in der
Kirche zu Sacrow bei
Potsdam
[* 16]
Christus und die vier Evangelisten,
umgeben von einem
Chor von Engeln, aus. Im Geschichtsbild leistete er in dem
«Canossa» zu Schloß Rheineck Tüchtiges. Als
Porträtmaler verewigte Begas alle seine berühmten Zeitgenossen und verdankte dieser Thätigkeit
wohl den größten
Teil seiner
Popularität. Am erfreulichsten wirkt er in seinen Genrebildern, wie Lorelei (1834, gestochen
von
Mandel) und die Mohrenwäsche (1843; Nationalgalerie zu
Berlin und Ravenésche Sammlung daselbst). Er starb als preuß.
Hofmaler und Mitglied der
BerlinerAkademie der Künste
Von seinen vier
Söhnen haben sich zwei ebenfalls mit Erfolg der Malerei gewidmet: Oskar Begas, geb.
errang sich den großen akademischen Preis für
Rom. Sein dort 1853 gemaltes Genrebild (Plauderstunde) befindet sich in der
Berliner Nationalgalerie. Von seinen größern Bildern sind besonders zu nennen: eine Kreuzabnahme
und vier
Kompositionen aus der Geschichte von
Amor und
Psyche,
Friedrich d. Gr. in der Schloßkapelle zu Charlottenburg
[* 17] (1868;
Museum zu
Breslau).
[* 18] Doch sind seine dekorativen Wandmalereien (Festsaal im
Berliner Rathause) erfolgreicher gewesen. Zumeist
war er mit Jagdlandschaften und Porträten beschäftigt. Er starb in
Berlin. -Adalbert Begas, geb. in
Berlin, studierte an der dortigen
Akademie die Kupferstechkunst und begab sich 1860 nach
Paris, wo er ebenso wie später in
Weimar
[* 19] unter
Böcklin und schließlich wieder in
Berlin durch gelungene
Kopien berühmter Meisterwerke sich einen
Namen machte. 1863 setzte
er in
Rom seineStudien nach
Tizian,
Pordenone und andern
Meistern fort. Sein Originalwerk,
Mutter und
Kind
(1864;
Berliner Nationalgalerie), und weibliche Bildnisse machten ihm zuerst einen
Namen. Abwechselnd in
Berlin,
Wien
[* 20] und
Rom
lebend, schuf er zahlreiche dekorative Gemälde und Bildnisse, aber auch ein kirchliches Gemälde, die
Auferstehung Christi,
für den
Altar
[* 21] zu Nimptsch in
Schlesien.
[* 22] Begas starb zu
Mentone.
Die beiden andern
Söhne sind vortreffliche Bildhauer: Reinhold Begas, geb. war ein
Schüler Wichmanns und
Rauchs und
trat zuerst mit der Marmorgruppe Hagar und Ismael, dann
¶
mehr
mit der Skizze: Psyche, den schlafenden Amor belauschend, hervor. 1855 ging er nach Rom, wo das StudiumMichelangelos seinem Talent
eine naturalistische Richtung gab. In Rom führte er die Amor- und Psychegruppe in Marmor aus und einen Pan,
[* 24] der die Psyche tröstet,
womit er den ersten Sieg in seiner realistisch-malerischen Richtung errang. Nach Berlin zurückgekehrt,
vollendete er zunächst eine Faunenfamilie, sowie Porträtbüsten und die Façadengruppe der neuen Börse in Berlin: Borussia,
Handel, Ackerbau und Industrie beschützend. Im Frühjahr 1861 folgte er einem Rufe als Professor an die Kunstschule nach Weimar,
legte aber diese Stelle im Herbst 1862 nieder, lebte später in Rom, bis er 1866 dauernd nach Berlin zurückkehrte.
Inzwischen hatte er in der Konkurrenz um das DenkmalFriedrich Wilhelms Ⅲ. für Köln
[* 25] zwar den ersten Preis gewonnen, aber
die Ausführung nicht erhalten, dafür aber ward ihm für die in Berlin zu errichtende Schiller-Statue der erste Preis und
die Marmorausführung zu teil (1863‒71). Sonst sind von seinen Werken hervorzuheben: Venus tröstet
den von einer Biene
[* 26] gestochenen Amor (1864), eine Badende, welche sich trocknet (1865), ein Pan, der einen Knaben im Flötenspiel
unterrichtet, Susanna (1872), die Bronzegruppe Raub der Sabinerin (1876),Merkur
[* 27] die Psyche entführend (1878; Nationalgalerie
zu Berlin), Kentaur,
[* 28] der eine Nymphe auf seinen Rücken hebt (1881). Für die Ruhmeshalle
zu Berlin schuf er eine Kolossalstatue der Borussia, zwei röm. Krieger auf den Treppenwangen und die allegorischen Statuen der
Städte und der Kriegswissenschaften.
Der kolossale Neptunbrunnen in Bronze,
[* 29] auf dem Berliner Schloßplatz, mit den Gestalten der vier preuß. Ströme (1891),
das DenkmalA. von Humboldts in Berlin, der Sarkophag
[* 30] KaiserFriedrichs Ⅲ. in dessen Mausoleum zu Potsdam (1892), die auf dem neuen
Reichstagsgebäude befindliche kolossale Giebelgruppe (Germania
[* 31] zu Pferd)
[* 32] und zahlreiche dekorative Arbeiten zeigen die Vielseitigkeit
des Künstlers; ebenso eine große Zahl von Bildnisbüsten, wie Adolf Menzels (1876) und Moltkes (1881)
für die Berliner Nationalgalerie, Kaiser Wilhelms Ⅰ. (Museum zu Breslau), Professor Mommsens, des Kronprinzen Friedrich Wilhelm
(Ruhmeshalle) u. a. 1892 wurde ihm nach engerm Wettbewerb die Ausführung des Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm Ⅰ. in
Berlin übertragen. Begas steht seit 1876 einem Meisteratelier für Bildhauer an der BerlinerAkademie vor, ist
Mitglied des Senats und der Friedensklasse des Ordens pour le mérite. – Karl Begas, geb. zu Berlin, lernte im Atelier
seines Bruders Reinhold und vervollkommnete sich als Bildhauer durch einen längern Aufenthalt in Italien. Hier entstand die
[* 23]
Figur des Silen mit dem Bacchusknaben auf dem Schoße, und die Kindergruppe: Die Geschwister (1878; Berliner
Nationalgalerie). Maßvoll und edel wie diese sind auch die Statuen des Architekten Knobelsdorff in der Vorhalle des Berliner
Museums und des Columbus und Aristoteles in der Kieler Universität, wie seine Büsten des Malers von Marées (1878; Berliner
Nationalgalerie) und Kaiser Wilhelms Ⅰ. (Galerie zu Cassel).
in Bezug auf einen Wechsel soviel, als denselben durch Indossieren auf einen andern Inhaber übertragen. Die
kleinen Banken und Bankiers begeben die von ihnen diskontierten
Wechsel vielfach wieder an größere weiter, indem sie durch
ihre Unterschrift mit Garantie leisten, und sie gewinnen dabei außer der Provision auch die Differenz des
Diskontos. Die Notenbanken setzen meist die weit umlauffähigern Noten an die Stelle der Wechsel und halten die letztern als
Deckung eines Teils der erstern zurück. In der Börsensprache nennt man auch das Ausgeben neuer Anleihen, besonders die Verteilung
auf die ersten Abnehmer.
Gefecht, das sich aus der Tiefe der Marschkolonnen gegen einen meist selbst noch im Aufmarsch begriffenen
Gegner entwickelt. Die Einleitung des Gefechts ist Sache der Avantgarde (s. d.). Für den Führer der Avantgarde kommt es hierbei
darauf an, dem Feinde in der Entwicklung den Vorsprung abzugewinnen, dabei aber den Absichten der höhern
Führung nicht vorzugreifen. Die Durchführung des Angriffs von seiten des Gros darf durch die Entwicklung so wenig als möglich
aufgehalten werden; vorausgehende Entwicklung auf der Grundlinie würde nur zu Zeitverlust führen. Ein gemeinsamer Angriffsbefehl,
die Aufgaben der einzelnen Teile zusammenfassender Befehl wird bei Begegnungsgefecht nur in seltenen Fällen möglich sein;
meist werden, dem Anmarsch der Truppen und den über den Feind eingehenden Meldungen entsprechend, die verschiedenen Befehle
nacheinander gegeben werden müssen.
ein Ausdruck der ältern Psychologie, der die Erscheinungen zusammenfaßt, welche sich auf ein
Streben aus der Gegenwart in die Zukunft beziehen, die Begehrungen und Verabscheuungen, Neigungen und
Abneigungen, dann auch die Überlegungen, Entschließungen und Willensakte. Es wurde gesondert einerseits vom Erkenntnisvermögen,
andererseits vom Gefühlsvermögen. Man unterschied außerdem ein unteres oder niederes und ein oberes oder höheres Begehrungsvermögen, indem
man zu jenem die Äußerungen der sinnlichen Triebe, des instinktmäßigen Wollens, ebenso die Neigungen und
Leidenschaften, zu diesem das verständige, überlegte, vernünftige sittliche Wollen rechnete.
In der letztern Beziehung setzte Kant die praktische, sittlich gesetzgebende Vernunft dem obern Begehrungsvermögen gleich. Die ganze Ansicht
vom geistigen Leben jedoch, in welcher die Annahme eines besondern Begehrungsvermögen wurzelt, hat sich als unzureichend zur Erklärung der
psychischen Vorgänge erwiesen, und die Psychologie hat es als ihre Aufgabe erkannt, die verschiedenen
Arten des Begehrens (Wunsch, Begierde, Trieb, Neigung, Leidenschaft, Wille) in ihrer individuellen Bestimmtheit und Veränderlichkeit
aus elementaren Erscheinungen und allgemeinen Gesetzen abzuleiten.
Hiernach werden Begehren und Widerstreben als die beiden Grundformen der Triebe aufgefaßt, als Gefühle der Lust oder
Unlust in Verbindung mit mehr oder weniger deutlichen Vorstellungen und gefolgt von Bewegungen, welche das vorhandene Lustgefühl
zu vergrößern oder das empfundene Unlustgefühl zu beseitigen bestimmt sind. Dies geschieht dadurch, daß die jenen Vorstellungen
entsprechenden thatsächlichen Zustände des Körpers herbeigeführt und die dazu erforderlichen äußern Bedingungen hergestellt
werden.
starke, freudige Erregung, in der man alle Seelenkräfte gesteigert fühlt. Sie
tritt dann ein, wenn etwas Neues und bisher noch nicht Gewohntes, dabei aber innerlich Wertvolles mit unverhofftem Glück hervorgebracht
und bewirkt
¶
mehr
wird, sei es in Gedanken, Gefühlen, Bestrebungen oder Handlungen. Daher versetzt alles dasjenige in Begeisterung, was neue, bisher
schlummernde Kräfte in uns in Thätigkeit und unser inneres Leben für neue Ideale in Bewegung setzt, z. B. Kräfte zur Verteidigung
des Vaterlandes, zur Erforschung der Wahrheit, zur Erwerbung von Ruhm und Ehre.
Sie gründete um 680 ein Frauenkloster zu Andane
an der Maas, das als das Stammhaus der Beghinen (s. d.) galt, so daß dieser Name fälschlich von Begga abgeleitet
wurde. Um 698 starb sie und wurde kanonisiert.
Trev., Pilzgattung aus der Gruppe der Schizomyceten (s. d.) oder Spaltpilze. Man kennt nur wenige Arten, die
sehr häufig als schleimige oder gallertartige Massen sowohl in süßen wie salzigen Gewässern vorkommen.
Es sind fadenförmige Pilze,
[* 35] die eine ganz ähnliche pendelartige Bewegung zeigen wie die Oscillarien unter den Algen. Die ziemlich
langen Fäden sind anfangs einzellig oder nur durch wenige Querwände an einem Ende gefächert, später zerfallen sie zum
Teil durch nahe aufeinanderfolgende Querwände in eine größere Anzahl von Zellen (s.
Tafel: Pilze Ⅲ,
[* 33]
Fig. 1 a, c). Häufig teilen sich die Fäden auch in schraubenlinige Partien
[* 33]
(Fig.
1b), die wie die Spirillen lebhafte Schwärmbewegungen mittels Cilien ausführen.
Fast in allen Zellen befinden sich zahlreiche dunkle, stark lichtbrechende Körperchen, die aus Schwefel bestehen und für
die Beggiatoen charakteristisch sind, denn keine andere Spaltpilzform besitzt derartige Schwefeleinlagerungen. Dieses Vorkommen
von Schwefel im Innern der Zellen steht offenbar im Zusammenhang mit der merkwürdigen Eigenschaft der Beggiatoen, gewisse
Schwefelverbindungen zu zersetzen und reichlich Schwefelwasserstoff zu bilden. Deshalb finden sich diese Pilze auch immer
in großen Mengen in den schwefelhaltigen Abfallwässern von Fabriken sowie in schwefelhaltigen warmen
Quellen und vielen Mineralquellen, die schwefelsaure Salze führen.
Die starke Entwicklung von Schwefelwasserstoff in den Schwefelthermen ist nach neuern Untersuchungen wohl ausschließlich
auf das Vorhandensein dieser Pilze zurückzuführen, die selbst bei +55° C. und mehr noch üppige Vegetation zeigen. Doch
können dieselben Arten, die bei dieser hohen Temperatur noch gedeihen, auch in von Eis
[* 36] überdeckten Gräben,
die Abflußwässer aus Fabriken führen, sich weiter entwickeln. Die am häufigsten vorkommende Art istBeggiatoa alba Trev.,
sowohl in Schwefelquellen wie auch in schlammigen Gewässern, Abflüssen von industriellen Anlagen u. s. w., den wesentlichsten
Bestandteil der unter dem Namen Badeschleim bekannten gallertigen oder schlammigen Masse bildend.
Eine andere Art, Beggiatoa mirabilis Cohn, mit etwas dickern Fäden, findet sich besonders als schleimiger Überzug auf dem Grunde
seichten Brackwassers an den Meeresküsten; auch in Aquarien, die mit Seewasser gefüllt sind, tritt sie auf und tötet durch
Entwicklung von Schwefelwasserstoff häufig die darin gezogenen Tiere und Pflanzen. Sowohl in süßen wie
in salzigen Gewässern kommt Beggiatoa roseopersicina Zopf. vor, deren Fäden sich durch weiße, schön
rosenrote oder violette
Färbung auszeichnen und ähnlich wie die der Beggiatoa alba in schraubenförmige Schwärmer sowie in Kokken
[* 33]
(Fig. 1d) zerfallen
können.
Hauptsächlich in der letztern Form bildet dieser Pilz
[* 37] umfangreiche gallertige Kolonien, die auf faulenden
organischen Körpern aller Art vegetieren, besonders zwischen abgerissenen und zusammengetriebenen Seegrasmassen sowie auf dem
Grunde seichter Stellen an den Meeresküsten. Sie bildet hier ebenso wie die Beggiatoa alba den sog.
toten Grund des Meers, wie ihn die Fischer nennen, weil an diesen Orten wegen der reichlichen Schwefelwasserstoffentwicklung
keine Fische
[* 38] sind. In süßen Gewässern tritt diese Art oft stark auf und bewirkt lebhafte rote Färbung des Wassers, die
man, wie andere Färbungserscheinungen des Wassers, Wasserblüte nennt. ^[]
(Beguinae, Beguttae), Vereine von Frauen und Jungfrauen zu gemeinsamem andächtigem Leben,
gegen Ende des 12. Jahrh. in den Niederlanden entstanden. Sie wurden früh Beghinen oder Begutten genannt; doch stammt der Name weder
von der heil. Begga (s. d.) noch von dem altsächs. Worte «beggen»,
das in der Bedeutung «beten» nicht vorkommt; wahrscheinlicher von dem Priester
Lambertus de Bègues oder le Bèghe, der 1180 in Lüttich
[* 39] einen derartigen Verein gestiftet haben soll.
Der NameBegutten wird von der Formel «bei Gott» abgeleitet, deren sich die
Beghinen bedienten. Jedenfalls waren diese Namen ursprünglich eher Spott- und Scheltnamen; sie selbst nannten sich einfach Schwestern
(oder Brüder). Ohne Klostergelübde abzulegen oder der Regel eines Ordens zu folgen, vereinigten sich die
Beghinen unter einer frei gewählten Vorsteherin zu Übungen der Andacht und Wohlthätigkeit; doch stand ihnen jederzeit der Rücktritt
ins Privatleben oder die Verheiratung frei.
Sie wohnten zusammen in Beghinenhöfen, die ursprünglich außerhalb, erst später in den Städten, z. B. in Gent,
[* 40] angelegt
waren, bestehend aus einzelnen Häusern mit Kirche, Krankenhaus
[* 41] und Herberge. Bald gewannen sie durch Schenkungen
und Vermächtnisse Vermögen, so daß manche Häuser einträgliche Pfründen gewährten, während in den ärmern die Beghinen durch
Handarbeit ihren Unterhalt verdienten. Auch Männergesellschaften dieses Namens, meist Begharden (Beghardi, auch Beguini) genannt,
traten Anfang des 13. Jahrh. in Deutschland,
[* 42] den Niederlanden und Frankreichauf und verbreiteten sich auch
nach Italien als Bizachi, Bocasoti. Obwohl Gleiches bezweckend wie jene Frauengesellschaften, errangen sie dennoch die Achtung
und Würde der letztern nicht, sondern wurden öfters, schon gegen Ende des 13. Jahrh. als
fromme Müßiggänger, bons garçons, boni pueri oder valetes gescholten.
Ihre Blütezeit hatten die Beghinen im 13. und 14. Jahrh.,
wo sie in Deutschland, Frankreich, Oberitalien,
[* 43] Österreich,
[* 44] den Niederlanden und der Schweiz
[* 45] weit verbreitet waren. Als sich
aber nach und nach Ketzer aller Art, wie Albigenser, Waldenser, Fraticellen, Brüder und Schwestern vom freien Geiste auf sie als
eine geduldete Form halbgeistlicher Laienschaft zurückzogen, schritt die Inquisition gegen sie ein, verurteilte
viele zur Verbrennung und Einmauerung, und Clemens Ⅴ. verfügte auf dem Konzil zu Vienne (1311) ihre Auflösung. Allein Johann
ⅩⅫ nahm die rechtgläubigen weiblichen in Schutz und versprach durch eine Bulle vom allen denen Gnade, welche
die Regel der
¶
lebhaftes, starkes Verlangen nach einem Gegenstande. Die Begierde gehört zu
den mit Gefühls- und Phantasiethätigkeit im Zusammenhang stehenden Seelenerscheinungen, die Triebe oder Strebungen heißen.
Denn es wirken in ihr zusammen ein Gefühl des Mißbehagens an der vorhandenen Gegenwart mit einem Gefühl der Lust, das vom
Phantasiebilde des begehrten Gegenstandes ausgeht. Je nachdem der Gegenstand von sinnlicher oder übersinnlicher Natur
ist, heißt die Begierde eine sinnliche (wie Eßbegierde, Geschlechtstrieb) oder eine geistige (wie Ruhmbegierde, Wißbegierde).
Von dem bloßen Wünschen oder Sichsehnen unterscheidet sich die Begierde dadurch, daß sie die Erreichbarkeit des
Begehrten voraussetzt und aus der bloßen Erwartung zu einem Willensimpulse überzugehen bereit ist.
Das Begießen der Pflanzen bezweckt den durch Verdunstung des in ihrem Zellengewebe enthaltenen
Wassers entstandenen Verlust zu ersetzen, die im Boden vorhandenen Pflanzennährstoffe aufzulösen und den Pflanzen durch die
Wurzeln zuzuführen. Alle frisch gepflanzten Gewächse müssen nach dem Versetzen stark begossen, Bäume und Sträucher eingeschlämmt
werden (s. Einschlämmen). Bereits angewachsene Freilandgewächse bedürfen des Begießen nur
bei andauerndem Feuchtigkeitsmangel, der naturgemäß bei flachwurzelnden Gewächsen früher eintritt als bei solchen, deren
Wurzeln tief in den Boden eindringen.
Junge Samenpflanzen vertrocknen leicht, sie müssen daher öfter, bei trockner Witterung täglich, aber stets nur mäßig
begossen werden. Dagegen sind alle Bäume, Sträucher und tiefwurzelnden Stauden nur selten, aber wenn es
geschieht, stark zu begießen, damit die Feuchtigkeit bis zu den in den tiefern Bodenschichten vorhandenen Wurzelspitzen
dringt; nur diese sind zur Aufnahme der Nahrungsstoffe befähigt. – Topfgewächse erfordern eine bedeutend größere Aufmerksamkeit
beim Begießen, da besonders die in bedeckten Räumen gehaltenen Pflanzen einzig und allein auf eine künstliche Bewässerung
angewiesen sind.
Die Wassermengen, welche die Topfpflanzen verlangen, und die Zeiträume, in welchen sie begossen werden müssen, sind unendlich
verschieden. Pflanzen, die eine Ruhezeit besitzen oder gänzlich einziehen, wie die Zwiebel- und Knollengewächse, dürfen
während dieser nur sehr mäßig, oft sogar längere Zeit gar nicht begossen werden, da sie sonst zur
Unzeit zu treiben beginnen oder verfaulen würden.
Andere, welche frisch versetzt sind, würden faule Wurzeln bilden, wenn
ihnen zu viel Wasser gereicht würde. Stark durchwurzelte Pflanzen verlangen dagegen viel Wasser. Im Wachstum befindliche Topfpflanzen
werden im allgemeinen begossen, wenn die Erde einen gewissen Grad von Trockenheit erreicht hat. Ist die
Notwendigkeit des Begießen vorhanden, so muß der Pflanze so viel Wasser gereicht werden, daß der Erdballen völlig durchtränkt
wird. Topfpflanzen in mit Wasser gefüllte Untersätze zu stellen, ist nur bei Sumpfpflanzen anzuraten.
Das Begießen der im Freien stehenden Gewächse geschieht im Sommer am zweckmäßigsten des Abends, im Herbst und
Frühjahr namentlich bei kühlen Nächten des Vormittags. Zimmer- und Gewächshauspflanzen sollten stets des Morgens
begossen werden. Am zuträglichsten ist den PflanzenRegen- oder Flußwasser. Wasser mit hohem Kalkgehalt und kaltes Brunnenwasser
ist ihnen schädlich, ersteres läßt sich jedoch durch Zusatz von Pottasche, letzteres durch längere Einwirkung der Luft
zum Begießen geeignet machen. Das Wasser soll beim Begießen nicht kälter sein als der
Kulturraum; zur Zeit der kräftigsten Vegetation kann es sogar 6‒8° wärmer sein und fördert dann das Wachstum bedeutend.
(S. auch Bespritzen.)
bei Personen die urkundliche Ermächtigung, eine andere, sei es Privatperson, sei es öffentliche Person
(Staat, Kirche, Gemeinde, Korporation), bei gewissen Rechtsgeschäften oder in gewissen Rechtsverhältnissen
zu vertreten. In diesem Sinne ist der Ausdruck Beglaubigung gleichbedeutend mit Vollmacht. – Im Völkerrecht ist Beglaubigung die Ermächtigung
eines ständigen Gesandten oder sonstigen diplomat. Vertreters im Gegensatze zur Vollmacht (plenipotentia) für eine bestimmte
Verhandlung oder den Abschluß eines einzelnen Staatsgeschäfts. Das Beglaubigungsschreiben (Kreditiv,
lettres de créance) wird gewöhnlich nach vorgängiger vertraulicher Mitteilung in feierlicher Audienz überreicht.
In Bezug auf urkundliche Erklärungen versteht man unter Beglaubigung die von einer öffentlichen Behörde oder einer öffentlichen Urkundsperson,
unter Beidrückung des Amtssiegels, ausgestellte Bescheinigung, daß die Urkunde von der Person unterzeichnet sei, deren Unterschrift
sie trägt. Der Beglaubigung der Unterschrift steht die Beglaubigung des Handzeichens einer Person (Kreuze u. dgl.) gleich. Eine solche Bescheinigung
(auch Legalisation genannt) wird gewöhnlich unmittelbar unter die betreffende Urkunde gesetzt.
Dieselbe liefert vollen Beweis für die Echtheit der in der Urkunde enthaltenen Erklärung. (Vgl. Deutsche
[* 48] Civilprozeßordn.
§. 381.) Welche öffentlichen Behörden zur Ausstellung von Beglaubigung befugt sind, und in welcher Form dieselben
zu geschehen haben, um der Urkunde den Charakter einer beglaubigten (vidimierten, fidemierten, legalisierten) und namentlich
unter Umständen auch zur Zwangsvollstreckung geeigneten zu geben, wird durch die Landesverfassung und die Landesgesetze
näher bestimmt; für den deutschen Civilprozeß ist gerichtliche oder notarielle Beglaubigung erforderlich.
gegenseitig die von gerichtlichen und von den höchsten und höhern Verwaltungsbehörden ausgestellten Urkunden sowie die
Wechselproteste der Notare und Gerichtsvollzieher keiner Beglaubigung bedürfen, um im andern Reich als öffentliche Urkunden zu gelten;
sonst bedürfen die notariellen Urkunden der gerichtlichen Beglaubigung.
Abschriften sind beglaubigt, wenn die öffentliche Behörde die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original
der Urkunde urkundlich bezeugt hat. Die beglaubigte Abschrift einer öffentlichen Urkunde, welche hinsichtlich der Beglaubigung die Erfordernisse
einer öffentlichen Urkundean sich trägt, steht der öffentlichen Urkunde gleich.
Jeder Paketsendung, die mit der Post befördert werden soll, ist eine Begleitadresse (Postpaketadresse)
in der von der Post vorgeschriebenen Form beizugeben.
Formulare dazu liefern die Postanstalten.
Der Abschnitt
der Begleitadresse kann im Reichspostgebiet zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden und wird vom Empfänger bei
Annahme der Sendung zurückbehalten. (S. Postpaketsendungen.)
Der Absender (s. d.) ist
verpflichtet, bei Gütern, welche vor derAblieferung an den Empfänger einer zoll- oder steueramtlichen Behandlung unterliegen,
den Frachtführer (s. d.) in den Besitz der deshalb erforderlichen Begleitpapiere zu setzen. Er haftet dem Frachtführer, sofern nicht
diesem selbst ein Verschulden zur Last fällt, für Strafe und Schaden, welche denselben wegen Unrichtigkeit oder
Unzulänglichkeit der Begleitpapiere treffen. (Handelsgesetzbuch Art. 393.) Besondere Bestimmungen sind im Betriebsreglement für die
deutschen Eisenbahnen getroffen.
ein deutsches Zollabfertigungspapier, dessen Zweck ist, entweder a. den richtigen Eingang der aus dem
Auslande über die Grenze eingegangenen Waren am inländischen Bestimmungsorte oder die Wiederausfuhr solcher Waren zu sichern,
oder begleitschein die Erhebung des durch besondere Revision (s. d.) ermittelten Zollbetrags einem
andern Amte gegen Sicherheitsleistung zu überweisen. Zu dem ersten Zwecke dient Begleitschein Ⅰ, zu dem zweiten Begleitschein Ⅱ.
Auf Antrag der Beteiligten können auch solche Waren mit Begleitschein Ⅰ abgefertigt werden, die nach der Deklaration
(s. d.) zollfrei sind. Begleitschein Ⅱ wird nur
dann ausgestellt, wenn der Eingangszoll von den Waren, für welche der Begleitschein begehrt wird, 15 M. oder mehr
beträgt.
Die Ämter, welche zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitschein Ⅰ und Ⅱ ermächtigt sind, und die denselben in dieser Hinsicht
zustehenden Befugnisse werden öffentlich bekannt gemacht. Der Begleitschein Ⅰ enthält folgende
Angaben: Name, Geschäft oder Firma und Wohnort desjenigen, auf dessen Antrag der Begleitschein Ⅰ ausgefertigt worden ist, und der Warenempfänger;
Zahl der Stücke, deren Verpackungsart, Zeichen und Nummern sowie die Menge und Gattung der Waren nach Maßgabe der Inhaltsangabe
oder des Revisionsbefundes;
Art des angelegten amtlichen Verschlusses oder der etwa sonst angewendeten
Maßregeln zur Sicherstellung der Identität (s. d.) der Waren;
Namen des Ausfertigungs- und Empfangsamtes, Tag der Ausstellung
des Begleitschein, Nummer, unter welcher derselbe im Begleitschein-Ausfertigungsregister eingetragen ist;
Frist zur Vorlage des Begleitschein bei
dem Empfangsamte sowie Herkunft der Waren und, im Falle vorheriger Lagerung derselben in Niederlagen,
deren Zeitdauer.
Waren, die mit Begleitschein Ⅰ abgefertigt werden sollen, werden,
sofern vollständige besondere Deklarationen darüber
vorliegen, der Regel nach nur allgemein, d. h. nach Zahl, Zeichen, Verpackungsart und Gewicht
der Stücke ohne deren Eröffnung revidiert. Entgegengesetztenfalls tritt specielle Revision ein, d. h.
es findet außerdem die Eröffnung der Stücke statt, um die Gattung und Menge der in denselben enthaltenen
Waren zu ermitteln. Der Ausfertigung eines Begleitschein Ⅱ hat stets eine eingehende Warenrevision und Berechnung des zu überweisenden
Zollbetrags vorauszugehen.
Der Begleitschein Ⅱ enthält die Angabe der Menge und Gattung der Waren nach den Ergebnissen der Prüfung, des Namens und Wohnorts
des Warenempfängers, des Betrags sowie des Orts und der Zeit der Entrichtung des gestundeten Eingangszolls,
des Termins, bis zu welchem die erfolgte Zollentrichtung bei dem Ausfertigungsamte geführt werden muß, endlich ob und welche
Sicherheit für den Eingangszoll geleistet worden ist. Derjenige, auf dessen Antrag ein Begleitschein ausgefertigt wird, heißt Begleitschein-Extrahent.
Derselbe hat insbesondere für den Eingangszoll, und zwar bei Waren, deren Art durch eingehende Revision
nicht festgestellt worden ist oder die nach der Deklaration zollfrei sind, nach dem höchsten Erhebungssatze des Zolltarifs
zu haften und dafür der Regel nach Sicherheit zu leisten. Über das bei Ausfertigung und Erledigung der Begleitschein zu
beobachtende Verfahren besteht ein besonderes revidiertes Begleitschein-Regulativ vom –
(ital. accompagnamento; frz. accompagnement),
in der Musik die Unterstützung der Hauptstimmen (Melodie) durch Nebenstimmen; insbesondere bedeutet Begleitung das Spiel der Instrumente,
soweit es den Zweck hat, den Gesang harmonisch zu verschönern. In der modernen Tonkunst ist es gebräuchlich,
alles, was die Instrumente zu spielen haben, in Noten aufzuschreiben, so daß der Begleiter darauf beschränkt ist, diese ausdrucksvoll
wiederzugeben. Früher war seine Aufgabe eine höhere.
Nicht nur gestatteten ihm die spärlich mit Vortragsbezeichnungen versehenen Begleitstimmen der Partituren eine
größere Freiheit der Reproduktion, sondern ein bedeutender Teil jener Musik ist überhaupt nicht aufgezeichnet. Es ist dieses
die eigentliche accordliche Harmonie, die der freien Erfindung des Begleiters überlassen wurde und als Begleitspiel für
Klavier und Orgel auf Grund eines mehr oder weniger bezifferten Basses (s. Basso continuo) in der musikalischen
Praxis des 17. und 18. Jahrh. von der größten Bedeutung war. Am vollkommensten ist diese
Weise der Kunst, durch die die Begleitung eine kontrastierende, namentlich in Gesangswerken bedeutsame Mannigfaltigkeit
erhält, bei Händel ausgebildet.
Der sog. Generalbaß (s. d.) bedeutet ursprünglich auch nur die Lehre
[* 51] von der Harmonie, soweit sie sich auf
eine solche freie Begleitung bezieht. Die besten Generalbaßlehren im Sinne dieser Begleitkunst sind von Gasparini, Mattheson, Heinichen
und Ph. E. Bach. Begleiten (accompagnieren) heißt hiernach, zu einer vorliegenden Melodiestimme und ihrem Basse die Mittelglieder
der Harmonie improvisierend erfinden, und zwar so, daß der Gesang oder das betreffende Soloinstrument (Violine, Flöte,
Oboe u. s. w.) jene tonliche Stütze und auch zugleich jene kunstvolle Umkleidung erhält,
die der Zweck aller musikalischen Begleitung ist. – Begleitung nennt man auch die freischwebenden Saiten einiger Instrumente (Laute, Zither)
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im Gegensatz zu den auf dem Griffbrett liegenden, Melodie spielenden.
im zoll- und kontrollpflichtigen Warenverkehr diejenigen amtlichen Ausfertigungen, mittels deren die
aus dem Auslande eingegangenen und bei dem Grenzzollamte mit Ladungsverzeichnis (s. d.)
angemeldeten Eisenbahnwagen dem gewählten Abfertigungsamte im Innern des deutschen Zollgebietes überwiesen werden. Die
Begleitzettel werden dem Zugführer oder sonstigen Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung zur Abgabe an die Abfertigungsstelle eingehändigt
und enthalten außer der besondern Bezeichnung der einzelnen Wagen und der Art des angelegten Verschlusses
(s. Warenverschluß) die Angabe der Frist, innerhalb deren die Gestellung (s. d.)
bei dem Abfertigungsamte zu erfolgen hat (Gestellungsfrist). Auch werden ihnen die Unikate, d. h.
die den Abschriften zu Grunde liegenden Urschriften der Ladungsverzeichnisse mit den dazugehörigen Frachtbriefen sowie die
Schlüssel zu den zum Verschlusse der Wagen verwendeten Schlössern, in Taschen oder Couverts amtlich verschlossen,
beigefügt.
Vgl. Regulativ über die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effektentransports auf den Eisenbahnen, §§.
21, 22.
(Bœgna), der wichtigste Quellstrom der Drammenelv in Norwegen,
[* 53] entspringt auf dem HardangerFjeld, durchfließt
in südwestl.
Richtung Waldres und Ådalen, bildet in seinem Laufe die bedeutenden Seen Vangsmjösen, Slidrefjorden,
Strandefjorden und Spirilen und fällt nach 204 km Lauf und nach Aufnahme der Randelv in den Tyrifjord.
im weitesten Sinne die gänzliche oder teilweise Aufhebung strafrechtlicher Nachteile. Sie hat ihren Grund
in der Notwendigkeit, in einzelnen Fällen einen Ausgleich formeller und materieller Gerechtigkeit durch
Berücksichtigung von Forderungen der Billigkeit zu schaffen. Begnadigung im engern Sinne ist der völlige oder teilweise Erlaß der
rechtskräftig erkannten Strafe. Sie heißt Amnestie (s. d.), wenn sie, im Gegensatz zur Einzelbegnadigung, mehrere,
persönlich oder sachlich umgrenzte Gebiete umfaßt. Ist die Begnadigung vor dem rechtskräftigen
Erkenntnis durch Niederschlagung der schwebenden Untersuchung erfolgt, so ist sie Abolition, welche durch die neueste Justizgesetzgebung
zwar für das Deutsche Reich nicht eingeführt, aber durch dieselbe da, wo sie in den Partikularstaaten (meist verfassungsmäßig
beschränkt) bestanden hatte, auch nicht aufgehoben ist.
Inhaber des Begnadigungsrechts ist ausschließlich der Souverän; in Deutschland sind es regelmäßig die
Bundesfürsten und die Senate von Hamburg,
[* 54] Bremen
[* 55] und Lübeck.
[* 56] Es steht ihnen auch in denjenigen Straffällen zu, welche, wie
z. B. die Beleidigung des Kaisers oder des Bundesrates, die Interessen des Reichs berühren. Der Kaiser hat das Begnadigungsrecht
nur in wenigen Fällen: in Sachen, in welchen wegen Hoch- und Landesverrat verurteilt ist, oder in welchen
der Konsul oder das Konsulargericht in erster Instanz erkannt hat, in Elsaß-Lothringen
[* 57] und in Disciplinarsachen gegen Reichsbeamte,
wenn man diese zu den Strafsachen im
weitern Sinne rechnen will. – Die Ausübung des Rechts zur Begnadigung kann übertragen werden.
Dergleichen Delegationen an die Minister kommen landesgesetzlich in geringfügigen Polizei- und Steuersachen
vielfach vor. Für Elsaß-Lothringen ist der Kaiser ermächtigt, die Ausübung der Begnadigung dem Statthalter zu übertragen. ^[]
Seinem Inhalte nach ist das Begnadigungsrecht unbeschränkt; es kann sich auf die ganze Strafe erstrecken oder auf einen Teil
derselben (Rehabilitation oder Restitution, wenn Ehrennebenstrafen erlassen sind). Es können auch andere
Strafen an die Stelle der urteilsmäßigen gesetzt werden; doch wird mehrfach angenommen, daß der Inhaber der Gnadengewalt
an die Strafarten des Gesetzes und ihre Höchst- und Mindestbeträge gebunden sei. Ebenso wird angenommen, daß einerseits
die Begnadigung unwiderruflich sei, und daß sie andererseits durch den Verzicht des Begnadigten
nicht unwirksam werde.
Über die Form des Gnadenerlasses entscheidet das Recht des einzelnen Staates; in konstitutionellen Staaten ist die Kontrasignatur
des Ministers erforderlich, wenigstens zur Begründung der Verantwortlichkeit für Innehaltung der Begnadigungskompetenz.
– Das Begnadigungsrecht erstreckt sich auf das gesamte Strafrecht; Beschränkungen kommen nur vor gegenüber
der konstitutionellen (nicht gegenüber der kriminellen) Verantwortlichkeit der Staatsminister.
Die volle Begnadigung wird den Begnadigten gegenüber in vollem Umfange wirksam; sie erstreckt sich auf alle Nebenstrafen: Geldstrafen,
Einziehung, Unbrauchbarmachung, Ehr- und Amtsverlust;
sie läßt aber unberührt alles, was nicht wirkliche Strafe ist, z. B.
das Recht des Verletzten auf Buße.
Auch der Anspruch des Fiskus auf die Kosten des Verfahrens wird durch
den Gnadenakt als solchen nicht hinfällig, die Niederschlagung muß vielmehr besonders ausgesprochen werden. –
Vgl. Plochmann,
Das Begnadigungsrecht (Erlangen
[* 58] 1845);
Lueder, Das Souveränitätsrecht der Begnadigung (Lpz. 1860);
L., artenreiche Pflanzengattung aus der Familie der Begoniaceen. Die Begonien sind der
Mehrzahl nach perennierende, nur zum kleinsten Teil einjährige Kräuter der Tropengegenden, namentlich des tropischen Amerikas,
zeichnen sich durch knotige, saftvolle Stengel
[* 60] und schön oder seltsam geformte und oft sehr eigentümlich gefärbte Blätter
mit ungleicher Basis aus, weshalb sie im Volksmunde Schiefblatt genannt werden.
Es sind zum Teil prächtige, beliebte Blattpflanzen,
[* 61] die in Gewächshäusern kultiviert werden, jedoch auch mit wenigen Ausnahmen
im Zimmer gedeihen. Unter den Arten mit schöner Blattfärbung sind besonders hervorzuheben:
Begonia rex Putz.,
deren große Blätter mit breiter silberglänzender Zone umsäumt und mit vielen Flecken und Punkten gleicher Färbung bestreut
sind. Diese Art ist die Mutterpflanze der meisten zahlreichen buntblätterigen Gartenformen (vgl. Tafel:
Blattpflanzen, Fig. 5): Begonia metallica G. Smith, Blätter hellgrün und braun marmoriert;
Begonia imperialis Lem.,
nebst ihrer Varietät smaragdina, beide mit sammetiger Blattfläche, erstere hellgrün mit dunkeln Flecken, letztere rein
smaragdgrün;
Begonia argyrostigmaGrah., mit rötlich-grünen, rein weiß gefleckten Blättern. Die Arten dieser
Gruppe lassen sich sehr leicht durch Stecklinge oder Blattsprosse vermehren. Letztere werden erzeugt, indem man ausgewachsene
Blätter vom
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