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«Briefwechsel» mit Immermann und Schenk (ebd. 1837) herausgab, mit einer biogr. Einleitung.
«Briefwechsel» mit Immermann und Schenk (ebd. 1837) herausgab, mit einer biogr. Einleitung.
Wilh., Bankier zu Berlin [* 2] und Astronom, Bruder des vorigen, geb. kämpfte 1813-15 in den Reihen der Freiwilligen, vertauschte dann den Militärdienst mit dem Handelsstande, benutzte aber seine Mußestunden, um mit seinem Freunde Mädler Astronomie [* 3] zu treiben. Zu diesem Zwecke erbaute er sich eine kleine Sternwarte [* 4] im Tiergarten bei Berlin und beobachtete namentlich den Mars [* 5] und den Mond. [* 6] Er starb zu Berlin. Die Abhandlung, in der die Beobachtungen des Mars niedergelegt waren, erschien 1830 und erregte Interesse, in noch höherm Grade aber die 1836 vollendete Mondkarte. Ihr folgte «Der Mond nach seinen kosmischen und individuellen Verhältnissen, oder allgemeine vergleichende Selenographie» (Berl. 1837). Als Mitglied der preuß. Ersten Kammer von 1849 schrieb Beer:. «Die Dreikönigsverfassung in ihrer Gefahr für Preußen» [* 7] (Berl. 1849).
der höchste Berg (984 m) des Thüringer Waldes, im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gelegen, nordöstlich von Zella;
er ist bis zu seinem ziemlich flachen Gipfel dicht bewaldet und wird, da er keine Aussicht gewährt, wenig besucht.
Seit 1884 durchbohrt seinen Nordabhang die Eisenbahnlinie Plaue-Ritschenhausen in einem 3 km langen Tunnel. [* 8]
Distrikt in Bengalen, s. Birbhum. ^[= (sanskr. wīrbhūmī, "Heldenland", engl. ), nach der Hauptstadt auch Surī ...]
s. Beerweine. ^[= die durch Gärung reifer Beerenfrüchte (der Heidelbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren, ...]
s. Bestattung ^[= der Toten. Die B. ist stets in religiöser wie in ceremonieller und rechtlicher Hinsicht bei ...] der Toten.
(Bacca), in der Botanik eine mehr oder minder fleischige und saftige, im Zustande der Reife in den meisten Fällen nicht aufspringende Frucht, deren innere Schichten fleischig, breiig oder saftig entwickelt sind.
Die Beere kann ein- oder mehrsamig und, je nach der Anzahl der Fächer, [* 9] in denen die Samen [* 10] liegen, ein- und mehrfächerig sein.
Schüttgelb, eine gelbe ungiftige Lack- und Malerfarbe, wird erhalten, indem man eine Abkochung von Gelbbeeren (Früchten verschiedener Rhamnusarten, z. B. von Avignonkörnern, von Rhamnus infectoria L.) mit Alaunlösung versetzt und mit Kreide [* 11] die gelbe Thonerdeverbindung des Farbstoffs ausfällt. Beerengelb ist auch in den Blättern der Birke (s. d.) sowie im Gelbholz (s. d.) enthalten.
Saftgrün, Blasengrün, eine dunkelgrüne Wasserfarbe, die aus dem Saft der fast reifen, aber noch grünen Kreuzdornbeeren (Rhamnus cathartica L.) dargestellt wird, indem man den ausgepreßten Saft der freiwilligen Gärung überläßt und die geklärte Flüssigkeit unter Zusatz von etwas Alaun [* 12] und Pottasche bis zum Extrakt verdampft;
letzteres wird in Schweinsblasen gefüllt und im Rauchfange ausgetrocknet, wobei es zu einer schwarzgrünen, auf dem Bruche glänzenden Masse wird, die zum Färben von Leder und Papier dient.
s. Bäreninsel. ^[= auch Cherry- und wohl richtiger genannt, ein gewöhnlich zur Gruppe von Spitzbergen ...]
eine Obstabteilung, zu der alle echten Beerenfrüchte (s. Beere und Obst), so die Wein-, Johannis-, Stachel- und Moosbeeren sowie die im gewöhnlichen Leben zwar auch Beeren genannten, ihrer nähern Form nach einer Beere zwar ähnlichen, aber ihrem Bau und ihrer Entwicklung nach von diesen verschiedenen, zusammengesetzten Früchte (s. Frucht), Himbeeren, Maulbeeren und Brombeeren, und die Scheinfrüchte, Erdbeeren und Feigen, gehören. Alle diese Fruchtarten zeichnen sich durch ein weiches, meist saftiges Fruchtfleisch aus und lassen sich nur kurze Zeit in frischem Zustande aufbewahren. Zur Tafel: Beerenobst s. die Artikel: Johannisbeere, Stachelbeere, Vaccinium, Wein, Erdbeere, Himbeere, Morus, Brombeere.
s. Beerweine. ^[= die durch Gärung reifer Beerenfrüchte (der Heidelbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren, ...]
s. Sargassum. ^[= Ag., Algengattung aus der Gruppe der Phäophyceen (s. d.) mit gegen 100 Arten, davon ...]
(Pentatoma baccarum L.), eine 9-11 mm lange, gelblichbraune Schildwanze, die gern an süßen Früchten, besonders Himbeeren und Brombeeren saugt und diesen dabei Wanzengeruch und einen widerlichen Geschmack mitteilt.
Stadt im Kreis [* 13] Erbach der hess. Provinz Starkenburg, im Odenwalde, in 397 m Höhe, an der Quelle [* 14] der Mümling und an der Linie Frankfurt-Ebersbach (Bahnhof Hetzbach-Beerfelden 5 km entfernt, in 295 m Höhe) der Hess. Ludwigsbahn, hat (1890) 2383 E., darunter 142 Israeliten, Amtsgericht (Landgericht Darmstadt), [* 15] Post, Telegraph, [* 16] Steuerkommissariat, höhere Bürger-, Volks- und israel. Schule, Tuchfabriken und Viehmärkte.
Von Beerfelden zieht sich südlich das enge und waldige Gammelsbacher Thal, [* 17] in dem sich die Burgruine Freienstein befindet, zum Neckar hinab. In der Nähe das gräfl. Erbach-Fürstenausche Jagdschloß Krähenberg (548 m), unter dem der zweitgrößte Eisenbahntunnel (3,1 km lang; in 348 m Höhe) Deutschlands [* 18] hinwegführt; an dessen Eingang der großartige Himbächelviadukt (200 m lang, 44 m hoch). Beerfelden wurde im 10. Jahrh. vom Kloster Lorsch zu Lehn gegeben, erhielt 1328 Stadtrechte und kam 1806 von Erbach an Hessen. [* 19]
(spr. -nahrt), Aug. Marie François, belg. Staatsmann, geb. zu Ostende, [* 20] studierte die Rechte, wurde Advokat beim Kassationshofe in Brüssel [* 21] und Minister der öffentlichen Arbeiten im klerikalen Kabinett Malou. Mit diesem trat er Juni 1878 zurück und widmete sich wieder der Rechtspraxis, bis er nach dem Siege der Klerikalen im Juni 1884 Minister des Ackerbaues, Handels und der Industrie wurde. An Stelle Malous wurde Beernaert Ministerpräsident und Finanzminister. Er führte 1892-94 die Verfassungsrevision unter großen Schwierigkeiten in der Hauptsache durch, nahm aber, als er in der Frage der proportionellen Vertretung von einem Teil seiner Parteigenossen im Stich gelassen wurde, Ende März 1894 seine Entlassung. (S. Belgien.) [* 22]
Jan van, vläm. Dichter, geb. zu Antwerpen, [* 23] besuchte das Seminar zu Mecheln, [* 24] wurde 1844 Unterbibliothekar in Antwerpen, 1849 Lehrer an der Normalschule zu Lier und 1860 Professor der vläm. Sprache [* 25] und Litteratur am Athenäum von Antwerpen, wo er starb. Er veröffentlichte «Jongelingsdroomen» (Antw. und Amsterd. 1853 u. ö.),
Gedichte, die durch Wohlklang der Verse und Reinheit der Gesinnung bald beliebt wurden, wie die spätern durch Formvollendung und tiefere Lebensanschauung ausgezeichneten Gedichte «Levensbeelden» (Amsterd. 1858),
«Gevoel en Leven» (ebd. 1869),
«Rijzende Blaren» (Gent [* 26] und Rotterd. 1883). Eine Volksausgabe der Gedichte erschien zu Gent und Rotterdam [* 27] 1884. -
s. Frambösie. ^[= (vom frz. framboise, Himbeere) oder Erdbeerpocken, amboinische Pocken, auch Yaws, ...]
ehedem eine Stadt an der Südgrenze des fest besiedelten Gebietes von Israel (2 Sam. 17, 11). oder von Juda (2 Chron. 19, 4; Neh. 11, 27-30),. mit einer uralten vielbesuchten Kultusstätte, die für Israel als bereits durch die Erzväter geheiligt galt. Der Name haftet noch an der ¶
Trümmerstätte Chirbet Bir es-Seba', 48 km südwestlich von Hebron; sie hat noch drei sichtbare Brunnen [* 30] (hebr. Beer, arab. Bir ^[Bīr]), von denen zwei an gutem Wasser reich sind, und ausgedehnte Ruinen.
die durch Gärung reifer Beerenfrüchte (der Heidelbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren, Himbeeren, Preißelbeeren, Brombeeren sowie der Erdbeeren) erzeugten weinartigen Getränke. Zu ihrer Darstellung verwendet man nur vollkommen reife Beerenfrüchte; von überreifen oder zum Teil faulen Früchten erhält der Wein meist einen Beigeschmack und wird trübe. Die Beeren werden möglichst bald nach der Ernte [* 31] ausgepreßt, und dem Safte je nach dem Säuregrade, der mit Ausnahme der Brombeere gewöhnlich zu hoch ist, eine entsprechende Menge Wasser und Zucker [* 32] hinzugesetzt.
Häufig giebt man vor der Gärung auf den Hektoliter einige Pfund zerstampfte Rosinen oder Cibeben zu, um den Geschmack zu verbessern. Bei der Gärung, die am besten bei 18-20° C verläuft, hält man zur Verhinderung der Essigbildung die Luft sorgfältig von der Oberfläche ab, indem man die zu neun Zehntel gefüllten Fässer verspundet und in den Spund ein Glasrohr einsetzt, dessen nach abwärts gebogenes Ende in ein Gefäß [* 33] mit Wasser mündet. Nach Beendigung der Gärung (nach ungefähr 4-6 Wochen) beginnt der Wein klar zu werden und wird nun in ein gut gereinigtes, schwach geschwefeltes Faß [* 34] abgefüllt und mindestens ein Jahr gelagert.
Zur Darstellung von Beerensekt (Beerchampagner) setzt man dem vergorenen klaren Wein vor dem Einfüllen in Flaschen 16 g Zucker auf das Liter und eine Spur Hefe [* 35] zu und behandelt ihn ähnlich wie echten Champagner. Mitunter wird auch der fertige Wein nur mit Kohlensäure imprägniert. Sorgfältig bereitete Beerweine gewinnen bei längerm Lager [* 36] erheblich an Feinheit und Würze und werden echten Traubenweinen sehr ähnlich; so nehmen z. B. starke Johannisbeer- und Stachelbeerweine mit der Zeit fast den Charakter von Südweinen (Portwein, Sherry u. dgl.) an. Die Fabrikation der hat in den letzten 10 Jahren in Deutschland [* 37] einen großen Aufschwung genommen.
Hauptsächlich ist es der Heidelbeerwein (Beerwein oder Rotbeerwein im engern Sinne), dessen Fabrikation auf Anregung des Pfarrers Frank im Spessart zuerst im großen Maßstabe von der Firma J. ^[oder I.; nicht eruierbar] Fromm in Frankfurt [* 38] a. M. betrieben wurde und jetzt auch in Sachsen [* 39] (speciell in Dresden) [* 40] und Thüringen aufgenommen ist (jährliche Produktionsmenge annähernd 300000 l). Infolge seines Gehalts an Gerbsäure findet derselbe, wo Billigkeit geboten ist, wie in Lazaretten, als verdauungsstärkend Verwendung. (Vgl. Barth, Die Obstweinbereitung mit besonderer Berücksichtigung der Beerenobstweine, Stuttg. 1887.) - Beerwein ist auch eine Art der Traubenweine (s. Weinlese).
Kreisstadt im Kreis Beeskow-Storkow des preuß. Reg.-Bez. Potsdam, [* 41] 29 km im SW. von Frankfurt a. O., an der hier schiffbaren Spree und der Nebenlinie Grunow-Beeskow (8,65 km) der Preuß. Staatsbahnen, [* 42] hat (1890) 3821 E., darunter 65 Katholiken und 53 Israeliten, in Garnison die 3. und 5. Eskadron des 1. brandenb. Ulanenregiments Nr. 3 Kaiser Alexander II. von Rußland, Post und Telegraph, Landratsamt, Amtsgericht (Landgericht Frankfurt a. O.), Liebfrauenkirche aus dem 13. Jahrh., Reste alter Befestigungen; ferner eine bedeutende Stärkefabrik, sowie Dampfmahl- und Schneidemühle. Die Herrschaft Beeskow wurde 1368 durch Karl IV. Böhmen [* 43] unterworfen und kam 1558 an Kurbrandenburg.
Kreis (Landratsamt in Beeskow) im preuß. Reg.-Bez. Potsdam, hat 1246,31 qkm, (1890) 43561 E., 3 Städte, 118 Landgemeinden und 66 Gutsbezirke.
s. Blumenbeet. ^[= nennt man im allgemeinen eine jede in ihren Grenzen mehr oder weniger regelmäßig gehaltene ...]
oder Beetpflügen, Bezeichnung für eine Bearbeitung des Feldes mit dem Beetpfluge, welcher ein feststehendes Streichbrett besitzt. Die Beete werden durch Auseinander- oder Zusammenpflügen geschaffen, und indem man damit abwechselt, läßt sich die gleiche Wölbung derselben erhalten. Schmale Beete werden aus 4-8 Furchen, breite von 10 bis 20 und mehr Furchen gebildet. Ursprünglich sollten die Wölbungen der Beete und die zwischen denselben befindlichen Furchen zu große Nässe von den angebauten Feldern abhalten, dieser Zweck läßt sich aber sicherer durch Drainage [* 44] erreichen. Nachteile der Beete sind, daß auf den Beetrücken die fruchtbare Ackerkrume allmählich angehäuft wird, um so mehr, je schmäler sie sind, weshalb man heute möglichst breite Beete vorzieht.
Ludw. van, der größte neuere deutsche Tondichter, geb. in Bonn, [* 45] wo sein Großvater Ludwig van Beethoven Kapellmeister, sein Vater Johann van Beethoven Tenorist in der kurfürstl. Kapelle war, zeigte früh ein auffallend musikalisches Talent. Seine Schulbildung erhielt Beethoven auf dem Bonner Tirocinium. Unter seinen ersten musikalischen Lehrern ragt der Opernkomponist und Musikdirektor Neefe hervor, der das große Talent des Knaben sofort erkannte und in außerordentlichster Weise förderte.
Durch ihn wurde Beethoven bereits 1783 (in Cramers Magazin) der musikalischen Welt als zweiter Mozart vorgestellt, auf seine Veranlassung erhielt er 1785 sein erstes Amt als zweiter Hoforganist. Neefe vermittelte auch die Herausgabe seiner Kompositionen. 1787 ging Beethoven nach Wien, [* 46] um Mozarts Schüler zu werden. Die Krankheit der Mutter, die bald auch starb, rief ihn zurück. 1792 schickte ihn der Kurfürst zum zweitenmal nach der Kaiserstadt und in die Lehre [* 47] zu J. Haydn. Außer bei Haydn fand Beethoven bei Schenk, dem Komponisten des «Dorfbarbier», Unterweisung, auch machte er nach Haydns Abreise nach England 1794 bei Albrechtsberger einen theoretischen Kursus durch und erhielt von Salieri noch Anleitung zur Gesangskomposition.
Durch die Empfehlungen des Kurfürsten wurde er in die aristokratischen Kreise [* 48] eingeführt. Der Fürst K. Lichnowski nahm ihn in sein Haus, Graf Rasumowski stellte ihm sein Quartett, Fürst Lobkowitz seine Kapelle zur Verfügung. So wurde Beethoven bald heimisch in Wien, das er mit Ausnahme einer Reise nach Prag [* 49] und Berlin (1796) und einer Badereise nach Teplitz (1812) nicht wieder verließ. Den Sommer brachte er gewöhnlich in der Nähe von Wien auf dem Lande zu, wo er im ungestörten Genuß der freien Natur, die er leidenschaftlich liebte, Erholung und Anregung fand.
Hatte Beethoven bald nach seiner Ankunft in Wien als Virtuose den ersten Platz eingenommen, den er auch, namentlich durch sein geniales freies Phantasieren, behauptete, solange er als Klavierspieler sich hören ließ, so trat er gleich mit dem ersten größern Werke, das er veröffentlichte, drei Klaviertrios, 1795 ebenbürtig und vollberechtigt in die erste Reihe der großen Komponisten. Von da an gab eine lange Reihe mannigfacher Kompositionen Zeugnis von der ¶
stetigen, nach allen Seiten vordringenden, in Form und Inhalt gleichmäßig fortschreitenden, durch unerschöpflichen Reichtum wahrhaft neuer Erfindungen immer wieder überraschenden Entwicklung seiner Schöpferkraft. In einem planmäßigen Entwicklungsgange bemächtigte sich Beethoven zuerst der verschiedenen Formen der Kammermusik von der Klaviersonate, die er zu ihrer vollen künstlerischen Bedeutung ausbildete, bis zum Quartett (deren er 16 geschrieben hat), um das auf diesem Gebiete Gewonnene auf die Orchestermusik zu übertragen, und bildete die gesamte Instrumentalmusik in einem neuen großen Stile aus. Mit sicherer Hand [* 51] ergriff er alle Mittel des musikalischen Ausdrucks, welche Mozart und Haydn überliefert hatten, und erweiterte und bereicherte sie, indem er ihren Gehalt vertiefte und die architektonischen Formen ausbaute. Das innere Leben und die äußere Erscheinung von Sinfonie und Sonate, die ganze Instrumentalmusik trat so durch Beethoven auf eine neue, höhere Stufe.
Mit der dritten Sinfonie, der «Eroica» (1804), ist diese Richtung vollständig entschieden, die von da an in jeder neuen Komposition eigentümlich sich ausspricht. Namentlich sind es die Sinfonien in B-dur (1806), in C-moll, die Pastorales ^[richtig: Pastorale] (1807-8) und dann die in A-dur und F-dur (1812), welche wie Marksteine den Gang [* 52] des Meisters bezeichnen. Ihnen reihen sich die zwei großen Leonoren-Ouverturen in C-dur (1805 und 1806; beide das Op. 72 bildend), die drei russ. Streichquartette (1806, Graf Rasumowski gewidmet) und die großen Konzerte für Klavier und Violine an. Auch auf dem Gebiete der Gesangsmusik blieb Beethoven nicht unthätig.
Neben Liedern und kleinern Stücken schrieb er 1803 die Kantate «Christus am Ölberg», 1805 folgte die Oper «Fidelio», welche damals und in abgekürzter Form 1806 wenig Erfolg hatte, aber 1814, teilweise umgearbeitet, Beifall und von da an einen dauernden Platz auf allen deutschen Bühnen errang. Es war die erste Leistung seit Mozarts «Zauberflöte», die eine weitere Entwicklung ankündigte. Doch kam Beethoven trotz wiederholter Anläufe nicht wieder dazu, eine Oper zu schreiben. Nur noch zwei Festspiele, die er zur Eröffnung des Theaters in Pest 1812 komponierte: «König Stephan» und «Die Ruinen von Athen», [* 53] ferner das Ballett «Die Geschöpfe des Prometheus» (1801),
die Musik zu Goethes «Egmont» (1810) und die Ouvertüre zu Collins «Coriolan» (1807) bilden die weitern dramat. Arbeiten B.s.
Als 1809 Beethoven als Kapellmeister des Königs von Westfalen [* 54] nach Cassel berufen wurde, traten der Erzherzog Rudolf (B.s Schüler und Freund), Fürst Lobkowitz und Graf Kinsky zusammen und sicherten ihm ein Jahrgeld von 4000 Fl. gegen die einzige Bedingung, Österreich [* 55] nicht zu verlassen. Zwar schmälerten der Staatsbankrott 1811 und der bald darauf eingetretene Konkurs des Fürsten Lobkowitz wie der Tod des Grafen Kinsky dieses Einkommen, doch sicherte es dem in der Vollkraft des Schaffens stehenden Künstler eine unabhängige Stellung.
Das Kongreßjahr 1814 fand ihn auf der Höhe seines Ruhms: großartige Aufführungen seiner siebenten und achten Sinfonie, der Sinfonie «Die Schlacht bei Vittoria» und einer Gelegenheitskantate «Der glorreiche Augenblick», die Wiederaufnahme des «Fidelio» hatten ihn zu einer Berühmtheit Wiens gemacht. Allein Beethoven war nicht im stande, eine solche Anerkennung vollkommen zu empfinden, da sich eine schon früh aufgetretene Harthörigkeit seit 1802 zu hochgradiger Taubheit gesteigert hatte.
Das trotz aller Heilversuche immer wachsende Übel verdüsterte seinen von Kindheit an zur Melancholie neigenden Sinn, machte ihn mißtrauisch und ließ ihn vereinsamen. Eine neue Quelle von Widerwärtigkeiten und Kümmernissen entstand 1815, als er die Erziehung des von seinem verstorbenen Bruder Karl hinterlassenen Sohnes übernahm, seine äußern Verhältnisse verschlimmerten sich, selbst seine Schaffenskraft stockte. Die Ernennung des Erzherzogs Rudolf zum Erzbischof von Olmütz, [* 56] die 1818 bekannt wurde, erregte in Beethoven den Gedanken, zu dessen Installation eine Messe zu schreiben; die mit der hingebendsten Begeisterung ausgeführte Komposition nahm ihn bis 1822 in Anspruch.
Während eine früher für den Fürsten Esterházy komponierte Messe (1808) im wesentlichen den Haydn-Mozartschen Charakter festhält, sind in diesem neuen Werke, das nach Ausdehnung, [* 57] Mitteln und Intentionen die gewöhnlichen Dimensionen überschreitet, die religiösen Empfindungen mit leidenschaftlicher Inbrunst ausgesprochen. Nach Vollendung dieser «Missa Solemnis» machte sich Beethoven mit gleichem Eifer an die Ausführung eines lange gehegten Plans, einer Sinfonie, deren letzter Satz mit Chören über Schillers Lied an die Freude schließt.
Anfang 1824 war auch dieses Werk, das ebenfalls durch Ausdehnung und technische Schwierigkeiten, namentlich in den Gesangspartien, ungewohnte Ansprüche machte, vollendet. Diesem folgten, zum Teil unter schweren körperlichen Leiden [* 58] geschrieben, fünf große Quartette, die auch heute noch mehr ein Gegenstand des Studiums als des allgemeinen Genusses sind. Beethoven starb nach längern Leiden an Wassersucht. Denkmäler von Beethoven befinden sich in Bonn (Erzstatue von Hähnel, errichtet 1845) und Wien (von Zumbusch, 1880). Die sämtlichen Werke B.s erschienen bei Breitkopf & Härtel (24 Serien, Lpz. 1862-64). Ein chronol. Verzeichnis der Werke veröffentlichte Thayer (Berl. 1865), ein thematisches mit histor. Nachweisen über die Entstehung lieferte Nottebohm (Lpz. 1868; 2. Aufl. des Breitkopf & Härtelschen Verzeichnisses). Ein Beethoven-Museum befindet sich in B.s Geburtshaus zu Bonn.
Litteratur. Wegeler und Ries, Biographische Notizen über Beethoven (Kobl. 1838);
Schindler, Biographie von L. van Beethoven (Münst. 1840; 4. Aufl. 1881);
von Lenz, Beethoven, eine Kunststudie (5 Tle., Kassel [* 59] und Hamb. 1855-60);
Marx, L. van Beethoven Leben und Schaffen (Berl. 1859; 4. Aufl. 1884);
Ulibischeff, Beethoven, ses critiques et ses glossateurs (Lpz. 1857; deutsch von Bischoff, ebd. 1859);
Nohl, B.s Leben (3 Bde., Wien u. Lpz. 1864-77);
ders., Beethoven, nach den Schilderungen seiner Zeitgenossen (Stuttg. 1877);
Nottebohm, Ein Skizzenbuch von Beethoven (Lpz. 1865);
ders., Beethoveniana (ebd. 1872);
ders., B.s Studien, Bd. 1 (ebd. 1873);
ders., Zweite Beethoveniana (ebd. 1886);
Hiller, L. van Beethoven (ebd. 1871);
Thayer, Ludwig van B.s Leben (deutsch von H. Deiters, 3 Bde., Berl. 1866-79);
ders., Ein kritischer Beitrag zur Beethoven-Litteratur (ebd. 1877);
von Breuning, Aus dem Schwarzspanierhause.
Erinnerungen an Beethoven (Wien 1874);
Jahn, L. van Beethoven (2. Aufl., Elbing [* 60] 1875);
Wilder, Beethoven, sa vie et son œuvre d'après les documents authentiques et les travaux les plus récents (Par. 1883);
Frimmel, und Goethe (Wien 1883);
ders., Neue Beethoveniana (ebd. 1888; Neuausg. 1890);
von Wasielewski, L. van Beethoven (2 Bde., Berl. 1887);
Kalischer, Die «Unsterbliche Geliebte» B.s (Dresd. 1891). ¶
der gewöhnliche Pflug [* 62] mit festem, die Erdbalken stets nach der nämlichen Richtung umlegendem Streichbrett, s. Pflug.
s. Beetbau. ^[= oder Bezeichnung für eine Bearbeitung des Feldes mit dem Beetpfluge, welcher ...]
Nikol., holländ. Dichter und Schriftsteller, geb. zu Haarlem, studierte zu Leiden 1833-39 Theologie, war 1840-54 Pfarrer zu Heemstede bei Haarlem, dann in Utrecht, [* 63] wo er 1874 ord. Professor der Theologie wurde; 1884 zog er sich aus dem öffentlichen Leben zurück. Unter seinen dichterischen Erzeugnissen sind zu erwähnen die Erzählungen «José» (1834),
«De masquerade» (1835),
«Kuser» (1835),
«Guy de Vlaming» (1837),
«Ada van Holland» (1840) und ein Band [* 64] vermischter Gedichte (1838). Größere Reife bekundet Beets' spätere Lyrik: «Korenbloemen» (1853),
«Nieuwe Gedichten» (1857),
«Verstrooide Gedichten» (2 Bde., 1862),
«Madelieven» (1869). Diese poet. Erzeugnisse wurden gesammelt (3 Bde., 2. Aufl. 1878; neue vermehrte Ausg. 1885). Später erschienen: «Najaarsbladen» (1880),
«Nog eens Najaarsbladen» (Leid. 1884),
«Winterloof» (ebd. 1887),
«Harptoonen» (Nimw. 1892). In Beets' erster Periode findet man Anklänge an Byron, von dem er auch mehreres ins Holländische [* 65] übertrug: «Navolgingen van Lord Byron» (2 Bde., 1835-37, neue Aufl. 1873). Von seinen Prosaschriften sind namentlich die mehrfach übersetzten Lebensbilder: «Camera obscura» [* 66] (13. Aufl., 1880; deutsch von Glaser in «Niederländ. Novellen», Braunschw. 1866) hervorzuheben, die er unter dem Pseudonym Hildebrand herausgab. Als Kommentar dazu veröffentlichte er 1887: «Na 50 jaar» (2. Aufl., Haarlem 1888). In das Gebiet der Litteraturgeschichte und ästhetischen Kritik gehören: «Leven en Karakterschets van J. H. van der Palm» (Leid. 1842),
«Verpoozingen op Letterkundig Gebied» (Haarlem 1856; 2. Aufl. 1874),
«Verscheidenheiden meest op Letterkundig Gebied» (6 Hefte, ebd. 1858-73; 2. Aufl. 1876),
wie auch Ausgaben der Dichtungen Starings (ebd. 1862),
Bogaers (ebd. 1871),
Anna Visschers (Utr. 1881). Theol. Inhalts sind: «Paulus in de gewichtigste oogenblikken van zijn leven» (3. Aufl., Amsterd. 1858; deutsch von Groß, Gotha [* 67] 1857) und «Stichtelijke Uren» (7 Bde., Haarlem 1848-60; neue Aufl., 8 Bde., Amsterd. 1874 fg.; deutsch in Auswahl von Meyeringh, Bonn 1858).
Wilh. von, Physiker, geb. zu Berlin, war nach vollendeten Studien erst Privatdocent in Berlin, dann Professor am Kadettenkorps und an der Artillerie- und Ingenieurschule daselbst, später Professor an den Universitäten Bern [* 68] (1855) und Erlangen [* 69] (1858); 1868 wurde er Professor an der Technischen Hochschule zu München; [* 70] 1874-77 war er Direktor des Polytechnikums und erhielt 1876 den persönlichen Adel. Er starb in München. Beetz veröffentlichte vorzugsweise Beiträge zur Elektricitätslehre (Untersuchungen über die galvanische Polarisation, [* 71] über die Leitungswiderstände der Flüssigkeiten, über die elektromotorischen Kräfte der Gasketten u. s. w.) in Poggendorffs und Wiedemanns «Annalen», im «Repertorium für Experimentalphysik» und in den «Fortschritten der Physik»; ferner schrieb er einen «Leitfaden der Physik» (9. Aufl., Lpz. 1888) und «Grundzüge der Elektricitätslehre» (Stuttg. 1878).
der Nachweis genügender Ausbildung als Bedingung eines selbständigen Gewerbebetriebes. Der Befähigungsnachweis wurde unter der Herrschaft der Zünfte (s. d.) auf Grund einer bestandenen Meisterprüfung (s. d.), Anfertigung des sog. Meisterstücks, von dem Gesellen verlangt, mit Einführung der Gewerbefreiheit aber in Preußen 1808-11, in den übrigen deutschen Staaten erst meist zu Anfang der sechziger Jahre, in Frankreich 1791 beseitigt.
Nachdem sodann in Preußen durch Verordnung vom der Befähigungsnachweis wieder eingeführt war, wurde durch die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom der gewerbliche Prüfungszwang beseitigt, abgesehen von den eine besondere Stellung einnehmenden Schiffern und den nicht zu den Handwerkern gehörenden Heilgehilfen. Durch Gesetz vom wird es den Landesgesetzgebungen anheimgestellt, den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes von der Beibringung eines Prüfungszeugnisses abhängig zu machen; von diesem Rechte haben Preußen (seit 1884), Bayern, [* 72] Sachsen, Württemberg [* 73] und Baden [* 74] durch besondere Gesetze Gebrauch gemacht. In neuerer Zeit ist die Wiedereinführung des Befähigungsnachweis seitens der Konservativen und Centrumspartei im Deutschen Reichstage mit außerordentlicher Rührigkeit gefordert worden mit der Begründung, der ehrliche strebsame deutsche Handwerkerstand werde infolge der Mißstände in der Erziehung und Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen sowie durch den Mitbewerb der «Pfuscher» seinem Untergang entgegengeführt.
Demgemäß hat der Reichstag einen Antrag angenommen, in welchem für etwa 60 der gewöhnlichsten Gewerbe die selbständige Ausübung von der Ablegung einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht wird; letztere sollte zur Hälfte aus Innungsmitgliedern, zur Hälfte aus andern Gewerbetreibenden zusammengesetzt sein unter dem Vorsitz eines obrigkeitlichen stimmberechtigten Kommissars. Diesen Forderungen gegenüber haben sich zwar die meisten deutschen Bundesstaaten ablehnend verhalten, trotzdem wendet die Reichsregierung der Handwerkerfrage fortgesetzt große Aufmerksamkeit zu. Das zeigte sich namentlich bei den unter dem Vorsitz des Staatsministers von Bötticher im Sommer 1891 in Berlin abgehaltenen, von den Vertretern der Regierungen veranlaßten Handwerkerkonferenzen, an welchen die Vertreter des Centralausschusses der vereinigten deutschen Innungsverbände und der deutsche Handwerkerverband teilnahmen.
In der Reichstagssitzung vom gaben die Regierungsvertreter Erklärungen gegen den ab. Trotzdem hielt der in Berlin tagende Allgemeine deutsche Handwerker- und Innungstag an der Forderung des Befähigungsnachweis fest. Doch wies der Bundesrat die Wiedereinführung desselben im Juni 1892 zurück. Zwar sind viele kleine Handwerksmeister ungenügend ausgebildet, doch zeigen sich die Schattenseiten der handwerksmäßigen Kleinbetriebe gegenüber den Großbetrieben weniger in der technischen Unfähigkeit als vielmehr in unsolider Arbeit und der Beschaffung mangelhaften Materials. Die technische Leistungsfähigkeit des in modernen Formen arbeitenden Handwerks ist im allgemeinen niemals größer gewesen als gegenwärtig. Überdies wird durch Fortbildungs- und Fachschulen fortgesetzt für eine gute Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen in technischer und sittlicher Hinsicht gesorgt.
In Österreich ist durch die Gewerbenovelle vom der in der Form wieder eingeführt, daß eine bestimmte Lehrlings- und Gesellenzeit vorgeschrieben sind; die Lehrzeit darf nicht weniger als ¶
2 und nicht mehr als 4 Jahre betragen. Innerhalb dieser Grenzen [* 76] bestimmen die Genossenschaftsversammlungen die Lehrzeit. Die Verwendung als Geselle (Gehilfe) muß mindestens 2 Jahre umfassen. An Stelle der über die Lehrzeit beizubringenden Nachweise kann ein Zeugnis über den zurückgelegten Besuch einer gewerblichen Unterrichtsanstalt treten. In Ausnahmefällen kann die Landesbehörde von der Beibringung des Befähigungsnachweis dispensieren. In Ungarn [* 77] wird durch Gesetz von 1884 ebenfalls der Befähigungsnachweis erfordert. –
Vgl. J. G. Hoffmann, Die Befugnis zum Gewerbebetriebe (Berl. 1841);
Kleinwächter, Zur Reform der Handwerksverfassung (ebd. 1875);
Bobertag, Die Handwerkerfrage (Hirschb. 1880);
Hitze, Kapital und Arbeit (Paderb. 1881);
ders., Schutz dem Handwerk (ebd. 1883);
Fr. Droste, Die Handwerkerfrage (Bonn 1884);
Schmoller in den «Schriften des Vereins für Socialpolitik» (Jahrg. 1877);
Hampke, Der Befähigungsnachweis im Handwerk (Jena [* 78] 1892);
Mayer, Die Aufhebung des in Österreich (Lpz. 1894).
Volk, die Schiffsmannschaft, die schon größere Seereisen gemacht hat.
die durch Rostpilze hervorgerufene Pilzkrankheit des Getreides, s. Rost und Uredineen.
(verderbt aus Epiphania), in Florenz [* 79] und Rom [* 80] der Heilige Dreikönigstag (6. Jan.), das an diesem übliche Geschenk und zugleich eine aus Lumpen gemachte Puppe (Befanapuppe), die am Vorabend (dem eigentlichen Befanafeste) mit Schreien und Jubeln durch die Straßen getragen wird.
Der Gebrauch ist wohl Rest einer mittelalterlichen Mysterienfeier. Befana bezeichnet auch, wie unser Knecht Ruprecht, Popanz und im Volksmunde alte häßliche Weiber.
Verwandt ist die deutsche Berchta (s. d.).
(der Gerichtspersonen, Sachverständigen u. s. w.), s. Ablehnung (des Richters).
im allgemeinen die Erteilung eines bestimmten Auftrages an einen Untergebenen. – Der militärische Befehl muß kurz, klar und bestimmt, auch der Fassungskraft und dem Gesichtskreise des Empfängers angepaßt sein; er muß alles das, aber auch nicht mehr, enthalten, was der Untergebene zur Erreichung des ihm bekannt gegebenen Zwecks nicht selbständig anordnen kann. Befehl können mündlich und schriftlich gegeben werden. Der Übersichtlichkeit wegen empfiehlt es sich, längere in numerierte Absätze zu teilen, das Wichtige voranzustellen und das dem Sinne nach Zusammengehörige unter derselben Nummer zusammenzufassen.
Der Befehl eines Vorgesetzten ist von dem Soldaten auszuführen, außer wenn ihm bekannt ist, daß der Befehl eine Handlung betrifft, welche ein bürgerliches oder militär. Verbrechen oder Vergehen bezweckte (Militärstrafgesetzbuch §§. 114 fg.). Ungehorsam und Gehorsamsverweigerung sind nach Abschnitt Ⅵ des Militärstrafgesetzbuchs mit schweren Strafen bedroht. Wer seine Befehlsbefugnis überschreitet oder sonst mißbraucht, wird auf Grund der §§. 114 fg. des Militärstrafgesetzbuchs bestraft.
Man unterscheidet drei Arten von Befehl. Das stets mündlich gegebene Kommando verlangt auf der Stelle und unter den Augen des Vorgesetzten die Ausführung einer im Reglement genau vorgeschriebenen Handlung; zwischen dem Kommando und seiner Ausführung ist keine Pause statthaft, der Untergebene hat das Kommando einfach auszuführen ohne irgendwelche Überlegung, Erwägung oder Anfrage. Eine besondere Abart des Kommandos bildet das Signal (s. d.). Der Befehl im engern Sinne verpflichtet den Untergebenen zu einer ganz bestimmten Handlung, überläßt ihm aber meist innerhalb gewisser Grenzen die Art und Weise der Ausführung; er läßt dem Untergebenen meist eine gewisse Zeit zum Überlegen und macht sogar häufig die Äußerung von Erwägungen und Anfragen möglich. Der Befehl kann sowohl mündlich wie schriftlich gegeben werden. Die fast immer schriftlich gegebene Direktive oder Weisung betont nur den Zweck, auf den es ankommt, überläßt die Wahl der Mittel aber dem eigenen Ermessen des Untergebenen. Über Operationsbefehle und Tagesbefehle s. d.
Lager, s. Verschanztes Lager.
Fortifikation, die Kunst der Umgestaltung des Geländes zum Zweck des Kampfes, sei es zum eigenen Nutzen, sei es zum Schaden des Feindes. Diese Umgestaltung, bezüglich Herrichtung des Geländes kann sich beziehen:
1) Auf die Ruhe, indem man den Streitkräften und Streitmitteln die zur Erhaltung des kriegstüchtigen Zustandes nötige Unterkunft schafft (Herstellung von Unterkunftsräumen und Lagerbauten);
2) auf den Marsch zu und auf dem Kampffelde, indem man die Bewegungen der eigenen Truppen erleichtert und die des Feindes erschwert (Neubau, Ausbesserung, Zerstörung von Verkehrswegen);
3) auf das Feuergefecht, indem man die Wirkung der eigenen Waffen [* 81] vorteilhaft zur Geltung bringt und sich gegen die feindlichen deckt (Einrichten des Vorgeländes, Anlage von Deckungen);
4) auf den Nahangriff (Sturm), indem man sich durch oder über die den Gegner schützenden Anlagen einen Weg bahnt, andererseits den Gegner aufhält (Beseitigung und Überschreitung sowie Anlage von Hindernissen).
Je nach dem dauernden oder nur vorübergehenden Zweck dieser Bauten, der zur Ausführung vorhandenen Zeit und den dazu verfügbaren Mitteln unterscheidet man:
a. Permanente Befestigung (s. d.);
befestigungskunst Provisorische Befestigung (s. d.);
c. Feldbefestigung [* 82] (s. d.).
Über die verschiedenen Befestigungsmanieren s. Festungen.
Die Gesamtheit aller mit der in Zusammenhang stehenden Einrichtungen in Bezug auf Personal und Material werden unter dem Namen Geniewesen zusammengefaßt. Solche Truppen, die ausdrücklich zur Ausführung von Befestigungsarbeiten bestimmt sind, heißen technische Truppen, auch Genie- oder Ingenieurtruppen.
(frz., spr. -rŏá), s. Bergfried. ^[= in neuerer Zeit Benennung des ältesten und zugleich wichtigsten Teils der mittelalterlichen ...]
s. Avancement. ^[= (frz., spr. awangßmáng), das Aufrücken in eine höhere Stellung, namentlich ...]
die zwangsweise Verwaltung der dem Staate nicht gehörigen Waldungen durch Staatsforstbeamte. Sie ist Folge einer sehr weitgehenden staatlichen Aufsicht über die Waldungen von Gemeinden, Korporationen und andern jurist. Personen. Ganz besonders tritt bei jeder Beförsterung das Streben hervor, dem Lande die Wohlthat einer geordneten Forstwirtschaft zu erhalten. Die Gesetzgebung der verschiedenen deutschen Staaten ist in dieser Beziehung eine sehr verschiedene. Gegenüber den Gemeinde- und Institutswaldungen besteht z. B. das System der vollen in einigen Landesteilen Preußens, [* 83] nämlich 1) in der Provinz Hannover [* 84] im Fürstentum Hildesheim [* 85] (Verordnung von 1815), in den Fürstentümern Calenberg, Göttingen [* 86] und Grubenhagen (Gesetz von 1859);
2) in der Provinz ¶
Hessen-630
Nassau auf Grund vieler Gesetze und Verordnungen aus dem 18. und 19. Jahrh. (ausgenommen sind die Waldungen der Stadt Frankfurt);
3) in den hohenzollernschen Landen im ehemaligen Fürstentum Sigmaringen (Verordnungen von 1822, 1827 und 1848), im ehemaligen Fürstentum Hechingen (Verordnungen von 1837 und 1848). Übrigens unterliegen in Preußen diese Waldungen nur einer mehr oder weniger weitgehenden Oberaufsicht des Staates. Vollständig beförstert werden die Gemeindewaldungen ferner in Baden (Gesetz von 1833 und Vollzugsverordnung von 1855), in Hessen (Instruktion von 1837), in Braunschweig [* 88] (Gesetz von 1861), in Waldeck [* 89] (Forstordnung von 1853), in Tirol-Vorarlberg (Gesetz von 1856). Einer sehr weitgehenden Oberaufsicht, jedoch nicht vollen Beförsterung, unterstehen die Gemeindewaldungen in Württemberg (Gesetz von 1875). Auch in Frankreich ist die Beförsterung wenigstens für die größern Gemeindewaldungen eingeführt (Code forestier), ähnlich in Belgien.
Privatwaldungen unterliegen in Deutschland nicht mehr einer eigentlichen Beförsterung. Es war dies früher der Fall in Württemberg auf Grund einer Forstordnung von 1614, die aber niemals streng angewendet worden ist; nach dem jetzt geltenden Forstpolizeigesetz vom findet nur noch eine zeitliche, aber weitgehende Beschränkung einer Privatwaldwirtschaft dann statt, wenn letztere den Fortbestand des Waldes gefährdet. Auch in Baden kann nach dem zum Forstgesetze (1833) erlassenen Nachtrage vom ein Privatwald, dessen Besitzer nicht den forstpolizeigesetzlichen Bestimmungen entsprechend wirtschaftet, vielleicht sogar den Wald zerstört oder gefährdet, auf mindestens 10 Jahre unter Beförsterung gestellt werden. Im allgemeinen hat sich die neuere Gesetzgebung mehr der Gewährung einer größern Freiheit in der Bewirtschaftung der Privat-, selbst auch der Gemeinde- und Korporationswaldungen zugeneigt, indem sie sich darauf beschränkt, mit mehr oder weniger Strenge Waldzerstörung zu verbieten, den Wiederanbau abgetriebener Flächen (Blößen) zu gebieten, Waldrodungen von der Bewilligung der Forstpolizeibehörden abhängig zu machen, Teilung der Waldungen zu verbieten oder wenigstens zu beschränken, endlich die Schutzwaldungen in Hochgebirgen durch Verbot kahler Abtriebe u.s.w. zu schützen. So z.B. das Österr. Forstgesetz vom das Bad. [* 90] Forstgesetz vom und Nachtrag dazu vom das Bayr. Forstgesetz vom (neu redigiert 1879), das Württemb. Forstpolizeigesetz vom (S. Forstpolizei.)
franz. Stadt und Festung, [* 91] s. Belfort. ^[= (auch spr. befohr). 1) Das Arrondissement oder Territoire de B. oder die Partie française ...] [* 92]
im Seefrachtvertrage derjenige, welcher entweder von dem Verfrachter (s. d.) behufs Beförderung von Gütern ein ganzes Seeschiff, einen verhältnismäßigen Teil oder einen bestimmten Raum desselben mietet oder mit dem Verfrachter über die Beförderung einzelner Güter (Stückgüter) einen Vertrag schließt.
Daß der Befrachter selbst die zu befördernden Güter dem Schiffer überliefert, also zugleich der Ablader ist, ist nicht erforderlich. (S. Ablader.)
Orden [* 93] der afrikanischen, Orden der Republik Liberia. [* 94] Er wurde durch die Gesetzgebende Versammlung für diplomat.
Dienste [* 95] und für Bemühungen um Abschaffung der Sklaverei gestiftet und besteht aus einem fünfspitzigen Stern mit einem Kreuz [* 96] im Mittelfeld, an dem ein Afrikaner und eine Afrikanerin entfesselt knien;
auf dem Revers ist das Wappen Liberias. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden II, [* 87] Fig. 24.)
s. Kelheim. ^[= 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Niederbayern, 645,93 qkm, hat (1890) 33649 (16152 männl., ...]
Deutscher, s. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.
Sachen, Sachen, welche unter besondern gesetzlichen Schutz gestellt sind, so daß Diebstahl oder Verletzung härter bestraft wird als bei andern Sachen, z.B. dem Gottesdienst gewidmete Sachen, welche aus einem zum Gottesdienst bestimmten Gebäude gestohlen werden (Reichsstrafgesetzb. §. 243), Gräber, Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Brücken [* 97] u.s.w. (§§. 168, 304, 305) oder so daß ein Verweilen wider Verbot in den befriedeten Räumen bestraft wird, wie es bei Wohnung und Geschäftsräumen der Fall ist (§. 123).
(lat. in bannum missio), im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in Grundstücke, wenn der wegen Geldschuld Verklagte entweder ungehorsam ausblieb oder rechtskräftig verurteilt war.
Ursprünglich erfolgte die Beschlagnahme mit der Maßgabe, daß das Grundstück, wenn es der Schuldner nicht binnen Jahr und Tag auslöste, konfisciert wurde.
Später erfolgte die Zwangsversteigerung.
Das Wahrzeichen des auf das Grundstück gelegten Bannes war ein Strohwisch, ein aufgesteckter Handschuh oder ein Kreuz.
[* 98] in den beiden organischen Reichen die Erweckung des weiblichen Keims zu weiterer Ausbildung durch Vermischung mit dem männlichen Zeugungsstoffe.
1) Im Tierreiche ist die Fortpflanzung durch mit männlichem Samen befruchtete Eier [* 99] die Regel. Bedingungen der Befruchtung sind: die Gegenwart zweier verschiedener Zeugungsstoffe, Eier und Samen, und die materielle Vereinigung beider, sei es innerhalb, sei es außerhalb des weiblichen Organismus. Die Elemente des Samens (Samenkörperchen, ihrer tierähnlichen Beweglichkeit wegen ehemals als Samentierchen bezeichnet) dringen bis in das Ei [* 100] selbst ein, und der Eintritt in dasselbe geschieht entweder durch dessen schwammige Hülle, durch welche sich die Samenfäden einbohren, wie z.B. bei den Froscheiern, oder durch besondere Öffnungen der äußern Eihülle, die man Mikropylen genannt hat (Insekten, [* 101] Echinodermen u.s.w.).
Der Kern der reifen Eizelle (das Keimbläschen) teilt sich vor der in zwei ungleich große Hälften: die größere tritt mit Dottersubstanz zusammen als Richtungskörperchen oder Polzelle aus dem Ei. Der kleinere Teil bleibt als sog. Eikern oder Pronucleus im Ei zurück. Mit diesem Rest verschmilzt ein einziges Fädchen des eingedrungenen männlichen Samens und bildet so einen neuen Kern (Furchungskern, Metanucleus), der Pronucleus regeneriert also durch Aufnahme des männlichen Zeugungsstoffes, und von ihm geht unter Teilungserscheinung die Furchung des befruchteten Eies aus.
Bevor der nach dem Eindringen zu einem runden Körper veränderte Samenfaden mit dem Pronucleus verschmilzt, bildet sich in der Dottermasse eine sog. Strahlenfigur (s. Zelle). [* 102] Die Eier reifen bei allen Tieren unabhängig von der Befruchtung, tritt aber dieselbe nicht zur rechten Zeit ein, so entwickelt sich das Ei in der Regel nicht weiter, sondern geht zu Grunde. Bei denjenigen Tieren, bei welchen die Befruchtung im Innern des weiblichen Organismus vor sich geht, sind besondere Begattungsorgane vorhanden, häufig von sehr verwickeltem Bau; bei denen, wo die Befruchtung ¶