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sofort nach und bestimmte die Einkünfte des Ordens zur Ausstattung der Schulen. Die Ehe des Kurfürsten blieb kinderlos. Den österr. Plänen zuvorzukommen, schloß er auf Grund der alten Satzungen von Pavia 1766 einen neuen Hausvertrag mit Karl Theodor, Kurfürsten von der Pfalz, zu dem 1774 auch Karl August von Pfalz-Zweibrücken als nächster Erbe des kinderlosen Karl Theodor, eingeladen wurde. Max Joseph starb an den Blattern Mit ihm erlosch die bayr. Linie der Wittelsbacher.
Karl Theodor (1777–99) ward Herr von Pfalz-Bayern, und München [* 2] die Hauptstadt der wieder vereinigten Lande. Die Ansprüche Kaiser Josephs Ⅱ. auf Teile von Bayern [* 3] erkannte er an, aber Friedrich Ⅱ. von Preußen [* 4] war entschlossen, die verbrieften Rechte der Zweibrückener Linie gegen Habsburg zu verteidigen. So entbrannte der Bayrische Erbfolgekrieg (s. d.), der mit dem Teschener Frieden sein Ende fand. Mit Ausnahme des Innviertels (s. Inn), das an Österreich [* 5] kam, blieb ganz Bayern mit der Pfalz vereinigt.
Die achte Kurwürde erlosch. Die fernere Regierungszeit Karl Theodors gewährt ein trübes Bild. Die Regungen neuen Lebens unter Max Ⅲ. Joseph erstarben abermals unter dem immer despotischer sich gestaltenden Regiment des von religiösen und polit. Fanatikern und Dunkelmännern umgebenen Herzogs. Einem abermaligen Aufleben des Plans, Bayern gegen die Niederlande [* 6] auszutauschen, trat Friedrich d. Gr. 1785 mit der Errichtung des Fürstenbundes entgegen. Als mit Karl Theodors Tode, die Neuburg-Sulzbacher Linie der Wittelsbacher erlosch, atmete Bayern auf. Es folgte als Kurfürst Maximilian Ⅳ. Joseph von Pfalz-Zweibrücken (1799–1825).
In dem Besitzergreifungspatent vom bestätigte Max Joseph dem Lande die alten hergebrachten Rechte, Freiheiten und Privilegien. Mit Unterstützung des ihm vertrauenden Volks machte er der bisherigen Mißwirtschaft ein Ende. Stellenkauf und Anwartschaften wurden beseitigt, tüchtige Männer zur Leitung der Geschäfte berufen, die Behörden vereinfacht, der öffentliche Unterricht durch alle Stufen gefördert. Duldung in Glaubenssachen war das erste Gebot, Gewerbe und Ackerbau wurden gehoben, der Verkehr erleichtert, Erpressungen abgeschafft, das Heerwesen reformiert, und dies alles zu einer Zeit, da dem ganzen Staate von Feindeshand der Untergang drohte.
Der zweite Koalitionskrieg gegen Frankreich 1798–1802 zog in ernste Mitleidenschaft. General Kray, der Führer der Verbündeten, wich vor den Franzosen zurück, die München besetzten, 7. Juli Landshut [* 7] erstürmten und in der Schlacht bei Hohenlinden 3. Dez. den letzten Widerstand niederwarfen. Am kam es zum Friedensschluß in Lunéville, in welchem Bayern die schon besetzten pfälz. Lande an Frankreich abtreten mußte. Von Österreichs Freundschaft war nichts zu hoffen, alles aber von seinen Gelüsten nach bayr. Gebiete zu fürchten, während sich sein Schutz als trügerisch erwies. So lenkte ein und schloß mit Frankreich einen Abtretungs- und Entschädigungsvertrag, wodurch es im Reichsdeputationshauptschlusse vom für die verlorenen Länder erhielt: die Hochstifter Würzburg, [* 8] Bamberg, [* 9] Freising, [* 10] Augsburg, [* 11] Teile von Passau [* 12] und Eichstätt, [* 13] die Propstei Kempten, [* 14] zwölf Abteien, viele geistliche Rechte und Einkünfte in Augsburg und 17 Reichsstädte und Reichsdörfer, darunter Ulm, [* 15] Nördlingen, [* 16] Memmingen, [* 17] Kempten, Schweinfurt [* 18] (etwa 290 Quadratmeilen mit 854000 Seelen).
Der Grund zu einem neuen Staatswesen war gelegt, da die beiden Hauptursachen, die Städtearmut des Landes und die Selbständigkeit der kirchlichen Territorien, teilweise hinweggeräumt waren, woran einst die Neugründung des Wittelsbachschen Staates unter Ludwig Ⅰ. und Otto Ⅱ. gescheitert war. – Als 1805 der Krieg zwischen Österreich und Napoleon wieder ausbrach, schwankte Max Joseph bis zum letzten Augenblick, gab dem Fürsten Schwarzenberg Mitte September die Zusage des Beitritts zur Koalition; als aber dann Montgelas (s. d.) dem entgegentrat und um seine Entlassung bat, verließ Max Joseph plötzlich München, eilte nach Würzburg und erfüllte also den schon mit Frankreich abgeschlossenen Allianzvertrag.
Die bayr. Truppen vereinigten sich in Franken mit der franz. Armee, mit der sie dann siegreich gegen Österreich kämpften. Schon 26. Dez. erzwang Napoleon den Frieden zu Preßburg, [* 19] durch den Bayern die Königswürde mit voller Souveränität erhielt und gegen Abtretung des Fürstentums Würzburg die gefürstete Grafschaft Tirol [* 20] mit den Bistümern Brixen und Trient, [* 21] Vorarlberg, die Grafschaft Burgau, Teile von Eichstätt und Passau, die Reichsstädte Augsburg und Lindau, [* 22] die Grafschaften Hohenems und Königsegg, die Herrschaften Tettnang und Argen.
4) Bayern als Königreich unter Maximilian Joseph 1806–25. Am nahm der Kurfürst den Königstitel an. Durch den Vertrag Preußens [* 23] mit Napoleon zu Schönbrunn kam die Markgrafschaft Ansbach [* 24] an Bayern Napoleon wollte ein starkes Bayern, um es für seine Pläne gebrauchen zu können. Da sah sich Montgelas gezwungen, die Politik der freien Hand [* 25] aufzugeben; Bayern mußte dem Rheinbunde beitreten Durch die Rheinbundsakte erhielt Bayern die Reichsstadt Nürnberg [* 26] mit Gebiet sowie die Besitzungen einer großen Anzahl reichsständischer Fürsten und Grafen, dann der Reichsritterschaft in Franken und Schwaben innerhalb seiner neuen Grenzen [* 27] und übernahm dafür die Verpflichtung, dem franz. Kaiser in Kriegsfällen ein Kontingent von 30000 Mann zu stellen. Im Kriege Preußens gegen Napoleon 1806–7 folgten die bayr. Truppen den franz. Befehlen, und Kronprinz Ludwig (Ludwig Ⅰ.) führte das bayr. Kontingent selbst in der Schlacht bei Pultusk 26. Dez. gegen die mit Preußen verbündeten Russen.
In dieser Zeit hatte Montgelas aber die Ordnung im Innern nicht aus den Augen gelassen. Trotz der massenhaften Einziehung der Kirchengüter hatte sich das furchtbare Deficit infolge der Kriege fortwährend vermehrt. Der Stand der Staatsschuld erreichte die Höhe von fast 100 Mill. Fl. Montgelas begab sich trotzdem an die Arbeit, auf allen Gebieten nachzuholen, was seit fast 200 Jahren versäumt worden war. Am wurde eine neue Staatsverfassung eingeführt, die in ihrem ganzen Wesen den bureaukratischen Ursprung verriet.
Das Reich wurde in 15 möglichst gleichförmige Kreise [* 28] geteilt, Leibeigenschaft, Steuerbefreiung des Adels und Konfiskationen wurden abgeschafft, Unabhängigkeit der Gerichte zugesichert, Gewissens- und Preßfreiheit verkündigt und zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie als oberste beratende Behörde ein Geheimer Rat bestellt. Ein dem Könige verantwortliches, fünfgliedriges Ministerium leitete den Staat; an der Spitze eines Kreises stand ¶
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ein Generalkreiskommissar und ein Direktor mit 3-5 Kreisräten, für die Finanzverwaltung wurden Kreisfinanzdirektionen mit einem Direktor und mehrern Räten vorgesehen. Auch für eine Volksvertretung sollte gesorgt werden. Ferner wurde eine neue Justizorganisation durch Edikt vom eingeführt: ein Oberappellationsgericht in München, neun Kreisgerichte und eine verhältnismäßige Zahl von Stadt- und Landgerichten. Die Kriminaljustiz wurde den Patrimonialgerichten entzogen und den Landgerichten die Untersuchung, den Appellationsgerichten die Entscheidung übertragen.
An der Einführung des Code civil wurde gearbeitet, aber diese Arbeit blieb unvollendet. Auf den heftigsten Widerspruch stieß Montgelas, als er Bayern aus mönchischem Quietismus auf eine der Bildung und dem Geiste des Jahrhunderts entsprechende Höhe zu heben versuchte. Dies zeigte sich namentlich, als 1809 die Tiroler sich für Österreich erhoben und dort der Aufstand gegen die Religionsräuber von der Kanzel herab gepredigt wurde. Am 9. April traf die Kriegserklärung Österreichs in München ein. Am 16. April erzwangen die Österreicher bei Landshut den Übergang über die Isar, und am nämlichen Tage wurde München besetzt.
Napoleon eilte herbei. In den Treffen bei Hausen und Dinzling, Abensberg, Landshut, Eggmühl und Regensburg [* 30] wurden in den Tagen vom 19. bis 23. April die Österreicher zurückgeworfen, die nach Böhmen [* 31] abzogen. (S. Französisch-Österreichischer Krieg von 1809.) Auch der Tiroler Aufstand wurde endlich niedergeschlagen, nachdem das Volk durch Österreich dem Sieger preisgegeben worden war. Durch den Wiener Frieden erhielt Bayern als Belohnung das Fürstentum Regensburg, die Markgrafschaft Bayreuth, [* 32] Salzburg [* 33] und Berchtesgaden, das Inn- und einen Teil des Hausruckviertels.
Dagegen trat es Südtirol an Italien, [* 34] Ulm an Württemberg, [* 35] einen Teil Frankens mit Schweinfurt an das Großherzogtum Würzburg ab; im ganzen gewann es ungefähr 140 Quadratmeilen mit etwa 300000 Seelen. Seine Finanznot aber verschlimmerte sich durch diesen Zuwachs nur, denn auf den gewonnenen Gebieten lasteten beträchtliche Schulden, so daß sich die Staatsschuld abermals von 76 Mill. Fl. bis über 102 Mill. vermehrte. Man begann endlich die Schwere des franz. «Schutzes» zu fühlen.
Die Anhänger des Kronprinzen Ludwig, dem die franz. Gewaltherrschaft in tiefster Seele verhaßt war, mehrten sich, wenngleich Montgelas an dem Bunde mit Napoleon festhielt. Als 1812 der russ. Krieg ausbrach, stellte Bayern noch einmal seine 30000 Mann unter Wrede (s. d.). Nur wenige sahen die Heimat wieder. Trotzdem folgte Max Joseph der Aufforderung Napoleons zu weitern Rüstungen [* 36] für den Krieg 1813. Allein die schwierige Lage des Kaisers wurde bald offenbar, und es zeigte sich, daß derselbe außer stande war, der übernommenen Verpflichtung, in Würzburg unter Augereau ein «Observationskorps von Bayern» zusammenzuziehen zur Deckung der bayr. Ostgrenze gegen Österreich, nachzukommen. Da gelang es dem General Frimont den König zur Unterzeichnung des Rieder Vertrags zu bewegen, der bereits am folgenden Tage abgeschlossen wurde. Bayern trat damit auf die Seite der Verbündeten über und entsagte dem Rheinbunde.
Als Entschädigung für die Zurückgabe von Tirol, Vorarlberg, Salzburg, dem Inn- und Hausruckviertel erhielt es die Zusicherung des Besitzes von Würzburg, Aschaffenburg [* 37] und einem Gebiet auf dem linken Rheinufer, das in unmittelbaren Zusammenhang mit den rechtsrhein. Besitzungen gebracht werden sollte. Außerdem erlangte es die Garantie der «Souveränität». Durch dieses Entgegenkommen ward Bayern für die nächste Zeit zum festen Anschluß an Österreich gebracht.
Ein bayr.-österr. Heer rückte unter dem Kommando des Marschalls Wrede vom Inn an den Main vor, nahm Würzburg, wurde aber bei Hanau [* 38] von Napoleon geschlagen. Im Feldzuge 1814 in Frankreich mit der großen Hauptarmee unter Schwarzenberg vereinigt, kämpften die bayr. Truppen mit in den Schlachten [* 39] von La Rothière (1. Febr.), an deren glücklichen Erfolg die bayr. Reiterei bedeutenden Anteil hatte, bei Bar-sur-Aube und Arcis-sur-Aube (20. März), wo Napoleon Wrede das Schlachtfeld überlassen mußte. Am hielten die Verbündeten ihren Einzug in Paris. [* 40] Mit Wrede schloß Metternich 3. Juni einen geheimen Vertrag zur Ausführung der Rieder Verabredungen. Für die Abtretungen an Österreich sollte Bayern durch die Festung [* 41] Mainz [* 42] und auf dem linken Rheinufer entschädigt werden. Dieser Vertrag war direkt gegen Preußen gerichtet. Die Anweisung auf die bad. Pfalz sollte noch mehrfach zu unliebsamen Erörterungen Anlaß geben, doch blieb der Zusammenhang zwischen den rechts- und linksrhein. Gebieten zerrissen, da der Versuch einer Erwerbung des nördl. Baden [* 43] scheiterte. Auch 1815 zogen die Bayern mit nach Frankreich, fanden jedoch keine Gelegenheit, sich besonders auszuzeichnen. Dem Deutschen Bunde trat Bayern auf dem Wiener Kongreß bei, nachdem man ihm seine Souveränität zugesichert hatte. Nach dem zweiten Pariser Frieden, bildete Bayern einen Staat von 1380 Quadratmeilen und 3½ Mill. E. Schon 1808 hatte Montgelas den Versuch gemacht, die neu zusammengewürfelten Gebiete und Menschen durch ein großes Interesse zu verbinden. Da er aber von der Anschauung ausging, daß nur der Beamtenstand die Nation repräsentiere und dem «Volk» zu mißtrauen sei, daß man eine Volksvertretung nur als «Spielzeug» gewähren dürfe, so ließ sich die beabsichtigte Centralisation nicht durchführen. Aber die Umstände drängten, und so ward durch königl. Reskript eine Kommission zur Ergänzung der Konstitution vom J. 1808 berufen, die aber nichts Nennenswertes leistete. Die Sitzungen währten vom bis zum Im Februar erstattete Justizminister Graf Reigersberg dem Monarchen in Wien [* 44] Bericht. Der Entwurf wurde auf Veranlassung des Kronprinzen im März vom Könige abgelehnt. Das Memorandum des Kronprinzen, in dem ganz andere Grundlagen für das Werk gegeben waren, arbeitete dem Plane des Ministers entgegen. Da wurde Montgelas plötzlich aller seiner Ämter enthoben, ein Werk des Kronprinzen und des Fürsten Wrede. Nun übernahm Rechberg die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, Thürheim das Innere, Lerchenfeld die Finanzen. Es erfolgte zunächst eine Einteilung des Königreichs in acht Kreise. Auch die Verfassungsberatung wurde wieder aufgenommen, da die inzwischen eingeleiteten Unterhandlungen mit der Kurie wegen eines bayr. Konkordats diesen Weg als notwendig erscheinen ließen. Bischof Häffelin legte Herbst 1816 einen Konkordatsentwurf vor, welcher der Kurie alle Forderungen zugestand und selbst die Gleichberechtigung der Protestanten aufhob. Häffelin fand im Ministerium keinen festen Rückhalt, ließ sich vollständig zurückdrängen und unterzeichnete einen ¶
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Konkordatsentwurf, der seinen Instruktionen vollkommen zuwiderlief. Rechbergs Bruder ging nach Rom, [* 46] vermochte indes nicht mehr viel zu ändern, und so ward das Konkordat vom Könige 24. Okt. genehmigt. Um einen teuern Preis hatte Bayern seine Landeskirche mit zwei Erzbischöfen und sechs Bischöfen, von denen der König drei unbedingt, die fünf andern auf Grund einer Kandidatenliste ernennen durfte, erkauft. Im Dezember veröffentlichte der Vatikan [* 47] einseitig das Konkordat, und der Sturm einerseits, der Jubel andererseits brach los.
Nach dem Art. 18 des Konkordats sollte dasselbe als Staatsgesetz verkündigt werden. Darin lag ein Rettungsmittel, denn an Staatsgesetzen hatte die Kurie nicht mitzuarbeiten, deren Änderung unterstand allein dem Könige. Am stellte Generaldirektor von Zentner im Ministerium den Antrag, der Verfassung ein Edikt über die Rechtsverhältnisse der christl. Religionsgemeinschaften beizulegen. Die Verfassungsarbeit, zu der auch die Finanznot trieb, wurde wieder aufgenommen, und endlich erfolgte die Verleihung der im wesentlichen noch bestehenden Verfassung.
Ihr vorher ging ein Edikt über die Gemeindeverfassung (vom 17. Mai), in welchem der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung anerkannt wurde. Die Verfassung beruht auf dem Zweikammersystem (Kammer der Reichsräte und Abgeordnetenkammer). Sie bestimmte eine sechsjährige Budgetperiode und stand auf einer für die damalige Zeit freisinnigen Grundlage. Ihr lag das Konkordat als Beilage des Religionsedikts bei. Am traten die Stände zuerst zusammen. Die Abgeordnetenkammer verhandelte öffentlich. Schon in dem ersten Landtag von 1819 zeigte sich in ihr Freimut und Befähigung, namentlich zeichnete sich Behr als Führer der freien Richtung aus. Die Finanzfrage bildete den hauptsächlichsten Beratungsgegenstand. Max Joseph starb
5) Unter Ludwig Ⅰ. 1825–48. Mit Ludwig Ⅰ. kam eine neue Geistesrichtung zur Herrschaft. Er wurde ein königl. Beschützer der Künste, aus seiner Kabinettskasse allein hat er über 18 Mill. Fl. für Bauten und Kunstwerke ausgegeben, abgesehen von den Zuschüssen des Staates, der Gemeinden und Vereine. Noch heute verdankt München seinen Ruf als Kunststadt in erster Linie ihm. Freudig begrüßte man seine Thronbesteigung. Am 19. Okt. leistete er den Eid auf die Verfassung.
Seine ersten Anordnungen betrafen die Finanzen; schon am 24. und 25. Okt. wurden zwei Commissionen niedergesetzt zur Beratung über Ersparungen im Civil- und Militäretat. Der Besoldungsetat wurde geregelt, überflüssige Stellen eingezogen, und mit aller Energie griff Ludwig in dieser Beziehung durch, so daß bereits 1827 in den jährlichen Einnahmen und Ausgaben das Gleichgewicht [* 48] hergestellt war. In Armansperg gewann Ludwig nach dem Abgange Lerchenfelds einen Finanzminister, wie sein durchgreifender Wille ihn brauchte. Am erfolgte die Aufhebung des Censuredikts, das den Karlsbader Beschlüssen seine Entstehung verdankte.
Der kath. Kirche gegenüber war Ludwig bestrebt, an den Bestimmungen des Konkordats festzuhalten. Als Romantiker, nicht als Zelotenfreund, befahl er die Wiederherstellung einiger geistlicher Orden. [* 49] Die Jesuiten blieben wegen ihrer Vaterlandslosigkeit von Bayern ausgeschlossen. Am wurde die Verlegung der Universität von Landshut nach München befohlen. Die Akademie wurde mit der Hochschule in engen Zusammenhang gebracht, für die Gymnasien arbeitete Thiersch einen Unterrichtsplan aus, der trotz seiner Vortrefflichkeit nicht vollkommen zur Verwirklichung gelangte.
Auf dem Landtage 1827 erhielt Bayern durch die Einführung des in der Pfalz bereits bestehenden Instituts der Landräte eine Provinzialverwaltung. Unter dem Ministerium Eduards von Schenk, eines Gesinnungsgenossen Ludwigs, nahm die Liebhaberei für Wiederherstellung der Klöster einen namentlich die Protestanten beunruhigenden Charakter an. Der gleichen romantischen Gesinnung des Königs entfloß seine Begeisterung für die Befreiung der Griechen von türk. Gewaltherrschaft, denen er in seinem zweiten Sohne Otto mit Zustimmung der Großmächte einen König gab.
Die Enttäuschung blieb nicht aus. Das unglücklichste polit. Streben Ludwigs aber war, sich in den Besitz der bad. Rheinpfalz zu setzen, die ihm als Heimatland seines Geschlechts vor allem ans Herz gewachsen war. Überhaupt entbehrten seine polit. Pläne vielfach der realen Unterlage; mehr groß gedacht, als wirklich durchführbar, verursachten sie ihm manche herbe Enttäuschung. So erfüllte auch der erste deutsche Zollvertrag, über den Ludwig im April 1827 mit Württemberg verhandelte und der dann auch zu stande kam, die Erwartungen nicht, die man anfangs auf ihn gesetzt hatte.
Mit seiner bad. Politik hatte Ludwig demselben das schwerste Hindernis in den Weg gelegt. Doch eine erste Zusammenfassung war erfolgt, welche dann auch im Mai 1829 durch einen Vertrag mit dem preuß. Zollverein die Grundlage bilden half, aus der später die polit. Einigung Deutschlands [* 50] erwachsen sollte. Des Königs Kunstbegeisterung, wie sein Enthusiasmus für das Hellenentum fanden im Volke nur wenig Verständnis, und als nun im Dez. 1830 in München einige Unruhen ausbrachen, griff die Regierung mit aller Härte ein.
Die Presse [* 51] geriet dadurch noch mehr in Aufregung, als sie schon vorher war, und erschien eine Verordnung, welche die periodischen Schriften einer strengen Censur unterwarf. In diese Zeit fielen die neuen Landtagswahlen. Die Opposition gewann die Stimmenmehrheit, und nach der Eröffnung kam es zu erregten Sitzungen, da die Regierung von ihrem nominellen Rechte, den gewählten Beamten den Urlaub zu versagen, Gebrauch machte. Ministerialrat Closen, ein hervorragendes Mitglied der liberalen Fraktion, legte daher sein Amt nieder, doch kam der Kampf damit nicht zum Stillstand.
Die Preßverordnung wurde beraten, aber von der Regierung nicht aufgehoben. Kirchliche Verhandlungen kamen dazu, so daß die Erbitterung stieg und die Entfremdung zwischen Regierung und Volksvertretung vollständig wurde. Ein Ministerwechsel vollzog sich: das Innere übernahm an Schenks Stelle von Öttingen-Wallerstein, Armansperg wurde durch Wirsching ersetzt, Giese wurde Minister des Äußern, Zu-Rhein der Justiz, Weinrich des Krieges. Die Reaktion, in die Ludwig hineingeraten war, befestigte sich, und die Erbitterung steigerte sich noch mehr. Am 29. Dez. ward der Landtag geschlossen. Die Verfolgungen begannen. ^[]
Zunächst waren dieselben gegen die Presse gerichtet, so daß kein Oppositionsblatt mehr bestehen konnte. In der Pfalz bildete sich ein Verein zur Unterstützung der freien Presse. Bei dem Hambacher Fest (s. Hambach) Mai 1832 machte sich die Unzufriedenheit in kühnen Reden Luft. Unruhen in der Pfalz und in Franken folgten, und Fürst Wrede brach mit Truppen ¶
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nach der Pfalz auf. Bald war die Ruhe wiederhergestellt, doch erschwerte das Vorgefallene die Stellung des Königs, der in dem ziellosen Treiben einen Anschlag auf seinen Thron [* 53] und sogar auf sein Leben argwöhnte, dem Bundestag gegenüber ungeheuer. Den beginnenden Verfolgungen entzogen sich viele freisinnige Männer durch die Flucht, so der Pfälzer Schüler, ein radikaler, aber feinsinniger Kopf, Oken und Schönlein. Behr und Eisenmann jedoch wurden in Untersuchung gezogen und auf sie die harten Bestimmungen des von Feuerbach entworfenen Strafgesetzbuches von 1813 angewendet.
Auf dem Landtage von 1834 verstummte die Opposition. Die Civilliste, die in der letzten Landtagssitzung so harte Angriffe erfahren hatte, wurde nun in eine permanente umgewandelt. Die Gesetze über die Anlage des Donau-Main-Kanals, ebenfalls eine Frucht der romantischen Gesinnung des Königs, wie über die Errichtung der Hypothek- und Wechselbank wurden genehmigt. Inzwischen war und Württemberg 1833 dem preuß. Zollverein beigetreten. 1835 wurde die erste deutsche Eisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth [* 54] eröffnet. 1837 wurde in acht Regierungsbezirke geteilt, bei denen die alten Landesnamen eingeführt und auf die natürliche Begrenzung der Stämme möglichst Rücksicht genommen wurde.
Auf dem Landtage des Jahres kam es zur Debatte über die Orden, von denen Ludwig sich für religiöse, wissenschaftliche, wohlthätige und finanzielle Zwecke sehr viel versprach. Die schwankende Haltung des Fürsten Öttingen-Wallerstein bei dieser Debatte sowie sein Protest im Finanzministerium gegen die Verwendung der «Erübrigungen» wurden zur Ursache seiner Entlassung An seine Stelle kam der bisherige Ministerialrat Abel, der seine Beförderung der ultramontanen Partei verdankte und ihr nun dafür im äußersten Umfange diente.
Der Kölner [* 55] Bischofsstreit entfachte die ultramontane Kampfbegier auf das heftigste und wirkte auch auf die Haltung der bayr. Regierung zurück. Die Krankheit der Zeit spiegelte sich bei dem Könige wider in dem übertriebenen Bewußtsein von seiner königl. Würde, wie in den Bestrebungen Abels, das bayr. Volk von dem gemeinsamen deutschen Leben abzuschließen. Der Protestantismus hatte über schwere Bedrückung zu klagen, da die Entwicklung der prot. Gemeinden gehemmt, die Öffentlichkeit des Gottesdienstes erschwert, der Gustav-Adolf-Verein verboten wurde, und selbst bei der Ämterbesetzung die kirchliche Haltung in Frage kam.
Dazu wurde die Censur sehr einseitig gehandhabt. Aufs höchste aber stieg die Erbitterung, als durch Verordnung vom den bayr. Truppen, von denen ein Drittel protestantisch war, befohlen wurde, auf der Wache und beim Gottesdienste vor dem Sanctissimum niederzuknien. Auch gegen die Universitäten durfte Abel den Feldzug beginnen. Zwangskollegien wurden eingeführt, der Studienplan streng geordnet, dazu kam die oftmals äußerst dürftige Besoldung der Lehrer und Professoren, und alles dies veranlaßte viele, anderswo ihre Heimstätte aufzuschlagen.
Auf dem Landtage von 1840 kamen die «Erübrigungen» zur Verhandlung, die in den Jahren 1835–38 sich auf 23 Mill. angesammelt hatten. Die vom König allenthalben geforderte Sparsamkeit hatte zur Folge, daß in den einzelnen Etats vielfach bewilligte Gelder nicht oder nicht ganz zur Verausgabung gelangten. Die Regierung forderte für die Krone uneingeschränktes Verfügungsrecht über diese Summen. Fürst Wallerstein protestierte im Reichsrate dagegen, doch ohne viel zu erreichen.
Abel war absoluter Herr, und immer ungebärdiger wurde das Wesen der von ihm beschützten Ultramontanen. Im Landtage 1842–43 zeigte sich die Opposition schon beherzter. Die Kniebeugungsfrage kam zur Verhandlung, führte aber keinen Beschluß herbei. Die Neuwahlen zum Landtag fanden 1845 statt. In der Reichsratskammer zeigte sich diesmal die Opposition. Während Wrede Ministerverantwortlichkeit verlangte, zog Wallerstein gegen die befürchtete Berufung der Jesuiten ins Feld. Da wurde der Landtag im Mai 1846 plötzlich geschlossen.
Der König sah, daß Abel unmöglich wurde, entzog ihm daher im Dezember die Abteilung für Kultus und Unterricht und ernannte von Schrenck zum Kultusminister. Den Sturz des Ministers aber führte endlich im Febr. 1847 ein Konflikt über Ludwigs Geliebte, die «spanische» Tänzerin Lola Montez (s. d.) herbei. Ludwig war gesonnen, ihrem Wunsch nach Erhebung in den Adelsstand zu entsprechen, fand aber bei den Ministern Widerstand. Am 17. Febr. erhielt das Ministerium seine Entlassung, an dessen Stelle das Ministerium Zu-Rhein-Maurer trat.
Das Jesuitenregiment hatte ein Ende. Verwaltung und Justiz wurden getrennt, die Begnadigung Eisenmanns und Behrs wurde nunmehr (nach 15jähriger Haft) vom Könige bewilligt, gegen die Vertreter des Ultramontanismus an der Universität mit Pensionierung oder Versetzung vorgegangen. Als der König den außerordentlichen Landtag berief, um die Bewilligung eines Eisenbahnanlehens zu erhalten, konnte die Regierung, es nicht verhindern, daß auch andere Angelegenheiten (Preßfreiheit) zur Sprache [* 56] kamen.
Der Landtagsabschied vom bezeichnete dies als einen Übergriff, und das Ministerium wurde entlassen. An seine Stelle trat das sog. «Lola-Ministerium»: Wallerstein, Beisler, Heres und Berks. Am wurde durch eine Verordnung die Censur gemildert, der Universität ward eine freisinnige Studienordnung gewährt, der Redemptoristenorden aufgehoben. Trotzdem begegnete man dem neuen Ministerium mit Mißtrauen. Die Extravaganzen Lolas, der nunmehrigen Gräfin Landsfeld, das Leichenbegängnis des alten Görres, die Umtriebe der Ultramontanen und die Skandalsucht der «bessern» Gesellschaft verursachten in München einen Auflauf bei dem zunächst Studenten beteiligt waren.
Lola wurde mißhandelt, der König beschimpft, worauf die Schließung der Universität erfolgte. Eine Deputation von Bürgern, unterstützt von einer tausendköpfigen Menge, forderte Zurücknahme der Maßregel gegen die Hochschule. Der König bewilligte dieselbe und gab gleichzeitig den Befehl zur Abreise der Gräfin Landsfeld. Die Unruhen aber erhoben sich von neuem, als nun die deutsche Bewegung in Bayern Eingang fand und die Kunde von der Pariser Februarrevolution nach München kam.
Sofortige Berufung der Landstände wurde gefordert, und als ein Erlaß vom 1. März ankündigte, daß die Stände 31. Mai zusammentreten sollten, schien das der Bevölkerung [* 57] zu lang. Man demonstrierte, und als dagegen Militär einschritt, verschanzte man sich hinter Barrikaden. Infolge einer Adresse an den König wurde Berks entlassen und die Berufung der Stände zu Ende März versprochen. Trotzdem stieg die Unruhe, und als Wrede vor der Residenz Kanonen auffahren ließ, stürmte die Menge das Zeughaus. Da endlich gab ¶
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der König nach; die Stände sollten zum 16. März berufen werden, Wrede München verlassen. Am 6. März erschien eine Proklamation des Königs, die auf die Wünsche des Volks einging: Ministerverantwortlichkeit, Preßfreiheit, Verbesserung der Wahlordnung, Vereidigung des Heers auf die Verfassung und sonstige Maßregeln wurden versprochen. Wallerstein wurde entlassen, und Thon-Dittmer, der freisinnige Abgeordnete für Regensburg, übernahm 8. März das Ministerium des Innern. Als trotz dieser Zugeständnisse noch weitere Forderungen laut wurden, da erwachte Ludwigs Selbstgefühl von neuem. Der Geist der anbrechenden Zeit widersprach seiner tiefen Überzeugung von königl. Macht und Würde. Am 20. März dankte er plötzlich ab und hatte seinen Sohn Maximilian zum Nachfolger.
6) Unter Maximilian Ⅱ. 1848–64. Am 21. März leistete Maximilian Ⅱ. (s. d.) den Eid auf die Verfassung; Anschläge verkündeten dem Volke, daß der neue König bemüht sein wolle, «dieser Zeit Gebot zu verstehen und zu vollbringen». Das neue Ministerium bestand aus populären Persönlichkeiten: von Thon-Dittmer blieb Minister des Innern, von Lerchenfeld erhielt die Finanzen, der Pfälzer Heinz die Justiz, von Beisler den Kultus, von Weishaupt das Militärwesen und Graf Bray das Auswärtige. Am 22. März trat der Landtag zusammen.
Ein Teil der Regierungsvorlagen wurde gleich in der anberaumten Sitzung zu Gesetzen erhoben. So erhielt der Landtag das Recht der ständischen «Initiative»; die Ministerverantwortlichkeit wurde eingeführt, die Ordnung der Landtagswahl neu geregelt, so daß die Abgeordneten aus der freien Wahl des ganzen Volks hervorgingen. Die standesherrliche und gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde aufgehoben, Frondienst und Zehnten abgeschafft, die Rechtspflege von der Verwaltung in den untersten Behörden getrennt, der Grundsatz einer allgemeinen progressiven Einkommensteuer ausgesprochen, Schwurgerichte wurden eingeführt und mit ihnen die Öffentlichkeit und Mündlichkeit im Strafverfahren, die Freiheit der Presse und des Buchhandels wurde bestätigt.
Eine Frage indes lähmte die Thätigkeit der Regierung. Als am 18. Mai das Frankfurter Parlament eröffnet worden war, zeigte sich bei der Regierung die Besorgnis, Bayern könne mediatisiert werden. Am 4. Juni wurde der Landtag geschlossen, nachdem er der Regierung noch die Aufbringung eines freiwilligen Anlehens von 7 Mill. Fl. bewilligt hatte. Am 1. Aug. erkannte König Maximilian den von der Nationalversammlung gewählten Reichsverweser, Erzherzog Johann von Österreich, an. Auf das Gerücht hin, die Krone wolle den Staatsschatz und die Wittelsbachischen Familienkleinode im Ausland in Sicherheit bringen, brachen 21. Aug. Unruhen aus, die zu blutigem Zusammenstoß mit den Truppen führten. Am schieden von Thon-Dittmer und Beisler aus dem Ministerium, Lerchenfeld übernahm das Innere und den Kultus, trat jedoch schon 20. Dez. wieder zurück, und der unpopuläre, sog. «Lola-Minister» Beisler folgte ihm.
Der Landtag des J. 1849, nach der neuen Wahlordnung gewählt, wurde am 22. Jan. feierlich eröffnet. Die Thronrede ging über die deutsche Frage hinweg und gedachte der Nationalversammlung und der Grundrechte mit keinem Worte, ja eine ministerielle Erklärung wies die Einmischung der Reichsgesetzgebung in die bayrische zurück. Infolgedessen wuchs die Opposition, und die radikale und rein deutsche Partei drang mit 72 gegen 62 Stimmen für die Gültigkeit der Reichsgesetze durch. Am 8. Febr. erklärten die Minister, daß sie um ihre Entlassung gebeten hätten; doch führten sie die Geschäfte provisorisch fort und suchten die Sache der Linken zu schwächen, indem sie einen Gesetzentwurf wegen Aufbringung der Matrikularbeiträge für die deutsche Centralgewalt in der Höhe von 1622000 Fl. vorlegten.
Als darauf der Abgeordnete Kolb die Deckung dieser Forderung durch Zurückerstattung des sog. griech. Anlehens beantragte, wurde die Vertagung der Kammer verfügt. Die Wahl. des preuß. Königs Friedrich Wilhelm Ⅳ. zum Deutschen Erbkaiser verschlimmerte die Gegensätze. Der neue Minister des Auswärtigen, von der Pfordten, erklärte den deutschen Regierungen, daß die bayr. Regierung eine unbedingte Gültigkeit der Reichsverfassung nicht anerkenne, die Kaiserwahl ablehne, gegen den Ausschluß Österreichs, wie gegen den von der Nationalversammlung angestrebten Einheitsstaat protestiere.
Proklamationen ergingen an das bayr. Volk; da brach in der Pfalz der Aufstand aus. Der bayr. Regierung ward der Gehorsam verweigert und ein Landesverteidigungsausschuß eingesetzt. Ein Reichskommissar suchte vergebens zu vermitteln. Die Aufregung ergriff Beamte und Heer. Am 17. Mai verwandelte sich der Landesausschuß in eine provisorische Regierung, der es aber ebensowenig gelang, die revolutionären Kräfte zu organisieren. Trotz dieser Demonstrationen wich das neue Ministerium von seinem Programm nicht ab. Am 19. Mai gab es vor dem wieder eröffneten Landtag die alten Erklärungen gegen die Reichsverfassung, was erst recht die Opposition wachrief.
Man verweigerte zu diesem Programm jede Unterstützung und forderte vom König die Entlassung des Ministeriums. Das geschah nicht, sondern von der Pfordten benutzte die Revolution in der Pfalz, sich eine Kammermehrheit zu verschaffen, indem er den pfälz. Abgeordneten das Recht absprach, bis auf weiteres an den Kammersitzungen teilzunehmen. Der Kammerpräsident Hegnenberg-Dux stand dem Minister bei und versuchte diesen Plan eigenmächtig auszuführen. Darauf verließen alle Freisinnigen den Sitzungssaal – die Kammer war beschlußunfähig. Am wurde dann die Kammer aufgelöst. Zur Niederwerfung des Aufstandes in der Pfalz hatte sich an Preußen um Hilfe gewendet; schon 20. Juni war der Prinz von Preußen mit der Pfalz fertig, und General Fürst Taxis besetzte dieselbe mit bayr. Truppen. Der Kriegszustand wurde über das Land verhängt, und die Gerichte schritten mit der äußersten Strenge ein.
Dem Dreikönigsbündnis vom 26. Mai war Bayern nicht beigetreten. Es beharrte auf der Ablehnung jeder Reichsverfassung mit monarchischer Spitze, da Bayern doppelköpfiges Bundespräsidium (Österreich und Preußen) wollte und außerdem die Überweisung der ganzen Regierungsgewalt an das Fürstenkollegium beanspruchte. Als im September Preußen und Österreich die interimistische Leitung des Bundes übernahmen, sahen sich die Mittelstaaten darauf beschränkt, neue Entwürfe zu einer Bundesverfassung zu schmieden. Im Jan. 1850 machte von der Pfordten die Grundzüge einer solchen bekannt, an welcher Sachsen, [* 59] Hannover [* 60] und Württemberg mitgeholfen hatten. Österreich stand wieder hinter diesem Bunde, dessen Spitze sich gegen Preußen richtete. Am ward der Vertrag der vier ¶
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Könige unterzeichnet und die Zweiteilung Deutschlands durch die Mittelmächte damit angebahnt. Der alte Deutsche [* 62] Bund lebte wieder auf, Deutschland [* 63] lieferte Schleswig-Holstein [* 64] an Dänemark [* 65] aus, und im April war man bereits so weit mit der «Wiederherstellung des Bundes» gekommen, daß man gegeneinander zu rüsten begann. Am 11. Okt. wurde bei einer Zusammenkunft der Monarchen und leitenden Minister Österreichs, B.s und Württembergs in Bregenz [* 66] das Bündnis gegen Preußen geschlossen. In der Olmützer Punktation gab Preußen nach. Die Dresdener Konferenzen wurden 23. Dez. eröffnet und stellten den alten Bundestag wieder her, während die deutsche Frage einer spätern Entscheidung vorbehalten blieb. In dem Gleichgewichte zwischen Preußen und Österreich sahen Maximilian Ⅱ. und von der Pfordten das Heil für Bayern, leider waren sie nicht im stande, dieses Gleichgewicht zu erhalten.
In der Zeit, als die Demokratie ihre entscheidenden Niederlagen erlitt (Juli 1849), fanden in Bayern die neuen Wahlen zum Landtage statt. Die Zahl der Freisinnigen schrumpfte hierbei auf ein Drittel zusammen, während das Ministerium über zwei Drittel gebot. Der am wieder eröffnete Landtag hatte sich hauptsächlich mit der deutschen Frage und den Finanzen zu beschäftigen. Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister wurde dahin abgeändert, daß für eine Ministeranklage nunmehr die Übereinstimmung beider Kammern gefordert wurde.
Ein Gesetzentwurf wegen bürgerlicher und polit. Gleichstellung der Juden fiel durch, ein sehr mäßiges Amnestiegesetz, ein Gesetz über mehrere entehrende Strafen, ein Gesetz über den Militärkredit, Gesetze gegen Presse und Aufruhr fanden Annahme. Am wurde der Landtag wieder geschlossen. Die Reaktion ging immer entschlossener voran. Durch ein einziges Urteil des pfälz. Appellhofes wurden, trotz der vorangegangenen Amnestie, 333 Personen wegen «Hochverrats» vor ein Specialgericht verwiesen und alle mit der Todesstrafe vermittelst der Guillotine bedroht. Am trat ein neuer außerordentlicher Landtag zusammen, der die Politik des Ministeriums billigte. Doch allmählich erkaltete das wechselseitige Verhältnis des Centrums und der Regierung, und zu Verfassungsänderungen, wie sie die Minister verlangten, ward die Mehrheit der Stimmen nicht gewonnen. Ebenso wurde eine Kreditforderung von 4 Mill. Fl. zur Deckung von Ausgaben für die kurhess. Expedition zurückgewiesen. Am wurde der Landtag geschlossen.
Inzwischen war auch von anderer Seite der Sturm auf die Verfassung insceniert worden. Vom 1. bis tagten in Freising die bayr. Bischöfe unter Vorsitz des Grafen Reisach, des Erzbischofs von München-Freising. Das Resultat der Konferenz war eine Denkschrift an den König (2. Nov.) um Beseitigung des Religionsedikts und des Placets (s. d.). Der König kam den Katholiken so weit es anging entgegen, wies aber alle übertriebenen Forderungen zurück.
Das Ministerium des Innern ward in dieser Zeit dem Grafen Reigersberg übertragen, dessen Politik mit der von der Pfordtens übereinstimmte. Am wurde ein außerordentlicher Landtag berufen wegen der Erneuerung der Zollvereinsverträge. Am war Bayern dem Deutsch-Österreichischen Postvereine beigetreten, aber die Verhandlungen über eine Zollvereinigung mit Österreich führten zu keinem Resultat. Die österr. Verbündeten erneuerten 1853 den Zollvertrag mit Preußen.
Als die Opposition des bayr. Landtags wuchs, wurde derselbe am vertagt, aber 16. Okt. wieder einberufen. Das Wahlgesetz sollte im Sinne der Verfassung von 1818 umgeändert, also wieder nach Ständen gewählt werden. Die beiden andern Vorlagen betrafen die Familienfideïkommisse und die Einführung bäuerlicher Erbgüter. Nur die letzte ging durch; das Wahlgesetz wurde verworfen. Bei der Budgetberatung wurde eine Adresse an den König beantragt, worin vor allem die verheißene Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung und kürzere Finanzperioden gefordert wurden. Am erfolgte darum die Auflösung der Kammer, doch die Ergebnisse der Neuwahlen waren für das Ministerium nicht günstiger.
Die Regierung verstand sich zu einigen völlig unzureichenden Änderungen im Gerichtswesen, worüber endlich eine Vereinbarung erzielt wurde. Das Budget kam ebenfalls zu stande, doch wurde namentlich der Militäretat beschränkt. Am erfolgte der Schluß des Landtags; auf den wurde er wieder berufen, jedoch schon am 30. Sept. aufgelöst, da der in Ungnade gefallene Dr. Weis zum zweiten Präsidenten gewählt worden war. Von schärfern Maßregeln gegen die Kammern abzustehen, wurde die Regierung durch den damals erfolgenden liberalen Umschwung in Preußen bestimmt.
Zum wurde der neue Landtag einberufen und 26. Jan. von Prinz Luitpold eröffnet. Weis wurde wieder zum zweiten Präsidenten erwählt. Das Ministerium wollte einlenken, aber nun hatte die Opposition die Oberhand. Heftige Angriffe erfolgten auf das Ministerium. In dem bevorstehenden Kriege Napoleons und Sardiniens gegen Österreich nahm Bayern für Österreich Partei, und die Kammer bewilligte den geforderten Militärkredit von 8 Mill. Der Landtag wurde am geschlossen. Am folgenden Tage bat das Ministerium um seine Entlassung.
Sie wurde bewilligt und ein neues Ministerium gebildet: von Schrenck übernahm das Ministerium des königl. Hauses und des Äußern, von Neumayer das Innere, von Mulzer die Justiz, von Pfeufer das Finanzwesen, von Lüder das Militärwesen, von Zwehl behielt den Kultus. Der Landtag tagte vom 14. Juli bis 9. Aug. abermals. Die Stimmung Süddeutschlands gegen Preußen, das man beschuldigte, Österreich im Stich gelassen zu haben, war sehr erregt. König Maximilian machte es sich zur Aufgabe, die beiden Großstaaten zu versöhnen. In Baden-Baden [* 67] kam ein Teil der deutschen Fürsten im Juni 1860 zusammen.
Die von Maximilian veranlaßte Zusammenkunft des Prinz-Regenten von Preußen und Kaiser Franz Josephs im Juli zu Teplitz beseitigte die Gegensätze nicht. Auch in Bezug auf Einheitlichkeit des Heimatsgesetzes, des Civil- und Kriminalrechts und der Gewerbegesetzgebung in ganz Deutschland war Maximilian thätig. Am wurde die Eisenbahn München-Wien eröffnet. Am wurden die Kammersitzungen wieder eröffnet. Die Budgetentwürfe der Regierung wurden genehmigt, die Abschaffung des Lottos beschlossen, namentlich aber kamen das Gesetz über die Gerichtsverfassung, das Strafgesetzbuch und das Polizeistrafgesetzbuch zu stande. Am sollten die Gesetze in Kraft [* 68] treten. Der Landtag wurde am 12. Nov. geschlossen. In dem gleichen ¶