Bause,
s. Pause.
s. Pause.
Joh. Friedr., Kupferstecher, geb. 5. Jan.1738 zu Halle, [* 2] war Professor an der Kunstakademie zu Leipzig [* 3] und starb zu Weimar. [* 4]
Seine histor. Blätter und vorzüglich seine Bildnisse nach Graff und Öser sind geschätzt.Sein ganzes Kupferstichwerk enthält über 200 Blätter. -
Vgl. Keil, Katalog des Kupferstichwerks von Bause (Lpz. 1849).
russ. Stadt, s. Bauske. ^[= Stadt im Kreis Mitau des russ. Gouvernements Kurland, 45 km südöstlich von Mitau, ...]
s. Pausleinwand.
(Bausk), Stadt im Kreis [* 5] Mitau [* 6] des russ. Gouvernements Kurland, [* 7] 45 km südöstlich von Mitau, am Zusammenflusse der Memel [* 8] und der Muße, die hier den Fluß Aa bilden, hat (1888) 7085 E., Post, eine griech. Kapelle, eine luth. Kirche, 2 Svnagogen; Lederfabrik, Branntweinbrennerei, Ziegelei, Gärtnerei und Obstbau. Das Schloß Bauske, 1456 vom Ordensmeister Joh. von Mengden gegründet, wurde 1625 von den Schweden [* 9] genommen. 1812 war hier ein Gefecht zwischen York und den Russen. -
Vgl. Schmidt, Die Schlösser und Mesoten (Mitau 1890).
s. Bruchsteine, ^[= sind im Gegensatz zu den Werkstücken, Hausteinen oder Quadern (s. Baumaterialien) die roh oder ...] Mauersteine, [* 10] Quader.
die eigenartige baukünstlerische Ausdrucksweise, d. h. die Formen der Architektur, eines Volks und einer Zeit, wie sie sich aus der Sitte, der Religion, dem Bedürfnis und zugleich aus dem zur Verfügung stehenden Baumaterial zu einer in sich fertigen Form entwickelt (s. Baukunst). [* 11]
(spr. botäng), Louis Eugene Marie, franz. Philosoph und Theolog, geb. zu Paris, [* 12] erhielt seine Bildung auf der Normalschule, war seit 1816 Professor am Gymnasium, dann an der Universität zu Straßburg, [* 13] wurde aber wegen seines Freisinns 1822 suspendiert. 1828 wurde er Priester, später Domherr des Münsterstifts und Vorsteher des Kleinen Seminars in Straßburg. Da er mündlich und schriftlich lehrte, daß die göttliche Offenbarung als einzige Quelle [* 14] und Vermittlerin aller Gewißheit über religiöse und sittliche Wahrheiten zu betrachten und bei deren Annahme jede Mitwirkung der Vernunftthätigkeit ausgeschlossen sei, so geriet er mit seinem Bischof in Streit. Noch schärfern Angriffen setzte er sich aus, als er in «De l'enseignement de la philosophie en France au XIXe siècle (Straßb. 1833), ergänzt durch sein Nachlaßwerk, "De l'éducation publique en France au XIXe siècle" (Par. 1876),
die scholastische Methode des philos. Unterrichts verwarf, und als das Werk «Philosophie du christianisme, correspondances religieuses de Mr. Louis Bautain» (2 Bde., ebd. 1835) von seinem Schüler Abbé Bonnechose herausgegeben wurde. Bautain ging 1838 nach Rom, [* 15] ließ sich 1840 zu einem Widerruf («Lettre à Msgr. de Trevern, évéque de Strasbourg») bestimmen und lebte dann in Paris als vielbesuchter Prediger und Lehrer. 1848 ward er Obervikar der Pariser Diöcese, 1853 Professor der Moraltheologie an der Sorbonne und starb zu Paris.
Von B.s Schriften, die einen religiös-philos. Eklekticismus aus Augustin, Plato, Kant u. s. w. darstellen, sind noch zu nennen: «Psychologie expérimentale» (2 Bde., Straßb. 1839; deutsch von Dalhoff, Münst. 1853; als «L'esprit humain et ses facultés», Par. 1859),
«La philosophie morale» (2 Bde., Par. 1840; deutsch von Gaißer, Tüb. 1855),
«La liberté et la religion considérées dans leurs rapports» (Par. 1848; deutsch Schaffh. 1851),
eine Sammlung seiner Pariser Kanzelvorträge, und «La morale de l'Évangile comparée aux divers systèmes de morale» (Par. 1855; deutsch Tüb. 1856),
Vorlesungen an der Sorbonne; endlich Bücher erbaulichen Inhalts, wie «Conseils spirituels», «La chrétienne de nos jours» u. a.
in Skandinavien hohe, ganz unbearbeitete und inschriftlose Steine, die einzeln oder auch in Gruppen stehen und auf oder neben den Grabhügeln als Gedenksteine dienten.
Vereinzelt findet man sie auch in Gräbern, ab und zu mit symbolischen Zeichen. An Stelle der Bautasteine traten mit dem 6. Jahrh. die Runensteine. -
Vgl. Engelhardt in «Aarbøger for nord. Oldkyndighed» (1876).
die Abschätzung des gegenwärtigen Wertes eines Gebäudes. Denselben kann man von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus beurteilen.
a. Man betrachtet den gesuchten Gebäudewert W als ein Kapital, dessen Zinsen durch den jährlichen Reinertrag des Gebäudes dargestellt werden, wobei als Reinertrag die jährlichen Einnahmen (Miete) abzüglich der jährlichen Ausgaben (Abgaben, Versicherungsbeiträge, Arbeitslöhne, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten u. s. w.) zu verstehen sind. Der Zinsfuß wird dabei gewöhnlich zu 5 Proz. angenommen, so daß der gesuchte Gebäudewert W das 20fache des jährlichen Reinertrages ausmacht.
bautaxe. Man berechnet auf Grund eines Bauanschlags (s. d.) - und zwar begnügt man sich in der Regel mit einem generellen - den Neuwert N des Gebäudes und zieht davon die durch Alter und Abnutzung bedingte Entwertung E ab. Bei der Berechnung dieser Entwertung, die mit dem Alter A zunimmt, geht man von der gesamten voraussichtlichen Lebensdauer D des Gebäudes aus, für die unter normalen Verhältnissen folgende erfahrungsmäßige Zahlen gelten:
Bauart und Zweck des Gebäudes | D in Jahren |
---|---|
Wohnhaus mit gewölbtem Keller, ausgebautem Dach, massiven Umfassungen und massiven Scheidewänden | 250 |
Wohnhaus mit gewölbtem Keller, ausgebautem Dach, massiven Umfassungen, Scheidewänden aus Fachwerk | 180 |
Wohnhaus, nur teilweis unterkellert oder mit Balkenkeller, unausgebautem Dach und Scheidewänden aus Fachwerk | 160 |
Wohnhaus mit Fachwerksumfassungen | 100 |
Werkstätte, Brennerei, Brauerei zum Teil gewölbt | 100 |
Dergleichen in Fachwerk | 70 |
Magazine mit massiven Mauern | 170 |
Scheunen, Schuppen, Ställe mit massiven Mauern, Balkendecken | 100 |
Ställe, gewölbt | 150 |
Beim Ende der Lebensdauer D kommt die Entwertung E dem Neuwert N gleich. Man berechnet N nach einer der folgenden drei zur Zeit gebräuchlichen Formeln.
1) E = A·N/D, 2) E = A²·N/D², 3) A(A+D)·N/2D². Formel 1 nimmt an, daß die Entwertung dem Alter proportional sei, während sie bei Formel 2 dem Quadrat des Alters ¶
propor-544 tional gesetzt ist; die dritte Formel liefert Werte, die genau das arithmetische Mittel der aus 1 und 2 berechneten darstellen. Alle drei Formeln entbehren der theoretischen Begründung, da die Abnutzung eines Gebäudes von zu vielen, zum großen Teil ganz gesetzlosen Faktoren abhängt. Eine Hauptrolle spielt hierbei die Art der Instandhaltung; ist dieselbe eine mittelgute, so scheint nach den bisherigen Erfahrungen die Formel 3 am meisten der Wirklichkeit zu entsprechen, während bei einer sehr nachlässigen Instandhaltung mehr die Formel 1 und bei einer sehr sorgfältigen die zweite Formel besser geeignet scheint.
Die beiden Berechnungsarten a und b für den Gebäudewert haben einen verschiedenen Sinn. Während a den Nutzungswert darstellt, erhält man durch die Berechnungsweise b den Realwert. Da es nun denkbar ist und in der That bei Geschäftshäusern vorkommt, daß ein schlecht gebautes Haus, das also einen geringen Realwert hat, günstiger Geschäftslage oder irgendwelcher lohnender Betriebe wegen hohe Mietzinse trägt, so ist es erklärlich, daß die aus a und b berechneten Werte sehr voneinander abweichen können; andererseits ist bei normalen Verhältnissen, namentlich bei Wohnhäusern, eine gewisse Übereinstimmung beider Werte deshalb zu erwarten, weil besser gebaute Häuser auch entsprechend höhere Mieten bringen. Man benutzt daher in den meisten Fällen beide Berechnungsarten, und zwar entweder nur zur gegenseitigen Kontrolle, oder man nimmt auch das arithmetische Mittel aus ihren Endwerten.
Es ist jedoch nicht zu vergessen, daß sich die Berechnungsweise auch nach dem Zweck der Taxe richtet. Wird z. B. eine Taxe behufs Entschädigung für eine Expropriation vorgenommen, so werden hohe Nutzungswerte sehr wohl berücksichtigt, und der Realwert kommt nur dann in Betracht, wenn er den Nutzungswert übersteigt. Bei Feuerversicherungstaxen hingegen ist allein der Realwert maßgebend, da nur dieser durch Feuerschaden zerstört werden kann, während der Nutzungswert für das neu zu errichtende Gebäude erhalten bleibt.
Handelt es sich um den Realwert, so ist der Zweck der Taxe auch auf ihren Umfang bestimmend; während nämlich bei Verkäufen auch der Wert des Grund und Bodens mit berechnet wird, bleibt derselbe bei Feuerversicherungstaxen unerwähnt; bei letztern werden im Kostenanschlag sogar alle in der Erde liegenden Gebäudeteile, wie Keller, Fundamente u.s.w. weggelassen, da sie durch das Feuer nicht leiden. Für Feuerschädentaxen haben die einzelnen Gesellschaften verschiedene Statuten; zu bemerken ist, daß bei einer Entschädigung gewöhnlich nur der gegenwärtige Zustand des Gebäudes in Rechnung gezogen wird, und nur von einigen Gesellschaften, wie z.B. von der Berliner [* 17] Städtischen Feuer-Societät, wird die Entschädigung so bemessen, daß davon die Neuherstellung des zerstörten Gebäudes resp. Teiles bestritten werden kann.
Die Taxationen behufs Feuerversicherungen werden von obrigkeitlichen (beeidigten) Schätzern vorgenommen; das Honorar beträgt im Deutschen Reich, je nach der Größe des Schätzungswertes, 4–12 M., wobei noch Zuschläge bis zu 3 M. für genauere Beschreibungen, Untersuchungen auf Feuergefährlichkeit, Anfertigung von Querschnitten hinzukommen können; für Schätzungen in Hypotheken-, Erbschafts-, Teilungs- und Verkaufsangelegenheiten, wo in der Regel ausführlicher vorgegangen wird (Vermessung der Gebäude, Einholung der Katasterauszüge und Handzeichnungen, Ermittelung der Mietserträge, der etwaigen Ursachen für Mehr- oder Minderwerte, Anfertigung eines Situationsplanes), werden nach Vereinbarung 30–150 M. (für Bauwerte von 30000–500000 M.) veranschlagt. –
Vgl. Wolff, Technische Entwicklung der Grundsätze zur Abschätzung von Stadtgebäuden (2. Aufl., Berl. 1861);
Roß, Leitfaden für die Ermittelung des Bauwertes von Gebäuden (Hannov. 1887).
czech. Budišov, Stadt im Gerichtsbezirk Liebau der österr.
Bezirkshauptmannschaft Sternberg in Mähren, [* 18] nahe der mähr.-schles. Grenze, an der Nebenlinie Zauchtl-Bautsch (38,9 km) der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, hat (1890) 4018 deutsche E., Post, Telegraph, [* 19] Ackerbau und Viehzucht. [* 20]
Die ehemals bedeutende Leinenindustrie ist zurückgegangen.
Ein großer Teil der Bewohner arbeitet an der staatlichen Tabakfabrik.
Bolobolo, eine Landschaft in Nordwestafrika, zwischen Sokoto und dem mittlern Binue. In ihr liegt das großartige Gora- und Sarandagebirge, welches, schluchtenreich, von undurchdringlichen Wäldern bedeckt, nur auf Saumpfaden über Pässe von 1000 bis 1500 m zu überschreiten ist, zu Höhen von 1300 bis 2135 m sich erhebt (s. Haussastaaten) und die Quellen des nach Osten durch Kalam fließenden Gongola (Gabi, Gadschem) und des südlich strömenden Kaddera enthält.
Das herrliche Klima [* 21] in diesem Hochland erinnerte die Reisenden an Süditalien; [* 22] alle südeurop. Pflanzen würden hier üppig gedeihen. Zahlreich streifen in den Wäldern umher Elefanten, Nashörner und Panther, in den Thalebenen Büffel. Die einheimische Bevölkerung [* 23] ist eine sehr kleine, aber stämmige echte Negerrasse. Die Männer tragen ein Schurzfell, die Weiber geben fast vollkommen nackt, mit Armspangen von Silber, Kupfer [* 24] und Eisen [* 25] geschmückt. Nach hartnäckiger Verteidigung erlag das Land den eroberungslustigen mohammed. Fulbe im Anfang dieses Jahrhunderts und ist jetzt dem Sultan von Wurno in Sokoto tributpflichtig. Die Fulbe gründeten die Hauptstadt Jakuba (in 1000 m Höhe) mitten im Gebirge, und da sie diese als Freistätte für alle entlaufenen Sklaven aus den Nachbarreichen erklärten, wuchs sie bald zu einem der größten Orte der Haussaländer und umfaßte innerhalb einer 20 km im Umfang betragenden Mauer gegen 150000 E. Flegel jedoch fand 1881, daß die Einwohnerzahl nicht mehr als 50000 betrug. Jakuba ist ein wichtiger Markt- und Handelsplatz geworden.
[* 26]
1) Kreishauptmannschaft, früher Kreisdirektion des Königreichs Sachsen, [* 27] bildet den östl. Teil des Landes, deckt sich fast ganz mit der sächs. Oberlausitz (s. Lausitz) und grenzt im N. und NO. an die preuß. Provinz Schlesien, [* 28] im S., SO. und SW. an das Königreich Böhmen. Hauptflüsse sind die Elbnebenflüsse Schwarze Elster, Pulsnitz, das Schwarzwasser und die Spree mit dem Löbauer Wasser sowie die dem Odergebiet angehörende Neisse [* 29] mit der Mandau [* 30] und Pließnitz. Im nördl. Tieflande beschränken Sand- und Heideboden sowie Kiefernwald den Ackerbau (nur Buchweizen), der in den etwas höher gelegenen südl. Gegenden ergiebiger ist. Der Bergbau [* 31] liefert Braunkohlen, Granit, Porphyr, Basalt und Sandstein. Die Industrie erstreckt sich auf Leinen- und Baumwollweberei sowie Tuchfabrikation. Der mittlere Teil ¶
ist fast ganz wendisch, die Stadt Bautzen vorwiegend deutsch. Die Kreishauptmannschaft hat 2469,73 qkm, (1890) 370 739 (177 271 männl., 193 468 weibl.) E., 13 Städte mit 134,25 qkm, 83 646 (41 801 männl., 41 845 weibl.) E. und 526 Landgemeinden mit 2335,48 qkm, 287 093 (135 470 männl., 151 623 weibl.) E., 81 189 Familienhaushaltungen mit 354 412 Haushaltungsmitgliedern, 8330 Aftermietern und Schlafleuten und 1540 Besuchsfremden, 6647 einzeln lebende Personen mit eigener Hauswirtschaft und 392 Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt mit 5069 männl. und 1388 weibl. Insassen.
Unter der ortsanwesenden Bevölkerung sind 334 506 Evangelische, 34 303 Katholiken, 1641 andere Christen, 268 Israeliten; 3399 Militärpersonen. Von je 1000 E. (1885) waren geboren: im Königreich Sachsen 912, im übrigen Deutschen Reiche 65 und im Ausland 22. Im J. 1890 waren vorhanden 1503 Fabrikanlagen, darunter 514 mit Dampfbetrieb, 660 mit sonstigen elementaren oder tierischen und 329 ohne Motoren;
799 feststehende Dampfkessel, [* 33] 818 Dampfmaschinen [* 34] mit 12 559 durchschnittlich geübten Pferdestärken.
Die Zahl der beschäftigten Fabrikarbeiter betrug 41 593 (25 042 männl., 16 551 weibl.), darunter solche über 12 bis 14 J. alt 1678 (1029 männl., 649 weibl.), über 14 bis 16 J. 3162. Die Kreishauptmannschaft zerfällt in folgende Amtshauptmannschaften:
Amtshauptmannschaften | qkm | Einwohner | Auf 1 qkm | Evangelische | Katholiken | Israeliten | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Bautzen | 826,49 | 15433 | 109799 | 133 | 99326 | 9895 | 58 |
2. Kamenz | 695,94 | 9234 | 62278 | 89 | 55446 | 6784 | 17 |
3. Löbau | 523,10 | 14460 | 96372 | 184 | 93141 | 2232 | 42 |
4. Zittau | 424,20 | 13684 | 102290 | 241 | 86593 | 15392 | 151 |
2) Amtshauptmannschaft in der Kreishauptmannschaft hat (1890) 109 799 (53 401 männl., 56 398 weibl.) E., 3 Städte, 253 Landgemeinden und 125 Gutsbezirke.
3) Bautzen, wend. Budyšin, bis 1868 amtlich Budissin genannt, Hauptstadt der Kreis- und Amtshauptmannschaft und des sächs. Markgrafentums Oberlausitz, liegt in 202 m Höhe, auf einer nach Westen steil abfallenden Anhöhe, rechts an der Spree, an den Linien Dresden-Grenze-Görlitz, Bautzen-Neustadt (36,22 km) und der Nebenlinie Bautzen-Königswartha (19,9 km) der Sächs. Staatsbahnen [* 35] und beherrscht eine weite, meist ebene, nur südlich von größern Bergen [* 36] (Sudetenausläufern) begrenzte Gegend. Es besteht aus der von Überresten alter Mauern und Türme umgebenen Stadt und zwei durch die an Stelle der frühern Wälle und Gräben angelegten Promenaden getrennten Vorstädten, während das Dorf Seidau (2907 E.) nördlich am andern Flußufer liegt, und hat (1890) 21 516 (11 193 männl., 10 323 weibl.) E., darunter 19 168 Evangelische, 2191 Katholiken, 49 Israeliten, in Garnison das 103. Infanterieregiment, 1391 bewohnte Gebäude, 4802 Haushaltungen, 10 Anstalten; Postamt erster Klasse mit Zweigstelle, 1 Bürgermeister, 2 Stadträte, im ganzen 7 Magistratsmitglieder und 24 Stadtverordnete. Bautzen ist Sitz der Kreis- und Amtshauptmannschaft, des landständischen Direktoriums, eines Landgerichts (Oberlandesgericht Dresden) [* 37] mit 17 Amtsgerichten (Bautzen, Bernstadt, Bischofswerda, Ebersbach, Großschonau, Herrnhut, Kamenz, [* 38] Konigsbrück, Löbau, [* 39] Neusalza, Neustadt [* 40] bei Stolpen, Ostritz, Pulsnitz, Schirgiswalde, Sebnitz, Stolpen, Zittau) [* 41] und einer Kammer für Handelssachen, eines kath. Domstifts (1213 von Bischof Bruno von Meißen [* 42] gegründet) mit 10 Domherren, 5 Vikaren, einer Schule und 40 Dörfern, eines kath. Konsistoriums, eines kath. Dechanten (jetzt gewöhnlich ein Weihbischof in partibus infidelium) und eines luth. Propstes (ein Meißener Domherr, da St. Petri Kollegiatstift von Meißen ist), eines Hauptsteuer- und Zollamtes, einer Gewerbeinspektion für die Kreishauptmannschaft und einer Reichsbanknebenstelle.
[* 32] ^[Abb.]
Von den 6 Kirchen wird die frühgot. St. Petri-, Stifts- oder Domkirche am Fleischmarkt (1213 gegründet, 1441-97 ausgebaut), ein unregelmäßiger Hallenbau mit Turm [* 43] (94 m), 5 großen Glocken und kostbaren Kirchengefäßen, seit 1635 von Evangelischen und Katholiken gemeinschaftlich benutzt und ist durch ein eisernes Gitter in zwei Abteilungen getrennt; andere Kirchen sind die St. Maria- und Marthakirche, die evang. Dreifaltigkeits- oder Taucherkirche, die wendisch-protestantische St. Michaeliskirche und die wendisch-katholische Kirche Unserer Lieben Frau.
Von den zahlreichen, zum Teil sehr altertümlichen weltlichen Gebäuden sind erwähnenswert das auf dem höchsten Punkte gelegene Schloß Ortenburg (958 gegründet und nach wiederholter Zerstörung durch Feuer 1486 von König Matthias Corvinus neu erbaut), ursprünglich Dorotheenburg und häufig Residenz der böhm. Könige, mit lebensgroßem Steinbild des Matthias am Turm, jetzt Sitz der meisten königl. Behörden; die beiden Landschaftshäuser, das schöne Rathaus am Markt mit schlankem Turm und den Bildern sämtlicher Bürgermeister seit 400 Jahren, und das neue stattliche Gewandhaus (Kaufhaus, seit 1284 bestehend); die Dechanei (Kapitelhaus), die alte Kaserne nach Plänen von Semper, das Gymnasium, Seminar, Stadttheater, Stadtkrankenhaus sowie die Ruinen der 1634 abgebrannten Nikolai- und der Mönchskirche. Auf dem Fleischmarkt steht das Denkmal des Kurfürsten Johann Georg I. (Brunnenfigur, 1867 errichtet) und an der Ostseite des Reichenturms das Kaiser Rudolfs II. (1611).
Unterrichts- und Wohlthätigkeitsanstalten. hat ein königl. Gymnasium mit städtischem Kompatronat, 1527 gegründet, eine städtische Realschule, ein Predigerkollegium, ein evang. und ein kath. (das einzige in Sachsen) Lehrerseminar, eine höhere Mädchen- und Knabenschule, 5 Volks- und 1 wend. Schule, Landwirtschafts-, Industrie-, Handelsschule, Stieber-Museum (gestiftet vom Vicepräsidenten Stieber) im Gewandhaus, mit Altertümern und Bildern, 2 öffentliche Bibliotheken; ferner Landständische Bank, Sparkasse (Ende 1892: 28 781 Einlagebücher mit einem Guthaben von 13,324 Mill.M.); ein Stadtkrankenhaus (durchschnittlich 76 Kranke), Waisenhaus, Armenhaus mit Korrektionsanstalt, Garnisonlazarett, 1 Männer- und 3 Weiberhospitäler sowie eine Freimaurerloge (Zur goldenen Mauer).
Die Industrie umfaßt die Fabrikation von Wollwaren (seit dem 17. Jahrh.), Handschuhen, Jacken, Tuchen, Cigarren, Strickmaschinen, Pulver, Sprit, Wagen, Leder- und Thonwaren, [* 44] Etiketten; ferner Eisengießerei [* 45] und Maschinenbau, mechan. Spinnerei und Weberei, [* 46] Lithographie, Ziegelbrennerei; es bestehen ein Kupferhammer, Kunstmühlen ¶
und 3 Papierfabriken (jetzt vereinigt als «Vereinigte Bautzener Papierfabriken», s. d.). Bautzen ist Sitz der 5. Sektion der Sächs. Baugewerks-Berufsgenossenschaft. Der Handel erstreckt sich auf die Erzeugnisse der städtischen Industrie sowie auf Getreide [* 48] und Landesprodukte, Flachs, Garn, Leinwand und Wolle. Der früher bedeutende Wollmarkt (1869 eingebracht 91 374 kg, 1889: 2561 kg, davon verkauft 631 kg) ist aufgehoben; jährlich finden drei Kram- und Viehmärkte statt.
Die Umgegend bietet namentlich nach SO., E. und SW. hin viele romantische Punkte, besonders den etwa 8 km entfernten Berg Czorneboh (558 m) mit Aussichtsturm, einen ehemals heidn. Opferplatz (Čorny Bóh, d. i. schwarzer Gott), sowie südlich den Mönchswalderberg (456 m), den Falkenberg (606 m), beide mit Aussichtsturm. Etwa 3 km nordwestlich die Herrnhuterkolonie Kleinwelka (552 E.). -
Vgl. Führer durch und Umgebung (Bautzen 1891);
J. A. von Wagner, und seine Umgebung (Dresd. 1871).
Geschichtliches. Ursprünglich eine alte Landesfeste der slaw. Milzener, behauptete auch unter der im 10. Jahrh. begründeten deutschen Herrschaft diese Bedeutung und tritt daher seit 1002 zuerst in den Kämpfen der Deutschen gegen Boleslaw Chrobry von Polen mehrfach hervor. Das Schloß Ortenburg war seitdem der Sitz eines Burggrafen, später unter brandenb. wie unter böhm. Herrschaft des Landvogts der gesamten Oberlausitz. Eine deutsche Stadtgemeinde erwuchs erst zu Anfang des 13. Jahrh. Das ursprüngliche landesfürstl.
Erbgericht ging 1310 an die Stadt über und dehnte 1374 seine Zuständigkeit auch auf die allmählich erworbenen städtischen Dörfer (bis 1547 schon 28) aus, während die Gerichtsbarkeit im übrigen Weichbilde dem Landvogte verblieb. Handel und Gewerbe blühten rasch auf, namentlich infolge der durch flandr. (fries.) Handwerker eingeführten Tuchweberei, und die polit. Selbständigkeit der Stadt wurde 1346 durch Beitritt zum Sechsstädtebund gesichert. Streitigkeiten des Rates mit den Innungen führten 1405 zum Sturz des Rates und zur Einsetzung eines neuen aus den Tuchmachern gebildeten.
Auf persönliches Einschreiten König Wenzels 1408 wurden sämtliche Mitglieder des neuen Rates enthauptet und die Zünfte fortan unter die strengste Aufsicht des Rates gestellt. Im Hussitenkriege wurde Bautzen 1429 und 1431 ohne Erfolg belagert. Die Pfarrkirche zu St. Petri wurde 1221 zur Kollegiat- (Dom-) Kirche erhoben. Die Reformation faßte 1523 in Bautzen Fuß. In der kirchlichen Frage kam 1560 ein Ausgleich zu stande, der den Bestand des Kapitels rettete und die Petrikirche in eine Simultankirche verwandelte. Im Dreißigjährigen Kriege wurde Bautzen 1620 von den Sachsen genommen, 1633 von Wallenstein erobert, 1634 von den Sachsen wieder genommen, wobei auch das Schloß in Flammen aufging, 1639 von den Schweden erobert.
Nach dem Kriege ließ Kurfürst Johann Georg I. das Schloß in seiner heutigen Gestalt wiederherstellen. In neuerer Zeit erlangte Bautzen histor. Bedeutung durch die von den Preußen [* 49] und Russen gegen Napoleon I. am 20. und gelieferte Schlacht bei (auch Schlacht bei Wurschen genannt). Die Verbündeten hatten sich nach der Schlacht bei Großgörschen oder Lützen [* 50] (2. Mai) auf das rechte Elbufer zurückgezogen. (S. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.) Napoleon ließ Ney über Torgau [* 51] gegen Berlin [* 52] vorgehen, während Lauriston und Reynier die Preußen und er selbst die Russen verfolgten.
Unterdessen waren Barclay de Tolly und General von Kleist mit ihren Truppen beim verbündeten Heere eingetroffen, das nun gegen 95000 Mann zählte. Napoleon befahl dem Marschall Ney, seine Bewegung auf Berlin einzustellen und über Hoyerswerda gegen die rechte Flanke der Verbündeten zu operieren, und begab sich von Dresden 18. Mai zur Armee, nachdem er die Division Peri zur Verbindung mit Ney entsendet hatte. Von seiten der Verbündeten wurden Barclay mit seinen frischen Truppen, eine russ. Grenadierdivision und das Yorcksche Korps abgeschickt, um die Verbindung Neys mit Napoleon zu verhindern.
Barclay vernichtete zwar am 19. größtenteils die Division Peri, Yorck dagegen traf bei Weißig auf Lauristons überlegene Macht, und beide eilten in die Stellung von Bautzen zurück. In der Hauptstellung der Verbündeten auf den Terrassen des rechten Spreeufers hatte Barclay den rechten Flügel, Gortschakow den linken Flügel, Blücher und Yorck die Mitte besetzt; Großfürst Konstantin mit den Garden stand in Reserve. Am 20. früh begann die Schlacht; 85000 Mann Verbündete standen 163000 Franzosen gegenüber.
Nach dem Übergange oberhalb und bei Bautzen ließ Napoleon seine Korps aufmarschieren, Oudinot auf dem rechten Flügel, dann Macdonald, Marmont, Bertrand; als Reserve die Garden unter Mortier und zwei Kavalleriekorps. Die Angriffe Oudinots auf die Höhen von Hochkirch [* 53] scheiterten, im Centrum war die Spreelinie genommen, auf dem linken Flügel nahm die Vorhut Neys den Übergang bei Klir, ohne ihn jedoch zu überschreiten. Napoleon hatte sein Hauptquartier in Bautzen, die verbündeten Monarchen in Wurschen. Am 21. war die Hauptschlacht.
Oudinot stürmte wiederum unter großem Verluste gegen die Höhen; der Kaiser versagte ihm Unterstützung, weil die Entscheidung durch die drei Korps von Ney auf dem linken Flügel gegeben werden sollte. Bis dahin wurde im Centrum nur ein Artilleriekampf geführt. Als Ney endlich eintraf, griff er sofort Barclay in der rechten Flanke an; er nahm Preititz und die Höhen von Gleina. Napoleon ließ jetzt die Kreckwitzer Höhen im Centrum, den Schlüssel der Stellung Blüchers, stürmen. Nach furchtbarem Kampfe wurden dieselben genommen. Ney seinerseits bedrohte die rechte Flanke dermaßen, daß der Rückzug der Verbündeten notwendig wurde; derselbe wurde meisterhaft ausgeführt. Der Verlust der Franzosen wird auf 20000 Mann, der der Verbündeten auf 12-13000 Mann und 5 Geschütze [* 54] angegeben. - Auch nach 1815 blieb Bautzen Hauptstadt der sächs. Oberlausitz und wurde 1835 Sitz einer Kreisdirektion; zugleich wurde seine Verfassung nach der Städteordnung von 1832 umgestaltet. -
Vgl. Böhland, Die merkwürdigsten Schicksale der Oberlausitz und ihrer Hauptstadt Bautzen (Bautzen 1831);
C. Wilke, Chronik der Stadt Bautzen (ebd. 1843);
Meerheimb, Die Schlachten [* 55] bei am 20. und (Berl. 1873);
Knothe, Urkundliche Grundlagen zu einer Rechtsgeschichte der Oberlausitz bis ins 16. Jahrh. (Görlitz [* 56] 1877);
ders., Geschichte des Tuchmacherhandwerks in der Oberlausitz (Dresd. 1882).
Die Unfallversicherung der Bauarbeiter ist in verschiedener Weise geordnet. Für die großen gewerblichen Hochbaubetriebe (Maurer, Zimmerer, Dachdecker) bestehen auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom die sog. 12 ¶
Baugewerks-Berufs-Genossenschaften (s. d.); denselben sind im allgemeinen auch die Betriebe der kleinern Bauhandwerker (Bauklempner, Bautischler, Bauschlosser u. s. w.) angeschlossen worden, soweit sich der Gewerbebetrieb dieser Handwerker auf die Ausführung von Arbeiten bei Bauten erstreckt. Die Einbeziehung dieser Baubetriebe hat der Bundesrat auf Grund der ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis durch verschiedene Beschlüsse angeordnet. Die Rechtslage dieser kleinern Bauhandwerker ist die, daß sie, soweit bei ihnen die Ausführung von Bauarbeiten alleiniger oder Hauptbetrieb ist, unter das Unfallversicherungsgesetz fallen und dann auch einen als Nebenbetrieb nebenher bestehenden Werkstattbetrieb (Möbeltischlerei u. s. w.) mit in die Unfallversicherung hineinziehen; daß sie dagegen, soweit ein solcher Werkstattbetrieb den Hauptbetrieb bildet, nur mit den nebenher betriebenen Bauarbeiten, nicht aber mit dem Werkstattbetriebe in die Unfallversicherung fallen.
Dieser unbefriedigende Zustand wird durch weitere Ausdehnung [* 58] der Unfallversicherung auf Handwerks- und andere Betriebe demnächst beseitigt werden. Die gewerblichen Tiefbaubetriebe, insbesondere Kanalbau, Wasserbau, Wegebau, sind durch das sog. Bau-Unfallversicherungsgesetz vom der Unfallversicherung unterworfen worden; für dieselbe besteht die das ganze Reichsgebiet umfassende Tiefbau-Berufsgenossenschaft (s. d.), welche im Gegensatz zum Umlageverfahren (s. d.) der andern Genossenschaften das Kapitaldeckungsverfahren (s. d.) hat.
Diejenigen Bauarbeiten, welche der Bauherr ohne Vermittelung eines Baugewerbetreibenden für eigene Rechnung durch direkt angenommene Bauarbeiter ausführen läßt (Regiebauten), fallen gleichfalls unter die Unfallversicherung. Soweit sie vom Reiche oder Bundesstaate oder einem für leistungsfähig erklärten Kommunalverbande ausgeführt werden, wird die Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden (s. d.) dieser Betriebe oder Verwaltungen durchgeführt; indessen kann in Ausnahmefällen ein Anschluß an die Berufsgenossenschaften erfolgen (§. 1 des Ausdehnungsgesetzes vom und §. 4, Ziffer 2 und 3, §. 5 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes).
Regiebauten der Privat-Eisenbahnverwaltungen fallen auf Grund des Ausdehnungsgesetzes unter die betreffenden Eisenbahn-Berufsgenossenschaften; Regiebauten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (laufende Reparaturen an Gebäuden, Bodenkultur-, Wege- und Grabenarbeiten u. s. w.) gehören in die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (§. 1, Abs. 4 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes); in Regie unternommene Reparaturen an Fabrikgebäuden gehören nach einer Auslegung des Reichsversicherungsamtes in die industriellen Berufsgenossenschaften.
Für andere Regiebauten bestehen bei den einzelnen Baugewerks-Berufsgenossenschaften auf Grund des Bau-Unfallversicherungsgesetzes besondere Versicherungsanstalten, in denen die Unternehmer von Regiebauarbeiten (Bauherren), bei kleinen (weniger als 6 Tage währenden) Arbeiten aber die Gemeinden, die beschäftigten Arbeiter gegen eine von der Berufsgenossenschaft festgesetzte Prämie versichern müssen. Diese Versicherungsanstalten sind Zubehör der Berufsgenossenschaften und werden für deren Risiko verwaltet; die Vertreter der Arbeiter und Schiedsgerichte der Berufsgenossenschaften fungieren auch für die Versicherungsanstalt; die Berufsgenossenschaft kann Unfallverhütungsvorschriften für Regiebauten erlassen und durch ihre Beauftragten deren Erfüllung kontrollieren.
der Inbegriff aller Erfahrungen und Regeln, Konstruktionen und Berechnungen bezüglich der Darstellung, Gestaltung und Ausführung von Bauwerken. Die Bauwissenschaft umfaßt theoretische wie praktische Kenntnisse und greift zufolge ihrer Vielseitigkeit in die verschiedensten Wissenschaften, wie Mathematik, Mechanik, Geognosie, Physik und Chemie, Technologie, Formenlehre, Stilkunde, Kunstgeschichte u. s. w. ein. Man bezeichnet sie auch mit dem Namen Baukunde und unterscheidet sie in Hoch- und Landbaukunde, in Wasser-, Straßen- und Eisenbahnbaukunde, in Berg-, Schiffs- und Maschinenbaukunde.
Indessen faßt man gewöhnlich alle übrigen Zweige der Bauwissenschaft, außer dem Hochbau, unter dem Namen Ingenieurwissenschaften (s. d.) zusammen und bezeichnet die auf den Bau von Gebäuden (Hochbauten) bezüglichen Wissenschaften als Hochbaukunde (s. d.). Als die theoretische Hauptaufgabe der gesamten Bauwissenschaft ist zu betrachten, einerseits die Festigkeitsbedingungen zu erörtern, die dem sichern Bestehen der Bauwerke zu Grunde liegen, und andererseits die Gesetze zu ermitteln, nach denen eine unnötige Materialverschwendung vermieden wird.
Diese beiden sich kreuzenden Anforderungen: Festigkeit [* 59] und Billigkeit in der richtigen Weise abzuwägen, ist nur mit Hilfe gediegener Kenntnisse in Statik, Elasticitäts- und Festigkeitslehre möglich, welche Fächer [* 60] wiederum nur unter Anwendung der höhern Mathematik völlig verstanden werden können, so daß für Erlangung wirklich brauchbarer bauwissenschaftlicher Kenntnisse ein Studium auf einer Technischen Hochschule (s. d.) erforderlich ist. In niederer Form wird die in den Bauschulen (s. d.) gelehrt. Litteratur s. unter Baukunst.
Vereine. Während im Mittelalter die Bauhütten (s. d.) und zünftigen Baugewerke in den sog. Regeln der Kunst den ganzen Schatz ihrer Erfahrungen auf dem Gebiete des Bauwesens zusammenfaßten, ist die Neuzeit an der Hand [* 61] der naturwissenschaftlichen Erkenntnis und der Mathematik zur Begründung bauwissenschaftlicher Lehren [* 62] fortgeschritten, denen im praktischen Leben die in vielen Verzweigungen entsprechen. In allen Kulturländern haben sich die Bauverständigen zu Vereinigungen aneinander geschlossen, deren Bedeutung für das Fachleben sowohl als in der Öffentlichkeit durch die wissenschaftliche und, da die Architekten anf derselben bauwissenschaftlichen Grundlage stehen, auch durch die künstlerische und die von beiden mitbedingte gesellschaftliche Stellung ihrer Mitglieder bestimmt wird.
Die Architekten verbinden sich meistens mit den Bauingenieuren, den Straßen-, Brücken- und Wasserbautechnikern zu Architekten- und Ingenieurvereinen, die in Deutschland [* 63] nebst einigen besondern Architektenvereinen (s. d.) einen gemeinsamen Verband [* 64] bilden und im Verbandsvorstande mit einer nach gewissen Grundsätzen zugemessenen Anzahl von Stimmen vertreten sind. Der Verein deutscher Ingenieure, hauptsächlich Maschinenbautechniker umfassend, besteht dagegen aus unmittelbaren Mitgliedern, die sich znm größten Teil wieder in Ortsvereinen zusammenthun. Diese beiden Hauptvereinigungen bilden die Mittelpunkte der Mehrzahl deutscher besonders in den nach bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrenden, von Ort zu Ort ¶
wandernden Hauptversammlungen, die von vielen hervorragenden Fachleuten besucht zu werden pflegen. Die Bearbeitung technischer und künstlerischer Zeitfragen, die Veröffentlichung von Bauwerkstypen, die Aufstellung einer Honorarnorm, der Profiltabellen für Eisenträger u. s. w. sind wesentliche Früchte ihrer Thätigkeit. Neben diesen Hauptkörperschaften blühen noch zahlreiche Sondervereine, wie der Verein für Eisenbahnkunde in Berlin, der Deutsche [* 66] Verein von Gas- und Wasserfachmännern, der Verein für Gesundheitstechnik, der Verein für Elektrotechnik.
Auch der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege greift vielfach ins Baufach über. Umgekehrt berühren der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, die Polytechnische Gesellschaft in Berlin und der Centralverein für Hebung [* 67] der Fluß- und Kanalschiffahrt weitere technische, gewerbliche und volkswirtschaftliche Fragen. Die Erzeugung der Rohbaustoffe zu vervollkommnen, streben der Verein deutscher Cementfabrikanten, der Deutsche Verein für Fabrikation von Ziegeln, Thonwaren u. s. w., der Verein deutscher Eisenhüttenleute an.
Auch die Gehilfen der Bauämter, Bauateliers und Baugeschäfte suchen im Deutschen Technikerverbande, dessen bedeutendster Ortsverein der Berliner Technikerverein ist, eine Stütze zur Förderung ihrer Angelegenheiten. Im Gegensatze zum freien Vereinswesen der Architekten und Ingenieure gliedert sich das Bauhandwerk neuerdings wieder vielfach in Innungen, die freilich ein etwas anderes Aussehen haben als die frühern Zünfte, da ihre Mitglieder zum Teil weitblickende, in großen Unternehmungen erfahrene Geschäftsmänner sind. Als gewichtigste Innung sei hier der Bund der Bau-, Maurer- und Zimmermeister in Berlin genannt.
Ähnliche Körperschaften wie der Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine stellen in den deutschen Nachbarländern der Österreichische Architekten- und Ingenieurverein in Wien [* 68] und der Eidgenössische Architekten- und Ingenieurverein in der Schweiz [* 69] dar. Die Società degli Ingegneri e degli Architetti Italiani zu Rom hatte beabsichtigt, sämtliche Fachleute Italiens [* 70] zusammenzufassen in der Art, wie das die Société des Ingénieurs civils zu Paris thut.
Dieses Ziel ist bis jetzt jedoch nur unvollkommen erreicht worden, indem ähnliche Vereine in vielen andern Orten völlig unabhängig von dem röm. Verein bestehen. Es werden zwei Klassen von Mitgliedern unterschieden, wirkliche Mitglieder, Soci effectivi, und Gönner, Azionisti d'incoraggiamento. Die ital. Vereine veranstalten gemeinsame Wanderversammlungen, zu denen auch Ausländern Zutritt gewährt wird. Eine weitverzweigte Gliederung besitzt die Russische [* 71] Technische Gesellschaft, gegründet 1860, seit 1874 Kaiserlich Russische Technische Gesellschaft in St. Petersburg [* 72] zur Förderung der Technik und der technischen Gewerbsthätigkeit, die vier Abteilungen hat und in den meisten großen Städten dcs Reichs Filialen besitzt. Außerdem ist in Petersburg noch eine Polytechnische Gesellschaft thätig. Der Verein der Wegebau-Ingenieure ebendaselbst, welcher vorwiegend aus Baubeamten des Verkehrsministeriums besteht, unterhält eine Technische Ausstellung sowie ein Technisches Bureau, das sowohl die Prüfung von Baumaterialien als auch Entwürfe für Straßenbauten u. s. w. nach Auftrag übernimmt.
Abweichend von den meisten festländischen Vereinen sind die in England und nach dem Vorbilde derselben die nordamerik. Vereine gegliedert in mehrere Klassen, ähnlich wie in der eben angeführten Kaiserlich Russischen Technischen Gesellschaft. Neben dem allbekannten Royal Institute of British Architects in London, [* 73] der Bezeichnung entgegen keine königl. Anstalt, zeichnet sich England durch die Institution of Civil Engineers in London, das Iron and Steel Institute und die British Association, eine wissenschaftliche Wanderversammlung, aus.
Das American Institute of Architects wurde 1857 in Neuyork [* 74] begründet, teils mit unmittelbaren Mitgliedern, teils mit Ortsvereinen, Chapters. Daneben giebt es aber noch mehrere selbständige Vereinigungen von Architekten, deren größte die Western Association of Architects in Chicago ist. Jedoch wird eine Zusammenfassung sämtlicher Vereine zu einem Verbande unter dem Namen des erstgenannten Instituts erstrebt mit dem Rechte der Einzelabstimmung für jedes Mitglied jedes Verbandsvereins. Die American Society of Civil Engineers in Neuyork bezweckt auf Wanderversammlungen den Austausch von Erfahrungen, die Besprechung wissenschaftlicher und technischer Fragen, die Pflege geselliger Beziehungen. Der Verein der Wagenbaumeister mit 227 Mitgliedern beschäftigt sich mit Verbesserungen und Vereinheitlichungen in dem Bau, der Unterhaltung und Benutzung der Eisenbahnwagen.
Eine reich entwickelte Fachpresse dient den Absichten der die teils ihnen nahe stehende Blätter unterstützen, teils selbst bedeutsame Zeitschriften herausgeben (s. Bauzeitungen).
Les (spr. lä boh), Stadt im Kanton [* 75] St. Remy, Arrondissement Arles des franz. Depart. Bouches-du-Rhône in der Provence, 22 km nordöstlich von Arles in reizender Lage am Fuße eines 311 m hohen Berges, hat (1891) 125, als Gemeinde 337 E., Steinbrüche und Eisengruben. - Baux, einst eine blühende Stadt von 4000 E., besaß ein großes prächtiges Schloß aus dem 11. Jahrh., das zu den schönsten der Provence gehörte, jetzt aber in Ruinen liegt. Die Kirche stammt aus dem 12. Jahrh. In der Umgegend eine 200 m tiefe Grotte und von einem Felsen eine herrliche Aussicht über die Crau, die Insel Camargue und das Meer. Die ehemaligen Seigneurs de Baux, Fürsten von Orange, sind die Stammväter des oran. Hauses.
(spr. boßiht), Beauxit oder Wocheinit, ein in rundlichen oolithischen Körnern oder als derbe erdige Masse vorkommendes schmutziggelbes oder braunes bolusähnliches Mineral, das hauptsächlich aus Eisenoxyd, Thonerde, etwas Kieselsäure, Kalk und viel Wasser, aber in sehr verschiedenen Verhältnissen besteht;
der Eisengehalt schwankt von 25 bis 60, der Thonerdegehalt von 20 bis 58 Proz. Es findet sich namentlich zu Baux bei Arles und hat hier eine vielseitige Verwendung;
man bereitet daraus sehr feuerfeste Schmelztiegel;
die eisenreichen Abarten werden als Eisenerze verschmolzen, auch dient es zur Darstellung von Aluminium und indirekt von Aluminiumbronze.
Ähnliche Massen kommen auf der griech. Insel Ägina und in der irischen Grafschaft Antrim vor.
die zum Zwecke genauer Ausführung nötige Darstellung der Gebäude. Als Darstellungsmethode eignet sich am besten die orthogonale Parallelprojektion, indem sie über Gestalt, Größe und Zusammensetzung des Ganzen den besten Aufschluß giebt. Außer dieser Projektion [* 76] kommt noch die perspektivische Projektion zur Anwendung, die ¶