mehr
Städten sind gewisse Handlungen jahrelang in sogenanntem Ausverkauf begriffen, wahrend sie immerfort ihre Artikel neu anfertigen lassen oder zukaufen.
Städten sind gewisse Handlungen jahrelang in sogenanntem Ausverkauf begriffen, wahrend sie immerfort ihre Artikel neu anfertigen lassen oder zukaufen.
f. Wirbelsäule.
des Getreides, das Keimen der Körner in den Ähren der in Gelege gebreiteten oder schon aufgemandelten Feldfrüchte bei anhaltendem Regenwetter. Warme Temperatur begünstigt diesen Vorgang, der nicht allein den Ertrag schmälert und den Ausdrusch erschwert, sondern auch infolge innerer Umbildungen ein Korn liefert, dessen Mehl [* 2] der Gesundheit schädlich sein kann. Es ist daher ratsam, ausgewachsenes Getreide [* 3] vor dein Vermahlen im Backofen oder in Riegen gründlich zu dörren, das Mehl nicht rein zu brauchen, sondern stets bis zur Hälfte mit gesundem Mehl zu vermischen, und bei der Gärung dem Teige etwas Kochsalz zuzusetzen.
das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates zum Zwecke der Wohnsitznahme in einem andern Lande. Von einer längere Zeit dauernden Reise unterscheidet sich die Auswanderung hauptsächlich dadurch, daß der Auswandernde in der Heimat weder Wohnsitz noch eigene Wirtschaft behält. Im jurist. Sinne wird die Auswanderung, sofern sie nicht nach Kolonien des Mutterlandes gerichtet ist, erst vollendet, wenn der Auswanderer seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert.
Dieser Verlust tritt aber nicht nur durch förmliche Entlassung aus dem Staatsverbande, sondern nach den verschiedenen Gesetzgebungen auch noch unter andern Bedingungen ein, z. B. sehr häufig durch einen über eine gewisse Zeitgrenze hinaus fortgesetzten ununterbrochenen Aufenthalt im Auslande. Für die Statistik ist es immer sehr schwer, Auswanderer und Reisende scharf voneinander zu trennen. Soweit es sich um die überseeische Auswanderung handelt, giebt die Zahl der durch Auswandererschiffe beförderten Personen eine gute Grundlage. Weitere Anhaltspunkte bieten dann die Entlassungsurkunden, die Auslandspässe und besondere Ermittelungen der Ortsbehörden. Zu letztern gehört auch die Feststellung der ungesetzlichen Auswanderung, die namentlich zum Zweck der Umgehung der Militärpflicht erfolgt. Gegenstück der Auswanderung ist die Einwanderung (s. d.).
Hinsichtlich der Art der Auswanderung hat man zu unter scheiden zwischen solcher, welche von einem ganzen Volke oder einem Teile desselben gemeinsam unternommen wird (Massenwanderung), und derjenigen einzelner Personen oder Familien (Einzelwanderung). Die Auswanderung geschieht entweder gewaltsam oder freiwillig, und dann namentlich aus politischen, religiösen oder wirtschaftlichen Gründen.
In den ältesten Zeiten erscheint die Massenauswanderung in der Gestalt von Eroberungszügen ganzer Völkerschaften, oder als staatliche Kolonisation, wie sie z.B. von den phöniz. und griech. Städten aus in ausgedehnter Weise unternommen wurde. Im Orient kam es öfter vor, daß überwundene Volksstämme von dem despotischen Sieger zwangsweise nach neuen Wohnsitzen versetzt wurden. Das bekannteste Beispiel dieser Art bietet das Geschick der Bewohner der Königreiche Israel und Juda dar.
Auch die große Völkerwanderung am Anfang des Mittelalters bestand teilweise aus einer Reihe von erzwungenen Auswanderung, indem eine Völkerwelle die andere von Osten nach Westen drängte; wenn sie auch ihren Ursprung in dem wirtschaftlichen Bedürfnis nach neuem Landbesitz gehabt haben wird. Im Beginne der neuern Zeit bezeichnet die Vertreibung der Mauren aus Spanien [* 4] eine Zwangsauswanderung im großen Maßstabe. Im 19. Jahrh. sind Beispiele dieser Art die Vertreibung des Indianerstammes der Seminolen aus Florida und desjenigen der Cherokees aus Georgia.
Auch die Verbrecherkolonien (wie z. B. früher Botanybai) kann man auf eine Art von Zwangsauswanderungen zurückführen. Mit der erzwungenen hängt sehr nahe diejenige Auswanderung zusammen, welche durch polit. oder religiöse Bedrückung oder Verfolgung oder überhaupt durch politische oder religiöse Gründe veranlaßt wird. Beispiele von Massenauswanderung aus polit. Gründen in neuerer Zeit liefern die Wanderungen (das Trekken) der südafrik. Boers, sowie die der Tscherkessen.
Auch die mit Auswanderung verbundene Option (Staatsangehörigkeitswahl) vieler Elsaß-Lothringer beruhte auf polit. Ursachen. Sehr häufig wurde seit der Reformation die Auswanderung durch religiöse Gründe herbeigeführt. Beispiele sind die Ansiedelung der engl. Independenten (s. d.) und Puritaner (s. d.) in den Neuengland-Staaten, oder. der franz. Protestanten infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes [* 5] (1685) und deren Aufnahme in Deutschland, [* 6] namentlich in Brandenburg, [* 7] die der von dem Erzbischof Firmian vertriebenen Salzburger Protestanten (1731-32); in der neuesten Zeit sind die Mennoniten wegen der Aufhebung ihrer Freiheit vom Militärdienst zahlreich aus Preußen [* 8] nach Rußland und von hier aus gleichem Grunde nach Amerika [* 9] ausgewandert.
Gegenwärtig sind die treibenden Gründe der Auswanderung weitaus überwiegend wirtschaftlicher Natur. Dementsprechend richtet sich im allgemeinen der Strom der Auswanderer aus den Ländern mit hochentwickelter alter Kultur nach den Gebieten mit reichen, aber noch unerschlossenen natürlichen Hilfsquellen. Hat sich auch in manchen Gegenden ein traditioneller, unternehmungslustiger Wandersinn ausgebildet, dem viele, in der Hoffnung ihr Glück zu machen, folgen, ohne in ihrer Heimat gerade von Not bedroht zu fein, so ist es doch hauptsächlich der oft durch verhältnismäßige Übervölkerung erzeugte Notstand, der größere Scharen, und zwar vorzugsweise die noch nicht ganz verarmten, energischern Elemente über das Meer treibt, übrigens wird in einem geburtenreichen Lande wie Deutschland der Überschuß der Geburten über die Sterbefälle in absehbarer Zeit auch nicht annähernd durch Auswanderung ausgeglichen, und keineswegs ist das Anwachsen der Auswanderung lediglich durch die Stärke [* 10] der natürlichen Volksvermehrung bedingt.
Auch zur Dichtigkeit der Bevölkerung [* 11] steht die in keinem unmittelbaren Verhältnis. Eher verhält sich, in Deutschland wenigstens, die Größe der Auswanderung umgekehrt wie die Volksdichtigkeit der einzelnen Landesteile. So haben z. B. in Preußen die weniger dicht bevölkerten Provinzen Westpreußen, [* 12] Pommern [* 13] und Posen [* 14] eine außerordentlich starke Auswanderung, während viele der dichter bevölkerten Gegenden, namentlich die Rheinprovinz, [* 15] nur wenige Auswanderer stellen. Eine im Gegensatz zu Westpreußen besonders auffallende Ausnahme macht die Provinz Ostpreußen, die bei einer nur geringen Volksdichtigkeit sich verhältnismäßig j sehr wenig an der Auswanderung beteiligt. Daß die ländliche und agrarische Bevölkerung Preußens [* 16] in stärkerm Maße auszuwandern pflegt als die städtische und industrielle, hat nicht zum geringsten darin seinen Grund, daß der Erwerb eigenen Landes, besonders dort, wo der Großgrundbesitz überwiegt, der ¶
bäuerlichen Bevölkerung erschwer, teilweise unmöglich gemacht ist, während andererseits die rasch emporgeblühte Industrie im Laufe der letzten Jahrzehnte immer zahlreichern Händen Beschäftigung gegeben und die Seßhaftigkeit der Bevölkerung der betreffenden Gegend gesteigert hat. Während vor 1855 die beiden westl. Provinzen fast immer eine bedeutend größere Zahl von Auswanderern lieferten als die sechs östl. Provinzen zusammengenommen, hat seitdem die Zahl der letztern die der erstern mehr und mehr überholt.
Was die übrigen größern deutschen Staaten anbetrifft, so zeigt sich in Sachsen [* 18] wieder die Fähigkeit einer hochentwickelten Industrie, trotz einer außerordentlich dichten Bevölkerung die Auswanderung verhältnismäßig gering zu erhalten. Andererseits aber lehrt das Beispiel Bayerns, daß ein mehr Ackerbau treibendes Land bei günstigen bäuerlichen Besitzverhältnissen wohl im stande ist, seine Bevölkerung einigermaßen zusammenzuhalten. Die starke von Württemberg [* 19] und Baden [* 20] dürfte mehr auf Überlieferung und Unternehmungslust als auf schwere, drückende Notstände zurückzuführen sein. Das merkwürdigste Beispiel einer durch wirtschaftliche Not unterhaltenen Massenauswanderung bietet jedenfalls Irland dar, dessen Bevölkerung von (1841) 8175124 Seelen teils durch große Sterblichkeit, hauptsächlich aber durch Auswanderung bis auf (1891) 4704750 zurückgegangen ist.
Die starke Beteiligung der ländlichen Bevölkerung, nicht nur der kleinen Besitzer, sondern auch der an rauhe Arbeit gewöhnten Tagelöhner und Dienstboten sowie der ländlichen Handwerker an der Auswanderung ist durchaus natürlich. Leute dieser Klassen vermögen nicht nur zu der wirtschaftlichen Eroberung der für den Ackerbau geeigneten Länder das meiste beizutragen, sondern haben von Haus aus außerdem auch das eifrige Streben nach Grundbesitz, das sie in der Heimat gar nicht oder nur in geringem Maße befriedigen können, während jenseit des Meers das Land noch ganz oder fast unentgeltlich zu haben ist (in den Vereinigten Staaten [* 21] von Amerika z. B. auf Grund des Heimstättengesetzes), die gewöhnliche Arbeit dagegen gut bezahlt wird und daher auch dem Mittellosen die Möglichkeit geboten ist, das nötige kleine Kapital für einen eigenen Betrieb zusammenzubringen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Auswanderung ist keineswegs allein nach dem Privatwirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen, den die Auswanderer in der Regel aus dem Verlassen ihrer alten Heimat und dem Aufsuchen neuer Wohnsitze zu ziehen vermögen. Als einen sehr wesentlichen Umstand hat man daneben die Folgen ins Auge [* 22] zu fassen, die sich für die zurückbleibende Bevölkerung, den Heimatstaat, ergeben. Da ist nun kaum darauf zu rechnen, daß die Mißstände einer etwaigen verhältnismäßigen Übervölkerung durch Verminderung der Volkszahl mittels Auswanderung beseitigt werden könnten. In einem dünn bevölkerten, auf Landwirtschaft angewiesenen Gebiete wird die Verminderung der Arbeitskräfte möglicherweise sehr nachteilig wirken, indem die Lage der größern und mittlern Landwirte erschwert wird, während von den kleinern viele in das ländliche Proletariat versinken.
Auch in anderer Beziehung ist eine starke Auswanderung für das Mutterland eine nichts weniger als erfreuliche Erscheinung. Die Auswanderer gehören vorzugsweise zu den energischern und kräftigern Bestandteilen der wirtschaftlich bedrängten Bevölkerung, während die schwächlichen und verkommenen Elemente zurückbleiben. Die Auswanderer sind meist nicht ganz mittellos, es sind in der Regel solche, die den Untergang herannahen sahen, aber vor dem vollen Ausbruche desselben sich zur Auswanderung aufgerafft haben, oder solche, die durch längeres Sparen (z. B. als Dienstboten) ein kleines Kapital zusammengebracht haben. So ist es zweifellos, daß durch die Auswanderung dem Lande zahlreiche Arbeits- und Kapitalkräfte entzogen werden.
Vielfach hat man nun versucht, den wirtschaftlichen Wert dieser Arbeitskräfte nach dem in demselben angelegten Erziehungskapital zu schätzen, und ist dabei oft zu ganz außerordentlich hohen Summen gelangt. Man betrachtet dabei jenes Kapital, soweit es noch nicht durch die Arbeitsleistungen der betreffenden Personen abgetragen ist, als für das Mutterland verloren. Ebenso hat man die Geldsummen veranschlagt, die die Auswanderer mit sich führen, und diese Ausfuhr als eine arge Schädigung des nationalen Wohlstandes beklagt.
Derartige Schätzungsmethoden gehen jedoch meistens von mehr oder minder unzutreffenden Voraussetzungen aus. Will man die menschliche Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut in Geldwert veranschlagen, so sind hierbei nicht die aufgewendeten Erziehungskosten zu Grunde zu legen, sondern die thatsächlichen Leistungen dieser Arbeitskraft, ihre Verwendbarkeit bei der wirtschaftlichen Erzeugung. Hat das Inland für die Arbeitskraft keine Beschäftigung, so ist auch ihr wirtschaftlicher Wert gleich Null und der Versuch des Arbeiters, im Auslande eine angemessene Verwertung seiner Kräfte zu suchen, keineswegs zu beklagen.
Übrigens werden jene Erziehungskosten im allgemeinen überhaupt nicht aus dem Volksvermögen, sondern aus dem Volkseinkommen bestritten, und man ist nicht zu der Annahme berechtigt, daß dieselben andernfalls erspart worden wären; sie würden vielfach im Interesse einer bessern Lebenshaltung verwandt worden sein. Was endlich die bar ausgeführten Geldsummen anlangt, so ist zu beachten, daß wenn die betreffenden Personen nicht ausgewandert wären, sondern ihr kleines Vermögen wegen mangelnder Erwerbsgelegenheit unfruchtbar im Lande verzehrt hätten, der Verlust an Nationalvermögen ebenso groß gewesen wäre.
Dasselbe gilt für den Fall, daß sie zwar selbst Verwendung für ihre Arbeitskraft gefunden, aber durch ihren Wettbewerb andere zu unfruchtbarer Verzehrung oder gar zur Beanspruchung von Armenunterstützung genötigt hätten. Daß in diesen letztern Fällen «das Geld im Lande geblieben wäre» ist volkswirtschaftlich von keinem Belange. Die Auswanderung ist nach alledem zwar häufig ein Zeichen ungesunder wirtschaftlicher Verhältnisse im Mutterlande, jedoch weder als ein Heilmittel für dieselben, noch auch andererseits an sich für so bedenklich anzusehen, wie sie auf Grund statist. Berechnung vielfach hingestellt zu werden pflegt.
Die Aufgaben des Staates gegenüber der Auswanderung bilden gegenwärtig den weitaus wichtigsten Teil seiner Bevölkerungspolitik überhaupt. Auch wenn die Nachteile der Auswanderung größer wären als sie sind, wäre der auf den Grundsätzen der bürgerlichen Freiheit stehende Staat nicht berechtigt, die Auswanderung seiner Angehörigen zu verbieten oder wesentlich zu beschränken (Princip der Auswanderungsfreiheit). Die frühern Beschränkungen dieser Art hingen entweder (wie das Detraktrecht, die Nachsteuer) mit der Hörigkeit zusammen, oder waren Ausflüsse der Willtür des absoluten Polizeistaates. In der neuern Zeit ist der Grundsatz der Freiheit der in den ¶
Kulturstaaten zur allgemeinen Anerkennung gelangt. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom über die Reichs-(Bundes-) und Staatsangehörigkeit darf die Entlassung aus dem Staatsverbande zur in Friedenszeiten nicht verweigert werden, sofern nicht die Bestimmungen des §.15 zur Anwendung kommen, nach denen Angehörigen der aktiven Armee und zum aktiven Dienst eingezogenen Reservisten und Landwehrmännern vor der Auflösung diesem Verhältnisses die Entlassung zu versagen ist, ebenso denjenigen, welche in dem Alter von 17 bis vollen 25 Jahren stehen, sofern sie nicht ein Zeugnis darüber beibringen, daß sie die Entlassung nicht bloß in der Absicht nachsuchen, sich dem Militärdienst zu entziehen.
Die Militärpflichtigen, die unbefugterweise auswandern, werden durch das Reichs-Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe von 150 bis 3000 M. oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr bedroht, während beurlaubte Reservisten und Landwehrmänner bei unerlaubter Auswanderung zu einer Geldstrafe bis zu 150 M. oder zu Haft verurteilt werden. Militärpflichtige, die ohne Erlaubnis ausgewandert, aber in den Vereinigten Staaten naturalisiert sind und sich 5 Jahre ununterbrochen dort aufgehalten haben, sind nach dem deutsch-amerik.
Vertrage vom (Baneroft-Vertrag) straffrei. Jedoch verliert ein naturalisierter Deutsch-Amerikaner durch mehr als zweijährigen Aufenthalt in Deutschland wieder sein amerik. Bürgerrecht. Wer von allen militär. Verpflichtungen frei ist, kann ohne Paß [* 24] oder Entlassungsurkunde außer Landes gehen; seine Staatsangehörigkeit verliert er durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande, falls er sich nicht bei einem Konsulat hat einschreiben lassen. Die Mehrzahl der Auswanderer verläßt die Heimat ohne Entlassungsurkunde.
Die Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten sind noch besondern gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, jedoch vorwiegend zu Gunsten der Auswanderer, nicht mehr, um die Auswanderung zu beschränken. Nach der Gewerbeordnung bleibt dieser Gegenstand den Landesgesetzen vorbehalten, und in Preußen ist daher in betreff der Zulassung dieser Thätigkeit noch das Gesetz vom maßgebend. Jedoch bedroht das Reichs-Strafgesetz allgemein diejenigen mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei Jahren, die ein Geschäft daraus machen, Deutsche [* 25] unter Vorspiegelung falscher Thatsachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben oder durch andere auf Täuschung beruhende Mittel zur Auswanderung zu verleiten.
Die beteiligten Bundesstaaten haben auch in betreff der Einrichtung der Auswandererschiffe, der Herbergen in den Häfen u. s. w. eingehende polizeiliche Vorschriften zum Schutze der Auswanderer erlassen. Seit 1869 ist außerdem ein Bundes-, jetzt Reichskommissar mit der Beaufsichtigung des Auswanderungswesens in den deutschen Seeplätzen beauftragt. Neuerdings ist es im Werk, das ganze Auswanderungswesen reichsgesetzlich zu regeln; ein Gesetzentwurf ging wiederholt dem Reichstag zu, kam aber nicht zur Erledigung.
Wenn aber der Staat nur indirekt, durch Beseitigung gewisser Ursachen, der Auswanderung entgegenzuwirken vermag, so erhebt sich die Frage, ob dieselbe denn nicht wenigstens so geleitet werden könnte, daß die Abziehenden in einem nähern Zusammenhange mit ihrem Vaterlande bleiben, und daß ihr Gedeihen auch eine günstige Rückwirkung auf das letztere ausübt. Neun Zehntel der deutschen Auswanderer wenden sich nach den Vereinigten Staaten, und hier geht schon das zweite Geschlecht nahezu, das dritte ganz im fremden Volke auf. In dieser Beziehung hängt demnach die Auswanderungsfrage mit der Kolonisation (s. Kolonien) zusammen.
Die Statistik der Auswanderung läßt sich für kein Land mit genügender Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aufstellen; doch reichen die vorliegenden Angaben aus, um die Bedeutung der Auswanderung zu zeigen.
Aus Deutschland wanderten nach überseeischen Ländern von 1851 bis 1890 mindestens 3100000 Personen, seit dem Anfang der zwanziger Jahre etwa 4700000 Personen aus, hauptsächlich über Bremen [* 26] und Hamburg. [* 27] Dazu kommen noch sonstige deutsche, sowie belg. (Antwerpen), [* 28] Holland, und franz. Häfen. Die Zahl der von der deutschen Statistik ermittelten deutschen überseeischen Auswanderer betrug:
Im Jahre | Überhaupt | Darunter über | Es wurden befördert insbes. | |
---|---|---|---|---|
Bremen | Hamburg | nach den Ver. St. v. Amerika | ||
1871 | 76224 | 45658 | 30254 | 73816 |
1872 | 128152 | 66919 | 57615 | 122282 |
1873 | 110438 | 48608 | 51432 | 103441 |
1874 | 47671 | 17907 | 24093 | 45051 |
1875 | 32329 | 12613 | 15826 | 29390 |
1876 | 29644 | 10972 | 12706 | 24043 |
1877 | 22898 | 9328 | 10725 | 19174 |
1878 | 25627 | 11329 | 11827 | 21783 |
1879 | 35888 | 15828 | 13165 | 33369 |
1880 | 117097 | 51627 | 42787 | 114022 |
1881 | 220902 | 98510 | 84425 | 216544 |
1882 | 203585 | 96116 | 71164 | 199089 |
1883 | 173616 | 87739 | 55666 | 167391 |
1884 | 149065 | 75776 | 49985 | 144818 |
1885 | 110119 | 52328 | 35335 | 105105 |
1886 | 83225 | 40224 | 25714 | 78941 |
1887 | 104787 | 55290 | 22648 | 101051 |
1888 | 103951 | 52974 | 25402 | 99800 |
1889 | 96070 | 48972 | 22963 | 90235 |
1890 | 97103 | 48080 | 24907 | 90290 |
1871/90: | 1968391 | 946798 | 688639 | 1879635 |
1891: | 120089 | 59673 | 31581 | 108611 |
1892 | 112271 | 59897 | 28072 | 107803 |
1893 | 90000 | 39852 | 30510 | 75102 |
In dem Zeitraum 1871-90 wanderten somit 95,5 Proz. allein nach den Vereinigten Staaten von Amerika aus, 39961 oder 2 Proz. gingen nach Brasilien, [* 29] 24229 oder 1,2 Proz. nach andern Teilen von Amerika, 17811 oder 0,9 Proz. nach Australien, [* 30] 4930 oder 0,3 Proz. nach Afrika [* 31] und 1513 oder 0,1 Proz. nach Asien. [* 32] Daß die einzelnen Teile des Reichs in ungleichem Maße betroffen werden, wurde bereits hervorgehoben. Die im J. 1893 ausgewanderten Deutschen verteilten sich in der Weise auf die nachbezeichneten Altersklassen, daß von je 1000 entfielen auf die
Im Alter von | Männl. | Weibl. | Sämtl. | Gesamt- |
---|---|---|---|---|
Jahren | Auswanderer | bevölkerung | ||
unter 14 | 198 | 228 | 211 | 330 |
14-21 | 199 | 244 | 218 | 137 |
21-30 | 316 | 266 | 295 | 144 |
31-50 | 235 | 194 | 216 | 231 |
50 und mehr | 52 | 68 | 60 | 158 |
¶
Hieraus ist zu entnehmen, daß vornehmlich die in den besten Lebensjahren stehende Bevölkerung an der Auswanderung teilnimmt, und zwar die männliche mehr als die weibliche; so waren unter den Auswanderern des J. 1893 56,3 Proz., unter der Gesamtbevölkerung dagegen nur 49 Proz. männlichen Geschlechts. Ein sicheres Urteil über die Frage nach den Berufsverhältnissen der Auswanderer lassen die bisherigen statist. Ermittelungen nicht zu. Im Frühjahr pflegt die am stärksten, im Winter am schwächsten zu sein. Die vorstehenden Angaben beziehen sich nur auf die überseeische Auswanderung; diejenige über die Landesgrenzen, namentlich nach Rußland, ist unberücksichtigt geblieben, sie dürfte jedoch von der gesamten Einwanderung nach Deutschland, die ebenso wie jene Auswanderung nur geringfügig ist, ungefähr ausgeglichen werden, so daß die mitgeteilten Zahlen ein im wesentlichen zutreffendes Bild von dem Menschenverlust durch Auswanderung liefern.
Die Auswanderung aus Großbritannien [* 34] und Irland nach außereurop. Ländern war bis zum J. 1815 außerordentlich geringfügig. Seitdem ist sie, von einigen Schwankungen abgesehen, andauernd gestiegen und erreichte in den vierziger und fünfziger Jahren eine bedeutende Höhe.
Die Zahl der auswandernden Personen betrug:
In den Jahren | überhaupt | Darunter nach | ||
---|---|---|---|---|
Den Ver. St. | Brit. Nordamerika | Australien | ||
1853/60 | 1312683 | 805590 | 123408 | 365307 |
1861/70 | 1571829 | 1132620 | 130310 | 267358 |
1871/80 | 1678919 | 1087372 | 177976 | 303367 |
1881 | 243002 | 176104 | 23912 | 22682 |
1882 | 279366 | 181903 | 40441 | 37289 |
1883 | 320118 | 191573 | 44185 | 71264 |
1884 | 242179 | 155280 | 31134 | 44255 |
1885 | 207644 | 137687 | 19838 | 39395 |
1886 | 232900 | 152710 | 24745 | 43076 |
1887 | 281487 | 201526 | 32025 | 34183 |
1888 | 279928 | 195986 | 34853 | 31127 |
1889 | 253795 | 168771 | 28269 | 28294 |
1890 | 315980 | 233522 | 31897 | 21570 |
1891 | 334543 | 252016 | 33752 | 19957 |
1892 | 321397 | 235221 | 41866 | 16183 |
1893 | 307750 | 213247 | 50371 | 11470 |
1815/93: | 13761378 | 9251025 | 2145133 | 1732868 |
Der ausgedehnte Kolonialbesitz [* 35] der Briten bewirkt, daß ihre Auswanderung weniger einseitig ist als die anderer Völker; dennoch wenden sich etwa zwei Drittel aller Auswanderer nach den Vereinigten Staaten. Unter der Gesamtzahl der in den J. 1853-92 nach den Vereinigten Staaten von Amerika gegangenen britischen und irischen Auswanderer von 5015981 waren 2191991 Engländer, 409741 Schotten und 2444249 Irländer. Dem Verluste Großbritanniens durch Auswanderung steht überdies ein nicht geringer Gewinn durch Einwanderung gegenüber, der das Endergebnis erheblich günstiger für das Land erscheinen läßt. 1892 z. B. wanderten insgesamt 97789. Briten aus überseeischen Ländern nach dem Vereinigten Königreich ein und 210042 Briten nach jenen aus, so daß sich ein Wanderungsverlust von nur 112262 Personen ergab.
Bedeutend ist auch die Auswanderung aus Italien, [* 36] namentlich wenn man die von der ital. Statistik unterschiedene «zeitweilige» Auswanderung hinzurechnet. Zu letzterer werden diejenigen Auswanderer gerechnet, welche bei der Entnahme eines Passes erklären, daß sie vor Ablauf [* 37] eines Jahres zurückzukehren gedenken. Es gehören hierher namentlich die Arbeiter, die nach andern europ. Ländern wandern, um bei Eisenbahnbauten, Straßenanlagen u. s. w. Beschäftigung zu finden. Es wanderten aus (im Durchschnitt der Jahre und jährlich):
Jahre | Dauernd | Zeitweilig | überhaupt |
---|---|---|---|
1876-80 | 27627 | 81169 | 108796 |
1881-85 | 62170 | 91971 | 154141 |
1886 | 85355 | 82474 | 167829 |
1887 | 127748 | 87917 | 215665 |
1888 | 195993 | 94743 | 290730 |
1889 | 113093 | 105319 | 218412 |
1890 | 104733 | 112511 | 217244 |
1891 | 175520 | 118111 | 293631 |
1892 | 107369 | 116298 | 223667 |
1893 | 124312 | 122439 | 240751 |
Die Zahlen für die dauernde und die zeitweilige Auswanderung fallen ziemlich genau zusammen mit der Unterscheidung der Auswanderung nach außereurop. und europ. Ländern. Die Vereinigten Staaten üben auf die Italiener nur geringe Anziehungskraft aus, der Hauptstrom der italienischen überseeischen Auswanderung fließt nach Südamerika. [* 38] Von sämtlichen 293631 Auswanderern des J. 1891 kamen auf Europa [* 39] 103885 oder 35 Proz., auf Amerika 186472 oder 63 Proz., darunter auf Brasilien 111346 oder 38 Proz., auf die La Plata-Staaten 27542 oder 9 Proz. und auf die Vereinigten Staaten nebst Canada 44522 oder 15 Proz. Die Auswanderung nach den La Plata-Staaten ist neuerdings stark zurückgegangen (1891: 27542), wahrscheinlich vorübergehend, wie sich auch die Auswanderung nach Brasilien während der dortigen polit. Unruhen (1889/90) auf etwa 16000 Personen verminderte, um 1891 wieder auf 108414 zu steigen.
Auch die Skandinavische [* 40] Halbinsel stellt einen verhältnismäßig großen Teil von Auswanderern fast ausschließlich für Nordamerika. [* 41] Die durchschnittliche jährliche Ziffer der schwedischen Auswanderung betrug 1856-60 nur 831, 1861-65 schon 3963, 1866-70: 20526, 1871-75: 12893, 1870-80: 17160, 1881-85: 34966, 1886-90: 40314 und 1891: 42776. Von diesen letztern wandten sich 36134 Personen nach den Vereinigten Staaten. Für Norwegen [* 42] betrug die jährliche Durchschnittszahl 1836-45: 620,1846-55: 3227, 1856-65: 4500, 1866-70: 15593, 1871-75: 10166, 1876-80: 9156, 1881-85: 22454, 1886-90: 16197, 1891: 13341 und 1892: 17049, fast durchweg nach den Vereinigten Staaten.
Die gleiche Richtung wie die skandinavische Auswanderung schlägt diejenige Dänemarks ein: sie betrug durchschnittlich jährlich 1876-80: 5045, 1881-85: 11145, 1880-90: 9892, 1891: 10382 und 1892: 10422 Personen.
Über die der Schweiz [* 43] liegen erst seit 1882 zuverlässige Angaben vor. 1881-85 wanderten durchschnittlich jährlich 10718,1886-90: 7678 und 1891: 7516 Personen aus, hauptsächlich nach den Vereinigten Staaten (1891: 6920). Im J. 1892 zählte man 7835 Auswanderer, darunter 7342 nach Nordamerika.
Aus den Niederlanden wanderten nach den Kolonien 1881-85 durchschnittlich jährlich 3174, 1886: 3348, nach dem Auslande 12150 und 12127. ¶
Es wanderten ein 1681-85 durchschnittlich 14268, 1886: 13862. Von jenen 12127 Personen wandten sich 2024 nach überseeischen Ländern, und zwar fast ausschließlich nach den Vereinigten Staaten. Die überseeische Auswanderung betrug 1886-90 durchschnittlich 4862, 1891: 4705 und 1892: 6290.
In Belgien [* 45] betrug durchschnittlich jährlich:
In den Jahren | Auswanderung | Einwanderung |
---|---|---|
1841-50 | 5052 | 3718 |
1851-60 | 8861 | 6021 |
1861-70 | 10194 | 11090 |
1871-80 | 7427 | 9066 |
1881-85 | 14903 | 17633 |
1886-90 | 20493 | 20782 |
1891 | 18994 | 20741 |
1892 | 22532 | 21774 |
Der Auswanderungsverlust wurde also durch die Einwanderung bis 1892 mehr als gedeckt.
Die meisten Auswanderer gehen nach europ. Staaten, besonders Frankreich (1888: 10435). Die überseeische Auswanderung ist hauptsächlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet (1888: 4001).
Eine merkwürdig geringe Beteiligung an der überseeischen Auswanderung weist Frankreich auf. Ihre Zahl wird angegeben für 1861-65 auf 6106,1866-70 auf 6141, 1871-75 auf 8325, 1876-80 auf 2974, 1881-85 auf 5098, 1886-90 auf 18667 durchschnittlich jährlich, für 1891 auf 6217 und 1892 auf 5528. Von 1886 bis 1890 stieg die Auswanderung nach Argentinien sehr stark; infolgedessen wies die Gesamtauswanderung 1889 die höchste bisher erreichte Ziffer von 30953 auf. Im ganzen wird die französische Auswanderung durch die Einwanderung bei weitem ersetzt.
Österreich-Ungarn [* 46] ist an der überseeischen Auswanderung gleichfalls nur schwach beteiligt. Es wanderten aus über deutsche Häfen durchschnittlich jährlich:
In den Jahren | Österreich | Ungarn |
---|---|---|
1871-75 | 8788 | 769 |
1876-80 | 9196 | 2521 |
1881-85 | 19427 | 13832 |
1886-90 | 22494 | 22156 |
1891 | 33777 | 21419 |
1892 | 31359 | 20313 |
Fast sämtliche Auswanderer gehen nach den Vereinigten Staaten von Amerika (1892: 50403).
Aus Spanien wanderten aus 1882: 71806, 1883: 59261, 1884: 42843 und 1885: 40316, zusammen 214226 Personen. Von diesen wandten sich 120100 nach dem Auslande, insbesondere nach Afrika, nicht wenige auch nach Argentinien, während die übrigen 94126 die Kolonien, und zwar namentlich Cuba aufsuchten. Für 1889 sind 125807 Auswanderer gezählt worden, von denen 74125 nach Südamerika, 23178 nach Mittelamerika und 22142 nach Afrika gingen. Für 1892 wird die Auswanderung auf 66406 beziffert. Doch sind diese und die ältern Daten unsicher. Die spanische Auswanderung wird durch Fremdenzufluß (1892: 58148) beinahe ersetzt.
Auch die Angaben über die Auswanderung aus Portugal sind wenig zuverlässig. Auf Grund der Auslandspässe wurde ermittelt, daß die Zahl der Auswanderer durchschnittlich jährlich betrug 1872-75: 15137, 1876-80: 11565, 1881-85: 16936, 1886-90: 21007. Die Auswanderer geben vorwiegend nach Brasilien.
In Rußland überwog bisher die Einwanderung die Auswanderung. So belief sich der Überschuß der über die Grenze mit Pässen ins Ausland gegangenen Russen gegenüber der Zahl der zurückgekehrten in den J. 1856-88 auf 1146052, während gleichzeitig die Zahl der mit Pässen in das Land gekommenen Fremden die der hinausgegangenen um 2304717 überstieg. Der Überschuß der Eingänge kommt zum größten Teil auf Deutsche, in zweiter Linie auf Österreicher. Neuerdings ist insofern eine Änderung in diesen Verhältnissen eingetreten, als die Auswanderung, namentlich der Juden, sehr stark zugenommen hat. Die Zahl der über deutsche Häfen aus dem europ. Rußland Ausgewanderten betrug:
Im Jahre | Im ganzen | Darunter nach den Verein. Staaten |
---|---|---|
1885 | 18763 | 18568 |
l886 | 33783 | 32202 |
1887 | 29554 | 28418 |
1888 | 39307 | 38120 |
1889 | 36629 | 34777 |
1890 | 85548 | 55148 |
1891 | 109515 | 93848 |
1892 | 74681 | 70343 |
Der jüngste Rückgang ist den durch das Auftreten der Cholera veranlaßten Absperrungsmaßregeln zuzuschreiben. Ausnahmsweise wandte sich 1890 eine große Schar von Auswanderern (29226) Brasilien zu.
Die Stärke der Auswanderung aus den einzelnen europ. Kulturländern ist sonnt außerordentlich verschieden. In dem Zeitraum 1881-85, wo die Auswanderung fast überall verhältnismäßig stark war, entfielen z. B. auf 1000 E. des betreffenden Staates Auswanderer nach überseeischen Ländern in Irland 15,4, Norwegen 12,4, Schweden 7,7, Schottland 7,2, England 5,9, Dänemark [* 47] 5,6, den Niederlanden 3,8, der Schweiz 3,7, dem Deutschen Reich 3,6, Italien 2,2, Frankreich 0,1. Die Größe des Unterschiedes zwischen Aus- und Einwanderung ist nun aber ein für die Beurteilung der Bevölkerungszustände eines Landes sehr wesentlicher Umstand. Sie kann jedoch nicht durch die Statistik der Wanderungen, sondern allein durch diejenige des Standes und der natürlichen Bewegung der Bevölkerung (s. d.) zutreffend ermittelt werden.
Auch in Bezug auf das Ziel der Auswanderung zeigen die einzelnen Staaten gewisse Eigentümlichkeiten. Aus den german. und slaw. Staaten sowie aus Belgien und Ungarn [* 48] wendet sich der Auswandererstrom entweder ausschließlich oder doch zum größten Teil nach den Vereinigten Staaten von Amerika; nur für Großbritannien kommen daneben auch dessen Kolonien wesentlich in Betracht. Die roman. Völker bevorzugen dem gegenüber die südamerik. Staaten, Westindien [* 49] und Nordafrika. Für die Vereinigten Staaten von Amerika, dem Hauptziel der Auswanderung überhaupt, liefert die dortige amtliche Statistik folgende Zahlen über die gesamte Einwanderung im Laufe der 71 Jahre von 1821 bis 1892:
Herkunftsländer | Auswanderer |
---|---|
Großbritannien u. Irland | 6556909 |
Deutschland | 4798259 |
Schweden u. Norwegen | 1061460 |
Österreich Ungarn | 604863 |
Italien | 540417 |
Europ. Rußland | 531527 |
Frankreich | 382739 |
Schweiz | 188602 |
Dänemark | 167170 |
Niederlande | 115193 |
Belgien | 52797 |
Spanien u. Portugal | 49584 |
Übriges Europa | 17179 |
Europa: | 15066699 |
Amerika | 1226331 |
Asien | 315134 |
Afrika | 1457 |
Australien | 28651 |
Unbekannt | 199611 |
Überhaupt: | 16837883 |
¶
Im Laufe des 19. Jahrh, hat sich die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten allmählich aus kleinen Anfängen zu der riesigen Höhe der Gegenwart entwickelt. Die Zahl der dort von 1789 bis 1820 angekommenen «fremden Passagiere» wird im ganzen nur auf 250000 geschätzt; 1821-30 betrug die Zahl der fremden Ankömmlinge 113439, 1831-40: 599125,1841-50: 1713251, 1851-60:2598214, 1861-70: 2466752, 1871-80: 2944695, 1881-90: 5189004, 1891: 560319, 1892: 623084. Die Zahl der europ. Einwanderer betrug 1888: 515541, 1889: 422005, 1890: 483423, 1891: 581096, 1892: 607690.
Die 315134 Personen, die in dem Zeitraum von 1821 bis 1892 aus Asien in die Vereinigten Staaten von Amerika einwanderten, sind fast ausschließlich Chinesen. Früher schon in ziemlich großer Zahl im Ostindischen Archipel zu finden, haben sie sich in neuerer Zeit immer mehr über Australien und die Vereinigten Staaten, besonders Kalifornien verbreitet. Übrigens suchen die Chinesen sobald als möglich mit einem ersparten Kapital in ihr Vaterland zurückzukehren. 1882 erreichte die Einwanderung der Chinesen in die Vereinigten Staaten mit etwa 35000 Personen ihren Höhepunkt. In demselben Jahre wurde sie auf die Dauer von 10 Jahren gesetzlich untersagt. (S. Chinesenfrage.)
Die aus andern Teilen des amerik. Festlandes in die Vereinigten Staaten einwandernden Personen stammen hauptsächlich aus Canada (1821-92: 1047080). Daneben kommen nur noch Westindien und Mexiko [* 51] in Betracht.
Litteratur. Deutsche und Kolonisation, hg. von Wappäus (Lpz. 1846);
Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und Auswanderung (ebd. 1848; 3. Aufl. 1885 mit der Abhandlung von R. Jannasch, «Deutsche und deutsche Ackerbaukolonisation»);
Fröbel, Die deutsche und ihre nationale und kulturhistor.
Bedeutung (ebd. 1858): Avé-Lallemant, Reise durch Südbrasilien i. J.1858(2 Bde., ebd. 1859);
ders., Reise durch Nordbrasilien i. J. 1859 (2 Bde., ebd. 1860);
Sturz, Die Krisis der deutschen und ihre Benutzung für jetzt und immer (Berl. 1862);
W. Schultz, Studien über agrarische und physikal. Verhältnisse in Südbrasilien im Hinblick auf die Kolonisation und die freie Einwanderung (Lpz. 1865);
ders., Natur- und Kulturstudien über Südamerika und seine Bewohner, mit besonderer Berücksichtigung der Kolonisationsfrage (Dresd. 1868);
Fr. Kapp, Geschichte der deutschen Einwanderung in Amerika, Bd. 1 (Lpz. 1868): ders., über Auswanderung (Berl. 1871);
Lammers, Die deutsche Auswanderung unter Bundesschutz (ebd. 1869);
Bödiker, Die und die Einwanderung des preuß. Staates (in der «Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus», ebd. 1873);
ders., Die preuß. und Einwanderung seit dem J. 1844 (Düsseld. 1879);
Ratzel, Die chinesische Auswanderung (Bresl 1876);
Fabri, Bedarf Deutschland der Kolonien? (Gotha [* 52] 1879);
E. von Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirtschaftsgebiets und die Grundlegung zu überseeischen deutschen Staaten (Lpz. 1879);
Hübbe-Schleiden, Überseeische Politik (2 Tle., Hamb. 1881-83);
F. Latzina, Die Argentinische Republik [* 53] als Ziel der europ. Auswanderung (Buenos-Aires 1883);
Schippel, Das moderne Elend und die moderne Übervölkerung (Lpz. 1883);
Herzog, Was fließt den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Einwanderung zu, und was verliert Deutschland durch überseeische A.? (im «Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich» hg. von Schmoller, 9. Jahrg., Lpz. 1885);
Becker, Unsere Verluste durch Wanderung (ebd., 11. Jahrg., 1887);
von Philippovich, Artikel Auswanderung im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 (Jena [* 54] 1890);
Bokemeyer, Das Auswanderungswesen in der Schweiz, in Belgien, England und Deutschland nach offiziellem Schriftenmaterial (Berl. 1892);
E. von Philippovich, und Auswanderungspolitik in Deutschland.
Berichte, im Auftrage des Vereins für Socialpolitik herausgegeben (Bd. 52 der Schriften des Vereins, Lpz. 1892);
Heyder, Beiträge zur Frage der und Kolonisation (Langensalza [* 55] 1894);
Legoyt, L'Èmigration européenne, son importance, ses causes, ses effects (Par. 1861);
J. Duval, Histoire de l'èmigration européenne, asiatique et africaine au XIXe siècle (ebd. 1862);
Leroy-Beaulieu, De la colonisation chez les peuples modernes (ebd. 1874; 3. Aufl. 1886);
Scalabrini, L'emigrazione italiana in America (Piacenza 1888);
R. M. Smith, The influence of immigration on the United States of America (im «Bulletin de L'Institut international de statistique», Bd. 3, Jahrg. 1888). -
Reiches Material zur Statistik der Auswanderung liefern die amtlichen Veröffentlichungen.
Vgl. u. a: Statistik des Deutschen Reichs, Monats- und Vierteljahrshefte (Berl. 1894 und früher);
Statistica della emigrazione italiana (Rom [* 56] 1894 und früher).
Auswanderungsunternehmer, s. Auswanderung ^[= das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates zum Zwecke der Wohnsitznahme in ...] (S. 184a).
Angelegenheiten. Die A.A. sind Gegenstand derjenigen staatlichen Thätigkeit, welche die Rechte und Interessen eines Staates andern Staaten gegenüber oder die Rechte und Internen seiner Unterthanen im Auslande zu wahren hat. Die oberste Leitung derselben steht dem Ministerium für die Auswärtige, im Deutschen Reiche Auswärtiges Amt (s. d.) genannt, zu; die Erledigung der Geschäfte im Auslande erfolgt durch die Gesandtschaften und durch die Konsulate sowie durch die Kolonialbehörden (s. d.). Der Wirkungskreis dieser Behörden umfaßt nicht bloß die eigentlichen polit. und handelspolit.
Verhältnisse und die Pflege der internationalen Beziehungen, sondern er betrifft ganz besonders auch die Beziehungen der einzelnen Unterthanen, welche im Auslande leben oder dort Vermögensinteressen haben. Den Gesandtschaften liegen vorzugsweise diejenigen Geschäfte ob, welche zur Aufrechthaltung des diplomatischen Verkehrs zwischen den Regierungen und zur Wahrnehmung der allgemeinen polit. Interessen dienen, während die Konsulate die besondere Aufgabe haben, für den Schutz des Handels und der Schiffahrt sowie der persönlichen und Vermögensinteressen der Unterthanen thätig zu sein. Die Kolonialbehörden haben die Verwaltung der Kolonien und Schutzgebiete des Reichs, soweit diese nicht mit Zustimmung des Reichs von Kaufleuten geführt wird. Nach der Verfassung des Deutschen Reichs (Art. 11) hat der Kaiser die Befugnis, das Reich völkerrechtlich zu vertreten und namens desselben Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen; es ist aber den Einzelstaaten nicht verboten, das aktive und passive Gesandtschaftsrecht auszuüben. Die Reichsgesandtschaften haben nicht nur die Rechte und Interessen der Gesamtheit, sondern auch diejenigen der Einzelstaaten und aller ihrer Angehörigen zu vertreten und wahrzunehmen (Reichsverfassung Art. 3, Abs. 6). Wenn aber an einem Hofe eine Landesgesandtschaft besteht, so ist ¶