The New
Atlas
[* 10] of
I, II
(Sydney 1886; wichtig wegen der Countiesgrenzen; 29 Karten);
Williams, Philips Handy
VolumeAtlas of Australasia (Lond.
1888; 16 Karten);
Handtke, Generalkarten von Australien 1:20000000 (13- Aufl., Glog. 1889);
Garren, Picturesque
Atlas of Australien
(Sydney 1888);
außerdem die Generalkarten, Wandkarten von
Kiepert
(Berlin,
[* 11] Reimer) und die Kartenblätter
von in
Stielers Handatlas (Gotha
[* 12] 1890);
ferner geolog., botan., ethnolog.
Karte von in
Berghaus' Physikal.
Atlas (Gotha 1885 fg.).
Skenes Karte: Continental
Australia in in 1:3200000 ist in neuer
Auflage 1889 in Melbourne erschienen.
in weiterm
Sinne die Bewohner der
Inseln derSüdsee (s.
Tafel:
Australische Völkertypen;
Melanesier,
[* 1]
Fig.
1, 5, 7, 9, 11; Polynesier,
[* 1]
Fig. 4, 6, 8, 10, 13,14; Papua,
[* 1]
Fig. 2, 12).
Im engern
Sinne versteht man unter Australier die Urbewohner des austral. Festlandes, die eine von den
Bewohnern der umliegenden
Inseln verschiedene Rasse bilden (s.
Tafel
[* 1]
Fig. 3).
[* 13] Die Körperfarbe der Australier ist ein gesättigtes
Kaffee- oder Schokoladenbraun; nur im
Gesicht
[* 14] machen sich gelbe
Töne bemerkbar.
Die
Haut
[* 15] fühlt sich weich an. Das Kopfhaar ist rein schwarz, etwas hart anzufühlen, mit Neigung zur
welligen Biegung, die sich weniger im Anfange als im weitern Verlaufe bemerkbar macht. Mitunter biegen sich nur die
Enden
um, ohne sich in eigentliche Locken zusammenzufügen.
In andern Fällen findet dagegen ausgesprochene Lockenbildung statt.
Wird das
Haar
[* 16] schlecht gepflegt, so steht es buschig vom
Kopfe ab und verfilzt, ähnlich wie bei kraushaarigen
Rassen. Die Fälle von Kraushaarigkeit unter den Australier sind wohl auf Kreuzungen mit kraushaarigen Individuen
zurückzuführen, welche im S. von
Tasmanien, im N. von Neuguinea auf den austral.
Kontinent übersetzten. Einige Forscher sind allerdings der Meinung, daß vor den jetzigen Australier auf ihrem Kontinente
eine wollhaarige Rasse existierte, von der die gegenwärtig vereinzelt vorkommenden wollhaarigen Individuen
abstammen. Der Querschnitt der
Haare
[* 17] ist kreisförmig. Die
Enden, welche sehr dünn werden und fast ganz zugespitzt auslaufen,
sind hell gelbbraun oder ganz farblos. Die
Behaarung auf dem übrigen Körper ist eine ziemlich reichliche. Die
Farbe der
Augen
ist braun, das
Weiße im
Auge
[* 18] durch bräunliche Färbung sehr unrein.
Die
Stirn tritt etwas zurück und zeigt bei ältern Individuen starke, knöcherne Augenbrauenwülste. Die
Nase
[* 19] ist kurz und
niedrig; da die Flügel sehr breit und die Nasenlöcher weit sind, so folgt daraus jene häßliche Form, die in dem austral.
Gesicht abschreckend wirkt. Oft ist die
Nase so hoch wie breit. Trotz der dicken Lippen ist der Prognathismus
wenig ausgebildet. Die Schädel sind dolichokephal (Längenbreitenindex 71,0), der
Kopf ist schmal und von mäßiger Höhe,
die Schädelgeräumigkeit ist verhältnismäßig gering (1347 ccm beim
Manne).
Die beobachteten Maximal- und Minimalmaße der Körperhöhe betragen 2,130 und 1,447 m.
Im Durchschnitt ergiebt sich als
Größe 1,60 bis 1,70 m. Sowohl
Arme alsBeine erscheinen ungewöhnlich lang; die Klafterweite
übertrifft die Körperhöhe in der Regel beträchtlich. Das Leben der Australier ist ein armseliges. In Familien
oder kleinen Horden ziehen sie nackt ohne feste Wohnsitze umher und suchen unter dem primitivsten Laubdach
Schutz vor
Wind und
Regen. Da die von den
Küsten vordringende Kultur sie in das trostlose
Innere des Kontinents zurücktrieb,
so gehen sie schnell ihrem
Untergange entgegen.
Eingeschleppte
Krankheiten, wie
Pocken,
Masern und
Scharlach, decimieren die
Stämme, und der Branntweingenuß trägt das Seinige
dazu bei, die Widerstandsfähigkeit des Körpers zu untergraben. Auch sind die Fälle nicht vereinzelt,
wo man, um sich des lästigen Raubgesindels zu entledigen, durch vergiftetes Mehl
[* 20] Massenvergiftungen herbeiführte. Die Waffen
[* 21] der Australier bestehen in
Speer, Keule, Schild
[* 22] und
Bumerang (s. d.), welch letzteres sie mit bewundernswerter Geschicklichkeit
handhaben.
Ihre Nahrung bilden Fische,
[* 23] die Ergebnisse der Jagd,
Wurzeln und einige wild wachsende Getreidearten. Staatliche
Verbindung blieb ihnen unbekannt; die Zersplitterung in einzelne Familien erklärt die bei einem in jeder Hinsicht so
gleichartigen Volksstamme auffallende Verschiedenheit in den
Sprachen. (S.
Australische Sprachen.) Die von Europäern gemachten
Versuche, die Australier zu unterrichten und an ein seßhaftes Leben zu gewöhnen, scheiterten
so gut wie vollkommen an ihrem unbezähmbaren
Triebe zum Umherschweifen. Gleichwohl sind ihre geistigen Fähigkeiten keineswegs
so geringfügige, als man früher allgemein annahm.
Daß von hoher geistiger
Entwicklung nicht die Rede sein kann, ist klar.
Wo es jedoch gelang, jugendliche Individuen in civilisierter Gesellschaft zu erziehen, waren die Resultate
ganz überraschende.
¶
Sprachen. Die SprachenAustraliens sind voneinander so verschieden, daß die einzelnen Stämme einander nicht
verstehen können. Doch ist ein gewisser einheitlicher Charakter nicht zu verkennen. In den Fürwörtern,
Zahlwörtern, hier und da auch in einzelnen Haupt- und Zeitwörtern sind mancherlei Übereinstimmungen vorbanden. Charakteristisch
für alle SprachenAustraliens, so weit sie bis jetzt bekannt sind, ist der Suffixbau, d. h. das Abwandlungselement
folgt stets der Wurzel
[* 27] oder dem Stamme nach, während in den Sprachen der umwohnenden Papua und Melanesier
auch der Präfixbau herrscht.
Die Grammatik der Australische Sprachen ist überaus reich und entwickelt. Das Substantiv hat dreimal soviel Casus als im lateinischen; ebenso
sind dem Verbum eine Menge eigentümlicher Zeiten und Arten eigen, die sich mit den Mitteln anderer Sprachen gar nicht wiedergeben
lassen, übrigens findet in diesen Sprachen das begriffliche Element nur schwer seinen Ausdruck; alles
ist darauf berechnet, durch die Anschauung Aufgenommenes wiederzugeben. Neuerdings wird ein Zusammenhang zwischen den australischen
und kolarischen Sprachen angenommen. - Vgl. Friedr. Müller, Grundriß der Sprachwissenschaft, Bd. 2 (Wien 1882).
auch Negritos und (bei Prichard Kelänonesier, früher alle die schwarzen oder dunkelfarbigen
Völkerstämme, die das Festland Australien und die dasselbe umkränzenden Eilandsgruppen sowie das Innere der Inseln im Südosten
Asiens bewohnen. Man hat sie bis in den Anfang des 19. Jahrh. für Verwandte der NegerAfrikas gehalten, von denen sie jedoch
wesentlich abweichen. Auch zeigen die Australneger untereinander selbst wiederum wesentliche Verschiedenheiten
und gehören zwei ganz verschiedenen Rassentypen an, von denen der eine durch die Bewohner des austral. Festlandes, der andere
durch die der Inseln vertreten wird. Man pflegt daher gegenwärtig den Namen Australneger oder richtiger Australier (s. d.) auf die Festlandsbewohner
zu beschränken, während man die dunkelfarbigen Bewobner der Inseln, welche Sprachen reden, die zum malaio-polynes.
Stamme gehören, unter dem Namen der Melanesier (s. d.) zusammenfaßt und die ebenfalls dunkelfarbigen Bewohner
der Küstenstriche von Neuguinea mit ihren Verwandten im Innern der asiat. Inseln als Papua (s. d.) bezeichnet.
oder
Austrien (d. i. Ostreich), bei den Franken wie bei den Langobarden eine Bezeichnung
von Reichsteilen. Das fränkische Austrasien (Ostfrancien, Francia orientalis) mit fast ausschließlich german. Bevölkerung
[* 29] umfaßte
das Gebiet östlich von Ardennen und Maas mit der Hauptstadt Metz.
[* 30] Es bildete sehr häufig ein Teilkönigreich, zuletzt unter
Dagobert II. (gest. 678); auch Karl Martell teilte das Reich noch unter seine Söhne als Hausmeier von und
Neustrien (s. d.). Danach verschwand der Name und ging später in dem von Deutschland
[* 31] auf. -
Vgl. Huguenin, Histoire du royaume
Mérovingien d'Austrasie (Par. 1862);
estimperareorbiuniverso oder Austria est imperium orbis universi (lat.,
oft abgekürzt Austria est imperare orbi universo E. I. O. U.), «alles Erdreich ist ÖsterreichUnterthan», Wahlspruch des röm.-deutschen KaisersFriedrich III.;
die obige Abkürzung steht auch oft für Austria erit in orbe ultima, d. h. Österreich wird bestehen bis
ans Ende der Welt.
ausderKirche, nach kath. Begriffen als Verbrechen derApostasie (s. d.) mit den schwersten kirchlichen Censuren
bedroht, ist nach der neuern Staatsgesetzgebung durch eine in rechtlichen Formen abgegebene Erklärung vor dem ordentlichen
Richter statthaft. Das dazu erforderliche Alter ist in verschiedenen Ländern verschieden bemessen, zwischen
dem 14. und 21. Lebensjahre. Das preuß. Gesetz vom verpflichtet den Richter zu sofortiger Anzeige an den Vorstand
der Kirchengemeinde, welcher der Antragsteller angehört. BeimÜbertritt von der kath. zur evang. Kirche, oder umgekehrt, genügt
die Ausnahme des Betreffenden durch den Pfarrer, welcher über den Konfessionswechsel an den frühern
Pfarrer des Übertretenden berichtet.
Abdampf, bei Dampfmaschinen
[* 37] der Dampf,
[* 38] der, nachdem er in der Maschine
[* 39] wirksam gewesen ist, während
der Öffnung der Austrittskanäle (Austrittsperiode) aus dem Cylinder ausströmt.
der an eine kurze Frist gebundene freihändige Verkauf der Reste eines Warenlagers,
wie er namentlich bei der freiwilligen oder notgedrungenen Auflösung einer Kleinhandlung, insbesondere eines Manufakturwarengeschäfts
oft vorkommt. Bei gerichtlicher Ausschüttung einer Konkursmasse tritt gerichtlicher Ausverkauf ein. Vielfach zeigen
einzelne Manufakturwarenhandlungen einen freiwilligen Ausverkauf zur Räumung ihres Lagers oder unmodern gewordener
Teile eines solchen oder zur Absetzung nicht fortzuführender Artikel an, während sie lediglich raschen
Absatz erzielen wollen und eine besonders günstige Kaufgelegenheit, wie sie wohl sonst beim Ausverkauf eintritt,
nicht bieten. In vielen
¶
mehr
Städten sind gewisse Handlungen jahrelang in sogenanntem Ausverkauf begriffen, wahrend sie immerfort ihre Artikel neu anfertigen lassen
oder zukaufen.
desGetreides, das Keimen der Körner in den Ähren der in Gelege gebreiteten oder schon aufgemandelten Feldfrüchte
bei anhaltendem Regenwetter. Warme Temperatur begünstigt diesen Vorgang, der nicht allein den Ertrag
schmälert und den Ausdrusch erschwert, sondern auch infolge innerer Umbildungen ein Korn liefert, dessen Mehl der Gesundheit
schädlich sein kann. Es ist daher ratsam, ausgewachsenes Getreide
[* 41] vor dein Vermahlen im Backofen oder in Riegen gründlich
zu dörren, das Mehl nicht rein zu brauchen, sondern stets bis zur Hälfte mit gesundem Mehl zu vermischen,
und bei der Gärung dem Teige etwas Kochsalz zuzusetzen.
das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates zum Zwecke der Wohnsitznahme in einem
andern Lande. Von einer längere Zeit dauernden Reise unterscheidet sich die Auswanderung hauptsächlich dadurch, daß der Auswandernde
in der Heimat weder Wohnsitz noch eigene Wirtschaft behält. Im jurist. Sinne wird die Auswanderung, sofern sie nicht
nach Kolonien des Mutterlandes gerichtet ist, erst vollendet, wenn der Auswanderer seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert.
Dieser Verlust tritt aber nicht nur durch förmliche Entlassung aus dem Staatsverbande, sondern nach den verschiedenen Gesetzgebungen
auch noch unter andern Bedingungen ein, z. B. sehr häufig durch einen über eine gewisse Zeitgrenze hinaus
fortgesetzten ununterbrochenen Aufenthalt im Auslande. Für die Statistik ist es immer sehr schwer, Auswanderer und Reisende
scharf voneinander zu trennen. Soweit es sich um die überseeische Auswanderung handelt, giebt die Zahl der durch
Auswandererschiffe beförderten Personen eine gute Grundlage. Weitere Anhaltspunkte bieten dann die Entlassungsurkunden,
die Auslandspässe und besondere Ermittelungen der Ortsbehörden. Zu letztern gehört auch die Feststellung der ungesetzlichen
Auswanderung, die namentlich zum Zweck der Umgehung der Militärpflicht erfolgt. Gegenstück der Auswanderung ist die Einwanderung (s. d.).
Hinsichtlich der Art der Auswanderung hat man zu unter scheiden zwischen solcher, welche von einem
ganzen Volke oder einem Teile desselben gemeinsam unternommen wird (Massenwanderung), und derjenigen einzelner Personen oder
Familien (Einzelwanderung). Die Auswanderung geschieht entweder gewaltsam oder freiwillig, und dann namentlich aus
politischen, religiösen oder wirtschaftlichen Gründen.
In den ältesten Zeiten erscheint die Massenauswanderung in der Gestalt von Eroberungszügen ganzer Völkerschaften,
oder als staatliche Kolonisation, wie sie z.B. von den phöniz. und griech. Städten aus in ausgedehnter Weise unternommen wurde.
Im Orient kam es öfter vor, daß überwundene Volksstämme von dem despotischen Sieger zwangsweise nach neuen Wohnsitzen versetzt
wurden. Das bekannteste Beispiel dieser Art bietet das Geschick der Bewohner der Königreiche Israel und
Juda dar.
Auch die große Völkerwanderung am Anfang des Mittelalters bestand teilweise aus einer Reihe von erzwungenen Auswanderung, indem
eine Völkerwelle die andere von Osten nach Westen drängte; wenn sie auch ihren Ursprung in dem wirtschaftlichen Bedürfnis
nach neuem Landbesitz gehabt haben wird. Im Beginne der neuern Zeit bezeichnet die
Vertreibung der Mauren
aus Spanien
[* 42] eine Zwangsauswanderung im großen Maßstabe. Im 19. Jahrh. sind Beispiele dieser Art die Vertreibung des Indianerstammes
der Seminolen aus Florida und desjenigen der Cherokees aus Georgia.
Auch die Verbrecherkolonien (wie z. B. früher Botanybai) kann man auf eine Art von Zwangsauswanderungen zurückführen. Mit
der erzwungenen hängt sehr nahe diejenige Auswanderung zusammen, welche durch polit. oder religiöse Bedrückung
oder Verfolgung oder überhaupt durch politische oder religiöse Gründe veranlaßt wird. Beispiele von Massenauswanderung aus
polit. Gründen in neuerer Zeit liefern die Wanderungen (das Trekken) der südafrik. Boers, sowie die der Tscherkessen.
Gegenwärtig sind die treibenden Gründe der Auswanderung weitaus überwiegend wirtschaftlicher Natur. Dementsprechend
richtet sich im allgemeinen der Strom der Auswanderer aus den Ländern mit hochentwickelter alter Kultur nach den Gebieten
mit reichen, aber noch unerschlossenen natürlichen Hilfsquellen. Hat sich auch in manchen Gegenden ein traditioneller, unternehmungslustiger
Wandersinn ausgebildet, dem viele, in der Hoffnung ihr Glück zu machen, folgen, ohne in ihrer Heimat gerade
von Not bedroht zu fein, so ist es doch hauptsächlich der oft durch verhältnismäßige Übervölkerung erzeugte Notstand,
der größere Scharen, und zwar vorzugsweise die noch nicht ganz verarmten, energischern Elemente über das Meer treibt, übrigens
wird in einem geburtenreichen Lande wie Deutschland der Überschuß der Geburten über die Sterbefälle
in absehbarer Zeit auch nicht annähernd durch Auswanderung ausgeglichen, und keineswegs ist das Anwachsen der Auswanderung lediglich
durch die Stärke
[* 47] der natürlichen Volksvermehrung bedingt.
Auch zur Dichtigkeit der Bevölkerung steht die in keinem unmittelbaren Verhältnis. Eher verhält sich, in Deutschland wenigstens,
die Größe der Auswanderung umgekehrt wie die Volksdichtigkeit der einzelnen Landesteile. So haben z. B.
in Preußen die weniger dicht bevölkerten Provinzen Westpreußen,
[* 48] Pommern
[* 49] und Posen
[* 50] eine außerordentlich starke Auswanderung, während
viele der dichter bevölkerten Gegenden, namentlich die Rheinprovinz,
[* 51] nur wenige Auswanderer stellen. Eine im Gegensatz zu
Westpreußen besonders auffallende Ausnahme macht die Provinz Ostpreußen, die bei einer nur geringen
Volksdichtigkeit sich verhältnismäßig j sehr wenig an der Auswanderung beteiligt. Daß die ländliche und agrarische BevölkerungPreußens
[* 52] in stärkerm Maße auszuwandern pflegt als die städtische und industrielle, hat nicht zum geringsten darin seinen
Grund, daß der Erwerb eigenen Landes, besonders dort, wo der Großgrundbesitz überwiegt, der
¶
mehr
bäuerlichen Bevölkerung erschwer, teilweise unmöglich gemacht ist, während andererseits die rasch emporgeblühte Industrie
im Laufe der letzten Jahrzehnte immer zahlreichern Händen Beschäftigung gegeben und die Seßhaftigkeit der Bevölkerung der
betreffenden Gegend gesteigert hat. Während vor 1855 die beiden westl. Provinzen fast immer eine bedeutend größere Zahl
von Auswanderern lieferten als die sechs östl. Provinzen zusammengenommen, hat seitdem die Zahl der letztern
die der erstern mehr und mehr überholt.
Was die übrigen größern deutschen Staaten anbetrifft, so zeigt sich in Sachsen
[* 54] wieder die Fähigkeit einer hochentwickelten
Industrie, trotz einer außerordentlich dichten Bevölkerung die Auswanderung verhältnismäßig gering zu erhalten. Andererseits aber
lehrt das BeispielBayerns, daß ein mehr Ackerbau treibendes Land bei günstigen bäuerlichen Besitzverhältnissen
wohl im stande ist, seine Bevölkerung einigermaßen zusammenzuhalten. Die starke von Württemberg
[* 55] und Baden
[* 56] dürfte mehr auf
Überlieferung und Unternehmungslust als auf schwere, drückende Notstände zurückzuführen sein. Das merkwürdigste Beispiel
einer durch wirtschaftliche Not unterhaltenen Massenauswanderung bietet jedenfalls Irland dar, dessen Bevölkerung
von (1841) 8175124 Seelen teils durch große Sterblichkeit, hauptsächlich aber durch Auswanderung bis auf (1891) 4704750
zurückgegangen ist.
Die starke Beteiligung der ländlichen Bevölkerung, nicht nur der kleinen Besitzer, sondern auch der an rauhe Arbeit gewöhnten
Tagelöhner und Dienstboten sowie der ländlichen Handwerker an der Auswanderung ist durchaus
natürlich. Leute dieser Klassen vermögen nicht nur zu der wirtschaftlichen Eroberung der für den Ackerbau geeigneten Länder
das meiste beizutragen, sondern haben von Haus aus außerdem auch das eifrige Streben nach Grundbesitz, das sie in der Heimat
gar nicht oder nur in geringem Maße befriedigen können, während jenseit des Meers das Land noch ganz
oder fast unentgeltlich zu haben ist (in den Vereinigten Staaten
[* 57] von Amerika z. B. auf Grund des Heimstättengesetzes), die
gewöhnliche Arbeit dagegen gut bezahlt wird und daher auch dem Mittellosen die Möglichkeit geboten ist, das nötige kleine
Kapital für einen eigenen Betrieb zusammenzubringen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Auswanderung ist keineswegs allein nach dem Privatwirtschaftlichen Nutzen zu
beurteilen, den die Auswanderer in der Regel aus dem Verlassen ihrer alten Heimat und dem Aufsuchen neuer Wohnsitze zu ziehen
vermögen. Als einen sehr wesentlichen Umstand hat man daneben die Folgen ins Auge zu fassen, die sich
für die zurückbleibende Bevölkerung, den Heimatstaat, ergeben. Da ist nun kaum darauf zu rechnen, daß die Mißstände
einer etwaigen verhältnismäßigen Übervölkerung durch Verminderung der Volkszahl mittels Auswanderung beseitigt werden könnten.
In einem dünn bevölkerten, auf Landwirtschaft angewiesenen Gebiete wird die Verminderung der Arbeitskräfte möglicherweise
sehr nachteilig wirken, indem die Lage der größern und mittlern Landwirte erschwert wird, während von
den kleinern viele in das ländliche Proletariat versinken.
Auch in anderer Beziehung ist eine starke Auswanderung für das Mutterland eine nichts weniger als erfreuliche Erscheinung. Die
Auswanderer gehören vorzugsweise zu den energischern und kräftigern Bestandteilen der wirtschaftlich bedrängten Bevölkerung,
während die schwächlichen und verkommenen Elemente zurückbleiben. Die Auswanderer sind
meist nicht
ganz mittellos, es sind in der Regel solche, die den Untergang herannahen sahen, aber vor dem vollen Ausbruche desselben sich
zur Auswanderung aufgerafft haben, oder solche, die durch längeres Sparen (z. B.
als Dienstboten) ein kleines Kapital zusammengebracht haben. So ist es zweifellos, daß durch die Auswanderung dem
Lande zahlreiche Arbeits- und Kapitalkräfte entzogen werden.
Vielfach hat man nun versucht, den wirtschaftlichen Wert dieser Arbeitskräfte nach dem in demselben angelegten Erziehungskapital
zu schätzen, und ist dabei oft zu ganz außerordentlich hohen Summen gelangt. Man betrachtet dabei jenes Kapital, soweit es
noch nicht durch die Arbeitsleistungen der betreffenden Personen abgetragen ist, als für das Mutterland
verloren. Ebenso hat man die Geldsummen veranschlagt, die die Auswanderer mit sich führen, und diese Ausfuhr als
eine arge Schädigung des nationalen Wohlstandes beklagt.
Derartige Schätzungsmethoden gehen jedoch meistens von mehr oder minder unzutreffenden Voraussetzungen aus. Will
man die menschliche Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut in Geldwert veranschlagen, so sind hierbei nicht die aufgewendeten
Erziehungskosten zu Grundezu legen, sondern die thatsächlichen Leistungen dieser Arbeitskraft, ihre Verwendbarkeit bei der
wirtschaftlichen Erzeugung. Hat das Inland für die Arbeitskraft keine Beschäftigung, so ist auch ihr wirtschaftlicher Wert
gleich Null und der Versuch des Arbeiters, im Auslande eine angemessene Verwertung seiner Kräfte zu suchen,
keineswegs zu beklagen.
Übrigens werden jene Erziehungskosten im allgemeinen überhaupt nicht aus dem Volksvermögen, sondern aus dem Volkseinkommen
bestritten, und man ist nicht zu der Annahme berechtigt, daß dieselben andernfalls erspart worden wären; sie würden vielfach
im Interesse einer bessern Lebenshaltung verwandt worden sein. Was endlich die bar ausgeführten Geldsummen
anlangt, so ist zu beachten, daß wenn die betreffenden Personen nicht ausgewandert wären, sondern ihr kleines Vermögen
wegen mangelnder Erwerbsgelegenheit unfruchtbar im Lande verzehrt hätten, der Verlust an Nationalvermögen ebenso groß gewesen
wäre.
Dasselbe gilt für den Fall, daß sie zwar selbst Verwendung für ihre Arbeitskraft gefunden, aber durch
ihren Wettbewerb andere zu unfruchtbarer Verzehrung oder gar zur Beanspruchung von Armenunterstützung genötigt hätten.
Daß in diesen letztern Fällen «das Geld im Lande geblieben wäre» ist volkswirtschaftlich von keinem Belange. Die Auswanderung ist nach
alledem zwar häufig ein Zeichen ungesunder wirtschaftlicher Verhältnisse im Mutterlande, jedoch weder
als ein Heilmittel für dieselben, noch auch andererseits an sich für so bedenklich anzusehen, wie sie auf Grund statist.
Berechnung vielfach hingestellt zu werden pflegt.
Die Aufgaben des Staates gegenüber der Auswanderung bilden gegenwärtig den weitaus wichtigsten Teil seiner Bevölkerungspolitik überhaupt.
Auch wenn die Nachteile der Auswanderung größer wären als sie sind, wäre der auf den Grundsätzen
der bürgerlichen Freiheit stehende Staat nicht berechtigt, die Auswanderung seiner Angehörigen zu verbieten oder wesentlich zu beschränken
(Princip der Auswanderungsfreiheit). Die frühern Beschränkungen dieser Art hingen entweder (wie das Detraktrecht, die Nachsteuer)
mit der Hörigkeit zusammen, oder waren Ausflüsse der Willtür des absoluten Polizeistaates. In der neuern
Zeit ist der Grundsatz der Freiheit der in den
¶
mehr
Kulturstaaten zur allgemeinen Anerkennung gelangt. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom über die Reichs-(Bundes-)
und Staatsangehörigkeit darf die Entlassung aus dem Staatsverbande zur in Friedenszeiten nicht verweigert werden, sofern
nicht die Bestimmungen des §.15 zur Anwendung kommen, nach denen Angehörigen der aktiven Armee und zum aktiven Dienst
eingezogenen Reservisten und Landwehrmännern vor derAuflösung diesem Verhältnisses die Entlassung zu versagen ist, ebenso
denjenigen, welche in dem Alter von 17 bis vollen 25 Jahren stehen, sofern sie nicht ein Zeugnis darüber beibringen, daß
sie die Entlassung nicht bloß in der Absicht nachsuchen, sich dem Militärdienst zu entziehen.
Die Militärpflichtigen, die unbefugterweise auswandern, werden durch das Reichs-Strafgesetzbuch mit einer
Geldstrafe von 150 bis 3000 M. oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr bedroht, während beurlaubte Reservisten
und Landwehrmänner bei unerlaubter Auswanderung zu einer Geldstrafe bis zu 150 M. oder zu Haft verurteilt werden.
Militärpflichtige, die ohne Erlaubnis ausgewandert, aber in den Vereinigten Staaten naturalisiert sind
und sich 5 Jahre ununterbrochen dort aufgehalten haben, sind nach dem deutsch-amerik.
Vertrage vom (Baneroft-Vertrag) straffrei. Jedoch verliert ein naturalisierter Deutsch-Amerikaner durch mehr als
zweijährigen Aufenthalt in Deutschland wieder sein amerik. Bürgerrecht. Wer von allen militär. Verpflichtungen frei
ist, kann ohne Paß
[* 59] oder Entlassungsurkunde außer Landes gehen; seine Staatsangehörigkeit verliert er durch zehnjährigen
Aufenthalt im Auslande, falls er sich nicht bei einem Konsulat hat einschreiben lassen. Die Mehrzahl der Auswanderer verläßt
die Heimat ohne Entlassungsurkunde.
Die Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten sind noch besondern gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, jedoch vorwiegend
zu Gunsten der Auswanderer, nicht mehr, um die Auswanderung zu beschränken. Nach der Gewerbeordnung
bleibt dieser Gegenstand den Landesgesetzen vorbehalten, und in Preußen ist daher in betreff der Zulassung dieser Thätigkeit
noch das Gesetz vom maßgebend. Jedoch bedroht das Reichs-Strafgesetz allgemein diejenigen mit Gefängnis von einem
Monat bis zu zwei Jahren, die ein Geschäft daraus machen, Deutsche unter Vorspiegelung falscher Thatsachen
oder wissentlich mit unbegründeten Angaben oder durch andere auf Täuschung beruhende Mittel zur Auswanderung zu verleiten.
Die beteiligten Bundesstaaten haben auch in betreff der Einrichtung der Auswandererschiffe, der Herbergen in den Häfen u. s. w.
eingehende polizeiliche Vorschriften zum Schutze der Auswanderer erlassen. Seit 1869 ist außerdem ein
Bundes-, jetzt Reichskommissar mit der Beaufsichtigung des Auswanderungswesens in den deutschen Seeplätzen beauftragt. Neuerdings
ist es im Werk, das ganze Auswanderungswesen reichsgesetzlich zu regeln; ein Gesetzentwurf ging wiederholt dem Reichstag zu,
kam aber nicht zur Erledigung.
Wenn aber der Staat nur indirekt, durch Beseitigung gewisser Ursachen, der Auswanderung entgegenzuwirken vermag,
so erhebt sich die Frage, ob dieselbe denn nicht wenigstens so geleitet werden könnte, daß die Abziehenden in einem nähern
Zusammenhange mit ihrem Vaterlande bleiben, und daß ihr Gedeihen auch eine günstige Rückwirkung auf das letztere ausübt.
Neun Zehntel der deutschen Auswanderer wenden sich nach den Vereinigten Staaten, und hier geht schon das
zweite Geschlecht nahezu, das dritte ganz im fremden Volke
auf. In dieser Beziehung hängt demnach die Auswanderungsfrage mit
der Kolonisation (s. Kolonien) zusammen.
Die Statistik der Auswanderung läßt sich für kein Land mit genügender Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aufstellen;
doch reichen die vorliegenden Angaben aus, um die Bedeutung der Auswanderung zu zeigen.
Aus Deutschland wanderten nach überseeischen Ländern von 1851 bis 1890 mindestens 3100000 Personen, seit dem Anfang der zwanziger
Jahre etwa 4700000 Personen aus, hauptsächlich über Bremen
[* 60] und Hamburg.
[* 61] Dazu kommen noch sonstige deutsche, sowie belg. (Antwerpen),
[* 62] Holland, und franz. Häfen. Die Zahl der von der deutschen Statistik ermittelten deutschen überseeischen
Auswanderer betrug:
In dem Zeitraum 1871-90 wanderten somit 95,5 Proz. allein nach den Vereinigten Staaten von Amerika aus, 39961 oder 2 Proz. gingen
nach Brasilien,
[* 63] 24229 oder 1,2 Proz. nach andern Teilen von Amerika, 17811 oder 0,9 Proz. nach Australien, 4930 oder 0,3 Proz.
nach Afrika
[* 64] und 1513 oder 0,1 Proz. nach Asien.
[* 65] Daß die einzelnen Teile des Reichs in ungleichem Maße betroffen
werden, wurde bereits hervorgehoben. Die im J. 1893 ausgewanderten Deutschen verteilten sich in der Weise auf die nachbezeichneten
Altersklassen, daß von je 1000 entfielen auf die
Hieraus ist zu entnehmen, daß vornehmlich die in den besten Lebensjahren stehende Bevölkerung an der Auswanderung teilnimmt, und zwar
die männliche mehr als die weibliche; so waren unter den Auswanderern des J. 1893 56,3 Proz.,
unter der Gesamtbevölkerung dagegen nur 49 Proz. männlichen Geschlechts. Ein sicheres Urteil über die Frage
nach den Berufsverhältnissen der Auswanderer lassen die bisherigen statist. Ermittelungen nicht zu. Im Frühjahr pflegt die
am stärksten, im Winter am schwächsten zu sein. Die vorstehenden Angaben beziehen sich nur auf die überseeische Auswanderung; diejenige
über die Landesgrenzen, namentlich nach Rußland, ist unberücksichtigt geblieben, sie dürfte jedoch von der
gesamten Einwanderung nach Deutschland, die ebenso wie jene Auswanderung nur geringfügig ist, ungefähr ausgeglichen werden, so daß
die mitgeteilten Zahlen ein im wesentlichen zutreffendes Bild von dem Menschenverlust durch Auswanderung liefern.
Die Auswanderung aus Großbritannien
[* 67] und Irland nach außereurop. Ländern war bis zum J. 1815 außerordentlich geringfügig. Seitdem
ist sie, von einigen Schwankungen abgesehen, andauernd gestiegen und erreichte in den vierziger und fünfziger
Jahren eine bedeutende Höhe.
Der ausgedehnte Kolonialbesitz
[* 68] der Briten bewirkt, daß ihre Auswanderung weniger einseitig ist als die anderer Völker; dennoch wenden
sich etwa zwei Drittel aller Auswanderer nach den Vereinigten Staaten. Unter der Gesamtzahl der in den
J. 1853-92 nach den Vereinigten Staaten von Amerika gegangenen britischen und irischen Auswanderer von 5015981 waren 2191991
Engländer, 409741 Schotten und 2444249 Irländer. Dem VerlusteGroßbritanniens durch Auswanderung steht überdies ein nicht geringer
Gewinn durch Einwanderung gegenüber, der das Endergebnis erheblich günstiger für das Land erscheinen
läßt. 1892 z. B. wanderten insgesamt 97789. Briten aus überseeischen Ländern nach dem Vereinigten Königreich ein und 210042
Briten nach jenen aus, so daß sich ein Wanderungsverlust von nur 112262 Personen ergab.
Bedeutend
ist auch die Auswanderung aus Italien,
[* 69] namentlich wenn man die von der ital. Statistik unterschiedene «zeitweilige»
Auswanderung hinzurechnet. Zu letzterer werden diejenigen Auswanderer gerechnet, welche bei der Entnahme eines Passes
erklären, daß sie vor Ablauf
[* 70] eines Jahres zurückzukehren gedenken. Es gehören hierher namentlich die Arbeiter, die nach
andern europ. Ländern wandern, um bei Eisenbahnbauten, Straßenanlagen u. s. w. Beschäftigung zu
finden. Es wanderten aus (im Durchschnitt der Jahre und jährlich):
Jahre
Dauernd
Zeitweilig
überhaupt
1876-80
27627
81169
108796
1881-85
62170
91971
154141
1886
85355
82474
167829
1887
127748
87917
215665
1888
195993
94743
290730
1889
113093
105319
218412
1890
104733
112511
217244
1891
175520
118111
293631
1892
107369
116298
223667
1893
124312
122439
240751
Die Zahlen für die dauernde und die zeitweilige Auswanderung fallen ziemlich genau zusammen mit der Unterscheidung
der Auswanderung nach außereurop. und europ. Ländern. Die Vereinigten Staaten üben auf die Italiener nur geringe Anziehungskraft aus,
der Hauptstrom der italienischen überseeischen Auswanderung fließt nach Südamerika.
[* 71] Von sämtlichen 293631 Auswanderern des J. 1891 kamen
auf Europa
[* 72] 103885 oder 35 Proz., auf Amerika 186472 oder 63 Proz., darunter auf Brasilien 111346 oder 38 Proz.,
auf die La Plata-Staaten 27542 oder 9 Proz. und auf die Vereinigten Staaten nebst Canada 44522 oder 15 Proz. Die Auswanderung nach den
La Plata-Staaten ist neuerdings stark zurückgegangen (1891: 27542), wahrscheinlich vorübergehend,
wie sich auch die Auswanderung nach Brasilien während der dortigen polit. Unruhen (1889/90) auf etwa 16000 Personen verminderte, um 1891 wieder
auf 108414 zu steigen.
Auch die Skandinavische
[* 73] Halbinsel stellt einen verhältnismäßig großen Teil von Auswanderern fast ausschließlich für Nordamerika.
[* 74] Die durchschnittliche jährliche Ziffer der schwedischen Auswanderung betrug 1856-60 nur 831, 1861-65 schon 3963,
1866-70: 20526, 1871-75: 12893, 1870-80: 17160, 1881-85: 34966, 1886-90: 40314 und 1891: 42776. Von diesen letztern wandten
sich 36134 Personen nach den Vereinigten Staaten. Für Norwegen
[* 75] betrug die jährliche Durchschnittszahl 1836-45: 620,1846-55:
3227, 1856-65: 4500, 1866-70: 15593, 1871-75: 10166, 1876-80: 9156, 1881-85: 22454, 1886-90: 16197, 1891: 13341 und
1892: 17049, fast durchweg nach den Vereinigten Staaten.
Die gleiche Richtung wie die skandinavische Auswanderung schlägt diejenige Dänemarks ein: sie betrug durchschnittlich jährlich 1876-80:
5045, 1881-85: 11145, 1880-90: 9892, 1891: 10382 und 1892: 10422 Personen.
Über die der Schweiz
[* 76] liegen erst seit 1882 zuverlässige Angaben vor. 1881-85 wanderten durchschnittlich
jährlich 10718,1886-90: 7678 und 1891: 7516 Personen aus, hauptsächlich nach den Vereinigten Staaten (1891: 6920). Im J. 1892 zählte
man 7835 Auswanderer, darunter 7342 nach Nordamerika.
Aus den Niederlanden wanderten nach den Kolonien 1881-85 durchschnittlich jährlich 3174, 1886: 3348, nach dem Auslande 12150 und 12127.
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