zwischen Genf
[* 2] und
Chamonix, auf der rechten Thalseite,
Bonneville, das große Dorf Contamine mit den Ruinen des Bergschlosses Faucigny
und schon auf
Genfer Gebiet das Städtchen
Carouge. Durch das
Thal
[* 3] der Arve zieht sich die 84 km lange Poststraße von Genf
nach
Chamonix
über Annemasse,
Bonneville, Cluses, Sallanches und durch den
Tunnel
[* 4] von Châtelard.
Arveron (spr. aweróng), linker Nebenfluß der
Arve im franz. Depart. Hochsavoyen, entspringt 1125 m
hoch als Abfluß des Mer de
Glace von
Chamonix (s. d.), dessen unterer
Teil«Glacier des
Bois» heißt.
Den
Namen Arveyron führen noch
zwei kürzere Nebenflüsse der
Arve, die zur Unterscheidung von dem obigen nach den
Gletschern, wo sie
entstehen, Arveyron d’Argentière und Arveyron du
Tour benannt sind.
Adolf Ivar, schwed. Schriftsteller, geb. zu Padasjoki
in
Finland, wo sein
Vater Propst war, studierte in
Åbo und trat daselbst 1817 als
Docent der Geschichte auf, begründete 1821 das
«Åbo Morgonblad», das die russ. Regierung bald verbot. Wegen eines Zeitungsaufsatzes 1822 von
der
Universität verwiesen, wurde er bei der königl.
Bibliothek in
Stockholm
[* 5] angestellt, 1843 deren Direktor. Auf einer
Reise
nach
Finland starb er zu Wiborg.
[* 6]
Außer vielen Zeitschriftenaufsätzen und
Übersetzungen veröffentlichte Arwidsson die
Gedichte «Ungdoms Rimfrost» (Stockh. 1832);
ferner aus der Sammlung des Kammerjunkers Rääf eine treffliche Auswahl altschwed.
Volkslieder («Svenska Fornsånger», 3 Bde.,
ebd. l834‒42),
die die von
Afzelius und
Geijer ergänzt; «Svenska Konungar och deras Tidevarf» (mit Porträts,
ebd. 1830‒43; neue Aufl. 1855 fg.);
«Stockholm förr och nu» (anonym, ebd. 1837‒40) u. a. m.
Als Dichter ist er unbedeutend.
Stadt im
Kreis
[* 8] Johannisburg des preuß. Reg.-Bez.
Gumbinnen,
[* 9] am Arys, der den Aryssee (10 km lang, 4 km breit)
mit dem
Spirdingsee verbindet, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Lyck),
[* 10] hat (1890) 1324 poln.
E., darunter 22 Israeliten, Post,
Telegraph;
[* 11]
Arzew, Stadt im Depart. Oran in
Algerien,
[* 16] an der Westküste des Golfs von Arzeu, hat (1891) 5127 E., guten
Hafen
und ist wichtig als Ausfuhrhafen von Halfagras und
Salzen aus dem in der Nähe liegenden Melahsee, der jährlich 2 Mill.
TonnenSalze liefert.
(spr. -injahno),Distriktsstadt in der ital.
Provinz Vicenza, auf den südl. Vorbergen der Lessinischen
Alpen,
[* 17] links vom Flüßchen Chiampo, mit Dampftrambahn nach Vicenza
(16 km) und Recoaro, hat (1881) 4055, als Gemeinde 8620 E., ein altes Schloß, Seidenspinnerei,
Tuchweberei, Färberei,
Handel mit
Wein und einen Sauerbrunnen.
Nach der 3.
Ausgabe des
DeutschenArzneibuches sind die für pharmaceutische Zwecke gebrauchten
Kapseln,
[* 19] entweder
Stärkemehl- (Oblaten-) oder Leim- (Gelatine-)Kapseln.
Man nimmt
Arzneimittel in Kapseln
zur Verdeckung des
Geschmacks u. s. w. Die Herstellung der gefüllten Arzneikapseln erfolgt zum
Teil im kleinen Maßstabe in den
Apotheken oder fabrikmäßig im großen.
Bekanntere Arzneikapseln sind z. B.
Kreosot-, Kopaivabalsam-,
Ricinus-, Farnextraktkapseln u. a.
(Medicamenta) heißen diejenigen meist chemisch wirkenden
Stoffe, welche zum Zwecke der
Heilung von
Krankheiten innerlich oder äußerlich angewendet werden; sie bilden somit eine
Klasse der Heilmittel (s. d.). Die Arzneimittel sind
teils anorganische, teils pflanzliche oder tierische
Stoffe und machen keineswegs eine natürlich abgegrenzte oder an gemeinsamen
Eigenschaften erkennbare Gruppe aus; vielmehr kann nur die Erfahrung, der physiol. Versuch,
die Physik, und chem. Untersuchung darüber belehren, ob ein
Stoff als Arzneimittel brauchbar ist oder nicht.
Die naive Naturanschauung früherer
Zeiten meinte wohl, die Arzneimittel hätten in der Welt keinen weitern Zweck als
den derHeilung,
und es müsse für jede
Krankheit ein bestimmtes in der Natur vorhanden oder ein bestimmtes Kraut gewachsen sein.
Nach den spätern Erfahrungen hat man diese
Ansicht von der speciellen Wirkung der Arzneimittel fast vollständig aufgeben müssen;
jetzt sieht der Naturforscher in den Arzneimittel nichts weiter als
Stoffe, die neben allen ihren sonstigen Eigenschaften auch solche
haben, die zur Bekämpfung einer
Krankheit benutzt werden können, Eigenschaften, die lediglich physikalische
oder chemische sind und deren Wirkungen durchaus nur nach den allgemeinen Naturgesetzen erfolgen.
Die Kenntnis der Physik, und chem. Eigenschaften der Arzneien und die Zurückführung ihrer therapeutischen
Wirkungen auf bekannte Naturkräfte, sowie ihre Einordnung in bekannte Naturgesetze ist die eine notwendige
Bedingung einer
wirklich exakten und wissenschaftlichen Arzneimittellehre oderPharmakologie. Die andere
Bedingung aber
ist eine genaue Untersuchung des
Baues und der physik. und chem. Beschaffenheit des Organismus in allen seinen
Teilen und gesunden
oder krankhaften Zuständen; denn die Arzneiwirkungen sind nichts weiter als
Veränderungen jener Physik, und chem. Beschaffenheit
und weiterhin auch des feinern
Baues der verschiedenen Organe. Daher ist eine genaue Kenntnis der
Anatomie,
Physiologie und Pathologie einerseits, der Physik und
Chemie andererseits nötig, um die Wirkungen eines Arzneimittel zu verstehen, sie
im gegebenen Falle berechnen und
¶
mehr
demnach zweckmäßig anwenden zu können. Freilich sind bis jetzt die Arzneiwirkungen zum größten Teile noch unbekannt und
nur eine kleine Zahl derselben vollständig aufgeklärt, und die Arzneimittellehre ist bis jetzt nur zum kleinsten Teile,
was sie sein soll, d. h. eine auf den kranken Organismus angewandte Physik und Chemie. Bei einzelnen chem.
Mitteln ist auch die Wirkung im Organismus klar, sie ist ebendieselbe wie außerhalb des tierischen Körpers bei der
Verwendung zu technischen Zwecken. So werden z. B. Alkalien bei verschiedenen Magenkrankheiten verordnet, um die in abnormer
Menge gebildeten Säuren zu neutralisieren oder um Sekrete und Exkrete, die unter normalen Verhältnissen sauer
reagieren, wie z. B. den Urin, zu alkalisieren.
AndereMittel wirken einfach dadurch, daß sie dem Blute und den Geweben einen Teil ihrer flüssigen Bestandteile entziehen; hieraus
erklärt sich z. B. die abführende Wirkung gewisser Mittelsalze. Bei vielen Arzneimittel ist
der Vorgang ihrer Wirkung vollständig unbekannt; bei andern kennt man zwar die Endpunkte ihrer Veränderungen,
die chem. Vorgänge in den Verdauungsorganen, im Blute und in den Geweben aber nicht. So findet man z. B. das Jod, in welcher
Verbindung es auch genommen sein mag, gewöhnlich nach kurzer Zeit als Jodnatrium im Harn wieder; so tritt nach dem Gebrauche
des Terpentinöls im Urin ein angenehmer Veilchengeruch auf (Terpentinsäure).
Sehr wenige Arzneimittel erleiden auf ihrem Wege durch den Körper gar keine Veränderungen. Bei den meisten Arzneimittel muß man sich freilich
an die Erfahrung halten, welche zeigt, daß dies oder das in der oder jener Krankheit heilsam ist. Aber diese Erfahrung ist
schwer zu erwerben. Die Krankheiten sind nicht selbständige Wesen, die den Körper befallen und wieder
verlassen; sie sind auch nicht Zustände, die sich immer in derselben Weise wiederholen und bei jedem Kranken in der nämlichen
Weise ablaufen: sie sind vielmehr nichts weiter als über das richtige Maß hinausgehende oder hinter diesem Maße zurückbleibende
Lebensvorgänge, die sich von den normalen nur durch den zu hohen oder zu niedern Grad ihrer Entwicklung
unterscheiden, und sie gestalten sich, wenngleich sie des Verständnisses wegen einen und denselben Namen tragen, doch tausendfältig
verschieden und spotten daher oft jeder Berechnung. Je größer nun die Summe der Kenntnisse ist, die man
vor der Anwendung eines von dessen Eigenschaften einerseits und von der Natur der Krankheit andererseits hat, desto sicherer
wird man auch beurteilen können, ob die nach dem Gebrauche des Arzneimittel eintretenden Änderungen des Krankheitsverlaufs
auf das Arzneimittel zurückzuführen sind oder nicht, um so leichter und schneller wird man also
auch sichere Erfahrungen über die Arzneiwirkung sammeln können, während der ohne jene Vorkenntnis probierende Arzt, d. h.
der bloße Empiriker, viel schwieriger und erst nach einer unverhältnismäßig großen Zahl von Beobachtungen ein sicheres
Ergebnis erhalten kann.
Die Einwirkung der Arzneimittel selbst geschieht in der Regel vom Magen
[* 21] aus; bei rein örtlichen Leiden
[* 22] erfolgt natürlich
die Applikation je nach dem Bedürfnis an den verschiedensten Stellen. Die zweckmäßigste Art der Anwendung der Arzneimittel lehrt die
Arzneiverordnungslehre. Die Form der Darreichung ist eine sehr mannigfaltige und richtet sich nach dem individuellen Bedürfnis
und nach den Eigenschaften des Mittels. Zum innern Gebrauche werden sowohl flüssige Formen, Lösungen,
Mixturen, Emulsionen, Tropfen u. s. w., oder trockne, z. B. Pulver, Pillen
u. s. w., gewählt, zum äußerlichen Gebrauche Salben, Pflaster, Lösungen, Ätzstifteu. dgl. Erweist sich die Einführung
der in den Magen unmöglich, oder wird eine recht schnelle allgemeine Wirkung derselben beabsichtigt, so bedient man sich
mit großem Vorteile der subkutanen Injektion
[* 23] (s. d.), wobei die unter die Haut
[* 24] eingespritzten Stoffe sehr
rasch in das Blut aufgenommen werden. In andern Fällen wird das Arzneimittel direkt in die Blutadern eingespritzt (s. Transfusion), oder
direkt in die Haut eingerieben (Inunktion), oder als medikamentöses Klystier
[* 25] in den Mastdarm gespritzt, oder endlich in Form
von Dämpfen und Zerstäubungen durch die Lungen eingeatmet. (S. Inhalation.)
[* 26] Da die Wirkung einer Arznei
stets von zwei Bedingungen abhängt, erstens von den Eigenschaften der Arznei und zweitens von der Beschaffenheit desjenigen
Körperteils, mit dem sie in Berührung kommt, so versteht sich von selbst, daß eine Arznei sehr verschieden wirken muß,
je nachdem sie auf diesen oder jenen Körperteil, bei dem oder jenem Zustande desselben Teils angewendet
wird.
Viele Gifte z. B. wirken nicht, wenn sie verschluckt werden, weil die Verdauungssäfte sie
in unschädliche Verbindungen überführen, während sie, ins Blut gebracht, sofort töten können. Ebenso wirkt manche Arznei,
wenn sie auf die unverletzte Haut gebracht wird, gar nicht, während sie die ihrer Oberhaut beraubte Haut
zu heftiger Entzündung reizt, oder, wenn sie durch die Blutgefäße der Haut ins Blut gelangt, starke Wirkungen auf das Nervensystem
u. s. w. ausüben kann.
Ein Spanischfliegenpflaster z. B. reizt die unverletzte Haut zu einer oberflächlichen Entzündung mit Blasenbildung; auf die
der Epidermis
[* 27] beraubte Haut gelegt, kann es eine Nierenentzündung hervorrufen, weil seine reizenden Bestandteile ins Blut und
mit demselben in die Nieren gelangen, welche für dieselben vorzugsweise empfindlich sind. Dies Beispiel zeigt zugleich, wie
eine Arznei nähere und entferntere Wirkungen haben kann: die Entzündung der Haut ist hier die nähere
Wirkung, die Nierenaffektion die entferntere. Der örtlichen Wirkung steht die allgemeine oder indirekte Wirkung der Arzneimittel gegenüber.
Die allgemeinen Wirkungen treten natürlich erst ein, wenn die Arzneistoffe in das Blut übergetreten und durch dieses den
verschiedenen Drüsen, dem Nervensystem und den übrigen Geweben zugeführt worden sind.
Die jedesmal anzuwendende Menge eines Arzneimittel wird Dosis oder Einzelgabe genannt; sie schwankt je nach der
Wirkung des betreffenden Mittels von 10 g und darüber bis zu 1/1000 g und noch weniger. Die höchste gesetzlich erlaubte
Einzelgabe heißt Maximaldosis; sie ist für jedes einzelne stärker wirkende Mittel genau vorgeschrieben und darf vom Arzte
nur in einzelnen Ausnahmefällen überschritten werden, welche er auf dem Rezept (s. d.) durch ein ! besonders
hervorzuheben hat.
Kinder erhalten je nach ihrem Alter 1/10 (Neugeborene), 1/8 (2-4 Jahre), 1/5 (5-7 Jahre), ¼ (8-10 Jahre), oder ½ (11-15
Jahre) der für Erwachsene bestimmten Einzelgaben. Die Einteilung der Arzneimittel läßt sich in sehr verschiedener
Weise machen: als die richtigste erscheint zunächst die, welche dieselben nach der Ähnlichkeit
[* 28] ihrer Wirkungen gruppiert.
Da aber die letztern zu unvollständig bekannt sind, so ist diese Art der Einteilung noch nicht durchzuführen. Ein
¶
mehr
anderes, aber auch unzulängliches Einteilungsprincip ist das der chem. Ähnlichkeit; noch unvollkommener, jedoch am gebräuchlichsten
ist die Klassifikation nach ihrer Verwendung, wie Abführ-, Brechmittel, schweiß-, harntreibende, beruhigende Mittelu. s. w.
- Über schwindelhafte s. Geheimmittel.
Vgl. Hirsch,
[* 30] Die Prüfung der Arzneimittel (2. Aufl., Berl. 1875);
Binz, Grundzüge der Arzneimittellehre (12. Aufl., ebd. 1894);
Nothnagel und Roßbach,
[* 31] Handbuch der Arzneimittellehre
(7. Aufl., ebd. 1894);
Cloetta, Lehrbuch der Arzneimittellebre und Arzneiverordnungslehre (8. Aufl., hg. von Filehne,
Freiburg
[* 32] 1893);
Ewald, Handbuch der Arzneiverordnungslehre (12. Aufl., Berl. 1891);
B. Fischer, Die neuern Arzneimittel (6. Aufl., ebd. 1894);
Bernatzik und Vogl, Lehrbuch der Arzneimittellehre (2.
Aufl., Wien
[* 33] und Lpz. 1891);
Böhm, Lehrbuch der Arzneiverordnungslehre (2. Aufl., Jena
[* 34] 1891);
Husemann, Handbuch der Arzneimittellehre
(3. Aufl., Verl. 1892);
Lewin, Die Nebenwirkungen der Arzneimittel (2. Aufl., ebd. 1893);
(vom grch. archiatros, s. Archiater; lat. Medicus) darf sich innerhalb des DeutschenReichs
seit der Gewerbeordnung vom nur derjenige nennen, der nach Ablegung einer staatlichen Prüfung in allen Zweigen
der Heilkunst eine staatliche Approbation erlangt hat (§. 29). Die Ausübung der Heilkunde ist vollständig freigegeben und
ohne Befähigungsnachweis jedermann erlaubt; die frühern Gesetze gegen Kurpfuscherei (Medikasterei) sind
aufgehoben, und wer ärztliche Praxis ausübt, unterliegt nur noch dem allgemeinen Strafgesetze, welches fahrlässige Körperverletzung
und Tötung mit Strafe bedroht.
Der Staat beschränkt sich darauf, durch die Approbation diejenigen namhaft zu machen, die eine tüchtige mediz. Ausbildung
genossen haben. So sind auch gewisse Beschränkungen gefallen, die früher den Ärzten hinsichtlich der
Wahl des Ortes, an dem sie praktizieren wollten, sowie hinsichtlich ihrer Honorierung auferlegt waren; auch für die
Ärzte gilt jetzt innerhalb des ganzen DeutschenReichs der Grundsatz der Freizügigkeit, und die Honorierung ihrer Leistungen
bleibt der freien Vereinbarung überlassen. Nur als Norm für streitige Fälle in Mangel einer solchen
Vereinbarung sind gewisse Taxen von den Zentralbehörden festgesetzt worden. In dieser Weise ist auch der allgemeine Zwang
zu ärztlicher Hilfeleistung durch die Gewerbeordnung (§. 144) aufgehoben, welcher früher den Medizinalpersonen unter Androhung
von Strafen aufgelegt war; doch hat natürlich auch der Arzt wie jeder andere Staatsbürger bei Unglücksfällen
u. dgl. der Aufforderung der Polizeiorgane zur Hilfeleistung nachzukommen, sofern ihm dies ohne erhebliche eigene Gefahr möglich
ist (Strafgesetzb. §. 360, 10).
Einer staatlichen Approbation, welche auf Grund eines Nachweises der Befähigung erteilt wird, bedürfen nach der Deutschen
Gewerbeordnung (§. 29) alle diejenigen Personen,
welche sich als Ärzte (Wund- und Augenärzte, Geburtshelfer,
Zahn- und Tierärzte) oder mit gleichbedeutenden Titeln bezeichnen oder seitens des Staates oder einer Gemeinde als solche anerkannt
oder mit amtlichen Funktionen betraut werden sollen. Die nähern Bestimmungen über die der Approbation vorausgehende Prüfung
der Ärzte sind durch eine Bekanntmachung des Bundes- (Reichs-)Kanzlers vom (Bundesgesetzblatt S. 635 fg.)
veröffentlicht worden.
Hiernach sind zur Erteilung der Approbation nur die Zentralbehörden derjenigen Bundesstaaten befugt, welche eine oder mehrere
Landesuniversitäten besitzen. Die vorausgehende Prüfung in allen Fächern der Heilkunst kann entweder vor der mediz. Ober-Examinationskommission
in Berlin
[* 36] oder vor einer bei jeder Universität bestehenden Examinationskommission abgelegt werden. Für
die ärztliche Staatsprüfung sind von dem Kandidaten vorzulegen: das Reifezeugnis eines humanistischen Gymnasiums, die Abgangszeugnisse
von der Universität nach einem Studium von im ganzen neun Semestern auf einer Universität des DeutschenReichs, das Zeugnis
über Ablegung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung (Tentamen physicum) an einer deutschen Universität, der Nachweis von
klinischen Übungen, ein kurzer Lebenslauf.
Die Vorprüfung wird von einer besondern aus Mitgliedern der mediz. und philos. Fakultät gebildeten Kommission abgenommen,
frühestens nach Abschluß des 4. Semesters und richtet sich auf Anatomie, Physiologie, Physik, Chemie, Botanik, Zoologie (Verordnung
des Bundesrates vom Die Entbindung von den vorgeschriebenen ärztlichen Prüfungen auf Grund
besonderer wissenschaftlicher Leistungen ist nur dann zulässig, wenn der Nachsuchende nachweist, daß ihm von seiten eines
Staates oder einer Gemeinde amtliche Funktionen übertragen werden sollen.
Die Approbation hat Wirkung für das ganze Deutsche Reich; eine staatliche Anstellung von Ärzten erfolgt im allgemeinen nicht,
sondern nur zu besondern Funktionen (Polizeiärzte, Militärärzte, Kreisphysikus u. s. w.).
Bezüglich der Ausübung ärztlicher Praxis in den Grenzbezirken bestehen besondere Staatsverträge mit Belgien,
[* 37] Holland, Luxemburg,
der Schweiz,
[* 38] Österreich-Ungarn.
[* 39] Die Approbation kann von der Verwaltungsbehörde wieder zurückgenommen werden, wenn dieselbe
auf Grund unrichtiger Nachweise erteilt wurde oder wenn dem Inhaber die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden; doch
gilt im letztern Falle die Entziehung der Approbationnur für die Dauer des Ehrverlustes.
Wer, ohne hierzu approbiert zu sein, sich als Arzt (Wund-, Augen-,Zahn-, Tierarzt, Geburtshelfer) bezeichnet oder sich einen
ähnlichen Titel beilegt, durch welchen der Glaube erweckt wird, der Inhaber desselben sei eine geprüfte Medizinalperson,
wird mit einer Geldbuße bis zu 300 M. und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. (Gewerbeordnung vom
§. 29 und 147,3). Ärzte allein dürfen impfen, ihre Forderungen haben ein Vorrecht im Konkurs (Konkursordn. §. 54), und sie
können die Berufung zum Schöffenamt und folgeweis zum Geschworenenamt ablehnen.
Der einheitlichen Regelung des ärztlichen Prüfungswesens, welche durch die Gewerbeordnung veranlaßt
wurde, ist es im wesentlichen zu verdanken, daß jetzt alle deutschen Ärzte einen und denselben Bildungsgang durchmachen
und eine und dieselbe Prüfung bestehen müssen, so daß es nun nicht mehr wie früher sog.
Ärzte zweiter Klasse (Medicinae practici)
¶
mehr
und besondere Wundärzte giebt. Andererseits spaltet sich die ärztliche Thätigkeit wissenschaftlich und praktisch immer
mehr in einzelne Zweige und so treten unter den Ärzten sog. Specialärzte auf, welche sich
vorzugsweise nur mit einer besondern Klasse von Krankheiten befassen. Eine solche Beschränkung des ärztlichen Forschens und
Handelns würde, wenn sie schon dem Studierenden der Medizin gestattet wäre, zu Einseitigkeit und schablonenmäßigem
Handeln führen, während sie, wenn jeder zuvor die gesamte Heilkunde studiert und einigermaßen geübt hat, als großer
Fortschritt für die Wissenschaft und als eine, für die leidenden sehr wohlthätige Einrichtung zu betrachten ist. So giebt
es gegenwärtig, außer den Ärzten im allgemeinen, besondere Chirurgen, Geburtshelfer, Frauen-, Augen-,
Ohren-, Kehlkopfärzte u. s. w. Auch die Zahnheilkunde erhebt sich immer mehr zu einer
streng wissenschaftlichen Disciplin.
Für die notorisch armen Kranken sorgen Staat und Gemeinde durch die Anstellung von Armenärzten und durch die verschiedenartigsten
Wohlthätigkeitsanstalten (s. Armenarzt und Armenwesen); den arbeitenden Klassen ist seit dem Erlaß des
Krankenversicherungsgesetzes vom in Krankheitsfällen die erforderliche ärztliche Hilfe durch die Anstellung
zahlreicher Kassenärzte gewährleistet (s. Krankenversicherungsgesetz). In der neuern Zeit werden in der Schweiz, in Frankreich,
in Rußland und Amerika
[* 41] auch weibliche Arzte ausgebildet; in Amerika ist die Zahl derselben bereits auf mehr als 500 gestiegen.
Auf den schweiz. und amerik. Universitäten wird den weiblichen Ärzten selbst der Doktorgrad verliehen. Über dieVorteile
und Nachteile der Ausübung des ärztlichen Berufs durch Frauen gehen die Meinungen auseinander (s.
Frauenstudium und Gynäkologie).
Die Nachteile, welche dem ärztlichen Stande aus der Freigebung der ärztlichen Praxis erwuchsen, haben
die deutschen Ärzte zur Gründung zahlreicher ärztlicher Standes- oder Bezirksvereine veranlaßt, welche die gemeinsamen
Berufsinteressen vertreten, sowie die Konsolidierung und Hebung
[* 42] des ärztlichen Standes erstreben sollen. Derartige Vereine
giebt es in Baden
[* 43] 14, in Bayern
[* 44] 62, in Sachsen
[* 45] 24, in Württemberg
[* 46] 8, in Hessen
[* 47] 18, in Braunschweig
[* 48] 4, in Preußen
[* 49] 131, in Mecklenburg
[* 50] 6, in Thüringen 11, in Anhalt
[* 51] 3, in Oldenburg,
[* 52] Lippe
[* 53] und Elsaß-Lothringen
[* 54] je 2, in Lübeck,
[* 55] Bremen
[* 56] und
Hamburg
[* 57] je 1. Aus den ärztlichen Bezirksvereinen wird in Sachsen, Bayern, Württemberg, Hessen und Braunschweig die offizielle
Vertretung des ärztlichen Standes gewählt. So bilden in Sachsen innerhalb jeder Kreishauptmannschaft
die Bezirksvereine einen log.
Kreisverein und wählen Abgeordnete und einen Kreisvereinsausschuß, welche als außerordentliche Mitglieder des Landes-Medizinalkollegiums
an den alljährlichen Plenarversammlungen desselben mit Stimmrecht teilnehmen. Ebenso wählen in Bayern innerhalb jedes Regierungsbezirks
die ärztlichen Bezirksvereine Delegierte zu den acht Ärztekammern des Königreichs, welche alljährlich am Sitze der Regierung
unter Anwesenheit eines Regierungskommissars zu Beratungen zusammentreten und anch an den alljährlichen
Plenarsitzungen des Ober-Medizinalausschusses teilnehmen. In Preußen besteht in jeder Provinz als offizielle Vertretung des
ärztlichen Standes eine Ärztekammer, deren Mitglieder durch sämtliche Ärzte des Wahlbezirks gewählt und deren Abgeordnete
zu den Sitzungen der Provinzial-Medizinalkollegien und der wissenschaftlichen Deputation
für das Medizinalwesen
mit beratender Stimme zugezogen werden.
Die Vertretung der Gesamtheit der deutschen Ärzte hat der von Herm.
EberhardRichter 1872 begründete Deutsche Ärztevereinsbund übernommen, welcher die zerstreuten ärztlichen VereineDeutschlands
[* 58] zu gegenseitiger Anregung und gemeinsamer Beteiligung auf dem Gebiete der wissenschaftlichen und praktischen, auch socialen
Beziehungen des ärztlichen Standes zu vereinigen bezweckt. 1890 gehörten demselben 225 ärztliche Vereine
mit 11 006 Mitgliedern an. Alljährlich findet durch Zusammentritt von Abgeordneten der einzelnen Vereine ein Ärztetag statt,
über dessen Verhandlungen das Organ des Vereinsbundes, das «Ärztliche Vereinsblatt für Deutschland»
[* 59] (Lpz. 1872 fg.) ausführlich
berichtet.
Außer den eben erwähnten ärztlichen Standes- oder Bezirksvereinen giebt es in Deutschland noch 82 ärztliche
Vereine, welche rein wissenschaftliche Zwecke verfolgen, ferner 14 Vereine für öffentliche Gesundheitspflege und 11 militärärztliche
Vereine: für die Unterstützung der invaliden Ärzte und der Witwen und Waisen von Ärzten wirken 46 ärztliche Unterstützungskassen,
unter denen die «Centralhilfskasse für die Ärzte Deutschlands» hervorzuheben ist.
die älteste röm. Kupfermünze, angeblich in Rom
[* 60] zuerst unter dem Könige Servius Tullius, in Wahrheit jedoch erst
seit dem 5. Jahrh. v. Chr. geprägt, hatte ursprünglich das Gewicht eines röm. Pfundes (327,45 g): doch
finden sich schon aus sehr früher Zeit Stücke, die nur 11, 10 und 9 Unzen, im Durchschnitte 273 g enthalten. Im Laufe der
Zeit wurde die Münze immer kleiner, so daß sie in der spätern Kaiserzeit nur noch 1/36 ihres ursprünglichen Gewichts
wog.
Alle Kupfermünzen des alten Italiens
[* 61] waren entweder eine Mehrheit oder ein Bruchteil des As. Aber auch
bei Maßen, Gewichten, Erbschaften und Zinsen wurde das Ganze durch As bezeichnet und dies nach dem Duodecimalsystem in 12 Teile,
uncia, d. d. Einheit, geteilt, deren jeder einen besondern Namen hatte, z. B. uncia = 1/12, sextans = 1/6, quadrans = ¼
u. s. w. Die Kupfermünzen unterschieden sich voneinander durch ein bestimmtes Gepräge.
So hatten die eigentlichen röm. Kupfermünzen auf dem Avers irgend einen Götterkopf, z. B. den des Jupiter, beim ganzen As den
des Janus
[* 62] u. s. w., und auf dem Revers den Schiffsschnabel nebst der Wertbezeichnung durch 1, 2, 3 u. s. w. Kügelchen
für die Zahl der Unzen auf den Bruchteilen des As, röm. Ziffern für das As und die Mehrheiten desselben.
-
Vgl. Mommsen, über das röm. Münzwesen
[* 63] (Lpz. 1850): ders., Geschichte
des röm. Münzwesens (Berl. 1860);
Hultsch, Griech. und röm. Metrologie 12. Aufl., ebd. 1882).
ein früheres kleines Gewicht in Deutschland und Holland, eine der kleinsten Unterabteilungen
des Pfundes und der Mark, namentlich für die Bestimmung der Schwere der Münzen
[* 64] und der andern
¶
mehr
Gewichte üblich. Die alte kölnische Mark wurde in (67 Dukaten zu 60 As =) 4020 kölnische As oder Dukaten-As (in Österreich
[* 66] Dukaten-Gran genannt) eingeteilt und wog 4864,68 holländ. As. Die alte holländ.
Troy-Mark hatte 5120, das doppelt so schwere holländ. Troy-Pfund 10 240 holländ. As (Asen). Von den vorzugsweise zum
Wägen der Goldstücke auch in Deutschland gebräuchlich gewesenen holländ. As sind 20,80592 oder etwas reichlich 20 4/5
= 1 g, oder es ist ein holländ. As = 0,048063 g. In Preußen war durch eine Cirkularverfügung des Handelsministers vom bestimmt
worden, daß für das Goldmünzgewicht fortan das Grän (wovon die preuß.
oder Zollvereinsmünz-Mark 288 hatte) in 16 preuß. As geteilt werden solle; die von der preuß.
Normalaichungskommission ausgegebenen Goldgewichtssysteme enthielten schon seit 1831 diese Sechzehntel-Gränstücke, aber
bis zu jener Verfügung unter der Benennung «Gränteile». Nach der preuß.
Verordnung vom aber, welche das neue Pfund (das deutsche) von 500 g als Gold-, Silber- und Münzgewicht
einführte, war dieses in 1000 Tausendteile zu teilen, der Tausendteil aber in 10 As und letzteres in decimale Bruchteile;
dieses neue preuß. As war demnach = 1/10000 deutsches Pfund oder 1/20 g = 1,040296 oder fast
genau 1 1/25 holländ. As. (S. auch Gran.)
[* 67]
(schwed., spr. ohs, Plural Åsar), in Schweden
[* 68] die bis 60 m hohen, wallartigen Geröll- und Sandanhäufungen, die
sich mehrere Kilometer lang in gewisser Parallelität zueinander hinziehen, wobei sie Meereshöhen von über 350 m erreichen.
An ihren Fuß pflegen sich marine, molluskenführende Schichten anzulagern.
Sie sind Gebilde der Glacialzeit,
doch ist ihre Entstehungsweise noch nicht aufgeklärt.
foetida,Asant, auch Stinkasant oder Teufelsdreck genannt, stammt zum größten Teile von der zu
der Familie der Umbelliferen
[* 70] gehörenden Scorodosma foetidum Bunge (FerulaAsa foetidaL.). Diese Pflanze findet sich zwischen
dem Aralsee und dem PersischenMeerbusen. Am häufigsten kommt sie bei Chiwa, Chorassan und Herat vor, wo die etwa 2 m hohe Pflanze
förmliche Wäldchen bildet. Auch Narthex Asa foetida Falconer liefert Asa foetida Obschon das Harz an der Wurzel
[* 71] der Stammpflanzen in ganzen Stücken haftet, wird dennoch behufs reichlicher Gewinnung die Pflanze angeschnitten. Es tritt
ein weißer Milchsaft hervor, der an der Luft sich nach und nach braun färbt.
ÄltereStücke sind hart und spröde. Die beste Handelssorte von Asa besteht aus ziemlich gleichartigen,
1-3 cm im Durchmesser haltenden Stücken, welche je nach ihrem Alter weißlich bis braun gefärbt sind; diese wird im Droguenhandel
als Asa foetida in lacrymis bezeichnet, eine andere Sorte, Asa foetida in massis amygdaloides bildet
formlose Klumpen von dunker, etwas schmieriger Grundmasse, in welche weiße oder rötlich violett gefärbte,
mandelartige Massen
eingebettet sind.
Beide Sorten sind für den pharmaceutischen Gebrauch zulässig, dagegen ist Asa foetida petraea ein sehr unreines,
dazu auch vielfach verfälschtes Produkt. Der Geruch der Asa ist unangenehm knoblauchartig, der Geschmack bitter, scharf und
lange anhaltend. Die Asa enthält (abgesehen von absichtlichen Beimengungen) Harz (50 Proz.,
s. Ferulasäure), Gummi (36 Proz.) und ätherisches Öl, welches letztere schwefelhaltig ist. Die Asa foetida dient
im Orient und Rußland zum Würzen der Speisen; bei uns wird sie medizinisch (als kräftiges Reizmittel für das Nervensystem,
als krampfstillendes Mittel bei Hysterie, Hypochondrie, Asthma und nervöser Kolik, sowie als Wurmmittel, innerlich in
Form von Pillen, Emulsion oder Tinktur, als Klystier, Pflaster, Liniment u. s. w.) verwendet. Die Deutsche Pharmakopöe führte
außer der Asa foetida selbst in der 1. und 2. Ausgabe (von 1872 und 1882) noch eine TincturaAsae foetidae, bestehend aus 1 Teil Asa foetida und 5 TeilenAlkohol; in der 3. Ausgabe (1890) findet sich diese nicht mehr.
Georg, rumän. Schriftsteller und Patriot, geb. ward
in Österreich erzogen, studierte in Wien Mathematik und in Italien
[* 72] Kunst und Litteratur. Heimgekehrt und zum Ministerialrat
ernannt, verfaßte er rumän. Schulbücher und Grammatiken, errichtete 1817 in Jassy auf eigene Kosten eine Bühne
für rumän. und franz. Stücke, die aber bald einging, dann die erste Druckerei in Rumänien
[* 73] und gründete ein rumän. Journal
(«Die rumän. Biene»),
[* 74]
das er 33 Jahre leitete. Als Minister des öffentlichen Unterrichts gründete Asaky seit 1850 zahlreiche
Gymnasien, Elementar-, Kunst- und Gewerbeschulen sowie eine Akademie. Er starb zu Jassy. Seine
Gedichte (2. Aufl., Jassy 1854) sind jetzt verschollen, aber sein Name, als der eines Vorkämpfers der Kultur seines Volks,
lebt fort. In Jassy wurde ihm 1890 ein Standbild errichtet.
bayr. Banmeisterfamilie aus der Zeit des Barockstils. Der Vater, HansGeorg Asam, gest. 1696,
malte u. a. in der Stiftskirche zu Hall
[* 75] und in der Kirche zu Benediktbeuren, war auch Lehrer der Architektur in Prag.
[* 76] Seine Söhne,
der MalerCosmas Damian Asam (geb. zu Benediktbeuren, gest.
1742) und der Bildhauer und Stuccateur Egid Quirin Asam (geb. zu Tegernsee, gest. nach 1746), studierten
in Rom zur Zeit Pozzos und ließen sich um 1715 in München
[* 77] nieder. Sie gestalteten den Dom zu Freising
[* 78] 1723-24 völlig um und
verliehen ihm einen reichen plastischen und malerischen Schmuck im Sinne der Pozzoschen Perspektivkunst.
Ferner arbeiteten sie (1724-26) im Kloster Maria-Einsiedeln, im Kloster zu Metten, in der Stiftskirche
St. Emmeram zu Regensburg,
[* 79] in der Kirche auf dem Weißen Berge zu Prag. Sie bauten auch selbständig, z. B. den Kongregationssaal
in Ingolstadt
[* 80] und auf eigene Kosten (1733-40) die Johanneskirche neben ihrem Hause zu München, ein phantastisches Werk, das
einen Höhepunkt der deutschen Barockkunst bezeichnet. In einzelnen ihrer Werke zeigt sich der Übergang
zum Rokoko.
oder Assanen, Stamm der Jenisseier (s. d.), bis zum Ende des 18. Jahrh.
an den Ufern des Jenissei, südlich und südwestlich von Krasnojarst lebend, jetzt teils mit den Runen,
[* 81] teils mit den Katschinzen
verschmolzen.
(biblische Form des assyr. Aschschurachiddina, «Aschschur
hat Brüder gegeben»),
assyr. König 681–668 v. Chr., Sohn Sanheribs. Seine hauptsächlichsten Unternehmungen sind nach den
Keilinschriften: die Unterdrückung des Aufstandes seiner Brüder, denen sein Vater zum Opfer gefallen war (s. Adrammelech) und
die Züge gegen Sidon, gegen Arabien und Edom, gegen Elam und besonders gegen Ägypten,
[* 87] wo Memphis erobert
und das Delta,
[* 88] sowie die Städte Oberägyptens bis nach Theben unterjocht wurden. Im ganzen zeichnet sich die Regierung A.s
mehr als die der andern assyr. Großkönige durch längere Friedensepochen aus.
Unter seinen zahlreichen Bauten ist besonders die Wiederherstellung der durch Sanherib zerstörten Hauptstadt Babylons
aus, Babylon, hervorzuheben. Auch vollendete er den Tempel
[* 89] zu Ninive und erbaute in Kalach einen neuen Palast. Er erhob seinen
Sohn Sardanapal zum Mitregenten, um einen Erbfolgekrieg wie den nach dem Tode seines Vaters unmöglich zu machen. Asarhaddon hat Prismen-
und Thontafelinschriften aus seiner Regierung hinterlassen. Gesamtausgabe bei Budge, The history of Esarhaddon,king of Assyria (Lond. 1880).
oder Asarin, der feste Bestandteil des Öls
[* 90] von AsarumeuropaeumL., hat die Zusammensetzung C12H16O3
und ist ein Trimethoxylallylbenzol, C6H2(OCH3)3•C3H5.
L., Haselwurz, artenarme Pflanzengattung aus der Familie der Aristolochiaceen (s. d.). In Europa
[* 91] kommt nur
eine, auch in Deutschland häufigere Art vor, Asarum europaeumL. (s. Tafel: Hysterophyten I,
[* 82]
Fig. 5), das sog.
Leberkraut. Diese gewürzhaft duftende Pflanze gedeiht am besten in humoser, feuchter Lauberde in schattigen Wäldern, Gebüschen
und Hecken, hat einen unterirdischen, kriechenden Wurzelstock, der langgestielte, nierenförmige Blätter und am Ende der
Äste zwischen je zwei gegenständigen Blättern stehende braunviolette, sehr kurzgestielte Blüten treibt.
Der Wurzelstock war als Rhizoma Asari offizinell. Er ward in Pulverform als Niesmittel, besonders als Zusatz zu dem bekannten
Schneeberger Schnupftabak benutzt.
wird in dem (nicht einheitlichen) Rituale zum großen Versöhnungstage (s. d.)
der Juden (3 Mos. 16). erwähnt. Zwei Ziegenböcke wurden an diesem Tage zum Sündopfer vor den Brandopferaltar gestellt und
durch das Los der eine für Jahwe, der andere für den Asasel bestimmt, jener als Sündopfer geschlachtet
und sein Blut ins Allerheiligste gebracht, dieser, nachdem auf sein Haupt durch Handauflegung des Hohenpriesters alle Schuld
des Volks übertragen war, in die Wüste getrieben «zu Asasel». Wahrscheinlich
ist unter Asasel ein Wüstendämon zu verstehen, der im Zusammenhange mit der Ausbildung der Vorstellungen vom Satan
eine gegensätzliche Stellung zum Heilsgott der jüd. Gemeinde erhielt.
Dorf im Kreis Neuwied des preuß. Reg.-Bez. Koblenz,
[* 92] am Fuße des Siebengebirges
und Westerwaldes, an der Schmalspurbahn Hennef-Asbach, hat (1890) 394 kath. E., Amtsgericht (Landgericht Neuwied), Post, Telegraph,
Katasteramt und Steuerkasse;
Seidenweberei (Hausindustrie) und in der Umgegend Basaltsteinbrüche, Blei- und
Eisenerzbergbau.
(grch. asbestos, unverbrennlich), verschiedene faserige Mineralien,
[* 93] die besonders mit Hornblende
[* 94] und Augit,
[* 95] aber auch mit Serpentin in Beziehung stehen. Der eigentliche Asbést stimmt nach seinen chem. Bestandteilen mit
der Hornblende (s. d.) überein und kann als eine langfaserige, meist eisenfreie
oder eisenarme Abänderung derselben gelten. Er ist durchscheinend, seidenglänzend, biegsam oder spröde, fühlt sich fettig
an und hat eine weißliche, lauchgrüne, ins Gelbliche oder Graue übergehende Farbe.
Wenn die einzelnen Fasern sich verfilzen, so entsteht der wegen seiner geringen Kompaktheit auf dem Wasser schwimmende sog.
Bergkork (Bergleder, Bergpapier), der sich namentlich auf Erzgängen, in den Hochalpen sowie in Skandinavien vorfindet. Werden
die Fasern infolge von Verwitterung holzbraun und kommen krummblätterige Stücke wie Äste darin vor, wie am
Schneeberge bei Klausen in Tirol,
[* 96] so heißt das Mineral Bergholz. Sind endlich die Fasern außerordentlich zart, mit einem seidenartigen
Schiller, gehen sie im Wasser leicht auseinander und sind sie so biegsam, daß sie der schönsten weißen Seide
[* 97] gleichen, so
führt es den NamenAmiant oder Bergflachs (Federweiß, Federalaun), dessen Hauptlager namentlich der Talkschiefer
in den Hochgebirgen bildet.
Sie werden zu diesem Zwecke in Wasser eingeweicht, ausgewaschen, getrocknet und, mit Flachsfasern vermengt, mittels der Spindel
in Fäden gesponnen, wobei man die Finger mit Öl benetzt. Das Weben
[* 101] geschieht auf die gewöhnliche Art.
Im Feuer verbrennt dann bloß der Flachs, das Gewebe wird nicht zerstört. Die Alten sollen sich, nach Plinius, desselben zu
Leichengewändern bedient haben, um beim Verbrennen die Asche der Toten von der des Holzes zu sondern. KaiserKarl V. hatte ein
Tischzeug von Asbést, das er zur Belustigung seiner Gäste nach eingenommener Mahlzeit ins Feuer werfen ließ.
– Im letzten Jahrzehnt hat sich in Deutschland eine wirkliche Asbestindustrie (Berlin, Dresden,
[* 102] Frankfurt
[* 103] a. M., Hannover
[* 104] u. s. w.)
entwickelt, der Tirol, Italien, die Schweiz, die Pyrenäen, der Odenwald, Sibirien, Nordamerika,
[* 105] Australien
[* 106] das Rohmaterial liefern.
Man verfertigt
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