(spr. arschangtóng ßür kröhs'), Hauptstadt des Kantons Argenton-sur-Creuse (235,46
qkm, 9 Gemeinden, 15 479 E.) im
ArrondissementChâteauroux des franz. Depart. Indre, an der Linie
Orléans-Agen der
Franz. Orléansbahn,
wird durch die Creuse in Ober- und Unterstadt geteilt und hat (1891) 5503, als Gemeinde 6270 E., eine schöne
Kirche (15.
Jahrh.), Ruinen eines von
Ludwig XIII. geschleiften Schlosses (13. Jahrh.); Gerberei,
Wollspinnerei,
Tuchfabrikation,
Bleicherei und Papierfabrikation,
[* 8] Steinbrüche, Thongruben und Mühlwerke sowie zwölf jährliche Märkte. Das einst etwas
nördlicher gelegene Argantomagus war eine Stadt der
Bituriger. Argenton-sur-Creuse war im 16. Jahrh. ein fester Platz der Ligue, unterwarf
sich jedoch schon 1589
Heinrich IV.
Hand.
[* 10] Im Mittelalter folgte das
Kind bei einer
Mißheirat zwischen einem
Freien und einer
Hörigen oder einem Hörigen und einer
Freien regelmäßig der
Gewisse, für das
Strafrechtan sich gleichgültige Handlungen werden dann strafbar, wenn durch sie dem religiösen
oder dem moralischen Gefühle ein Ärgernis gegeben wird. Das Deutsche
[* 11] Strafgesetzbuch straft
(ähnlich wie das
Österreichische, welches übrigens die Veranlassung öffentlichen Ärgernis allgemein als erschwerenden Umstand
eines
Vergehens oder einer
Übertretung ansieht) Gotteslästerung
(Strafgesetzb. §. 166), Vornahme unzüchtiger Handlungen
(§. 183), auch
Tierquälerei (§. 360, Nr. 13) dann, wenn ein Ärgernis gegeben ist. Nach
dem Gesetz vom (Art. IV) ist auch strafbar
(Strafe bis zu 300 M. oder Gefängnis bis zu 6
Monaten),
wer aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus
den diesen Verhandlungen zu
Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, die geeignet sind Ärgernis zu
erregen.
Die Arghellblätter werden zuweilen betrügerischer
Weise den alexandrinischen Sennesblättern beigemengt, sind
aber leicht davon zu unterscheiden, da sie beiderseitig dicht behaart sind;
sie sind ferner steif, lederartig, graulichgrün
und haben einen widerlich-scharfen
Geschmack und stark purgierende Wirkung.
ihr
Name wird wegen der bedeutenden Rolle, die sie unter ihrem
König
Agamemnon im Trojanischen
Kriege spielen, bei
Homer öfter zur Bezeichnung der Griechen überhaupt gebraucht.
Personen, welche einen
Vertrag miteinander abschließen, sollen bei dem
Abschluß, und wenn
sie denselben abgeschlossen haben, bei dessen
Erfüllung und bei Ausübung ihrer
Rechte aus dem die
Personen verbindenden Verhältnis
redlich verfahren. Jedes Verhalten, welches
Treu und
Glauben widerspricht, auch wenn es nicht auf einen offenbaren
Betrug hinausläuft,
giebt dem andern
TeilGrund zu einer Einrede (der exceptio doli) oder einen Schadenersatzanspruch. Dabei
versteht es sich von selbst, daß jede Partei erlaubte
Vorteile für sich suchen darf. Der Verkäufer, der Vermieter sucht
den höchsten Preis zu erlangen; er handelt nicht schon um deswillen arglistig,
weil er dem
Käufer oder Mieter die ihm bekannte
Konjunktur des Marktes verschweigt. Aber sie handeln arglistig, wenn sie ihnen bekannte Mängel der von
ihnen zu verkaufenden oder zu vermietenden Sache verschweigen.
Außerhalb eines Vertragsverhältnisses erzeugt arglistiges Verhalten selbständige Schadenersatzansprüche. Man begreift
hier unter Arglist jedes vorsätzliche widerrechtliche Verhalten oder jedes bewußt widerrechtliche Verhalten, welches
einen andern beschädigt. Die Gesetzgebungen sind in
Begründung dieses
Anspruchs verschiedene Wege gegangen.
Wie das
Strafrecht eine Anzahl verschiedener
Verbrechen und
Vergehen aufstellt, so hat das Gemeine
Recht eine Anzahl selbständiger
Privatdelikte aufgestellt, aus denen bei vorsätzlicher Rechtsverletzung oder bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung
ein
Anspruch auf Wiederherstellung des frühern Zustandes erwächst: Entwendung (furtum), Gewalt (vis) und
Bedrohung (actio
quod metus causa),
Beleidigung und üble Nachrede (Injurien), Benachteiligung der
Gläubiger durch arglistige
Veräußerungen
(actio Pauliana), vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigung (actio legis Aquiliae).
Daneben ist dann für die Fälle, weiche nicht unter ein derartiges Specialdelikt fallen, ein subsidiärer
Anspruch auf
Schadenersatz
wegen vorsätzlicher oder wissentlicher
Beschädigung (actio doli) gestellt. Ähnlich ist das Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch vorgegangen (widerrechtliche Schadenzufügung durch Körperverletzung oder Sachbeschädigung,
Beraubung
der persönlichen
Freiheit, Entwendung, verletzende Nachrede, Gewalt und
Drohung,
Betrug und Arglist, Verletzung besonderer Berufspflichten).
Statt dessen stellt der
Code civil Art. 1382 den allgemeinen Grundsatz auf: Jede
¶
mehr
Handlung eines Menschen, durch welche einem andern Schaden verursacht wird, verpflichtet den, durch dessen Schuld der Schaden
eingetreten ist, zum Ersatz. Zur Schuld wird auch die Fahrlässigkeit gerechnet. Ähnliche allgemeine Vorschriften hat das
Preuß. Allg. Landr. I, 6, §§. 10 fg. gegeben, nur wird für die Fälle eines mäßigen und geringen
Versehens eine weniger umfassende Ersatzpflicht geordnet. Das Österr. Bürgert. Gesetzb. §. 1295 hat ebenso den allgemeinen
Satz: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens zu fordern, welchen dieser ihm aus Verschulden
zugefügt hat;
der Schaden mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag
verursacht sein.
Ähnlich wie im Preuß. Allg. Landrecht wird dann bezüglich des Umfangs des Schadens zwischen böser Absicht
und auffallender Sorglosigkeit (grobes Versehen, culpa lata), welche zur vollen Genugthuung verpflichten, und einem geringen
Versehen (§. 1324) unterschieden. Sodann wird aber die Ersatzpflicht für besondere Fälle geordnet (Körperverletzung oder
Tötung, Freiheitsentziehung, Ehrverletzung, Haftung der Beamten). Die Anordnungen des DeutschenEntwurfs eines
Bürgerlichen Gesetzbuchs sind folgende: Nach §. 746 ist derjenige, welcher vorsätzlich oder fahrlässig (d. h.
unter Außerachtlassung der im Verkehr üblichen Sorgfalt) ein Recht eines andern widerrechtlich verletzt, oder wer gegen
ein den Schutz eines andern bezweckendes Gesetz verstoßt, zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens
verpflichtet.
Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dasselbe auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur
bei Verschulden ein. Die Schadenersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die schädigende Handlung im Notstand
begangen worden ist. Es folgen dann Anordnungen für einzelne Fälle (üble Nachrede, Freiheitsentziehung,
Haftung für den Vertreter n. s. w.) in §§. 747 fg. Die Verpflichtung zum Schadenersatz wegen einer gegen die Person gerichteten
unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten
herbeiführt (§. 765; bezüglich Körperverletzung, Tötung §§. 766 fg.).
Daß jemand vorsätzlich oder bewußt einen Schaden in Ausübung eines Rechts zufügt, schließt die Widerrechtlichkeit
der Schadenzufügung und deshalb auch den Ersatzanspruch noch nicht aus. Anders, wenn das dem Schadenstifter zustehende Recht
die Befugnis giebt so zu handeln, obschon dadurch einem Dritten ein Schaden erwächst. Das ist der Fall beim
freien Wettbewerb im Gewerbebetrieb, nur sollte derselbe nicht dahin ausarten, daß Anstand und gute Sitten verletzt werden.
Die Franzosen geben wegen eines solchen Gebarens (concurrence déloyale) einen Schadenersatzanspruch. Dem deutschen Gewerbebetrieb
erwächst aus dem Mangel einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift ein schwerer Nachteil. Ihm will der Deutsche Entwurf
§. 749 abhelfen: «Wer durch eine Handlung, die er nicht in
Ausübung eines ihm zustehenden Rechts vornimmt, in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andern vorsätzlich
Schaden zufügt, ist schadenersatzpflichtig».
Darüber hinaus wurde auf Anregung des Reichstags Mai 1895 dem Bundesrat ein besonderer Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlautern
Wettbewerbs vorgelegt. (S. im übrigen Schadenersatz.) Der Ausschluß einer Haftung für Arglist kann im voraus
nicht ausbedungen werden, das pactum ne dolus praestetur
ist nichtig. Dagegen hebt die Einwilligung in eine bestimmte Handlung,
auch wenn dieselbe den Einwilligenden schädigt, den Begriff der Widersetzlichkeit auf, volenti non fit injuria.
hieß ursprünglich die vom Inachus durchströmte, von Bergen
[* 15] eingefaßte Küstenebene des Peloponnes, die
das Gebiet der Stadt Argos (s. d.) bildete. Unter den Römern bezeichnete es die ganze östl. Landschaft
des Peloponnes, die gegen N. an Achaja und Korinth,
[* 16] gegen O. und S. ans Meer, gegen W. an Arkadien, gegen SW. an Lakonien grenzt.
– Nach dem Unabhängigkeitskampfe des neuen Griechenlands bildete Argolis bis 1838 eins der sieben Departements der ProvinzMorea.
Jetzt ist Argolis und Korinthia einer der fünf peloponnes. Nomen des Königreichs Griechenland,
[* 17] der den
Isthmus von Korinth, die Argolische Halbinsel nebst den Inseln Poros, Hydra und Spezzia, die alten Gebiete von Sikyon, Phlius,
Stymphalos und dem GebirgeKyllene, die Ebene von Argos, die Ostabhänge des argolisch-arkad. Grenzgebirges und die InselKythera
umfaßt. Er hat 5244 qkm, (1889) 144836 E. und zerfällt in die Eparchien
Korinthia, Argos, Nauplia, Hydra und Trözenia, Spezzia und Hermionis und Kythera; Hauptstadt ist Nauplia. –
Vgl. E. Curtius,
Peloponnesos, Bd. 2 (Gotha 1852);
Miliarakis, Geographie des Nomos und Korinthia (Athen
[* 18] 1886, neugriechisch).
Schiffsboot, Papierboot, Glasboot, Papiernautilus, eine papierdünne, weißlich durchscheinende Schale von
der Größe einer Mannsfaust, die mit den seitlichen Rippen, dem hintern Wirbel und der großen Öffnung einem Boote nicht
unähnlich sieht und häufig leer auf dem Mittelmeere treibt. Sie wird von einem achtarmigen Tintenfische(ArgonautaArgoL.)
gebaut und bewohnt, der im übrigen dem gewöhnlichen Pulpe oder Achtarme (Octopus) ähnlich ist, dessen
zwei hintere Arme aber im weiblichen Geschlecht segelartig verbreitert sind und auf ihrer Innenseite die verzierenden Rippen
auf die vom Leibe gebildete Schale absondern. (S. Tafel: Kopffüßer,
[* 13]
Fig. 1.) Nur das weibliche Tier baut sich diese Schale,
die es mit den verbreiterten Armen stets umfaßt hält, ohne daran angewachsen zu sein. Es birgt den Laich in derselben. Das
Männchen ist sehr klein und abweichend gebaut; es besitzt keine Schale, dagegen einen sich ablösenden Hektokotylus (s. Kopffüßer),
der anfangs als besonderer Eingeweidewurm beschrieben wurde. Das Tier schwimmt wie die andern Kopffüßer,
zu denen es gehört, mittels Ausstoßens des Atemwassers durch einen engen Trichter, steigt aber gern bei ruhigem Wetter
[* 19] bis
nahe an die Oberfläche des Wassers.
in der griech. Sage die nach ihrem Schiffe
[* 20] Argo benannten Heroen, die unter Jasons Führungdie erste Seefahrt
unternahmen, um aus Kolchis das Goldene Vließ zu holen. Schon in der Odyssee wird die Argo erwähnt; aber
obgleich dieser Stoff in der epischen Dichtung und im Drama behandelt wurde, so wurde er doch erst in alexandrinischer Zeit
von Apollonius (s. d.) von Rhodus zu einem umfassenden Epos verarbeitet, dem
in der röm. Litteratur die «Argonautica»
des Valerius Flaccus,
¶
mehr
in der byzantinischen das unter dem Namen des Orpheus
[* 22] erhaltene Epos folgten. Die gewöhnliche Überlieferung ist folgende:
Iason erhielt von seinem Oheim Pelias, dem König von Iolkos, den Auftrag, das Goldene Vließ aus Kolchis zu holen, wo es im
Haine des Ares
[* 23] von einem schlaflosen Drachen bewacht wurde. Das Schiff, unter der Leitung der Göttin
Athene
[* 24] von Argos, dem Sohne des Phrixos, gebaut, nahm die berühmtesten Helden der Zeit auf (als Fünfzigruderer 50) und führte
sie unter mannigfachen Abenteuern (Aufenthalt bei den männermordenden Lemnierinnen, Befreiung des Phineus von den Harpyen,
Fahrt durch die Symplegaden) an die Mündung des Phasis im kolchischen Lande.
Der König Aietes versprach dem Iason das Vließ zu geben unter der Bedingung, daß er zwei feuerschnaubende Stiere mit ehernen
Füßen vor den Pflug
[* 25] spanne und dann die von Kadmos (s. d.) in Theben übriggelassenen Drachenzähne, die Aietes von Athene
bekommen hatte, aussäe. Der Held löste die Aufgabe mit Hilfe der Tochter des Aietes, Medeia. Sie gab ihm
ein Zaubermittel gegen Feuer und Eisen
[* 26] und belehrte ihn, wie er durch einen Steinwurf unter die aus den Drachenzähnen entsprossenden
Krieger diese untereinander entzweien und bewältigen könne.
Als dann Aietes darauf sann, die Argonauten zu töten, eilten Iason und Medeia bei Nacht in den Hain des Ares, und
nachdem Medeia den Drachen durch ein Zaubermittel eingeschläfert hatte, bemächtigte sich Iason des Vließes. Hierauf bestiegen
die Argonauten eilends das Schiff und segelten davon; durch die hinterlistige Ermordung des Absyrtos (s. d.) entzogen sie sich der
Verfolgung. Die Rückfahrt wird sehr verschieden erzählt: nach älterer Sage fuhren sie denselben Weg
zurück oder gelangten durch den Phasis in den Okeanos, von da nach Libyen und, nachdem sie die Argo zwölf Tageüber Land getragen,
ins Mittelmeer und nach Iolkos.
Nach Apollonius dagegen fuhren die den Ister (Donau) hinauf, der nach alexandrinischer Vorstellung vom rhipäischen
Gebirge nach zwei Seiten dem Schwarzen und dem AdriatischenMeere zufließt und gelangten auf diesem Wege an die illyrische Küste,
von dort durch den Eridanos (Po?) und die Rhône an die Westküste Italiens
[* 27] und über Kerkyra, wo Iason und MedeiaHochzeit hielten,
nach Libyen und zu Land zum Tritonischen See, erst von da über Kreta und Ägina in die Heimat zurück. –
Die Argonautensage, die bei den nördlich und südlich vom Öta wohnenden Minyern entstanden zu sein scheint (vgl. K. O. Müller,
Orchomenos, Bresl. 1820; 2. Aufl. 1844), geht wahrscheinlich auf
die Vorstellung zurück, daß der Heilbringer Jason dem unter der Sonnenhitze verdorrenden Lande die regenspendende
Wolke (unter dem Bilde des Widderfells oft gedacht) aus dem glücklichen Lande, das in der ältesten Sage Aia (s. d.) hieß und
nach dem fernen Osten versetzt wurde, zurückbringt. Als die Naturbedeutung verloren ging, wurde das Vließ zum klassischen
Gral und der Stoff durch Aufnahme zahlreicher Orts- und Stammessagen vermehrt; allenthalben an den Küsten
des Mittelmeers
[* 28] suchte man später Erinnerungen an die Argofahrt. Von erhaltenen Kunstwerken ist die Darstellung aus der Argonautensage
auf der sog. Ficoronischen Ciste (s. d.) hervorzuheben. (S. Iason.)
oder Argonnerwald, Hügelplateau im nordöstl. Frankreich, in den Grenzgebieten Lothringens und der Champagne,
zwischen den sog. Maasbergen im S.
und den Ardennen im N. Das Plateau wird durch die breite Thalmulde der Maas und das engere
Thal
[* 29] der Aire in drei breite, viel zerklüftete Höhenzüge zerlegt. Die westlichen Argonnen oder der eigentliche «Argonnerwald»
beginnen bei den Quellen der Aire, streichen, 300 m hoch, zwischen der Aisne und Maas, nordwärts bis Chesne-le-Populeux
und trennen fruchtbare Ebenen von der traurigen Kreidesteppe der Champagne-Pouilleuse.
Dieser Teil besteht aus bewaldeten Hochflächen, die bis 100 m über die benachbarten Thäler aufsteigen, ist 2–15 km breit
und 60 km lang, voll steiler Schluchten, tiefer Thäler und jäher Abhänge, besonders gegen O., daher
schwer, nach Regentagen gar nicht zugänglich. Die Wege durch die Schluchten heißen hier Échavées. Der Boden ist fast durchweg
mager. Man findet bald ausgedehnte Wälder von Buchen, Birken und Haselsträuchern, bald Moore (Fagnes) und Heiden. Die östlichen
Argonnen, im südl. Teile mit dem 382 m hohen «Walde von Apremont», sind nur 2–300 m hoch und ziehen den westlichen
parallel im O. der Maas. Durch die und zwar aus Lothringen in die Champagne, von der Maas zur Seine führen folgende, zum
Teil in der Kriegsgeschichte berühmte Pässe:
1) Les Islettes (bei dem Dorfe Grandes-Islettes) von Clermont nach Ste. Menehould, 11 km lang und nur 3–900
m breit, durch das auch die Eisenbahn von Metz
[* 30] und Verdun
[* 31] nach Châlons und Reims
[* 32] führt;
2) der Paß
[* 33] von Chalade, von Varennes nach Vienne-la-Ville oder Vienne-le-Château;
3) der von Grandpré, durch den Aire-Einschnitt, von Varennes nach Vouziers an der Aisne, in dichten Wäldern
und 1000 m breit, berühmt durch die Kämpfe bei Grandpré 1792;
5) der von Chène-Populeux (Chesne-le-Populeux, 162 m) mit der Straße vonSedan
[* 34] nach Vouziers. Im Deutsch-FranzösischenKriege
boten jedoch diese Pässe der vorrückenden deutschen Maasarmee auf ihrem berühmten Flankenmarsch (Ende
Aug. 1870) nur wenige Schwierigkeiten dar.
(d. h. Ebene), im Altertum die Hauptstadt der peloponnes. Landschaft Argolis (s. d.), lag 4 km vom Meere in einer
vom Inachus und Charadrus durchflossenen Ebene und war auf der Westseite von der Akropolis
[* 35] Larissa überragt.
Die nach der Sage von Inachos oder seinem Sohne Phoroneus gegründete, nach Argos, dem Sohne des Zeus
[* 36] und der Niobe, benannte
Stadt war der Mittelpunkt eines Königreichs, das sowohl in der achäischen Periode als nach der dor. Wanderung, seit letzterer
unter der Herrschaft eines Zweigs der Herakliden (s. d.), der Temeniden, eine hervorragende Rolle in der
griech. Sage und Geschichte spielte.
Die Temeniden erreichten ihr Ende mit Meltas, worauf Könige aus einem andern Geschlechte folgten, bis vielleicht erst nach
den Perserkriegen das immer mehr beschränkte Königtum gänzlich der Demokratie weichen mußte. Seit der Zeit des Temeniden
Pheidon, der außer Argolis, Korinth, Sikyon und Phlius auch Ägina besaß und den Spartanern Kynuria entrissen
hatte (gegen 748 oder 670–645), war es Argos nie mehr gelungen, eine dauernde Hegemonie auch nur über das gesamte Argolis zu
behaupten; aber es hielt mit der größten Zähigkeit an seinem Anspruche auf die Führerschaft der peloponnes. Staaten
fest und geriet dadurch in Krieg mit Sparta. Diese Feindschaft, die den Grundzug
¶
mehr
der argivischen Politik bildete, war auch der Grund, weshalb Argos (495 oder 493 durch die Spartaner furchtbar heimgesucht) in
den PerserkriegenNeutralität bewahrte. Später hielt das demokratisch gewordene Argos meist zu Athen; zur Zeit des Epaminondas
schloß es sich den Thebanern, nach der Schlacht von Chäronea 338 v. Chr. Philipp von Makedonien an. Durch
Aratus wurde Argos 229/8 dem Achäischen Bunde zugewandt und fiel 140 zugleich mit diesem der röm. Herrschaft anheim. In Argos wirkten
hervorragende Bildhauer wie Ageladas, Polyklet u. a.; auch wurde die Gymnastik und die Musik daselbst eifrig gepflegt.
Die Stadt, die als Sitz des Landtags der Griechen von Argolis und teilweise von Arkadien unter den Römern
eine glänzende Stellung behauptete, hat bis auf die Gegenwart ihren alten Namen bewahrt. Von den vielen Tempeln des Altertums
und andern Bauwerken ist nur wenig übrig. Unter den Resten zeichnet sich das in den Fels gehauene Theater,
[* 38] das 6000 Zuschauer
fassen konnte, aus. Unweit Argos liegen die Überreste des 1851 wieder ausgegrabenen Horäum,
des Nationalheiligtums von Argolis, und des 1889 bloßgelegten Tempels der Artemis
[* 39] Orthia auf dem Berge Lykone.
Der erstgenannte Tempel,
[* 40] 423 v. Chr. zerstört, wurde von Eupolemus als dor. Peripteros wieder aufgebaut und mit dem von Polyklet
gefertigten Kultbilde der Hera
[* 41] geschmückt. Die Stadt, die sich 1202–8 im Besitze von Leo Sguros, 1208–12
in dem der Despoten von Epirus, 1212–1388 in franz., 1388–1463 mit kurzer Unterbrechung und wieder 1686–1715 in venet.
Händen befand, 1463–1686 und wieder 1716–1826 türkisch war, wurde während der griech.
Freiheitskämpfe mehrmals verwüstet (namentlich 1822 und 1831), erholte sich jedoch wieder. – Argos zählt
(1889) 9814 E., ist Hauptort der gleichnamigen Eparchie, Station der Eisendahn Korinth-Argos-Nauplia und Argos-Myli und hat eine
Sammlung von Altertümern, besonders aus dem Horäum. –
Vgl. Schneiderwirth, Geschichte des dorischen Argos (Tl. 1 u. 2, Heiligenst.
1865–66).
(Argus), genannt Panoptes, d. i. der Allsehende, Sohn des Agenor oder Inachos, nach der Sage
ein mit vielen Augen begabter Riese. Er tötete einen gewaltigen Ochsen, der Arkadien verwüstete und erwürgte die Schlange
[* 42] Echidna (s. d.), später wurde er von der Hera zum Wächter der Io (s. d.) bestellt. Hermes
[* 43] tötete ihn durch einen Steinwurf
oder hieb ihm, nachdem er ihn durch sein Flötenspiel eingeschläfert hatte, den Kopf ab. Hera verwandelte
ihn hierauf in einen Pfau oder schmückte mit seinen Augen den Pfauenschwanz.
Ursprünglich bedeutet Argos mit seinen zahllosen Augen wohl den gestirnten Himmel.
[* 44] Der Mythus ist außer auf Vasen
[* 45] namentlich
auf pompejanischen Wandgemälden dargestellt. A.’ Körper ist dort gewöhnlich ganz mit Augen übersät;
auf ältern Monumenten erscheint er bisweilen janusähnlich mit zwei Gesichtern, wie er denn nach einigen sehr alten Überlieferungen
ein drittes Auge
[* 46] auf dem Nacken hatte. –
Hauptstadt der griech. InselKephallenia, am östl. Ufer der gleichnamigen Bai mit vortrefflichem Hafen, lebhaftem
Handel und Schiffahrt, Sitz eines griech. Erzbischofs, hat ein Gymnasium und (1889)
9085, als Gemeinde 10241 E. In der Nähe die Meermühlen, wo Meerwasser, in einer Rinne landeinwärts strömend und in Klüften
verschwindend, Mühlen
[* 47] treibt.
Die
Erscheinung ist noch nicht aufgeklärt. –
Vgl. Wiebel, Die InselCephalonia und die Meermühlen von Argostoli (Hamb. 1874).
(frz., spr. -goh), im ganzen dem engl.
Slang (s. d.) oder Cant, dem deutschen Rotwelsch (s. d.) entsprechend, Pöbel-, besonders Gauner- und Diebssprache, auch Dialekt
eines bestimmten Standes oder Gewerbes, hingegen Jargon (s. d.) mehr der einer durch irgend welche Schranken
abgesonderten Landschaft, doch gehen beide Begriffe oft ineinander über. Ein aufgezeichnetes festes Argot entwickelte sich zuerst
in Frankreich im 15. Jahrh. (vgl. Vitu, Le
[* 48] jargon du XVe siècle,
Par. 1884) aus den absichtlich dem Publikum unverständlich gehaltenen Ausdrücken der Marktkrämer.
Von diesen übernahm es die Bettler- und Vagabundenzunft (gueux), und als die Banditen(narquois) und Diebe dieser eingeordnet
wurden, wurde das Argot das Mittel für den Gedankenaustausch alles fahrenden Gesindels. Das Argot war, um dauernd eine Geheimsprache
zu bleiben, fortwährender Veränderung unterworfen, und das des 17., 18. und 19. Jahrh. ist
ein jedesmaliges Erzeugnis der Zeit. –
Koschwitz in der «Zeitschrift für neufranz.
Sprache», Bd. 6. – Besonders heißt Argot die
Pariser Boulevard- und Demimondesprache (vgl. Villatte, Parisismen, 2. Aufl.,
Berl. 1888), deren sich manche Schriftsteller bedienten, um ihren Schilderungen den Anstrich des Volkstümlichen oder des Pikanten
zu verleihen, so V. Hugo bisweilen, E. Sue, in unsern Tagen besonders Zola und seine Schüler; ebenso spielt es eine große Rolle
in den Witzblättern «Journal amusant» und «Lavie parisienne».
Das ältere in diesem Sinne ward litterarisch besonders von Villon, von dem wirkliche
Argot-Gedichte überliefert sind, und Rabelais verwertet.
(spr. arguläh), berittene Schützen in Frankreich während des 16. Jahrh., bewaffnet mit der Arkebuse, später
mit der Radschloßbüchse. Um die schwere Reiterei des franz. Adels für das Gefecht zu Fuß u. s. w. brauchbar
zu machen, gab man ihr zuerst Bogenschützen(archers) bei, später die Cranequiniers, so benannt nach der Spannwinde der
Armbrust
[* 50] (cranequin). Nach und nach bewaffnete man einzelne Schützen mit Luntenröhren, Arquebuses genannt. Die Schützen
selbst hießen Arquebusiers (s. Arkebusiere) oder Argoulets. Die Arkebuse, meist 2 ½ Fuß lang, wurde später
mit der 1515 in Nürnberg
[* 51] erfundenen Radschloßbüchse vertauscht. Die Argoulets trugen einen Eisenhut und einen leichten, aus
Draht
[* 52] gefertigten Panzer, darunter ein Wams aus Wildhaut. IhrePferde
[* 53] waren leichterer Art. Unter Heinrich III. (1574–89) wurden
sie abgeschafft.
(spr. argelljes),Augustin, liberaler span. Staatsmann, geb. zu Ribadesella
in Asturien, war bei der Ausarbeitung der neuen span. Verfassung von 1812 beteiligt, wurde nach Ferdinands VII. Rückkehr verhaftet
und nach mehrfachen Verhandlungen
¶
mehr
schließlich vom König selbst zu zehnjähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Durch die Revolution von 1820 in Freiheit gesetzt,
erhielt Arguelles das Portefeuille des Innern, gab es aber schon 1821 wieder ab. In den Cortes zu Sevilla
[* 55] stimmte er für
Suspension der königl. Gewalt und flüchtete nach dem Sturze der Konstitution nach England, bis ihm die
Amnestie 1832 nach Spanien
[* 56] zurückzukehren erlaubte. Er war wiederholt Präsident und Vicepräsident der Procuradorenkammer
und zeigte sich stets als entschiedener Liberaler, ohne jedoch den Exaltados anzugehören. Bei der Wahl eines Regenten (Mai
1841) hatte er, nächst Espartero, die meisten Stimmen, bald darauf wurde er zum Vormund der Königin
Isabella ernannt. Er legte dieses Amt 1843 nieder und starb am zu Madrid.
[* 57]
1) Der Ergone oder Erguné der Tungusen, ein Quellstrom des Amur (s. d.) in Ostasien, entsteht unter dem
NamenKerulen (Kherulen) oder Kerlon (Kherlon) im NO. von Urga oder Kuren, auf der Südseite des Kenteigebirges in der Mongolei,
fließt ostwärts längs des Nordrandes der Wüste Gobi und ergießt sich nach einem Laufe von 920 km als
ein wasserarmer Plateaustrom in den fischreichen See Dalai-nor (s. d.). Aus diesem
fließt der Strom als Argun heraus und bildet, auf seinem anfänglich gegen NNO., zuletzt gegen O. gerichteten Laufe, 52 km
unterhalb des Ausflusses, von dem russ. Grenzposten Abagaitujewsk an, 800 km weit die russ.-chines.
Grenze bis zu seiner Vereinigung mit der Schilka. Die Gesamtlänge des Argun beträgt 1773 km. Hauptnebenflüsse
sind von rechts der Chalcha, Chailar, von links der Uruljungu, Urow, Gasimur. Das Uferland des Argun enthält Steinkohlenlager.
- 2) Rechter Nebenfluß der Sunsba im russ.-kaukas. Terekgebiet, 147 km lang, bildet in seinem Mittellauf die Argunsche Schlucht,
in der die Residenz Schamyls lag, und die von dem russ. General Jewdokimow eingenommen wurde.
oder Agburi, ehemals blühendes Dorf in Russisch-Armenien, am nördl. Fuße des Ararat, 650 m über der Ebene
des Aras, an einem der St. Jakobsschlucht demselben entströmenden Bache, der Sage nach von Noah gegründet, der hier
den Weinstock gepflanzt haben soll, wurde nebst dem 3 km oberhalb, beinahe 1950 m ü.
d. M. und gegen 750 m über der Ebene
gelegenen armenischen Kloster St. Jakob durch den von einem Erdbeben
[* 59] verursachten Bergsturz
[* 60] des Ararat vernichtet.
oder Argyle (spr. ahrgeil),Grafschaft in
Westschottland, grenzt im W. und S. an das Meer, umfaßt die Landschaften
Northern-Argyll, Lorne, Argyll, Cowal, Knapdale und Cantire, und die Inseln Mull, Tiree, Coll, Lismore, Islay,
Jura, Colonsay, Rum, Iona, Stassa und andere kleinere, und hat ein Areal von 8430 qkm, wovon gegen 1595 auf die Inseln entfallen.
Northern-Argyll und Lorne umfassen die Landschaften von Lochiel, Ardgour, Sunart, Ardnamurchan, Morvern und Appin. Argyll ist
ein malerisches Gebirgsland mit steilen Küsten und tief eingeschnittenen Fjorden (Lochs).
KeinTeil der Grafschaft ist mehr als 18 km von der See entfernt. Ardnamurchan Point ist der westlichste Punkt des Festlandes
Schottlands. Die Gebirge sind mit Heide bewachsen. Wälder mit zahlreichem Wild kommen an den Bergabhängen und am Ufer der Lochs
vor, Ackerland in den Thälern und an den Seearmen. Die höchsten Punkte des zu den südl.
Grampians gerechneten Gebirges sind Bidean-nam-Bian (1129 m), Ben-Laoigh (1112 m), Ben-Cruachan (1119 m) und Ben-More (1164 m)
auf Mull.
Glimmerschiefer, von Trappfelsen und Granit durchbrochen, herrscht vor. Der Bergbau
[* 61] liefert Blei,
[* 62] Silber, wenig Eisen und Steinkohlen.
Man bricht Kalkstein, Marmor, Granit und namentlich viel Schiefer (auf dem Festlande zu Ballachulish 3 Mill.,
auf den Inseln 5 Mill. Platten jährlich), sowie auch Strontianit und Strontianerde. Die Landwirtschaft beschränkt sich meistens
auf Schafzucht. Nur 3 3/10 Proz. der Bodenfläche sind angebaut. Der Boden befindet sich in den Händen weniger Eigentümer,
Hauptgrundbesitzer ist der Herzog von Argyll. Die Bauern (Crofters) leben überaus armselig und abhängig.
Gebaut wird Hafer
[* 63] und eine Art Gerste
[* 64] (bear oder big), Flachs für den Hausbedarf des einzelnen Wirts, vorherrschend Kartoffeln,
das Hauptnahrungsmittel. Meist ist das benutzte Land Wiese, aber es wird wenig Heu gemacht. Die Schafe
[* 65] sind in der Regel
von der Lintonrasse, schwarzköpfig. Rindvieh wird aus dem westl. Hochlande
ausgeführt auf den Südmarkt. Industrie ist unbedeutend. Wichtiger ist die Hering- (besonders in Loch Fyne), Klippfisch-
und Kabeljaufischerei. In neuerer Zeit hat sich die Betriebsamkeit etwas gehoben, besonders infolge der Ausdehnung
[* 66] der Dampfschiffahrt,
welche allmählich die entferntesten Punkte unter sich und vorzüglich mit Glasgow
[* 67] in Verbindung brachte.
Die Bevölkerungszahl ist auffallend in Abnahme; sie betrug 1831: 100 993, 1850: 89 298, 1881: 76 468, 1891: 75 945 (37 210 männl., 38 735 weibl.)
E. Unter den wenigen Städten der Grafschaft sind zu nennen: Inverarv, die Hauptstadt, Campbeltown und Oban. Die Grafschaft sendet
ein Mitglied, und die Burghs Inverary, Oban und Campbeltown zusammen mit den Ayrshirer Ortschaften Ayr und
Irvine ebenfalls ein Mitglied ins Unterhaus. Die Sprache der Bevölkerung
[* 68] ist vorherrschend gälisch.
oder Argyle (spr. ahrgeil), Herzogstitel in der schott.
Familie Campbell, die von Gillespie de Campobello, einem Anglo-Normannen und spätern mächtigen Clanhäuptling,
abstammt. Sir Duncan Campbell wurde 1445 zum Lord Campbell, dessen Sohn Colin Campbell 1457 durch König Jakob II. zum Grafen von
Argyll erhoben, war Lordkanzler und starb 1493. Die Nachfolger spielten sämtlich eine Rolle in den Kämpfen ihrer
Zeit, besonders Archibald Campbell, Marquis und achter Graf von Argyll, geb. 1598. Er trat 1638 der Opposition
gegen die versuchte Einführung der Bischofskirche in
¶
mehr
Schottland unter Karl I. bei und setzte nach des Königs Niederlagen 1641 bei ihm seine Forderungen durch. Mit Cromwell befreundet,
zog er 1645 an der Spitze von 3000 Mann gegen die Royalisten unter Montrose, wurde aber von diesem mehrmals geschlagen. Von
dem Bündnis mit dem siegreichen Parlament und mit Cromwell wandte er sich aber nach der Hinrichtung
Karls I. (1649) ab. Er rief Karl II. zurück und setzte ihm in Scone die Krone auf, widerriet aber den Zug
nach England, der mit
der Niederlage bei Worcester endete. Von nun an war sein Einfluß zu Ende, nach der Restauration
wurde er sogar wegen Teilnahme an Karls I. Hinrichtung verurteilt und hingerichtet.
Sein Sohn Archibald Campbell, neunter Graf von Argyll, hieß bis zum Tode des Vaters Lord Lorne. Als eifriger Royalist focht er 1650 bei
Dunbar mit Auszeichnung, dann gegen Cromwell, wurde gefangen und blieb bis zur Restauration 1660 in Haft,
und wurde 1663 von Karl II. in Würden und Güter wieder eingesetzt. Wegen Verweigerung des Testeides 1682 zum Tode verurteilt,
entfloh er nach Holland; hier stand er an der Spitze der aus der Heimat verbannten covenantischen Schotten (s. Covenant und Schottland).
Als Jakob II. den Thron
[* 70] bestiegen, trat er in Verbindung mit Monmouth und versuchte eine Landung in Schottland.
Dieselbe blieb jedoch erfolglos, seine kleine Schar wurde zersprengt, er selbst gefangen genommen und gleich seinem Vater
enthauptet - Sein ältester Sohn Archibald Campbell hatte sich erboten, für Jakob II. gegen den Vater
zu fechten, erhielt aber trotzdem Titel und Würden erst unter Wilhelm III. zurück, der ihn 1701 zum Herzog von Argyll erhob;
er starb 1703. - Dessen Sohn John Campbell, zweiter Herzog von Argyll, geb. 1678, zeichnete sich unter Marlborough bei Ramillies
(1706), Oudenarde (1708) und Malplaquet (1709) aus, war aber mit Marlborough heftig verfeindet. 1711 ging
er als außerordentlicher Gesandter und Befehlshaber der engl. Truppen nach Spanien, ohne viel zu erreichen, und erhielt 1712 den
Posten eines Oberbefehlshabers in Schottland.
Hier geriet er durch seine oppositionelle Haltung in den unbegründeten Verdacht, Begünstiger der Jakobiten zu sein, wurde
aber nach vorübergehender Ungnade 1719 zum engl. Peer und Herzog von Greenwich erhoben. Seine stets schwankende
polit. Haltung hat ihn verhindert, eine seinen glänzenden Fähigkeiten entsprechende Stellung zu erlangen. 1740 arbeitete
er mit an WalpolesSturz, zog sich dann zurück und starb 1743. Ein schmeichelhaftes Bild von ihm giebt W. Scott in seinem
Roman «The heart of Midlothian». - Nach dem Tode seines jüngern Bruders Archibald Campbell, Graf von Islay und dritten Herzogs
von Argyll (gest. 1761), ging der Titel über auf einen Vetter, John Campbell, vierten Herzog von Argyll. Dessen Sohn John Campbell, fünfter
Herzog von Argyll (gest. 1806), diente im Siebenjährigen Kriege und war vermählt mit der schönen Elisabeth
Gunning, Witwe des Herzogs von Hamilton.
George John Douglas Campbell, achter Herzog von Argyll, geb. der heutige Träger
[* 71] des Namens, Politiker, Naturforscher
und Schriftsteller, trat schon 1842 in die schott. Kirchenstreitigkeiten (s.
Schottische KircheundThomas Chalmers) ein mit der Flugschrift «Letters to the
Peers from a Peer's son», es folgte «Presbytery examined» (Edinb.
1848) worin er das Presbyterialsystem gegen
den Prälatenstand verteidigte. Im Oberhause saß er als BaronSundridge, hielt
zu den Liberalen und wurde unter Aberdeen
[* 72] und Palmerston zweimal Großsiegelbewahrer (1852 und 1859) und Generalpostmeister
(1855 und 1860). Unter Gladstone war er 1868-74 ind. Staatssekretär und übernahm 1880 wieder das große
Siegel, legte es aber 1881 wegen Meinungsverschiedenheit mit Gladstone nieder. Er schrieb noch: «The reign of Law» (19. Aufl.,
Lond. 1890),
Sein ältester Sohn und zukünftiger Erbe, John Sutherland-Campbell, Marquis von Lorne, geb. studierte in Oxford,
[* 74] schrieb einen Reisebericht: «A trip to the tropics and home through America» (1867) und versuchte sich als Dichter in «Guido
and Lita, a tale of the Riviera» (1875) und «The
Psalms literally rendered in verse» (1878). 1868 war er ins Parlament getreten, 1878-83
bekleidete er die Stelle des Generalgouverneurs von Canada. Seit ist er vermählt mit der Prinzessin Luise (geb.
der vierten Tochter der Königin Victoria.
[* 75] -
Vgl. The house of Argyll and the collateral branches of
the Clan Campbell (Glasg. und Lond. 1871).
oder Argyrie (grch.), die eigentümliche, nach längerm innerlichen Gebrauche von salpetersaurem
Silberoxyd (Höllenstein) entstehende Silberfärbung der äußern Haut,
[* 77] welche zuerst blaugrau erscheint,
dann bronzefarbig wird, in den höchsten Graden aber ins Schwärzliche übergeht. Die Argyriasis beruht auf der Anwesenheit höchst
fein zerteilten metallischen Silbers in den tiefern Zellenschichten der Oberhaut, zeigt sich zunächst an denjenigen Stellen,
welche dem Sonnenlichte am meisten ausgesetzt sind, erstreckt sich aber auch über die Bindehaut des Auges
und die Schleimhaut der Lippen und der Genitalien und verschwindet nur in seltenen Fällen. Man hat verschiedene silberlösende
Waschungen gegen Argyriasis angewendet, aber vergeblich.