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entwickeln und zu steigern aus. Anfossi hat auch Oratorien und Psalmen komponiert, die jedoch unbedeutend sind. Er war lange Zeit Operndirektor in London [* 2] und starb 1797 zu Rom. [* 3]
entwickeln und zu steigern aus. Anfossi hat auch Oratorien und Psalmen komponiert, die jedoch unbedeutend sind. Er war lange Zeit Operndirektor in London [* 2] und starb 1797 zu Rom. [* 3]
(Gänsefüßchen, frz. guillemets), zwei Paar Strichelchen („-“) oder Häkchen («-» auch «-»),
welche dazu dienen, die Gedanken oder Worte jemandes, specielle Bezeichnungen, Buchtitel u. dgl. hervorzuheben. Im Englischen stehen die Anführungszeichen (inverted commas, signs of quotation) stets über der Linie und sind teils doppelte Häkchen («-»),
teils einfache ('-').
«Auch in Deutschland [* 4] bedient man sich solcher einfachen Zeichen, um in einem angeführten Satz vorkommende 'Anführungen' hervorzuheben», wie dies in dem letzten Satz geschehen.
(mittelhochdeutsch anegane), im altdeutschen Volksglauben dasjenige, was einem beim Beginn eines Unternehmens oder eines Weges zuerst begegnet.
Man hielt dies für eine Vorbedeutung für den Ausgang des Unternehmens.
Daher kennt der Volksglaube guten und bösen Angang. Zum guten Angang geboren Aussätzige, Bucklige, Wölfe, Tauben, [* 5] Gänse u. a.;
zum bösen Geistliche, Blinde, Lahme, alte Frauen, Hasen u. a. Auch auf Naturerscheinungen und den Flug der Vögel [* 6] achtete man.
Dieser Aberglaube, der sich bis in das Heidentum zurückverfolgen läßt, lebt noch heute.
der bedeutendste rechte Nebenfluß des Jenissei in Sibirien, entspringt als Obere Angara auf dem Gebirgszug Muiskij, einem Ausläufer der Daurischen Berge unter 57° nördl. Br. und 114°56' östl. L. von Greenwich im NO. des Baikalsees, tritt unweit von dessen Südwestende durch einen engen Felsenpaß als Angara heraus. Nach Vereinigung mit dem Ilim heißt der Fluß Obere Tunguska. Er läuft dann gegen N. über Irkutsk und mündet nach einem Laufe von 2080 km. Die Breite [* 7] der mit 400 Inseln erfüllten, 4-9 m tiefen Angara schwankt zwischen 490 und 2600 m; bei Irkutsk und nahe vor der Mündung ist sie am schmalsten.
Offenbar ist die der Hauptstrom, der den fünffach geringern, langsam fließenden Jenissei aufnimmt. Die Angara ist sehr fischreich, in ihrem ganzen Verlaufe schiffbar, mit Einschluß des Sees auf eine Strecke von 2255 km. Für Dampfer ist nur die Strecke zwischen Ilim und dem See, sowie der See selber zugänglich, mithin 1355 km. Das Haupthindernis der Schiffbarkeit der Angara bilden die Stromschnellen unterhalb Bratskij-Ostrog. Die Strömung des Flusses ist sehr reißend. Die Angara friert bei Irkutsk durchschnittlich 11. Jan. zu und wird frei vom Eise 7. April. Nebenflüsse sind: links der 350 km lange Gebirgsstrom Irkut, die Kita, Bjelaja, Oka und Tasjejewa;
rechts die Kunda, Janda, der Ilim und Tschadobez.
Die Angara wurde 1043 von dem Kosaken Kurbat Iwanow entdeckt; 1045 befuhr sie Kolesnikow bis zum Baikalsee.
Angarien, s. Angaroi. ^[= (vom pers. gara, Frondienst), im alten Persischen Reiche reitende Boten, die Regierungsbefehle ...]
s. Fronfasten.
(vom pers. gara, Frondienst), im alten Persischen Reiche reitende Boten, die Regierungsbefehle und Nachrichten im Interesse des Staates nach und von den Hauptorten der pers. Monarchie zu befördern hatten. Herodot und Xenophon nennen die Einrichtung Angareion und erwähnen, daß in der Entfernung je eines Tagerittes Stationen (angara) errichtet waren. Sobald eine königl. Botschaft eintraf, wurde sie sofort von einem reitenden Boten bis zur nächsten Station befördert und dort dem zweiten Kurier übergeben u. s. f. bis zum Bestimmungsort.
Xenophon schreibt diese Einrichtung dem Cyrus zu, der so seine Befehle schnell und sicher den Satrapen in den Provinzen übermitteln und sich jederzeit von dem Zustande des weiten Reichs unterrichten wollte. Herodot erwähnt der Straße von Sardes nach Susa, auf der für die Entfernung von 450 Parasangen (2500 km) 111 Stationen bestanden. Den ganzen Weg legten die in sechs Tagen zurück. Das Angareion wurde auch von Alexander d. Gr. und seinen Nachfolgern, namentlich von Antigonus, wie Diodor berichtet, unterhalten; später hat die Einrichtung als Vorbild für die von Augustus begründete röm. Staatspost (cursus publicus) gedient und ist auch von Karl d. Gr. nachgeahmt worden; sie kann also als der Anfang des Postwesens betrachtet werden. - Angarien (angaria), zur röm. Kaiserzeit die den Grundbesitzern obliegende Pflicht, für Staatszwecke und zur Beförderung des Kaisers und seines Gefolgs auf den Landstraßen Fuhrwerke und Träger [* 8] zu stellen. Eine Steigerung dieser Verbindlichkeit war die Beihilfe zu öffentlichen Transporten, selbst wenn der Zug sich nicht mehr auf der Landstraße bewegte (Parangarien). Im Mittelalter hießen Angaroi zunächst Wege- und Spanndienste, ohne Unterschied, ob sie für öffentliche Zwecke oder sonstige Berechtigte geleistet wurden; dann aber auch sonstige Fronen, selbst die Steuern, die die Unterthanen ihren Herren an den Quatembern zu entrichten hatten.
eigentlich, was der Mensch mit zur Welt bringt, seine Körperbeschaffenheit und etwa noch eine besondere geistige Anlage. - Angeborene Ideen (Begriffe) oder Erkenntnisse wurden lange Zeit von der Schulphilosophie im Anschluß an die Platonische Lehre, [* 9] die das Wissen als Wiedererinnerung betrachtet, angenommen. Danach wären gewisse Grundbegriffe und Grunderkenntnisse von Geburt an in uns ohne Zuthun irgendwelcher Erfahrung. Gegen diese Ansicht richtet sich die Kritik Lockes (s. d.). Von andern, so den Stoikern, Descartes und Leibniz, wurde angenommen, daß zwar die Anlage zu solchen Begriffen und Einsichten von Haus aus in uns sei, ihre Entwicklung aber der Hilfe der Erfahrung bedürfe. Kant lehnt das Angeborene überhaupt ab und verwahrt sich ausdrücklich gegen die Verwechselung des Apriorischen mit dem Angeborenen (s. A priori).
Krankheiten nennt man diejenigen Krankheiten, welche das neugeborene Kind mit auf die Welt bringt.
Sie sind entweder durch die Zeugung schon eingepflanzt (Bildungsfehler) oder während des Fruchtlebens, z. B. durch Krankheiten des Fötus, eingetreten, oder während des Geburtsakts entstanden, z. B. durch eine in den Geburtswegen der Mutter mitgeteilte Ansteckung, oder durch die geburtshilflichen Eingriffe.
Wohl zu unterscheiden von denselben sind die Erblichen Krankheiten (s. d.).
Rechte, diejenigen Rechte, welche nach der herrschenden Rechtsordnung jeder Mensch mit der Geburt erwirbt. So nach der Rechtsordnung aller Kulturstaaten das Recht auf Leben (Aussetzung und Tötung sind auch den Eltern des Neugeborenen verboten als Verbrechen), das Recht auf Freiheit (die Sklaverei ist verboten).
Im Gegensatz dazu stehen die erworbenen Rechte, welche der Einzelne dadurch erlangt, daß er in besondere Verhältnisse tritt, z. B. das Kindesverhältnis zu Adoptiveltern;
Vermögensrechte, welche aber auch mit der ¶
1. Rutenangel mit Roller (a), Vorfach (c-d), Blei (b) und Köder.
2. Befestigungsweise des Vorfachs.
3a. Wasserknoten.
3b. Anwinden des Hakens.
4. Korkfloß.
5a—e. Verschiedene Stahlhaken.
6a—c. Befestigung des Wurmes am Haken;
6d. an einer Nadel (n).
7. Köder von Fischfleisch.
8—11. Befestigung toter Köderfische.
12—14. Befestigung lebender Köderfische (13a mit dreispitzigem Haken).
15—17. Künstliche Köderfische.
18—22. Künstliche Fliegen. [* 11] ¶
Geburt erworben werden können, z. B. das Recht der Nachfolge in ein Familienfideikommiß, das Recht eines Erbprinzen auf den Thron; [* 13] alle Rechte, welche aus Rechtsgeschäften, durch Vererbung, durch Begründung von Familienverhältnissen, durch eigene Handlungen und durch den Eintritt rechtsbegründender Thatsachen erworben werden. In einem andern Sinne spricht man von angeborenen Rechten, wenn man den Einzelnen der Rechtsordnung gegenüberstellt, als leiteten sich die Rechte des Einzelnen auf Leben, Freiheit, Erziehung, Unterhalt, Arbeit u. s. w. nicht aus der Rechtsordnung her, sondern als habe die Rechtsordnung selbstverständlich diese angeborenen Rechte zu schützen.
Das sind etwa die allgemeinen Menschenrechte (s. d.) der Französischen Revolution. Allein alles dieses sind ideale Anforderungen an die Rechtsordnung. Eine Rechts- und Gesellschaftsordnung ist unsittlich, wenn sie die Sklaverei duldet, sie trägt nicht die Gewähr der Dauer in sich, wenn sie dem Einzelnen nicht den Grad geistiger, sittlicher, wirtschaftlicher Freiheit einräumt, welcher dem derzeitigen Kulturzustand entspricht. Aber Rechte des Einzelnen, auch angeborene Rechte, entspringen erst aus der historisch gegebenen Rechtsordnung. Geschichtlich reifen die Rechtsordnungen der Staaten und Völker nur langsam dem idealen Ziele der Vollkommenheit entgegen.
und Nachfrage, s. Preis.
abweisen, s. Abweisung der Klage. ^[= Das richterliche Endurteil im Civilprozeß kann dem Antrag des Klägers entsprechen oder auf ...]
(Anevelle), die Einkünfte des Lehns, welche während der Unmündigkeit des Vasallen dem Lehnsherrn als Lehnsvormunde zustanden, wobei es diesem gestattet war, dieselben, wenn er selbst sie nicht beziehen wollte, einem andern zu verleihen. Diese nutznießerische Vormundschaft des Lehnsherrn hat sich jedoch zeitig verloren, indem der gewöhnliche, nicht notwendig lehnsfähige Vormund das Interesse des Mündels auch in betreff der Lehngüter wahrnahm. Einzelne Partikularrechte haben die Lehnsvormundschaft mit Angefälle beibehalten. In einem weitern Sinne versteht man unter Angefälle das gesamte den zu bevormundenden Personen anfallende Vermögen oder auch Anfall (s. d.), Erbanfall, angefallenes Gut überhaupt.
s. Anbrüchig. ^[= angegangen, heißt in der Jägersprache in Fäulnis übergehendes Wildbret.]
Für das Gebiet des Strafrechts, für welches die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs in Anwendung kommen, wird der Begriff der in §. 52 dahin bestimmt, daß darunter fallen Verwandte und Verschwägerte auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten und Verlobte. Drohungen, welche mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben eines dieser Angehörige verbunden waren, oder ein mit gleicher Gefahr verbundener unverschuldeter Notstand schließen die Strafbarkeit der infolge der Drohung oder zur Rettung aus dem Notstand begangenen That in demselben Maße aus, als wenn der Thäter unmittelbar von der Drohung oder dem Notstand betroffen worden wäre (§§. 52, 54 des Reichsstrafgesetzbuchs).
Ebenso tritt beim Totschlage Strafmilderung ein, wenn der Thäter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörige zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem Getöteten gereizt auf der Stelle zur That hingerissen wurde (§. 213). Ferner bleibt Begünstigung einer begangenen Strafthat straflos, wenn dieselbe dem Thäter oder Teilnehmer von einem Angehörige gewährt worden ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen (§. 257). Diebstahl, Unterschlagung, die Besitzentwendung aus §. 289 und der Mundraub, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie, von Ehegatten gegeneinander begangen werden, bleiben straflos (§§. 247, 370 3). Im übrigen wird Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Jagdvergehen gegen Angehörige nur auf Antrag verfolgt (§§. 247, 263, 292). In allen diesen Fällen, sowie bei den überhaupt nur auf Antrag verfolgbaren Fällen der Körperverletzung und bei der Sachbeschädigung ist die Zurücknahme des gegen Angehörige gestellten Strafantrags zulässig (§§. 232, 303).
In der Deutschen Strafprozeßordnung wird bei den Bestimmungen über Zeugnisverweigerung (s. Zeuge) der Begriff in weiter gehendem Sinne (§§. 51, 54), an andern Stellen ohne juristisch-technische Bedeutung §§. 98, 106, 322, 486) gebraucht. - Über den Begriff von in der deutschen socialpolitischen Gesetzgebung und die Versorgung der s. die Artikel: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliditäts- und Altersversicherung.
im Bauwesen der in den Pfosten festsitzende Teil des Beschlages (s. d.) von Thüren, Thoren, Fenstern und Läden, über welchen die an den Flügeln angebrachten Hohlcylinder (Angelbänder) gesteckt werden, so daß die Flügel sich seitlich frei bewegen können.
Bei großen Thoren bringt man öfters ihrer Schwere wegen in der Drehungsachse oben und unten Angelpfannen an, in welchen Angelzapfen sich bewegen. - in der Fischerei, [* 14] s. Angelfischerei. - Angel, Verlängerung [* 15] am Amboß (s. d.).
Merici (spr. andschela merihtschi), s. Ursulinerinnen. ^[= Genossenschaften von Frauen, die sich mit Armen- und Krankenpflege, namentlich aber mit Mädchenunte ...]
s. Angel. ^[= im Bauwesen der in den Pfosten festsitzende Teil des Beschlages (s. d.) von Thüren, Thoren, ...]
s. Arrha. ^[= (lat.), Draufgeld, Handgeld, Draufgabe, wird entweder gegeben, um die spätere Eingehung eines ...]
eigentlich Ciudad de los Angeles, Hauptstadt des Depart. Laja und der Provinz Biobio in Chile, [* 16] in der Ebene zwischen den Flüssen Laja und Biobio in einer fruchtbaren Gegend, hat (1885) 8279 E. Gegründet 1739 und durch ein Fort gegen die Araukaner geschützt, hat Angeles erst in den letzten Jahren zugenommen.
Östlich der Stadt die schnell aufblühende deutsche Kolonie Human.
das Fangen der Fische [* 17] mit der Angel, ist eine uralte Kunst, die in allen Kulturländern als wichtiger Teil des Fischereigewerbes und des Weidwerks einen hohen Grad von Vollkommenheit erlangt hat. Das gebräuchlichste Gerät zum Angeln ist die Rutenangel, die meist aus drei Teilen: der Rute, der Leine oder Schnur und dem Vorfach mit dem Haken besteht. (S. Tafel: Angelfischerei, [* 12] Fig. 1.) Eine gute Angelrute muß aus starkem, geschmeidigem Holz [* 18] gefertigt sein und ist der Bequemlichkeit halber gewöhnlich aus mehrern auseinandernehmbaren Stücken zusammengesetzt. Die aus Pferdehaaren oder Seide [* 19] geflochtene Schnur muß recht lang sein; sie wird am besten durch an der Rute befestigte Ringe geleitet und kann durch einen gleichfalls an der Rute angebrachten Roller [* 12] (Fig. 1a) beliebig verkürzt oder verlängert werden. Das Vorfach [* 12] (Fig. 2) oder das letzte ablösbare Stück der Schnur, das an seinem Ende den Haken trägt, wird aus starkem Material hergestellt, häufig aus Draht, [* 20] um das Abbeißen des Hakens durch den Fisch zu verhindern, und ist durch etwas Blei [* 21] (Fig 1b) beschwert. Die durch einen sog. Wasserknoten [* 12] (Fig. 3a) oder durch sog. Anwinden (Fig 3b) am Vorfach befestigten Haken selbst, bei uncivilisierten Völkern ¶
aus Knochen, [* 23] Fischgräten oder Muschelstücken, sonst aus Metall gearbeitet, haben je nach der Natur der zu angelnden Fische verschiedene Gestalt und Größe [* 22] (Fig. 5 a-e). Die wichtigsten Arten des Rutenangelns sind die Grundfischerei und die Fliegenfischerei. Zu der erstern bedarf man einer Beschwerung des Vorfachs mit Blei und eines aus Kork [* 24] (Fig. 4), Federspulen oder Rohr verfertigten, verstellbaren Flosses, das den Köder in einer bestimmten Tiefe erhält und zur Beobachtung des Anbeißens dient.
Bei einigen Fischen, z. B. Karpfen, Schleien, Barben, muß der Köder am Grunde liegen, andere, wie Barsche und Weißfische, nehmen ihn nur aus der Mitte des Wassers. Für Weißfische kann man aus Brot, [* 25] Ochsenhirn und andern Stoffen geknetete Köder verwenden, für die meisten ist der zweckmäßig befestigte Regenwurm [* 22] (Fig. 6 a-d) die beste Lockspeise, während größere Raubfische, wie der Hecht, mit kleinen, lebenden [* 22] (Fig. 12-14; [* 22] Fig. 13 Befestigung des Köderfisches mit dreispitzigem Haken [13 a]) oder toten [* 22] (Fig. 8-11) oder künstlich nachgemachten [* 22] (Fig. 15-17) Fischchen oder Stückchen von Fischfleisch [* 22] (Fig. 7) gefangen werden.
Die Fliegenfischerei (fly fishing) ist die interessanteste, aber auch schwierigste Angelweise und wird für lachsartige Fische (Lachs, Forelle, Äsche) angewandt, besonders in England und Nordamerika, [* 26] wo sie zu einem volkstümlichen Sport ausgebildet ist. Als Köder verwendet man teils natürliche lebende, teils (und neuerdings fast ausschließlich) mit großem Geschick hergestellte künstliche Insekten [* 27] der verschiedensten Gestalt [* 22] (Fig. 18-22), die mit dem Haken verbunden auf die Oberfläche des Wassers geworfen oder über derselben hin und her bewegt werden (Flugangel). Die besten Angelgeräte, besonders Haken, verfertigt man in England (Birmingham, [* 28] Kendal, Redditch) und in den Vereinigten Staaten [* 29] (Boston [* 30] und Philadelphia). [* 31] Auch in China [* 32] und Japan werden solche sehr praktisch angefertigt. - Neben der gewöhnlichen Rutenangel giebt es Angeln ohne Ruten: Senk-, Wurf-, Grund-, Stand- und Legangeln. Über die Angelfischerei im Meere s. Leinenfischerei.
In England ward die Angelfischerei schon zu Eduards I. Zeit (um 1300) durch eine lange Reihe von Verordnungen geschützt, und die engl. Litteratur ist reich an Schriften in Prosa und Versen über diese Belustigung. In Nordamerika ist das Angeln ebenso wie die Jagd völlig frei. Die älteste Schrift über diesen Gegenstand ist das seltene «Book of St.-Albans» (1486),
dessen zweite Ausgabe von 1496 einen Anhang enthält mit dem Titel «Treatyse of fysshinge wyth an angle» von Juliane Berners, Bernes oder Barnes, der Priorin eines Nonnenklosters bei St. Albans, ausgezeichnet durch unerreichbare Einfachheit. Vollständiger ist Isaak Waltons in dialogischer Form abgefaßtes Buch «The complete angler» (1653 u. ö.),
das später von anderer Hand [* 33] fortgesetzt wurde und nach dessen Muster das geistvolle, anonym erschienene Buch des berühmten Chemikers Humphry Davy verfaßt ist: «Salmonia or days of fly fishing» (2. Aufl., Lond. 1828 u. ö.; deutsch von Neubert, Lpz. 1840). Andere geschätzte engl. Schriften sind von Salter, Stoddart, Stewart. Deutsche [* 34] Schriften: d'Alquen, «Vollständiges Handbuch der feinern Angelkunst» (Lpz. 1862);
Horrocks, «Die Kunst der Fliegenfischerei auf Forellen und Aschen» (2. Aufl., Weim. 1879);
von Ehrenkreutz, «Das Ganze der Angelfischerei» (15. Aufl., Quedlinb. 1894);
M. von dem Borne, «Illustriertes Handbuch der Angelfischerei» (Berl. 1875);
ders., «Wegweiser für Angler» (ebd. 1877): ders., «Taschenbuch der Angelfischerei» (3. Aufl., ebd. 1892);
Hawlitschek, «Über Angelsport» (Wien [* 35] 1892). -
Vgl. Blakey, Historical sketches of the angling literature of all nations (Lond. 1855).
In rechtlicher Beziehung: Peyrer, Fischereibetrieb und Fischereirecht in Österreich [* 36] (Wien 1874);
Heinrich von, Genre- und Porträtmaler, geb. in Ödenburg, [* 37] war Schüler der Wiener Akademie und bildete sich dann in Düsseldorf [* 38] bei Em. Leutze aus. Hier entstanden: Maria Stuart bei Verlesung des Todesurteils (1857), Ludwig XI. und Franz von Paula (1859), Antonius und Kleopatra, Jane Gray. 1862 ließ er sich in Wien nieder, wo seine elegante Art des Vortrags mit dem Bild: Der Rächer seiner Ehre (1869) zu einem durchschlagenden Erfolg kam. Doch verließ Angeli das Genre, nachdem er 1870 noch die Verweigerte Absolution gemalt, um sich ganz dem Porträtfache zuzuwenden. Er malte vorzugsweise Fürstenbildnisse des österr., deutschen und russ. Hofs. 1876 wurde er Professor einer Specialschule an der Wiener Akademie. Die Berliner [* 39] Nationalgalerie besitzt von ihm das Bildnis des Generalfeldmarschalls von Manteuffel (1879), das Museum zu Breslau [* 40] das des Feldmarschalls Moltke (1884) und die Bildnisse des Kaisers und der Kaiserin Friedrich (1885). Auf der Internationalen Kunstausstellung zu Berlin [* 41] 1891 sah man Bildnisse des deutschen Kaiserpaares von ihm.
L., Engelwurz, Pflanzengattung aus der Familie der Umbelliferen [* 42] (s. d.) mit nur wenigen, vorzugsweise in Europa, [* 43] Nordasien und Nordamerika wachsenden Arien.
Die in Deutschland häufigste Art ist die auf feuchten Wiesen, an Bächen und Wäldern vorkommende gemeine Engelwurz (Angelica silvestris L.), ein oft lästiges Unkraut.
Die Früchte werden von den Landleuten in gepulverter Form gegen Läuse gebraucht.
s. Angeliken. ^[= Engelschwestern, die Mitglieder einer von der Gräfin Luise Torelli von Guastalla ...]
salutatio (lat.), englischer GruÖ, s. Ave Maria. ^[= (lat.) oder Englischer Gruß der Gruß des Engels Gabriel an Maria (Luk. ...]
s. Angelikawurzel. ^[= Engelwurzel, Theriakwurzel, Brustwurzel (lat. radix angelicae; franz. racine d'angelique; engl. ...]
s. Angelikawurzel. ^[= Engelwurzel, Theriakwurzel, Brustwurzel (lat. radix angelicae; franz. racine d'angelique; engl. ...]
ein ätherisches Öl von kräftigem, aromatischem Geruch und brennendem Geschmack;
man hat zwei Arten: Angelikawurzelöl und Angelikasamenöl, die sich nur im Geruch etwas unterscheiden.
Sie sind beide schwachgelb und dienen zur Bereitung aromatischer Liqueure.
Das Wurzelöl ist das billigere.
Das beste liefern die Wurzeln des Erzgebirges, dann die aus Thüringen und dem Harz, während das japanesische Angelikaöl schärfer im Geruch ist, der an Moschus erinnert.
der einzige genauer bekannte Bestandteil der Angelikawurzel von der Zusammensetzung C5H8O2, gehört der Ölsäurereibe an. Zu ihrer Darstellung wird die zerkleinerte Wurzel [* 44] mit dünner Kaltmilch ausgekocht, die Flüssigkeit eingedampft, mit Schwefelsäure [* 45] versetzt und mit Wasser anhaltend destilliert. Aus der übergebenden Flüssigkeit scheidet sich beim Stehen die in wasserhellen, glänzenden Nadeln [* 46] ab. Sie ist in heißem Wasser und Alkohol leicht löslich, schmilzt bei 45° und siedet bei 185°. Bei längerm Erhitzen wird die in die nur durch sog. räumliche Isomerie (s. Isomer) von ihr verschiedene Tiglinsäure (s. d.) umgewandelt und besitzt wie diese die Konstitution der α-Methylcrotonsäure, CH3.CH:C(CH₃).COOH. Beide Säuren ¶
kommen als Ester mit Alkoholen im röm. Kamillenöl vor und werden leicht aus diesem gewonnen.
zusammengesetzter (Spiritus [* 48] Angelicae compositus), ein durch Destillation [* 49] erhaltener weingeistiger Abzug von Angelikawurzel, Baldrianwurzel und Wacholderbeeren, in dem etwas Kampfer gelöst ist. Er ist offizinell und dient zu belebenden Einreibungen sowie als Zusatz zu Bädern.
Engelwurzel, Theriakwurzel, Brustwurzel (lat. radix angelicae; franz. racine d'angelique; engl. angelica root), der getrocknete Wurzelstock von Archangelica officinalis Hoffm. oder Angelica Archangelica L. (s. Archangelica). - Die Pflanze wächst in den Bergwäldern Mitteleuropas, sowie auch in Schweden [* 50] und Norwegen wild; man sammelt aber jetzt nur noch die Wurzeln der angebauten Pflanze. Als beste Sorte gilt die sächsische Angelikawurzel aus der Gegend von Bockau bei Schwarzenberg; die Produktion der dortigen Kulturen soll sich auf 50000 kg im Durchschnitt jährlich belaufen; 1887 soll die Ernte [* 51] dort sogar über das Doppelte betragen haben, während die von 1889 sehr knapp ausgefallen ist. Nächstdem folgt die von Thüringen und vom Harz, namentlich aus der Gegend voll Cölleda, Jena, [* 52] Gebesee, Quedlinburg [* 53] und Gernrode. Die Wurzel wird erst im zweiten Jahre gegraben; die Entwicklung des Blütenschaftes wird unterdrückt, was dem Wachstum des Wurzelkörpers zu gute kommt. - Die Handelsware besteht aus fingerlangen bis faustdicken, in zahlreiche Äste aufgelösten Wurzelstöcken, die man zopfartig zusammengedreht hat.
Die Wurzel ist etwas schwammig, nicht holzig, ihre Farbe außen dunkel und graubraun, innen weiß. Auf dem Querschnitte zeigt die dicke Rinde zahlreiche gelbe Balsamschläuche in den dunklern Baststrahlen. Der Holzkörper zeigt breite weiße Markstrahlen und umschließt ein lückiges Mark. Die Angelikawurzel besitzt einen starken aromatischen Geruch und Geschmack. Verwechselungen oder Verfälschungen mit der Wurzel der wildwachsenden Angelica silvestris L. dürften wohl kaum noch vorkommen, da diese einen andern und schwächern Geruch besitzt und eine mehr graue als braune Farbe hat. Die Angelikawurzel ist offizinell; sie wird ferner zur Bereitung aromatischer Liqueure sehr viel verwendet. Die wesentlichen Bestandteile der Angelikawurzel sind ein ätherisches Öl (s. Angelikaöl), etwas Harz, mit ersterm zusammen den Angelikabalsam bildend, ferner Angelikasäure (s. d.) und Hydrocarotin (früher Angelicin). - In neuester Zeit kommen auch aus Japan zwei Arten von in den Handel; die eine, Senkiga genannt, stammt von Angelica refracta, die andere, Biyakushi genannt, von Angelica anomale; man kann sie nur zur Bereitung von ätherischem Öl verwenden, das jedoch einen etwas abweichenden Geruch besitzt.
(Angelicae), Engelschwestern, die Mitglieder einer von der Gräfin Luise Torelli von Guastalla 1530 zu Mailand [* 54] gegründeten, mit den Barnabiten (s. d.) in Verbindung stehenden Frauenkongregation zur Bekehrung und Belehrung des weiblichen Geschlechts.
Sie erlosch im Anfange des 19. Jahrh. Dagegen besteht noch in Mailand ein Institut zur Erziehung ärmerer adliger Mädchen unter der Leitung der gleichfalls von der Gräfin von Guastalla gestifteten Töchter Mariens oder Guastallinen.
der 64. Planetoid. ^[= Asteroiden oder kleine Planeten, die Gruppe der sich zwischen Mars und Jupiter bewegenden Planeten. ...]
s. Cardinia ^[= Ag., aus den untern Juraschichten, ist bemerkenswert als Vorläuferin der erst ...]
nach dem deutschen Volksstamme der Angeln (s. d.) benannte Landschaft in der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, [* 55] grenzt im S. an die Schlei, im O. an die Ostsee, im N. an den Flens- burger Meerbusen. Als westl. Grenze wird die Linie angesehen, wo der hügelige Lehmboden A.s an die westlich ungefähr in gerader Richtung von Schleswig [* 56] nach Flensburg [* 57] vorbeistreichende Sandebene stößt. Die größte Ausdehnung [* 58] von S. nach N. beträgt gegen 40 km, die von O. nach W. 30 km, die Fläche gegen 830 qkm mit etwa 38000 E. Die Landschaft wird von zwei Eisenbahnlinien durchschnitten; eine Fähre führt bei Missunde über die Schlei. Im Innern der Landschaft finden sich größere Flächen ebenen fruchtbaren Landes, weniger häufig ausgedehnte Höhenzüge.
Die hervorragenden Hügel haben eine fruchtbare Lehmdecke und gewähren die schönsten Aussichten auf wohlbebaute Gegenden, Meeresarme und die Ostsee. Die Fruchtbarkeit ist, namentlich im östl. Teile, außerordentlich. Die früher adligen Güter (20) sind gegen die Menge Bauerndörfer verschwindend, die größern Höfe gewöhnlich in 11, die Bauernhufen in 7-9 Schläge, Koppeln oder Kämpe eingeteilt; jede Koppel ist wie an der ganzen Ostküste Schleswig-Holsteins von einem mit Gebüsch bepflanzten Erdwall (Knick) umgeben.
Die Einkoppelung macht das Viehhüten überflüssig. Auch die Fahrwege sind durch diese buschbepflanzten Wälle eingeschlossen. Die wichtigste Einnahmequelle der Landschaft ist die Zucht des Rindviehs und der Schweine; [* 59] ein großer Teil des Kornertrags wird an das Vieh verfüttert. Angeln ist eine echte Grenzlandschaft. Die Bewohner haben größtenteils erst im 19. Jahrh. statt der westjütischen (dän.) Mundart das Niederdeutsche angenommen. Die südlichen Nachbarn an der Schlei (de Göntsider) sprechen und verstehen seit langer Zeit nur Deutsch, und zwar in etwas anderer Mundart als die Angler.
Auch die Bauart der Häuser ist verschieden: südlich der Schlei sächs. Bauart, Wohn- und Wirtschaftsgebäude unter einem Dache, ohne Schornstein, die Wirtschaftsräume der Straße zugekehrt;
in da- gegen die Wohnhäuser [* 60] mit der Seite der Straße zugekehrt, nie ohne Schornstein, das Wohnhaus [* 61] ganz für sich gebaut, die Wirtschaftsgebäude an den Seiten des geräumigen Hofplatzes belegen.
Die nördlichen Nachbarn jenseit des Flensburger Hafens sprechen nur dänisch. Die Bauart ihrer Häuser dagegen stimmt im wesentlichen mit der der Angler überein. Die angelschen Dörfer sind freundlich und durchweg geschlossen; hinter oder neben denselben befinden sich wohlgepflegte Gemüse- und Obstgärten mit einer besondern Abteilung für Blumen, sowie schattengebende Bäume neben den Häusern. Außer den Grenzstädten Schleswig und Flensburg hat Angeln nur eine kleine Stadt, Kappeln (s. d.). Unter den Dörfern ist Süderbrarup wegen seines Jahrmarkts bekannt, der sich zu einem Volksfeste für sämtliche Angler gestaltet hat.
(Angli), deutscher Volksstamm, bei Tacitus eins der sieben kleinern Völker, die den gemeinschaftlichen Kult der Erdmutter Nerthus (s. d.) hatten. Sie saßen in der Landschaft Angeln (s. d.) und westlich davon bis an die Nordsee. Im Verein mit den Jüten (den Euten des Tacitus und des «Witsithliedes») und Sachsen [* 62] (Chauken) schifften sie in großer Anzahl im 5. Jahrh. nach England und ließen sich hier besonders in den nördl. Teilen des Landes nieder, wo sie die Königreiche Ostanglien, ¶
Northumbrien und Mercia gründeten und dadurch die Benennung Angelsachsen (s. d.) und England (lat. Anglia; angelsächs. Englaland) veranlaßte. In ihrem Stammsitz vermischten sie sich mit dän., später mit deutschen Einwanderern. Andere Angeln sahen in dem nach ihnen benannten Gau links von der untern Saale; doch verschwand hier seit dem 9. Jahrh., wo eine Aufzeichnung ihres Rechts (Lex Angliorum, s. Thüringisches Volksrecht) statthatte, der Name. -
Vgl. Weiland, Die Angeln (Tüb. 1889);
Erdmann, Über die Heimat und den Namen der Angeln (Upsala [* 64] 1891).
ital. Stadt, s. Monte-Sant'-Angelo.
Michel Angelo Buonarroti, s. Michelangelo. ^[= (spr. mikelandschelo), eigentlich Michelangelo Buonarroti, ital. Bildhauer, Maler und Architekt, ...]
(grch.), Anbetung der Engel, Engelverehrung (s. Engel).
(grch.), der Teil der Dogmatik, der von den Engeln (s. d.) handelt.
H. B. K., Pflanzengattung ans der Familie der Scrophulariaceen (s. d.) mit gegen 20 Arten im tropischen Südamerika; [* 65] schönblühende, ausdauernde Kräuter und Halbsträucher mit gegenständigen lanzettförmigen Blättern und bald einzeln in den Blattachseln siebenden, bald in endständige Trauben geordneten Blüten, die einen fünfspaltigen oder fünfteiligen Kelch und eine beinahe radförmig-zweilippige Blumenkrone besitzen. Die zweifächerige Kapsel enthält viele von einem breiten, häutigen, durchscheinenden Rand umgebene Flügel. Es sind drei aus Brasilien [* 66] stammende Arten (Angelonia minor, Gardneri und cornigera) in die europ. Gewächshäuser eingeführt worden. Sie können nur im Warmhause gezogen werden, wo sie während des Winters einen hellen Standort verlangen. Im Sommer kann man sie an die Luft bringen und sogar ins freie Land setzen, wo sie vorzüglich gedeihen, wenn man ihnen Heideboden giebt. Sie lassen sich durch Ableger und Samen [* 67] leicht vermehren.
(grch.), Engelserscheinung, s. Engel.
s. Angelfischerei. ^[= das Fangen der Fische mit der Angel, ist eine uralte Kunst, die in allen Kulturländern als ...]
der zusammenfassende Name derjenigen german. Stämme, die gegen Mitte des 5. Jahrh. n. Chr. die Eroberung Britanniens begannen und der Grundstock der heutigen engl. Nation wurden. Die Überlieferung erzählt, daß die von den röm. Legionen seit 410 verlassenen Bewohner der röm. Provinz Britannien, die von Norden [* 68] und Westen durch Picten und Scoten, an ihren Küsten durch nordgerman. Seeräuber bedrängt wurden, sich an letztere gegen Landentgelt um Hilfe wandten. Es waren dies Jüten unter ihren sagenhaften Anführern, den Brüdern Hengist und Horsa, von der nach ihnen benannten Halbinsel Jütland, Angeln, die südlich von diesen im heutigen Schleswig saßen, und Sachsen, deren Wohnsitze vom Unterlauf der Elbe bis gegen den Rhein sich erstreckten. In einzelnen Banden, völlig selbständig voneinander und in verschiedenen Zeiträumen im Laufe des 5. Jahrh., machten diese ihre Vorstöße von der Ostküste aus; nach furchtbaren Kämpfen hielten sie den Osten des brit. Landes im Besitz, im Norden die Angeln, im Süden die Sachsen, daneben in Kent die Jüten; langsam schoben sie die Grenze mehr und mehr nach Westen vor.
Entsprechend der Art der Eroberung hatten sie in kleinen voneinander getrennten Reichen sich zusammengeschlossen, die in gegenseitiger Befehdung eines die Hegemonie über die andern erstrebten. Es treten die Namen Kent, Sussex, Essex, Ostangeln hervor, aber der eigentliche Kampf um die Vorherrschaft ging zwischen den drei größern Königreichen Northumbria, Mercia und Wessex vor sich, zwischen denen das Oberkönigtum über die andern Reiche schwankte, bis im Anfang des 9. Jahrh. (829) Egbert diese Stellung dem Stammreich Wessex zu sichern wußte.
Der häufig angewandte Name der «Heptarchie» (s. d.),
einer «Siebenherrschaft», entspricht also nicht den eigentlichen Verhältnissen. Die Einigung durch Egbert war nicht die Gründung eines völlig einheitlichen Reichs, sondern die einer Hegemonie, in Weiher der König von Wessex als Oberkönig über die andern als Unterkönige gebot; dennoch kann man seit dieser Zeit von einem Königreich Anglia, England, d. i. Land der Angeln, sprechen. Besonders beachtenswert ist das schroff abweisende Verhältnis der Eroberer zu den Urbewohnern.
Ebensowenig wie ihre german. Nationalität irgendwelche nennenswerte kelt. Beimischung erhielt, machte sich ein solcher Einfluß auf Sitte und Sprache [* 69] der Angelsachsen geltend. Die Bedürfnisse des langen Krieges hatten über der Volksgemeinde freier Männer (ceorls), unter denen die Glieder [* 70] einzelner Geschlechter zu Häuptern im Rat und Führern im Felde (ealdormen) erkoren wurden, ein eigentliches Königtum emporkommen lassen, das jedoch von der freien Volksversammlung abhängig blieb.
Die veränderten Verhältnisse in den größeren Teilreichen, vor allem in dem Gesamtreich, machten ein Zusammenkommen aller Volksgenossen unmöglich und beschränkten die den König beratende Versammlung auf einen Kreis [* 71] Auserwählter, der «Weisen» (witenagemot), eine Centralisierung, die dann bei der wachsenden Bedeutung des Königtums unter Alfred noch weiter auf ein ausschließlich königliches Regiment durchgeführt wurde. Mit der Stellung des Königs geschah auch ein Wandel in der Stellung der Vornehmen; dem Adel durch Abstammung (den eorlas) trat ein auf dem persönlichen Dienstverhältnis zum König beruhender Adel gegenüber, die thegnas, die Thane.
Nach den dän. Einfällen, zumal unter der Dänenherrschaft in der ersten Hälfte des 11. Jahrh., standen die ansässig gewordenen dän. Großen mit gleicher Berechtigung in den Reihen des angelsächs. Adels. Der Ealdorman, der früher selbständige Herr des kleinen Königreichs, wurde königl. Beauftragter, und nicht höher wie er stand der Bischof. Mit diesem mehr und mehr veränderten Staatsleben sank die Grundlage des frühern angelsächs. Gemeinwesens, die freien Bauern, an Bedeutung wie an Zahl.
Dem Niedergang dieser Klasse stand, besonders seit der Christianisierung der Angelsachsen, gegenüber die Hebung und damit die Minderung des Sklavenstandes, die vornehmlich den Bemühungen der Kirche zu danken war. Denn die Angelsachsen, deren Heidentum das Christentum in der röm. Provinz verdrängt hatte, waren mit oft schwankendem Erfolg seit dem Ausgang des 6. Jahrh. von Rom aus (s. Augustinus, Wilfrid und Gregor I.) allmählich dem christl. Glauben gewonnen worden; vor den röm. Missionaren mußten die von Irland aus in Northumbrien wirkenden Sendboten das Feld räumen. Die angelsächs. Kirche wurde von hoher Bedeutung für die ganze geistige Kultur des Mittelalters. Dem Angelsachsenreiche, das trotz mancher Erschütterungen unter einheimischen wie dän. Herrschern (s. Ethelred, Knut d. Gr. und Großbritannien) [* 72] fortbestanden hatte, machte in seiner bisherigen Gestalt die Eroberung durch Herzog Wilhelm von der ¶
Normandie seit 1066 für immer zu Ende. Mit dem angelsächs. Königtum wurde die Landesversammlung vernichtet und eine autokratische Monarchie trat an die Spitze. Erhalten blieb jedoch vor allem die angelsächs. Nationalität. Wie gegenüber den Kelten verhielt sie sich spröde gegenüber den weit schmiegsamern Normannen. Sie nahm diese in sich auf, ohne wesentlich den eigenen Charakter beeinflussen zu lassen; hat doch die franz. Sprache, obgleich sie lange die offizielle war, in den Wortschatz des bis zum 15. Jahrh. herausgebildeten Englisch nur drei Zehntel eingeführt (s. Englische Sprache). [* 74] -
Vgl. Lappenberg, Geschichte von England, Bd. 1 (Hamb. 1834): Stubbs, Constitutional History of England, Bd. 1 (Lond. 1874);
Kemble, The Anglo-Saxons (2 Bde., ebd. 1849; deutsch von Brandes, Lpz. 1852-54);
Green, The Making of England (Lond. 1882) und The Conquest of England (ebd. 1883);
Winkelmann, Geschichte der (in Onckens «Allgemeiner Geschichte», Berl. 1883).
Gesetze, s. Germanische Volksrechte. ^[= nennt man die ältesten Rechtsaufzeichnungen der german. Völker. Bei den deutschen Stämmen ...]
Heptarchie, s. Heptarchie.
Sprache und Litteratur. Die angelsächs. (von andern altenglisch genannte) Sprache ist ein Zweig des westgerman. Sprachstammes und zwar seines niederdeutschen Teiles. Durch die Verpflanzung der Angelsachsen nach Britannien hat sie sich in vieler Hinsicht ganz eigentümlich entwickelt. Zunächst ist sie dem Altfriesischen und Altsächsischen verwandt. Sie zerfällt in den erhaltenen Denkmälern in vier Hauptdialekte: erstlich einen nordöstlichen, den northumbrischen, einen südwestlichen, der speciell der angelsächsische oder genauer der westsächsische genannt wird;
für sich stehen der kentische Dialekt im Südosten und der mercische im Innern des Landes.
Northumbrisch und Mercisch bilden die Gruppe der anglischen Dialekte. Der Herkunft der Stämme (Angeln, Sachsen, Jüten) entspricht die Einteilung in Anglisch, sächsisch und Kentisch. Zuerst blühten Kultur und Litteratur im Nordosten von England. Dann trat, als Wessex im 8. und 9. Jahrh. das polit. Übergewicht erlangte, die westsächs. Litteratur und damit die westsächs. Mundart so in den Vordergrund, daß Handschriften vorzugsweise in westsächs. Dialekte erhalten sind.
Diese zeigen eine außerordentlich reiche Litteratur, und zwar sind nicht nur zahlreiche poet. Werke überliefert, sondern es ward auch seit dem 9. Jahrh., vor allem durch die Bemühungen Alfreds d. Gr. (s. d.), die Prosa in der Muttersprache fleißig ausgebildet. Besonders zahlreich sind die Erklärungen, die aus der lat. Gelehrtensprache ins Angelsächsische aufgenommen wurden, nur vereinzelt sind kelt. und dän. Wörter eingedrungen. Nach der Eroberung Englands durch die Normannen wurde das Angelsächsische durch das Normanno-Französische von Hof [* 75] und Gericht verdrängt, doch bediente sich der größere Teil des Volks nach wie vor der alten Sprache, und so entstand durch Eindringen roman. Elemente in das german. Angelsächsische das Englische.
Die Zeit des Übergangs, etwa 1100-1150, bezeichnen manche engl. Gelehrte mit Semi-Saxon (Halb sächsisch), deutsche als Neuangelsächsisch. Neuerdings hat man auch angefangen, diesen Abschnitt schon zum Alt- oder Mittelenglisch zu rechnen. Das Studium des Angelsächsischen wurde bereits gegen Ende des 16. Jahrh. aufgenommen durch Erzbischof Parker, vor allen durch Franciscus Junius, der ein etymolog. Wörterbuch der engl. Sprache lieferte (hg. von Lye, Oxf. 1743); das erste angelsächs. Wörterbuch verfaßte Somner (Oxf. und Lond. 1659). An Junius schließen sich die Arbeiten von Thwaites, Hickes, Lye u. a. an, und seitdem fand das Angelsächsische fortwährend Pfleger. Im 19. Jahrh. sind es in England vor allen Thorpe, Kemble, Bosworth, Cockayne, Earle, neuerdings Skeat, Sweet, Napier, in Deutschland J. Grimm, Leo, Ettmüller, Dietrich, Grein, Bouterwek, Wülker, Zupitza, Sievers. In Nordeuropa sind Rask und Bugge und in Nordamerika March, Garnett und Cook zu nennen.
Obgleich nicht nur durch die Verheerungen der Dänen und Normannen, sondern auch durch die Rosenkriege, durch die gewaltsame Aufhebung der Klöster unter Heinrich VIII. und endlich während der ersten engl. Revolution eine große Menge angelsächs. Handschriften zu Grunde gingen, haben sich doch eine Anzahl von Werken aus allen Gebieten der Litteratur erhalten. Die ältesten Belege bilden Glossensammlungen und Inschriften (hg. von Sweet, Oldest English texts, Lond. 1885). In der Geschichte der angelsächs. Dichtung, deren Denkmäler ausnahmslos in Fassungen aus christl. Zeit vorliegen, haben wir eine ältere Dichtung, in der besonders das Epos hervortritt, und eine jüngere zu unterscheiden, die, wenn sie auch ihre Gegenstände meist in epischer Form darstellt, doch viel lyrischer gehalten ist.
Aus vorchristl. Zeit stammen eine Anzahl Zaubersprüche, worunter ein Spruch gegen verzaubertes Land, gegen den Hexenstich, gegen ausgeschwärmte Bienen und der Neunkräutersegen hervorzuheben sind als vieles echt Heidnische enthaltend, wenn auch, besonders im ersten, schon Christliches eingedrungen ist. Von eigentlich angelsächs. Sage ist, von Episoden im Liede von «Beowulf» (s. d.) und von kurzen Erwähnungen im Gedichte «Widsith» und «Des Sängers Klage» («Deors Klage») abgesehen, nichts erhalten. Im «Beowulf» wird die Finnsage behandelt, die, mit der Gudrunsage verwandt, noch auf die Sitze der Angelsachsen auf dem Festlande hindeutet (hiervon berichtet auch das Bruchstück vom Kampfe um Finnsburg),
im «Widsith» und im «Beowulf» wird des anglischen Königs Offa gedacht. Von allgemein deutscher Heldensage findet sich die von Waltharius im Bruchstücke von «Waldere», die Siegfriedsage (Sigemund tritt hier an Siegfrieds Stelle) ist im «Beowulf» erwähnt, die Wieland-(Weland-) Sage in «Des Sängers Klage» und auf dem sog. Franks' Casket, die Dietrichsage in «Widsith», «Waldere» und «Des Sängers Klage». Das Hauptheldengedicht der Angelsachsen und des alten Germanentums überhaupt, das Beowulfslied, ist zwar in angelsächs. Sprache erhalten, doch ist sein Held ein Schwede, der Schauplatz Dänemark. [* 76] - Von ausgesprochen christl. Verfassern sind viele stabreimende Bearbeitungen biblischer und legendenhafter Stoffe überliefert, vor allen die Dichtungen, die sich an die Namen Caedmon (s. d.) und Eynewulf (s. d.) anschließen.
Die Bearbeitung der «Exodus» und das Bruchstück von «Judith» deuten in ihrer streng epischen Form entschieden auf ältere Zeit hin, während wir die Dichtungen Cynewulfs und seiner Schule, wie Elene, Juliane und Phönix, die einen weichern, mehr lyrischen Charakter tragen, in etwas spätere Zeit (Mitte bis Ende des 8. Jahrh.) setzen. Bei Cynewulf und seiner Schule tritt auch die Naturschilderung hervor sowie ein elegisches Element, das in der «Botschaft des Gemahls», der «Klage der ¶