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durchströmt wird. In Felsen gehauene Stufen, Mauern, Knochen [* 2] von Menschen und Tieren zeigen, daß die Höhle zum Aufenthalt von Menschen diente. -
durchströmt wird. In Felsen gehauene Stufen, Mauern, Knochen [* 2] von Menschen und Tieren zeigen, daß die Höhle zum Aufenthalt von Menschen diente. -
Abänderungs-, Verbesserungsantrag (franz. Amendement), ein Kunstausdruck der parlamentarischen Sprache [* 4] für solche Änderungen, die zu den einzelnen Teilen eines Gesetzentwurfs, einer Adresse, eines Antrags vorgeschlagen werden, sei es, daß man nur eine bessere Fassung des Gesetzentwurfs oder Antrags, sei es, daß man eine sachliche Änderung bezweckt. Bei den Adreßverhandlungen in England pflegt die Opposition ihren Widerspruch gegen die herrschende Politik in Form eines Abänderungsvorschlag zu einer bezüglichen Stelle der Adresse geltend zu machen. Der Abänderungsvorschlag muß so gefaßt sein, daß er an die Stelle des Vorschlags gesetzt werden kann, gegen den er gerichtet ist. Wird zu dem Abänderungsvorschlag wieder ein Abänderungsvorschlag gemacht, so nennt man diesen Unteramendement. (S. Antrag.)
dem Seerecht angehöriger Ausdruck von verschiedener Bedeutung.
1) Abandon im Seeversicherungsrecht (im franz. Seerecht délaissement). Nur hier kommt Abandon im geltenden deutschen Seerecht als technischer Begriff vor. Er bedeutet das Recht des Versicherten, gegen Abtretung der in betreff des versicherten Gegenstandes ihm zustehenden Rechte von dem Versicherer (Assekuradeur) die Zahlung der Versicherungssumme zum vollen Betrage zu fordern, ohne daß der wirkliche Verlust des versicherten Gegenstandes feststeht. Der Abandon bedeutet eine Ausnahme von der Regel, daß der Versicherer nur den wirklich eingetretenen Verlust zu ersetzen hat. Er ist in zwei Fällen gestattet: einmal, wenn das Schiff [* 5] verschollen ist (s. Verschollenheit des Schiffs), zweitens, wenn der versicherte Gegenstand durch Embargo (s. d.) oder dadurch bedroht ist, daß Schiff oder Güter von einer kriegführenden Macht aufgebracht, durch Verfügung von hoher Hand (s. d.) angehalten oder durch Seeräuber genommen sind. Im letztern Falle muß hinzukommen, daß Schiff und Güter binnen einer bestimmten Frist, die je nach dem Orte, in dem Aufbringung, Anhaltung oder Nehmung geschehen ist, 6, 9 oder 12 Monate beträgt, nicht freigegeben sind.
Die Erklärung des Abandon ist nur innerhalb einer bestimmten Frist, der Abandonfrist, die 6 oder 9 Monate beträgt, zulässig. Sie muß ohne Vorbehalt oder Bedingung erfolgen, sich auf den ganzen, den Gefahren der See ausgesetzten versicherten Gegenstand beziehen und ist unwiderruflich. Der Versicherte hat dem Versicherer auf dessen Verlangen über den durch die Erklärung des Abandon eingetretenen Übergang der Rechte eine beglaubigte Anerkennungsurkunde, den sog. Abandonrevers, zu erteilen.
Die Art. 865-875 des Deutschen Handelsgesetzbuchs handeln vom Abandon. Die §§. 116-126 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867 (s. Seeversicherungsbedingungen) stimmen damit fast wörtlich überein. Die Bremer Seeversicherungsbedingungen erkennen dagegen einen Abandon überhaupt nicht an. Die meisten ausländischen Seerechte gestatten den in einer größern Anzahl von Fällen als das Deutsche [* 6] Handelsgesetzbuch. Am weitesten in der Gewährung des Abandon geht das franz. Recht (Code de commerce Art. 369-375). Ihm folgen das span., portug., holländ., ital. und belg. Seerecht. Das engl. Seerecht zählt nicht bestimmte einzelne Fälle der Zulässigkeit des Abandon auf. Es hat vielmehr den Begriff des Totalverlustes weiter gefaßt und verpflichtet den Versicherer auch in den Fällen seines konstruktiven Totalverlustes (s. Konstruktiver Totalverlust) zur Zahlung der Versicherungssumme gegen Abandon. - In Deutschland [* 7] wird auch von einem Abandon des Versicherers gesprochen.
Man versteht darunter den Fall, daß nach Eintritt eines Unfalls der Versicherer binnen kurzer Frist (3 Tage) die volle Versicherungssumme bezahlen zu wollen erklären und sich dadurch von weitern Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsverträge befreien kann. Diese Befugnis hängt damit zusammen, daß nach deutschem Recht der Versicherer außer der vollen Versicherungssumme noch andere, vor dem völligen Untergang der Sache aufgewendete Beträge sowie die Kosten der Ermittelung und Feststellung des Schadens dem Versicherten zu bezahlen verpflichtet sein kann (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 844-847; Allgemeine Bedingungen 88.92-95). - 2) Abandon des Schiffsvermögens (fortune de mer) oder der Ladung ist das Recht des Reeders oder der Ladungsinteressenten, sich von gewissen Verbindlichkeiten dadurch zu befreien, daß sie statt ihrer Erfüllung auf das Schiffsvermögen oder auf die Ladung, zu Gunsten der Gläubiger verzichten. Dieses System, das von dem Princip ausnahmsloser persönlicher Haftung des Reeders und der Ladungsinteressenten ausgeht, ist das sog. Abandonsystem. Dasselbe gilt im franz., belg., holländ., portug., ital. und finn. Seerecht; mit Abweichungen auch im spanischen sowie im nordamerikanischen. Dagegen herrscht im deutschen, schwed., norweg. und engl. Seerecht nicht das Abandonsystem, sondern das sog. Exekutionssystem (s. d.). - 3) Abandonniert, aber nicht im technischen Sinne, heißt ein Schiff auch dann, wenn es von Schiffer und Mannschaft auf offenem Meere oder an einer fremden Küste verlassen ist. Hierin liegt regelmäßig kein Aufgeben des Eigentums am Schiffe. [* 8] Vielmehr treten, wenn jemand das verlassene Schiff in Sicherheit bringt, die Grundsätze der Bergung (s. Bergen) [* 9] ein. -
Vgl. Aschenheimer, Der Abandon des Versicherten (Berl. 1893).
Abandonrevers, Abandonsystem, s. Abandon. ^[= dem Seerecht angehöriger Ausdruck von verschiedener Bedeutung. 1) A. im Seeversicherungsrecht ...]
(frz., spr. abbangd-, verlassen, aufgeben, preisgeben. Abandonniert, im Seewesen, s. Abandon.
Pietro d', Arzt, Philosoph und Astrolog, auch Petrus de Padua genannt, geb. 1250 zu Abano bei Padua [* 10] (daher auch Petrus de Apono oder Aponensis), soll Griechisch zu Konstantinopel [* 11] und Mathematik zu Padua studiert haben. Zu Padua lehrte er mit glänzendem Erfolge Medizin und gelangte als praktischer Arzt zu hohem Ansehen. Wegen seines Anschlusses an die Neuplatoniker geriet Abano mit der Kirche in Konflikt, wurde der Inquisition als Zauberer denunziert, starb jedoch 1316 zu Padua im Gefängnis, ehe das Urteil gesprochen wurde.
Ein Jahrhundert später ward ihm zu Padua eine Ehrensäule gesetzt. Abano war enthusiastischer Anhänger der mediz. und philos. Lehren [* 12] der Araber, besonders des Averrhoes. Unter seinen Schriften ist die berühmteste «Concilliator differentiarum, quae inter philosophos et medicos versantur», der Inbegriff der Medizin seiner Zeit (Mantua [* 13] 1472; Vened. 1476 u. ö.: Pavia 1490; Bas. 1535). Ferner sind zu nennen: «De venenis eorumque remediis» (Mantua 1472 u. ö.: französisch von Boet, Lyon [* 14] 1593),
«Liberr compilationis physionomiae» ¶
(Padua 1474),
«Expositio problematum Aristotelis (Mantua 1475), »Quaestiones de febribus" (Padua 1482) und «Geomantia» (Vened. 1549).
Bagni (spr. banji), Marktflecken (Borgo) in der ital. Provinz und dem Distrikt Padua, 81 km südwestlich von Padua, in baumreicher, fruchtbarer Ebene am Fuße der vulkanischen Euganeischen Hügel, an der Eisenbahnlinie Padua-Bologna des Adriatischen Netzes, hat (1881) 711, als Gemeinde 3822 E., Post, Telegraph [* 16] und ist berühmt durch seine Thermen, die 1 km südwestlich aus der Mitte des Montiron mit großem Wasserreichtum entspringen und zu den heißesten (25-85° C.) Schwefelquellen Europas gehören; Hauptbestandteile sind Chlornatrium, schwefelsaurer und kohlensaurer Kalk und Schwefelwasserstoffgas; sie werden angewandt gegen chronische Hautausschläge, Gicht und veraltete Syphilis, die Dämpfe zum Einatmen, der Mineralschlamm zu Schlammbädern.
Die Badegäste wohnen meist in dem nahen Dorfe Battaglia. Die Quellen waren schon den Römern unter dem Namen Aquae Aponi und Aquae Patavinae bekannt und von diesen mit Badeeinrichtungen versehen worden, von denen noch Überreste bei Montegrotto vorhanden sind. In der Nähe befinden sich die Villa Catajo mit Fresken von Zelotti und einer Sammlung von Altertümern und Schnitzwerken aus der ältern christl. Zeit. Abano Bagni ist angeblich Geburtsort des Geschichtschreibers Livius.
altgriech., vermutlich ion. Volksstamm, der seine eigentlichen Wohnsitze in der Mitte Euböas, um Chalkis und Eretria hatte und seine Herrschaft allmählich über die ganze Insel ausgebreitet haben soll.
Auch von den Bewohnern der ion. Städte Kleinasiens gehörte ein großer Teil diesem Stamme an.
Der Name verschwindet seit Herodot aus der Geschichte.
Völker, s. Bantu.
jüd. Gelehrter, s. Abravanel. ^[= Isaak ibn Jehuda, oder jüd. Gelehrter, geb. 1437 in Lissabon, stand bei Alfons Ⅴ. ...]
Bastardierung, bei Tieren und Pflanzen das Auftreten kleinerer oder größerer Umänderungen äußerer und innerer Charaktere, hervorgebracht durch Verschiedenheiten des Klimas, des Bodens, der Ernährung und mannigfache andere, bald durch die Absicht des Menschen gesetzte, bald frei in der Natur wirkende Einflüsse; so die bunt oder gefüllt blühenden Varietäten von Pflanzen, die in der Wildnis einfarbig und einfach blühen; die mit fleischiger, eßbarer Wurzel [* 17] versehenen Spielarten gewisser Doldenpflanzen und Kruciferen. [* 18] Viele dieser Varietäten erscheinen uns unter dein Begriffe der Veredelung, da sie uns angenehmer oder nützlicher sind als die Grundarten. (S. auch Art.)
pers. Gewicht, s. Batman. ^[= (Bathman, Batmän), abgekürzt Man oder Män (engl. maun), zunächst der Name eines pers. Handelsgew ...]
(frz., spr. a bah), nieder damit, weg damit.
Don Jose Fernando, Marques de la Concordia, Vicekönig von Peru, [* 19] geb. 1743 zu Oviedo, trat 1762 in span. Militärdienste, wohnte 1775 der Expedition gegen Algier bei, wurde 1793 Oberst, 1796 Gouverneur von Cuba, dann von Neugalicien und 1804 Vicekönig von Peru. Abascál regierte und verteidigte inmitten der polit. und kriegerischen Gefahren die Provinz völlig selbständig, sagte sich jedoch von dem europ. Mutterlande nicht los, sondern unterstützte durch Geld und Kriegsmittel die span. Cortes im Kampfe gegen Napoleon I. Zu gleicher Zeit schuf er in Peru eine geregelte Verwaltung, gründete neue Ortschaften, förderte Industrie und Handel und sorgte viel für Bildungsanstalten. Abascál legte 1816 seine Stelle nieder und kehrte nach Madrid [* 20] zurück, wo er starb.
Äsen, Verbeißen, das Abbeißen von Pflanzen und Pfianzenteilen durch Wild.
kaukas. Bergvolk, s. Abchasen. ^[= von den Georgiern Bsyb, in ihrer eigenen Sprache Abssua oder Absne, von den Tscherkessen Asega ...]
Abassi, pers. Kupfermünze und Geldrechnungsstufe.
Als letztere ist der Abasi = 200 Dinar = 4 Schahi = 1/5 Kran [* 21] (s. d.) = 10 3/8 Pf. Abasi heißt auch ein pers. Handelsgewicht, s. Batman.
(grch.), Krankheit, s. Astasie-Abasie. ^[= (grch.), ein krankhafter Zustand, bei welchem das Stehen und Gehen entweder ganz unmöglich ...]
s. Buchsbaumholz. ^[= Buxholz, das Holz des bekannten Buchsbaums (s. d.), jedenfalls neben dem Pockholze das beliebteste ...]
(ital.), Abbate, dem franz. Abbé (s. d.) entsprechend, in Italien [* 22] Bezeichnung eines jungen Geistlichen, der durch die Tonsur Mitglied des weltgeistlichen Standes geworden ist, wenn er auch geistliche Weihen noch nicht empfangen hat.
(frz., spr. abattälmáng), Richterspruch der franz. Konsuln in der Levante, durch welchen der Handel mit franz. Kaufleuten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, verboten wird.
(frz., spr. abatih), in der Küchensprache das sog. Klein, wie Kopf, Hals, Flügel, Füße, Herz und Magen [* 23] vom Geflügel, Hasen u. a.
(frz., spr. abaschuhr), ein Oberlicht (s. d.), dessen Rahmen schräg oder wagrecht gestellt ist, ferner ein senkrecht stehendes Fenster mit einem äußern, schräg stehenden, unten anschließenden Laden, der das Eindringen des Lichts, aber nicht das Hinaussehen gestattet (z. B. bei Gefängnissen).
Uneigentlich nennt man Abat-jour auch die Reflektoren an Beleuchtungsapparaten, die den Lichtstrahlen die Richtung nach unten geben.
das Ausglühen der Kapellen (s. d.), auf denen silberhaltiges Blei [* 24] behufs Prüfung auf seinen Silbergehalt abgetrieben wird (s. Abtreiben).
(grch., d. i. unzugänglich), der mit Vorhängen umgebene Chor, das Allerheiligste in den griech. Kirchen.
oder Abaujvár, Komitat in Oberungarn, jetzt mit dem ehemaligen kleinsten Komitat Torna (618,04 qkm) zum Komitat Abauj-Torna vereinigt, grenzt im N. an die Komitate Saros und Zips, im O. und S. an Zemplin, im W. an Gömör und Borsod, ist gebirgig und gehört zu den fruchtbarsten und bestbewässerten Teilen des Landes. Es wird vom Sovarer Gebirge und der weinreichen Hegyalja (s. d.) durchzogen und vom Hernad und der Bodva durchflossen. In dem an Zemplin grenzenden Teile wird ein ausgezeichneter Wein gebaut; auch wird bedeutende Viehzucht [* 25] betrieben, sowie Bergbau [* 26] auf Gold, [* 27] Silber, Kupfer [* 28] und Blei; auch giebt es viele Mineralwässer.
Das Komitat hat 3260,06 qkm, (1890) 179 884 E., darunter 119 526 Magyaren, 48 240 Slowaken, 10 010 Deutsche und Ruthenen; es zerfällt außer seinem Hauptort, der königl. Freistadt Kaschau, in die 6 Stuhlbezirke Cserehát (Amtssitz Abauj-Szepsi), Füzér (Amtssitz Zsadány), Göncz (Amtssitz Abauj-Szántó), Kaschau, Szikszó und Torna. Dem Religionsbekenntnis nach sind 103 018 Römisch-, 17538 Griechisch-Katholische, 40 051 Reformierte, 6630 Lutheraner, 12 550 Israeliten; die Ruthenen gehören zur griech.-kath. Kirche.
in der Musik Abkürzung von abbassamento (di mano), soviel wie Tieferstellung, wurde in Klavier- und Orgelstücken bei Stellen gebraucht, wo sich die Hände kreuzen, und deutet an, daß die Hand, [* 29] für die das Abb. beigeschrieben ist, unter der andern spielen soll.
Die Bezeichnung ist veraltet. ¶
in jüd. und altchristl.
Gebeten Anrede Gottes (vgl. Röm. 8,15);.
dann, namentlich in den syr. und kopt. Kirchen, Titel der Bischöfe und Patriarchen.
(auch Abach), Marktflecken im Bezirksamt Kelheim des bayr. Reg.-Bez. Niederbayern, rechts von der Donau, an der Linie Ingolstadt-Regensburg der Bayr. Staatsbahnen [* 31] und der Straße München-Regensburg, hat (1890) 1315 meist kath. E., Post dritter Klasse und Telegraph, got. Kirche (1851 erbaut) auf dem Schloßberge; Wollspinnerei, Braunkohlenbergwerke. Die schwach alkalische Schwefelquelle (Abbacher Wildbad) dient zum Trinken und Baden [* 32] bei verschiedenen Krankheiten, wie Gicht, Lähmungen, Ausschlägen, Uterusleiden. Über Abbach befindet sich der Wartturm der ehemaligen Heinrichsburg, der Geburtsstätte Kaiser Heinrichs II. In der Nähe das unter Karl Theodor errichtete Löwenmonument. – Bei Abbach siegten am die Franzosen unter Davout über die Österreicher unter Erzherzog Karl.
(falsch: Abaditen), maur. Dynastie zu Sevilla [* 33] (1023–91). Ihr Begründer, der reiche Kadi von Sevilla Abu-l Kâsim Mohammed aus der Familie der Banu Abbâd, die aus Emesa in Syrien stammte, gelangte während der nach dem Sturze des omajjadischen Chalifates in Andalusien entstandenen Kleinstaaterei als souveräner Fürst an die Spitze des sevillanischen Gemeinwesens (1026–42), obwohl er einen falschen Omajjaden als Hischam II. mit dem Titel eines Chalifen vorschob. Er vergrößerte das Fürstentum Sevilla durch Unterwerfung vieler benachbarter Gebiete.
Ihm folgte (1042–69) sein Sohn Abbâd, mit dem Beinamen al-Motadhid, der seine Eroberungen bis Algeciras ausdehnte. Diesem folgte sein Sohn Mohammed, mit dem Beinamen al-Motamid, ein großer Freund der Wissenschaften und Poesie, der 1078 Cordoba [* 34] und das ganze Land zwischen Guadalquivir und Guadiana eroberte. Gegen den siegreichen König Alfons VI. von Castilien, der durch die Eroberung von Toledo [* 35] (1085) die mohammed. Staaten in Andalusien bedrohte, verbündete er sich mit den Emiren von Almeria, Granada, [* 36] Badajoz und Valencia, [* 37] um durch eine Gesandtschaft die Hilfe des Almoraviden (s. d.) Jussuf ibn Taschfin anzurufen.
Der marokk. Fürst leistete diesem Rufe Folge und schlug bei Zallâka (Sacralias) Alfons; jedoch, drei Jahre später wieder herbeigerufen, nahm er selbst die mohammed. Kleinstaaten in Spanien [* 38] für sein eigenes Reich in Besitz und ließ die regierenden Duodezfürsten durch ein Gutachten der ihm ergebenen einheimischen Ulemâ des Thrones für unwürdig erklären. Dies Schicksal war auch über den Fürsten von Sevilla verhängt; die nun angerufene Hilfe des christl. Königs Alfons VI. war nicht im Stande, seinen Untergang zu verhindern.
Motamid mußte sich im erstürmten Sevilla ergeben und wurde mit seiner Familie nach Afrika [* 39] gesandt, wo er zu Aghmât 1095 in der Gefangenschaft starb. Die ergreifenden Elegien, in denen der entthronte Fürst sein Geschick beklagt, sind übersetzt von Schack in «Poesie und Kunst der Araber in Spanien und Sicilien», Bd. 1 (Berl. 1865; 2. Aufl. 1877). –
Vgl. Dozy, Histoire des Muselmans d’Espagne, Bd. 4 (Leid. 1861; deutsche Ausgabe, Bd. 2, Lpz. 1874).
Die Quellen für die Abbâdidengeschichte hat Dozy als «Historia Abbadidarum» (2 Bde., Leid. 1846–52) herausgegeben.
Antoine Thomson und Arnaud Michel d', zwei durch ihre Reisen und Forschungen in Äthiopien bekannte Brüder, die Söhne eines franz. Emigranten, wurden zu Dublin, [* 40] ersterer 1810, letzterer 1815 geboren. Antoine wurde 1835 von der Akademie der Wissenschaften nach Brasilien [* 41] gesandt, ging 1836 nach Ägypten, [* 42] von da, in Begleitung seines Bruders Arnaud, der 1833–36 bereits Algerien [* 43] bereist hatte, nach Äthiopien. Während Arnaud, mit dem Studium der Sprachen und Sitten beschäftigt, im Lande blieb, kehrte Antoine Anfang 1839 nach Frankreich zurück, um sich besser mit Meßinstrumenten auszurüsten.
Erst im Juni 1842 gelang es ihm, Gondar wieder zu erreichen. Er betrieb nun teils allein, teils mit dem Bruder die Erforschung der einzelnen Länder, namentlich Enareas, Gallas, eines Teils von Kaffa und des Quellgebietes des Uma (s. Beke, Charles Tilstone). 1848 kehrten die Brüder mit reichen Sammlungen nach Frankreich zurück, wo Antoine deren Bearbeitung unternahm, während Arnaud 1853 auf ein Jahr nach Äthiopien zurückkehrte. Antoine wurde 1867 zum Mitglied der Akademie erwählt. Von ihm erschien nach einem vorläufigen «Résumé géodésique» (Lpz. 1859) das große Werk: «Géodésie de la Haute Étiopie» (Par. 1860–73),
und «Observations relatives à la physique du globe faites au Brésil et en Éthiopie par Antoine d’A. rédigées par R. Radau» (ebd. 1873). Von seiner Sammlung äthiop. und amhar. Handschriften mit 234 Nummern gab Antoine eine Beschreibung im «Catalogue raisonné de manuscrits éthiopiens» (Par. 1859),
vom «Pastor» des Hermas den äthiop. Text samt lat. Übersetzung in den «Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes», Bd. 2, Heft 1 (Lpz. 1860). Auch die Broschüre «L’Abbyssinie et le roi Théodore» (Par. 1868) ist erwähnenswert. Von seinen Vokabularien etwa 30 abessin. Sprachen sind nur Bruchstücke veröffentlicht; dagegen erschien ein ausführliches «Dictionnaire de la langue Amariñña» (Par. 1881). Arnaud d'A. veröffentlichte «Sur le tonnerre en Éthiopie» (1859),
«Travaux récents sur la langue basque» (1859) und «Douze ans dans la Haute Éthiopie», Bd. 1 (Par. 1868).
s. Balzen. ^[= oder Falzen, das Vorspiel der Begattung bei verschiedenen hühnerartigen Vögeln, namentlich ...]
Oheim des Propheten Mohammed, dessen Vater Abdallâh der Bruder des Abbâs war, wurde als Sohn des Abd el-Muttalib ibn Haschim um 566 n. Chr. von der Nutaila in Mekka geboren. Abbâs bekleidete die in seiner Familie erblichen hohen Ehrenämter bei dem Nationalheiligtum der Kaaba und der Wallfahrt zu demselben. Als Mohammed den Islam zu verkündigen begann, wandte Abbâs sich der neuen Lehre [* 44] nicht zu, obwohl er nicht zu den fanatischen Feinden derselben gehört zu haben scheint.
Erst nach der Schlacht bei Bedr (624), in der die Anhänger des Propheten einen glänzenden Sieg errangen und Abbâs selbst gefangen genommen wurde, bekannte er sich offen zum Islam und leistete der Sache Mohammeds manchen guten Dienst in Mekka. Nach der Eroberung blieb er in der Umgebung des Propheten und nahm an den fernern Kämpfen des Islams gegen die Heiden Anteil. Abbâs ist der Ahnherr des Chalifengeschlechts der Abbâsiden, das mit Adû-l Abbâs Abdallâh, dem Urenkel des Abbâs, 750 den Thron [* 45] der Chalifen bestieg und 1258, mit Mustaßim, von den Mongolen gestürzt ward. Nach dem Sturze des Chalifates von Bagdad verpflanzte sich die abbâsidische Chalifenwürde nach Ägypten, wo ¶
17 ihre Vertreter als machtlose Repräsentanten einer schattenhaften geistlichen Erbwürde von den dortigen Machthabern bevormundet wurden, bis nach der Eroberung Ägyptens durch die Osmanen 1517 auch dieser letzte Rest des abbâsidischen Chalifates vollends erlosch. Der letzte abbâsidische Scheinchalif, der 18. in der Reihe der ägypt. Abbâsiden, Muhammed al-Mutawakkil, wurde nach Stambul geführt, nachdem er in feierlicher Weise alle Chalifenrechte dem ottoman. Sultan übertragen hatte. (S. Chalif.) –
Vgl. Weil, Geschichte des Abbâsidenchalifats in Ägypten (2 Bde., Stuttg. 1860–62).
I. , der Große, der siebente Beherrscher Persiens aus der Dynastie der Seffi, geb. 1557, war der jüngste Sohn des Schah Mohammed Chodâbende und bei dessen Tode (1585) Statthalter von Chorassan. Nachdem seine beiden ältern Brüder auf sein Anstiften umgebracht waren, bemächtigte sich Abbâs 1586 des Throns und suchte nun die im Westen an die Türken und im Nordosten an die Usbeken verloren gegangenen Gebiete wiederzuerobern. Chorassan kam erst 1597, nach dem Falle Herats, in Abbâs' Gewalt.
Inzwischen verleibte er auch Gilan und Masenderan, und im Süden Laristan seinem Reiche ein und dehnte seine Herrschaft über den größten Teil des heutigen Afghanistan [* 47] aus. Schwerer waren die Kämpfe mit den Türken, die sich fast durch seine ganze Regierungszeit hindurchzogen. Nachdem Abbâs 1601 Aserbeidschan, einen Teil Armeniens und Georgiens sowie Schirwan in Besitz genommen, wies er die bis 1613 fast alljährlich sich wiederholenden Angriffe der Türken auf die Städte Eriwan und Täbris meist glücklich zurück, drang zeitweise tief in das türk. Asien [* 48] vor und zwang 1613 auch einen großen Teil Georgiens, die pers. Oberherrschaft anzuerkennen. 1614–17 erneuerten die Türken ihre Angriffe auf Persien, [* 49] doch ohne Erfolg.
Insbesondere erlitten sie 1618 eine starke Niederlage und schlossen darauf unter Osman II. einen Frieden mit Schah Abbâs. Der Kampf begann jedoch 1622 von neuem und wurde von den Türken so unglücklich geführt, daß 1623 selbst Bagdad in Abbâs' Gewalt fiel. Das Reich der Seffi reichte vom Tigris bis zum Indus, als Abbâs zu Kaswin starb. Zum Thronfolger hatte er, weil er seinen Sohn umgebracht, seinen Enkel Seffi Mirza bestimmt. Abbâs ist der bedeutendste Herrscher des mohammed. Persien. Er war ein Mann von Thatkraft und polit.
Einsicht, reformierte das Heerwesen, baute Straßen und Brücken, [* 50] suchte die Städte, besonders Ispahan, wohin er seine Residenz von Kaswin aus verlegte, zu verschönern, und war bestrebt, den Handel mit Indien wie mit Europa [* 51] zu beleben. Den Christen zeigte er sich tolerant, weniger den Parsen und Juden; die Sunniten verfolgte er mit Feuer und Schwert. – Von geringerer Bedeutung ist sein Urenkel Abbâs II., der Eroberer von Kandahar, der 1641–66 regierte. – Abbâs III., der letzte Schah aus der Dynastie der Seffi, bestieg im Sept. 1732 als kleines Kind den pers. Thron unter der Regentschaft des Tahmasp Kuli Chan. Dieser beseitigte ihn jedoch 1736, um sich selbst die Krone aufzusetzen.
s. Abbâs ^[= # I. , der Große, der siebente Beherrscher Persiens aus der Dynastie der Seffi, geb. 1557, war ...] und Chalif.
Mirza, pers. Prinz, bekannt durch seine Kriegführung gegen Rußland, wurde als zweiter Sohn des Schah von Persien Feth Ali aus dem Hause der Kadscharen um 1783 geboren. Da seine Mutter demselben Hause entstammt war, bestimmte ihn sein Vater mit Übergehung des von einer Sklavin geborenen ältern Bruders Ali Mirza zum Thronfolger. Talentvoll und patriotisch, erkannte die Überlegenheit europ. Sitte und Bildung an und suchte sie für sein Volk nutzbar zu machen.
Noch sehr jung zum Statthalter von Täbris ernannt, zog er Europäer an seinen Hof, [* 52] mit deren Hilfe er das pers. Heer zu reformieren suchte. 1811 führte er in dem Kriege gegen Rußland die pers. Hauptarmee, wurde aber geschlagen; ebenso ging es ihm in dem 1826 auf sein Betreiben erneuerten Kriege. (S. Persien, Geschichte.) 1831 und 1832 kämpfte gegen die Kurdenhäuptlinge von Chorassan und starb auf einem Zuge gegen Herat im Dez. 1833 zu Meschhed. ältester Abbas Mirzaältester Sohn, Mohammed Mirza, bestieg 1834 den pers. Thron.
Pascha, Vicekönig von Ägypten, Enkel Mehmed Alis von dessen jung verstorbenem Sohne Tussûn, wurde 1813 zu Dschidda in Arabien geboren. Nach dem Tode Ibrahim Paschas trat die Regierung an. Er suchte vor allem die eingeführte neuere Civilisation wieder zu beseitigen, weshalb er die Europäer aus seinem Dienste [* 53] entließ und die von seinen Vorgängern gegründeten Bildungsanstalten vernachlässigte. Durch Beschränkungen des Handels und Verkehrs und durch habgierige Willkürakte machte er sich bald unbeliebt, so daß, als seine eigenen Verwandten gegen ihn klagend auftraten, die Pforte die Gelegenheit benutzte, die Vorrechte Ägyptens zu schmälern. So wurde 1851 genötigt, den Tansimat (s. d.) in Ägypten einzuführen; doch verschaffte er sich 1852 von der Pforte weitere Zugeständnisse und stellte dafür 1854 bei Ausbruch des russ. Krieges dem Sultan seine Flotte und 15000 Mann zur Verfügung. Da ereilte ihn der Tod; wahrscheinlich wurde er ermordet. Ihm folgte sein Oheim Said Pascha.
Pascha, Chediv von Ägypten, ältester Sohn des Chediv Tewfik Pascha, geb. erhielt seine Bildung seit 1887 auf dem Wiener Theresianum, wo er das Gymnasium absolvierte und Zögling der jurist. Abteilung war, als er durch den Tod seines Vaters, auf den ägypt. Thron berufen wurde. Er empfing 14. April den Investitur-Ferman der Pforte. Sein Versuch, Jan. 1893 den engl. Einfluß zu beschränken, mißglückte. Er vermählte sich mit Ikbal Hanem, die ihm eine Tochter gebar. (S. Ägypten.)
(ital.), s. Abate. ^[= (ital.), dem franz. Abbé (s. d.) entsprechend, in Italien Bezeichnung eines jungen ...]
Niccolò dell', auch Niccolò di Abbati, ital. Maler, geb. 1512 zu Modena, erhielt die erste Anleitung in der Kunst durch seinen Vater, den Stuckbildner Giovanni dell' Abbate (gest. 1559), dann durch Begarelli. Entschiedenen Einfluß auf seine Kunstweise übten anfänglich Correggio und Parmegianino, später namentlich die Römische [* 54] Schule aus. Seine ersten größern, jetzt meist untergegangenen Werke führte er zu Modena aus, wo im Palazzo della Commune und im Museum sich noch Wandmalereien von ihm befinden. In dieselbe Zeit gehört auch die jetzt in der Dresdener Galerie befindliche Marter der Apostel Petrus und Paulus. Zwischen den J. 1547 und 1552 arbeitete Abbate zu Bologna, wo unter andern eine Anbetung der Hirten, im Portico de' Leoni, entstand. Mit dem Maler Primaticcio (s. d.) führte er seit 1552 Fresken im Schlosse zu Fontainebleau aus, die durch die Ungeschicktheit eines Architekten 1738 fast gänzlich zerstört wurden. Er starb 1571 zu Fontainebleau. –
Vgl. Reiset, Niccolò dell' Abbate (Par. 1859). ¶
organischer Verbindungen, die allmähliche systematische Zersetzung einer kompliziertem organischen Verbindung in immer einfachere. Der Abbau lehrt zusammen mit dem umgekehrten Verfahren, dem synthetischen Aufbau, die Struktur (s. d.) der Verbindungen kennen und gehört deshalb zu den wichtigsten Hilfsmitteln der wissenschaftlichen Chemie. Der Abbau des Weingeistes, C2H5.OH, z. B. kann in folgender Weise stattfinden: Durch Oxydation desselben ersetzt man zwei Atome Wasserstoff des Radikals durch ein Sauerstoffatom und erhält Essigsäure, C2H3O.OH, deren Ammoniumsalz, C2H3O.O.NH4, bei der Behandlung mit Ätzkalilösung und Brom in Methylamin, CH3.NH2, und kohlensaures Salz [* 56] gespalten wird. Damit ist wahrscheinlich gemacht, daß in dem Radikal der Essigsäure die Methylgruppe vorhanden ist: CH3CO.OH, und daß sie auch im Äthylalkohol, CH3.CH2.OH, vorkommt. Der sichere Nachweis aber für diese Konstitution des letztern ergiebt sich aus seiner Synthese auf folgendem Wege: Methylalkohol wird durch Jodwasserstoff in Methyljodür:
CH3.OH + HJ = CH3J + H2O,
dieses durch Kochen mit einer alkoholischen Lösung von Cyankalium in Methylcyanür verwandelt:
CH3J + KCN = KJ + CH3CN,
das beim Kochen mit Kalilauge essigsaures Kalium neben Ammoniak,
CH3CN + KOH + H2O = CH3.CO.OK + NH3,
bei der Behandlung mit nascierendem Wasserstoff aber Äthylamin liefert,
CH3CN + 4H = CH3.CH2.NH2;
letzteres aber wird bei Behandlung mit salpetriger Säure zu Äthylalkohol:
CH3.CH2.NH2 + NO.OH = H2O + N2 + CH3.CH2.OH.
oder Verbau, im Bergbau die Art und Weise, wie Erze, Kohlen, Salz u. s. w. aus ihren Lagerstätten gewonnen werden (s. Bergbau).
und Ausbau, die Verlegung der Hofstelle eines Bauern aus dem Dorfe auf die Feldmark, eine Maßnahme, die man vielfach mit der Gemeinheitsteilung (s. d.) und mit der wirtschaftlichen Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke verknüpft hat. Einzelne Besitzer werden in diesem Falle gegen Schadloshaltuug veranlaßt, ihre bisherige Hofstätte aufzugeben und auf dem ihnen zugewiesenen geschlossenen Besitztum neue Wohn- und Wirtschaftsgebäude zu errichten.
Solcher Ausbau ist in der That das durchgreifendste und oft das einzige Mittel, um den Beteiligten eine wirtschaftlich zweckmäßige Lage ihrer Grundstücke zu verschaffen. Der abgebaute Besitzer erfreut sich aller Vorteile des Hofsystems (s. d.). Die Nachteile, die mit dem Ausbau verbunden sein können: Erschwerung des Schul- und Kirchenbesuchs, der Polizeiverwaltung, der Bekämpfung von Feuersbrünsten, fallen gegenüber den Vorzügen selten stark ins Gewicht.
Die ersten bekannten Abbauten kamen im 16. Jahrh. im Hochstift Kempten [* 57] vor. Sie wurden dort Vereinödungen genannt und beruhten zunächst auf freiwilligen Vereinbarungen aller Beteiligten. Gesetzlich 1791, und zwar unter Zulassung eines Zwanges geregelt, haben im 19. Jahrh. noch zahlreiche weitere Ausbauten im Algäu stattgefunden. Auch die eingreifende preuß. Gemeinheitsteilungs-Ordnung vom läßt den Ausbau als Zwangsmaßregel unter der Voraussetzung zu, daß der vierte Teil der Beteiligten ihn verlangt und der Betroffene nicht bereit ist, die ihm anzuweisenden Ländereien anzunehmen. In größerer Ausdehnung [* 58] hat man Abbauten namentlich in den Provinzen Posen [* 59] und Westpreußen [* 60] vorgenommen. Man hat dort vielfach nicht nur einzelne Höfe, sondern ganze Dörfer auf ihre neuen Plananlagen ausgebaut. Übrigens fehlen die Bestimmungen über zwangsweisen Abbau in dem preuß. Zusammenlegungsgesetz für das Gebiet des rhein. Rechts. Außerhalb Deutschlands [* 61] sind Abbauten in Dänemark [* 62] und in umfassendstem Maße in Schweden, [* 63] bei Gelegenheit der Gemeinheitsteilungen seit Ende des 18. Jahrh., vorgenommen worden. -
Vgl. Ditz, Geschichte der Vereinödung im Hochstift Kempten (Kempten 1865);
Klebs, Die Landeskulturgesetzgebung in Posen (Berl. 1856);
Schlitte, Die Zusammenlegung der Grundstücke (Lpz. 1886);
Knapp, Die Bauernbefreiung (ebd. 1887).
in der Jägersprache Bezeichnung des Herunterkletterns der Raubtiere [* 64] und des Wegfliegens größern Federwilds von Bäumen.
Kurort in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Volosca, zur Gemeinde Volosca gehörig, am Quarnero und an der Linie St. Peter-Fiume (Bahnhof Mattuglie-Abbazia 5 km entfernt) der Österr. Südbahn, hat (1890) 1192 kroat. E. Mit Fiume [* 65] besteht Dampferverbindung. Die geschützte Lage am Abhang des Monte-Maggiore (1396 m) und an der See, schöne Gartenanlagen, haben es zu einem rasch emporblühenden Sommer- und Winterkurort gemacht. Die alte Abtei (daher der Name Abbazia) San Giacomo della Priluca ist zu einer Villa umgebaut und 1888 ein Kurhaus für Offiziere errichtet. -
Vgl. P. von Radics, Abbazia (Wien 1884): Szemere, Der See- und klimatische Winterkurort Abbazia (Stuttg. 1885);
Schweiger-Lerchenfeld, Abbazia (Wien 1883);
Glax und Schwarz, Winterkurort und Seebad Abbazia (ebd. 1891).
(frz.), Geistlicher ohne bestimmtes Amt, ursprünglich mit Abt (s. d.) gleichbedeutend. Seitdem infolge einer Vereinbarung zwischen Leo X. und Franz I. (1516) den Königen von Frankreich das Recht zustand, für 225 Abteien Abbés commendataires, d. h. Äbte, denen die Einkünfte, aber nicht die Verrichtungen der betreffenden Ämter übertragen werden (s. Kommende), zu ernennen, widmeten sich viele junge Männer, zum Teil jüngere Söhne aus Adelsgeschlechtern, dem geistlichen Stande, um solche einträgliche, arbeitslose Stellen zu erlangen.
Man nannte nun auch diese amtlosen Geistlichen und schon im 16. Jahrh. wurde der Titel für alle jungen Geistlichen gebräuchlich, gleichviel ob sie die Weihen schon erhalten hatten oder nicht. Da von ihnen nur wenige wirklich eine Abtei erlangen konnten, suchten viele ihren Unterhalt als Schriftsteller, Lehrer an höhern Schulen, und namentlich als Hauslehrer und Gewissensräte in vornehmen Familien. Wegen ihrer oft bedenklichen Wirksamkeit in solchen Vertrauensstellungen spielen die Abbé im ältern franz. Lustspiel eine nicht sehr erbauliche Rolle. Ihre Tracht bestand in einem kurzen schwarzen oder dunkelvioletten Gewande mit kleinem Kragen, das Haar [* 66] war in eine runde Locke geformt. Erst mit der Revolution verschwanden die Abbé aus der Gesellschaft. Jetzt wird der Titel als höfliche Anrede an junge Geistliche gebraucht. (S. auch Abate.)
*** (Abbé trois étoiles, spr. abbeh trŏas etŏal), Pseudonym, unter welchem die von 1863 ab erschienenen und viel gelesenen antiklerikalen Romane «Le [* 67] Maudit», «La Religieuse», «Le Moine», «Le Jésuite» u. s. w. erschienen sind. Sie wurden von den ¶
einen dem Berichterstatter des «Temps» in Italien, Erdan (Pseudonym für André Jacob),
von andern dem Abbé Louis Michon, dem Erfinder der Graphologie, wieder von andern einem Abbe Deléon, den Schriftstellern Louis Ulbach und Joseph Fabre zugeschrieben. Im «Intermédiaire des Chercheurs et des Curieux» vom erklärt G. Isambert, Erdan sei der Verfasser nicht, und L. Ulbach behauptete in der «Revue politique et littéraire» vom auf das Bestimmteste, Abbé L. Michon habe sie geschrieben. Nach Barbier-Guérard ist es Abbé Jean Hippolyte Michon.
s. Weinlese. ^[= in alamann. Gegenden Wimmet oder Wimmete genannt, die Ernte der reifen Trauben, wird im Herbst, ...]
afrik. Stadt, s. Abeokuta. ^[= Stadt und Landschaft in Nordwestafrika, nördlich von der Sklavenküste, zwischen ...]
eines Gesandten, die Zurücknahme der völkerrechtlichen Vollmacht zur ständigen diplomat. Vertretung, der Beglaubigung (s. d.), und wird dieser entsprechend nach vorgängiger vertraulicher Mitteilung durch Überreichung des Abberufungsschreibens an das Staatsoberhaupt, bei welchem der Gesandte beglaubigt war, in feierlicher Audienz vollzogen. Von der Abberufung, welche regelmäßig nur einen Wechsel in der Person des Vertreters bezeichnet, ist zu unterscheiden der Abbruch des diplomat.
Verkehre, welcher gewöhnlich, wenn auch nicht notwendig das Anzeichen des bevorstehenden Ausbruchs der Feindseligkeiten ist. Der Staat, welcher dazu schreiten will, übersendet dann dem Gesandten des andern Staates die Pässe und beauftragt gleichzeitig seinen Gesandten bei letzterm, die Pässe zu fordern. Indes kann auch die Abberufung des Gesandten unter gleichzeitiger Bestellung eines bloßen Geschäftsträgers, wie unter Umständen auch schon eine längere Beurlaubung des erstem den Abbruch oder eine Störung der freundlichen Beziehungen, andererseits die Bereitstellung der Pässe nur die Absicht ausdrücken, mit dem Gesandten wegen eines von ihm begangenen Verstoßes gegen das Völkerrecht den diplomat. Verkehr abzubrechen. - Abberufung (Avocatorium) heißt auch die beim Kriegsausbruche von dem einen Staate an seine im Gebiet des andern sich aufhaltenden Staatsangehörigen gerichtete Aufforderung, zurückzukehren (s. Avokatorien); ihr entspricht die Ausweisung (s. d.) der Angehörigen des fremden Staates, welche von Frankreich 1870 mit ungewöhnlicher Schroffheit, aber nicht gerade völkerrechtswidrig vollzogen wurde. Mit Ausnahme dieses einen Falles ist in den neuern Kriegen weder das eine noch das andere geschehen, vielmehr pflegt beim Abbruch des diplomat. Verkehrs jeder Staat den Schutz seiner im feindlichen Gebiet zurückbleibenden Angehörigen dem Vertreter eines befreundeten Staates zu übertragen. - Die in konstitutionellen Staaten als Volksvertreter in die Wahlkammer Abgeordneten (s. d.) können nicht von ihren Wählern nach Willkür abberufen werden, dagegen können Bevollmächtigte, z. B. der Standesherren in den Ersten Kammern, oder zur Vertretung berechtigter Körperschaften, von ihren Vollmachtgebern abberufen werden.
(spr. abb'wil).
1) Arrondissement im franz. Depart. Somme, hat 1584,69 qkm, (1891) 132 532 E., 172 Gemeinden und zerfällt in die 11 Kantone Abbeville-Nord (12 874 E.), Abbeville-Sud (12 139 E.) mit zusammen 107,04 qkm, Aillv-le-Haut-Clocher (142,21 qkm, 9769 E.), Ault (113,78 qkm, 16 288 E.), Crécy (225,18 qkm, 10 504 E.), Gamaches (154,71 qkm, 11 855 E.), Hallencourt (141,11 qkm, 11 776 E.), Moyenneville (121,47 qkm, 10 749 E.), Nouvion (182,80 qkm, 8990 E.), Rue (249,49 qkm, 12 616 E.), St. Valery-sur-Somme (146,90 qkm, 14 972 E.). - 2) Hauptstadt des Arrondissements Abbeville, an der Flutgrenze der Somme und an der Linie Paris-Boulogne-Calais der Franz.
Nordbahn, hat (1891) 18 022, als Gemeinde 19 851 E., in Garnison das 3. Chasseurregiment, Rathaus mit altertümlichem Glockenturm (1209 erbaut), mehrere alte Kirchen, u.a. die 1488 begonnene, im 17. Jahrh. vollendete schöne Kirche St. Vulfran, deren Portal eins der schönsten Denkmäler got. Baukunst [* 69] ist, ferner eine 1690 gegründete Bibliothek (45000 Bände) und mehrere Museen mit prähistor. Funden aus der Stadt und ihrer Umgebung, z. B. Kieselgeräten und Überresten ausgestorbener Tiere. Vor der Aufhebung des Edikts von Nantes [* 70] hatte Abbeville infolge der bedeutenden Wollwarenindustrie und des ansehnlichen Handels 40000 E. Durch Colbert erhielt es 1665 die erste Tuchfabrik (errichtet von dem Holländer Robais), 1667 die erste Teppichfabrik; jetzt hat es Sammet-, Damast-, Teppich- und Rübenzuckerfabriken, Seilereien, Hüttenwerke. - Abbeville, einer der ältesten Orte Frankreichs, im Anfang unserer Zeitrechnung jedenfalls röm. Ansiedelung, im 9. Jahrh. ein von der Abtei Saint [* 71] Riquier (s. d.) abhängiger Flecken, erwarb 1130 von dem Grafen Wilhelm Talvas das Recht, sich als Gemeinde zu gestalten. Abbeville diente den Anführern des ersten und zweiten Kreuzzuges als Sammelplatz vor der Abreise nach dem Heiligen Lande. Den Frieden von 1259 zwischen dem franz. König Ludwig IX. und dem engl. König Heinrich III. hat man mit Unrecht nach Abbeville benannt: er ist in Paris [* 72] geschlossen. -
Vgl. E. Prarond, La Topographie historique et archéologique d'A. (3 Bde., Abbeville 1871-84).
Kreishauptstadt in der ital. Provinz Mailand, [* 73] 25 km im WSW. von Mailand, in 120 m Höhe und in fruchtbarer Gegend nahe am Naviglio Grande (s. d.), der aus dem 6 km westlich von Abbiategrasso entfernten Ticino nach Mailand führt und aus dem hier der Naviglio von Bereguardo gegen Südosten abgeht, an der Eisenbahnlinie Mortara-Mailand des Mittelmeernetzes, ist mit Mauern umgeben, hat (1881) 5258, als Gemeinde 10 481 E., starken Reisbau, sowie mehrere Seidenfabriken. Abbiategrasso wurde 1167 von Kaiser Friedrich I. erobert; wurden hier die Guelfen von Matteo Visconti geschlagen; 1524 ergaben sich hier die Franzosen an Giovanni dei Medici.
s. Abbrechen. ^[= eine Bewegung der Elementartaktik, die den Übergang aus einer breitern Front in eine schmälere ...]
[* 74] oder Zulegen, in der Baukunst das Zurechtlegen aller Holzteile einer Fachwerkwand, eines Dachstuhles oder dergl. auf dem Werkplan behufs Ausarbeitung der Verbindungsglieder. Die abgebundenen Holzstücke werden mit Zeichen versehen auf den Bauplatz übergeführt und dort leicht in der vorgesehenen Weise aufgestellt (gerichtet).
In der Chirurgie ist Abbinden eine Operation, durch die krankhafte Neubildungen oder auch erkrankte Körperteile ohne Blutung mit Hilfe eines fest umgelegten Fadens oder Drahtes entfernt werden. Dem gesunden Teil so nahe als möglich wird mit der Hand, oder an schwer zugänglichen Stellen mittels eines besondern sog. Schlingenführers um das zu entfernende Gebilde eine Schlinge gelegt (s. umstehende [* 68] Figur) und diese entweder langsam so stark zusammengezogen, bis der von der Schlinge gefaßte Teil völlig durchschnitten, mithin das Gebilde abgelöst ist; oder ¶