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Rindviehzucht, wie aus den jeweiligen Viehzählungen zur Genüge hervorgeht. Der gesamte Viehstand betrug:
Im Jahr 1836 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Pferde | Rindvieh | Ziegen | Schafe | Schweine | |
Obwalden | 260 | 9130 | 3700 | 2500 | - |
Nidwalden | 90 | 4500 | 2000 | 700 | - |
Total | 350 | 13630 | 5700 | 3200 | - |
1866 | |||||
Obwalden | 433 | 8988 | 5334 | 3906 | 2881 |
Nidwalden | 174 | 6026 | 1434 | 1206 | 1547 |
Total | 607 | 15014 | 6768 | 5112 | 4428 |
1896 | |||||
Obwalden | 371 | 11161 | 5568 | 1933 | 3900 |
Nidwalden | 174 | 6036 | 1323 | 464 | 2553 |
Total | 545 | 17197 | 6891 | 2397 | 6453 |
1906 | |||||
Obwalden | 382 | 14234 | 3352 | 846 | 5055 |
Nidwalden | 232 | 9466 | 1244 | 263 | 3317 |
Total | 614 | 23700 | 4596 | 1109 | 8372 |
Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass Rindvieh und Schweine besonders in den letzten 10 Jahren sehr stark zugenommen, dagegen Ziegen eine grosse und Schafe eine sehr grosse Verminderung erlitten haben. Die Anzahl der Pferde weist seit 40 Jahren keine bedeutende Veränderung auf. Die gleichen Verhältnisse zeigen sich überall in den Gebirgsgegenden. Die Ziegen gehen hauptsächlich zurück, weil infolge allgemein besserer Verhältnisse statt derselben vielerorts Kühe gehalten werden können; sicher nicht so sehr, wenn auch schon etwas ist an ihrem Rückgang die strenge Waldpolizei schuld.
Die Schafe vermindern sich hauptsächlich, weil selbstgesponnenes und selbstgewobenes Zeug nicht mehr gebräuchlich ist. Bei den gegenwärtigen Fleischpreisen wäre aber ihre Haltung sicher lohnend. Glücklicherweise hat sich beim Rindvieh nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität stark verbessert. Unterwalden züchtet ausschliesslich Braunvieh und zwar in einer Qualität, die zwar das Stammland dieser Rasse, den Kanton Schwyz, noch nicht auf der ganzen Linie erreicht, ihm aber doch sehr nahe kommt.
Obwalden züchtet mehr Jungvieh und betreibt ausgedehnte Nachzucht, Nidwalden intensivere Milchwirtschaft. Wenn schon weniger als früher, so werden doch noch viel Jungrinder nach Italien verkauft. Milchkühe gehen sehr zahlreich nach Spanien; auch deutsche Milchkuranstalten und die Milchwirte der Schweiz kaufen mit Vorliebe das robuste und milchreiche Unterwaldnervieh. An der Verbesserung des Viehschlages wurde schon vor bald hundert Jahren durch Verabreichung von Viehprämien von Staats- und Gemeindewegen gearbeitet; so zahlte Kerns schon im Jahr 1810 Viehprämien aus. 1853 schrieb die obwaldnerische Verordnung über Viehprämien vor, dass der erstprämierte Hengst einen Wert von 550 Fr. haben müsse. Gegenwärtig wird die eidg. Deckstation in Sarnen mit Hengsten besetzt, wovon einzelne 20000 und noch mehr Fr. kosten.
Den Hauptanteil an der Verbesserung der Rindviehzucht verdankt man hier wie überall den Zweigverbänden der schweizerischen Braunviehzuchtgenossenschaft, deren Unterwalden gegenwärtig 10 besitzt. Für diese Zuchtgenossenschaften und für allgemeine Prämierungen werden an Bundes- und kantonalen Beiträgen jährlich ausbezahlt: in Obwalden 9000-10000 und in Nidwalden 7000-8000 Fr. Auch in Unterwalden mehrt sich der Konsum der frischen Milch erfreulicherweise von Jahr zu Jahr, aber doch wird jährlich noch ein grosses Quantum Milch zu Käse verarbeitet.
Aus den alten Zinsrodeln geht hervor, dass im 15. und 16. Jahrhundert nebst «Süsskäse» hauptsächlich Zieger aus der Milch hergestellt wurde. Später gewann dann die Käsefabrikation eine immer grössere Bedeutung, und zwar wurde hauptsächlich der sogenannte Spalen- oder Sprinzkäse im Gewicht von 20-28 kg per Laib hergestellt, ein gut gesalzener Fettkäse von vorzüglichem Geschmack. Er hält sich Jahre lang, wird bis ins vierte Jahr immer besser und wird grösstenteils nach dem Ausland, hauptsächlich nach Italien exportiert.
Magadino am Langensee war früher der Hauptstapelplatz, wo zu Zeiten der zwei grossen Märkte jeweilen bis auf 40000 Stück von diesem Käse aufgestapelt lagen. Woher der Name Sprinzkäse kommt, ist unklar; Spalenkäse wurden sie deswegen genannt, weil man sie in Fässern, sog. Spalen, über den Gotthard spedierte. Nebst diesem Käse scheint besonders Beckenried früher noch als Spezialität einen Schabzieger oder Kräuterkäse verfertigt zu haben. Auch jetzt noch wird eine andre Spezialität ziemlich viel hergestellt, der sog. Bratkäse, ein ganz fetter und weicher, 2-4 kg schwerer Käse, der am Kohlenfeuer geschmort und verzehrt wird, sobald die oberste Schicht weich geworden. Das Hauptprodukt aber ist der Spalenkäse, der sowohl als Handkäse gegessen als auch zum Kochen und Würzen von Speisen verwendet wird.
Ein grosses Quantum Milch absorbiert auch Nachzucht und Kälbermast. Es werden an Zuchtkälber für etwa 600000 Fr. und an Mastkälber für 900000 Fr. Milch verfuttert. Das Gesamterträgnis aus der Milchwirtschaft mag sich für Unterwalden auf rund 5¼ Mill. Fr. belaufen. Der Wert des gesamten Viehstandes belief sich 1901 auf 7664617 Fr., nämlich Obwalden 4495267 Fr. (auf den Kopf der Bevölkerung 294 Fr.) und Nidwalden 3169350 Fr. (auf den Kopf der Bevölkerung 242,5 Fr.). Einzig Luzern, Freiburg und Graubünden verzeichnen einen grössern Wert per Kopf der Bevölkerung.
10. Wald- und Baumwirtschaft.
Trotz seines Namens ist Unterwalden an Wald nicht übermässig reich. Bei einer Gesamtbodenfläche von 765,3 km2 nehmen die Waldungen 191,45 km2, d. h. etwa 25% ein. Hiervon entfallen auf Obwalden 121,95 km2 und auf Nidwalden 69,50 km2. Wenn nun schon erst die neuere Zeit eine wirkliche Forstpolizei und gehörige Waldpflege kennt, so wurden doch schon in frühern Jahrhunderten den Wäldern grosse Aufmerksamkeit und auch eine gewisse Pflege zuteil. Schon vor 250 Jahren findet man in den Forstprotokollen Bemerkungen, wie «dass meine gnädigen Herrn es bedenklich finden, dass so unachtsam geholzt werde, wegen einbrächenden Wassergüssen und Rübenen»; oder sie befürchten, «dass die Nachkommen Holzmangel haben könnten, wenn mann fürderhin so brüchlich verfahre in den Wäldern». Viel und oft wird der Holzschlag wenigstens auf dem Papier geregelt und der Weidgang im Wald verboten. Ja, Lungern befiehlt 1673, «dass allen Ziegen zur Verhütung von Waldschaden» ¶
Landwirtschaftliche Karte des Kantons Unterwalden
Lief. 254.
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Verlag von Gebrüder Attinger, Neuenburg.
^[Karte: 6° 0’ O; 46° 55’ N; 1:200000]
░ Ackerland
▒ Bergackerbau
▓ Weide
▐ Wald
▒ Unproduktiver Boden
▴ 50 Pferde
● 200 Rinder
❙ 100 Schweine
v 100 Ziegen
⥾ 100 Schafe
^ 100 Bienenkbe.
Mce. Borel & Cie.
V. Attinger sc.
LANDWIRTSCHAFTLICHE KARTE DES KANTONS UNTERWALDEN ¶
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«im Unterküfel die Zähn ausgezogen werden» (gewiss ein radikales Vorgehen). Als Universalmittel wird je und je der «Bann» angewendet, d. h. es wurde in gewissen, namentlich den höher gelegenen Wäldern der Holzschlag gänzlich untersagt. Bis 1750 war überhaupt in Obwalden all und jeder Holzverkauf ausserhalb des Landes verboten und in Nidwalden die Ausfuhr nur ganz gering. 1760 hält die Gemeinde Giswil «bittlich» an, man möchte den Glasbrennern im Flühli einen Waldkomplex zu verkaufen gestatten, aber «meine gnädigen Herrn» finden das sehr bedenklich und es wird rundweg aberkannt.
Erst mit Anfang des 19. Jahrhunderts schlägt dieses exzessive Sparsystem ins Gegenteil um: grosse Verkäufe finden statt, und es wird schonungslos massenhaft Holz geschlagen. Eine Schiffsbaufirma in Marseille kaufte 1833 den Wengenwald am Pilatus und transportierte die besten Stämme daraus auf einer damals als etwas unmögliches angestaunten Rutschbahn über tiefe Schluchten und Abhänge ins Thal. Am Alpnachersee wurde das Holz dann in kleine Flösse verbunden und nun die Reuss und den Rhein hinunter spediert.
Schon 1811 hatte ein Holzhändler aus Württemberg den Neubrüchliwald durch eine aus Balken hergestellte und über 8 km lange Rutschbahn ausgebeutet. Eine Gemeinde verkaufte gleich 10000 Klafter Holz miteinander. 1857 wurde in Obwalden ein Gesetz zur Verhütung schädlichen Holzschlages erlassen und darin das Prinzip aufgestellt, dass zu jedem grössern Schlag eine regierungsrätliche Bewilligung notwendig sei. Nidwalden erliess später eine gleiche Verordnung. Unter dem Einfluss des eidg. Forstgesetzes ist jetzt für alle Gemeinden Unterwaldens ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Holzschlag streng geregelt und für ausgibige Aufforstung und Anpflanzung gesorgt. Obwalden und Nidwalden haben je einen Kantonsförster mit der nötigen Anzahl Bezirksförster und Bannwarte.
Unter den Laubhölzern des Waldes ist am wichtigsten die Buche und unter dem Nadelholz die Rottanne (Fichte). Die Buche geht bis auf 1200, die Fichte ausnahmsweise bis auf 1700 m Höhe; erstere gedeiht am freudigsten auf Kalkunterlage, aber beide gedeihen auch noch auf Flysch recht gut. Nicht allein die Ueberlieferung sondern auch direkte Tatsachen sprechen dafür, dass vor Zeiten der Waldgürtel höher hinauf ging als heute. Auf Melchsee z. B. kamen früher sogar noch sehr starke Tannen vor, wie es deren Wurzelstöcke im Boden jetzt noch beweisen.
Jetzt ist in diesem Hochthal schon längst aller Baumwuchs verschwunden. Das Zurückgehen der Waldgrenze lässt sich besonders deutlich beobachten auf dem Grenzgebiet zwischen Unterwalden und Luzern, den obersten Gräten des Schwendiberges, wo der oberste Teil des Waldes stellenweise nur mehr aus absterbenden und abgestorbenen, verkümmerten Tannen besteht. Es soll dies noch zusammenhängen mit jenem furchtbaren Hagelschlag, der diese Gegend im Jahr 1861 heimsuchte und von dem sich die höchstgelegenen und am meisten ausgesetzten Wälder nie mehr ganz erholten.
Ueberall aber wo der Wald noch gedeiht, zeigt er sich, besonders im Gebirge, in seiner imposantesten Majestät, indem gerade in Unterwalden wahre Riesenbäume vorkommen. Jene gigantischen Buchen und Tannen, wie sie Dr. Christ in seinem Buch Ob dem Kernwald noch 1869 nach Beobachtungen im Sakramentswald bei Giswil schilderte, sind zwar verschwunden, aber einzelne beachtenswerte Bäume kommen immer noch da und dort vor. So steht eine gewaltige Buche im Wald nahe oberhalb dem Zollhaus am obern Ende des Sarnersees.
Einige prächtige Exemplare von Tannen finden sich noch in den Wäldern der Korporation Schwendi, ebenso ein Riesenexemplar in der Alp Blumatt ob Stans. Nur vereinzelt, aber doch sehr zahlreich und in oft prachtvollen Vertretern kommt der Bergahorn vor; bekannt ist der grosse Ahorn in der Alp Ohr im Melchthal, der in einer Höhe von einem Meter über der Erde einen Stammumfang von 11 m zeigt und als einer der grössten Bäume der Schweiz gilt. Ein ähnliches, etwas kleineres Exemplar steht in Nieder Rickenbach (Nidwalden). Während die Eibe noch relativ häufig vorkommt, ist die Arve sozusagen nirgends selbständig vorhanden, obwohl sie in den künstlichen Aufforstungen, bei Bachverbauungen u. s. w. vorzüglich gedeiht. Gleich in der Nachbarschaft Unterwaldens steht am Engstlensee (Ober Hasle) ein Wäldchen sehr schöner Arven.
Von weitern Nutzbäumen beherrscht das Pflanzenbild besonders der Nussbaum, dieser typische Vertreter eines milden Klimas, der früher noch häufiger als jetzt in Unterwalden vorkam. Haben auch Möbelschreinerei und vor allem Gewehrschaftfabrikation barbarisch mit diesem langsam wachsenden, teuern Holz aufgeräumt, so findet man ¶
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doch noch immer ansehnliche Ueberreste. In unmittelbarer Nähe des Dorfes Stans z. B. wurden für die Nussbäume einer einzigen Wiese 12000 Fr. geboten, und Angebote von 400-500 Fr. für den einzelnen Baum sind gar nicht selten. In einem guten «Nussjahr» werden immer noch für 40000-50000 Fr. Nüsse gesammelt. Ein der Föhnzone und dem milden Klima überhaupt ausschliesslich angehörender Baum, die zahme Kastanie, ist innerhalb relativ kurzer Zeit aus Unterwalden verschwunden. Vor 30-25 Jahren kam sie in Kersiten noch ziemlich zahlreich vor. Jetzt ist dort kein Exemplar mehr zu finden, während sie bei Vitznau und Weggis am andern Seeufer noch vorzüglich gedeiht. Das Abgehen dieses Baumes ist sicher weniger auf klimatische als auf andre Umstände zurückzuführen. Alle übrigen Obstarten gedeihen vorzüglich, durchschnittlich bis auf 800 m, an geschützten Standorten (Engelberg) auch bis auf 1000 m Höhe.
11. Kulturtechnik.
Erwähnung verdienen die in Unterwalden ausgeführten Fluss- und Bachverbauungen und in deren Anschluss die Aufforstungen in den bezüglichen Einzugsgebieten. Ebenso kann man auch auf die gänzliche und teilweise Trockenlegung zweier Seen hinweisen. Obwalden mit seinen steilern Abhängen und den als Einzugsgebiet dienenden grossen Hochthälern musste auf diesem Gebiet notgedrungen mehr leisten als das in dieser Beziehung günstiger gelegene Nidwalden. Schon 1761 wurde der Aasee zwischen Lungern- und Sarnersee, der damals die Gegend hinter der Kirche in Giswil (das jetzige Aaried) bedeckte, durch einen 10 m tiefen Einschnitt abgelassen; doch gelang das Unternehmen nur sehr mangelhaft, indem an Stelle eines Sees ein Sumpf entstand.
Erst 1850 wurde dann die Trockenlegung, hauptsächlich auf Initiative von Dr. Halter in Giswil, wieder frisch aufgegriffen, der Ablaufkanal um 2 m vertieft und dadurch etwa 80 ha gut kulturfähiges Land gewonnen. 1836 wurde der Lungernsee zum Teil durch einen Stollen abgelassen und damit etwa 170 ha Land gewonnen. Es war das ein für die damalige Zeit gewaltiges und schwieriges Unternehmen. Während diese Arbeiten nur Vermehrung des Kulturlandes bezweckten, drängten die vielen Bergbäche mit ihren periodisch wiederkehrenden Ueberschwemmungen gebieterisch dazu, dass etwas zum Schutze des anstossenden und darunter liegenden Gebietes getan werde.
Ueberschwemmungen kamen schon in den ältesten Zeiten vor, als das Einzugsgebiet noch reichlich bewaldet war. 1626 überschwemmte die Laui in Giswil die ganze Gegend, zerstörte Kirche und Friedhof und verursachte grossen Schaden an Häusern und Wiesen. Aehnliches wiederholte sich 1739. Seit der intensiven Abholzung um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ueberschwemmungen entschieden häufiger und gefahrdrohender. Die Verbauungen nahm man hauptsächlich nach dem System der Thalsperren, teilweise auch mit Ausschalung des Bachbettes vor. Der Erfolg hat leider lange nicht überall den Erwartungen entsprochen, hauptsächlich deshalb nicht, weil man anfänglich der Sicherung des Einzugsgebietes und dessen Aufforstung zu wenig Aufmerksamkeit schenkte, sowie auch die Maximalwassermenge unterschätzte. In Obwalden wurden bis 1907 hauptsächlich folgende Bachkorrektionen ausgeführt:
Jahr | Kosten Fr. | |
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1. Dreiwässerkanal in Giswil | 1875-1876 | 38280 |
2. Eibach-Verbauung in Lungern | 1888-1894 | 275739 |
3. Melchaa-Korrektion in Sarnen | 1879-1880 | 352236 |
4. Kleine Schliere in Alpnach | 1879-1907 | 421400 |
5. Lauikorrektion in Lungern | 1886-1900 | 187437 |
6. Eichbühl-, Rüti- und Rosenbach in Giswil | 1894-1907 | 215653 |
7. Grosse Schliere in Alpnach | 1897-1907 | 504000 |
8. Dorfbach in Sachseln | 1897-1904 | 168443 |
9. Wolfort- und Widibach in Alpnach | 1898-1900 | 30000 |
10. Lauibach und Rotmoosgraben in Giswil | 1897-1904 | 493305 |
11. Blattibach in Sannen | 1903-1907 | 34603 |
12. Mühlebach in Engelberg | 1903-1907 | 8319 |
13. Rufibach in Kerns | 1904 | 3551 |
Diese Ausgaben bedeuten für einen Kanton, dessen steuerbares Vermögen kaum 40 Mill. Fr. beträgt, eine gewaltige Summe. Die Durchführung dieser Arbeiten wäre ohne eine ausgibige Bundesunterstützung ganz unmöglich gewesen. Alle jene Unternehmungen, die bis 1907 noch nicht vollendet waren, brauchen bis zu ihrer gänzlichen Durchführung noch immer annähernd 2 Mill. Fr. Zur Sicherstellung dieser Arbeiten wurden bis jetzt für Wiederaufforstungen im Einzugsgebiet rund 145000 Fr. ausgegeben. Nidwalden ist mit seinen Gebirgsbächen, etwas weniger gefährdet, hat aber immerhin bis jetzt folgende Verbauungen ausführen müssen:
Jahr | Kosten Fr. | |
---|---|---|
1. Lieli- und Drästlibach in Beckenried | 1884-1906 | 542150 |
2. Steinibach in Hergiswil | 1886-1906 | 297790 |
3. Rübe- und Dorfbach in Buochs | 1897-1906 | 81510 |
4. Kohlerbach in Hergiswil | - | 9250 |
Für Aufforstungen im Einzugsgebiet dieser Bäche wurden rund 70000 Fr. ausgegeben.
12. Jagd und Fischerei.
Unterwalden hat das Patentsystem zu sehr niedrigen Taxen. Selbstverständlich kann hiebei kein guter Wildstand aufkommen, doch hat sich trotzdem der Gemsen- und Rehstand gehoben, teilweise sogar stark. Die Rehe waren bis 1904 gebannt, und auch jetzt noch dürfen nur Böcke geschossen werden. Die Gemsen wechseln hauptsächlich aus dem Schutzgebiet in die umliegenden Grenzgebiete aus und zerstreuen sich von da in früher unbewohnte Gebiete, so z. B. in die Gegend zwischen Giswilerstock und Pilatus gegen das Entlebuch hin, wo sie jetzt überall wieder heimisch sind.
Im Jahr 1906 wurden in Obwalden 138 und in Nidwalden 97 Jagdpatente gelöst und hiefür an Gebühren eingenommen: in Obwalden 2134 und in Nidwalden 1047 Fr. Unterwalden unterhält mit Unterstützung des Bundes in seinem Banngebiet 3 Wildhüter, die aber immer noch nicht genügen, um allem Wildfrevel in diesem Bezirk vorzubeugen. Der Bannbezirk Hutstock-Uri Rotstock erstreckt sich vom Melchthal bis an das Ufer des Urnersees und ist gemeinsam mit Uri; das in Unterwalden gelegene Gebiet des Bezirkes umfasst 115 km2, wovon auf Obwalden 75 km2 und auf Nidwalden 40 km2 entfallen.
Die Fischerei wird nur mehr als Nebengewerbe betrieben, denn in ganz Unterwalden lebt kein Fischer, der sie als ausschliesslichen Broterwerb betriebe. Die Balchenfischerei, in frühern Zeiten äusserst einträglich, ist aus unbekannten Gründen sehr stark zurückgegangen; im Sarnersee wurde sie bis vor 5 Jahren über 40 Jahre gar nicht mehr betrieben. Am ausgibigsten ist noch der Fang der tieflaichenden Edel- und Weissfische. Eine verhältnismässig ordentliche Summe wirft jährlich noch der Fang der Bachforelle ab, die trotz allen Nachstellungen noch immer merkwürdig oft vorkommt. Der eigentliche Brotfisch der Fischer jedoch ist der Hecht, der in ¶
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Exemplaren von bis zu 12 kg Gewicht vorkommt und zu allen Jahreszeiten gefangen wird. Um die ausgefischten Gewässer wieder etwas schneller zu bevölkern, setzt Unterwalden jährlich viele tausend Stück künstlich ausgebrüteter Fischbrut ein, besonders Forellen und Balchenarten. 1907 wurden Fischereipatente abgegeben: in Obwalden 102 für zusammen 770 Fr., in Nidwalden 48 für zusammen 605 Fr.
13. Gewerbe und Industrie.
Während die Kunst in Unterwalden, besonders in Nidwalden von jeher einer relativ sehr guten Pflege sich erfreute (in Stans entwickelte sich ja in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter Paul Deschwanden eine eigentliche Malerschule, hauptsächlich für kirchliche Malerei), so lässt sich das von Industrie und Gewerbe weniger sagen. Wenn man aber betrachtet, was die Meister früherer Jahrhunderte auf dem Gebiete ländlicher Baukunst, des Hausgerätes und des Bauernschmuckes geschaffen haben, muss man immerhin ihren natürlichen Schönheitssinn, ihr Verständnis für harmonisches Zusammenstimmen und ihre technische Fähigkeit bewundern und nur bedauern, dass der Fortschritt im Laufe der Zeit nicht grösser gewesen ist.
Das Kunstgewerbe steht jetzt in Unterwalden auf einer entschieden viel tiefern Stufe als in verflossenen Jahrhunderten. Der schon im 17. Jahrhundert im Melchthal ausgebeutete Marmorbruch vermochte sich nie gehörig zu entwickeln; er lieferte einen guten schwarzen Marmor, dem auch die prächtigen Säulenmonolithen in der Kirche zu Sachseln angehören. Das Marmorlager in der Kniri zu Stans, das seinerzeit den Marmor zur Stanser Pfarrkirche lieferte, wurde neuestens wieder aufgedeckt und soll versuchsweise in Abbau genommen werden.
Das zu Anfang des 15. Jahrhunderts zuerst erwähnte, aber zweifelsohne schon viel früher betriebene Eisenbergwerk im Melchthal wurde im Jahr 1693 aufgegeben, ohne dass es je zu eigentlicher Blüte gekommen wäre. Das Erz wurde ohne Stollenbau oberflächlich geschürft an der Erzegg beim Melchsee, von dort nach dem Melchthal hinunter transportiert und hier in sehr primitiver Weise verhüttet. Nach Professor Schmidt in Basel ist das Erz als Chamoisitoolith mit einem Eisengehalt von 31% anzusprechen. In neuerer Zeit sind wieder verschiedene Pläne aufgetaucht und Konzessionen nachgesucht worden, um dieses Erzlager auf elektrolytischem Wege auszubeuten, aber diese Projekte liegen noch sehr im Dunkeln. Um der armen Bevölkerung etwas Verdienst zu verschaffen, wurde Ende des 18. Jahrhunderts durch den damaligen Abt Leodegar Salzmann (1769-1798) in Engelberg die Seidenkämmlerei eingeführt, die sich dann auch bald in verschiedenen Gemeinden Nidwaldens ausbreitete. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts kam die Seidenweberei auf, die zur Zeit ihrer höchsten Blüte in Unterwalden gegen 800 Stühle beschäftigte und für Zürcher Häuser arbeitete.
Fast zu gleicher Zeit wurde von Wohlen aus die Strohhandstickerei eingeführt, aus der sich dann später die Strohhutknüpferei entwickelte. Letztere Industrie beschäftigte in Unterwalden (besonders in Obwalden) zur Zeit ihrer höchsten Entwicklung bis auf 1000 Personen und lieferte jährlich etwa 30000 Dutzend Strohhüte. Das Fabrikat wurde nach allen Teilen der Welt versandt. Leider verzeigen beide Industrien seit den letzten Jahren einen alljährlich wachsenden Rückgang.
Während diese beiden Erwerbszweige ihr Rohmaterial ausschliesslich von auswärts bezogen, verarbeitet die ums Jahr 1860 aufgekommene Parkettfabrikation, an die sich bald die mechanische Schreinerei anschloss, einheimisches Material und gelangte zu hoher Blüte. Obwalden beschäftigt in 14 derartigen Geschäften rund 220 Arbeiter, Nidwalden in 5 Geschäften 60 Arbeiter. Schon seit Jahrhunderten bestanden mehrere Kalk- und Ziegelbrennereien, in Alpnach und Rotzloch auch Gipsmühlen, von denen diejenige im Rotzloch noch jetzt von der schweizerischen Gipsunion weiter betrieben wird. Zu grosser Blüte entwickelte sich in Nidwalden die Fabrikation von Zement und hydraulischem Kalk, die in Stans, Beckenried und Rotzloch in 6 Fabriken mit 250 Arbeitern jährlich etwa 5000 Waggons zu liefern imstande wäre. Rotzloch hatte früher während Jahrhunderten eine Papierfabrik. Der unternehmende Bauherr K. Blättler errichtete dort 1860 sogar eine Konstruktionswerkstätte, in welcher unter anderm zwei kleinere Dampfboote und die einstige Hebebrücke über den Seearm von Acheregg erbaut wurden. Hergiswil besitzt seit mehr als 100 Jahren eine grosse Glashütte und eine Kartonfabrik.
Unterstützt wird die Industrie in neuerer Zeit durch die in Unterwalden entstandenen verschiedenen elektrischen Werke. Das Elektrizitätswerk Luzern-Engelberg in der Obermatt (Gemeinde Engelberg) produziert 6000 PS, wovon 1600 in Unterwalden zur Verwendung gelangen und der Rest nach Luzern und in die an der Linie liegenden Orte geht. Das Elektrizitätswerk Kerns produziert 400 PS und gibt an sämtliche 6 alten Gemeinden Obwaldens Kraft und Licht ab. Das Elektrizitätswerk Beckenried mit 500 PS versorgt hauptsächlich Beckenried mit Kraft und Licht. Einige grössere Projekte, die zusammen auch noch einige 1000 PS liefern könnten, bleiben in ihrer Ausführung vorläufig der Zukunft vorbehalten. ¶
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Der kleinere Handwerksbetrieb ist nicht von Bedeutung und genügt nicht einmal dem inländischen Bedürfnis.
Nur die Schreinerei mit mechanischem Betrieb hat sich auf eine höhere Stufe heraufgearbeitet und produziert aus dem feingängigen, langsam gewachsenen Holz der Bergwälder gesuchte Möbelwaaren und Bauschreinereiartikel. Wenn schon deren Absatzgebiet nicht ein so ausgedehntes wie das der Parkettfabriken ist, die tatsächlich nach allen Weltteilen liefern, so umfasst es doch immerhin das Gebiet nahezu der ganzen Schweiz. In früherer Zeit (und in Nidwalden zum Teil jetzt noch) stand das Goldschmiedegewerbe auf einer ziemlich hohen Stufe; es wurden da Haarnadeln und Halsketten, speziell in Filigranarbeit hergestellt, die in ihren besten Formen eigentlich künstlerischen Wert haben.
Mit dem Verschwinden der originellen Landestrachten geht natürlich auch der Rückschritt dieses Gewerbezweiges Hand in Hand. Erst aus neuerer Zeit datiert der ungeahnte Aufschwung des Hotelwesens, in dessen Betrieb Unterwalden mehr Kapital als in irgend einem andern Gewerbe niedergelegt hat und das im Sommer unter allen Gewerben (ausgenommen die Landwirtschaft) am meisten Hände beschäftigt. Unterwalden verdankt es seiner leichten Zugänglichkeit, den vorzüglichen und billigen Verkehrsmitteln, seiner herrlichen Lage, seinen bezaubernden Landschaftsbildern und seinem vorzüglichen Klima, dass innerhalb seiner Grenzen der Fremdenverkehr ein aussergewöhnlich grosser ist.
Einzelne seiner Fremdenzentren, wie Engelberg, Pilatus, Bürgenstock, Schönegg-Emmetten erfreuen sich eines Weltrufes, und es ist auch sonst keine Ortschaft in Unterwalden, in der sich über den Sommer nicht Kuranten für kürzere oder längere Zeit aufhalten. Einzelne der Fremdenzentren, wie besonders Engelberg, haben bereits eine zahlreiche Winterklientel. In ganz Unterwalden mögen sich im Juli und August zur Zeit des stärksten Besuches sicherlich bis auf 6500 Kurgäste aufhalten. Sehr gross, aber einer genauen Kontrolle sich entziehend ist die Anzahl der Touristen. Sie ist von Jahr zu Jahr im Steigen begriffen. Der Pilatus hatte z. B. im Jahr 1906 über 50000 Besucher, während noch im 16. Jahrhundert die Besteigung des Berges bei Todesstrafe verboten war!
14. Kreditinstitute und Geldwesen.
Obwalden besitzt eine Kantonalbank (mit ehemaliger Notenemission), die im Jahr 1906 einen Jahresumsatz von 15278133 Fr. mit einem Gewinn von 77078 Fr. auswies, wovon 22500 Fr. zur Verzinsung des Dotationskapitals im Betrag von 500000 Fr. verwendet und der Reingewinn von 54578 Fr. zur Hälfte an die Staatskasse und zur Hälfte in den Baufonds für ein neu zu erstellendes Bankgebäude kam.
Nidwalden besitzt zwei öffentliche Geldinstitute, wovon die kantonale Spar- und Leihkasse im Jahr 1879 vom Kanton gegründet wurde und im Jahr 1906 einen Umsatz von 55667416 Fr. zeigte. Der Gewinnanteil zu Handen der Staatskasse betrug 26964 Fr. Die Nidwaldnerische Sparkasse ist die Gründung (1827) einer kantonalen Gesellschaft und verwendet ihren Reingewinn alljährlich zum grössten Teil zur Förderung humanitärer und sozialer Zwecke.
Wie die übrigen Kantone der Schweiz hatte auch Unterwalden bis 1850 sein eigenes Münzrecht, machte aber davon einen verhältnismässig bescheidenen Gebrauch. Obwalden fing mit seinen Prägungen erst 1725 an und prägte Dukaten, Taler, Halbtaler, 40, 30 und 20 Kreuzerstücke, Batzen, Halbbatzen, Groschen, Kreuzer, Halbkreuzer und Rappen. Nidwalden prägte nur im Jahr 1811 und zwar Fünfbätzner, Batzen und Halbbatzen. Viel beschäftigt hat die Medailleure und Stempelschneider die Verehrung, die dem Landespatron Bruder Klaus erwiesen wurde. Es existieren von ihm etwa 70 verschiedene Medaillen, darunter mehrere von der Hand des berühmten Medailleurs Hedlinger in Schwyz.
15. Verkehr.
Bis 1861 fehlte Unterwalden jegliche fahrbare Strassenverbindung nach Aussen. Doch bildete der Vierwaldstättersee von jeher mehr ein verbindendes als trennendes Element. Der Saumweg über den Brünig ist uralt und wurde von jeher benutzt. Im 16. Jahrhundert z. B. bezog Bern von Luzern Schiesspulver und liess es über den Brünig transportieren. 1861 wurde dieser Saumweg in eine fahrbare Strasse umgebaut, diese bis nach Luzern weitergeführt und damit eine stark frequentierte Verkehrsader zwischen den damaligen Hauptfremdenzentren Luzern und Berner Oberland geschaffen. Im Anschluss an die Brünigstrasse überspannte man den schmalen Seearm am Acheregg mit einer eisernen, für den Dampferverkehr senkrecht zu hebenden Brücke. Damit war eine Abzweigung nach Stansstad und also auch für Nidwalden eine Verbindung über Land mit der äussern Schweiz geschaffen. Doch benutzte Nidwalden von jeher und auch heute noch als seine Hauptverbindung nach Aussen den Schiffsverkehr (Dampfboot, Motornauen, Ruderboot). Die Hauptverkehrsader für Obwalden ist die Brünigbahn, die den Kanton auf einer Strecke von 34 km ¶
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durchfährt und hiebei acht Stationen und eine Haltestelle bedient. Mehr dem Fremdenverkehr dient die Pilatusbahn, eine der kühnsten und meist frequentierten Bergbahnen der Schweiz, 4 km lang und 1885 mit einem Kostenaufwand von rund 2400000 Fr. erbaut. Ob- und Nidwalden gemeinsam ist die elektrische Bahn Stansstad-Engelberg, die auf einer Länge von 22 km 6 Stationen und 4 Haltestellen bedient und 1895-1896 mit einem Kostenaufwand von rund 2600000 Fr. erstellt worden ist. Die Drahtseilbahn Stans-Stanserhorn ist nur Touristenbahn (erbaut 1889; Kosten rund 1480000 Fr.). Die Bürgenstockbahn ist eine elektrische Drahtseilbahn zwischen der Dampfschiffstation Kersiten-Bürgenstock und dem Hotel Bürgenstock (erbaut 1878; Kosten rund 270000 Fr.).
Zwischen den einzelnen Gemeinden besteht überall ein ziemlich gut ausgebautes Strassennetz. Nebst mehreren Bergübergängen im Landesinnern wird Unterwalden nach Aussen verbunden durch Seewenegg und Sattelpass mit dem Marienthal und Entlebuch, durch den Jochpass mit Meiringen und dem Aarethal, durch den Surenen- und Schoneggpass mit Uri.
[Ed. Etlin.]
16. Verfassung.
a) Obwalden. Der Kanton Unterwalden ob dem Wald (Obwalden) ist ein rein demokratischer Freistaat und bildet als solcher ein Bundesglied der schweizerischen Eidgenossenschaft. In Verbindung mit dem Kanton Unterwalden nid dem Wald (Nidwalden) macht er den Gesamtkanton Unterwalden aus. Die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Halbkantonen beschränken sich jedoch darauf, dass sie bei Abstimmungen über Revision der Bundesverfassung nur je eine halbe Standesstimme abgeben und dass jeder von ihnen nur je ein Mitglied in den schweizerischen Ständerat entsendet. Die «alten Landleute», d. h. die Angehörigen derjenigen Geschlechter, welche im Jahr 1740 in einem der beiden Landesteile das Landrecht besassen, werden heute noch als Doppelbürger in dem Sinn angesehen, dass ihnen auch das Landrecht im andern Landesteil zukommt. Allerdings findet dieses Verhältnis nur auf das Kantonsbürgerrecht und nicht auch auf das Gemeindebürgerrecht seine Anwendung.
Die Souveränetät wird direkt vom Volk ausgeübt und zwar zunächst durch das Organ der Landsgemeinde, welche die Versammlung der stimmfähigen Bürger und Einwohner des Landes bildet und sich ordentlicher Weise alljährlich am letzten Sonntag im April und ausserordentlicher Weise dann besammelt, wenn sie vom Kantonsrat wichtiger und dringender Geschäfte wegen einberufen wird. Besammlungsort der Landsgemeinde ist der Landenberg ob Sarnen. Die Landsgemeinde ist die oberste Wahlbehörde.
Als solche wählt sie die sieben Mitglieder des Regierungsrates und aus deren Mitte den Landammann und den Landstatthalter, sowie die neun Mitglieder und die drei Ersatzmänner des Obergerichtes und aus den Erstern den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Von der Landsgemeinde werden ferner gewählt das Mitglied in den schweizerischen Ständerat und die Landschreiber, sowie der Landweibel. Landschreiber und Landweibel können nur aus den vom Regierungsrat fähig befundenen Bewerbern gewählt werden.
Die Mitglieder des Regierungsrates, sowie diejenigen des Obergerichtes werden auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Je das zweite Jahr kommen drei, bezw. vier Mitglieder des Regierungsrates und wieder je das zweite Jahr vier, bezw. fünf Mitglieder und ein oder zwei Ersatzmänner des Obergerichtes in periodischen Austritt. Der Landammann und der. Landstatthalter werden jedes Jahr gewählt. Ersterer ist im unmittelbar folgenden Jahr nicht wieder wählbar. Der Präsident und der Vizepräsident des Obergerichtes werden auf zwei Jahre, das Mitglied in den schweizerischen Ständerat auf drei Jahre und die Landschreiber und der Landweibel auf vier Jahre gewählt. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, dem kommt, auch das passive Wahlrecht zu. Eine Ausnahme besteht aber für die Landschreiber und den Landweibel, indem die Kandidaten für diese Stellen nur dann wählbar sind, wenn sie ein vom Regierungsrat ausgestelltes Wahlfähigkeitszeugnis besitzen.
Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Behörde des Kantons. Sie entscheidet in dieser Eigenschaft über Annahme oder Verwerfung totaler oder partieller Revisionen der Kantonsverfassung. Ihr kommt der Entscheid zu über die vom Kantonsrat oder im Wege der Initiative aus den Reihen der Stimmberechtigten an sie gelangenden Gesetzesvorlagen. Sie hat eine Staatssteuer zu bewilligen und über einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 15000 und über wiederkehrende Ausgaben, sofern sie je für einen bestimmten Zweck Fr. 3000 übersteigen, zu beschliessen. Die Landsgemeinde erteilt das Kantonsbürgerrecht und setzt den Salzpreis fest.
Es besteht ein sehr weit gehendes Recht der Initiative. Jeder Stimmfähige kann bis zum 1. Januar jeweilen dem Landammann Anträge, welche ihrer Natur nach in den Bereich der Landsgemeinde gehören, zu Handen der letztern einreichen. Die Eingabe muss schriftlich abgefasst, von Erwägungsgründen begleitet und vom Antragsteller unterzeichnet sein. Sofern eine solche Eingabe nicht gegen die Bundes- oder die Kantonsverfassung verstösst und keine Verletzung von Privatrechten in sich schliesst, muss sie der Landsgemeinde unterbreitet werden. Der Kantonsrat hat sie mit seinem Gutachten zu begleiten.
Die Mitglieder des Kantonsrates werden von den Einwohnergemeinden gewählt. Auf je 200 Seelen kommt ein Mitglied. Der Kantonsrat hat die Gesetzeserlasse vorzuberaten, welche an die Landsgemeinde gelangen. Er ist auch befugt, von sich aus Gesetze zu erlassen, wenn ihm in einem gegebenen Fall das Gesetzgebungsrecht von der Landsgemeinde delegiert wird. Alsdann können aber 400 Stimmfähige innert zwei Monaten nach der Veröffentlichung eines derartigen Gesetzes dessen Vorlage an die Landsgemeinde verlangen, und es wird bis zum Entscheid dieser letztern die Vollziehung des Gesetzes eingestellt.
Der Kantonsrat erlässt Verordnungen über die allgemeine Landesverwaltung und über einzelne Zweige derselben. Er setzt das Budget der Landesverwaltung fest. Er beschliesst über Ausgaben, welche nicht in den Bereich der Landsgemeinde fallen. Er nimmt die Rechnungen über die Landesverwaltungen entgegen. Er behandelt den Bericht über die Staatsverwaltung und die Rechtspflege. Er übt das Recht der Begnadigung aus. Er ist Wahlbehörde für eine ganze Reihe kantonaler Beamtungen.
Dem Regierungsrat stehen alle diejenigen Attribute zu, welche durch seine Stellung als oberstes kantonales Verwaltungs- und Vollziehungsorgan bedingt sind. Der Regierungsrat teilt sich in folgende Departemente: Justiz und Politisches, Staatswirtschaft, Finanzen, Bauwesen, Militärwesen, Polizei, Vormundschafts- und Armenwesen und Gemeindewesen.
Dem Regierungsrat untergeordnete Verwaltungsbehörden sind: der Erziehungsrat und der Sanitätsrat. Dem erstern liegt die Oberaufsicht und die Obsorge über das Schulwesen und dem letztern die Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens ob. Diese beiden Behörden zählen je fünf Mitglieder. Der Erziehungsrat hat auch (unter angemessener Mitwirkung der Geistlichkeit) die stiftungsgemässe Verwaltung der kantonalen kirchlichen Fonds zu besorgen, und es steht ihm (in seiner angegebenen Zusammensetzung) die Vorberatung kirchlich-religiöser Angelegenheiten gemischter Natur zu.
Das Gerichtswesen ist folgendermassen geordnet: In jeder Gemeinde besteht ein Friedensrichteramt, welchem die Anbahnung eines Sühneversuches in allen Zivilrechtsstreitigkeiten obliegt. Ferner besteht in jeder Gemeinde ein dreigliedriges Vermittlungsgericht mit einer endgiltigern Spruchkompetenz bis auf Fr. 100. In allen wichtigern Fällen bildet die erste Instanz das vom Kantonsrat gewählte und sieben Mitglieder zählende Kantonsgericht. In Forderungsstreitigkeiten bis zu einem Wert von Fr. 300 urteilt dasselbe inappellabel.
Alle andern Rechtsstreitigkeiten können an das Obergericht gezogen werden, über dessen Zusammensetzung und Wahlart wir uns schon ausgesprochen haben. Diese Behörde bildet auch die Revisions- und Kassationsinstanz. Ein Ausschuss des Obergerichtes ist dessen Justizkommission, welche über Rehabilitationen etc. zu entscheiden hat. In Strafsachen ist die Untersuchungs- und Ueberweisungsbehörde das Organ, welches - in wichtigern Fällen unter Mitwirkung des Verhörrichters - die Untersuchung durchführt und welchem auch die Befugnis zukommt, einen Angeschuldigten ¶