Industrie-Karte des Kantons Solothurn
Lief. 226.
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Verlag von Gebr. Attinger, Neuenburg.
^[Karte: 5° 20’ O; 47° 20’ N; 1:300000]
Stück Rindvieh auf 100 Einw.
░ 5-25 Stück
▒ 25-50 Stück
▓ 50-75 Stück
▐ 75-85 Stück
Uhrenindustrie ⊕ | Wollen-Industrie ▭ |
Metallind. & Giesserei ↴ | Holz-Industrie ↗ |
Seidenindustrie S | Kalk & Cement Ca, Ct |
Schuhwaarenfab. ╚ | Gips- & Ziegelfab. Gy. ⌂ |
Käsefabrikation ● | Typographie ⤚ |
Papier P | Bierbrauerei Br |
Baumwollind. C | Elektrische Anlagen ⑃ |
MCE. BOREL & CIE.
ATTINGER. SC.
INDUSTRIE-KARTE DES KANTONS SOLOTHURN ¶
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Solothurn und das Elektrizitätswerk Olten-Aarburg. Der Kanton bezieht überdies bedeutende Kraftmengen von den Elektrizitätswerken Winau, Wangen und Hagneck.
Ein Etablissement in Breitenbach befasst sich mit der Herstellung elektrotechnischer Isolationsmaterialien aus Glimmer (Micanitwaren).
Die chemische Industrie ist ebenfalls durch zwei Etablissemente vertreten, nämlich eines in Schönenwerd, das speziell Lederappreturwaren, Bleiweiss, Bleimennige und Glätte herstellt, und das andere in Attisholz, welches die Gewinnung verschiedener Chemikalien als Nebenprodukte der Zellulosefabrikation betreibt.
Als vereinzelte Industrien seien noch erwähnt die Kammfabrikation in Mümliswil und Oensingen, die Seifenfabrikation in Olten, die Tabakpfeifenfabrikation in Kleinlützel und die Uhrenglasschleiferei Derendingen. Zahlreiche Ziegeleien, mechanische Schreinereien, Sägen und Mühlen.
[Dr. P. Reinhard].
13. Gebäudestatistik.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung pro 1903 der Gebäude-Brandversicherungsanstalt des Kantons Solothurn weist für die einzelnen Bezirke folgende Zahlen auf:
Bezirke | Anzahl der Gebäude | Schatzungswert |
---|---|---|
1. Balsthal-Gäu | 1459 | 7084830 |
2. Balsthal-Thal | 1681 | 13208300 |
3. Bucheggberg | 1790 | 9574485 |
4. Dorneck | 1955 | 9635130 |
5. Gösgen | 1927 | 10274520 |
6. Kriegstetten | 2651 | 28642810 |
7. Lebern | 2209 | 25138300 |
8. Olten | 3624 | 39528010 |
9. Solothurn | 1357 | 32333490 |
10. Thierstein | 1945 | 7406215 |
Kanton Solothurn: | 20598 | 182826090 |
Davon: 1. Klasse (Gebäude mit harter Bedachung) 16320 (79%) im Schatzungswert von 142839785 Fr. (78%), 2. Klasse (Gebäude mit weicher Bedachung) 3293 (16%) im Schatzungswert von 11413780 Fr. (6%), 3. Klasse (Gewerbegebäude) 853 (4%) im Schatzungswert von 22766240 Fr. (12,5%), ferner Kirchen und Kapellen 132 (1,5%) geschätzt auf 5806285 Fr. (3%). Hatte sich der Versicherungsbestand im Jahr 1903 um etwa 5,4% oder 9½ Mill. Fr. gehoben, so ist er bis um etwa 8% oder rund 26 Mill. Fr. weiter gestiegen, so dass er zu Beginn des Jahres 1906: 208778760 Fr. betrug.
Die Stadt Solothurn mit 38, Olten mit 26, Grenchen mit 10 Mill. Fr. Gebäudeschatzung stehen an der Spitze der Gemeinden. Biberist folgt mit 7, Schönenwerd mit 6½, Derendingen mit 5 Mill.; Balsthal, Gerlafingen und Luterbach mit je 4 Mill.; Dornach, Selzach und Trimbach mit je 3 Mill. Diese meist durch Industrie aufblühenden Ortschaften weisen zusammen mehr als die Hälfte des gesamten Gebäudewertes im Kanton Solothurn auf.
14. Militärwesen.
Der Kanton Solothurn gehört dem 2. Armeekorps und der 5. Division an. Das Infanterie-Regiment 17 mit den Bataillonen 49, 50 und 51 rekrutiert sich nicht territorial, wie dies z. B. im Aargau der Fall ist, sondern jede Einheit setzt sich aus Mannschaften aller Bezirke des Kantons zusammen. Während bis vor etwa einem Jahrzehnt der Kanton nicht genügend Offiziere für seine Einheiten ausbildete und solche vielfach z. B. aus Basel Stadt bezog, sind seine Etats heute vollzählig, und zwar selbst in der Landwehr.
Solothurn war bis Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts Waffenplatz. Die Kaserne einst Ambassadorenhof, wurde nach Verlegung der Militärkurse zur heutigen Kantonsschule umgebaut. Die Waffenplätze für die solothurnische Infanterie sind jetzt Aarau und Liestal, für die Kavallerie Aarau und Zürich, für die Artillerie Frauenfeld, Thun und Bière. Es verdient Erwähnung, dass der freiwillige militärische Vorunterricht im Kanton Solothurn seit Jahren eingeführt ist und mit guten Erfolgen arbeitet, sowie dass die Stadt Olten und die Kantonsschule in Solothurn je noch ein Kadettenkorps besitzen.
Das letztere hat Kompaniestärke, bildet seine Kadres in Winterkursen aus und ist mit Ausnahme eines Zuges, der das Kadettengewehr (Einzellader) hat, mit dem Ordonnanzgewehr der schweizerischen Infanterie ausgerüstet. Ausser einem sehr stark entwickelten freiwilligen Schiesswesen (Schützenvereine in fast jeder Gemeinde, kantonaler Schützenverband mit 5000 Mitgliedern) und vielen Turnvereinen hat der Kanton auch andere die Wehrkraft und militärische Ausbildung fördernde Institutionen.
Erwähnt seien davon die Offiziersvereine von Solothurn und Olten, der kantonale Offiziersverein, die Unteroffiziersvereine von Solothurn, Olten und Grenchen, die verschiedenen Reitklubs, welche sich vornehmlich aus Kavalleristen rekrutieren, die Pontonniervereine in Olten und Solothurn und ganz besonders auch die freiwilligen Samaritervereine, die unter Leitung von Aerzten und Sanitätsunteroffizieren durch Kurse und praktische Uebungen eine fruchtbringende Tätigkeit entfalten.
Kontrollbestand der Solothurner Truppen auf
a) Infanterie.
1. Auszug | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Stab der Brig. IX | 1 | - | - | 1 |
Stab des Reg. 17 | 5 | 3 | 4 | 12 |
Füsilierbat. 49 | 30 | 148 | 860 | 1038 |
Füsilierbat. 50 | 35 | 144 | 847 | 1026 |
Füsilierbat. 51 | 33 | 148 | 842 | 1023 |
Schützenbat. 5. Stab und 3. Komp. | 6 | 41 | 219 | 266 |
Total | 110 | 484 | 2772 | 3366 |
2. Landwehr. | ||||
Stab des Reg. 36 | 2 | 1 | 1 | 4 |
Füsilierbat. 117 | 30 | 139 | 1067 | 1236 |
Schützenbat. 10. Stab und ½ Komp. IV | 3 | 10 | 86 | 99 |
Total | 35 | 150 | 1154 | 1339 |
Auszug | 3366 Mann | |||
Landwehr | 1339 Mann | |||
Total Infanterie | 4705 Mann. |
b) Kavallerie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Maximgew.-Komp. 2 | - | 1 | 11 | 12 |
Guidenkomp. 5 | 2 | 3 | 30 | 35 |
Guidenkomp. 11 | 3 | 1 | 4 | 8 |
Dragonerschwadron 14 | 7 | 18 | 117 | 142 |
Total | 12 | 23 | 162 | 197 |
2. Landwehr | ||||
Guidenkomp. 4. 5. 11 | - | 9 | 35 | 44 |
Dragonerschwadron 14 | - | 20 | 80 | 100 |
Total | - | 29 | 115 | 144 |
Auszug | 197 Mann | |||
Landwehr | 144 Mann | |||
Total Kavallerie | 341 Mann. |
c) Artillerie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Feldbatterie 25 | 10 | 25 | 148 | 183 |
Feldbatterie 26 | 10 | 24 | 136 | 170 |
Feldbatterie 28 | 9 | 24 | 132 | 165 |
Verpflegungstrain-Abt. 5 | 2 | 9 | 73 | 84 |
Festungsartillerie-Abt. 2 | 1 | 9 | 71 | 81 |
Total | 32 | 91 | 560 | 683 |
2. Landwehr. | ||||
Positionskomp. 13 | 5 | 6 | 62 | 73 |
Sanitäts-Trainkomp. 2 | - | 6 | 70 | 76 |
Trainkomp. 5 | - | 4 | 21 | 25 |
Park-Komp. 10. 11. 12 | 2 | 9 | 65 | 76 |
Total | 7 | 25 | 218 | 250 |
Auszug | 683 Mann | |||
Landwehr | 250 Mann | |||
Total Artillerie | 933 Mann. |
d) Genie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Sappeurkomp. 1 und 2 | 1 | 5 | 61 | 67 |
Pont.- u. Eisenbahnkomp. 2 | 1 | - | 14 | 15 |
Uebertrag: | 2 | 5 | 75 | 82 |
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Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Uebertrag | 2 | 5 | 75 | 82 |
Telegraphenkomp. 2 | - | 1 | 9 | 10 |
Ballonkomp. | - | 3 | 3 | 6 |
Total | 2 | 9 | 87 | 98 |
2. Landwehr. | ||||
Kriegsbrücken-Abt. 1 | - | - | - | - |
Sappeurkomp. 9 und 10 | - | 4 | 42 | 46 |
Pontonnierkomp. 2 | - | 1 | 13 | 14 |
Eisenbahn- und Telegr.-Komp. 2 | - | 1 | 10 | 11 |
Total | - | 6 | 65 | 71 |
Auszug | 98 Mann | |||
Landwehr | 71 Mann | |||
Total Genie | 169 Mann |
e) Sanität.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Ambulanzen 21-25 | 2 | 9 | 87 | 98 |
2. Landwehr. | ||||
Ambulanzen 21 u. 22 | - | - | - | - |
Transport-Kolonne 3 u. 4. Sanitätszug | 1 | 1 | 14 | 16 |
Total Sanität in Auszug und Landwehr | 114 Mann. |
f) Verpflegungstruppen.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Verpflegungskomp. 5 Ausz. | 3 | 2 | 37 | 42 |
Verpflegungskomp. Landw. | - | 1 | 10 | 11 |
Total Verpflegungstr. | 3 | 3 | 47 | 53. |
Landsturm.
a) Bewaffneter Landsturm.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Füsilierbat. 49. 50. 51 | 58 | 216 | 1472 | 1746 |
Schützenkomp. I | 6 | 16 | 103 | 125 |
Posit.-Komp. 1 | 5 | 14 | 102 | 121 |
Total | 69 | 246 | 1677 | 1992 |
b) Hülfstruppen.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Pionierbat. 1. 2. 3 | 24 | 123 | 2616 | 2763 |
Uebrige Hilfstruppen | - | - | - | 5946 |
Total | 8709 |
Total der Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten des Kantons Solothurn in Auszug, Landwehr, Landsturm auf 17016 Mann.
15. Unterrichtswesen.
Der gesamte im Kanton Solothurn erteilte Unterricht steht unter der Aufsicht des Staates. Die vom Staat und den Gemeinden errichteten und unterhaltenen Primarschulen und weitern Unterrichtsanstalten stehen ausschliesslich unter staatlicher Aufsicht. Der Besuch der öffentlichen Primarschule ist unentgeltlich und obligatorisch.
Kinder, die in der ersten Hälfte des Schuljahres das 7. Altersjahr vollenden, sind zum Besuch der Primarschule verpflichtet. Die Primarschulpflicht dauert vom Schuleintritt an für Knaben acht, für Mädchen sieben Jahre, sofern die Schüler nicht vor dieser Zeit in eine Bezirksschule oder in die Kantonsschule übertreten. Im achten Schuljahr sind die Mädchen nur zum Besuch der Arbeitsschule verpflichtet. Im reformierten Bezirk Bucheggberg dauert die Schulpflicht 9 Jahre, d. h. bis zur Konfirmation.
Die Schulmaterialien und Lehrmittel werden den Schülern der Primarschule und einiger Bezirksschulen ganz unentgeltlich verabfolgt. Am Ende des Schuljahres, jedoch nicht vor Beginn des Monats April, findet alljährlich an sämtlichen Schulen eine Prüfung statt. Die Besoldung der Primarlehrer beträgt im Minimum Fr. 1000 nebst Wohnung und Bürgerholzgabe oder entsprechenden Entschädigungen; dazu kommt eine Altersgehaltszulage von je Fr. 100 für je 4 Dienstjahre, im Maximum Fr. 500 mit 20 Dienstjahren. Die meisten Gemeinden bezahlen jedoch eine höhere Besoldung. Im Jahr 1907/08 betrug die Durchschnittsbesoldung (Naturalleistung inbegriffen) Fr. 2061.
Alle im Gebiete der Schulgemeinde wohnenden, aus der Primarschule entlassenen Jünglinge, welche vor dem 31. Dezember das 18. Altersjahr nicht erreichen, sind verpflichtet, die obligatorische Fortbildungsschule, wöchentlich 4 Stunden, während des ganzen Winters zu besuchen.
Der berufliche Unterricht wird vermittelt durch gewerbliche Fortbildungsschulen für Knaben, Haushaltungsschulen für Mädchen und landwirtschaftliche Kurse des Wanderlehrers für junge Landwirte.
An die Primarschulen schliessen sich die Bezirksschulen an. In diese können nur Schüler aufgenommen werden, welche das 12. Altersjahr zurückgelegt und eine Aufnahmsprüfung bestanden haben. Der Besuch ist auch Mädchen gestattet. Die meisten Bezirksschulen zählen 2 Jahreskurse. 1908 zählte der Kanton 19 Bezirksschulen mit 47 Lehrkräften.
Ueber den Rahmen der allgemeinen Volksschule hinaus vermittelt eine höhere Bildung die Kantonsschule in Solothurn. Dieselbe umfasst folgende Abteilungen: Gymnasium (7 Jahreskurse), Gewerbeschule (6½ Jahreskurse), pädagogische Abteilung (4 Jahreskurse) und Handelsschule (3 Jahreskurse). Der Unterricht wird erteilt von 34 Professoren und Hilfslehrern. Die Anstalt zählt über 400 Schüler und Schülerinnen. Seit einigen Jahren sind sämtliche Abteilungen den Töchtern geöffnet, und heute machen weibliche Zöglinge etwas mehr als 10% der Gesamtfrequenz aus.
Der nachmalige Bischof von Basel, Dr. Friedrich Fiala, hat in mehrere dem Programm der solothurnischen Kantonsschule mitgegebenen Beilagen die geschichtliche Entwicklung des solothurnischen Schulwesens eingehend besprochen, welcher Darstellung wir hier folgen wollen.
Die ältesten erhaltenen solothurnischen Stiftsurkunden gehen zurück auf das Jahr 1181. Eine Urkunde von 1182 nennt schon unter 7 Chorherren einen Magister Otto. 1208 werden neben einem Magister Vivianus ein Scholasticus Ludwig und als Zeugen vier Scholaren genannt. Von da weg finden wir im 13. Jahrhundert noch verschiedene Lehrer angeführt, und es kann aus wiederholter gleichzeitiger Nennung zweier solcher angenommen werden, dass auch bereits zwei Schulstufen errichtet waren. 1300 erscheint als rector scholarum in Solodoro Johannes, ein Laie, dann wieder in einer Urkunde vom Jahr 1313 der Magister H., der auch scholasticus genannt wird. 1320-1330 erscheint häufig erwähnt Conrad Müsli von Granfelden (Grandval), der Sohn eines in Solothurn Eingebürgerten, der abwechselnd rector scholarum, doctor puerorum und in einer deutschen Urkunde ausdrücklich der Schuolmeister von Soloturn geheissen wird.
Seine Nachfolger in der Stiftsschule waren Magister Heinrich von Aarau und 1371 Meister Eberhard von Sindelfingen, dann Magister Mardersperg. Der jeweilige Schulmeister wohnte von 1355 an in einem Haus am Klosterplatz. Im 15. Jahrhundert ist die Stiftsschule auch zur Stadtschule geworden: der Rat von Solothurn nimmt sich ihrer an, er macht bei der Ernennung von Lehrern seine Stimme geltend und beansprucht ein Aufsichtsrecht über die Schule. Der eifrige Stiftspropst Dr. Felix Hemmerlin hat 1424 in Ergänzung der Statuten von 1337 die Pflichten des Lehrers genau umschrieben und unter anderm erklärt, die Nachlässigkeit der Schüler werde von Gott und den Menschen nicht diesen, sondern den Lehrern aufs schwerste angerechnet.
Wie Felix Hemmerlin, der nachherige Kantor des Grossmünsters in Zürich, so ist auch sein Nachfolger Magister Jakob Hüglin ein für die Schule treu besorgter Mann gewesen. Die Namen von Schulmeistern erscheinen nun häufiger. Ein Förderer der Schule und aller jungen Leute, die sich dem Studium widmen wollen, ist Hans Jakob vom Stall. Nach Empfehlungsbriefen zu schliessen, die er den eigenen und den Söhnen anderer angesehener Solothurner Familien mitgegeben hat, müssen damals junge Leute in Solothurn Gelegenheit gehabt haben, bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr zur Schule zu gehen. Von Solothurn aus scheint die Hochschule von Paris besonders gern aufgesucht worden zu sein. Von 1426 an datiert die Stiftsbibliothek, die Felix Hemmerlin ihre Aufstellung und Katalogisierung verdankt und damals 78 Werke meist kirchengeschichtlichen Inhalts zählte.
Zu Anfang des 16. Jahrhunderts war die Stiftsschule noch die einzige Schule in Solothurn. 1520 errichtete dann die Stadt eine eigene Schule, die nun im Gegensatz zur (lateinischen) Stiftsschule die «deutsche Schule» ¶
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hiess. An der Lateinschule wirkte, nachdem wegen Hinneigung zur Reformation einige Lehrer entlassen worden waren, mit rühmlichem Eifer der auch als Dramatiker bekannte Johannes Wagner (Carpentarius) von 1543-1585. Die deutsche oder Bürgerschule wurde nach dem Muster derjenigen in Bern eingerichtet und bald sehr stark besucht. Schon 1545 eröffnete man eine eigene Mädchenklasse, die zu Ende des Jahrhunderts unter der Leitung einer Lehrerwitwe, der sogenannten Schulfrau, stand.
Der Unterricht an der Bürgerschule umfasste Schreiben und Lesen; wer rechnen lernen wollte, musste den Unterricht in diesem Fache selbst bezahlen. Die Aufsicht über die Stiftsschule war einem Chorherrn anvertraut. Eine Verordnung des Rats von 1582 sieht auch schon eine Schulkommission vor, die aus drei Mitgliedern bestehen sollte. Streitigkeiten zwischen den Schülern der Latein- und Bürgerschule scheinen oft einen bedenklichen Charakter angenommen zu haben. Fröhliche Schulfestlichkeiten unterbrachen des Alltags einerlei. Umzüge und Schaustellungen, dramatische Schulaufführungen kehren häufig wieder. Es sind uns solche solothurnische Originalwerke von Aal, Wagner, Schertweg, Jürg Gotthard, Stapfer u. a. m. überliefert.
Mit sechs Jahren traten die Kinder in die deutsche Schule und wenige Jahre nachher die dem Studium sich widmenden Knaben in die Lateinschule ein. Als Universitätsstadt kam zu dieser Zeit für die solothurnischen Jünglinge neben Paris hauptsächlich noch Freiburg i. B. in Betracht. Während der Rat zu Solothurn für die Ausbildung der städtischen Jugend wohl sorgte, hintertrieb er die Schulung der Landjugend recht eigentlich. Olten besass zwar um die Mitte des 16. Jahrhunderts eine Schule, die von dem gleichzeitigen Stadtschreiber geleitet wurde, Grenchen und Kestenholz wurden aber direkt aufgefordert, sich des Schulmeisters zu begeben.
In den ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts drangen einsichtige Männer in Solothurn darauf, dass die Lateinschule zu einem 5klassigen Gymnasium ausgebaut werde. 1616 schreibt der jüngere Staal in das Tagebuch seiner Familie, dass zu dem üblichen Schulmeister und Provisor noch zwei Professoren ernannt worden seien, was doch wohl die Einrichtung von vier Klassen bedeutet, von denen freilich die beiden obersten noch zusammengezogen waren. Da in dieser Zeit junge Leute vom Borromäum in Mailand als Lehrer an die Schule kamen, die alles Bestehende umzustürzen sich anschickten, entstand eine heftige Reaktion, die ihren Ausdruck in einer Verminderung des Lehrpersonals fand.
Rhetorik und Humaniora fielen ganz weg. Die Bürgerschaft bemühte sich in ihrer Verdrossenheit, dem Stift die Sorge für die Schule ganz aufzubürden. In diese für die solothurnische Lateinschule bösen Zeiten fällt die Gründung verschiedener Kollegien der Jesuiten auf Schweizerboden. Solothurn sandte junge Leute in die Jesuitenschulen zu Luzern, Freiburg und Pruntrut. Freundschaftliche Bande verknüpften bald die Leiter jener Erziehungsinstitute mit den angesehensten Männern Solothurns.
Die Jesuiten brannten darauf, das seit den Tagen der Reformation her seines Glaubens wegen immer verdächtige Solothurn zu erobern. Ihr Einzug liess nicht lange auf sich warten. Am wurde von Rat und Grossem Rat der Stadt die Aufnahme der Jesuiten beschlossen und darauf Mitte Oktober ihre Schule mit einem Kollegium von 7 Lehrern und einer Schülerzahl von 150 Köpfen eröffnet. Die Frequenz wuchs rasch, und der Wunsch, ein eigenes Kollegiumgebäude zu haben, drängte sich den Jesuiten, die freilich in der Bürgerschaft noch zahlreiche und zähe Gegner hatten, immer stärker auf.
Das Stift weigerte sich energisch, Stiftsmittel zum Bau einer Jesuitenschule herzugeben. Die Freunde des Ordens und dieser selbst wandten sich an den h. Stuhl und setzten es bei diesem durch, dass dem Stift auferlegt wurde, einen Teil seines Vermögens zum Zweck eines Schulbaues auszuliefern. Am wurde der Bau des Jesuitenkollegiums beschlossen. Benachbarte befreundete Städte, unter ihnen auch reformierte, schossen reichlich Gelder zu, und der König Ludwig XIV. von Frankreich griff besonders tief in den Beutel. 1678 wurden im Zentrum der Stadt 11 Häuser, darunter ein grosses der Familie von Roll aufgekauft, um auf ihrem Areal das Schulgebäude mit der Kirche zu errichten. 1680 legte man den Grundstein zur Kirche, und 1708 waren sämtliche Bauten vollendet.
Die Stiftsschule blieb bestehen und durfte dem Jesuitenkollegium die Schüler vorbilden, da dieses keine Analphabeten aufnahm. Das religiöse Element durchdringt den ganzen Unterricht; dem feierlichen, pomphaften Gottesdienst wird besondere Sorgfalt zugewendet. Latein füllte fast die ganze Schulzeit; in den obern Klassen wurde auch Griechisch gelehrt, bis plötzlich aus Rat und Bürgerschaft heraus dieser Sprache Gegner erwuchsen. Die Disziplin hielt man, wenn notwendig, mit Hilfe von Rutenstreichen aufrecht.
Charakteristisch für die Jesuitenschule sind die zahlreichen dramatischen Aufführungen auf öffentlichen Plätzen, in der Aula, in Klöstern u. s. f.: Zur Fasten- und Osterzeit voll frommen Ernstes, sind diese Spiele in der Fastnacht mit über mutiger Laune gewürzt. Von Anfang an hatte das Kollegium auch seine eigene Bibliothek, die im Verlauf der Jahre stattlich anwuchs. 1700 wurde von Abgeordneten des Rates verlangt, dass ein zweijähriger Kursus in Mathematik und Philosophie eingeführt werde.
Dadurch kamen nun die Jesuiten in Konflikt mit den Franziskanern, die schon längst Philosophie und auch theologische Fächer lehrten. Die Jesuiten beriefen aber erst einen und bald nachher auch einen zweiten Professor der Philosophie. So wuchs sich das Jesuitenkollegium allmählig zu einem Lyzeum aus, das in seinen Lehrplan Hebräisch, scholastische Theologie, Kasuistik etc. aufnahm. 1726 erscheint dann als Schulfach auch die Geschichte. 1742 wurde wegen Ueberbürdung der Schüler gegen Geschichte und Griechisch Sturm gelaufen.
Trotz der doch deutlich zu tage tretenden Schulverdrossenheit wagten die Jesuiten 1756 einen schüchternen Versuch, der deutschen Sprache, dann auch der Arithmetik und Kalligraphie ein Plätzchen im Unterrichtsplan einzuräumen. Damit nicht genug, führte man in den nächsten Jahren einen französischen Freikurs ein und verlangte man auch, dass Experimentalphysik gelehrt werde. In 125 Jahren hatte sich so das Jesuitenkollegium zu einem starken, mächtigen Baum ausgewachsen, als plötzlich der Blitzschlag ihn fällte. Das Schuljahr 1772/73 war das letzte der Jesuitenschule, indem ein Breve Clemens' XIV. vom den Orden aufhob. Im Herbst beschäftigte sich der Rat intensiv mit der Fortführung der Schule. Einige Lehrer, die an der Jesuitenschule unterrichtet hatten, also Ex-Jesuiten, wurden angewiesen, in weltpriesterlicher Kleidung den Unterricht sich angelegen ¶
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sein zu lassen. Vorübergehend haben 1792-1797 die Klosterherren von Bellelay in Solothurn ein Pensionnat geführt, welche Schule einen ausgeprägt militärischen Anstrich hatte und von Schülern aus Frankreich, Savoyen, Holland, aber auch von Schweizern besucht war. Das Kollegium in Solothurn lief 1805 Gefahr, neuerdings in die Hände der Jesuiten zu kommen. Weitere Versuche, die Jesuiten herzurufen, wiederholten sich noch 1814, nachdem Papst Pius VII. am die allgemeine Wiederherstellung des Ordens verfügt hatte. Die (geistlichen) Professoren weigerten sich aber energisch, mit Jesuiten an der gleichen Schule zu lehren. 1832 hob man das Kollegium auf, wobei die bisherigen Professoren zum Teil pensioniert, zum Teil mit dem Recht, in der Anstalt wohnen und ihren gemeinsamen Haushalt fortführen zu dürfen, an der neuen solothurnischen Mittelschule weiter beschäftigt wurden.
Unsere Darstellung hat bisher besonders die Latein- oder Gelehrtenschule berücksichtigt. Die deutsche Schule, eine Vorbereitungsschule der lateinischen, entwickelte sich ganz allmählig zur Volksschule, die als selbständiges Institut neben Stifts- und Jesuitenschule, sowie Kollegium feste Wurzeln gefasst hat. Auch im Kanton war das Primarschulwesen in den ersten Dezennien des 19. Jahrhunderts geordnet worden. In der Stadt Solothurn belief sich die Schülerzahl 1840 auf 425, 1850 auf 588, 1860 auf 492, 1870 auf 729, 1880 auf 900, 1890 auf 1059 und 1900 auf 1321. Gegenwärtig beträgt die Anzahl der Schüler der städtischen Schulen rund 1500, die der Kantonsschule ungefähr 430 Schüler und Schülerinnen. An den städtischen Schulen wirken mehr als 40 Lehrkräfte.
Wie andere Gemeinden hat die Stadt Solothurn für Jünglinge, die ihre Rekrutenprüfung machen müssen, freiwillige sog. Wiederholungskurse eingerichtet. Für die aus der Schule entlassenen Mädchen bestehen in der Stadt fakultative Fortbildungskurse und eine Haushaltungsschule; den Handwerkslehrlingen dient eine eigene Lehranstalt, die zumeist in den Abendstunden besonders in Zeichnen, aber auch in andern Fächern unterrichtet. An beruflichen Schulen besitzt Solothurn eine Uhrmacherschule. Hervorgehoben zu werden verdient die Unterrichtstätigkeit des kaufmännischen Vereins, der für die Weiterbildung seiner Mitglieder gewaltige Anstrengungen macht.
16. Oeffentliche Gesundheitspflege.
An der Spitze des kantonalen Sanitätswesens steht unter Vorsitz des dem Sanitätsdepartement vorstehenden Regierungsrates das Sanitätskollegium. Es besteht jetzt aus drei Aerzten, einem Apotheker und einem Tierarzt. An Aerzten weist der Kanton Solothurn 1906 bei rund 100000 Ew. 45, an Zahnärzten 10 und an Apotheken 7 auf. In fast allen Gemeinden zählen wir eine oder mehrere Hebammen, im ganzen 140. Als bedeutsame Institute im Dienste der Volksgesundheit sind zu nennen: der Kantonsspital in Olten, die Heil- und Pflegeanstalt Rosegg bei Solothurn und der Bürgerspital in Solothurn. Siehe auch im Kapitel Wohltätigkeit die zum Teil schon grossen Fonds für Bezirksspitäler in Dorneck und Thierstein, die Aufwendungen von Gesellschaften und Industriellen für Kranken- und Wöchnerinnenpflege, für Kurbeiträge, Unterbringung in Sanatorien u. s. f. Der allgemeine Gesundheitszustand des Kantons darf als ein guter bezeichnet werden.
Solothurn, Hägendorf und Olten hatten bis zur rationellen Quellwasserbeschaffung verschiedene Typhusepidemien durchzumachen. Pockenfälle sind selten; der Impfzwang hat auch in Zeiten, während welchen benachbarte Gebiete pockenverseucht waren, den Kanton vor dem Ausbruch der Krankheit bewahrt. Der Lungentuberkulose, die auch im Solothurnischen viele Opfer fordert, wird energisch zu Leibe gerückt. Ein Sanatorium wird, dank der raschen Aeufnung eines zu diesem Zwecke bestimmten Fonds, der heute gegen 300000 Fr. beträgt, in den Jahren 1908/09 errichtet werden können.
Die solothurnische Frauenliga zur Bekämpfung der Tuberkulose weist nach mehr als dreijähriger Wirksamkeit 6000 Mitglieder auf, die es sich zur Pflicht machen, von der Krankheit bedrohte Familien durch kräftige Nahrung zu unterstützen, Erkrankten durch Lieferung von Kleidern und Geldbeiträgen den Aufenthalt in Sanatorien zu ermöglichen, die Familien von zur Kur Abwesenden zu erhalten, nach Sterbefällen gründliche Desinfektionen vorzunehmen, sowie durch Lieferung von Spuckverboten und rationellen Spucknäpfen an Schulen, Fabriken, öffentliche Lokale der Verbreitung der Schwindsucht entgegen zu treten. Zahlreiche Samaritervereine unterrichten ihre Mitglieder in der ersten Hilfeleistung bei Unglücksfällen, in der Krankenpflege u. s. f.
17. Finanzwesen.
a) Staatshaushalt.
1) Allgemeine Staatsrechnung. Sie erzeigt auf Ende 1904 folgenden Vermögensbestand:
Fr. | |
---|---|
Unproduktive Aktiven | 2829086 |
Produktive Aktiven | 9247854 |
Total der Aktiven | 12076940 |
Total der Passiven | 9533472 |
Reines Staatsvermögen | 2543468. |
Die Aktiven bestehen zu 2,2 Mill. in Grundstücken und Gebäuden, zu 1,1 Mill. in Waldungen, zu 7,2 Mill. in Kapitalien, im übrigen in Mobilien, Ausständen und im Saldo der Generalkasse. Als Staatsschulden figurieren die vier Anleihen von 1888, 1889, 1894 und 1903, sowie eine Hypothekarschuld. Die Anleihen sind in Form 3½%-iger Obligationen kontrahiert; ursprünglich mit 10550000 Fr. erhoben, hat sich ihre Gesamtrestanz auf Ende 1904 auf 9185000 Fr. beziffert.
Im Jahr 1852, dem ersten Rechnungsjahr mit heutiger Währung, hat sich das reine Staatsvermögen bei 4825000 Fr. Aktiven und 680000 Fr. Passiven auf 4145000 Fr. gestellt. Die Folgezeit, bis zum Jahr 1875, steigerte trotz reicher staats- und volkswirtschaftlicher Tätigkeit - die Staatsausgaben sind im gleichen Zeitabschnitt von 1087000 Fr. auf 1875000 Fr. angewachsen - den reinen staatlichen Vermögensbesitz unausgesetzt; er stellte sich mit Ende 1875 auf 7461000 Fr. Mit dem folgenden Jahr aber griff, verursacht durch anhaltende erhebliche Verwaltungsdefizite, eine starke Vermögensverminderung platz; die Rechnung pro 1886 erzeigt noch ein Reinvermögen von 5547000 Fr. Dazu kam in gleicher Zeit die Liquidation zweier vom Staate garantierter Bankinstitute, wobei derselbe für einen Liquidationskonto von 2½ Mill. Fr. einzustehen hatte.
Ueberdies dotierte er die daraufhin neuerstandene jetzige Kantonalbank mit 5 Mill. Fr., sodass die Staatsschulden mit Ende 1887 auf über 10 Mill. angelaufen waren, während die Aktiven bis zum gleichen Zeitpunkt sich nur auf 13200000 Fr. erhöht haben. Allein die erhebliche Schuldenlast erzeugte neue Verwaltungsdefizite, die ihrerseits den Vermögensbestand noch mehr dezimierten, so dass die Rechnung 1896 mit einem Reinvermögen von nur noch 873000 Fr. schloss. Im gleichen Jahr wurde indessen mit der Erhebung einer direkten Staatssteuer eingesetzt, deren Ertrag auf Jahre hin die kontrahierte 1½%-ige Schuldentilgung ohne Störung ¶
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des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung ermöglichte, so dass das Reinvermögen mit Ende 1904 wieder die eingangs erzeigte Summe von 2500000 Fr. erreicht hat.
Seit 1903 steht der Kanton aber neuerdings vor einem Uebergewicht der Ausgaben. Die Schuldenverzinsung und -amortisation mit jährlich rund ½ Mill. wirken zu belastend auf die Verwaltungsrechnung, als dass es bei den vielen neu erstandenen Anforderungen der letzten Jahre - Besserbesoldung der Lehrer, Beamten und Angestellten; Bauten - möglich gewesen wäre, mit der bescheidenen Staatssteuer auf längere Dauer Defizite auszuschliessen.
Die Verwaltungsrechnung pro 1904 zeigt folgende Bilanz:
Fr. | |
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Total der Erträgnisse | 2645729 |
Total der Ausgaben | 2716844 |
Defizit: | 71115 |
Die Einnahmen haben sich seit 1869 verdoppelt. Ihre hauptsächlichsten Quellen sind: Ertrag des Staatsgutes 330827 Fr., Ertrag der Regalien 218597 Fr., Handänderungsgebühren 152286 Fr., Alkoholmonopolertrag 196571 Fr., Konzessions- und Patentgebühren 187410 Fr., Kanzlei- und Gerichtsgebühren 227592 Fr., direkte Staatssteuer 365181 Fr., Bankgewinn 200000 Fr.
Die Ausgaben verteilen sich im wesentlichen wie folgt: Allgem. Staatsausgaben (Räte, Bezirksverwaltungen, Bedürfnisse der Amtsgebäude) 372014 Fr., Finanzen 238755 Fr., Landwirtschaft 83412 Fr., Handel und Industrie 10771 Fr., Armenwesen 88394 Fr., Forstwesen 58062 Fr., Bauwesen 281277 Fr., Militärwesen 126463 Fr., Polizeiwesen 212829 Fr., Sanitätwesen 4327 Fr., Erziehungswesen 594212 Fr., Justizverwaltung 100074 Fr., Verzinsung der Staatsschulden 319462 Fr., Amortisationen 199000 Fr.
Zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung sind in das Auge gefasst eine Reduktion der Schuldentilgung auf rund 1% und eine Erhöhung der Staatssteuer um einen Zehntel.
2) Spezialfonds. Die 17 bestehenden Spezialfonds weisen in ihrer Gesamtheit ein Reinvermögen von 6270000 Fr. auf. Die wichtigsten unter ihnen sind der allgemeine Schulfonds mit 2369000 Fr. Nettovermögen, hervorgegangen aus dem Besitztum dreier im Jahr 1874 aufgehobener geistlicher Korporationen, ferner der Irrenhausfonds Rosegg mit 997000 Fr., der Kantonsspitalfonds mit 716000 Fr. und die Gebäude-Brandversicherungsanstalt mit 809000 Fr. Reinvermögen.
Die letztere hat ihre Versicherungsobjekte in drei Gefahrenklassen ausgeschieden: Gebäude mit harter Bedachung, Gebäude mit Stroh- und Schindeldächern, Gebäude mit Fabrikbetrieb oder fabrikähnlichem Gewerbe. Vier Fünfteile des Risikos sind rückversichert. Zur Bestreitung der daherigen Prämie, sowie des nicht rückversicherten Teils des Risikos und der Kosten der Anstalt sind Normalprämien von 1,5‰ für die 1. Klasse, 3‰ für die 2. Klasse und 1,75-10‰ für die 3. Klasse vorgesehen. Diese Versicherungsprämien haben im Jahr 1904, mit 1/10 Zuschlag erhoben, Fr. 351931 ergeben. Die Summe der Brandentschädigungen hat im Jahrzehnt 1895/1904 bei einem Versicherungskapital von rund 150 Mill. pro Jahr durchschnittlich rund 200000 Fr. betragen.
b) Gemeinde- und Privatfinanzen. Die letzte hierüber geführte Statistik betrifft das Jahr 1898. Damals haben an Verwaltungseinnahmen aufgewiesen:
Fr. | Fr. | |
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Die 132 Einwohnergemeinden | 1721391 | |
Die 132 Bürgergemeinden | 1441431 | |
Die 83 Kirchgemeinden | 330960 | |
Total Verwaltungseinnahmen | 3493782 | |
An Verwaltungsausgaben hatten | ||
Die Einw.-Gemeinden | 1630694 | |
Die Bürgergemeinden | 1343582 | |
Die Kirchgemeinden | 335061 | 3309337 |
Ueberschuss der Einnahmen: | 184445. |
Die erzeigten Totaleinnahmen setzen sich zusammen aus 1591000 Fr. Vermögenserträgnissen, 1093000 Fr. Steuern und 808000 Fr. anderweitigen Einkünften.
Die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden zusammen haben im Jahr 1895 besessen:
im Betrage von Fr. | |
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Immobilien | 30084598 |
Kapitalien | 16731297 |
Summa Aktiven: | 46815895 |
Diesen haben an Passiven gegenübergestanden | 2600309 |
Reinvermögen: | 44215586. |
Davon sind entfallen: 12,6 Mill. auf die Einwohnergemeinden, 24,9 Mill. auf die Bürgergemeinden und 6,7 Mill. auf die Kirchgemeinden. Ein grosser Teil dieses Vermögens liegt in Waldungen, die gut gepflegt sind und einen Minimalwert von 25 Mill. Fr. aufweisen.
Hinsichtlich des Privatvermögens ist festzustellen, dass im Jahr 1898 zu handen des Staates ein Nettokapital von insgesamt 224,5 Mill. versteuert worden ist. Steuerfrei und mithin in dieser Vermögenserzeigung nicht inbegriffen sind aber 30% der Schatzung der Grundstücke, der Wert der Hausgerätschaften und Vermögen unter 3000 Fr.; das hiermit umfasste Reinvermögen darf auf 100 Mill. veranschlagt werden. Das Privatvermögen liegt zum überwiegenden Teil im Grundbesitz.
Die Liegenschaften waren 1898 zu 141 Mill., die Gebäude zu 144,8 Mill. gewertet. Auf diesen Immobilien von zusammen 285,8 Mill. hafteten 136,1 Mill. Hypothekarschulden, so dass 149,7 Mill. schuldenfrei gewesen sind; hiervon sind 120 Mill. als Privatvermögen zu betrachten. An Mobilien waren 1905 etwa 150 Mill. versichert. Die Sparkassaguthaben erreichten Ende 1898 die Höhe von 37,3 Millionen. Das Einkommen der Privaten ist 1898 an Hand der Staatssteuertaxationen mit Einschluss der Kapitalerträgnisse auf 36,1 Mill. berechnet worden.
c) Steuerwesen. Der Staat besteuert Vermögen und Einkommen; Haushaltungs- und Kopf- oder Personalsteuern werden nicht erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt mit ½‰; damit aber wird lediglich das Vermögen als solches betroffen, sein Ertrag fällt als Einkommen in Betracht. Die Steuer des Einkommens beträgt 1%. Zum addierten Ergebnis aus Vermögens- und Einkommenssteuer tritt die Progression, die bis zu 100% dieses Ergebnisses ansteigt. Von der so ermittelten Jahressteuer wurden bisher 7/10 erhoben.
Dies ergab 1900 Fr. 315003 oder Fr. 3,12 pro Kopf der Bevölkerung. 1898 hatten 21 Kantone und Halbkantone höhere Staatssteuern als Solothurn. Das Steuerwesen der Gemeinden beruht auf Reglementen, die in ihrer Anlage grösste Mannigfaltigkeit aufweisen. Die weitaus überwiegende Gemeindesteuer erheben die Einwohnergemeinden; sie war 1898 mit rund 1 Mill. durchschnittlich 3 ⅓ mal so hoch wie die Staatssteuer und hat sich pro Kopf der Bevölkerung auf rund Fr. 10,60 gestellt. Die Steuer der Bürgergemeinden ¶