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zwei blaue und rote Flecken Tuch aufgenäht waren; mit dem Rock war eine kurze Jacke ohne Aermel und Bruststück verbunden. Die Hemdärmel waren sehr weit; nur im Winter wurde darüber eine schwarze Leinwandjacke getragen. Der Unterarm vom Ellbogen an war nackt; den Hals und den obern Teil der Brust deckte ein sog. Halsmantel von geblümtere Baumwollstoff; von den Schultern bis gegen den silbernen, oft kostbaren Gürtel hingen silberne Kettchen herab. Den Kopf deckte eine kleine, nach rückwärts und aufwärts spitz zulaufende Haube, aus welcher bei den Unverheirateten zwei lange, mit langen schwarzseidenen Bändern durchflochtene Zöpfe über den Rücken herabhingen. Bei der Arbeit und bei schlechtem Wetter wurde über diese Haube ein grosses, dreieckiges rotes Baumwollentuch getragen. Die Strümpfe waren früher rot, später dunkelblau oder weiss.
[Prof. Dr. K. Henking.]
Landwirtschaft.
Die grosse Mehrheit der Bevölkerung des Kantons beschäftigt sich mit Landwirtschaft. Da die Landschaft wenig von Industrie durchsetzt ist, hat der Schaffhauser Bauer einen ziemlich konservativen Sinn sich bewahrt, der ihn einerseits in etwas langsamere Tempo Gebrauch machen lässt von den mannigfaltigen Anforderungen, welche Volkswirtschaft, Wissenschaft und Technik der Neuzeit an den Betrieb des Gewerbes stellen, andererseits ihn aber veranlasst, in ruhiger und unentwegter Art eine Idee zu verfolgen und zum guten Ziele zu führen, die er einmal als gut erkannt hat. In einer schönen Anzahl der Gemeinden sind landwirtschaftliche Vereine entstanden, die sich zu einem Kantonalverband zusammen geschlossen.
Der Verband bestrebt sich, die Interessen der Landwirtschaft in volkswirtschaftlicher und technischer Hinsicht zu fördern und Fühlung zu halten mit den diesbezüglichen Bestrebungen des schweizerischen Verbandes. Leider hat der Kanton zur Zeit sich noch nicht entschlossen, das landwirtschaftliche Bildungswesen durch Errichtung einer Winterschule zu heben und so eine Jungmannschaft heranzubilden, die ein offenes Auge für die Förderungen hat, welche unsere Zeit an die Berufstüchtigkeit je länger je mehr stellen muss.
Wohl wird der Besuch ausserkantonaler Schulen unterstützt; der Zuspruch ist aber verhältnismässig schwach und dürfte den gewünschten Umfang erst dann nehmen, wenn die Gelegenheit in der Nähe geboten wird. Der Genossenschaftsgedanke fängt an, nach verschiedener Hinsicht Boden zu gewinnen, so betr. Produktion, Konsumtion, Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Bei der starken Güterzersplitterung wäre die Güterzusammenlegung von unschätzbarem Wert und das vorzüglichste Mittel, der scharfen Konkurrenz des Auslandes erfolgreich zu begegnen.
Anläufe zur Durchführung sind gemacht, und es steht zu hoffen, dass die Angelegenheit recht bald in Fluss gerate. Die Schaffhauser Bauernsame gilt durchschnittlich als wohlhabend. Die Wohlhabenheit hat sie in erster Linie dem grossen Fleiss und den bescheidenen Lebensansprüchen zu verdanken, dann aber auch den günstigen Produktions- und Verkehrsverhältnissen. Mit Ausnahme weniger Randenthäler, wo topographische Schwierigkeiten dem rationellen Betrieb entgegenstehen, ist die Güterlage recht vorteilhaft, und der natürliche Reichtum des Bodens gestattet eine vielseitige Nutzung ohne allzugrossen Aufwand. Am vorteilhaftesten von der Natur bedacht ist der unterste Teil des Klettgaus, wo ein tiefgründiger humusreicher Boden, der durch Verwitterung stets anreichert, auf die weitesten Strecken sich ausdehnt. Im obern Klettgau und im Höhgau sind mittlere und leichtere Bodenarten vorherrschend; der Dungaufwand ist dementsprechend grösser, die Bearbeitung dafür leichter. Auf dem Reiat leiden die Kulturen der geringen Tiefgründigkeit des Bodens wegen bald an Trockenheit; die Produkte sind jedoch, vermöge des natürlichen Kalkreichtums des Bodens, von vorzüglicher qualitativer Beschaffenheit. Eigentliche Grossbetriebe hat der Kanton nicht, allgemein ist ausgesprochener Kleinbetrieb. Die Grosszahl der Heimwesen zählt nur 1,5-5 ha, eine kleinere Anzahl bis 10 und 20 ha, wenige 20-40 ha und vereinzelte über 40 ha.
Nach der Bannvermessung vom Jahr 1870 umfasst der produktive Boden 26856 ha. Von diesen entfallen laut Agrarstatistik vom Jahr 1884 auf
ha | % | |
---|---|---|
Ackerland | 8880.83 | 33.4 |
Wiesen | 5106.08 | 19.25 |
Reben | 1117.68 | 4.21 |
Wald | 11426.35 | 43.08 |
Der Ackerbau verteilte sich 1884 auf folgende Kulturen:
ha | % | |
---|---|---|
Getreide | 4797.73 | 54.02 |
Wurzelgewächse | 1870.50 | 21.07 |
Futterbau | 2108.77 | 23.45 |
Industrie- u. Handelspflanzen | 95.85 | 1.08 |
Seit 1884 ist, der allgemeinen Entwicklung folgend, der Futterbau stark vermehrt worden, wenn schon der Getreidebau sich zur Zeit noch in bedeutend stärkerem Masse erhalten hat als in andern Gegenden der Schweiz. Der Schaffhauser Landwirt setzt nicht gerne alles auf eine Karte; er blieb deshalb dem Getreidebau trotz ungünstiger Preisverhältnisse treu. Dies konnte um so eher geschehen als das Gelände gerade für diese Kultur sich sehr wohl eignet. An Getreidearten werden kultiviert Weizen, Korn, Roggen, Gerste und Hafer.
Die jährliche Getreideproduktion hat einen Durchschnittswert von gegen 2 Mill. Fr., die der Wurzelgewächse von bedeutend über 1 Mill. Fr. Der Hauptanteil fällt auf die Kartoffelproduktion. Neben vorzüglichen Speisekartoffeln kommen auch Brennkartoffeln zur Anpflanzung. Dieselben finden Absatz in den beiden Brennereien, die in Ausführung des Alkoholgesetzes vom Jahr 1886 im Kanton errichtet wurden. Dem Obstbau wird stets vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt.
Eine Zählung vom Jahr 1886 ergab folgenden Bestand: Apfelbäume 76840, Birnbäume 35520, Pflaumen- und Zwetschgenbäume 86926, Kirschbäume 36213, Nussbäume 6800, Gartenobstbäume 8145, und in Baumschulen enthalten 183151 Stück, im ganzen also 433595 Stück. Pro ha produktiven Landes (exklusive Wald) trifft es 15,02, auf den Einwohner 6,5 tragbare Bäume. Ueber den Weinbau wird seit 1858 jährlich eine Statistik ausgearbeitet. Das Rebareal umfasste 1858 1008,09 ha, im Jahr 1880 war dasselbe auf 1144,93 ha gestiegen und 1903 wieder auf 1071 ha zurückgegangen.
Voraussichtlich wird im Laufe der nächsten Jahre eine weitere Reduktion eintreten, da die Produktions- und Absatzverhältnisse dazu drängen. Der jährliche Durchschnittsertrag von 1858 bis 1903 beläuft sich auf 1503100 Fr. Nach dem heutigem Güterstand beträgt der Durchschnittswert pro ha 8550 Fr., der Durchschnittsertrag der letzten zehn Jahre (1891-1903) 46,16 hl pro ha. Die Steuereinschätzung des Rebgeländes betrug 1902: 9039802 Fr., 1903: 8815422 Fr. Vorzügliche Rotweine liefern namentlich die Gemeinden Hallau, Osterfingen, Schaffhausen, Stein, Trasadingen und Thaingen, ¶
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gesuchte Weissweine Siblingen, Gächlingen und Buchberg.
Waldwirtschaft.
Der Kanton ist im Verhältnis zu seinem Flächenmass der waldreichste der Schweiz. Nach dem Besitzstand verteilt sich der Wald 1898 auf: 1905 ha Staatswaldung, 8063 ha Gemeindewaldung und 1593 ha Privatwaldung. Ausserhalb des Kantons besitzen an Waldfläche: der Staat 552 ha, die Gemeinden Schaffhausen und Stein 105 ha. Die Verteilung des Waldes gegenüber den andern Kulturarten ist im allgemeinen eine naturgemässe. Er nimmt hauptsächlich das Plateau und die Kuppen der Höhenzüge, sowie die Steilhänge ein, während der flachere Fuss der Hänge und die Thalsohle den landwirtschaftlichen Kulturen eingeräumt sind.
Vorherrschend ist der Laubholzwald. Die übliche Betriebsart war früher der Mittelwald. Seit der Ausscheidung von Staats- und Stadtgut im Jahr 1832, mit der der Betrieb in die Hand eigentlicher Techniker gelegt wurde, bereitete sich nach und nach der Uebergang zum Hochwald vor. Zur Zeit werden bewirtschaftet (die ausserkantonalen Parzellen inbegriffen): von den Staatswaldungen 2457 ha als Hochwald, von den Gemeindswaldungen 5013 ha als Hochwald und 3155 ha als Mittelwald.
Die Privatwaldungen sind zum grössten Teil dem Mittelwald zuzuzählen. Der Umtrieb im Hochwald bewegt sich zwischen 70-100, derjenige des Mittelwaldes zwischen 25-35 Jahren. Durch Ueberhalt von Eichen und Föhren und andern geeigneten Stämmen wird die Erziehung stärkerer Sortimente angestrebt. An Stelle der früheren Kahlschläge hat sich die allmählige Lichtung behufs natürlicher Verjüngung immer mehr eingebürgert. Die Ertragskontrolen pro 1898 zeigen folgende Ergebnisse:
(Fr.) | Staatswaldung | Gemeindswaldung |
---|---|---|
Einnahmen pro ha | 89.69 | 65.16 |
Ausgaben pro ha | 34.92 | 24.40 |
Reinertrag: | 54.77 | 40.76 |
Die Viehzucht
gewinnt gemäss den seit Dezennien bestehenden Konjunkturen Jahr für Jahr an Bedeutung. In erster Linie fällt in Betracht die Rindviehzucht. Der Bestand ist von 9060 Stück im Jahr 1876 auf 10627 im Jahr 1901 angewachsen. Während vor kurzen Jahren der Einfluss Deutschlands nicht im Sinne einer Rassenverbesserung sich geltend machte, ist heute vermöge der Zollverhältnisse und wirtschaftlicher Verschiebungen dieser Einfluss ziemlich dahingefallen, und der Kanton lehnt sich zu seinem Vorteil an die Schweiz an, indem er der Pflege der Simmenthalerrasse seine Aufmerksamkeit zuwendet.
Einige Viehzuchtgenossenschaften arbeiten diesbezüglich in zielbewusster Weise. Sie haben am Abhang des Hohranden (im Babenthal bei Schleitheim) eine Jungviehweide eingerichtet, durch welche der für die Aufzucht unentbehrliche Weidgang angemessen zur Ausübung gelangen kann. Es ist vorauszusehen, dass dieser einen Anlage noch andere folgen werden. Vorerst wird in den einzelnen Ortschaften die Frühjahrs- und namentlich die Herbstweide in ziemlich ergibiger Weise ausgeübt. Segensreich wirkt die seit Jahren eingeführte obligatorische Viehversicherung; sie trägt im Verein mit den jährlichen Prämierungen namhaft zur Förderung der Viehhaltung bei.
Die Schweinehaltung hat sich seit 1876 von 5948 bis 1901 zu 11803 Einheiten entwickelt. Eine eigentliche Zuchtrichtung hat sich zur Zeit noch nicht gebildet. Um diese zu fördern, steht der Kanton im Begriff, eine Anzahl Zuchtstationen zu errichten, deren Zweck dahin geht, ein den Marktforderungen entsprechendes Zuchtprodukt zu erhalten, vorerst durch Reinzucht oder Kreuzung des englischen Schweines mit einer entsprechenden Landrasse oder mit konsolidierten Bastarden.
Im Zusammenhang mit der Steigerung der Schweinehaltung steht der Rückgang der eigentlichen Milchwirtschaft. Die in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts entstandenen Käsereigesellschaften sind heute alle verschwunden; die Milch findet lohnendere Verwendung in der Viehhaltung. Daneben bildet die Versorgung der Nichtproduzenten zu Stadt und Land einen sehr bedeutenden Faktor.
Der Pferdebestand belief sich im Jahr 1876 auf 1011, im Jahr 1901 auf 1018 Stück. Pferdezucht wird nur ganz vereinzelt getrieben. Die Ziegenhaltung befindet sich im schwachen Rückgang. Im Jahr 1876 betrug die Zahl der Ziegen 4232, im Jahr 1901 noch 3944 Stück. Sie werden hauptsächlich vom kleinsten Grundbesitz gehalten. Leider ist die ausgesprochene Stallhaltung allgemein geworden. Eine Zuchtrichtung hat sich noch nicht herausgebildet; in den letzten Jahren gelangte der Toggenburgerschlag zur Bevorzugung.
Der Schafzucht ist wirtschaftliche Bedeutung nicht beizulegen. Im Jahr 1901 wurden nur noch 10 Schafe gehalten. Die Geflügelhaltung könnte mit Vorteil noch bedeutend vermehrt werden. Die Produktion gelangt kaum über den Hausbedarf hinaus, dagegen erfreut sich die Bienenzucht einer gesteigerten Aufmerksamkeit, was namentlich den Bestrebungen des kantonalen Bienenzüchtervereins zuzuschreiben ist. Die Zahl der Stöcke hat sich von 1427 im Jahr 1876 auf 2107 Stück bis 1901 gesteigert, und zwar ist diese Steigerung nicht nur quantitativer sondern auch qualitativer Natur, indem der Stabilbau zum grossen Teil dem Mobilbau gewichen ist. Besondere Verbreitung hat der Schweizerkasten erhalten; daneben fand auch der Sträulikasten Anerkennung und Bevorzugung. Den Verkauf reellen Bienenhonigs befördern die vom kantonalen Verein zu Stadt und Land errichteten Depots.
[Regierungsrat Dr. T. Waldvogel.]
Siedelungsverhältnisse.
Der Kanton zählt 36 Ortschaften, die ebenso viele politische Gemeinden bilden. Sämtliche Ortschaften sind alten Ursprungs und schon im Mittelalter urkundlich nachweisbar;
einzelne in mittelalterlichen Urkunden genannte Dörfer sind zu unbekannter Zeit abgegangen, wie Fulach, Eschheim, Berslingen in der Nähe der Stadt Schaffhausen, Ergoltingen (jetzt Mühle) bei Neunkirch u. s. w. Die Bauart der Dorfer zeigt keine grossen Verschiedenheiten;
früher war das Bauen ausserhalb des Dorfumfanges nicht gestattet, und noch heutigen Tages bilden die schaffhauserischen Dörfer zusammenhängende Ortschaften mit einer oder mehreren Gassen;
doch sind die einzelnen Häuser meistens freistehend.
Vereinzelte, von den Dörfern abgelegene Gehöfte sind nicht häufig. Die Häuser sind auf dem Land aus Fachwerk gebaut und mit Ziegeln gedeckt; Schindel- und Strohdächer sind schon längst gesetzlich verboten und scheinen seit Jahrhunderten verschwunden zu sein. Die allgemein gute Bauart der Häuser bewirkt, dass grössere Schadenfeuer verhältnismässig selten vorkommen und die obligatorische Feuerversicherung, obwohl auf das kleine Kantonsgebiet beschränkt, bisher mit sehr bescheidenen Prämienansätzen ausgekommen ist. Die Bauernhäuser bestehen in der Regel aus dem einige Stufen über dem Boden erhabenen Erdgeschoss und einem Stockwerk; ¶
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zweistöckige Häuser sind seltener. Ställe und Scheunen befinden sich unter dem nämlichen Dach wie das Wohnhaus. In den meisten Häusern wohnt nur eine Familie. Charakteristische Riegelbauten haben sich noch in einer Reihe von Ortschaften erhalten, wie in Stein a. R., Schleitheim, Gächlingen; in andern finden sich noch alte Vogt- und Herrensitze aus der Renaissance oder Barokzeit. Von den 36 Ortschaften hatten 3 städtische Befestigungsanlagen: das Landstädtchen Neunkirch, dessen Grundriss ein regelmässiges Rechteck bildet, das Städtchen Stein a. R., das seinen altertümlichen Schmuck noch am treuesten bewahrt hat, und die Hauptstadt Schaffhausen.
[Prof. Dr. K. Henking.]
Gewerbe und Industrie.
Der Kanton Schaffhausen ist von einer hauptsächlich Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewohnt. Einzig in seiner Hauptstadt und dem daran grenzenden Neuhausen hat sich die Industrie zu grösserer Bedeutung entwickelt; in allen andern Gemeinden beschäftigt sie nur einen kleinern Teil der Einwohner. Es mag dies seinen Grund einmal darin haben, dass Schaffhausen, eine von den Zünften regierte Stadt, stets eifrig darüber wachte, dass ihr von Seite seiner Untertanen keine Konkurrenz erwuchs.
Den Webern auf der Landschaft war es z. B. verboten, selbstgemachtes Tuch und Zwilchen in den Dörfern herum zu verkaufen. So blieb die gewerbliche Tätigkeit nur auf die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse beschränkt. Ein weiterer Umstand, der Schaffhausen nicht zum Industriekanton werden liess, ist der, dass das Ländchen rings von Zollschranken umgeben ist, die den grössten Teil der Umgebung seiner Verkehrssphäre entziehen. Ueber die Industrie der Hauptstadt gibt der Artikel "Schaffhausen Stadt» nähere Auskunft. In Neuhausen ist von alters her Industrie heimisch gewesen. Es liegt am Rheinfall, dessen Wasserkraft schon vor dem Jahr 1000 zum Betrieb einer Mühle nutzbar gemacht wurde. In späteren Jahrhunderten finden wir neben der oder den Mühlen dort einen Eisenhammer, einen Kupferhammer, Schleifen, einen Drahtzug.
Anfangs des 18. Jahrhunderts richtete Matthäus Schalch eine Eisenschmelze im «Laufen», wie der Rheinfall vor altem genannt wurde, ein. Das zu verhüttende Erz war im Kanton selbst gegrabenes Bohnerz. Im Jahr 1809 übernahmen die Gebrüder Neher die Liegenschaften im Laufen und errichteten daselbst einen Hochofen. Das «Eisenwerk Laufen», dem der einheimische Bergbau das meiste Rohmaterial lieferte, entwickelte sich zu schöner Blüte, und das Laufeneisen war seiner guten Qualität halber weitherum berühmt.
Die durch die Eisenbahnen geschaffenen neuen Verhältnisse, wie billigere Eisen- und höhere Holzpreise, machten den weitern Betrieb des Hochofens unmöglich, so dass er 1850 einging und sich das Werk nur noch mit der Bearbeitung des Eisens beschäftigte. Mitte der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts ging es an die Aluminium-Industrie-Aktien-Gesellschaft über, die jetzt die neugefassten Wasserkräfte des Rheinfalls zur Erzeugung von Aluminium und Calciumkarbid verwendet.
Ein weiteres grosses Unternehmen entstand in Neuhausen im Jahr 1855, nämlich die Schweizerische Industrie-Gesellschaft. Sie befasste sich zuerst einzig mit der Erstellung von Eisenbahnwagen aller Art, in der Neuzeit auch von Berg- und Strassenbahnwagen. Später gesellte sich hiezu die Fabrikation von Waffen, namentlich Gewehren. Das «Vetterligewehr» ist hier erfunden und hergestellt worden. In neuerer Zeit ist von Schaffhausen nach Neuhausen übergesiedelt die bekannte Müller'sche Fabrik für Spielkarten und Eisenbahnbillete.
Die Industrie der übrigen Orte des Kantons ist neueren Ursprungs, mit Ausnahme der Mühlen und Ziegeleien, die schon längst, im Kanton verstreut, ihr Gewerbe betreiben, letztere namentlich auf dem lehmreichen Reiat im NO. des Kantons. In Stein am Rhein finden wir eine Uhrenschalen- und eine Schuhfabrik, dazu Gerbereien, in Thaingen und Hofen eine bedeutende Ziegelfabrik, sowie gleichfalls in Thaingen eine Gurten- und Schlauchweberei, in Neunkirch eine mechanische Werkstätte namentlich für Zentralheizungen, und endlich in dem zur Gemeinde Schleitheim gehörenden Oberwiesen eine mechanische Leinenspinnerei und Weberei.
Der Bergbau und verwandte Gewerbe finden im Kanton Schaffhausen nicht viele Schätze dem Schosse der Erde zu entreissen. Der Grubenbau auf Bohnerz beschäftigte vom 17. bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts eine ziemliche Anzahl Leute und gab zu Zeiten einen reichen Ertrag. Die Erzgruben befanden sich hauptsächlich auf den im S. des Klettgaus sich hinziehenden Höhen, dem Rossberg, dem Lauferberg u. s. w. doch wurde auch auf dem Reiat Bohnerz gegraben. Auf bergmännische Art werden auch die Gipsbrüche in der Gegend von Schleitheim betrieben; sie liefern Bau- und Ackergips.
Versuche, im Kanton Steinsalz zu ergraben, führten zu keinem Resultat. Zahlreich sind die Steinbrüche, die aus den Jurakalken des Randen treffliche Bausteine für den eigenen Bedarf und für den Export liefern; für Gartenbeeteinfassungen sind die knorrigen Kalksteine aus der Gegend von Herblingen beliebt. Schleitheim liefert treffliche rote und blaue Sandsteine. Auf dem Reiat wird viel Lehm für die Tonwarenindustrie gewonnen, und besonders die Lohner Erde ist sehr geschätzt.
Nach der Statistik des eidgenössischen Fabrikinspektorates sind im Kanton Schaffhausen folgende Betriebe seiner Aufsicht unterstellt: 1 Baumwoll-Zwirnerei und Färberei, 3 Wollspinnereien, 1 Wolltuchweberei 1 Leinenspinnerei, 1 Verbandstofffabrik, 2 Strickereien, 1 Gurten- und Schlauchweberei, 2 Kleiderwäschereien und Färbereien, 3 Gerbereien, 2 Schuhfabriken, 1 Reiseartikelfabrik, 3 Mühlen, 2 Teigwarenfabriken, 1 Bierbrauerei, 1 Farben- und Firnissfabrik, 2 Fabriken chemischer und pharmazeutischer Präparate, 1 Gasfabrik, 1 Fabrik für galvanische Kohle, 2 Elektrizitätswerke, 3 Buchdruckereien, 2 Lithographien, 6 Buchbindereien und Kartonnagefabriken, 11 Sägereien, Zimmereien und Schreinereien, 1 Aluminiumfabrik, 1 Polsternägelfabrik, 1 Stahl- und Feilenfabrik, 8 Maschinenbauwerkstätten etc., 3 Wagenbauwerkstätten, 1 Fabrik für landwirtschaftliche Maschinen, 1 Waffenfabrik, 3 Werkstätten für physikalische und mathematische Instrumente, 2 Bijouteriefabriken, 2 Uhren- und Uhrenschalenfabriken, 4 Tonwaren-, Ziegel-, Kalk- und Zementfabriken. Alle diese Unternehmungen zusammen beschäftigen insgesamt über 5000 Arbeiter.
[Hermann Pfister.]
Handel und Verkehr.
Kanton und Stadt Schaffhausen sind in Bezug auf Handel und Verkehr so enge mit einander verknüpft, dass wir für diesen Abschnitt auf denjenigen unter «Stadt Schaffhausen" verweisen müssen. Was dort über das Eisenbahnwesen, die Dampfschiffahrt, den Fremdenverkehr und Geldverkehr gesagt ist, gilt auch hier; beizufügen bleibt nur, dass in jedem grösseren Orte sich Spar- und Leihkassen befinden, die einen bedeutenden Umsatz aufweisen. Der Postwagenverkehr besteht seit Inbetriebsetzung der Schleitheimerbahn nur noch zwischen ¶
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Schaffhausen-Bargen, Osterfingen-Wilchingen-Hallau-Oberhallau, Thaingen-Hofen und Schleitheim-Beggingen. Der Güterverkehr der nicht an der Bahn gelegenen Ortschaften im Klettgau und Randengebiet mit der Stadt Schaffhausen erfolgt durch Boten. Die Landstrassen hatten Ende 1903 eine Totallänge von 74,074, die Vizinalstrassen eine solche von 128,962 km; die Zahl der mit dem Strassenunterhalt betrauten Wärter betrug 45. Oeffentliche Telegraphenbureaux bestanden Ende 1903: 10, öffentliche Gemeinde-Telephonstationen 26. Es ist demnach jede Gemeinde des Kantons telegraphisch oder telephonisch mit der Hauptstadt verbunden. Erleichtert wurden diese Anschlüsse durch einen Beschluss des Grossen Rates, jeder Gemeinde ⅔ an die Abonnementskosten aus dem Fiskus zu vergüten.
Was das Wirtschaftswesen anbetrifft, so ist zu bemerken, dass dasselbe ein recht gut entwickeltes ist. Ende 1903 bestanden im Kanton 111 Gasthöfe und 276 Speise- und Schenkwirtschaften, also durchschnittlich auf je 110 Ew. eine Wirtschaft. Der Kanton Schaffhausen besitzt ein bedeutendes Rebenareal, das 1901: 1113 ha 87 Aren betrug. Es ist deshalb leicht erklärlich, dass der Weinhandel eine ganz bedeutende Rolle spielt. Im Jahr 1900 betrug der Geldwert des verkauften Weines für 112067 hl volle 2254300 Fr. Der Durchschnittsertrag während 43 Jahren beläuft sich auf jährlich Fr. 1518527. Nicht zu unterschätzen ist auch der Handel mit Kartoffeln und andern Naturfrüchten; der Grossviehhandel, namentlich aber der Handel mit Kleinvieh, vorzüglich Schweinen, erhält durch die Wochen- und Jahrmärkte in Schaffhausen eine grosse Bedeutung.
Der kaufmännische Direktorialfonds, der Ende 1903 Fr. 383862 betrug, trägt zur Förderung von Handel und Verkehr ein Wesentliches bei, indem er ganz bedeutende Beiträge an die Telephonkosten der Gemeinden und an die kaufmännischen Bildungsanstalten leistet; ausserdem öffnete er seine Fonds für die Konsolidierung der Rheinschiffahrts-Unternehmung und die Finanzierung der Schleitheimerbahn. Der kommerzielle Unterricht wird gefördert durch die Handelsschule des Kaufmännischen Vereins, die von Stadt und Kanton ansehnliche Subventionen erhält.
[A. Zindel-Kressig.]
Politische Einteilung und Organisation.
Der Kanton Schaffhausen bildet den 27. Nationalrats-Wahlkreis mit gegenwärtig zwei Mandaten; er gehört zum 3. eidgenössischen Assisenbezirk, zum 2. schweizerischen Zollgebiet, zum 8. Postkreis, zum 4. Telegraphenkreis, zum 3. und 4. Eisenbahnkreis und in militärischer Beziehung zur 6. Division. Eingeteilt ist er in sechs Bezirke: Schaffhausen (95,07 km2) mit Bargen, Beringen, Buchberg, Buchthalen, Hemmenthal, Merishausen, Neuhausen, Rüdlingen und der Bezirks- und Kantonshauptstadt Schaffhausen; Stein (27,56 km2) mit Hemmishofen, Ramsen und dem Städtchen Stein a. R. (Bezirkshauptort);
Reiat (47,04 km2) mit Altorf, Barzheim, Bibern, Buch, Büttenhard, Dörflingen, Herblingen, Hofen, Lohn, Opfertshofen, Stetten und Thaingen (Bezirkshauptort);
Oberklettgau (41,28 km2) mit Gächlingen, Guntmadingen, Löhningen, Osterfingen und dem Städtchen Neunkirch (Bezirkshauptort);
Unterklettgau (39,65 km2) mit Oberhallau, Trasadingen, Unterhallau (Bezirkshauptort) und Wilchingen;
Schleitheim (43,62 km2) mit Beggingen, Schleitheim (Bezirkshauptort) und Siblingen. Er zählt 36 Gemeinden, von denen siebzehn 126-500, zehn 500-1000, sieben 1000-2000 und je eine 3905 (Neuhausen) u. 15275 (Schaffhausen) Ew. besitzen (Volkszählung von 1900).
Die Gemeinden zerfallen wieder in Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden, wobei die erstern zugleich die Schulgemeinden bilden. Für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates existieren besondere Wahlkreise, und zwar bildet jede Gemeinde mit mehr als 250 Seelen einen Wahlkreis. Kleinere Gemeinden werden durch Dekret des Grossen Rates unter sich oder mit grösseren Gemeinden zu Wahlkreisen vereinigt.
Die dem Kanton Schaffhausen durch die Mediationsakte gegebene Repräsentativverfassung ist von 1831 ab mehr und mehr in demokratischem Sinne umgestaltet und ausgebaut worden. Das gegenwärtige Grundgesetz, welches vom datiert und 1891, 1892 und 1895 revidiert worden ist, hat die Volksrechte derart erweitert, dass der Kanton nunmehr als reine Demokratie mit beschränktem Repräsentativsystem zu betrachten ist. Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes und wir durch dieses und die Behörden und Beamten ausgeübt.
Der unbedingten Volksabstimmung, dem «obligatorischen Referendum», sind unterstellt: alle Gesetze und die auf Anrufung einer Abstimmung über Bundeserlasse abzielenden Beschlüsse des Grossen Rates, sowie alle Beschlüsse des letztern, welche eine neue einmalige Gesamtausgabe von mindestens Fr. 150000 oder eine neue jährliche Leistung von mindestens Fr. 15000 zur Folge haben. Fakultativ kann der Grosse Rat auch über andere Schlussnahmen oder über einzelne in einen Erlass aufzunehmende Grundsätze, als «Volksbefragung», eine allgemeine Abstimmung ergehen lassen.
Ein weiteres direkt dem Volk zustehendes Privileg ist das Vorschlagsrecht in der Gesetzgebung, die «Initiative». Wenn nämlich mindestens 1000 Aktivbürger den Erlass eines Gesetzes verlangen, so muss der Grosse Rat den bezüglichen Vorschlag beraten und ihn in Gesetzesform dem Volksentscheid unterbreiten. Alle diese Abstimmungen, wie auch diejenigen über Bundesgesetze und Gemeindeangelegenheiten, finden in den «Gemeindeversammlungen» statt, zu welchen die Stimmberechtigten obligatorisch in ihren Wohnsitzgemeinden zusammentreten müssen. Bei allem fortschrittlichen Sinn, den das Schaffhauser Volk sonst und gerade bei seinen Abstimmungen bezeigt, hält es eben doch vor allem fest an seinen demokratischen Errungenschaften, und es will sich der einzelne Bürger durch die Einführung der Urnenabstimmung das Recht nicht nehmen lassen, zu jedem seinem Entscheid unterstellten Gesetz oder Beschluss vor versammelter Gemeinde das Wort zu ergreifen.
Die vorberatende und das Volk vertretende Behörde ist der Grosse Rat oder Kantonsrat. Er wird direkt vom Volk gewählt, und zwar kommt auf je 500 Ew. oder einen Bruchteil von mehr als 250 Seelen ein Mitglied. Seine Hauptgeschäfte sind: die Beratung und Beschlussfassung über alle der Volksabstimmung unterliegenden Traktanden;
der Erlass von Dekreten zur Ausführung von Verfassungsgrundsätzen, soweit nicht deren Regelung dem Gesetz vorbehalten ist;
die Genehmigung von Staatsverträgen;
die Oberaufsicht über die Behörden und über den Vollzug der Verfassung und der Gesetze;
die Erledigung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden;
sodann das Recht der Direktive in den sämtlichen Zweigen der Staatsverwaltung und endlich einige Wahlen, von denen diejenigen der ¶
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Mitglieder des Erziehungsrates, der Oberrichter, der Kantonsrichter, des Staatsanwaltes und des Verhörrichters als die wichtigsten gelten. Ständige Kommissionen des Grossen Rates sind: die Staatswirtschaftliche Kommission, die Petitions-, die Justizprüfungs- und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste vollziehende Behörde ist der Regierungsrat. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern, welche, wie die Abgeordneten zur Bundesversammlung, vom Volk in einem Wahlkreis gewählt werden.
Die hauptsächlichsten Aufgaben des Regierungsrates sind: die Vertretung des Staates;
die Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen;
die Veröffentlichung und der Vollzug der in Kraft erwachsenen Gesetze, Dekrete und Beschlüsse des Grossen Rates;
die Oberaufsicht über die untern Behörden und die Beamten, sowie die letztinstanzliche Entscheidung über alle Verwaltungsstreitigkeiten;
dann die Besorgung der gesamten Staatsverwaltung mit Einschluss aller Fiskalgeschäfte und schliesslich die Wahl der nicht vom Volk oder vom Grossen Rat bestellten Funktionäre des Staates und der Bezirke.
Die Geschäfte verteilen die Regierungsräte unter sich nach Direktionen, doch geht jeder endgiltige Entscheid in der Regel von der Gesamtbehörde aus.
Eine Bezirksverwaltung besteht im Kanton Schaffhausen nicht. Verwaltungsbeamte und -angestellte der Bezirke sind nur die von den Bezirkseinwohnern direkt gewählten Waisen- und Teilungsinspektoren, welche das Vormundschafts-, Inventur- und Teilungswesen der Gemeinden ihres Bezirks zu überwachen haben, dann die Experten und Schätzer der Brandversicherungsanstalt und die Eichmeister. Die Gemeinden ordnen innerhalb der Schranken der Verfassung und der Gesetze ihre Angelegenheiten selbständig. Als Beispiel der innern Einrichtung und Verwaltung einer Gemeinde des Kantons möge der betreffende Abschnitt des Artikels über die Stadt Schaffhausen dienen.
Für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bildet im ordentlichen Prozess das Bezirksgericht und im summarischen Verfahren der Bezirksgerichtspräsident die erste Instanz. Mit dem letztern setzt sich jedes dieser sechs Gerichte aus 5 Mitgliedern zusammen, welche von den Bezirkseinwohnern gewählt werden. Die Bezirksgerichte urteilen über alle Zivilstreitigkeiten und Ehrenhändel, die nicht durch Sühnversuch des Friedensrichters geschlichtet werden konnten.
Sie sind auch Nachlassbehörde und Strafgericht in allen sogenannten Polizeifällen und bei Bestrafung von Schuldnern gemäss dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Die eigentliche Strafjustiz wird erstinstanzlich von dem aus 5 Mitgliedern zusammengesetzten Kantonsgericht ausgeübt, und zwar entscheidet dieses sowohl über Schuld- als Straffrage. Daneben ist es auch Matrimonialgericht und hat als solches die Status- und Eheangelegenheiten zu behandeln.
Die Straffälle gelangen erst an das Kantonsgericht, nachdem der Verhörrichter den objektiven wie subjektiven Tatbestand erforscht und der Staatsanwalt einen bestimmten Antrag formuliert hat. Gegen die Verfügungen der Bezirksgerichtspräsidenten im summarischen Verfahren und die Urteile der Bezirksgerichte und des Kantonsgerichtes kann innerhalb 10 Tagen an das aus 5 Mitgliedern bestehende Obergericht appelliert werden. Dieses entscheidet letztinstanzlich in allen Zivil- und Straffällen, in letztern wieder sowohl in Bezug auf Schuld als Strafe. 1893 hat der Kanton die Todesstrafe wieder eingeführt. Ein Todesurteil kann aber nur vollzogen werden, wenn es im Grossen Rat von zwei Dritteln der Anwesenden bestätigt worden ist. Das Obergericht ist sodann auch Aufsichtsbehörde über die untern Gerichte, die Gerichtsbeamten, die Geschäftsagenten und die Betreibungsämter.
Finanzwesen und Steuerverhältnisse.
Nach seinem Staatsvermögen ist der Kanton Schaffhausen im Verhältnis zur Bevölkerung der reichste Kanton der Schweiz. Der Gesamtvermögensstand per ergibt:
Fr. | |
---|---|
Kantonskasse | 1881342 |
Kirchen- und Schulfonds | 8341263 |
Armenfonds | 1601640 |
Brandassekuranzkasse | 1430907 |
Kaufmännischer Direktorialfonds | 303862 |
Kollegienfonds | 112819 |
Diverse Fonds unter Fr. 100000 | 257880 |
Total | 13989713 |
Davon ab die Passiv-Konti | 327400 |
bleibt Reinvermögen | 13662313. |
Von dieser Summe sind Fr. 8012732 in Immobilien festgelegt; an unproduktiven Werten sind ungefähr für 3 Millionen darin enthalten. Die Einkünfte aller Fonds betrugen im Jahr 1903 Fr. 2118091, die Ausgaben Fr. 2022131. Die hauptsächlichsten Vorschläge weisen auf: die Brandassekuranzkasse (Immobilienversicherung mit gegenwärtig ½‰ Steueransatz) Fr. 44061, der Armenfonds Fr. 22622, der kantonale Rebfonds (Steuer à 1‰ des Katasterwertes mit gleich hohem Staatsbeitrag zur Reblausbekämpfung) Fr. 17088, der kaufmännische Direktorialfonds Fr. 4475 und die Kantonskasse Fr. 4391. An die Einnahmen der letztern haben unter anderm geliefert: Kapital-, Pacht- und Mietzinse Fr. 83607, Wasserzinse Fr. 43054, Salzregal Fr. 19704, Wirtschaftspatente Fr. 28198, Erbschaftsabgaben Fr. 69285, Banknotensteuer Fr. 30000, Reingewinn der Kantonalbank Fr. 13515, Staatssteuer aus Fr. 206721253 Vermögen und Fr. 14048888 Einkommen Fr. 361064. Letztere wird erhoben auf Grund des Steuergesetzes vom und zwar als Vermögenssteuer vom beweglichen und unbeweglichen Vermögen nach Abzug der Schulden und als Einkommensteuer vom Arbeitserwerb (Unkosten abgerechnet), von Renten und Pensionen.
Steuerfrei sind: das Vermögen des Staates, die Liegenschaften von Kirchen, Schulen, wohltätigen Anstalten, 25% der Taxation von Acker-, Wies- und Rebland, der Hausrat und das Arbeitswerkzeug. Sodann tritt bei jedem Steuerpflichtigen auf dem Steuerbetrag eine Reduktion ein von Fr. 4, weil Fr. 400 Einkommen oder Fr. 4000 Vermögen als Existenzminimum betrachtet werden. Anderseits wird aber bei einem Steuerbetrag von mehr als Fr. 25 ein progressiver Zuschlag gemacht und von jedem männlichen Einwohner eine Personalsteuer von gegenwärtig Fr. 2 erhoben.
Der Ansatz der Steuer wird jährlich bei der Budgetberatung vom Grossen Rat festgesetzt. Seit Einführung des Gesetzes beträgt er unverändert 1‰ vom Vermögen, ½‰ vom Güterbesitz als Einkommen aus landwirtschaftlichem Betrieb und 1% vom übrigen Einkommen. Dass er sich bisher auf dieser niedrigen Stufe erhalten konnte, verdanken wir namentlich der amtlichen Inventarisation in jedem Todesfall und der strengen Bestrafung der Fälle von Steuerverheimlichung. Angesichts der vom Staat in neuester Zeit übernommenen grossen Verpflichtungen wird der Steueransatz jetzt aber wohl erhöht werden müssen. Auch wird der Ruhm, ohne Staatsanleihen auszukommen, bald genug einer vergangenen Zeit angehören.
Die Gemeinden des Kantons besassen 1898: ¶
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Fr. | |
---|---|
An Einwohner-Gemeindegut | 10221125 |
An Bürgergut | 8857547 |
An Schulgut | 2344665 |
An Kirchengut | 1624451 |
An anderem Gemeindegut | 2113314 |
Zusammen | 25161102. |
und zwar hatten an Gesamtvermögen sieben Gemeinden Fr. 35000-100000, achtzehn Fr. 100000-500000, sechs Fr. ½-1 Million, vier Fr. 1-2 Millionen und eine Fr. 8½ Millionen.
Soweit der Ertrag der Gemeindegüter für die Bedürfnisse der Gemeinden nicht ausreicht, können auch diese Steuern erheben. Es geschieht dies nach den gleichen Grundsätzen wie für die Staatssteuer, mit dem Unterschied jedoch, dass keine Progression hinzutritt und über den Abzug eines Existenzminimum den Gemeinden freie Hand vorbehalten bleibt. Im Jahr 1898 konnten elf Gemeinden (Barzheim, Beggingen, Gächlingen, Lohn, Merishausen, Neunkirch, Osterfingen, Siblingen, Stein, Thaingen und Wilchingen) ohne Steuern auskommen. Von den andern erhoben vom Einkommen (%) und vom Vermögen (‰) einen Ansatz von 1¾ und 2½ je eine, 1¼ und 2¼ je zwei, 1 und 1½ je drei, 3 vier und 2 sieben Gemeinden. Armensteuern, welche von den ortsanwesenden Bürgern, und Kirchensteuern, die von den Genossen der Kirchgemeinden nach den Grundsätzen für die Gemeindesteuern aufzubringen sind, existieren nur in ganz vereinzelten Fällen.
[Rob. Harder.]
Militärwesen.
Der Kanton Schaffhausen gehört mit Zürich zur VI. Division. Er stellte im Jahr 1904 total 3272 Mann in Auszug und Landwehr. Bis 1900 hatte er blos 1 Bataillon Infanterie (Nr. 61) im Auszug, das aber beinahe den doppelten Bestand der andern Auszügerbataillone aufwies; deswegen ist dem Kanton Schaffhausen seit 1901 ein zweites Auszügerbataillon (Nr. 98) zugewiesen worden. Die Mannschaft des Kantons Schaffhausen gehört folgenden Truppengattungen an:
Mann | |
---|---|
A. Auszug. Infanterie (Bat. 61 und 98) | 1591 |
Kavallerie (Schwadron 16) | 152 |
Artillerie | 213 |
Genie | 121 |
Sanität | 32 |
Verwaltung | 22 |
Generalstab | 1 |
Total Auszug | 2132 |
worunter 67 Offiziere, 299 Unteroffiziere und 1766 Soldaten.
Mann | |
---|---|
B. Landwehr. Infanterie (Bat. 121. Komp. I und II) | 760 |
Kavallerie (Schwadron 16) | 129 |
Artillerie | 129 |
Genie | 75 |
Sanität | 29 |
Verwaltung | 16 |
Generalstab | 2 |
Total Landwehr | 1140 |
worunter 36 Offiziere, 170 Unteroffiziere und 934 Soldaten.
Im Landsturm sind 3535 Mann verzeichnet, wovon dem bewaffneten Landsturm 22 Offiziere, 80 Unteroffiziere und 402 Soldaten angehören. Dem unbewaffneten Landsturm sind zugeteilt 3031 Mann. Das militärische Interesse wird gepflegt durch den kantonalen Offiziersverein, den Unteroffiziersverein Schaffhausen, den Pontonnierfahrverein, den Sanitätsverein, den Reitverein Schaffhausen, ferner durch 40 Schiessvereine und 4 Revolverschiessvereine; Gesamtzahl der Mitglieder der freiwilligen Schiessvereine etwa 2000-2100 Mann. Sie sind zu einem kantonalen Verbande vereinigt und halten in der Regel jedes Jahr im Sommer einen kantonalen Schiesstag ab, der kein Schützenfest, sondern ein gut geleitetes Militärschiessen ist. Militärischen Zwecken dient z. T. auch der Samariterverein Schaffhausen.
Schulwesen.
Der Kanton Schaffhausen hat seit jeher dem Unterrichtswesen eine rege Sorgfalt zugewendet, und schon in frühern Jahrhunderten durfte er sich in dieser Hinsicht an die Seite der bestgestellten Städtekantone stellen. Begreiflicherweise ging die Hauptstadt mit ihren verschiedenen Schulanstalten (lateinische Schule oder Gymnasium, französische Schule, Collegium humanitatis, deutsche Schule, Mädchenschule, Steigschule, Privatschulen) voran; aber auch die meisten Dörfer der Landschaft besassen schon im 17. Jahrhundert ihre Volksschulen. Am wurde die erste, 15 Artikel umfassende gemeine Landschulordnung erlassen, die die Volksschule zu einem gesetzlichen Institut erhob.
Diese Schulordnung ist 1717 und 1737 neu herausgegeben und teilweise revidiert worden. Aus den Berichten der Landschulmeister an den helvetischen Minister Stapfer vom Jahr 1799 geht hervor, dass damals jede Gemeinde mit Ausnahme des kleinen Hofen eine Schule besass. Die Mängel des Schulwesens früherer Zeit hafteten selbstverständlich auch demjenigen des Kantons Schaffhausen an; auch hier ist die moderne Volksschule erst eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts.
Das erste ausführliche, alle Verhältnisse regelnde Schulgesetz datiert vom es wurde am durch das jetzt noch in Kraft stehende, dem Fortschritt im Erziehungswesen Rechnung tragende Schulgesetz ersetzt. Gegenwärtig ist eine teilweise Revision desselben begonnen worden. Der öffentliche Unterricht wird erteilt in Elementarschulen, Realschulen, Fortbildungsschulen und der Kantonsschule (früher Gymnasium genannt). I. Die Elementarschule ist die obligatorische Volksschule; der Eintritt erfolgt im Frühling nach zurückgelegtem 6. Altersjahr.
Die Schulpflicht dauert entweder 8 ganze oder 6 ganze und 3 teilweise Schuljahre; im letztern Falle ist die wöchentliche Stundenzahl während des Sommerhalbjahrs für das 7. und 8. Schuljahr beschränkt und hat das 9. Schuljahr nur während des Winterhalbjahres 12 Wochenstunden Unterricht. Die Mehrzahl der Gemeinden hat sich für 6 ganze und 3 teilweise Schuljahre entschieden. Alle 36 Gemeinden des Kantons besitzen eine Elementarschule. Ein besonderes Reglement ordnet den Unterricht in den weiblichen Arbeiten.
Die Wahl der Elementarlehrer geschieht durch die Schulgemeinde auf eine Amtsdauer von 8 Jahren; die gesetzliche Besoldung beträgt je nach der Klasse 1400-1800 Fr., zur Hälfte vom Kanton, zur Hälfte von der Gemeinde entrichtet; seit 1904 kommt dazu aus der Bundessubvention eine Zulage, die für die Lehrer mit nur 1400 Fr. Jahresbesoldung 200 Fr., für die übrigen 100 Fr. beträgt, so dass das Minimum der Besoldung gegenwärtig 1600 Fr. ausmacht. Dazu entrichtet der Kanton noch eine Alterszulage bis auf die Höhe von 200 Fr. nach 20 Dienstjahren.
Eine Reihe von Gemeinden leisten zum Teil beträchtliche Zulagen über diese gesetzliche Besoldung hinaus. Der Bau und Unterhalt der Schulhäuser, sowie die Beschaffung der allgemeinen Lehrmittel ist Sache der Schulgemeinden. Jede Schulgemeinde besitzt einen Schulfonds, der in einzelnen Gemeinden eine beträchtliche Höhe erreicht hat (Gesamtbetrag sämtlicher Schulfonds im Jahre 1903 Fr. 1852288; Ertrag Fr. 75821). Die Totalausgaben für die Elementarschulen (Kantons- und Gemeindeausgaben zusammen) betrugen 1903 Fr. 373683. II. Die Realschulen sind höhere Volksschulen und haben die Bestimmung, die in der Elementarschule erworbenen Kenntnisse der Schüler mit möglichster Berücksichtigung ihrer künftigen Lebensstellung zu erweitern.
Gegenwärtig haben 10 Gemeinden solche Realschulen eingerichtet: Schaffhausen, Neuhausen, Beringen, Rüdlingen mit Buchberg, Neunkirch, Unterhallau, Schleitheim, Stein a. R., Thaingen und Ramsen. Der Eintritt erfolgt frühestens mit dem zurückgelegten 11. Altersjahr; in der Stadt Schaffhausen treten die Schüler in der Regel nach zurückgelegtem 5., in den Landrealschulen nach zurückgelegtem 6. Elementarschuljahr ein. Der Unterricht dauert in den Landrealschulen 3, in der Knabenrealschule der Stadt Schaffhausen 4 und in der Mädchenrealschule 5 Jahre.
Als Regel gilt das Klassensystem; Fachunterricht ist mit Bewilligung des Erziehungsrates zulässig. Der Unterricht ist für Schüler, deren Eltern oder Vormünder im Kanton wohnen, bezw. deren Vermögen im Kanton versteuert wird, unentgeltlich (dasselbe gilt für die Kantonsschule). Die Wahl der Reallehrer geschieht durch den Erziehungsrat und die Schulbehörde der betr. Realschulgemeinde gemeinsam; auch hier (ebenso bei den Kantonsschullehrern) ist die Amtsdauer auf 8 Jahre festgesetzt. Die gesetzliche Besoldung beträgt 2500 Fr., woran die Gemeinde nur 200 Fr. per Lehrstelle leistet; die kantonale Alterszulage beträgt wie bei den Elementarlehrern im Maximum 200 Fr. Mehrere Gemeinden gewähren auch ¶