Hauptsächliste Industrien des Kantons Basel
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Lif. 33. ^[Karte: 5° 25’ OP; 47° 30’ N; 1:190000]
Verlag von Gebr. Attinger, Neuenburg.
Industrien der Stadt Basel | Industries de la ville de Bâle | |
---|---|---|
Zahl der Fabriken: | Nombre des fabriques | |
Seidenindustrie | 30 | Industrie de la soie |
Textilindustrie | 7 | Industrie textile |
Chemische Produkte | 7 | Produits chimiques |
Nahrungsmittel | 26 | Produits alimentaires |
Graphische Industrien | 33 | Industries graphiques |
Holzindustrie | 47 | Industrie au bois |
Metallindustrie | 54 | Métallurgie |
Thonwaarenfabrikation | 8 | Céramique |
Verschied. Industrien | 17 | Industries diverses |
Seidenindustrie, Industrie de la soie
░ 5-10% der Einwohner
▒ 10-15% des habitants
█ Centrum verschiedener Industrien
█ Centres d'industries diverses
Seidenspinnereien | S | Filatures de soie |
Uhrmacherei. | ⊕ | Horlogerie |
Thonwaarenf. Ciment | ⌂ | Briques et ciment |
Maschinenbau | ⑃ | Fab. de machines |
Sägereien, Parketterie | ⟣ | Scieries parqueteries |
Chemische Produkte | ❢ | Produits chimiques |
1:190000
HAUPTSÆCHLICHSTE INDUSTRIEN DES KANTONS BASEL ¶
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solothurnischen Endstation Flühen; Spurweite 1 m. Ganze Länge 12572 m, davon auf basellandschaftlichem Boden 8783 m. Dampfbetrieb. 1899 wurden befördert: 891881 Personen, 74040 kg Gepäck, 6318350 kg Güter. Der Bahnverkehr hat seit dem Jahr 1887, ihrer Gründung, ungemein zugenommen. Die Züge morgens und abends bringen hunderte von Arbeitern und Arbeiterinnen nach der Stadt und aus ihr zurück. Der durchgehende Verkehr im Birsigthal ist nicht von Bedeutung, wohl aber der Naheverkehr zwischen der Stadt Basel mit den nächsten elsässischen und solothurnischen Dörfern, ferner mit den Ortschaften im basellandschaftlichen Teile des Birsigthales mit Ettingen, Therwil, Benken-Biel, Oberwil, Bottmingen und Binningen. - Als Durchgangsverkehrsthal ist das Birsthal wichtig mit dem Schienenstrang der J. S. B. (Jura-Simplon-Bahn); auf basellandschaftlichem Boden liegen davon 6159 m Geleise. Von altersher, von der Erbauung der J. S. B., bewegte sich der Birs entlang der Verkehr aus dem Thale der Birs und weiter aus dem westlichen Teile der Schweiz: aus Waadt, aus Neuenburg und aus dem Jura. Die alte Pariserpost nahm gewöhnlich ihren Weg von Basel über Münchenstein, Dornach etc. -
Im Kanton Baselland liegen auch noch 2304 m Geleise der N. O. B. Sie betritt den Kanton bei Basel-Augst und mündet bei Pratteln in die Geleise der S. C. B.
Wenn wir schliesslich noch das Teilstück Basel-Birsfelden der Basler Strassenbahnen (elektrisch betrieben) nennen, von dem 500 m auf basellandschaftlichem Boden liegen, so haben wir die Eisenbahnen des Kantons sämtlich aufgeführt. Wenn wir rekapitulieren, so finden wir an Normalbahnen, die zugleich durchgehenden Verkehr pflegen, die S. C. B., die N. O. B. und die J. S. B., an Schmalspurbahnen, die sackgassartig endigen und dem Naheverkehr dienen, die Birsigthalbahn (B. T. B.), Basler Strassenbahn (B. Str. B.), Waldenburgbahn (W. B.) und Sissach-Gelterkindenbahn (S. G. B.). In der B. T. B. und W. B. und S. G. B. liegt ein Aktienkapital von total 1060000 Fr. und ein Obligationenkapital von total 209000 Fr. Dazu ist geplant eine elektrische Strassenbahn von Basel über Münchenstein nach Arlesheim. Weiter hat eine Gesellschaft die Konzession erhalten für eine Schmalspurbahn Rodersdorf-Leimen-Benken-Therwil-Dornachbrugg. - Endlich besitzen einige Steinbrüche Drahtseilbahnen zur Beförderung des gewonnenen Materials.
Sämtliche Eisenbahnen, namentlich aber ihre der Stadt nahegelegenen Teilstrecken, sind für die Volkswirtschaft des Kantons sowohl als der Stadt Basel von ausserordentlicher Wichtigkeit. Die Stadt erhält durch sie eine Menge von Lebensmitteln, Gemüse, Milch; die Landschaft bezieht Rohstoffe und fertige Produkte, Schüler und Arbeiter gewinnen mit leichter Mühe und mit verhältnismässig billigen Abonnementen ihre Lehr- und Arbeitsstätten. ^[Note:] Allerdings leiden die Basel zunächst gelegenen Gemeinden Birsfelden, Binnigen, Oberwil, Allschwil in finanzieller Hinsicht sehr in der Weise, dass die erleichterte Fahrgelegenheit einerseits und die teuere Wohnung anderseits die Arbeiter auf die Dörfer hinaustreibt. Mit Kindern reich gesegnet, belasten sie dann die Gemeinden namentlich im Schulwesen ausserordentlich, während letztern trotz allen Zuzuges von Bevölkerung keine kräftigen Steuerzahler erwachsen. Es ist daher leicht einzusehen, aus welchen Gründen die Stimmung der Bevölkerung in diesen Gemeinden der Wiedervereinigung mit Basel-Stadt so günstig ist.
Neben den Eisenbahnen besteht noch ein regelmässiger Botenverkehr zwischen Basel und einer grossen Zahl von Ortschaften der Bezirke Liestal und namentlich Sissach und Waldenburg. Die Boten (d. h. Wagen mit Pferden) nehmen drei Mal in der Woche Güter in Basel entgegen u. fahren die Nacht hindurch nach ihren Bestimmungsorten. Die transportierten Güter betreffen hauptsächlich Koffer und Lebensmittel, Kleider und Seidenwaren für die Hausindustriellen der genannten Bezirke. Hier ist noch zu erwähnen der Betrieb einer Rheinfähre zwischen Schweizerhalle und der badischen Ortschaft Wyhlen, durch die Besitzer der Salzwerke Wyhlen und Schweizerhalle, sowie eine Rheinfähre zwischen der Hard und dem bad. Dorfe Grenzach.
Baselland besitzt ein ziemlich ausgedehntes Strassennetz, auf dem überall, wo noch keine Eisenbahn fährt, die eidgenössischen Postwagen ihre Routen machen. Im untern Kantonsteile sind die Strassen natürlich wie das Land eben; im obern ziehen sie sich in Windungen über die Hügel und Höhen des Plateaujura dahin. Sie werden von ca. 90 Wegmachern unterhalten. Die Gesamtlänge der Kantonsstrassen betrug Ende 1899 368000 m; der Unterhalt kostete den Staat im Jahre 1899 188759 Fr. (per km 513 Fr.). An die Kosten des Baues neuer oder an die Korrektion bestehender Strassen haben die beteiligten Gemeinden Beiträge von 1/3-½ zu leisten. Die Strassen, die nicht durchgehendem, gewissermassen kantonalem Verkehre dienen, werden von den Gemeinden unterhalten.
Oeffentliche Telegraphenbureaus bestanden 1899 20; öffentliche Telephonstationen ebenfalls 20.
Politik, Verwaltung etc.
Der Kanton Baselland bildet den 26. Nationalratswahlkreis, und zwar kommen ihm gegenwärtig 3 Mandate zu. Er gehört zum 1. eidgenössischen Assisenbezirk, zum ersten schweizerischen Zollgebiet, zum fünften eidgen. Postkreis und zur fünften Division. Der katholische Teil gehört zum Bistum Basel-Lugano.
In vier Verwaltungsbezirken zählt der Kanton 74 Gemeinden, nämlich:
Im Bezirk | Gemeinden |
---|---|
Arlesheim | 16 |
Liestal | 14 |
Sissach | 29 |
Waldenburg | 15 |
Seit seinem Bestande hat sich der Kanton fünf Verfassungen gegeben. Die erste am die zweite am dann am am und am
Nach den ersten drei Verfassungen waren dem Volke folgende Rechte gegeben:
Abstimmung über die Verfassung und über ihre Abänderungen;
Wahl der Mitglieder des Landrats;
Das Veto. Darnach erlangten die vom Landrate erlassenen Gesetze erst Gültigkeit, wenn nicht innerhalb 14 Tagen (Verfassung von 1850 nach 30 Tagen) nach deren Publikation wenigstens ⅔ der Stimmberechtigten (Verfassung von 1838: die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten) durch an offener Gemeinde abgegebene Unterschriften und unter Angabe der Gründe in Zuschriften an den Landrat die Verwerfung, das Veto, aussprachen.
Die Verfassung von 1863 (gegeben nach der Revisionsbewegung des Demokraten Rolle von Lausen) brachte eine bedeutende Ausdehnung der Volksrechte. Sie führte das obligatorische Referendum, die Volkswahl der Bezirksbehörden (Statthalter) und Bezirksbeamten, sowie die Initiative für Abänderung von Gesetzen ein. - Referendum und Volkswahlen waren durch das sog. Quorum eingeschränkt, d. h. Abstimmungen waren nur gültig, sofern die absolute Mehrheit, und Wahlen nur, sofern wenigstens ¶
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ein Drittel der stimmberechtigten Bürger daran teilgenommen hatten.
Diese Verfassung von 1863 war s. Z. die erste in der Schweiz, die die Demokratie so weitgehend ausgebaut hat. Sie hat in verschiedenen Kantonen zu Revisionen den Anstoss gegeben. - Die Zeit lehrte aber, dass ein gedeihlicher Gang der Staatsverwaltung durch einzelne Bestimmungen der Verfassung gehemmt wurde. Diese Uebertreibungen «des demokratischen Zuges» der 60er Jahre hat schliesslich die letzte, heute noch zu Recht bestehende Verfassung vom wieder beseitigt, oder z. T. wenigstens gemildert. Das Quorum wurde aufgehoben und eine Anzahl Wahlen, die 1863 dem Volke übertragen worden waren, fielen an die Regierung zurück. Neu eingeführt wurde 1892 die Volkswahl des Ständeratmitgliedes und die Gesetzesinitiative (1500 Stimmen erforderlich).
Die obersten Behörden des Kantons sind folgende:
a) Der Landrat, die gesetzgebende und aufsehende Gewalt. Er besteht gegenwärtig aus 79 Mitgliedern, die alle drei Jahre in 40 Wahlkreisen (den Kirchsprengeln) gewählt werden. (Je ein Mitglied auf 800 Einwohner und auf Bruchzahlen von über 400 Einwohner. Verfassung von 1832 auf 500 Ew., 1838 auf 600 und 1850 auf 800 Ew.). Amtsperiode Juni 1899 bis Juni 1902. Seine wichtigsten Geschäfte sind folgende: Beratung der Gesetze, Genehmigung von Verträgen mit andern Kantonen etc., Erlass von Verordnungen zu eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, Prüfung der verschiedenen Staatsverwaltungsrechnungen, Budgetsberatung, Beschlüsse über Staatsanleihen, Entscheid über einmalige jährliche Ausgaben für denselben Gegenstand bis zu 100000 Fr., von alljährlich wiederkehrenden einzelnen Ausgabeposten bis 10000 Fr., Steuerbeschlüsse, Amnestie und Begnadigungsrecht, Erteilung des Kantonsbürgerrechts, verschiedene Wahlen. Der Landrat kann vom Volke abgerufen werden; dazu ist ein Initiativbegehren von 1500 Stimmberechtigten zu stellen.
b) Der Regierungsrat, die vollziehende und Verwaltungsbehörde; fünf Mitglieder, die von der Gesamtheit der Stimmberechtigten alle drei Jahre in einem Wahlkreis gewählt werden. Amtsperiode bis 31. ^[richtig: 30.] Juni 1902. Die Regierung und Verwaltung ist seit der Verfassung von 1850 nach dem sogenannten Direktorialsystem organisiert. (Finanz-, Erziehungs-, Bau-, Justizdirektion, Direktion des Innern, Polizei- und Kirchendirektion.) Vorher hatte für einzelne Verwaltungsabteilungen das Kollegialsystem bestanden.
Wichtigste Geschäfte des Regierungsrates: Entwurf der Gesetze und Beschlüsse, Verhandlungen mit andern Kantonen, dem Bund und mit auswärtigen Staaten, Handhabung der öffentlichen Sicherheit, Verwaltung des Staatsvermögens, Rechnungsablage, Ausgabekompetenz bis 1000 Fr., Beaufsichtigung der Unterbehörden, des Armenwesens, der Gemeindeverwaltung, Wahlen.
c) Das Obergericht, 7 Mitglieder, die durch den Landrat jeweilen auf 3 Jahre gewählt werden. Es ist die oberste Instanz für Civil- und Strafsachen und führt die Aufsicht über die untern Gerichte (Kriminalgericht u. Bezirksgerichte), über patentierte Geschäftsmänner und Advokaten, über Schuldbetreibung und Konkurs.
Für die untere Verwaltung bestehen die 4 obengenannten Bezirke mit je einem vom Volke gewählten Bezirksstatthalter an der Spitze. Dieser ist zugleich der Untersuchungsbeamte für Strafsachen. Das Hypothekarwesen, Erbschaftswesen, sowie andere Notariatsgeschäfte, auch Betreibung und Konkurs, werden durch 5 Bezirksschreibereien besorgt. Bezirk Arlesheim 2 (Arlesheim für das Birsthal, Binningen für das Birsigthal); Liestal, Sissach, Waldenburg. Bezirksgerichte für Civilstreitigkeiten bestehen 5: in Arlesheim, Liestal, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg.
Das Kriminalgericht für Strafsachen hat seinen Sitz in Liestal, 7 Mitglieder und 2 Suppleanten. (Behandlung von Hochverrat, Aufruhr, Falschmünzerei, Meineid, Körperverletzung, schwerem Diebstahl, Betrug, Bankerott, Brandstiftung etc.). Das korrektionelle Gericht ist eine Abteilung des Kriminalgerichts, bestehend aus 5 Mitgliedern, die halbjährlich wechseln. (Behandlung von einfachem Diebstahl, Betrug, Fundunterschlagung, Ruhestörung, Tierquälerei, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit etc.).
Im ganzen Kanton bestehen 17 Friedensrichtersprengel. Die friedensrichterliche Instanz soll bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, sowie Ehrbeleidigungsfälle zu schlichten versuchen. Kann sie es nicht, so gelangen die Streitenden vor den Bezirksgerichtspräsidenten und schliesslich vor das Bezirksgericht. Friedensrichter, Bezirksrichter und Bezirksgerichtspräsident werden vom Volk gewählt. Der Staatsanwalt hat seinen Sitz in Liestal. Endlich ist auch noch zu erwähnen die kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung u. Konkurs.
Ausser der genannten Verwaltungs- und Gerichtsbehörde bestehen noch eine Reihe von Unterbehörden verschiedener Art und von Kommissionen.
Die ständigen Kommissionen des Landrates sind: 1. das Bureau. Es besteht aus dem Präsidenten und Vicepräsidenten und 5 weiteren jährlich aus der Mitte des Landrates zu wählenden Mitgliedern. Das Landrats-Bureau bestellt die Kommissionen, deren Wahl die Versammlung des Landrates ihm überträgt. 2. die Petitionskommission, 7 Mitglieder, wobei jeder Bezirk mit wenigstens einem Mitglied vertreten sein muss. Sie hat alle an den Landrat gelangenden Petitionen und Anzüge zu prüfen und zu begutachten. 3. Die Staatsrechnungsprüfungskommission, Bestand wie bei der Petitkommission. Sie prüft sämtliche Staatsrechnungen, das Jahresbudget und den Amtsbericht des Regierungsrates und des Obergerichts.
Regierungsrat.
Beamte der einzelnen Direktionen.
Finanzdirektion: Staatskassaverwaltung, Brandkassaverwaltung, 1 Salzfaktor in Schweizerhalle und 78 Salzauswäger der Gemeinden unter Aufsicht der Finanzdirektion;
die Schatzungsbaumeister (je 2 für jeden Bezirk) stehen, wie die Kaminfeger, unter der Brandkassaverwaltung;
Steuertaxationskommission, Rekurskommission.
Direktion des Innern: Kantonsgeometer, Kantonsförster, Viehschaukommission, Eichmeister, Fischereiaufseher.
Baudirektion: Hochbauinspektor, Strassen- und Wasserbauinspektor, Strassenaufseher und 90 Wegmacher, Wuhrmeister.
Justizdirektion, Kirchendirektion: Nur die gewöhnlichen Sekretäre und Gehilfen, wie alle Direktionen. Katholische Geistliche 9, altkatholische Geistliche 2, reform. Geistliche 33, total 44.
Erziehungsdirektion: Schulinspektor, ¶
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Bibliothekkommission, Kantonsbibliothekar, Konservator des Museums, Bezirksschulpfleger, Prüfungskommission für Prüfungen der Bezirksschulen, der gemischten Sekundarschulen, von Bezirks- und Sekundarlehrern und -lehrerinnen, von Primarlehrern und -lehrerinnen, von Arbeitslehrerinnen, von Stipendiaten.
Polizeidirektion: Polizeilieutenant, Strafanstaltsverwaltung (Direktor, Aufseher, Lehrer), Sanitätsrat.
Militärdirektion: Kreiskommandant, Zeughausverwalter und Kriegskommissär, Kasernier.
Endlich Landeskanzlei und Staatsweibel.
Der Regierungsrat ist ferner vertreten durch ein Mitglied im Verwaltungsrat der Kantonalbank, der S. C. B., J. S. B., N. O. B., Waldenburg-Bahn, Birsigthal-Bahn, Eisenbahn Sissach-Gelterkinden und der Lehrer-, Witwen- und Waisenstiftung.
Bezirksverwaltungsbeamte: 4 Statthalter, 5 Bezirksschreiber, 4 Bezirksräte (je einer für die 4 Bezirke). Der Bezirksrat ist zugleich die Vormundschaftsbehörde des Bezirks.
Besondere Verwaltungen:
a) Kirchen-, Schul- und Landarmengut;
Verwaltungskommission;
Verwalter, Buchhalter;
Spitalkommission, -pfleger, -arzt.
b) Kommission für die Handschinstiftung.
c) Kantonalbank (Verwaltungsrat, Direktion und Angestellte).
Militärwesen.
Der Kanton stellte auf zur schweizerischen Armee:
Auszug | Landwehr I. Aufgeb. | II. Aufgeb. | Landsturm | |
---|---|---|---|---|
Infanterie | 2900 | 1070 | 628 | 874 bewaffn. |
Kavallerie | 127 | 25 | 4790 unbew. | |
Artillerie | 346 | 298 | ||
Genie | 109 | 79 | ||
Sanität | 37 | 38 | ||
Verwaltung | 26 | 12 | ||
Festungstruppen | 33 | - | ||
Radfahrer | 10 | 2 | ||
: | 3588 | 2152 | 5664 |
Total 11404 Mann.
Staatshaushalt, Finanzen.
Die Staatseinnahmen des Kantons waren im Jahre 1899 folgende:
Fr. | |
---|---|
. | 1375950.- |
Die Ausgaben | 1353631.- |
Aktivsaldo: | 22319.- |
Gemeindeverwaltungen. Die 74 Gemeinden des Kantons sind innerhalb der Schranken der Verfassung und der Gesetze in ihrer Verwaltung autonom; doch unterliegt die Verwaltung durch das ganze Rechnungswesen (auch die Spezialkassen) der Staatsaufsicht.
Die Gemeinden sind rechtlich politische Gemeinden (Einwohnergemeinden) oder Bürgergemeinden. Jene bestehen aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Bewohner des Gemeindebannes, diese aus denjenigen stimmberechtigten Angehörigen einer politischen Gemeinde, die in derselben verbürgert sind. Die politische Gemeinde ist meist zugleich auch Schulgemeinde. Die Gemeindebehörden der politischen Gemeinden, von der Gemeindeversammlung gewählt, sind ein Gemeindepräsident, ein Gemeinderat (3-7 Mitglieder; unter 500 Einwohner 3, 500-1200 5 und über 1200 7), ein Gemeindeschreiber, ein Gemeindekassier, eine Würdigungs- (Schatzungs-)kommission, eine Rechnungsprüfungskommission, eine Steuerkommission, sowie die Schulpflege. Die Gemeinden sind befugt, den Amtszwang einzuführen. Der Gemeinderat der politischen Gemeinde ist in der Regel zugleich Verwaltungsbehörde für die Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde hat als besondere Behörde eine Armenpflege, eine Rechnungsprüfungskommission, einen Armenkassier, Waldbannwarte oder Gemeindeförster.
Die Vermögen der Bürger- und politischen Gemeinden werden natürlich getrennt verwaltet. Die Haupteinnahmen der Einwohner- oder politischen Gemeinden bildet die Gemeindesteuer, deren Höhe von den Einwohnergemeinden selbst bestimmt wird (Ertrag pro 1899 674860 Fr.). Die Haupteinnahme der Bürgergemeinden ist der Erlös aus den Gemeindewaldungen, die für viele Gemeinden ein beträchtliches Vermögen repräsentieren (Ertrag pro 1899 255529 Fr.).
Der Stand der Gemeinde-Vermögen war Ende 1899 folgender:
Fr. | |
---|---|
Aktiven | 22396851.- |
Passiven | 3363507.- |
Rein-Vermögen: | 19033344.- |
Das Staatsvermögen betrug am | |
31. Dezember 1899 | 2379489.- |
31. Dezember 1898 | 2362736.- |
1899 Zunahme: | 16753.- |
Staatsschulden besitzt der Kanton keine. Ausser dem eigentlichen Staatsvermögen bestehen noch eine Anzahl staatlicher Spezialfonds für bestimmte Zwecke; ihr Vermögensbestand war am 7035070 Fr.
Ferner stehen noch unter öffentlicher Verwaltung einige Kassen und Stiftungen mehr privater Natur, welche per ein Gesamtvermögen von 438823 Fr. aufwiesen.
Steuerwesen. Die Haupteinnahmequelle für den Kanton, d. h. Staat, bildet die mit der Verfassung von 1892 eingeführte Staatssteuer (Vermögenssteuer und Einkommens- und Erwerbssteuer).
Das Verhältnis der Belastung von Vermögen und Einkommen ist 1:5, d. h. die einfache Steuer vom Einkommen und Erwerb beträgt 50 Cts. von 100 Fr., wenn die einfache Steuer vom Vermögen 1 Fr. von 1000 Fr. ausmacht.
Die Vermögenssteuer wird folgendermassen erhoben:
Vermögen bis und mit Fr. | 1000 | bezahlen keine Steuer |
Vermögen bis und mit Fr. | 30000 | des einfachen Ansatzes |
Vermögen bis und mit Fr. | 45000 | 10% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 60000 | 20% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 80000 | 30% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 100000 | 40% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 125000 | 50% Zuschlag |
etc.
Die Einkommens- und Erwerbssteuer wird folgendermassen erhoben:
Einkommen bis und mit Fr. | 500 | bezahlen keine Steuer |
Einkommen bis und mit Fr. | 700 | die Hälfte des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 900 | 3 Viertel des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 3000 | den einfachen Ansatz |
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Einkommen bis und mit Fr. | Zuschlag |
---|---|
3500 | 20% |
4000 | 40% |
4500 | 60% |
5000 | 80% |
6000 | 100% |
etc. |
Die Ausmittelung des Vermögens, Einkommens und Erwerbs geschieht in erster Linie durch Selbsttaxation auf 3 Jahre. Gebäude und Grundstücke, sowie die Fahrhabe sind unter Abzug der darauf haftenden Schulden nach ihrem wirklichen Verkaufswerte zu versteuern. Gewöhnlicher Hausrat ist steuerfrei. Kapitalzinse und Dividenden sind als Einkommen zu versteuern. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, welche im Kanton ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe betreiben, haben ihre Liegenschaften und Fahrhabe, sowie einen allfälligen Reservefond als Vermögen und den gesamten Reingewinn, abzüglich 4% Zins des einbezahlten Aktienkapitals, als Einkommen zu versteuern.
Das steuerpflichtige Bruttovermögen betrug 1899 (ohne Staatsvermögen, Vermögen staatlicher Verwaltungen, Einwohnergemeindevermögen und ohne hausrätliche Gegenstände) 242367472 Fr., im Jahre 1893 204405684 Fr.
Zunahme des Nettovermögens seit 1896 16600667 = 10,71% im ganzen Kanton.
Die Grund- und Bodenverschuldung ist ungefähr stationär geblieben.
Die Brandlagerschatzung aller Gebäude betrug 1899 Fr. 99528500. Die Brandlagerschatzung der steuerpflichtigen Gebäude allein Fr. 92134400.
Schulwesen.
Die Basis aller Schulinstitutionen bildet die Primarschule, in die die Kinder in der Regel nach dem zurückgelegten 6. Altersjahr eintreten.
Sie umfasst sechs ganze Schuljahre. An sie schliesst an:
a) Die Sekundarschule, für Knaben und Mädchen, getrennt oder gemischt, mit 2-3-jährigem Kurse.
b) Die Bezirksschule mit 3-jährigem Kurse.
Wer keine der beiden Mittelschulen besucht, hat nach dem zurückgelegten sechsten Primarschuljahr noch eine zwei Jahre umfassende Halbtagsschule (Vormittags) oder die sog. Repetierschule zu absolvieren. Schulgelder werden an keiner Schule erhoben. Eine Kantonsschule oder ein Gymnasium zur Vorbereitung auf das akademische Studium besitzt der Kanton nicht; wer studieren will, besucht gewöhnlich die höhern Lehranstalten der Stadt Basel. Die Oberaufsicht über das gesamte Primar-, u. Mittelschulwesen führt ausser der Erziehungsdirektion ein Berufs-Schulinspektor.
Ihn unterstützen in den Primar- und Sekundarschulen die Gemeindeschulpflegen. Für die Bezirksschulen sind besondere vom Regierungsrat aus den betr. Bezirken gewählte Bezirksschulpflegen eingesetzt. Die Jahresprüfungen finden im Frühling statt. Sie werden abgenommen: in den Primarschulen vom Schulinspektor und besondern vom Regierungsrat gewählten Experten;
in der Sekundarschule vom Inspektor und einer vom Regierungsrat ernannten Sekundarschulprüfungskommission, in der Bezirksschule vom Inspektor und der vom Regierungsrat gewählten Bezirksschulprüfungskommission.
Sekundarschulen bestanden 1898 9 mit 382 Schülern und 13 Lehrern, Bezirksschulen 4 mit 483 Schülern und 15 Lehrern, Primarschulen 71 mit 11017 Schülern und 175 Lehrern, Klein-Kinderschulen 18 mit 983 Schülern und 24 Lehrerinnen. Ihre Zahl hat bis 1900 zugenommen.
Arbeitsschulen für die Schülerinnen bestanden im Jahre 1899 im ganzen Kanton 139 mit 136 Lehrerinnen.
Die Ausgaben des Kantons für das Primarschulwesen betrugen im Jahre 1898 169282 Fr., für die Sekundar- und Bezirksschulen 53459 Fr., für die Fortbildungsschulen 10262 Fr., für die Berufsschulen 7578 Fr., für Stipendien an Gymnasiasten etc. 8458 Fr., total 249039 Fr.
Die Ausgaben der Gemeinden betrugen für das Jahr 1898 für Primarschulen 300000, Sekundarschulen 4600, Fortbildungs- und Berufsschulen 2300, total 306900 Fr.
Es wurden also insgesamt ausgegeben: 555939 Fr. oder per Einwohner 8,9 Fr.
Dazu sind noch zu rechnen bei den Berufsschulen die Ausgaben von Gewerbevereinen, von Gemeinden, der Handschinstiftung u. s. f. im Betrage von ca. 7000 Fr.
Die Beiträge des Bundes an die Berufsschulen belief sich im Jahre 1898 auf 5045 Fr.
Die Gesamteinnahmen der Berufsschulen waren im Jahre 1898 15622 Fr.
Für die weibliche Berufsbildung bestehen einige Koch- und Haushaltungsschulen; so in Liestal, Sissach, Gelterkinden. Einzelne zeitlich beschränkte Kurse werden da und dort in verschiedenen Gemeinden durch die gemeinnützige Gesellschaft veranstaltet, doch verwandeln sie sich allmählich zu kontinuirlichen Koch- und Haushaltungsschulen.
Daneben werden auch sogenannte Schulküchen errichtet, d. h. freiwillige Kurse für die Schülerinnen der Halbtag- oder Repetierschule (1896 Sissach, 1898 Binningen). Die Gesamtausgaben hiefür beliefen sich im Jahre 1898 auf 14235 Fr.
Für kommerzielles Bildungswesen wurde im gleichen Jahre 1305 Fr. verausgabt.
Handarbeits (fertigkeits) unterricht wurde 1898 in 6 verschiedenen Ortschaften erteilt.
Für schwachsinnige Kinder und ihre Ausbildung sorgt die gemeinnützige Gesellschaft. Im Jahre 1895 wurde die Gründung und Führung einer entsprechenden Anstalt beschlossen. Auf ist sie im schön gelegenen Bad Kienberg bei Gelterkinden, mit 10 Kindern und 2 Lehrern eröffnet worden. Der Regierungsrat bewilligte einen jährlichen Betriebszuschuss von 4000 Fr. aus der Handschinstiftung.
Die Lehrmittel sind für die Primarschule unentgeltlich. Unbemittelte Schüler von Sekundar- und Bezirkschulen erhalten Unterstützung vom Staat oder auch durch Vereine von ehemaligen Schülern dieser Anstalten, die jährlich einen bestimmten Beitrag in eine Unterstützungskasse bezahlen.
Sodann werden an arme Bezirks- und auch Sekundarschüler Kleider, Schuhe abgegeben; ausserdem erhalten sie im Winter ein Mittagsmahl. Aus der Handschinstiftung ¶
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werden für diesen Zweck jährlich ca. 22000 Fr. bewilligt.
Sociales.
An Gesetzen, die eine sociale oder wirtschaftliche Besserstellung der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewirken sollen, sind u. a. zu erwähnen: 1. Das Gesetz betreffend Förderung der Viehzucht vom Durch dieses wird die Viehzucht durch staatliche Massregeln gefördert und zwar durch Verabfolgung von Beiträgen an den Ankauf von Zuchthengsten, von Beiträgen an Viehzuchtgenossenschaften, durch Prämierung vorzüglicher Tiere etc. Für solche Zwecke werden jährlich mindestens 6000 Fr. in das Budget aufgenommen. 2. Gesetz betreffend Felderregulierung und Anlegung von Feldwegen (am in Kraft getreten).
Nachdem schon in verschiedenen Gemeinden des Kantons (Allschwil, Oberwil, Therwil etc.) Felderregulierungen im weitesten Umfange stattgefunden hatten, wurde am ein bezügliches Gesetz erlassen. Nach diesem kann die Neueinteilung von Feldern mit Erstellung eines zweckmässigen Wegnetzes und mit oder ohne Zusammenlegung von Parzellen (Felderregulierungen), ebenso Anlagen zur Entwässerung von Grundstücken, gegen den Willen einzelner Eigentümer herbeigeführt werden, sofern mehr als die Hälfte der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke sich für das Unternehmen erklärt und die Zustimmenden mehr als die Hälfte der Fläche des fraglichen Feldes besitzen.
Nach der Neueinteilung dürfen aber die einzelnen Parzellen an Fläche nicht unter 20 a messen. An die Kosten leistet der Kanton bis 25% Unterstützung. 3. Für Unbemittelte gilt das Gesetz betreffend unentgeltliche Rechtshilfe, vom Parteien, die unbemittelt sind und die Rechtsansprüche auf dem Civilwege vor dem Richter geltend zu machen oder sich gegenüber solchen Ansprüchen zu verteidigen haben, geniessen unentgeltliche Rechtshilfe, sofern es sich nicht um mutwillig oder grundlos angehobene Prozesse handelt. In der Absicht, für Prozesse zwischen Arbeitern und ihren Dienstherren betreffend Lohnforderungen ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, ist ein besonderes Gesetz erlassen worden, das von der Gerichts- und Prozessordnung abweicht (vom
Die Fürsorge für Arme und Kranke wird zum Teile durch private Liebesthätigkeit geregelt; zum Teile bestehen hiefür besondere Fonds, Stiftungen unter staatlicher Aufsicht.
Das «Landarmengut» mit einem Vermögensbestande von rund 1100000 Fr. dient, wie sein Name sagt, den Armen des Kantons. Im Jahre 1899 betrug der Kassaverkehr an Einnahmen 367433 Fr., an Ausgaben 362651 Fr. Durch das Landarmengut werden unterhalten und betrieben das Pfrundhaus, (Ende 1899 incl. Dienstpersonal 431 Personen), das Krankenhaus mit Absonderungshaus und Irrenhaus (83 Personen), der Kantonsspital, der ca. 400 Personen aufnehmen kann. Der Pflege der Armen nimmt sich in weitgehendem Masse der basellandschaftliche Armenerziehungs-Verein an (gegr. 1848). Sein Zweck ist, auf dem Wege einer christlichen Erziehung der Verwahrlosung der Jugend und dem Fortschreiten der Armut in Baselland zu begegnen.
Die Familienunterstützung ist nicht Sache dieses Vereins; sie ist gesetzlich geregelt. Der Verein versorgt arme Kinder (Waisen) in rechtschaffenen Familien und unterhält, zum Teil mit Staatsunterstützung, eine Armenerziehungs- und Rettungsanstalt in Augst mit ca. 40 Knaben. (Einnahmen der Anstalt 1899 21596 Fr., Ausgaben 20413 Fr.). Die Zahl der in Familien versorgten Kinder betrug im Jahre 1899 258. (Einnahmen des Vereins 1899 48647 Fr., Ausgaben 42298 Fr., Vermögen 136285 Fr.) Ueber dem Vereinsvorstand amtet ein besonderer Armeninspektor.
Eine zweite Armenerziehungsanstalt besteht in Sommerau bei Sissach (gegr. 1852, Ende 1899 21 Knaben, 17 Mädchen, Vermögen ca. 30000 Fr.). Sodann besitzt Frenkendorf eine «Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Mädchen.» (gegründet 1858), 22 Mädchen (Ende 1894). Endlich ist im Jahre 1899 im Bade Kienberg bei Gelterkinden von der gemeinnützigen Gesellschaft mit Staatshilfe eine Anstalt für schwachsinnige Kinder ins Leben gerufen worden, die 6 Knaben und 6 Mädchen beherbergt.
Dem Armenerziehungsverein und seinen Zwecken dient auch der katholische Wehrli'sche Waisenfond für das Birseck mit rund 150000 Fr. Vermögen. An weitern Anstalten sind etwa noch zu erwähnen: Die Kinderheilanstalt Erzenberg in Langenbruck *, das Sanatorium in Langenbruck * [* = Nur für baselstädtische Patienten.], das Basler Sanatorium in Davos, eröffnet am in dem gegen 20 Basellandschäftler Aufnahme finden können. Das Sanatorium ist von der Gesellschaft des Guten und Gemeinnützigen in Basel mit einem Kostenaufwand von ca. 300000 Fr. erbaut worden.
Der Kanton Baselland leistete hieran 60000 Fr. und erhielt dafür das Recht, mindestens 10 Betten zu seiner Verfügung zu haben. Für die Betriebskosten kommt die basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft auf. Sie bezahlt pro Patient und Krankentag Fr. 3,50. Die Betriebskosten werden unter beiden Kantonen im Verhältnis der Bettenzahl geteilt. (Vertrag vom 4./6. Februar 1895.) Der Gemeinnützigen Gesellschaft lässt der Regierungsrat aus der Handschinstiftung jährlich für ihre Ausgaben an das Sanatorium 3-4000 Fr. zukommen; ausserdem gestattet er ihr jährlich auf Weihnachten eine Kirchenkollekte. - In Liestal ist 1894 ein Mädchenheim errichtet und 1895, in Oberwil 1899, eine Pestalozzigesellschaft gegründet worden.
Gesellschaften.
Eine segensreiche Thätigkeit entfallet die eben erwähnte basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft, die Kommissionen für folgende Institute bestellt: Sanatorium Davos, Volksbibliotheken, Oeffentliche Vorträge, Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kienberg, Beaufsichtigung entlassener Sträflinge, Koch- und Haushaltungskurse und -schulen, Gründung einer Trinkerheilstätte. Endlich sind im Jahre 1900 durch die Gesellschaft Schulsparkassen ins Leben gerufen worden.
An Kursen werden abgehalten: Koch-, Weissnäh-, Flick-, Glätte- und Kleidermachkurse (1899 122 Kurse mit 936 Schülerinnen) mit Unterstützung der Erziehungsdirektion und der später zu erwähnenden Handschinstiftung. Die Mitgliederzahl der Gesellschaft beträgt ca. 550.
An einigen Bezirksschulen bestehen sog. Vereine ehemaliger Bezirksschüler. Ihre Mitglieder zahlen jährlich Beiträge, die zwischen 50 Cts. bis 10 Fr. schwanken; aus diesen werden an arme Bezirksschüler Lehrmittel, Kleider und Nahrungsmittel verabfolgt. ¶