«Lange Sichtwechsel», die noch 4 Wochen und länger zu laufen haben.
Der Solawechsel ist ein eigener (trockener) Wechsel, ein schriftliches, wechselmäßiges Versprechen zur Zahlung einer Summe, welches der Aussteller dem Nehmer des Wechsels giebt. Der eigene Wechsel enthält also keinen Zahlungsauftrag und ermangelt eines eigentlichen Bezogenen, dessen Stelle der Aussteller als Selbstschuldner übernimmt.
Wechselduplikate sind Vervielfältigungen der Originale des Wechsels. Dieselben heissen Prima-, Sekunda-, Tertiawechsel (die Prima z. B. kann im Giroverkehr verwendet, die Sekunda zur Präsentation und Acceptation versendet und die Tertia zur Sicherheit zurückbehalten werden). Selbstverständlich ist nur ein Exemplar zu acceptiren und einzulösen.
Nach Empfang eines Wechsels hat man unter anderm zu prüfen, ob derselbe dem Gesetz entsprechend gestempelt ist. (Eine Abschrift des Wechsels im Wechselkopirbuch ist zu empfehlen.)
Wechsel im Beträge von 100 M. und weniger müssen mit einer Wechselstempelmarke von 10 Pf. versehen werden (über 200-400 M. = 20 Pf., über 400-600 M. = 30 Pf., über 800-1000 M. = 50 Pf., über 1000-2000 M. = 1 M., über 2000-3000 M. = 1 ½ M., für jede ferneren 1000 M. 50 Pf. mehr, dergestalt, dass jedes angefangene Tausend für voll gerechnet wird). Die Marken sind auf die Rückseite des Wechsels, und zwar, wenn dieselbe noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande desselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossament) auf eine Stelle aufzukleben, die weder beschrieben, noch bedruckt ist.
In jeder einzelnen der auf den Wechsel geklebten Marken muss das Datum der Verwendung der Marke, und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben, wenn auch abgekürzt, niedergeschrieben werden. Korrekturen sind unzulässig.
Wird ein acceptirter oder in anderen Besitz übergegangener Wechsel am Verfalltage nicht eingelöst, so muss man, um sich und seinen Vormännern die Vergünstigung des Wechselrechtes zu wahren, rechtzeitig protestiren lassen. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Acceptanten verjährt indess in 3 Jahren, vom Verfalltage des Wechsels ab, bei Sichtwechseln schon nach 2 Jahren vom Tage der Ausstellung ab.
Protest ist eine Beglaubigung, dass der Wechselinhaber rechtzeitig alles gethan hat, um Bezahlung zu erhalten. Protest zu erheben berechtigt ist nur ein Notar oder ein Gerichtsbeamter.
Protest kann erhoben werden schon am Verfalltage des Wechsels; er muss erhoben werden spätestens am Nachmittag (vor Ablauf der 6. Stunde) des 2. Tages nach dem Verfalltage (Sonn- und Feiertage werden hierbei nicht gerechnet), also ein am 4. März fälliger Wechsel spätestens am 6. März Nachmittags. ¶
Hat der Wechselinhaber Protestaufnahme versäumt, so kann er für die dadurch seinen Vormännern resp. dem Aussteller erwachsenden Nachtheile verantwortlich gemacht werden.
Abschlagszahlungen auf einen fälligen Wechsel sind anzunehmen, dies ändert jedoch nichts an der Berechtigung und Verpflichtung zur Protestaufnahme.
Nothadresse ist die vom Aussteller oder von einem Indossaten ausgehende, auf der Vorderseite des Wechsels angebrachte Notiz, wodurch der Wechselinhaber angewiesen wird, den Betrag von der benannten Adresse zu erheben, für den Fall der Bezogene den Wechsel nicht bezahlt.
Die Worte «O. K.» (ohne Kosten) auf einem Wechsel bedeuten, dass der Aussteller oder einer der Giranten wünscht, dass bei Nichtzahlung Protest nicht erhoben werde. Der Wechselinhaber kann trotzdem protestiren lassen, wenn er glaubt, sein oder seiner Vormänner Recht wahren zu müssen.
Regressnahme heisst Rückanspruch, Ersatzanspruch an den Vormann.
Rembours = Deckung, Gegenwerth, Wiedererstattung.
Wechsel und Protest braucht man an den Vormann vor Eingang der Wechselsumme nebst Kosten nicht zurückzuschicken; es geschieht dies indess meist (durch eingeschriebenen Brief), sobald man den Vormann für zahlungsfähig hält. Man kann auch der Ersparniss der Kosten wegen oder weil ein früherer Girant am gleichen Ort sich befindet, einen oder mehrere Vormänner überspringen resp. den Betrag von einem früheren Vormann sich erstatten lassen.
Die Benachrichtigung, dass ein Wechsel protestirt worden ist, an den Vormann hat sofort, spätestens innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protesterhebung bezw. Empfang der Anzeige davon, zu erfolgen. Die Ansprüche des Inhabers an den Vormann verjähren in 3 Monaten vom Tage des erhobenen Protestes.
Auf einem Wechsel, der zurückgeht, kann jeder Indossant, der einen seiner Nachmänner befriedigt hat, sein eigenes und seiner Nachmänner Indossement ausstreichen, weil sie durch Einlösung des Wechsels von aller Wechselpflicht sich befreit haben.
Ausser der Wechselsumme und den durch den Protest entstandenen Kosten können dem Vormann berechnet werden 6 % Zinsen vom Zahlungstag an, sowie ½ % Provision.
Wechsel versendet man in der Regel durch Einschreibebrief; die Einschreibegebühr beträgt 20 Pf. Geld und Werthsachen werden auch in versiegelten Packeten und Briefen mit Werthangabe (5 Pf. für je 300 M. ) versandt. Wechsel und Geldbeträge können auch durch Postauftrag erhoben werden. Diese dienen zum Einziehen von Geldbeträgen gegen quittirte Rechnungen, Wechsel, Zinsscheine etc. in einem Stück oder mehreren Stücken bis zum Gesammtwerth von 800 M. bei dem Adressaten durch die Postanstalt des letzteren; innerhalb Deutschlands auch zur ¶
Einholung von Accepten. Postaufträge müssen frankirt werden und kosten 30 Pf. (sowie das Postanweisungsporto für den eingezogenen Betrag). Offene Anlagen mit brieflichen Mittheilungen sind zulässig. Bis zu 7 Tagen vor dem Verfalltag können Postaufträge eingeliefert werden; der Adressat hat bei Vorzeigung oder binnen 7 Tagen bei seiner Postanstalt einzulösen. Erfolgt bei abermaliger Vorzeigung die Zahlung nicht, so geht die Sendung an den Absender zurück. Verlangt derselbe dagegen Rücksendung nach der ersten vergeblichen Aufforderung, so hat er auf der Rückseite des Auftragformulars den Vermerk anzubringen «Sofort zurück», oder «Sofort zum Protest», wenn die Postanstalt einen nicht bezahlten Wechsel einer zur Aufnahme von Protesten befugten Person überweisen soll.
Nachnahmen sind bis 400 M. bei Briefen und Packeten zulässig. (Der Nachnahmebetrag ist in Buchstaben zu schreiben. ) Ausser dem tarifmäßigen Porto ist 10 Pf. Vorzeigegebühr zu entrichten; beide sind im voraus zu bezahlen. Bei Uebermittelung des eingezogenen Betrags an den Absender werden ferner gekürzt bis 5 M. 10 Pf., bis 100 M. 20 Pf. u. s. w.
In allen Fällen ist die genaue Adresse des Absenders anzugeben.
Alphabetische Aufzählung kaufmännischer Ausdrücke.
A.
a. c., anni currentis = des laufenden Jahres.
Accepisse, Recepisse, Acquit = Quittung, Empfangsschein.
Acceptabel = annehmbar.
Accise, Octroi = Stadtzoll, Verbrauchssteuerabgabe.
à condition = bedingungsweise; Waarenübernahme mit der Berechtigung, dieselben zurückgeben zu können.
Accord = gerichtlicher oder aussergerichtlicher Zwangsvergleich (s. Buchführung).
Accreditiv = Kreditbrief, Beglaubigungsschein.
Accutaresse = Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnungsliebe.
Adressat = Empfänger, Empfangsberechtigter.
Adresse = Aufschrift, Bezeichnung des Namens, der Wohnung,
Agent = Vermittler, Unterhändler, Vertreter.
Agio = Aufgeld, der Preis, den man über den eigentlichen Werth einer Sache bezahlt oder erhält.
Allonge = Verlängerung, Anhang an einen Wechsel.
Amortisiren = tilgen, abschreiben vom Inventar oder von zweifelhaften Forderungen.
Annulliren = zurücknehmen, widerrufen, ungültig erklären.
Anweisung (Assignation) = eine Vollmacht, wodurch ein Zweiter beauftragt wird, für Rechnung eines Dritten eine Zahlung zu leisten.
Assortiren = Vorrath vervollständigen.
Attest = Zeugniss, Beglaubigung.
Automat = mechanischer Selbstverkäufer.
Autorisiren = ermächtigen, anweisen.
Avance = Vortheil, Nutzen, Gewinn. ¶
Avertissement = Benachrichtigung; zur Beachtung.
Avis (Advis) = Anzeige, Nachricht;
avisiren = benachrichtigen.
B.
Baisse = Preisrückgang, Flauheit (der Kurse).
Ballon = Hohlkugel, grosse Korbflasche.
Ballot = Packen, Packet, Bällchen.
Bankerott = Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung.
Barras = grobe Packleinewand.
Barrel = Tonne (Holz-, Eisen-) für flüssige Waaren.
Bassinwagen = Kesselwagen für Flüssigkeiten.
Bilanz = Jahresabschluss (s. Buchführung).
Blankett = Vollmachtsblatt, unausgefüllte, nur unterzeichnete Vollmacht; blanco, in blanco = unausgefüllt, leer, ungedeckt.
bloc, en bloc = im Ganzen, im Bausch und Bogen.
Blockade = Hafensperre während eines Krieges.
bona fide = in gutem Glauben.
Bonifikation = Vergütung, Nachlass, Vortheil.
Bonität = Güte, Werth, Zahlungsfähigkeit.
Bouteille = Flasche.
B. G. = das Wort B (Brief) hinter den Preisen auf Kurszetteln bedeutet, dass die betreffenden Werthpapiere etc. zu dem angegebenen Preise angeboten; G. (Geld), dass sie gesucht sind.
Brevi manu (br. m. ) = kurzer Hand, ohne Weiteres.
C.
Carton = Pappkasten, Kartenpappe.
Cartonagen = Pappwaaren, Pappschachteln.
Cautel = Vorsichtsmaßregel, Vorbehalt.
Certificat = Bescheinigung, Beglaubigung.
Cession (cediren) = Abtretung, Uebertragung; überlassen.
Chance = wahrscheinlicher Erfolg.
Change = Tausch, Austausch, Wechsel.
Chartern = miethen, pachten, namentlich in Bezug auf Schiffe.
Check = Anweisung auf ein Bankgeschäft (s. Geldverkehr).
Chiffre = Ziffer, Namensziffer, Geheimzeichen.
Chikaniren = nörgeln, ärgern, Ausflüchte machen.
Cif (cost, insurance, freight) = Spesen, Versicherungsgebühr und Fracht betreffend. cif Düsseldorf bedeutet, dass Verkäufer die (Fracht-, Assekuranz-) Kosten bis Düsseldorf (nicht aber die Platz- resp. Umladespesen) trägt. Fob (free on bord) = frei an Bord.
Conform = gleichförmig, übereinstimmend.
Contremuster = Vergleichsmuster.
Consols = gesicherte, einer Auslosung nicht unterliegende Anleihepapiere.
Coupon = Zinsschein, Ertragsschein; Talon heisst die Zinsleiste, an welcher die Zinscoupons hängen, und die vorhanden sein muss, wenn neue Coupons von Werthpapieren eingeholt werden.
D.
Damno = Verlust, Schaden, Abzug.
Decharge = Entlastung.
Dekortiren = Abzug machen wegen mangelnder Beschaffenheit.
Defekt = mangelhaft, beschädigt; Verlust, Fehlbetrag.
Defekte = vergriffene Waare.
Defektbuch = Bedarfs-, Ergänzungs-, Bestellungsbuch.
Definitiv = endgültig, bindend, entscheidend.
Defraudation = Veruntreuung, Steuerhinterziehung.
Demijon = bauchige, mit Weiden- oder Rohrgeflecht überflochtene Flaschen. ¶
Deponiren = hinterlegen, in Verwahrung geben.
Deport = Stückzins, Leihgeld, Kursabschlag.
Depôt = Verwahrsam, Lager, Speicher.
Detailhandel = Kleinvertrieb, Einzelverkauf an das Publikum (im offenen Laden), Stückhandel.
Disagio = Abzug, Verlust, Unterpreis.
Diskont = Zinssatz, Wechselzins, Zinsabzug, Nachlass, Vergütung.
Diskontiren = unter Abzug der Zinsen verrechnen (Wechsel ankäufen und verkaufen).
Diskret = verschwiegen, geheim, vertraulich.
Disponibel = verfügbar, lieferbar.
Dispositionswaare = zur Verfügung gestellte Waare.
Dividende = Gewinnantheil, Jahresertrag.
Domicilwechsel = s. Wechselverkehr.
E.
Effekten = Werthpapiere, auf Gepäckstücke.
Effektuiren = ausführen, besorgen, erledigen.
Eingangszoll = die Abgabe auf vom Ausland eingehende Waaren. Ausgangszoll = die. Abgabe für nach dem Ausland gesandte Waaren.
Emballage = Verpackung, Umhüllung.
Engroshandel = Verkauf im Ganzen, in grösseren Mengen an Wiederverkäufer.
Enveloppe = Umschlag, Decke, Hülle.
Etikette = Schild, Marke, Aufschrift, Waarenzeichen.
Etuis = Kapsel, Hülse, Behälter, Dose.
Export = Ausfuhrhandel, Waarenversand ins Ausland.
F.
Facon = Form, Gestalt.
Faktura = spezifizirte Rechnung; Nota = vorläufige Angabe des Preises und Gewichtes von gelieferten Waaren.
Fastage = Fasswerk, Verpackung.
Fiasko = Misserfolg.
Fixiren = auf Zeiten verkaufen; fixen = auf den Preis drücken.
Flacon = Fläschchen, Gläschen.
Force majeure = höhere Gewalt.
Forciren = stark betreiben, erzwingen, durchsetzen, beschleunigen.
Formular = Schein, Vordruck, Vorlage.
Frankatur = Freimachung, freie Zusendung, Kostenrechnung, Frachtauslage.
Franko = kostenfrei, postfrei, zinsfrei.
Freihafen = nennt man einen See- resp. Handelsplatz, welcher den Schiffen aller Nationen freien Verkehr und den ein- und ausgeführten Waaren Zollfreiheit, wenigstens für ein bestimmtes Gebiet, gewährt und in allen Zollangelegenheiten als Ausland angesehen wird.
Fusti = Schaden, Gewichtsvergütung.
G.
Garantie = Sicherheit, Gewähr, Bürgschaft.
Giro, Indossament = Uebertragung, Ueberweisung (eines Wechsels resp. des Eigenthumsrechtes an diesen) an einen Anderen.
Gratifikation = Belohnung, Geschenk, Entschädigung.
Gratis = umsonst, unentgeltlich, kostenlos.
H.
Handels-Usanzen (Gebräuche) = sind kaufmännische Verkehrsregeln, welche sich im Laufe der Zeit aus den Handelsverhältnissen selbst herausgebildet haben. Sie bilden eine wesentliche Quelle des Handelsrechts und dienen auch zur Ergänzung, wo die bürgerlichen Gesetze des Landes nicht ausreichen.
Havarie = Seeschaden, Wasserschaden.
Hausse = Preissteigerung, Hochbewegung. ¶
Honoriren = bezahlen, (Wechsel) einlösen, entschädigen.
I.
Identität = Uebereinstimmung, Richtigkeit, Gleichheit.
Imaginär = eingebildet, muthmaßlich, trügerisch.
Immobilien = unbewegliches Vermögen, Liegenschaften, Grundstücke.
Import = Waareneinfuhr aus dem Auslande.
Informiren = Auskunft einholen (und geben).
Inhibiren = hemmen, zurückhalten, verbieten, Einhalt thun.
Inkasso = Einziehung, Erhebung (von Geld).
in natura = in natürlichem, bisherigem Zustande.
Inventar = Geschäftseinrichtung, Utensilien, Lagerbestand.
Inventur, Inventarium = Ausmittelung des Besitzstandes, die spezielle Aufzeichnung sämmtlicher Aktiven und Passiven.
K.
Kapital = Baar-, Grund-, Stammvermögen.
kapitalisiren = zum Vermögen schlagen, in Stammvermögen umwandeln, zu Gelde machen.
Kartell = Schutzvertrag, Ring eines Interessenkreises.
Kartiren = in die Frachtkarte eintragen.
Kassakauf = Einkauf gegen Baarzahlung.
Kassiren = entwerthen, vernichten, ungültig machen.
Kaution = Haft-, Bürgschafts-Pfand.
Kollo (Mehrzahl Kolli) = Stück, Frachtstück.
Kommandite = Filiale, Zweiggeschäft an anderem Orte.
Kommanditist = stiller Theilhaber.
Kommission = Auftrag, Bestellung, Vermittelung.
Kommissionär = Beauftragter, Bevollmächtigter, Zwischenhändler.
Kompensiren = ausgleichen, gegenrechnen.
Kompletiren = vervollständigen, ergänzen.
Kompromiss = Vergleich, Uebereinkommen.
Konfisziren = mit Beschlag belegen, wegnehmen.
Konjunktur = Preisbewegung, Werthverhältniss, Geschäftslage, Strömung.
Konossement = Lade-, Frachtschein, Seefrachtbrief.
Konsens = Erlaubniss, Einwilligung.
Konsequent = folgerichtig, gleichmäßig, beharrlich.
Konsigniren = zum Verkauf nach Abrede senden, zum freien Verkauf auf Lager geben.
Konsolidiren = befestigen, sichern.
Konsortium = Handelsgenossenschaft, Vereinigung.
Konsument = Verbraucher, Abnehmer.
Konsumverein = Waareneinkaufsverein von und für Konsumenten.
Konstatiren = feststellen, bestätigen.
Konstitution = begründen, zusammentreten.
Kontanten = Baargeld, Baarvorrath.
Konterbande = Schmuggelwaare.
Kontiren = buchen, in Rechnung stellen. à conto = auf Rechnung, à conto zahlen = eine Zahlung auf laufende Rechnung.
Kontokorrent = Rechnungsauszug, Buchauszug.
Kontrakt = Vertrag, Uebereinkommen.
Kontravention = Uebertretung.
Kontrolle = Aufsicht, Ueberwachung.
Konvention = Abkommen, Vertrag, Vereinigung, Uebereinkunft.
Konventionalstrafe = Strafe für Vertragsbruch.
Konzession = Zugeständniss, Genehmigung der Behörde.
Kredit = Vertrauen, Zahlungsfrist, Waaren auf Kredit geben, Waaren auf ¶