Mosso hat nachgewiesen, daß das Blutserum des Flußaals wie des Meeraals ein heftiges Gift enthält, welches, in
das Blut eines andern Tiers eingespritzt, schnell und sicher tötet und nicht nur in dem Grade seiner Wirksamkeit,
sondern auch in dem Symptombild der Vergiftung die größte Ähnlichkeit
[* 16] mit dem Schlangengift darbietet. Nach MossosVersuchen
führt 0,001 g Gift pro KilogrammTier den Tod durch Lähmung des Atmungszentrums herbei. Das Serum des Aalblutes beschreibt Mosso
als eine bläulich olivenfarbene, wie Chininlösung fluoreszierende Flüssigkeit, die stets alkalisch
reagiert u. in neutraler Lösung unwirksam ist.
Der Geschmack ist charakteristisch, ungewiß alkalinisch, mit dem des Phosphors vergleichbar; er kommt erst nach etwa 30 Sekunden
zum Bewußtsein und entsteht und vergeht mit der Giftigkeit. Bei einer Wiederholung der Mossoschen Versuche in Greifswald
[* 17] fand
Springfeld, daß gemäß der allgemeinen Erfahrung, nach welcher tierische Gifte in südlichen Klimaten
heftiger wirken als in den gemäßigten, auch das Blut der nordischen Aale bedeutend weniger wirksam ist als das der italienischen.
Das Blutserum der GreifswalderAale ist bei auffallendem Lichte smaragdgrün, bei durchfallendem hellgelb, hat keinen oder einen
vielleicht etwas brennenden Geschmack und reagiert nicht auf Lackmus. Die tödliche Dosis ergab sich zu
0,75-1 g pro KilogrammKaninchen.
[* 18] MossosBruder wies nach, daß das Ichthyotoxikum, der giftige Bestandteil des Aalblutes, verschieden
ist von dem Gifte der Schlangen;
[* 19] es ist an die Albuminate des Blutes gebunden und durch die gewöhnlichen Methoden der Eiweißfällung
isolierbar; es ist kein Ferment wie Pepsin, Ptyalin oder das Schmidtsche Blutferment. Als Eiweißkörper wird es durch natürliche
und künstliche Verdauung zerstört, durch Hitze, organische und Mineralsäuren verändert; Alkalien verwandeln es in ein Alkalialbuminat,
und durch Neutralisation des letztern wird die Giftigkeit nicht wiederhergestellt.
in Thrakien ist neuerdings von W. Regel in seinen Ruinen genau festgestellt worden. Dieselben liegen 3 Stunden
östlich von der Mündung
des Mesta (Nestos), auf einem Vorgebirge 1-1½ Stunde von dem großen Dorfe Bulustra,
auf welches der Name des Bischofsitzes Polystylon übergegangen ist, welcher im MittelalterAbderasStelle einnahm. Das nach S.
vorspringende Vorgebirge hatte im O. und W. je einen Hafen, die eine Mauer mit breitem Graben verband, so die Stadt gegen N.
schützend. Unter den Trümmern ist nichts Hervorragendes; der Boden wird bebaut und ist mit Steinsplittern,
Ziegelsteinen und Topfscherben bedeckt. Münzen
[* 21] von Abdera werden dort häufig gefunden.
1) Sir Frederic Augustus, Chemiker, geb. 1827 zu London,
[* 23] machte sich als Chemiker des englischen Kriegsdepartements
um die Fabrikation der Schießbaumwolle sehr verdient, indem er das von dem Österreicher v. Lenk angegebene Verfahren wesentlich
verbesserte. Auch lieferte er Studien über Wesen und Verlauf der Explosionen und brachte die Sprenggelatine
in eine handlichere Form. 1883 war er englischer Regierungskommissar bei der elektrischen Ausstellung in Wien,
[* 24] und bei seiner
Heimkehr wurde er in den Ritterstand erhoben.
Seit langen Jahren ist Abel allgemeiner chemischer Ratgeber der Regierung, Beisitzer der Artilleriekommission, Mitglied des Royal
Engineers Committee und seit 1889 Präsident des Committee on Explosives. Er schrieb: »Gun-cotton« (1866);
»On recent investigations and applications of explosive agents« (1871);
»Researches on explosives« (1875);
»The modern history of gunpowder« (1877);
»Electricity as applied to explosive purposes«
(1884).
außerdem einige völkerpsychologische und politische Schriften.
Auf AbelsTheorie von dem »Gegensinn
der Urworte« bezieht sich PottsSchrift »Allgemeine Sprachwissenschaft und KarlAbels ägyptische Sprachstudien« (Leipz. 1886).
Die Freundschaft zwischen dem »König der Könige« von Abessinien, Menelik, und Italien,
[* 34] scheint
sich bis in die jüngste Zeit bewährt zu haben. In dem vom Grafen Pietro Antonelli im Kriegslager von Udschali abgeschlossenen
Vertrag war bestimmt worden, daß eine von Arafali (an der Annesleybai) ausgehende Linie die Grenze zwischen
dem italienischen und abessinischen Gebiet bilden solle und zwar so, daß Halai, Saganeiti und Asmara bei Italien verblieben,
während vom DorfeJoannes aus die Grenze nach W. verlaufen solle.
Doch sollte das KlosterDebra Bizon im Besitz der abessinischen Regierung belassen werden. Ferner wurde bestimmt, daß beiderseits
ein Grenzzoll von nicht über 8 Proz. erhoben werden dürfe, daß der Sklavenhandel verboten und die Einfuhr
von Waffen
[* 35] und Munition nur auf Rechnung der abessinischen Regierung stattfinden könne. Endlich verpflichtet sich der König
der Könige, Verhandlungen mit andern Mächten nur durch die Vermittelung der italienischen Regierung zu führen und Bürgern
andrer Staaten keine Rechte zuzugestehen, die nicht gleichzeitig auch den Italienern zu gute kommen sollten.
Am wurden Gesandte Meneliks vom König von Italien mit großen Ehren empfangen und ein Zusatzvertrag 1. Okt. in Neapel
[* 36] unterzeichnet, welcher den frühern Vertrag bestätigt und erweitert.
Italien erkennt Menelik als Kaiser von Abessinien an; Menelik bestätigt Italien im Besitz seiner Kolonien am RotenMeere, deren Grenzen
[* 37] genauer festgesetzt werden; Abessinien kann in Italien eigne Münzen schlagen lassen, und es wird ihm unter Garantie
der italienischen Regierung eine Anleihe von 4 Mill. Lire bewilligt. Indes scheint es an der Grenze im N. doch
zu Reibereien mit Ras Mangascha und Ras Meschascha von Tigre gekommen zu sein, aber in einem Briefe, welchen der italienische
Gouverneur von Massaua
[* 38] erhielt, spricht Menelik die Hoffnung aus, daß die Freundschaft zwischen Italien und von Bestand
sein möge. Abessinien ist demnach italienisches Schutzgebiet, aber die Dauer dieses Verhältnisses hängt ganz
und gar von Umständen ab.
(vgl. Bd. 17) bezeichnet nicht nur die abtragende Thätigkeit, welche das Meer vermöge der Brandungswelle
auf das Festland an der Küste ausübt, sondern auch die mechanisch abnutzende Wirkung, welche durch bewegte Luft mit Hilfe fester
Gesteinspartikel von einer gewissen Härte auf Steine hervorgerufen wird. Dieselbe Wirkung wird als Erosion
[* 39] (s. d., Bd. 17) bezeichnet,
wenn ein andres Agens, wie z. B. rinnendes Wasser oder strömendes Eis,
[* 40] dabei beteiligt ist.
Das Phänomen der
Abrasion läßt sich künstlich nachahmen, so daß man die Intensität derselben durch Messung bestimmen kann.
Dieselbe ist je nach den Bedingungen, unter denen das Experiment vollzogen wird, eine ganz verschiedene
und hängt in erster Linie von der Härte und äußern Beschaffenheit des zum Abradieren verwandten Materials sowie von der Stärke
[* 41] des bewegenden Luftzugs ab. Zahlreiche Versuche, welche man mit Gesteinsmaterial von verschiedener Natur angestellt hat, haben
als allgemeines Resultat ergeben, daß die Abrasion direkt proportional ist der Menge des Sandes, welche zum Abradieren
verwandt wird, sowie der Stärke des Windes, welcher der Sand treibt. Im einzelnen gestalten sich die Verhältnisse folgendermaßen:
Ein geglätteter Stein widersteht der Abrasion besser als einer mit rauher Oberfläche, ebenso ein trockner besser als einer,
der von Wasser durchzogen ist.
Die Abrasion wirkt um so energischer, je senkrechter die der Abrasion ausgesetzte Gesteinsfläche zur Richtung des abradierenden Materials
steht; dieselbe nimmt sehr schnell an Intensität ab, sobald die Neigung unter 60° beträgt. Sind die Sandkörner durch die
auf ein Gestein ausgeübte Abrasion bereits abgerundet, so wirken sie fernerhin nicht mehr so energisch,
als wenn sie ihre eckige Form bewahrt haben. Pulverisierter Kalk übt keine Abrasion auf Quarz aus; bei Kalk gegen Kalk oder Quarz gegen
Quarz ist die Wirkung die gleiche.
Die größte Abnutzung wird durch Quarzpulver auf ein Kalkgestein hervorgerufen. Bei gleicher Härte widerstehen
homogene Gesteine
[* 42] oder heterogene, aus kleinen Gesteinselementen zusammengesetzte der Abrasion besser als klastische Gesteine aus
grobem oder verschiedenartigem Material. Für jeden festen Körper kann man den absoluten Wert des Widerstandes gegen die Abrasion durch
eine Zahl ausdrücken, wenn man als Einheit den Widerstand annimmt, welchen eine Quarzfläche leistet, die senkrecht
zur optischen Achse steht.
In der Natur kann man das Produkt der Abrasion überall da beobachten, wo die Bedingungen für die Wirkung derselben erfüllt sind,
nämlich wo Sand in genügender Menge vorhanden ist oder stets von neuem gebildet wird und der Wind vorherrschend in einer bestimmten
Richtung weht. Bei einer Geschwindigkeit von weniger als 4 m in der Sekunde bleiben selbst Sandkörner,
die nur 0,25 mm im Durchmesser haben, unbeweglich liegen. Um Sandkörner von 0,5 mmDurchmesser zu transportieren, muß die Geschwindigkeit
des Windes 7-8 m in der Sekunde erreichen.
Mit zunehmender Windstärke setzen sich auch die größern und schwerern Sandkörner in Bewegung und streichen
ganz nahe über den Boden hin. Treffen sie auf ein Geröllstück, so abradieren sie die ihnen zugekehrte Seite, die mit der
Zeit kleine Rinnen, Streifen, Schrammen oder auch polierte Flächen erkennen läßt, während die andern Seiten gewöhnlich
eckig bleiben, doch kommen auch Fälle vor, in denen alle Seiten geglättet sind. Die geglättete Seite
ist meistens nach einer bestimmten Himmelsgegend gerichtet, die mit der Richtung des vorherrschenden Windes übereinstimmt.
Sehr häufig finden sich derartig geformte Steine, sogen. Dreikanter oder Pyramidalgeschiebe, in ehemalig vergletscherten
Gebieten. IhreBildung hat jedoch mit den eiszeitlichen Gletschern nichts zu thun; es sind durch den Wind
erzeugte Sandschliffe, deren Form durch die Lage, Größe und etwanige Umhüllung des Geröllstückes bedingt wird.
Selbstkontrahenten (Übernahmsmakler), also entweder als Selbstkäufer oder als Selbstabgeber auftreten, senden ihren Auftraggebern
am Abend desselben Tages einen Schlußschein über den Abschluß zu, bez. sie geben diesen Schlußschein noch am selben Abend
zur Post; der Makler erhält keine Bestätigung über die Richtigkeit des Schlußscheins. Zur Vermeidung von Irrtümern werden
deshalb die Engagements mit den Auftraggebern zweimal im Monat schriftlich abgestimmt und zwar gewöhnlich
mittels sogen. Abstimmungspostkarten.
entstammen den Haushaltungen und der Straßenreinigung
[* 44] in Stadt und Land, den häuslichen Gewerben und den
mechanischen Industrien, der Montanindustrie und den landwirtschaftlichen und chemischen Gewerben. Sie besitzen dieser Abstammung
entsprechend ungemein verschiedenartige Zusammensetzung und Beschaffenheit, indes kommt es vor, daß Abwässer aus
verschiedenen Gruppen ganz ähnliche physiologische, physikalische und chemische Eigenschaften besitzen, so daß man bei der
Beurteilung der Behandlungsweise, welcher sie zu unterwerfen sind, um eine schädliche Verunreinigung der natürlichen Wasserläufe
durch dieselben zu verhüten, die Abwässer nicht nach ihrem Ursprung, sondern nach ihren Eigenschaften in Gruppen
sondern muß.
1) Abwässer mit stickstoffhaltigen organischen Verunreinigungen, welche fäulnisfähig sind und das Vorkommen
von Infektionsstoffen begünstigen;
2) Abwässer mit Stoffen, welche den Gebrauch des Flußwassers, in welches sie abgelassen werden, zum Trinken, zum Hausgebrauch, in der
Landwirtschaft oder in der Industrie beschränken oder die Fischzucht gefährden. Diese Gruppe enthält auch
jene wenigen Abwässer, welche direkt giftige Stoffe enthalten, sie sind aber im allgemeinen von sehr verschiedenartiger Beschaffenheit
und erfordern besondere Behandlung, je nachdem die Bestandteile ungelöst in der Schwebe erhalten werden oder in dem Wasser
gelöst sind.
Bei der Vielgestaltigkeit der schädlichen Wirkungen der in den Abwässern enthaltenen Substanzen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen entweder direkt oder mittelbar durch Veränderung der Oberfläche der Erde oder der Flußbetten oder durch
Beschränkung der Brauchbarkeit des dadurch verunreinigten Wassers für viele Zwecke haben die Gesetzgebungen der verschiedenen
Länder sich bemüht, gewisse Kategorien zu schaffen, welche sich den nach den örtlichen Verhältnissen
verschiedenen Arten der schädlichen Wirkungen anpassen sollen.
Die in den einzelnen Ländern aufgestellten Kategorien decken sich aber nicht, ja, wo aufeinanderfolgende Gesetzgebungen desselben
Landes vorliegen, läßt sich eine Entwickelung der Anschauungen, nach welchen dieselben aufgestellt wurden, erkennen. Die von der
englischen Gesetzgebung gestellten Anforderungen beziehen sich auf so kleine Flüsse,
[* 45] daß deren gesamtes
Wasser, den Bedürfnissen der Industrie entsprechend, mehr oder weniger vollständig in Abwässer umgewandelt wird, und sind deshalb
so überaus streng, daß sie unmittelbar zur gewohnheitsmäßigen Verletzung des Gesetzes auffordern.
Sollten manche Vorschriften des englischen Flußgesetzes auch nur annähernd erfüllt werden, so würden
vielleicht manche Zweige der englischen Industrie zu Grunde gehen müssen. Der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen
IndustrieDeutschlands
[* 46] faßte daher in der Sitzung vom die Resolution: Eine Feststellung von Grenzwerten des Gehalts
an schädlichen Bestandteilen der Abwässer beim Eintritt in die Flußläufe ist nicht durchführbar, weil solche
Grenzwerte jeweilig den besondern Verhältnissen des einzelnen Falles anzupassen sind.
Die Industrie erkennt im übrigen grundsätzlich
ihre Verpflichtung an, nach Maßgabe der durch Wissenschaft und Praxis gegebenen Mittel Belästigungen durch Abwässer nach Möglichkeit
zu vermeiden oder zu mindern. Gleichzeitig aber ist eine Abwägung der Interessen geboten, um bei entgegenstehenden
und nicht zu versöhnenden Interessen das größere wirtschaftliche Interesse zu schützen.
Die Reinigung der Abwässer mit stickstoffhaltigen organischen Verunreinigungen geschieht nach zwei verschiedenen
Gesichtspunkten: Alle Abwässer, welche als infektionsverdächtig im Sinne der Sanitätspolizei und der Veterinärgesetzgebung zu betrachten
sind, müssen desinfiziert werden. Eine Verwertung nach vollzogener Desinfektion
[* 47] kommt gar nicht in Betracht.
Alle nicht infektionsverdächtigen Abwässer können verschiedenen Behandlungsweisen unterworfen werden, einerseits
um die Verunreinigung der Gewässer zu verhüten, anderseits um dieselben für Dungzwecke zu verwerten.
Bei den Abwässern der ersten Gruppe handelt es sich um Befreiung von Bakterien, und es ist nicht zu übersehen,
daß hierbei neben etwa vorhandenen pathogenen Bakterien auch nitrifizierende Bakterien getötet werden, welche die Selbstreinigung
der Gewässer bewirken. Die Fäulniskeime, welche eine Stadt mit ihren Auswurfsstoffen einem Flusse überliefert, bewirken
zum guten Teil auch wieder die Reinigung des Flusses. Die Reinigungsmethoden dieser Abwässer sind im allgemeinen diejenigen der Stadtlauge
(s. Abwässer, Bd.
17). Die Abwässer mit suspendierten ungelösten Bestandteilen reinigt man meist mit Hilfe von Klärteichen, auch ist die Anwendung
der Elektrizität
[* 48] mehrfach empfohlen worden. Abwässer mit vorwiegend mineralischen gelösten Substanzen können nur chemisch gereinigt
werden, doch werden sie bisweilen auch nur bis zum Verschwinden jeder schädlichen Wirkung verdünnt. Manche
der hier benutzten Reinigungsverfahren stellen sich als selbständige industrielle Prozesse dar, zu deren Ausführung die
Fabrikanten nicht durch hygienische Rücksichten, sondern durch die Konkurrenz gezwungen werden. Die Prozesse liefern dann
wieder Abwässer, welche aber minder schädlich sind als die ursprünglichen.
Man kann annehmen, daß die Verunreinigungen der Flüsse durch Abwässer im allgemeinen unter sonst gleichen
Verhältnissen bei großen Wassermengen weniger fühlbar sind als bei kleinern. Im einzelnen trifft dies nicht überall zu.
Faulige Effluvien können im Sommer bei Hochwasser mehr schaden als im Winter bei niedrigem Wasserstand. Auch verschlammen große
Wasserläufe mit sehr langsamer Strömung leichter als kleinere, schnell fließende Gewässer. Für die
Größe der zulässigen Verunreinigung der Flüsse lassen sich kaum allgemeine Regeln aufstellen; sie richtet sich vielmehr
wesentlich nach zeitlichen wie nach örtlichen Verhältnissen.
Denn die meisten an sich schädlichen Stoffe wirken nur von einer bestimmten Konzentration an und auch dann noch verschieden
bei den verschiedenen Pflanzen und Tieren und je nach der Temperatur. Wieweit die Verdünnung oder Reinigung
der Abwässer zu treiben ist, ehe sie in einen Fluß abgelassen werden, kann nur nach Erwägung aller dabei mitsprechenden örtlichen
Verhältnisse festgestellt werden. Denn wenn an einem Orte die Industrie zunimmt, so kann man derselben nicht allein die Schuld
an der steigenden Verunreinigung des Wassers zuschreiben, weil dann ja auch eine Vermehrung der menschlichen Haushaltungen
eintritt und deren Abwässer ebenfalls in den Fluß gelangen. Wenn eine Häufung von industriellen Anlagen an einem kleinen Flusse
stattfindet, so daß das
¶
mehr
Wasser desselben auf lange Strecken unbrauchbar für andre Gewerbe und die Landwirtschaft wird, wenn die Selbstreinigung des Flusses
keine genügende Abhilfe schafft und sich Schlamm in dem Flußbett und am Ufer absetzt, so müssen nach Vorschlag der ChemnitzerHandels- undGewerbekammer besondere Schlammfänge mit oder ohne künstlichen Niederschlagsmitteln eingerichtet werden.
Der Hauptzweck derartiger Einrichtungen würde darin liegen, die Abwässer im Gemisch mit dem Flußwasser und den
regelmäßigen meteorischen Niederschlagen in eine Verdünnung zu bringen, welche die Selbstreinigung durch das vegetabilische
und animalische Leben ermöglicht und befördert. Die Kosten für solche Einrichtungen würden zunächst vom Staate zu tragen
und später je nach den voraussichtlich guten Erfolgen auf die industriellen Betriebe der ganzen Strecke
zu verteilen sein.
Vergleicht man die Sterblichkeit in den einzelnen ProvinzenPreußens,
[* 50] so ergibt sich, daß, abgesehen von Schleswig-Holstein,
[* 51] welches seinen ausgezeichneten Gesundheitszustand offenbar dem Seeklima und dem kräftigen Menschenschlag verdankt, gerade
die industriereichsten Landesteile die günstigsten Sterblichkeitsverhältnisse aufweisen. Offenbar ist
dies eine Folge des durch die Industrie verbreiteten Wohlstandes und der dadurch veranlaßten Gewöhnung an bessere Lebenshaltung.
Durch eine große Reihe von Untersuchungen hat sich herausgestellt, daß, wo immer die Ursache der Entstehung von epidemischen
Krankheiten oder erhöhter Sterblichkeit schlechtem Wasser zugeschrieben werden muß, dasselbe durch stickstoffhaltige
organische Substanzen und die in ihnen lebenden gesundheitsschädlichen Bakterien verunreinigt ist, ferner daß eine wirkliche
Schädigung der Gesundheit der Flußanwohner durch die von Fabriken oder gar die Entstehung von epidemischen Krankheiten durch
dieselben bisher noch nicht nachgewiesen ist.
Die sorgfältigen Erhebungen der englischen Flußverunreinigungskommission haben es nicht ermöglicht, darüber
zu entscheiden, ob der verunreinigte Fluß auch die Ursache von Krankheiten sei. Das sächsische Landesmedizinalkollegium und
die TechnischeDeputation des Ministeriums des Innern in Dresden faßten die Ergebnisse eingehender Untersuchungen bis 1885 dahin
zusammen, daß die Entstehung bestimmter Krankheiten aus der Flußverunreinigung durch Fabrikabwässer nirgends nachzuweisen,
daß aber ein nachteiliger Einfluß auf den allgemeinen Gesundheitszustand an solchen Orten, wo das Übel
einen ungewöhnlich hohen Grad erreicht hat, nicht unwahrscheinlich ist. Auch die preußische Wissenschaftliche Deputation
für das Medizinalwesen erklärte 1888, daß trotz des unzweifelhaften Vorhandenseins einer großen Menge faulender Stoffe in der
Wupper ein direkter Einfluß auf die allgemeine Sterblichkeit und auf die Häufigkeit von Infektionskrankheiten
nicht nachgewiesen ist.
Vgl. Jurisch, Die Verunreinigung der Gewässer (Berl. 1890).
»Norman constables
in America« und andre kleinere Schriften (gesammelt in »JohnHopkins University studies in historical and political
science«, Baltimore 1882 bis 1886,4 Bde.);
»Contributions to the educational history of the United States«;
»The study of history in American colleges and universities«
(1887);
[* 66] Guido, Musikschriftsteller, geb. zu Eibenschütz in Mähren,
[* 67] studierte an der Universität und zugleich
am Konservatorium zu Wien und erwarb 1878 die juristische, 1880 mit der Abhandlung »Die
historischen Grundklassen der christlich-abendländischen Musik bis 1600« die philosophische Doktorwürde. 1881 habilitierte
er sich mit der »Studie zur Geschichte der Harmonie« (über Fauxbourdon) als Privatdozent für Musik an der WienerUniversität
und wurde 1885 als Professor der Musikwissenschaft an die deutsche Universität nach Prag
[* 68] berufen. Er
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