studierte Bergwissenschaft, übernahm aber nach abgelegtem Bergassessorexamen die
Verwaltung des Familiengutes Berneuchen
und widmete sich dort seit 1870 mit großem Erfolg der
Fischzucht. Er schrieb: »Taschenbuch der
Angelfischerei« (2. Aufl.,
Berl. 1882),
Die an der Nordostküste dieser
Insel gelegenen Gebiete des Sultanats
Brunei, des
StaatsSarawak und der
Britischen Nordborneogesellschaft wurden 1888 unter direkte Schuhherrschaft
Englands gestellt, womit dasselbe
seinen Kolonialbesitz
[* 9] um 220,000 qkm (3995 QM.) mit 600,000 Einw.
vermehrte. Die
Bevölkerung
[* 10] wächst jetzt schnell durch den Zuzug von
Chinesen (Hakkas) als
Arbeiter für Tabakspflanzungen
der Nordborneogesellschaft. Dieselbe hat einen ganz außerordentlichen Aufschwung der wirtschaftlichen
Verhältnisse ihres Gebiets erzielt.
In dem Zeitraum von 1883 bis 1888 stiegen die
Einnahmen ohne die aus Landverläufen von 70,738 auf 157,683
Dollar, die
Ausgaben
ohne diejenigen für öffentliche
Arbeiten fielen von 278,863 auf 159,672
Doll., die Einfuhr stieg von 428,919 auf 1.050,000,
die Ausfuhr von 159,127 auf 600,000
Doll. Die Häfen sind Sudat und Sandakan, letzterer ausgezeichnet
gelegen für den
Handel mit den
Philippinen,
Celebes und
Neuguinea. Die wichtigsten Ausfuhrartikel von
Sarawak sind
Sago und
Guttapercha;
die Ausfuhr betrug 1888: 1,85 Mill. Mk., die Einfuhr 1,88,
Mill.Mk.
Vgl. Posewitz, Borneo, Entdeckungsreisen und Untersuchungen (Berl. 1889).
hinterläßt Verunreinigungen, wenn man sie mit 90proz.
Alkohol behandelt.
Ammoniak erkennt man durch den
Geruch beim Erhitzen der Borsäure mit
Natronlauge und durch die Blaufärbung von rotem Lackmuspapier, welches man über die
Flüssigkeit
hält.
Ignaz, Pianofortebauer, geb. zu
Wien, gründete daselbst 1828 eine
Fabrik,
die sich in der
Folge zur bedeutendsten in
Österreich erweiterte und seit dem
Tode des Begründers von dessen
Sohn
Ludwig (geb. 1835) fortgeführt wird.
Letzterer eröffnete 1872 auch einen in der Virtuosenwelt bekannten Konzertsaal
und ist Direktionsmitglied des
Konservatoriums für
Musik in
Wien.
[* 13] Nach dem Ergebnis der neuesten
Volkszählung vom hatte das gesamte Okkupationsgebiet
Bosniens und
der
Herzegowina ein
Areal von 51,110 qkm (928 QM.) mit 1,336,091 Einw. (gegen
1,158,452 im J. 1879), wovon 705,025 auf das männliche und 631,066 auf das weibliche
Geschlecht entfallen. Diese Bevölkerungszahl
verteilt sich folgendermaßen auf die sechs
Kreise:
[* 14]
Die Hauptstädte der fünf letztgenannten
Kreise hatten an Einwohnern:
Banjaluka 11,367,
Bihač 3506, Travnik
5933,
Dolnja-Tuzla 7189,
Mostar 12,655. Dem Religionsbekenntnis nach zählte man: 492,710 (36,9 Proz.)
Mohammedaner, 571,250 (42,7 Proz.) Orientalisch-Orthodoxe, 265,768
(19,9 Proz.) Katholiken, 5805 (0,4 Proz.)
Israeliten und 538 Andersgläubige. Die Orthodoxen wohnen meist im N. sowie an der serbischen und montenegrinischen
Grenze,
wogegen die Mohammedaner in der Mitte des
Landes und im (Grenzgebiet gegen
Novipasar und
Kroatien zu finden
sind. Die Katholiken überwiegen bloß in den an
Dalmatien und
Slawonien angrenzenden
Orten. Von der Gesamtbevölkerung waren 2271
Geistliche, 1239
Staats-
und 347
Gemeindebeamte, 498
Lehrer, 88 Sanitätspersonen, 8162 Gutsbesitzer
(Begs und
Agas), 117,466 freieBauern,
197,833
Kmeten
(Pachter), 7610
Haus-
und Rentenbesitzer, 15,454 Fabrikanten,
Handels- und Gewerbtreibende und 34,238 Hilfsarbeiter,
Tagelöhner und
Diener.
Von den bestehenden 215,429 Gebäuden waren 309
Kasernen, 13 orthodoxe, 31 katholische und 16 mohammedanische Klöster (Tekkes),
ferner 285 orthodoxe und 144 katholische
Kirchen, 929
Moscheen, 16
Synagogen, ferner 93
Sägemühlen, 87
Fabriken, 9 Bierbrauereien, 2900
Brennereien
und 10,490 Fruchtmühlen. Überdies zählte man 165 Kalköfen, 41 Ziegelbrennereien, 146
Steinbrüche, 61 Metallgruben, 34 Kohlenwerke, 3
Salz-, 17 warme
und 23
Heilquellen und 38
Säuerlinge. Die Weinkultur
war in 28
Bezirken vertreten. Die Zahl der
Volksschulen hat sich im Zeitraum 1879 bis 1885 von 684 auf 943 vermehrt;
ferner bestehen ein Obergymnasium, ein Hilfslehrerseminar, 4
Handelsschulen, ein katholisches
Seminar und ein orientalisch-orthodoxes
Seminar.
Außer den schon 1882 bestehenden beiden
Bahnen, der k. k. Militärbahn (Doberlin-Banjaluka) und der k. k.
Bosnabahn
(BrodZenica-Sarajevo), wurden in letzter Zeit folgende
Linien der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen,
[* 15] und zwar:
1) dieIndustriebahnDoboj-Siminhan (67 km) und 2) die
LinienMetkovic-Mostar-Rama (109 km), dem öffentlichen
Verkehr übergeben. Erstere durchschneidet die fruchtbaren und industriellen
Thäler der Sprecsa und Jata bis zu den Salinenwerken
von
Siminhan, welches den Straßenknotenpunkt nach Zvornik und Brečka bildet, und soll für die Erzeugnisse dieses Landstrichs
wie auch für die Kohlenwerke an der
Kreta und bei
Dolnja-Tuzla und die mächtigen
Forsten des Ozrengebirges
den
Verkehr vermitteln. Die letztere Bahnlinie wird bis
Sarajevo ausgebaut und ist sonach bestimmt, die
Verbindung zwischen
dem Adriatischen
Meer und der Bosnabahn herzustellen. Für 1889 waren die
Einnahmen des
Landes auf 9,160,500
Gulden, die
Ausgaben auf 9,017,502
Guld. veranschlagt.
¶
[* 18] Nach den 1872 angestellten, 1886 vom Londoner hydrographischen Amt veröffentlichten Beobachtungen Whartons
fließt eine schon seit zwei Jahrhunderten bekannte obere Strömung aus dem SchwarzenMeer durch den Bosporus, das Marmarameer und
die Dardanellen nach dem MittelländischenMeer, welche zunächst den Winden,
[* 19] dann auch dem Überschuß des
Zuflusses zum SchwarzenMeer über die Verdunstung und den Schwereunterschieden ihre Entstehung verdankt. In umgekehrter Richtung
bewegt sich eine untere Gegenströmung. Im B. hat der seiner Tiefe nach nicht genau bekannte Oberstrom eine mittlere Geschwindigkeit
von 2½ Knoten, die nach S. zunimmt; nachmittags ist er stärker als vormittags, und bei Südwestwind soll
er nach N. gehen.
In denDardanellen geht er nur bei Nordostwind nach SW. (im Durchschnitt 1½ Knoten die Stunde), bei Südwestwind aber nach NO.,
wenn auch nicht so rasch (nie mehr als 1 Knoten die Stunde). Bei Windstillen ist die Strömung gering und geht bald
nach SW., bald nach NO. Der Oberstrom ist 18-27 m mächtig; dann beginnt der stets in entgegengesetzter Richtung fließende
Unterstrom, der sich auch in Bezug auf die Schnelligkeit stets nach dem Oberstrom richtet und nie über 0,5 Knoten macht.
Von ihm rührt die Anfertigung galvanoplastischer Kopien von gravierten druckfertigen Kupferplatten, die Anwendung des
Calciumsulfhydrats zur Enthaarung von Tierhäuten (Depilatorium) her. Mit Bromeis erfand er 1842 die Hyalographie, die Kunst,
Glas
[* 38] zu ätzen und davon abzudrucken. Unabhängig von Schönbein entdeckte er gelegentlich seiner Studien über explosive
Substanzen die Schießbaumwolle und das Kollodium. Dem folgten die Erfindung der sogen. schwedischen Zündhölzer, die
Versilberung und Verplatinierung des Glases, die Herstellung von Färbungen, Bronzierungen und Überzügen der Metalle, die
Vernickelung und Verstählung leicht oxydierbarer Metalle, unter anderm die Eisenvernickelung. Neue Bereitungsweisen, z. B.
von Thallium, Cäsium, Indium, und interessante Reaktionen verdankt ihm die Chemie in großer Zahl. Aus seiner mit Th. Petersen
gemeinsam ausgeführten Untersuchung über die Nitroderivate des Anthrachinons ergaben sich neue Bildungsweisen
des Alizarins.
Bei der Reorganisation der Armee ward ihm nur der Rang eines Oberstleutnants zuerkannt, erst 1874 erfolgte
seine wirkliche Beförderung zum Obersten. 1880 zum General und Kommandeur der 14. Kavalleriebrigade in Valence ernannt, vertrat
er 1881 Frankreich bei der 100jährigen Jubelfeier der Kapitulation von Yorktown in Nordamerika
[* 44] und erregte zum erstenmal die
Aufmerksamkeit größerer Kreise. Als Direktor des Infanteriewesens im Kriegsministerium (seit 1882) widmete er
sich mit Eifer der Verbesserung des Militärerziehungs- und Bildungswesens. 1884 zum Divisionsgeneral und Befehlshaber der
Truppen in Tunis
[* 45] ernannt, geriet er mit dem französischen MinisterresidentenCambon in Streit, so daß er abberufen wurde. Im
Januar 1886 wurde er durch den Einfluß der Radikalen, besonders Clémenceaus, dem er sich aus Ehrgeiz angeschlossen,
von Freycinet in das uon diesem neugebildete Kabinett als Kriegsminister berufen und begann seine Thätigkeit mit der Ausweisung
der Prinzen von Orleans, namentlich des Herzogs von Aumale, aus Paris, obwohl er sich früher (1880) um dessen Gunst in unterwürfigen,
schmeichlerischen Briefen beworben hatte. Boulanger gestand die Echtheit dieser Briefe, welche veröffentlicht
wurden, erst nach zweimaliger Ableugnung ein. Er beseitigte alle seine Nebenbuhler und Gegner aus den höhern Militärstellen
und bewarb sich durch seine Erscheinung bei der großen Revue in Longchamps, wo er einen besonders dressierten Rappen ritt, um
die Gunst des Publikums und durch Gründung des neuen Militärkasinos um die der Offiziere. Er ließ sich
als den General feiern, von dem Frankreich die Revanche an Deutschland hoffen dürfe, hielt bei jeder Gelegenheit politische
Reden, brachte einen neuen Heeresreformentwurf und ein Spionagegesetz in der Kammer ein und erhielt im Februar 1887 einen besondern
Kredit von 86 Mill. Frank bewilligt, wie er denn auch sein Portefeuille im neuen KabinettGoblet behauptete.
Doch wurde sein Plan, einen Krieg mit Deutschland zu beginnen, nicht gebilligt, und als Goblet seine Entlassung nahm, weigerte
sich der neue Konseilpräsident, Rouvier, ihm das Kriegsportefeuille zu lassen, da er sich, auf seine Popularität trotzend,
allzu eigenmächtig gezeigt hatte. Er wurde im Juni 1887 zum Kommandeur des 13. Armeekorps in Cler-
[Spaltenwechsel]
mont ernannt. Bei seiner Abreise von
Paris(8. Juli) wie in Clermont wurden ihm von den Radikalen stürmische Huldigungen dargebracht,
die er selbstgefällig entgegennahm. Erbittert gegen die herrschende republikanische Partei, die ihn hatte fallen lassen,
und berauscht durch die ihm dargebrachten Huldigungen, beschloß Boulanger, eine politische Rolle zu spielen.
Das Aufsehen und die Entrüstung, welche der Ordensschacher des Generals Caffarel und des DeputiertenWilson erregten, ermutigten
ihn, in Paris, das er wiederholt heimlich ohne Urlaub besuchte, Verbindungen mit einem Teil der Radikalen und der Patriotenliga
anzuknüpfen, nach der AbdankungGrévns gegen die WahlFerrys zum Präsidenten zu wählen und sich voll der
neuen Partei »des nationalen Protestes« gegen die Unfähigkeit der Regierung und Kammer als Kandidaten für alle Ersatzwahlen
aufstellen zu lassen. Die kühne That, welche manche Anhänger von ihm erwarteten, daß er sich nämlich durch einen
Gewaltstreich des Präsidentenstuhls bemächtige, wagte er jedoch nicht. Nachdem er schon im Oktober 1887 wegen eines subordinationswidrigen
Briefs in der Cassarelschen Sache mit 30tägigem Stubenarrest bestraft worden, ward er nun der politischen Umtriebe
wegen seines Kommandos entsetzt und 27. März aus dem Militärdienst durch Urteil des Disziplinargerichts entlassen.
Er trat nun ganz offen in die politische Agitation für Revision der Verfassung und Auflösung der gegenwärtigen Kammer ein und
sammelte eine beträchtliche Anzahl Anhänger um sich; die Führer der Boulangisten waren Deroulède, Laguerre, Raquet, Dillon
u. a. Die Menge in Paris begrüßte ihn, wo er erschien, mit Jubelrufen, und es flossen ihm so reichliche
Geldmittel zu, daß er nicht bloß die Kosten der Agitationen bestreiten, sondern auch einen glänzenden Haushalt führen konnte.
Die allgemeine Unzufriedenheit mit dem herrschenden System sah in Boulanger ihren Vertreter und ließ sich durch nichts an ihm irre
machen. Das Norddepartement wählte ihn mit großer Mehrheit zum Deputierten, und bei seinem
ersten Erscheinen in der Kammer(19. April) wurde er von der Menge auf den Straßen enthusiastisch begrüßt. Er beantragte 4. Juni die
Revision der Verfassung, und obwohl er kein Redner war und 13. Juli im Duell mit dem MinisterpräsidentenFloquet, den
er beleidigt hatte, sich verwunden ließ, verminderte sich sein Anhang nicht. Er wurde in mehreren Departements, sogar
in Paris mit großer Mehrheit zum Abgeordneten gewählt. Um ihn als Sturmbock gegen die verhaßte Republik zu gebrauchen, unterstützten
die meisten Monarchisten Boulanger, obwohl derselbe sich in seinen Manifesten immer für die Republik, aber die
wahre nationale Republik mit direkter Wahl des Präsidenten, erklärte. Boulanger wollte durch seine wiederholten Wahlen gewissermaßen
ein Plebiszit zu seinen gunsten herbeiführen, um sich als den Erwählten der Nation bezeichnen zu können. Jetzt erkannten
die Republikaner die ihnen drohende Gefahr, und das neue MinisteriumTirard-Constans, das im März 1889 die
Regierung übernahm, beschloß, und Genossen wegen Umtrieben gegen die Republik und Verführung von Soldaten beim Senat, der durch
besonderes Gesetz zum Gerichtshof eingesetzt wurde, anzuklagen. Vor der drohenden Verhaftung entfloh Boulanger 8. April nach Brüssel
[* 46] und
begab sich auf Verlangen der belgischen Regierung Ende April nach London.
[* 47] Bei der Verhandlung der Anklage
gegen Boulanger vor dem Senat stellte sich namentlich heraus, daß er während seiner ministeriellen Verwaltung öffentliche Gelder
im Betrag von 242,000 Fr.
¶
mehr
veruntreut hatte. Er wurde hauptsächlich deswegen 14. Aug. mit 195 gegen 5 Stimmen zur Deportation nach einem befestigten Platz in
contumaciam verurteilt. Seine feige Flucht und diese Enthüllungen schadeten Boulanger so sehr, daß seine Partei bei den Generalratswahlen
und bei den Wahlen für die Deputiertenkammer (22. Sept.) schwere Niederlagen erlitt. Er selbst wurde zwar in
Montmartre gewählt, aber die Wahl war gesetzlich ungültig und wurde auch im Dezember von der Kammer dafür erklärt. Boulanger begab
sich im Herbst 1889 nach Jersey und von da nach Spanien.
[* 49] Der eine Zeitlang so mächtige Boulangismus (Boulange) schien tot zu
sein.
(spr. burscheh),Paul, franz. Schriftsteller, geb. 1851 zu Amiens,
[* 51] vollendete in Paris seinen in Clermont-Ferrand
begonnenen Studiengang und trat zuerst vor die Öffentlichkeit mit einer Sammlung von Gedichten, »Vie iniquete«, welche dem
Titel gemäß den Stempel weltschmerzlicher Stimmung tragen. Diese bildet auch den Grundton der »Aveux« (1882),
eins der auch litterargeschichtlich wichtigsten PariserTheater
[* 52] der Renaissanceperiode und des 17. Jahrh.,
tauchte auf der Stelle des alten, den Herzögen von Burgund gehörigen Hôtel de Bourgogne als Theater der
Passionsbrüderschaft 1548 auf. Durch das Verbot Franz' I., die alten Mysterien weiter aufzuführen, sah sich die privilegierte
mittelalterliche theatralische Gesellschaft auf weltliche Dramen angewiesen, vermietete schon vor dem Ende des 16. Jahrh.,
auf eigne Darstellungen verzichtend, ihr Haus an eine Truppe von Berufsschauspielern. Allerdings unternahm sie noch wiederholte
Versuche, ihr altes Privilegium in seinem vollen Umfang wieder, zuerhalten und aufs neue Erlaubnis zur Vorfüh-
rung
der Passions- und legendarischen Spiele zu erlangen. Da sie damit nicht durchdrangen, mußten sich die Passionsbrüder
mit der Erhebung einer Abgabe von den auf ihrem Theater spielenden Schauspielergesellschaften begnügen. Unter der RegierungLudwigs XIII. erhielt die im B. spielende Truppe die Erlaubnis, sich Troupe royale des comédiens (Comédiens
de l'elite royale) nennen zu dürfen, und beantragte schon 1615, von den an die Passionsbrüderschaft zu leistenden Vergütungen
befreit zu werden, was jedoch erst sehr viel später (1677) wirklich erfolgte.
Durch Darstellung der neuentstehenden regelmäßigen Tragödien und Komödien bot das Bourgognetheater dein neubegründeten
Maraistheater wie späterhin der von Molière geleiteten Bühne des PetitBourbon und Palais-Royal die Spitze und suchte seinen
Rang als vornehmste Stätte der Schauspielkunst zu behaupten. Lange Zeit blieb das Theater das besuchteste; trotz Molières unermüdlichen
Anstrengungen gelang es seiner Leitung, immer wieder hervorragende Werke und Kräfte für sich zu gewinnen,
noch nach MolièresTod 1673 traten einige seiner besten Schauspieler zum Bourgognetheater hinüber.
Gleichwohl ging es mit der stolzen Bühne und Truppe von dem Augenblick an abwärts, als sich die Truppen des Marais und Palais-Royal
zu einer Gesellschaft vereinigten, welche im Theater Guénégaud spielte. Ludwig XIV., der längst der Rivalität
der streitenden Bühnen müde war, kam dem Bourgognetheater mit dem Befehl vom zu Hilfe: sich mit der Gesellschaft im Theater Guénégaud
zu einer einzigen französischen Schauspielertruppe, die nunmehr erst den stolzen Namen der Comédie-Françcaise (s. Theâtre-Français,
Bd. 15) annahm, zu verbinden. Das bisherige
Bourgognetheater ward jetzt einer italienischen Gesellschaft überlassen, 1691 geschlossen, 1716 wieder eröffnet, endlich 1783 demoliert.
(spr. bumar),HenriJeanBaptiste, Ingenieur, geb. 1747, diente seit 1768 im französischen Geniekorps, leitete 1792 die
Arbeiten zur Verteidigungseinrichtung von Verdun,
[* 53] wanderte 1793 nach Deutschland aus und schrieb hier einen
»Essai général de fortification er d'attaque et défense des places«
(Berl. 1797-99; 3. Ausg. von Augoyat, Par.
1837; deutsch von Kesmann, Berl. 1800-1801), in welchem er das Bastionärsystem zu verbessern suchte. Er widmete das Werk
dem König von Preußen
[* 54] und wurde infolgedessen 1796 als Major im preußischen Ingenieurkorps angestellt.
Er fiel bei der Verteidigung von Danzig
(spr. buweh-), Inselgruppe im AntarktischenOzean, unter 54° 16' südl. Br. und 6° 14'
östl. L. v. Gr., zuerst 1739 von dem Franzosen Bouvet und später öfters gesehen, doch nie besucht.
Auf der nördlichsten
InselThomson befindet sich ein Vulkankegel.
Eine amerikanische Expedition zur Erforschung dieser und andrer benachbarter Südpolargebiete
wurde 1888 ausgesandt.
Apologetik und praktischen Theologie, seit 1865 auch der Dogmatik geworden, legte er 1862 das Pfarramt nieder. Seine wichtigsten
Schriften sind: »Étude sur les conditions du dèvelopement social du Christianisme« (1851);
Ida, Schriftstellerin, geb. zu Bergedorf bei Hamburg als Tochter einer angesehenen Familie, mit welcher
sie 1865 nach Lübeck
[* 57] kam. Schon in ihrem 17. Lebensjahr verheiratet, begann sie in ihren Mußestunden Erzählungen und Romane
zu schreiben und hatte manche Widerstände seitens ihrer Umgebung zu besiegen. Von jenen nennen wir: »Ein
Tropfen« (Hamb. 1882);
Ihm zu Ehren erhielt 1889 das 5. ostpreußische Infanterieregiment
Nr. 41 den Namen Infanterieregiment v. Boyen. Aus seinem Nachlaß erschienen »Erinnerungen aus dem Leben des GeneralfeldmarschallsHerrn v. Boyen« (hrsg. von Rippold, Leipz.
1889, Bd. 1. u. 2:
die Zeit von 1771 bis 1613). - Sein Sohn Hermann v. Boyen, preuß. General und Generaladjutant, starb in Jena.
[* 58]
Ferdinande, Freiin von, Schriftstellerin, geb. auf SchloßWeida im Kreis
[* 59] Warburg in Westfalen,
[* 60] trat
zuerst mit »Gedichten« (Paderb. 1873, 3. Aufl.
1889) hervor, wandte sich dann aber mit Glück der Prosaerzählung zu und veröffentlichte nacheinander
die Romane: »Die Tochter des Kunstreiters« (5. Aufl., Köln 1885) und »Heinrich Findelkind« (Regensb. 1875),
deren volkstümlicher
Ton ihr viele Freunde erwarb. Es folgten die Romane: »Daniella« (2. Aufl., Köln 1882),
»Am Heidestock« (2. Aufl., das.
1884) und die Novellen: »Nicht wie die andern«, »Aus
fernen Landen« (das. 1877),
»Der Spinnlehrer von Carrara« (das. 1887). In all ihren Erfindungen stellt
sich die Schriftstellerin als gläubige Katholikin dar, die außerhalb ihrer Kirche weder Heil noch Frieden sieht.
Nach demselben sollte die Herstellung des rohen Branntweins der privaten Thätigkeit auch ferner verbleiben, dagegen sollte
die weitere Verarbeitung, Reinigung und Verkauf durch das Reich erfolgen. Es wurde darauf gerechnet, daß eine Einnahme von 669 Mill.
Mk. und nach Abzug der Kosten einschließlich der Zinsen und der Tilgung der zu gewährenden Entschädigungen
und Unterstützungen ein Überschuß von 303 Mill. Mk. erzielt werde. Der Entwurf wurde im Reichstag mit 181 gegen 3 Stimmen
abgelehnt.
Das gleiche Schicksal hatte ein im Mai 1886 eingebrachter Gesetzentwurf, welcher auf eine Doppelbesteuerung
abzielte, und nach welchem zunächst eine Einnahme von 123 Mill. Alk., später von 235 Mill. Mk. in Aussicht gestellt wurde.
Eine Reform der Branntweinsteuer stieß besonders deswegen auf große Schwierigkeiten, weil dieselbe auf die Lage der Landwirtschaft in Norddeutschland
einen großen Einfluß ausübt und man aus ihr eine Abnahme des Branntweinverbrauchs und damit eine ungünstige
Wirkung befürchtete. Das Monopol fand, auch abgesehen von der Schwierigkeit, die Entschädigung richtig zu bemessen und die
in Aussicht stehenden Einnahmen zutreffend zu schätzen, eine prinzipielle Gegnerschaft.
Die Verbrauchsabgabe beträgt von einer Gesamtjahresmenge, welche 4,5L. reinen Alkohols auf den Kopf der bei der
jedesmaligen letzten Volkszählung ermittelten Bevölkerung des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft gleichkommt, 0,50
Mk. für das Liter reinen Alkohole, von der darüber hinaus
¶
mehr
hergestellten Menge 0,70 Mk. Die Gesamtjahresmenge, von welcher der niedrigere
Abgabesatz zu entrichten ist, sowie der Betrag des niedrigern Abgabesatzes selbst sollen alle drei Jahre einer Revision unterliegen.
Von der Verbrauchsabgabe befreit und bei Feststellung der nach dem Vorstehenden maßgebenden Jahresmenge außer Ansatz bleibt:
1) Branntwein, welcher ausgeführt wird, 2) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich
der Essigbereitung, zu Heil-, zu wissenschaftlichen oder zu Putz-, Heizungs-, Koch- oder Beleuchtungszwecken verwendet wird.
Die Brennereibesitzer können amtliche Denaturierung ihres Branntweins in ihren Brennereien verlangen. Die Jahresmenge, welche
von den vorhandenen Brennereien zum Satz von 0,50 Mk. hergestellt werden darf, wird nach der
seither entrichteten Steuer bestimmt. In Zukunft wird sie alle drei Jahre für die bisher beteiligten und inzwischen neuentstandenen
Brennereien nach Maßgabe der in den letzten drei Jahren durchschnittlich zum niedern Abgabesatz hergestellten Menge bemessen.
Das Gesetz vom tritt für das gesamte Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft mit einigen im
neuen Gesetz bezeichneten Änderungen und Ergänzungen in Kraft.
[* 67] Hiernach erfolgt die Erhebung derMaischbottichsteuer (mit 1,31
Mk. für jedes Hektoliter des Rauminhalts der Maischbottiche und für jede Einmaischung) nur noch
1) in den landwirtschaftlichen Brennereien, d. h. in denjenigen ausschließlich Getreide
[* 68] oder Kartoffeln verarbeitenden Brennereien,
bei deren Betrieb die sämtlichen Rückstände in einer oder mehreren den Brennereibesitzern gehörenden
oder von denselben betriebenen Wirtschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem den Brennereibesitzern
gehörigen oder von denselben bewirtschafteten Grund und Boden verwendet wird;
2) in denjenigen Brennereien, welche Melasse, Rüben oder Rübemast verarbeiten. Für kleinere landwirtschaftliche Brennereien
ist der Steuersatz auf 0,6, 0,8 und 0,9
Mk. des festgesetzten Betrags ermäßigt. An Branntweinmaterialsteuer sind je nach der Art der verwendeten
Stoffe verschiedene Sätze von 0,35, 0,45, 0,50 und 0,85,
Mk. zu entrichten. Eine Rückvergütung der Maischbottich- und der Materialsteuer soll für Branntwein bewilligt werden, welcher
zu gewerblichen (auch Heil- und wissenschaftlichen) Zwecken Verwendung findet.
In den gewerblichen Brennereien, d. h. in denjenigen Brennereien, welche mehlige Stoffe verarbeiten, aber nicht zu den landwirtschaftlichen
gehören, oder welche Mischungen aus mehligen und nicht mehligen Stoffen verarbeiten, findet die Erhebung derMaischbottichsteuer
nicht mehr statt. Dagegen wird in denselben ein Zuschlag zur Verbrauchsabgabe von 0,20 Mk. für das Liter
reinen Alkohols erhoben. Derselbe ermäßigt sich für den Umfang bisher bestandener Betriebe, welche nicht mehr als 10,000,
bez. 20,000 Lit. Bottichraum an einem Tag maischen, um 0,04, bez. 0,02
Mt. Von dem vom Zollausland in Fässern eingehenden Arrak, Kognak und Rum werden an Zoll 125 Mk., von allem
übrigen Branntwein 180 Mk. für 100 kg erhoben.
Die inzwischen hinfällig gewordene Übergangsabgabe war auf 36 Mk. für 1 hl reinen Alkohols bemessen. Von demjenigen Branntwein,
welcher im Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft vorhanden war, wurde eine Nachsteuer von 0,30 Mk. sür das Liter
reinen Alkohols erhoben. Die Gesamtjahresmenge, welche in einem der Branntweinsteuergemeinschaft neu beitretenden
Staat zu dem niedrigern Abgabesatz hergestellt werden darf, wird auf 3 Lit. reinen Alkohols für den Kopf der Bevölkerung bemessen.
Holland erhöhte durch Gesetz vom die Branntweinsteuer von 57 Guld. auf 60 Guld. für das Hektoliter zu 50° Tralles. Italien erhöhte
durch Gesetz vom die Fabrikatsteuer für Branntwein und zwar auf 150 Lire vom Hektoliter 100°
Alkohols. 1887 wurde die Steuer auf 180 Lire erhöht, dazu kam durch Gesetz vom eine Steuer aus den Verkauf mit 60 Lire.
Doch wurde durch Gesetz vom die Fabrikatsteuer auf 120, die Verkaufssteuer auf 20 Lire wieder
herabgesetzt.
In Österreich wurde ein neues Gesetz unterm erlassen. Nach demselben unterliegt der Branntwein,
welcher innerhalb der Zolllinie erzeugt wird, einer Abgabe, welche nach Verschiedenheit der Brennereien, in denen die Erzeugung
stattfindet, als Produktionsnbgabe bei der Erzeugung oder als Konsumabgabe bei dem Übergang des Branntweins aus der amtlichen
Kontrolle in den freien Verkehr zu entrichten ist. Die Produktionsabgabe beträgt 35 Kr. für jedes Hektoliter
und jeden Alkoholgrad, die Konsumabgabe hat zweierlei Sätze,
¶