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in Niederösterreich 80, Oberösterreich 121, Salzburg [* 2] 8, Steiermark [* 3] 12, Kärnten 2, Tirol [* 4] und Vorarlberg 13, Böhmen [* 5] 69.
Seite 17.100 (Ergänzungs-) Band
in Niederösterreich 80, Oberösterreich 121, Salzburg [* 2] 8, Steiermark [* 3] 12, Kärnten 2, Tirol [* 4] und Vorarlberg 13, Böhmen [* 5] 69.
(1885) 2718 Einw.
(1886) 3462 Einw.
Klappe (Blinddarmklappe, Valvula Bauhini), von Kaspar Bauhin zuerst beschriebene klappenförmige Schleimhautfalte, welche den Krummdarm vom Dickdarm trennt und das Zurücktreten des Dickdarminhalts in den Dünndarm verhindert.
Die Baumarten sind wie die Tierarten an bestimmtes Alter und bestimmte Größe gebunden, welche nur selten überschritten werden. Die ältern Angaben über das Alter von Bäumen (Drachenbaum von Orotava 6000, Baobab 5000, Platane [* 6] von Bujukdere 4000 Jahre etc.) verdienen wenig Vertrauen, mit ziemlicher Sicherheit aber wurde nach Kerner berechnet: für die Cypresse (Cupressus fastigiata) 3000, Eibe (Taxus baccata) 3000, Kastanie (Castanea vulgaris) 2000, Stieleiche (Quercus pedunculata) 2000, Libanonzeder (Cedrus Libani) 2000, Fichte [* 7] (Abies excelsa) 1200, Sommerlinde (Tilia grandifolia) 1000, Zirbelkiefer (Pinus Cembra) 500-700, Lärche (Larix europaea) 600, Föhre (Pinus silvestris) 570, Silberpappel (Populus alba) 500, Buche (Fagus silvatica) 300, Esche (Fraxinus excelsior) 200-300, Hainbuche (Carpinus Betulus) 150 Jahre. Beglaubigte Angaben über Höhe und Durchmesser der Bäume enthält folgende Tabelle:
Höhe Meter | Stammdurchmesser Meter | |
---|---|---|
Eucalyptus amygdalina | 140-152 | 8 |
Wellingtonia gigantea (Mammutbaum) | 79-142 | 11 |
Abies pectinata (Weißtanne) | 75 | 3 |
Abies excelsa (Fichte) | 60 | 2 |
Larix europaea (Lärche) | 53.7 | 1.6 |
Cupressus fastigiata (Cypresse) | 52 | 3.2 |
Pinus silvestris (Föhre) | 48 | 1 |
Fagus silvatica (Buche) | 44 | 2 |
Cedrus Libani (Zeder) | 40 | - |
Populus alba (Silberpappel) | 40 | 2.8 |
Taxodium mexicanum | 38.7 | 16.5 |
Quercus sessiliflora (Wintereiche) | 35 | 4.2 |
Platanus orientalis (Platane) | 30 | 15.4 |
Fraxinus excelsior (Esche) | 30 | 1.7 |
Adansonia digitata | 23.1 | 9.5 |
Pinus Cembra (Zirbelkiefer) | 22.7 | 1.7 |
Ailanthus glandulosa | 22 | 0.9 |
Quercus pedunculata (Stieleiche) | 20 | 7 |
Carpinus Betulus (Hainbuche) | 20 | 1 |
Taxus baccata (Eibe) | 15 | 4.9 |
Höhe und Dicke nehmen also bei den Bäumen nicht in gleichem Maß zu. Der größte Stammdurchmesser ist von der Kastanie (Castanea vulgaris) bekannt, welche 20 m erreicht. Große Stammdurchmesser sind ferner bekannt von Taxodium distichum 11,9 m, Sommerlinde (Tilia grandifolia) 9 m, Ulme (Ulmus campestris) 3 m, Kornelkirsche (Cornus mas) 1,4 m.
2) Julius, Philosoph, geb. zu Frankfurt [* 8] a. M., studierte in Göttingen [* 9] (unter Lotze, dessen Anhänger er wurde) Philosophie, wurde anfänglich Gymnasiallehrer in seiner Vaterstadt, seit 1869 (auf Lotzes Betrieb) Professor der Philosophie zu Göttingen, wo er noch wirkt. Seine Hauptschriften sind: »Die Lehren [* 10] von Raum, Zeit und Mathematik in der neuern Philosophie nach ihrem ganzen Einfluß dargestellt und beurteilt« (Berl. 1868-1869, 2 Bde.) und »Philosophie als Orientierung über die Welt« (Leipz. 1872),
die Lotzes Einfluß verrät. Außerdem schrieb er noch: »Die Staatslehre des heil. Thomas von Aquino« (Leipz. 1873),
»Sechs Vorträge aus dem Gebiet der praktischen Philosophie« (das. 1874) und verfaßte ein »Handbuch der Moral nebst Abriß der Rechtsphilosophie« (das. 1879).
3) August, Philolog und Schulmann, geb. zu Hamburg, [* 11] vorgebildet zu Wolfenbüttel, [* 12] studierte seit 1848 in Göttingen und Erlangen, [* 13] bereiste 1853-55 Griechenland, [* 14] die Türkei, [* 15] Kleinasien, Italien [* 16] und Frankreich, wurde 1855 Lehrer am Blochmannschen Institut in Dresden, [* 17] dann am französischen Gymnasium zu Berlin, [* 18] 1857 in Elberfeld, [* 19] 1860 Oberlehrer am Katharineum in Lübeck, [* 20] 1868 Gymnasialdirektor in Gera, [* 21] 1870 in Halberstadt [* 22] und 1871 Regierungs- und Schulrat in Straßburg, [* 23] in welcher Stellung er das höhere Schulwesen Elsaß-Lothringens nach deutschem Vorbild organisierte; 1882 durch Freiherrn v. Manteuffel zur Disposition gestellt, lebt er seitdem in München. [* 24] Sein Hauptwerk ist die kritische Ausgabe der »Hymni Homerici« (Leipz. 1860),
der eine Textausgabe (das. 1858, 2. Aufl. 1874) und eine Ausgabe der »Batrachomyomachie« (Götting. 1852) vorausgegangen waren. Außerdem bearbeitete er in dem »Quellenbuch zur alten Geschichte« die erste Abteilung: »Griechische Geschichte« (3. Aufl., Leipz. 1880-82, 2 Hefte, das erste mit W. Herbst),
veröffentlichte »Topographische Skizze der Insel Euböa« (Lübeck 1864) und gab mit Arnold, Blümner, Deecke u. a. »Denkmäler des klassischen Altertums« (Münch. 1884-88, 3 Bde.) heraus.
les Dames, (1886) 2568 Einw.
Karl Heinrich, Mediziner, starb in Baden-Baden. [* 26]
(1885) 1768 Einw.
Werkzeug mit sichelartig gebogener Klinge und schwach gezahnter Schneide oder aus elastischen Stahlstreifen zusammengesetzte Bürsten zum Reinigen der Stämme und stärkern Äste der Obstbäume von abgestorbener Rinde, Moos und Flechten, [* 27] in welchen schädliche Insekten [* 28] überwintern.
2) Eduard, Volkswirt und Politiker, starb in Greifswald. [* 29]
Das natürliche Recht eines Besitzers, sein Grundstück in der ihm zweckmäßig erscheinenden Weise zu bebauen, erfährt eine Beschränkung durch die bei engem Zusammenwohnen erforderlichen Rücksichten auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, des unbehinderten Verkehrs, der Reinlichkeit und der Gesundheit. Auf dem platten Land ist manches unbedenklich, was schon in kleinen Städten schädlich wirkt und in großen Städten die höchsten Gefahren mit sich bringen würde.
Die Hygiene beschäftigt sich daher fast ausschließlich mit den größern und größten Städten, und die Baupolizei beschränkt hier die Freiheit des Individuums mehr als auf irgend einem andern Gebiet des öffentlichen Rechts. Eine Beschränkung finden wieder die Forderungen der Baupolizei durch Rücksichten auf Verhältnisse verschiedenster Art, namentlich auf den Vermögensstand des Volkes. Die Menge der Bevölkerung [* 30] ist viel zu arm, um die Wohnung strengen Anforderungen der Sanitätspolizei anzupassen; es besteht hier eine Kluft, welche nur durch den Fortschritt in der Erkenntnis des Nutzens einer gesundheitsgemäßen Bauweise in Verbindung mit dem Steigen des Wohlstandes allmählich verkleinert werden kann.
Die Aufstellung, resp. Kontrolle der von großen Unternehmern aufgestellten Bebauungspläne ist ¶
Sache der Behörde, welche die volle Verantwortlichkeit trägt. Die Baupolizeiordnungen enthalten daher keine Vorschriften über Aufstellung von Bebauungsplänen, und die betreffenden Gesetze beschäftigen sich nur mit dem rechtlichen und formalen, nicht mit dem technischen Teil der Frage, für welchen allgemein gültige Grundsätze bis jetzt kaum existieren. In großen Städten überwiegen die Rücksichten auf den Verkehr so außerordentlich, daß neben denen auf Ökonomie, Sicherheit und Schönheit für die Gesundheitspflege in der Regel nicht viel übrigbleibt.
Die Bauquartiere sollten in großen Städten möglichst klein sein, da das Hinterland doch nur zur Errichtung von Gebäuden benutzt wird und bei der üblichen geschlossenen Bauweise selbst die größten Höfe weniger Luftwechsel haben als die engsten Straßen, auch die Gebäudefronten an Straßen viel mehr von der Sonne [* 32] beschienen werden als die auf den Höfen, welche von den im Winkel [* 33] anstoßenden Gebäuden beschattet werden. Die kaum 1 m breiten Zwischenräume zwischen je zwei Häusern, die man in alten Städten findet, werden gegenwärtig wegen ihrer Feuergefährlichkeit und der Reinlichkeit halber nicht mehr geduldet.
Die großen Städte haben durchweg die geschlossene Bauweise angenommen, und nur an den Peripherien findet sich noch die offene, bei welcher zwischen je zwei Häusern ein meist sehr reichlich bemessener Zwischenraum bleibt, der den Höfen frische Luft zuführt. Erzwingen läßt sich diese Bauweise ohne sehr große Härte gegen die Grundbesitzer nicht. Die Richtungslinie der Straßen mit Rücksicht auf die Sonnenstrahlen läßt sich kaum bestimmen, und bei der allgemein üblichen Anlage von Seiten- und Quergebäuden hat das auch wenig Bedeutung.
Für die Beleuchtung [* 34] der Vorderzimmer ist die nordsüdliche Richtung am vorteilhaftesten, für eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts aber die Richtung von NW. nach SO. oder von NO. nach SW. Straßen, die von W. nach O. verlaufen, sollten vermieden oder wenigstens breiter angelegt werden als andre Straßen. Im Interesse der Feuersicherheit fordern die Bauordnungen, daß jedes Grundstück, sofern es nicht an eine öffentliche Wasserleitung [* 35] angeschlossen ist, einen eignen Brunnen [* 36] besitze. In Bezug auf die Güte des Wassers beschränkt sich die Polizei darauf, die Benutzung von Brunnen mit gesundheitsschädlichem Wasser zu untersagen und die Verunreinigung von Grund und Boden nach Möglichkeit zu verhindern. Sie verbietet daher Abtrittsgruben gänzlich oder fordert wenigstens, dan die Gruben undurchlässig seien (was sich auf die Dauer doch nicht kontrollieren läßt). Versitzgruben dürfen nicht geduldet werden. Gesundheitsschädliche Abfälle aus Fabriken sind so zu beseitigen, daß weder Grund und Boden noch die Luft oder die öffentlichen Wasserläufe verunreinigt werden. Die Abwässer (s. d., Bd. 17) und die Meteorwässer dürfen nur in kleinen Städten in offenen Rinnsteinen mit gutem Gefälle und quter Spülung abgeleitet werden. Für größere Städte ist ein Netz unterirdischer Röhren [* 37] (Kanalisation) anzuwenden, in welches vorteilhaft auch die Exkremente eingeleitet werden, da hierdurch eine Steigerung der Kosten kaum verursacht wird.
Für die Salubrität eines Gebäudes ist die Reinheit des Baugrundes von großer Bedeutung. Ist der Boden start verunreinigt, so sollte er durch reinen ersetzt oder die ganze Fläche, auf welcher sich das Gebäude erhebt, durch eine Betonschicht od. dgl. isoliert werden. Dies ist namentlich, auch bei reinem Boden, wichtig für ein nicht unterkellertes Gebäude. In der Regel verlangt die Baupolizei nur, daß der Fußboden von bewohnten Kellergeschossen um etwa 30-50 cm über dem höchsten bekannten Grundwasserstand liegt; indes liegt es im Interesse des Bauherrn selbst, bei jedem Bau, dessen Fundamente vom Grundwasser [* 38] erreicht werden können die Mauern durch horizontale Isolierschichten (Asphalt) gegen aufsteigende Feuchtigkeit und durch vertikale Isoliermauern zugleich gegen das von oben eindringende Niederschlagswasser zu sichern.
Feuchtigkeit der Wände hindert die Ventilation und macht die Luft in den geschlossenen Räumen feucht und kalt, so daß namentlich bei Armut der Bewohner nachhaltige Krankheiten entstehen können. Dies gilt besonders für Kellerwohnungen, deren Wände ohnehin zum Teil, weil sie in der Erde stecken, nicht ventilieren, und bei denen die Fensterfläche eine erheblich geringere zu sein pflegt als in den Räumen der obern Geschosse. [* 39] In sanitätspolizeilichem Interesse sind Wohnungen, deren Fußboden niedriger liegt als das umgebende Terrain, zu verbieten; da eine solche Maßregel aber nicht überall durchzuführen ist, so sollten wenigstens Maßregeln ergriffen werden, um die Nachteile der Kellerwohnungen möglichst zu vermindern.
Dies geschieht durch Isolierung des Fußbodens und der Mauern, durch die Forderung, daß ein möglichst großer Teil (mindestens zwei Drittel) der Kellerhöhe über dem Terrain liegt, und daß die Räume ausreichende Höhe und Fensterfläche erhalten. Isoliert man die Außenmauer von Kellerwohnungen mittels eines Luftraums (Lichtgrabens), dessen Tiefe mindestens den Kellerboden erreicht, und dessen Breite [* 40] mindestens dem Höhenabstand zwischen Terrain und Kellerboden gleichkommt, so hören die Wohnungen auf, Kellerwohnungen zu sein.
Für Straßenfronten ist solche Konstruktion freilich nicht durchführbar, wohl aber für Hoffronten, wo sie überdies viel wichtiger ist. Im übrigen ist die Schädlichkeit der Kellerwohnungen von der Lage zur Himmelsrichtung und zur Umgebung abhängig; doch handelt es sich hier so sehr um besondere lokale Verhältnisse, daß kaum allgemeine Bestimmungen zu geben sind. Man kann fordern, daß Kellerwohnungen nur in Hauptgebäuden und in solchen Räumen angelegt werden, welche nach O., S. oder W. gelegen sind, und welchen die Zuführung des Lichts in einem Winkel von 45° gewahrt ist; besser noch wären Kellerwohnungen nur nach der Straße hinaus oder nach ganz freien Höfen zu gestatten.
Die Höhe der zu bewohnenden Räume richtet sich nach der Lage und nach der Anzahl von Personen, denen der Raum zum regelmäßigen Aufenthalt dienen soll. Als Minimalhöhe kann man 2,5 m im Lichten (zwischen Fußboden und Decke) [* 41] ansehen, und ein geringeres Maß sollte für Keller, Dachwohnungen und Hängeböden nicht gestattet sein. Letztere sollten als Aufenthalts- oder Schlafräume gar nicht geduldet werden, am wenigsten, wenn sie nicht einmal direkt ins Freie führende Fenster besitzen.
Über Zahl und Größe der Fenster lassen sich keine allgemeinen Bestimmungen geben. Nur ist selbstverständlich zu fordern, daß jeder zum Wohnen und Schlafen bestimmte Raum wenigstens ein direkt ins Freie führendes und zum Öffnen eingerichtetes Fenster besitze. Vom hygienischen Standpunkt erfordern die untern Geschosse, zumal der Keller, mehr Fensterfläche als die obern. Zu ausreichender Beleuchtung ist erforderlich, daß für je 30 oder doch für je 40 cbm Zimmerraun 1 qm freie, zum Öffnen eingerichtete Fensterfläche vorhanden sei. Im Interesse der ¶
Ventilation des Hauses ist das Treppenhaus im obern Teil mit leicht zu öffnenden Fenstern oder Abzugsöffnungen zu versehen. Wie weit im übrigen Ventilationseinrichtungen zu treffen sind, läßt sich im allgemeinen nicht bestimmen, hängt vielmehr ganz und gar von den speziellen Verhältnissen ab.
Die Zahl der Stockwerke wird in der Regel nicht bestimmt, wohl aber die Höhe der Gebäude. Dies ist nicht rationell, weil es zur Erniedrigung der einzelnen Geschosse führt. In sehr großen Städten sollten nicht mehr als fünf, in kleinern höchstens vier Geschosse, Keller-, Halb- und Dachgeschosse eingerechnet, zugelassen werden. Für die absolute Höhe von an Straßen gelegenen Häusern gilt jetzt fast allgemein als Norm, daß dieselbe die Breite der Straße nicht überschreiten soll, so daß dem tiefsten Punkte des Gebäudes das Licht [* 43] in einem Winkel von höchstens 45° gegen die Horizontale zugeführt wird.
Nur in alten Städten mit engen Straßen pflegt hiervon abgewichen zu werden. Mansardengeschosse sollten, sobald ihre schrägen Wände und die Fenstervorbauten die vom Fußpunkt des gegenüberliegenden Hauses im Winkel von 45° gezogene Linie überschreiten, nicht geduldet werden, weil in ihrer Anlage lediglich eine Umgehung der Bestimmung über die Höhe der Gebäude liegt. Was man bezüglich der Höhe für die Häuser an Straßen fordert, sollte auch für die Hofgebäude gelten, auch sie sollten nicht höher sein, als der Horizontalabstand am gegenüberliegenden Haus beträgt. In dieser Hinsicht wird aber in erschreckender Weise gesündigt, und so entstehen Höfe, welche, schachtförmig von Gebäuden umgeben, Luft und Licht embehren und für die Zimmer, deren Fenster auf dieselben münden, kaum noch in Betracht kommen.
Auf keinen Fall sollten die Hofgebäude mehr als doppelt so hoch aufgeführt werden, wie ihre Entfernung von dem gegenüberliegenden Gebäude auf demselben Grundstück oder von der Nachbargrenze, gleichgültig, ob diese bebaut ist oder nicht, beträgt. Nur wenn die Freihaltung der Grenze grundbuchlich gesichert ist, tritt an Stelle derselben die derselben zunächst liegende Gebäudefronte. Mehrfach ist zur Abhilfe bestimmt worden, daß jedes Haus nur einen Seitenflügel haben darf, und daß das eine von zwei benachbarten Häusern den Flügel an der linken Seite bauen muß, wenn ihn das andre an der rechten Seite besitzt. So entstehen größere Höfe mit erheblich gesündern Verhältnissen.
Wird die Höhe der Gebäude an den Höfen bestimmt, so verliert die Frage wegen der Größe der Höfe an sich und im Verhältnis zur bebauten Fläche in sanitärer Hinsicht ihre Bedeutung, und es kommen nur noch sicherheitspolizeiliche Rücksichten in Betracht. Existiert eine solche Bestimmung nicht, oder wird eine zu bedeutende Höhe der Hintergebäude im Vergleich zu deren Abstand zugelassen, dann sollte die Freihaltung um ⅓ oder mindestens ¼ des Grundstücks und die Bildung eines Hofs von bestimmten Abmessungen verlangt werden.
Nur bei sehr kleinen und bei Eckgrundstücken, bei welchen eine größere Anzahl von Zimmern an der Straße liegt, sind Ausnahmen zulässig. Wo sehr enge Höfe aus älterer Zeit vorhanden sind, ist es vorteilhaft, in den Ecken derselben Röhren anzulegen, welche nahe über dem Pflaster beginnen und bis über das Dach [* 44] führen, um so durch Temperaturdifferenz, welche durch eine Gasflamme noch gesteigert werden konnte, eine Ventilation zu erzielen. Eine Bedeckung der sogen. Lichthöfe mit Glas [* 45] ist ganz verwerflich, da dadurch jede Ventilation abgeschnitten wird.
Abtritte, mit Ausnahme der Wasserklosette, sollen niemals mit Wohn- und Schlafzimmern in Verbindung stehen, stets aber, auch die Wasserklosette, ein nach außen sich öffnendes Fenster und Ventilationsröhren besitzen. Auch Küchen sollen ins Freie führende Fenster besitzen, was freilich bei sehr kleinen Wohnungen leicht zur Folge hat, daß die Küche als Wohn- und Schlafzimmer benutzt wird. Die Steigung der Treppen, [* 46] namentlich in Hinterhäusern, darf nicht zu steil sein, um an das oft belastete Dienstpersonal und an schwangere Frauen nicht gesundheitsgefährliche Anforderungen zu stellen.
Die Stufenhöhe darf nicht mehr als 20, bei Treppen, welche durch mehr als zwei Geschosse reichen, höchstens 18 cm bei entsprechender Stufenbreite betragen. Die Heizungsanlagen sind noch recht häufig mangelhaft und belästigen die Bewohner desselben oder benachbarter Häuser durch Rauch, welcher bei Krankheiten der Atmungsorgane geradezu verderblich wirken kann. Bei dem heutigen Stande der Feuerungstechnik lassen sich allgemeine baupolizeiliche Vorschriften, die für alle Fälle Erfolg versprechen, nicht geben; aber man kann verlangen, daß alle Schornsteine mindestens 0,5 m über den Dachfirst hinausgeführt werden, daß sie eine Höhe von mindestens 12 m erhalten, wenn sie weniger als 3 m von der Straßenflucht oder von der Nachbargrenze entfernt liegen, und daß sie im letztern Fall mindestens 2 m über die Oberkante der Fenster im benachbarten Gebäude erhöht werden.
Wohnungen, welche in ihrer Anlage den Anforderungen der Sanitätspolizei entsprechen, können gesundheitsschädlich sein, wenn sie zu früh bezogen werden, und zwar namentlich, wenn die Bewohner auf Heizung [* 47] und reichliche Lüftung nicht hinreichende Sorgfalt verwenden. Das Austrocknen des Neubaues ist abhängig von der Stärke [* 48] der Mauern, der Beschaffenheit des Baumaterials, der mehr oder minder freien Lage, der Witterung während des Baues etc. Das Hygrometer bietet ein Mittel zur Beurteilung der Luftfeuchtigkeit in dem geschlossenen Zimmer eines Neubaues; doch erscheinen die Angaben des Instruments nicht ausreichend, und man begnügt sich daher mit der Bestimmung einer Frist, die zwischen Vollendung des Rohbaues und dem Beziehen des Hauses vergehen muß. Es ist wichtig, daß das Mauerwerk hinreichend trocken sei, bevor der Mörtel aufgetragen wird.
Letzterer bildet stets nur eine dünne Schicht, die auf trocknem Mauerwerk sehr schnell trocknet. Bei Gebäuden mit starken Mauern, wie sie alle vielstöckigen Gebäude in den untern Geschossen besitzen, sollte zwischen der Vollendung des Rohbaues und dem Beziehen ein Zeitraum von neun Monaten verstreichen, der nur dann verkürzt werden darf, wenn durch starkes Heizen oder durch besondere günstige Umstände ein schnelleres Austrocknen herbeigeführt worden ist.
Man befördert das Austrocknen durch Aufstellen von Kokskörben und hat auch für diesen Zweck transportable Heizapparate konstruiert, welche einen ausgiebigen Strom stark erhitzter Luft gegen das Mauerwerk treiben. Gesunde Wohnungen können ungesund werden, wenn einzelne Räume nachträglich in andrer Weise benutzt werden, als ursprünglich vorgesehen war, wenn z. B. niedrige Hängeböden als Schlafräume dienen müssen, wenn in benachbarten Räumen Stallungen eingerichtet werden etc. Die Baupolizei verlangt daher, daß in den dem Antrag auf Bauerlaubnis beigefügten Bauzeichnungen der beabsichtigte Nutzungszweck für die einzelnen Räume angegeben und daß vor jeder ¶
Veränderung in der Benutzung die Genehmigung der Baupolizei einzuholen ist. Große Gefahren können auch in den besten Wohnungen durch Überfüllung, Unreinlichkeit und mangelhafte Lüftung entstehen. Hier steht die Baupolizei ziemlich machtlos gegenüber der Armut einerseits und der Ausbeutung derselben durch Gewinnsucht anderseits. Zu große Strenge würde zur Obdachlosigkeit führen, und die Bekämpfung der aus der Armut hervorgehenden üblen Angewohnheiten gehört einem andern Gebiet an. Eine Abhilfe ist nur auf dem Weg möglich, der von Privaten, Behörden, Vereinen etc. zur Beschaffung gesunder und billiger Arbeiterwohnungen mehrfach eingeschlagen worden ist.
Vgl. Eulenberg, Handbuch des öffentlichen Gesundheitswesens, Bd. 1 (Berl. 1881);
Baumeister, Stadterweiterungen in technischer, baupolizeilicher und wirtschaftlicher Beziehung (das. 1876);
Derselbe, Normale Bauordnung (Wiesbad. 1880);
Krüger u. a., Bauführung und Baurecht (im »Handbuch der Baukunde«, 1. Abt., Berl. 1887);
v. Ösfeld, Rechtsprechung in preuß. Bausachen (Bresl 1887).
[* 51] Die Stadt zählte 1885: 19,098 Einw., die Kreishauptmannschaft Bautzen: 356,560 Einw. (324,689 Evangelische, 29,891 Katholiken, 251 Juden).
Die Amtshauptmannschaften umfassen:
QKilom. | QMeil. | Einw. | Ew. auf 1 qkm | |
---|---|---|---|---|
Bauzen | 826 | 15.01 | 105218 | 127 |
Kamenz | 696 | 12.64 | 59254 | 85 |
Löbau | 523 | 9.50 | 94531 | 181 |
Zittau | 424 | 7.70 | 97557 | 230 |
*, 3) Thomas Francis, amerikan. Staatsmann, geb. zu Wilmington (Delaware), Sohn des der demokratischen Partei angehörigen Bundessenators James Acheton Bayard (gest. 1880), trat, zum Kaufmannsstand bestimmt, in ein Geschäft in New York, studierte aber nach dem Tod seines ältern Bruders (1848) die Rechte und ward 1851 Advokat in Wilmington, 1855 in Philadelphia, [* 52] 1857 wieder in Wilmington, bis er 1868 an Stelle seines Vaters zum Mitglied des Bundessenats gewählt wurde. Er beteiligte sich mit großem Eifer an dessen Verhandlungen und wurde 1881 zum Präsidenten pro tempore gewählt. 1880 und 1884 ward er als demokratischer Kandidat für die Präsidentschaft aufgestellt und nach dem Regierungsantritt Clevelands im März 1885 zum Staatssekretär ernannt. Er bekleidete dies Amt bis
Vgl. E. Spencer, Public life and services of Thomas F. Bayard (New York 1880).
*, 5) Joseph, Essayist, geb. zu Prag, [* 53] studierte daselbst die Rechte, ohne jedoch in die juristische Praxis einzutreten, wandte sich ästhetischen Studien zu, habilitierte sich 1865 für Ästhetik und neuere deutsche Litteraturgeschichte an der Universität zu Prag, war 1866-71 Lehrer der deutschen Sprache [* 54] und Litteratur an der Handelsakademie und seit 1868 Dozent der Geschichte der Baukunst [* 55] (im Polytechnikum daselbst und wurde Ende 1871 zum außerordentlichen Professor der Ästhetik an der k. k. technischen Hochschule in Wien [* 56] ernannt. Zwischen 1876 und 1882 machte er wiederholte Studienreisen nach Italien. Bayer schrieb: »Ästhetik in Umrissen« (Prag 1863, 2 Bde.);
»Von Gottsched bis Schiller. Vorlesungen über die klassische Zeit des deutschen Dramas« (das. 1863, 2. vermehrte Ausg. 1869);
»Aus Italien. Kultur- und kunstgeschichtliche Bilder und Studien« (Leipz. 1885).
Bayer gehört zu den hervorragendsten Kritikern und Essayisten Deutsch-Österreichs. Seine Berichte über das Burgtheater in der Wiener »Presse« [* 57] (1872-83) waren Jahre hindurch die eingehendsten und sachlichsten, die in Wien geschrieben wurden. Gegenwärtig ist er Mitarbeiter des Feuilletons der »Neuen Freien Presse« in Wien, der »National-Zeitung« in Berlin etc. und bespricht in seinen gehaltvollen Essays häufig auch die moderne Bauthätigkeit, namentlich die von Wien.
[* 58] Königreich. Bei der Zählung vom Dezember 1885 wurden 2,639,242 männliche, 2,780,957 weibliche, zusammen 5,420,199 Personen ermittelt; die Zunahme der Bevölkerung ist mit 2,56 Proz. die geringste der letzten drei Zählungsjahrfünfte gewesen (1871-75: 3,3 Proz., 1875-80: 5,2 Proz.). Nach der Bevölkerungsdichtigkeit geordnet, zählen die einzelnen Regierungsbezirke Einwohner: Pfalz 696,375, Mittelfranken 671,933, Oberfranken 576,703, Unterfranken 619,469, Schwaben 650,166, Niederbayern 660,802, Oberbayern 1,006,761, Oberpfalz 537,990. Die Fläche mißt nach neuerer Feststellung 75,864,65 qkm und treffen auf je 1 derselben 71,5 Einw. Die Zahl der politischen Gemeinden beträgt 8027, jene der Ortschaften 45,853; unter letztern befinden sich 243 Städte, 419 Märkte, 11,905 Dörfer, 13,310 Weiler, 19,617 Einöden und 359 sonstige Ortschaften. In Wohnorten mit mehr als 2000 Einw. leben 29 Proz. der Bevölkerung.
Mehr als 100,000 Einw. zählen 2 Orte (München und Nürnberg), [* 59] zwischen 20,000 und 100,000 Einw. 9, zwischen 5000 und 20,000 Einw. 46, zwischen 2000 und 5000 Einw. 150. Nach dem Glaubensbekenntnis zählt Bayern 3,839,168 Katholiken, 1,518,248 Protestanten, 2866 Reformierte, 53,697 Israeliten, 3416 Mennoniten, 717 Freireligiöse, 539 Methodisten, 400 Irvingianer, 326 Konfessionslose, 272 Griechen, 89 Dissidenten, 77 Anglikaner, je 51 Deutschkatholiken, Baptisten und Wiedertäufer etc. Der Staatsangehörigkeit nach sind 96,88 Proz. bayrische Unterthanen. Von Staatsfremden wurden ermittelt 107,021 übrige Deutsche [* 60] (Zunahme seit 1871 um 99 Proz.) und 62,042 Ausländer (Zunahme um 59,6 Proz.). Unter erstern befanden sich 35,419 Württemberger, 28,997 Preußen, [* 61] 15,001 Badenser, 8608 Thüringer, 7185 Sachsen [* 62] etc., unter letztern 51.381 Österreicher, 4421 Schweizer, 1598 Italiener, 1383 Nordamerikaner, 658 Russen, 641 Engländer, 448 Franzosen etc., dann 479 aus andern Weltteilen.
Bewegung der Bevölkerung (1887). Die Zahl der Trauungen, welche 1872 noch 52,045 betragen hatte, sank bis 1880 auf 34,958, seitdem stieg sie wieder auf 37,436. Die Geburten haben sich von (1876) 223,356 auf (1883) 203,884 vermindert und betragen jetzt 206,631; unter letztern sind 6926 Totgeborne. Der Geburtenüberschuß beträgt somit 48,591; derselbe vermindert sich jedoch durch die beträchtliche Kindersterblichkeit. Der Prozentsatz der unehelichen Geburten (13,9) ist in ein höherer als in den übrigen deutschen Staaten.
In der Pfalz beträgt er nur 5,7, in dem an Österreich [* 63] grenzenden südöstlichen Teil Bayerns dagegen über 20. Dieses letztere Gebiet ist der Ausläufer eines großen, die österreichischen Kronländer Salzburg, Kärnten, Steiermark, Ober- und Niederösterreich umfassenden Gebiets, in welchem ein Drittel, bis und über die Hälfte der Gebornen Uneheliche sind. Die höhere Illegitimität Bayerns ist lediglich durch die noch weit ungünstigern Verhältnisse des angrenzenden österreichischen Gebiets beeinflußt. Ein- und Auswanderung ¶
stehen sich in den letzten Jahren fast gleich (1887: erstere 20,742, letztere 20,876); die überseeische Auswanderung ist 1883-88 von 9237 auf 6139 Personen gesunken.
Bildungsanstalten. Die Zahl von Schülern betrug im J. 1886 an den Hochschulen 7092 (Universitäten 3035), Mittelschulen 50,041 (hiervon in den humanistischen Anstalten 17,229, Realgymnasien 444, Kunstgewerbeschulen 218, Musikschulen 1360, Handelsschulen 1163 Zöglinge); in den landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen 11,539, in den gewerblichen 26,645. Für den Elementarunterricht bestehen 7148 Schulen, hiervon 99,2 Proz. öffentliche. 5042 Schulen sind katholisch, 1883 protestantisch, 129 simultan und 94 israelitisch.
Die Zahl der Schüler beträgt 855,463 in den Werktags-, 263,923 in den Feiertagsschulen. Schulgeld wird in 79 Proz. der Volksschulen erhoben; die Gesamtsumme desselben beträgt 1,793,571 Mk. oder 12,9 Proz. der Ausgaben. Die Zahl der Lehrkräfte umfaßt in den Hochschulen 555, Mittelschulen 5739, Fortbildungsschulen 2265, in den Volksschulen 22,379; auf je einen Lehrer der letztern treffen in den Städten 41, auf dem Land 38 Schüler. Die Ausgaben für Bildungsanstalten betragen in den Hochschulen 3, Mittelschulen 7,2, Fortbildungsschulen 0,5, in den deutschen Schulen 13,9 Mill. Mk. Mit einer großen Zahl von Bildungsanstalten sind besondere Erziehungsanstalten verbunden; in klösterlichen Anstalten werden 3797 Mädchen erzogen. Sehr groß ist in Bayern die Fürsorge für gebrechliche oder arme Kinder. So wurden gezählt: in Blindeninstituten 140, in Taubstummenanstalten 555, in Anstalten für krüppelhafte Kinder, Kretins, Blöde und Epileptische 620, in Anstalten für verwahrloste Kinder, in Waisen- und Findelhäusern, Kleinkinderbewahranstalten, Kinderhorten und Kindergärten 36,551 Zöglinge.
Landwirtschaft. Nach der Sondererhebung über die Bodenbenutzung vom Jahr 1883 setzt sich die Gesamtfläche Bayerns zusammen aus 4,764,646 Hektar reiner landwirtschaftlicher Fläche (63 Proz.), 23,847 Hektar Weinberge, 2,504,732 Hektar Holzland, 44,905 Hektar Haus- und Hofräume, 138,703 Hektar Wegeland und 109,632 Hektar Gewässer. Von der reinen landwirtschaftlichen Fläche treffen 64 Proz. auf Acker- und Gartenland, 27 auf Wiesen, 9 Proz. auf Weideland.
Mit Getreide [* 65] sind bebaut 1,823,928 Hektar und zwar in Prozenten: Roggen 30, Hafer [* 66] 25, Weizen und Spelz 23, Gerste [* 67] 19. Es wird vorzugsweise gebaut: Weizen in Nieder- und Oberbayern, Spelz in Schwaben (an Stelle des Weizens), Roggen in Oberbayern, Sommergerste in Niederbayern, Hafer in Ober- und Niederbayern, Flachs in der Oberpfalz, Tabak [* 68] in der Pfalz (4195 Hektar), Hopfen [* 69] in Mittelfranken (12,442 Hektar), Wein in der Pfalz (13,388 Hektar) und Unterfranken (9612 Hektar).
Mit Kartoffeln werden bebaut 300,000, mit Zuckerrüben 1889 Hektar. Was die Lage der bayrischen Landwirtschaft betrifft, so erscheint es bemerkenswert, daß die Zahl der zwangsweise versteigerten Anwesen seit 1880 stetig von 3739 auf 1111 und deren Besitzfläche von 30,059 auf 7935 Hektar zurückgegangen ist. Die wenigsten Versteigerungen fallen auf die Pfalz, die meisten auf Unterfranken; von den versteigerten Betrieben gehören 37 Proz. den kleinen, 62 den mittlern und 1,3 Proz. dem Großgrundbesitz an. Von landwirtschaftlichen Vereinen besitzt Bayern 225 Bezirkskomitees und 1953 Fachvereine (Tierzucht-, Hopfen-, Wein-, Obstbau-, Kreditvereine mit zusammen 3,84 Mill. Mk. Vermögen) und einen Gesamtstand von 207,800 Mitgliedern. Im J. 1888 wurden durchschnittlich geerntet vom Hektar: Weizen 13,5, Spelz 15, Roggen und Gerste 13, Hafer 10,5 Doppelzentner.
Die Gesamternte betrug unter anderm von Kartoffeln 2,57 Mill. Ton., Runkelrüben 2,57 Mill. T., Klee und Luzerne 1,3 Mill. T., Heu und Grumt 4,57 Mill. T., von Wein 477,600 hl. An Obst wurden geerntet in Doppelzentnern: 435,000 Äpfel, 375,000 Birnen, 230,000 Pflaumen, 18,500 Kirschen, 13,000 Walnüsse, 312 edle Kastanien mit einem Gesamtwert von 4,4 Mill. Mk. Vom Hagelschlag werden durchschnittlich 840 Gemeinden betroffen. Die verhagelte Fläche betrug im J. 1888: 115,400 Hektar und der Hagelschade 6 Mill. Mk. (in den letzten zehn Jahren zusammen 77 Mill. Mk. Hagelschade).
Bergbau [* 70] im J. 1887. Im Vergleich zur Produktion des Bergbaues in den rheinischen und mitteldeutschen Gebieten ist jene von Bayern nicht sehr erheblich. Es wurden gefördert von Stein- und Pechkohle 654,975 Ton., Braunkohlen 6025 T., Graphit 2960 T., Steinsalz 789 T. An Erzen (Eisen, [* 71] Kupfer, [* 72] Antimon, Mangan und Schwefelkies) wurden gefördert 97,562 Ton. (hierunter Eisenerz 95,778 T.), Ocker und Farberde 4906 T., feuerfeste Thonerde 69,015 T., Speckstein 975 T., Lithographiesteine (in großer Güte und eine bayrische Spezialität wie Graphit) 6534 T. Die Gesamtproduktion des bayrischen Bergbaues wird auf 1,6 Mill. T. mit einem Wert von 11,8 Mill. Mk. geschätzt. Von den sechs Salinen wurden 42,411 T. Kochsalz erzeugt (hierunter von den königlichen Salinen Berchtesgaden 5325, Reichenhall 7477, Traunstein 8521, Rosenheim 20,905); außerdem wurden von der österreichischen Saline Hallein aus der auf bayrischem Gebiet gewonnenen Sole 17,624 T. Siedesalz erzeugt. Die Gewinnung von Salz [* 73] beschränkt sich fast ausschließlich auf das Berchtesgadener Gebiet.
Industrie. Es wurden 1887 erzeugt: in den Hochöfen 36,794 Ton. Roheisen und 161 T. Gußwaren, im Kupolofenbetrieb 43,392 T. Gußwaren, im Hüttenbetrieb 69,264 T. Stabeisen, 4373 T. Blech und Draht [* 74] sowie 13,202 T. Roh- und Gußstahl. Die Eisenindustrie, welche in Bayern ziemlich stark vertreten ist, lieferte zusammen 167,186 T. im Gesamtwert von 19,6 Mill. Mk. Es bestehen 5321 Braunbierbrauereien (hiervon 43 Aktien- und 536 gemeinschaftliche Brauereien), dann 1649 für Weißbier, welche zusammen 1887: 6,119,439 hl Malz verbrauchten und dafür 36,52 Mill. Mk. Brausteuer entrichteten.
Die Gesamterzeugung belief sich auf 13,461,786 hl Braunbier (hiervon München allein 3,357,882 hl), 243,031 hl Weißbier und 438,748 hl sogen. Nachbier. Die größte Brauerei zugleich Deutschlands [* 75] und Österreich-Ungarns ist die Spatenbrauerei in München, welche 446,791 hl Bier erzeugte (Dreher in Wien 429,000 hl), dann folgt die Löwenbrauerei ebenda mit 311,115 hl. Von je 1000 Personen der Bevölkerung sind in der Bierbrauerei [* 76] thätig in Erlangen 15, im Bezirksamt Kulmbach 9, in Stadt München 5,4. 460 der bayrischen Brauereien sind Großbetriebe.
Ausgeführt wurden 1,679,526 hl (hiervon aus München 766,480). Die Branntweinbrennerei ist infolge der reichsgesetzlichen Bestimmungen in eine neue Phase getreten. Es bestehen 4733 Brennereien (nahezu die Hälfte davon in der Pfalz); 23 derselben erzeugen über 2000 hl. Verwendet werden zum überwiegenden Teil Kartoffeln und Getreide (589,000, bez. 314,000 hl); denaturiert wurden 27,000 hl. Die Einfuhr von Branntwein beträgt 21,417, die Ausfuhr 13,585 hl. Im Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus [* 77] zählt man 3681 ¶
Betriebe. Hinsichtlich der Zahl der Industriebevölkerung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung steht Bayern den mitteldeutschen und westdeutschen Gebieten erheblich nach. Der gewerbestatistischen Sondererhebung vom J. 1882 sind nachfolgend einige hauptsächliche Angaben zu entnehmen. Ermittelt wurden 447,150 Gewerbebetriebe (hiervon sind 78 Proz. Hauptbetriebe). Von den 350,022 letztern wurden 61 Proz., von den 16,251 Motorenbetrieben 15 Proz. ohne Arbeiter betrieben. Nach der Art des Motors benutzen 15,755 stehende Triebwerke (13,001 Wasser, 2445 Dampf, [* 79] 303 Gas und Heißluft, 6 Wind), 486 Betriebe haben Dampfkessel, [* 80] 426 Lokomobilen, [* 81] und 7 benutzen Dampfschiffe. In den Hauptbetrieben sind 13 Proz. der Bevölkerung, 534,213 Männer, 151,085 Weiber, beschäftigt; in den Kleinbetrieben (bis zu fünf Gehilfen) arbeiten 295,270, in den größern 170,694, in den Motorenbetrieben 135,524 Personen.
Verkehrswesen. Das bayrische Bahnnetz ist, sowohl auf die Fläche als auf die Einwohnerzahl berechnet, etwas ausgedehnter als in Preußen. Die Bahnlänge der bayrischen Staatsbahnen [* 82] mißt 4575 km, hiervon 306 km zweigeleisig; letztere sollen demnächst erheblich vermehrt werden. Im Betrieb sind 1071 Lokomotiven. Befördert wurden 19,7 Mill. Personen (4,5 Proz. in Schnellzügen) und 9,9 Mill. Ton. Güter. Die Gesamteinnahme beziffert sich auf 90,6, der Überschuß auf 42,3; Mill. Mk. An Unfällen ereigneten sich im J. 1888: 137 Entgleisungen, 37 Zusammenstöße, 159 sonstige Unfälle;
verletzt wurden dabei 101, getötet 51 Personen (von den Reisenden 9 verletzt).
Zu den nur 14 km Privatbahnen im diesseitigen Bayern sind in der neuesten Zeit 4 Privatlinien mit zusammen 72 km Länge getreten. Außerdem besteht eine kleine elektrische Bahn zur Personenbeförderung in München und eine Anzahl von Montan-, Industrie- etc. Bahnen. Die pfälzischen (Privat-) Bahnen haben eine Länge von 667 km und ein Material von 168 Lokomotiven; sie beförderten 5,58, Mill. Personen (2,7 Proz. in Schnellzügen). Im Postdienst wurden 1887: 144 Mill. Sendungen befördert (hiervon 97 Mill. Briefe, 19 Mill. Postkarten, 16 Mill. Drucksachen).
Postaufträge wurden 370,000 erledigt und an Postanweisungen 351 Mill. einbezahlt und 328 Mill. Mk. ausbezahlt. Im Fahrpostverkehr wurden befördert 13,8 Mill. Pakete und Wertbriefe mit einem Gesamtwert von 1780 Mill. Mk., ferner 651,800 Personen (2,5 Proz. des Personenverkehrs überhaupt). Telegraphenanstalten besitzt Bayern 1319, Telephonstationen 7 amtliche und 48 private mit zusammen 2630 Sprechstellen. Die Einnahmen aus Post und Telegraph [* 83] betragen 14,89 Mill. Mk., der Überschuß 2,4 Mill. Mk. Den Ludwigs-Donau-Mainkanal befuhren 3513 Schiffe [* 84] und Flöße mit zusammen 101,890 Ton. Gütern; es betrugen die Einnahmen 113,367, die Ausgaben 259,023 Mk. Die 6 bayrischen Dampfschiffe auf dem Bodensee beförderten 118,190 Personen, 171,930 Ton. Gepäck und Güter; es betrugen die Einnahmen 394,815, die Ausgaben 306,976 Mk., die Gesamteinnahme der königlich bayrischen Verkehrsanstalten betrug 107,9, die Ausgaben 64,4 Mill. Mk., der Ertrag somit 43,5 Mill. Mk.
Finanzen. Das Budget von 1888/89 bilanziert mit 260 Mill. Mk., hiervon entfallen 100 Mill. auf Verwaltungsausgaben und 160 Mill. auf sonstige Ausgaben. Unter den Einnahmen liefern die direkten Steuern 26,9 Mill., Zölle und indirekte Steuern 66 Mill. (hiervon der Malzaufschlag 34,8 Mill. Mk.), Verkehrsanstalten 105,9, Forst- und andre Gefälle 24 Mill. Mk. Die Zivilliste hat sich um die Kosten der Regentschaft (442,857 Mk.) erhöht und beträgt 5,647.912 Mk. Die Ausgaben für Reichszwecke betragen 30,7 Mill., für die Armee (aus der Reichskasse) 40,4 Mill. Mk. Die Staatsschuld Bayerns beträgt 1352,7 Mill. Mk. (hiervon entfallen 967,5 Mill. auf Eisenbahnschuld); der Schuldenstand sämtlicher politischer Gemeinden beziffert sich auf 151 Mill. Mk. Die Gemeindeumlagen ergaben 1886: 20,65 Mill. Mk.; 9 Proz. der Gemeinden sind umlagenfrei.
In der Pfalz werden auf den Kopf der Bevölkerung mehr als doppelt soviel Umlagen erhoben wie im diesseitigen Bayern. In Bayern bestehen 306 Sparkassen mit einem Sparbestand von (1886) 141 Mill. Mk.; es treffen auf den Kopf der Bevölkerung 25,9 Mk. (1877: 15,8 Mk.) und auf je 100 Personen 9 Einleger, und es ist eine stete Steigerung der Sparthätigkeit unleugbar. Nach der Sondererhebung über die bayrischen Stiftungen bestanden Ende 1887: 17,367 Stiftungen mit einem rentierenden Vermögen von 400,5 Mill. Mk.;
hiervon treffen auf Wohlthätigkeit 186,5, auf Kultus 154,5, auf Unterrichtszwecke 58,9 Mill. Mk. Geistliche Pfründestiftungen, eigne Kultus- und Schulfonds sind hierin nicht inbegriffen.
Bezüglich der Zeit der Gründung ergibt sich eine fortwährende Steigerung des Sinnes für Wohlthätigkeit; 8438 Stiftungen fallen in das laufende Jahrhundert, 199 in die Zeit vor 1000. Von den obigen Stiftungen für Kultus entfallen 136,4 Mill. auf die katholische, 17,7 Mill. auf die protestantische und nur 23,233 M. auf die israelitische Religion. Was die Armenpflege in Bayern betrifft, so ist für öffentliche und Privatwohlthätigkeit ein rentierendes Gesamtvermögenvon 168,5 Mill. und eine Jahresausgabe von 19 Mill. Mk. nachgewiesen.
Von den Gemeinden wurden im J. 1886: 167,973 Personen (65 Proz. dauernd, 35 Proz. vorübergehend) unterstützt;
eigentlich verarmt sind 43,5 Proz. aller Unterstützten.
Einschließlich der Distrikts- und Kreisarmenpflege betragen die Gesamtausgaben der öffentlichen Armenpflege 10 Mill. Mk. und ihr rentierendes Vermögen 160 Mill. Mk. An öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten besitzt Bayern 346 Kranken-, 268 Pfründe- und Armenanstalten, 108 Waisen- und Rettungshäuser, 198 Kinderbewahr-, Krippen- und Säuglingsanstalten. Auch die Privatwohlthätigkeit ist in hervorragender Weise vertreten; es bestehen hierfür in Bayern 341 allgemeine Privat-Wohlthätigkeitsvereine, 177 Privatanstalten und 1552 Vereine zur Verabreichung von Ortsgeschenken.
Was die Versicherungsstatistik 1886/87 betrifft, so beträgt der Wert des Eigentums, welches in Bayern gegen Schaden versichert ist, 7173 Mill. Mk., an Schäden wurden vergütet 8,6 Mill. Mk. Die Jahresausgabe für Versicherung beträgt gegen direkten Schaden 11,9 Mill. und einschließlich der Lebens- und Rentenversicherung 29 Mill. Mk., also mehr, als die direkte Staatssteuer ausmacht. Die staatliche Brandversicherungsanstalt hatte 1,569,000 Gebäude zu 3802 Mill. Mk. versichert und 5 Mill. Mk. für Brandschäden vergütet. Freiwillige Feuerwehren bestehen 4990 (1866: 170) im diesseitigen Bayern mit einem Bestand von 300,000 Feuerwehrmännern.
Justiz. Im J. 1886 wurden in Bayern 49,660 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen gegen Reichsgesetze verurteilt, hiervon waren 9 Proz. unter 18 Jahre alt und 83,4 Proz. männlichen Geschlechts. In den 15 Strafanstalten waren im J. 1887: 11,681 männliche, 1811 weibliche, in den 277 Gerichtsgefängnissen 212,675 männliche, 53,694 weibliche Personen, einschließlich der Zivilhäftlinge, aufgenommen ¶