Gieß. 1811-12, 2 Bde.).
Sein bedeutendstes Werk, in seiner Art ein Meisterwerk, ist jedoch sein »Catalogus
codicum copticorum manuscriptorum qui in museo Borgiano Velitris adservantur«
(Rom
[* 2] 1810). Seine »Zerstreuten Abhandlungen«
gab
Welcker
(Göttingen
[* 3] 1817) heraus.
Vgl.
Welcker, Zoegas
Leben (Stuttg. 1819, 2 Bde.).
Landstädtchen im schweizer. Kanton Aargau,
[* 5] an der Zentralbahnlinie
Olten-Luzern und der Bahnlinie Zofingen-Suhr-Aarau, in einer fruchtbaren, von der Wigger durchflossenen
Ebene, mit bedeutender Stadtbibliothek
(gegen 20,000
Bände),
Taubstummenanstalt, ausgedehnter
Seiden- und Baumwollindustrie, Wachstuchfabrikation und (1888) 4496 Einw.
Zofingen besaß schon unter
Karl dem
Dicken das
Münzrecht, war eine Zeitlang freie Reichsstadt, dann österreichisch,
öfters
Residenz österreichischer
Fürsten und kam 1798 an den Kanton Aargau.
griech.
Rhetor im 3. Jahrh.
v. Chr., aus
Amphipolis gebürtig, war berüchtigt als hämischer
Kritiker, besonders
des
Homer (daher auch Homeromastix,
»Geißel des
Homer«, genannt), und ist daher sprichwörtlich geworden
für gemeine Zänker und hämische Tadler.
Mineral aus der
Ordnung der
Silikate (Epidotgruppe), kristallisiert rhombisch, in langen eingewachsenen
Säulen,
[* 7] findet sich auch derb in stängeligen
Aggregaten, ist farblos, meist grau, gelblich, grünlich,
Härte 6, spez. Gew. 3,22-3,36,
glasglänzend, schwach durchscheinend, besteht aus einem
Silikat nach der
FormelH2Ca4(Al2)3Si6O26
^[H2Ca4(Al2)3Si6O26], doch wird etwas
Thonerde durch
Eisenoxyd ersetzt. Zoïsit hat also dieselbe chemische
Zusammensetzung
wie
Epidot.
[* 8] Er findet sich bei Gefrees, an mehreren
Orten in
Tirol,
[* 9] an der Saualpe in
Kärnten, im
Pinzgau,
Nordamerika,
[* 10] mikroskopisch
in manchen Amphibolschiefern.
(spr. sola),Emile, franz. Romanschriftsteller, geb. zu
Paris,
[* 11] Sohn eines italienischen
Ingenieurs, der
den
Bau des
»Kanals Zola« in der
Provence leitete, aber schon 1847 in
Aix starb, verbrachte seine
Jugend im
Süden, besuchte seit 1858 das
LycéeSt.-Louis in
Paris und trat dann, um sich dem
Buchhandel zu widmen, in das
Geschäft von
Hachette ein.
Seine Mußestunden zu schriftstellerischen
Arbeiten benutzend, schrieb er litterarische und theatralische
Kritiken für verschiedene
Zeitschriften und versuchte sich bald auch auf dem Gebiet des
Romans mit: »Les mystères de
Marseille«
[* 12] und »Le
[* 13] vœu d'une morte«.
Mehr Beachtung als diese Werke fanden schon seine
»Contes à
Ninon« (1864) und die
»Confession de
Claude«
(1865),
während
»Thérèse Raquin« (1867) die
Richtung des
Autors sowie sein
Talent, die Nachtseiten der menschlichen
Natur mit
grausamer
Wahrheit zu schildern, unzweifelhaft bekundete. Nachdem er darauf
»Madeleine Férat« (1868),
eine
Studie über die
Fatalität der ererbten
Anlagen, gleichsam als
Vorspiel vorausgeschickt, begann er seinen berühmten, dasselbe
Thema in ausgeführterer
Weise behandelnden Romancyklus »Les Rougon-Macquart«, den er selbst
als die »psychologisch-soziale Geschichte einer
Familie unter dem zweiten Kaiserreich« bezeichnet, und von dessen projektierten 20
Bänden
(1870-89) 16 erschienen sind, nämlich: »La fortune des Rougon«, »La
Curée Ventre«, »Le ventre de
Paris«, »La conquête de Plassans«, »La
faute de l'abbé Mouret«,
»Son excellence
Eugène Rougon«, »L'Assommoir«, »Une
page d'amour«,
»Nana«, »Pot-Bouille«,
»AuBonheur des dames«, »La joie de vivre«,
»Germinal«, »L'Œuvre«, »La
Terre«, »Le
Rêve« und »La bête humaine«. Vom »Assommoir«
an erlebten alle
Romane der
Serie erstaunliche
Auflagen, die stärksten der eben genannte (300,000
Exemplare),
»Nana«, nicht minder begehrt, und »La
Terre«, 150,000
Exemplare in 18
Monaten. Über den leitenden
Gedanken, der durch das Werk
hindurchgehen soll, spricht sich Zola in der Vorrede zum ersten
Band
[* 14] selbst aus. Er wolle, sagt er, durch
Lösung der doppelten
Frage des angebornen
Temperaments und der umgebenden
Welt denFaden
[* 15] zu verfolgen suchen, der mit mathematischer
Genauigkeit von einem
Menschen zum andern führe. Wie die
Schwerkraft, so habe auch die
Erblichkeit ihre bestimmten
Gesetze.
Das charakteristische Merkmal der Rougon-Macquart sei die Zügellosigkeit der
Begierden, die unersättliche Genußsucht, welche,
physiologisch betrachtet, als die langsame
Folge gewisser
Zufälle im
Blut- und Nervenleben angesehen werden
müssen, die sich aus einer ersten organischen
Verletzung in einer
Rasse entwickeln und je nach der umgebenden
Atmosphäre bei
jedem
Individuum dieser
Rasse die
Gefühle,
Triebe,
Leidenschaften, die natürlichen und instinktiven Kundgebungen des
Menschen
bestimmen, deren Ergebnisse man gemeinhin
Tugenden und
Laster nenne etc. Die Art, wie Zola diese Aufgabe
gelöst, hat ihm ebenso heftige
Angriffe wie unbegrenzte Bewunderung eingetragen und ihn jedenfalls als Chorführer der Naturalisten
legitimiert.
Allein er hat die Anwendung des
Grundsatzes der
Realisten, daß der Schriftsteller alles solle darstellen dürfen, was die
menschliche Handlungsweise bestimmt, daß er es der
Wahrheit schuldig sei, nichts zu verschweigen und
nichts zu beschönigen, fast mit jedem neuen
Gliede der
Kette gesteigert. Bei
»Nana« glaubte man, er wäre jetzt an der äußersten
Grenze des Widerwärtigen, Ekelerregenden, Unflätigen angelangt; aber man irrte sich, wie »Pot-Bouille«,
»Germinal« und »La
Terre« bewiesen.
Die übrigen vier Werke bezeichnen je einen Stillstand in der krankhaften Schmutzmalerei Zolas, obwohl
sie denLeser stellenweise ebenfalls anwidern konnten; im
»Rêve« machte der Verfasser sogar eine gewaltige Anstrengung, um
eine »weiße
Symphonie« vor ein darüber mehr erstauntes als entzücktes
Publikum hinzuzaubern, das sich Zola nicht als den Dichter
der Unschuld und Reinheit zu denken vermochte, und mit
Recht. Der
Kritiker Zola, der für den
»Voltaire«,
den
»Figaro« und den in
Moskau
[* 16] erscheinenden
»EuropäischenBoten« schrieb, solange der
Roman ihm nicht ein reichliches
Auskommen
bot, zeichnete sich durch Verstandesschärfe, aber auch durch
Einseitigkeit aus, wie es von dem Schriftsteller nicht
anders zu erwarten ist, der das
WortThiers': »Die
Republik wird konservativ sein, oder sie wird nicht sein« abgeändert hatte
in: »Die
Republik wird naturalistisch sein, oder sie wird nicht sein«.
Charakteristisch genug nannte
er den ersten
Band seiner
gesammelten Abhandlungen über lebende Schriftsteller und ihre Werke
»Mes haines« (1866, neue Ausg. 1879).
Die übrigen
Bände sind: »Le roman expérimental« (1880),
»Les romanciers naturalistes«, »Le
naturalisme au théâtre«,
»Nos auteurs dramatiques«, »Documents littéraires« (1881).
Am schroffsten gab er seinen Meinungen, seinem
»Haß«,
Ausdruck in einem
Artikel der erwähnten
MoskauerZeitschrift, der ins
¶
mehr
Französische zurückübersetzt viel Aufsehen erregte und Zola keine Freunde schuf. Er hält sich für berufen, wie dem Roman,
so auch dem Theater
[* 18] neue Bahnen zu weisen, dringt aber damit nicht durch, ob er seine Romane allein für die Bühne zustutze
oder mit HilfeWilliam Busnachs das Gröbste und Anstößigste daraus entferne. »Thérèse Raquin« und »Bouton
de rose«, die er ohne fremde Mitwirkung aufführen ließ, wurden ausgezischt; »L'Assommoir«
hingegen, »Le ventre de Paris« und »Nana« behaupteten sich lange auf dem Theaterzettel, während »Germinal«, bei dem Zola, wie
er hatte verkündigen lassen, das meiste that, nach 17 Vorstellungen einging und »Renée« (Bearbeitung
der »Curée«),
für die er ganz allein verantwortlich war, nicht einmal einen Achtungserfolg erzielte.
heißen die nicht zum DeutschenReiche gehörigen, aber dem deutschen Zollgebiet angeschlossenen fremden
Landesteile (Großherzogtum Luxemburg,
[* 20] die österreichische GemeindeJungholz);
Zollausschlüsse die innerhalb der Staatsgrenzen,
jedoch außerhalb der Zollgrenzen gelegenen Gebiete (Freigebiete und Freihäfen), welche mit dem Ausland in völlig freiem
Verkehr stehen.
(Mauten, v. mittellat. muta; griech.
telos, engl. toll) nannte man ursprünglich jede Abgabe, welche beim Überschreiten einer Grenzlinie von
Personen oder Sachen erhoben wurde. Man konnte demgemäß auch von Strom-, Fluß-, Wege-, Brückenzöllen reden, welche bei Benutzung
oder Überschreitung von Fluß, Weg und Brücke
[* 21] zu zahlen waren, und die heute als »Geld« (Wege-, Chausseegeld) oder Gebühr bezeichnet
werden und meist den Charakter einer Steuer verloren haben.
Dann kannte die frühere Zeit eine große Zahl Binnenzölle, welche beim Übergang von einem Landesteil in den andern oder
beim Eingang in einen bewohnten Ort entrichtet wurden. Dieselben hatten ursprünglich einen echt lokalen Charakter als private
oder grundherrliche Abgaben, welche als Entgelt für gewährte Unterstützung und Geleit, für Unterhaltung
von Brücken
[* 22] und Straßen etc. dienten und nach der Lex Salica auch nur als solches erhoben werden durften. Hieraus entwickelte
sich ein eigentümliches Zollrecht als Inbegriff mannigfaltiger, vielfach freilich usurpierter Einzelrechte, auf Grund deren
häufig auch Zölle ohne jedwede Gegenleistung erhoben wurden.
Das Zollregal des deutschen Kaisers umfaßte die Beaufsichtigung und Überwachung des Zollwesens zur Verhütung ungerecht erhobener
Zölle, das Recht, auf eignem Gebiet Zölle zu errichten und zu erheben und dieselben auf andre zu übertragen, ferner Grundherren auf
eignem Gebiet die Erhebung von Zöllen zu gestatten und endlich Zollfreiheiten zu erteilen.
Dieses Zollregal
ging mit Entwickelung der Landeshoheit an die Landesherren über und wurde denselben auch mehrfach vom Kaiser ausdrücklich bestätigt.
Mit Verstärkung
[* 23] der die Territorialstaaten aufsaugenden Zentralgewalt und mit zunehmender Entwickelung von Handel und Verkehr
wird mehr und mehr mit den Binnenzöllen aufgeräumt und dem Zollwesen seine heutige rechtliche Gestaltung
gegeben. Doch haben sich auch in den größern Einheitsstaaten innere Zollschranken noch lange erhalten. Colbert suchte dieselben
in Frankreich zu beseitigen, was ihm 1664 jedoch nur in einem Teil des nördlichen Frankreich gelang, während erst die Revolution 1791 das
ganze Land zu einem einheitlichen Zollgebiet gestaltete.
Deutschland
[* 24] mit seinen verwickelten staatsrechtlichen Verhältnissen folgte diesem Beispiel erst später.
Preußen
[* 25] hatte noch 1817 in seinen verschiedenen Landesteilen 60 verschiedene Zoll- und Accisetarife. 1818 wurden alle Binnenzölle
aufgehoben, das ganze Staatsgebiet wurde ein einheitliches Zollgebiet. Mit Begründung und Erweiterung des Zollvereins wurde
die Freiheit des deutschen Binnenverkehrs auf ein immer größeres Gebiet ausgedehnt. Nachdem nun auch
die Rheinschiffahrtsabgaben 1861, die Elbzölle 1870 aufgehoben worden sind, werden, wenn wir von den Übergangsabgaben, die
zur Ausgleichung von Verbrauchssteuern dienen, dann von dem Oktroi, welches eine kommunale Verbrauchssteuer darstellt, absehen,
nur noch Grenzzölle, d. h. Abgaben erhoben, welche beim Übergang über die Grenze zu entrichten sind.
Den Grenzzöllen der modernen Staaten fehlt das dem ältern Zollbegriff eigentümliche Merkmal des Entgelts
für eine Leistung vollständig. Sie werden dem entsprechend auch nur von Waren erhoben. Man unterscheidet, je nachdem die
Zölle bei der Einfuhr, der Ausfuhr oder der Durchfuhr erhoben werden, Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs- (oder Transit-) Zölle.
Durchfuhrzölle bestehen wohl nirgends mehr. Bei der heutigen Verkehrsentwickelung mußte man meist schon
deswegen auf dieselben verzichten, weil sie die Waren einen andern Weg einzuschlagen genötigt hätten.
Der Zweck der Zölle kann ein doppelter sein. Sie können einmal dazu dienen, dem Staat eine Einnahme abzuwerfen,
und heißen dann Finanzzölle (Steuerzölle), oder sie sind dazu bestimmt, einen Einfluß auf Gestaltung einzelner Produktionszweige
auszuüben, einen Damm gegen Überfluß oder ein Schutzmittel gegen Mangel zu bilden, und heißen alsdann Schutzzölle. Beide
Gattungen von Zöllen kommen nicht immer rein vor. Ist der Zoll so hoch bemessen, daß fremde Waren überhaupt
nicht mehr eingeführt werden, so wirkt er lediglich als Schutzzoll und wird mit Rücksicht auf die durch ihn hervorgerufene
Verhinderung der Einfuhr Prohibitivzoll genannt. Gelangt der Zoll aber zur wirklichen Erhebung, indem er gleichwohl eine Minderung
der Zufuhr veranlaßt und dadurch schützend wirkt, so bildet er als Schutzzoll im engern Sinn im Gegensatz
zum Prohibitivzoll auch eine Einnahmequelle. Umgekehrt übt
¶
mehr
auch der echte Finanzzoll auf Gang
[* 29] von Erzeugung, Verkehr und Haushalt einen Einfluß aus.
Im allgemeinen trägt jede Abgabe den Charakter eines Schutzzolles, welche auszuführende Waren, deren die heimische Produktion
bedarf, besteuert, ohne daß die heimischen Erzeugnisse überhaupt oder gleich hoch belastet werden, oder welche eingeführte
trifft, die auch im Inland hergestellt, jedoch gar nicht oder geringer besteuert werden. Höhe und Dauer
des Zolles sind von der Schutzbedürftigkeit der Industrie abhängig zu machen, welche erhalten oder emporgebracht werden soll.
Seine Wirkung würde eine um so bessere sein, je früher auf ihn Verzicht geleistet werden kann. Für Auflegung und Höhe des
Finanzzolles sind dagegen Staatsbedarf und Grundsätze der Steuerverteilung maßgebend. Er ist um so geeigneter, je ergiebiger
er ist, auch soll er eine möglichst dauernde Quelle
[* 30] von Einnahmen abgeben. Ein echter Finanzzoll liegt vor, wenn er das Äquivalent
einer auch von heimischen Waren erhobenen Steuer bildet, wobei der Zoll nach Maßgabe der größern Belästigungen
und Kosten, welche durch Zahlung der letztern erwachsen, höher zu bemessen ist (ist er noch höher, so wird er Schutzzoll),
dann, wenn er einen im Inland überhaupt nicht hergestellten Verbrauchsgegenstand (Kolonialwaren), ferner, wenn er auszuführende
Waren trifft, bei deren Erzeugung das Inland eine Monopolstellung einnimmt, welche zu gunsten der
Staatskasse ausgebeutet wird.
Die Finanzzölle gehören zur Gattung der indirekten und zwar der Verbrauchssteuern. Im allgemeinen gelten für sie die gleichen
Grundsätze wie für die letztern überhaupt, doch gestattet ihre besondere Erhebungsform mancherlei Abweichungen, zumal in der
Richtung, daß sie eine größere Zahl von Waren zu besteuern ermöglicht. Vor den innern Verbrauchssteuern
zeichnen sie sich dadurch aus, daß sie Industrie und Verkehr weniger belästigen, weniger Mühe und Kosten bei Erhebung und
Kontrolle verursachen, daß sie den Steuerträgern mehr aus den Augen gerückt sind und eine ergiebige Einnahmequelle darstellen,
Vorteile, welche freilich wesentlich bedingt sind durch Beschaffenheit des Grenzgebiets, Ausformung der
Grenze, Art der Verkehrsmittel und der zu verzollenden Waren.
Als besonders geeignete und darum auch beliebte Steuerobjekte erscheinen die Artikel, welche auch von den ärmern Schichten
der Bevölkerung
[* 31] verbraucht und darum in großen Massen eingeführt werden. Die Besteuerung derselben führt freilich leicht
zu einer umgekehrt progressiven Belastung. Ob sie trotzdem zulässig sind, hängt ab von Staatsbedarf
und Steuersystem, welches die Wirkung der umgekehrten Progression an andern Stellen wieder aufheben kann. Im Interesse gerechter
Steuerverteilung und auch aus Gründen der Moral hat allgemein der Grundsatz Geltung erlangt, daß unentbehrliche Lebensmittel
freizulassen und möglichst die Gegenstände des breitesten Volksluxus zu treffen sind. Grundsätzlich
wären auch die kostbaren Luxusartikel und zwar hoch zu belasten. In der Praxis allerdings kann das Steuersystem es gestatten
und die Zolltechnik sogar dazu zwingen, von der Besteuerung derselben abzusehen. Überhaupt scheitert die Durchführung des
Grundsatzes abstrakter Gerechtigkeit an der Unvollkommenheit der zu Gebote stehenden Mittel.
Eine richtige Bemessung des Steuerfußes ist außerordentlich schwierig. Im allgemeinen würde die Abstufung
der Zollsätze nach dem Werte der Waren (Wertzölle, Zölle ad valorem) die angemessenste für eine richtige Steuerverteilung sein,
wie sie in den Vereinigten Staaten
[* 32] besteht
und in dem französischen Zolltarif vorherrscht. Doch ist dieselbe allzu schwierig,
umständlich und kostspielig. Die Einschätzung durch Beamte ist ebenso mißlich wie die Deklarationspflicht
der Steuerzahler in Verbindung mit dem den Zollbeamten eingeräumten Recht auf Vorkauf zu dem angegebenen Wert, wenn ihnen
derselbe als zu niedrig erscheint. In vielen Ländern (Deutschland, England etc.) zieht man deshalb den zu allerlei SchikanenAnlaß gebenden Wertzöllen die nach Maß und Gewicht (früher in Deutschland u. Österreich nach einem besondern
Zollgewicht, dem Zollzentner und Zollpfund) bemessenen Stück- u. Gewichtszölle (sogen. spezifische Zölle) vor. Dabei kann innerhalb
weiterer Grenzen
[* 33] auch der Verschiedenheit der Qualität durch Abstufung der Tarifsätze (Staffeltarife) Rechnung getragen werden,
was schon insofern geschieht, als nicht alle Warenarten gleich besteuert werden.
In den meisten Ländern kommen Finanz- und Schutzzölle miteinander verbunden vor. Ausnahmen bilden England und die Schweiz. Die
Zölle der letztern tragen insofern ein finanzielles Gepräge, als sie dazu bestimmt sind, das Gleichgewicht
[* 34] im Bundeshaushalt
aufrecht zu erhalten. England hatte früher eine übermäßig verwickelte Zollgesetzgebung, welche eine
große Zahl Artikel belastete. In den 20er Jahren vereinfacht, zählte das Zollsystem 1841 doch noch 862 zollpflichtige Warenarten
auf, von denen 17 Artikel 94 Proz., 29: 4 Proz. und alle übrigen (816) nur 2 Proz.
des Zollertrags abwarfen.
Die Erkenntnis der Übelstände eines verwickelten Zollwesens mit seinen Schwierigkeiten, Kosten, Belästigungen
und Schikanen sowie der Druck der nun herrschend gewordenen freihändlerischen Strömung führten noch zu weitern Vereinfachungen
in dem Maß, daß heute fast der gesamte Zollertrag (97 Proz.) aus nur fünf Warengruppen (Tabak,
[* 35] geistige Getränke, Thee, Kaffee
und Rosinen nebst Korinthen) gewonnen wird. Echt schutzzöllnerische Länder sind Frankreich, Rußland, die
Vereinigten Staaten etc. Das deutsche Zollwesen wurde seit 1818 wesentlich verbessert und
vereinfacht (vgl. Zollverein), bildete aber schon seit jener Zeit einen Zankapfel entgegengesetzter Interessen.
Mit Beginn der 60er Jahre (Tarif von 1865) wurde der deutsche Zolltarif im freihändlerischen Sinn umgearbeitet und fortgebildet
bis 1873. Die nun folgende wirtschaftliche Krisis, insbesondere aber die Notwendigkeit einer finanzpolitischen
Reform führten zu einem Umschwung der herrschenden Meinung und zum Tarif von 1879, in welchem der Gedanke der allgemeinen Zollpflicht,
auch von Rohstoffen, im Interesse der nationalen Arbeit sich Geltung verschaffte.
Die Zollpolitik des Merkantilsystems (s. d.) stützte sich auf dessen eigentümliche Anschauungen über
die Handelsbilanz und die Mittel, dieselbe günstig zu gestalten. Ihre Maßregeln spitzten sich darauf zu, die Einfuhr fertiger
Produkte, zumal wenn sie im Inland hergestellt werden konnten, möglichst durch Zollbelastung zu beschränken, dagegen
die Ausfuhr, insbesondere von kostbaren Produkten des heimischen Kunstfleißes, zu fördern, demgemäß auch die Ausfuhr von
Rohstoffen und Lebensmitteln zu erschweren, deren Einfuhr zu begünstigen. Die verständigern Merkantilisten
nahmen den Standpunkt der nationalen Genügsamkeit ein. Man solle vorlieb nehmen mit dem, was das eigne Land biete, auch
wenn es von geringerer Qualität sei. Die heimische Betriebsamkeit werde unter dem Schutz der Regierung später schon Besseres
liefern.
leistungsfähiger zu machen, wurde durch Fr. List weiter ausgebaut, welcher eine förmliche Erziehungstheorie aufstellte. Nach
List kann in einem Lande, das noch keine Industrie besitzt, eine solche nicht entstehen, wenn sie mit übermächtigen, industriell
vorgeschrittenen Ländern zu konkurrieren hat. Letztere können sie im ersten Keim leicht unterdrücken. Darum ist Schutz
notwendig, der in Form eines genügend hoch bemessenen Einfuhrzolles zu gewähren ist.
Bei heimischem Wettbewerb werden allmählich die jungen Kräfte erzogen und gebildet, die junge Industrie erstarkt mit der
Zeit in dem Maß, daß sie auch ohne Schutz bestehen kann. Alsdann ist der Zoll fallen zu lassen, und der Schutz
war nur ein Mittel, die Handelsfreiheit anzubahnen. Die Landwirtschaft bedarf nach List keines Schutzes, da sie einen solchen
einmal in den Transportkosten genieße, dann aber auch die beste Stütze in einer stark entwickelten Industrie finde.
In der Regel wird durch den Schutzzoll ein Interesse verletzt, doch kann ein solcher Nachteil aufgewogen
werden, sobald der Zoll den erwähnten Erfolg hat. Allerdings kann die letztere Bedingung nur erfüllt werden, wenn es sich
um Ausgleichung von Kulturverschiedenheiten handelt. Beruht dagegen die Überlegenheit einer fremden Industrie aus von der
Natur gebotenen Vorteilen (Bau vonThee, Baumwolle
[* 37] etc.), so ist der Versuch, ihr gleichzukommen, verfehlt,
weil er dem Lande dauernde Opfer auferlegt, ohne daß das erstrebte Ziel erreicht werden kann.
Die Durchführung eines richtigen Zollschutzes ist mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft. Schwierig ist zunächst
die Bestimmung der schutzbedürftigen Industriezweige, welche wirklich Aussicht auf Gedeihen bieten. Dieselbe wird leicht
durch Vorurteil und Interesse getrübt, praktisch auch meist durch finanzpolitische Erwägungen beherrscht,
wie denn in der Zollpolitik der Praxis der Staatsbedarfe meist die wichtigste Rolle spielt. Ferner ist es nicht leicht, den Zeitpunkt
festzusetzen, wann Zölle in Wegfall kommen und größere Anforderungen an die seither geschützte Industrie gestellt werden dürfen.
Überhaupt ist ein Protektionssystem, welches sich nicht in den Schranken weiser Mäßigung hält, mit
der Gefahr verbunden, daß es nicht allein die Begehrlichkeit anreizt und die Interessen gegeneinander in Spannung versetzt,
sondern auch zu künstlichen, verfehlten Schöpfungen führt. Daß unter Zollschutz Industriezweige herangewachsen und kräftig
geworden sind, läßt sich nicht in Abrede stellen. Ebensowenig aber ist zu verkennen, daß Industrien
auch ohne solchen Schutz sich mächtig entwickelt haben.
In der neuern Zeit (1879) gelangte in Deutschland der Gedanke der allgemeinen Zollpflicht zur Herrschaft; es sollte zur Wahrung
der Solidarität der Interessen allen gleichmäßig Schutz geboten und damit eine selbständige nationale Wirtschaftsentwickelung
gesichert werden. Alle zu schützen, ist jedoch unmöglich, schon weil nicht alle des Schutzes bedürfen.
Dann legt, wie dies auch List betont hat, der ZollOpfer auf, die, wenn auch vorübergehend, getragen werden müssen.
Allerdings wurde wohl hervorgehoben, daß diese Opfer von den Fremden getragen würden. Doch würde dann im besten Fall jedes
Land seine Opfer auf die andern Länder abwälzen. Übrigens ist jene Annahme nicht allgemein zutreffend.
Ist auch eine Überwälzung auf Fremde unter besondern Umständen ganz oder zum Teil möglich, so ist dies dann nicht der Fall,
wenn bei Abnahme von Einfuhrartikeln eine Konkurrenz zu bestehen ist, jene Artikel mithin
eine Art Weltmarktpreis haben.
Eine durch hohen Zollschutz bewirkte nationale Abschließung führt auch nicht unbedingt zu einer von Störungen freien Selbständigkeit.
Wenigstens ist es unwahrscheinlich, daß dieselbe mehr Garantie für eine normale Entwickelung bietet als ein örtlicher Arbeitsteilung
entsprungener lebhafter Verkehr. Hat doch gerade das moderne Transportwesen den Menschen vom Wechsel zwischen Gunst und
Ungunst der Natur unabhängiger gemacht, einen vollständigern örtlichen und zeitlichen Ausgleich von Mangel und Überfluß
und damit größere Preisstetigkeit ermöglicht.
Vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit durch nationale Abschließung zu erzielen, ist heute unmöglich und verkehrt.
Das Protektionssystem kann darum nur darauf Anspruch erheben, geeignete wichtigere Industriezweige zur Entwickelung zu bringen
oder gefährdete zu erhalten. Gerade dieser letztere Gedanke wird in der Neuzeit mehr vertreten. Der Zoll
soll dazu dienen, vorhandene Kräfte zu erhalten und Existenzen zu schützen gegen die Gefahr eines durch Änderung des Verkehrswesens,
der wirtschaftlichen Technik, der Gesetzgebung etc. bewirkten plötzlichen Ansturms, welchem dieselben erliegen müßten.
Der Zoll hätte demnach die Bedeutung eines vorübergehenden Schutzes, welcher während einer Übergangsperiode
gewährt wird. Von diesem Gesichtspunkt aus hat man auch ganz vorzüglich in der neuern Zeit die der Landwirtschaft zugestandenen
Zölle gerechtfertigt. Derselbe könnte auch bei einer Arbeiterschutzgesetzgebung geltend gemacht werden, welche den Unternehmern
große Opfer auferlegt. Auch sind Fälle denkbar, in welchen die Erhaltung selbst dauernd unrentabler Produktionszweige
nötig ist, weil dieselben in andern Beziehungen von hoher Bedeutung sind (z. B. Schutzwald).
Der volkswirtschaftlichen Zollpolitik gehören die Begriffe der Differenzial-, Retorsions- und auch großenteils der Rückzölle
an. Differenzialzölle (Unterscheidungszölle) nennt man solche, welche Waren einer Gattung in der Praxis mehr, oder nur
solche, welche gleichartige Waren verschieden belasten. So können Unterschiede gemacht werden, je nachdem die Waren zu Wasser
oder zu Lande eingeführt werden. Diese Unterscheidung kann in der Zolltechnik ihre Begründung finden (geringe, schwer kontrollierbare
Einfuhr auf dem einen Weg), ebenso aber auch in der Zollpolitik, welche einen besondern Weg oder ein Land
begünstigen will.
Retorsionszölle (v. lat. retorquere = zurückdrehen, erwidern)
sind solche Zölle, welche als Akt der Wiedervergeltung (Vergeltungszölle) zu ungunsten eines andern Landes aufgelegt werden,
wenn dasselbe durch Zoll- oder andre Maßregeln die Angehörigen des eignen Landes benachteiligt; da diese
Zölle meist den Zweck haben, bessere Bedingungen zu erkämpfen, so nennt man sie wohl auch Kampfzölle. Derartige Kampfzölle haben
die Zollgesetze der meisten Länder, so auch das deutsche von 1879 (§ 6), vorgesehen. Nach dem Kampfzollparagraphen des
deutschen Zollgesetzes können Waren, welche aus
¶
mehr
Staaten kommen, die deutsche Schiffe
[* 41] oder Waren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln als diejenigen andrer Staaten, soweit
nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschlag bis zu 50 Proz. des Betrags der
tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden. Rückzölle (draw-backs) heißen die bei der Ausfuhr von Waren zurückerstatteten
Beträge, welche früher bei der Einfuhr der Waren oder des für Herstellung derselben benutzten Rohstoffs
als Zölle erhoben wurden. Im weitern Sinn rechnet man dahin überhaupt alle Ausfuhrvergütungen (Exportbonifikationen), also auch
die Rückerstattung von bereits entrichteten innern Verbrauchssteuern.
Die für die verschiedenen Waren gültigen Zollsätze bilden in ihrer Zusammenstellung den Zolltarif. Derselbe ist entweder
alphabetisch oder sachlich oder teils sachlich (Hauptgruppen von Waren), teils alphabetisch (Namen der
Waren einer einzelnen Gruppe) geordnet. Der deutsche Zolltarif ist nach Warengruppen (diese alphabetisch) mit fortlaufenden
Nummern (Tarifnummern) geordnet. Im Interesse der leichtern Aufsuchung und Anwendung ist demselben noch ein alphabetisch geordnetes
amtliches Warenverzeichnis beigegeben worden. (Weiteres über Zolltarif s. unter Handelsverträge.) Die
Verkündigung des Zolltarifs erfolgt in Verbindung mit dem Zolltarifgesetz, welches zu dem Tarif in ähnlichem Verhältnis steht
wie das Finanzgesetz zu dem Finanzetat. Es liegt im volkswirtschaftlichen Interesse, daß Zölle nicht allzu häufig geändert
werden, und daß beschlossene Abänderungen erst nach Verlauf einiger Zeit nach ihrer Bekanntmachung (in
Deutschland in der Regel acht Wochen) in Kraft
[* 42] treten.
Edmund von, Schriftsteller, geb. zu Stuttgart,
[* 45] studierte in Tübingen
[* 46] Philosophie
und Sprachen, ließ sich 1846 als Schriftsteller an seinem Geburtsort nieder, wo er bibliographisch, ästhetisch und sprachwissenschaftlich
thätig war und nach größern Reisen 1852 Redakteur des »Zentralorgans für die deutschen Bühnen«, 1853 der »Illustrierten
Welt«, 1858 von »Über Land und Meer« sowie 1863 der »Romanbibliothek«,
später von »Zu Hause« und den »Illustrierten Romanen aller Nationen« wurde, welche Stellung er bekleidete, bis er 1885 als Direktor
an die königliche Hofbibliothek berufen wurde, nachdem er bereits 1867 den Hofratstitel erhalten. Er schrieb außer seinen
zahlreiche Fächer
[* 47] umfassenden journalistischen Arbeiten: »Die Bibliothekwissenschaft« (Stuttg.
1846, die erste wissenschaftliche
Begründung dieser Lehre),
[* 48]
Während des englisch-ägyptischen Kriegs war er Berichterstatter für
die »KölnischeZeitung«, in deren Auftrag er auch den Kronprinzen des DeutschenReichs nach Spanien
[* 64] und Rom begleitete. Als das
Deutsche Reich
[* 65] durch Nachtigal seine ersten Kolonialerwerbungen an der westafrikanischen Küste machte, wurde er entsandt, um
über diese Gebiete zu berichten. Hier machte sich Zöller durch selbständige Forschungen wie
durch im Auftrag des Reichskommissars abgeschlossene Verträge mit den Häuptlingen der Eingebornen um die Kenntnis und Erweiterung
unsers neuen Kolonialbesitzes sehr verdient. Er entdeckte im Togoland den Hahofluß, führte die Togolagune auf ihren wahren
Umfang zurück, entdeckte den Agomifluß, schloß in Camerun
[* 66] für das Reich mit acht eingebornen Häuptlingen
Schutzverträge, entdeckte den
¶
mehr
Batanga (Moanja) südlich von Camerun und begab sich dann zum Congo, von wo er aber fieberkrank nach Deutschland zurückkehren
mußte. Er veröffentlichte hier »Die deutschen Besitzungen an der westafrikanischen
Küste« (Stuttg. 1885-86, 4 Bde.).
Im J. 1888 machte Zöller eine Reise nach Neuguinea und drang mit drei Offizieren vom Konstantinhafen bis zum
Finisterregebirge, das bis zu 2660 m erstiegen wurde, vor und ging dann zum Salomonarchipel, wobei das bisher für Eine Insel
gehaltene Bougainville als Doppelinsel erkannt wurde. Danach begab sich Zöller nach Ostafrika, um die durch den Aufstand der Araber
geschaffene Lage der Deutschen kennen zu lernen.
bis zur allgemeinen Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems das von den Staaten des DeutschenZollvereins vertragsmäßig für den Zoll bestimmte Gewicht, dem das Kilogramm zu Grunde lag, deren 50 einen Zollzentner bildeten.
endlich die Romane: »Der Klatsch« (Leipz. 1889) und
»FrauMinne« (das. 1889). Zolling steht in der ersten Reihe unsrer Feuilletonisten. SeinStil ist elegant, geistvoll
und von plastischer Lebendigkeit.
eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten, durch welche sie sich gegenseitig Hilfe bei Aufrechterhaltung
ihrer beiderseitigen Zollvorschriften und insbesondere zur Unterdrückung des Schleichhandels zusichern.
(Zollordnungswidrigkeiten), s. Zollstrafrecht. ^[= Inbegriff derjenigen Strafbestimmungen, welche Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze (Zollvergehen ...]
Regierungsschiffe, die das Schmuggeln an den Küsten zu verhindern, überhaupt eine Kontrolle über den
Seeverkehr auszuüben haben,
gewöhnlich als Jacht oder Schoner getakelt u. schnell segelnd.
Dieselbe fällt, wenn Zollanschlüsse (s. d.) und Zollausschlüsse vorhanden
sind, nicht mit der Landesgrenze zusammen, demgemäß auch das Zollgebiet, welches bei dem Zollverein mehrere Länder umfassen
kann, nicht mit dem Staatsgebiet. Vgl. Binnenlinie.
1) KarlFriedrich, Männergesangskomponist, geb. zu Mittelhausen im Weimarischen, besuchte
die Thomasschule in Leipzig, wo er unter Schichts Leitung sein musikalisches Talent ausbildete, ward 1820 Gesanglehrer
an der Ratsfreischule daselbst und später in gleicher Eigenschaft auch an andern LeipzigerSchulen angestellt. Er starb in
Leipzig, wo ihm 1868 ein Denkmal (im Rosenthal) errichtet wurde. Zöllner hat sich namentlich durch zahlreiche Kompositionen für
vierstimmigen Männergesang verdient gemacht, auch verschiedene Sammlungen vierstimmiger Lieder veröffentlicht. 1833 begründete
er den ersten »Zöllnerverein«, es folgte eine Reihe andrer Männergesangvereine, die sich nach Zöllners Tod zum Zöllnerbund
vereinigten. - Sein Sohn Heinrich, geb. 1854, seit 1878 Universitätsmusikdirektor in Dorpat,
[* 77] von wo er 1885 als Dirigent des
Männergesangvereins und Lehrer am Konservatorium nach Köln berufen wurde, machte sich ebenfalls als Komponist
(Chorwerke, eine Symphonie, die Opern: »Frithjof«, »Faust« etc.) bekannt. 1889 wurde er zum königlichen Musikdirektor ernannt.
- Nicht zu verwechseln mit K. F. Zöllner ist Andreas Zöllner, der, am zu Arnstadt
[* 78] geboren, 1862 als Musikdirektor in Meiningen
[* 79] starb und ebenfalls ein fruchtbarer Komponist für Männergesang (»Gebet der Erde«, »Streit der Wein- und
Wassertrinker«, »Doppelständchen« u. a.)
war.
2) JohannKarlFriedrich, Astronom und Physiker, geb. zu Berlin, studierte daselbst und in Basel,
[* 80] privatisierte dann in Berlin,
Basel
und Schönweide, ließ sich 1862 in Leipzig nieder, habilitierte sich dort 1865 in der philosophischen
Fakultät, wurde 1866 außerordentlicher, 1872 ordentlicher Professor der physikalischen Astronomie
[* 81] und starb Wesentliche
Verdienste erwarb sich Zöllner zunächst um die Photometrie
[* 82] der Himmelskörper, welche er in den Schriften: »Grundzüge der allgemeinen
Photometrie des Himmels« (Berl. 1861) und »Photometrische
Untersuchungen mit Rücksicht auf die physische Beschaffenheit der Himmelskörper« (Leipz. 1865) behandelt
hat;
das von ihm konstruierte Astrophotometer hat diesen Zweig der Astronomie wesentlich gefördert.
Mit großem Eifer wandte
sich Zöllner dann der Spektralanalyse
[* 83] und ihrer Anwendung auf die Himmelskörper zu; er war einer der ersten, der einen Apparat
angab, um die Sonnenprotuberanzen jederzeit beobachten zu können. Im Zusammenhang damit stehen zahlreiche,
meist in den Berichten der SächsischenGesellschaft der Wissenschaften veröffentlichte Abhandlungen über die physische Beschaffenheit
u. die elektrische Fernewirkung der Sonne,
[* 84] über die Kometen
[* 85] u. a. Von selbständigen Werken Zöllners sind noch zu nennen:
»Über die Natur der Kometen. Beiträge zur Geschichte und Theorie der Erkenntnis« (Leipz. 1871, 3. Aufl.
1883);
»Prinzipien einer elektrodynamischen Theorie der Materie« (das. 1876, Bd.
1);