Liedertafel in
Krefeld
[* 2] und lebte dann infolge geschwächter
Gesundheit zurückgezogen in
Schmalkalden.
[* 3] Anläßlich der silbernen
Hochzeit des nachmaligen deutschen
KaisersWilhelm ließ er von 100
Sängern seine
»Wacht am Rhein«
(Text von
Schneckenburger)
singen, dasselbe
Lied, welches 1870 die deutschen
Krieger in
Frankreich begeisternd zum
Kampf begleitete.
Wilhelm erhielt, nachdem er schon 1860 zum königlich preußischen Musikdirektor ernannt worden, auf
Grund dieses
Liedes 1871 eine
Jahrespension von 3000 Mk., starb aber schon in seiner Vaterstadt, wo ihm ein Denkmal
errichtet wurde. Von seinen übrigen zahlreichen
Kompositionen, meist Männerchören, hat keine auch nur einen annähernd
gleichen Erfolg gehabt.
vonAuvergne (Alvernus), scholast.
Philosoph, geboren zu
Aurillac, studierte in
Paris,
[* 4] wo er als
Lehrer der
Theologie
auftrat und 1228
Bischof wurde, als welcher er 1249 starb. In seinen
Schriften:
»De universo«,
»De anima«,
»De animae immortalitate«
und
»De veritate« hält er sich an
Aristoteles, die Araber und den
Hermes Trismegistos
[* 5] und unterscheidet
in den letztgenannten eine sechsfache
Wahrheit, indem dieselbe 1) die
Sache selbst, 2) das Gegenteil des
Scheins, 3) die Unvermischtheit,
4) das
Wesen, 5) das
WesenGottes, 6) die Widerspruchslosigkeit in den
Begriffen und
Urteilen bezeichnet. Auch leugnete er die
Ewigkeit derWelt und suchte die Verschiedenheit der menschlichen
Seele vom Leib samt deren Einfachheit
und
Unsterblichkeit darzuthun. Seine
»Opera omnia« erschienen zuletzt
Paris 1674, 2 Bde.
hat sich als Begründer
desjenigen
Realismus (s. d.), welcher zwischen den Individuen und den Universalien keinen
Wesensunterschied findet, bekannt gemacht.
Vgl.
Michaud,
Guillaume de Champeaux et les écoles de
Paris au XII. siècle (2.
Aufl., Par. 1868).
verloren gegangen und nur in einem
Auszug (»Philosophia minor«) in den
Schriften des
Beda (s. d.) aufbewahrt, und der
als
Logiker in die Fußstapfen
Abälards getreten ist.
vonHirsau, 1068 bis zu seinem
TodAbt des
KlostersHirsau (s. d.) im
Schwarzwald, das unter ihm einen
großen Aufschwung nahm, verfaßte unter anderm einen musiktheoretischen
Traktat, der von H.
Müller (Leipz. 1883) mit Übersetzung
und
Kommentar herausgegeben ist;
eine andre Abhandlung:
»De musica et tonis«, die ihm zugeschrieben wird,
befindet sich in
Murrs »Notitia duorum codicum musicorum« (Nürnb.
1801).
Ihr einförmiges
Leben an einem kleinem
Hof
[* 20] neben einem unbedeutenden Gemahl verschönerte sie etwas durch litterarische Beschäftigungen
und lebhaften Briefwechsel. Sie starb Ihre französisch geschriebenen
»Denkwürdigkeiten aus dem
Leben der
königl. preußischen
Prinzessin Friederike
Sophie Wilhelmine von 1706-42 erschienen 1810 zu
Braunschweig«
[* 21] (deutsch,
Tübing. 1810-11, 2 Bde.;
neue
Ausgabe in beiden
Sprachen, Braunschw. 1845; deutsch, Leipz. 1887). Über die
Glaubwürdigkeit derselben vgl.
Droysen in der 4.
Abt. des 4. Teils seiner »Preußischen
Politik«: Zur Geschichte
Friedrichs
I. und
FriedrichWilhelms I. (Leipz. 1870),
August, Violinspieler, geb. zu
Usingen in
Nassau, erhielt vom Hofkonzertmeister Konr.
Fischer daselbst
den ersten Musikunterricht und erregte schon als achtjähriger
Knabe die
Aufmerksamkeit der Kenner. 1861 hörte
ihn
FranzLiszt und führte ihn persönlich bei Ferd.
David in
Leipzig
[* 22] ein, dessen Violinunterricht Wilhelmj während der folgenden
vier Jahre genoß, während
Richter und
Hauptmann sein Kompositionsstudium leiteten. Nach seinem Weggang von
Leipzig lebte Wilhelmj fast
beständig auf Kunstreisen.
Als enthusiastischer AnhängerRich.
Wagners übernahm er 1876 das Konzertmeisteramt bei den Bühnenfestspielen in
Baireuth
und wirkte auch namentlich in
London,
[* 23] wo er sich ganz besondern Ansehens zu erfreuen hat, für die Wagnersche
Musik. WilhelmjsSpiel zeichnet sich durch vollendete
Technik und durch einen ebenso großen wie edlen
Ton aus, Vorzüge,
die ihm in ganz
Europa,
[* 24] seit 1879 auch in
Amerika, den
Ruf eines der ersten Violinisten seiner Zeit verschafft haben. Seine
Größe beruht in der gleich vollendeten
Interpretation der Werke von
Bach und
Beethoven wie derjenigen von
Paganini. Gegenwärtig
lebt Wilhelmj, 1871 zum
Professor ernannt, inBerlin.
Aschaffenburg
[* 29] der Hessischen Ludwigsbahn, zum Dorf Wachenbuchen gehörig, hat ein Schloß, prächtige Kurhäuser und eine erdig-muriatische
Eisenquelle, welche gegen Anämie, Menstruationsstörungen und Tuberkulose gebraucht wird. - 2) Solbad, s. Aschersleben.
[* 30]
1) Dorf im württemberg. Donaukreis, OberamtRavensburg,
[* 36] wurde 1824 als Kolonie der KornthalerBrüdergemeinde
gegründet, hat eine evang. Kirche, Bildungsanstalten für normalbefähigte und schwachsinnige sowie ein Asyl für bildungsunfähige
taubstumme Kinder, ein Töchter- und ein Knabeninstitut, eine Erziehungsanstalt für Missionärskinder,
eine Rettungsanstalt, Torfgräberei und 630 Einw. -
Ehemals stand hier das in der ersten Hälfte des 12. Jahrh. gestiftete Augustinerkloster Weißenstein, welches 1527 säkularisiert
und dann als Absteigequartier bei fürstlichen Jagden benutzt wurde. Später erbaute hier LandgrafMoritz ein Lustschloß, das
jedoch im Dreißigjährigen Krieg der Zerstörung anheimfiel. Mit Benutzung der hier durch die Natur so
reichlich gebotenen Mittel ließ LandgrafKarl 1701 durch den italienischen Baumeister Guernieri die Bauten beginnen, wie sie
jetzt noch bestehen. Zuerst entstand auf der Höhe des Karlsbergs das Riesenschloß (Oktogon), ein achteckiger Bau, aus drei
übereinander gebauten, 91 m im Durchmesser haltenden
¶
Die Fortführung der Anlagen geschah erst nach Beendigung des Siebenjährigen Kriegs durch LandgrafFriedrich II. Er baute das
halbzerstörte Schlößchen Weißenstein wieder auf, gab den vorhandenen Anlagen mehr Ausdehnung
[* 45] und ließ
Eremitagen, Grotten, Tempel
[* 46] und Weiher überall im Wald entstehen. Auch das im chinesischen Geschmack projektierte Dörfchen Moulang
und die große, 58 m hohe Fontäne verdanken ihm ihre Entstehung. Sein Sohn Wilhelm IX. (später KurfürstWilhelm I.) vervollständigte
mit Hilfe der Baumeister du Ry und Jussow die Anlagen und baute nach Niederlegung des alten Lustschlosses
Weißenstein das jetzige Palais, welches seine und seiner Nachfolger Sommerresidenz wurde.
Die Dekoration besteht in einem weiß emaillierten, von der Königskrone gedeckten Kreuz mit acht Kugeln, zwischen dessen Armen
das burgundische Kreuz, aus Lorbeerzweigen, hervorragt, während auf den Armen selbst »Voor moed, beleid, trouw« (»Für
Mut, Eifer, Treue«) steht. Der Avers
des Mittelschildes zeigt ein W in Lorbeerkranz, der Revers den burgundischen
Stahl. Die Großkreuze tragen dazu den achtspitzigen Silberstern mit dem Ordenskreuzavers in der Mitte, die Kommandeure das
Kreuz am Hals und auf der Brust, die Ritter das Kreuz im Knopfloch, die zweite Klasse dasselbe von Silber. Das Band ist orange,
blau gerändert. Die dritte und vierte Klasse erhalten Erhöhung desSoldes.
Der StaatssekretärHalifax
[* 66] erließ hierauf einen gegen die Habeaskorpusakte verstoßenden Haftbefehl, der nicht gegen eine
bestimmte Person, sondern gegen die Urheber des Blattes im allgemeinen gerichtet war. Wilkes wurde darauf verhaftet;
das Gericht aber ordnete seine Freilassung an, und er gewann sogar eine Entschädigungsklage gegen den Staatssekretär. Dieser
Ausgang war für ganz England insofern wichtig, als fortan die Haftbefehle ohne Namen beseitigt blieben. Wilkes veranstaltete darauf
einen Neudruck des »NorthBriton« und entzog sich der Aburteilung vor dem Gericht, wo er nun in ordnungsmäßiger
Weise angeklagt ward, durch die Flucht ins Ausland, nachdem er vorher mit einem Mr. Martin, der gleichfalls in der Zeitschrift
angegriffen war, ein Duell ausgefochten hatte.
Das von dem Ministerium ganz abhängige Unterhaus erklärte den »NorthBriton« für eine Schmähschrift und
stieß 1764 den Redakteur aus dem Parlament. 1768 nach England zurückgekehrt, stellte sich Wilkes dem Gericht und wurde zu 22 Monaten
Gefängnis und 1000 Pfd. Sterl. Geldbuße verurteilt. Der König lehnte seine Begnadigung gegen den Wunsch des Ministeriums ab;
aber während Wilkes eingekerkert wurde, wählte ihn ein Londoner Wahlkreis abermals ins Parlament. Indessen
das Unterhaus stieß ihn abermals aus, erklärte, als er wiedergewählt wurde, die Wahl für ungültig und Wilkes für
unfähig, im Parlament zu sitzen, und berief, als die Wähler ihm im April 1769 dennoch treu blieben, seinen unterlegenen
Gegenkandidaten als Parlamentsmitglied ein.
Infolge dieser Vorgänge, die in London gewaltige Aufregung hervorriefen, war die Popularität von Wilkes, dessen Haftzeit 1770 zu
Ende ging, nur noch mehr gesteigert; er wurde 1771 zum Sheriff, 1774 sogar zum Lord-Mayor von London erwählt und erwarb sich
in diesen Ämtern so allgemeine Achtung, daß die Regierung bei den Parlamentswahlen von 1784 seiner Kandidatur
nicht mehr entgegenzutreten wagte. Er starb Almon gab die »Correspondence
of Wilkes« (Lond. 1805, 5 Bde.)
heraus.
Barre (spr. ŭilks), Stadt im nordamerikan. StaatPennsylvanien, im Wyomingthal und am Susquehannafluß, hat
Eisenhütten, Kohlengruben und (1880) 23,339 Einw. Es besteht dort
ein Verein für Geschichte und Geologie.
[* 69] Wilkes' Barre wurde 1773 gegründet.
Die nach seiner Rückkehr aus Spanien entstandenen Bilder sind mehr von Tizian und Velazquez beeinflußt. Zu den Bildern aus
dieser zweiten Periode gehören ferner: der Herr ist ausgegangen (1834) und ChristophKolumbus (1835). 1830 ward
Wilkie zum ersten Hofmaler ernannt. In dieser Eigenschaft malte er viele Porträte,
[* 76] auch aus der königlichen Familie. Ferner entstanden
die historischen Gemälde: der PapstPius VII. in Fontainebleau, dem KaiserNapoleon I. die Unterzeichnung des Konkordats verweigernd,
die Flucht der Maria Stuart aus dem SchloßLochleven (1837), SirDavidBaird, den Leichnam des Tippu Sahib auffindend
(1839), Paul III. und Benvenuto Cellini. 1837 malte Wilkie die KaiserinJosephine von Frankreichvor der Wahrsagerin. In diesen Bildern
zeigt sich Wilkie minder vorteilhaft als in seinen Sittenbildern aus dem englischen, schottischen und
irischen Volksleben, von denen noch die später entstandenen: die einzige Tochter (1839), Peep-o'day-boys-cabin, der Samstagabend
des Tagelöhners, das Tischgebet, der Tod des Rothirsches und die irische Whiskybrennerei (in der Eremitage zu St. Petersburg),
[* 77] durch gemütvolle und naive Auffassung an seine beste Zeit
¶
mehr
erinnern. Die meisten seiner Werke sind in königl. Privatbesitz. 1840 begab sich Wilkie nach
dem Orient und starb auf der Rückkehr bei Malta auf einem Schiff. Wilkie hat auch radiert. Seine Statue ward in der Nationalgalerie
zu London aufgestellt. SeinLeben beschrieb A. Cunningham (Lond. 1843, 3 Bde.).
ihm folgten: »Modern Egypt and Thebes« (das. 1844, 2 Bde.);
»Architecture of ancient Egypt« (das. 1850,
mit Atlas);
[* 81]
»Popular account of the ancient Egyptians« (das.
1854, neue Ausg. 1871);
»Egypt in the times of the Pharaohs« (das.
1857) und viele Aufsätze in dem Journal der Londoner Geographical Society.
Seine Reise nach den slawischen Provinzen der Türkei
[* 82] beschrieb er in »On Dalmatia and Montenegro«
[* 83] (Lond. 1848, 2 Bde.).
Noch ist die Abhandlung »On colour and diffusion of taste« (1858) zu
erwähnen; auch der ägyptologische Teil der großen englischen Herodot-Übersetzung rührt von Wilkinson her. Er
starb
Kreisstadt im russ. GouvernementKowno, an der Swiäta, hat eine sehr alte kath. Kirche, eine griechisch-russ.
Kirche, eine Synagoge, Handel mit Leinsaat und (1886) 16,244 Einw. (meist Katholiken).
Wilkomir besteht seit 1025 und war im 16. Jahrh. eine blühende Stadt, wurde 1711 von
den Schweden
[* 84] zerstört und kam 1796 an Rußland.
Seine »Dithyramben« (1763) bekundeten ein eifriges Studium des Pindar, seine »Dialogischen Fabeln« (1765) zeichneten
sich durch Natürlichkeit und eine gewisse Belebung der Form aus.
PeterJohann, Dichter, geb. zu Silberstedt bei Schleswig,
[* 89] widmete
sich auf
dem Seminar zu Tondern dem Lehrerstand, ward 1849 Substitut seines Vaters zu Hadersleben,
[* 90] im folgenden Jahr aber von den Dänen
seines Amtes entsetzt. Er trat in die schleswig-holsteinische Armee, in der er bis zu ihrer Auflösung verblieb, und siedelte
im April 1851 nach Bremen
[* 91] über, wo er erst als Lehrer an einer Privatlehranstalt wirkte und 1865 zum Lehrer
an der Hauptschule ernannt wurde.
Litterarisch trat er als lebendig-volkstümlicher, gemütsinniger Lyriker mit seinen »Gedichten« (Hadersl.
1860; 3. Aufl., Halle
[* 92] 1877) und einem epischen Gedicht: »HannibalsTod« (Brem. 1870),
von neuern Schriftstellern einige Erzählungen des
Dänen Scharling, des Norwegers K. Janson etc., die interessante Sammlung »Ausländische
Volksballaden und Heldenlieder der Färinger« (Brem. 1865) heraus, welcher in neuester Zeit sein lange vorbereitetes Hauptwerk:
»Nordlandsharfe« (das. 1889),
(Voluntas), dasjenige Begehrungsvermögen, dessen Begehren (das Wollen) mit der Vorstellung der Erreichbarkeit des
Begehrten verbunden ist. Dasselbe unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen (s. d.) überhaupt dadurch, daß das letztere
über Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit des Begehrten nicht weiter reflektiert, vom Wunsch (s. d.)
aber dadurch, daß der letztere der Überzeugung von der Unerreichbarkeit des Gewünschten zum Trotz am Begehrten festhält,
während der Wille erlischt, wenn jene eingetreten ist. Der als erreichbar gedachte Gegenstand des Willens heißt
Zweck, das um der Erreichung desselben willen Gewollte heißt Mittel; daher versteht es sich von selbst, daß,
wer denZweck will, auch die Mittel wollen muß, wenn aber diese (physisch oder moralisch) unmöglich sind, auch die
¶
mehr
Erreichung des Zwecks es ist. Der Zweck des Willens unterliegt seiner Löblichkeit oder Schändlichkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit
nach der Beurteilung durch die praktische, seiner Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit nach einer solchen durch die theoretische
Vernunft (s. Vernunft). Die Mittel unterliegen, ihrer Erlaubtheit oder Unerlaubtheit nach, gleichfalls der Beurteilung durch
die praktische, ihrer Durchführbarkeit nach, der durch die theoretische Vernunft, ihrer Zweckmäßigkeit
oder Unzweckmäßigkeit nach in Bezug auf den Zweck aber noch überdies einer Beurteilung durch den Verstand (s. d.). Je nachdem
das Urteil der praktischen Vernunft auf den Willen bestimmend (als Motiv) wirkt, das von jener für gut Erklärte gewollt, das
von jener für schlecht Erklärte unterlassen wird (sittliche oder Willensfreiheit, Herrschaft der Vernunft
über den Willen), oder der Wille sich selbst bestimmt (transcendentale Freiheit, Willkürherrschaft des Willens) oder, statt
durch das Urteil der Vernunft, durch jenes der Un- oder Scheinvernunft bestimmt wird (sittliche Knechtschaft, Herrschaft der
Un- oder Scheinvernunft über den Willen), wird der Wille als moralisch oder unmoralisch unterschieden.
Je nachdem das Urteil der theoretischen Vernunft (über Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit) auf den Willen bestimmend wirkt,
so daß der als unerreichbar eingesehene Zweck fallen gelassen wird oder der Wille trotzdem an seinem Zweck beharrt, wird derselbe
als klug oder unklug unterschieden. Je nach der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Mittel wird der
Wille verständig oder unverständig genannt.
Der moralische (freie) Wille ist daher keineswegs unmotiviert, die (transcendental freie) Willkür grundlos, aber nicht moralisch,
der unmoralische Wille motiviert, aber unfrei. Da der gebotene oder erlaubte Zweck möglicherweise unerreichbar, der erreichbare
Zweck aber verboten sein kann, so muß der moralische Wille mit dem klugen (der unmoralische
mit dem unklugen) Willen ebensowenig wie, da der an sich erreichbare Zweck mit unpassenden Mitteln erstrebt werden kann, der
kluge Wille mit dem verständigen (der unkluge mit dem unverständigen) Willen in Eins zusammenfallen.
Die Willensbestimmung gründet
sich hier namentlich auf die bestimmte Absicht, ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn
der Handelnde durch Zwang, Betrug oder Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem Geschäft veranlaßt ist, so sind alle so entstandenen
Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des Scherzes, alle mit so schweren Bedingungen belasteten
Dispositionen, daß daraus der Mangel des Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen
Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung
(voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder
schriftlich ausgedrückte Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d. h.
durch solche Worte oder Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen läßt,
oder vermutet wird, wenn weder aus Worten noch Handlungen, die auf den vorliegenden Fall Beziehung haben, sondern aus andern
wahrscheinlichen Gründen unter Zustimmung der Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann. Über den »letzten
Willen« s. Testament. Im Strafrecht hängt die Zurechnungsfähigkeit von der
Willensfähigkeit und Willensfreiheit ab; daher
widerrechtlicher (böser) Wille s. v. w. Dolus (s. d.).
Vgl. auch Ch. Le
[* 97] Blanc, Catalogue de l'œuvre de J. G. Wille (Par. 1847).
2) Eliza, Romanschriftstellerin, geb. zu Itzehoe in Holstein als Tochter des HamburgerReedersR. M. Sloman, verheiratete
sich mit dem geistvollen Journalisten François Wille, verließ mit demselben 1851 Hamburg und ließ sich nach längern Reisen
auf dem Gut Mariafeld bei Meilen am ZüricherSee nieder. Ihren noch unter dem Namen Eliza Sloman erschienenen »Dichtungen« (Hamb.
1836) folgten die Romane: »Felicitas« (Leipz. 1850, 2 Bde.)
und »JohannesOlaf« (das. 1871, 3 Bde.)
sowie die Novellensammlung »Stillleben in bewegter Zeit« (das. 1878, 3 Bde.),
von denen der erstere durch eine außerordentliche Feinheit der psychologischen Entwickelung und sorgsamste Detaillierung,
der zweite durch einen großartigen Zug
der Charakteristik, beide aber ebenso wie die Erzählungen durch die Mannigfaltigkeit des
in ihnen gespiegelten Weltlebens, durch psychologische Tiefe, Feinheit und Mannigfaltigkeit sich zu wirklich
dichterischer Bedeutung erhoben.