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besonders beliebten Staatspapieren hält, die er zu einem nach dem letzten Börsenkurs sich richtenden Preis verkauft oder, wenn sie ihm angeboten werden, ankauft.
besonders beliebten Staatspapieren hält, die er zu einem nach dem letzten Börsenkurs sich richtenden Preis verkauft oder, wenn sie ihm angeboten werden, ankauft.
Johannes, deutscher Maler und Holzschneider, geboren um 1485, wurde 1514 Bürger in Straßburg [* 2] i. E. und war dort bis um 1520 thätig.
Von seinen Gemälden hat sich nichts erhalten.
Seine künstlerische Bedeutung liegt in Clairobscur- oder Farbenholzschnitten, deren Technik er in Deutschland [* 3] am weitesten ausgebildet hat.
Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Braunau, an der Eisenbahnlinie Chotzen-Halbstadt, besteht aus den Gemeinden Ober- und Unter-Weckelsdorf und Markt-Weckelsdorf, hat ein Schloß, Weberei, [* 4] Bleicherei und (1880) 2812 Einw. Dabei interessante Sandsteinfelsengebilde (s. Adersbacher Felsen).
1) Georg Rudolf, Dichter, geb. zu Stuttgart, [* 5] studierte in Tübingen [* 6] die Rechte, machte 1604 Reisen in Deutschland sowie seit 1605 in England und Frankreich und wurde 1610 Sekretär [* 7] des Herzogs Johann Friedrich von Württemberg [* 8] in Stuttgart. Als 1620 nach der Katastrophe, welche den Pfalzgrafen Friedrich, Eidam Jakobs I., seines Kurfürstentums verlustig machte, in London [* 9] zum Zweck der Unterhandlung mit dem Kaiser und den Fürsten in Deutschland eine deutsche Kanzlei errichtet ward, erhielt Weckherlin eine Anstellung bei derselben.
Seitdem lebte er in angenehmen Verhältnissen in London, von den beiden Königen, denen er diente, Jakob I. und Karl I., vielfach ausgezeichnet und in politischen Angelegenheiten mit wichtigen Missionen nach Schottland, Irland, den Niederlanden, Italien [* 10] und Spanien [* 11] etc. betraut. Er starb 1653 in London, nachdem der Dreißigjährige Krieg in der Heimat ihn des väterlichen Erbes und seiner Schriften beraubt hatte. Die letzte (dritte) Ausgabe seiner »Geistlichen und weltlichen Gedichte« hatte er noch selbst veranstaltet (Amsterd. 1648). Weckherlins Dichtungen, deren sämtliche Ausgaben sehr selten geworden, sind besonders darum litterarhistorisch merkwürdig, weil in ihnen eine Anzahl ausländischer, vorzüglich romanischer, Formen zuerst der deutschen Poesie zugeführt erscheinen, und weil sie den Dichter in einer eigentümlichen Stellung zu den metrischen Neuerungen, welche sich während der Zeit seines Schaffens in der deutschen Dichtung vollzogen, zeigen.
Bei seinem Auftreten kannte Weckherlin noch kein höheres Gesetz für den deutschen Versbau als das der Silbenzählung, bei welchem er auch, als Opitz mit seinen reformatorischen Bestrebungen schon fast allgemein durchgedrungen war, in der Theorie wenigstens hartnäckig beharrte. Seine Poesien stellen daher namentlich in früherer Zeit ein interessantes Ringen des meist körnigen, tüchtigen poetischen Geistes mit der harten und Ungelenken Form dar. Die Mehrzahl derselben besteht aus lyrischen Stücken, darunter eine Anzahl von bearbeiteten Psalmen, Oden, Sonetten, Trink- und Liebesliedern, welch letztere verhältnismäßig am besten den lyrischen Ton treffen.
Unter seinen zu jener Zeit sehr beliebten Preisgedichten auf historische Personen erwarb ihm ein Poem in Alexandrinern auf Gustav Adolfs Tod besondern Beifall. Auch einige Schriften in Prosa hat Weckherlin verfaßt. Sie stammen aus seiner Stuttgarter Zeit und geben Schilderungen verschiedener Hoffeste, die zur Feier fürstlicher Familienereignisse veranstaltet waren. Eine Auswahl von Weckherlins Gedichten gab Gödeke heraus (Leipz. 1873, mit Biographie).
Vgl. Conz, Nachrichten von dem Leben und den Schriften Weckherlins (Ludwigsb. 1802);
Höpfner, Weckherlins Oden und Gesänge (Berl. 1865).
2) August von, Landwirt, geb. 1794 zu Stuttgart, erlernte die Landwirtschaft in Hofwyl, wurde 1817 Administrator der württembergischen Domänen, 1837 Direktor der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt zu Hohenheim, war von 1844 bis zum Anfall der hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen [* 12] Vorstand der Domänendirektion zu Sigmaringen und starb in Stuttgart. Weckherlin erwarb sich um die Landwirtschaft vielfache Verdienste durch Einführung der mehrjährigen Kleegrasschläge in die Fruchtwechselwirtschaft, durch seine Bemühungen um Verbesserung des Pflugs, durch die Hebung [* 13] der Viehzucht [* 14] etc. Er schrieb: »Rindviehzucht Württembergs« (Stuttg. 1839);
»Über englische Landwirtschaft« (3. Aufl., das. 1852) und »Die landwirtschaftliche Tierproduktion« (4. Aufl., das. 1865, 3 Bde.).
s. Wacholder. ^[= (Juniperus L.), Gattung aus der Familie der Kupressineen, harzreiche Bäume und Sträucher, ...]
bei den Indern der älteste Teil ihrer Litteratur, welcher sich sowohl durch den Inhalt als auch durch die Sprache [* 15] nicht unwesentlich von der spätern Sanskritlitteratur unterscheidet. Der Weda (»Wissenschaft«) liegt uns in den drei Stufen: Mantra (Gottesdienst),
Brâhmana (Theologie) und Sûtra (eigentlich Faden, [* 16] Band) [* 17] vor, die den vier Teilen des Weda: Rik, Sâman, Jadschus, Atharwan in gleicher Weise gemeinsam sind. Das Mantra, auch Samhitâ (»Sammlung«) genannt, der älteste Teil, enthält Hymnen und Sprüche, mit und ohne Beziehung auf rituelle Vorgänge, zum Teil in sehr alte Zeiten hinaufreichend. Die Brâhmana haben die Verbindung der Opferlieder mit der Opferhandlung zum Zweck, indem sie entweder das Lied oder den Spruch analysieren, oder diese Verbindung traditionell oder spekulativ begründen; sie sind für uns die älteste Quelle [* 18] für Ritualvorschriften, sprachliche Erklärungen, Legenden und dogmatische Anschauungen.
Sie gehören der Übergangsperiode aus der wedischen in die brahmanische Lebensauffassung an und reflektierten ursprünglich die Ansichten verschiedener Schulen; indessen haben sich im Kampf ums Dasein nur die Brâhmana der Schulen erhalten, die jedesmal mit ihrer Auffassung herrschend blieben. Die ersten Versuche philosophischer Systematisierung finden sich in den Teilen der Brâhmana, die den speziellen Namen Upanischad führen. Die Brâhmana-Litteratur heißt auch Çruti (»Gehör«), [* 19]
d. h. was Gegenstand des Vortrags, der Lehre [* 20] ist. Die Sûtra endlich fassen die rituellen, exegetischen und traditionellen Ausführungen der Brâhmana, die sich in diesen immer nur auf einzelne Fälle beziehen, in ihrer Totalität systematisch zusammen und streben im Ausdruck nach äußerster, oft bis zur Dunkelheit gehender Knappheit. Man unterscheidet: Kalpa-Sûtra oder Çrauta-Sûtra, die nur das Opferritual behandeln;
Grihja-Sûtra, welche die häuslichen Zeremonien bei Geburt, Hochzeit, Tod zum Gegenstand haben und auch die Anfänge indischer Rechtslitteratur enthalten;
Prâtiçâkhja-Sûtra, die sich mit der Rezitation der Lieder und der Aussprache der Worte beschäftigen. An sie schließen sich eine Anzahl ähnlicher Erklärungsschriften an, wie die Anukramanî, Verzeichnisse von Dichtern, Metren und Gottheiten der einzelnen Lieder, die Itihâsa und Purâna mit Sagen über die Entstehung von Kultusformen, die Nighantu (Erklärungen schwieriger Wörter) und Nirukti (Auslegung), ein Kommentar dazu von Jâska, die älteste grammatische Arbeit.
Die Samhitâ des Rigweda enthält den ¶
Liederschatz, den die Inder aus ihren Stammsitzen am Indus mitbrachten, und dessen älteste Hymnen bis ins 15. Jahrh. v. Chr. hinaufreichen. Sie ist eingeteilt in 10 Mandala (Kreise) [* 22] mit 1017 Hymnen (Sûkta) in 10,580 Versen (Ritsch);
die einzelnen Mandala werden verschiedenen Verfassern zugeschrieben, nur das 1. und 10. enthalten Lieder von Sängern (Rischi) verschiedener Geschlechter;
innerhalb der einzelnen Mandala sind die Hymnen nach den Gottheiten geordnet, an die sie gerichtet sind, zuerst Agni, dann Indra etc.;
das 9. Buch enthält nur Hymnen an Soma.
Die Lieder des Rigweda enthalten die ältesten Nachrichten über die historischen und sozialen Verhältnisse der Inder, wie auch ihre Sprache an Altertümlichkeit das spätere Sanskrit bedeutend überragt; dagegen ist die Bedeutung der Lieder für die vergleichende indogermanische Mythologie überschätzt worden. Ein wertvoller Kommentar ist uns aus dem 14. Jahrh. n. Chr. von Sâjana erhalten (Ausgaben von M. Müller, Lond. 1849-75, 6 Bde.; kleinere Ausgabe, 2. Aufl. 1878; von Aufrecht, 2. Aufl., Bonn [* 23] 1877, 2 Bde.; von Oldenberg, Berl. 1888 ff.; Übersetzungen von H. Graßmann, Leipz. 1876-77, 2 Bde.; von A. Ludwig, Prag [* 24] 1875-88, 6 Bde.; K. Geldner u. A. Kägi, 70 Lieder des Rigveda übersetzt, Tübing. 1875). Zum Rik gehören: das Aitareja-Brâhmana (hrsg. mit Übersetzung von M. Haug, Bombay [* 25] 1863, 2 Bde.) und das Çânkhâjana-Brâhmana, von Sûtren das Âçvalâjana Sûtra (hrsg. in der »Bibliotheca indica«, Kalk. 1864-74) und das Cânkhâjana-Sûtra, ferner ein sehr wichtiges Prâtiçâkhja-Sûtra von Çaunaka (hrsg. von A. Regnier, Par. 1857-58; von M. Müller, Leipz. 1856-69). Die Samhitâ des Sâmaweda ist eine Anthologie aus der des Rigweda, die Verse derselben umfassend, welche beim Somaopfer gesungen werden sollen.
Sâman bedeutet einen musikalisch modulierten Vers, jeder Ritsch kann in eine unbestimmte Anzahl von Sâman verwandelt werden. Von den 1810 Versen des Sâmaweda sind nur 78 nicht in der Rik-Samhitâ nachgewiesen; die Überlieferung der Verse im Sâmaweda ist nicht selten altertümlicher als im Rigweda (Ausg. von Th. Benfey, mit Übersetzung und Glossar, Leipz. 1848, 2 Bde.). Zum Sâmaweda gehören: das Tândja-Brâhmana, auch Pantschawinça genannt, das Schadwinça-Brâhmana, das Tschhândogja-Brâhmana, ferner Sûtren von Maçaka, Lâtjâjana, Drâhjâjana, das Anupadasûtra, Nidânasûtra, Puschpasûtra u. a. Der Jadschurweda (Jadschus, s. v. w. Opfer) enthält poetische und prosaische Sprüche für das gesamte Opferzeremoniell und zerfällt in den schwarzen Jadschurweda, auch Taittirîja-Samhitâ genannt (hrsg. von A. Weber in »Indische Studien«, Bd. 11 u. 12, 1871 bis 1872), und den weißen Jadschurweda, auch Vâdschasaneja-Samhitâ (hrsg. von A. Weber, Berl. 1849-52). Höchst wichtig ist das Çatapatha-Brâhmana zum weißen Jadschus, durch Umfang und Inhalt das bedeutendste von allen Brâhmana, besonders interessant durch seine Beziehungen zur spätern epischen Poesie der Inder wie zu den Legenden der Buddhisten und der Sânkhjaphilosophie (Ausg. von A. Weber, Berl. 1852-55). Die Samhitâ des Atharwaweda enthält in 20 Büchern (Kânda) etwa 760 Hymnen mit gegen 6000 Versen, wovon etwa ein Fünftel aus der Riksamhitâ stammt, meist Zauberformeln, Verwünschungen, Beschwörungen böser Geister, Sprüche für allerlei Vorkommnisse des täglichen Lebens (Ausg. von Roth und Whitney 1855-56; hundert Lieder, übersetzt von Grill, 2. Aufl., Stuttg. 1888). Das dazu gehörige Prâtiçâkhja hat Whitney im »Journal of the American Oriental Society« 1862 herausgegeben; für die Geschichte der indischen Philosophie sind die Upanischads des Atharwan besonders wichtig.
Das ganze ungeheure Korpus der Wedalitteratur, das im großen Ganzen wohl im 6. Jahrh. abgeschlossen war, ist ohne Zweifel sehr lange Zeit nur mündlich fortgepflanzt worden. Wann die schriftliche Diaskeuase stattgefunden hat, läßt sich gegenwärtig noch nicht mit Sicherheit bestimmen; sie scheint aber von der Zeit ihrer Feststellung an bis auf die unsrige ganz unverändert bewahrt worden zu sein. Noch heute gibt es Brahmanen, die einen ganzen Weda (Samhitâ, Brâhmana und Sûtra) auswendig wissen und so gewissermaßen eine lebendige Bibliothek bilden.
Auch die Vortragsweise ist bis in die minutiösesten Details treu überliefert; neben dem Vortrag nach den Regeln, wie sich die Wörter eines Satzes zu einer Einheit verschlingen, dem Samhitâtext, gab es eine für alle vier Sammlungen auf uns gekommene Vortrags-, jetzt Schreibweise, den Padatext, in welcher die Verschlingungen alle aufgehoben sind und die Wörter in der Gestalt erscheinen, die sie außerhalb des Satzes haben.
Vgl. Roth, Zur Litteratur und Geschichte des Weda (Stuttg. 1846);
M. Müller, History of ancient Sanscrit literature (2. Aufl., Lond. 1860);
Muir, Original Sanscrit texts (1858 bis 1872, 5 Bde.; teilweise in 3. Aufl.);
Whitney, The Vedas (in »Oriental and linguistic studies«, Bd. 1, New York 1873);
A. Kägi, Der Rigveda (2. Aufl., Leipz. 1881);
Ludwig, Die philosophischen und religiösen Anschauungen der Weda (Prag 1875);
eins der sechs (nach andern drei) Hauptsysteme der indischen Philosophie und zwar dasjenige, welches einerseits (im Unterschied von der Mimânsa) wirkliche Philosophie, anderseits (im Unterschied von beiden Sânk'hyas, der Nyâya- und der Waisêschika-Philosophie) auf den Inhalt der heiligen Bücher (Weden), statt auf unabhängiges Nachdenken gestützte Philosophie ist, woher auch sein Name: »Ziel (oder Ende) der Weden« abgeleitet wird. Dasselbe hat, wie alle (indische) Philosophie, mit der (indischen) Religion den (praktischen) Zweck, die Befreiung von der Qual des Wiedergeborenwerdenmüssens, gemein, unterscheidet sich aber von dieser, welche den genannten Zweck durch Opfer und äußere Zeremonien (Bußübungen u. dgl.) zu erreichen sucht, dadurch, daß ihr Befreiungsmittel nicht nur (wie dies auch bei den Sânk'hyas, der Nyâya und Waisêschika der Fall ist) ein geistiges, sondern (wie es bei den vorgenannten nicht der Fall ist) in erster Reihe (ähnlich wie bei der scholastischen Philosophie des Mittelalters in ihrem Verhältnis zur Offenbarung des Evangeliums) das Studium und die vertiefende Auslegung und wissenschaftliche Abrundung des Inhalts der Weden ist. Da nun den Weden zufolge ein Urwesen (Brâhma) existiert, das seiner Natur nach unveränderlich und wandellos, die Wandelbarkeit aber, als deren schärfster Ausdruck die Notwendigkeit des (in neuer Gestalt) Wiedergeborenwerdens erscheint, die Quelle unaufhörlicher Unseligkeit (der Qual des sich immer von neuem wiederholenden Sterbens) ist, so liegt die einzige dauernde Möglichkeit der Befreiung und die einzige Quelle dauernder Seligkeit in der Gewinnung der Einsicht, mit dem Urwesen eins und dadurch der Gefahr, dem Handel unterworfen, vom Tod entrafft und abermals geboren zu werden, auf ewig entrückt zu sein. ¶
Diese Einsicht zu verleihen, ist der Zweck des Wedântasystems, und es erreicht denselben, indem es (monistisch) das wahrhaft Seiende für ein einziges und unveränderliches Wesen, dagegen die Vielheit und Mannigfaltigkeit jeder Art (idealistisch) für bloßen (trügerischen) Schein, also auch die Verschiedenheit des Einzelnen vom Urwesen sowie dessen Selbständigkeitsexistenz als Individuum für eine scheinbare (erträumte; »Traum der Maja«) ansehen lehrt.
»Ich bin tât (das)« ist das Resultat des Denkens; der Weise vereinigt sich mit dem Urwesen Brâhma, ist keiner Seelenwanderung unterworfen und kehrt nach dem (irdischen) Tod unmittelbar in Brâhmas Schoß zurück. Seinem Ursprung nach ist das Wedântasystem jünger als die Sânkh'yas und schließt sich an die jüngern Erzeugnisse der Wedenlitteratur, die Upanischads, an; dargestellt ist es am bündigsten in dem Brâhma-Sûtra, und der Philosoph Sankarâdschârya im 7. und 8. Jahrh. n. Chr., der Begründer der »Advaita« (s. d.) genannten Sekte, gehört seiner Schule an.
Vgl. Indische Religion und Philosophie.
(Vedda, Beda), die ziemlich unvermischten Reste der drawidischen Urbevölkerung von Ceylon, [* 27] welche in den Waldregionen des sogen. Weddaratta, im O. Ceylons, östlich von der Mahavali Ganga, namentlich aber in den Distrikten Batticaloa und Badulla sowie in dem Distrikt von Nilgala und den Wäldern von Bintenne wohnen.
Hugh Algernon, Botaniker, geb. zu Dorchester in Südengland, von wo seine Eltern nach Boulogne sur Mer übersiedelten, studierte Medizin in Paris, [* 28] wandte sich dann aber der Botanik zu und ging 1843 als Arzt und Botaniker mit der französischen Expedition des Grafen Castelnau nach Brasilien, [* 29] trennte sich jedoch nach einiger Zeit von derselben, durchreiste dann allein die westlichen Gegenden Brasiliens und widmete in der Umgebung des Titicacasees den Chinarindenbäumen eine besonders eingehende Untersuchung.
Nachdem er 1847 Arequipa am Stillen Ozean erreicht hatte, ging er nochmals über die Kordilleren ins Innere nach La Paz zurück. Eine Frucht dieser Reisen war die Entdeckung der Cinchona Calisaya, welche die bis auf die neueste Zeit am höchsten geschätzte Fieberrinde liefert. Nach seiner Heimkehr schrieb Weddell »Histoire naturelle des Quinquinas« (Par. 1849; deutsch, Wien [* 30] 1865), das erste eigentlich wissenschaftliche Werk über die Cinchonen und ihre Rinden. Einige Pflänzchen der Calisaya, in Paris aus Samen [* 31] gezogen, welchen Weddell mitgebracht hatte, wurden 1851 nach Java gesandt.
Mittlerweile hatte Weddell am Pariser Museum Stellung gefunden; er bearbeitete die Ausbeute seiner Reise in der »Chloris andina« (Par. 1855-64, 2 Bde.) und einer Monographie der Urtikaceen (das. 1856). 1856 bereiste er die Pyrenäen, deren Flechtenflora er mit Nylander durchforschte, und 1861 siedelte er nach Poitiers über. Die inzwischen in Indien durchgeführte Kultur der Chinabäume veranlaßte Weddell 1870, eine Übersicht der darauf bezüglichen Resultate seiner Forschungen in den »Notes sur les Quinquinas« (deutsch von Flückiger, Basel [* 32] 1870: engl. von Markham) zusammenzustellen. Im deutsch-französischen Krieg nahm Weddell als Arzt und Soldat teil an der Landesverteidigung und legte dadurch den Keim zu der Herzkrankheit, welcher er 1877 erlegen ist.
s. Satzung. ^[= Glaubensbestimmung, die nicht in der Bibel begründet ist; auch s. v. w. Gesetz, Rechtsnorm. ...]
1) Anton Christian, verdienter Geschichtsforscher, geb. zu Visselhövede in Hannover, [* 33] studierte zu Helmstädt und Göttingen [* 34] die Rechte, ward dann Advokat in Hannover, 1793 Amtsschreiber in Lüneburg, [* 35] unter der französischen Herrschaft Präfekturrat des Departements der Elbmündungen und Unterpräfekt des Bezirks Lüneburg, 1815 Amtmann daselbst, verwaltete von 1816 bis 1820 die Schulanstalt im Michaeliskloster (die nachmalige Ritterakademie) daselbst und ward 1831 Oberamtmann an dieser Anstalt. Er starb hier Seine litterarische Thätigkeit wurde vornehmlich durch die ihm übertragene Anordnung des reichhaltigen Klosterarchivs seit 1797 geweckt und genährt. Er veröffentlichte unter anderm: »Welthistorische Erinnerungsblätter« (2. Aufl., Lüneb. 1845);
»Handbuch der Welt- und Völkergeschichte« (das. 1814, 2. Aufl. 1824);
»Chronologisches Handbuch der neuern Geschichte« (das. 1816, 2 Bde.),
welches den Zeitraum von 1740 bis 1816 umfaßt, und »Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters« (Hamb. 1821-37, 3 Bde.).
Wedekind gründete auch eine Preisstiftung, welche unter der Verwaltung der königlichen Societät der Wissenschaften in Göttingen von 10 zu 10 Jahren drei Preise, jeden von 1000. Thlr. in Gold, [* 36] für die besten Bearbeitungen von Gegenständen der deutschen Geschichte verteilen soll.
2) Georg Wilhelm, Freiherr von, Forstmann, geb. zu Straßburg, studierte seit 1812 in Göttingen und Dreißigacker, wurde 1816 Mitglied des Oberforstkollegiums, 1821 Oberforstrat in Darmstadt, [* 37] trat 1852 in den Ruhestand und starb in Darmstadt. Er schrieb: »Versuch einer Forstverfassung im Geiste der Zeit« (Leipz. 1821);
»Anleitung zur Forstverwaltung« (Darmst. 1831);
»Anleitung zur Betriebsregulierung etc. der Forste« (das. 1834);
»Die Fachwerksmethoden« (Frankf. 1843);
»Encyklopädie der Forstwissenschaft« (Stuttg. 1848).
Auch gab er die »Beiträge zur Kenntnis des Forstwesens in Deutschland« (mit Laurop, Leipz. 1819-1821),
die »Allgemeine Forst- und Jagdzeitung« (Frankf. 1847-55) und die »Neuen Jahrbücher der Forstkunde« (Mainz [* 38] 1828-37 u. 1850) heraus.
der Schwanz des Elch-, Rot- und Damwildes.
Das hinterste Ziemer (Rückenstück), an welchem man den Wedel beläßt, heißt Wedelziemer.
In der Botanik (Frons) die Blätter der Farne, [* 39] Cykadeen und Palmen. [* 40]
Stadt in der preuß. Provinz Schleswig Holstein, [* 41] Kreis [* 42] Pinneberg, an der Wedeler Au und der Linie Altona-Wedel der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, Schiffahrt und (1885) 1871 Einw. In der Nähe die Pulverfabrik Tinsdel.
Johann Kaspar Hermann, Graf von, Statthalter von Norwegen, [* 43] geb. zu Montpellier [* 44] als der älteste Sohn des dänischen Ministers Anton, Grafen von Wedel-Jarlsberg, der damals den Gesandtschaftsposten am Londoner Hof [* 45] bekleidete, ward in England erzogen, studierte in Kopenhagen [* 46] die Rechte und Staatswissenschaften, daneben Philologie, trat 1800 in dänische Dienste [* 47] und wurde Amtmann in Buskerud bei Drammen. Nach dem Tod seines Vaters erbte er die Grafschaft Jarlsberg am Meerbusen von Christiania. [* 48] Im Krieg mit Schweden 1808-1809 bildete und führte er ein eignes Freikorps. Als der Kieler Friede 1814 Norwegen von Dänemark [* 49] trennte, erklärte er sich als Mitglied des ersten außerordentlichen Storthings in Christiania für eine Vereinigung mit Schweden und ward, nachdem dieselbe zu stande gekommen, vom König zum norwegischen Staatsrat und Chef des Finanz-, Handels- und Zolldepartements ernannt. 1822 wegen ¶
einer zu Berlin [* 51] kontrahierten Staatsanleihe vor dem Reichsgericht angeklagt, aber freigesprochen, zog er sich auf seine Güter zurück, ward aber mehrmals in das Storthing gewählt und 1836 zum Statthalter von Norwegen mit der Vollmacht eines Vizekönigs erhoben; er starb in Wiesbaden. [* 52]
Friedrich von, Abgeordneter, geb. zu Malchow bei Prenzlau, [* 53] besuchte das Gymnasium daselbst, studierte in Bonn und Berlin Jura und Cameralia, machte sodann längere Reisen durch England, Frankreich, Italien und die Schweiz, [* 54] trat darauf als Referendar in den Staatsjustizdienst, schied aber nach dem zweiten juristischen Examen 1878 aus demselben aus und widmete sich der Bewirtschaftung seines Guts Malchow. 1856 ward er Ritterschaftsrat und 1875 Ritterschaftsdirektor der Ukermark, 1872 Vorsitzender des deutschen Landwirtschaftsrats. Seit 1866 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses und seit 1871 des deutschen Reichstags, schloß er sich der konservativen Partei an und widmete sich namentlich wirtschaftlichen Fragen. Früher freihändlerischen Anschauungen zuneigend, ward er 1879 Anhänger der Wirtschaftsreform, die Bismarck unternahm; in diesem Sinn brachte er 1882 einen Börsensteuerentwurf im Reichstag ein, der 1885 angenommen wurde.
Wilhelm von, preuß. Minister, geb. zu Frankfurt [* 55] a. O., studierte in Heidelberg [* 56] und Berlin die Rechte, trat 1858 in den Staatsverwaltungsdienst und ward Landrat in Wolmirstedt, dann in Eisleben. [* 57] 1876 schied er aus dem Staatsdienst, um die Verwaltung seines Ritterguts Piesdorf zu übernehmen, nahm indes 1881 die Berufung zum Regierungspräsidenten von Magdeburg [* 58] an. Seit 1879 konservatives Mitglied des Abgeordnetenhauses und seit 1884 des Reichstags, ward er 1884 zum ersten Präsidenten des letztern gewählt und 1888 von König Wilhelm II. zum Minister des königlichen Hauses ernannt.
das nach dem Erfinder benannte englische echte Steingut (s. Thonwaren, [* 59] S. 663, 666).
(spr. ŭéddschwudd), Josiah, der Schöpfer der englischen Thonwarenindustrie, geb. zu Burslem in Staffordshire als Sohn eines Töpfers, bildete sich autodidaktisch, erlernte die Töpferei, die auch sein Vater betrieb, und bemühte sich nun gleich erfolgreich um die Verbesserung des Materials und der Formen der Thonwaren. Durch seine Töpfereien schuf er das Fabrikstädtchen Etruria in Staffordshire und wurde der Begründer der blühenden Potterieindustrie (s. Potteries). [* 60] Er erfand 1768 das nach ihm benannte Steingut, 1782 ein Pyrometer [* 61] und veranlaßte den Bau des Kanals zwischen Trent und Mersey. Er starb in Etruria. Wedgwood schrieb: »Remarks on the Portland Vase; Catalogue of camees, intaglios, medals etc.« (Lond. 1775).
Vgl. Meteyard, Life of Wedgwood (Lond. 1866, 2 Bde.);
derselbe, Wedgwood and his works (das. 1872).
(spr. ŭénnsbĕrĭ), Stadt in Staffordshire (England), 12 km von Birmingham, [* 62] hat großartige Eisenfabrikation (Räder, Schlösser, Achsen, Schrauben, [* 63] Werkzeuge [* 64] etc.) und (1881) 24,564 Einw. Dabei Kohlen- und Eisengruben.
(spr. ŭénnsfild), Stadt in Staffordshire (England), 3 km von Wolverhampton, hat Fabrikation von Schlössern, Schlüsseln, Ketten etc. und (1881) 6244 Einw.
(Eimer), Einheit des russ. Flüssigkeitsmaßes, = 10 Kruschka oder 8 Stoof = 12,299 Lit. 40 Wedros = 1 Boschka.
Friedrich von, Geschichtschreiber, geb. zu München, [* 65] studierte auf den Universitäten München und Heidelberg, promovierte 1860 in München mit einer Dissertation: »Kaiser Ludwig der Bayer und König Johann von Böhmen«, [* 66] trat hierauf als Mitarbeiter bei der Herausgabe der »Deutschen Städtechroniken« ein, für welche er die historische Bearbeitung des in dem 2. Bande der Nürnberger Chroniken enthaltenen Berichts des Erhart Schürstab über den sogen. markgräflichen Krieg von 1449 bis 1450 (Leipz. 1862) übernahm, und habilitierte sich 1862 in Freiburg [* 67] i. Br. als Privatdozent der Geschichte.
Von da wurde er 1864 als Hofbibliothekar an die großherzogliche Hofbibliothek in Karlsruhe [* 68] berufen, 1868 zum Archivrat am Generallandesarchiv und 1885 zum Direktor des letztern ernannt. Auch ist er ständiger Sekretär der 1883 begründeten badischen Historischen Kommission. Seine Schriften sind: »Baden [* 69] unter den Großherzögen Karl Friedrich, Karl, Ludwig 1738-1830« (Freiburg 1864);
»Korrespondenzen und Aktenstücke zur Geschichte der Ministerkonferenzen von Karlsbad und Wien 1819-20 und 1834« (Leipz. 1865);
»Geschichte der badischen Verfassung« (Karlsr. 1868);
»Baden in den Jahren 1852 bis 1877« (das. 1877, in 102,000 Exemplaren, aus Anlaß des Regierungsjubiläums des Großherzogs von Baden, verbreitet);
»Aus alter und neuer Zeit«, Nachträge und Aufsätze (Leipz. 1878);
»Die Deutschen seit der Reformation« (das. 1878);
»Die Zähringer in Baden« (Karlsr. 1881).
Er gab ferner heraus: »Karl Friedrich von Baden«, aus dem Nachlaß von R. F. Nebenius (Karlsr. 1868);
»Beschreibung des schwedischen Kriegs von Sebastian Burster, 1630-1647« (Leipz. 1875);
»Badische Biographien« (Heidelb. 1875, ein Sammelwerk in 2 Bdn.; Nachtrag 1881);
»Codex diplomaticus Salemitanus« (Karlsr. 1883-1886, 2 Bde.);
»Siegel und Urkunden aus dem badischen Generallandesarchiv« (Frankf. 1883-86);
»Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz« [* 70] (Innsbr. 1886 ff.).
Weech ist seit 1868 auch Mitherausgeber der »Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins«.
(spr. ŭihks), Henry, engl. Bildhauer, geb. 1807 zu Canterbury, widmete sich in London der Plastik unter Behnes und Chantrey und trat 1837 unmittelbar nach der Thronbesteigung der Königin Viktoria mit einer Marmorbüste derselben auf, die großen Erfolg hatte und ihm mehrere Porträtaufträge einbrachte. Auch später wurde er vorzugsweise mit monumentalen Porträtstatuen für London und andere Städte beauftragt; solche sind die Standbilder von Cranmer, Latimer und Ridley, die das Denkmal der protestantischen Märtyrer in Oxford [* 71] bilden, die Statue des Lord Bacon im Trinity College daselbst, des Königs Karl II. im Parlamentshaus, des Dr. Goodall in Eton, des Marquis von Wellesley im India House, des Lord Auckland [* 72] für Kalkutta [* 73] u. a. Neben diesen und andern Porträtstatuen schuf er auch zahlreiche Werke der freien Phantasie, z. B. die Gruppe der Industrie am Albertsdenkmal in London, die Gruppe: der Kuß der Mutter, Sardanapal (Mansion House), das Denkmal des Dichters Shelley in Christchurch u. a. Er starb in London.
(v. Uamha, »Höhle«),
unterirdische Wohnungen Schottlands aus vorgeschichtlicher Zeit.
Dorf im preuß. Regierungsbezirk Hildesheim, [* 74] Landkreis Göttingen, hat eine evang. Kirche, Tuch-, Pergament- und Likörfabrikation, Branntweinbrennerei, Bierbrauerei [* 75] und (1885) 1746 Einw. Weende ist Vergnügungsort der Göttinger;
hier wurde der Göttinger Dichterbund gestiftet. ¶
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Aurich, [* 77] an der Ems und [* 78] der Linie Bremen-Neuschanz der Oldenburgischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, einen Hafen, eine Schiffswerfte, Gerberei, Bierbrauerei, Dampfschneidemühle, Ziegelbrennerei, Schiffahrt, Viehzucht, große Pferde- und Rindviehmärkte, Getreide- und Butterhandel und (1885) 3724 Einw.
Jan, niederländ. Maler, Sohn und Schüler des Malers Jan Baptist Weenix (geb. 1621 zu Amsterdam, [* 79] gest. 1660 in Ter Mey bei Utrecht), [* 80] welcher vornehmlich durch frische Auffassung ausgezeichnete Bilder aus dem italienischen Volksleben, aber auch Stillleben und Hühnerhöfe malte, geb. 1640 zu Amsterdam, war von 1664 bis 1668 in Utrecht ansässig, von 1702 bis 1712 für den Kurfürsten Johann Wilhelm in Düsseldorf [* 81] thätig, für den er unter anderm das Schloß Bensberg mit Gemälden schmückte, die sich jetzt in den Galerien zu München und Schleißheim befinden, und ließ sich dann in Amsterdam nieder, wo er starb.
Anfangs malte er in der Art seines Vaters Bilder aus der römischen Campagna und Seehäfen mit Staffage, auch Bildnisse, wandte sich aber dann dem Jagdstillleben zu, besonders der Darstellung des toten Wildes (Hasen, Rehe, Wildschweine, Rebhühner etc.), bisweilen mit Jägern und Hunden und meist mit reichem landschaftlichen Hintergrund. Seine Pinselführung ist äußerst zart und weich; dabei ist die Farbe glänzend und tief. Bilder von ihm finden sich in allen größern Galerien.
(Weert), Stadt in der niederländ. Provinz Limburg, [* 82] am Süd-Wilhelmskanal und an der Belgischen Eisenbahn Lierre-Vlodrop, hat eine schöne Hauptkirche mit dem Grab des Grafen Philipp von Hoorn (1568 enthauptet), ein Franziskanerkloster, geistliches Unterrichtskollegium, Brauerei, Gerberei, einigen Handel und (1887) 7787 Einw.;
Dabei die Ruinen des Schlosses Weerd (einst Sitz der Grafen von Hoorn und Herren von Weerd).
Jean de, s. Werth. ^[= (Werdt, Weert), Johann von (Jean de), Reitergeneral im Dreißigjährigen Kriege, geboren um ...]
Stadt in der niederländ. Provinz Nordholland, an der Vecht und an der Eisenbahn Amsterdam-Winterswijk, im O. und S. von bedeutenden Festungswerken umgeben, mit Kakaofabriken (Van Houtens Kakao), Handel mit Butter und Käse und (1887) 3892 Einw.
Flecken im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg, Kreis Gardelegen, [* 84] an der Aller, hat eine evang. Kirche, ein Schloß, ein Amtsgericht, Steinbrüche und (1885) 2279 Einw.
Stern erster Größe in der Leier. ^[= # (Lyra), nördliches Sternbild, die Lyra des Orpheus, der Bayer und Hevel noch einen fallenden ...]
Dorf im preuß. Regierungsbezirk Aachen, [* 85] Kreis Erkelenz, an der Linie Gladbach-Dalheim der Preußischen Staatsbahn, hat eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, Flachsbau, Leinweberei, Leimsiederei und (1885) 4417 Einw.
(Weggerechtigkeiten), s. Servitut ^[= (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen ...] und Wegerecht.
s. Cirsium. ^[= Tournef. (Kratzdistel), Gattung aus der Familie der Kompositen, ausdauernde oder zweijährige ...]
Pflanzengattung, s. Rhamnus. ^[= # L. (Kreuzdorn), Gattung aus der Familie der Rhamnaceen, Bäume oder Sträucher mit ...]
s. Straßenbau. ^[= Die Straßen zerfallen in Land- und Stadtstraßen. Erstere verbinden zwei Ortschaften miteinander, ...]
s. Wegerecht. ^[= (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltu ...]
(Wegelast), s. Wegerecht. ^[= (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltu ...]
s. Flurregelung, ^[= (Feld-, Flur-, Gemarkungsregulierung, Markungsbereinigung). Die F. ist eine Reform des Zustandes ...] S. 405.
Pflanzengattung, s. Plantago. ^[= L. (Wegerich, Wegtritt), Gattung aus der Familie der Plantagineen, ein- oder mehrjährige ...]
Pflanzengattung, s. Rhamnus. ^[= # L. (Kreuzdorn, Wegdorn), Gattung aus der Familie der Rhamnaceen, Bäume oder Sträucher mit ...]
s. Fronen ^[= (von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste, auch Bauerndienste, ...] und Wegerecht.
(Chausseegeld, Maut), für Benutzung von Wegen, insbesondere von Chausseen und Brücken, [* 86] erhobene Abgabe. Im Mittelalter kam dasselbe meist vermischt mit Geleitsabgaben und Zöllen vor. Insbesondere in Deutschland bildeten die Wege eine Quelle finanzieller Ausbeutung, woraus die heute veralteten Begriffe des Wegezolls und des Wegeregals entstanden. Mit weiterer Entwickelung des Verkehrs tritt jedoch der finanzielle Gesichtspunkt mehr in den Hintergrund.
Bau und Unterhaltung der Wege wird mehr in der Art Gegenstand öffentlicher Fürsorge, daß das Wegegeld als Gebühr erhoben wird und nur einen Teil der Kosten deckt. Prinzipielle Einwendungen lassen sich gegen das Wegegeld nicht gerade erheben. Wer aus öffentlichen Anstalten einen Vorteil zieht, soll auch im allgemeinen für die besondern Kosten, welche er verursacht, aufkommen. Nun ist aber die Erhebung des Wegegeldes beschwerlich und sehr kostspielig. Sie belästigt und verzögert den Verkehr, ohne gerade einen Schutz gegen zwecklose, unwirtschaftliche Benutzung zu bilden.
Mit Rücksicht hierauf sowie unter Würdigung der großen Bedeutung, welche die Landstraßen ohnedies für die Gesamtheit haben, hat man die Schlagbäume, welche die Erhebung ermöglichen und erleichtern sollten, in den meisten Kulturländern beseitigt und das Wegegeld aufgehoben, so in Bayern [* 87] und Württemberg, im innern Verkehr, 1828, in Baden 1831, in Kurhessen 1865, in Preußen 1875, in Frankreich bereits seit 1806. Brückengelder kommen auch in den genannten Ländern noch hier und da vor. Gegen die Erhebung derselben lassen sich nicht alle Gründe vorführen, welche gegen das Wegegeld sprechen. Doch untersagt ein französisches Gesetz vom auch künftig, Brücken unter Bedingungen zu bauen, nach welchen dem Unternehmer von dem die Brücke [* 88] benutzenden Publikum eine direkte Vergütung gewährt wird, und verlangt Ablösung derartiger Berechtigungen.
s. Servitut ^[= (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen ...] und Wegerecht.
[* 89] in beschränktem Maß angewendetes Gerät zum Ebnen der Wege und Ausfüllen der von den Rädern eingedrückten Geleise, bestehend aus einem schräg zur Straßenachse liegenden schweren Balken mit vorn angebrachtem scharfen Messer. [* 90]
Die Führung erfolgt durch Sterze wie diejenigen des Pflugs.
Namentlich der Wegehobel von Weber in Hummel-Radeck (Provinz Schlesien) [* 91] hat viel Anerkennung gefunden.
s. Wegerecht. ^[= (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltu ...]
Franz Xaver, deutscher Geschichtsforscher, geb. zu Landsberg [* 92] in Oberbayern, studierte zu München und Heidelberg, habilitierte sich 1849 als Dozent der Geschichte in Jena, [* 93] ward 1851 Professor daselbst, 1857 in Würzburg [* 94] und 1858 Mitglied der Historischen Kommission in München, in deren Auftrag er die »Deutsche [* 95] Biographie« herausgibt. Er schrieb: »Karl August von Weimar« [* 96] (Weim. 1850);
Dante Alighieris Leben und Werke (3. Aufl., Jena 1879);
»Monumenta Eberacensia« (Nördling. 1863);
»Zur Litteratur und Kritik der fränkischen Nekrologien« (das. 1864);
»Friedrich der Freidige, Markgraf von Meißen« [* 97] (das. 1870);
»Goethe als Historiker« (Würzb. 1876);
»Graf Otto von Henneberg-Botenlauben« (das. 1875);
»Geschichte der Universität Würzburg« (das. 1882, 2 Bde.);
»Geschichte der deutschen Historiographie« (Münch. 1885).
Von den »Thüringischen Geschichtsquellen« gab er die Reinhardsbrunner Annalen und die Chronik des Nikolaus von Siegen [* 98] (Bd. 1 u. 2, Jena 1854-55) heraus.
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg, Kreis Oschersleben, an der Bode.
Knotenpunkt der Linien Halle-Zellerfeld und Wegeleben-Thale der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, eine Zuckerfabrik, eine Malzdarre, Bierbrauerei und (1885) 3433 meist evang. Einwohner. ¶
s. Wegerecht. ^[= (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltu ...]
s. Wegerecht. ^[= (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltu ...]
(Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltung von Straßen und Wegen maßgebend sind. Die Straßen- und Wegegesetzgebung ist in den einzelnen Staaten sehr verschiedenartig gestaltet; zum Teil ist das Wege- und Straßenwesen überhaupt nicht durch eigentliche Gesetze, sondern durch Verordnungen, Ortsstatuten und Instruktionen geregelt. Selbst in den einzelnen Staaten ist das Wegerecht in den verschiedenen Landesteilen zuweilen ein sehr verschiedenartiges.
Dies gilt namentlich für die preußische Monarchie, woselbst es noch immer an einer einheitlichen Wegeordnung, d. h. an einem ausführlichen und umfassenden Gesetz über das Straßenwesen, fehlt. Die Wege selbst sind entweder öffentliche oder Privatwege (Wirtschaftswege, Feldwege, Adjazentenwege, d. h. Wege, welche den Anliegern gehören). Die öffentlichen Wege dienen dem öffentlichen Verkehr und können demselben kraft privaten Rechts nicht entzogen werden.
Die Privatwege dagegen dienen dem Gebrauch bestimmter einzelner Personen; sie gehören zu dem Privatvermögen und werden nach privatrechtlichen Bestimmungen beurteilt. Dabei ist zu beachten, daß sich das Rechtsverhältnis an Privatwegen nicht selten so gestaltet, daß einer Person als der Eigentümerin eines Grundstücks lediglich das Recht zusteht, sich eines Wegs über ein andres (»dienendes«) Grundstück zu bedienen. Das Areal des Wegs selbst gehört in solchem Fall nicht dem Wegeberechtigten, sondern dieser hat nur eine Wegegerechtigkeit an dem verpflichteten Grundstück (s. Servitut).
Die öffentliche Verwaltung (Wegeverwaltung) befaßt sich nur mit öffentlichen Wegen. Auf diese bezieht sich auch die Wegepolizei, d. h. die Gesamtheit der Beschränkungen, welchen die Benutzung der öffentlichen Wege im allgemeinen Interesse unterworfen ist. Diese Bestimmungen des Wegepolizeirechts beziehen sich namentlich auf den Verkehr der Geschirre, das Ausweichen, die Breite [* 100] der Wagenspur, die Beleuchtung [* 101] und Bezeichnung der Fuhrwerke u. dgl. Während nach früherm gemeinen deutschen Rechte die öffentlichen Wege als in niemandes Eigentum stehend gedacht wurden, sind sie jetzt zumeist Eigentum der Körperschaft (Gemeinde, Kreis, Provinz, Staat), welcher die Unterhaltung obliegt.
Zum Zweck der Anlegung und Erweiterung von öffentlichen Wegen kann zur Zwangsenteignung geschritten werden (s. Expropriation). Früher teilte man in Deutschland die öffentlichen Wege namentlich in Heer- oder Landstraßen und in Gemeindewege ein. Auch die Einteilungen der öffentlichen Wege in Hauptwege (Landstraßen), Vizinalwege (Nachbarwege) und Ortsstraßen sowie in Stadt- und Landstraßen gehören hierher. Auch werden die Wege nach der Art ihrer Herstellung verschieden eingeteilt, z. B. in Kunststraßen (Chausseen) und Landwege (s. Straßenbau).
Nach der Unterhaltungspflicht unterscheidet man Staats-, Provinzial-, Kreis-, Bezirks-, Distrikts- und Gemeindestraßen. Während nämlich im Mittelalter und teilweise noch bis ins 18. Jahrh. hinein die Straßen von den Landesherren als eine Einnahmequelle betrachtet wurden, machte sich bei der zunehmenden Bedeutung des Verkehrs und des Postwesens mehr und mehr der Gesichtspunkt geltend, die Straßen in den deutschen Territorien als wichtige Verkehrsmittel zu behandeln und in diesem Sinn die Straßennetze zu vervollständigen.
Früher hatten die Landesherren vielfach ein sogen. Wege- oder Straßenregal, d. h. ein ausschließliches Benutzungsrecht an den öffentlichen Wegen, in Anspruch genommen, deren Benutzung sie dann dem Publikum nur gegen Zoll, Wege- und Geleitsgeld gestatteten. Jetzt tritt die Pflicht zur Anlegung und Unterhaltung von öffentlichen Wegen (Wegebaupflicht, Wegepflicht) in den Vordergrund, und die Frage, wem die Wegelast obliege, wird gesetzlich geregelt. In einigen Staaten gibt es überhaupt keine Staatsstraßen mehr. So sind in Preußen in Ansehung des Wegebaues an die Stelle des Staats die Provinzen, die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Kassel [* 102] und Wiesbaden sowie der hohenzollerischen Lande und die Stadtkreise Berlin und Frankfurt a. M. getreten.
Die minder wichtigen, aber doch dem allgemeinen Verkehr dienenden Wege sind zum größten Teil Kreisstraßen geworden, während die unbedeutendern Wege von mehr lokaler Bedeutung Gemeindewege geblieben sind. Mehr und mehr ist ferner an die Stelle der früher bei der Erfüllung der Wegebaupflicht üblichen Naturalwirtschaft die Geldwirtschaft getreten, d. h. die früher üblichen Frondienste (Hand- und Spanndienste, Wegefronen) sind abgeschafft, und die Kosten des Wegebaues werden von den verpflichteten Körperschaften im Weg der Umlage aufgebracht.
Doch bestehen zur Offenhaltung der Straßenzüge, namentlich zur Winterszeit, immer noch Verpflichtungen zu Gemeindediensten, die gesetzlich geregelt sind, während sonst für Straßenfronen, wo sie noch bestehen, zumeist das Herkommen entscheidend ist. Wo die finanziellen Kräfte der Gemeinden und Kommunalverbände nicht ausreichen, haben Staat, Provinz oder Kreis Beihilfen zu gewähren. In Frankreich, woselbst früher das System der Wegefronen (corvées) übel berüchtigt war, sind durch das Straßengesetz vom die Naturalleistungen für die Chemins vicinaux auf ein Minimum beschränkt worden. In manchen Ländern kommen auch besondere Straßenverbände vor (in Österreich [* 103] »Konkurrenzen« genannt, weil die Gemeinden »zusammenwirken«) und zwar dann, wenn die Lage eines Wegs eine derartige ist, daß derselbe das Interesse von Gegenden und von Gemeinden berührt, die zusammen keine politische Verwaltungseinheit bilden. In Preußen kommen nur vereinzelt »Aktienchausseen« vor.
Wegegeld wird zwar in manchen Ländern noch erhoben, dasselbe erscheint aber nicht mehr als eine Finanzquelle, sondern lediglich als Gebühr und als Beitrag zu den Unterhaltungskosten der Straße. Denn bei der heutigen Gestaltung von Wirtschaft und Verkehr ist das Wegewesen überhaupt kein geeigneter Gegenstand spekulativer Ausnutzung mehr (s. Wegegeld). Selbst in dem Land, in welchem die Zentralgewalt den Straßen ihre Aufmerksamkeit nur in geringem Maß zuwenden konnte, in England, hat man schon frühzeitig das Gebührenprinzip zur Anwendung gebracht. Da der Wegebau dort lediglich den Gemeinden oblag, während die Grafschaften Brücken bauten, so mußten, da es hierfür an andern geeigneten Organen fehlte, besondere Wegebaugesellschaften geschaffen werden, welche Herstellung und Erhaltung der Wege von allgemeinerer Bedeutung übernahmen. Diese heute allmählich verschwindenden Gesellschaften, die Turnpike trusts (so genannt nach dem für Erhebung des Wegegeldes angebrachten Drehkreuz, turnpike), brachten Geld durch eine Anleihe auf und erhoben ein Wegegeld, welches für Deckung der Kosten, Verzinsung und Rückzahlung der Schuld bestimmt war. Wo diese Einrichtung noch besteht, ist die Bezirkswegekasse, vertreten durch einen Verwaltungsrat (District Board), das zum Wegebau ¶