verliehener ist, und die, insofern ihre
Quelle
[* 2] die
Erfahrung ist, auch empirische Wahrheiten genannt werden, zerfallen abermals
in zwei Unterabteilungen: in physische Wahrheiten, die in der unmittelbaren
Beobachtung der
Erscheinungen, auch des psychischen
Lebens, insofern diese dem innern
Sinn sich wahrnehmbar machen, ihren
Grund haben, und zu deren Erforschung die
unbefangene
Induktion
[* 3] oder der
Versuch der geeignete Weg ist, und in historische Wahrheiten, deren Gegenstand der Vergangenheit
angehört, aber durch Geschichtsdenkmäler, noch vorhandene Erzeugnisse und
Spuren, Zeugenaussagen oder durch sonstige historische
Berichte konstatiert ist.
Ideelle Wahrheiten nennt man solche, bei denen der von der Sinnenwelt dargebotene
Stoff nach innern Bestimmungen
verarbeitet und nach dieser Verarbeitung dem
Verstand als Gegenstand dargeboten wird, bei denen also der
Gehalt der
Vorstellungen
ein innerer, obgleich noch auf dem
Boden der
Sinnlichkeit wurzelnder ist. Hierher gehört die innere Kunstwahrheit (ästhetische
und poetische Wahrheit), vermöge deren ein Kunstwerk der
Idee mehr oder weniger entspricht, während die äußere
Naturwahrheit sich auf die Übereinstimmung des Dargestellten mit dem in der Wirklichkeit gegebenen Gegenstand bezieht.
Ferner
die psychologische Wahrheit in der
Entwickelung eines
Charakters, die anatomische Richtigkeit der
Zeichnung etc.
Vorort von
Wien,
[* 4] im
Westen der Stadt, zur Bezirkshauptmannschaft
Hernals gehörig, ist in
den letzten
Jahren rasch angewachsen, steht mit
Wien in Tramwayverbindung, hat ein Bezirksgericht, eine
Oberrealschule, 2
Krankenhäuser
und andre Wohlthätigkeitsanstalten, Fabrikation von
Mühlsteinen,
Leder,
Schokolade u. a., Bierbrauerei
[* 5] und (1880) 40,135 (1869
erst 16,023) Einw. Währing enthält eine
Gruppe geschmackvoller
Villen des
Wiener Kottagevereins.
Darüber erhebt
sich die sogen. Türkenschanze mit neuangelegtem öffentlichen
Park (Aussichtsturm) und der
WienerSternwarte.
[* 6]
beimViehhandel, die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für die ausdrücklich
verabredeten
oder stillschweigend vorausgesetzten
Eigenschaften der
Haustiere bei ihrer entgeltlichen
Veräußerung;
(Probabilitas), der
Grad der Zuverlässigkeit, mit welchem man den
Eintritt oder den Nichteintritt
eines Ereignisses erwartet. Im gewöhnlichen
Leben bezeichnet man etwas als wahrscheinlich, wenn die für eine
Annahme sprechenden
Gründe die Gegengründe überwiegen oder auch nur zu überwiegen scheinen; das Gegenteil hält man dann
für wenig wahrscheinlich oder unwahrscheinlich. Unter mathematischer Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses versteht
man einen
Bruch, dessen
Zähler gleich der Anzahl der dem Eintreten dieses Ereignisses günstigen
Fälle und dessen
Nenner gleich
derjenigen aller möglichen
Fälle ist, vorausgesetzt, daß alle
Fälle gleich möglich sind.
Fragt man z. B. nach der Wahrscheinlichkeit, aus einen Wurf mit
Würfeln 9
Augen zu werfen, so ist die Anzahl der günstigen
Fälle 4: denn man erhält 9
Augen, wenn man mit dem ersten
Würfel 6 und
mit dem zweiten 3, oder mit jenem 5 und mit diesem 4, oder mit jenem 4 und mit diesem 5, oder mit jenem 3 und
mit diesem 6 wirft. Die Anzahl der mit 2
Würfeln möglichen Würfe ist aber 6 . 6 = 36, denn jeder der 6 Würfe des ersten
Würfels kann mit jedem der 6 Würfe des zweiten zusammen vorkommen. Sonach ist die gesuchte Wahrscheinlichkeit 4/36
= 1/9. In solchen und ähnlichen
Fällen, namentlich wenn es sich um Wahrscheinlichkeit beim
Spiel handelt, ist die Ermittelung
der Anzahl der günstigen und der möglichen
FälleSache der
Kombinationslehre. Im Versicherungswesen wird die Wahrscheinlichkeit, welche den
Rechnungen zu
Grunde gelegt werden soll, aus einer sehr großen Anzahl von
Beobachtungen bestimmt. Je größer diese
Zahl und je größer die Zahl der
Fälle ist, für welche die Rechnung angestellt wird, um so zuverlässiger ist das Ergebnis
der letztern.
Nach der deutschen Sterbetafel erreichen von 54,454 Männern von 30
Jahren 48,775 das 40. Lebensjahr.
Daher ist für einen
30jährigen die Wahrscheinlichkeit, noch 10 Jahre zu leben, 48775/54454 = 0,8957.
Von vielen
Tausenden wird auch dieser Bruchteil nach 10
Jahren annähernd noch am
Leben sein. Man spricht von einer einfachen
Wahrscheinlichkeit, wenn nur ein Ereignis in
Frage kommt; von einer zusammengesetzten Wahrscheinlichkeit, wenn es sich um das Zusammentreffen mehrerer Ereignisse
handelt. Ist die einfache Wahrscheinlichkeit für einen Mann, noch 10 Jahre zu leben, gleich 0,7,
die einfache Wahrscheinlichkeit für seine
Gattin, bis dahin noch zu leben, gleich 0,8, so ist die zusammengesetzte Wahrscheinlichkeit, daß
beide am
Leben bleiben
werden = 0,7 × 0,8 = 0,56. Die weitere
Entwickelung der im
Begriff der Wahrscheinlichkeit liegenden Aufgaben fällt der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu,
deren erste Anfänge sich in dem Briefwechsel von
Fermat und
Pascal finden, und die dann von
Huygens,
Jak.
Bernoulli, Moivre,
Laplace u. a. weiter entwickelt worden ist.
Laplace,
Théorie analytique des probabilités (Par. 1812) und »Essai
philosophique sur les probabilités« (das. 1814; deutsch von
Schwaiger, Leipz. 1886);
Littrow, Wahrscheinlichkeitsrechnung
in ihrer Anwendung
(Wien 1832);
Hagen,
[* 12] Grundzüge der Wahrscheinlichkeitsrechnung (3. Aufl., Berl.
1882);
Meyer, Vorlesungen über Wahrscheinlichkeitsrechnung (deutsch von Czuber, Leipz. 1879);
Kries, Die Prinzipien der Wahrscheinlichkeitsrechnung
(Freib. i
Br. 1886).
Ein besonders wichtiger Teil der Wahrscheinlichkeitsrechnung ist die
Methode der kleinsten
¶
mehr
Quadrate, welche aus Beobachtungen, die mit Fehlern behaftet sind, die wahrscheinlichsten Werte berechnen lehrt. Der wahrscheinlichste
Wert ist derjenige, für welchen die Summe der Quadrate der Beobachtungsfehler am kleinsten wird, wobei jeder einzelne Fehler
mit dem Gewicht der betreffenden Beobachtung zu vervielfachen ist. Darf angenommen werden, daß während der Untersuchungen
keine Änderung in der Grundwahrscheinlichkeit eingetreten ist, so ist, wie z. B. bei Messung
von Winkeln, Linien etc., die wahrscheinlichste Größe gleich dem arithmetischen Mittel aus allen Beobachtungen.
Dieses Prinzip ist zuerst von Gauß (1795) entdeckt worden, dem auch die Methode ihre weitere Entwickelung verdankt; doch ist
Legendre (1805) ihm in der Veröffentlichung des Prinzips zuvorgekommen.
Vgl. Encke im »Berliner
[* 14] astronomischen
Jahrbuch«, Jahrg. 1834-36; Dienger, Ausgleichung der Beobachtungsfehler (Braunschw. 1857);
Jordan, Handbuch der Vermessungskunde
(3. Aufl., Stuttg. 1888, 2 Bde.);
(lat. valuta, Gültigkeit, von valeo, gelten, franz.
Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich s. v. w. Gewähr (Wertschaft), nämlich für die richtige
Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen,
[* 15] dann die als gesetzliches Zahlungsmittel (engl.
legal tender) gültige Geldeinheit, welche in unbeschränkter Menge bei Zahlungen angenommen werden muß. Demgemäß konnte
der Gulden süddeutscher Währung dem Gulden österreichischer Währung gegenübergestellt werden, ebenso die Währungs- (Kurant-) Münze
der Scheidemünze.
Das Währungsgeld kann aus verschiedenem Metall geprägt sein. Mit besonderer Rücksicht hierauf spricht man, ohne Münzfuß,
Art der Prägung etc. weiter zu beachten, auch schlechthin von der einfachen
und der Doppelwährung. Die einfache Währung ist diejenige, bei welcher nur eine Metallart zur Ausprägung von Währungsmünzen
benutzt wird. So hatte Deutschland
[* 16] bis zum Jahr 1873 die Silberwährung. Die aus Silber vollhaltig nach dem gesetzlichen Münzfuß
ausgeprägten Gulden und Thaler sowie die vollhaltigen Teilmünzen waren gesetzliches Zahlmittel.
Von den kleinern Münzen (Scheidemünzen) brauchte nur eine Menge bis zu einem gesetzlich bestimmten Höchstbetrag angenommen
zu werden. Für Goldmünzen, auch wenn solche im Inland ausgeprägt wurden, bestand kein Annahmezwang, ebensowenig war ein
festes Preisverhältnis zwischen ihnen und den Silbermünzen für den Verkehr gesetzlich festgesetzt.
Goldmünzen hatten infolgedessen einen von Zeit zu Zeit schwankenden Kurs. Bei der Goldwährung ist die Währungsmünze aus
Gold
[* 17] geprägt; Silber wird nur zur Herstellung von Scheidemünze benutzt, im übrigen haben Silber und Silbermünzen ebenso wie
das Gold bei der Silberwährung nur die Bedeutung einer im Preis veränderlichen Ware.
Diese einfache Währung ist auch schon als Mischwährung deswegen bezeichnet worden, weil bei ihr neben der Kurantmünze auch aus
anderm Metall geprägte Scheidemünze im Umlauf sei, wobei jedoch übersehen wird, daß der unbeschränkte Annahmezwang ein
vorzügliches Merkmal des Begriffs Währung ist, und daß ohne dieses Merkmal eine einfache Währung praktisch
unmöglich wäre. Eine Kupferwährung fällt heute außer Betracht, da Kupfer
[* 18] wegen seiner Eigenschaften, seines Preises, Vorkommens
etc. bei der heutigen Verkehrsentwickelung nur in beschränktem Maß für Geldzwecke und zwar nur zur Legierung von Kurantmünzen
und für Scheidemünzen verwandt werden kann.
Bei der Doppelwährung werden Münzen aus zwei verschiedenen Metallen als gesetzliche Zahlmittel geprägt.
Für Zahlungen können nach Belieben die Münzen des einen oder des andern Metalls verwandt werden, während für den Empfänger
gesetzlicher Annahmezwang besteht. Voraussetzung hierfür ist die gesetzliche Bestimmung eines festen Preisverhältnisses
zwischen beiden Metallen in Münzform. So wurde in Frankreich 1803 ein Verhältnis von 1:15,5 angenommen, d. h. 1 kg
Gold gleich 15,5 kg Silber.
Aus 1 kg Münzgold (0,9 kg Gold und 0,1 kg Kupfer) wurden 3000 Frank, aus 1 kg Münzsilber (ebenfalls zu 0,9 fein) 200 Fr., oder
aus 1 kg Feingold 344 4/9 und aus 1 kg Feinsilber 222 2/9 Fr. ausgebracht. Ein Frank in Gold wurde einem
Frank in Silber gleich gesetzt. Besteht nun die Bestimmung, daß Privaten jederzeit edles Metall in Währungsmünze umgeprägt
werden muß, so kann die Doppelwährung, wenn sie nur in einem oder wenigen Ländern besteht, leicht in eine thatsächliche
einfache Währung übergehen.
Private werden immer das billigere Metall zur Münze bringen, das daraus geprägte Geld wird zu Zahlungen
im Inland verwandt, während das andre Metall mit Vorteil ausgeführt wird. Vor 1849 war der Preis des Goldes höher, als er
im französischen Münzgesetz angenommen worden war; infolgedessen verschwand das Gold aus Frankreich, das Silber blieb im Land.
Nach 1849 gestaltete sich die Sache umgekehrt; Silber wurde ausgeführt, und Gold strömte nach Frankreich.
Diese Thatsache gab dazu Veranlassung, von einer Alternativwährung zu sprechen, indem bald das eine, bald das andre Metall
vorwiegend Geldzwecken im Lande der Doppelwährung diene.
Eine solche Alternativwährung wird sich immer ausbilden, wenn die Doppelwährung nur in einem oder wenigen
Ländern eingeführt ist, während auf dem Weltmarkt das Preisverhältnis zwischen Gold und Silber Schwankungen unterliegt.
Um dem vorzubeugen, wurde in der neuern Zeit vorgeschlagen, die Doppelwährung auf dem Weg des Vertrags in allen oder doch
den Hauptkulturländern einzuführen. Diese vertragsmäßige Doppelwährung, Bimetallismus (s. d.) genannt, soll dann bewirken,
das Preisverhältnis der edlen Metalle zu einander zu einem unveränderlichen zu gestalten.
Wenn überall Gold und Silber im festen Preisverhältnis (z. B. 1:15,5) ausgeprägt
würden, dann könne durch Ausfuhr, Umschmelzung und Umprägung jedes teuerern Metalls nicht mehr ein Gewinn wie heute erzielt
werden. Bringe man z. B. 15,5 kg Silber nach Frankreich, tausche dafür 1 kg Gold ein, um das Gold in einem
andern Land gegen in Frankreich einzuführendes Silber umzusetzen, so werde man überall 15,5 kg Silber erhalten und büße
dabei die Kosten für Versendung und Umprägung ein. Allerdings könnte der Bedarf an edlen Metallen für technische und Münzzwecke
einen Einfluß auf die Preisgestaltung ausüben. Doch sei diesem Bedarf gegenüber derjenige für Münzzwecke
in dem Maß überwiegend, daß der letztere den Ausschlag gebe. Der Verwirklichung des Bimetallismus steht zunächst im Weg,
daß keine Aussicht auf eine dauernde internationale Münzeinigung überhaupt vorhanden ist. Würde, was gerade erstrebt wird,
der
¶
Denn es ist als eine wesentliche Forderung für Doppelwährung und Bimetallismus aufgestellt worden, daß Privaten edles Metall in
unbeschränkter Menge in Münzen umgeprägt würde. Ein derartiges freies Prägungsrecht besteht zur Zeit
nirgends für beide Metalle zugleich. Frankreich sah sich veranlaßt, die Silberprägung wegen der Preiserniedrigung des Silbers
zu suspendieren. Man hat deshalb dort die sogen. hinkende Währung (étalon boiteux),
d. h. eine Währung, bei welcher beide Metalle Zahlmittel in unbegrenzter Menge sind, während von dem einen
nur eine beschränkte Menge vorhanden ist. Eine solche hinkende Währung besteht auch heute in Holland, in Nordamerika infolge der
Blandbill (s. d.), dann in Deutschland. Die in Deutschland noch vorhandenen Thaler (etwa für 450 Mill. Mk.), welche im Verhältnis
von 1:15,5 ausgeprägt sind, sind gesetzliches Zahlmittel ebenso wie die
Goldmünzen.
Ein weitere Schwierigkeit besteht in der Bestimmung des Preisverhältnisses, in welchem Gold und Silber ausgeprägt werden
sollen. Dasjenige des lateinischen Münzbundes (1:15,5) würde nicht mehr anzunehmen sein, weil
der Silberpreis in den letzten 15 Jahren erheblich gesunken ist. Derselbe war im Durchschnitt:
1) Die Zunahme der Silbergewinnung,
[* 21] insbesondere im Westen von Nordamerika. Nevada produzierte Mitte der
60er Jahre 450,000 Pfd., 1870: 750,000, 1875: 2,700,000, 1886 noch über 2 Mill. Pfd.
2) Minderung der Goldgewinnung,
[* 22] welche seit Ende der 50er Jahre bis Mitte der 80er Jahre ziemlich stetig zurückgegangen
ist (vgl. Edelmetalle, S. 308). 3) Zunahme der Nachfrage nach Gold bei gleichzeitiger Abnahme der Nachfrage nach Silber
für Münzzwecke unter Angebot entbehrlich gewordenem Silbers durch die Länder, welche ihre Währung änderten. Nach Ostasien wurden
abgesetzt im Durchschnitt jährlich 1857-60: 2,9 Mill. Pfd. Silber, 1866-75 nur 1,1 Mill. Pfd. Deutschland, Skandinavien und
Holland suchten ihr seitheriges Währungssilber zu verkaufen, Nordamerika und der lateinische Münzbund minderten die Ausprägung
von Silber.
In denNiederlanden und in den niederländischen Kolonien bestand seit 1816 die Doppelwährung, 1847 wurden die Goldmünzen eingezogen
und demonetisiert, so daß infolgedessen sich eine reine Silberwährung ausbildete, während seit 1874 wieder
die Silberausprägung eingestellt wurde. Die Vereinigten Staaten
[* 28] von Nordamerika führten 1792 gesetzlich die Doppelwährung
ein mit einem Preisverhältnis von 1:15, welches 1834 und 1857 zwar abgeändert wurde, ohne daß jedoch dem Verschwinden
des Silbers vorgebeugt werden konnte. 1866 wurde die Annahme der Goldwährung beschlossen, 1873 der Golddollar
zur Münzeinheit erklärt;
Als gemischte Währung bezeichnet man diejenige, bei welcher ein Metall Währungsmetall ist, während die aus dem andern Metall geprägten
Münzen zu einem festen oder von Zeit zu Zeit festgesetzten Kurs, dem Kassenkurs, an öffentlichen Kassen
an Zahlungs Statt angenommen werden, so daß sie infolgedessen thatsächlich auch im allgemeinen Verkehr als Zahlmittel verwandt
werden. Parallel- oder Simultanwährung wird derjenige Zustand des Münzwesens genannt, bei welchem Kurantmünzen aus beiden
Metallen geprägt werden, während die Bestimmung des Preisverhältnisses zwischen beiden dem Verkehr überlassen wird. Im
Nordwesten von Deutschland bestand früher die Sitte, gewisse Arten von Verträgen in Gold abzuschließen,
wobei der ThalerGold höher als der ThalerSilber gerechnet wurde.
Eine Barrenwährung bestand früher in Hamburg,
[* 41] indem an der dortigen Girobank nach MarkBanko, einem bestimmten Silbergewicht,
gerechnet und Silbermünzen nach ihrem wirklichen Metallgehalt auf solche MarkBanko umgerechnet wurden.
Eine Papierwährung entsteht dann, wenn Papiergeld mit der Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlmittels in zu großer Menge ausgegeben
wird, so daß der Kurs unter Pari sinkt. Im Verkehr wird dann immer nach Papiergeld gerechnet. Auch die Scheidemünzen gelten
für dasselbe, während metallisches Kurantgeld, soweit es sich noch im Land erhält, ein Agio erlangt
(vgl. Papiergeld und Agio).
Aus der reichhaltigen Litteratur vgl. Soetbeer, Die hauptsächlichsten Probleme der Währungsfrage (Jena
[* 42] 1880);
s. v. w. Merkmal, Kennzeichen, durch welche Gegenstände, besonders auch
bewohnte Orte, charakterisiert werden, wie altertümliche Baulichkeiten, Steinbilder, Kuriosa etc.
In der Geschichte der Gewerbsverbände spielten die Städtewahrzeichen ehedem eine große Rolle, indem
die zuwandernden Gesellen sich dem Altgesellen gegenüber durch die Kenntnis der Wahrzeichen über den Aufenthalt in andern Städten
ausweisen mußten.
Oberamtsstadt im württembergischen Neckarkreis, an der Rems, Knotenpunkt der LinienKannstatt-Nördlingen
und Waiblingen-Hessenthal der Württembergischen Staatsbahn, 218 m ü. M.,
hat 2 evang. Kirchen (darunter eine schöne gotische außerhalb der Stadt, von 1488), ein neues Rathaus, eine Latein- und Realschule,
ein Amtsgericht, bedeutende Ziegel- und Thonwarenfabrikation,
[* 49] Seidenweberei, Kunstmühlen, mechanische Strickerei, Gerberei,
Obst- und Weinbau und (1885) 4326 meist evang. Einwohner. -
Waiblingen wird schon 885 genannt und diente den letzten Karolingern als königliche Pfalz. Es gehörte später
zum Hausgut der Salier, unter denen König Konrad II. von einem Zeitgenossen nach Waiblingen benannt wird, wurde 1080 an das BistumSpeier
[* 50] geschenkt, kam aber nach dem TodHeinrichsV. an das Geschlecht der Hohenstaufen. Nach deren Aussterben
wurde Waiblingen von den Grafen von Württemberg
[* 51] erworben. Nach ihm erhielten die Hohenstaufen den Beinamen Waiblinger, der von den Italienern
in Ghibellinen (s. d.) korrumpiert wurde.
erwiesen eine ungewöhnlich reiche Phantasie und poetische Sinnlichkeit, der leider
die höchste Entwickelung und Läuterung versagt blieb. Seine »Gesammelten Werke«
gab H. v. Canitz (Hamb. 1839-40, 9 Bde.; 3. Ausg.,
Pforzh. 1859),
Stadt im bad. Kreis
[* 57] Heidelberg,
[* 58] am Schwarzbach und an der Linie Meckesheim-Neckarelz der Badischen Staatsbahn,
hat eine neue kath. Kirche, Zigarrenfabrikation und (1885) 2014 Einw. Waibstadt war
früher Reichsstadt.
1) an der Thaya, Stadt in Niederösterreich, an der Thaya, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts,
hat ein altes Schloß, ein Realgymnasium, eine Sparkasse (über 4 Mill. Gulden Einlagen), eine Knopffabrik, Bierbrauerei und
(1880 als Gemeinde) 2058 Einw.
2) an der Ybbs, Stadt in Niederösterreich, am linken Ufer der Ybbs u. an der Staatsbahnlinie Kleinreifling-Amstetten,
schon im 12. Jahrh. mit Privilegien versehen und auch jetzt eine Stadt mit eignem Gemeindestatut
bildend, hat einen zum Andenken an die Niederlage der Türken (1532) erbauten Stadtturm, ein (Rothschildsches) Schloß, eine
alte Pfarrkirche, ein Bezirksgericht, eine Landesunterrealschule, eine Sparkasse (4,5 Mill. Guld. Einlagen),
eine Badeanstalt,
[* 59] bedeutende Eisenindustrie und (1880) 3525 Einw.
Waidhofen wird in neuerer Zeit als Sommerfrischort viel besucht. Gegenüber am rechten Ybbsufer liegt der MarktZell an der Ybbs mit 744 Einw.
Nördlich von Waidhofen erhebt sich der 704 m hohe Sonntagsberg mit Wallfahrtskirche.
(Wasserinsel), Insel im NW. von Neuguinea, von diesem und von Salwatti durch die Dampier- oder Geminstraße getrennt, 2632 qkm
(47,8 QM.) groß, stark gebirgig (im Durchschnitt 600 m, im Nok oder Gunong Waigëu aber 1250 m hoch) und
¶
mehr
bewaldet. Die zahlreichen Bewohner sind dem Sultan von Tidor, einem niederländischen Vasallenfürsten, unterworfen.
An der
Nordküste liegen die Häfen Boni, Rawak, Fakfak und Piapis, an der Südküste die Baien von Gemin, Muka und Telaga.
In den ältern Zeiten finden wir von eigentlichen Waisenhäusern nur wenige und unbestimmte
Spuren. Erst die römischen Kaiser Trajan, die beiden Antonine und AlexanderSeverus nahmen sich der Waisen durch mehrere wohlthätige
Stiftungen an. Das Christentum empfahl die Waisenpflege als eins der wichtigsten Werke der Nächstenliebe. Daher entstanden
bald auch christliche Waisenhäuser. Doch nahmen die Klöster seit deren Aufkommen zumeist diesen
Zweig der Wohlthätigkeit neben andern wahr, und auch in den besondern »Gasthäusern«
(Hospitälern, Xenodocheia) wurde nicht streng zwischen verwaisten, kranken und verwahrlosten Kindern geschieden.
Eigentliche Waisenhäuser entstanden während des spätern Mittelalters und namentlich im 16. Jahrh. in den reichen niederländischen
und deutschen Handelsstädten (Amsterdam
[* 65] 1520, Augsburg
[* 66] 1572, Hamburg 1604). Ebenfalls im 16. Jahrh. gab
KarlBorromeo, Erzbischof von Mailand,
[* 67] im 17. Jahrh. Vincentius von Paula Anregung zu reger Liebesthätigkeit verschiedener Mönchs-
und Nonnenorden auf diesem Gebiet. 1698 gründete A. H. Francke das berühmte Waisenhaus in Halle, welches im Gebiet der evangelischen
Kirche vielfache Nachahmung erweckte.
Manches läßt sich dafür sagen, aber schwerlich wird jener Weg dem Bedürfnis je ganz genügen können. Auch verursacht die
unterrichtliche Versorgung zerstreuter Waisen unverhältnismäßig höhere Kosten. Überdies ist ein großer Teil der
seit 1779 (Preisaufgabe der Hamburger Patriotischen Gesellschaft) gegen die Anstaltserziehung der Waisen erhobenen Bedenken
dadurch erledigt, daß im Lauf des 19. Jahrh. und namentlich seit Erlaß des deutschen Strafgesetzbuchs von 1871 die Fürsorge für
die sittlich verwahrloste oder gefährdete Jugend grundsätzlich von der Waisenpflege getrennt und eignen Rettungshäusern
(s. d.) überwiesen worden ist, während anderseits der FranckescheGedanke, die Waisenhäuser mit Lehranstalten zu
verbinden, die auch Kindern aus ungetrübten häuslichen Verhältnissen Unterricht und Erziehung gewähren, immer mehr Boden
gewann. 1885 bestanden in Preußen 396 Waisenhäuser mit 18,827 Insassen, von denen 12,344 völlig verwaist waren, darunter 4140 unter
u. 8204 über 10 Jahre alt. Reichs-Waisenhäuser, s. Reichsfechtschule.
in der alten Kastenordnung der Inder der dritte Stand, welcher den Bürger- und Bauernstand umfaßte,
jetzt als Bezeichnung für den Gewerbe- und Handelsstand außer Gebrauch gekommen.
Bei der Märzbewegung 1848 war er einige Zeit bei der provisorischen Regierung in Rendsburg
[* 86] thätig und wurde dann Mitglied
der FrankfurterNationalversammlung, wo er zur Partei des Kasinos, dann zu der des Weidenbusches gehörte.
Nachdem er mit Gagern etc. ausgeschieden war, kam er im Sommer 1849 als Professor nach Göttingen, wo er durch eifrige Lehrthätigkeit
eine Schule jüngerer Historiker begründete, welche sich namentlich die kritische Durchforschung des deutschen Mittelalters
zur Aufgabe machte. Nach der Reorganisation der »Monumenta« trat er 1875 an die Spitze dieses Unternehmens
und siedelte zu diesem Zweck nach Berlin über, wo er als Mitglied der Akademie auch Vorlesungen an der Universität hielt und starb.
Von seinen durch Zuverlässigkeit und Scharfsinn der
¶
mehr
Forschung besonders ausgezeichneten Werken sind hervorzuheben: »Deutsche Verfassungsgeschichte« (Bd.
1-8, Kiel 1843-78; Bd. 1-3, 3. Aufl.
1879-83; Bd. 4, 2. Aufl. 1884);
»Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte im 11. und 12. Jahrhundert« (Kiel 1871, 2. Aufl. 1886).
An der Herausgabe der seit 1860 bestehenden »Forschungen zur deutschen Geschichte«
hat Waitz hervorragenden Anteil; sie enthalten eine Reihe kleinerer Arbeiten von ihm. Auch besorgte er eine Neubearbeitung (3.-5.
Aufl.) von Dahlmanns »Quellenkunde zur deutschen Geschichte« und veröffentlichte
die Briefe von KarolineSchelling, geborne Michaelis (»Karoline«, Leipz. 1871, 2 Bde.)
und »Karoline und ihre Freunde« (das. 1882).
2) Theodor, Psycholog und Anthropolog, geb. zu Gotha,
[* 91] studierte in Leipzig
[* 92] und JenaPhilologie, Mathematik und Philosophie,
habilitierte sich 1844 als Dozent zu Marburg,
[* 93] ward hier 1848 außerordentlicher Professor der Philosophie; starb daselbst Waitz ist
von der Herbartschen Schule ausgegangen und hat sich allmählich dem Empirismus genähert, als dessen reifste Frucht sein umfassendes
Werk über die »Anthropologie der Naturvölker« (Leipz. 1859-64, 4 Bde.;
Bd. 5 und 6 von Gerland, 1870-71; 2. Aufl. von demselben, Bd.
1, 1876) erscheint. Außerdem schrieb er: »Grundlegung der Psychologie« (Hamb. 1846, 2. Ausg. 1878),
(spr. uéhkfild), Stadt in Yorkshire (England), 15 km südlich von Leeds,
[* 96] in reizender
Lage am Calder, hat eine Hauptkirche aus dem 14. Jahrh., eine berühmte Lateinschule und
(1881) 30,572 Einw. Vor dem Erblühen von Leeds war Wakefield als Fabrikort von Bedeutung, jetzt beruht seine Wichtigkeit namentlich
auf dem Handel mit Korn, Mehl
[* 97] und Vieh.
(spr. uéhkfild),Gilbert, engl. Philolog, geb. zu Nottingham,
[* 99] studierte in Cambridge, war Prediger
in Stockport, dann in Liverpool,
[* 100] gründete 1784 eine Privatschule in Nottingham, war hierauf Lehrer in Hackney,
saß 1798 bis Mai 1801 wegen eines politischen Pamphlets im Gefängnis zu Dorchester (daher seine »Noctes carcerariae«, Lond.
1801) und starb in London.
[* 101] Von den Schriften des rasch und kühn arbeitenden Kritikers nennen wir: »Sylva critica«
(Cambr. 1789-1795, 5 Bde.) sowie
seine Ausgaben des Horaz (das. 1794, 2 Bde.),
(Vakuf, Vakf, Plur. Evkaf), in der Türkei
[* 102] das Gut der Moscheen und milden Stiftungen, insbesondere eine gewisse
Art des Privateigentums, das an diese Stifter geknüpft ist. Die von den osmanischen Eroberern den Moscheen als Dotation übergebenen
Ländereien bilden die eine Klasse des Wakuf, zu der sich allmählich eine zweite gesellte, welche aus den
Schenkungen und Vermächtnissen entstand, die den Moscheen zur Unterhaltung der mit ihnen verbundenen Wohlthätigkeitsanstalten
gemacht wurden und zum Unterschied von den erstern »öffentliche Wakufs«
genannt werden.
Der Umstand, daß die Moscheengüter abgabenfrei, vor jeder Konfiskation gesichert und überhaupt unantastbar
waren, führte endlich zur Begründung einer dritten Art von Wakuf, indem Privateigentümer ihr Gut, um es vor räuberischen
Beamten und Konfiskationen zu schützen, den Moscheen und Stiftungen in der Weise zedierten, daß sie derMoschee 10-15 Proz. des
Taxwertes ihres Gutes und außerdem einen jährlichen geringen Zins zahlten, aber als eine Art Benefizium
alle sonstigen Einkünfte aus dem Grundstück behielten und dasselbe sogar unter bestimmten Formen verkaufen oder vererben
konnten.
Ehliat-Wakufs sind solche Güter, welche den Moscheen auf Leibrenten verschrieben oder dem Klerus verpfändet sind. Von den Einkünften
solcher Ehliat-Wakufs kann ein geringer Teil an erbliche Nachkommen übertragen werden, nach dem Aussterben
der direkten Nachkommen gehen jedoch die Güter ganz und gar in das Eigentum der Moscheen über. Hat aber ein Güterbesitzer
sein Gut gegen ein Darlehen der Moschee oder zur Bezahlung der Schulden verpfändet, so tritt die Moschee sogleich nach dem Tode
des Besitzers das volle
¶