Metalle mit
Nickel überziehen. Man erhitzt in einem kupfernen
Kessel Chlorzinklösung säuert
mit
Salzsäure an, fügt Zinkpulver hinzu, wodurch
das
Kupfer
[* 11] verzinkt wird, dann
Nickelchlorür oder Kaliumnickelsulfat, bis
die
Lösung deutlich grün ist, legt das zu vernickelnde
Metall (Schmiedeeisen,
Gußeisen,
Stahl,
Kupfer,
Messing,
Zink,
Blei)
[* 12] mit
Zinkblechschnitzeln ein, kocht 15
Minuten, wäscht und putzt mit
Schlämmkreide.
Messing,
Zink,
Eisen,
[* 13]
Stahl werden galvanisch
vernickelt unter Anwendung einer bei 20-25% gesättigten
Lösung von schwefelsaurem Nickeloxydulammoniak, wobei die angegebene
Temperatur innegehalten werden muß.
Bei Anwendung von
Elektroden aus reinem
Nickel bleibt das
Bad
[* 14] stets neutral, indem sich so viel
Nickel löst, wie ausgeschieden
wird. Um das Abspringen des Nickelüberzugs zu vermeiden, erhitzt man die abgetrockneten vernickelten
Gegenstände im
Ölbad auf 250-270°. Powell hat auch andre Nickelsalze angewandt und unter Zusatz von
Benzoesäure gute
Resultate
erzielt. Die schöne, haltbare, harte und an der
Luft unveränderliche Vernickelung ist sehr schnell populär geworden und
wird auf allerlei technische
Apparate, Maschinenteile,
Schlösser,
Schlüssel, Druckplatten, chirurgische
Instrumente,
Waffen,
[* 15] Ketten, Öfen,
[* 16] allerlei Hausgerät, namentlich auch Kochgeschirr, Wagenteile etc. angewandt.
DirekteVersuche haben ergeben, daß der Nickelüberzug vollkommen unschädlich ist. 2
Lit.
Milch, welche in einem
Geschirr aus
reinem
Nickel 8
Tage gestanden hatte und stark sauer geworden war, enthielt nur 0,002 g
Nickel. Auf analoge
Weise kann man auch
einen Kobaltüberzug darstellen, der sehr glänzend, fast silberweiß, härter, zäher und an der
Luft
ebenso haltbar ist wie der Nickelüberzug. Er verdient neben diesem alle Beachtung und scheint namentlich auf Kupferdruckplatten
wesentliche Vorteile darzubieten. Als »vernickelt« kommen auch vielfach
aus nickelplattiertem
Eisenblech hergestellte Gegenstände in den
Handel, die den bei weitem stärkern
Nickelüberzug erheblich länger konservieren als galvanisch vernickelte
Waren.
(spr. wernuh),Stadt im franz.
DepartementArdèche,
ArrondissementTournon, hat eine reformierte
Konsistorialkirche, Seidenproduktion, Tuchhandel und (1881) 1466 Einw.
(Ratio) wird sowohl zur Bezeichnung einer gewissen
Geistes als einer gewissen Charakterbeschaffenheit gebraucht.
In ersterer Bedeutung wird demjenigen Vernunft beigelegt, welcher die Fähigkeit besitzt, sachliche
Gründe zu vernehmen und sich
durch deren
Inhalt zu seinem
Urteil über
Wahrheit oderFalschheit (einer Behauptung; theoretische Vernunft), Löblichkeit
oder Verwerflichkeit (einer Handlungsweise; praktische
¶
mehr
oder sittliche Vernunft), Schönheit oder Häßlichkeit (eines Natur- oder Kunstgegenstandes; ästhetische Vernunft) bestimmen zu lassen.
In letzterer Bedeutung heißt derjenige vernünftig, dessen Verhalten im allgemeinen durch seine Vernunft, dessen
Glauben insbesondere durch seine theoretische Vernunft (wissenschaftlich begründete Überzeugung, Nationalität), dessen Wollen durch
seine praktische Vernunft (sittliches Vernunftgebot, Moralität) und dessen (künstlerisches) Schaffen durch
seine ästhetische Vernunft (ästhetisches Ideal, Genialität) ausschließlich bestimmt, also frei (autonom, selbstgesetzgebend),
ist. Vernunft im erstgenannten Sinn ist einem Gerichtshof zu vergleichen, welcher nach unparteiischem Zeugenverhör der für und
widersprechenden Aussagen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sein Erkenntnis fällt, daher die Vernunft, welche bezüglich
Wahrheit oder Falschheit, Löblichkeit oder Verwerflichkeit, Schönheit oder Häßlichkeit dasselbe thut,
auch Erkenntnisvermögen genannt wird.
Dieselbe setzt, da sie ihr Urteil immer aus Gründen ableitet, einerseits Verständnis (der Gründe), anderseits Verständigkeit
(im Schließen), überhaupt Verstand (s. d.), wie dieser seinerseits einen Vorrat durch Sinn und Erfahrung gegebener Vorstellungen
voraus. Der des Verstandesgebrauchs (zum Verstehen, wie der Blödsinnige; zum verständigen Denken, wie
der Narr) gänzlich oder (wie der vom Rausche, Schlaf, Affekt übermannte) vorübergehend Beraubte ist auch der Vernunft unfähig.
Wie die Entscheidung des Gerichtshofs, hat jene der Vernunft einen normativen (nach Kant regulativen) Charakter; dieselbe schreibt
vor, was vernünftigerweise als wahr, gut und schön anerkannt, als solches geglaubt, gewollt und geschaffen
werden soll. Wird bei der Begründung derselben nur auf die nächsten und nähern Gründe Bezug genommen, so heißt die Vernunft reflektierend
und ihr Verfahren (vernünftige) Überlegung (Räsonnement); wird dagegen bis zu den letzten, einer weitern Begründung weder
fähigen (Prinzipien, Axiome) noch bedürftigen (Ideen, evidente Urteile) Gründen zurückgegangen, so heißt
die Vernunft spekulierend und ihr Verfahren (vernünftiges) Nachdenken (Philosophie).
Letzteres, als vollkommenste Form der Begründung, wird wohl auch vorzugsweise Vernunft und die Philosophie (s. d.) als Wissenschaft
von den Prinzipien und Ideen vorzugsweise Vernunftwissenschaft genannt. Gegensatz der in diesem Sinn ist die Unvernunft,
welche entweder (aus Unverstand) keinerlei Gründe vernimmt, oder (aus Unverständigkeit) auf keine solchen hört (grundlos
urteilt); ferner die Widervernunft, welche ihr Urteil durch andre als sachliche Gründe (z. B. durch die Motive der Furcht, Hoffnung,
Mode, des Zwanges, der Autorität etc.), und die Scheinvernunft, welche dasselbe durch falsche (d. h.
den Schlußsatz nur scheinbar begründende) Gründe bestimmen läßt (Sophistik).
Gegensatz der in der zweiten Bedeutung, bei welcher dieselbe mit der Freiheit (Autonomie, Selbstgesetzgebung) identisch erscheint,
ist die Unmündigkeit, welche entweder, wie der seiner Vernunft bleibend (wie der Wahnsinnige) oder vorübergehend
(wie der Leidenschaftliche) Beraubte, keine (vernünftige) Einsicht besitzt, oder, wie die Willkür (transcendentale
Freiheit), ihren Willen nicht durch Gründe bestimmen läßt (grundlos will); ferner die Unfreiheit (Heteronomie), welche ihr
Wollen durch andre Gründe als durch das Vernunfturteil (durch Hoffnung auf Lohn, durch Furcht vor Strafe etc.), und die Scheinfreiheit,
welche dasselbe durch das Urteil einer (sophistischen) Scheinvernunft bestimmen läßt. Insofern der Mensch
beiderlei Arten der Vernunft fähig ist, verdient er denNamen Vernunftwesen.
(Naturrecht, philosophisches Recht), der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche durch Nachdenken als
die der Rechtsidee entsprechenden gefunden werden. Im engern Sinn faßt man unter Vernunftrecht oder Naturrecht auch wohl diejenigen Rechte
zusammen, welche dem Menschen als solchem und abgesehen von besondern staatlichen und gesellschaftlichen
Zuständen zukommen und gewissermaßen angeboren sein sollen (s. Menschenrechte). Den Gegensatz zu diesem Vernunftrecht bildet das positive
Recht der einzelnen Staaten.
Dies allein als der Ausdruck des staatlichen Gesamtwillens, welchem sich der Einzelwille fügen muß, kann praktische Geltung
beanspruchen, welche dem Vernunftrecht um des willen versagt werden muß, weil gerade auf dem
rechtsphilosophischen Gebiet die Ansichten sehr weit auseinander gehen. Auf der andern Seite ist aber die Rechtsphilosophie,
d. h. die philosophische Untersuchung über Begriff und Wesen von Recht und Rechtsverhältnis, als eine wichtige Grundlage der
Rechtswissenschaft anzusehen, wie sie zugleich einen integrierenden und wichtigen Bestandteil der Philosophie
überhaupt bildet.
Denn wie es im allgemeinen die Aufgabe der letztern ist, aus den äußern, wechselnden Erscheinungen und Zuständen des menschlichen
Lebens das diesen zu Grunde liegende Gesetz und ihren letzten Grund zu erforschen, so liegt es ihr auch ob, durch Feststellung
der Idee des Rechts eine sichere Norm für die Beurteilung der bestehenden angeblichen Rechte und Rechtsordnung
zu gewinnen. Auf diese Weise wird zugleich dem Recht eine tiefere Begründung gegeben und die Möglichkeit eröffnet zur Fortentwickelung
der bestehenden Gesetzgebung im Geiste der Rechtsidee.
Während das Altertum die geistvollen Ausführungen eines Platon und eines Aristoteles über den letzten
Grund von Staat und Recht und über die idealen Zwecke der Staats- und Rechtsordnung aufzuweisen hat, ist im Mittelalter eine völlige
Nichtbeachtung jener philosophischen Grundlage und ein starres Festhalten am Buchstaben des Gesetzes vorherrschend. Erst HugoGrotius stellte den Grundsatz von der Vernunftmäßigkeit desjenigen Rechts, das aus der Geselligkeit der
Menschennatur entspringt, und die Möglichkeit der Ableitung einer Rechtswissenschaft aus der Natur des Menschen (Naturrecht)
auf, weshalb man ihn wohl den Vater des Vernunftrechts genannt hat.
nuōva, Kreishauptort in der ital. ProvinzBrescia, am Strone und der EisenbahnBrescia-Cremona, mit Tribunal,
Seidenindustrie, Handel und (1881) 4224 Einw. Nordwestlich
davon Verola vecchia, mit Schloßruinen und 2186 Einw.
Dasselbe, seit 1844 Vérons Eigentum, war bis 1848 das offizielle OrganThiers' und verteidigte hierauf
die bonapartistische Politik. 1852 trat als Abgeordneter des Seinedepartements in den GesetzgebendenKörper. Seine »Mémoires
d'un bourgeois de Paris« (1854, 6 Bde.) und die Fortsetzung: »Nouveaux mémoires, etc.« (1866),
zwei Sittenromane, ferner
der Roman »Cinq cent mille francs de rente« (1855, 2 Bde.)
sind für die Charakteristik jener Zeit interessant. Véron starb Der »Societé des gens de lettres«,
deren Mitglied er war, schenkte er 20,000 Frank zur Stiftung eines Preises für hervorragende litterarische Leistungen.
2) Eugène, franz. Schriftsteller, geb. zu Paris, besuchte die Normalschule daselbst, war mehrere Jahre
als Lehrer angestellt und widmete sich sodann dem freien Unterricht. Seit mehreren Jahren als Mitarbeiter an Journalen thätig,
übernahm er 1868 die Chefredaktion des »Progrès de Lyon«,
[* 30] gründete 1871 in Lyon das Blatt
[* 31] »La France républicaine«, das indes
bald von dem Präfekten Ducros unterdrückt wurde, und leitete seit 1875 die Wochenschrift »Courrier
de l'art«. Véron starb im Juni 1889 in Sables d'Olonne. Er schrieb: »Du progrès intellectuel dans l'humanité« (1862);
»Les institutions
ouvrières de Mulhouse« (1866);
»Histoire de la Prusse depuis Frédéric II jusqu'à Sadowa« (1867, 4. Aufl. 1886);
3) Pierre, franz. Schriftsteller und Journalist, geb. 1833 zu
Paris, machte sich 1854 durch einen Band
[* 32] Gedichte: »Réalités humaines«, bekannt, trat dann
in die Redaktion der »Revue de Paris«, wurde 1859 Mitarbeiter, dann Chefredakteur des »Charivari« und lieferte Beiträge fast
zu allen Witzblättern Frankreichs. Neben seiner
journalistischen Thätigkeit fand er Zeit, Jahr für Jahr humoristische Studien
zur Sittengeschichte erscheinen zu lassen. Wir nennen davon: »Paris s'amuse« (1861);
Unter den Plätzen sind hervorzuheben: die Piazza d'Erbe, mit einer Marmorsäule, die einst den venezianischen Löwen
[* 47] trug,
einem Brunnen mit der antiken Statue Veronas und dem 94 m hohen Rathausturm;
die mittelalterliche Piazza dei Signori, mit dem
Denkmal Dantes (von Zannoni), und die PiazzaVittorioEmanuele (ehemals Brà), durch das zweibogige Stadtthor
Portone della Brà von dem gleichnamigen Corso geschieden.
Unter den Kirchen der Stadt verdienen Auszeichnung: der DomSanta Maria
(im 8. Jahrh. errichtet, mehrfach umgebaut), mit Fresken von 1500, Altargemälde von Tizian und romanischer Taufkapelle (1122-35
erbaut);
SanZeno, ein romanischer Bau aus dem 11. und 12. Jahrh., mit prächtigem Portal, einem Turm
[* 48] aus
dem 11. Jahrh., im Innern mit einer antiken Porphyrvase, Gemälden von Mantegna u. a.;
San Bernardino (neuerdings restauriert),
mit der berühmten Cappella Pellegrini, einem ausgezeichneten Renaissancebau v. Sanmicheli;
dahinter eine Felsenkirche mit altchristlichen Malereien.
Vor dem Kirchlein Santa Maria Antica
erheben sich die herrlichen gotischen Grabmäler der Scala. Zu den hervorragendsten Palastbauten gehören: der Palazzo della
Ragione (von 1183), der Tribunalpalast, der Palazzo della Prefettura (von 1272) mit Portal von Sanmicheli und
der Palazzo del Consiglio (1873 restauriert) mit glänzender Fassade, offener Halle
[* 51] des Erdgeschosses und den Statuen berühmter
Veroneser. Bemerkenswerte Paläste sind noch: die Casa dei Mercanti (aus dem 13. Jahrh.);
Paul (eigentlich PaoloCaliari), ital. Maler, geb. 1528 zu Verona als Sohn des Bildhauers
GabrieleCaliari, wurde Schüler seines Oheims Antonio Badile und hatte schon eine Zeitlang in Verona Altarbilder und Fresken
im Stil der veronesischen Schule, aber freier und großartiger geschaffen, als er um 1548 nach Mantua, wo er im Dom thätig war,
und 1555 nach Venedig
[* 63] berufen wurde, wo er an der Decke
[* 64] der Sakristei in der KircheSan Sebastiano die Krönung
Mariä und die vier Evangelisten und 1556 an der Decke des Kirchenschiffs drei Darstellungen aus der Geschichte der Esther in
Fresko malte, denen um 1557 das Hochaltarbild mit der Himmelskönigin und in den nächsten Jahren bis 1570 der übrige
Schmuck der Kirche und zuletzt das Gastmahl beim PharisäerSimon (jetzt in der Brera zu Mailand)
[* 65] folgten. In dieser Zeit entwickelte
sich sein Stil unter dem Einfluß der Venezianer zu voller Reife. Die Grundlage desselben hatte er von Verona mitgebracht, namentlich
das Kolorit, das, obwohl verwandt mit dem venezianischen, sich doch durch seinen Silberton und seine
milde Harmonie von jenem unterscheidet. Tizian hat offenbar einen großen Einfluß auf ihn geübt; aber er wußte seine Selbständigkeit
neben jenem zu bewahren. In seinem »reifen Stil erkennt man überall die alte, ruhig in sich beschlossene venezianische Existenzmalerei,
welche es,
¶
mehr
selbst wo sie erzählt, für ihre Hauptaufgabe hält, die einzelnen, vom höchsten Lebensgefühl getragenen
Gestalten in harmonischem Gleichgewicht
[* 67] zur Anschauung zu bringen. Zugleich aber tritt das dekorative Prinzip mit seiner Verteilung
der Formen und Farben nach den Gesetzen großartiger, frei und leicht bewegter, niemals strenger und starrer Monumentalität,
den Bedürfnissen der Wand- und Deckenmalerei entsprechend, so herrschend in den Vordergrund von PaolosSchaffen, daß er bis auf den heutigen Tag der klassische Vertreter dieser dekorativen Malerei im höchsten Sinn des Wortes geblieben
ist und sein Freskostil auch für seine Staffeleigemälde maßgebend wurde. Die Bewegungsmotive, die er seinen Gestalten
und Gruppen verleiht, richten sich zunächst nach dem großen, hellern, dekorativen Linienzug, der sich
durch seine Flächen bewegt; seine Farbenakkorde, denen zuliebe phantastisch-reiche Kostüme
[* 68] bevorzugt werden, folgen demselben
Zug,
ohne, bei aller Glut im einzelnen, den feinen, gedämpften veronesischen Silbergrundton zu verleugnen. Wunderbar aber versteht
der Meister es, eine lebenswahre, ja realistische Auffassung der Gestalten und Situationen von diesen dekorativen
Linienwogen und Farbenfluten tragen zu lassen.« (Woermann.) Veronese behielt seinen Wohnsitz in Venedig, war aber zu wiederholten
Malen auch in der Umgegend thätig, so 1560-61 in der Villa Tiene bei Vicenza, wo er mit G. Zelotti allegorische Darstellungen
und solche aus der alten Geschichte ausführte, um 1566 in der Villa der Barbari zu Maser bei Treviso, wo
er mit Zelotti eine Reihe von Zimmern und Sälen ausmalte, eine seiner dekorativen Hauptschöpfungen, und nach 1572 im Schloß
Magnadole im Gebiet von Treviso, wo er Fresken aus der alten Geschichte, darunter die Familie des Dareios
und das Gastmahl der Kleopatra, malte. Veronese starb in Venedig.
Die Zahl seiner Werke, an deren Ausführung sich später zahlreiche Gehilfen und Schüler beteiligten, ist sehr groß. Von
den in Venedig ausgeführten dekorativen Malereien sind die bedeutendsten: die Gestalten der Musik, der Geometrie, der Arithmetik
und des Ruhms in ovalen Deckenfeldern der Libreria vecchia, die auf Leinwand gemalten mythologischen Deckenbilder
für den Bankettsaal des Fondaco dei Tedeschi (jetzt im Museum zu Berlin),
[* 69] die Decken- und Wandbilder in verschiedenen Sälen
des Dogenpalastes (darunter die thronende Venezia, der Sieg von Lepanto und die ApotheoseVenedigs).
Tourn. (Ehrenpreis), Gattung aus der Familie der Skrofulariaceen, Kräuter und Sträucher, selten Bäume mit gegen-,
selten wirtel- oder wechselständigen Blättern, einzeln achselständigen, meist in terminalen oder axillaren
Trauben und Ähren gestellten Blüten und zweiklappigen, vielsamigen Kapseln.
[* 74] Etwa 200 Arten in den gemäßigten und kältern
Klimaten, von denen mehrere bei uns als Unkräuter auf Feldern, Wiesen etc. wachsen.
VonVeronica BeccabungaL. (Bachbunge), in Quellen,
Bächen wachsend, durch ganz Europa, mit rundlichen oder länglich-eiförmigen, klein gesägten bis fast
ganzrandigen Blättern und himmelblauen Blüten, wurde das etwas scharf schmeckende Kraut früher gegen Unterleibsstockungen
etc. angewendet; auch wird es in einigen Gegenden als Salat gegessen.
Aber schon Reiske (»De imaginibus Jesu Christi«, 1685) hat nachgewiesen, daß Veronika gleich Beronike, Berenike
ist, wie in der judenchristlichen Legende der Clementinen die von Jesus geheilte Tochter des kanaanitischen Weibes, in den Pilatusakten
und bei Rufinus, Cassiodor, Cedrenus und Malalas die von zwölfjährigem Blutfluß Geheilte heißt, d. h. also dieselbe Frau,
welche nach Eusebius Jesu eine Erzstatue in Paneas gesetzt haben soll. Die seit etwa 500 nachweisbare
Sage will also von Haus aus bloß die Treue der Gesichtszüge jenes angeblichen Christus zu Paneas beglaubigen. Sie ist nur der
im Abendland weitergebildete
¶
mehr
Abklatsch der ältern edessenischen Legende vom Abgarbild (s. Abgar), und zwar hat sie speziell die obige Gestalt erst ganz
spät angenommen, als gegen Ende des Mittelalters an die Stelle des schmerzfreien, hoheitsvollen Abgaruskopfes der schmerzensvolle
Kopf, das Ecce homo (s. d.), getreten war.
allgemeine Anordnung, welche ohne Mitwirkung der Volksvertretung von der Regierung erlassen wird. Von dem
Gesetz unterscheidet sich im konstitutionellen Staate die Verordnung dadurch, daß sie ohne Mitwirkung und Zustimmung der Stände ergeht,
von der Verfügung (Reskript, Dekret, Entscheidung, Bescheid) dadurch, daß sie sich nicht auf einen einzelnen
Fall, sondern auf alle Fälle bezieht, für welche ihre allgemeinen Bestimmungen anwendbar sind. Verordnungen werden nicht
nur von dem Monarchen (allerhöchste Erlasse, Orders) und zwar im konstitutionellen Staat unter Gegenzeichnung eines verantwortlichen
Ministers, sondern auch von den Ministerien und von sonstigen Verwaltungsstellen erlassen.
Sie dienen namentlich dazu, um zum Zweck der Ausführung der Gesetze die nötigen Vorkehrungen zu treffen (Ausführungsverordnungen).
Solche Verordnungen werden namentlich auf dem Gebiet der Verwaltung erlassen, um die Organe der letztern mit Instruktion darüber
zu versehen, in welcher Weise sie ein Gesetz zur Ausführung bringen sollen (Verwaltungsverordnungen, Anweisungen,
Instruktionen, Reglements). Manche Verordnungen haben aber auch den Charakter allgemein verbindlicher Rechtssatzungen für alle
Staatsangehörigen (Rechtsverordnungen).
Derartige Verordnungen können aber nur erlassen werden, wenn und soweit der Monarch und die Regierungsorgane durch Verfassung
oder Gesetz dazu ermächtigt sind. Dies Verordnungsrecht ist ein Teil und ein Ausfluß
[* 77] der Regierungsgewalt.
Im DeutschenReich wird dasselbe teils von dem Kaiser, teils von dem Bundesrat, zuweilen auch von dem Reichskanzler oder von gewissen
Reichsbehörden ausgeübt. Die Stelle, welche im gegebenen Fall die Ausführungsverordnung (Reichsverordnung) erlassen soll,
wird regelmäßig in dem betreffenden Reichsgesetz selbst bezeichnet.
Mitunter werden aber auch die Landesregierungen mit dem Erlaß der erforderlichen Ausführungsverordnungen
betraut. In den Einzelstaaten sind die Polizeiverordnungen von besonderer Wichtigkeit, d. h. allgemeine
Anordnungen der Polizeibehörden, durch welche sie den ihrer Amtsgewalt unterworfenen Personen unter Androhung von Haft- oder
Geldstrafen gewisse Handlungen gebieten oder verbieten. Derartige Verordnungen haben vielfach einen lokalen, bezirks-, kreis-,
ortspolizeilichen Charakter, indem sie z. B. von den Organen der Selbstverwaltung für einen Kommunalverband
(Kreis-, Bezirks-, Amtsverordnungen) erlassen werden.
Endlich enthalten manche Verfassungsurkunden auch die Bestimmung, daß die Regierung in Zeiten, in welchen der Landtag nicht
versammelt ist, sogen. Notverordnungen (Notstandsverordnungen, provisorische Gesetze) erlassen kann für besonders dringende
Fälle, in denen ein sofortiges Einschreiten der Gesetzgebung geboten erscheint. Jedenfalls sind aber solche
Notverordnungen den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentreten vorzulegen. Wird die in solchem Fall durch die Zustimmung der
Volksvertretung nicht nachträglich zum
Gesetz erhoben, so ist dieselbe außer Kraft
[* 78] zu setzen. Darüber, ob eine in rechtsbeständiger
Weise erlassen ist, steht dem Richter im Anwendungsfall das Prüfungsrecht zu.
vonLandgütern, s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen, ^[= Landwirtschaftlicher Unternehmer im weitern Sinn ist eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ...] S. 490.
(Versetzen), eine Pflanze dem Boden, in dem sie eine Zeitlang gestanden, entheben und an einen andern Standort
bringen. Am besten gelingt das Verpflanzen mit dem Erdballen, d. h.
mit aller den Wurzeln anhängender Erde, während das mit nackten Wurzeln möglichst zu vermeiden ist. Letzteres geschieht gewöhnlich
bei jungen Sämlingen, die meist zuerst verstopft (pikiert, s. d.) und dann in
kurz vorher aufgelockerten Boden weiter verpflanzt werden. Hierbei verkürzt man lange Pfahlwurzeln, schont
aber feine Faserwurzeln, taucht den Unterteil in lehmiges Dungwasser, macht mit dem Pflanzholz ein genügend tiefes und weites
Loch, stellt die Pflanze mit zwei Fingern der linken Hand
[* 79] so hinein, daß sie in der Regel tiefer zu stehen kommt, als sie vorher
gestanden, bringt die Wurzeln in gerader Richtung unter, bedeckt sie mit Erde und macht um die Pflanze herum
eine kleine Vertiefung, die wiederholt mit Wasser gefüllt wird.
Nach dem Anwachsen, was sich durch die Steifheit der Blätter zu erkennen gibt, ist dieser Gießrand aufzulockern, das ganze
Land aber mit kurzem Mist, Torfmull oder einem andern dunkelfarbigen Stoff zu bedecken. Topfgewächse verpflanzt
man, wenn die Wurzeln den Topf vollständig ausgefüllt haben, oder beim Beginn des neuen Wachstums. Man benutzt nur neue oder
sorgfältig gereinigte Gefäße und die jeder Art angemessenste Erdmischung, schneidet alle verfilzten oder abgestorbenen
Wurzeln mit scharfem Messer
[* 80] ab, bringt auf den Boden eine mit wenig Moos belegte Schicht Torfscherben, Torfbrocken
etc. für den Wasserabzug und umgibt die Wurzeln nicht allzu fest mit frischer Erde, gießt dann durchdringend an, stellt die
Pflanzen in geschlossenen, meist auch beschatteten Raum und gewöhnt sie allmählich an Sonne
[* 81] und freie Luft.
ÄltereBäume werden zuweilen mit dem Frostballen verpflanzt; es wird um den Stamm herum und in genügender
Entfernung von ihm ein Graben aufgeworfen und der Ballen möglichst weit unterminiert, wobei alle vorstehenden Wurzeln scharf
abzustoßen und mit dem Messer glatt zu schneiden sind. Ist der Ballen so weit gefroren, daß ein Zerfallen nicht zu befürchten
ist, so hebt man ihn mit einer Hebemaschine und befördert ihn mit dem Pflanzwagen, dem Vorderteil eines
Frachtwagens, an welches der Baum entsprechend befestigt wird. Das Verpflanzen der Stauden im Blumen- und Gemüsegarten geschieht unter
gleichzeitigem Zerteilen aller Stöcke zur Vermehrung im September, seltener im Frühjahr, weil mit Verlust der Blüte verbunden.
Dem Verpflanzen im Freien während des Frühjahrs, Sommers und Frühherbstes muß immer ein kräftiges Angießen
nachfolgen; im Spätherbst und Winter kann das unterbleiben.
(Naturalverpflegungsstationen), Anstalten, welche dazu dienen, die Wanderbettelei (Vagabondage)
dadurch zu bekämpfen, daß mittellosen Wanderern Obdach, Nahrung und auch Kleidung geboten wird.
Dieselben hat der 1883 begründete
Zentralverein zur Bekämpfung der Vagabondage zum besondern Gegenstand seiner Fürsorge gemacht.
¶