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Kollegien oder Kollegiaturen, ursprünglich kirchliche Anstalten, in welchen Studierende freien Unterhalt, Lehre [* 2] und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne (s. d.), gegründet um 1250 von Robert de Sorbon, Kaplan Ludwigs IX. Den öffentlichen Kollegien traten, wo sie dem Bedürfnis nicht genügten, auch private Unternehmen ähnlicher Art zur Seite, die auf Beiträge der Insassen begründet und von einzelnen Universitätslehrern geleitet waren. Solche Bursen (bursae, davon Burschen) waren vorzugsweise in Deutschland [* 3] verbreitet. Das Kollegienwesen entwickelte sich am reichsten in Frankreich und England, wo auch der Unterricht zumeist in die Kollegien sich zurückzog. Gegenwärtig bezeichnet man an deutschen Universitäten die Vorlesungen der Lehrer als Kollegien, ohne dabei an die geschichtliche Herkunft dieser Bezeichnung zu denken. - Neben dem festern Kern jener Bursen und Kollegien bevölkerten die Universitäten des Mittelalters die sogen. fahrenden Schüler, eine bunt gemischte, wandernde Gesellschaft, in welcher die verschiedensten Alters- und Bildungsstufen zusammentrafen (s. Vaganten). In ihrem Schoß bildeten sich zuerst in rohen Umrissen die Anfänge der studentischen Sitten heraus, die sich teilweise bis heute erhalten haben; so die Gewalt der ältern Studenten (Bacchanten) über die jüngern (Schützen, Füchse).
Nach Deutschland übertrug das Universitätswesen Karl IV. durch die Gründung der Universität Prag [* 4] 1348 (vier Nationen: Böhmen, [* 5] Polen, Bayern, [* 6] Sachsen). [* 7] Bis zum Anfang der Reformation folgten mit päpstlicher und kaiserlicher Genehmigung: Wien [* 8] (1365), Heidelberg [* 9] (1386), Köln [* 10] (1388), Erfurt [* 11] (1392), Leipzig [* 12] (1409), Rostock [* 13] (1419, 1432), Löwen [* 14] (1426), Greifswald [* 15] (1456), Freiburg [* 16] i. Br. (1456), Basel [* 17] (1456), Ingolstadt [* 18] (1472), Trier [* 19] (1473), Mainz [* 20] (1476), Tübingen [* 21] (1477), Wittenberg [* 22] (1502) und Frankfurt [* 23] a. O. (1506). Die kräftigere Entwickelung des Landesfürstentums im 15. Jahrh. und die humanistische Bewegung halfen die Bande lockern, durch welche die Hochschulen an die kirchlichen Autoritäten geknüpft waren.
Das Reformationsjahrhundert brachte eine Reihe neuer Universitäten, welche bestimmungsgemäß evangelischen (lutherischen oder calvinischen) Charakter hatten, so: Marburg [* 24] (1527), Königsberg [* 25] (1544), Jena [* 26] (1558), Helmstädt (1575), Gießen [* 27] (1607), Rinteln (1619), Straßburg [* 28] (1621). Eine eigentümliche Mittelform zwischen Universitäten und sogen. lateinischen Schulen (Gymnasien) bildeten in jener Zeit die akademischen Gymnasien oder gymnasia illustria, die von Freien Städten (Straßburg 1537, Hamburg [* 29] 1610, Altdorf-Nürnberg 1578) und kleinern Landesfürsten (Herborn 1584 etc.) begründet wurden, um dem Auswandern der Landeskinder vorzubeugen.
Mehrere dieser akademischen Gymnasien, wie Straßburg (1621), Altdorf (1623), Herborn (1654), entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen. Während im protestantischen Norden [* 30] die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die neuen jesuitischen Universitäten, wie Würzburg [* 31] (1582), Graz [* 32] (1586), Salzburg [* 33] (1623), Bamberg [* 34] (1648), Innsbruck [* 35] (1672), Breslau [* 36] (1702), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem ältern Typus im wesentlichen treu. - Auf den protestantischen Universitäten beginnt in dieser Periode die eigentliche Geschichte des deutschen Burschentums.
Thätige Teilnahme der Studierenden an der Verwaltung der Universitäten fand nicht mehr statt; die Wahl junger studierender Fürsten zu Rektoren war bloße Form, da die wirklichen Geschäfte von Prorektoren, die aus der Zahl der Professoren erwählt waren, geführt wurden. Statt dessen bildete die Studentenschaft für sich eine Art von Verfassung heraus, die ihre Grundzüge teils aus dem mittelalterlichen Herkommen, teils aus den öffentlichen Zuständen der Zeit entnahm. Das Landsknechtwesen, die fortwährenden Feldzüge, namentlich der Dreißigjährige Krieg, nährten auf den Hochschulen einen Geist der Ungebundenheit, welcher das in seinen letzten Ausläufern noch an die Gegenwart heranreichende Unwesen des Pennalismus (s. d.) erzeugte.
Auch kam damals an den deutschen Universitäten das Duell auf, indem die Studierenden sich mehr und mehr als geschlossener Stand fühlten, in dem der Begriff der Standesehre Geltung gewann. Auf manchen Universitäten gab es daneben noch Nationalkollegia als eine von den akademischen Behörden angeordnete oder geduldete Einteilung der Studentenschaft. Zum Teil in Verbindung hiermit, zum Teil aber auch selbständig entwickelten sich nun die Landsmannschaften, welche zu Ende des 17. und das ganze 18. Jahrh. hindurch das studentische Leben der deutschen Universitäten beherrschten.
Als förmliche Verbindungen mit besondern Statuten, Vorstehern (Senioren) und Kassen erlangten sie bald das Übergewicht über die keiner Verbindung angehörigen Studierenden (Finken, Kamele, [* 37] Wilde, Obskuranten etc.), maßten sich die öffentliche Vertretung der Studierenden und damit zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über dieselben an. Über die Ehrensachen wie über die studentischen Gelage etc. wurden feste Regeln aufgestellt, welche man unter dem Namen Komment zusammenfaßte.
Der Druck, den die Landsmannschaften auf die Nichtverbindungsstudenten ausübten, war oft sehr hart. Viele der Wilden schlossen sich den Verbindungen als sogen. Renoncen (Konkneipanten) an, welche sich bloß unter den Schutz der Verbindung stellten, eine Abgabe zahlten und den Komment anerkannten. Die höchste Instanz für jede Universität bildete der Seniorenkonvent, der namentlich den Verruf gegen Philister, d. h. Bürger, oder auch gegen Studenten auszusprechen und das öffentliche Auftreten der Studentenschaft zu ordnen hatte. - Ebenso fällt in diese Zeit (von 1500 bis 1650) die Entwickelung des akademischen Lehrkörpers zu der im wesentlichen noch heute geltenden Verfassung.
Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Aus ihrer Mitte wählen im jährlichen Wechsel die ordentlichen Professoren der einzelnen Fakultäten (ordines) die vier Dekane und sämtliche ordentliche Professoren den Rector magnificus, der an einigen Universitäten auch Prorektor heißt, indem der Landesherr oder ein andrer Fürst als Rector magnificentissimus gilt.
Außerhalb des Senats stehen die außerordentlichen Professoren (professores publici extraordinarii), welche meist kleinere Gehalte vom Staat beziehen, und die Privatdozenten (privatim docentes), welche nur die Erlaubnis (veniam docendi), nicht aber die amtliche Pflicht, zu lehren, haben. Der Senat, dem der Staat einen ständigen juristischen Beamten als Universitätsrichter (Universitätsrat) oder Syndikus beigibt, ist Verwaltungs- und Disziplinarbehörde der Universität und übt seine Rechte, abgesehen von den Plenarsitzungen, entweder durch den Rektor und die Dekane oder auch durch einzelne Ausschüsse aus. Der Rektor und die Dekane bilden, meist mit einigen gewählten Beisitzern, den engern oder kleinern Senat. ¶
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Ehedem hatten die Universitäten auch durchweg eignen Gerichtsstand; die darauf begründeten besondern Universitätsgerichte sind völlig erst durch die neue Gerichtsverfassung von 1879 im Gebiet des Deutschen Reichs verschwunden. - Von der allgemeinen Erschlaffung des geistigen Lebens, welche in Deutschland nach dem frischen Aufschwung des Humanismus und der Reformation eintrat, namentlich aber durch die Leiden [* 39] des Dreißigjährigen Kriegs befördert wurde, blieben auch die Universitäten nicht verschont.
Sie machte sich in ihnen durch die Herrschaft einer geistlosen Pedanterie und starren Gelehrsamkeit neben großer Roheit der Lebensformen und leidenschaftlicher Rechthaberei namentlich in den theologischen Fakultäten geltend (rabies theologorum, Melanchthon). Unter den Männern, die gegen Ende des 17. Jahrh. diesen Übelstand zu bekämpfen suchten, sind namentlich Erhard Weigel in Jena, G. W. Leibniz und vor allen andern Chr. Thomasius (s. d.) hervorzuheben.
Durch Thomasius ward Halle [* 40] (1694) gleich von der Gründung an die Heimat der akademischen Neuerer, wo, wenigstens im Gegensatz gegen die starre Orthodoxie und Gelehrsamkeit der ältern Universitäten, die Pietisten der theologischen Fakultät mit ihm zusammentrafen. Hier wurden von Thomasius zuerst Vorlesungen in deutscher Sprache [* 41] gehalten, auch erschien unter seiner Leitung in Halle die erste kritische akademische Zeitschrift. Unter den ältern Universitäten hatte sich Helmstädt am freiesten von den Gebrechen der Zeit erhalten, dem aber im folgenden Jahrhundert in der Universität Göttingen [* 42] (1734 gegründet, 1737 eingeweiht) eine siegreiche Nebenbuhlerin erwuchs.
Göttingen schwang sich durch reiche Ausstattung und verständige, zeitgemäße Einrichtung bald zur ersten Stelle unter den deutschen Universitäten auf; hier wurde zuerst eine Akademie (Societät) der Wissenschaften, wie sie nach Leibniz Angaben bereits in Berlin [* 43] (1700) gegründet worden, mit der Universität verbunden (1752 durch den verdienten Stifter der Universität Göttingen, Gerlach Adolf v. Münchhausen, und Albrecht v. Haller). Diesem Zeitraum verdanken ferner noch Herborn (1654), Duisburg [* 44] (1655), Kiel [* 45] (1665) und Erlangen [* 46] (1743) ihre Gründung.
Unter den Studenten entstanden im Lauf des vorigen Jahrhunderts neben den Landsmannschaften andere Verbindungen, sogen. Orden, [* 47] welche sich im philanthropischen Geschmack der Zeit auf die Freundschaft gründeten und die Beglückung der Menschheit als ihr Ziel aufstellten. Da sie von den Freimaurern und andern damals emporblühenden geheimen Gesellschaften allerlei heimliche Symbolik entlehnten und im Geist Rousseaus für die Freiheit schwärmten, erschienen sie bald der Staatsgewalt gefährlich.
Besonders ist hier der 1746 in Jena begründete Moselbund zu nennen, der sich 1771 mit der Landsmannschaft der Oberrheiner zum Amicistenorden verschmolz. Die strengen Verbote, die zumal infolge des Rechtsgutachtens von 1793, das der Reichstag zu Regensburg [* 48] erließ, die Orden trafen, bewirkten deren allmähliche Vereinigung mit den Landsmannschaften, bei denen nach und nach der landsmannschaftliche Charakter hinter dem einer auf Freundschaft und Gemeinsamkeit der Grundsätze begründeten Gesellschaft zurücktrat.
Die Stürme der Napoleonischen Kriege und die Zeit der Wiedergeburt brachten mannigfache Veränderungen im Bestand der deutschen Universitäten. Die Universität zu Ingolstadt siedelte 1802 nach Landshut [* 49] über, um 1826 nach München [* 50] verlegt und mit der dort seit 1759 bestehenden Akademie der Wissenschaften vereinigt zu werden; die Universitäten zu Mainz (1798), Bonn [* 51] (Köln, verlegt 1777, aufgehoben 1801), Duisburg (1802), Bamberg (1804), Rinteln und Helmstädt (1809), Salzburg (1810), Erfurt (1816), Herborn (1817) gingen ein; Altdorf ward mit Erlangen (1807), Frankfurt a. O. mit Breslau (1809), Wittenberg mit Halle (1815) vereinigt. Dagegen traten neu die bedeutenden Universitäten zu Berlin (1810) und Bonn (1818) ins Leben. - Das Menschenalter von 1815 bis 1848 war für die deutschen Universitäten kein günstiges, indem sie bald nach der Befreiung des Vaterlandes, für welche Lehrer und Schüler namentlich der preußischen Universitäten die hingebendste Begeisterung gezeigt hatten, bei den Regierungen in den Geruch des Liberalismus kamen und unter diesem Mißtrauen sehr zu leiden hatten. Den Anstoß dazu gaben die von F. L. Jahn angeregte Gründung der deutschen Burschenschaft (s. d.) und besonders die bekannte Wartburgfeier der Burschenschaft sowie die der letztern zur Last gelegte Ermordung Kotzebues durch Sand, auf welche die unter Metternichs Leitung stehenden deutschen Regierungen durch die Karlsbader Beschlüsse über die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln antworteten.
Zwar löste sich die deutsche Burschenschaft förmlich auf; sie bestand aber im stillen fort und trat in verschiedenen Gestalten (z. B. als Allgemeinheit in Erlangen etc.) immer wieder hervor, bis sie sich 1830 in die beiden Richtungen der harmlosern, idealistischen Arminen und der revolutionär-patriotischen Germanen spaltete. Dem entsprechend, blieb auch das Mißtrauen der Regierungen gegen den Stand der Universitätslehrer ein dauerndes, und gerade solche Männer, deren Namen eng und ehrenvoll mit der Geschichte der Befreiung des Vaterlandes verknüpft waren, wie namentlich E. M. Arndt in Bonn, hatten kränkende Zurücksetzung und Verfolgung aller Art zu erleiden.
Jede Universität wurde von einem besondern Regierungsbevollmächtigten in politischer Hinsicht überwacht. Wenn das unruhige Jahr 1830 vorübergehend die Fesseln lockerte, so hatten die Ausschreitungen, mit denen der verhaltene Groll sich Luft machte (Göttinger Revolution und Stuttgarter Burschentag 1831, Hambacher Fest 1832, Frankfurter Attentat 1833), nur um so strengere Beschlüsse gegen die Universitäten beim Bundestag und auf den Ministerkonferenzen in Wien 1833 bis 1834 zur Folge.
Großes Aufsehen erregte 1837 die Entlassung und Vertreibung von sieben der bedeutendsten Professoren der stets für konservativ und aristokratisch angesehenen Universität Göttingen (s. d.). Unter der Ungunst der Zeit zerfiel nach und nach die Burschenschaft in einzelne Verbindungen, welche sich der ursprünglichen Gestalt derselben mehr oder weniger annäherten. Unter diesen traten in den 40er Jahren vorzüglich die sogen. Progreßverbindungen hervor, welche Modernisierung der akademischen Einrichtungen und Sitten, Abschaffung oder doch Beschränkung der Zweikämpfe, der akademischen Gerichtsbarkeit etc. erstrebten.
Als besondere Abart entstanden auch in jener Zeit eigne »christliche« Burschenschaften, wie der Wingolf in Erlangen (1836) und Halle (1844). Den Progressisten standen am schroffsten gegenüber die aus den Landsmannschaften durch genauere Ausbildung des Komments, festern Zusammenschluß nach innen und aristokratische Abschließung nach außen sich entwickelnden Corps, welche durch ihren Seniorenkonvent (»S. C.«) an der einzelnen Universität, durch Kartellverhältnisse und später durch den im Bad [* 52] Kösen und auf der Rudelsburg tagenden Seniorenkongreß in ganz ¶
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Deutschland zu einer in ihrem Kreis [* 54] einflußreichen Einheit sich herausbildeten.
Das Jahr 1848 weckte auch auf den Universitäten das Verlangen nach einer zeitgemäßen Reform zu neuem Leben, und sowohl von seiten der Lehrenden als der Lernenden wurden Schritte gethan, ihnen Geltung zu verschaffen. Zunächst erging von Jena aus die Einladung zu einem Universitätskongreß, welcher in Jena vom 21.-24. Sept. 1848 unter dem Vorsitz des damaligen Kanzlers v. Wächter abgehalten wurde, u. an welchem sich, mit Ausnahme von Berlin, Königsberg und den österreichischen Hochschulen außer Wien, Abgeordnete sämtlicher deutscher Universitäten beteiligten.
Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Lehr- und Lernfreiheit, das Prüfungswesen und die Verfassung der Universitäten. Eine Reihe weiterer Punkte wurde einer Kommission zur Beratung überwiesen, welche diese auch in Heidelberg unter dem Vorsitz Vangerows zu Ostern vornahm, aber die ganze Angelegenheit auf einen nach Heidelberg zu berufenden Kongreß der Universitäten verschob, der nicht zu stande kam. Noch unerheblicher waren die Resultate einer 12. und auf der Wartburg tagenden Studentenversammlung.
Preußen [* 55] berief eine Konferenz von Abgeordneten der Lehrer seiner Universitäten zur Beratung über die vorher geforderten schriftlichen Gutachten der letztern hinsichtlich der künftigen Verfassung und Verwaltung der Universitäten, welche in Berlin abgehalten ward. In Österreich [* 56] traten durch eine Reihe von Verordnungen, zunächst vom durchgreifende Veränderungen in der Organisation der Universitäten Wien, Prag, Lemberg, [* 57] Krakau, [* 58] Olmütz, [* 59] Graz und Innsbruck ein, durch welche diese den übrigen deutschen Universitäten näher gebracht wurden. Im ganzen haben die deutschen Universitäten durch allen Wechsel der Zeiten sich unversehrt erhalten und im wiedererstandenen Deutschen Reich seit 1870 einen neuen, kräftigen Aufschwung genommen. - Unter dem Eindruck des Kriegsjahrs 1870/71 erwachte in den letzten Jahren eine neue Reformbewegung unter der studierenden Jugend, welche durch Gründung freier studentischer Vereinigungen auf den meisten deutschen Universitäten zum Ausdruck gelangte. Es ist jedoch diesen Vereinen, unter denen die sogen. Vereine Deutscher Studenten seit 1880 in den Vordergrund traten, nicht gelungen, dem studentischen Leben auf den deutschen Universitäten eine wesentlich veränderte Gestalt zu geben.
In der überreichen Entwickelung des Vereinswesens (Turn-, Gesangvereine, wissenschaftliche, landsmannschaftliche Vereine etc.) liegt sogar die vermehrte Gefahr der Zerstreuung und Vielgeschäftigkeit. Aber im ganzen ist doch anzuerkennen, daß der frische Hauch, der die deutsche Geschichte seit 1866 und 1870 durchweht, auch in den Kreisen der studierenden Jugend seine belebende Kraft [* 60] geltend macht und dem Studentenleben einen reichern idealen, namentlich patriotischen, Gehalt gegeben hat. - Mit begeisterter Teilnahme ward überall in Deutschland die glänzende Wiederherstellung der deutschen Universität zu Straßburg eröffnet) begrüßt.
In Bezug auf die Verfassung der Universitäten kann man gegenwärtig die Gruppierung und Abgrenzung der Fakultäten als offene Frage bezeichnen. Die philosophische Fakultät ist an den schweizerischen Universitäten und in Würzburg in zwei für die Beratung getrennte Abteilungen, in Dorpat, [* 61] Tübingen und Straßburg dagegen in zwei Fakultäten, die philosophische (philosophisch-historische) und die naturwissenschaftliche (mathematisch-naturwissenschaftliche), zerlegt. In Tübingen ist überdies die Gruppe der Staatswissenschaften (Nationalökonomie, Statistik, Finanzwissenschaft etc.) zu einer besondern Fakultät erhoben, so daß dort (bei zwei nach dem Bekenntnis getrennten theologischen) im ganzen sieben Fakultäten bestehen. In München ist die philosophische Fakultät nicht geteilt, aber aus ihr und aus der juristischen eine neue staatswirtschaftliche Fakultät ausgeschieden. In Österreich, teilweise in der Schweiz, [* 62] in Würzburg und neuerdings in Straßburg ist wenigstens die staatswissenschaftliche Gruppe aus der philosophischen in die juristische Fakultät verlegt und diese dadurch zu einer rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät erweitert. - Die einzige akademische Würde, die gegenwärtig, abgesehen von der des Lizentiaten in der Theologie, an deutschen Universitäten noch verliehen wird, ist das Doktorat (s. Doktor, S. 30). -
Die Zahl der Lehrstühle an den deutschen Universitäten und insbesondere an den philosophischen Fakultäten hat sich infolge der stets wachsenden Ausbreitung und der im gleichen Maß zunehmenden Teilung der Wissenschaften in den letzten Jahrzehnten außerordentlich vermehrt. Eine in unserm Jahrhundert mit Vorliebe gepflegte Gestalt des Universitätsstudiums sind die sogen. akademischen Seminare, d. h. Gesellschaften, in welchen die Studierenden unter Leitung ihrer Lehrer praktische Übungen anstellen. Es gibt gegenwärtig: homiletische, liturgische, philologische, pädagogische, archäologische, historische, statistische Seminare etc. Dem entsprechend sind die Laboratorien, Observatorien, Kliniken etc. für die naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächer [* 63] zu einer großen Mannigfaltigkeit und sich noch immer steigernden Vollkommenheit entwickelt. - Sehr ausgedehnt haben sich bei dem Mangel fester Vorschriften in den letzten Menschenaltern die Ferien an den Universitäten, im Frühjahr oft bis zu 1½-2, im Nachsommer bis zu 3 Monaten. Die Sommersemester schrumpfen infolgedessen bisweilen sehr zusammen. Auf Abhilfe wenigstens gegen weitere Willkür ist oft gesonnen, aber etwas allgemein Durchführbares noch nicht gefunden worden.
Die erhebliche Erweiterung der deutschen Universitäten im letzten Menschenalter zeigt folgende Tabelle:
1853 | 1888 | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Lehrer | Hörer | Lehrer | Hörer | |||||
Universitäten. | Ordentl. Professoren | Lehrer überhaupt | immatrikuliert | überhaupt | Professoren | Lehrer überhaupt | immatrikuliert | überhaupt |
Berlin | 52 | 160 | 1491 | 2166 | 78 | 300 | 4767 | 6244 |
Bonn | 47 | 84 | 862 | 896 | 62 | 134 | 1313 | 1343 |
Breslau | 39 | 78 | 806 | 837 | 61 | 128 | 1343 | 1374 |
Göttingen | 46 | 95 | 669 | 669 | 67 | 116 | 1016 | 1033 |
Greifswald | 25 | 50 | 204 | 208 | 43 | 76 | 1066 | 1087 |
Halle | 35 | 64 | 616 | 661 | 52 | 110 | 1489 | 1532 |
Kiel | 17 | 37 | 132 | 132 | 43 | 83 | 560 | 579 |
Königsberg | 30 | 54 | 347 | 347 | 45 | 89 | 844 | 862 |
Marburg | 29 | 55 | 227 | 247 | 47 | 79 | 928 | 965 |
Münster | 10 | 17 | 328 | 328 | 22 | 35 | 457 | 463 |
Preußen | 330 | 694 | 5682 | 6491 | 520 | 1150 | 13777 | 15482 |
München | 50 | 90 | 1893 | 1893 | 72 | 163 | 3809 | 3833 |
Erlangen | 26 | 42 | 431 | 431 | 37 | 53 | 926 | 926 |
Würzburg | 30 | 41 | 705 | 705 | 39 | 75 | 1547 | 1580 |
Leipzig | 44 | 105 | 794 | 794 | 66 | 174 | 3208 | 3273 |
Tübingen | 37 | 73 | 743 | 743 | 52 | 83 | 1449 | 1470 |
Freiburg | 26 | 34 | 327 | 356 | 39 | 84 | 1125 | 1161 |
Heidelberg | 34 | 80 | 719 | 752 | 41 | 101 | 984 | 1127 |
Gießen | 31 | 56 | 402 | 402 | 35 | 55 | 546 | 565 |
Rostock | 21 | 31 | 108 | 108 | 29 | 41 | 347 | 347 |
Jena | 24 | 60 | 420 | 432 | 39 | 88 | 634 | 663 |
Straßburg | - | - | - | - | 63 | 110 | 828 | 862 |
Deutschland | 653 | 1306 | 12224 | 13107 | 1032 | 2177 | 29180 | 31289 |
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Von den preußischen Universitäten folge hier noch die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Fakultäten. Sie betrug nach Prozenten etwa:
Fakultäten | 1853 | 1867 | 1878 | 1888 |
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Evangelische Theologie | 16 | 18 | 8 | 20.5 |
Katholische Theologie | 11 | 9 | 3 | 4.5 |
Rechtswissenschaft | 33 | 17.5 | 29 | 17 |
Medizin | 18 | 22 | 16 | 25.5 |
Philosophische Fakultät | 22 | 33.5 | 44 | 32.5 |
Die Gesamtzahl der deutschen Studierenden in den vier Fakultäten, wenn man die naturwissenschaftlich-mathematischen und historisch-philosophischen Fakultäten zusammennimmt, belief sich auf:
Winter 1887/88 | Sommer 1888 | Winter 1888/89 | |
---|---|---|---|
Theologen | 5815 | 6024 | 5824 |
Juristen | 6166 | 6472 | 6577 |
Mediziner | 8269 | 8750 | 8668 |
Philosophen | 8221 | 7944 | 7860 |
Diese Zahlen beweisen, daß in Deutschland ein recht hoher Prozentsatz der Bevölkerung [* 65] gelehrten Studien nachgeht. Folge davon ist die augenblickliche Überfüllung der meisten Berufsfächer, für welche die Universitäten vorbilden (Rechtsstudium, Arzneikunde, höheres Schulfach).
Die Universitäten des Auslandes.
Verwandtschaftlich und im geistigen Austausch zunächst stehen den deutschen Universitäten die deutsch-österreichischen, die der deutschen Schweiz, der drei nordischen Königreiche, die livländische zu Dorpat, die finnische zu Helsingfors und die niederländischen. Österreich (Cisleithanien) zählte an 8 Universitäten im Winter 1888/89:
Universitäten | Ordentl. Professoren | Lehrer überhaupt | Hörer |
---|---|---|---|
Wien (mit der evang.-theol. Fakultät und der Hochschule für Bodenkultur) | 94 | 234 | 5218 |
Prag, deutsche Universität | 56 | 100 | 1470 |
Prag, tschechische Universität (ohne theolog. Fakultät) | 49 | 91 | 2361 |
Graz | 48 | 107 | 1296 |
Krakau | 45 | 90 | 1206 |
Lemberg (ohne mediz. Fak.) | 30 | 64 | 1129 |
Innsbruck | 45 | 80 | 862 |
Czernowitz | 28 | 40 | 259 |
Zusammen: | 395 | 806 | 13801 |
Von den 13801 Studierenden kommen auf die theologische Fakultät: 1363, die rechts- und staatswissenschaftliche: 5125, die ärztliche: 5666, die philosophische: 1647. Ungarn [* 66] unterhält die Universitäten Budapest [* 67] (1885: 3375 Studierende) und Klausenburg [* 68] (534), wozu noch die kroatische Universität Agram [* 69] (gegen 500 Hörer) kommt. Die Universitäten und Akademien der Schweiz wiesen im Sommer 1888 folgenden Bestand auf:
Universitäten | Ordentl. Professoren | Lehrer | Hörer |
---|---|---|---|
Basel (1460) | 36 | 82 | 407 |
Bern (1834) | 44 | 90 | 528 |
Genf | 45 | 85 | 537 |
Lausanne | 23 | 45 | 250 |
Neuenburg | 25 | 42 | 86 |
Zürich (1838) | 37 | 102 | 579 |
Zusammen: | 210 | 446 | 2387 |
Unter den russischen Universitäten gehören in diese Gruppe die livländische, bisher noch ihrem Grundcharakter nach deutsche zu Dorpat (1632 von Gustav Adolf begründet, 1802 von Alexander I. erneuert; 1884: 1522 Hörer) und die finnländische zu Helsingfors (1640 zu Åbo von der Königin Christine begründet, 1826 nach Helsingfors verlegt; 1886: 700 Studenten);
sodann die skandinavischen: in Schweden [* 70] Upsala [* 71] (1476; 1885: 1821 Hörer) und Lund (1666; 1885: 1350 Studenten);
in Norwegen Christiania [* 72] (1811; 1885: 2400 Hörer);
in Dänemark [* 73] Kopenhagen [* 74] (1475; um 1300 Hörer);
ferner die holländischen: Leiden (1575), Groningen (1614), Utrecht [* 75] (1636), neben denen bis 1816 noch Franeker (1585) und Harderwijk (1600) bestanden, und die städtische Universität zu Amsterdam [* 76] (1875).
Wesentlich abweichend haben sich die beiden hochkirchlichen Universitäten in England, Oxford [* 77] und Cambridge, entwickelt, an denen das Kollegienwesen, auf alte Stiftungen von großartigem Reichtum begründet, noch immer vorwaltet. Durch diese Stiftungen werden sie immer eng mit der bischöflichen Landeskirche verbunden bleiben, wenn auch seit 1871 die nichtgeistlichen Stellen unabhängig vom anglikanischen Bekenntnis besetzt werden sollen. Die 1845 gegründete Universität zu Durham ist von nur geringem Umfang.
Die 1836 öffentlich anerkannte London [* 78] University ist eigentlich eine Prüfungsbehörde, nach dem Muster der neufranzösischen Universitäten eingerichtet, mit der später Colleges, so das liberale University College, das kirchliche King's College, inner- und außerhalb Londons verbunden worden sind. Näher den deutschen Universitäten stehen die schottischen zu St. Andrews (1412), Glasgow [* 79] (1454), Aberdeen [* 80] (1506) und Edinburg [* 81] (1582), während in Irland die Universität zu Dublin [* 82] mit Trinity College (1591) den ältern englischen Universitäten, Queen's University (1849) mit verschiedenen auswärtigen Colleges der London University entspricht und die römisch-katholische Universität (1874) den belgischen und französischen Mustern, von denen noch zu reden sein wird, nachgeahmt ist. In Belgien [* 83] sind neben den Staatsuniversitäten zu Gent [* 84] und Lüttich [* 85] zwei sogen. freie Universitäten zu Brüssel [* 86] (1834, liberal) und zu Löwen (1835, klerikal; ältere Universität: 1426-1793) von Privatvereinen gegründet worden.
Ähnlich steht gegenwärtig die Sache in Frankreich. Dort hat die Revolution mit den 23 alten, mehr oder weniger kirchlichen Universitäten völlig aufgeräumt und Napoleon I. an ihre Stelle ein von Paris [* 87] aus über alle Departements sich erstreckendes Netz von Unterrichtsbehörden und -Anstalten gesetzt, dessen Mittelpunkt Universität genannt wird, während das ganze Land in eine Anzahl von Bezirken (jetzt 16) geteilt ward, in denen je eine Akademie, d. h. ebenfalls eine Aufsichts- und Prüfungsbehörde, mit den ordentlichen Verwaltungsbehörden zusammen das Unterrichtswesen leitet.
Daneben blieben nur einzelne Fakultäten und Kollegien (Sorbonne, Collège de France, Collège de Louis le Saint [* 88] etc.) bestehen. Nach langen Kämpfen hatte die klerikale Partei endlich 1875 durchgesetzt, daß unter gewissen sehr allgemein gehaltenen Bedingungen Körperschaften, Vereine etc. freie Universitäten gründen dürften, deren Prüfungen denen der Staatsbehörden gleich gelten, und dann sofort von diesem Rechte durch Gründung von sechs katholischen Universitäten (Paris, Lille, [* 89] Angers, Lyon, [* 90] Poitiers, Toulouse) [* 91] Gebrauch gemacht. Die Entwickelung dieser Anstalten ist seitdem rüstig vorgeschritten, und namentlich sind neben der Universität zu Paris auch die zu Lille und Angers bereits völlig organisiert, obwohl das Recht der Prüfung diesen Anstalten inzwischen wieder entzogen ist, so daß deren Studenten die wissenschaftlichen Grade erst vor staatlichen Behörden erwerben müssen. Dieser Vorgang hat auf dem Gebiet des staatlichen höhern ¶
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Unterrichts in Frankreich regen Wetteifer geweckt. Doch bestehen rechtlich noch immer nur 58 vereinzelte Fakultäten neben einer größern Zahl von fachlichen Hochschulen. Der Lehrstand an den Staatsfakultäten zählte 1882 gegen 1200, die Hörerschaft etwa 16,000 Köpfe. In Italien, [* 93] wo neben 17 staatlichen Universitäten 4 freie Universitäten und mehrere einzelne Fakultäten, Akademien verschiedener Art bestehen, hatte 1875 der deutschfreundliche Herbartianer R. Bonghi als Unterrichtsminister neue Anordnungen erlassen und durch dieselben die italienischen Universitäten, welche halb Lehrkörper, halb Unterrichts- und Prüfungsbehörden nach französischer Weise geworden waren, den deutschen wesentlich angenähert.
Sein Nachfolger Coppino hat dieselben 1876 in wichtigen Punkten verändert und namentlich die Staatsprüfungen den Fakultäten zurückgegeben. Spanien [* 94] hat 10 Universitäten, von denen manche schon im Mittelalter hohen Ruf genossen, wie Valencia [* 95] (1209), Salamanca (1250), Alcalá de Henares (1499). Gegenwärtig behauptet nur die Universität Madrid [* 96] (1836 von Alcalá hierher verlegt; 5000 Studenten) einen höhern Rang. Portugal hat seine Universität zu Coimbra (1290 in Lissabon [* 97] gegründet, 1307 verlegt). Im slawischen Osten Europas hatte Polen schon seit 1400 seine Universität in Krakau, wozu 1578 Wilna [* 98] trat; sonst aber sind erst in unserm Jahrhundert von Österreich (Lemberg, Agram, Czernowitz [* 99] 1875) und Rußland dort eigentliche Universitäten (Moskau, [* 100] Wilna 1803; Kasan, [* 101] Charkow 1804; Warschau [* 102] 1816; Petersburg [* 103] 1819; Kiew [* 104] 1834; Odessa [* 105] 1865; Tiflis, Tobolsk) gegründet worden.
Auch Rumänien [* 106] (Bukarest [* 107] und Jassy), Serbien (Belgrad), [* 108] Griechenland [* 109] (Athen [* 110] und Korfu) [* 111] besitzen heute ihre Universitäten. Außerhalb Europas finden sich die Universitäten am zahlreichsten in Amerika, [* 112] wo im Süden die spanisch-portugiesische Form aus dem Zeitalter der Jesuiten herrscht und im Norden bei großer Mannigfaltigkeit die englische Anlage vorwaltet. Berühmt sind unter den ältern, noch unter den Engländern begründeten Universitäten des Unionsgebiets Harvard University zu Cambridge in Massachusetts (1638) und Yale College zu Newhaven in Connecticut (1701). In Asien [* 113] haben die vier britischen Universitäten Ostindiens hohe Bedeutung für die Zivilisation dieses weiten Gebiets und für die vergleichende Sprachforschung. In Japan [* 114] strebt die Regierung eifrig, das europäische Universitätswesen einzubürgern, wobei als Muster die Universität zu Tokio [* 115] dient, die vorwiegend mit europäischen Lehrern besetzt wird.
Vgl. Meiners, Geschichte der Entstehung und Entwickelung der hohen Schulen unsers Erdteils (Götting. 1802-1805, 4 Bde.);
Tholuck, Das akademische Leben des 17. Jahrhunderts (Halle 1853-1854, 2 Tle.);
Raumer, Geschichte der Pädagogik, Bd. 4 (5. Aufl., Gütersl. 1878);
Zarncke, Die deutschen Universitäten im Mittelalter (Leipz. 1857);
Dolch, [* 116] Geschichte des deutschen Studententums (das. 1858);
Keil, Geschichte des jenaischen Studentenlebens (das. 1858);
Muther, Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben im Zeitalter der Reformation (Erlang. 1866);
Sybel, Die deutschen Universitäten (2. Aufl., Bonn 1874);
J. B. Meyer, Deutsche [* 117] Universitätsentwickelung (Berl. 1875);
»Société de l'enseignement supérieur, Études de 1878« (Par. 1879);
Paulsen, Gründung der deutschen Universitäten im Mittelalter (»Sybels Historische Zeitschrift« 1881);
Derselbe, Geschichte des gelehrten Unterrichts (Leipz. 1885);
Denifle, Die Universitäten des Mittelalters (Berl. 1886, Bd. 1);
Kaufmann, Geschichte der deutschen Universitäten (Stuttg. 1888, Bd. 1);
»Deutsches akademisches Jahrbuch« (Leipz. 1875 u. 1878, mit Angabe der Speziallitteratur).
Fortlaufende Statistik der Universitäten Deutschlands, [* 118] Österreichs, der Schweiz etc. gibt Aschersons »Deutscher Universitätskalender« (Berl., seit 1873).