(konstanter
Steuerfuß), von der andern diejenige, welche das höhere
Einkommen auch mit einem höhern Prozentsatz belaste
(progressiver
Steuerfuß, progressive
Steuer). Die
Idee der
Progression findet mehrfach praktische Anwendung in der
Einkommensteuer.
Doch kann dieselbe immer nur darin bestehen, daß der
Steuerfuß, wenn auch steigend, eine gewisse
Höhe nicht überschreitet,
weil sonst die bald übermäßig hoch werdende
Steuer schädlich wirken würde.
Infolgedessen wird sich bei großer Verschiedenheit des
Einkommens die
Steuer immer nur derart gestalten können, daß der
Steuerfuß von unten aufsteigend bei einer gewissen Einkommenshöhe einen gleichbleibenden
Satz erreicht (degressiver
Steuerfuß,
degressive
Steuer). Bei der
Aufwandsteuer läßt sich dieProgression durch entsprechende Auswahl der Steuerobjekte,
höhere Belastung der bessern
Qualitäten anstreben. Ob sie im ganzen verwirklicht wird, hängt von der Gestaltung des Steuersystems
ab. c) Die
Steuer soll den Pflichtigen richtig erfassen.
Viele S. werden in der Absicht aufgelegt, daß dieselben vom
Zahler auf eine dritte
Person übergewälzt werden (durch
Abzug von
Zahlungen,
Erhöhung des Kaufpreises). Nicht immer sind solche
Überwälzungen möglich, auch können sie vorkommen,
wo
sie der Absicht des Gesetzgebers widersprechen. Die dadurch entstehenden Steuerprägravationen (einseitigen Steuerüberbürdungen),
bez. Steuerfreiheiten sind möglichst durch richtige
Wahl der
S. und zweckmäßige Ausführung der
Besteuerung zu mindern. Von der
Steuerüberwälzung (als Rückwälzung vom
Käufer auf den Verkäufer, als Fortwälzung von diesem auf
jenen) ist die sogen.
Steuerabwälzung zu unterscheiden, welche darin besteht, daß der Steuerzahler die
Steuer durch wirtschaftliche
Verbesserungen ausgleicht.
2) Die
Steuer soll ferner die wirtschaftliche
Lage von Steuerzahler und Steuerträger,
Erwerb und
Verkehr nicht verkümmern.
Dem entsprechend sind einseitige Steuerüberlastungen zu meiden und geeignete Besteuerungsformen anzuwenden.
1) Einfachheit und
Bestimmtheit der
Steuer. Viele Steuervergehen werden unbewußt begangen, weil die
S. und die Steuerbestimmungen
zu verwickelt und unklar sind.
2) MöglichsteBequemlichkeit in Bezug aufOrt, Zeit und Art der Entrichtung. Der Zahlungsort soll dem
Wohnort des Pflichtigen nicht zu entlegen sein. Die
Steuer soll möglichst in der Zeit der Zahlungsfähigkeit erhoben werden,
darum richtige
Einteilung der Steuertermine, Zulassung von
Steuerkrediten, wenn ohnedies die frühere
Erhebung nur der formellen,
nicht der thatsächlichen Fälligkeit der
Steuer entspricht (Rohstoffbesteuerung), ferner von Vorauszahlungen
und
Teilzahlungen. Die Erhebungsform soll mit ihrer
Aufsicht, ihren
Kontrollen und Vorschriften möglichst wenig lästig fallen.
3) Die Erhebungskosten sollen möglichst niedrig sein.
Es gibt nun keine
Steuer, welche allen diesen Anforderungen gleich vollkommen entspricht. Die gesamte Leistungsfähigkeit
läßt sich nicht direkt voll erfassen, weil dieselbe für Dritte nicht genau erforschbar ist, vom Steuerpflichtigen aber
richtige Angaben nicht zu erwarten sind. Die
Besteuerung von
Einkommen, bez.
Ertrag würde weder zureichen,
den gesamten Staatsbedarf ohne einseitigen
Druck zu decken, noch eine gleichmäßige Verteilung der gesamten Steuerlast zu
bewirken. Diese
Steuer darf demnach eine gewisse
Grenze nicht überschreiten und muß eine Ergänzung in der indirekten
Steuer
finden.
Steuersysteme.
Als indirekte
Steuer
(Aufschlag, in
Österreich
[* 2] auch Steuergefälle genannt) wird meist eine solche verstanden,
welche dem Steuerzahler in der Absicht aufgelegt wird, daß derselbe sie auf eine dritte
Person, den Steuerträger, überwälze,
während bei der direkten
Steuer
(Schatzungen)
Zahler und
Träger
[* 3] eine und dieselbe
Person ist. Da die Erhebungsform der
Aufwandsteuern
vorwiegend eine indirekte ist, so bezeichnet man dieselben meist schlechthin als die indirekten
S. und
rechnet denselben vielfach noch die
Gebühren und
Verkehrssteuern hinzu, während die Ertragssteuern, die
Personal- undEinkommensteuern
und die allgemeinen
Vermögenssteuern als direkte S. zusammengefaßt werden. Von dieser Auffassung weichen andre wesentlich
ab.
Hoffmann
(»Lehre
[* 4] von den S.«) bezeichnete als direkte S. solche, die auf denBesitz, als indirekte solche,
die auf eine
Handlung gelegt werden;
Conrad nennt indirekte S. diejenigen, bei denen man von den
Ausgaben auf die
Einnahmen und
somit indirekt auf die Leistungsfähigkeit schließt, während bei direkten S. vom
Besitz oder von den
Einnahmen unmittelbar
die Leistungsfähigkeit geschätzt wird.
Aus dem genannten
Grund war man von jeher dazu gezwungen, mehrere S. miteinander zu verbinden, von denen
eine die andre zu ergänzen bestimmt ist. Entspricht die Gesamtwirkung derselben den
Grundsätzen der
Besteuerung, so bilden
die
S. ein einheitliches organisches Steuersystem. Im praktischen
Leben kommen folgende S. nebeneinander vor:
1) S., welche auf
Produktions- und Erwerbsquellen gelegt werden, deren
Erträge zu treffen bestimmt sind
und demgemäß
Ertragsteuern (s. d.) genannt werden. Dieselben sind echte
Realsteuern, wenn sie auf die persönlichen Beziehungen
des Besitzers zur Steuerquelle
(Schulden, Möglichkeit einer sehr vorteilhaften Ausnutzung infolge persönlicher Tüchtigkeit,
günstiger sozialer
Stellung u. dgl., oder Schwierigkeit einer
vorteilhaften Benutzung wegen
Krankheit, Überbürdung mit andern Aufgaben, große
Entfernung vom
Wohnsitz
etc.) gar keine Rücksicht nehmen.
Eine folgerichtig durchgeführte Ertragsbesteuerung würde die gesamten
Reinerträge, welche ein
Volk zieht, und damit im wesentlichen
auch das gesamte
Einkommen desselben treffen. In der
Praxis freilich kommt eine derartige
Besteuerung nicht vor.
Werden doch
in den meistenLändern wichtige Produktionsquellen von einer Ertragssteuer nicht belastet. Dann kommen
bei Ertragssteuern leicht
Doppelbesteuerungen vor, wenn bei denselben nicht scharf zwischen
Real- und
Personalsteuer unterschieden
wird.
Erträge werfen nun ab das
Kapital und die Arbeitskraft. Bei jeder
Unternehmung wären zu treffen alle Bezüge, welche den an der
Unternehmung beteiligten
Personen zufließen können, also der Unterschied zwischen dem gesamten Rohertrag
und denjenigen Aufwendungen, welche für den
Zweck der
Produktion gemacht werden, ohne jenen
Personen einen
Genuß zu ermöglichen
(Rohstoffe, Heizstoffe, Saatfrucht,
Dünger etc.). Dieser Unterschied umfaßt die für die
Arbeit gezahlten und berechneten
Löhne, die gezahlten und zu berechnenden
Kapitalzinsen und den dem Unternehmer verbleibenden Überschuß.
Trifft man
¶
mehr
denselben mit einer Art Unternehmungssteuer voll bei jedem Unternehmer, so brauchen die Löhne und die Zinsen der Leihkapitalien
nicht noch besonders belastet zu werden. Kommen dagegen die Löhne in Abzug, so ist die Arbeitskraft als Ertragsquelle noch
für sich zu besteuern. Ein vollständiges Ertragssteuersystem müßte alsdann treffen die Erträge:
d) aus der Arbeit (s. Lohnsteuer). Wird unter diesem Titel nur die vermietete Arbeitskraft besteuert, so sind die aus der eignen
Unternehmung gezogenen Arbeitserträge unter den Titeln von Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer zu treffen.
e) die aus Leihkapitalien fließenden Zinsen (s. Kapitalrentensteuer). Voraussetzung hierfür aber ist, daß bei den Ertragssteuern
die Verschuldung berücksichtigt wird.
Je mehr nun die S., welche die Reinerträge eines ganzen Erwerbskörpers (Fabrik, Landgut) treffen sollen, auf die einzelnen
Personen gelegt werden, auf welche sich jene Erträge verteilen, desto mehr nimmt die Realsteuer den Charakter
einer Personalsteuer an. Ganz vorzüglich ist dies der Fall, wenn die Steuer außerdem nicht nach den allgemein möglichen,
sondern nach den wirklichen Erträgen bemessen wird.
2) S. auf persönliches Einkommen. Dieselben sind Personalsteuern, weil sie die Leistungsfähigkeit der
einzelnen Personen treffen. Ist die Steuer auf das Gesamteinkommen gelegt, so nennt man sie allgemeine Einkommensteuer (s. d.).
Eine Abart derselben ist die Rang- oder Klassensteuer (s. d.), bei welcher nicht direkt das wirkliche Einzeleinkommen
ermittelt, sondern aus äußern Merkmalen, welche zu Gruppenbildungen Veranlassung geben, auf die persönliche Leistungsfähigkeit
geschlossen wird.
Hierher wird auch vielfach die Kopfsteuer (s. d.) gerechnet. Dieselbe haftet allerdings an einer Person, ist jedoch mit der
Realsteuer insofern verwandt, als sie einen allgemein möglichen Erwerb voraussetzt, ohne die wirkliche Höhe desselben zu berücksichtigen.
Die Einkommensteuer kann jedoch auch in der Art aufgelegt werden, daß man die einzelnen Quellen desselben
trifft, wie Einkommensbezüge aus Arbeit (Dienstleistungen, Hilfe bei der Produktion) und aus Besitz (Grundeigentum, Gebäude,
flüssiges Kapital) und aus Verbindung von Arbeit mit Besitz (eigne Bewirtschaftung landwirtschaftlichen Geländes, Betrieb industrieller
Unternehmungen etc.). Diese »partiellen Einkommensteuern« fallen mit denjenigen Ertragssteuern zusammen, welche die Erträge
der Steuerquellen bei ihrer Verteilung auf die einzelnen an denselben bezugsberechtigten Personen erfassen.
3) S., welche nach Maßgabe des Aufwandes erhoben werden, welchen ein Steuerpflichtiger macht. Die wichtigsten derselben
sind diejenigen, welche den Verbrauch von Sachgütern, wie Lebens- und Genußmittel (vgl. Zölle und Aufwandsteuern), treffen.
Andre werden von Gebrauchsgegenständen erhoben, wie Häusern, Pferden, Hunden etc. Dann gehört hierher
die Besteuerung der Ausgaben, welche für persönliche Dienstleistungen und Vergnügungen (Schaustellungen, Tanzvergnügen
etc.) gemacht werden.
5) S., welche bei Gelegenheit von Handlungen und Ereignissen erhoben werden. Hierher gehören die Gebührensteuern
(s.
Gebühren), die Verkehrssteuern (s. d.), einschließlich der Erbschaftssteuern (s. d.).
6) S., welche ganz oder teilweise die Stelle anderweiter dem Staat schuldiger Leistungen vertreten. Dazu gehört insbesondere
die Wehrsteuer (s. d.).
Die Ausführung der Besteuerung (Veranlagung, Feststellung der Steuergrundlagen und Erhebung) ist bei vielen S., zumal bei
denjenigen, bei welchen sich keine bleibenden Merkmale bieten, um Steuerpflicht und Steuerschuldigkeit
zu erkennen und zu bemessen, mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Zunächst handelt es sich um Feststellung des Steuersubjekts,
bez. des für dasselbe haftpflichtigen Stellvertreters. Dieselbe ist einfach
bei den meisten direkten S., bei welchen amtliche Nachforschung, Grundbücher, Meldezwang des Pflichtigen zur
Aufstellung von Steuerlisten führen, ebenso bei vielen indirekten Verbrauchssteuern, bei welchen äußere Thatsachen und gewerbepolizeiliche
Listen die Ermittelung erleichtern.
Bei Zöllen und Accisen ist der Frachtführer, bez. (besonders bei dem Begleitscheinverfahren) der Eigentümer zahlungspflichtig.
Bei vielen Verkehrssteuern ist durch Gesetz zu bestimmen, wer von beiden Parteien die Steuer zu entrichten
hat. Bei mehreren S. fällt die Ermittelung der Steuersubjekte mit derjenigen der Steuerobjekte zusammen, von welchen S.
zu entrichten sind. Großen Schwierigkeiten begegnet meist die Bewertung der Objekte, zumal wo es an äußerlich leicht erkennbaren
Merkmalen und an objektiven Maßstäben fehlte.
Die Bemessung kann erfolgen durch die Pflichtigen selbst (Fassion, Steuerbekenntnis bei der Einkommensteuer,
der Kapitalrentensteuer, Deklaration), durch Steuergesellschaften, d. h. eine Gruppe von Steuerpflichtigen, welche eine ihr
auferlegte Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder verteilt, durch besondere Steuerkommissionen oder Steuerausschüsse,
welche auf Grund äußerer Merkmale, von Personal- und Sachkenntnis die Einschätzung vornehmen, durch die Steuerbehörde (Steuerkommissar,
Steuerperäquator etc.) selbst, bei einigen S. unter Zuziehung von Sachverständigen etc. (vgl. Kataster).
Die Steuereinhebung wurde früher oft verpachtet, so in Rom,
[* 6] wo die Ritter gewerbsmäßig als publicani (Steuerpachter) auftraten,
in Frankreich, wo die fermiers généraux (Generalpachter) die S. der Regierung vorstreckten. Doch kommt die Verpachtung heute
nur noch selten vor. In manchen Fällen besorgt die Gemeinde die Erhebung, bald als einfaches Erhebungsorgan,
bald mit voller Steuerhaftung, indem sie in diesem Fall oft eine Aversalsumme zahlt und diese auf ihre Mitglieder verteilt.
Ebenso können dritte Personen, bei welchen sich viele Steuerschuldigkeiten konzentrieren, die Einhebung übernehmen (bei
verschiedenen Gebühren und Verkehrssteuern). Meist besorgt heute der Staat die Erhebung in Regie durch eigne
Steuerbeamte (Steuereinnehmer, Steuerempfänger, Steuerperzeptor etc.), insbesondere beim Zollwesen,
bei verschiedenen direkten Steuern etc. Bisweilen wird hierbei unter Ersparung spezieller Berechnungen
und lästiger Einzelkontrollen die Erhebung dadurch vereinfacht, daß der Steuerpflichtige eine vertragsmäßig festgesetzte
Summe für eine bestimmte Periode als Steuerabfindung (Fixation) entrichtet. Im Interesse der Pflichtigen
und des richtigen Steuereingangs sind nötig die amtliche Benachrichtigung und Steueransage (Zustellung von Steuerzetteln),
Festsetzung von Steuerterminen und Steuerfristen, die Gewährung von Steuerkrediten (Gestattung der Zahlung zu späterer Zeit
als der gesetzlich bestimmten, wenn letztere
¶
mehr
eigentlich zu früh angesetzt ist) unter Sicherheitsleistung, die Einräumung des Reklamations-, Beschwerde-, Steuerklagerechts
gegenüber der Einschätzung und Erhebung und die Steuerrestitution (Rückersatz, auch als Exportbonifikation) bei Zahlungen,
welche über die Grenze der Steuerschuldigkeit hinausgehen. Bei ausbleibender Zahlung tritt Mahnung und Pfändung (Steuerexekution)
ein, allenfalls bei augenblicklicher Zahlungsunfähigkeit die Steuerstundung, bei Uneinbringlichkeit
die Niederschlagung (Steuererlaß) oder Steuerabschreibung (der Steuerrückstände oder Steuerreste), ohne solche aber auch
nach bestimmter Frist die Steuerverjährung. Mittel zur richtigen Durchführung gegenüber Steuerhinterziehungen, Defraudationen
etc. sind die Steuerkontrolle, die Steuerstrafe, der Steuereid, die Denunziantengebühr, die
Öffentlichkeit des Steuerverfahrens, Begehung von gegensätzlichen Interessenten bei der Einsteuerung etc. Mitte der
80er Jahre waren die Einnahmen
(Ruder), Vorrichtung zum Lenken des Schiffs, bestehend aus einem hölzernen oder eisernen Blatt,
[* 9] welches in
vertikaler Ebene, drehbar am Hintersteven des Schiffs, ähnlich wie eine Thür in ihren Angeln, befestigt ist. Man unterscheidet
am S. das Ruderblatt, welches sich ganz oder zum größten Teil unter Wasser befindet, und den Ruderhals
mit dem Ruderkopf, welche, wenn erforderlich, wasserdicht
durch die Schiffswand geführt, in den innern Schiffsraum hineinragen.
Am Ruderkopf greift die Ruderpinne an, ein hölzerner oder eiserner einarmiger Hebel,
[* 10] oder das Ruderjoch, ein eiserner zweiarmiger
Hebel.
Während die Pinne gewöhnlich mit dem Ruderblatt in einer Ebene liegt, steht das Ruderjoch im allgemeinen
querschiffs. Durch Drehung der Pinne oder des Jochs wird das Ruder um einen ebenso großen Winkel
[* 11] aus der Symmetrieebene des
Schiffs herausgedreht und dadurch die Symmetrie des den Schiffskörper umgebenden Wasserstroms gestört, vorausgesetzt, daß
ein solcher infolge der bis dahin geradlinigen Bewegung des Schiffs vorhanden ist. Das Schiff
[* 12] wird dadurch
gezwungen, von seiner bisherigen Bahn in der Weise abzuweichen, daß der Mittelpunkt der vom Schwerpunkt
[* 13] des Schiffs beschriebenen
Bahnlinie auf derjenigen Seite des Schiffs liegt, nach welcher das Ruderblatt gedreht wurde. In neuerer Zeit ist
bei einzelnen größern Schiffen (König Wilhelm) das Balanceruder
[* 14] zur Anwendung gekommen, ein Ruder, dessen Drehachse die Fläche
des Ruderblattes ungefähr in dem Verhältnis von 1:2 teilt, so daß ein Drittel des Flächeninhalts des Blattesvor der Drehachse
liegt.
Ein Balanceruder bedarf einer kleinern Kraft
[* 15] zum Drehen als ein ebenso großes gewöhnliches Ruder und kann
infolgedessen schneller gedreht werden. Anderseits kehrt es nicht so schnell in seine neutrale Lage zurück wie dieses. Die
Bewegung der Pinne erfolgt bei kleinern Schiffen direkt mit der Hand,
[* 16] bei größern Schiffen durch Flaschenzüge, Zahnradübersetzungen,
Schraubenräder, hydraulische Pressen etc. Die Kraft wird am Steuerrad eingeleitet, einem mit Griffen versehenen,
um eine horizontale Achse drehbaren Speichenrad, welches eventuell in mehrfacher Ausführung vorhanden sein muß, um eine
größere Anzahl von Leuten zum Drehen des Ruders verwenden zu können.
Der Widerstand des um einen gewissen Winkel gedrehten Ruders ist unter sonst gleichen Umständen proportional mit dem Quadrat
der Schiffsgeschwindigkeit; steigert man diese auf das Doppelte, so wächst dadurch der Widerstand des
Ruders auf die vierfache Größe. Es ist daher erklärlich, daß bei den neuesten Schiffen mit Geschwindigkeiten bis zu 20 Knoten
und darüber zur Bewegung des Ruders Menschenkraft nicht mehr ausreicht, um das Schiff Bahnlinien von starker Krümmung beschreiben
zu lassen. Dies ist die Veranlassung zur Einführung des Dampfsteuerapparats, einer kleinen, zweicylindrischen Dampfmaschine,
[* 17] welche die Achse der bisherigen Steuerräder nach Steuerbord oder Backbord in Rotation versetzt. Die Verrichtung des Mannes am
Ruder beschränkt sich alsdann auf das Anlassen dieser Maschine
[* 18] in der einen oder andern Richtung und deren rechtzeitige
Arretierung.
Vorrichtung, mittels deren der Zufluß einer gepreßten Flüssigkeit oder Luftart zu einer Kraftmaschine und
der Abfluß derselben nach ihrer Wirksamkeit so geregelt wird, daß der Gang
[* 19] der Maschine zu stande kommt. Die einer solchen
S. benötigten Kraftmaschinen, mit Ausnahme der nur ganz vereinzelt vorkommenden sogen.
rotierenden Dampfmaschinen,
[* 20] nehmen den Druck der Flüssigkeiten, Gase
[* 21] oder Dämpfe mittels eines Kolbens auf, welcher in einem
Cylinder durch ebendiesen Druck hin- und hergetrieben wird. Um dies letztere zu ermöglichen, muß man den arbeitenden Dampf
[* 22] etc. abwechselnd gegen die eine oder andre Seite des Cylinders drücken und den verbrauchten Dampf etc.
auf der der jedesmaligen Druckrichtung entgegengesetzten
¶
mehr
Seite wieder austreten lassen. Dazu dient die S., welche in der Regel von der Maschine aus selbstthätig bewegt, seltener von
Menschenhand bedient wird (z. B. bei Hebemaschinen mit direkt wirkendem hydraulischen oder
Dampfcylinder, bei Dampfbremsen etc.). Man unterscheidet bei jeder S. eine innere und eine äußere S.: erstere bestehend
aus irgend einer oder mehreren Absperrvorrichtungen (Ventilen, Schiebern, Hähnen, Kolben), letztere aus
Exzentriks, Daumen, Wellen,
[* 24] Stangen, Hebeln etc. oder auch aus kleinen Cylindern mit Kolben etc., überhaupt aus Mechanismen, mittels
welcher die erstern in passender Weise geöffnet oder geschlossen werden.
Schieber-, Ventil- und Hahnsteuerungen werden besonders bei Dampfmaschinen und ähnlichen Umtriebsmaschinen, Kolbensteuerungen
namentlich bei den Wassersäulenmaschinen
[* 25] verwendet. Die Einrichtungen der äußern Steuerungen sind außerordentlich mannigfaltig;
man unterscheidet Einrichtungen für die eine Rotation hervorbringenden Maschinen, welche ihre Bewegung meist von einer rotierenden
Welle (Schwungradwelle) aus erhalten, und solche für die sogen. direkt wirkenden, d. h.
ohne Rotation, nur hin- und hergehend arbeitenden Motoren, welche von einem hin und her bewegten Maschinenteil
bethätigt werden.
In demSchlitz der Kulisse läßt sich ein Gleitstück (Stein) auf- und niederschieben, welches mit einer die Bewegung des Schiebers,
der Ventile oder Hähne der S. vermittelnden Stange verbunden ist, so daß die betreffenden Absperrungsorgane bald von dem einen,
bald von dem andern Exzenter ihre Bewegung erhalten oder in Ruhe bleiben, je nachdem die Maschine vorwärts
oder rückwärts gehen oder stillstehen soll. Steuerungen kommen auch bei manchen Arbeitsmaschinen vor, so z. B. bei den Schiebergebläsen
und Schieberpumpen zur Bewegung ihrer Schieber. Die S. der Metallhobelmaschine erzeugt selbstthätig den regelmäßigen Wechsel der
Bewegungsrichtung der das Arbeitsstück tragenden Platte (Tisch).
Alfred, belg. Maler, geb.
zu Brüssel,
[* 29] besuchte das Atelier von Navez in Brüssel und später das von
Roqueplan in Paris
[* 30] und malte anfangs kleine Historienbilder, wandte sich aber bald der Schilderung des
eleganten PariserLebens der Gegenwart zu. S. schildert mit Vorliebe das Pariser Damenboudoir mit seinen Bewohnerinnen mit außerordentlicher
koloristischer Zartheit, feinem Geschmack des Arrangements u. pikanter Charakteristik. Seine sehr zahlreichen Bilder sind meist
im Privatbesitz.
Von seinen übrigen Bildern sind hervorzuheben: die
Unschuld, das Neujahrsgeschenk, der Morgen auf dem Lande, die japanisierte Pariserin, die Dame im Atelier, der Frühling des Lebens.
Für den König der Belgier malte er in Fresko die vier Jahreszeiten
[* 33] als Frauengestalten in moderner Tracht
(auch als Ölbilder wiederholt). Er lebt in Paris.
Vgl. Lemonnier in der »Gazette des beaux-arts« 1878. -
(spr. stjuh-ert), 1) Dugald, schott. Philosoph, geb. zu Edinburg,
[* 35] erhielt schon 1775 die Professur
der Mathematik an der dortigen Universität als Nachfolger seines Vaters, 1780 die der Moralphilosophie und
starb, seit 1810 in den Ruhestand versetzt, in Edinburg. Von seinen oft aufgelegten Schriften, die ihn als einen
der Hauptvertreter der sogen. schottischen Schule kennzeichnen, sind hervorzuheben: »Elements of the philosophy of the human
mind« (Edinb. 1792-1827, 3 Bde.);
»Outlines of moral philosophy« (das.
1793);
»Philosophical essays« (das. 1810);
»Philosophy of the active and moral powers« (das.
1828).
Eine Gesamtausgabe seiner Werke besorgte Hamilton (Edinb. 1854-58, 10 Bde.).
Stadt mit eignem Statut in Oberösterreich, an der Mündung des FlussesS. in die Enns und an der Bahnlinie St.
Valentin-Pontafel, ist Sitz einer Bezirkshauptmannschaft (für die Umgebung von S.) und eines Kreisgerichts, hat eine 1443 vollendete
gotische Stadtpfarrkirche, eine 980 erbaute, jetzt fürstlich Lambergsche Burg, ein Rathaus, eine Oberrealschule,
Handelsschule, Fachschule für Eisen- und Stahlindustrie, eine bedeutende Sparkasse (Einlagen 10 Mill. Guld.), eine Pfandleihanstalt
und (1880) mit den Vorstädten 17,199 Einw. S. ist ein Hauptsitz
der österreichischen Eisenindustrie und des Eisenhandels. Es bestehen daselbst: eine große Waffenfabrik, welche hauptsächlich
Armeegewehre verfertigt, außerdem Maschinenfabriken, Unternehmungen für Messerschmiedewaren, Ahlen, Feilen,
Nägel,
[* 43] Bohrer,
[* 44] Ring-
[* 45] u. Kettenschmiedewaren; ferner Bierbrauereien, Druckereien und Färbereien, Gerbereien und Papiermühlen.
S. war ehemals Hauptort einer Markgrafschaft, welche dem Land Steiermark den Namen gab. Südlich von S. liegt das Dorf Garsten
mit Männerstrafanstalt (ehemals Benediktinerstift).
nach griech. Mythus Sohn des Kapaneus und der Euadne, war Teilnehmer am Epigonenzug und am Trojanischen Krieg,
wo er als treuer Gefährte und Wagenlenker des Diomedes tapfer mitkämpfte.
an Schwertern und Degen die über dem Griff zum Schutz der Hand angebrachte Platte, welche oft künstlerisch
verziert ist.
Besonders von Sammlern gesucht sind die in Eisen
[* 47] geschnittenen, mit Bronze,
[* 48] Silber und Gold
[* 49] tauschierten japanischen Schwertstichblätter.
(Gasterosteus Art.), Gattung aus der Ordnung der Stachelflosser und der Familie der Stichlinge
(Gasterostoidei ^[richtig: Gasterosteoidei]), Fische
[* 51] mit spindelförmigem, seitlich zusammengedrücktem Körper, spitziger
Schnauze, sehr dünnem Schwanzteil, Bürstenzähnen, freien Rückenstacheln vor der Rückenflosse, bauchständigen, fast nur
aus einem Stachelstrahl bestehenden Bauchflossen und bisweilen mit 4-5 Reihen kleiner Schilder an den Seiten.
Der gemeine S. (Stechbüttel, G. trachurusL., s. Tafel »Fische II«,
[* 52] Fig. 16), 8 cm lang, mit drei Stachelstrahlen
vor der Rückenflosse, oberseits grünlichbraun oder schwarzblau, an den Seiten und
am Bauch
[* 53] silberfarben, an der Kehle und
Brust blaßrot, variiert vielfach in der Färbung, findet sich in ganz Europa,
[* 54] mit Ausnahme des Donaugebiets, und ebenso häufig
im süßen Wasser wie im Meer. Er ist lebhaft, räuberisch und streitsüchtig, kämpft tapfer mit seinen
Stacheln und ändert in der Erregung seine Färbung; er jagt auf alle Tiere, welche er zu überwältigen vermag, besonders
auf Fischbrut, und ist äußerst gefräßig. Er laicht in seichtem Wasser auf kiesigem oder sandigem Grund und
baut aus Wurzelfasern, Halmen etc., die er mit einem eigentümlichen Klebstoff verbindet, ein faustgroßes, länglichrundes
Nest mit einem seitlichen Eingang, welches er freischwebend zwischen Wasserpflanzen
[* 55] befestigt oder halb im Sand vergräbt. In
dieses Nest legt das Weibchen seine Eier
[* 56] und bohrt dann auf der dem Eingang entgegengesetzten Seite ein Loch
in das Nest, um sich zu entfernen.
Das Männchen schafft noch mehrere Weibchen herbei, befruchtet die Eier, bewacht und verteidigt dann das Nest und sorgt durch
Bewegung seiner Flossen für die nötige Strömung in demselben. Auch die Jungen überwacht er und führt entweichende im Maul
zum Nest zurück. Auch in der Gefangenschaft baut er Nester und pflanzt sich fort. Der S. soll nur drei
Jahre alt werden. In der Teichwirtschaft ist der S. nicht zu dulden; an der Nordsee fängt man ihn oft in großer Menge und
benutzt ihn als Dünger, Schweinefutter und zum Thransieden.
(griech.), eine Art Wahrsagung aus Zeilen oder Versen (stichos), welche bei den Römern
darin bestand, daß Stellen aus Dichtern (namentlich aus Vergil, auch aus den SibyllinischenBüchern) auf Zettel geschrieben
und diese, nachdem man sie in einer Urne
[* 57] gemischt hatte, gezogen wurden.
Aus dem zufällig gezogenen Los weissagte man sich
Gutes oder Schlimmes.
Außer andern Büchern wurde später besonders die Bibel
[* 58] zu ähnlichem Zweck benutzt.
eine Kunst, durch welche verzierende Darstellungen auf schmiegsamen, Falten werfenden Stoffen, also auf Geweben,
Gewändern, Leder etc., mit der Nadel hergestellt werden. Von den Chinesen von alters her gepflegt, war die S. auch
den alten Indern und Ägyptern bekannt. Diese gingen in ihren verzierenden Zeichnungen noch nicht über geometrische Figuren
hinaus, wogegen die Assyrer zuerst Tier- und Menschengestalten auf ihren glatt anschließenden Kleidern und Vorhängen zur
Darstellung brachten. Von ihnen lernten die Griechen und von diesen die Römer,
[* 60] welche die S. phrygische Arbeit
nannten. Im Mittelalter wurde sie in den Klöstern im Dienste
[* 61] des Kultus für geistliche Gewänder und Altarbekleidung (Paramente)
gepflegt. IhreArbeiten wurden vom 11. Jahrh. an von arabischen Kunstanstalten
¶
mehr
übertroffen. Seltene Beispiele, wie ein deutscher Kaiserkrönungsmantel, zeugen noch heute von der Höhe der damaligen S.
Mit der geistigen Bildung kam auch die Kunst des Stickens in weltliche Hände. Erst in England, später aber in Burgund erreichte
sie im 14. Jahrh. die höchste Ausbildung und ist seitdem langsam bis auf unsre Zeit ganz in Verfall geraten,
wo auch sie an der allgemeinen Hebung
[* 63] des Kunstgewerbes ihren Anteil erhielt und jetzt eine verständnisvolle Pflege, zum Teil
durch größere Ateliers (Bessert-Nettelbeck in Berlin), findet.
Die S. verziert nicht nur, sondern sie bedeckt oft den ihr zu Grunde gelegten Stoff ganz; man könnte danach
Weiß- und Buntstickerei unterscheiden, wenngleich auch bei der letztern zuweilen der Grund frei stehen bleibt. Die Buntstickerei
kann entweder auf einen dichten Grund, auf Leinwand, Tuch, Seide,
[* 64] Leder, oder auf einen eigens dazu gefertigten, siebartig durchlöcherten
Stoff, Kanevas, aus Hanf, Leinen, Baumwolle,
[* 65] auch Seide aufgesetzt sein. Auf Kanevas werden hauptsächlich der
gewöhnliche Kreuzstich und seine Abarten (Gobelinstich, Webstich) ausgeführt sowie der sehr feine Petitpoint-Stich, welcher
sehr zarte, mosaikartige Bildnerei ermöglicht.
Weniger mühsam als der letztere, aber besser als der Kreuzstich zur figürlichen Darstellung geeignet ist der Plattstich, mit
dem die mittelalterlichen Arbeiten fast durchgängig auf dichtem Grund gefertigt sind. Während der Petitpoint-Stich
nur mit Seidenfäden hergestellt wird, verwendet man für die andern Sticharten gewöhnlich gefärbte Wolle, wenn auch bei
ihnen Seide, Goldfäden und sogar zeitweise mit eingenähte Perlen nicht ausgeschlossen sind. AndreArten der S. sind: der Kettenstich,
bei welchem jeder Stich doppelt gemacht wird, indem der Faden
[* 66] von unten nach oben und durch dasselbe Loch
wieder zurückgeht, so eine Schleife bildend, durch welche er, nachdem er durch ein neues Loch wieder nach oben gekommen, gezogen
wird;
der Steppstich, bei welchem auf der untern Seite des Stoffes ein langer Stich gemacht wird, auf der obern Seite um die
Hälfte der Ausdehnung
[* 67] desselben wieder zurückgegriffen wird, so daß auf der untern Seite jeder Stich
doppelt so lang ist wie oben;
Noch andre Arten des Stichs (Flechtenstich, Doppelstich,
Gitterstich, maurischer, spanischer Stich) sind bei Lipperheide, Muster altitalienischer Leinenstickerei (Berl. 1881-85, 2 Bde.),
beschrieben. Die Art der im Mittelalter hochberühmten Goldstickerei, die so wunderbare Wirkung hervorbrachte,
wie man sie noch an den in Wien aufbewahrten sogen. burgundischen Gewändern aus dem 15. Jahrh.
sieht, ist technisch sehr von der unsrigen verschieden. Während jetzt die Goldfäden wie andre Fäden behandelt werden, legte
man sie früher parallel nebeneinander und nähte sie mit Überfangstichen fest.
Auf den so erst gebildeten Grund wurde nun mit Plattstich die eigentliche S. gesetzt, durch welche das Gold hindurchschimmerte
(Reliefstickerei). Die heutige Gold- und Silber-Kannetillestickerei nähert sich schon der Perlenstickerei. Dieses reihenweise
Aufnähen billiger Glasperlen hat dadurch, daß es den Grundstoff schwer und unbiegsam macht, viel zum
Verfall der Kunst beigetragen. Für den künstlerischen Wert ist allemal die Vorzeichnung des Musters wichtig, die jetzt selten
die Erfindung des Verfertigers einer S. ist.
Die Herstellung der Muster ist dagegen zum besondern Industriezweig der Dessinateure oder Musterzeichner geworden. Eine eigne
Art
der S. ist noch das Tamburieren, das nicht mit der Nähnadel, sondern mit dem Häkelhaken geschieht,
wie auf den Handrücken feiner Glaceehandschuhe. Ferner werden jetzt feine Lederwaren, namentlich in Amerika,
[* 68] sehr zart durch
auf der Nähmaschine
[* 69] hergestellten Steppstich verziert. Die Weißstickerei, abgesehen von der Namenstickerei, dem Zeichnen der
Wäsche, beschränkt sich auf Verzierung der Wäsche und des Tischzeugs in Leinwand oder Baumwolle (deshalb
auch Leinenstickerei genannt).
In der sogen. französischen Weißstickerei herrscht mehr der Plattstich, in der englischen der durchbrochene Arbeit liefernde
Bindlochstich vor; doch kommen bei beiden noch der Languettenstich und verschiedene Phantasiestiche zur Anwendung. Die venezianische
Weißstickerei, bei der stellenweise der Grund nach der Arbeit entfernt wird, so daß die durchbrochenen
Stellen durch feine Fadenverschlingungen gefüllt werden, streift schon nahe an die Spitzennäherei.
Vgl. die bei den ArtikelnHandarbeiten und Spitzen angeführte Litteratur, insbesondere
die Musterbücher von H. Sibmacher (dazu noch: Kreuzstichmuster, 36 Tafeln der Ausgabe von 1604, Berl. 1885), und Drahan, Stickmuster
(Wien 1873);
»Original-Stickmuster der Renaissance« (2. Aufl., das. 1880);
Fröhlich: Neue farbige Kreuzstichmuster (Berl. 1888), NeueBorden (das. 1888), Allerlei Gedanken in Vorlagen für das Besticken
und Bemalen unsrer Geräte (das. 1888).
[* 62] von JosuaHeilmann 1829 erfundene Vorrichtung zur Herstellung von Stickereien auf Geweben. Die Figuren entstehen
hierbei dadurch, daß die Fäden an den
[* 62]
Figurenrändern mittels Nadeln
[* 72] so durch das Gewebe
[* 73] gesteckt und durchgezogen
werden, daß sie nach und nach auf der Fläche das Muster erhaben bilden, z. B. indem
[* 62]
(Fig. 1) der Faden den durch die Zahlen
1-10 angedeuteten Verlauf nimmt, 1-2 oben, 2-3 unten, 3-4 oben u. s. f. Die Heilmannsche S., welche bis heute keine wesentliche
Abänderung erfahren hat, ahmt die Handarbeit genau nach und besteht in der Hauptsache aus drei Teilen,
nämlich einem Rahmen, an welchem das mit Stickerei zu versehende Zeug ausgespannt wird, den Nadeln und einem Apparat, welcher
die Nadel ergreift, durchs Zeug sticht und mit dem Faden durchzieht, also die Hand des Arbeiters ersetzt. Bei der S. ist nun
aber der Rahmen nicht, wie beim Handsticken, horizontal feststehend, sondern beweglich und zwar so, daß
das Zeug immer in einer vertikalen Ebene bleibt, während die Nadeln nur eine horizontale Bewegung machen. Wenn also eine Nadel
durch das Zeug an einer Stelle, z. B. Punkt 1 der
[* 62]
Fig. 1, durchgegangen ist, so wird der Rahmen so bewegt,
daß die Nadel beim Zurückstechen den nächsten Punkt, z. B. Punkt 2 der
[* 62]
Fig. 1,