Hermann, Ohrenarzt, geb. zu
Neuhof in
Pommern,
[* 7] studierte zu
Berlin
[* 8] und
Würzburg,
[* 9] habilitierte sich 1863 für Ohrenheilkunde und wurde 1868
Professor und 1884
Direktor der Universitätsohrenklinik in
Halle.
[* 10] S. gehört zu den Begründern der wissenschaftlichen Ohrenheilkunde, er förderte die pathologische
Anatomie des
Gehörorgans
und die operative Behandlung derOhrenkrankheiten und schrieb: »Praktische Beiträge zur Ohrenheilkunde«
(Würzb. 1864);
bezeichnet nicht eigentlich eine
Farbe, sondern die
Eigenschaft von
Körpern,
Licht
[* 11] weder zu
reflektieren, noch durchzulassen, sondern vollständig zu absorbieren (s.
Farben, S. 32).
»Lehrbuch der
Pädagogik und
Didaktik« (Heidelb. 1805; später als »Lehrbuch
der
Erziehung und des
Unterrichts« erschienen, 4. Aufl., von Curtmann neu bearbeitet, 1846-47; 8. Aufl.
1880-82, 2 Bde.).
Fluß in
Mähren,
[* 29] entspringt am böhmisch-mährischen Grenzgebirge, fließt in südöstlicher
Richtung, vereinigt
sich unterhalb
Brünn
[* 30] mit der ihr aus romantischem
Thal
[* 31] zuströmenden Zwittawa, heißt von da an
Schwarza, nimmt sodann bei
Seelowitz die Cesawa auf und mündet, mit der von rechts kommenden
Iglawa vereint, 160 km lang, bei Maschau
in die
Thaya.
das kaufmännische Handlungsbuch, welches dazu dient, die notorisch schlechten, uneinbringlichen Schuldposten
aufzunehmen, welche im Haupt- oder Kontokorrentbuch hiernach auszugleichen sind.
Oberherrschaft, Landratsamt Königsee, an der
Schwarza, 21 km südwestlich von Rudolstadt, hat eine Farbenfabrik und 700 Einw. Dabei auf einem von drei Seiten von der
Schwarza umschlungenen Felsen, 419 m ü. M., das im 15. und 18. Jahrh.
erbaute gleichnamige Schloß, der Stammsitz der Fürsten von Schwarzburg, mit großem Wildpark, einer der
schönsten Punkte des ThüringerWaldes.
Dem Schloß gegenüber liegt der Trippstein, 566 m hoch, mit herrlicher Aussicht.
Beide Landesteile sind gebirgig. In der Oberherrschaft, die mit ihrem südlichen Teil im Thüringer Wald, mit ihrem nördlichen
im thüringischen Hügelland liegt, sind die höchsten Punkte der Großfarmdenkopf (872 m) und der Wurzelberg (844 m); in die
südöstliche Ecke der Oberherrschaft ziehen sich die Nordabhänge des Frankenwaldes hinein. Der Unterherrschaft
gehört der Kyffhäuser (471 m) an. Der Hauptfluß der Oberherrschaft ist die Saale, welche zuerst das AmtLeutenberg und dann
den nordöstlichen Teil des AmtesRudolstadt durchfließt und als wichtigste Nebenflüsse die Loquitz mit der Sornitz und die
Schwarza aufnimmt.
Der nordwestliche Teil der Oberherrschaft, das AmtStadtilm, wird von der Ilm durchflossen, und auf kurze
Strecken berühren noch die Wipfra und Gera
[* 36] die Parzellen Elxleben und Angelroda. Den Südwesten der Unterherrschaft durchfließt
die Wipper. Von Badeorten sind Frankenhausen (Solbad) und Blankenburg (klimatischer Kurort) zu nennen. In den im Thüringer Wald
gelegenen Landesteilen ist das Klima
[* 37] rauher als in den nördlichen Gegenden. Für letztere beträgt die
mittlere Wärme
[* 38] +7,5° C., im nördlichen Teil der Oberherrschaft steigt dieselbe auf +8,7°
C., während sie in den höher gelegenen südlichen Teilen auf +5° C. sinkt.
Das Fürstentum S. hat einen Flächeninhalt von 940,88
qkm (17,09
QM.), wovon 733,69 qkm (13,32 QM.)
auf die Oberherrschaft (Rudolstadt) u. 207,19 qkm (3,77
QM.) auf die Unterherrschaft (Frankenhausen) entfallen. Von der Gesamtbevölkerung, welche 83,836 Seelen betrug,
kamen 79 Proz. auf die Oberherrschaft, 21 Proz. auf die Unterherrschaft.
Die große Masse der Bevölkerung
[* 39] ist protestantisch, es gab nur 526 Römisch-Katholische und 45 Juden. Unter
den Wohnplätzen sind 8 Städte und 157 Landgemeinden.
Dem Schulwesen wird große Sorgfalt zugewandt; es bestehen ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Realschule, ein Lehrerseminar, 2 höhere
Töchterschulen und 135 Volksschulen. Von Privatanstalten ist die Erziehungsanstalt in Keilhau zu erwähnen. In Rudolstadt befinden
sich eine fürstliche Landesbibliothek, ein Naturalienkabinett und eine Gemäldesammlung. Was die Bodenbenutzung
anbelangt, so sind Holzungen, Ackerland, Wiesen und Weiden die hauptsächlichsten Faktoren.
Der Getreidebau bildet in der Unterherrschaft den Hauptnahrungszweig, in der Oberherrschaft sind, besonders im Süden und
W., wo das Ackerland hinter den Waldungen bedeutend zurücktritt, Gewerbe und Waldarbeit die vorzüglichsten Nahrungsquellen.
Dagegen sind diese Waldbezirke reich an trefflichen Wiesen, die zu einer erheblichen Viehzucht
[* 40] Veranlassung
gegeben haben. Von der produktiven Fläche sind (1888) 35,750 Hektar Ackerland, 984 Gärten, 7390 Wiesen, 1723 Weiden, 41,358
HektarHolzungen. 21,113 Hektar (22 Proz. der Gesamtfläche) gehören zum Domanialbesitz.
Von hervorragender Bedeutung ist die Forstkultur im ThüringerWalde. Derselben wird allgemein, besonders
von seiten des Staats, der 46 Proz. des gesamten Waldareals besitzt, große Sorgfalt gewidmet. Vorherrschend
ist Nadelholz. Das Wildbret hat sich in neuerer Zeit vermindert, doch ist Federwild noch ziemlich zahlreich vorhanden. Ein
Wildpark befindet sich bei Schwarzburg. Obst- und Gemüsebau wird besonders in der Unterherrschaft, Weinbau im
Saalthal getrieben. Im Thüringer Wald sind massenhaft wachsende Waldbeeren, die zur Sommerzeit einen nennenswerten Handelsartikel
bilden, fast das einzige Obst. Der Viehstand betrug 1883: 2813 Pferde,
[* 41] 19,831 StückRindvieh, 39,024 Schafe,
[* 42] 19,544 Schweine,
[* 43] 14,420 Ziegen;
Das Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom und dem Gesetz vom beruht.
Seit regiert FürstGeorg (geb. Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist
der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von
den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Die Wahlperiode dauert drei Jahre; im Fall einer Auflösung muß die Einberufung des neuen Landtags binnen sechs Monaten erfolgen.
Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt
ist, durch einen ständigen Ausschuß vertreten. Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom neu organisiert worden.
Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, an dessen Spitze ein dem Landtag
verantwortlicher Minister steht, und dem mehrere dem Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind.
deutsches Fürstentum, dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich
der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und aus der von der preußischen ProvinzSachsen umschlossenen Unterherrschaft,
besteht. Letztere bildet ein zusammenhängendes, von Schwarzburg-Rudolstadt, Preußen und dem sachsen-gothaischen AmteTonna begrenztes
Ganze und umfaßt den Verwaltungsbezirk Sondershausen.
[* 61] Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken
Arnstadt
[* 62] und Gehren, die durch sachsen- weimarische, sachsen-gothaische und schwarzburg-rudolstädtische Gebietsteile voneinander
getrennt sind, und drei kleinen Parzellen zusammen; im übrigen bilden hier Sachsen-Meiningen und Preußen die Grenzen.
[* 63]
Das Fürstentum hat einen Flächeninhalt von 862,11 qkm (15,66 QM.),
wovon 519,34 qkm (9,43 QM.) auf die
Unterherrschaft, 342,77 qkm (6,23 QM.)
auf die Oberherrschaft entfallen. Von der Gesamtbevölkerung, welche 1885: 73,606 Seelen betrug, gehören
51,6 Proz. der Unterherrschaft, 48,4 Proz.
der Oberherrschaft an. Die Bevölkerung besteht fast ausschließlich aus Protestanten, man zählte nur 648 Römisch-Katholische
und 237 Juden. An Wohnplätzen gibt es 9 Städte und 84 Landgemeinden. An öffentlichen Schulen sind 2 Gymnasien, 2 Realschulen,
ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine kunstgewerbliche Zeichenschule und 100 Volksschulen
zu nennen; ein Konservatorium der Musik ist eine Privatanstalt. In Sondershausen befinden sich Sammlungen von Gemälden, Kunstsachen
und Naturalien.
Die Unterherrschaft ist reich an fruchtbarem Ackerland, und hier bildet die Landwirtschaft die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung.
Im ganzen Fürstentum umfaßte das Acker- und Gartenland 1883: 50,306 Hektar (58,4 Proz.), die Wiesen 3864 (4,5 Proz.), die Weiden 1921 (2,2
Proz.), die Waldungen 25,978 Hektar (30,1 Proz.);
der Rest (4,5 Proz.) bestand aus Wegen, Gewässern, Hofstellen und
Unland. 22,859 Hektar (26,5 Proz. des Areals), darunter 65 Proz. der Waldungen, gehören zum Domanialbesitz.
In der Industrie nehmen die in der Oberherrschaft heimische Porzellan- (160 Betriebe) und die
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mehr
Glasfabrikation (17 Betriebe) den ersten Platz ein. Für jene kommen besonders Großbreitenbach, Plaue und Gehren, für letztere
Altenfeld und Ölze in Betracht. Ferner sind von Bedeutung die Fabrikation von Maschinen und Farben, Gerberei und Schuhmacherei
(Arnstadt). Leinweberei und Handschuhfabrikation (Hauptsitze Arnstadt und Großbreitenbach) werden teils in Fabriken, hauptsächlich
aber als Hausindustrie betrieben. Endlich gibt es 2 Rübenzuckerfabriken.
Das Fürstentum hat durch Gesetz vom eine konstitutionell-monarchische Verfassung erhalten. Das Wahlgesetz vom ist abgeändert
worden. Seit herrscht als FürstKarlGünther (geb. Die fürstliche Familie bekennt
sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag ist aus 5 lebenslänglichen, vom Fürsten ernannten Mitgliedern, aus 5 Abgeordneten
der Höchstbesteuerten und aus 5 aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammengesetzt; die letztern werden
auf vier Jahre gewählt.
Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des HerzogsWilhelm;
bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar
so, daß dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich
XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der LinieKäfernburg an sein
Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther
XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letztern Sohn Heinrich XXXIV.,
ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg (s. Katharina 8), welche
sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba
[* 68] gegenüber auf dem Schloß
zu Rudolstadt bewiesenen Mut einen Namen machte.
Sie begründeten die beiden LinienSondershausen und Arnstadt. Beide Grafen wurden 1697 und 1709 in den Reichsfürstenstand erhoben
und ihr Land für ein unmittelbares Reichsfürstentum erklärt. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg
für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung
auf; doch mußte sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Thlr. verpflichten.
Ihm folgte 1646 sein Sohn AlbrechtAnton II., der 1697 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, aber erst 1711 den
fürstlichen Titel annahm, diesem 1710 LudwigFriedrich und diesem 1718 sein Sohn FriedrichAnton, durch den 1719 die Lehnsstreitigkeiten
nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit erledigt wurden. 1744 succedierte dessen Sohn JohannFriedrich, 1767 dessen Oheim
LudwigGünther. Ihm folgte 1790 FriedrichKarl, diesem 1793 LudwigFriedrich, der 1807, kurz nach seinem Beitritt
zum Rheinbund, starb.
Trotz der entgegenkommenden Haltung der Regierung ward das Ländchen 1848 von Unruhen heimgesucht, doch
gelang der Bürgerwehr und dem Militär die Wiederherstellung der Ordnung. Eine neue, den fürstlichen Interessen günstige Verfassung
des Fürstentums kam erst zu stande, und mit Zustimmung des Landtags wurden viele 1848 erlassene freisinnige Gesetze
wieder aufgehoben. Nachdem die Regierung gegen den österreichischen Antrag auf die gegen Preußen
gerichtete Mobilmachung der Bundesarmeekorps mit Ausnahme der preußischen gestimmt, trat sie auf Grund des Vertrags vom dem
Norddeutschen Bund bei.
Die schwarzburg-rudolstädtischen Truppen wurden vom an mit den reußischen und altenburgischen zum 7. thüringischen
Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Am starb FürstGünther, und es folgte ihm, da er nur Nachkommen aus morganatischer
Verbindung hinterließ, sein Bruder, der FürstAlbert, diesem schon sein Sohn Georg (s. Georg 24). Durch Verweigerung
der Erhöhung der Steuern erreichte der Landtag die Bewilligung eines freisinnigen Wahlgesetzes.
Seit gehört Schwarzburg-Rudolstadt dem DeutschenReich an.
Seit 1867 Vertreter des vierten sächsischen Wahlkreises im Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann des
deutschen Reichstags, gehörte er zur liberalen Reichspartei. 1875 wurde er in den österreichischen erblichen Adelstand erhoben.
Er starb in Dresden. Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten, durch die er sich namentlich um das Strafrecht große
Verdienste erworben hat, sind hervorzuheben: »Die Reform des Strafverfahrens im KönigreichSachsen« (Leipz.
1850);
»Kommentar zu der deutschen Strafprozeßordnung«
(das. 1878);
»Erörterungen praktisch wichtiger Materien aus dem deutschen Strafprozeßrecht« (das. 1881, Bd.
1).
Außerdem beteiligte sich S. an der Redaktion der »NeuenJahrbücher für sächsisches Strafrecht« (1841-56, 9 Bde.)
sowie des »Gerichtssaals« (seit 1854) und gab die »Allgemeine
Gerichtszeitung für das KönigreichSachsen« (Leipz. 1857-71, 15 Bde.),
ferner die »Übersicht der Ergebnisse der Zivil- und Strafrechtspflege im KönigreichSachsen« (Dresd. 1865-81, 7 Bde.) heraus;
auch hat er die Herausgabe des 3. und 4. Teils von Curtius' »Zivilrecht« (1851-58) besorgt.
eine Pflanzenkrankheit, s. Pleospora^[= Tul., Pilzgattung aus der Unterordnung der Pyrenomyceten, charakterisiert durch ein aus gegliederten ...] und Rußtau.
Kunst, s. v. w. Hexerei oder Zauberei. Die Bezeichnung verdankt anscheinend einem etymologischen Mißverständnis
ihre Entstehung. Im klassischen Altertum waren nämlich die thessalischen Hexen und Zauberer wegen ihrer vermeintlichen Kunst
am meisten berüchtigt und unter ihnen wieder die Bewohner der Stadt Atrax. Danach wurde bei den Dichtern
die Bezeichnung ars atracia als Bezeichnung der »thessalischen Kunst« oder Zauberei gebräuchlich. Da nun diese Künste nächtlicher,
das Licht scheuender Art sind, so entstand daraus durch Sinnverschiebung die
Bezeichnung ars atra oder s.
K. Die Neuplatoniker und mystischen Schriftsteller der spätern Zeiten unterschieden demgemäß eine mit
Hilfe der bösen Dämonen hervorgebrachte schwarze Magie von einer unter Anrufung der guten Geister und mit ihrer Unterstützung
zu vollbringenden weißen Magie.
(poln. Czerniejewo), Stadt im preuß.
Regierungsbezirk Bromberg,
[* 82] KreisWitkowo, an der LinieÖls-Gnesen der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine
kath. Kirche und (1885) 1471 Einw.
1) Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, Bezirksamt Hof,
[* 83] an der Saale und an der LinieMünchen-Bamberg-Hof
der Bayrischen Staatsbahn, 504 m ü. M., hat eine evang.
Kirche, ein Schloß mit Park, eine Rettungsanstalt, Granitschleiferei, mechanische Baumwollweberei, Fabrikation
von Wollen-, Halbwollen- und Baumwollenstoffen, Porzellan und Preßhefe, Färberei, Bierbrauerei
[* 84] und (1885) 3774 fast nur evang.
Einwohner. -
2) (S. am Wald) Flecken daselbst, Bezirksamt Naila, im Frankenwald nahe dem Döbraberg, hat eine evang. Kirche, eine Oberförsterei,
Baumwollweberei, Weiß- und Spitzenstickerei, Bierbrauerei, Kalkbrennerei, Schiefer- und Marmorbrüche,
Eisensteingruben, Waldbeerenversand, Holzhandel und (1885) 1600 Einw.
1) Amtshauptstadt in der sächs. Kreishauptmannschaft
Zwickau,
[* 87] am Schwarzwasser, Knotenpunkt der LinienZwickau-S. und S.-Johanngeorgenstadt der Sächsischen Staatsbahn, 456 m ü. M.,
hat eine schöne Kirche, ein altes Schloß, ein Rettungshaus, ein Amtsgericht, eine Oberforstmeisterei, eine Spitzenklöppelschule,
bedeutende Spitzenklöppelei, Kammgarnspinnerei, Schneidemühlen, Holzschleiferei, Nägelfabrikation, Eisenhüttenwerke, Eisenerzgruben
und (1885) 3530 meist evang. Einwohner. Dabei Bad
[* 88] und SommerfrischeOttenstein mit hübschen Felspartien
u. das bedeutende Eisenhüttenwerk Erlhammer. -
2) (Feketehegy) Badeort im ungar. KomitatZips, mit Kaltwasserheilanstalt, gehört zur Bergstadt Wagendrüssel und liegt 10 km
von der Bahnstation Igló-Leutschau zwischen Fichtenwäldern.
altes fränkisches, jetzt fürstliches Geschlecht, ursprünglich Seinsheim genannt, 1429 in den Reichsfreiherrenstand
erhoben, teilte sich nach dem TodMichaels II. in die Stephansbergsche (später niederländische oder rheinische)
und in die Hohenlandsbergsche Linie, welch letztere sich 1528 wieder in eine fränkische (erloschen 1588) und eine bayrische
Linie (erloschen 1646) spaltete. Hierauf fielen die Stammbesitzungen in Franken an die rheinische Linie. (Über diese vgl. Mörath,
Beiträge zur Geschichte der rheinischen Linie des Hauses S., Düsseld. 1877.) Zu
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