in der
Biologie die sehr mannigfachen Vorkehrungen und Verteidigungsmittel,
durch welche sich gewisse in ihrem Bestehen gefährdete
Pflanzen und
Tiere im Daseinskampf erhalten. Die S. der
Pflanzen wenden
sich gegen ungünstige Einflüsse von
Klima
[* 4] und
Wetter,
[* 5] dann aber auch gegen schädliche Besucher und gegen Gefressenwerden
durch
Tiere aller Art. So besitzen
Wüsten- und
Strandpflanzen weniger
Spaltöffnungen auf den Blättern
und schützen diese noch durch Einsenkung in
Gruben, Haarbildungen etc. gegen übermäßige Wasserabgabe.
Gegen das Hinaufkriechen von
Raupen und
Schnecken
[* 7] sind niedere
Pflanzen vielfach durch drüsige
Behaarung des
Stengels geschützt.
Als Abschreckungsmittel gegen das Gefressenwerden scheinen auch die stark riechenden ätherischen
Öle
[* 8] und giftigen
Alkaloide zu dienen, welche sich vorwiegend in den am stärksten den
Angriffen ausgesetzten Teilen
(Rinde,
Blätter
und
Wurzeln) anhäufen, wie schon
ErasmusDarwin hervorhob. Derselbe
Forscher wies auch bereits darauf hin, daß die
Zwiebeln
der
Steppen- und
Strandpflanzen häufig ein spezifisches Nagergift, wie z. B. die
Meerzwiebeln, enthalten, wodurch sie im
Winter vor den
Angriffen der Steppennager bewahrt werden.
Wieder andre, wie die
Pechnelken, umgeben ihre Blütenstengel mit Leimringen, und bei noch andern, wie
den
Weberkarden und gewissen auf
Bäumen schmarotzenden
Bromeliaceen, bilden die
Wurzel- oder Stengelblätter kleine Sammelbehälter
von Regenwasser um den
Stengel,
[* 10] über welche die ungebetenen (flügellosen)
Gäste nicht hinweg können.
Vgl.
Kerner, Schutzmittel
der
Blüten gegen unberufene
Gäste (2. Aufl., Innsbr. 1879);
Kuntze, Die Schutzmittel der
Pflanzen gegen
Tiere und Wetterungunst
(Leipz. 1877);
Eine große Anzahl von
Tieren ist durch
Stacheln,
Nesselorgane, widrigen
Geschmack und
Geruch vor
Angriffen
und Gefressenwerden geschützt; die letztere Schutzeinrichtung ist namentlich vielen
Insekten eigen, die durch ganze
Klassen
von
Insektenfressern unter den
Reptilien, den
Vögeln und
Säugetieren gefährdet werden. Solche gemiedene
Tiere zeichnen sich
meist durch lebhafte, als Widrigkeitszeichen dienende sogen.
Trutzfarben oder Trutzzeichnungen aus. Zu ihnen gehören
ganze
Familien, wie unter den
Schmetterlingen die
Danaiden, Ithomiiden und
Helikoniden, unter den
Käfern die Lampyriden und andre
Malakodermen, welche sämtlich die Eigentümlichkeit haben, sich dreist und langsam vor aller
Augen zu bewegen oder gar durch
nächtliches
Leuchten ihre Gegenwart kundzuthun.
Sie werden nach
Farbe,
Zeichnung und Gebaren vielfach von andern
Insekten ihrer Gegend kopiert, die dadurch
derselben Sicherheit teilhaftig werden (s.
Mimikry). Ebenso darf man bei denjenigen
Tieren, welche sich durch sogen.
sympathische Färbung,
durch
Schutzfärbung oder Schutzzeichnung dem allgemeinen
Charakter ihrer bevorzugten Umgebung annähern oder zur bessern Verbergung
die
Formen und
Farben der
Baumrinde, flechtenbewachsener
Steine, welkerBlätter etc. aufweisen, vermuten,
daß sie entweder selbst in ihrer
Existenz gefährdet sind, oder als
Raubtiere
[* 19] andre in dieser Vermummung beschleichen. So
sind die Polartiere vorwiegend weiß, die Wüstentiere sandgelb, viele Laubtiere, z. B. auch
die schmackhaftern
Raupen, grün oder bräunlich gefärbt, viele Wassertiere sind entweder glasdurchsichtig oder bläulich
angehaucht, und viele Landtiere sind durch Sprenkelung oder Streifung am
Boden und im
Laub äußerst schwer
erkennbar. Viele
Vögel
[* 20] und
Fische,
[* 21] z. B. die
Flunder und
Rochen, sind auf der Oberseite dunkel
¶
mehr
wie der Boden und auf der Unterseite hell gefärbt, so daß sie den über und unter ihnen fliegenden oder schwimmenden Räubern
gleich schwer erkennbar sind. Einige Tiere bedecken den Rücken mit Schmutz, Algen,
[* 23] Meerschwämmen und Korallenpolypen etc.,
um sich unkenntlich zu machen (s. Maskieren). Manche Krebsarten, Kopffüßer, Fische, Amphibien und Reptilien
(Chamäleon) vermögen durch Zusammenziehung oder Ausdehnung
[* 24] sternförmiger, mit flüssigen Pigmenten gefüllter Zellen, die
dicht unter der durchscheinenden Haut
[* 25] liegen, sich ihrer jeweiligen Umgebung durch hellere oder dunklere Färbung ähnlich
zu machen.
Diese sogen. chromatische Funktion wird durch den auf die Augen wirkenden Helligkeitsreiz in Bewegung gesetzt, und derartige
Fische färben sich nach einseitiger Blendung auf der entsprechenden (entgegengesetzten) Körperhälfte
dauernd dunkel. Auch viele Schmetterlingspuppen und Kokons sollen nach neuern Untersuchungen die allgemeine Färbung ihrer
Umgebung erhalten. MancheTiere entfalten besondere Schreckzeichnungen, wie gewisse Nachtschmetterlinge mit lebhaft gezeichneten
und gefärbten Unterflügeln, die bei Tage nur bei plötzlicher Aufstörung sichtbar werden und von andern
als Ablenkungsfarben, welche die Bisse der Insektenfresser
[* 26] nach ungefährlichen Stellen ableiten, gedeutet werden.
Diese Selbstverstümmelung kommt nur bei solchen Tieren vor, denen die abgestoßenen Teile durch sogen. Regeneration leicht
wieder wachsen, und das Abwerfen erfolgt vielfach an einer ganz bestimmten Stelle durch eine vom Wissen
und Wollen des Tiers unabhängige, durch allerlei Reize in Thätigkeit versetzte reflektorische Muskelspannung. Sehr merkwürdig
sind ferner die Schutz- und Trutzbündnisse mit Tieren, die sich einer gefürchteten Schutzwaffe erfreuen und die gegen Verabreichung
von Wohnung und NahrungPflanzen und Tieren als Schutzwachen dienen (s. Symbiose). Alle diese S. werden von der
neuern Weltanschauung als Züchtungsergebnisse der natürlichen Auslese betrachtet, welche von gewissen Gattungen nur diejenigen
Arten am Leben ließ, welche sich durch derartige Abänderungen der Gestalt, Färbung, Zeichnung, Lebensweise etc. behaupten
konnten (s. Darwinismus, S. 566).
(Schützengilden), Vereine von Bürgern, welche Übung in der Handhabung der Waffen,
[* 34] namentlich
des Schießgewehrs, bezwecken, der letzte Rest der alten Waffenfähigkeit, die einst dem deutschen Bürger wie als Recht so
auch als Pflicht zustand und mit der Machtentwickelung der Städte aufs engste zusammenhing. Während die patrizischen GeschlechterWaffen und Rüstung
[* 35] der Ritter annahmen, wählten die übrigen, nach Zünften oder Stadtvierteln geordneten
Bürger andre Waffen, vornehmlich Bogen
[* 36] und Armbrust
[* 37] (s. d.), und zur Übung in wirksamer Führung derselben bildeten sich Schützenvereine
in der damals üblichen Form von Gilden.
Dieselben hatten Schützenhäuser und Schießbahnen, eine durch Beiträge und Vermächtnisse gegründete und unterhaltene
Vereinskasse und hielten jährlich Schützenfeste ab, welche für die Bürger bald dieselbe Bedeutung wie die Turniere für
die Ritter gewannen. Die Glanzzeit dieser Feste fällt in das 15. und 16. Jahrh. und dauerte noch bis ins 18. hinein, sie dienten
den Städten zur Schließung oder Befestigung von Bündnissen und erhielten dadurch auch eine politische
Bedeutung.
Jede Schützengesellschaft wählte aus ihrer Mitte einen Hauptmann und Schützenmeister, einen Kleinodienmeister und einen
Pritschenmeister. Die beiden erstern wurden jährlich durchs Los bestimmt, zum Pritschenmeister gehörte Humor und Witz, der
Schützenkönig verdankte seine Würde seiner Geschicklichkeit. Die meisten S. besaßen ein silbernes Bild ihres Schutzpatrons,
des heil. Sebastian, an welchem die Pfeile zu Haltern der silbernen Schilde mit den Wappen
[* 38] der Könige, Schützen- und Kleinodienmeister
dienten, und das der Kleinodienmeister nebst den Festpokale in Verwahrung hatte.
Die Fahne blieb beim Hauptmann, und der Pritschenmeister, der seinen Namen von seiner Pritsche, einem klatschenden Kolben von
Holz
[* 39] oder Messing, hatte, war der Lustigmacher der Gesellschaft, ahndete mit Pritschenschlägen die Ungebühr
und Ungeschicklichkeit einzelner Schützen, verspottete Fehlschüsse und hielt die Zuschauer in Ordnung. Nach ihm hieß der
letzte SchußPritschenschuß. Jede Gesellschaft hatte ihre Rechte und Freiheiten sowie ihre geschriebenen und von dem Magistrat
oder Landesfürsten bestätigten Statuten, welche nicht nur das Verhalten beim Schießen,
[* 40] sondern auch
das äußere und moralische Betragen der Schützen regelten. Von dem Glanz der niederländischen Schützenfeste im 15.-17. Jahrh.
legen die großen Paradebilder von Rembrandt, Hals, Helst etc. lebendiges Zeugnis ab. Mit dem Aufhören ihres ursprünglichen
Zwecks verloren die S. nach und nach ihre Bedeutung und sanken zu bloßen Vergnügungsgesellschaften
¶
mehr
herab, welche durch ihre Uniformierung, durch den gemeinschaftlichen Besitz eines Schützenhauses und einer Schießbahn, auch
wohl durch sonstigen, durch Vermächtnisse und Geschenke einer frühern Zeit angesammelten Grund- oder Kapitalbesitz zusammengehalten
werden, wurden auch zeitweise (wie z. B. 1727-47 für Berlin)
[* 42] ganz aufgehoben. An die Stelle des Scheibenschießens trat vielfach
das sogen. Vogelschießen, bei welchem das Abschießen eines bunten Papageis oder Adlers aus Holz oder eines
Sterns von einer angerichteten StangeNebensache, Vergnügungen der mannigfaltigsten Art, die sich auf einer sogen. Schützen-
oder Vogelwiese ausbreiteten, mit Würfel- und Schaubuden, Menagerien etc., die Hauptsache bildeten.
In der neuesten Zeit suchte man auch diese Vereine wieder zu beleben und ihnen als Pflanzschulen geübter
Schützen selbst eine politische Bedeutung zu geben. Nach dem Vorbild der schweizerischen Schützenfeste oder Freischießen
ward vom 8.-11. Juli 1861 ein allgemeines deutsches Schützen- und Turnfest zu Gotha
[* 43] abgehalten und bei dieser Gelegenheit
die Gründung eines allgemeinen deutschen Schützenbundes verabredet und angebahnt, der seitdem neun
»Bundesschießen« (seit 1872 in dreijährigen Zwischenräumen, zuletzt 1887 in
Frankfurt
[* 44] a. M.) abgehalten hat.
Vgl. Hendel, Archiv für deutsche S. (Halle
[* 45] 1802, 3 Bde.);
(Schutzgenossenschaften) nennen sich Verbindungen von Gewerbtreibenden und
Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen.
Eine solche Gemeinschaft wurde 1864 in Dresden
[* 48] gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband
[* 49] der an verschiedenen Orten
bestehenden S. für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen
[* 50] etwa 7000 Mitglieder zählte. Die S.
teilen ihren Mitgliedern durch sogen. schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden,
die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von
einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird,
seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Eine besondere Klasse von S. machten
ehedem die Schutzjuden aus, welche durch einen besondern Schutzbrief die Unterthanenrechte (oft nur auf gewisse Jahre) erhielten.
Eine Folge derselben war häufig, daß der
Beschützer, der Schutzherr, den Grundbesitz der Beschützten (Vogtsleute) an sich brachte und ihn den Schützlingen nur als
Lehen, mit gewissen
Abgaben belastet, wiedergab.
das untere exekutive Polizeipersonal, s. v. w. Gendarmerie, namentlich
in den preußischen Städten mit königlicher Polizeiverwaltung offizielle Bezeichnung der Polizeioffizianten.
die Aufsicht über dieselbe führt dort unter dem Polizeipräsidenten ein Polizeioberst mit Polizeihauptleuten,
-Leutnants und -Wachtmeistern, in den übrigen Städten ein Polizeiinspektor mit den Polizeikommissaren.
und Trutzbündnis (Defensiv- und Offensivallianz), s. Allianz. ^[= (franz. Alliance, spr. -āngß), Bündnis, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren ...]
Waldungen, welche durch ihre Lage und die Beschaffenheit des von ihnen eingenommenen
Bodens für die Kulturfähigkeit benachbarter Grundstücke oder ganzer Landstriche von Bedeutung sind, d. h. diesen Grundstücken
gegen Versandung durch Flugsand, gegen das Abrutschen steiler Gehänge, gegen die Überschüttung mit Kies und Gerölle, gegen
die Bildung von Wasserrissen und Wasserstürzen, den Abbruch der Ufer an Flüssen, gegen Eisgang, gegen
nachteilige Einwirkungen der Winde
[* 53] Schutz gewähren.
Die in den Quellgebieten der Ströme und Flüsse
[* 54] sowie die auf den die Flußthäler einrahmenden Bergen
[* 55] gelegenen S. verhindern
starke Schwankungen im Wasserstand der Flußläufe und schützen Handel und Industrie gegen starke Veränderung der Wasserkraft.
Den ersten Anstoß zur nähern Untersuchung der Waldschutzfrage gaben die traurigen Verhältnisse der
Bodenkultur in vielen mitteleuropäischen Ländern bei Beginn des 19. Jahrh. Der seit den ältesten Zeiten gegen die Wälder
geführte Kampf hatte im mittlern Europa
[* 56] die Bewaldung so sehr vermindert, daß das Holz anfing zu fehlen, die Holzpreise seit 1750 rapid
stiegen und zugleich hier und dort Klagen laut wurden über klimatische Schäden, welche offenbar durch
die Zerstörung der Wälder herbeigeführt worden waren. Im romanischen Süden nahm die Verwüstung der Wälder die größten
Dimensionen an. FurchtbareÜberschwemmungen im Frühjahr und eine alles Pflanzenleben ertötende Dürre im Sommer waren die Folge.
Die wissenschaftliche Forschung wendete sich den besprochenen Verhältnissen bald mit großem Eifer zu.
ErnstMoritzArndt rief 1820 sein »Wort über die Pflegung und Erhaltung derForsten und der Bauern im Sinn einer höhern, d. h.
menschlichen, Gesetzgebung«
¶
mehr
(Schlesw. 1820) in das deutsche Volk hinein; Moreau de Jonnes veröffentlichte seine »Untersuchungen über die Veränderungen,
die durch die Ausrottung der Wälder in dem physischen Zustand der Länder entstehen« (deutsch, Tübing. 1828). In der Schweiz
[* 58] wies Marchand (»Über die Entwaldung der Gebirge«, Bern
[* 59] 1849) auf die schweren Schäden der Landeskultur hin,
welche in den Hochgebirgen vorlagen; eine Reihe von Schriften über die S., unter denen die von Grebe, Rentzsch und Bernhardt
besonders hervorzuheben sind, forderten einen gesetzlichen Schutz der S. und die Beschränkung des Privatforstbesitzes durch
den Staat insoweit, als dies durch das öffentliche Interesse geboten erschiene.
Um den klimatischen Einfluß der Wälder auf dem Weg exakter Untersuchung festzustellen, wurden seit 1867 in
Bayern,
[* 60] Österreich,
[* 61] Preußen,
[* 62] Elsaß-Lothringen,
[* 63] der Schweiz, Frankreich forstlich-meteorologische Beobachtungsstationen errichtet.
Die Gesetzgebung der meisten mitteleuropäischen Länder folgte den von der wissenschaftlichen Forschung gegebenen Anregungen.
In Frankreich erließ Napoleon III. 1860 ein Gesetz, das die zwangsweise zu betreibende Wiederbewaldung der
den Gemeinden, Instituten und Privaten gehörigen Bergländereien anordnete; ein zweites Gesetz von 1864 substituierte in einzelnen
Fällen der Wiederbewaldung der Berge die Wiederberasung derselben. Beide sind durch das Gesetz vom betreffend die
Wiederherstellung und Erhaltung der Gebirgsböden, ersetzt. In Österreich wurde durch Gesetz von 1852 eine
vollständige Staatsaufsicht über die Privatwaldungen konstituiert; in Bayern geschah dasselbe durch Gesetz von 1852 in Bezug
auf diejenigen Privatwaldungen, welche als S. zu betrachten sind; auch in Baden
[* 64] (Forstgesetz von 1853) und Hessen
[* 65] (»Das hessische
Staatsrecht«, Bd. 9) besteht eine spezielle Staatsaufsicht
über die Privatforsten. In Preußen kam 1875 ein Gesetz über S. und Waldgenossenschaften zu stande (vgl.
»Die preußischen Forst- und Jagdgesetze«, hrsg. von Öhlschläger u. a., Bd. 2,
Berl. 1878), in der Schweiz stellt das Bundesgesetz von 1876 die S. in den Hochgebirgen unter die Aufsicht des Bundes, in Italien
[* 66] und Spanien
[* 67] wurde 1877 ein Waldschutzgesetz erlassen. Auch das österreichische Gesetz vom über
Wildbachverbannungen ist hier zu nennen.
Vgl. Heß, Über Waldschutz und Schutzwald (Hamb. 1888).
russ. Grafengeschlecht, ward zuerst durch Iwan bekannt, der, zur ZeitPeters d. Gr. General und Kommandant
von Wiborg,
[* 68] das Vertrauen des Zaren in hohem Grad genoß. Seine SöhneAlexander und PeterIwan wurden von der
KaiserinElisabeth 1746 in den Grafenstand und von Peter III. zu Reichsfeldmarschällen erhoben. Letzterer hat sich namentlich
durch die Erfindung einer nach ihm benannten Haubitzenart (Schuwalows) bekannt gemacht; er starb als Kriegsminister.
Von den übrigen Gliedern dieser Familie verdienen Erwähnung:
(spr. schuhlkill), bei den Indianern Manayunk, Fluß im nordamerikan. StaatPennsylvanien, entspringt in der
Grafschaft Schuylkill inmitten großer Steinkohlenlager, fließt südöstlich,
¶
Gustav, Dichter, geb. zu Stuttgart,
[* 84] besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und studierte 1809-14
in Tübingen
[* 85] Philosophie und Theologie. Besonders einflußreich für ihn und sein keimendes poetisches Talent ward die Bekanntschaft
mit Uhland, mit dem er seit jenen Jugendtagen freundschaftlich verbunden blieb; auch mit Varnhagen und besonders
mit Kerner trat er in eine Verbindung, deren Frucht die Herausgabe des »Deutschen Dichterwaldes« (1813) war. Im Frühjahr 1815 machte
S. eine Reise nach Berlin, wo er mit Fouqué, FranzHorn, Chamisso u. a. Beziehungen anknüpfte, ward nach seiner Rückkehr als
Repetent im theologischen Seminar zu Tübingen und bald darauf (1817) als Professor am Obergymnasium in Stuttgart
angestellt, nahm im Herbst 1837 die ländliche Pfarrei zu Gomaringen an, die er mehrere Jahre verwaltete, und wurde 1840 zum
ersten Prediger an der St. Leonhardskirche zu Stuttgart, 1845 zum Oberstudienrat und Oberkonsistorialrat ernannt.
Seine Hauptthätigkeit bestand seitdem in der Oberleitung der vaterländischen Gelehrtenschulen. Er starb S.
gilt als Dichter neben Uhland und Kerner für den Hauptvertreter der sogen. schwäbischen Dichterschule. Er hat sich in der
Romanze und im kleinern Lebensbild ausgezeichnet, während seine eigentliche Lyrik eine reflektierende und rhetorische Ader
hat, so daß ihm nur in einzelnen Fällen ein sangbares Lied (z. B. »Bemooster Bursche zieh' ich aus«) gelingt.
Seine Griechenlieder aus früherer Zeit, die Polenlieder aus seinen mittlern Jahren und die allgemeinern Zeitgedichte aus
seinem spätern Leben erwiesen seine Teilnahme an den freiheitlichen Bestrebungen der Zeit. Als Redakteur des poetischen Teils
des »Morgenblattes« (1827-37) und des »Deutschen Musenalmanachs« (1833-38) erwarb er sich viele Verdienste
um jüngere Dichter und führte manchen zuerst ins Publikum ein, der in der Folge dessen Liebling wurde. Seine teils in Zeitschriften
und Almanachen, teils in einzelnen Sammlungen (z. B. »Romanzen aus dem Jugendleben HerzogChristophs«, Stuttg. 1819, u. a.) erschienenen
Gedichte wurden von ihm in einer Sammlung »Gedichte«
(das. 1828-29, 2 Bde.) vereinigt,
die später als »neue Auswahl« (das. 1838, 4. Aufl.
1851) mit einigen Weglassungen wieder erschien (neue Ausg. von Klee, Gütersl. 1882). Unter seinen übrigen Schriften sind zu
erwähnen: »Die schwäbischeAlb« (Stuttg. 1823; 2. Aufl., mit Zusätzen von Paulus, das. 1878);
»Der Bodensee,
ein Handbuch für Reisende und Freunde der Natur, Geschichte und Poesie« (das. 1827, 2. Aufl. 1839);
dem sich gleichsam als Beigabe die Schrift »Der Kultus des Genius« (Hamb.
1840, mit Ullmann) anschließt, worin größtenteils interessante theologisch-philosophische Zeitfragen behandelt werden.
Treffliche Sammelwerke sind seine »DeutschenVolksbücher« (13. Aufl., Gütersl. 1880),
die Mustersammlungen: »FünfBücher
deutscher Lieder und Gedichte vonHaller bis auf die neueste Zeit« (Leipz. 1835; 5. Aufl.,
hrsg. von Bernays, 1871) und »Die deutsche Prosa von Mosheim bis auf unsre Tage« (Stuttg. 1843, 2 Bde.; 2. Aufl.
von Klüpfel, 1860, 3 Bde.),
endlich der »Wegweiser durch die Litteratur der Deutschen« (Leipz. 1846; 4. Aufl., von Klüpfel
gänzlich umgearbeitet, 1870, mit 3 Nachträgen) und »Die schönsten Sagen des klassischen Altertums« (Stuttg. 1838-40, 3 Tle.; 14. Aufl.,
Gütersl. 1882). Neben diesen eignen Erzeugnissen ging auch die Herausgabe und Übersetzung
mancher fremden her, als: »Erlesene Gedichte von PaulFlemming, mit FlemmingsLeben« (Stuttg. 1820);
SamuelHeinrich, Astronom, geb. zu Dessau,
[* 96] studierte 1809-11 in Berlin, verwaltete dann die großväterliche
Apotheke, bis er sich von 1830 an ganz seiner astronomischen Thätigkeit widmete, und starb in
Dessau. Seit 1826 stellte er regelmäßige Beobachtungen der Sonnenflecke an und erkannte 1843 eine Periode von ungefähr 10 Jahren
in der Häufigkeit des Auftretens derselben, welche Entdeckung indessen eine größere Beachtung erst erlangte, als 1852 Sabine,
Gautier und RudolfWolf unabhängig voneinander erkannten, daß diese Periode sich auch in den erdmagnetischen
Störungen und Variationen wiederfinde. Wolf hat nachher die Dauer dieser Periode zu 11 1/9 Jahren bestimmt und dieselbe auch
in den ältern Sonnenfleckenbeobachtungen nachgewiesen. Von andern astronomischen Leistungen Schwabes ist noch die 1827 entdeckte
Exzentrizität des Saturnrings zu nennen; später erkannte er, daß der Ring nicht dem Äquator des Planeten
[* 97] parallel sei. Um die Botanik hat sich S. durch seine »Flora Anhaltina« (Berl. 1838 bis 1839, 2 Bde.)
verdient gemacht.
1) ehemals deutsches Herzogtum, nach seinen Bewohnern auch Alemannien genannt, grenzte gegen N. an
die Pfalz und an Franken, gegen O. an den Lech, gegen Süden an die Schweiz, den Bodensee und Vorarlberg, gegen
W. an den Rhein und wurde in Ober- und Niederschwaben eingeteilt. Im Mittelalter zerfiel es in viele Gaue, deren Namen zum Teil
noch üblich sind, wie: Breisgau, Algäu, Baar, Brenzgau, Klettgau, Kraichgau, Hegau, Jagstgau, Illergau,
Kochergau, Ortengau, das Ries. S. »Geschichtskarte
[* 98] von Deutschland
[* 99] I«.
Dieses suchten seit Beginn des 3. Jahrh. die von Nordosten kommenden Alemannen (s. d.) zu erobern, was ihnen endlich auch
gelang. Alemannen und Sueven verschmelzen fortan zu Einem Volk; doch blieb jener Name mehr für die westlich
vom Schwarzwald, dieser für die östlich dieses Gebirges Ansässigen üblich. Durch die Niederlage bei Zülpich (496) wurden
die Alemannen dem fränkischen Reich unterthan, behielten jedoch eigne Herzöge. Seit dem 7. Jahrh. fand das Christentum bei
ihnen Eingang, für dessen Verbreitung die schwäbischen BistümerKonstanz und Augsburg sowie Speier
[* 125] und
Straßburg thätig waren.
Ein Aufstand des Herzogs Theobald gegen Pippin wurde 746 gedämpft und hatte die Abschaffung der Herzogswürde und die Einziehung
großer Landstriche als Königsgut zur Folge; fortan regierten zwei Grafen oder Kammerboten das Land. Unter Karl d. Gr. faßte
zwar die königliche Macht in S. festen Fuß; allein unter seinen Nachfolgern geriet sie ebensosehr in
Verfall, wie das Ansehen der königlichen Kammerboten sich hob. Am kühnsten traten die beiden KammerbotenErchanger und Berthold
auf, von denen der erstere sogar den Titel eines Herzogs von Alemannien annahm.
Nachdem sie als Landfriedensbrecher auf Befehl König Konrads I. 917 hingerichtet worden waren, maßte
sich Graf Burkhard (I.) die Herzogswürde an und fand zahlreichen Anhang. Als er 919 Heinrich I. als König anerkannte, bestätigte
ihn dieser in seinem Amt. Auf Burkhard folgte 926 durch Heirat mit seiner hinterlassenen Witwe der GrafHermann I. von Ostfranken
als Herzog von S. Derselbe vermählte (948) seine einzige Tochter Ida mit dem Sohn KaiserOttos I., Ludolf, der dadurch 949 Herzog
von S. wurde, aber das Herzogtum S. infolge seiner Empörung gegen den Vater wieder verlor, worauf es 954 an Burkhard II.
kam. Als dieser 973 kinderlos starb, verlieh KaiserOtto II. S. seinem NeffenOtto, dem Sohn Ludolfs, der 976 auch
Herzog von Bayern wurde. Nach dessen frühem Tod erhielt es (982) Konrad I., Sohn des Grafen¶