Krankenzerstreuung, namentlich nach rückwärts, nach dem Heimatland, herbeizuführen. Anderseits ist zu hoffen, daß die
Einführung des antiseptischen
Verfahrens (s.
Wunde) in die
Kriegschirurgie eine ähnliche Besserung im Verlauf der S. herbeiführen
wird, wie sie dieselbe bei den
Verletzungen des zivilen
Lebens in so glänzender
Weise gezeigt hat.
Vgl. Stromeyer,Maximen
der Kriegsheilkunde (2. Aufl., Hannov. 1862);
1)
(GroßeS., ungar. Csallóköz) Donauinsel in
Ungarn,
[* 2] wird vom Hauptarm der
Donau und einem 1 km unterhalb
Preßburg
[* 3] links abgehenden Nebenarm derselben (Neuhäusler
Donau) gebildet und endigt bei
Komorn. Sie ist 83 km
lang und 15-30 km breit, erzeugt
Getreide,
[* 4]
Obst und Gartenfrüchte, gehört zum größern Teil zum
Preßburger, im übrigen
zum
Komorner und
RaaberKomitat und enthält an 200
Orte mit ungar. Einwohnern. - 2)
(KleineS., Szigetköz)
Insel daselbst, zwischen
dem Hauptarm der
Donau und der sogen.
WieselburgerDonau, gehört zu den
KomitatenWieselburg und
Raab
[* 5] und
erstreckt sich 45 km weit von Rajka bis unterhalb
Raab, enthält ebenfalls viele Ortschaften und ist reich an
Getreide und
Obst.
Otto,
Ingenieur und Afrikareisender, geb. zu
Husum,
[* 6] wurde infolge seiner Fertigkeit im topographischen
Aufnehmen, die er bei Eisenbahntracierungen in den
Euphrat-Tigris-Ländern und im nördlichen
Syrien bewiesen
hatte, von der
AfrikanischenGesellschaft in
Deutschland
[* 7] 1877 nach
Angola geschickt, um die durch E.
MohrsTod unterbrochenen
Arbeiten
fortzuführen. Von
Angola wandte sich S. nordostwärts, wurde aber von den
Bangala beraubt und zur Umkehr gezwungen. Er ging
dann ostwärts nach Kimbundo und drang von da in nördlicher
Richtung drei Breitengrade bis zum Dorf des
Luba-Häuptlings Mai vor, der ihm aber die Weiterreise verbot. S. kehrte nun auf einem andern, nördlichern Weg wieder zu
den portugiesischen Besitzungen und von da 1879 nach
Deutschland zurück. Im Jahr 1881 war S. bei der
Landesaufnahme von
Japan
[* 8] beschäftigt, kehrte aber 1888 nach
Europa
[* 9] zurück und starb im
Dezember d. J. in
Konstantinopel.
[* 10] Seine
Aufzeichnungen und
Berichte wurden gesammelt herausgegeben von
Lindenberg (Berl. 1881).
Fiebersymptom, welches ausgezeichnet ist durch heftiges Frostgefühl des
Kranken, obwohl das
Thermometer
[* 11] eine
Erhöhung der Eigenwärme auf 39° und mehr nachweist, verbunden mit heftigen Schüttelbewegungen.
(tschech. Sušice), Stadt im südwestlichen
Böhmen,
[* 13] an der
Wotawa und der Staatsbahnlinie
Horazdiowitz-Klattau,
Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat fünf
Kirchen, ein
Rathaus, Kapuzinerkloster, Fabrikation
vonZündhölzchen (für den
Export) und Schuhwaren, Bierbrauerei,
[* 14] künstliche
Fischzucht, Holzhandel und
(1880) 6047 Einw. In der
Nähe mehrere
Glashütten, Brettsägen und der Badeort Wodolenka. In S. wurde ehemals bedeutende
Goldwäscherei
betrieben.
übertrug. Nach dem Friedensschluß kehrte er endlich in seine Stellung nach Dresden zurück und starb daselbst S.'
großes Verdienst und seine historische Bedeutung als Komponist besteht namentlich darin, daß er die musikalischen Errungenschaften
Italiens,
[* 30] sowohl die polyphone Setzkunst der ältern Schule als die nach 1600 dort ausgebildete dramatische
Musik, in Deutschland einführte und in seinen Arbeiten beide Elemente zu einem ihm durchaus eigentümlichen Stil zu verschmelzen
verstand. Als musikalischer Dramatiker zeigt er sich von einer besonders glänzenden Seite in seinen vier Passionen, in deren
Chören er als unmittelbarer VorläuferBachs und Händels erscheint. Ausführliche Verzeichnisse seiner im
Druck erschienenen, ausschließlich der geistlichen Musik angehörigen Werke finden sich in den Bibliographien der Musikwerke
des 16. und 17. Jahrh. von Becker (2. Ausg., Leipz. 1855) und Eitner (Berl. 1876) sowie in Fétis' »Biographie universelle«.
In unsern Tagen hat sich KarlRiedel das Verdienst erworben, durch Zusammenstellung der wertvollsten Teile
der vier Passionen zu einem Werk (erschienen bei Fritzsch in Leipzig)
[* 31] die Teilnahme für S.' Musik neu belebt zu haben.
Als Merkwürdigkeit verdient noch unter S.' Werken die leider verloren gegangene Oper »Daphne«, nach Rinuccinis gleichnamigem
Texte deutsch bearbeitet von MartinOpitz, angeführt zu werden, als die erste inDeutschland (bei einem Feste
des sächsischen Hofs in Torgau
[* 32] 1627) aufgeführte Oper. Eine Gesamtausgabe seiner Werke, veranstaltet von Spitta, erscheint
seit 1885 bei Breitkopf u. Härtel in Leipzig.
Aristophanes (Bd. 1, das.
1821, unvollendet), eine ReiheAusgaben einzelner Schriften, besonders der genannten Klassiker, u. a. Seine Abhandlungen erschienen
gesammelt unter dem Titel: »Opuscula philologica et philosophica« (Halle 1830). Seinen Briefwechsel enthält »Chr. G. Schütz«
von seinem Sohn Friedr. KarlJulius S. (Halle 1834, 2 Bde.).
2) Sternbild zwischen 264° 37'-301° 33' Rektaszension und 36° 48' bis 12° 32' südlicher Deklination,
nach Heis 90 dem bloßen Auge
[* 40] sichtbare Sterne von der dritten Größe abwärts, darunter mehrere veränderliche, enthaltend.
Der Name bezieht sich nach einigen auf den Kentaur
[* 41] Chiron, nach andern auf Krotos, den Sohn des Pan
[* 42] und der Epheme, den
Erfinder des Bogenschießens, der mit den Musen
[* 43] auf dem Helikon lebt.
die der
Mittelpunkt zahlreicher Schriftsteller der Zeit wurden. Seine eignen Schriften neigten sich der Spaßmacherei zu. Wir nennen
davon die Lustspiele: »Die Journalisten« (Leipz. 1806) und »Der
Dichter und sein Vaterland, als Vorschlag zu einer Totenfeier für alle Dichter, die gestorben sind oder noch sterben werden«
(das. 1807);
in der Biologie die sehr mannigfachen Vorkehrungen und Verteidigungsmittel,
durch welche sich gewisse in ihrem Bestehen gefährdete Pflanzen und Tiere im Daseinskampf erhalten. Die S. der Pflanzen wenden
sich gegen ungünstige Einflüsse von Klima
[* 57] und Wetter,
[* 58] dann aber auch gegen schädliche Besucher und gegen Gefressenwerden
durch Tiere aller Art. So besitzen Wüsten- und Strandpflanzen weniger Spaltöffnungen auf den Blättern
und schützen diese noch durch Einsenkung in Gruben, Haarbildungen etc. gegen übermäßige Wasserabgabe.
Gegen das Hinaufkriechen von Raupen und Schnecken
[* 60] sind niedere Pflanzen vielfach durch drüsige Behaarung des Stengels geschützt.
Als Abschreckungsmittel gegen das Gefressenwerden scheinen auch die stark riechenden ätherischen Öle
[* 61] und giftigen Alkaloide zu dienen, welche sich vorwiegend in den am stärksten den Angriffen ausgesetzten Teilen (Rinde, Blätter
und Wurzeln) anhäufen, wie schon ErasmusDarwin hervorhob. Derselbe Forscher wies auch bereits darauf hin, daß die Zwiebeln
der Steppen- und Strandpflanzen häufig ein spezifisches Nagergift, wie z. B. die
Meerzwiebeln, enthalten, wodurch sie im Winter vor den Angriffen der Steppennager bewahrt werden.
Wieder andre, wie die Pechnelken, umgeben ihre Blütenstengel mit Leimringen, und bei noch andern, wie
den Weberkarden und gewissen auf Bäumen schmarotzenden Bromeliaceen, bilden die Wurzel- oder Stengelblätter kleine Sammelbehälter
von Regenwasser um den
Stengel,
[* 63] über welche die ungebetenen (flügellosen) Gäste nicht hinweg können.
Vgl. Kerner, Schutzmittel
der Blüten gegen unberufene Gäste (2. Aufl., Innsbr. 1879);
Kuntze, Die Schutzmittel der Pflanzen gegen Tiere und Wetterungunst
(Leipz. 1877);
Eine große Anzahl von Tieren ist durch Stacheln, Nesselorgane, widrigen Geschmack und Geruch vor Angriffen
und Gefressenwerden geschützt; die letztere Schutzeinrichtung ist namentlich vielen Insekten eigen, die durch ganze Klassen
von Insektenfressern unter den Reptilien, den Vögeln und Säugetieren gefährdet werden. Solche gemiedene Tiere zeichnen sich
meist durch lebhafte, als Widrigkeitszeichen dienende sogen. Trutzfarben oder Trutzzeichnungen aus. Zu ihnen gehören
ganze Familien, wie unter den Schmetterlingen die Danaiden, Ithomiiden und Helikoniden, unter den Käfern die Lampyriden und andre
Malakodermen, welche sämtlich die Eigentümlichkeit haben, sich dreist und langsam vor aller Augen zu bewegen oder gar durch
nächtliches Leuchten ihre Gegenwart kundzuthun.
Sie werden nach Farbe, Zeichnung und Gebaren vielfach von andern Insekten ihrer Gegend kopiert, die dadurch
derselben Sicherheit teilhaftig werden (s. Mimikry). Ebenso darf man bei denjenigen Tieren, welche sich durch sogen. sympathische Färbung,
durch Schutzfärbung oder Schutzzeichnung dem allgemeinen Charakter ihrer bevorzugten Umgebung annähern oder zur bessern Verbergung
die Formen und Farben der Baumrinde, flechtenbewachsener Steine, welker Blätter etc. aufweisen, vermuten,
daß sie entweder selbst in ihrer Existenz gefährdet sind, oder als Raubtiere
[* 71] andre in dieser Vermummung beschleichen. So
sind die Polartiere vorwiegend weiß, die Wüstentiere sandgelb, viele Laubtiere, z. B. auch
die schmackhaftern Raupen, grün oder bräunlich gefärbt, viele Wassertiere sind entweder glasdurchsichtig oder bläulich
angehaucht, und viele Landtiere sind durch Sprenkelung oder Streifung am Boden und im Laub äußerst schwer
erkennbar. Viele Vögel
[* 72] und Fische,
[* 73] z. B. die Flunder und Rochen, sind auf der Oberseite dunkel
¶
mehr
wie der Boden und auf der Unterseite hell gefärbt, so daß sie den über und unter ihnen fliegenden oder schwimmenden Räubern
gleich schwer erkennbar sind. Einige Tiere bedecken den Rücken mit Schmutz, Algen,
[* 75] Meerschwämmen und Korallenpolypen etc.,
um sich unkenntlich zu machen (s. Maskieren). Manche Krebsarten, Kopffüßer, Fische, Amphibien und Reptilien
(Chamäleon) vermögen durch Zusammenziehung oder Ausdehnung
[* 76] sternförmiger, mit flüssigen Pigmenten gefüllter Zellen, die
dicht unter der durchscheinenden Haut
[* 77] liegen, sich ihrer jeweiligen Umgebung durch hellere oder dunklere Färbung ähnlich
zu machen.
Diese sogen. chromatische Funktion wird durch den auf die Augen wirkenden Helligkeitsreiz in Bewegung gesetzt, und derartige
Fische färben sich nach einseitiger Blendung auf der entsprechenden (entgegengesetzten) Körperhälfte
dauernd dunkel. Auch viele Schmetterlingspuppen und Kokons sollen nach neuern Untersuchungen die allgemeine Färbung ihrer
Umgebung erhalten. MancheTiere entfalten besondere Schreckzeichnungen, wie gewisse Nachtschmetterlinge mit lebhaft gezeichneten
und gefärbten Unterflügeln, die bei Tage nur bei plötzlicher Aufstörung sichtbar werden und von andern
als Ablenkungsfarben, welche die Bisse der Insektenfresser
[* 78] nach ungefährlichen Stellen ableiten, gedeutet werden.
Diese Selbstverstümmelung kommt nur bei solchen Tieren vor, denen die abgestoßenen Teile durch sogen. Regeneration leicht
wieder wachsen, und das Abwerfen erfolgt vielfach an einer ganz bestimmten Stelle durch eine vom Wissen
und Wollen des Tiers unabhängige, durch allerlei Reize in Thätigkeit versetzte reflektorische Muskelspannung. Sehr merkwürdig
sind ferner die Schutz- und Trutzbündnisse mit Tieren, die sich einer gefürchteten Schutzwaffe erfreuen und die gegen Verabreichung
von Wohnung und NahrungPflanzen und Tieren als Schutzwachen dienen (s. Symbiose). Alle diese S. werden von der
neuern Weltanschauung als Züchtungsergebnisse der natürlichen Auslese betrachtet, welche von gewissen Gattungen nur diejenigen
Arten am Leben ließ, welche sich durch derartige Abänderungen der Gestalt, Färbung, Zeichnung, Lebensweise etc. behaupten
konnten (s. Darwinismus, S. 566).
(Schützengilden), Vereine von Bürgern, welche Übung in der Handhabung der Waffen,
[* 86] namentlich
des Schießgewehrs, bezwecken, der letzte Rest der alten Waffenfähigkeit, die einst dem deutschen Bürger wie als Recht so
auch als Pflicht zustand und mit der Machtentwickelung der Städte aufs engste zusammenhing. Während die patrizischen GeschlechterWaffen und Rüstung
[* 87] der Ritter annahmen, wählten die übrigen, nach Zünften oder Stadtvierteln geordneten
Bürger andre Waffen, vornehmlich Bogen
[* 88] und Armbrust
[* 89] (s. d.), und zur Übung in wirksamer Führung derselben bildeten sich Schützenvereine
in der damals üblichen Form von Gilden.
Dieselben hatten Schützenhäuser und Schießbahnen, eine durch Beiträge und Vermächtnisse gegründete und unterhaltene
Vereinskasse und hielten jährlich Schützenfeste ab, welche für die Bürger bald dieselbe Bedeutung wie die Turniere für
die Ritter gewannen. Die Glanzzeit dieser Feste fällt in das 15. und 16. Jahrh. und dauerte noch bis ins 18. hinein, sie dienten
den Städten zur Schließung oder Befestigung von Bündnissen und erhielten dadurch auch eine politische
Bedeutung.
Jede Schützengesellschaft wählte aus ihrer Mitte einen Hauptmann und Schützenmeister, einen Kleinodienmeister und einen
Pritschenmeister. Die beiden erstern wurden jährlich durchs Los bestimmt, zum Pritschenmeister gehörte Humor und Witz, der
Schützenkönig verdankte seine Würde seiner Geschicklichkeit. Die meisten S. besaßen ein silbernes Bild ihres Schutzpatrons,
des heil. Sebastian, an welchem die Pfeile zu Haltern der silbernen Schilde mit den Wappen
[* 90] der Könige, Schützen- und Kleinodienmeister
dienten, und das der Kleinodienmeister nebst den Festpokale in Verwahrung hatte.
Die Fahne blieb beim Hauptmann, und der Pritschenmeister, der seinen Namen von seiner Pritsche, einem klatschenden Kolben von
Holz
[* 91] oder Messing, hatte, war der Lustigmacher der Gesellschaft, ahndete mit Pritschenschlägen die Ungebühr
und Ungeschicklichkeit einzelner Schützen, verspottete Fehlschüsse und hielt die Zuschauer in Ordnung. Nach ihm hieß der
letzte SchußPritschenschuß. Jede Gesellschaft hatte ihre Rechte und Freiheiten sowie ihre geschriebenen und von dem Magistrat
oder Landesfürsten bestätigten Statuten, welche nicht nur das Verhalten beim Schießen,
[* 92] sondern auch
das äußere und moralische Betragen der Schützen regelten. Von dem Glanz der niederländischen Schützenfeste im 15.-17. Jahrh.
legen die großen Paradebilder von Rembrandt, Hals, Helst etc. lebendiges Zeugnis ab. Mit dem Aufhören ihres ursprünglichen
Zwecks verloren die S. nach und nach ihre Bedeutung und sanken zu bloßen Vergnügungsgesellschaften
¶
mehr
herab, welche durch ihre Uniformierung, durch den gemeinschaftlichen Besitz eines Schützenhauses und einer Schießbahn, auch
wohl durch sonstigen, durch Vermächtnisse und Geschenke einer frühern Zeit angesammelten Grund- oder Kapitalbesitz zusammengehalten
werden, wurden auch zeitweise (wie z. B. 1727-47 für Berlin)
[* 94] ganz aufgehoben. An die Stelle des Scheibenschießens trat vielfach
das sogen. Vogelschießen, bei welchem das Abschießen eines bunten Papageis oder Adlers aus Holz oder eines
Sterns von einer angerichteten StangeNebensache, Vergnügungen der mannigfaltigsten Art, die sich auf einer sogen. Schützen-
oder Vogelwiese ausbreiteten, mit Würfel- und Schaubuden, Menagerien etc., die Hauptsache bildeten.
In der neuesten Zeit suchte man auch diese Vereine wieder zu beleben und ihnen als Pflanzschulen geübter
Schützen selbst eine politische Bedeutung zu geben. Nach dem Vorbild der schweizerischen Schützenfeste oder Freischießen
ward vom 8.-11. Juli 1861 ein allgemeines deutsches Schützen- und Turnfest zu Gotha
[* 95] abgehalten und bei dieser Gelegenheit
die Gründung eines allgemeinen deutschen Schützenbundes verabredet und angebahnt, der seitdem neun
»Bundesschießen« (seit 1872 in dreijährigen Zwischenräumen, zuletzt 1887 in
Frankfurt
[* 96] a. M.) abgehalten hat.
Vgl. Hendel, Archiv für deutsche S. (Halle 1802, 3 Bde.);
(Schutzgenossenschaften) nennen sich Verbindungen von Gewerbtreibenden und
Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen.
Eine solche Gemeinschaft wurde 1864 in Dresden gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband
[* 99] der an verschiedenen Orten
bestehenden S. für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen etwa 7000 Mitglieder zählte. Die S.
teilen ihren Mitgliedern durch sogen. schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden,
die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von
einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird,
seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Eine besondere Klasse von S. machten
ehedem die Schutzjuden aus, welche durch einen besondern Schutzbrief die Unterthanenrechte (oft nur auf gewisse Jahre) erhielten.
Eine Folge derselben war häufig, daß der
Beschützer, der Schutzherr, den Grundbesitz der Beschützten (Vogtsleute) an sich brachte und ihn den Schützlingen nur als
Lehen, mit gewissen
Abgaben belastet, wiedergab.
das untere exekutive Polizeipersonal, s. v. w. Gendarmerie, namentlich
in den preußischen Städten mit königlicher Polizeiverwaltung offizielle Bezeichnung der Polizeioffizianten.
die Aufsicht über dieselbe führt dort unter dem Polizeipräsidenten ein Polizeioberst mit Polizeihauptleuten,
-Leutnants und -Wachtmeistern, in den übrigen Städten ein Polizeiinspektor mit den Polizeikommissaren.
und Trutzbündnis (Defensiv- und Offensivallianz), s. Allianz. ^[= (franz. Alliance, spr. -āngß), Bündnis, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren ...]
Waldungen, welche durch ihre Lage und die Beschaffenheit des von ihnen eingenommenen
Bodens für die Kulturfähigkeit benachbarter Grundstücke oder ganzer Landstriche von Bedeutung sind, d. h. diesen Grundstücken
gegen Versandung durch Flugsand, gegen das Abrutschen steiler Gehänge, gegen die Überschüttung mit Kies und Gerölle, gegen
die Bildung von Wasserrissen und Wasserstürzen, den Abbruch der Ufer an Flüssen, gegen Eisgang, gegen
nachteilige Einwirkungen der Winde
[* 102] Schutz gewähren.
Die in den Quellgebieten der Ströme und Flüsse
[* 103] sowie die auf den die Flußthäler einrahmenden Bergen
[* 104] gelegenen S. verhindern
starke Schwankungen im Wasserstand der Flußläufe und schützen Handel und Industrie gegen starke Veränderung der Wasserkraft.
Den ersten Anstoß zur nähern Untersuchung der Waldschutzfrage gaben die traurigen Verhältnisse der
Bodenkultur in vielen mitteleuropäischen Ländern bei Beginn des 19. Jahrh. Der seit den ältesten Zeiten gegen die Wälder
geführte Kampf hatte im mittlern Europa die Bewaldung so sehr vermindert, daß das Holz anfing zu fehlen, die Holzpreise seit 1750 rapid
stiegen und zugleich hier und dort Klagen laut wurden über klimatische Schäden, welche offenbar durch
die Zerstörung der Wälder herbeigeführt worden waren. Im romanischen Süden nahm die Verwüstung der Wälder die größten
Dimensionen an. FurchtbareÜberschwemmungen im Frühjahr und eine alles Pflanzenleben ertötende Dürre im Sommer waren die Folge.
Die wissenschaftliche Forschung wendete sich den besprochenen Verhältnissen bald mit großem Eifer zu.
ErnstMoritzArndt rief 1820 sein »Wort über die Pflegung und Erhaltung derForsten und der Bauern im Sinn einer höhern, d. h.
menschlichen, Gesetzgebung«
¶
mehr
(Schlesw. 1820) in das deutsche Volk hinein; Moreau de Jonnes veröffentlichte seine »Untersuchungen über die Veränderungen,
die durch die Ausrottung der Wälder in dem physischen Zustand der Länder entstehen« (deutsch, Tübing. 1828). In der Schweiz
[* 106] wies Marchand (»Über die Entwaldung der Gebirge«, Bern
[* 107] 1849) auf die schweren Schäden der Landeskultur hin,
welche in den Hochgebirgen vorlagen; eine Reihe von Schriften über die S., unter denen die von Grebe, Rentzsch und Bernhardt
besonders hervorzuheben sind, forderten einen gesetzlichen Schutz der S. und die Beschränkung des Privatforstbesitzes durch
den Staat insoweit, als dies durch das öffentliche Interesse geboten erschiene.
Um den klimatischen Einfluß der Wälder auf dem Weg exakter Untersuchung festzustellen, wurden seit 1867 in
Bayern,
[* 108] Österreich,
[* 109] Preußen,
[* 110] Elsaß-Lothringen,
[* 111] der Schweiz, Frankreich forstlich-meteorologische Beobachtungsstationen errichtet.
Die Gesetzgebung der meisten mitteleuropäischen Länder folgte den von der wissenschaftlichen Forschung gegebenen Anregungen.
In Frankreich erließ Napoleon III. 1860 ein Gesetz, das die zwangsweise zu betreibende Wiederbewaldung der
den Gemeinden, Instituten und Privaten gehörigen Bergländereien anordnete; ein zweites Gesetz von 1864 substituierte in einzelnen
Fällen der Wiederbewaldung der Berge die Wiederberasung derselben. Beide sind durch das Gesetz vom betreffend die
Wiederherstellung und Erhaltung der Gebirgsböden, ersetzt. In Österreich wurde durch Gesetz von 1852 eine
vollständige Staatsaufsicht über die Privatwaldungen konstituiert; in Bayern geschah dasselbe durch Gesetz von 1852 in Bezug
auf diejenigen Privatwaldungen, welche als S. zu betrachten sind; auch in Baden (Forstgesetz von 1853) und Hessen
[* 112] (»Das hessische
Staatsrecht«, Bd. 9) besteht eine spezielle Staatsaufsicht
über die Privatforsten. In Preußen kam 1875 ein Gesetz über S. und Waldgenossenschaften zu stande (vgl.
»Die preußischen Forst- und Jagdgesetze«, hrsg. von Öhlschläger u. a., Bd. 2,
Berl. 1878), in der Schweiz stellt das Bundesgesetz von 1876 die S. in den Hochgebirgen unter die Aufsicht des Bundes, in Italien
[* 113] und Spanien
[* 114] wurde 1877 ein Waldschutzgesetz erlassen. Auch das österreichische Gesetz vom über
Wildbachverbannungen ist hier zu nennen.
Vgl. Heß, Über Waldschutz und Schutzwald (Hamb. 1888).
russ. Grafengeschlecht, ward zuerst durch Iwan bekannt, der, zur ZeitPeters d. Gr. General und Kommandant
von Wiborg,
[* 115] das Vertrauen des Zaren in hohem Grad genoß. Seine SöhneAlexander und PeterIwan wurden von der
KaiserinElisabeth 1746 in den Grafenstand und von Peter III. zu Reichsfeldmarschällen erhoben. Letzterer hat sich namentlich
durch die Erfindung einer nach ihm benannten Haubitzenart (Schuwalows) bekannt gemacht; er starb als Kriegsminister.
Von den übrigen Gliedern dieser Familie verdienen Erwähnung:
(spr. schuhlkill), bei den Indianern Manayunk, Fluß im nordamerikan. StaatPennsylvanien, entspringt in der
Grafschaft Schuylkill inmitten großer Steinkohlenlager, fließt südöstlich,
¶