(Schlucken,
Singultus), plötzliche unwillkürliche Zusammenziehung des Zwerchfellmuskels, wobei die
Luft
mit lautem gluckenden
Geräusch von außen durch die
Stimmritze in die
Luftröhre eindringt. Dieser Zwerchfellkrampf tritt in der
Regel symptomatisch zu
Krankheiten benachbarter
Organe, besonders des
Magens und
Darms, sowie bei schwerer
Bauchfellentzündung, kann aber auch als selbständige und hartnäckige
Neurose oder als Begleitungserscheinung der
Hysterie
auftreten. Gegen das S. sind mannigfache
Mittel in
Gebrauch. In erster
Linie müssen die betreffenden Organerkrankungen behandelt
werden.
Symptomatisch sind Narkotika anzuwenden, oft ist der
Genuß eiskalten Champagners von guter
Wirkung.
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Kassel,
[* 9] an der
Kinzig und an der
LinieFrankfurt
[* 10] a.
M.-Bebra-Göttingen
der Preußischen Staatsbahn, 208 m ü. M., hat eine evang.
Kirche, ein Schullehrerseminar (im ehemaligen Benediktinerkloster, aus dem 8. Jahrh.),
ein
Amtsgericht, Bierbrauerei
[* 11] und (1885) 2635 meist evang.
Einwohner.
In der
Nähe die Burgruinen Brandenstein und Steckelberg (Geburtsort
Ulrichs vonHutten).
Vgl. Rullmann, Urkundliche
Geschichte des
Klosters S.
(Kassel 1878).
(Pharynx), beim
Menschen der oberste, weitere Teil des
Schlundes oder der
Speiseröhre, stellt einen
länglichen, von vorn nach hinten platt gedrückten, von
oben nach unten sich verengernden muskulösen und mit einer Schleimhaut
ausgekleideten
Sack dar, welcher seine
Lage hinter der
Nasen-,
Mund- und Kehlkopfhöhle und unmittelbar vor den fünf obern
Halswirbeln
hat.
(Ichneumonen,
IchneumonidaeLatr.),
Familie aus der
Ordnung der
Hautflügler,
[* 18]
Insekten
[* 19] mit meist dünnem, langgestrecktem
Körper, bei der
Mehrzahl dicht über den Hinterhüften entspringendem, gewöhnlich aus sieben
Segmenten bestehendem
Hinterleib,
borsten- oder fadenförmigen, meist ungebrochenen und verlängerten, vielgliederigen
Fühlern, drei Nebenaugen,
zwei rücklaufenden
Adern im Vorderflügel, die Weibchen mit einem von zwei seitlichen
Klappen umgebenen Legebohrer, welcher
meist frei aus der Hinterleibsspitze hervorragt und oft eine bedeutende
Länge erreicht.
Die Weibchen legen ihre
Eier
[* 20] in die
Eier,
Larven,
Puppen oder
Imagines andrer
Insekten ab, in deren
Leibeshöhle
die fuß- und afterlosen
Larven sich entwickeln. Hauptsächlich sind
Raupen den
Angriffen der S. ausgesetzt und werden durch
deren
Larven zu
Grunde gerichtet, so daß diese im
Haushalt der
Natur eine sehr wichtige
Rolle spielen. Viele S. sind in dieser
Beziehung auf bestimmte Insektenfamilien,
Gattungen undArten angewiesen; im übrigen aber richtet sich
die
Wahl der Wirte nach der
Größe der zu ernährenden
Larven.
Letztere verzehren in
Eiern den ganzen
Inhalt derselben, während sie in
Larven wesentlich von deren
Fettkörper sich nähren,
dabei aber das Gedeihen der Wirte so wenig stören, daß diese völlig auswachsen und sich verpuppen.
In letzterm
Fall schlüpft dann aus der
Puppe des Wirtes statt des letztern ein oder mehrere
Ichneumonen aus. Ebenso häufig
erliegt aber die
Larve den
Parasiten, indem diese sich aus der
Haut
[* 21] derselben hervorbohren und die
Leiche ihrer Ernährerin mit
den alsbald gefertigten
Kokons bedecken.
Sehr häufig schmarotzen auch
S. in andern S. Der Legestachel der Weibchen zeigt eine der Lebensweise
entsprechende, sehr verschiedene
Entwickelung; er ist kurz bei den
Arten, welche frei lebende, glatte
Raupen anstechen, dagegen
sehr lang bei denjenigen, welche die
Raupen in
Bohrlöchern aufsuchen müssen. Man teilt die
S. in fünf
Gruppen: Ichneumonen
(Ichneumones), mit niedergedrücktem, lanzettförmigem, gestieltem
Hinterleib, verborgenem
Bohrer,
[* 22] sehr
bunt, legen in
Raupen nur ein
Ei,
[* 23] und die
Wespe schlüpft aus der
Puppe aus;
Tryphoniden (Tryphonides), mit sitzendem oder gestieltem, drehrundem, nach hinten etwas verdicktem
Hinterleib mit kaum
sichtbarem
Bohrer oder durch
Fühler- und Flügelbildung von den übrigen
Gruppen abweichend.
2-3
cm lang, mit gelbrotem, schwarz gespitztem
Hinterleib, rötlichgelben
Beinen mit hellern
Schenkelringen,
schwarzen
Hüften, an den hintern mit schwarzen Schenkelspitzen und
Schienen, braunroten
Fühlern, rotgelb geflecktem
Kopf und
gelbem
Schild,
[* 24] legt ihre
Eier in Kiefernspinnerraupen, in welchen sich die
Larven entwickeln und verpuppen, wenn sich dieRaupe
verpuppt, so daß sich die
Wespe erst aus der
¶
mehr
abgestorbenen Puppe des Wirtes herausfrißt. Sie vernichtet auf diese Weise zahlreiche schädliche Raupen. Die Larve von Rhyssa
persuasoria schmarotzt in den Larven der Holzwespe, und das Weibchen bohrt seinen Legestachel etwa 6 cm tief in gesundes Holz,
[* 26] um jene Larve zu erreichen. Die Ephialtes-Arten (s. Tafel »Hautflügler«) dagegen, welche ebenfalls ihre
Eier in Larven legen, die im Holz wohnen, schieben den Legestachel durch ein Bohrloch ein. Die Schlupfwespenverwandten (Brakoniden,
Braconidae), eine nahe verwandte Familie, umfaßt kleinere Wespen mit auf dem Rücken verwachsenen zweiten und dritten Hinterleibsringen,
langen, geraden, faden- oder borstenförmigen, vielgliederigen Fühlern und nur einer rücklaufenden Ader im Vorderflügel,
leben im wesentlichen wie die S. Die sehr zahlreichen Arten der GattungMicrogasterLatr. (mit sehr kurzem Hinterleib) legen fast
sämtlich ihre Eier in Schmetterlingsraupen, besonders in behaarte, aus welchen sich die entwickelten Larven herausbohren,
um sich sofort in Kokons einzuspinnen, die nach kurzer Zeit Wespen liefern. M. nemorumL. (s. Tafel »Hautflügler«),
0,75 cm breit, glänzend schwarz, an den Hinterrändern der beiden ersten Hinterleibsglieder licht-, an den Beinen, mit Ausschluß
der schwarzen Hinterfüße, rötlichgelb, schmarotzt im Kiefernspinner und vernichtet zahlreiche Raupen desselben; in den Mikrogasterlarven
aber schmarotzen wieder kleine Pteromalinen. Auch andre Arten werden nützlich, indem sie schädliche Insekten
zu Grunde richten.
Vgl. Gravenhorst, Ichneumonologia europaea (Bresl. 1829, 3 Bde.),
und als Fortsetzung dazuNees v. Esenbeck, Hymenopterorum Ichneumonibus affinium monographiae (Stuttg. 1834, 2 Bde.);
(Ratiocinatio), im allgemeinen diejenige Denkoperation, durch welche ein Urteil auf mittelbarem Weg, d. h. durch
Vermittelung andrer Urteile, hervorgebracht wird. Das vermittelte Urteil heißt Schlußsatz (Konklusion), die vermittelnden heißen
Vordersätze (Prämissen). Der S. ist ein echter (eigentlicher), wenn im Inhalt der Vordersätze der vollständige Grund des Inhalts
des Schlußsatzes, ein unechter (uneigentlicher) dagegen, wenn in demselben nur ein Teilgrund des letztern enthalten ist.
Jenes ist bei dem sogen. Deduktions- (Subsumtions-) S. der Fall, in welchem vom Ganzen auf den Teil (vom
Allgemeinen auf das Besondere), dieses bei dem sogen. Induktions- (Generalisations-) S., in welchem vom Teil auf das Ganze
(vom Besondern auf das Allgemeine) geschlossen wird. In jenem wird, da der vollständige Grund die Folge
ganz, der Teilgrund dagegen dieselbe nur teilweise begründet, der Schlußsatz mit Notwendigkeit, in diesem dagegen höchstens
mit Wahrscheinlichkeit erschlossen.
Der echte S. ist, je nachdem er aus einer oder mehreren Prämissen schließt, ein unmittelbarer oder mittelbarer S.; der unechte
S. ist, je nachdem von einem Teil des Umfanges auf den ganzen Umfang oder von einem Teil des Inhalts auf
den ganzen Inhalt des Begriffs geschlossen wird, ein induktiver oder Analogieschluß. Der echte unmittelbare S. ist entweder
Unterordnungs- (Subordinations-) oder Entgegensetzungs- oder Umkehrungs- oder Äquipollenz- oder Modalitätsschluß.
Der echte mittelbare S. ist, wenn er nur zwei Vordersätze besitzt, ein einfacher S. (Syllogismus) und
zwar entweder ein vollständiger oder ein unvollständiger (Enthymem), wenn er mehrere Vordersätze besitzt, ein zusammengesetzter
S. (Schlußkette) und zwar entweder ein vollständiger oder
ein abgekürzter (Kettenschluß, Sorites). Der einfache vollständige
S. besteht aus dem Obersatz (propositio major), welcher die allgemeine Regel, dem Untersatz (propositio minor), welcher den
besondern Fall, und dem Schlußsatz (conclusio), welcher die Folgerung aus der Regel für diesen Fall enthält.
In demEnthymem (s. d.) ist entweder der Ober- oder der Untersatz als selbstverständlich ausgelassen. Je nachdem an der Stelle
des Obersatzes ein kategorisches, hypothetisches oder disjunktives Urteil (s. Urteil) steht, nimmt der S., dessen Urteile
die Materie, ihre Verbindungsart untereinander die Form desselben ausmachen, die kategorische, hypothetische oder disjunktive
Schlußform an. In der kategorischen Schlußform erfolgt die Beziehung des Prädikatsbegriffs (P, Oberbegriff, terminus major)
auf den Subjektsbegriff (S, Unterbegriff, terminus minor) des Schlußsatzes durch einen Mittelbegriff (M, terminus medius),
der mit dem Oberbegriff im Obersatz, mit dem Unterbegriff im Untersatz verbunden ist, nach dem Grundsatz:
das Merkmal (P) des Merkmals (M) der Sache (S) ist selbst Merkmal der Sache (dem sogen. dictum de omni et nullo, s. Dictum),
welcher selbst Notwendigkeit besitzt, mit Notwendigkeit. Je nach der Stellung des Mittelbegriffs 1) als Subjektsbegriff im Ober-,
als Prädikatsbegriff im Untersatz, 2) als Prädikats-, 3) als Subjektsbegriff in beiden Prämissen, 4) als Prädikatsbegriff
im Ober-, als Subjektsbegriff im Untersatz nimmt der kategorische S. vier Gestalten (Schlußfiguren), je nach der (allgemein
oder besonders bejahenden, allgemein oder besonders verneinenden) Beschaffenheit der Prämissen, welche gültige Schlußsätze
ergeben, 19 gültige Schlußarten (modi) an, von denen je vier auf die erste und zweite, sechs auf die
dritte und fünf (nach andern nur drei) auf die vierte
[* 25]
Figur kommen. Die Schemata der Schlußfiguren
sind:
Die Schemata und Namen der Modi, wenn mit A (nach der Weise der alten Logiker) das allgemein, mit I das besonders bejahende,
mit E das allgemein und mit O das besonders verneinende Urteil bezeichnet wird, sind in der ersten
[* 25]
Figur: AAA (Barbara genannt),
AII (Darii), EAE (Celarent), EIO (Ferio);
In der hypothetischen
Schlußform erfolgt die Beziehung des Nachsatzes des Obersatzes (B ist) auf den Vordersatz des Obersatzes
(A ist), welche im Schlußsatz, unter Voraussetzung der allgemeinen Abhängigkeit des Nachsatzes vom Vordersatz, welche im
Obersatz, aus der Annahme der Geltung des Vorder- oder Nichtgeltung des Nachsatzes, welche im Untersatz ausgedrückt ist, nach
dem Grundsatz: mit dem Bedingenden ist das Bedingte gesetzt und mit dem Bedingten das Bedingende aufgehoben,
welcher selbst Notwendigkeit besitzt, mit Notwendigkeit. Dieselbe läßt, je nachdem im Untersatz das Bedingende gesetzt oder
das Bedingte aufgehoben erscheint, zwei Schlußarten (Modi) zu, in deren einem aus der Setzung des Vordersatzes des Obersatzes
im Untersatz auf die Setzung des Nachsatzes des Obersatzes im Schlußsatz (modus ponens), in dem
¶
mehr
andern aus der Aufhebung des Nachsatzes des Obersatzes im Untersatz auf die Aufhebung des Vordersatzes des Obersatzes im Schlußsatz
geschlossen wird (modus tollens). Die Formel des ersten lautet: Wenn A ist, so ist B; nun ist A, also ist B. Die Formel des
zweiten: Wenn A ist, so ist B; nun ist B nicht, also ist A auch nicht. In der disjunktiven Schlußform
erfolgt die Beziehung zwischen dem Subjekt des Unter- und einem der beiden einander ausschließenden Glieder
[* 28] des Prädikats
des Obersatzes im Schlußsatz nach dem Grundsatz, daß von je zwei einander vollkommen ausschließenden Gegensätzen jeder durch
die Setzung des andern ausgeschlossen und durch die Aufhebung des andern gesetzt ist, welcher selbst
Notwendigkeit besitzt, mit Notwendigkeit.
Dieselbe läßt, je nachdem im Untersatz der eine der beiden einander vollkommen ausschließenden Gegensätze gesetzt oder
aufgehoben wird, zwei Schlußarten zu, indem entweder aus der Setzung des einen Gegensatzes im Unter- auf die Aufhebung
des andern im Schlußsatz (modus ponendo tollens), oder von der Aufhebung des einen im Unter- auf die Setzung des andern im
Schlußsatz geschlossen wird (modus tollendo ponens). Die Formel des ersten lautet: A ist entweder B oder C; nun ist es B, also
ist es nicht C. Die Formel des zweiten: A ist entweder B oder C; nun ist es nicht C, also ist es B. Wird
an die Stelle des hypothetischen Obersatzes in der hypothetischen Schlußform ein hypothetisch-disjunktives Urteil (der Form:
wenn A ist, so ist es entweder B oder C) gesetzt und modo tollente geschlossen, so entsteht die hypothetisch-disjunktive
oder sogen. lemmatische Schlußform (gehörnter S., Syllogismus cornutus), die je nach der Zahl der im Nachsatz des Obersatzes
enthaltenen einander ausschließenden (zwei, drei, vier, unbestimmt vielen) GegensätzeDilemma, Trilemma, Pentalemma oder Polylemma
genannt wird.
IhreFormel lautet: wenn A ist, so ist entweder B oder C; nun ist weder B noch C, also ist auch A nicht.
Der zusammengesetzte vollständige S. (Schlußkette) besteht aus einer Reihe von zwei oder mehreren Schlüssen, bei welchen
der Schlußsatz des vorangehenden (Vorschluß, Prosyllogismus) Vordersatz des folgenden (Nachschluß, Episyllogismus) ist. Wird
derselbe zusammengezogen, so daß der Vorschluß nur als Nebensatz der Vordersätze des Nachschlusses
erscheint, so heißt er Epicherem (s. d.). Wird die Schlußkette abgekürzt, indem zuerst alle einzelnen
Schlüsse derselben in Enthymeme verwandelt und dann so miteinander verbunden werden, daß sie einen gemeinschaftlichen Schlußsatz
erhalten, so entsteht der Kettenschluß (Sorites, s. d.). Derselbe heißt ein gemeiner oder ordentlicher, wenn alle
Unter- und Schlußsätze (bis auf den letzten) weggelassen und die Obersätze so untereinander verknüpft
werden, daß das Prädikat des vorangehenden Subjekt des folgenden ist.
Ein umgekehrter oder Goklenianischer (nach seinem Erfinder) heißt derselbe, wenn, mit Ausnahme des ersten, alle Obersätze
weggelassen und die Untersätze derart verbunden werden, daß sie einen gemeinschaftlichen Schlußsatz ergeben. Die Formel
des ersten lautet: A ist B, B ist C, C ist D, also A ist D; jene des zweiten: C ist D, B ist C, A ist B, also A ist D. Der
unechte S., gleichviel ob induktiver oder Analogieschluß, unterscheidet sich von dem echten dadurch, daß die Grundsätze,
nach welchen geschlossen wird, nicht, wie bei diesem, Notwendigkeit, sondern nur Möglichkeit, im besten
FallWahrscheinlichkeit besitzen, also nicht, wie die beim echten S. angewandten, Notwendigkeit,
sondern im besten FallWahrscheinlichkeit
verleihen können.
Die induktive Schlußform besteht darin, daß nach dem (höchstens wahrscheinlichen) Grundsatz, daß alle Teile des Umfanges
eines Begriffs einander ähnlich seien, von dem, was in einem Teil des Umfanges stattfindet, geschlossen
wird, daß es im ganzen Umfang stattfinde. Die Formel desselben lautet: Diejenigen A, welche B sind, sind M;
diejenigen A,
welche C sind, sind M;
diejenigen A, welche D sind, sind M;
folglich sind auch alle übrigen A, d. h.
sind alle A M. Die Schlußform der Analogie besteht darin, daß nach dem (höchstens wahrscheinlichen) Grundsatz, daß sämtliche
(wesentliche wie unwesentliche) Merkmale des Inhalts eines Begriffs einander bedingen, von demjenigen, das einen Teil der Merkmale
eines Begriffsinhalts besitzt, geschlossen wird, daß es sämtliche Merkmale desselben besitze.
Die Formel
desselben lautet: Was die Merkmale A, B, C, M, N, O besitzt, ist A;
X hat die Merkmale A, B, C, also ist es A. Der unechte S.
ist erlaubt, solange er höchstens (wenn auch höchste) Wahrscheinlichkeit, unerlaubt, sobald er mehr als diese (absolute
Gewißheit) in Anspruch nimmt (wie es nicht selten sowohl bei Induktions- als bei Analogieschlüssen geschieht).
Zu unterscheiden vom echten sowohl als vom unechten S. ist der fehlerhafte S., der sowohl ein unabsichtlicher (Fehlschluß,
Paralogismus) als ein absichtlicher (Trugschluß, Sophisma) sein kann.
Derselbe findet überall dort statt, wo aus den Prämissen dasjenige nicht folgt, was daraus gefolgert
wird, und zwar entweder weil die Materie (der Inhalt), oder weil die Form (die Verbindung der Prämissen) des Schlusses eine
andre ist, als sie sein müßte, wenn der Schlußsatz durch dieselbe begründet werden sollte. Der Paralogismus begeht seinen
Schlußfehler absichtslos, indem sich der Schließende selbst täuscht, das Sophisma absichtlich, indem
der Schließende dadurch andre täuschen will. Ein bekannter Trugschluß ist der sogen. Hörnerschluß: Was du nicht verloren
hast, das hast du noch;
Hörner hast du nicht verloren, also hast du Hörner.
Die (verschwiegene) falsche Voraussetzung ist
hier, daß man auch das, was man nicht hatte, verlieren könne. Andre Sophismen sind: der Lügner, der
Krokodilschluß, Achilles, Elektra, der Verhüllte, der Kahlkopf (Calvus), der Kornhaufe (Acervus) u. a.
Bis etwa gegen Mitte des 18. Jahrh. setzte man für ganz tiefen Baß den F-Schlüssel auf die fünfte und für Bariton auf
die dritte Linie, welch letzterer daher auch Baritonschlüssel genannt wurde. S. (Claves) hießen auch
früher die Tasten der Orgel und der Klaviere sowie die Klappen der Blasinstrumente.
¶
Kreisstadt und starke Festung
[* 30] im russ. GouvernementPetersburg
[* 31] (Ingermanland). Die Festung liegt auf der
Insel Orechow in der Newa, die Stadt aber auf dem rechten Ufer der Newa, 64 km von St. Petersburg, wo der Fluß den Ladogasee verläßt,
und hat (1885) 5542 Einw., welche lebhafte Fischerei
[* 32] und Schiffahrt auf der Newa und dem Ladogakanal treiben,
dessen letzte Schleusen sich hier befinden. AlleWaren, die von der Wolga in die Residenz transportiert werden, passieren auf
Barken diesen Ort. Die Festung dient zugleich als Staatsgefängnis. - S. wurde 1323 von den Nowgorodern während
ihres Kriegszugs gegen die Schweden
[* 33] erbaut. König Magnus von Schweden eroberte den Ort 1348 und nannte ihn Nöteborg. Seit dem 15. Jahrh.
war es fortwährend der Zankapfel zwischen Schweden und Rußland, das es wiederholt gewann, es aber mehreremal, zuletzt 1661,
zurückgab. Endlich eroberte Peter d. Gr. die Stadt taufte sie in S. um und vereinigte
sie bleibend mit seinem Reich. In S. ward der unglückliche Iwan 1756-64 in Haft gehalten und endlich ermordet.
^[Ergänzung:
In historischen Zeit gab es keine genormte Schreibweise: Fiedel mit ie ist im allgemeinen eine
etwas abschätzige Bezeichnung für die Geige. Fidel nur mit i dagegen die Urform aller Streichinstrumente.
Insofern wäre die Schreibweise Schlüsselfidel zu bevorzugen. Das Instrument hat über mehrere Jahrhunderte
als Nyckelharpa nur in Schweden in der Region Uppland überlebt. Was heute gespielt wird, geht daher nicht
auf die historische Schlüsselfidel, sondern auf die Nyckelharpa zurück.
Schlüsselfidel wird in der Regel verwendet, wenn es sich explizit um historische Musik handelt.
(Beitrag von Evers@burg-fuersteneck, vgl. www.nyckelharpa.eu,
www.cadence.nyckelharpa.eu,
www.nyckelharpa.burg-fuersteneck.de).]
(Schlüsselgewalt), das Recht der Ehefrau, die zur Haushaltung nötigen Kauf- und
sonstigen Verträge selbständig abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen und die nötigen Ausgaben zu bestreiten, während
sie sonst sich nur unter Zustimmung ihres Ehemanns mit rechtlicher Wirksamkeit verpflichten und Verträge abschließen kann.
Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1278) erklärt allgemein ein von der Ehefrau »innerhalb ihres
häuslichen Wirkungskreises« vorgenommenes Rechtsgeschäft als im Namen des Ehemanns vorgenommen, sofern
nicht die Umstände ergeben, daß dasselbe nach dem Willen der Handelnden nicht im Namen des Ehemanns vorgenommen werden sollte.
Bei Geschäften, welche nicht sofort erfüllt werden sollen, muß die S. überdies noch den Parteien zur Mitunterschrift zugestellt
und jeder Partei das von der andern unterschriebene Exemplar ausgehändigt werden, ohne daß jedoch die
Gültigkeit des Geschäfts von der Unterschrift oder von der
Aushändigung und Annahme der S. abhängig wäre. Der Makler hat
nur der andern Partei ohne VerzugAnzeige davon zu machen, wenn die Annahme oder Unterschrift der S. verweigert
wird.
Nach französischem Handelsrecht wird dagegen für die Beweiskraft der Schlußzettel stets die Unterschrift der Kontrahenten
erfordert, während nach dem deutschen Handelsgesetzbuch der Abschluß des Geschäfts von der Aushändigung der S. unabhängig
und es in Ansehung des Beweises dem richterlichen Ermessen überlassen ist, nach Erwägung aller Umstände der S. volle
Beweiskraft beizulegen oder eine Ergänzung des durch ihn gelieferten Beweises, z. B. durch die eidliche Bestärkung des Handelsmaklers,
zu verlangen.
Der Regel nach liefern die Schlußnoten, jedoch nur die verpflichteter Handelsmakler, allerdings vollen Beweis für den Abschluß
des Geschäfts und dessen Inhalt. Für Anschaffungs- und Kaufgeschäfte über Waren, welche börsenmäßig gehandelt
werden, ist durch das deutsche Reichsgesetz vom in Verbindung mit der Börsensteuer (s. d.) allgemein und nicht bloß
für die Handelsmakler der Schlußnotenzwang eingeführt. Die S. ist doppelt auf einem vorher gestempelten oder mit den erforderlichen
Stempelmarken zu versehenden Formular auszustellen, von dem je eine Hälfte für jeden der beiden Kontrahenten
bestimmt ist. Die S. muß den Namen und Wohnort des Vermittlers und der Kontrahenten, den Gegenstand und die Bedingungen des
Geschäfts, insbesondere den Preis sowie die Zeit der Lieferung, ergeben. Die Unterschrift des Ausstellers ist nicht erforderlich.
Der S. ist bei kleinen Gewölben meist einteilig
(männlicher S.), selten (z. B. beiden Fenstern der Elisabethkirche in Marburg)
[* 35] zweiteilig (weiblicher S.).
Bei bedeutenden
Gewölbstärken werden die Schlußsteine aus mehreren Teilen übereinander zusammengesetzt, erhalten also mehrere
Stoßfugen. Vgl. Gewölbe.
[* 36]
der zur Regulierung der Schlußverteilung (s. d.), insbesondere zur Abnahme der Schlußrechnung des
Konkursverwalters, zur Beschlußfassung über nicht verwertbare Massegegenstände und zur Geltendmachung etwaniger Einwendungen
gegen das Schlußverzeichnis, vom Konkursgericht abzuhaltende Termin nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung.
Andreas, Bildhauer und Architekt, geb. zu Hamburg,
[* 37] kam mit seinem Vater, einem Bildhauer, früh
nach Danzig
[* 38] und ging von da nach Warschau,
[* 39] wo er als Bildhauer thätig war, bis er 1694 in gleicher Eigenschaft
nach Berlin
[* 40] berufen wurde. Hier entwickelte sich auch unter dem Einfluß des niederländischen Barockstils seine Begabung
für die Architektur, und schon 1696 begann er seine Entwürfe¶
mehr
für den Umbau des königlichen Schlosses. Bevor er an die Ausführung ging, machte er eine Reise nach Italien,
[* 42] auf welcher er
auch die Schöpfungen des italienischen Barockstils kennen lernte. 1695 führte er den Mittelbau des Schlosses zu Charlottenburg
[* 43] aus, und 1697 begann er den Neubau des Königsschlosses zu Berlin, welchen er, seit 1699 als Hofbaudirektor,
bis 1706 leitete, wo er wegen mangelhafter Fundamentierung des sogen. Münzturms in Ungnade fiel. Er war auch später noch
an dem Bau des Schlosses thätig, welches durch ihn zu der glänzendsten Schöpfung des Barockstils in Deutschland
[* 44] wurde, ging
dann 1713 nach Petersburg, wo er für Peter d. Gr. als Architekt thätig war, und starb 1714. Von seinen
in Berlin ausgeführten Bildhauerarbeiten sind das Denkmal des GroßenKurfürsten (1700 von Jakobi gegossen) und die 21 Masken
[* 45] sterbender Krieger im Hof
[* 46] des Zeughauses, welches ihm auch den äußern Trophäenschmuck verdankt, seine Meisterwerke.
Außerdem sind zu nennen die Bronzestatue des KurfürstenFriedrich III. zu Königsberg,
[* 47] die Marmorkanzel
in der Marienkirche zu Berlin und das Männlichsche Grabmal in der Nikolaikirche daselbst. Er hat auch zahlreiche Entwürfe
für die prächtige Innendekoration des Berliner
[* 48] Stadtschlosses, für Goldschmiede etc. ausgeführt.
(Schrecken), der kurze, bellende Laut, welcher vom Rot- undDam-, besonders aber vom Rehwild
ausgestoßen wird, wenn dasselbe etwas Verdächtiges gewahrt.
Nur als Anhang der Schmalkaldischen Artikel findet sich in den Sammlungen der symbolischen Bücher die
auf jenem Konvent von Melanchthon verfaßte Abhandlung von dem Primat des Papstes und der Jurisdiktion der Bischöfe. Luthers Originalentwurf
der Schmalkaldischen Artikel wurde in Lichtdruck-Autographie herausgegeben von Zangemeister (Heidelb. 1883).
Vgl. Meurer,
Der Tag zu Schmalkalden und die Schmalkaldischen Artikel (Leipz. 1837);
Plitt, De autoritate articulorum Smalcaldicorum symbolica
(Erlang. 1862).
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg,
[* 69] Kreis
[* 70] Meschede, an der Lenne und der Linie Altenhundem-S. der
Preußischen Staatsbahn, 407 m ü. M., hat Eisenwarenfabrikation, Wollspinnerei,
Jackenweberei, Strumpfstrickerei und (1885) 1524 meist kath.
Einwohner.
Die gerösteten Erze schmelzt man mit Pottasche und Quarzpulver in Tiegeln oder in einem Flammofen mit geneigter
Sohle, wobei jene Schwefelverbindungen sich als Speise abscheiden und ein Glas entsteht, welches in kaltes Wasser abgeschöpft
wird. Das abgeschreckte Glas wird auf Walz- oder Stampfwerken zerkleinert, dann gemahlen und geschlämmt, wobei man mehrere
Sorten von verschiedener Feinheit herstellt. Streublau (Streusand, Blau, B) ist gröberes, eckiges, Kouleur
(C) mittelfeines und Eschel (E) das feinste Pulver.
Die Zeichen H (hoch) und B (böhmisch) bezeichnen bei Streublau und Kouleur feineres Korn. Die Intensität der Farbe wächst mit
dem Kobaltgehalt, und von der Reinheit der Erze hängt die Reinheit der Nüance ab. F, M, O (fein, mittel,
ordinär) bezeichnen den relativen Kobaltgehalt. Die kobaltreichste S. heißt Königsblau (Kaiserblau), die dunkelste Azurblau.
Die S. bildet ein mehr oder weniger rein himmelblaues Pulver, ist sehr beständig, widersteht der Kalilauge, wird aber durch
Säuren zersetzt und gibt beim Schlämmen kohlensaures und kieselsaures (auch arsensaures) Kali an das Wasser
ab. Sie ist infolge des Gehalts an diesen Salzen etwas hygroskopisch und
ballt sich; auch erhält sie dadurch eine sattere
Farbe und die Fähigkeit, länger in Wasser suspendiert zu bleiben.
Die S. eignet sich besonders zur Wassermalerei auf Mauerwerk; sie wird auch in der Porzellanmanufaktur
und in der Töpferei benutzt, ist dagegen als Farbstoff für Papier und Wäsche durch das Ultramarin fast vollständig verdrängt
worden. Durch Kobaltblau gefärbte Gläser wurden schon von den alten Ägyptern dargestellt. Eine bewußte Verwendung der Kobalterze
zum Blaufärben von Glas datiert indes wohl erst aus dem 16. Jahrh. und soll von Schürer zuerst ausgeführt
worden sein. 1571 gründete Preußler das erste Blaufarbenwerk zwischen Platten und Eibenstock,
[* 75] auf welchem Kobaltglas zu S.
vermahlen wurde. Seitdem erhielt sich die S. im allgemeinen Gebrauch, bis um die Mitte dieses Jahrhunderts das Ultramarin mehr
und mehr Eingang fand. Auch s. v. w. Schmelz und Email (s. d.).
weiches Tierfett, besonders von Schweinen. Das Schweineschmalz wird im großen namentlich im Mississippithal,
in Ungarn
[* 76] und Serbien
[* 77] gewonnen. In Nordamerika
[* 78] konzentriert sich die Schweineschlächterei in Cincinnati und Chicago, und man
verarbeitet dort einen großen Teil der geschlachteten Schweine
[* 79] bis auf die Schinken nur auf Fett, indem
man alle übrigen Teile auspreßt, das abfließende Fett aber läutert und bleicht. Das amerikanische S. stammt also nicht,
wie das bei uns gewonnene, nur aus dem Nierenfett und ist daher weicher, oleinreicher, worauf indes auch die Art der Mästung
Einfluß ausübt. Sehr viel S. wird auch in Nordamerika durch Pressen in einen flüssigen Teil (Specköl,
Schmalzöl, Lard-oil) und in starres Fett (Solarstearin) geteilt, und man benutzt das Öl als Schmiermittel, Brennöl, zum Verfälschen
des Olivenöls etc., das Stearin aber zu Kerzen. Ungarisches S. wird für Küchenzwecke dem amerikanischen vorgezogen. S. auch
s. v. w. Schmelzbutter (Butter, S. 697).