Scharwache,
patrouillierende Nachtwache. ^[= bei den alten Völkern, Griechen, Römern, Juden etc., ein Teil der Nachtzeit, ungefähr drei ...]
patrouillierende Nachtwache. ^[= bei den alten Völkern, Griechen, Römern, Juden etc., ein Teil der Nachtzeit, ungefähr drei ...]
Xaver, Klavierspieler und Komponist, geb. zu Samter bei Posen, [* 2] erhielt seinen ersten Musikunterricht am Gymnasium zu Posen, wohin seine Familie 1859 übergesiedelt war, seine höhere Ausbildung aber von 1865 an, nachdem seine Eltern in Berlin [* 3] ihren Wohnsitz genommen, an der dortigen Kullakschen Akademie durch Kullak (Klavier) und Wüerst (Komposition). Nach absolvierten Studien wirkte er einige Jahre als Lehrer an der genannten Akademie, bethätigte sich aber seit 1873 ausschließlich als Virtuose und Komponist und errang sich in beiden Eigenschaften, namentlich nachdem er 1877 bei der Tonkünstlerversammlung in Hannover [* 4] mit seinem Klavierkonzert in B moll (Op. 32) allgemeinen Beifall gefunden, bald eine hochgeachtete Stellung.
Seitdem ist S. fast in allen größern Städten aufgetreten, 1879 auch in London, [* 5] wo er während der Saison 22mal öffentlich spielte. Nicht minder günstige Aufnahme fanden seine Kammerkompositionen (darunter zwei Trios, ein Klavierquartett, eine Violin- und eine Violoncellsonate), seine Klaviersachen (darunter die weitverbreiteten polnischen Tänze), Suiten, Etüden, Lieder etc. 1881 begründete er in Berlin eine Musikschule, die bald zu bemerkenswerter Blüte [* 6] gelangte. - Sein älterer Bruder, Philipp S., geb. ebenfalls Komponist, war 1870-81 Lehrer an Kullaks Akademie und trat dann in die Musikschule seines Bruders ein. Unter seinen Werken befinden sich Symphonien, Ouvertüren, Kompositionen für Klavier, Violine, Violoncello u. a.
(v. altd. scara, schare, Abteilung, also »zugeteiltes, auferlegtes Werk«),
ehedem Bezeichnung für Leistungen, welche als Fronen (s. d.) auferlegt waren;
bei Maurern und Zimmerleuten s. v. w. kleine Nebenarbeit, außer der festgesetzten Arbeitszeit verrichtete Arbeit.
Daher scharwerken.
der Kosakensäbel ohne Korb, mit hölzerner Scheide an Schleppriemen, die konvexe Seite nach oben, getragen.
(ungar. Segesvár), Stadt, Sitz des ungar. Komitats Groß-Kokelburg und Station der ungarischen Staatsbahn (Klausenburg-Kronstadt), eine der interessantesten Städte Siebenbürgens, liegt malerisch inmitten von Obstgärten am Großen Kokel und besteht aus der Unterstadt, von wo man durch den Stadtteil am Bergabhang und über eine Treppe [* 7] in die am Berg befindliche Oberstadt (Burg) gelangt. S. hat 3 gotische Kirchen, ein schönes neues Komitatshaus und (1881) 8788 sächsische, rumänische und ungar. Einwohner, welche Baumwoll- und Leinweberei, Feld-, Obst- und Weinbau betreiben. Die auch historisch merkwürdige Stadt hat ein evang. Obergymnasium, eine evang. Lehrerpräparandie, ein Bezirksgericht und 2 Sparkassen.
(franz.), beim Tanz mit kurzen Schritten gleitend sich in gerader Linie fortbewegen.
el Arab, der 150 km lange vereinigte Euphrat und Tigris (s. Euphrat) von Korna bis zum Meer, fließt bei Basra vorbei und mündet in den Persischen Meerbusen.
[* 1] der dunkle Raum hinter einem von einer Lichtquelle beleuchteten undurchsichtigen Körper, in welchen dieser die geradlinig sich fortpflanzenden Lichtstrahlen zu dringen verhindert. Ist die Lichtquelle ein Punkt [* 1] (Fig. 1 J), so bildet der S. einen nach hinten sich erweiternden Kegel, welcher von den Strahlen begrenzt wird, die vom leuchtenden Punkt aus an der Oberfläche des schattenwerfenden Körpers, diesen berührend, hinstreifen; die Linie der Berührungspunkte trennt die vordere beleuchtete von der hintern dunkeln Seite des Körpers.
Ist die Lichtquelle räumlich ausgedehnt [* 1] (Fig. 2 A), so entspricht jedem ihrer unzählig vielen Lichtpunkte ein solcher Schattenkegel;
derjenige Raum hinter dem undurchsichtigen Körper, welcher allen diesen Kegeln gemeinschaftlich ist, empfängt von der Lichtquelle gar keine Strahlen und wird Kernschatten genannt (B S);
derselbe ist umschlossen von einem nach hinten sich erweiternden kegelförmigen Raum, der immer noch von einem Teil der Lichtpunkte Strahlen empfängt und somit teilweise erleuchtet ist;
er heißt der Halbschatten.
Auf einer bei m n in den Schattenraum senkrecht zur Achse des Kegels gehaltenen Ebene entsteht das in der [* 1] Figur seitwärts dargestellte Schattenbild, der Schlagschatten; ein völlig dunkler Fleck, dem Kernschatten entsprechend, ist umgeben von einem weniger dunkeln Hof, [* 8] dessen Dunkelheit nach außen hin stetig abnimmt und am Rand allmählich in die volle Beleuchtung [* 9] übergeht. Der Schlagschatten ist um so schärfer, je näher dem schattenwerfenden Körper derselbe aufgefangen wird, weil die Breite [* 10] des verwaschenen Halbschattens um so geringer wird, je mehr man sich dem beschattenden Körper nähert.
Ist die Lichtquelle A größer als das Lichthemmnis B, so bildet der Kernschatten einen nach hinten sich verengernden, in einer Spitze S endigenden Kegel, wie das z. B. bei der Beleuchtung der Planeten [* 11] durch die Sonne [* 12] der Fall ist; wenn Lichtquelle und beleuchteter Körper gleiche Größe haben, so ist der Kernschatten cylindrisch; erstellt dagegen einen nach hinten sich erweiternden endlosen Kegel dar, wenn der schattenwerfende Körper die Lichtquelle an Ausdehnung [* 13] übertrifft.
[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. Schatten.]
^[Abb.: Fig. 2. Kern- und Halbschatten.]
(Schemen), nach der Vorstellung der Griechen und Römer [* 14] die aus dem Leben geschiedenen Seelen, deren Aufenthalt im Jenseits Schattenreich genannt wird.
Auch die alten Ägypter glaubten an S. als die leichte Hülle der Seelen, die sichtbar, doch unberührbar über die Erde gleiten, um die Gaben der Verwandten zu empfangen und dann wieder in das Grab zum Körper zurückzukehren.
s. Silhouette. ^[= das eines Menschen, welches entsteht, wenn der Umriß desselben mit schwarzer Farbe ...]
(Ascii), s. Amphiscii. ^[= (griech., Zweischattige), Bezeichnung der zwischen den Wendekreisen Wohnenden, weil bei ihnen ...]
s. Corypha. ^[= L. (Schirmpalme), Gattung aus der Familie der Palmen, bis 9 m hohe Bäume mit geringeltem oder ...]
s. Silhouette. ^[= das Schattenbild eines Menschen, welches entsteht, wenn der Umriß desselben mit schwarzer Farbe ...]
eine Belustigung, die entweder aus bunten, mittels der Laterna magica [* 15] (s. d.) an einer weißen Wand hervorgebrachten Bildern oder aus schwarzen beweglichen Bildern besteht, welche man mittels Puppen oder lebendiger Personen, die man ¶
zwischen eine Lampe [* 17] und eine glatte Wand oder auch hinter eine durchsichtige Fläche von Leinwand stellt, hervorbringt (Schattenpantomime).
in der Malerei die Veränderung, welche durch die verschiedenen Grade der Stärke [* 19] des darauf fallenden Lichts in einer und derselben Farbe hervorgebracht wird, wodurch Mittelfarben oder Tinten entstehen, die zur Mannigfaltigkeit des Kolorits gehören. Man hat beim Zeichnen mit Feder, Bleistift [* 20] und Tusche drei Manieren des Schattierens: das Schraffieren, das Rieseln oder Gravieren und das Tuschen. Im Schraffieren zeichnet man die Schatten mit parallelen Strichen von gelindem Ansatz, deren Mitte stärker ausgedrückt wird;
das Rieseln geschieht durch kleine krumme Striche, die gegen das Licht zu immer weiter auseinander gesetzt werden;
das Tuschen besteht im Überziehen mit einer dunkeln Farbe;
wird Tuschen und Schraffieren zugleich angewandt, so heißt es Rußen.
Vgl. Seeberger, Grundzüge der perspektivischen Schattenlehre (2. Aufl., Regensb. 1880);
Rieß, Schattierungskunde (Stuttg. 1871; kürzere Schrift, das. 1884).
In Bezug auf die S. in der Malerei mit Farben vergleiche man die bei Malerei, Aquarellmalerei und den andern hierher gehörigen Stichwörtern angegebenen Lehrbücher.
(v. mittellat. scatola, »Schachtel«),
Kasten mit mehreren Abteilungen zur Aufbewahrung von Geld, Kostbarkeiten etc.; dann das Privateigentum (Schatullgut) eines Fürsten, welches derselbe durch Erbschaft, Kauf oder auf sonstigem Weg erworben hat, dasselbe unterliegt in der Regel der Besteuerung und den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. In einigen Ländern ist durch Hausgesetz bestimmt, daß unbewegliche, zum Schatullgut gehörige Sachen, über welche der Erwerber nicht bei Lebzeiten verfügt oder letztwillige Verfügung getroffen hat, bei seinem Tode dem Hausfideikommiß zuwachsen (in Preußen [* 21] dem Staatsgut).
Den Gegensatz zu diesen Schatullgütern bildet das Staats- und Domanialgut. In Preußen wurde der Unterschied zwischen Domänen und liegenden Schatullgütern durch Edikt vom beseitigt; beide sind für unveräußerlich erklärt. Jedoch wird ein (nicht ausgeschiedener) Teil der Kammergüter fortwährend als Stammgut unter dem Namen Kronfideikommiß betrachtet. Hierauf bezieht sich auch die Anordnung, daß von dem Ertrag der Domänen eine bestimmte Summe für die Hofstaatsausgaben abgezogen und nur der Überrest in den Etat aufgenommen wird. Vgl. Domäne.
(lat. Thesaurus), im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; namentlich eine Wertsache, welche auf ungewöhnliche Weise verborgen war, und deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Nach römischem Recht ist der S. eine Zubehör des Ortes, wo er sich findet, er gehört dem Eigentümer desselben, der aber Dritten, sofern sie den S. nur zufällig entdeckten, die Hälfte als Finderlohn zu geben hatte. In einigen Ländern des neuern Rechts gebührt auch dem Fiskus ein Anteil, z. B. nach preußischem Rechte die Hälfte, wenn der S. gegen den Willen des Eigentümers gesucht wurde. S. wird auch der Barvorrat genannt, dessen der Staat zur Deckung solcher Aufwände bedarf, welche er unvorhergesehen zu machen hat (Staatsschatz). Zur Aufbewahrung eines solchen diente schon im Altertum, wie noch jetzt, ein besonderes Gebäude, die sogen. Schatzkammer. In England bezeichnet man mit Schatzkammer (Treasury) das Finanzministerium.
s. v. w. Schatzscheine (s. d.). ^[= (Schatzkammerscheine, Staatskreditzettel, im Deutschen Reich: in Österreich: ...]
der Kirche (Thesaurus spiritualis oder meritorum supererogationis Christi et perfectorum), ein durch Alexander von Hales und die nachfolgenden Scholastiker ausgebildeter Artikel der katholischen Dogmatik, wonach die Kirche unbeschränkte Verwalterin eines Schatzes von überschüssigem Verdienst heiliger Personen ist.
Den Grundstock bildet das unendliche Verdienst Christi selbst;
s. Ablaß und Opera supererogationis.
s. v. w. Sylvin. ^[= (Hövellit), Mineral aus der Ordnung der einfachen Haloidsalze, kristallisiert ...]
Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Trautenau, im Riesengebirge, unweit der preußischen Grenze, an der Lokalbahn Königshan-S., mit Bezirksgericht, altem Schloß, bedeutendem Steinkohlenbergbau (1,2 Mill. metr. Ztr. Jahresförderung), Glas- und Porzellanfabrik, Flachsgarnspinnerei und (1880) 2430 Einw.
(Schatzkammerscheine, Staatskreditzettel, im Deutschen Reich: Schatzanweisungen, in Österreich: [* 22] S., in Rußland: Reichsschatzbillets, in England: Exchequer bills, in Frankreich: Bons du trésor, in Italien: [* 23] Buoni di tessoro ^[richtig: Buoni di tesoro]) sind zuerst in England 1696 durch Montague zum Zweck der Münzumwandlung, in Preußen 1866 eingeführte Anweisungen der Finanzverwaltung auf die Staatskasse, welche ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben begleichen sollen und daher nur auf kurze Zeit ausgegeben werden (auf 3 Monate, wie in Deutschland; [* 24] bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise auf längere Zeit, wie englische Schatzkammerbons und die deutschen, Ende 1870 ausgegebenen S.).
Durch die S. sollen sicher eingehende, aber noch nicht fällige Jahreseinnahmen frühzeitiger verfügbar gemacht werden. Sie haben deshalb die Bedeutung einer schwebenden Schuld. Darum kann auch die Ausgabe, wenn sie einen zu hohen Betrag erreicht, leicht dadurch gefährlich werden, daß sie beim spätern Mangel an Deckungsmitteln die Umwandlung der schwebenden Schuld in eine stehende und so leicht eine stetige Vergrößerung der letztern veranlaßt. Die S. sind entweder unverzinslich und werden dann wie Wechsel gleich gegen Abzug des Diskonts begeben, oder sie werfen einen festen Zins ab, welcher bei Ablauf [* 25] des Scheins mit bezahlt, bei länger laufenden Scheinen mittels halbjähriger Koupons erhoben wird.
Dieser je nach der Lage des Geldmarktes bemessene Zins ist meist geringer als der von langsichtigen Staatsschulden (in England 3 Pence für je 100 Pfd. Sterl. täglich), da die bei kurzer Verfallzeit keinen Kursschwankungen unterworfenen, im Deutschen Reich in großen Stücken zu 5-10,000 Mk., in England früher zu 5-100 Pfd. Sterl., heute nicht unter 100 Pfd. Sterl. ausgegebenen S. gern zu vorübergehender Anlegung großer Kassenbestände von Bank- und Handelshäusern benutzt werden. Gewöhnlich wird jeweilig durch das Budget der Betrag der S. bestimmt, den die Finanzverwaltung begeben darf (in Frankreich 1882: 400 Mill. Fr., früher 250 Mill., im Deutschen Reich 70 Mill. Mk.).
ein alter, noch heute mehrfach üblicher Ausdruck für die nach einem Anschlag (einer Schätzung) des Vermögens oder Einkommens erhobene Steuer;
daher beschatzen, schatzen (davon auch brandschatzen).
Schatzungsrat, in Baden [* 26] eine bei der Steuerbemessung mitwirkende Behörde.
s. v. w. Taxation; Schätzungseid (Würderungseid, Juramentum in litem), im frühern Prozeßrecht die eidliche Abschätzung des Interesses durch die Partei, wenn die zur Herausgabe einer Sache an die erstere verurteilte Gegenpartei sich ¶
dieser Herausgabe hartnäckig weigert, oder wenn der Richter infolge des vom Gegner verschuldeten Untergangs der Sache keinen Maßstab [* 28] für deren Abschätzung hat. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 260) hat die bisherigen Vorschriften über den Schätzungseid aufgehoben, gestattet aber dem Gericht, dem Beweisführer die eidliche S. des Schadens oder des Interesses nachzulassen. In diesem Fall soll das Gericht zugleich den Betrag bestimmen, welchen die eidliche S. nicht übersteigen darf.
bei Pflanzennamen Abkürzung für J. K. ^[Johannes Konrad] Schauer, geb. zu Frankfurt [* 29] a. M., gest. als Professor in Greifswald. [* 30]
(Beschauanstalten), öffentliche Anstalten, von welchen gewisse Waren vor ihrem Übergang in den Verkehr geprüft und, wenn sie gut befunden, mit einem Stempel bezeichnet werden. Sie sollen dem Käufer eine Sicherheit geben, die er sich selbst nicht zu verschaffen vermag, oder auch den guten Ruf der Gewerbthätigkeit eines Landes oder Platzes wahren. Die S. waren früher vielfach in Gebrauch. Auch kam es vor, daß die Benutzung derselben befohlen und der Verkauf ungestempelter Waren verboten wurde. Beispiele sind die Konditionieranstalten (s. d.) und Leggen (s. d.).
Adolf, Alpenforscher, geb. zu Meiningen, [* 31] gest. als Lehrer an der Stadtschule daselbst;
bekannt als Verfasser des wegen der klaren Darstellung der topographischen Verhältnisse und der farbenreichen Naturschilderungen noch jetzt geschätzten, grundlegenden Werkes »Die deutschen Alpen« [* 32] (Jena [* 33] 1845-47, 5 Bde.; teilweise auch als »Handbuch für Reisende« besonders erschienen, 2. Aufl. 1865-71), in welchem er die Ergebnisse 20jähriger Reisestudien niederlegte.
[* 27] ein weiter, faltiger, vorn durchaus offener Rock, welcher im 15. Jahrh. aufkam, um den Scheckenrock (s. Schecke) sichtbar zu machen, welcher darunter getragen wurde. Die zuerst sehr einfache Form der S. war im Lauf der Zeiten mannigfachen Umgestaltungen unterworfen, welche besonders am Schnitt und Ausputz der sehr weiten Ärmel und des Kragens sowie an der Länge des Rockes hervortraten. Anfänglich reichte sie bei dem begüterten Bürgerstand bis auf die Kniee [* 27] (Fig. 1), bei den höchsten Ständen dagegen bis zu den Knöcheln herab. Ein Besatz von Pelz wurde sehr bald charakteristisch für sie [* 27] (Fig. 2). Erst allmählich ging sie auch auf die Frauen über, bei denen sie eine schleppenartige Verlängerung [* 34] erhielt. Als Galakleid wurde die S. auch bei den Vornehmen im 16. Jahrh. kürzer, bekam gepuffte Unterärmel und offene Oberärmel, bei Gelehrten einen halbstehenden Kragen und Koller. Der schaubenartige Überwurf erhielt sich durch das 17. Jahrh. und auch dann noch als Amtskleid.
(hebr. lechem hapanim, Denkbrote), zwölf ungesäuerte Brotkuchen aus Weizenmehl, nach der Zahl der zwölf israelitischen Stämme, wurden von den Kehathiten für jeden Sabbat neu bereitet, im Heiligen der Stiftshütte und des Tempels auf einem mit Goldblech überzogenen Tisch von Akazienholz mit Weihrauch aufgestellt und fielen den Priestern zu.
Jedes Brot [* 35] war 10 Handbreit lang, 5 Handbreit breit und 7 Fingerbreit dick.
(Schauer), eine reflektorische Zusammenziehung der Haut, [* 36] womit eine zitternde Bewegung verbunden ist. Schrecken und Furcht sind die gewöhnlichen Ursachen, doch tritt S. auch z. B. beim Urinlassen ein, wenn die leeren Blasenwände sich berühren, ebenso bei der Einführung des Katheters in die Blase. Bei Pferden sieht man deutlich die Zuckungen der stark entwickelten Hautmuskeln beim S. Der geringere Grad heißt Schauer und wird gewöhnlich durch Kälte, aber auch durch alle schnell wirkenden Gefühle, selbst freudige, hervorgerufen. Auch das Frösteln bei Fiebern gehört hierher. S. Frost.
Grafschaft, s. Schaumburg ^[= 1) (eigentlich ) vormalige deutsche Grafschaft im westfälischen Kreis, an der Weser, ...] 1).
Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, Bezirksamt Naila, hat ein Schloß, Baumwollweberei, Eisenhütte und (1885) 1282 Einw.
s. Klapperschlange. ^[= (Crotalus L.), Gattung aus der Unterordnung der Vipern und der Familie der Grubenottern (Crotalidae ...]
s. Zizit. ^[= (Denk- oder ), acht Fäden enthaltende Schnüre von ursprünglich himmelblauer, jetzt ...]
(Schäufelin), Hans Leonhard, Maler, geb. 1490 zu Nürnberg, [* 37] bildete sich dort nach Dürer, war 1512 in Augsburg [* 38] thätig, erhielt 1515 in Nördlingen [* 39] das Bürgerrecht und starb um 1540 daselbst. Schäufeleins Kunstweise steht ganz unter dem Einfluß Dürers, seine Zeichnung und sein Kolorit geraten aber oft ins Handwerksmäßige, und seine Charakteristik leidet an Übertreibung. Seine Hauptwerke sind: das Abendmahl (1511, Berliner [* 40] Galerie), Altarwerk mit der Krönung Mariä (1513, Klosterkirche zu Anhausen), Belagerung von Bethulia mit der Geschichte von Judith und Holofernes (1515, Wandgemälde im Rathaus zu Nördlingen), Altarwerk mit der Beweinung Christi (Georgskirche zu Nördlingen), Himmelfahrt Maria (1521, im Rathaus daselbst). Er hat auch viele Zeichnungen für den Holzschnitt geliefert, darunter 118 Blätter für den Theuerdank und eine Passion in 35 Blättern (1507). - Sein Sohn Hans, ebenfalls Maler, ließ sich in Freiburg [* 41] in der Schweiz [* 42] nieder.
s. Paternosterwerke. ^[= (Rosenkranzmühlen, franz. Chapelets, engl. Chainpumps), Maschinen, welche dazu dienen, Wasser ...]
Dienstbarkeit, vermöge deren derjenige, welcher an einem Privatgewässer ein Mühlen- oder sonstiges Triebwerk hat, verlangen kann, daß der Eigentümer des Grundstücks, welches ¶
von dem treibenden Wasser durchflossen wird, ihm zum Zweck der Reinigung des letztern den Zutritt gestatte und es dulde, daß Schlamm, Sand u. dgl. auf das Ufer geworfen werde.
s. Paternosterwerke. ^[= (Rosenkranzmühlen, franz. Chapelets, engl. Chainpumps), Maschinen, welche dazu dienen, Wasser ...]
die breiten Vorderzähne der Wiederkäuer [* 44] etc.;
dann die breiten Zähne, [* 45] welche Schafe [* 46] mit zunehmendem Alter statt der spitzigen Milchzähne bekommen.
Hippolyt August, Bühnendichter, geb. zu Winnweiler in der Rheinpfalz, studierte 1852-56 zu München [* 47] Rechtswissenschaft, trat dann in den Staatsdienst und ward 1868 zum Assessor in Germersheim befördert. Nachdem er noch in demselben Jahr mit seinem Lustspiel »Schach dem König« (Wien [* 48] 1869) den vom Wiener Hofburgtheater ausgesetzten ersten Preis gewonnen hatte, nahm er einen einjährigen Urlaub, den er in Wien verlebte, und begab sich dann nach Speier, [* 49] wo er, schon länger kränkelnd, starb.
Außer dem genannten Preislustspiel, worin er einen urwüchsigen Humor und einen glücklichen Griff für drastisch wirkende Situationen bei im ganzen mangelhafter Technik bekundet, veröffentlichte er noch: »Vater Brahm«, Volksschauspiel (Mainz [* 50] 1871);
»Ein Erbfolgekrieg«, Lustspiel (Leipz. 1871),
und die Novelle »Dorothea« (Regensburg [* 51] 1873).
Zahlreiche Bühnenstücke, wie: »Verwechselte Annoncen«, »Der Gaisbock von Lambrecht«, »Eine Frau um eine Schnepfe«, »Das Mußestündchen des Ministers« u. a., sind ungedruckt geblieben.
alter Elch- oder Damhirsch (wegen des schaufelförmigen Geweihs);
s. Geweih, S. 285.
Turngeräte, die in Schwingung [* 52] versetzt werden können. So die Wippe, ein an einem aufrechten Ständer, etwa in Kopfhöhe der Übenden, in senkrechter Ebene drehbar angebrachter leichter Balken mit Querhölzern an den Enden zum Greifen der Hände;
oder auch ein in geringerer Höhe entsprechend drehbares Brett zum Auftreten.
Andre S. hängen frei an Seilen oder Ketten, wie insbesondere das Schaukel- oder Schwebereck (Trapez), [* 53] die vielbenutzten Schaukelringe und die (an den vier Enden getragene) Schaukeldiele.
s. Granit. ^[= ein weitverbreitetes gemengtes kristallinisches Gestein, aus Feldspat (zum Teil nur weißem, ...]
Heinrich, Maler, geb. zu Tübingen, [* 54] bezog 1858 die königliche Kunstschule in Stuttgart, [* 55] studierte dann an der Tierarzneischule Anatomie und siedelte 1864 nach München über, wo er als Genre- und Tiermaler thätig ist. S. bereiste wiederholt England, Frankreich, die Niederlande [* 56] und Italien, wo er eifrig Kunst- und kunsthistorische Studien trieb. Von seinen Gemälden sind hervorzuheben: Kindesraub (München, Neue Pinakothek), Kirchweihe, Ertappt, landwirtschaftliche Preisverteilung, Brotneid, der Hochzeitlader (Galerie zu St. Gallen), der Jongleur, Volksfest in Kannstatt [* 57] (Staatsgalerie zu Stuttgart), der Hahnentanz u. a. Auch ist er ein geschickter Zeichner und Illustrator und lieferte einen Cyklus Typen vom Kannstatter Volksfest.
Heinrich, Volksschriftsteller, geb. zu Neustadt [* 58] a. d. Heide, besuchte 1861 bis 1864 das Seminar in Koburg, [* 59] wirkte dann als Lehrer an mehreren Orten (zuletzt in Weißenbrunn bei Schalkau), mußte aber 1872 aus Gesundheitsrücksichten seinen Beruf aufgeben und starb bereits zu Davos in der Schweiz, wo er Heilung seines Leidens gesucht hatte. Schaumbergers Gebiet ist die Dorfgeschichte auf dem lokalen Boden seiner engern Heimat. Edle Gesinnung und sichere Darstellung der Charaktere bei schlichter volkstümlicher Sprache [* 60] zeichnen seine Erzählungen aus, unter denen wir »Vater und Sohn« (3. Aufl. 1885),
»Zu spät« (3. Aufl. 1883) und »Im Hirtenhaus« (5. Aufl. 1884) besonders hervorheben. In dem Roman »Fritz Reinhardt« (3. Aufl. 1881, 3 Bde.) hat S. seinen eignen Entwickelungsgang geschildert. Seine »Gesammelten Werke« erschienen in 9 Bänden (Braunschw. 1875-76).
Vgl. Möbius, Heinr. S. (Wolfenb. 1883).
1) (eigentlich Schauenburg) vormalige deutsche Grafschaft im westfälischen Kreis, [* 61] an der Weser, zwischen dem hannöverschen Fürstentum Kalenberg, der Grafschaft Lippe [* 62] und dem Fürstentum Minden, [* 63] benannt nach der Burg Schauenburg zwischen Rinteln und Oldendorf, deren Erbauer Adolf I., bisher von Santersleben genannt, um 1030 von Kaiser Konrad II. mit dem umliegenden Landstrich belehnt ward. Sein Enkel Adolf III. erhielt 1106 von Kaiser Lothar die Grafschaft Holstein (s. d., S. 662). S. blieb mit Holstein vereinigt, bis 1290 Adolf VII., Gerhards I. von Holstein-Rendsburg Sohn, die Nebenlinie S. begründete, welcher jedoch in Holstein die Grafschaft Pinneberg verblieb.
Nach dem Aussterben der Holsteiner Hauptlinie 1459 machte Otto II. vergebens seine Ansprüche auf das Herzogtum Holstein gegen Dänemark [* 64] geltend und begnügte sich mit einer Geldentschädigung. Otto IV., von 1531 bis 1537 Bischof von Hildesheim, [* 65] gab das Stift auf und übernahm 1544 die Verwaltung der Grafschaft, in welcher er 1558 die Reformation einführte. Nachdem das Geschlecht mit Ernst III. von Kaiser Ferdinand II. 1619 in den Reichsfürstenstand erhoben worden, erlosch es 1640 mit Otto VII. von S.-Gehmen, worauf dessen Mutter Elisabeth, Gemahlin des Grafen Georg Hermann, Tochter des Grafen Simon von der Lippe, ihren Bruder, den Grafen Philipp von der Lippe, 1643 zu ihrem Erben ernannte.
Ein Teil der schaumburgischen Besitzungen, die Grafschaft Pinneberg, wurde von Dänemark eingezogen; das jetzige hannöversche Amt Lauenau und ein Teil von Hameln [* 66] aber mußten 1647 den Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg, welcher sich derselben auf Grund eines Vertrags von 1595 bemächtigt hatte, überlassen werden. Zugleich erhoben die Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel und das Bistum Minden Ansprüche. Im Westfälischen Frieden kam es zu einem Vergleich, durch den Philipp die Ämter Stadthagen, Bückeburg, [* 67] Arensburg und Hagenburg nebst einem Teil des Amtes Sachsenhagen, der Landgraf von Hessen-Kassel aber die Ämter Schaumburg, Rodenberg und den übrigen Teil von Sachsenhagen erhielt.
Der kurhessische Anteil, der jetzt zur preußischen Provinz Hessen-Nassau [* 68] gehörige Kreis Rinteln, liegt zwischen Hannover, Lippe-Detmold, S.-Lippe und der preußischen Provinz Westfalen [* 69] und hat einen Flächenraum von 452 qkm (8,2 QM.) mit (1885) 39,942 meist protest. Einwohnern.
Von S. erhielten 1831 die morganatische Gemahlin des letzten Kurfürsten von Hessen [* 70] den gräflichen Titel (s. Hanau, [* 71] Fürstin von).
Vgl. Piderit, Geschichte der Grafschaft S. (Rinteln 1831);
Freudenstein, Geschichte des Waldeigentums in der vormaligen Grafschaft S. (Hannov. 1879).
Der lippesche Anteil bildet das Fürstentum Schaumburg-Lippe (s. d.).
2) Standesherrschaft des ehemaligen Herzogtums Nassau, etwa 70 qkm groß, früher reichsunmittelbar, aber ohne Stimme auf dem Reichstag, gehörte ehemals dem Haus Limburg, [* 72] kam 1279 an das Haus Westerburg, ward 1656 von der Gräfin von Holzappel durch Kauf erworben und auf ihre Tochter Elisabeth, die ¶
Gemahlin des Fürsten Adolf von Nassau-Dillenburg, vererbt. Nachdem diese Linie Nassau-S. schon mit ihrem Stifter 1676 erloschen war, ging die Grafschaft S. nebst der Grafschaft Holzappel an Anhalt-Bernburg über. So entstand die Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Hoym-S., die mit dem Fürsten Friedrich Ludwig Adolf im Mannesstamm erlosch, worauf die anhaltischen Güter an Anhalt-Bernburg zurückfielen, die Grafschaften S. und Holzappel aber durch die älteste Tochter ihrem Gemahl, dem Erzherzog Joseph von Österreich, Palatin von Ungarn [* 74] (gest. 1847), zugebracht und auf ihren Sohn, den Erzherzog Stephan, vererbt wurden, der davon den Titel Fürst von S. annahm und 1850 das Schloß S. auf einem Berg im SW. von Dietz erbaute. Nach dessen Tod (1867) fielen beide Grafschaften an den Prinzen Georg Ludwig von Oldenburg, [* 75] der ein Enkel einer jüngern Tochter des Fürsten Friedrich Ludwig Adolf ist. Doch strengte der Fürst von Waldeck [* 76] dagegen einen Prozeß an, welcher 1887 zu seinen gunsten entschieden wurde.
3) Grafschaft im Erzherzogtum Österreich ob der Enns, früher ebenfalls reichsunmittelbar, seit 1361 und definitiv seit 1548 unter österreichischer Lehnshoheit, gehörte bis 1559 einem besondern Grafengeschlecht. Anna, die Schwester des letzten Grafen, Wolfgang, wußte einen Teil derselben (Efferding, Mistelbach etc.) ihrem Gatten Erasmus von Starhemberg zu retten.
Diamanten, s. Quarz. ^[= Mineral aus der Ordnung der Anhydride, kristallisiert hexagonal tetartoedrisch und tritt in ...]
Öfen, [* 77] s. Koks, ^[= (engl. Cokes, unrichtig Coaks, vielleicht v. lat. coquere, durch Feuer zubereiten, reif machen ...] S. 927.
souveränes, zum Deutschen Reiche gehöriges Fürstentum, zwischen 51° 53'-52° 30' nördl. Br. und 8° 59'-9° 20' östl. L. v. Gr., wird von dem preußischen (vormals hessischen) Teil der Grafschaft Schaumburg den preuß. Regierungsbezirken Hannover und Minden begrenzt und besteht aus dem westlichen Teil der ehemal. Grafschaft Schaumburg. Außerdem besitzt der Fürst von S. das paragiale Oberamt Blomberg unter Hoheit des Fürsten von Lippe-Detmold.
Das Fürstentum liegt am nördlichsten Zweig des Wesergebirges und besteht zum größern Teil aus Tiefland, zum kleinern aus wellenförmigem Hügelland. Im SO. liegen die bewaldeten und kohlenreichen Bückeberge (330 m), im N. ein fischreicher Landsee, das Steinhuder Meer (s. d.), mit der kleinen Festung [* 78] Wilhelmsstein auf einer künstlichen Insel. Mineralquellen sind bei Stadthagen und Eilsen. Das Klima [* 79] ist gemäßigt und gesund, wenn auch vorherrschend feucht und kühl.
Der Flächeninhalt beträgt 339,71 qkm (6 QM.). Die Bevölkerung, [* 80] welche (1885) 37,204 Seelen beträgt, gehört dem westfälischen Stamm an und bekennt sich, mit Ausnahme von etwa 3700 Reformierten, 596 Katholiken und 303 Israeliten, zur evangelisch-lutherischen Kirche. Die Bevölkerung wohnt in 2 Städten (Bückeburg und Stadthagen), 2 Flecken und 88 Ortschaften. Für die geistige Kultur ist hinreichend gesorgt. Von Lehranstalten bestehen: ein Gymnasium, ein Schullehrerseminar und 35 Landschulen.
Was die physische Kultur anlangt, so ist der wichtigste Nahrungszweig die Landwirtschaft, welche nicht nur den Bedarf der Bevölkerung deckt, sondern auch verschiedene Artikel zur Ausfuhr liefert. Auf Acker- und Gartenland entfallen 44,9 Proz., auf Wiesen 10,9, auf Weiden 9,1, auf Waldungen 22,4, auf Wasserstücke 8,9, auf Hofstellen 1,1, auf Wege und fließende Gewässer 2,7 Proz. des Areals. Die Waldungen bestehen meist aus Laubholz, namentlich prächtigen Eichen- und Buchenbeständen; 93 Proz. der ganzen Waldfläche gehören der Landesherrschaft.
Der Bergbau [* 81] betrifft bloß Steinkohlen, die in den mit Preußen gemeinschaftlichen Staatsbergwerken zu Tage gefördert werden. Auch hat das Land treffliche Quader- und Bruchsteine sowie Torf. Die technische Kultur ist von geringem Belang. Auch der Handel ist wegen der Kleinheit des Ländchens unbedeutend. Das Fürstentum gehört zum Deutschen Zollverein und steht unter preußischer Zollverwaltung. Für Straßenbau ist viel geschehen, 24 km der Hannover-Mindener Bahn liegen innerhalb des Fürstentums.
Als Grundgesetz gilt das Landesverfassungsgesetz vom Der Fürst ist im Besitz der ungeteilten Staatsgewalt. Er bekennt sich zur reformierten Kirche und wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr großjährig. Die Landstände bestehen aus zwei durch landesherrliches Vertrauen für die jedesmalige Legislaturperiode berufenen Vertretern des Domanialgrundbesitzes, einem gewählten Vertreter der Ritterschaft, einem von den vozierten Predigern des Landes gewählten Vertreter, einem von den eine amtliche Stellung einnehmenden Juristen, Medizinern, studierten Lehrern (einschließlich der zur Praxis zugelassenen Anwalte, Ärzte und examinierten Privatlehrer) gewählten Vertreter, drei gewählten Vertretern der Städte und sieben gewählten Vertretern der Ämter. Es wird jährlich ein Landtag gehalten.
Oberste Staatsbehörde für die gesamte innere Landesverwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten ist die fürstliche Landesregierung zu Bückeburg. Für die Rechtspflege besteht ein Landgericht in Bückeburg mit zwei Amtsgerichten zu Bückeburg und Stadthagen; die oberste Instanz bildet das gemeinschaftliche Oberlandesgericht zu Oldenburg. Geistliche Oberbehörde für die Reformierten ist die Landesregierung, für die Lutheraner das Konsistorium.
Die Katholiken gehören zur Diözese des Bischofs von Osnabrück [* 82] als Provikars der Nordischen Mission. Den Gemeinden steht die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten unter Aufsicht der Staatsregierung zu. Das Landesbudget wird alljährlich mit dem Landtag vereinbart; für 1888/89 belief sich dasselbe in der Einnahme auf 720,868 Mk., in der Ausgabe auf 685,659 Mk., einschließlich 213,000 Mk. Einnahmen aus den Zoll- und Steuerüberschüssen des Reichs und 163,990 Mk. Ausgaben an die Reichskasse.
Die Staatsschuld beträgt 510,000 Mk. In militärischer Hinsicht gehört das Fürstentum zum 7. Armeekorps (Generalkommando in Münster). [* 83] Das Wappen [* 84] ist quadriert und enthält die Zeichen von Lippe, Schwalenberg und in einem Mittelschild von Schaumburg (in Rot ein silbernes Nesselblatt, in drei Teile zerschnitten, an den Seiten eines dreieckigen, von Silber über Rot quer geteilten kleinen Schildes, worin drei silberne Nägel [* 85] in Form eines Schächerkreuzes sich befinden); Schildhalter sind zwei weiß gekleidete Engel.
Die Landesfarben sind Blau, Rot, Weiß. Als Ehrenzeichen bestehen: das mit dem Fürstentum Lippe gemeinsame vierklassige Ehrenkreuz, das goldene und silberne Verdienstkreuz, die Medaille für Militärverdienste im Felde, die Militärdenkmünze, das Gedenkkreuz, das Kreuz [* 86] für treue Dienste [* 87] 1870/71 und das Dienstauszeichnungskreuz für 25jährigen aktiven Dienst. Im Bundesrat ist S. durch einen Bundesbevollmächtigten, im Reichstag durch einen Abgeordneten vertreten. Fürstliche Residenz ist Bückeburg. S. Karte »Braunschweig [* 88] etc.«
Geschichte. Die Linie Schaumburg oder auch Bückeburg des Hauses Lippe (s. d., S. 819) ward vom Grafen Philipp, dem jüngsten Sohn des Grafen Simon VI. von der Lippe, gestiftet. Derselbe erhielt ¶
1613 als Apanage die Ämter Lipperode und Alverdissen und erbte 1640 von seiner Schwester Elisabeth, der Mutter des letzten Grafen von Schaumburg, Otto VII., einen Teil der Grafschaft Schaumburg (s. d. 1), nämlich die Ämter Stadthagen, Bückeburg, Arensburg und Hagenburg. Dies Territorium führte von nun an den Namen Grafschaft S. Philipp führte 1668 das Erstgeburtsrecht ein und starb 1681. Sein ältester Sohn, Friedrich Christian, folgte ihm in der Bückeburgischen Linie und starb 1728; ein zweiter Sohn, Philipp Ernst, stiftete die Alverdissensche Nebenlinie.
Nach dem Aussterben der Brakeschen Linie 1709 entstand ein Streit mit Lippe-Detmold, der 1748 so geschlichtet wurde, daß Blomberg an Detmold, [* 90] Schieder aber an Bückeburg fiel. Mit dem Enkel Friedrich Christians, dem portugiesischen Feldmarschall Grafen Friedrich Wilhelm Ernst, der das Fort Wilhelmsburg im Steinhuder Meer erbaute und eine berühmte Kriegsschule errichtete, erlosch 1777 die ältere Linie Bückeburg im Mannesstamm, worauf die Alverdissensche Linie mit dem Grafen Philipp Ernst, einem Enkel von Philipp Ernst, dem Stifter dieser Nebenlinie, die Regierung von Bückeburg antrat. Nach langwierigen Streitigkeiten mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel und dem Grafen von Lippe behauptete sich Philipp Ernst gegen Abtretung des Amtes Schieder im Besitz von Schaumburg-Bückeburg u. nannte sich nun Graf von Schaumburg-Lippe-Bückeburg. Nach seinem Tod folgte sein Sohn Georg Wilhelm (s. Georg 23), erst unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Prinzessin Juliane von Hessen-Philippsthal, und des Grafen Johann Ludwig von Wallmoden-Gimborn, bis er selbst die Regierung übernahm. Er trat noch in demselben Jahr dem Rheinbund bei, nahm darauf den Fürstentitel an und gab dem Land eine ständische Verfassung. 1837 schloß sich S. dem braunschweigisch-oldenburgischen Zoll- und Steuerverband an, und trat es dem zwischen Preußen und Hannover vereinbarten Vertrag über Vereinigung des Zoll- und des Steuervereins und infolgedessen dem Zollverein bei. 1848 fanden auch hier, doch nur kurze Zeit, Bewegungen statt; dem sich kundgebenden Verlangen, daß die Domänen für Staatsgut erklärt würden, trat der Fürst mit Entschiedenheit entgegen.
Zwar ließ er sich zur Vereinbarung eines neuen Wahlgesetzes und eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Regierung bewegen, lenkte aber 1849 in reaktionäre Bahnen ein und gab weder eine neue Verfassung, noch setzte er die alte in Wirksamkeit. Nach dem Tod Georg Wilhelms, folgte sein Sohn, Fürst Adolf Georg, geb. S. stimmte mit der 16. Kurie für die von Österreich beantragte Mobilisierung gegen Preußen und sandte sein Kontingent dem Bundesbefehl gemäß nach Mainz, trat aber 18. Aug. dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Eine Militärkonvention ward mit Preußen geschlossen. Nach längern Verhandlungen ward eine neue ständische Verfassung mit der Landesversammlung vereinbart und damit der langjährige Konflikt beendet.
Mineral, s. v. w. Aragonit, [* 91] vermutlich pseudomorph nach Gips [* 92] (vgl. Kalkspat); [* 93]
auch ein dem Wellenkalk eingelagerter Kalkstein (vgl. Triasformation). [* 94]
s. Cardamine. ^[= L. (Wiesenkresse, Gauchblume), Gattung aus der Familie der Kruciferen, meist ausdauernd ...]
s. v. w. Denkmünze. ^[= (Medaille), ein nicht für den Verkehr bestimmtes Metallstück in Form einer Münze, das zur ...]
moussierender Wein, im allgemeinen s. v. w. Champagner;
dann speziell zum Unterschied von der französischen Ware in neuerer Zeit beliebte Bezeichnung des deutschen moussierenden Weins, auch moussierender Obstwein.
im weitern Sinn s. v. w. Drama überhaupt;
im engern Mittelgattung zwischen Tragödie und Lustspiel, die, ohne sich zur Höhe des Tragischen zu erheben, sich doch durch Ernst der Handlung vom Lustspiel unterscheidet und dieselbe zu einer freudigen Entwickelung führt. S. Drama.
die Kunst, einen dramatischen Vorgang, eine künstlerisch geordnete Handlung zu voller sinnlicher Anschauung zu bringen. Sie ist die einzige, bei welcher der Künstler mit der vollen Wirklichkeit seiner Persönlichkeit eintritt und diese zum Darstellungsmittel macht, zugleich auch die einzige, welche sich sowohl an den Gesichts- als an den Gehörssinn wendet. Sie erscheint hierdurch als die realste und umfassendste aller Künste, zumal da sie auch noch die übrigen, besonders die Malerei, zu ihrer Unterstützung herbeiziehen kann, ist aber ihrem Wesen nach nicht selbst schöpferisch, sondern an das Wort des Dichters gebunden, also reproduzierend.
Die Mitwirkung der Malerei bei der S. ist deshalb möglich, weil jede Handlung einen Schauplatz voraussetzt und die volle sinnliche Vergegenwärtigung derselben auch dessen sinnliche Anschauung fordert. Die Szenographie oder das, was wir heute szenische Ausstattung nennen, bildet daher einen Teil dieser Kunst. Sie gehört ausschließlich der sichtbaren Seite derselben an, hat aber zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene Ausbildung gefunden, wie man von ihr sogar zeitweilig so gut wie völlig abzusehen vermochte. Weiteres s. bei Theater. [* 95] - Im engern Sinn versteht man unter S. nur die Kunst des dramatischen Darstellers.
Die letztere zerfällt ebenfalls in einen dem Gehörssinn und in einen dem Gesichtssinn zugewendeten Teil. Jener umfaßt den rednerischen Vortrag, bei welchem man den gedanklichen Teil der Sprache von dem Empfindungsausdruck mit seinen verschiedenen Tonstärken und Klangfarben, mit seinen Accenten, Rhythmen, Zeitmaßen und Intervallen zu unterscheiden hat; dieser die Mimik [* 96] (das Mienen- und Gebärdenspiel) und die Maske, d. h. die charakteristische Erscheinungsform der darzustellenden Individualität, zu welcher auch das Kostüm [* 97] gehört.
Der schauspielerische Vortrag ist ebenso sehr von dem des Redners und Lehrers verschieden wie der dramatische von dem epischen und lyrischen. Der Schauspieler spricht und spielt vor dem Publikum, dieses soll ihn hören und sehen; er wendet sich dabei aber nicht unmittelbar an dasselbe, sondern an seine Mitspieler. Er soll den Zuschauer nicht unmittelbar zu etwas überreden oder bestimmen, noch ihn unmittelbar unterrichten, er soll ihm nur einen Vorgang sinnlich vergegenwärtigen und zwar einen Vorgang, welcher auf Handlung beruht.
Die Schöpfung des Darstellers setzt diejenige einer andern Kunst voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob er selbst die Worte improvisiert, oder ob sie ihm von Dichtern geboten werden. Während also nach dieser Richtung seine Kunst keine ganz selbständige und freie ist, hat sie in dem auf das Auge [* 98] berechneten Teil, von welchem der Dichter bei seiner Darstellung absehen muß, eine eigne schöpferische Thätigkeit zu entfalten. Bei der Mimik des Schauspielers sind diejenigen Bewegungen, welche die Rede begleiten, von denjenigen zu unterscheiden, welche von ihr unabhängig sind. Zu letztern gehört auch das stumme Spiel sowohl der an der Handlung unmittelbar beteiligten ¶