angenommen hat, oder wenn überhaupt eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Die Revisionsfrist beträgt
in
Strafsachen eine
Woche. Als Revisionsgerichte fungieren, wenn es sich um die
Anfechtung von
Urteilen der
Strafkammern der
Landgerichte
in der Berufungsinstanz oder von erstinstanzlichen
Urteilen derselben handelt, die
Strafsenate der
Oberlandesgerichte, jedoch
nur dann, wenn die Revision ausschließlich auf die angebliche
Verletzung einer landesgesetzlichen Bestimmung gestützt wird. Handelt
es sich dagegen um die
Verletzung einer reichsgesetzlichen
Norm, also namentlich einer Bestimmung des
Reichsstrafgesetzbuchs,
so geht die an das
Reichsgericht, welches auch über die gegen
Urteile der
Schwurgerichte eingelegte Revision allein zu
entscheiden
hat. - Im Rechnungswesen versteht man unter Revision die
Prüfung einer Rechnung, und zwar werden die
Staats- und Gemeinderechnungen
regelmäßig durch besonders dazu angestellte Beamte
(Revisoren, Revisionsbüreaus) revidiert. Wird dann auch diese Revision einer
nochmaligen
Prüfung durch eine höhere
Instanz unterzogen, so spricht man von einer
Superrevision. Für die
Prüfung der Staatsrechnungen sind regelmäßig besondere Behörden eingesetzt (s.
Oberrechnungskammer). - In der
Politik bezeichnet
man mit Revision die Durchsicht und erneute
Prüfung von
Staatsverträgen oder Gesetzesbestimmungen, um dieselben mit den veränderten
Zeitverhältnissen in
Einklang zu bringen, zu welchem
Zweck nicht selten besondere Revisionskommissionen gebildet werden.
Die Revision derStaatsverfassung ist in der
Regel an besondere Vorschriften gebunden, indem sie im gewöhnlichen
Weg der
Gesetzgebung nicht erfolgen kann. So gilt eine Abänderung der deutschen
Reichsverfassung für abgelehnt, wenn der
Vorschlag im
Bundesrat 14
Stimmen gegen sich hat.
AndreStaatsverfassungen erfordern eine Zweidrittelmajorität. In
Preußen
[* 2] genügt
zwar die einfache Mehrheit, es sind jedoch zwei
Abstimmungen nötig, zwischen denen für beide
Kammern
ein Zwischenraum von 21
Tagen liegen muß. Im Zollwesen ist Revision die amtliche
Prüfung von Sendungen und von Passagiergut behufs
Feststellung der Zollpflichtigkeit.
(mittellat.), Umwälzung,
Umdrehung, z. B. in der
Astronomie
[* 3] die Umlaufsbewegung eines
Gestirns um seinen
Zentralkörper; dann im weiternSinn jede gewaltsame Umgestaltung sowohl in der physischen
Welt (Naturrevolution)
als im politischen und sozialen
Leben der
Völker, insbesondere die Umgestaltung einer bestehenden
Staatsverfassung, welche
widerrechtlich, d. h. mit
Verletzung der Rechtsordnung des
Staats, bewerkstelligt wird. Den
Gegensatz zu der in diesem
Sinn bildet
die
Reform, d. h. die planmäßige Veränderung der
Staatsverfassung, welche sich auf verfassungsmäßigem
Weg vollzieht.
Hiernach gehört zu dem
Wesen der eine gewaltsame Umgestaltung der
Regierungsform, nicht bloß ein gewaltsamer
Wechsel in der
Person des Regierenden, und ebendarum ist eine sogen.
Palastrevolution, d. h. der
Sturz eines Staatsbeherrschers, welcher
sich
im Innern des
Palastes durch eine
Intrige vollzieht, und wobei alsbald ein andrer an die
Stelle des gestürzten
Monarchen gesetzt wird, keine eigentliche Revolution. Eine Revolution der letztern Art kann auch nicht nur von
den Regierten, sondern auch von den Regierenden ins Werk gesetzt werden.
Solche Revolutionen waren z. B. die Umwandlung der französischen
Republik in ein Kaiserreich dadurch,
daß sich
Napoleon I. vom Ersten
Konsul zum
Kaiser erheben ließ, sowie nachmals die Proklamierung des bisherigen
Präsidenten
der
Republik zum
Kaiser als
Napoleon III. Wird eine solche Revolution rasch und plötzlich in
Szene gesetzt und durchgeführt, so pflegt
man von einem
Staatsstreich zu sprechen. Bei denjenigen Revolutionen aber, welche von den Regierten ausgehen,
sind wiederum zwei
Fälle zu unterscheiden. Es ist nämlich einmal möglich, daß die Revolution nur durch Einzelne und zwar namentlich
durch die
Aristokratie eines
Landes ausgeführt wird, wie dies z. B. im alten
Rom
[* 4] bei dem
Sturz des
Königtums durch die
Patrizier
der
Fall war, oder daß die
Masse des
Volkes sich gegen die bestehende Staatsregierung erhebt, um derselben
ein gewaltsames Ende zu bereiten.
Zuweilen wird unter Revolution ausschließlich diese letztgedachte Art verstanden. Dahin gehört also z. B.
die große französische Revolution, welche 1789 ihren Anfang nahm und zur Errichtung der ersten französischen
Republik führte.
Viel erörtert ist die
Frage, ob das
Volk ein
Recht zur Revolution habe. Jedenfalls ist diese
Frage vom Rechtsstandpunkt
aus zu verneinen, denn die ist an und für sich immer etwas Rechtswidriges; sie charakterisiert sich ja gerade als eine Umgestaltung
des Staatswesens im Weg der Rechtsverletzung. Dagegen gelangt man freilich unter Umständen zu einem
andern
Resultat, wenn man eine Revolution nicht als eine Rechtserscheinung, sondern als eine Naturerscheinung im Völkerleben
ansieht, welche durch einen
Notstand, dem sie ein Ende macht, hervorgerufen ward. Die
Frage,
ob eine vollendete Revolution als gerechtfertigt
erscheinen könne oder nicht, ist eben nicht vom rechtlichen, sondern vom historisch-politischen Standpunkt
aus zu beantworten.
Das Gerichtsverfahren wurde zum
Zweck der
Beschleunigung von den
Formen der
Verteidigung des Angeklagten und der Anhörung von
Zeugen dispensiert, und durch das
Gesetz vom über die Verdächtigen wurde ihm das
Mittel zu furchtbarer Verfolgung
aller Gemäßigten gegeben. Die Schreckensmänner benutzten das Revolutionstribunal zur Befriedigung
ihrer
Leidenschaften, und es soll 2774
Personen unter die
Guillotine geliefert haben. Als nach
RobespierresSturz eine größere
Mäßigung eintrat, ward es, nachdem 15
Richter und der Staatsankläger
Fouquier-Tinville¶
mehr
hingerichtet worden waren, mittels Dekrets vom 23. Mai durch eine Militärkommission ersetzt, die ihre Wirksamkeit bald nur
auf militärische Verbrechen beschränkte. Auch die größern Städte der Provinzen hatten ähnliche außerordentliche Gerichte.
[* 6] (engl., Drehpistole), kurze Handfeuerwaffe
[* 7] mit Drehmechanismus, welche in Schnelligkeit des Feuerns das Repetiergewehr
übertrifft, weil die Griffe zum Öffnen und Schließen fortfallen und durch das Abfeuern alle diese Verrichtungen ausgeführt
werden. Als Magazin dient die um eine der Laufachse parallel liegende Achse drehbare Kammerwalze, welche
in der Regel sechs Patronen aufnimmt; durch ihre Drehung schiebt sich eine Kammer nach der andern vor den Lauf zum Abfeuern.
Diese Revolver haben Papierpatronen und Zündhütchen. Lefaucheux richtete den Adamsschen Revolver für die Patronen seines Gewehrsystems
ein (s. Abbild.). Zum Laden ist in der hinter der Walze stehenden festen Bodenplatte seitlich eine Klappe
angebracht. Obgleich dieser Revolver durch die Munition einen Vorzug vor dem Adamsschen hat und sich auch leichter abdrücken läßt
als dieser, ist er doch als Kriegswaffe der Patrone wegen nicht geeignet. Bei der englischen, preußischen,
französischen und amerikanischen Marine ist der Adamssche Revolver eingeführt.
Das Entfernen der leeren Patronenhülsen geschieht meist durch einen in der Trommelachse schiebbaren Auswerfer, dessen
sternförmiger Kopf hinter dem Bodenrand der Patronenhülsen liegt. Durch einen jedem System eigentümlichen Mechanismus wird
beim Aufkippen des Laufs (die Mündung nach unten) der Auswerfer nach hinten hinausgeschoben und hierbei die Trommel mit einemmal
entleert, worauf sie wieder geladen werden kann. Einschließlich des
Ladens können durchschnittlich zwölf Schuß in der Minute
mit diesen Revolvern abgegeben werden.
Steiger in Thun hat einen Revolver mit automatischem Auswerfer, Köchlin einen solchen konstruiert, bei dem die leeren Hülsen durch
den Hahnschlag des folgenden Schusses ausgeworfen werden. Bei MajorSchmidts (Schweiz) Revolver M/75 dreht sich die Ladetrommel so
weit seitlich, daß alle sechs Hülsen durch einen Druck auf den Auswerfer gleichzeitig entfernt werden
und die Kammern sich wieder laden lassen. Revolvergewehre haben den langen Lauf der Infanteriegewehre als Magazin, aber eine
Lade- oder Magazintrommel wie die Revolver (vgl. Handfeuerwaffen,
[* 13] S. 108).
die periodische Inspizierung des felddiensttüchtigen Zustandes der Truppen,
verbunden mit Übungen, namentlich durch Friedrich d. Gr. ausgebildet (vgl. Parade).
namentlich was Gesetzgebung und Kriegserklärungen anbetraf, durch Senat und Volk beschränkt war. Für die Wahl eines Königs,
wenn der Thron
[* 18] erledigt war, wurde ein Zwischenkönig, Interrex (s. d.), eingesetzt, welcher mit dem gesamten Senat über den
zu wählenden König zu beraten und dann die Entscheidung des Volkes in den Kuriatkomitien einzuholen hatte.
Im Fall der Zustimmung ward hierauf der gewählte König sofort proklamiert und vom Augur auf die Burg zum Auguraculum geführt
zur Beobachtung der himmlischen Zeichen, worauf er in einer Kurienversammlung die Lex curiata de imperio einholte, durch welche
er erst das militärische und zivile Imperium erhielt.
Der Rex führte den Vorsitz im Senat und in der Volksversammlung, welche er zu berufen hatte; er war der
oberste Feldherr, Richter und Priester, obwohl seit Numa es für die priesterlichen Geschäfte besondere Kollegien gab. Seine
Insignien waren die 12 Liktoren mit den Fasces,
[* 19] das Purpurgewand (Toga
[* 20] praetexta) und unter den letzten Königen
auch Zepter und Diadem. Ein Teil des Ager publicus war unveräußerliches Krongut, dessen Einkünfte der König bezog, und welches
auf öffentliche Kosten bebaut ward.
sacrōrum (Rex sacrorum sacrificulus oder sacrificus), Priesterwürde in Rom, welche sogleich nach der Vertreibung der Könige
gestiftet ward zur Besorgung der Sacra, welche früher dem Rex obgelegen. Der Rex sacrorum ward vom Pontifex maximus unter Beistand des
ganzen Kollegiums der Pontifices und Augurn gewählt und zwar nur aus den Patriziern und auf Lebenszeit.
Die Würde bestand unter den Kaisern bis in die spätesten Zeiten fort. Seine Gemahlin, die regina sacrorum, hatte ebenfalls
gewisse priesterliche Verrichtungen, welche früher der Königin obgelegen hatten.
(spr. räboh),MarieRochLouis, franz. Schriftsteller, geb. zu Marseille,
[* 22] bereiste nach Vollendung
seiner Studien den Orient und ließ sich 1829 in Paris nieder, wo er für radikale Journale schrieb und die
Leitung der »Histoire scientifique et militaire de l'expédition française en Égypte« (1830-36, 10 Bde.)
übernahm. Später wandte er sich sozialen Studien zu, als deren Früchte besonders zwei voneinander sehr verschiedene Werke
zu nennen sind: die von der Akademie gekrönten »Études sur les réformateurs ou socialistes modernes«
(1840-43, 2 Bde.; 7. Aufl. 1864) und
der originelle Roman »Jérôme Paturot à la recherche d'une position sociale« (1843 u. öfter),
einige kirchliche Gesangswerke und zahlreiche Lieder schrieb Reyer. Als Schriftsteller trat er meist im »Journal
des Débats« auf. Reyer, der von seinen Landsleuten den bedeutendsten Vertretern der jungfranzösischen Schule beigezählt wird,
erhielt nach Berlioz' Tode die Bibliothekarstelle an der GroßenOper und wurde 1876 auch Mitglied der Akademie.
(spr. ränoh),Jean Ernest, franz. sozialistischer Philosoph, geb. zu Lyon,
[* 31] Schüler der polytechnischen
Schule in Paris, ward Bergbauingenieur, wandte sich dem Saint-Simonismus zu, gehörte 1848 als Mitglied der Konstituante zu den
gemäßigten Demokraten und hat sich bis an seinen Tod philosophischen Studien gewidmet. Als Früchte derselben
erschienen: »Considération sur l'esprit de la Gaule« (Par. 1847, 2. Aufl. 1864);
(spr. ränjeh), 1) JeanLouisAntoine, Geschichtschreiber und Nationalökonom, geb. zu Lausanne,
[* 33] widmete
sich dem Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften, später besonders der landwirtschaftlichen Pflanzenkunde. 1798 von
Bonaparte auf dessen ägyptischer Expedition zum Oberaufseher des Finanzwesens von Ägypten
[* 34] ernannt, legte er seine Forschungen
in diesem Land in den Schriften: »L'Égypte sous la domination des Romains« (Par. 1807) und »De l'économie
publique et rurale des Égyptiens et des Carthaginois« (das. 1823) nieder.
Element, s.
Galvanische Batterie, ^[= Säule oder Kette. Legt man auf eine isolierte Kupferplatte (Fig. 1) eine mit verdünnter Schwefels ...]
[* 46] S. 873.
(spr. ren-),Sir Joshua, engl. Maler, geb. zu Plympton bei Plymouth,
[* 47] hatte zuerst den Porträtmaler
Hudson in London zum Lehrer und bildete sich von 1750 bis 1752 zu Rom weiter aus. Nach London zurückgekehrt und hier zum Präsidenten
der 1768 eröffneten Malerakademie ernannt, machte er sein Haus zum Sammelplatz aller Männer von Geist und
Talent. Er starb hat sich besonders als Bildnismaler ausgezeichnet. In dem feinen Gefühl für Formen und in dem
kräftigen Vortrag übertraf er alle frühern englischen Maler, und auch in der Färbung erreichte er eine seltene
Frische.
Die Fränkische oder Untere Rezat entspringt
aus dem Rezatbrunnen bei Ermetzhof, zwischen Oberdachstetten und Marktbürgel, unweit der Quelle
[* 55] der Altmühl, fließt mit
dieser anfangs parallel und an Ansbach
[* 56] vorüber und nimmt bei Georgensgmünd die Schwäbische oder Obere Rezat auf, die 7 km südwestlich
von Weißenburg
[* 57] bei Grönhard entspringt, von der Altmühl nur durch eine Bodenanschwellung von 7 m Höhe
getrennt.
(lat.), die schriftliche, vom Arzt gegebene Anweisung zur Bereitung der Arzneimittel, wird in Deutschland in der
Regel in lateinischer, anderwärts, z. B. in Frankreich, in der Landessprache verfaßt. Für häufig vorkommende oder haltbare,
daher vorrätige Zusammensetzungen geben die Landespharmakopöen Formeln, welche im Gegensatz zu den vom
Arzt besonders vorgeschriebenen oder Magistralformeln offizinelle heißen. Den Inbegriff der bei Abfassung der Rezepte
zu befolgenden Regeln gibt die Rezeptierkunst: Diese Regeln sind formelle, welche die äußere Form des Rezepts betreffen und
genau einzuhalten sind, da das Rezépt unter Umständen zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, und materielle,
welche die möglichen Formen angeben, in denen Arzneistoffe je nach dem damit beabsichtigten Zweck verordnet werden.
Gegenwärtig bedient man sich meist weit einfacherer Rezepte als früher.
Rezeptibilität, Fähigkeit, etwas aufzunehmen, Empfänglichkeit. ^[= überhaupt die Fähigkeit, etwas zu empfangen oder in sich aufzunehmen; in Bezug auf den Geist ...]
(lat. Bona receptitia, Rezeptitiengut, Spillgut, vorbehaltenes Gut), dasjenige Vermögen, in Ansehung dessen
sich eine Ehefrau das freie Verfügungsrecht vorbehalten hat, welches also von dem ehemännlichen Nießbrauchs-
und Verwaltungsrecht
ausgenommen ist.
Auseinandersetzung, Vergleich, Vertrag, besonders ein solcher, worin jemand von einer gemachten
Anforderung zurücktritt;
Rezeßherrschaften, Besitzungen, deren Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten
Häusern durch einen Rezeß geordnet sind, wie z. B. in Ansehung der Schönburgschen
Rezeß herrschten in Sachsen
[* 59] durch den zwischen Sachsen und dem Schönburgschen Haus abgeschlossenen Rezeß vom
Reichsrezeß,
s. v. w. Reichsabschied (Recessus imperii);
Rückstand nicht bezahlter Gelder, namentlich bei Streitigkeiten über eine gelegte
Rechnung das Guthaben des Rechnungsführers (Aktivrezeß) oder das des Geschäfts- oder Rechnungsherrn (Passivrezeß).
Rezeßgelder,
verglichene Leistungen, auch Abgaben (Quatembergelder), die der Bergwerkseigentümer früher zu entrichten hatte.
das Kontobuch bei Bergwerksverwaltungen, in welchem die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden.
Bei nicht rechtzeitige Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat,
infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigen Falls ihre Bergwerksanteile
verfallen (s. Bergrecht, S. 743).
in der griech. Mythologie Sohn des Zeus
[* 68] und der Europa,
[* 69] Bruder des Minos, geriet mit diesem in Streit und
mußte aus Kreta entfliehen, hielt sich eine Zeitlang auf den Inseln des Ägeischen Meers auf und gab den
Einwohnern derselben Gesetze.
(Rages), älteste Hauptstadt von Medien, durch Seleukos I. hergestellt und Europos genannt, wurde 642 von den
Arabern, dann, nachdem sie von den Kalifen wieder aufgebaut worden, durch ein Erdbeben
[* 70] und zum drittenmal 1220 von den Mongolen
zerstört und liegt seitdem in Trümmern.
dikotyle Familie aus der Ordnung der Frangulinen,
[* 71] ca. 430 Arten umfassende, der warmen und gemäßigten Zone
angehörige Holzpflanzen, manche mit dornigen Zweigen, mit wechselständigen, seltener gegenständigen Blättern und mit vollständigen
oder durch Fehlschlagen eingeschlechtigen, regelmäßigen, verhältnismäßig kleinen, grün gefärbten
Blüten, welche einzeln, achselständig oder in Büscheln, Dolden oder Trugdolden, seltener in Ähren, Rispen, Knäueln oder Köpfen
stehen.
Die Blüten sind typisch fünfzählig, haben einen klappigen, verwachsenblätterigen Kelch, fünf freie, bisweilen verkümmerte
Blumenblätter, einen im Kelchgrund befindlichen Diskus, fünf stets vor den Kronblättern stehende Staubgefäße
[* 72] und meist
drei Karpellblätter. Diese verwachsen zu einem oberständigen oder unterständigen Fruchtknoten, der
sich zu einer Stein- oder Kapselfrucht entwickelt.
L. (Kreuzdorn, Wegdorn), Gattung aus der Familie der Rhamnaceen, Bäume oder Sträucher mit oft dornig endenden Zweigen,
wechsel-, bisweilen fast gegenständigen, gestielten, ganzen, bisweilen
bleibenden Blättern, kleinen, gehäuft achselständigen,
meist gelblichgrünen Blüten und oft trocken werdender Steinfrucht mit 2-4 Kernen. Rhamnus alaternusL. (immergrüner
Kreuzdorn), ein bis 6 m hoher, dornenloserStrauch in Südeuropa, mit eirund elliptischen, lederartigen, glatten, immergrünen
Blättern und unansehnlichen weißen Blüten in kurzen Trauben, wird in England und Frankreich als Heckenpflanze, bei uns mit
goldgelb und weiß umrandeten oder gefleckten Blättern in Kalthäusern kultiviert.
Einige kleine Arten, wie Rhamnus rupestrisScop., in Illyrien, Istrien
[* 74] und der europäischen Türkei,
[* 75] Rhamnus pumilaL., in Mittel- und
Südeuropa, und Rhamnus alpinaL., sind Gebirgssträucher, welche anliegend die Felsen überziehen und auch in Gärten kultiviert
werden. Rhamnus catharticaL. (Purgierwegdorn, gemeiner Kreuzdorn, Hirschdorn, Amselbeere, Rainbeere) ist ein
dorniger, etwa 3 m hoherStrauch fast in ganz Europa und Nordasien, mit gegenständigen, eirunden oder breit elliptischen,
kerbig gesägten Blättern und gebüschelten, kleinen, gelbgrünen Blüten.
Die grünlichschwarzen Beeren (Baccae spinae cervinae, Kreuz-, Stech-, Grün-, Farbebeeren) schmecken süßlich, später widrig
bitter, enthalten im Fruchtsaft einen Bitterstoff, Rhamnokathartin, und Rhamnin, welches durch Kochen mit
verdünnten Säuren in Zucker
[* 76] und Rhamnetin gespalten wird. Letzteres findet sich auch in den unreifen Früchten und bedingt deren
Färbevermögen. Sie sind ein zumal unter den Landleuten beliebtes Abführmittel; namentlich ist der daraus bereitete sogen.
Haussirup (Sirupus Rhamni catharticae s. domesticus s. spinae cervinae) als mildes
Abführmittel in Gebrauch.
Die unreifen Beeren bilden einen Teil der in den Handel kommenden Gelbbeeren (s. d.). Aus dem Saft reifer Beeren bereitet man
das sogen. Blasen-, Beer- oder Saftgrün (Succus viridis), aus den überreifen Beeren dagegen eine rote Farbe, während die Rinde
zum Gelb- und Braunfärben verwendet wird. Das Holz dient zu Furnier- und Drechslerarbeiten. RhamnusFrangulaL.
(Faulbaum, Zapfenholz) ist ein etwa 3 m hoher, unbewehrterStrauch in Europa, dem Orient und Nordasien, mit wechselständigen,
umgekehrt eirunden oder länglichen, ganzrandigen Blättern, unscheinbaren Blüten und auf ganz flacher Kelchbasis sitzenden,
anfangs gelben, dann roten, zuletzt schwarzblauen Beeren.
Die Rinde (CortexFrangulae, Faulbaum-, Hundsbaum-, Lausbaumrinde) ist als Abführmittel im Gebrauch. Auch die
Beeren (vulgo Scheißbeeren) sind ein sehr gewöhnliches Purgiermittel. Rinde, Blätter u. Beeren enthalten einen gelben Farbstoff
(Rhamnoxanthin) und einen der Kathartinsäure ähnlichen, purgierend wirkenden Stoff, das Avornin. Das Holz gibt eine vorzügliche
Kohle zu Schießpulver.
[* 77] Rhamnus infectoriaL. ist ein niedriger, sehr ästigerStrauch in Südeuropa und Vorderasien,
mit gabelständigen Dornen, elliptischen, mehr oder weniger gegenüberstehenden, klein gesägten Blättern und auf der bleibenden,
ganz flachen Basis des Kelchs sitzenden Beeren, welche, unreif gesammelt, als Gelbbeeren (s. d.) in den Handel kommen. Rhamnus saxatilisL., ein meist niedriger, oft dornigerStrauch in Südeuropa, den Alpen
[* 78] und Ungarn,
[* 79] mit fast gegenüberstehenden,
länglichen, seltener eirunden, klein gesägten Blättern, grünlichgelbe Blüten und dunkel fahlgelben Früchten, liefert
ebenfalls Gelbbeeren.
Rhamnus PurshianaDec., 3 m hoherStrauch mit länglich lanzettlichen, gezahnten Blättern und zahlreichen
Blüten auf gemeinschaftlichem Stiel, in Nordwestamerika, liefert
¶