ausmünden und durch ihre Stomata
Flüssigkeiten aus der
Bauchhöhle etc. direkt aufsaugen können. Die mikroskopische
Anatomie
bereicherte er um mehrere wertvolle Untersuchungsmethoden, z. B. die Färbung tierischer
Teile mit salpetersaurem
Silberoxyd. Er schrieb: »Die
Lymphgefäße und ihre Beziehung zum
Bindegewebe« (Berl. 1862);
1)
AntonPhilipp, Verlagsbuchhändler, geb. zu
Leipzig
[* 4] als Sohn des Buchhändlers
KarlHeinrich Reclam, hatte
1828-37 eine
Leihbibliothek mit Journalistikum
(»LitterarischesMuseum«) und gründete nebenbei unter der
Firma
»Philipp Reclamjun.«
ein Verlagsgeschäft, zu welchem er 1839 die Haacksche Buchdruckerei erwarb. Dasselbe ist besonders durch die seit 1867 erscheinende
»Universalbibliothek« bekannt, eine Sammlung deutscher und ins Deutsche
[* 5] übersetzter fremdländischer Werke, vorwiegend der schönen Litteratur, in billiger
Ausgabe, von der 1888: 2500 Nummern erschienen
waren.
»Les villes d'hiver de la Méditerranée et les
Alpes maritimes«
(1864);
»Introduction au
Dictionnaire des communes de la
France« (1864, 2. Aufl. 1869) und eine physische
Geographie: »La terre« (4. Aufl. 1877, 2 Bde.;
deutsch bearbeitet von
Ule, Leipz. 1873-76, 2 Bde.),
der sich »Les phénomènes terrestres, les mers et les météores« (1873)
und sein Hauptwerk, die groß angelegte, noch unvollendete
»Nouvelle géographie universelle« (1876-88,
Bd. 1-13) anschlossen.
Von kleinern
Schriften sind noch zu erwähnen:
»Histoire d'une montagne« (1880) und
»Histoire d'un ruisseau«
(2. Aufl. 1881).
(lat.), im alten
Rom
[* 16] die
Richter, welche bei Streitigkeiten zwischen
Römern und Ausländern
(Peregrinen) sowie überhaupt bei gewissen Klagsachen, namentlich bei
Interdikten, besonders bestellt wurden und nach beschleunigtem
Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden hatten.
(lat.), von den Alten vorgenommene
Operation, die durch die
Beschneidung oder auf andreWeise
verloren gegangene
Vorhaut durch Hervorziehen der
Haut
[* 17] hinter der
Eichel künstlich zu ersetzen.
(auch Ghadda oder Gedda), Hauptort der von den
Türken fast oder ganz unabhängigen und noch
wenig bekannten westarabischen Gebirgslandschaft Asir,
ca. 60 km von der
Küste des
RotenMeers gelegen, mit einer
Festung,
[* 19] in
welcher der
Scheich seine
Schätze aufbewahrt.
(franz., spr. -tör, lat.
redactor, »Ordner oder Einrichter«),
der Anordner und
Herausgeber periodischer und encyklopädischer, aus den Beiträgen mehrerer
zusammengesetzter Werke oder
Zeitschriften. Er hat die Mitarbeiter auszuwählen, die eingegangenen Beiträge zu prüfen, nach
der
Idee des Unternehmens zu ordnen und überhaupt das Ganze nach einem bestimmten
Plan zu leiten.
Hat der Redakteur eines
¶
mehr
periodisch erscheinende Werkes mit seinem die Redaktion betreffenden Geschäft zugleich die Vertretung des Inhalts des Werkes
oder der Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt er verantwortlicher
Redakteur. Als solcher muß er mit Angabe seines Wohnorts auf jeder Nummer der Zeitschrift etc. genannt sein, widrigenfalls eine
Konfiskation der betreffenden Druckschrift erfolgen kann (s. Presse,
[* 21] S. 333 f.). Nicht selten sind der Herausgeber und der Redakteur verschiedene
Personen. Auch können für den Inhalt einer Zeitung mehrere Redakteure durch Nennung ihrer Namen dem Gesetz gegenüber für spezielle
Teile verantwortlich sein. Der oberste Leiter einer Zeitung heißt Chefredakteur, dem sich die Abteilungsredakteure
gewöhnlich unterzuordnen haben. Das ganze Institut nennt man Redaktion.
Vgl. Honigmann, Die Verantwortlichkeit des Redakteurs
(Bresl. 1885).
(lat. Oratio), im allgemeinen die sprachliche Darstellung derGedanken; im engern Sinn die zusammenhängende, logisch
geordnete und kunstgemäß ausgearbeitete Darlegung von Thatsachen, Begründungen und Beweisen über ein
bestimmtes Thema, um auf die Einsicht und das Herz derHörer eine entscheidende Wirkung zu gewinnen. Die Rede bildet mit der Abhandlung
die beiden Arten der didaktischen oder lehrhaften Prosa. Während aber erstere ihren Zweck durch bloße Überzeugung zu erreichen
sucht, braucht die kunstgemäße Rede nach der Überzeugung auch noch die Überredung; neben der
Einwirkung auf den Verstand nimmt sie auch die Einbildung in Anspruch und wirkt namentlich mit deren Hilfe auf das Gefühl ein,
und zwar insofern auf diesem der Wille beruht, dessen thatsächliche Äußerung hervorzurufen der Endzweck des Redners ist.
Man unterscheidet im allgemeinen drei Hauptarten von Reden: die politische eine Erörterung von Grundsätzen
der Staatsweisheit, durch einen thatsächlichen Anlaß hervorgerufen und einen thatsächlichen Zweck verfolgend;
die gerichtliche
Rede, welche in derselben praktischen Doppelbeziehung die Wahrheiten des Rechts, die rechtlichen Grundsätze, darzulegen und zu
behaupten hat und entweder anklagt oder verteidigt, und die geistliche Rede, welche aufs Anlaß des göttlichen
Wortes die Wahrheiten der Religion verkündet und auf die religiöse Erbauung der Zuhörer abzielt (s. Predigt).
Während die
beiden ersten Arten von Reden nur bei Völkern zur Ausbildung gelangen können, denen eine freie Öffentlichkeit des Staatslebens
vergönnt ist, also in Republiken und konstitutionellen Staaten (wie die politische Rede namentlich bei den
Griechen und Engländern, die gerichtliche bei den Römern), so gehört die dem heidnischen Altertum fremde geistliche Rede den
monotheistischen Religionen im allgemeinen zu eigen (nicht bloß dem Christentum, sondern auch dem Judentum u. dem Mohammedanismus),
hat sich aber, getragen durch den Gehalt des religiösen Bekenntnisses und durch die anderweitig Bildung,
in der christlichen Welt zur höchsten Stufe der Vollkommenheit erhoben.
Außer diesen gibt es noch Reden anderer Art, wie Lobreden, Reden, die bestimmt sind, die
Verdienste eines Lebenden oder Toten
zu verherrlichen, daher mehr Charakteristiken als eigentliche Reden sind (z. B. Engels Rede auf Friedrich d. Gr.,
Goethes Rede auf Wieland, die französischen »Éloges«); Schulreden, Reden bei akademischen und Schulfeierlichkeiten, die im Grund
nur Abhandlungen über wissenschaftliche Themata sind (z. B. Schillers Rede:. »Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?«);
Begrüßungs- und Festreden, Ansprachen und andre Gelegenheitsreden.
Den Inbegriff der Regeln und Gesetze der Redekunst
gibt die Rhetorik (s. d.). Was zunächst den Bau einer Rede betrifft, so zerfällt dieselbe nach der einfachsten Annahme in drei
Glieder:
[* 23] den Eingang (exordium), die Ausführung oder Abhandlung (disputatio) und den Beschluß (conclusio). Der erste
Teil, das Éxordium, hat nach Cicero die Bestimmung, den Zuhörer wohlwollend, aufmerksam und gelehrig (benevolum,
attentum, docilem) zu machen, und zerfällt diesem Zweck gemäß wieder in drei Unterglieder: a) die sogen. Captatio benevolentiae,
mit der sich der Redner an das Gefühl des Zuhörers wendet und die Geneigtheit desselben zu gewinnen sucht; b) die Narratio
facti, die Erzählung des der Rede vorliegenden thatsächlichen Anlasses, wodurch die Aufmerksamkeit des
Zuhörers erregt wird, und c) die Expositio, d. h. die Darlegung des Hauptgedanken oder der theoretischen Wahrheit, welche
sich aus jenem faktischen Anlaß ergibt, und die als Thema im folgenden zweiten Hauptteil der Rede ausführlicher behandelt werden
soll.
Während also im Exordium, das die Grundlage des gesamten Baues der Rede bildet, neben dem Verstand (zum Zweck
der Überzeugung) auch bereits Einbildungskraft und Gefühl (zum Zweck der Überredung) in Anspruch genommen werden, verfolgt
der zweite Hauptteil der Rede, die Disputatio, einzig und allein den Zweck der Überzeugung und wendet sich daher vorzugsweise
an den Verstand. Die aufgestellte Wahrheit wird erschöpfend durchgesprochen, weil der Redner sie zu behaupten
und zu verfechten hat entweder gegen eine wirklich und ausdrücklich entgegengesetzte, ja ihm feindselige Meinung (wie das
in der weltlichen Redekunst gewöhnlich der Fall), oder weil er (wie der geistliche Redner) allem Zweifel an der Wahrheit und
aller Verneinung derselben wenigstens vorbeugen muß.
In der weltlichen Redekunst wird dieser zweite Hauptteil nicht selten wieder in zwei Teile zerlegt: a) die Erklärung, die
weitere Erörterung und Auseinandersetzung des in der Expositio nur kurz vorgelegten theoretischen Satzes, und b) die Beweisführung,
die sowohl apriorisch (auf begriffliche Abstraktionen gestützt) als aposteriorisch (auf der Erfahrung beruhend) sein
kann, obschon Erfahrungsbeweise als einleuchtender und anschaulicher dem Redner dienlicher sind als die abstraktern Begriffsbeweise.
Im dritten Hauptteil der Rede, der Conclusio, nähert sich die Rede dem Zeitpunkt, in welchem sich nach Ansicht des Redners die
gewonnene Überzeugung praktisch bethätigen soll; es gilt, aus der Einwirkung auf den Verstand nun auch
die vollste und nachdrücklichste Einwirkung auf den Willen zu entwickeln, und dies geschieht, indem von seiten der Phantasie
her das Gefühl angeregt wird. Wie beim Eingang, ergeben sich auch beim Beschluß der Rede oft wieder drei Unterabteilungen:
a) die Rekapitulation, eine gedrängte Zusammenfassung des Resultats, das sich aus der ganzen weitläufigen
Disputatio für die Überzeugung ergeben; b) der pathetische Teil, worin der Redner dem Zuhörer den praktischen
Zweck der Rede ans Herz legt und ihn mit Hilfe der Phantasie so lebhaft
¶
mehr
ausmalt, daß der Zuhörer dadurch in eine Aufregung der Empfindung versetzt wird, die ihn antreiben muß, der gewonnenen
Überzeugung gemäß auch zu wollen und zu handeln; c) der eigentliche Schluß, mit dem sich der Redner unmittelbar an das
so erregte Gefühl des Zuhörers wendet und ihm in der Sprache des Gefühls die geforderte Willensäußerung
dringlich und angelegen macht. - Von Wichtigkeit ist die Art und Weise der sprachlichen Darstellung oder der Stil der Rede. Man
unterscheidet in dieser Beziehung drei Stufen: einen niedern, vorzugsweise ethischen (d. h. ruhigen, mehr gemütlich ansprechenden),
einen höhern, vorzugsweise pathetischen (d. h. leidenschaftlich erregten) Stil und einen zwischen beiden
in der Mitte liegenden, dem Ethos und Pathos gleichermaßen zu Gebote stehen.
Die Anwendung dieser Stilarten erfolgt, je nachdem es die Beschaffenheit des Gegenstandes, die Fähigkeiten der Zuhörer oder
die Fähigkeiten und die geistige Richtung des Redners selbst mit sich bringen. Im allgemeinen sind die letztgenannte die
am meisten vorkommenden Stilarten, während der niedere Stil der gewöhnlichen Prosa am nächsten steht.
Der höhern Art des rednerischen Stils gehören die meisten Predigten von Herder an, der mittlern die von Schleiermacher, der
niedern endlich die von B. Schuppius und Abraham a Santa Clara (Türkenpredigt von 1683). Wie für die Prosa
überhaupt, so sind auch für die oratorische Redeweise Deutlichkeit und Bestimmtheit sowie logische und grammatische Richtigkeit
erstes Erfordernis, und die Regeln, welche für jene gelten, bleiben im allgemeinen auch für die letztere in Kraft.
[* 25]
Da aber die rednerische Prosa nicht einzig und allein auf verständige Deutlichkeit ausgeht, sondern auch auf
die Einbildungskraft und das Gefühl zu wirken sucht, verlangt sie eine erhöhte künstlerische Form, eine lebensvollere, schöne
Sinnlichkeit. Sie begnügt sich nicht mit kürzern, leicht übersehbaren, aber auch leicht eintönig werdenden Satzgefügen,
wie die gewöhnliche Prosa, sondern liebt umfangreichen Perioden, deren rhythmisch gegliederter Bau sich zu künstlerischer
Schönheit erhebt und eine den Sinnen wohlthuende Mannigfaltigkeit entwickelt.
Zugleich bedient sie sich zum Behuf der sinnlichen Anschaulichkeit des ganzen Vorrats von Tropen und Figuren (s. Figur), die
sonst nur der poetischen Darstellung eigentümlich sind, und arbeitet durch sie auf ihr letztes Ziel, die leidenschaftliche
Erregung des Gefühls, hin. Der sinnlichen Anschauung wegen sind auch mancherlei Worte in der Rede erlaubt,
die in gewöhnlicher Prosa meistens fehlerhaft wären, z. B. Archaismen (im kirchlichen Redestil), selbst
Provinzialismen, vernünftige Neologismen etc. Die Litteratur über Redekunst s. bei Rhetorik.
im allgemeinen das Recht der freien mündlichen Meinungsäußerung, welches zwar als Ausfluß
[* 26] der persönlichen
Freiheit jedem Staatsbürger zusteht, dessen Mißbrauch jedoch, z. B. bei Beleidigungen, öffentlicher Aufforderung zu hochverräterischen
Handlungen u. dgl., nach den bestehenden Strafgesetzen
geahndet wird. Eine besondere Redefreiheit (Unverantwortlichkeit) ist den Mitgliedern der gesetzgebende Versammlungen
gewährleistet, welche diese wegen Abstimmungen oder wegen der in Ausübung ihres Berufs gethanen Äußerungen jeder Verantwortung
außerhalb der Versammlung, zu welcher das Mitglied gehört, also namentlich vor den Gerichten und im
Disziplinarverfahren, enthebt.
Diese in England durch altes Parlamentsrecht verbürgte und im Art. 9 der Bill of rights (1689)
ausdrücklich anerkannte parlamentarische
Redefreiheit. (Freedom of speech) war für Deutschland
[* 27] schon durch die deutsche Reichsverfassung vom (§
120) verheißen worden, und die norddeutsche Bundesverfassung nahm die dort enthaltene Vorschrift wörtlich auf, wie sie
denn auch jetzt den Art. 30 der Reichsverfassung bildet: »Kein Mitglied des Reichstags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner
Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Äußerungen gerichtlich oder disziplinarisch
verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden«.
Auch für die Ständeversammlungen der einzelnen Bundesstaaten, deren Verfassungen diesen Gegenstand nicht in gleichförmiger
Weise behandelten, ist durch das Reichsstrafgesetzbuch (§ 11) ebenderselbe Grundsatz zur gemeinsamen Norm erhoben worden. Mit
der parlamentarischen Redefreiheit hängt die Straffreiheit wahrheitsgetreuer Kammerberichte zusammen.
Innerhalb der Versammlung kann gegen etwanigen Mißbrauch der Redefreiheit seitens des Präsidiums auf Grund und nach Maßgabe der Geschäftsordnung
durch Ordnungsruf und Wortentziehung eingeschritten werden.
Ein Gesetzentwurf (sogen. Maulkorbgesetz) von 1879, welcher eine Einschränkung der Redefreiheit im deutschen Reichstag bezweckte, wurde
von diesem abgelehnt.
Vgl. v. Bar, Die Redefreiheit der Mitglieder gesetzgebender Versammlungen (Leipz.
1868);
Heinze, Die Straflosigkeit der parlamentarischen Rechtsverletzungen (Stuttg. 1879);
v. Kißling, Die Unverantwortlichkeit
der Abgeordneten (2. Aufl., Wien 1885);
Paterson, Liberty of the press, speech and public worship (Lond. 1880).
(lat., Liguorianer, auch Orden
[* 28] des allerheiligsten Erlösers), von AlfonsLiguori (s. d.) 1732 zu Neapel
[* 29] gestiftete und 1749 vom Papst bestätigte Ordenskongregation, die sich, durchaus den Jesuiten ähnlich, die Bekehrung zum römisch-katholischen
Glauben mittels der Seelsorge und des Jugendunterrichts als Ziel steckte. Als Wiederhersteller der Redemptoristen gilt
KlemensMaier Hoffbauer (geb. 1751, gest. 1820), der den Orden nach Österreich
[* 30] und Polen verpflanzte; derselbe umfaßt seit 1811 sechs
Provinzen. 1848 mußten sie in Wien und Bayern
[* 31] dem Volkshaß weichen, später zogen sie allenthalben wieder ein. In Preußen
[* 32] entwickelten sie besonders seit 1850 eine große Thätigkeit durch Missionen, die, von Ort zu Ort ziehend,
für Proselytenmacherei wirkten. Das Gesetz, betreffend die Gesellschaft Jesu und verwandte Orden, vom wies auch sie
aus Deutschland hinaus. Ein gleiches Schicksal hatten sie 1880 in Frankreich.
(holländ., spr. -reiker, v.
franz. rhétoricien abzuleiten, das gegen den Ausgang des Mittelalters s. v. w. Dichter bezeichnete), die Mitglieder der Redekammern,
d. h. poetischer Vereine, die in Flandern im 15. und 16. Jahrh. entstanden und nicht nur auf den Entwickelungsgang
der Litteratur, sondern auch auf die politischen Angelegenheiten und Reformationsbewegungen Einfluß erhielten.
Doch hat die vergleichende Sprachwissenschaft gezeigt, daß ein fundamentaler Unterschied ursprünglich nur zwischen Nomen
und Verbum besteht; alle übrigen Redeteile, mit Ausnahme der ganz außerhalb der gegliederten Rede stehenden Interjektionen, sind
im Lauf der Sprachgeschichte direkt oder indirekt aus dem Nomen hervorgegangen.
Vgl. Schömann, Die Lehre
[* 42] von den Redeteilen nach den Alten (Berl. 1862);
L.Schröder, Über die formelle Unterscheidung der Redeteile (Leipz. 1874).
(franz., spr. rödänggótt, v.
engl. riding coat, »Reit- oder Reiserock«),
ein von England ausgegangener langer, bis fast zu den Füßen reichender Überrock,
welcher 1739 auch in Frankreich in Aufnahme kam. Er hatte ursprünglich am Halse zwei Kragen, von denen der
obere aufgeschlagen und vor dem untern Teil des Gesichts zugeknöpft werden konnte.
das nochmalige Verkaufen eines bereits diskontierten Wechsels. ^[= # (neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera di cambio), ...]
Fluß im bayr. Regierungsbezirk Mittelfranken, entsteht bei Georgensgmünd aus dem Zusammenfluß der beiden
Rezat (s. d.), nimmt dieRoth, Aurach und Schwarzach auf, vereinigt sich bei Fürth
[* 52] mit der Pegnitz und führt
nun den NamenRegnitz.
¶
bei den Spaniern und Portugiesen eine früher übliche Gedichtform, bestehend aus einer Strophe von vier
sechs- oder achtsilbigen Versen, von denen meist der 1. und 4. und der 2. und 3. miteinander reimten oder
assonierten.
Die Versart kommt auch in den spanischen Dramen vor.
der Vierteltempogalopp des Schulpferdes, bei welchem kein freier Abschwung, kein Moment stattfindet, in dem
sich das Pferd
[* 60] mit allen vier Beinen über der Erde befindet.
(spr. réddrüth), Stadt in der engl. GrafschaftCornwall, nordwestlich von Falmouth, liegt in der Mitte eines
der (besonders an Kupfer
[* 62] und Zinn) reichsten Bergbaubezirke der Welt und hat (1881) 9335 Einw. In der Umgegend viele Druidenreste.
Name des siebenten Monats im mohammedan. Mondjahr, auch der taube Monat oder Gottesmonat genannt, weil Kriegführen
oder sonstiges Blutvergießen in demselben verboten war.
jeder Abschnitt (s. d.) einer Befestigung, besonders gemauerte, bombensicher
eingedeckte, verteidigungsfähige Hohlbauten im Innern andrer Werke, deren
¶
(lat., Doppelung), Wiederholung eines Wortes oder
einer Silbe, um dadurch gewisse formelle
Beziehungen zum Ausdruck zu bringen. Im allgemeinen drückt die Reduplikation den Begriff der Verstärkung
[* 84] aus, z. B. in »rasch,
rasch!« und dergleichen Ausdrücken, an denen vornehmlich die Sprache der Kinder reich ist. In niedriger stehenden Sprachen,
namentlich den afrikanischen, spielt die auch in der Grammatik eine große Rolle; so drückt sie im Buschmännischen
die Mehrzahl aus, indem z. B. ku »Arm«, kukun »Arme« bedeutet. Manche Überreste der Reduplikation, wobei aber in der Regel nur noch eine
Silbe oder ein Teil einer Silbe wiederholt wird, haben sich auch in der Formenbildung der indogermanischen Sprachen
erhalten; so wird das Perfekt der Verba im Sanskrit und im Griechischen, teilweise auch im Lateinischen und Gotischen durch Reduplikation gebildet.
Vgl. Pott, Doppelung, als eins der wichtigsten Bildungsmittel der Sprache etc. (Detm. 1862).
wurde im Mai 1854 von den Engländern unter AdmiralLyons genommen, 1855 von
den Türken und im August 1856 wieder von den Russen besetzt. Redutkalé war früher Hauptstapelplatz des Handels mit tscherkessischen
Mädchen nach der Türkei.
[* 85]
Obwohl er die Staatsprüfung rühmlich bestand, gab er doch die juristische Laufbahn auf, um sich litterarischen
und schönwissenschaftlichen Studien zu widmen. Von 1850 bis 1851 beschäftigte er sich zu München und Bonn
[* 94] mit der mittelhochdeutschen
und klassischen Litteratur. Im Herbste des letzten Jahrs folgte er einem Ruf als außerordentlicher Professor der Ästhetik nach
Wien. Er las hier im Sommer 1852 über griechische Tragödie (besonders über »Antigone«),
gab jedoch seine
Professur wieder auf, um sich in unabhängiger Stellung der poetischen Produktion zu widmen, lebte sodann meist auf dem Landgut¶