geschieht entweder in der Art, daß eine einzelne an der
Spitze des ganzen
Organismus oder des einzelnen
Organs vorhandene
Zelle
[* 2] (Scheitelzelle) sich fortgesetzt teilt und die Teilprodukte
(Segmente) in gesetzmäßiger
Weise die einzelnen
Organe oder Organpartien
zur
Anlage bringen, wie bei sämtlichen
Kryptogamen und in besondern
Fällen auch beiPhanerogamen, oder
dadurch, daß an der
Spitze des
Organs eine
Gruppe ziemlich gleichartiger
Zellen (Meristemzellen) nach bestimmten Teilungsgesetzen
sich vermehrt.
Als allgemeine
Regel gilt dabei, daß die
Richtung der Zellteilungen nur von der Wachstumsrichtung und der Gestalt des
Organs,
jedoch nicht von seiner morphologischen
Natur abhängt, indem die neu auftretenden Teilungswände fast
ausnahmslos senkrecht zu den schon vorhandenen auftreten. Aus diesem einfachen, zuerst von
Sachs aufgestellten
Prinzip lassen
sich selbst die so kompliziert erscheinenden Zellnetze von
Stengel- und Wurzelspitzen auf ein einfaches
Schema zurückführt.
Diejenigen Zellwandrichtungen, welche dem
Umfang des
Organs parallel sind, werden als
Periklinen, diejenigen dagegen, welche
nach dem
Umfang hin gerichtet sind oder ihn schneiden, als Antiklinen bezeichnet; beide
Richtungen bilden
in den meisten
Stamm- und Wurzelscheiteln zwei
Systeme sich rechtwinkelig schneidender konfokaler
Parabeln oder
Hyperbeln. Die
Vegetationspunkte der blattbildenden
Sprosse und der
Wurzeln sind insofern grundverschieden, als das Embryonalgewebe der letztern
von einer Schutzschicht, der
Wurzelhaube, bedeckt wird; neue Wurzelvegetationspunkte werden ferner immer
nur innerhalb andrer
Gewebe
[* 3] (endogen), nie an freien
Vegetationspunkten (exogen), wie die
Blätter und
Sprosse, angelegt.
Entweder
kann sich ein ganzer
Vegetationspunkt in ein
Organ verwandeln, oder er besitzt unbegrenztes Wachstum und erzeugt unterhalb
seines
Scheitels fortgesetzt höckerartige Aussprossungen, deren jüngere jedesmal dem
Scheitel näher
stehen als die ältern (akropetale Entstehung). Die oberflächlichen
Auswüchse sind entweder
Blätter oder neue Sproßvegetationspunkte,
durch welche die Verzweigung eingeleitet wird. Die Blattanlagen nehmen meist nur einen Teil des Scheitelumfangs ein, können
jedoch auch eine volle Querzone desselben in Anspruch nehmen, wodurch eine die Sproßachse umfassende
Scheide, wie am
Blatte der
Gräser,
[* 4] der Knötericharten und vieler
Aroideen, entsteht.
Die Verzweigung wird dadurch, daß die Sproßanlagen in der
Achsel von Blatthöckern auftreten, zu einer axillären; es können
jedoch auch, wie bei den Blütenständen der
Kruciferen
[* 5] und bei vielen
Gefäßkryptogamen,
Sprosse außerhalb von Blattachseln
auftreten; andernfalls kann sich ein
Vegetationspunkt in zwei gleichwertige neue teilen, wie an den
Sprossen
der Lykopodien
(Dichotomie). Die endogene Entstehung von Sproßanlagen ist in allen genau untersuchten
Fällen nur eine scheinbare,
indem die exogen entstandenen
Vegetationspunkte nachträglich von dem
Gewebe des Hauptsprosses eingehüllt werden.
Außer dem embryonalen
Gewebe am
Stamm- und Wurzelscheitel verharren bei den mit Dickenwachstum begabten
Pflanzen auch weiter rückwärts gelegene
Schichten
(Kambium)
[* 6] in
teilungsfähigem Zustand, durch welche ein sekundärer
Zuwachs
in der Querrichtung vermittelt wird. Gleichzeitig finden in diesen
Schichten auch die endogen entstehenden Nebenwurzeln ihren
Ursprung. Schließlich können neue
Vegetationspunkte auch aus
Dauergewebe an beliebigen
Stellen derPflanze
hervorgehen (Adventivbildungen), indem gewisse
Zellen desselben von neuem Teilungsprozesse einleiten; es findet dies besonders
bei der Wurzelbildung aus Blättern oder beliebigen Sproßachsen, ferner bei der
Bildung der sogen.
Brutknospen, z. B. an Blättern
von
Cardamine, Bryophyllum calycinum und von
Farnen, statt.
Stellungs- und Symmetrieverhältnisse wachsender
Organe.
Wachsende
[* 7] Pflanzenorgane zeigen in derRegel einen
Gegensatz zwischen der
Basis, mit welcher sie aus ihrem
Träger
[* 8] entspringen, und einem frei beweglichen
Scheitel; verbindet man
die organischen
Mittelpunkte aufeinander folgender
Querschnitte eines
Organs durch eine
Linie, so erhält man die Wachstumsachse.
Längs derselben können sich dieselben Organbildungen als Folgeglieder
(Metameren) wiederholen, wie z. B. an blattbildenden
Sprossen die Internodien.
Nach dem
Bauplan der Querschnittsfläche eines
Organs lassen sich drei verschiedene
Typen unterscheiden.
Radiär gebaut sind
diejenigen
Organe, bei welchen auf dem
Querschnitt 3, 4 oder mehr Radialrichtungen die gleiche
Organisation aufweisen wie die
Hauptwurzeln und senkrecht wachsenden Sproßachsen.
Bilateral sind solche, bei denen zwei zu einander
symmetrische Hälften vorhanden sind, wie z. B. bei einem mit zwei gegenüberliegenden Blattreihen
besetzten
Sproß.
Bei dem dorsiventralen
Typus endlich tritt quer zur Wachstumsachse ein scharfer
Gegensatz zwischen
Ober- und Unterseite auf;
diesem
Typus gehören viele horizontal kriechende
Sprosse an, welche oberseits
Blätter und Seitenachsen, unterseits
Wurzeln
erzeugen, ferner die meisten
Blätter, auch einige Blütenstände, wie die
Wickel der
Borragineen, die zu
den
Wasserfarnen gehörige
Pilularia
[* 9] u. a. Mit dem radiären oder dorsiventralen
Bau hängt aufs engste die Art und
Weise zusammen,
mit der sich unter Einwirkung äußerer
Kräfte, wie
Schwerkraft,
Licht
[* 10] etc., das
Organ gegen den
Horizont
[* 11] richtet (s. unten).
Ferner wird aber auch die
Anordnung der
Blätter und Seitensprosse durch diese verschiedenen
Typen bestimmt.
So erzeugen radiäre
Organe quirlig oder spiralig gestellte
Blätter, während sich die ein- oder zweireihige Blattanordnung
an dorsiventralen
Sprossen nicht auf spiralige
Anordnung zurückführt läßt. Die
Anschauungen der ältern morphologischen
Schule über die Bedeutung der Spiralstellung sind überhaupt als zu idealistisch zu betrachten,
da die sogen.
Divergenz (s.
Blatt,
[* 12] S. 1012 f.) durch mechanische
Ursachen, besonders durch den
Druck der jüngern Blattorgane
und des Mutterorgans, zu stande kommt.
Allgemeine
Ursachen des Wachstums. Die Form eines wachsenden Pflanzenorgans wird von der neuern
Botanik nicht als bloß thatsächlich
gegeben, sondern als ursachlich bedingt betrachtet; nur hat es große Schwierigkeiten, diese
Ursachen im speziellen aufzufinden.
Der Nachweis, daß das Wachstum eines
Organs mit dem eines zweiten ursachlich verknüpft ist, läßt sich bisweilen leicht
führen. Schneidet man z. B. an einer wachsenden Kartoffelpflanze vor Beginn der Knollenbildung
die oberirdischen Teile fort, so verwandeln sich die Endknospen der unterirdischen fadenförmigen
Ausläufer,
statt in
Knollen,
[* 13] in Laubsprosse, welche sich
¶
mehr
aufrichten und über die Erde treten. Hieraus darf man schließen, daß in dem Wachstum der oberirdischen Laubsprosse eine
korrelate Ursache für das Auftreten unterirdischer Knollen liegt. Ebenso wird eine Korrelation zwischen Haupt- und Seitensproß
dadurch deutlich, daß bei Entfernung des Gipfeltriebes, z. B. an einer Edeltanne, einer der ursprünglich horizontal
gerichteten und bilateral gebauten Seitensprosse sich zuletzt vertikal stellt und radiär wird.
Entlaubt man junge, im Austreiben begriffene Zweige des Faulbaums und entfernt gleichzeitig die Gipfelknospe, so wachsen die
im normalen Zustand erst zur Entfaltung im nächsten Frühjahr bestimmten Achselknospen zu Laubsprossen aus, und die sonst
zu Knospenschuppen reduzieren Blattanlagen werden normale Blätter. Die gegenseitig Korrelation der Pflanzenorgane
zeigt sich auch in der Art, wie die Pflanze ihre gesamten Organisationsverhältnisse nach ihrem Assimilationsapparat, d. h.
nach den Eigenschaften des Chlorophylls (s. d.), einrichtet, indem die Gesamtform der höhern Pflanzen von dem Prinzip beherrscht
wird, an relativ dünnen Trägern möglichst zahlreiche, dünne und große Flachenorgane (Blätter) zu
entwickeln, um eine möglichst günstige Ausnutzung der Lichtstrahlen zu erreichen; die Assimilationsarbeit bedingt dann
in weiterer Folge behufs Leitung von Wasser und Nährstoffen die Entwickelung von Holz
[* 15] und von Wurzeln.
Auf die erblich gegebenen Eigenschaften der Pflanzenorgane wirken beständig äußere Kräfte ein, welche ihre Gestaltung beeinflussen.
Bekannte Beispiele dafür liefert die Wurzelbildung an Epheusprossen an deren Schattenseite, wenn die
Zweige auf ihrer bisher nicht beleuchteten Seite dem Licht ausgesetzt werden. Die dorsiventral gebauten Vorkeime der Farne
[* 16] erzeugen
normal ihre Wurzelhaare und Geschlechtsorgane nur auf der Unterseite; wendet man dieselben aber um, so bilden sich die letztern
auf der neuen Schattenseite.
Auch in den flachen Sprossen der Marchantia wird der dorsiventrale Bau durch Beleuchtung
[* 17] erzeugt; zieht man dieselben aus Brutknospen
und läßt auf diese das Licht von untenher fallen, so entstehen Wurzelhaare auf der vom Licht abgewendeten Oberseite und Spaltöffnungen
an der Unterseite, während sich die normal beleuchteten Flachsprosse umgekehrt verhalten. Auch das Etiolieren
der Stengel
[* 18] und Blätter bei Lichtmangel zeigt deutlich den Einfluß äußerer Kräfte auf die Organgestaltung (s. Etiolement).
Wachstumsgeschwindigkeit. Die Längenzunahme eines wachsenden Pflanzentriebes erfolgt in der Art, daß jede kurze Querscheibe
desselben zuerst langsam, dann schneller wächst und darauf ein Maximum der Geschwindigkeit eintritt, worauf
letztere sich wieder verlangsamt und zu Null herabsinkt (große Wachstumsperiode). Die am stärksten wachsende Region einer
Wurzel
[* 19] oder Sproßspitze liegt immer in einem gewissen Abstand vom Vegetationspunkt. Derselbe beträgt z. B. an Keimwurzeln
von ViciaFaba 2-3 mm. Die Länge der überhaupt im Wachstum begriffenen Partie ist je nach den verschiedenen
Fällen äußerst ungleich und schwankt zwischen einigen Millimetern bei Wurzeln und 50 cm oder mehr an langen Blütenschäften.
Die wachsenden Wurzel- und Stengelspitzen werden mechanisch von den tiefern, im Wachstum begriffenen Querzonen vorwärts gestoßen.
Wächst ein Organ auf einer Seite rascher als auf der andern, so entstehen Krümmungsbewegungen (Nutationen),
welche unter anderm bei der Entfaltung der Blätter aus den Knospen
[* 20] sehr
auffallend sind. Welchen Einfluß der Wechsel von Tag undNacht auf das Pflanzenwachstum hat, ist keine eigentlich physiologische Frage, da während dieser Perioden die physikalischen Faktoren sich
unregelmäßig verändern.
Durch zahlreiche Versuche mit besondern Meßapparaten (Auxanometern) wurde ermittelt, daß in den wachsenden
Pflanzenteilen, unabhängig von Temperatur- und Lichtschwankungen, periodische Änderungen von verschieden langer Dauer stattfinden.
Im allgemeinen bewirkt ferner Beleuchtung eine verzögernde, Verdunkelung eine beschleunigende Wirkung auf das Wachstum; die
stark brechbaren Strahlen des Spektrums sind, wie auch bei heliotropisch stark reizbaren Organen (s. Pflanzenbewegungen), die
wirksamsten.
Wirkungen des Wachstums. Mit zunehmendem Wachstum einer Pflanzenzelle nimmt zugleich ihr Wassergehalt und
damit auch der Druck auf die elastische Zellhaut, der sogen. Zellturgor, zu; auch vielzellige Organe wachsen nur im turgeszenten
Zustand und welken bei Wassermangel. Wachsen nun verschiedene neben- und übereinander liegende turgeszente Gewebe in ungleichem
Maße, so entsteht zwischen ihnen ein Spannungsunterschied (Gewebespannung), welcher dadurch wahrnehmbar
wird, daß sich die betreffenden Gewebe bei ihrer Isolierung entweder verkürzen, sofern sie vorher passiv gedehnt waren, oder
verlängern, wenn sie früher an der Ausdehnung
[* 21] gehindert waren.
Schneidet man aus einem kräftig wachsenden Sproß durch zwei parallele Längsschnitte eine Mittellamelle heraus, welche
sämtliche Schichten von der Epidermis
[* 22] bis zum Mark enthält, und spaltet diese dann in der Weise in dünne Gewebestreifen, daß
der erste die Epidermis, ein andrer das Rindengewebe, ein dritter das junge Holz etc. enthält, so krümmen sich diese Gewebestreifen
sämtlich nach außen, weil die von außen nach innen aufeinander folgenden Schichten sämtlich auf der
Außenseite längsgezerrt, auf der Innenseite dagegen an der Ausdehnung verhindert waren; die Epidermis ist demnach für alle
innern Gewebe zu kurz. Ebenso findet im Innern der Pflanzenstengel auch eine Spannung in der Querrichtung statt. Die Gewebespannung
bewirkt im Verein mit der Turgeszenz der Zellen die Steifheit und aufrechte Stellung vieler wachsender Organe.
Wachstumsrichtungen der Organe. Die Eigentümlichkeit der Pflanzenorgane, unter Einwirkung gleicher äußerer Kräfte ganz
verschiedene Wachstumsrichtungen anzunehmen, wird als Anisotropie bezeichnet. Man unterscheidet in dieser Beziehung zweierlei
Organe: die orthotropen Pflanzenteile wachsen senkrecht auf- oder abwärts, wie die Hauptsprosse und Hauptwurzeln der meisten
Pflanzen;
die plagiotropen Organe wachsen dagegen in horizontaler oder schräger Richtung und stellen ihre
Flächen senkrecht zur Richtung des einfallenden Lichts, wie die horizontalen Sprosse, die meisten Blätter, die dem Boden dicht
aufregenden Thallusgebilde vieler Lebermoose und Flechten
[* 23] etc. In ihrem Bau zeigen die orthotropen Organe den radiären, die
plagiotropen dagegen den dorsiventralen Typus;
rollt sich dagegen ein plagiotropes Organ nach seiner Längsachse
ein, so erscheint es radiär und reagiert auch als solches gegen die Wirkung des Lichts und der Schwerkraft.
können auch durch Feuchtigkeitsunterschiede in ihrer Richtung beeinflußt werden, was als Hydrotropismus bezeichnet wird.
Mit den Wachstumsvorgängen hängen die Reizbewegungen der Pflanzen auf das engste zusammen (s. Pflanzenbewegungen).
zur Begründung von Holzbeständen, hat in neuerer Zeit bei dem forstlichen Kulturbetrieb eine sehr beträchtliche
Ausdehnung erlangt. Die üblichen Pflanzensortimente sind: Kleinpflanzen (unter 0,2 m hoch),
Halbloden (0,2-0,5 m hoch), Loden (0,5-1 m), Starkloden (1-1,5 m), Halbheister (1,5-2
m), Heister (2-2,5 m), Starkheister (über 2,5 m).
Außerdem werden unterschieden: Wildlinge, d. h. durch natürlichen Samenabfall wild erwachsene Pflanzen,
Sämlinge, d. h. in Saatbeeten oder Bestandssaaten erzogene Pflanzen, und verschulte Pflanzen, d. h. durch Pflanzung in Pflanzbeeten
(Pflanzschulen) erzogene Pflanzen.
1) Spalt-, Klemmpflanzung. Das Einpflanzen erfolgt, z. B. bei Kiefern, durch Einpflanzen in ein Spaltloch
mittels Anklemmens der Pflanze mit einem Pflanzwerkzeug (Klemmspaten, Pflanzbeil).
2) Löcher-, Handpflanzung. Das Einpflanzen erfolgt mit der Hand
[* 26] in Löcher bei allen Holzarten.
3) Grabenpflanzung. Das Einpflanzen erfolgt mit der Hand in Gräben, mitunter bei Eichen angewandt.
4) Obenaufpflanzung. Das Einpflanzen erfolgt über dem Bodenniveau in aufgeworfene Hügel (Hügelpflanzung),
Platten (Plattenpflanzung) u. dgl., häufig
bei Fichten auf feuchtem Boden üblich.
6) Stengelpflanzung. Das Pflanzmaterial hat bloß Stengel, keine Wurzeln. Dahin gehören Stecklinge, d. h. auf 0,3-0,5 m
gekürzte Stücke von Stengeln, Setzstangen, d. h. gegen 2-3 m lange Stengelteile, und Ruten, d. h. Stengel
in ihrer ganzen Länge. Vorzugsweise bei Weiden und Pappeln gebräuchlich.
7) Stutzpflanzung (Stummelpflanzung). Das Pflanzmaterial besteht aus den Wurzeln und dem darüber nach Wegschneiden des Stengels
verbliebenen Stummel, hauptsächlich bei Eichen zur Anlage von Schälwaldungen gebräuchlich.
(lat. Emplastrum), in der Pharmazie äußerlich anzuwendende Heilmittel, welche entweder aus einer Verbindung
von Bleioxyd mit Fettsäuren bestehen und durch Verseifung von Öl mit Bleioxyd bereitet werden (Bleipflaster, s. d.), oder lediglich
zusammengeschmolzene Gemische von Harz, Wachs, Fett und Öl darstellen und sich dann von der Salbe nur durch
ihre Konsistenz unterscheiden. Diese Pflaster aber wie auch das Bleipflaster dienen vielfach als Vehikel für Arzneimittel, welche
durch ihre Berührung mit der Haut
[* 27] eine gewisse Wirkung hervorbringen
sollen. Alle Pflaster sind bei gewöhnlicher Temperatur fest
und lassen sich in der warmen Hand kneten. Sie werden in der Regel für den Gebrauch durch Ausrollen in
Stangenform gebracht. Die wichtigsten Pflaster sind:
(Zwetschenbaum, PrunusTourn.), Untergattung der GattungPrunus (Familie der Rosaceen),
Bäume oder Sträucher mit ganzen, breiten, gesägten Blättern, aus besondern Knospen meist vor den Blättern erscheinenden
zu 1-2 stehenden, nicht langgestielte Blüten, meist leicht bereiften Früchten mit oder ohne Längsfurche und zusammengedrücktem
Stein mit scharfen Seitenkanten. Der Zwetschenbaum (Pflaumenbaum domesticaL.), ein 6-8 m hoher Baum mit etwas pyramidenförmiger
Krone, verwildert von sparrigem Wuchs, dornig und dann besonders Ausläufer bildend, mit elliptischen, behaarten, später mehr
oder weniger kahlen, kerbig gesägten Blättern, gepaarten oder zu dreien auf behaarten Stielen stehenden, etwas grünlichweißen
Blüten und länglichen, violettblauen, weichen Früchten, stammt vielleicht aus Turkistan und dem südlichen Altaigebirge;
das klassische Land für denselben ist aber der österreichisch-türkische Grenzbezirk, wo er seit 400 Jahren in großer Menge
gebaut wird und, zumal südlich von der Donau, ganze Wälder bildet, deren Früchte 4-6 Wochen lang die Hauptnahrung der Bevölkerung
[* 29] bilden, getrocknet in großer Masse exportiert, hauptsächlich aber auf Branntwein verarbeitet werden.
Die Einführung des Pflaumenbaums in diese Gegenden fällt vielleicht mit dem Auftreten der Magyaren zusammen. Auch bei uns
tritt der an Waldrändern, in der Nähe von Dörfern verwildert auf. Von dieser Art werden verschiedene Sorten kultiviert;
aber nicht alle länglichen Pflaumen gehören hierher, auch gibt es wohl Blendlinge zwischen Zwetsche
und echter oder Damaszener Pflaume. Das Holz ist ziemlich hart, schön braun, geädert und wird häufig als Atlasholz zu
¶
mehr
Tischlerarbeiten benutzt. Aus dem Stamm fließt Gummi (s. Kirschgummi); aus den stets bittern Samen
[* 31] gewinnt man durch Pressen
ein mildes, fettes Öl; bei Destillation
[* 32] mit Wasser geben sie bittermandelartig riechendes, blausäurehaltiges Wasser. Die syrische
oder Damaszener Pflaume (Damaszene, Pflaumenbaum syriaca Borkh.),
mit weniger festem, oft brüchigem Holz, dicken, aber auch längern, reichbehaarten Trieben, elliptischen,
mehr gekerbten, besonders auf der Unterseite weichhaarigen Blättern, weichhaarigem Blattstiel mit zwei Drüsen am obern Ende
und meist gepaarten, blendend weißen Blüten, macht wenig oder gar keine Ausläufer, verwildert aber sehr leicht und bildet
dann einen sparrigen, auch dornigenStrauch. Sie stammt aus Syrien und bildet dort kleine Wälder.
Die Früchte sind in Form und Farbe ungemein verschieden; es gehören hierher alle Damaszener Pflaumen, aber auch manche damaszenenartige
Zwetschen. Die Krieche (Haferschlehe, Spilling, Pflaumenbaum insititiaL.) wird bisweilen als Stammpflanze der vorigen, mit mehr Recht
als eine verwilderte Form derselben betrachtet. Sie bildet einen hohen, oft dornigenStrauch in Vor- und
Laubwäldern, treibt starke Wurzelausläufer, hat weichhaarige Triebe, breit elliptische, gesägte bis doppelt gesägte, besonders
auf der Unterseite stark behaarte Blätter, auf schlanken, behaarten Stielen meist zu zweien stehende, weiße Blüten und hängende,
runde, schwarzblaue Früchte mit weichem, süßem, am Steine nicht wenig herbem und fest anhängendem Fleisch.
Sie findet sich durch ganz Europa
[* 33] und wird zum Teil als kleine Damaszener oder Johannispflaume kultiviert. In Gärten kommt
sie mit gefüllten Blüten (oft unter dem Namen gefüllte Schlehe) vor. Die Reineclaude (Pflaumenbaum italica Borkh.)
ist ein niedriger Baum mit abgerundete Krone, ziemlich dicken und langen, sehr bald unbehaarten Trieben,
großen, runzeligen, elliptischen, tief, meist doppelt gesägten Blättern, zwei Drüsen am obern Ende des Blattstiels, meistens
zu zweien auf unbehaarten Stielen stehenden, weißen Blüten und rundlicher, gelblicher, grünlicher oder rötlicher bis violettblauer
Frucht mit grünlichweißem, härtlichem Fleisch.
Das Vaterland der Reineclaude ist unbekannt, vielleicht ist sie durch Kreuzung der Zwetsche und Damaszener
Pflaume entstanden. Hierher gehören aber auch viele der zwetschenartigen Damaszener Pflaumen. Die Kirschpflaume (Myrobalane,
türkische Pflaume, Pflaumenbaum cerasiferaEhrh.) ist ein am Stamme meist weit herab verästelter Baum mit eirund-länglicher Krone, ohne
Ausläufer, mit weißem Holz, bei schlechter Kultur dornig, mit unbehaarten Trieben, länglichen, nach der
Basis zu verschmälerten, seltener elliptischen, meist nur längs des Mittelnervs auf der Unterseite behaarten Blättern,
meist einzeln stehenden, weißen Blüten auf ziemlich langen, unbehaarten Stielen und runden, heller oder dunkler braunroten
Früchten mit süßlichem, etwas festem und gelbem Fleisch.
Die kleinern, schließlich gelbrötlichen Früchte heißen speziell Kirschpflaumen, die fast doppelt so
großen, dunklern, braunroten Myrobalanen. Die Kirschpflaume wird zuerst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. genannt;
sie wurde wohl aus dem Orient (sicher nicht aus Amerika)
[* 34] eingeführt, und von ihr stammen auch wahrscheinlich mehrere unsrer
kultivierten Pflaumen ab. Der Schlehendorn (Pflaumenbaum spinosaL.,Schwarzdorn), ein sparrigerStrauch mit zum
Teil in Dornen auswachsenden Zweigen, elliptischen Blättern an schwach behaarten Zweigen, vor den Blättern ungemein zahlreich
erscheinenden einzeln
stehenden, weißen Blüten mit kurzen, unbehaarten Stielen und blauer, rundlicher, fleischiger, aufrecht
stehender Frucht.
Der Schlehendorn findet sich in Europa und Asien,
[* 35] gehört vielleicht mit zu der Stammpflanze der zwetschenartigen Damaszenen,
eignet sich trefflich als Heckenpflanze, wird auch als Zierstrauch in mehreren Varietäten kultiviert,
liefert Dornwerk für die Gradierhäuser, Knotenstöcke und Nutzholz für Drechslerarbeiten. Blüten (flores Acaciae), Rinde
und Früchte waren früher offizinell; auch bereitet man aus letztern wohl ein Mus und einen Fruchtbrei und benutzt die Blätter
als Surrogat des chinesischen Thees. Von einer Abart, Pflaumenbaum fruticans Weihe, in Gärten, werden die Früchte eingemacht
und auf Wein verarbeitet.
Die pomologische Einteilung der Pflaumen bietet besondere Schwierigkeiten dar. Lucas teilt die Pflaumen in zehn Familien:
1) Rundpflaumen, runde Damaszenen. Frucht rund, Längen- u. Breitendurchmesser gleich, als Tafelfrucht brauchbar. Fleisch saftreich,
weich. Haut im Kochen säuerlich, zum Dörren untauglich. Sommertriebe kahl oder behaart.
2) Ovalpflaumen, längliche Damaszenen. Frucht oval, Längendurchmesser größer als der Breitendurchmesser, sonst wie bei
Familie 1. 3) Eierpflaumen, Frucht eiförmig, groß und sehr groß, nach dem Stiel merklich verjüngt; Fleisch pflaumenartig,
weich, nicht zum Dörren gut. Sommertriebe kahl oder behaart.
4) Edelpflaumen (Reineclauden), rund u. rundlich, von sehr edlem, erhabenem Zuckergeschmack, mit etwas
konsistentem Fleisch.
5) Wachspflaumen (Mirabellen), kleine, runde und rundliche Früchte, Fleisch konsistent, sehr süß, zum Dörren sehr brauchbar.
Wuchs sparrig, vielästig.
6) Zwetschen, längliche, nach dem Stiel und Stempelpunkt hin verjüngte Früchte; Fleisch süß, fest, Schale ohne
Säure, Sommertriebe meist kahl, mitunter behaart; zum Dörren sehr gut.
7) Halbzwetschen, Früchte von ovaler Form und zwetschenartigem Fleisch, nach Stiel und Stempelpunkt hin gleichmäßig abgerundet;
Sommertriebe kahl oder behaart; zum Dörren brauchbar.
8) Dattelzwetschen, sehr lange, elliptisch geformte Früchte von mehr pflaumen- als zwetschenartigem Fleisch, Sommertriebe
glatt; zum Dörren nicht brauchbar.
9) Haferpflaumen, runde Pflaumen, die als Tafelobst nicht brauchbar sind.
10) Spillingspflaumen, längliche Pflaumen, als Tafelobst ebenfalls nicht brauchbar. Jede Familie zerfällt in fünf Ordnungen:
blaue, rote, gelbe, grüne, bunte Früchte;
Die Pflaumen finden hauptsächlich Verwendung als Obst, frisch, eingemacht und getrocknet. Getrocknete Pflaumen (Backpflaumen)
bilden einen wichtigen Handelsartikel; von den deutschen sind die Thüringer oder Saalpflaumen bevorzugt,
auch die bayrischen oder fränkischen und die böhmischen. GroßeGeschäfte in Pflaumen machen mehrere Gegenden in Frankreich,
von wo besonders die Prünellen und Katharinenpflaumen kommen. Die größten und besten (Katharinenpflaumen) sind aber die
türkischen Pflaumen aus den Ländern der untern Donau, welche vielfach selbst nach Amerika exportiert werden.
Auch Pflaumenmus wird in großen Quantitäten dargestellt.
Der Pflaumenbaum gedeiht mit seinen nach der Oberfläche sich ausbreitenden Wurzeln am besten in einem warmen, etwas schweren, feuchten
Boden in etwas geschlitzter Lage. Dicht geschlossenes Pflanzen im Verband
[* 39] und in Abständen von 4, höchstens 5 m befördert das
Wachstum, die Tragbarkeit und Dauer. Trefflich gedeihen die Bäume auch als Zwischenpflanzung in Obstplantagen
zwischen Äpfeln. Sie liefern etwa 30 Ernten und räumen dann den Apfelbäumen den Platz. Man vermehrt sie durch Samen oder
Wurzelausläufer und veredelt am besten durch Okulieren
[* 40] oder Kopulieren. Als Unterlage benutzt man Hauszwetsche oder Haferschlehe,
auch die Kirschpflaume. Aus Wurzelausläufern erzogene Stämme haben wieder die Neigung zu starkem Austreiben
von Wurzelschossen. Mehrere Sorten, wie Damaszene, Reineclaude, sind aus Samen ohne Veredelung in derselben Sorte fortzupflanzen.
Man erzieht den Pflaumenbaum meist als Hochstamm, weniger als Pyramide und nur ausnahmsweise als Spalierbaum. - Die Pflaume stammt wohl
aus Syrien und kam durch Alexander d. Gr. nach Griechenland.
[* 41] Die Römer
[* 42] lernten sie hauptsächlich durch
die Kriegszüge des Pompejus kennen und zwar zuerst die Spillinge und Mirabellen. Die Zwetsche erscheint zuerst vor etwa 400 Jahren
in Ungarn
[* 43] und dürfte dorthin aus Turkistan gelangt sein. Das Wort Zwetsche (Zwetschke), obwohl von slawischem Klang, kommt
doch in der slawischen Sprache
[* 44] nicht vor und soll aus dem griech. damaskenon entstellt sein. S. Litteratur bei
Pomologie.
der mit der ständigen Vertretung einer Person oder eines Vermögenskomplexes, z. B. einer Konkursmasse (Güterpfleger),
Betraute;
früher auch Bezeichnung des über einen bestimmten Bezirk gesetzten Aufsichtsbeamten, eine Bezeichnung, die sich
hier und da im vulgären Sprachgebrauch noch jetzt erhalten hat;
Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 17, 38 f.) spricht von
Pfleger, Pflegschaft im Gegensatz zur Vormundschaft dann, wenn ein Minderjähriger oder ein bevormundeter Volljähriger an und für
sich einer elterlichen oder vormundschaftlichen Fürsorge bedarf, die aber aus einem thatsächlichen oder rechtlichen Grund
nicht eintreten kann; wenn z. B. dem Inhaber der elterlichen Gewalt durch letztwillige Verfügung die Verwaltung
des einem Minderjährigen hinterlassenen Vermögens entzogen ist, oder wenn es sich um das Vermögen eines Abwesenden handelt
(Abwesenheitspfleger).
überhaupt Verbindlichkeit zu einem gewissen Verhalten, in höherm Sinn bei bewußt wollenden Wesen die Verbindlichkeit
zu einem
¶
mehr
vernünftigen Denken, Wollen und Handeln. Alles pflichtmäßige Handeln geschieht daher mit einer sittlichen (moralischen) Notwendigkeit,
welche wir als »Sollen« bezeichnen. Man unterscheidet allgemeine (ursprüngliche, unbedingte) Pflichten, welche für alle
Menschen ohne Ausnahme gegeben und von keiner anderweiten Bedingung abhängig sind, und besondere (abgeleitet, bedingte) Pflichten,
welche durch besondere Lebensverhältnisse bedingt sind; ferner Rechts- oder Zwangspflichten, welche durch
das Rechtsgesetz bestimmt werden, und deren Erfüllung erzwingbar ist, und Tugend- oder Gewissenspflichten, welche vom Tugendgesetz
abhängen, und deren Erfüllung der Gewissenhaftigkeit des Menschen überlassen bleibt; endlich reine Pflichten, sofern dieselben
durch das Vernunftgesetz im allgemeinen bestimmt sind (transcendentale), und angewandte Pflichten, wie
sie in den menschlichen Lebensverhältnissen der Erfahrung nach wirklich vorkommen (empirische).
Das von der praktischen Vernunft ausgehende sittliche Gesetz heißt Pflichtgebot (Pflichtgesetz). Unter Pflichtgefühl versteht
man teils das allgemeine Gefühl der Verbindlichkeit, seine Pflichten zu erfüllen, teils das Gefühl der sittlichen Nötigung
zu einem vernünftigen Handeln. Pflichtenkollision (Pflichtstreit) ist das Zusammentreffen mehrerer Verbindlichkeiten,
von denen nach Lage der Verhältnisse nur eine erfüllt werden kann (vgl. Kollision).
(lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens eines Erblassers, welchen gewisse
Verwandte desselben gesetzlich beanspruchen können, wofern sie sich dies Recht nicht durch schlechtes
Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die
Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu verfügen, anerkannt.
Eine Ausnahme davon ist nur zu gunsten der nächsten Verwandten statuiert, deren Enterbung als ein Akt
der Lieblosigkeit und eben darum als unbillig erscheinen würde. Diese Verwandten sind die Deszendenten oder Verwandte in
absteigender Linie, wie Kinder und Enkel, die Aszendenten oder Verwandte in aufsteigende Linie, wie Eltern und Großeltern, und
die Geschwister, letztere aber nur dann, wenn ihnen eine anrüchige Person (persona turpis) vorgezogen
worden ist.
Neuere Gesetze und so auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1975 ff.) zählen die Geschwister nicht
mehr zu den Pflichtteilsberechtigten, während sie dem überlebenden Ehegatten ein Recht auf den Pflichtteil einräumen. Diese Pflichtteilsberechtigten
können einen gewissen Teil desjenigen Erbteils beanspruchen, welcher ihnen zufallen würde, wenn kein
Testament vorhanden und wenn also die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre. Dieser Teil der sogen. Intestatportion ist eben
der Pflichtteil, und der Erblasser ist also in seiner Testierfreiheit zu gunsten jener sogen. Noterben nur insofern beschränkt, als
er ihnen wenigstens den Pflichtteil hinterlassen muß, wofern
nicht etwa ein gesetzlicher Enterbungsgrund
vorliegen sollte.
Ein Hauptgrund, warum insbesondere Eltern die Kinder enterben können, ist die Lieblosigkeit der letztern, bethätigt durch
Lebensnachstellungen, Thätlichkeiten oder sonstige grobe Injurien. Die Größe des Pflichtteils bestimmt sich nach gemeinem
(römischem) Recht nach der Zahl der im einzelnen Fall vorhandenen Pflichtteilsberechtigten. Sind dies
mehr als vier, so beträgt er ½, sind es weniger Noterben, ⅓ der Intestatportion. Neuere Gesetzgebungen, wie die österreichische
und die italienische, statuieren dagegen für Deszendenten stets ½, für Aszendenten ⅓ der Intestatportion.
Das preußische Landrecht hat den Pflichtteil für 1-2 Noterben auf ⅓, für 3-4 auf ½ und für 5-6 und mehr Berechtigt
auf ⅔ der Intestatportion festgestellt, während nach französischem Rechte dem Erblasser gestattet wird, beim Vorhandensein
eines Kindes über ½, bei zwei Kindern über ⅓ und bei drei oder mehreren Kindern nur über ¼ des Nachlasses frei zu verfügen,
so daß also hiernach der Pflichtteil ½, ⅔, ¾ der Intestatportion oder ½, ⅓, ¼ etc.
des Nachlasses beträgt.
Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte
muß sich in seinen Pflichtteil alles dasjenige mit einrechnen lassen, was er aus dem Nachlaß durch den letzten Willen des Erblassers
oder bei dessen Lebzeiten mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung erhalten hat, es sich dereinst auf seinen
Erbteil anrechnen zu lassen, wie z. B. Mitgift, Berufsausstattung, Studienkosten u. dgl.
Übrigens wird auf die Klage des Pflichtteilsberechtigten hin nicht das ganze Testament hinfällig, sondern es wird eben nur
insoweit aufgehoben, als der Pflichtteil verletzt ist.
Gerät zur Bearbeitung des Bodens zum Zweck der Bestellung desselben mit Kulturgewächsen.
Der Pflug ist wohl so alt wie der Ackerbau; wir besitzen Beschreibungen desselben aus den ältesten Zeiten
von allen Völkern, die sich mit Ackerbau beschäftigten. Die ersten Formen des Pflugs waren freilich sehr rohe; ein hakenförmiger
Baumast, von Sklaven oder Tieren gezogen, bildete das Ackergerät (Hakenpflug, Textfig. 1), wie es noch jetzt in einigen Ländern
angetroffen wird.
Bei den Kulturvölkern des Altertums war der Pflug bereits weit vollkommener. Die Griechen kannten bereits das Vordergestell,
die Römer das Streichbrett, sogar den Häufelpflug mit doppelten Streichbrettern. Bis zur Mitte des 18. Jahrh.
machte die Ausbildung des Pflugs nur geringe Fortschritte; erst von dieser Zeit an bestrebte man sich,
sowohl durch Verwendung des zweckentsprechenden Materials den einzelnen Teilen des Pflugs eine möglichst große Dauerhaftigkeit
zu verleihen, als auch mit Hilfe mathematische Gesetze die passendsten Formen des wichtigsten arbeitenden Teils des Pflugs,
des Streichbretts, zu ermitteln. Seitdem hat die Ausbildung des Pflugs außerordent-