Deckung einer
Forderung. Die Pfändung ist eine Art der
Zwangsvollstreckung, und die Voraussetzungen, unter denen insbesondere eine
gerichtliche Pfändung stattfinden darf, sind diejenigen der gerichtlichen
Zwangsvollstreckung (s. d.) überhaupt. Außer den
Gerichten,
welche privatrechtliche
Forderungen durch ihre
Organe im Weg der Pfändung betreiben lassen, ist wegen rückständiger öffentlicher
Gefälle auch den Finanzbehörden des
Staats und der
Gemeinde die Pfändung der Fahrnis des säumigen
Schuldners
gestattet.
Auch ist dies Pfändungsrecht der
Gemeinden manchen öffentlichen
Korporationen innerhalb der
Gemeindenübertragen worden, wie
Krankenkassen,
Innungen,
Handelskammern wegen rückständiger Beiträge der Mitglieder u. dgl.
Die gerichtliche Pfändung der im Gewahrsam des
Schuldners befindlichen körperlichenSachen wird nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 708 ff.), welche in dieser Hinsicht dem
System des französischen
Rechts folgt, durch den
Gerichtsvollzieher
(s. d.) bewirkt und zwar dadurch, daß dieser jene
Sachen in
Besitz nimmt. Im Gewahrsam des
Schuldners sind die Pfandobjekte
nur dann zu belassen, wenn der
Gläubiger einwilligt, oder wenn ein andres
Verfahren mit erheblichen Schwierigkeiten
verknüpft sein würde. Im letztern
Fall ist die Wirksamkeit der Pfändung dadurch bedingt, daß die Pfändung durch Anlegen von
Siegeln
oder auf sonstige
Weise ersichtlich gemacht wird.
Endlich bleibt bei
Offizieren,
Deckoffizieren,
Militärärzten, Beamten,
Geistlichen und
Lehrern an öffentlichen
Unterrichtsanstalten ein Geldbetrag frei, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil des
Diensteinkommens oder der
Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten
Termin der
Gehalts- oder
Pensionszahlung gleichkommt.
Auch die
Zwangsvollstreckung in
Forderungen wird Pfändung genannt. Dieselbe erfolgt so, daß das
Gericht dem
Schuldner desjenigen,
gegen welchen die Pfändung gerichtet ist, die
Zahlung an den letztern verbietet und die gepfändete Schuldforderung
dem
Gläubiger, welcher die Pfändung betreibt, zu seiner Befriedigung überweist: Nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 729)
ist bei der Pfändung von
Forderungen dasjenige
Amtsgericht das Vollstreckungsgericht, bei welchem der
Schuldner seinen allgemeinen
Gerichtsstand hat.
Dieses
Amtsgericht verbietet dem Drittschuldner, an den
Schuldner zu zahlen, und gebietet dem letztern,
sich jeder
Verfügung über die
Forderung, insbesondere der
Einziehung derselben, zu enthalten. Die gepfändete Geldforderung
ist dem
Gläubiger zur
Einziehungoder anZahlungs Statt zum
Nennwert zu überweisen. Der Pfändung nicht unterworfen sind der
Arbeits-
oder Dienstlohn
(Reichsgesetz vom Alimentenforderungen, Einkünfte aus
Stiftungen und infolge
von Wohlthätigkeitsakten zur Bestreitung des notdürftigen
Unterhaus;
das Diensteinkommen der
Militärpersonen,
welche zu einem mobilen Truppenteil oder zu einem in
Dienst gestellten Kriegsfahrzeug gehören.
Der Pfändung sind
weiterhin nicht unterworfen die
Pensionen der
Witwen und Waisen, die Erziehungsgelder, Stipendien und
Pensionen invalider
Arbeiter;
das Diensteinkommen der
Offiziere,
Militärärzte und
Deckoffiziere, der Beamten,
Geistlichen und öffentlichen
Lehrer, ebenso
deren
Pension sowie der ihren Hinterbliebenen zu gewährende Sterbe- und Gnadengehalt. Übersteigen jedoch Diensteinkommen,
Pension oder sonstige Bezüge die
Summe von 1500 Mk. pro Jahr, so ist der dritte Teil des Mehrbetrags der
Pfändung unterworfen.
Gehalt und Dienstbezüge der im Privatdienst dauernd angestellten
Personen sind nur insoweit der Pfändung unterworfen,
als der jährliche Gesamtbetrag die
Summe von 1500 Mk. übersteigt.
Nur ganz ausnahmsweise ist dem
Gläubiger die eigenmächtig Pfändung im Weg der
Selbsthilfe gestattet. In dieser
Beziehung hat sich die eigenmächtig Pfändung
(Schüttung,
Schätzung) erhalten, welche der Grundbesitzer bei widerrechtlicher Betretung
oder
Beschädigung seines
Grundstücks durch
Menschen oder durch
Tiere mittels Wegnahme der
Tiere oder beweglicher der beeinträchtigenden
Person gehöriger
Sachen ausführen kann. Dies Pfändungsrecht darf jedoch nur bei dem Betreten auf frischer
That und auf dem geschädigten
Grundstück selbst ausgeübt werden; die sogen.
Pfandkehrung, d. h. die eigenmächtig
Zurücknahme der
gepfändeten
Sache, ist ebenso wie eine Gegenpfändung, d. h. eine Pfändung des Pfändenden,
unstatthaft.
Die Pfandobjekte dienen dem Grundbesitzer teils als Beweismittel für seine Schadenersatzforderung, teils haften sie ihm
für diese selbst, indem sie nur gegen Erstattung des
Schadens, der Unkosten der Pfändung, namentlich des etwanigen Futtergeldes,
und zuweilen auch gegen Erlegung eines sogen.
Pfandgeldes
(Pfandschilling), d. h. einer kleinen Privatbuße, welche an den
Pfändenden zu entrichten ist, herauszugeben sind.
Vgl.
Nägeli, Das germanische Selbstpfändungsrecht (Zürich
[* 5] 1876).
Hervorragender als in seinen Staffeleigemälden, welche an unharmonischer Buntheit des Kolorits leiden, war Pfannschmidt in seinen cyklischen
Zeichnungen, in denen die edle Größe seiner Formenbehandlung und die Tiefe seiner echt religiösen Empfindung am reinsten
zum Ausdruck gelangen. Die hervorragendsten sind: die Geschichte des Moses, das Wehen des Gerichts, die Geschichte
des ProphetenDaniel (1878, Berliner
[* 19] Nationalgalerie), das Vaterunser (1883, das.). Im J. 1884 erhielt er die große goldene
Medaille der BerlinerAusstellung. Er starb in Berlin.
Auch für Verachtung der Kasualhandlungen wurde Bezahlung (s. Stolgebühren) gewöhnlich. Dazu kamen noch von seiten der LandesherrenDotationen an Grundstücken und Zinsen. Wo diese Quellen heutzutage nicht mehr zureichen, nimmt man seine
Zuflucht zu dem System der Kirchensteuern oder zum Zuschuß aus Staatsmitteln. In den nordamerikanischen Freistaaten ist das
Einkommen der Pfarrer meist nur kontraktmäßig auf
eine Reihe von Jahren festgesetzt. Der Pfarrer hatte ursprünglich zu beanspruchen,
daß niemand neben ihm in seiner Parochie amtliche Funktionen ausüben durfte.
Später jedoch wurde Ordensgliedern die Befugnis von den Päpsten zur Predigt und Seelsorge erteilt. Die evangelische Kirche sieht
in dem Pfarrer nicht den durch bischöfliche Ordination (s. d.) mit Machtvollkommenheiten ausgestatteten Priester (s. Presbyter),
sondern den minister Verbi divini; als solcher führt er denNamenPrediger, nach seinen Befugnissen als
Seelsorger wird er Pastor (Hirt) genannt. Die Namen Oberpfarrer (Pastor primarius), Diakon, Prediger etc. besagen nicht eine Verschiedenheit
geistlicher Befähigung, sondern bezeichnen nur einen Unterschied des Ranges. Auch in der evang. Kirche, insbesondere in den
großen Städten, ist der Parochialverband vielfach durchbrochen.
(Pavo L.), Gattung aus der Ordnung der Scharrvögel und der Familie der Fasanen (Phasianidae), kräftig gebaute Vögel
[* 28] mit ziemlich langem Hals, kleinem, mit einem Federbusch geziertem Kopf, etwas dickem, auf der Firste gewölbten,
an der Spitze hakig gekrümmtem Schnabel, kurzen Flügeln, hohen Beinen, beim Männchen gesporntem Fuß und langem, abgerundetem
Schwanz dessen obere Deckfedern außerordentlich verlängert, mit Spiegelflecken geschmückt und aufrichtbar sind.
Der Stammvater unsers Haustiers, Pfau cristatusL., bis 1,25 m lang, mit fast noch längerer
Schleppe, auf Kopf, Hals und Vorderbrust purpurblau, goldig und grün schimmernd, auf dem Rücken grün, jede Feder kupferfarbig
gerändert und muschelartig gezeichnet, auf den Flügeln weiß, schwarz quergestreift, auf der Rückenmitte tief blau, auf
der Unterseite schwarz, an den Schwingen und Schwanzfedern nußbraun; die Federn, welche die Schleppe bilden, sind
grün mit Augenflecken, die Federn der Haube nur an der Spitze gebartet. Das Auge
[* 29] ist dunkelbraun mit nacktem, weißem Ring, Schnabel
und Fuß hornbraun. Die kleinere Henne ist am Kopf und Oberhals nußbraun; die Nackenfedern sind grünlich, weißbraun gesäumt,
die Federn des Mantels¶
mehr
lichtbraun, quer gewellt, die der Gurgel, der Brust und des Bauches weiß, die Schwingen braun, die Steuerfedern dunkelbraun
mit weißem Spitzensaum. Der Pfau bewohnt Ostindien
[* 31] und Ceylon,
[* 32] besonders Gebirgswälder, fehlt aber im Himalaja. GroßeHerden
halbwilder Pfauen sammeln sich bei den Hindutempeln, wo sie von den Priestern gepflegt werden und kaum
weniger scheu sind als die in der Gefangenschaft erwachsenen; aber auch auf Ceylon erscheint der Pfau in Gesellschaften von Hunderten.
Gewöhnlich lebt er in Trupps von 30-40 Stück; er hält sich meist am Boden auf, läuft sehr schnell, fliegt schwerfällig
und rauschend und selten weit, frißt allerlei Sämereien und Gewürm, aber auch Reptilien und selbst
größere Schlangen,
[* 33] nistet unter einem Busch und legt 4-9 (15) Eier,
[* 34] welche von der Henne nur im äußersten Notfall verlassen
werden. Wo er nicht als heilig gilt, werden halb erwachsene Vögel des wohlschmeckenden Fleisches halber gejagt. An die Gefangenschaft
gewöhnt er sich leicht, doch sollen Junge schwer aufzuziehen sein.
Der gezähmte Pfau ist minder prächtig gefärbt als der wilde; es gibt auch prachtvolle weiße, welche die Augen im Schweif
deutlich erkennen lassen, obwohl dieselben ebenfalls ungefärbt sind, und gescheckte. Die weißen werden von Europa
[* 35] nach Ostindien
exportiert und dort zu hohen Preisen verkauft. Man erhält den Pfau mit Körnerfutter, besonders mit Gerste;
[* 36] doch geht er zuzeiten allen möglichen andern Nahrungsmitteln nach und beschädigt dann Saaten und Pflanzungen.
Das kältere Klima
[* 37] verträgt er sehr gut, er läßt sich im Winter ohne Schaden einschneien und sucht kaum den Stall auf. Man
hält auf einen Hahn
[* 38] vier Hennen, welche um so eifriger brüten, je ungestörter sie sich wissen. Das Gelege
besteht meist aus 5-6 Eiern, welche 30 Tage bebrütet werden. Die Jungen sind ungemein zärtlich und erliegen leicht der Nässe
und Kälte. Man füttert sie mit Quark, Ameisenpuppen, Mehlwürmern und Eigelb, später mit gekochter Gerste etc. Bei
gutem Gedeihen wachsen sie recht schnell, erhalten ihre volle Schönheit aber erst im dritten Jahr.
Der Pfau erreicht ein Alter von 20 Jahren. Er zeigt Stolz und Eitelkeit, ist selbstbewußt und herrschsüchtig und macht sich auf
dem Hühnerhof oft auch durch seine Bosheit unleidlich. Die Stimme ist ein garstiges Geschrei. Der Pfau ist
seit dem Altertum bekannt. König SalomosSchiffe
[* 39] brachten aus Ophir neben andern Kostbarsten auch Pfauen mit; aber die Vögel
verbreiteten sich sehr langsam weiter nach Westen, und zuerst scheinen sie aus dem semitischen Vorderasien nach dem Heiligtum
der Juno auf Samos gelangt zu sein.
Der Pfau wurde wegen des Augenglanzes seines Gefieders, welcher an die Sterne erinnerte, der Vogel der Juno
als Himmelskönigin, und nach der Sage wurde der allschauende Argos nach seinem Tod in einen Pfau verwandelt. Nach der Mitte des 5. Jahrh.
kam er nach Athen,
[* 40] erregte hier die äußerste Bewunderung, und wie Älian erzählt, wurde ein Hahn mit 1400 Mk.
unsers Geldes bezahlt. Alexander d. Gr. lernte den Pfau in Indien kennen, und mit der griechischen Herrschaft breitete sich der
Vogel weiter in Asien
[* 41] aus.
Nach Italien
[* 42] gelangte er vielleicht direkt aus phönikisch-karthagischen Händen, und zur Zeit der Republik tritt Pavus, Pavo
schon als Zuname auf. Später diente der Vogel römischer Üppigkeit, und zu CicerosZeiten kam er zuerst
auf die Tafel; Pfauenschweife dienten als Fliegenwedel. Nun begann man auch die Zucht in großem Maßstab
[* 43] auf Pfaueninseln und
in Pfauenparken, und gegen Ende des 2. Jahrh. waren die Pfauen in Rom
[* 44] »gemeiner als die Wachteln«, zumal
man auch
beständig noch Pfauen aus Indien einführte.
Aus Italien gelangte der Pfau ins westliche Europa; das Christentum nahm ihn als Bild der Auferstehung oder der himmlischen Herrlichkeit
in seine Symbolik auf, hob aber auch seine Mängel, die häßlichen Füße und das diebische Gelüst, hervor. Karl d. Gr. befahl,
Pfauen auf seinen Gütern zu züchten. Pfauenfedern wurden ein beliebter Schmuck für Ritter und Frauen;
später kamen Pfauenhüte aus England, und bis ins 16. Jahrh. erhielt sich die Sitte des Altertums, Pfauen im Schmuck ihrer Federn
auf die Tafel zu setzen. Auf solche gebratene Pfauen legten die altfranzösischen Ritter ihre halb wahnsinnigen
Gelübde (voeux du paon) ab. Erst die Zeit der Renaissance drängte den Pfau in die Stellung zurück, welche er jetzt einnimmt.
In China
[* 45] gelten Pfauenfedern noch heute als Rangabzeichen der Mandarinen.
Ludwig, Lyriker und Kunstkritiker, geb. zu Heilbronn,
[* 49] lernte als Kunstgärtner in Frankreich, studierte
dann aber in Tübingen
[* 50] und Heidelberg
[* 51] und trat als Dichter mit einer ersten Sammlung seiner »Gedichte«
(Frankf. 1846) hervor, welche gewisse Eigentümlichkeiten seines Talents: die schlichte, volksliedähnliche Innigkeit der
Empfindung und die Anmut der Form, schon aufwies, deren schönste Lieder freilich erst in spätern Auflagen
(Gesamtausg., Stuttg. 1874) hinzukamen. 1848 gab. Pfau in Stuttgart das Witzblatt »Eulenspiegel« heraus, veröffentlichte: »Stimmen
der Zeit« (Heilbr. 1848) und »Deutsche
[* 52] Sonette auf das Jahr 1850« (Zürich
1849) und ward 1849 in die revolutionäre Bewegung
so tief verstrickt, daß er zuerst nach der Schweiz
[* 53] flüchten und seit 1852 im Exil zu Paris
[* 54] leben mußte. Hier übertrug er in
Gemeinsamkeit mit M. Hartmann die »BretonischenVolkslieder« (Köln 1853) und widmete sich der Kunstgeschichte und Kunstkritik.
Als reife Frucht seiner Eindrücke und Arbeiten traten die »FreienStudien« (Stuttg. 1866, 2. Aufl. 1874)
hervor, geistvolle Abhandlungen, von denen die hervorragendsten: »Die Kunst im Staat« und »Die zeitgenössische Kunst in Belgien«,
[* 55] vom Verfasser auch französisch geschrieben wurden.
auf den Flügeln weiß und braun gewölkt, vor dem Außenrand mit einer braunen, nach innen durch einen dunkelbraun gerandeten
Zickzackstreif begrenzten Binde und auf der Mitte eines jeden Flügels mit einem gelb geringelten Auge, findet sich häufig
in Buchenwäldern in ganz Europa. Die Raupe ist grün mit schwarzen Quergürteln, worin rötliche Warzen
mit sternförmigen Borsten stehen, und lebt häufig auf Schlehdorn, Hainbuchen, Eichen, Birken, Erlen etc. Ähnlich gezeichnet
ist das Wiener Nachtpfauenauge (S. piriHb.), der größte europäische Nachtschmetterling, 13-15 cm spannend, häufig in der
Gegend von Wien
[* 64] u. Paris, aber nicht in Norddeutschland.
GottliebKonrad, deutscher Dichter, geb. zu Kolmar,
[* 73] besuchte das evangelische
Gymnasium seiner Vaterstadt, darauf 1751 die UniversitätHalle, wurde aber durch ein Augenleiden genötigt, seine Studien nach
zwei Jahren zu unterbrechen, und hatte, 1754 nach Kolmar zurückgekehrt, das Unglück, schließlich ganz zu erblinden. Nachdem
er sich trotzdem verheiratet, gründete er 1773 mit GenehmigungLudwigs XV. in Kolmar unter dem Namen einer
Kriegsschule ein akademisches Erziehungsinstitut für protestantische adlige Jünglinge, denen damals noch die königlichen
Militärschulen unzugänglich waren.
Das Institut bestand bis zur französischen Revolution fort, und etwa 300 Jünglinge aus den verschiedensten Ländern erhielten
in demselben ihre Ausbildung. Bei der Reorganisation der Kulte in Frankreich wurde Pfeffel zum Mitglied des
Oberkonsistoriums und 1806 zu dem des Direktoriums der KircheAugsburgischer Konfession ernannt. Er starb in Kolmar,
wo ihm 1859 ein Denkmal errichtet ward. Pfeffel ist besonders als Fabeldichter bekannt und gehört als solcher der
Gellertschen Schule an. Einige seiner Gedichte, wie »Ibrahim« und »Die Tabakspfeife«, wurden volkstümlich.
Pfeffel gab auch »Theatralische Belustigungen nach französischen Mustern« (Frankf. u. Leipz. 1765-74, fünf Sammlungen)
sowie »Dramatische Kinderspiele« (Straßb.
1769) heraus. Seine prosaischen und poetischen Werke erschienen in 10 Bändchen (Tübing. 1810-12),
Seine ersten Arbeiten beschäftigten sich mit den Laubmoosen, besonders mit der geographischen Verbreitung derselben. Dann
aber wandte er sich der Entwickelungsgeschichte
[* 80] und Embryologie zu, und in der Folge widmete er sich fast ausschließlich der
Pflanzenphysiologie, welche er durch zahlreiche wichtige Untersuchungen förderte. Er schrieb: »Bryogeographische Studien aus
den RätischenAlpen«
[* 81] (Berl. 1869);
ätherisches Öl, welches meist aus kultivierter blühender Pfefferminze durch Destillation
[* 96] mit Wasser gewonnen wird (Ausbeute 1,25 Proz.), ist farblos oder schwach grünlich, dünnflüssig,
riecht durchdringend, schmeckt gewürzhaft brennend, dann kühlend, löst sich schwer inWasser, in einem Teil Alkohol, spez. Gew.
0,89-0,92, reagiert meist sauer und besteht aus einem Kohlenwasserstoff und Menthakampfer, Menthol C10H20O . Man
gewinnt viel Pfefferminzöl in Deutschland, noch mehr in England, von wo die feinste Sorte (Mitcham) in den Handel kommt,
und in Nordamerika,
[* 97] welches auch viel schlechte Ware liefert, die zunächst rektifiziert werden muß. Japanisches Pfefferminzöl ist eine
trockne, blätterig kristallinische Masse von starkem Minzgeruch und etwas kampferartigem Geschmack.
¶
mehr
Das Pfefferminzöl dient zu Pfefferminzplätzchen, Likören, Parfümen sowie als magenstärkendes, Verdauung beförderndes und Blähungen
treibendes Mittel.
Bambusschößlinge in Form brauner, hohler, sehr leichter und doch fester, gegliederter Stäbe
mit einer knolligen Verdickung am stärkern Ende, kommen aus Ostindien und dienen zu Pfeifenrohren, Spazier- und Schirmstöcken.
(v. lat. pipire), das Hervorbringen eines Tons durch die Reibung
[* 106] ein- oder ausgeatmeter Luft an den gespannten
Rändern der etwas geöffneten Lippen. Je nach der stärkern oder schwächern Zusammenziehung der Lippen kann man höhere
oder tiefere Töne innerhalb einer Oktave und darüber hervorbringen.
(Judicium tibicinum), ehemals eine zu Frankfurt
[* 108] a. M. unter Pfeifen und Pauken zur Zeit der Herbstmesse
gehegte Gerichtssitzung des Schöffenrats, wobei die Deputierten der StädteNürnberg, Worms und Altbamberg einen hölzernen
Becher,
[* 109] ein PfundPfeffer, einen alten weißen Biberhut (den aber Worms gegen einen Goldgulden stets wieder
einlöste), ein Paar weiße Handschuhe, ein weißes Stäbchen und einen Räderalbus überreichten und die Bestätigung ihrer
Meßprivilegien, namentlich der Zollfreiheit, erhielten. Diese Feierlichkeit erlosch mit der Auflösung des DeutschenReichs.
Vgl. Fries, Vom sogenannten Pfeifergericht (Frankf. 1752).
Dort aber wurde sie längere Zeit gefangen gehalten und sodann aus dem Land gewiesen. Die erlittene
brutale Behandlung hatte ihre Gesundheit untergraben; siech kehrte sie über England und Hamburg
[* 129] nach Wien zurück, wo sie starb.
Sie drang auf ihren Reisen, auf denen sie über 240,000 km zur See und gegen 32,000 km zu Lande zurücklegte,
in Gegenden vor, welche vor ihr noch kein Europäer betreten hatte, und wenn ihre Berichte auch keine neuen wissenschaftlichen
Resultate brachten, so verbreiteten sie doch über manchen dunkeln PunktLicht.
[* 130] Sie schrieb: »Reise einer Wienerin in das Heilige
Land« (Wien 1845, 3 Bde.; 4. Aufl. 1856, 2 Bde.);
Norden
[* 132] und der InselIsland« (Pest 1846, 2 Bde.); »Eine
Frauenfahrt um die Welt« (Wien 1850, 3 Bde.); »Meine zweite Weltreise« (das. 1856, 4 Bde.)
und »Reise nach Madagaskar« (mit der Biographie der Verfasserin, das. 1861, 2 Bde.).
3) LouisGeorgKarl, Naturforscher, Sohn von Pfeiffer 1), geb. zu
Kassel, studierte 1821 bis 1825 in Göttingen und MarburgMedizin und ließ sich 1826 in seiner Vaterstadt als Arzt nieder. 1831 wirkte
er in Polen als Stabsarzt. Er starb in Kassel. Pfeiffer hat sich namentlich um die Botanik und die Kunde der niedern Tiere
verdient gemacht. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Enumeratio diagnostica cactearum hucusque
cognitarum« (Berl. 1837);
Außerdem lieferte er zahlreiche Beiträge für die von ihm mit Menke seit 1846 zu
Kassel herausgegebene »Zeitschrift für Malakozoologie«, seit 1854 als »Malakozoologische
Blätter« fortgesetzt.
ferner: »Forschung und Kritik auf dem Gebiet des deutschen Altertums« (das. 1863)
und »Freie Forschung; kleine Schriften zur Geschichte der deutschen Litteratur und Sprache« (das. 1867).
Auch gab er zahlreiche
Werke der altdeutschen Litteratur heraus, wie: »Barlaam und Josaphat« von Rudolf von Ems (Leipz. 1843);
»Die Weingartner und Heidelberger Liederhandschrift« (Stuttg. 1843, 2 Bde.);
(lat. Sagitta), ein an einem Ende zugespitzter, auch wohl mit einem mit Widerhaken
versehenen Pfeileisen (Pfeilspitze), am andern Ende gewöhnlich mit zwei oder vier ReihenFedern versehener
leichter Stab,
[* 142] der vor Erfindung des Feuergewehrs und der Armbrust
[* 143] mit dem Bogen
[* 144] verschossen wurde und noch jetzt bei Völkern
auf niedriger Kulturstufe gebräuchlich ist. In prähistorische Zeit benutzte man Pfeilspitzen aus Stein (besonders Feuerstein),
Knochen
[* 145] oder Horn, später solche aus Kupfer,
[* 146] Bronze
[* 147] oder Eisen.
[* 148] Die Hebräer und Griechen hatten Pfeile von
Rohr; die Römer
[* 149] wie die nordischen Völker hatten seit den frühsten Zeiten solche mit hölzernem Schafte, der in England 90 cm
lang war, mit Eisenspitze.
Bei den nordischen Völkern war es (in Schweden
[* 150] noch im 8. Jahrh.) Sitte, durch Zuschickung eines zerschnittenen
Pfeils (Herör, Orf, Kasti, Kriegspfeil, Heerpfeil) den Krieg zu erklären, sowie auch durch denselben die streitbare Mannschaft
zusammengerufen wurde (Pfeilesaufgebot, Pfeilesthing, Övarbod). Zusammenhängend damit ist die bei diesen, besonders aber
bei den germanischen, Völkern herrschende Sitte, Sklaven durch Zuwerfung eines Pfeils frei und waffenfähig zu machen. Vgl.
Pfeilgift. - In der Mathematik heißt Pfeil des Bogens die auf der Mitte der Sehne eines Bogens errichtete und
bis zu letzterm verlängert Senkrechte.
1) ChristophKarlLudwig, Freiherr von, geistlicher Liederdichter, geb. zu Grünstadt
im Leiningenschen, studierte in Halle und Tübingen die Rechte, trat 1732 in württembergische Dienste,
[* 153] ward 1763 preußischer
akkreditierter Minister bei dem fränkischen und schwäbischen Kreis und 1765 in den Reichsfreiherrenstand erhoben; starb Seine
zahlreichen geistlichen Lieder, in denen vielfach der HerrnhuterTypus hervortritt, erschienen gesammelt
von Teichmann als »Christlicher Hausschatz« (2. Aufl.,
Stuttg. 1862). SeinLeben beschrieb Merz (Stuttg. 1863).