ermächtigt, wie z. B. die Deutsche
[* 2]
Reichsbank bei
Lombardgeschäften. Dem Entstehungsgrund nach unterscheidet man ferner zwischen
freiwilligem und notwendigem Pfand (pignus voluntarium und pfand necessarium), und zwar ist ersteres entweder
ein durch letztwillige
Verfügung (pignus testamentarium, testamentarisches Pfand) oder (und das ist die
Regel) ein durch
Vertrag
(Pfandvertrag, contractus pigneraticius) begründetes
(Konventionalpfandrecht, pignus conventionale).
Das notwendige, ohne Zustimmung und Mitwirkung des Eigentümers begründete Pfand ist entweder ein gesetzliches, stillschweigendes
(pignus legale) oder ein richterliches Pfand (pignus praetorium). In die erstere
Kategorie gehören die unmittelbar durch gesetzliche
Vorschriften für manche
Personen an gewissen Vermögenskomplexen begründeten
Pfandrechte wie z. B. das
Pfandrecht des Vermieters
an dem
Mobiliar des Mieters, des
Gastwirts an den
Sachen des Reisenden, ferner die gesetzlichen
Pfandrechte, welche nach dem
deutschen
Handelsgesetzbuch dem
Frachtführer,
Kommissionär, Spediteur etc. zustehen.
Das richterliche Pfand wird durch die gerichtliche
Zwangsvollstreckung in das
Vermögen des
Schuldners, namentlich an
Grundstücken
als sogen. Hilfspfandrecht und bei
Mobilien durch die
Pfändung (s. d.), begründet (s.
Zwangsvollstreckung).
Dem
Umfang nach unterscheidet man zwischen generellem und speziellem Pfand (pignus generale und pfand speciale),
je nachdem sich das
Pfandrecht nur auf einen Gegenstand oder auf das gesamte
Vermögen einer
Person bezieht.
(Pfandschein),
Urkunde, durch die ein Immobil zum
Pfand eingesetzt wird, insbesondere
die von
Hypothekenbanken und landschaftliche Kreditverbänden ausgestellten, meist auf den
Inhaber lautenden
Schuldscheine,
für welche die diesen Anstalten bestellten
Hypotheken Sicherheit bieten. Früher auf ein bestimmtes
Grundstück ausgestellt,
ist der Pfandbrief in der neuern Zeit meist nur ein persönliche
Schuldschein der Pfandbriefanstalten, welcher durch
Hinterlegung von
Hypotheken gedeckt ist, deren Beträge denen der ausgegebenen Pfandbriefe gleich sind. Doch haben
auch mehrere
Aktiengesellschaften den
Inhabern von Pfandbriefen ein Faustpfandrecht an diesen
Hypotheken zugestanden. Pfandbrief nennt
man bisweilen auch die gerichtliche
Urkunde, welche einem
Gläubiger über die
Bestellung einer
Hypothek und den
Eintrag derselben
in das Hypothekenbuch ausgefertigt wird.
undRückkaufsgeschäfte, diejenigen
Geschäfte, deren
Inhaber gegen
Faustpfänder gewerbsmäßig
Gelder ausleihen.
Dabei handelt es sich regelmäßig um kurzen
Kredit, indem der Darlehnssucher nur vorübergehend, um sich
aus einer Notlage zu befreien, den
Kredit einer solchen Anstalt in Anspruch nimmt. Das Rückkaufsgeschäft ist nichts andres
als ein verdecktes Pfandleihgeschäft, indem sich der Verkäufer das
Recht vorbehält, den verkauften Gegenstand innerhalb
einer bestimmtenFrist gegen einen höhern
Preis zurückzukaufen. Da derartige Privatgeschäfte leicht
zu einer wucherischen Ausbeutung des
Publikums und zur
Hehlerei mißbraucht werden können, wird eine polizeiliche
Kontrolle
derselben für nötig erachtet.
Die deutsche
Gewerbeordnung untersagte ursprünglich diesen
Gewerbebetrieb nur demjenigen, welcher wegen aus Gewinnsucht begangener
Verbrechen oder
Vergehen gegen das
Eigentum bestraft worden. Eine
Novelle vom änderte aber den
§ 34 der
Gewerbeordnung dahin ab, daß der Pfandleiher oder Rückkaufshändler zu seinem
Gewerbebetrieb der amtlichen Erlaubnis
bedarf. Diese ist zu versagen, wenn
Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in Bezug auf den
beabsichtigten
Gewerbebetrieb darthun.
Außerdem kann durch
Ortsstatut die Erlaubnis vom Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisse abhängig gemacht
werden. Über den
Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, über ihre
Buchführung und über die polizeiliche
Kontrolle können die
Zentralbehörden Bestimmungen treffen, wofern dies nicht durch
die Landesgesetzgebung geschehen ist (§ 38). So soll z. B. nach dem
preußischen
Gesetz vom der
Zins bei
Darlehen bis zu 30 Mk. pro 1
Mk. und einen
Monat nicht mehr als 2
Pfennig (in
Bayern
[* 3] 1
Pf.,
in
Baden
[* 4] 1½
Pf.) betragen, während für jede den Betrag von 30 Mk. übersteigende
Mark auch in
Preußen
[* 5] und
Baden gleichwie in
Bayern 1
Pf. das Zinsmaximum ist.
Hochgebirgspaß in der Tauernkette, zwischen dem
Fuscher Thal und
Heiligenblut, 2669 m hoch, wegen der
herrlichen Aussicht auf die Glocknergruppe vielbegangen.
im subjektiven
Sinn das einem
Gläubiger zustehende dingliche
Recht an einer fremden
Sache, vermöge dessen
ihm dieselbe zur Sicherheit wegen seiner
Forderung verhaftet ist (s.
Pfand); im objektiven
Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen,
nach welchen jenes
Recht des
Gläubigers zu beurteilen ist. In letzterer Beziehung bilden die
Grundsätze
des römischen Pfandrechts noch heutzutage die Grundlage der Pfandgesetzgebung, wenn dieselben auch, namentlich auf dem Gebiet
des Hypothekenwesens, in mehrfacher Hinsicht den modernen Verkehrsverhältnissen angepaßt und umgestaltet werden mußten
(s.
Hypothek).
Vgl.
Sintenis, Handbuch des gemeinen Pfandrechts
(Halle
[* 8] 1836);
Dernburg, Das Pfandrecht nach den
Grundsätzen des heutigen
römischen
Rechts (Leipz. 1860-64, 2 Bde.);
Deckung einer Forderung. Die Pfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung, und die Voraussetzungen, unter denen insbesondere eine
gerichtliche Pfändung stattfinden darf, sind diejenigen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung (s. d.) überhaupt. Außer den Gerichten,
welche privatrechtliche Forderungen durch ihre Organe im Weg der Pfändung betreiben lassen, ist wegen rückständiger öffentlicher
Gefälle auch den Finanzbehörden des Staats und der Gemeinde die Pfändung der Fahrnis des säumigen Schuldners
gestattet.
Auch ist dies Pfändungsrecht der Gemeinden manchen öffentlichen Korporationen innerhalb der Gemeindenübertragen worden, wie
Krankenkassen, Innungen, Handelskammern wegen rückständiger Beiträge der Mitglieder u. dgl.
Die gerichtliche Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 708 ff.), welche in dieser Hinsicht dem System des französischen Rechts folgt, durch den Gerichtsvollzieher
(s. d.) bewirkt und zwar dadurch, daß dieser jene Sachen in Besitz nimmt. Im Gewahrsam des Schuldners sind die Pfandobjekte
nur dann zu belassen, wenn der Gläubiger einwilligt, oder wenn ein andres Verfahren mit erheblichen Schwierigkeiten
verknüpft sein würde. Im letztern Fall ist die Wirksamkeit der Pfändung dadurch bedingt, daß die Pfändung durch Anlegen von Siegeln
oder auf sonstige Weise ersichtlich gemacht wird.
Endlich bleibt bei Offizieren, Deckoffizieren, Militärärzten, Beamten, Geistlichen und Lehrern an öffentlichen
Unterrichtsanstalten ein Geldbetrag frei, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil des
Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Termin der Gehalts- oder
Pensionszahlung gleichkommt.
Auch die Zwangsvollstreckung in Forderungen wird Pfändung genannt. Dieselbe erfolgt so, daß das Gericht dem Schuldner desjenigen,
gegen welchen die Pfändung gerichtet ist, die Zahlung an den letztern verbietet und die gepfändete Schuldforderung
dem Gläubiger, welcher die Pfändung betreibt, zu seiner Befriedigung überweist: Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 729)
ist bei der Pfändung von Forderungen dasjenige Amtsgericht das Vollstreckungsgericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen
Gerichtsstand hat.
Dieses Amtsgericht verbietet dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen, und gebietet dem letztern,
sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben, zu enthalten. Die gepfändete Geldforderung
ist dem Gläubiger zur Einziehungoder anZahlungs Statt zum Nennwert zu überweisen. Der Pfändung nicht unterworfen sind der Arbeits-
oder Dienstlohn (Reichsgesetz vom Alimentenforderungen, Einkünfte aus Stiftungen und infolge
von Wohlthätigkeitsakten zur Bestreitung des notdürftigen Unterhaus;
das Diensteinkommen der Militärpersonen,
welche zu einem mobilen Truppenteil oder zu einem in Dienst gestellten Kriegsfahrzeug gehören.
Der Pfändung sind
weiterhin nicht unterworfen die Pensionen der Witwen und Waisen, die Erziehungsgelder, Stipendien und Pensionen invalider Arbeiter;
das Diensteinkommen der Offiziere, Militärärzte und Deckoffiziere, der Beamten, Geistlichen und öffentlichen Lehrer, ebenso
deren Pension sowie der ihren Hinterbliebenen zu gewährende Sterbe- und Gnadengehalt. Übersteigen jedoch Diensteinkommen,
Pension oder sonstige Bezüge die Summe von 1500 Mk. pro Jahr, so ist der dritte Teil des Mehrbetrags der
Pfändung unterworfen. Gehalt und Dienstbezüge der im Privatdienst dauernd angestellten Personen sind nur insoweit der Pfändung unterworfen,
als der jährliche Gesamtbetrag die Summe von 1500 Mk. übersteigt.
Nur ganz ausnahmsweise ist dem Gläubiger die eigenmächtig Pfändung im Weg der Selbsthilfe gestattet. In dieser
Beziehung hat sich die eigenmächtig Pfändung (Schüttung, Schätzung) erhalten, welche der Grundbesitzer bei widerrechtlicher Betretung
oder Beschädigung seines Grundstücks durch Menschen oder durch Tiere mittels Wegnahme der Tiere oder beweglicher der beeinträchtigenden
Person gehöriger Sachen ausführen kann. Dies Pfändungsrecht darf jedoch nur bei dem Betreten auf frischer
That und auf dem geschädigten Grundstück selbst ausgeübt werden; die sogen. Pfandkehrung, d. h. die eigenmächtig Zurücknahme der
gepfändeten Sache, ist ebenso wie eine Gegenpfändung, d. h. eine Pfändung des Pfändenden,
unstatthaft.
Die Pfandobjekte dienen dem Grundbesitzer teils als Beweismittel für seine Schadenersatzforderung, teils haften sie ihm
für diese selbst, indem sie nur gegen Erstattung des Schadens, der Unkosten der Pfändung, namentlich des etwanigen Futtergeldes,
und zuweilen auch gegen Erlegung eines sogen. Pfandgeldes (Pfandschilling), d. h. einer kleinen Privatbuße, welche an den
Pfändenden zu entrichten ist, herauszugeben sind.
Vgl. Nägeli, Das germanische Selbstpfändungsrecht (Zürich
[* 14] 1876).
Hervorragender als in seinen Staffeleigemälden, welche an unharmonischer Buntheit des Kolorits leiden, war Pfannschmidt in seinen cyklischen
Zeichnungen, in denen die edle Größe seiner Formenbehandlung und die Tiefe seiner echt religiösen Empfindung am reinsten
zum Ausdruck gelangen. Die hervorragendsten sind: die Geschichte des Moses, das Wehen des Gerichts, die Geschichte
des ProphetenDaniel (1878, Berliner
[* 28] Nationalgalerie), das Vaterunser (1883, das.). Im J. 1884 erhielt er die große goldene
Medaille der BerlinerAusstellung. Er starb in Berlin.
Auch für Verachtung der Kasualhandlungen wurde Bezahlung (s. Stolgebühren) gewöhnlich. Dazu kamen noch von seiten der LandesherrenDotationen an Grundstücken und Zinsen. Wo diese Quellen heutzutage nicht mehr zureichen, nimmt man seine
Zuflucht zu dem System der Kirchensteuern oder zum Zuschuß aus Staatsmitteln. In den nordamerikanischen Freistaaten ist das
Einkommen der Pfarrer meist nur kontraktmäßig auf
eine Reihe von Jahren festgesetzt. Der Pfarrer hatte ursprünglich zu beanspruchen,
daß niemand neben ihm in seiner Parochie amtliche Funktionen ausüben durfte.
Später jedoch wurde Ordensgliedern die Befugnis von den Päpsten zur Predigt und Seelsorge erteilt. Die evangelische Kirche sieht
in dem Pfarrer nicht den durch bischöfliche Ordination (s. d.) mit Machtvollkommenheiten ausgestatteten Priester (s. Presbyter),
sondern den minister Verbi divini; als solcher führt er denNamenPrediger, nach seinen Befugnissen als
Seelsorger wird er Pastor (Hirt) genannt. Die Namen Oberpfarrer (Pastor primarius), Diakon, Prediger etc. besagen nicht eine Verschiedenheit
geistlicher Befähigung, sondern bezeichnen nur einen Unterschied des Ranges. Auch in der evang. Kirche, insbesondere in den
großen Städten, ist der Parochialverband vielfach durchbrochen.
(Pavo L.), Gattung aus der Ordnung der Scharrvögel und der Familie der Fasanen (Phasianidae), kräftig gebaute Vögel
[* 36] mit ziemlich langem Hals, kleinem, mit einem Federbusch geziertem Kopf, etwas dickem, auf der Firste gewölbten,
an der Spitze hakig gekrümmtem Schnabel, kurzen Flügeln, hohen Beinen, beim Männchen gesporntem Fuß und langem, abgerundetem
Schwanz dessen obere Deckfedern außerordentlich verlängert, mit Spiegelflecken geschmückt und aufrichtbar sind.
Der Stammvater unsers Haustiers, Pfau cristatusL., bis 1,25 m lang, mit fast noch längerer
Schleppe, auf Kopf, Hals und Vorderbrust purpurblau, goldig und grün schimmernd, auf dem Rücken grün, jede Feder kupferfarbig
gerändert und muschelartig gezeichnet, auf den Flügeln weiß, schwarz quergestreift, auf der Rückenmitte tief blau, auf
der Unterseite schwarz, an den Schwingen und Schwanzfedern nußbraun; die Federn, welche die Schleppe bilden, sind
grün mit Augenflecken, die Federn der Haube nur an der Spitze gebartet. Das Auge
[* 37] ist dunkelbraun mit nacktem, weißem Ring, Schnabel
und Fuß hornbraun. Die kleinere Henne ist am Kopf und Oberhals nußbraun; die Nackenfedern sind grünlich, weißbraun gesäumt,
die Federn des Mantels¶
mehr
lichtbraun, quer gewellt, die der Gurgel, der Brust und des Bauches weiß, die Schwingen braun, die Steuerfedern dunkelbraun
mit weißem Spitzensaum. Der Pfau bewohnt Ostindien
[* 39] und Ceylon,
[* 40] besonders Gebirgswälder, fehlt aber im Himalaja. GroßeHerden
halbwilder Pfauen sammeln sich bei den Hindutempeln, wo sie von den Priestern gepflegt werden und kaum
weniger scheu sind als die in der Gefangenschaft erwachsenen; aber auch auf Ceylon erscheint der Pfau in Gesellschaften von Hunderten.
Gewöhnlich lebt er in Trupps von 30-40 Stück; er hält sich meist am Boden auf, läuft sehr schnell, fliegt schwerfällig
und rauschend und selten weit, frißt allerlei Sämereien und Gewürm, aber auch Reptilien und selbst
größere Schlangen,
[* 41] nistet unter einem Busch und legt 4-9 (15) Eier,
[* 42] welche von der Henne nur im äußersten Notfall verlassen
werden. Wo er nicht als heilig gilt, werden halb erwachsene Vögel des wohlschmeckenden Fleisches halber gejagt. An die Gefangenschaft
gewöhnt er sich leicht, doch sollen Junge schwer aufzuziehen sein.
Der gezähmte Pfau ist minder prächtig gefärbt als der wilde; es gibt auch prachtvolle weiße, welche die Augen im Schweif
deutlich erkennen lassen, obwohl dieselben ebenfalls ungefärbt sind, und gescheckte. Die weißen werden von Europa
[* 43] nach Ostindien
exportiert und dort zu hohen Preisen verkauft. Man erhält den Pfau mit Körnerfutter, besonders mit Gerste;
[* 44] doch geht er zuzeiten allen möglichen andern Nahrungsmitteln nach und beschädigt dann Saaten und Pflanzungen.
Das kältere Klima
[* 45] verträgt er sehr gut, er läßt sich im Winter ohne Schaden einschneien und sucht kaum den Stall auf. Man
hält auf einen Hahn
[* 46] vier Hennen, welche um so eifriger brüten, je ungestörter sie sich wissen. Das Gelege
besteht meist aus 5-6 Eiern, welche 30 Tage bebrütet werden. Die Jungen sind ungemein zärtlich und erliegen leicht der Nässe
und Kälte. Man füttert sie mit Quark, Ameisenpuppen, Mehlwürmern und Eigelb, später mit gekochter Gerste etc. Bei
gutem Gedeihen wachsen sie recht schnell, erhalten ihre volle Schönheit aber erst im dritten Jahr.
Der Pfau erreicht ein Alter von 20 Jahren. Er zeigt Stolz und Eitelkeit, ist selbstbewußt und herrschsüchtig und macht sich auf
dem Hühnerhof oft auch durch seine Bosheit unleidlich. Die Stimme ist ein garstiges Geschrei. Der Pfau ist
seit dem Altertum bekannt. König SalomosSchiffe
[* 47] brachten aus Ophir neben andern Kostbarsten auch Pfauen mit; aber die Vögel
verbreiteten sich sehr langsam weiter nach Westen, und zuerst scheinen sie aus dem semitischen Vorderasien nach dem Heiligtum
der Juno auf Samos gelangt zu sein.
Der Pfau wurde wegen des Augenglanzes seines Gefieders, welcher an die Sterne erinnerte, der Vogel der Juno
als Himmelskönigin, und nach der Sage wurde der allschauende Argos nach seinem Tod in einen Pfau verwandelt. Nach der Mitte des 5. Jahrh.
kam er nach Athen,
[* 48] erregte hier die äußerste Bewunderung, und wie Älian erzählt, wurde ein Hahn mit 1400 Mk.
unsers Geldes bezahlt. Alexander d. Gr. lernte den Pfau in Indien kennen, und mit der griechischen Herrschaft breitete sich der
Vogel weiter in Asien
[* 49] aus.
Nach Italien
[* 50] gelangte er vielleicht direkt aus phönikisch-karthagischen Händen, und zur Zeit der Republik tritt Pavus, Pavo
schon als Zuname auf. Später diente der Vogel römischer Üppigkeit, und zu CicerosZeiten kam er zuerst
auf die Tafel; Pfauenschweife dienten als Fliegenwedel. Nun begann man auch die Zucht in großem Maßstab
[* 51] auf Pfaueninseln und
in Pfauenparken, und gegen Ende des 2. Jahrh. waren die Pfauen in Rom
[* 52] »gemeiner als die Wachteln«, zumal
man auch
beständig noch Pfauen aus Indien einführte.
Aus Italien gelangte der Pfau ins westliche Europa; das Christentum nahm ihn als Bild der Auferstehung oder der himmlischen Herrlichkeit
in seine Symbolik auf, hob aber auch seine Mängel, die häßlichen Füße und das diebische Gelüst, hervor. Karl d. Gr. befahl,
Pfauen auf seinen Gütern zu züchten. Pfauenfedern wurden ein beliebter Schmuck für Ritter und Frauen;
später kamen Pfauenhüte aus England, und bis ins 16. Jahrh. erhielt sich die Sitte des Altertums, Pfauen im Schmuck ihrer Federn
auf die Tafel zu setzen. Auf solche gebratene Pfauen legten die altfranzösischen Ritter ihre halb wahnsinnigen
Gelübde (voeux du paon) ab. Erst die Zeit der Renaissance drängte den Pfau in die Stellung zurück, welche er jetzt einnimmt.
In China
[* 53] gelten Pfauenfedern noch heute als Rangabzeichen der Mandarinen.
Ludwig, Lyriker und Kunstkritiker, geb. zu Heilbronn,
[* 57] lernte als Kunstgärtner in Frankreich, studierte
dann aber in Tübingen
[* 58] und Heidelberg
[* 59] und trat als Dichter mit einer ersten Sammlung seiner »Gedichte«
(Frankf. 1846) hervor, welche gewisse Eigentümlichkeiten seines Talents: die schlichte, volksliedähnliche Innigkeit der
Empfindung und die Anmut der Form, schon aufwies, deren schönste Lieder freilich erst in spätern Auflagen
(Gesamtausg., Stuttg. 1874) hinzukamen. 1848 gab. Pfau in Stuttgart das Witzblatt »Eulenspiegel« heraus, veröffentlichte: »Stimmen
der Zeit« (Heilbr. 1848) und »Deutsche Sonette auf das Jahr 1850« (Zürich
1849) und ward 1849 in die revolutionäre Bewegung
so tief verstrickt, daß er zuerst nach der Schweiz
[* 60] flüchten und seit 1852 im Exil zu Paris
[* 61] leben mußte. Hier übertrug er in
Gemeinsamkeit mit M. Hartmann die »BretonischenVolkslieder« (Köln 1853) und widmete sich der Kunstgeschichte und Kunstkritik.
Als reife Frucht seiner Eindrücke und Arbeiten traten die »FreienStudien« (Stuttg. 1866, 2. Aufl. 1874)
hervor, geistvolle Abhandlungen, von denen die hervorragendsten: »Die Kunst im Staat« und »Die zeitgenössische Kunst in Belgien«,
[* 62] vom Verfasser auch französisch geschrieben wurden.
auf den Flügeln weiß und braun gewölkt, vor dem Außenrand mit einer braunen, nach innen durch einen dunkelbraun gerandeten
Zickzackstreif begrenzten Binde und auf der Mitte eines jeden Flügels mit einem gelb geringelten Auge, findet sich häufig
in Buchenwäldern in ganz Europa. Die Raupe ist grün mit schwarzen Quergürteln, worin rötliche Warzen
mit sternförmigen Borsten stehen, und lebt häufig auf Schlehdorn, Hainbuchen, Eichen, Birken, Erlen etc. Ähnlich gezeichnet
ist das Wiener Nachtpfauenauge (S. piriHb.), der größte europäische Nachtschmetterling, 13-15 cm spannend, häufig in der
Gegend von Wien u. Paris, aber nicht in Norddeutschland.
GottliebKonrad, deutscher Dichter, geb. zu Kolmar,
[* 79] besuchte das evangelische
Gymnasium seiner Vaterstadt, darauf 1751 die UniversitätHalle, wurde aber durch ein Augenleiden genötigt, seine Studien nach
zwei Jahren zu unterbrechen, und hatte, 1754 nach Kolmar zurückgekehrt, das Unglück, schließlich ganz zu erblinden. Nachdem
er sich trotzdem verheiratet, gründete er 1773 mit GenehmigungLudwigs XV. in Kolmar unter dem Namen einer
Kriegsschule ein akademisches Erziehungsinstitut für protestantische adlige Jünglinge, denen damals noch die königlichen
Militärschulen unzugänglich waren.
Das Institut bestand bis zur französischen Revolution fort, und etwa 300 Jünglinge aus den verschiedensten Ländern erhielten
in demselben ihre Ausbildung. Bei der Reorganisation der Kulte in Frankreich wurde Pfeffel zum Mitglied des
Oberkonsistoriums und 1806 zu dem des Direktoriums der KircheAugsburgischer Konfession ernannt. Er starb in Kolmar,
wo ihm 1859 ein Denkmal errichtet ward. Pfeffel ist besonders als Fabeldichter bekannt und gehört als solcher der
Gellertschen Schule an. Einige seiner Gedichte, wie »Ibrahim« und »Die Tabakspfeife«, wurden volkstümlich.
Pfeffel gab auch »Theatralische Belustigungen nach französischen Mustern« (Frankf. u. Leipz. 1765-74, fünf Sammlungen)
sowie »Dramatische Kinderspiele« (Straßb.
1769) heraus. Seine prosaischen und poetischen Werke erschienen in 10 Bändchen (Tübing. 1810-12),
Seine ersten Arbeiten beschäftigten sich mit den Laubmoosen, besonders mit der geographischen Verbreitung derselben. Dann
aber wandte er sich der Entwickelungsgeschichte
[* 86] und Embryologie zu, und in der Folge widmete er sich fast ausschließlich der
Pflanzenphysiologie, welche er durch zahlreiche wichtige Untersuchungen förderte. Er schrieb: »Bryogeographische Studien aus
den RätischenAlpen« (Berl. 1869);
ätherisches Öl, welches meist aus kultivierter blühender Pfefferminze durch Destillation
[* 101] mit Wasser gewonnen wird (Ausbeute 1,25 Proz.), ist farblos oder schwach grünlich, dünnflüssig,
riecht durchdringend, schmeckt gewürzhaft brennend, dann kühlend, löst sich schwer inWasser, in einem Teil Alkohol, spez. Gew.
0,89-0,92, reagiert meist sauer und besteht aus einem Kohlenwasserstoff und Menthakampfer, Menthol C10H20O . Man
gewinnt viel Pfefferminzöl in Deutschland, noch mehr in England, von wo die feinste Sorte (Mitcham) in den Handel kommt,
und in Nordamerika,
[* 102] welches auch viel schlechte Ware liefert, die zunächst rektifiziert werden muß. Japanisches Pfefferminzöl ist eine
trockne, blätterig kristallinische Masse von starkem Minzgeruch und etwas kampferartigem Geschmack.
¶
mehr
Das Pfefferminzöl dient zu Pfefferminzplätzchen, Likören, Parfümen sowie als magenstärkendes, Verdauung beförderndes und Blähungen
treibendes Mittel.
Bambusschößlinge in Form brauner, hohler, sehr leichter und doch fester, gegliederter Stäbe
mit einer knolligen Verdickung am stärkern Ende, kommen aus Ostindien und dienen zu Pfeifenrohren, Spazier- und Schirmstöcken.
(v. lat. pipire), das Hervorbringen eines Tons durch die Reibung
[* 111] ein- oder ausgeatmeter Luft an den gespannten
Rändern der etwas geöffneten Lippen. Je nach der stärkern oder schwächern Zusammenziehung der Lippen kann man höhere
oder tiefere Töne innerhalb einer Oktave und darüber hervorbringen.
(Judicium tibicinum), ehemals eine zu Frankfurt
[* 113] a. M. unter Pfeifen und Pauken zur Zeit der Herbstmesse
gehegte Gerichtssitzung des Schöffenrats, wobei die Deputierten der StädteNürnberg, Worms und Altbamberg einen hölzernen
Becher,
[* 114] ein PfundPfeffer, einen alten weißen Biberhut (den aber Worms gegen einen Goldgulden stets wieder
einlöste), ein Paar weiße Handschuhe, ein weißes Stäbchen und einen Räderalbus überreichten und die Bestätigung ihrer
Meßprivilegien, namentlich der Zollfreiheit, erhielten. Diese Feierlichkeit erlosch mit der Auflösung des DeutschenReichs.
Vgl. Fries, Vom sogenannten Pfeifergericht (Frankf. 1752).
Dort aber wurde sie längere Zeit gefangen gehalten und sodann aus dem Land gewiesen. Die erlittene
brutale Behandlung hatte ihre Gesundheit untergraben; siech kehrte sie über England und Hamburg
[* 133] nach Wien zurück, wo sie starb.
Sie drang auf ihren Reisen, auf denen sie über 240,000 km zur See und gegen 32,000 km zu Lande zurücklegte,
in Gegenden vor, welche vor ihr noch kein Europäer betreten hatte, und wenn ihre Berichte auch keine neuen wissenschaftlichen
Resultate brachten, so verbreiteten sie doch über manchen dunkeln PunktLicht.
[* 134] Sie schrieb: »Reise einer Wienerin in das Heilige
Land« (Wien 1845, 3 Bde.; 4. Aufl. 1856, 2 Bde.);