hinterläßt. Zuweilen zerfallen immer neue
Schichten, und es tritt brandige
Verschwärung ein. Diese Zerstörung kommt nicht
allzu häufig vor. Sie stellt die schwereren
Formen der mit Quecksilbermißbrauch einhergehenden Mundentzündung dar oder
setzt sich bei den
Epidemien von brandiger
Rachenbräune auf die Mundhöhle
[* 2] fort. Wenn sich die
Schorfe abgestoßen undGeschwüre
hinterlassen haben, so ist diese Form der Mundentzündung mit heftigen
Schmerzen verbunden, welche durch
Kauen und selbst durch
Sprechen ins Unerträgliche gesteigert werden.
Die Speichelabsonderung ist enorm vermehrt, und es entwickelt sich ein höchst unangenehmer
Geruch aus dem
Munde des
Patienten.
Unter 8-14
Tagen pflegt das Befinden des Kranken sich selten einigermaßen zu bessern. Fleißiges Ausspülen
des
Mundes mit
Lösungen von chlorsaurem
Kali oder mit
Wasser und Rotwein im Beginn der
Krankheit, später Bepinselung der
Geschwüre
mit einer Höllensteinlösung sind sehr zu empfehlen. Am wirksamsten, wenn auch ungemein schmerzhaft, ist das zeitweise
Bestreichen
der
Geschwüre mit
Höllenstein in
Substanz.
Eine eigne Art der brandigen Zerstörung der Mundschleimhaut kommt beim
Wasserkrebs (s. d.) vor. Die
Mundfäule
(Stomakace) ist eine mit Geschwürsbildung einhergehende
Entzündung der Mundschleimhaut, wobei die
Absonderung der Mundflüssigkeit
wie des
Speichels in hohem
Grad vermehrt ist und durch die auf der innern Mundfläche faulenden Epithelzellen ein höchst widriger
und intensiver
Geruch entsteht. Die
Mundfäule kommt zu manchen
Zeiten auffallend häufig, besonders bei
Kindern, vor, und es hat fast den Anschein, als ob sie sich durch einen Ansteckungsstoff von einer
Person auf die andre
übertragen
könne.
Die
Geschwüre der Mundschleimhaut rufen meist empfindliche
Schmerzen hervor, welche durch das Sprechen undKauen
vermehrt werden. Der widrige
Geruch aus dem
Mund bessert sich bei häufig wiederholten Ausspülungen der Mundhöhle mit verdünntem
Chlorwasser. Die
Geschwüre selbst pflegen, wenn sie nicht zu tief gehen, bei der Anwendung des chlorsauren
Kalis, welches man
entweder als
Gurgelwasser verwenden, oder in geringen
Mengen von höchstens 2 g täglich schlucken lassen
kann, überraschend schnell zu heilen. Wenn die Besserung länger auf sich warten läßt, so bepinselt man die Geschwürchen
mit einer Höllensteinlösung. Die übrigen s. unter
Schwämmchen,
Skorbut,
Syphilis,
Zähne
[* 3] und
Zunge.
Auch der
Antrag auf
Wiederaufnahme einer Untersuchung kann ohne mündliche
Verhandlung erledigt werden.
In der
Berufungs- und Revisionsinstanz kommt das
Prinzip der Mündlichkeit nach deutschem Strafprozeßrecht wenigstens nicht unbedingt
zur Geltung. Dagegen erfordert es der
Grundsatz der oder, richtiger gesagt, der Unmittelbarkeit des
Verfahrens, daß das
Urteil
in erster
Instanz auf
Grund einer vor dem
Gericht stattgefundenen mündlichen Beweisaufnahme und nach unmittelbar
gewonnener Überzeugung der zur Urteilsfällung berufenen
Richter erfolge.
Darum muß die
Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der
Richter und ohne größere
Unterbrechungen stattfinden. In der
Verhandlung ist alles, was zur Urteilsfällung von Wichtigkeit, von dem Beschuldigten,
Staatsanwalt, den
Zeugen,
Sachverständigen
etc. mündlich vorzutragen, und nur das mündlich Vorgetragene ist bei der
Urteilsfällung zu berücksichtigen. Abgesehen von der Verlesung der unmittelbar als Beweismittel dienenden Schriftstücke
ist die Verlesung von Schriftstücken nach der deutschen Strafprozeßordnung nur ausnahmsweise gestattet.
Insbesondere darf die
Vernehmung einer
Person, auf deren
Wahrnehmung der
Beweis einer
Thatsache beruht, nicht durch Verlesung
des über eine frühere
Vernehmung aufgenommenenProtokolls oder einer schriftlichen
Erklärung ersetzt
werden (deutsche Strafprozeßordnung, § 249). Dagegen geht die österreichische Strafprozeßordnung weiter, indem sie (§
242) insbesondere in dem
Fall, wenn geladene
Zeugen oder
Sachverständige ausgeblieben sind, die Befugnis gewährt, nach Anhörung
der
Parteien darüber zu entscheiden, ob die
Hauptverhandlung vertagt oder fortgesetzt werden und statt
der mündlichen Abhörung jener
Zeugen oder
Sachverständigen die Verlesung der in der
Voruntersuchung abgelegten Aussagen derselben
erfolgen soll. Im
Zivilprozeß war früher in
Deutschland
[* 9] das
Prinzip der
Schriftlichkeit in solchem
Maß das herrschende, daß
die
Gerichte lediglich auf
Grund des ihnen in schriftlicher Form, sei es in Parteischriftsätzen, sei es
in
Protokollen, unterbreiteten
Materials erkannten, und daß sie dabei nur dasjenige berücksichtigten, was in den Prozeßakten
geschrieben stand.
Das moderne Prozeßrecht hat mit diesem
Grundsatz vollständig gebrochen. Die deutsche
Zivilprozeßordnung (§ 119) stellt
im Anschluß an das französische
System den
Grundsatz auf, daß die
Verhandlung der
Parteien über denRechtsstreit
vor dem erkennenden
Gericht eine mündliche sein müsse. Damit ist auch die strenge
Gliederung des
Verfahrens in besondere Prozeßabschnitte,
namentlich die im frühern gemeinen
Zivilprozeß durchgeführte
Scheidung in das
Stadium des Schriftenwechsels und das Beweisverfahren,
hinweggefallen.
Vielmehr können die
Parteien ihre
Angriffs- und Verteidigungsmittel, ihre Beweismittel und
Beweiseinreden bis zum
Schluß derjenigen mündlichen
Verhandlung geltend machen, auf welche das
Urteil ergeht. Zudem ist dem
Richter ein ausgedehntes
Fragerecht eingeräumt, durch dessen Ausübung er auf möglichste Klarstellung und Ergänzung des
Materials hinwirken kann.
Auf der andern Seite macht die Mündlichkeit des
Verfahrens die
Schrift nicht ganz entbehrlich. So erfolgt imAnwaltsprozeß
die mündliche
Verhandlung auf
Grund der vorbereitenden Schriftsätze der
Parteien, namentlich der schriftlichen
Klage und der
Klagebeantwortung. Zur
Beurkundung wichtiger prozessualischer Vorgänge und
¶
mehr
des Prozeßstoffs dient ferner das vorschriftsmäßige schriftliche Sitzungsprotokoll. Auch muß jedes Urteil schriftlich
zu den Akten gebracht werden, und es muß in seinem »Thatbestand« eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitgegenstandes
geben.
die Öffnung eines bergmännischen Stollens am Tag. ^[= # (lat. Diës), entweder die Dauer eines scheinbaren Umlaufs des Fixsternhimmels oder der Sonne ...]
und -Schließen, die Zeremonie, wodurch Kardinäle, nachdem ihnen der Hut
[* 12] bereits zugeschickt, vor Überreichung
des Ringes vom Papst in ihre Amtsstellung eingeführt werden.
Ein solcher Mundraub, der z. B. dann vorliegt, wenn jemand einen Apfel von
dem Baum eines andern bricht und alsbald verzehrt, wird nicht als eigentlicher Diebstahl, sondern nur als eine Übertretung
bestraft und zwar nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 370, Nr. 5) mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft
bis zu sechs Wochen.
An den fürstlichen Höfen
ist Mundschenk ein oft erbliches Hofamt, dessen Inhaber (Erbmundschenk) bei feierlichen Gelegenheiten dem Herrscher den mit Wein gefüllten
Becher
[* 13] überreicht.
Der Oberstschenk gehört zu den obersten Hofchargen.
1) Theodor, Schriftsteller des »jungen Deutschland«, geb. zu Potsdam,
[* 14] studierte Philologie und Philosophie
in Berlin, lebte seit 1832 als Mitredakteur der »Blätter für litterarische Unterhaltung« in Leipzig,
[* 15] ging dann auf Reisen und
nahm 1839 seinen dauernden Wohnsitz in Berlin, wo er sich auch 1842 habilitierte. 1848 ward er als Professor
der allgemeinen Litteraturgeschichte an die Universität zu Breslau
[* 16] versetzt, 1850 aber als Professor und Universitätsbibliothekar
nach Berlin zurückberufen, wo er starb. Mundts litterarische Laufbahn begann mit Novellen und Kritiken. Zu seinen
frühern Produktionen auf diesem Gebiet gehören: »Madelon« (Leipz. 1832),
»Moderne Lebenswirren« (das. 1834) und »Madonna, Unterhaltungen mit einer Heiligen« (das. 1835), sämtlich
echte Proben jener Mischung publizistischer und poetischer Aufgaben, jener Auflösung aller unmittelbaren Darstellung zu gunsten
willkürlich subjektiver Reflexion,
[* 17] welche die jungdeutsche Schule erstrebte. Später erschienen die Romane: »ThomasMüntzer«
(Altona
[* 18] 1841, 3 Bde.; 3. Aufl.
1860);
»Staatsberedsamkeit der neuern Völker« (das. 1848) und »Geschichte der
deutschen Stände« (das. 1854), Schriften, die zumeist das Resultat seiner akademischen Vorlesungen waren.
Die besten Leistungen
Mundts sind seine Charakteristiken und Schilderungen. Hier beweist er, trotz vieler ungesunder und paradoxensüchtiger Geistreichigkeit,
eine glänzende Gabe der Auffassung, wie namentlich in seiner Schilderung Knebels in der von ihm und Varnhagen
v. Ense veranstalteten Herausgabe von Knebels »Litterarischem Nachlaß und Briefwechsel« (Leipz. 1835-36, 3 Bde.),
2) Klara, als Romanschriftstellerin unter dem NamenLuiseMühlbach bekannt, geb. zu Neubrandenburg,
[* 23] Tochter des OberbürgermeistersMüller daselbst, verheiratete sich 1839 mit dem vorigen und entfaltete seitdem eine außerordentliche
Fruchtbarkeit in der Romanschriftstellerei, die bis zu ihrem in Berlin erfolgten Tod andauerte. In ihren ersten Werken
spielen Gift und Dolch,
[* 24] Notzucht und Blutschande die Hauptrolle. Etwas höher stehen ihre zahlreichen geschichtlichen
Romane, von denen wir hier nur anführen: »Johann Gotzkowsky« (Berl. 1850, 3 Bde.);
»Friedrich d. Gr. und sein Hof«
[* 25] (das. 1853, 4 Abtlgn.; 8. Aufl.
1882);
»Von Königgrätz
[* 29] bis Chiselhurst« (Stuttg. 1873-75, 6. Bde.)
etc., Werke, in denen mancherlei interessante Episoden der historischen und Memoirenlitteratur verwertet sind,
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mehr
die aber gleichwohl nur dem flachsten Unterhaltungsbedürfnis genügen können und durch häßliche Züge der niedrigsten
Lebensauffassung entstellt sind. Außerdem sind noch zu erwähnen: »Federzeichnungen auf der Reise nach der Schweiz« (Berl.
1864, 2 Bde.);
»Die Welt will betrogen sein, also werde sie betrogen«, ein Ausspruch,
dessen Autorschaft dem päpstlichen LegatenCaraffa (dem nachherigen PapstPaul IV.) beigelegt wird, der
indessen in deutscher Fassung (»die wellt die will betrogen syn«) schon
in S. Brants »Narrenschiff« vorkommt.
die durch die Reformakte von 1835 einer Anzahl englischer Städte verliehene Bezeichnung. Danach besteht die
Bevölkerung
[* 33] aus dem Mayor (Bürgermeister), den Aldermen (Ältesten, Ratsherren) und Burgesses (Bürgern). Bürgerrecht genießt,
wer männlichen Geschlechts ist, 3 Jahre lang im Borough (der Stadt) selbst oder nicht mehr als 11 km von
derselben entfernt gewohnt hat und Armensteuer zahlt. Die Bürger erwählen jährlich am 1. Nov. die Councillors (Stadträte),
welche drei Jahre im Amt bleiben und ihrerseits die Aldermen (Ratsherren) wählen, deren Amtsdauer sechs Jahre beträgt.
Der Mayor wird von den Councillors gewählt und bleibt in der Regel nur ein Jahr im Amt. Von den städtischen
Beamten werden der TownClerk (Stadtschreiber) und der Schatzmeister vom Stadtrat, die 2 Auditoren und 2 Assessoren (die mit Revision
der Wählerlisten betraut sind) von sämtlichen Bürgern erwählt. Friedensrichter und besoldete Polizeirichter,
gleichwie für größere Städte ein Recorder (s. d.), werden von der Krone ernannt. Die Munizipalität sorgt für Erhaltung
des öffentlichen Friedens, bestallt die städtische Polizei, pflastert und beleuchtet die Straßen und übernimmt eventuell
auch die Schulverwaltung, die Herstellung von Wasserwerken und Gasanstalten etc. Die Armenpflege liegt indes in den Händen
besonderer Behörden. Die von einer Corporation erlassenen Gesetze (bye-laws) bedürfen der königlichen
Bestätigung. Im J. 1835 wurden 178 Städten die Rechte von Korporationen erteilt, und ihre Zahl ist seitdem auf 230 gestiegen.
Die City von London hat eine ihr eigentümliche Verfassung (s. London, S. 904).
Für die Verwaltunggab es überall Dekurionen (s. d.), welche den römischen Senatoren entsprachen, und verschiedene Magistrate:
Zweimänner (duoviri), Viermänner (quatuorviri), Ädilen, Quinquennales (den römischen Zensoren entsprechend), von denen die
beiden zuerst genannten (hier und da auch unter den NamenDiktatoren, Konsuln, Prätoren erscheinend) die erste Stelle
einnahmen. Dekurionat und Magistrate waren eigentlich, wie in Rom,
[* 35] Ehrenämter; sie wurden aber infolge der Verarmung der Städte
immer mehr zu einer drückenden Last, da die öffentlichen Ausgaben meist ihnen auferlegt wurden.
Die sämtlichen Bewohner der Städte, sofern sie das Bürgerrecht besaßen, waren in Kurien eingeteilt; von ihnen verschieden
waren die Insassen (incolae), welche zwar an den Pflichten, nicht aber an den Rechten der Bürger teilhatten;
eine besondere Klasse bildeten die Augustales, ursprünglich, wie es scheint, Kollegien für den Kult des Augustus, die aber
allmählich zu einem den Dekurionen zunächst stehenden Stand erwuchsen. Über das Hinüberdauern der römischen Städteverfassung
in das Mittelalter vgl. besonders Savigny, Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, Bd. 1, und Raynouard,
Histoire du droit municipal en France (Par. 1829).
Vgl. auchRoth, De re municipali Romanorum (Stuttg. 1801);
E.Kuhn, Die städtische
und bürgerliche Verfassung des römischen Reichs, Bd. 1 (Leipz. 1864).
Doch wurde er nach kurzer Zeit dieser Ämter wieder entsetzt, schließlich verlor er auch seine Stelle
als erster Dragoman des Diwans, weil er dem SultanAbd ul Asis als radikaler Reformer verdächtigt wurde. Denn Munif Pascha trieb eifrig
Schriftstellerei, übersetzte Voltaire, redigierte eine wissenschaftliche Monatsschrift und korrigierte sogar eine türkische
Übersetzung der Bibel.
[* 37] 1873 wurde er zum türkischen Botschafter in Teheran ernannt und übernahm 1877 das
Unterrichtsministerium. Trotz der beschränkten Mittel, die ihm zu Gebote standen, leistete er für die Hebung
[* 38] des öffentlichen
Unterrichts in der Türkei
[* 39] dennoch Bedeutendes; er eröffnete das Museum für antike Kunst in Konstantinopel und verschaffte
der preußischen Regierung den Ferman für die Ausgrabung der pergamenischen Skulpturen. In seinen Mußestunden
verfaßte er ein arabisches Wörterbuch.
Die Zündhütchen, kleine, aus Messingblech gestanzte Näpfchen, auf deren Boden eine bestimmte Menge Zündsatz
unter einem eingepreßten Zinnplättchen gelagert ist, werden in den Feuerwerks-Laboratorien zu Spandau und Ingolstadt, die
Geschosse aus gezogenem Bleidraht in den königlichen Munitionsfabriken zu Danzig, Spandau, Erfurt
[* 53] und Amberg
[* 54] gefertigt. Die Anfertigung
der Patronen für die deutsche Armee geschieht in den Laboratorien (s. d.) sowie in der
Patronenfabrik zu Spandau durch Lohnarbeiterinnen.
Für die Massenanfertigung sind eine Anzahl Maschinen konstruiert worden, von denen z. B. die Pulverfüllmaschine, Geschoßeinsetzmaschine
etc. in 10 Stunden 120,000 Patronen fertigen. Bereits verschossene Patronenhülsen werden wieder gereinigt und kalibriert,
was vier- bis fünfmal möglich ist. Die zu den Schießübungen erforderliche Munition heißt Übungsmunition.
Die widerrechtliche Zueignung der bei den Übungen der Artillerie verschossenen oder der Bleikugeln aus den Kugelfängen der
Schießstände der Truppen wird nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bis zu 900 Mk. bestraft.
Die Feldchargierung wird in der Regel im Frieden fertig bereit gehalten; sie beträgt bei der Infanterie
(Kavallerie) in Deutschland 180 Patronen; bei der Artillerie für leichte 250, für schwere Geschütze
[* 55] 200. Der Munitionsverbrauch
der preußischen Infanterie betrug 1866 bei der Armee in Böhmen
[* 56] 6 pro Mann = 1,368,000, bei der Mainarmee 11 pro Mann = 440,000,
zusammen 1,808,000 Patronen, sehr viel weniger, als bei den Friedensübungen verbraucht worden wären. 1870/71 wurden beim 1. bayrischen
Armeekorps 166, zusammen 4,163,000, beim 2. Armeekorps 1,105,600, also pro Mann 44, beim sächsischen Armeekorps 1,450,000,
pro Mann 58, Patronen verschossen.
daher Munizipalbehörde, Munizipalbeamter s. v. w. städtische
Behörde, städtischer Beamter;
Munizipalverfassung, die Verfassung einer Stadtgemeinde;
Munizipalität
(franz. municipalité), der städtische Beamtenkörper;
letztere Bezeichnung besonders in Frankreich gebräuchlich, woselbst
die Munizipalität sich aus dem Maire, dessen Beigeordneten (adjoints) und einem oder in größern Städten mehreren Polizeikommissaren
zusammensetzt, neben welchen dann ein Munizipalrat (conseil municipal), das städtische Kollegium zur Wahrung der Kommunalinteressen,
steht;
1) Eduard, Philolog, geb. zu Glogau,
[* 57] israelitischer Abkunft, studierte 1822-25 in Breslau und Berlin,
wirkte 1827-48 als Lehrer an der Wilhelmsschule zu Breslau, 1850-57 interimistisch am Gymnasium in Glogau, privatisierte seitdem
(1862 zum Professor ernannt) daselbst und starb Seine Hauptwerke sind: »Die Metrik der Griechen
und Römer«
[* 58] (Glog. 1834),
»Geschichte der griechischen Litteratur« (das.
1849-50, 2 Bde.; 3. Aufl. von Volkmann, 1879-80) und »Geschichte der römischen Litteratur« (das.
1858-61, 3 Bde.; 2. Aufl. von O. Seyffert, 1875-77, 2 Bde.).
»Notice sur Abou'l-Walid-Merwan« (Par. 1851) und
»Mélanges de philosophie juive et arabe« (das. 1859).
Ein Teil von Munks Abhandlungen über arabische und jüdische Philosophie
im »Dictionnaire des sciences philosophiques« erschien deutsch unter dem Titel: »Philosophie und philosophische
Schriftsteller der Juden« (Leipz. 1852).
(spr. múnkātsch), Stadt im ungar. KomitatBereg, an der Latorcza und der Ungarischen Nordostbahn, mit (1881) 9691 Einw.
(Ungarn,
[* 62] Ruthenen und Deutsche),
[* 63] Weinbau, bedeutenden Alaun- und Eisengruben, einiger Industrie (grobes Tuch, Bauernpelze), Realgymnasium
und Bezirksgericht. Daselbst werden auch Bergkristalle (die sogen. ungarischen Diamanten) gefunden. Das
in der Ebene auf einem 76 m hohen Felsen liegende Bergschloß Munkács dient als Staatsgefängnis. - Munkács war seit Ludwigs I. (1342-1382)
Zeit infolge der Einwanderung und Ansiedelung der podolischen Ruthenen unter ihrem FürstenTheodor Keriatowič Vorort der ruthenischen
»Krajna« (Mark) oder des »Herzogtums« Munkács, welches seit 1370 meist
als Apanage ungarischer Königinnen eine große Krondomäne bildete.
(spr. múnkatschi),Michael, eigentlich Lieb, ungar. Maler, geb. zu Munkács in
Ungarn, erlernte das Tischlerhandwerk und arbeitete schon als Geselle, als er durch einen reisenden Porträtmaler in Gyula,
der ihm den ersten Unterricht erteilte, zur Kunst geführt wurde. Er bildete sich dann auf eigne Hand
[* 67] weiter und zeichnete und
malte Porträte
[* 68] und Genrebilder aus dem Volksleben, deren eins (Bauernidyll) der PesterKunstverein ankaufte. 1865 ging er nach
Wien auf die Kunstakademie, mußte aber schon im folgenden Jahr wegen Mittellosigkeit nach Pest zurückkehren.
Von da begab er sich nach kurzer Pause nach München, wo sich der Schlachtenmaler Franz. Adam seiner annahm.
Hier beteiligte sich an einer Konkurrenz, die das ungarische Kultusministerium ausgeschrieben hatte, und errang mit Genrebildern
dreimal den ersten Preis, wodurch er die Mittel erhielt, 1868 nach Düsseldorf
[* 69] zu gehen, wo Knaus und Vautier ihn zur Behandlung
nationaler Stoffe weiter ermutigten. Hier entstanden der erwachende Schusterjunge und einige Porträte;
dann folgte das tief ergreifende Bild: der letzte Tag eines Verurteilten (1870), welches ihn mit einemmal berühmt machte und
ihm die Bestellung eines andern großen Bildes: Kriegszeit (1871), eintrug. Munkacsy siedelte im Januar 1872 nach Paris über, wo seine
Arbeiten bald außerordentliche Anerkennung fanden.
Von den kleinern Bildern dieser frühern
Zeit sind noch zu nennen: der Gang
[* 70] zur Schule (1871), die Küchenpolitiker,
die Butterfrau, der betrunkene Schneider sowie einige Landschaften;
von den größern: der Transport von gefangenen Nachtschwärmern
(1873), im Pfandhaus (1874), der Abschied der Rekruten und der Dorfheld (1877).
Alle diese Bilder kennzeichnet eine energische
Charakteristik, eine große Kraft
[* 71] der Darstellung und Breite
[* 72] des malerischen Vortrags, aber auch eine starke
Neigung zum Häßlichen und zu einem schwarzen Gesamtton, in welchem alle Lokalfarben untergehen. Diese Eigenschaften zeigten
sich jedoch nur in seinen Genrebildern aus dem ungarischen Volksleben. Seit 1876 begann er auch Szenen aus den PariserSalons
zu malen, in welchen er nach einem immer reichern Kolorit strebte und schließlich zu einer ganz hellen
und lichten Farbenstimmung bei einer skizzenhaft andeutenden, fast impressionistischen Behandlung der Zeichnung und Modellierung
gelangte.
Die Hauptbilder dieser Gattung sind: der Künstler mit seiner Gattin im Atelier (1876), der Besuch bei der Wöchnerin (1881),
das Namensfest des Vaters, die Amme, die beiden Familien (1881) sowie mehrere Stillleben und Blumenstücke.
Im J. 1877 betrat er mit einem Milton, seinen Töchtern das »Verlorne Paradies« diktierend, das Gebiet des historischen Genres,
wobei er zugleich nach einer tiefern Charakteristik strebte und an die Stelle der schwarzen Gesamtstimmung eine graue
setzte.
Dieses Bild brachte ihm 1878 die Ehrenmedaille der PariserWeltausstellung ein. Zu voller Farbigkeit auch auf diesem Gebiet
seines Schaffens wendete sich Munkacsy 1882 mit einem figurenreichen Kolossalbild: Christus vor Pilatus (1882, radiert von Wallner),
welchem 1884 eine KreuzigungChristi (le Calvaire, radiert von Köpping) folgte. Auf diesen Bildern ist
die Erregung des Volkes mit großer dramatischer Lebendigkeit und ebenso großer malerischer Kraft geschildert, welche dem
Geistigen wie dem Materiellen in gleichem Maß gerecht wird.
(spr. munjōds),DonFernando Muñoz, Herzog von Rianzares, Gemahl der spanischen KöniginMariaChristine, geb.
Sohn eines Alkalden zu Tarrancon in Cuenca, erregte 1833 als Leibgardist die Aufmerksamkeit der Königin,
die ihn 28. Dez., drei Monate nach dem Tod ihres Gemahls Ferdinand VII., heimlich heiratete. Am ward die Ehe auch öffentlich
eingesegnet und Muñoz hierbei zum spanischen Granden erster Klasse und Herzog von Rianzares erhoben. 1847, bei Gelegenheit der
spanischen Heiraten, wurde er von LudwigPhilipp vonFrankreich zum Herzog von Montmorot ernannt. Doch hielt
sich Muñoz stets zurück und weigerte sich, eine politische Rolle zu spielen, welche die ehrgeizige Königin ihm gern aufgedrängt
hätte. Er starb
ursprünglich die Gesamtheit einer Klosteranlage (wie noch heute das franz.
moutier, s. v. w. Abtei), insbesondere die dazu gehörige Kirche;
später Bezeichnung für die prächtigen Kirchen der größern
geistlichen Stifter und die bischöflichen Kathedralen. In Norddeutschland gebraucht man für Münster meist den AusdruckDom (s. d.).
Die nun folgende katholische Reaktion rottete alle Keime der evangelischen Lehre
[* 101] in aus. Der kriegerische BischofChristophBernhard vonGalen (1650-78) unterwarf die Stadt und verlegte seinen Hofhalt von Koesfeld in dieselbe. Seit 1719 war
der Erzbischof von Köln zugleich Bischof von Münster, doch ward dieses durch besondere Statthalter regiert. Im Reichsdeputationshauptschluß
von 1803 wurde das Hochstift säkularisiert. Der größte Teil, 5500 qkm (110 QM.) mit 260,000 Einw.,
kam an Preußen und wurde zum Fürstentum Münster erhoben. Im Frieden von Tilsit
[* 102] 1807 an Frankreich abgetreten,
wurde es dem Großherzogtum Berg einverleibt, aber im Wiener Kongreß (1815) an Preußen zurückgegeben. 1821 wurde das Bistum
wiederhergestellt.
[* 94] 1) Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks in der preuß. ProvinzWestfalen
[* 103] und Stadtkreis, früher
Hauptstadt des Bistums an der Aa, Knotenpunkt der Linien Münster-Emden, Münster-Enschede, Wanne-Bremen, Münster-Lippstadt und Soest-Münster der
Preußischen Staatsbahn, 62 m ü. M., hat mehrere öffentliche Plätze, darunter der Domplatz mit dem Denkmal Fürstenbergs
und der Ludgeriplatz mit dem Kriegerdenkmal. Von den 14 meist kath. Kirchen sind hervorzuheben: der Dom (aus dem 12.-14. Jahrh.),
merkwürdig durch die Verschmelzung des gotischen und romanischen Stils;