Reichsmilitärgesetz vom mit Nachträgen vom und das
Gesetz über die
Naturalleistungen für
die bewaffnete Macht im
Frieden vom das
Gesetz über den
Landsturm vom und die
Verordnung über die Disziplinarstrafordnung
für das deutsche
Heer vom
der vom Adriatischen
Meer bis
Siebenbürgen sich erstreckende schmale Landstrich, welcherUngarn
[* 3] von der Türkei
[* 4] scheidet, 1849 zu einem eignen Kronland erhoben wurde, bis auf die neueste Zeit seine eigne militärisch-administrative
Verfassung hatte und ein
Areal von 33,422 qkm (609 QM.) mit (1869) 1,200,371 Einw.
umfaßt. Das Land war zur Abwehr gegen die Macht der
Osmanen rein militärisch organisiert, zerfiel in die
Kroatisch-Slawonische und die Serbisch-Banater
(Ungarische) und enthielt 14
Infanterie-Grenzregimenter und 1 Grenzbataillon
mit den zu ihnen gehörigen Landbezirken sowie 12 Militärkommunitäten.
Nach
Abschluß des staatsrechtlichen
Ausgleichs mit
Ungarn wurde die Provinzialisierung der Militärgrenze beschlossen und seitdem auch
nach und nach durchgeführt. Die Serbisch-Banater Militärgrenze wurde 1872 (1. Nov.) dem
KönigreichUngarn einverleibt
und gehört jetzt teils zu den
Komitaten Bács,
Temes und
Krassó, teils wurde das neue
KomitatSzörény gebildet, welches seit 1880 mit
Krassó vereinigt ist. Die Kroatisch-Slawonische Militärgrenze dagegen, mit Einschluß des
PeterwardeinerRegiments, welches zur
Banater
Militärgrenze gehörte, d. h. das Gebiet vom Adriatischen
Meer bis zur Savemündung, wurde dem
KönigreichKroatien-Slawonien
einverleibt.
Wirklich provinzialisiert und mit letzterm vereinigt wurde jedoch zuerst nur das Gebiet der beiden
WarasdinerGrenzregimenter, welches seit 1871 das kroatisch-slawonische
KomitatBelovár bildet, dann die
StädteZengg (jetzt zum
KomitatFiume
[* 5] gehörig) und
Militär-Sissek, das, mit
Zivil-Sissek vereint, zu dem
AgramerKomitat geschlagen wurde.
Vom Jahr 1873 bis 1881 war die Militärgrenze auf 10 Regimentsbezirke beschränkt, die folgende sechs Grenzdistrikte
bilden:
Dieses Gebiet der ehemaligen Militärgrenze wird im W. vom Adriatischen
Meer und dem Morlakkenkanal, im N. von den kroatisch-slawonischen
Komitaten und der
Donau, im O. von der letztern und im S.
von
Dalmatien sowie durch die
Unna
[* 6] und
Save begrenzt, welche es von
Bosnien
[* 7] und
Serbien
[* 8] scheiden. Der westliche Teil ist ein meist felsiges, der Karstformation angehörendes
Hochland, das im W.
vom
Velebit (bis 1753
m) und vom
Kapellagebirge (1533 m), im O. dagegen von der Plisevitza (1649 m) eingeschlossen wird und
im
Niveau bis zu 600 m aufsteigt, während die bedeutenden Berggipfel 1600 m
Höhe erreichen.
Auch der östlichere Landesteil bis zum Zusammenfluß der
Unna und
Save wird von kleinern Gebirgszügen bis zu 700 m erfüllt.
Das
Klima
[* 9] ist in den Gebirgsgegenden rauh, in den
Ebenen meist mild; an der Meeresküste erreicht nicht selten die
Bora eine
außerordentliche Heftigkeit. Die Einwohner sind größtenteils
Slawen (95 Proz.), nämlich Kroaten und
Serben (657,847) und
Slowaken (4741), außerdem Deutsche
[* 10] (22,271),
Ungarn (4563),
Rumänen (1138),
Ruthenen, Italienerin der
Küste),
Albanesen,
Zigeuner etc. Der
Religion nach sind 345,843 römisch-katholisch, 330,246 griechisch-orientalisch, 10,807 evangelisch
und 7462 griechisch-katholisch.
Die Anzahl der Israeliten beträgt 2388. Von der produktiven Bodenfläche (81,61
Proz. des
Areals) entfallen auf Ackerland 24,4 Proz., Gartenland 1,17,
Weinland 0,64,
Wiesen 9,28, Weideland 18,66 und
Wald. 27,66 Proz. Haupterwerbszweig ist die
Landwirtschaft; der
Ertrag derselben
ist jedoch sehr verschieden, da im westlichen Teil der steinige
Boden, die Borastürme und die übermäßige
Dürre den Getreidebau
in größerm
Maßstab
[* 11] schwer aufkommen lassen. In der mit Vorliebe gepflegten Obstkultur nimmt den ersten
Platz die Pflaume (Zwetsche) ein, welche gedörrt oder zu
Slibowitz und Zwetschenmus verwendet wird.
Wichtig ist ferner der Weinbau, der namentlich bei Karlowitz ein vorzügliches
Produkt liefert, sowie der Waldreichtum. Der
Viehstand ist namentlich an
Schafen (auf den ausgedehnten Hutweiden im W.),
Schweinen und
Ziegen bedeutend.
Auf die Seidenkultur wird besonders im Küstengebiet seit
Jahren viel Fleiß verwendet;
Jagd und
Fischerei
[* 12] sind sehr einträglich.
Der
Bergbau
[* 13] liefert als Hauptprodukte
Eisenerz (bei Oriovatz, Petrovagora und Trgovo),
Kupfer- und Bleierz (Trgovo).
Die
Industrie steht quantitativ und qualitativ noch auf sehr niedriger
Stufe.
Getreide- und
Sägemühlen
gibt es überall im Land; im übrigen beschränkt sich die gewerbliche
Produktion auf
Branntweinbrennerei, Töpferarbeiten,
Herstellung von Werkholz,
Baumaterialien,
Leder, auf
Seiden- und Wollspinnerei. Ausgebreiteter und mannigfaltiger ist dagegen
die häusliche
Industrie. Der
Handel mit eignen Erzeugnissen ist sehr gering, bedeutender der Transithandel.
Die wichtigstenAusfuhrartikel sind:
Bau- und Werkholz,
Wein und
Getreide,
[* 14] Borstenvieh,
Slibowitz, gedörrte
Zwetschen, Zwetschenmus,
Häute, Schafwolle,
Honig,
Knoppern und
Blutegel.
[* 15] Bedeutendere Handelsplätze sind:
Semlin, Mitrovitz,
Brod,
Altgradisca,
Kostajnica und
Carlopago. Die
Volksbildung steht noch auf niedriger
Stufe; von je 100 schulpflichtigen
Kindern
besuchen nur 38 wirklich die
Schulen (deren man an 600 zählt), und über 80 Proz. der Gesamtbevölkerung
können weder lesen noch schreiben. Von höhern Lehranstalten bestehen 2 Obergymnasien, eine
Ober- und 4 Unterrealschulen;
ferner eine theologische Lehranstalt (griechisch-orientalisch) und ein
Pädagogium.
Was das Militärwesen betrifft, so wurde seit 1873 das mit dem österreichischen übereinstimmende ungarische Wehrgesetz
von 1868 an Stelle der frühern Militärverfassung eingeführt. Die Gemeindeverfassung der Militärgrenze wurde durch Gesetz vom geordnet.
Hiernach bildeten die frühern Militärkommunitäten jetzt Städte (mit Magistrat und Stadtrat), alle übrigen
Ortschaften aber Ortsgemeinden (mit Gemeinderat) und sämtliche Ortsgemeinden eines Distrikts eine Distriktsgemeinde (mit einer
aus den Vertretern der Ortsgemeinden zusammengesetzten Repräsentanz). Im übrigen besteht in den Landgemeinden des Grenzgebiets
der patriarchalische Verband
[* 18] der »Hauskommunion« (s. d.), welche berechtigt ist, bewegliche
und unbewegliche Güter gemeinsam zu besitzen und neu zu erwerben, zwar noch fort; die Auflösung dieser Hauskommunionen ist
jedoch gesetzlich bereits ausgesprochen und wird nach und nach durchgeführt.
Nachdem mit kaiserlichem Manifest vom die Vereinigung der Militärgrenze mit Kroatien und Slawonien und dadurch mittelbar mit
den Ländern der ungarischen Krone angeordnet wurde, ist das ganze Gebiet in die VerwaltungKroatiens
und Slawoniens übergegangen. Von 1881 bis 1886 standen an der Spitze der provisorisch fortbestehenden sechs Grenzdistrikte
Distriktsbehörden und Bezirksämter. Gegenwärtig ist das Gesamtgebiet der Kroatisch-Slawonischen Militärgrenze auf
Grund des Gesetzes vom womit das Königreich samt dem Grenzland in acht neugebildete Komitate
eingeteilt wurde, mit Kroatien-Slawonien (s. d.) vollständig vereinigt, und die politische Verwaltung ist in den bisherigen
sechs Grenzdistrikten ganz dieselbe wie in den übrigen Komitaten des Landes. Das ehemalige Grenzgebiet ist jetzt den Komitaten
Lyka-Krbava, Modrus-Fiume, Agram, Požega, Virovititz und Syrmien einverleibt.
[Geschichte.]
Den Grund zur Militärgrenze legten nach herkömmlicher Ansicht die KönigeLudwig I. und MatthiasCorvinus von Ungarn, ersterer
durch die erste Einrichtung einer Hauptmannschaft in Zengg, letzterer durch die Ansiedelung aus der Türkei geflüchteter
Bosnier und Serben in Kroatien im »Kapitanat von Zengg«, der spätern KarlstadterGrenze. Doch verfiel diese
Gründung wieder bis zur Spurlosigkeit. Die eigentliche Ausbildung gewann diese Einrichtung im 16. Jahrh., als Ferdinand I.
(1538) von den Türken vertriebenen Serben (Rascianern) drei Kapitanate in Ostslawonien: Kopreinitz, Kreuz
[* 19] und Ivanic, unter der
Verpflichtung des Kriegsdienstes gegen die Türkei überließ, welche die Grundlage der oberslawonischen oder »windischen«
Grenze mit Warasdin als Vorort ausmachten, während ihr zur Seite sich die »krabatische« oder
kroatische Grenze seit 1578-80 mit Karlstadt als Vorort ausbildete.
Zur Sicherung desKordons gegen die Türkei in den Grenzplätzen von Slawonien und Syrmien, welcher jetzt weniger die Einfälle
der Türken als das Eindringen der Pest und den Schmuggelhandel abzuwehren hatte, wurde 1747 ein schon früher aufgestelltes
Bataillon Tschaïkisten erhalten und 1763 in den Landstrich zwischen der Donau und Theiß versetzt. Um diese
Zeit wurde auch die Siebenbürgische Grenze errichtet und zwar die SzeklerGrenze 1764, die Walachische 1766. Im J. 1754 wurden
die Militärgrenzrechte statuiert, 1770-87 der Militärgrenzgürtel abgeschlossen und das Kantonsystem eingeführt, und 1807 erhielt
die Militärgrenze ein Grundgesetz.
Nach den unglücklichen Ergebnissen des WienerFriedens 1809, durch welchen die westliche Hälfte der an
Frankreich fiel, um einen Teil Illyriens zu bilden, vereinigte der PariserFriede 1814 die Grenzländer wieder mit der österreichischen
Monarchie. Dieselben bildeten staatsrechtlich einen Teil des ungarischen Reichs und des Großfürstentums Siebenbürgen, waren
aber nach Verfassung und Verwaltung gänzlich von denselben getrennt. Eingeteilt war die Militärgrenze in vier voneinander
unabhängige, unter dem Hofkriegsrat stehende Generalkommandos oder Generalate als höchste Behörden, unter denen die Regimentskommandos
standen, welche die Bezirksbehörden vorstellten und nicht nur alle rein militärischen Verrichtungen, sondern auch alle
politisch-ökonomischen und Justizgeschäfte besorgten.
Die vier Generalate waren: das kroatische, das slawonische, das Banater oder ungarische und das siebenbürgische. 1848 wurde
die Militärgrenze anfangs unter die Botmäßigkeit des ungarischen Ministeriums gestellt, schloß sich aber dann dem Kampf gegen die ungarische
Insurrektion an und half ihn siegreich beendigen. Zum Lohn für die bewiesene Treue der Grenzer in Italien
[* 22] und Ungarn wurde das
Militärgrenzgebiet durch die Reichsverfassung von 1849 zu einem eignen Kronland erklärt und erhielt 1850 ein neues Grundgesetz
mit wichtigen Vorteilen für das Land und seine Bewohner.
Nachdem 1851 die Siebenbürgische Militärgrenze aufgehoben worden, erfolgte die Einteilung in drei Hauptabteilungen: die KroatischeGrenze,
welche in drei Grenzgebiete mit zusammen acht Infanterieregimentsbezirken zerfiel, die Slawonisch-SerbischeGrenze (früher auch die Syrmische genannt) mit drei Infanterieregimentsbezirken und die BanaterGrenze mit drei Infanterieregimentsbezirken.
Nachdem in Österreich
[* 23] eine Verfassung eingeführt worden, wurden auch die Verhältnisse der Militärgrenze wesentlich umgestaltet, indem
die persönlichen und bürgerlichen Rechte ihrer Bewohner erweitert, der Gebrauch der Landessprache gestattet, die körperliche
Züchtigung abgeschafft, der Erwerb des Grundeigentums erleichtert und die Niederlassung Fremder erlaubt
¶
(Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhaupts, von den UnterthanenKriegsdienste zu
fordern und die zur Verteidigung des Landes und der staatlichen Interessen erforderlichen militärischen
Vorkehrungen und Einrichtungen zu treffen. Im DeutschenReich ist die und damit die Souveränität der einzelnen Bundesstaaten
überhaupt zu gunsten des Kaisers wesentlich beschränkt. Nur das bayrische Heer bildet einen in sich geschlossenen Bestandteil
des deutschen Reichsheers mit selbständiger Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von Bayern, indem es nur
im Krieg und zwar mit Beginn der Mobilisierung unter dem Oberbefehl des Kaisers steht. Im übrigen aber bildet die gesamte
Landmacht des Reichs ein einheitliches Heer, welches nicht nur im Krieg, sondern auch im Frieden unter dem Befehl des Kaisers
steht. Die meisten Bundesregierungen haben außerdem mit der KronePreußen
[* 25] noch besondere Militärkonventionen
(s. d.) abgeschlossen, wodurch sich wenigstens die Kleinstaaten ihrer Militärhoheit nahezu
vollständig begeben haben. Die Kriegsmarine des Reichs ist ebenfalls eine einheitliche und steht unter dem Oberbefehl des
Kaisers (s. Deutschland,
[* 26] S. 843).
Ansiedelungen ganzer Truppenteile, die verschiedene Zwecke haben können, z. B. leichtere Verteidigung
oft bedrohter Landesgrenzen, Erleichterung des Unterhalts der Truppen in wenig bewohnten Gegenden, Urbarmachung unbewohnter,
aber fruchtbarer Landstriche, Verschmelzung des Militärstandes mit dem Bauernstand etc., deren
charakteristisches Merkmal unter allen Umständen aber Vereinigung einer bedeutenden Truppenmacht auf verhältnismäßig
kleinem Raum und Ernährung derselben durch eigner HändeArbeit ist.
SchonAlexander d. Gr. siedelte die Veteranen seiner Heere teilweise an, und die Römer
[* 27] haben durch Militärkolonien römischer Bürger erst
in
Italien, dann in den Provinzen hauptsächlich ihre Weltherrschaft begründet. In der Neuzeit wurden zuerst von Ferdinand
I. an der türkischen Grenze Militärkolonien in größerm Maßstab angelegt; aus ihnen entstand später die Militärgrenze
(s. d.), deren Bevölkerung
[* 28] bis vor kurzem ihre militärische Organisation behalten hat. In Schweden
[* 29] wurde gegen Ende des 17. Jahrh.
von Karl XI. eine Art von Militärkolonien errichtet, die mit geringen Abänderungen noch jetzt bestehen, die sogen.
Indelta-Armee.
Man siedelte nämlich Soldaten und Offiziere zerstreut auf Krondomänen an, die zu Übungen und im Fall
eines Kriegs zusammengezogen wurden. Ferner wurden Militärkolonien seit 1818 vom KaiserAlexander I. von Rußland angelegt und zwar nach dem
Plan des GrafenAraktschejew, der dahin ging, die Soldaten bei den Kronbauern einzuquartieren und auf diese
Weise völlig militärische Dörfer zu bilden. Die betreffenden Ukase datieren vom und Zuerst
wurde eine Infanteriedivision im GouvernementNowgorod und eine Kavalleriedivision im GouvernementCharkow angesiedelt; 1828 aber
waren bereits drei Infanterie- und fünf Kavalleriedivisionen, erstere in den nördlichen, letztere in
den südlichen Gouvernements, organisiert.
Die junge Mannschaft der Kolonie, bei der Infanterie vom vollendeten 12., bei der Kavallerie vom 14. Jahr an, ward ebenfalls
uniformiert und für den Ackerbau und Kriegsdienst ausgebildet. Vom 17. Jahr an dienten diese jungen Leute als Reserve der ackerbautreibenden
Soldaten, vom 21. Jahr an in der Armee. Nach 25jähriger Dienstzeit konnte der Kolonist seinen Abschied und
seine Entlassung aus der Kolonie verlangen, mußte dann aber noch fünf Jahre in der Reserve dienen.
Durch Ukas vom 19. Nov. erhielten die eine andre Einrichtung. Bald darauf brachen in ihnen Aufstände aus, welche mit
größter Strenge niedergeworfen wurden. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich insbesondere Araktschejew (s. d.) als Wüterich.
Als nach Beendigung des letzten orientalischen Kriegs die russische Armee organisiert ward, hob KaiserAlexander II. die Infanteriekolonien
in den nördlichen Gouvernements auf, so daß nur die Kavalleriekolonien unter dem Namen der südlichen Kolonien und zwar
als charkowsche, chersonsche und kiew-podolische fortbestanden, aber mit Gemeindeverfassung und ohne militärische Organisation.
Von untergeordneter Bedeutung waren die Militärkolonien, welche der französische MarschallBugeaud in Algerien
[* 30] gründete; dagegen hat die
Ansiedelung militärisch geschulter Kolonisten aus der deutschen Legion, welche die englische Regierung 1857 zum Schutz des Kaplandes
gegen die Einfälle der Kaffern berief, die friedliche Entwickelung der Kapkolonie für längere Zeit ermöglicht.
Staatsverträge, durch welche eine Regierung die ihr in Ansehung des Militär- und Kriegswesens
zustehenden Rechte ganz oder teilweise auf eine andre überträgt. Dahin gehört z. B. die Militärkonvention
zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg
[* 31] vom 21.-25. Nov. 1870, welche dann später in die deutsche
Reichsverfassung vom mit aufgenommen wurde. Außerdem sind zwischen der KronePreußen und allen übrigen Bundesstaaten
mit Ausnahme Bayerns Militärkonventionen abgeschlossen worden, durch welche, abgesehen von den Beschränkungen der Militärhoheit der einzelnen
Bundesstaaten durch die Reichsverfassung, die Kleinstaaten ihre Militärverwaltung der preußischen Staatsregierung
vollständig übertragen haben. Nur die Königreiche haben ihre eigne Heeresverwaltung
¶
mehr
behalten, während die Kontingente der übrigen Bundesstaaten, welche jene Militärkonventionen abgeschlossen haben, in die preußische Verwaltung
übergegangen sind; doch hat sich der Kaiser den Kontingentsherren gegenüber verpflichtet, sein verfassungsmäßiges Recht
zur Bestimmung der Garnisonen in der Regel dahin auszuüben, daß die Kontingentstruppen innerhalb der Landesgrenzen verbleiben.
Die Kontingentsherren selbst stehen zu den in ihrem Gebiet befindlichen Truppen im Verhältnis eines kommandierenden
Generals, indem sie die einem solchen zukommenden Ehrenrechte und Disziplinarbefugnisse zu beanspruchen haben. Die Offiziere
und die Militärbeamten werden in den Großherzogtümern, in den Herzogtümern, in den Fürstentümern und in den FreienStädten
vom Kaiser ernannt, vorbehaltlich des Rechts der Kontingentsherren zur Ernennung von Offizierenà la suite
sowie von Adjutanten und Ordonnanzoffizieren.
Neben der Körpergröße muß auch der Brustumfang gemessen werden, welcher der halben Körperlänge
entsprechen soll; ist er geringer, so
können die Leute zum Dienst ohne Waffe (Handwerker oder Krankenwärter), nicht aber mit
Waffe ausgehoben werden. Ein gewisses Militärmaß wurde schon in alten Zeiten gefordert, da in der Regel mit der Körperlänge auch die
übrige Körperentwickelung und Körperkraft zurückbleibt. Da nun in frühern Zeiten der Kampf Mann gegen
Mann den Ausschlag gab, so wurde auch ein großes Gewicht auf die Körpergröße gelegt. In Rom
[* 34] betrug das Mindestmaß für
den Legionssoldaten zur Zeit der Republik 1,64 m; Nero forderte für die Elitetruppen 1,95 m, Hadrian 1,79 m. Aus der
Bewaffnung der Landsknechte
[* 35] ist zu schließen, daß ihre Körperlänge nicht unter 1,73 m betragen hat.
Da heute das Feuergefecht ausschlaggebend ist, so besteht für jene Rücksicht kein Grund mehr; dagegen fordert der Dienst
einzelner Waffengattungen eine gewisse Körpergröße. Im allgemeinen sind die germanischen Völker größer als die romanischen
und die Slawen.
Verschieden und schwächer besetzt ist die
Militärmusik der Jägerbataillone etc. (die Holzbläser fehlen bis auf eine Pickelflöte ganz). Doch ist es gestattet,
als Signalbläser (Hornisten) beiden Kompanien wirkliche Musiker einzustellen und diese zur Verstärkung
[* 42] der Militärmusik heranzuziehen.
Die kleinste Militärmusik hat die Kavallerie. Das Charakteristische¶
mehr
der ist das Überwiegen von Instrumenten mit scharfer, durchdringender Klangfarbe; auch unterscheidet sie sich von dem Symphonie-
und Opernorchester besonders durch Aufnahme der modernen weitmensurierten, vom alten Bügelhorn abstammenden Ventilblechinstrumente
neben den Hörnern, Trompeten und Posaunen (vgl. Orchester). Die Instrumente sämtlicher Musikkorps der deutschen Armee haben neuerdings
die PariserStimmung erhalten. Die meisten Militärmusikkorps sind jetzt aus guten Musikern zusammengesetzt,
und sie verwandeln sich daher häufig zu Konzertzwecken in ein vollständiges Symphonieorchester mit Streichinstrumenten, Pauken
etc.
s. Militärerziehungsanstalten. ^[richtig: Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten] ^[= dienen 1) zur Erziehung von (Soldaten-) Knaben etc., mit oder ohne Rücksicht auf den spätern ...]
(Kriegstelegraphie) zerfällt in die Feldtelegraphie und Festungstelegraphie. Erstere gliedert sich
nach der Art und dem Bereich ihrer Thätigkeit in vier Zonen und zwar: 1. Zone die Kriegstelegraphenlinien,
welche das große Hauptquartier mit der Heimat verbinden;
Diese verschiedenen Aufgaben bedingen
ein verschiedenes Telegraphenmaterial; während die stehenden Linien der 1. Zone fast ausschließlich der Staatstelegraphie
angehören, werden bei der 2. schon häufig Anschlüsse durch die Feldtelegraphie zu bewirken sein, aber nach Art stehender
Leitungen zur Ausführung kommen. Die Leitungen der 3. Zone werden fast ausschließlich aus dem Material
der Feldtelegraphenabteilungen hergestellt werden. Die häufigen Quartierwechsel bedingen einen ebenso schnellen Bau wie Abbau
der Linien und daher ein leicht bewegliches fahrbares Material. In der 4. Zone endlich wird an das fahrbare das tragbare Material
sich anschließen. Die Feldtelegraphenleitungen sind entweder oberirdische Stangen- (Luft-) Leitungen aus
verzinktem Eisen- oder aus blankem Kupferdraht auf Stangen mit Isolatoren, oder Auslagen von Kabeln (isoliertem Leitungsdraht)
auf der Erde, an Bäumen etc. ohne Anwendung von Isolatoren; zur Überschreitung von Flüssen dienen mit Draht
[* 54] übersponnene Flußkabel.
Deutschland besitzt im Frieden keine Telegraphentruppe. Im Krieg werden 9 Feld-, 6 Reserve-Feldtelegraphenabteilungen
und 4 Etappen-Telegraphendirektionen aufgestellt. Jede der Telegraphenabteilungen besteht aus einem Telegraphendetachement
und einer Trainkolonne, ersteres aus 3 Offizieren, etwa 90 Pionieren, welche von den Pionierbataillonen, und 7-11 Telegraphenbeamten,
welche von der Staatstelegraphie abgegeben werden; sie haben die Telegraphenlinien zu bauen und in Betrieb
zu nehmen, die Trainkolonne hat das Material zum Bau derselben, 23 km Leitung in blanken Drähten (Kupferdraht 2 mm) und 12 km
isolierten Draht und 313 m Flußkabel, auf 14 Wagen mitzuführen. Die Feldtelegraphenabteilungen bauen die Leitungen zunächst
dem Feind zurück bis zu den Generalkommandos und werden beim weitern Vorgehen der Armeen hier von den
Reserve-Feldtelegraphenabteilungen abgelöst. Zwischen ihnen und den Kriegs- oder
¶
mehr
Staatstelegraphenlinien bilden die Etappen-Telegraphendirektionen das vermittelnde Zwischenglied. Im großen Hauptquartier
befinden sich der Chef der Militärtelegraphie, 2 Feld- und 1 Reserve-Feldtelegraphenabteilung. Die gesamte Militärtelegraphie im Feld bleibt aber behufs Ergänzung
des Beamtenpersonals und Nachschubs an Material aller Art durch ihren Chef und die General-Etappeninspektion im organischen
Zusammenhang mit der Staatstelegraphie. Die Feldabteilungen führen demnach das Material für 525 km oberirdische
Leitung und 4,7 km Flußkabel, die Etappentelegraphie 764 km Leitung mit ins Feld. Die Militärtelegraphie arbeitet ausschließlich mit dem
Morse-Schreibapparat. Im Frieden besteht in Deutschland eine Inspektion der Militärtelegraphie (in Berlin). Sie verwaltet das gesamte Kriegstelegraphenmaterial,
hat die Erfindungen auf dem Gebiet der Telegraphie zu prüfen und für die Armee nutzbar zu machen und
die obere technische Leitung der Festungstelegraphie und deren Anlage. - In Österreich besteht seit 1883 ein Eisenbahn- und
Telegraphenregiment aus 2 Bataillonen à 4 Kompanien, welches bei der Mobilmachung aufgelöst wird und je 3 Feldtelegraphendirektionen
erster und zweiter Linie, 43 Feld- und 3 Gebirgstelegraphenabteilungen aufzustellen hat. Jede Abteilung
gliedert sich wie in Deutschland in ein Bau- und Betriebsdetachement und eine Trainkolonne. Jedem Armeekommando wird eine Telegraphendirektion
erster Linie zugeteilt. - In Frankreich ist 1884 das Militärtelegraphenwesen neu geregelt worden. Das Personal wird aus den
Beamten des Ministeriums der Post und Telegraphie entnommen, zu welchen noch Kommandierte aus der Armee
hinzutreten. Im Frieden besteht keine Telegraphentruppe, nur ein höherer Beamter der Telegraphie ist jedem Generalkommando zugeteilt.
- Rußland hat 8 Telegraphenparke, deren jeder aus 3 Abteilungen, einer fliegenden (Feldtelegraphie), einer mobilen (Etappentelegraphie),
einer Reserveabteilung (für vorhandene Linien), besteht.
Die Festungstelegraphie besitzt unterirdische Leitungen und Stationen in einzelnen Werken, die mit der Zentralstation, meist
in der Kommandantur, in Verbindung stehen und je nach Bedarf im Frieden in Betrieb erhalten werden. Im Vorpostendienst kommen
die tragbaren Vorpostentelegraphen zur Verwendung, welche aus 2 Tornistern und 1 Kabelkasten mit je 500 m
Kabelleitung, 2 Batterien Siemensscher Pappelemente, 2 Morse-Schreibapparaten und 4 Verbindungskabeln bestehen, denen in neuerer
Zeit auch noch 2 Telephone hinzugetreten sind.
Eine solche Linie von 1500 m Länge wird in 30-40 Minuten durch einen Trupp aus 2 Telegraphisten (Telephonisten) und 2 Hilfsarbeitern
ausgelegt und in Betrieb erhalten. Diese Telegraphenapparate mit Telephonen werden besonders von der Artillerie
bei ihren Schießbeobachtungen benutzt und befinden sich zu diesem Zweck auf den Schießplätzen schon seit Jahren im Gebrauch.
Die Vorpostentelegraphen werden ebenso wie die Festungstelegraphen ausschließlich von Militärmannschaften unter Leitung
der örtlichen Fortifikation bedient.
Der Angreifer von Festungen erhält seine telegraphischen Verbindungen durch die Feldtelegraphie. Ob das
Telephon auch für den Kriegsgebrauch sich eignet, darüber sind die Ansichten ebenso geteilt wie über den Nutzen der optischen
Telegraphie, deren man sich nur aushilfsweise unter günstigen Umständen und dann mit verabredeten Zeichen, z. B.
auf Vorposten oder bei Beobachtungen der Artilleriewirkung, bedient. Zum Telegraphieren des Morse-Alphabets
dienen bei Tag 4 Signalrahmen, nachts
2 rote und 2 weiße Laternen, wobei die senkrecht gehaltenen Rahmen oder die roten LaternenPunkte, die wagerecht gehaltenen Rahmen oder weißen LaternenStriche bedeuten. In Frankreich ist die Kavallerie für den Vorpostendienst
mit farbigen Signallichtern ausgerüstet.
(Tribuni militum, auch Kriegstribunen genannt) kommandierten in der ältern römischen Zeit die Legionen,
doch so, daß unter sechs alle zwei Monate das Kommando wechselte. Sie wurden anfangs vom Konsul, später
mehr und mehr vom Volk ernannt und zwar meist aus Leuten senatorischen und ritterlichen Standes, die schon 5-10 Feldzüge mitgemacht
hatten. Als in der Folge (seit Cäsar) das Kommando mehr den Legatenübertragen wurde, hatten die Militärtribunen vorzugsweise die Büreaugeschäfte
zu leiten, aber Sitz und Stimme im Kriegsrat (vgl. Legion und Tribun).
Bei allen Truppenteilen der deutschen Armee ist das Turnen ein mit Sorgfalt gepflegter Dienstzweig;
nach der »Vorschrift über das Turnen der Infanterie« (Berl. 1886) schließen sich die Übungen im allgemeinen dem Schulturnen
an und zerfallen in Freiübungen, Gewehrübungen, Rüstübungen und in solche im angewandten Turnen; die
letztern sind Spring- und Steigübungen und bezwecken, den Soldaten geschickt zu machen, Hindernisse zu überwinden, wie sie
im Krieg auf dem Schlachtfeld dem Vordringen der Truppen sich entgegenstellen. Um die Entwickelung des Militärturnwesens in
Preußen hat der MajorRothstein (s. d.), Direktor der Militärturnanstalt, großes Verdienst. Letztere (bis Zentralturnanstalt), 1847 in
Berlin gegründet, bildet für die Armee und die SchuleLehrer und Lehrgehilfen der Gymnastik praktisch und theoretisch aus. Jährlich
werden zwei Kurse, vom 1. Okt. bis Ende Februar und vom 1. März bis Ende Juli, ausgebildet. Seit 1874 werden keine Unteroffiziere,
sondern nur Offiziere aller Waffen, vom Zivil vorzugsweise Gymnasial- und Seminarlehrer auf die Militärturnanstalt
geschickt.