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Handschriften zu den bedeutendsten Europas. 1806 nahm die Kongregation den Titel Akademie an und ernannte sogar Nichtkatholiken zu Ehrenmitgliedern.
Vgl. Langlois, Le [* 2] couvent arménien de l'île Saint-Lazare de Venise (Par. 1863).
Handschriften zu den bedeutendsten Europas. 1806 nahm die Kongregation den Titel Akademie an und ernannte sogar Nichtkatholiken zu Ehrenmitgliedern.
Vgl. Langlois, Le [* 2] couvent arménien de l'île Saint-Lazare de Venise (Par. 1863).
Fluß im nördlichen Rußland, entspringt aus dem See Sharowyi im Gouvernement Olonez, durchströmt die ungeheuern Waldungen des Gouvernements Archangel und ergießt sich rechts in die Emza (System der Dwina);
255 km lang.
(Mechthildis, alte Form für Mathilde), Name von Nonnen:
1) Mechthild von Magdeburg, [* 3] eine Beghine, die in das Cistercienserkloster Helfta bei Eisleben [* 4] trat (1265) und hier eine apokalyptisch-mystische Schrift »Das fließende Licht [* 5] der Gottheit« (hrsg. von Gall Morel: »Offenbarung der Schwester Mechthild«, Regensb. 1869) verfaßte; starb 1277. Neuere Forscher identifizieren sie mit der Matelda Dantes (»Purgatorio«, Ges. 28 und 33), der ihre Offenbarungen benutzt haben soll.
Vgl. Preger, Dantes Matelda (Münch. 1873). -
2) Mechthild von Hackeborn gehörte wie ihre jüngere Schwester, Gertrud (s. d. 2),
dem Kloster Helfta an, wo sie 1310 starb. Ihre Visionen zeichneten ihre Freundinnen auf unter dem Namen: »Liber spiritualis gratiae«.
Vgl. Strauch, Kleine Beiträge zur Geschichte der deutschen Mystik (in der »Zeitschrift für deutsches Altertum«, Bd. 27). -
3) Gräfin von Andechs, Äbtissin des Klosters Diessen in Bayern, [* 6] reformierte auf bischöflichen Befehl das Kloster Edelstetten und starb 1160.
(hebr.), Wort der Gaunersprache, etwa s. v. w. fertig, ruiniert, bankrott.
1) Johann Friedrich, der jüngere, Mediziner, geb. zu Halle, [* 7] der Sohn von Philipp Friedrich Theodor Meckel (geb. gest. als Professor der Chirurgie und Entbindungskunst in Halle) und der Enkel von Johann Friedrich Meckel (geb. gest. in Berlin, [* 8] schrieb: »De quinto pare nervorum cerebri«, Götting. 1778), studierte zu Halle, Göttingen, [* 9] Würzburg [* 10] und Wien, [* 11] ging dann nach Italien [* 12] und Paris, [* 13] wurde 1806 in Halle Professor der Chirurgie, bald aber der Anatomie und Physiologie.
Zur Vervollständigung des von seinem Großvater ererbten anatomischen Museums bereiste er mehrfach die Schweiz, [* 14] Frankreich und England. Er starb in Halle. Er lieferte eine Übersetzung von Cuviers »Vergleichender Anatomie« (Leipz. 1809-10, 4 Bde.) mit sehr wichtigen Bemerkungen und schrieb: »De conditionibus cordis abnormibus« (Halle 1802);
»Beiträge zur vergleichenden Anatomie« (Leipz. 1809-13, 2 Bde.);
»Handbuch der pathologischen Anatomie« (das. 1812-18, 3 Bde.);
»Handbuch der menschlichen Anatomie« (Halle 1815 bis 1820, 4 Bde.);
»System der vergleichenden Anatomie« (das. 1821-33, 6 Bde.);
»Tabulae anatomico-pathologicae« (Leipz. 1817-26, 4 Hefte);
»Descriptio monstrorum nonnullorum« (das. 1826, mit Kupfern).
2) Klemens Wilhelm Jakob, Militärschriftsteller, geb. zu Köln, [* 15] trat 1860 in die preußische Armee, machte den Feldzug 1866 als Sekondeleutnant mit, besuchte die Kriegsakademie und erhielt für hervorragende Leistungen einen Ehrendegen. Bei Wörth [* 16] verwundet, wurde er nach dem Krieg 1870/71 Lehrer an der Kriegsschule in Hannover, [* 17] 1873 Hauptmann und 1876 in den Großen Generalstab versetzt. Seit 1877 ist er Lehrer an der Kriegsakademie und wurde 1881 zum Major ernannt. Er schrieb neben einigen Studien über das Kriegsspiel: »Lehrbuch der Taktik« (zugleich als 6. Aufl. der Taktik von Perizonius, Berl. 1874-76, 2 Tle.; 2. Aufl. 1883 ff.),
»Elemente der Taktik« (2. Aufl., das. 1883) und gab einen »Übungsplan für den Unterricht in der Taktik« (das. 1874) sowie die 2. Auflage von Bronsart v. Schellendorffs Werk »Der Dienst des Generalstabs« (das. 1884) heraus.
Israel van, Goldschmied und Kupferstecher, geboren zu Bocholt, war dort 1482 für die Stadt thätig und starb daselbst. Meckenen hat eine große Anzahl Stiche, gegen 270, geliefert. Es sind teils Kopien nach Schongauer, Dürer und Hans Holbein [* 18] dem ältern, teils derb aufgefaßte Genrebilder und spätgotische Ornamente, [* 19] welche, ohne künstlerischen Wert, nur für die Geschichte der Kupferstecherkunst von Interesse sind.
[* 20] (hierzu Karte »Mecklenburg«),
richtiger nach Etymologie und Aussprache Meklenburg, deutsches Territorium im ehemaligen niedersächs. Kreis, [* 21] an der Ostsee, im übrigen von den preußischen Provinzen Pommern, [* 22] Brandenburg, [* 23] Hannover, Schleswig-Holstein [* 24] (Lauenburg) [* 25] und dem Gebiet von Lübeck [* 26] umschlossen, zerfällt in die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, von denen ersteres ein abgeschlossenes Ganze bildet, letzteres aber aus zwei voneinander getrennten Teilen, nämlich dem Herzogtum Strelitz oder dem Stargardschen Kreis, östlich, und dem Fürstentum Ratzeburg, nordwestlich von Mecklenburg-Schwerin, besteht.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (siebenter Staat im Deutschen Reich) erstreckt sich von 53° 4'-54° 22' nördl. Br. und von 10° 36'-13° 11' östl. L. v. Gr. Zwei Parzellen, Rossow und Netzeband-Schöneberg, liegen in der preußischen Provinz Brandenburg und eine Enklave, Ahrensberg, im Strelitzschen. Das Großherzogtum besteht aus dem Herzogtum Schwerin oder dem Mecklenburgischen Kreis, dem Herzogtum Güstrow [* 27] oder dem Wendischen Kreis, dem Rostocker Distrikt, dem Fürstentum Schwerin und der Herrschaft Wismar [* 28] und hat einen Flächeninhalt von 13,303,77 qkm (241,61 QM.). Von den beiden Bestandteilen des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz (des neunten Staats im Deutschen Reich) erstreckt sich das Herzogtum Strelitz von 53° 9'-53° 47' nördl. Br. und von 12° 40'- 13° 57' östl. L., das Fürstentum Ratzeburg von 53° 40'-54° 54' nördl. Br. und 10° 45'-11° 5' östl. L. Der Flächeninhalt beträgt 2929,50 qkm (53,2 QM.).
Der natürlichen Beschaffenheit des Landes nach bildet Mecklenburg einen Teil der norddeutschen Tiefebene und ist daher Flachland, das aber in der Richtung von SO. nach NW. von einem breiten, niedrigen, einzelne Seitenverzweigungen aussendenden Landrücken durchzogen wird, der die Wasserscheide zwischen den nordwärts zur Ostsee und südwärts zur Elbe abgießenden Gewässern bildet und wegen seiner zahlreichen Seen (s. unten) Mecklenburgische Seenplatte genannt wird.
Die höchsten Punkte sind: in Mecklenburg-Schwerin die Hoheburg im Schlemminer Wald unweit Bützow (144 m), der Kühlungsberg bei Diedrichshagen (128 m) und der Ruhner Berg bei Marnitz (178 m);
in Mecklenburg-Strelitz der Helpter Berg unweit Woldegk (179 m).
Der Boden besteht zum größern Teil aus fruchtbaren Strecken mit schwerem Lehmboden und aus Heiden und Waldungen, zum kleinern Teil aus sandigen Strecken und Torfmooren; am ergiebigsten ist der nordwestliche Teil des Landes, zwischen der Ostsee, Wismar und dem Dassower Binnensee. Die mecklenburgische Ostseeküste hat von ¶
Maßstab [* 30] 1:850000.
Die Regierungssitze sind doppelt, Kreis- oder Amtssitze einfach unterstrichen.
Zum Artikel »Mecklenburg«. ¶
der Lübeckschen Halbinsel Priwall bis zur Halbinsel Fischland eine Länge von 104 km, mit den Krümmungen von 185 km. Meerbusen sind der Busen von Wismar, die Große Wiek, östlich von der Insel Poel, welche durch die Meerenge Breitling vom Festland geschieden ist, das Salzhaff, zwischen der Halbinsel Wustrow und dem Kontinent, Kroy auf letztgenannter Halbinsel und die Reede von Warnemünde. Die Küste ist größtenteils flach, durch Sanddünen gedeckt, nur an einzelnen Stellen (bei Doberan und westwärts von Wismar) steil abfallend.
Bei Doberan (s. d.) zieht sich längs des Meers der Heilige Damm hin. Die Flüsse [* 32] des Landes ergießen sich entweder in die Ostsee oder durch die Elbe in die Nordsee. Zur Ostsee fließen ab: die Trave an der Grenze von Ratzeburg, mit der Stepenitz, welche sich durch die Radegast und Maurin verstärkt;
die Warnow, welche die Mildenitz und die schiffbare Nebel aufnimmt und bei Warnemünde den Breitlingsee bildet;
die Recknitz, welche in den Ribnitzer Binnensee mündet;
die Peene, welche den Malchiner und den Kummerower See durchfließt und die Trebel aufnimmt.
Die Elbe berührt nur auf kurze Strecken, bei Dömitz und Boitzenburg (20 km), das m.-schwerinsche Gebiet, nimmt aber aus demselben folgende Flüsse auf: die Stecknitz (Delvenau), Grenzfluß gegen Lauenburg;
die Boize;
die Sude, aus dem Dümmerschen See abfließend;
die Schmarr;
die Schale, einen Abfluß des Schalsees;
die schiffbare Elde, den Müritz- und Plauer See durchfließend und bei Dömitz mündend, nachdem sie die Stör, den Abfluß des Schweriner Sees, und die Löcknitz aufgenommen;
endlich die Havel. Von Kanälen sind zu bemerken: der Neue Kanal, [* 33] aus der Elde unterhalb Garwitz geleitet, mit dem die Stör aufnehmenden Störkanal zusammentreffend und durch die Kreuzschleuse mit dem bis Ludwigslust zum Holzflößen benutzten Ludwigsluster Kanal in Verbindung stehend;
der Friedrich Franz-Kanal, in Verbindung mit dem Neuen Kanal diesen und den Störkanal mit der Elde verbindend;
der Fahrenhorster Kanal, eine Krümmung der Elde umgehend;
der Müritz-Havelkanal, mittels mehrerer Seen die Havel mit dem Müritzsee vereinigend;
die sogen. Neue Elde, von Eldena abwärts bis Dömitz die Krümmung des Eldeflusses (Alte Elde) abschneidend.
Man zählt in Mecklenburg-Schwerin 329, in Mecklenburg-Strelitz 132 Landseen (wobei die kleineren, unter 750 m Länge, nicht mit gerechnet sind), deren Gesamtareal auf über 770 qkm (14 QM.), wovon 710 qkm auf Mecklenburg-Schwerin kommen, angeschlagen wird, und von denen die Mehrzahl auf der Mulde des oben genannten Höhenzugs liegt. Die bedeutendsten Seen sind der Schweriner, Sternberger, Krakower, Altschweriner und Müritzsee, durch die Elde mit dem Kölpiner, Fleesen-, Malchower und Petersdorfer See in Verbindung stehend;
der Plauer, Specker, Zierker und Luzinsee, mit dem Zanzen-, Karwitzer und Dretzsee verbunden;
der Galenbecker und Tollensesee, mit dem Lieps- und dem Wanzkaer See zusammenhängend;
der Malchiner, Kummerower, Teterower, Dümmersche und Schalsee (zum Teil);
ferner der Dassower Binnensee, durch die Mündungen der Trave und der Stepenitz gebildet;
der Breitling, durch die Mündung der Warnow gebildet, und der Ribnitzer Binnensee, mittels des Saaler Boddens mit der Ostsee verbunden.
Von Mineralquellen sind zu nennen: die Eisenquellen bei Doberan, Goldberg und Parchim, die Bittersalz- und Schwefelquelle am Heiligen Damm bei Doberan, die Kochsalzquellen zwischen Bokup und Konow, bei Sülten und Sülze, von denen aber nur die letztere benutzt wird. Besuchte Seebäder sind auf dem Heiligen Damm bei Doberan, zu Warnemünde und Boltenhagen.
Das Klima [* 34] ist gemäßigt; der Unterschied zwischen der mittlern Temperatur des wärmsten und des kältesten Monats betrug in Schwerin während des Zeitraums 1853-86: 18,0,° in Wustrow auf dem Fischland 17,9° C. Während desselben Dezenniums war die Temperatur in Graden nach Celsius:
im Winter | Frühling | Sommer | Herbst | Jahr | |
in Schwerin | 0.2 | 6.9 | 16.9 | 8.6 | 8.2 |
in Wustrow | 0.1 | 6.1 | 16.7 | 9.0 | 8.0 |
Der Frühling ist im Vergleich zu dem nordwestlichen Deutschland [* 35] kalt, im April und Mai herrschen oft rauhe Nordostwinde; die Sommerhitze wird durch die Nähe der Ostsee gemäßigt, im Herbst aber übt diese einen erwärmenden Einfluß aus. Die jährliche Regenmenge vermindert sich nach der Ostsee hin in auffallender Weise und betrug in Wustrow in dem Zeitraum 1865-86: 47,4, in Marnitz 61,4 cm.
Die Volkszählung von 1885 ergab in Mecklenburg-Schwerin eine Bevölkerung von 575,152, während dieselbe 1880: 577,055 betrug, mithin gegen die letzte Zählung eine Abnahme von 1903 oder 0,33 Proz. Bei dieser Verminderung der Bevölkerungszahl waren das Domanium mit 2589, die ritterschaftlichen Güter mit 6372, die Klostergüter mit 315 Seelen beteiligt, während die Städte um 7373 Seelen anwuchsen. Das Land zählte 1886: 42 Städte, 4 domaniale Marktflecken, einen städtischen und 2 ritterschaftliche Flecken, 1018 ritterschaftliche Hauptgüter (darunter 491 Lehngüter und 527 Allodien) in Händen von 631 Gutsbesitzern, ferner 413 Domanial-, Kloster- und städtische Höfe. Die herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische. Andersgläubige sind 471 Reformierte (in Bützow), 3866 Katholiken, 2305 Israeliten und 530 Angehörige anderer Glaubensbekenntnisse.
Die Landbevölkerung Mecklenburgs besteht aus germanisierten Slawen; die Bevölkerung [* 36] der Städte gehört fast ganz und der Adel des Landes vorwiegend dem niedersächsischen Stamm an. Die Mundart des Volkes ist das Plattdeutsche, das in unsrer Zeit durch Fr. Reuters Dichtungen auch in die Litteratur eingeführt ist. Die kleinern Städte sind mit ihrem umfangreichen Ackerbau oft halbe Dörfer, die Dörfer dagegen, auch wo sie Jahrmarktsgerechtigkeit haben, niemals halbe Städte.
Die Bauart der ältern Häuser ist die altsächsische, wie in Holstein und Südschleswig, hin und wieder noch mit den Pferdeköpfen (Mulagen) an den Giebelenden. Ganz eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes in Mecklenburg. Da hier das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des Landes unmittelbar der Staatsgewalt unterworfen; ein großer Teil steht unter der Grundherrschaft der Ritterschaft. In Mecklenburg-Schwerin kommen auf das landesherrliche Domanium 5456 qkm, auf die Klostergüter 426 qkm, auf die ritterschaftlichen Güter 5945 qkm und auf die Stadtgebiete und Kämmereigüter 1477 qkm. In Mecklenburg-Strelitz nehmen die Kabinetts- und Domänenbesitzungen 1652 qkm, die ritterschaftlichen Güter 640 qkm ein, und 296 qkm kommen auf die städtischen Besitzungen. Die Zahl der Volksschulen auf dem Land, mit denen größtenteils Industrieschulen verbunden sind, beläuft sich auf 1216; die Zahl der Bürger- und andern öffentlichen Stadtschulen auf 55, der höhern Bürgerschulen auf 6, und hierzu kommen noch 45 Gewerbeschulen für Lehrlinge und Gesellen, deren Errichtung durch Verordnung vom ¶
vorgeschrieben ist. Zur Bildung von Lehrern bestehen ein großherzogliches Landschullehrerseminar zu Neukloster für die großherzoglichen Domänen und das Seminar für ritterschaftliche Schullehrer zu Lübtheen. Ferner bestehen bei Schwerin eine Idioten-, zu Neukloster eine Blinden-, zu Ludwigslust eine Taubstummenanstalt. Gymnasien sind zu Schwerin, Parchim, Güstrow, Rostock, [* 38] Wismar, Waren, Doberan;
selbständige Realgymnasien zu Schwerin, Güstrow, Ludwigslust, Bützow, Malchin und Rostock;
Realprogymnasien zu Grabow und Ribnitz;
endlich 5 höhere Töchterschulen.
Navigationsschulen sind in Wustrow und Rostock, Navigations-Vorbereitungsschulen zu Dänendorf und Dierhagen; Ackerbauschulen befinden sich zu Dargun und Zarrentin. Landesuniversität ist Rostock, 1419 gestiftet, mit vier Fakultäten. Eine Irrenheilanstalt ist zu Sachsenberg bei Schwerin, eine Heil- und Pfleganstalt zu Rostock. In Mecklenburg-Strelitz ergab die Volkszählung von 1885: 98,371 Seelen (1880: 100,269 Einw.), also auch hier gegen die vorige Zählung eine Abnahme der Bevölkerung von 1898 Seelen.
Mecklenburg-Strelitz zählte 9 Städte, 2 Marktflecken, 218 Landgüter oder Höfe (darunter 83 ritterschaftliche Hauptgüter) und etwa 220 Dörfer und Gehöfte. Die herrschende Religion ist ebenfalls die evangelisch-lutherische; Andersgläubige sind wenige Reformierte, 294 Katholiken und 458 Israeliten. Man zählte 1886: 216 Landschulen, 12 Bürger- und Stadtschulen, ein Landschullehrerseminar zu Mirow, 2 höhere Töchterschulen, 3 Gymnasien (zu Neustrelitz, [* 39] Neubrandenburg [* 40] und Friedland) und 2 Realschulen (in Neustrelitz und Schönberg).
Hauptbeschäftigung der Einwohner bildet die Landwirtschaft. Von dem gesamten Areal sind in Mecklenburg-Schwerin nur 11,9, in Mecklenburg-Strelitz 20,9 Proz. nicht bebaut oder sonst landwirtschaftlich nicht benutzt; das Acker- und Gartenland umfaßt in Mecklenburg-Schwerin 57,1 Proz., die Wiesen 8,2, die Weiden 5,8 und die Waldungen 17 Proz. des Areals; in Mecklenburg Strelitz resp. 47,7, 7,1, 3,4 und 20,9 Proz. Der Ackerbau liefert Getreide [* 41] weit über den Bedarf und eine beträchtliche Quantität zur Ausfuhr. Die Hauptfrucht ist Roggen, doch wird in neuerer Zeit auch immer mehr Weizen gebaut; jener gibt auf den besten Äckern 10-, dieser 10-14-, Gerste [* 42] 8-12-, Hafer [* 43] 5-10fältigen Ertrag. Mais wird nur hier und da, Buchweizen aber häufig auf sandigem Boden, oft bis zu 20fältigem Ertrag und darüber, gebaut. In dem Zeitraum von 1878 bis 1883 wurden jährlich durchschnittlich vom Hektar in Tonnen (zu 1000 kg) geerntet:
Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | |
---|---|---|
Roggen | 1.42 | 1.09 |
Weizen | 1.87 | 1.55 |
Gerste | 1.71 | 1.50 |
Kartoffeln | 11.42 | 11.34 |
Hafer | 1.49 | 1.28 |
Andre Produkte des Ackerbaues sind: Runkelrüben und Zuckerrüben, Raps und Rübsen (fast auf allen Gütern mit geeignetem Boden), Flachs und Hanf (in geringer Menge), Tabak [* 44] (1885-86: 330 Ton. Tabaksblätter). Der Gartenbau blüht in den Städten und in den ihnen benachbarten wohlhabendern Dörfern. An mehreren Orten sind Maulbeerbäume angepflanzt. Zur Hebung [* 45] der Landwirtschaft und mittelbar der Gewerbe bestehen der Verein kleinerer Landwirte und der Mecklenburgische Patriotische Verein, die sich in Zweigvereinen über das ganze Land verteilen, landwirtschaftliche und gewerbliche Ausstellungen veranstalten, Unterstützungen zur Förderung ihres Zwecks verleihen u. dgl. m. Was den Viehstand betrifft, so zählte man in beiden Großherzogtümern:
Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Zusammen | |
---|---|---|---|
Pferde | 88146 | 17280 | 105426 |
Rinder | 270088 | 41532 | 311620 |
Schafe | 939097 | 188078 | 1127175 |
Ziegen | 23534 | 8579 | 32113 |
Schweine | 225720 | 35735 | 261455 |
Die Pferde [* 46] gehören zu den kräftigsten Deutschlands; [* 47] ein Landgestüt ist zu Redesin. Die Rindviehzucht hebt sich immer mehr; Butter wird in bedeutender Menge ausgeführt. Auch die Schafzucht ist hoch entwickelt, und Mecklenburg steht in der Züchtung reichwolliger und kräftiger Merinoschafe allen andern deutschen Ländern voran. Die Wollproduktion ist bedeutend; der Umsatz auf den inländischen Wollmärkten des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin betrug 1886: 660,000 kg. Auch die Schweinezucht ist trefflich.
Federviehzucht wird allgemein, Bienenzucht [* 48] nur in einzelnen Gegenden betrieben. Die Fischerei [* 49] ist der vielen Gewässer wegen ein sehr bedeutender Erwerbszweig. Wildbret kommt in den ausgedehnten Waldungen noch in Menge vor, besonders Hoch- und Schwarzwild. Was die Forstkultur anlangt, so entfallen in Mecklenburg-Schwerin etwa 46,4 Proz., in Mecklenburg-Strelitz 68,9 Proz. der gesamten Waldfläche auf die Staatsforsten. Bergbau [* 50] wird nur auf Braunkohlen bei Malliß in Mecklenburg-Schwerin betrieben; hier gewinnt man auch Kochsalz zu Sülze.
Torf kommt in großer Quantität vor; ein Gipsbruch ist zu Lübtheen in Betrieb. Der Raseneisenstein, welcher sich in den feuchten Niederungen, in Sümpfen der Heidegegenden bildet, wird nur als Baustein benutzt. Im östlichen Teil von Mecklenburg-Schwerin tritt mehrfach Kreide [* 51] zu Tage, die gewöhnlich zu Kalk verbrannt wird; Wiesenkalk, Mergel, Ziegel- und Töpferthon sowie Walkererde kommen fast überall vor. Bernstein [* 52] liefern die Ostsee und der Müritzsee sowie die nahe der Ostsee gelegenen Torfmoore.
Die gewerbliche Thätigkeit ist von geringer Bedeutung. Nach der Berufszählung vom waren in Mecklenburg-Schwerin nur 23,2, in Mecklenburg-Strelitz 24,6 Proz. (die Angehörigen inbegriffen) der Bevölkerung in der Industrie, 7,76, resp. 7,92 Proz. in Handel und Verkehr thätig, während auf Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei 51, resp. 49,47 Proz. entfielen. Die Industrie beschäftigte insgesamt in Mecklenburg-Schwerin 55,614 Personen (darunter 24,094 Selbständige für eigne Rechnung), in Mecklenburg-Strelitz 9794 Personen (darunter 4453 Selbständige). Es gibt Eisengießereien und Bauanstalten für landwirtschaftliche Maschinen, Wagenfabriken, Ziegeleien, Rübenzuckerfabriken (1885-86 Produktion 14,817 Ton. Rohzucker), Branntweinbrennereien, Bierbrauereien (345,300 hl Produktion); Tabaks- und Zigarren-, Strohhut-, Papier-, Wollwarenfabriken, Lohgerbereien etc. Der Handel ist lebhaft, besonders in Mecklenburg-Schwerin, dessen Lage zwischen der Ostsee und der Elbe, die durch eine nach Hamburg [* 53] und Berlin führende Eisenbahn verbunden sind, den Verkehr ausnehmend begünstigt.
Die wichtigsten Plätze für den auswärtigen Handel sind Rostock mit Warnemünde und Wismar. Bedeutende Wollmärkte werden zu Güstrow, Wismar, Neubrandenburg und Rostock, frequente Pferdemärkte zu Altstrelitz, Rostock und Neubrandenburg abgehalten. Die Einfuhr geschieht größtenteils zur See, die Ausfuhr per Eisenbahn. Die bedeutendsten Ausfuhrartikel sind: Getreide, Mehl, [* 54] Butter, Mastvieh, Pferde, Schafe, [* 55] Schweine, [* 56] Fische, [* 57] Kartoffeln, Spiritus, [* 58] Holz, [* 59] Lein- und Rübsamen, Wolle etc.;
Haupteinfuhrartikel: Steinkohlen, Bau- und Nutzholz, Kochsalz, Eisen, [* 60] ¶
Bausteine, Zucker, [* 62] Kaffee, Wein, Bier, Heringe, Käse, Tabak, Manufaktur- und Industrieerzeugnisse. In Mecklenburg-Strelitz besteht die Ausfuhr ebenfalls größtenteils in Natur- und landwirtschaftlichen Produkten. Mecklenburg-Schwerin besitzt gegenwärtig 1600, Mecklenburg-Strelitz 321 km Chausseen. In ersterm haben die Eisenbahnen eine Länge von 771 km, in letzterm von 181 km. Mecklenburg-Schwerin hat eine sehr ansehnliche Reederei. Nach amtlichen Angaben besaß Rostock Ende 1885: 298 Seeschiffe von 98,854 Ton. und 5 Nachprahmer und Lichter von 170 T., zusammen 303 Schiffe [* 63] von 99,024 T.;
Wismar 44 Seeschiffe von 23,397 cbm. 1886 liefen zu Warnemünde (Rostock) 986 Schiffe ein und 995 aus, während zu Wismar 467 Schiffe ein- und 470 ausliefen.
Als Förderungsmittel für Handel und Verkehr sind zu nennen: die Bank zu Rostock, die Lebensversicherungs- und Sparbank, die Bodenkreditbank zu Schwerin, welche Geldgeschäfte aller Art vermitteln, aber keine Noten ausgeben. Sparkassen gab es Ende 1886 in Mecklenburg-Schwerin 36, in Mecklenburg-Strelitz 9, zusammen mit einer Geldeinlage von über 35 Mill. Mk.
Beide Großherzogtümer haben gemeinschaftliche Landstände. Das Grundgesetz ist der Erbvergleich vom vereinbart zwischen dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin und seinen Ständen, dem Mecklenburg-Strelitz durch die Agnitionsakte vom beitrat. In Mecklenburg-Schwerin ist gegenwärtig Regent Großherzog Friedrich Franz III. (seit in Mecklenburg-Strelitz Großherzog Friedrich Wilhelm (seit In beiden Ländern ist der Thron [* 64] nach dem Rechte der Erstgeburt und nach der Linealerbfolge im Mannesstamm erblich.
Beide großherzogliche Häuser sind durch Hausverträge von 1701 und 1755 verbunden, und es succediert im Fall des Aussterbens der einen Linie die andre. Beim Erlöschen beider Häuser geht die Thronfolge auf Preußen [* 65] über. Nach dem Hausgesetz vom tritt die Volljährigkeit des Großherzogs in beiden Ländern mit vollendetem 19. Lebensjahr ein. Beide Großherzöge bekennen sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Obwohl alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich und allen die Staatsämter auf gleiche Weise zugänglich sind, so haben doch die Rittergutsbesitzer, adlige und bürgerliche, große Real- und Personalvorrechte.
Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die »Landesunion«, und bestehen aus der Ritterschaft, zu der alle Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen Kreis gehören, und der Landschaft, welche 48 landtagsfähige Städte umfaßt.
Von der Ritterschaft werden zugleich die Bauern und Hintersassen, von der Landschaft die Bürger der Städte repräsentiert. Beide Stände, Ritter und Landschaft, gliedern sich nach den Kreisen, dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen. Außerhalb der ständischen Verfassung stehen das Fürstentum Ratzeburg und die Städte Wismar und Neustrelitz, welche daher nicht auf dem Landtag vertreten sind. Die Zahl der Gutsherren, welche gegenwärtig Mitglieder der Ritterschaft sind, beträgt im Mecklenburgischen und Wendischen Kreis 631, worunter 295 bürgerliche, im Stargardschen Kreis 49, worunter 17 bürgerliche.
An der Spitze der Ritterschaft stehen 3 Erblandmarschälle, je einer für jeden Kreis. Zur Landschaft gehören die Stadt Rostock, 20 Städte im Mecklenburgischen, 20 im Wendischen und 7 im Stargardschen Kreis. Die Ausübung des landstandschaftlichen Rechts geschieht hier durch die Magistrate und zwar durch die Bürgermeister. Jeder Gutsbesitzer hat dasselbe Stimmrecht wie jede einzelne Stadt, doch kann die Landschaft sich zu besonderer Beschlußfassung vereinigen (itio in partes).
Das Direktorium der Landschaft führen die drei Vorderstädte, Parchim für den Mecklenburgischen, Güstrow für den Wendischen und Neubrandenburg für den Stargardschen Kreis, dasjenige der Ritterschaft die 3 Landmarschälle und 8 Landräte. Die Landtage werden alljährlich im Spätherbst abwechselnd in den Städten Sternberg und Malchin auf Berufung von seiten der beiderseitigen Landesherren abgehalten. Außerhalb des Landtags vertritt ein engerer Ausschuß von 9 Mitgliedern, nämlich aus 2 Landräten, 4 landschaftlichen und 3 ritterschaftlichen Deputierten bestehend, als ein die gesamte Ritter- und Landschaft vorstellendes, permanentes Kollegium, welches zu Rostock seinen Sitz hat, die gesamten Stände, solange diese nicht versammelt sind.
Als repräsentatives Kollegium für private ritterschaftliche Angelegenheiten besteht noch ein engerer Ausschuß der Ritterschaft, ebenfalls zu Rostock. Von den Landtagen verschieden sind die sogen. Konvokations- und Deputationstage: jene sind ad hoc berufene Versammlungen der Stände eines oder des andern der beiden Staaten zur Verhandlung wichtiger und eiliger Sonderangelegenheiten;
diese werden aus von den Ständen zu Landeskonventen und gemeinsamen Angelegenheiten Deputierten gebildet, welche nach Bedürfnis zu nicht von der Landesherrschaft ausgeschriebenen Zusammenkünften, und zwar zu allgemeinen Landeskonventen und zu besondern Kreis- und Amtskonventen, zusammentreten.
Was die Gemeindeverfassung betrifft, so gibt es außer in den Städten nur noch in dem landesherrlichen Domanium Gemeinden, von denen letztere nur für innere Gemeindeangelegenheiten bestimmt sind; sonst bestehen ländliche Gemeinden bloß in kirchlicher Beziehung. In den Städten ist die Gemeindeverfassung sehr verschieden, namentlich genießen Rostock und Wismar bedeutende Vorrechte. In den Landstädten stehen 1-2 Bürgermeister und das Ratskollegium (Magistrat) an der Spitze der Verwaltung, in den Domanialgemeinden Schulzen, Schöffen und Beiräte. Zur Vertretung der Bürgerschaft wird ein Bürgerausschuß durch Wahl aus der Mitte der Bürger gebildet. Die herrschende Staatskirche ist in ganz Mecklenburg die evangelisch-lutherische; die reformierte und katholische Konfession werden in kirchlicher Beziehung nur geduldet. Die obersten kirchlichen Behörden sind der Oberkirchenrat für Mecklenburg-Schwerin und das Konsistorium für Mecklenburg-Strelitz.
Die oberste Leitung der verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung haben im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin vier Ministerien (für die auswärtigen Angelegenheiten, für das Innere, für die Justiz, welches zugleich die geistlichen und Schulangelegenheiten umfaßt, und für die Finanzen), die nach der Verordnung vom errichtet worden sind, und deren Vorstände das Staatsministerium bilden. Die großherzogliche Militärverwaltung gehört in das Ressort des Militärdepartements, welches unmittelbar unter dem Großherzog steht. Im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ist das Staatsministerium zu Neustrelitz die höchste Behörde, repräsentiert durch einen Staatsminister. Der Geschäftskreis der Ministerien wurde in Mecklenburg-Schwerin durch die landesherrliche Verordnung vom näher bestimmt. ¶
Rechtspflege. Mecklenburg-Schwerin besitzt ein Oberlandesgericht zu Rostock, 3 Landgerichte zu Güstrow, Rostock und Schwerin, 43 Amtsgerichte, eine Landesstrafanstalt zu Dreibergen, ein Zentralgefängnis zu Bützow; Mecklenburg-Strelitz besitzt ein Landgericht zu Neustrelitz und 9 Amtsgerichte, ein Landarbeits- und Zuchthaus in Strelitz. Das Oberlandesgericht zu Rostock ist beiden Großherzogtümern gemeinsam, ebenso die Schwurgerichtssitzungen zu Güstrow.
Über die Finanzen gelangt in beiden Großherzogtümern nichts an die Öffentlichkeit, und es besteht auch kein allgemeines Staatsbudget. Nach dem Gothaer »Statistischen Jahrbuch« sind in Mecklenburg-Schwerin drei Systeme des Finanzwesens zu unterscheiden: die landesherrliche Verwaltung mit einem (1887-88) auf 15 ⅓ Mill. Mk. geschätzten Etat, dessen Einnahmen aus den Erträgnissen der Domänen, aus der ordentlichen Kontribution und aus mit den Ständen zu besondern Zwecken vereinbarten bestimmten Zuschüssen (aus diesen Einnahmen ist die landesherrliche Verwaltung verpflichtet, den eigentlichen Regierungsaufwand, einschließlich der Matrikularbeiträge zur Reichskasse, zu bestreiten); dann der ordentliche Etat der gemeinsamen oder landesherrlich-ständischen Finanzverwaltung mit Einnahmen und Ausgaben von (1887-88) 4,209,000 Mk. (inkl. 174,000 Mk. für Schuldentilgung) und die rein ständische Finanzverwaltung, die über verhältnismäßig nur kleine Mittel zu gebieten hat.
Die Schulden des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin betrugen 1887 für den landesherrlichen Etat 32,895,100 Mk. (wovon für 23½ Mill. Mk. die Eisenbahnaktiengesellschaft Verzinsung und Amortisation übernommen hat), für die landesherrlich-ständischen Kassen 8,789,800 Mk., im ganzen 41 ⅔ Mill. Mk. Diesen Passiven standen jedoch der Domanialkapitalfonds mit 23,824 Mill., der Elbzollfonds mit 3 Mill., der Kriegskostenentschädigungsfonds mit 180,000 Mk. und die Kapitalien der Renterei mit 2,35 Mill., zusammen 29 ⅓ Mill. Mk., an Aktiven gegenüber. Die Matrikularbeiträge von Mecklenburg-Schwerin sind (1887-88) auf 1,871,401 Mk., von Mecklenburg-Strelitz auf 325,173 Mk. veranschlagt. - Zum deutschen Reichsheer stellen beide Großherzogtümer das Grenadierregiment Nr. 89, das Füsilierregiment Nr. 90, das Jägerbataillon Nr. 14, die Dragonerregimenter Nr. 17 und 18 und 4 Batterien des holsteinischen Feldartillerieregiments Nr. 24. Auf Mecklenburg-Strelitz speziell entfallen davon: das 2. Bataillon des Grenadierregiments Nr. 89 sowie die 6. Batterie der mecklenburgischen Abteilung Nr. 3 des holsteinischen Feldartillerieregiments Nr. 24. Infanterie und Kavallerie gehören der 17. Division und mit der Artillerie dem 9. deutschen Armeekorps an. Die Militärkonvention mit Preußen datiert bei beiden Staaten seit Dezember 1872.
Das mecklenburgische Wappen [* 67] enthält sechs Felder und einen Mittelschild; die erstern zeigen die Wappenzeichen von Mecklenburg (schwarzer, gekrönter Stierkopf mit silbernen Hörnern im goldenen Grund, s. Tafel »Wappen«),
Rostock, Fürstentum Schwerin, Ratzeburg, Stargard, [* 68] Wenden; der Mittelschild (zur einen Hälfte rot, zur andern golden) zeigt das Zeichen der Grafschaft Schwerin. Das Wappen wird von einem Stier und einem Greif [* 69] gehalten und von der Königskrone bedeckt. Die Landesfarbe ist rot, gelb und blau; die Landesflagge blau, weiß und rot, wagerecht geteilt. Als Ritterorden ward 1864 der großherzogliche Hausorden der Wendischen Krone von beiden Großherzögen und 1884 vom Großherzog von Mecklenburg-Schwerin der Greifenorden gestiftet, von denen jeder Großkreuze (mit der Krone in Erz oder in Gold), [* 70] Großkomture, Komture und Ritter umfaßt (s. Tafel »Orden«, [* 71] Fig. 6). Als Ehrenzeichen werden verliehen in Mecklenburg-Schwerin eine Medaille in Gold und Silber, eine Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze [* 72] (gestiftet ein goldenes Militärdienstkreuz für Offiziere nach 25jähriger Dienstzeit, ein Dienstkreuz für Soldaten nach 10-25jähriger Dienstzeit, ein Militärverdienstkreuz für Auszeichnung im Krieg (1848 gestiftet), eine Landwehrdienstauszeichnung (1874 gestiftet); in Mecklenburg-Strelitz dieselben Militärdienstkreuze. Die Flagge s. auf Tafel »Flaggen [* 73] II«. [* 74] Die Residenzen des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin sind Schwerin und Ludwigslust, neben denen es noch sechs fürstliche Schlösser gibt; der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz residiert in Neustrelitz und besitzt außerdem noch fünf Schlösser.
Vgl. Raabe, Mecklenburgische Vaterlandskunde (Wism. 1857-63, 3 Bde.);
Boll, Abriß der Mecklenburger Landeskunde (das. 1862);
Geinitz, Übersicht über die Geologie [* 75] Mecklenburgs (Güstrow 1884);
Derselbe, Die Seen, Moore und Flußläufe Mecklenburgs (das. 1886);
Derselbe, Der Boden Mecklenburgs (Stuttg. 1885);
Böhlau, Fiskus, landesherrliches und Landesvermögen in Mecklenburg (Rostock 1877);
Balck, Finanzverhältnisse in Mecklenburg. (Schwer. 1877-78, 2 Bde.);
Derselbe, Landschulwesen in Mecklenburg-Schwerin (Wism. 1880);
Büsing, Staatsrecht der Großherzogtümer Mecklenburg (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Stuttg. 1884);
Bartsch, Sagen, Märchen und Gebräuche aus Mecklenburg (Wien 1880, 2 Bde.);
die offiziellen »Staatskalender« und die Veröffentlichungen des Statistischen Büreaus zu Schwerin (»Beiträge zur Statistik Mecklenburgs«).
Zu Tacitus' Zeit wohnten im heutigen Mecklenburg Vandalen, darunter eine ihrer Völkerschaften, die Warner (vielleicht an der Warnow). Um die Mitte des 6. Jahrh. nahmen die von den ausgewanderten Vandalen verlassenen Sitze slawische Völker ein: im W. die Obotriten (ihr Hauptort war Michilenburg, dessen Wallreste beim Dorf Mecklenburg südlich von Wismar zu sehen sind), im O. Leutitier (auch Wilzen genannt), im S. Redarier. Karl d. Gr., von dem Obotritenfürsten Witzin gegen die Wilzen zu Hilfe gerufen, zwang 789 letztere zur Unterwerfung.
Wie die Wilzen, fielen auch die Obotriten im 9. Jahrh. mehrfach vom fränkischen Reich wieder ab; wenn sie auch wieder unterworfen wurden, so ist dennoch ihre Bekehrung zum Christentum damals nicht gelungen. Erst Heinrich I., der 928-931 die Slawen Mecklenburgs von neuem unterwarf, nötigte vielen die Taufe auf. Otto I. übergab dem Markgrafen Gero die Mark an der Elbe, errichtete die Bistümer Havelberg [* 76] 946 und Oldenburg [* 77] 948, welchen auch Mecklenburg zugeteilt ward, und unterwarf den Obotriten Mistiwoi noch einmal 967. Doch dieser bewog 983 die Slawen zur allgemeinen Empörung, zum Abfall vom Christentum; Herzog Gottschalk (s. Gottschalk 2) stellte dieses 1046 zwar wieder her, wurde aber 1066 ermordet, worauf sein Volk sich den alten Göttern wieder zuwandte. Sein Sohn Heinrich erkannte zwar um 1093 die Lehnshoheit der sächsischen Herzöge an, zwang aber, obwohl selbst Christ, den Seinen den neuen Glauben nicht auf. Kaiser Lothar II. verlieh 1125 das Land an den Herzog Knut Laward von Schleswig, [* 78] nach dessen Ermordung 1131 sich Pribislav Wagrien, Niklot das Obotritenland aneignete. Erst nach langwierigen Kriegen gelang es 1160 dem Herzog Heinrich dem Löwen [* 79] von Sachsen, [* 80] das Land wieder vollständig zu ¶
unterwerfen. Er ließ es durch deutsche Kolonisten bebauen, errichtete in Schwerin einen Bischofsitz und gründete mehrere Cistercienserklöster, deren erstes 1170 Doberan war. Jedoch hielt er es für geraten, sich mit Pribislaw, dem Sohn des im Kampf erschlagenen slawischen Fürsten Niklot, zu versöhnen, indem er ihm, nachdem er Christ geworden, 1167 das Obotritenland zurückgab und dessen Sohn Heinrich Borwin mit seiner eignen Tochter Mechthilde vermählte.
Schwerin (seit 1166 Stadt) mit seiner Umgebung wurde als Grafschaft dem tapfern Ritter Guncelin von Hagen [* 82] verliehen. Indem Pribislaw 1170 von Kaiser Friedrich I. die Reichsfürstenwürde erhielt, wurde Mecklenburgs Zugehörigkeit zum Deutschen Reich für alle Zeiten besiegelt. König Waldemar II. begründete seit 1202 die Oberherrschaft Dänemarks über Mecklenburg, was sogar der deutsche König Friedrich II. 1214 bestätigte. Allein die Befreiung von der dänischen Oberherrschaft erfolgte durch den Sieg des Grafen Adolf IV. von Holstein über Waldemar II. bei Bornhövede
Die erste Landesteilung Mecklenburgs fand 1229 unter Heinrich Borwins vier Enkel statt; damals entstanden die vier Linien Parchim, Rostock, Güstrow und Mecklenburg. Doch gehörten fast zwei Drittel des heutigen Mecklenburg zu Sachsen, Brandenburg, Pommern, Schwerin, den Bischöfen von Ratzeburg und Schwerin. Die Linie Parchim, von Pribislaw II. gestiftet, erlosch 1315; die zweite, gegründet von Heinrich Borwin III., 1314; die dritte zerfiel 1282 in die Seitenlinien Werle-Güstrow und Werle-Parchim.
Beide wurden um 1292 von Nikolaus II. von Parchim wieder vereinigt; 1316 teilten sie sich wieder in Güstrow und Goldberg (Parchim), von der erstern sonderte sich 1337 die Linie Waren ab. Der Zweig in Goldberg erlosch 1354, der in Waren 1426 und die Linie Güstrow, welche 1415 die Lehnshoheit Brandenburgs anerkannt, aber 1418 mit Albrecht V. von eine Erbverbrüderung geschlossen hatte, 1436. So blieb denn als einzige der bei der Teilung von 1229 entstandenen Linien die von Mecklenburg übrig. Johann (gest. 1264) hatte sie gestiftet.
Sein Sohn Heinrich I., der Pilger, unternahm 1271 eine Fahrt nach dem Gelobten Land, geriet in die Gefangenschaft der Sarazenen und schmachtete darin 26 Jahre. Inzwischen regierte daheim sein Sohn Heinrich II., der Löwe, der beim Tode des Vaters 1302 folgte. Er erwarb durch den Wittmannsdorfer Vertrag 1304 das Land Stargard als brandenburgisches Lehen und 1314 im Einverständnis mit Erich von Dänemark [* 83] die Stadt Rostock, konnte sich aber im Besitz der Priegnitz und Ukermark, die ihn nach Waldemars von Brandenburg Tod 1319 freiwillig als Herrn anerkannten, nicht behaupten.
Dagegen erhielt er 1323 das Land Rostock als erbliches Lehen von Dänemark. Zu gunsten Albrechts II. (s. Albrecht 11) von Mecklenburg (1329-79) erklärte Kaiser Karl IV. nicht nur die Herrschaft Stargard für ein Reichslehen 1347, sondern erhob auch 1348 ganz Mecklenburg zum Herzogtum. Albrechts jüngerer Bruder, Johann, begründete 1352 die Nebenlinie Stargard, welche 1471 erlosch, worauf das Land an Mecklenburg fiel. Albrecht II. vereinigte 1359 die Grafschaft Schwerin wieder mit den mecklenburgischen Landen.
Sein zweiter Sohn, Albrecht III., ward 1363 auf den schwedischen Thron berufen und folgte ihm nach dem frühen Tod seiner Brüder und seines Neffen Albrecht IV. 1379 in Mecklenburg. In Schweden [* 84] von der dänischen Königin Margarete lange Jahre gefangen gehalten, erhielt er erst 1395 die Freiheit und kehrte nach Mecklenburg zurück, an dessen Regierung er sich bis zu seinem Tod (1412) beteiligte. Sein Sohn Albrecht V. regierte darauf mit seinem Vetter Johann IV. gemeinschaftlich, und beide Fürsten stifteten 1418 die Universität Rostock.
Nach ihrem Tod (1422 und 1423) folgten Johanns IV. Söhne Heinrich IV. und Johann V., zunächst unter Vormundschaft ihrer Mutter Katharina. Nachdem 1436 die Besitzungen des Werleschen Hauses und 1471 Stargard heimgefallen waren, regierte Heinrich IV (Johann V. starb 1442) wieder über ganz Mecklenburg Wiederholte Streitigkeiten mit Brandenburg wurden im Vertrag von Wittstock dahin ausgeglichen, daß Heinrich für sich und seine Nachfolger die Erbhuldigung an Brandenburg leistete.
Heinrichs drei Söhne teilten 1480 das Land so, daß der größte Teil des Fürstentums Wenden (die früher Werleschen Besitzungen) an Albrecht VI. fiel, der Rest Magnus II. und Balthasar gemeinschaftlich verblieb. Schon 1483 fiel mit Albrechts Tod Wenden zurück. Nach Magnus' II. und Balthasars Tod (1503 und 1507) folgten des erstern Söhne Heinrich V., Erich II. und Albrecht VII., von denen Erich schon 1508 starb, worauf die beiden andere Brüder gemeinschaftlich regierten.
Die Streitigkeiten unter den Herzögen und die drohende Kriegsgefahr in den nordischen Reichen veranlaßten 1523 die Prälaten, Ritter und Städte der mecklenburgischen Lande, sich durch eine sogen. Union zu gegenseitigem Schutze zu vereinigen, ein Ereignis, das bis zur Gegenwart Einfluß auf die Geschicke des Landes gehabt hat. Beide Brüder, seit 1524 der Reformation zugethan, traten 1526 dem Torgauer Bund bei und begünstigten die neue Lehre [* 85] in Mecklenburg. Wenn auch Albrecht schon 1530 zur katholischen Partei zurücktrat, so behauptete sich doch die lutherische Lehre mit Erfolg im Land und wurde 1549 von den Ständen als Landesreligion anerkannt.
Albrecht VII. hinterließ 1547 fünf Sohne, von denen nach Heinrichs V. Tod (1552) Johann Albrecht I. die Regierung über ganz Mecklenburg antrat. Als aber sein Bruder Ulrich Anspruch auf Mitregentschaft machte, kam 1555 mit Bewilligung der Stände wieder eine Landesteilung zu stande, in der letzterer den Westen mit Schwerin, Johann Albrecht den Osten mit Güstrow erhielt. Beide Fürsten gaben dem Land eine neue Kirchen- und Schulverfassung. Um diese Zeit wurden auch alle Klöster (mit Ausnahme der oben erwähnten Landesklöster) und geistlichen Stiftungen eingezogen und größtenteils zu den Domänen geschlagen.
Johann Albrecht setzte für Mecklenburg-Güstrow die Erbfolge nach der Erstgeburt fest. Nach seinem Tod, 1576, regierte Johann VII. zuerst unter Vormundschaft seines Oheims Ulrich, seit 1585 selbständig. Finanzielle Bedrängnisse machten ihn schwermütig und trieben ihn zum Selbstmord 1592. Über seine beiden Söhne Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. führten Herzog Ulrich, dann Karl von Mecklenburg-Schwerin die Vormundschaft. Als letzterer jedoch 1610 starb, fiel sein Land an Mecklenburg-Güstrow, doch verzögerte sich die Teilung zwischen den Brüdern bis 1621; damals erhielt Adolf Friedrich I. Mecklenburg-Schwerin, Johann Albrecht II. Mecklenburg-Güstrow, doch blieben die Landtage gemeinschaftlich und wurden abwechselnd in Sternberg und Malchin gehalten. Die Stadt Rostock, Universität, Konsistorium und Hofgericht waren von der Teilung ausgenommen.
Beide Herzöge, während des Dreißigjährigen Kriegs zuerst dem Dänenkönig Christian IV. geneigt, sagten sich 1626 nach der Schlacht bei Lutter von ihm los. Dennoch erhielt sich das Mißtrauen des Kaisers gegen ¶